Basket Duisburg e.V.

Basket Duisburg e.V.
DBB/WBV 1120805
LSB/SSB
Martin Feldhoff, Derfflingerstr. 2, 47057 Duisburg
Tel. & Fax : +49/203/372299
e-mail: [email protected]
www.basket-duisburg.de
1002308
Basket Duisburg e.V., Derfflingerstr. 2, 47057 Duisburg
An alle Vereinsmitglieder von Basket Duisburg
Mai 2016
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 (mit Antrag auf Satzungsänderung)
Liebe Vereinsmitglieder,
im Namen des Vorstandes
Jahreshauptversammlung ein.
lade
ich
Euch
zu
unserer
diesjährigen
Sie findet am Freitag den 17. 06. 2016 um 19:30 Uhr in der Turnhalle des Steinbart
Gymnasiums, Realschulstr. 45, 47051 Duisburg statt. (Bitte Turnschuhe anziehen)
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verabschiedung des Protokolls der JHV 2015
3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
5. Wahlen lt. Vereinssatzung:
a) 1. Vorsitzende(r)
b) Jugendwart(in)
c) weiteres Mitglied
d) 1. Kassenprüfer(in)
(z. Zt.
(z. Zt.
(z. Zt.
(z. Zt.
Martin Feldhoff)
Clemens Feldhoff)
Lukas Olek)
Dominik Neuhaus)
6. Anträge
Antrag auf Satzungsänderung (siehe Anlage 1)
Wir bitten um die Beachtung von ggf. zwischenzeitlich eingehenden Anträgen, die auf unserer
Homepage – www.basket-duisburg.de – veröffentlicht werden.
7. Saisonplanung 2016/2017
u.a. Mannschaftsmeldungen und Trainerverantwortlichkeiten Senioren und Jugend,
Kampfgerichteinsätze, Betreuung Jugendmannschaften beim Training
8. Verschiedenes
u.a. Aufbewahrung/Handhabung von Vereinsgegenständen im ZBW
Hinweis:
Gemäß §13 der Vereinssatzung sind Anträge zur Jahreshauptversammlung mindestens fünf
Tage im Voraus beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen (Anschrift s.o.).
Mit freundlichen Grüßen
für den Vorstand
Martin Feldhoff
(1. Vorsitzender)
Bankverbindung: Basket Duisburg e.V. • Commerzbank, Duisburg • IBAN DE38 3504 0038 0530 9000 00
Steuer-Nr. 109/5974/0461 / Amtsgericht Duisburg: 23 VR 1935
Basket Duisburg e.V.
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Anlage 1 zur Einladung zur JHV 2016
Antrag des Vorstands zur Satzungsänderung
Hintergrund und Begründung:
Mit Schreiben vom 06.11.2015 des Finanzamts Duisburg-Süd wurde unser Verein darauf
hingewiesen, dass die vorliegende Satzung nicht in allen Punkten den Vorgaben der
Mustersatzung gemäß Anlage 1 zu § 60 der Abgabenordnung entspricht.
Nach einer ausführlichen Analyse der Anfrage mit entsprechender Gegenüberstellung wurde
dem Finanzamt ein Vorschlag zu Satzungsänderung unterbreitet, der mit Schreiben vom
04.02.2016 zurückgewiesen und modifiziert wurde.
Um weiterhin den Status ‚gemeinnütziger Verein‘ behalten zu können, stellt der Vorstand, trotz
anderer eigener Sichtweise des Sachverhalts, den folgenden Antrag auf Satzungsänderung: