Basket Duisburg e.V. DBB/WBV 1120805 LSB/SSB Martin Feldhoff, Derfflingerstr. 2, 47057 Duisburg Tel. & Fax : +49/203/372299 e-mail: [email protected] www.basket-duisburg.de 1002308 Basket Duisburg e.V., Derfflingerstr. 2, 47057 Duisburg An alle Vereinsmitglieder von Basket Duisburg Mai 2016 Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 (mit Antrag auf Satzungsänderung) Liebe Vereinsmitglieder, im Namen des Vorstandes Jahreshauptversammlung ein. lade ich Euch zu unserer diesjährigen Sie findet am Freitag den 17. 06. 2016 um 19:30 Uhr in der Turnhalle des Steinbart Gymnasiums, Realschulstr. 45, 47051 Duisburg statt. (Bitte Turnschuhe anziehen) Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Verabschiedung des Protokolls der JHV 2015 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes 5. Wahlen lt. Vereinssatzung: a) 1. Vorsitzende(r) b) Jugendwart(in) c) weiteres Mitglied d) 1. Kassenprüfer(in) (z. Zt. (z. Zt. (z. Zt. (z. Zt. Martin Feldhoff) Clemens Feldhoff) Lukas Olek) Dominik Neuhaus) 6. Anträge Antrag auf Satzungsänderung (siehe Anlage 1) Wir bitten um die Beachtung von ggf. zwischenzeitlich eingehenden Anträgen, die auf unserer Homepage – www.basket-duisburg.de – veröffentlicht werden. 7. Saisonplanung 2016/2017 u.a. Mannschaftsmeldungen und Trainerverantwortlichkeiten Senioren und Jugend, Kampfgerichteinsätze, Betreuung Jugendmannschaften beim Training 8. Verschiedenes u.a. Aufbewahrung/Handhabung von Vereinsgegenständen im ZBW Hinweis: Gemäß §13 der Vereinssatzung sind Anträge zur Jahreshauptversammlung mindestens fünf Tage im Voraus beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen (Anschrift s.o.). Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand Martin Feldhoff (1. Vorsitzender) Bankverbindung: Basket Duisburg e.V. • Commerzbank, Duisburg • IBAN DE38 3504 0038 0530 9000 00 Steuer-Nr. 109/5974/0461 / Amtsgericht Duisburg: 23 VR 1935 Basket Duisburg e.V. Seite 2 von 2 Anlage 1 zur Einladung zur JHV 2016 Antrag des Vorstands zur Satzungsänderung Hintergrund und Begründung: Mit Schreiben vom 06.11.2015 des Finanzamts Duisburg-Süd wurde unser Verein darauf hingewiesen, dass die vorliegende Satzung nicht in allen Punkten den Vorgaben der Mustersatzung gemäß Anlage 1 zu § 60 der Abgabenordnung entspricht. Nach einer ausführlichen Analyse der Anfrage mit entsprechender Gegenüberstellung wurde dem Finanzamt ein Vorschlag zu Satzungsänderung unterbreitet, der mit Schreiben vom 04.02.2016 zurückgewiesen und modifiziert wurde. Um weiterhin den Status ‚gemeinnütziger Verein‘ behalten zu können, stellt der Vorstand, trotz anderer eigener Sichtweise des Sachverhalts, den folgenden Antrag auf Satzungsänderung:
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