Auflassung 1671/58

Beteiligungen, ausgelagerte Betriebe,
Liegenschaften
Stadtgemeinde
Tulln an der Donau
3430 Tulln/Donau
Minoritenplatz 1
T 02272/690-321
F 02272/690-100
[email protected]
www.tulln.gv.at
Bearb.: Schneider Christian
Tulln, am 23.5.2016
Kundmachung
Betr.: Tulln – Auflassung einer Teilfläche des Grundstückes
1671/58, KG Tulln, aus dem öffentlichen Gut
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln hat in seiner Sitzung am 18.5.2016
folgenden
Beschluss
gefasst:
Die laut Teilungsplan GZ 17327 der Vermessung Brunner & Strobl neu entstehende
Teilfäche „6“ des Grundstück 1671/58, EZ 1703, KG Tulln, im Ausmaß von 3 m²
wird aus dem öffentlichen Gut aufgelassen.
Der gegenständliche Plan, in dem das Grundstück gelb gekennzeichnet ist, liegt im
Gemeindeamt auf.
Somit sind die Voraussetzungen des § 4 Z3 lit b) NÖ Straßengesetz erfüllt.
Der Bürgermeister:
Angeschlagen am: 25.05.2016
Abgenommen am: 09.06.2016
D:\DOCUMENTS_DATA\Amtssignatur\Unsigniert\76333\76333_fi20160002422225_verordn_entw_öff_gut.doc
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Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie
unter: www.signaturpruefung.gv.at bzw. www.tulln.gv.at
Signatur aufgebracht durch Mag. Eisenschenk Peter, 28.05.2016 12:16:44