Seminare für Interessenvertretungen ver.di Bildung + Beratung Berlin-Brandenburg ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Berlin Berlin-Brandenburg bbz Bildungs- und um m Begegnungszentrum berg be Clara Sahlberg 2016 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, Ihnen ein aktuelles und auf Ihr Wirken in der Interessenvertretung abgestimmtes Seminarprogramm 2016 präsentieren zu können. Hier finden Sie das gemeinsame Seminarangebot der ver.di b+bRegionalvertretung Berlin-Brandenburg und des ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrums „Clara Sahlberg“ in Berlin (Wannsee). So vielfältig wie die Anforderungen an die gesetzlichen Interessenvertretungen, so mannigfaltig sind auch die Themen unserer Seminare. Wir bieten wieder die bewährten Grundlagenseminaren, eine große Anzahl neuer, thematisch vertiefender Aufbauseminare und die vielfältigsten Spezialseminare, welche insbesondere aktuelle Problemstellungen aufgreifen. Auch die Formen dieser Angebote sind vielfältig: Sie reichen von Tagesveranstaltungen über mehrtägige und Wochenseminare bis hin zu Inhouse-Schulungen. Bildung bedeutet für uns, die Entwicklung und Erweiterung der Handlungskompetenz des einzelnen Menschen zu fördern und somit das Gremium durchsetzungsfähiger im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu machen. Es ist wichtig, über Strategien und Handlungsmöglichkeiten für die täglichen Anforderungen an die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen zu verfügen. Diesem Anspruch stellen wir uns mit unseren Veranstaltungen. Wir bieten die erforderlichen Inhalte und ermöglichen in unseren Seminaren Lernprozesse, die an Ihre Lebensund Arbeitserfahrungen anknüpfen. 2 Trotz des umfangreichen Programmangebots werden möglicherweise thematisch nicht alle Ihre Qualifizierungswünsche abgedeckt sein. Deshalb organisiert ver.di b+b – entweder die Regionalvertretung oder das BBZ – auch maßgeschneiderte branchen- und unternehmensbezogene Seminare für Betriebsrats-, Personalrats- oder andere Gremien. Wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gern. Sie können das Programm auch im Internet abrufen: berlin.verdi-bub.de oder bbz.verdi.de. Michael Walter Dr. Jan S. Lautenbach Leiter des ver.di Bildungs- und Begegnungszentrums „Clara Sahlberg“ Leiter der ver.di b+b Regionalvertretung Berlin-Brandenburg Inhalt Vorwort Wir über uns ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Unser System der Grundqualifizierung Unser pädagogisches Konzept 2 9 10 12 13 14 Seminarübersicht 15 Seminare BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch) Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Mensch geht vor! (in Englisch) People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 38 40 41 43 44 45 46 47 48 49 50 BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote allein reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 52 53 54 55 56 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) 61 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?! Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (PersVG) 62 63 64 Das besondere Angebot Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen 65 66 67 70 57 58 59 60 51 3 Inhalt Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung Zukunftsorientierte Personalentwicklung am Beispiel der Berufsbildung Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 4 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar? Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Personalräte gut beraten – Land Berlin Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht! Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Einführung in das Beamtenrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 Inhalt Beamtenrecht aktuell: Statusrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern 104 105 Arbeitsorganisation Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen! Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Arbeitsorganisation im Team! Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung Erfolg im Team Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium Kommunikation und Zusammenarbeit Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Öffentlichkeitsarbeit 2.0 Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungsführung und Kommunikation Mensch, ärger’ mich nicht! Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte Konfliktlösung als Prozess Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar) Gesund bleiben im Konflikt Mediation und Interessenvertretung Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Storytelling für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Themen zur sozialen Kompetenz Humor als Ressource Instrumente zur Konfliktbewältigung ... aber bitte mit Wirkung! Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 5 Inhalt (Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung? Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Sozialrecht Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Renten- und Sozialversicherungsrecht Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte! Sozialrechtliche Folgen von Personalabbauinstrumenten Grundlagenwissen für die gesetzliche Interessenvertretung Flexibel in die Rente Betriebliche Sozialpolitik Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 6 140 141 Integration und Mitbestimmung Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung 142 Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Lebensarbeitszeitkonten Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretungen Probleme, Lösungswege und Perspektiven TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen TV-L spezial: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts nach TV-L: Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 Inhalt TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug! Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung 173 Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz Datenschutz aktuell 191 192 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 Wirtschaftliche Angelegenheiten Wirtschaftskompetenz Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 In den Verwaltungsrat gewählt – was nun? Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 Unternehmenspolitik/Managementmethoden Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung 204 Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 205 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 7 Inhalt Frauen Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) Wahlvorstandsschulung Gleichberechtigung durchsetzen Grundseminar für Frauenvertreterinnen Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt? Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung Gleichbehandlung durchsetzen Mühe oder Mehrwert? Der erfolgreiche Frauenförderplan Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Hinweise zu unseren Seminaren Unsere Tagungsstätten Unsere Referentinnen und Referenten Freistellung und Kostenübernahme Musterformular Beschluss Musterformular Mitteilung Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht Anmeldeformular Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 8 206 207 208 209 210 211 212 213 215 216 223 230 232 233 234 235 236 Wir über uns ver.di Bildung + Beratung ... ... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für die Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (BetrVG und PersVG) bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm: Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch. Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis. Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für ihre Funktion. Ihre Ansprechpartner/-innen für Seminare beginnend mit 1300 Claudia Weber Fon (030) 263 9989 -15 Ihre Vorteile Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen. Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt! Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt: Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert. Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Sabine Hohm Fon (030) 263 9989 -11 Bildungsberatung und Konzepte: Markus Fahle Fon (030) 263 9989-17 Mobil 0151 1821 4624 Dr. Jan S. Lautenbach Fon (030) 263 9989-13 Mobil 0160 9398 3446 ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Berlin-Brandenburg Köpenicker Str. 31 10179 Berlin Fax (030) 263 9989-25 E-Mail [email protected] 9 ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Das ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ (BBZ) stellt sich vor „Bildung – besonders See-henswert“ Das ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg (BBZ) liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins und bietet hervorragende Voraussetzungen, Seminare, Tagungen und Konferenzen in anregendem Ambiente durchzuführen. Bedeutende kulturelle und historische Stätten finden sich in unmittelbarer Nähe – z.B. die „Liebermann-Villa“ und das „Haus der Wannseekonferenz“. Berlin und Potsdam laden zu erlebnisreichen Exkursionen ein. Übrigens: Das BBZ ist die einzige gewerkschaftliche Bildungsstätte, die nach einer Frau benannt wurde. Clara Sahlberg (1890 –1977), eine aus Berlin stammende engagierte Gewerkschafterin, setzte sich schon früh für die Textilheimarbeiterinnen und die Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen ein: „Mutig – in aller Bescheidenheit“, so der Titel der neuen Biografie über die Gewerkschafterin aus Überzeugung. 10 Unser Bildungsprofil weist verschiedene Schwerpunkte auf: Aktuelle Gesellschafts-, Sozial- und Gesundheitspolitik Geschichte Berlins Bildung für Vertrauensleute und Aktive in ver.di-Gremien Bildung für Tarifkommissionsmitglieder Fortbildung für Bildungsmitarbeiter/-innen Tagungen zu aktuellen Themen Spezialangebote für Zielgruppen sowie internationale Tagungen und vor allem Bildungs- und Beratungsangebote für betriebliche Interessenvertretungen. Einem subjektorientierten Bildungsverständnis verpflichtet, bündeln zwei hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen. Als Pädagogen, Coach oder Supervisor arbeiten sie mit mehr als 30 Experten/Expertinnen verschiedener Fachgebiete (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) zusammen, um den Teilnehmenden unserer Seminare höchste Qualität zu bieten. Für effektives und kreatives Lernen stehen zur Verfügung: Seminarräume: 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume für 10–150 Personen EDV: 11 vernetzte PC-Arbeitsplätze, 4 Einzelplätze, PC-Raum für Seminarleitungen Seminartechnik: Flip-Chart, Pinwände, Moderationsausstattung, Laptop, Beamer, Digitalkamera, Musikanlage, Overhead, TV, Videoanlage (Kamera, Player), CD-/DVD-Player Hotelbetrieb: 70 Einzel- und 13 Doppelzimmer mit insgesamt 96 Betten (3 barrierefreie Zimmer), alle Zimmer mit Telefon, Radiowecker, Fön und TV. Frühstücksund Abendbuffet, 3-Gänge-Mittagsmenü mit ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Salat und Auswahl an vegetarischen Speisen, Vitamin- und Kuchenangebot, Nachtimbiss Besondere Anlage für Simultanübersetzungen (6 Sprachen), Dienstleistungen: Mikrofonanlage (Mitschnitt), Bühnenelemente, Kinderbetreuung, pädagogische sowie technische Beratung und Begleitung Freizeitangebote: Restaurant, Internet-Zugang (auch WLAN), Kino im Haus, Verleih von Fahrrädern, Tischtennis, Billard, fachkundige Stadtführungen und Besichtigungen, im Sommer lockt der Wannsee zu einem erfrischenden Bad Besonderheiten: Seminarräume, Flure und Zimmer sind rauchfrei. Der Zugang zum Bildungszentrum sowie einige Zimmer sind barrierefrei. Wir beziehen Öko-Strom (zertifiziert). Virtuelle Haustour gefällig? Alle, die jetzt Lust auf eine kleine Tour durch das Haus bekommen haben, laden wir herzlich ein, uns auf unserer Homepage www.bbz.verdi.de zu besuchen. Hier sind auch Online-Anmeldungen zu unseren Seminaren möglich. Wie Sie uns finden ... Anreise mit der Bahn: In Berlin mit der DB oder S-Bahn Linie S 1 oder S7 in Richtung Wannsee/Potsdam bis Bahnhof Berlin-Wannsee; mit der Bus-Linie 114 Richtung Krankenhaus Heckeshorn bis Haltestelle „Koblanckstraße“ (4 Stationen). Anreise mit dem Pkw: Autobahn Berliner-Ring; Abzweig Drewitz Richtung Potsdam/ Berlin-Zehlendorf; Ausfahrt Berlin-Wannsee/Steglitz abfahren und die Potsdamer Chaussee/ Königstraße in Richtung Wannsee/Potsdam; hinter der Wannseebrücke in die erste Querstraße rechts (Am Großen Wannsee) einbiegen und bis Ecke Koblanckstraße fahren. Ihre Ansprechpartner/-innen für Seminare beginnend mit BE Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Ina Hellmuthhäuser Fon (030) 806 713-528 E-Mail [email protected] Bildungsberatung und Konzepte: Leiter: Michael Walter Fon (030) 806 713-514 E-Mail [email protected] Bildungssekretär: Matthias Sokolean Fon (030) 806 713-529 E-Mail [email protected] Reservierungen: Susanne Stoof Fon (030) 806 713-518 E-Mail [email protected] ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstr. 10, 14109 Berlin Fon (030) 806 713-0 Fax (030) 806 713-560 E-Mail [email protected] www.bbz.verdi.de 11 Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt. Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle Programme an: Unsere Schwerpunkte Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen. Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen Fachbereich 06: Bund und Länder Fachbereich 07: Gemeinden Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren gezielt aus. Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen. Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation entscheidend mitzubestimmen. Se m in a re fü r In te re ss en ve rt re tu Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren erk eh wir be Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen. 12 n g en wege n wa s Straße ruppe kehr Fachg nenver perso r n- Unser System der Grundqualifizierung FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)* * Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben. FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER BPersVG: PersVG Berlin: PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) Einstieg leicht gemacht (PR 1) Wir bestimmen mit! (PR 2) Einstieg leicht gemacht (PR 1) Wir bestimmen mit! (PR 2) Recht haben – Rechte durchsetzen (PR 3) FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN JAV-Praxis 1 JAV-Praxis 2 JAV-Praxis 3 13 Unser pädagogisches Konzept Ihre Stärke ist unser Ziel Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können: Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt. Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch einsetzen. Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen. Lernen mit effizienten Methoden Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis. Die Leitung unserer Seminare Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. 14 Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats-, JAV-, Schwerbehindertenvertretungs- bzw. Mitarbeitervertretungsmitglied oder als Frauenvertreterin gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching. 96 % unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“! Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Januar 11.01.– 15.01.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 11.01.– 15.01.2016 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 11.01.– 15.01.2016 Berlin (Wannsee) Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretungen Probleme, Lösungswege und Perspektiven 12.01.2016 Berlin (b+b) Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz 18.01.– 22.01.2016 Berlin (Mitte) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 18.01.– 22.01.2016 Berlin Agieren statt reagieren (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 18.01.– 22.01.2016 Berlin (b+b) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch) Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) 18.01.– 22.01.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 18.01.– 22.01.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 25.01.2016 Berlin (b+b) JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (PersVG) 25.01.– 29.01.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 25.01.– 29.01.2016 Berlin (Mitte) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 25.01.– 29.01.2016 Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Ostbahnhof) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) 25.01.– 29.01.2016 Berlin Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen (Siemensstadt) Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 25.01.– 29.01.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 25.01.– 29.01.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 26.01.2016 Berlin (b+b) Personalräte gut beraten – Land Berlin Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert BE-0116011101 38 BE-0116011102 197 BE-0116011106 165 1300-1601121 93 1300-1601181 51 1300-1601182 44 1300-1601183 40 BE-0116011801 41 BE-0116011802 134 1300-1601254 1300-1601251 64 38 1300-1601252 41 1300-1601253 46 1300-1601255 180 BE-0116012502 135 BE-0116012504 168 1300-1601261 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 94 15 Seminarübersicht Termin Ort Thema 28.01.2016 Berlin (b+b) Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Hinweis Seminar-Nr. Seite 1300-1601281 93 Februar 01.02.– 02.02.2016 Berlin (b+b) 1300-1602011 117 01.02.– 05.02.2016 01.02.– 05.02.2016 03.02.– 05.02.2016 03.02.– 05.02.2016 08.02.– 10.02.2016 BE-0116020101 BE-0116020108 BE-0116020307 BE-0116020309 BE-0116020804 179 176 164 125 81 1300-1602081 52 1300-1602082 41 08.02.– 12.02.2016 08.02.– 12.02.2016 08.02.– 12.02.2016 08.02.– 12.02.2016 08.02.– 12.02.2016 08.02.– 12.02.2016 09.02.– 12.02.2016 10.02.2016 10.02.– 12.02.2016 11.02.2016 15.02.– 17.02.2016 15.02.– 19.02.2016 15.02.– 19.02.2016 16 Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Berlin (Wannsee) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Berlin (Wannsee) Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen Berlin (Wannsee) Verhandlungsführung und Kommunikation Berlin (Wannsee) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Berlin (Mitte) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin Mensch geht vor! (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Erkner Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin (Wannsee) Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Berlin Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! (Ostbahnhof) Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Berlin (b+b) Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Berlin (Wannsee) Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar? Berlin (b+b) Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben Berlin (b+b) Gleichberechtigung durchsetzen Grundseminar für Frauenvertreterinnen Berlin Die Pflichtquote allein reicht nicht! (Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 Berlin (Mitte) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 1300-1602083 134 BE-0116020802 38 BE-0116020803 44 BE-0116020806 120 1300-1602091 107 1300-1602101 93 BE-0116021005 91 1300-1602111 96 1300-1602153 207 1300-1602151 54 1300-1602152 135 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 15.02.– 19.02.2016 Berlin Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb (Siemensstadt) Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 15.02.– 19.02.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 15.02.– 19.02.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 16.02.2016 Berlin (b+b) Arbeitnehmerhaftung im Betrieb 16.02.– 18.02.2016 Leipzig Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 17.02.– 19.02.2016 Berlin (Wannsee) Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 22.02.– 25.02.2016 Berlin Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium (Ostbahnhof) 22.02.– 26.02.2016 Berlin Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 22.02.– 26.02.2016 Erkner PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) 22.02.– 26.02.2016 Berlin (Mitte) Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 22.02.– 26.02.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 22.02.– 26.02.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 22.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 22.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung 22.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen 24.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 26.02.2016 Berlin (b+b) Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Seminar-Nr. Seite 1300-1602154 175 BE-0116021501 41 BE-0116021502 51 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Sachsen 1300-1602161 141 1700-1602161 83 BE-0116021706 110 1300-1602224 80 1300-1602221 38 1300-1602222 49 1300-1602223 196 1300-1602225 57 1300-1602226 58 BE-0116022201 134 BE-0116022204 198 BE-0116022205 122 BE-0116022406 101 1300-1602261 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 93 17 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seite 29.02.– 04.03.2016 Berlin (Siemensstadt) 29.02.– 04.03.2016 Berlin (Mitte) 1300-1602291 41 1300-1602292 44 29.02.– 04.03.2016 1300-1602294 136 29.02.– 04.03.2016 29.02.– 04.03.2016 29.02.– 04.03.2016 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin Einführung in das Arbeitsrecht 3 (Ostbahnhof) Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin (Wannsee) Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Seminar-Nr. BE-0116022901 45 BE-0116022902 135 BE-0116022908 201 März 02.03.– 04.03.2016 Berlin (Wannsee) Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 03.03.2016 Berlin (b+b) Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben 07.03.2016 Berlin (b+b) Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 07.03.– 09.03.2016 Berlin (b+b) Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung 07.03.– 09.03.2016 Dortmund Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 07.03.– 11.03.2016 Berlin Beschäftigung fördern und sichern (Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 07.03.– 11.03.2016 Berlin Einführung in das Arbeitsrecht 2 (Ostbahnhof) Inhalt des Arbeitsverhältnisses 07.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 07.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 09.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 14.03.– 15.03.2016 Berlin Die gute Personalversammlung (Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 14.03.– 16.03.2016 Berlin (b+b) Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro 18 BE-0116030209 200 1300-1603031 1300-1603073 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b NRW 96 78 1300-1603074 188 1400-1603071 74 1300-1603071 55 1300-1603072 135 BE-0116030701 38 BE-0116030702 52 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1603091 100 1300-1603147 111 1300-1603148 189 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 14.03.– 18.03.2016 Berlin (Mitte) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 14.03.– 18.03.2016 Berlin Einführung in das Arbeitsrecht 1 (Ostbahnhof) Begründung des Arbeitsverhältnisses 14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) 14.03.– 18.03.2016 Berlin PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! (Warschauer Str.) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) 14.03.– 18.03.2016 Erkner Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 20.03.– 23.03.2016 Berlin (Wannsee) Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung 21.03.– 23.03.2016 Hamm Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats 21.03.– 23.03.2016 Boltenhagen Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 21.03.– 23.03.2016 Berlin (Wannsee) Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung 30.03.– 01.04.2016 Berlin (Wannsee) Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung Seminar-Nr. Seite 1300-1603141 38 1300-1603142 45 1300-1603143 134 1300-1603144 50 1300-1603145 47 1300-1603146 197 BE-0116031401 41 BE-0116031402 44 BE-0116031403 136 BE-0116032002 190 Kooperationsseminar 1411-1603211 143 mit ver.di b+ b NRW Kooperationsseminar 2100-1603211 142 mit ver.di b+ b Hamburg BE-0116032101 148 BE-0116033001 112 April 04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern 04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion 1300-1604041 51 BE-0116040404 121 BE-0116040405 184 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 19 Seminarübersicht Termin Ort 05.04.2016 Berlin (b+b) 11.04.2016 11.04.– 13.04.2016 11.04.– 15.04.2016 11.04.– 15.04.2016 11.04.– 15.04.2016 11.04.– 15.04.2016 11.04.– 15.04.2016 11.04.– 15.04.2016 11.04.– 15.04.2016 13.04.– 15.04.2016 18.04.– 20.04.2016 18.04.– 20.04.2016 18.04.– 20.04.2016 18.04.– 22.04.2016 18.04.– 22.04.2016 18.04.– 22.04.2016 18.04.– 22.04.2016 20 Thema Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) Wahlvorstandsschulung Berlin (Wannsee) Mühe oder Mehrwert? Der erfolgreiche Frauenförderplan Berlin Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! (Köpenicker Str.) Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Berlin Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (b+b) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Berlin (b+b) Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Wannsee) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Berlin (Wannsee) TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Berlin (Wannsee) Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Walsrode Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Berlin (b+b) Beamtenrecht aktuell: Statusrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Bad Belzig Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung Steinbach/ Einführung in das Arbeitszeitrecht Taunus Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin (b+b) Mensch geht vor! (in Englisch) People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2) Berlin PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen (Warschauer Str.) Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Hinweis Seminar-Nr. Seite 1300-1604051 206 BE-0116041105 212 1300-1604111 144 1300-1604112 38 1300-1604113 166 1300-1604114 116 BE-0116041102 41 BE-0116041103 53 BE-0116041106 169 BE-0116041107 124 Kooperationsseminar 2100-1604131 163 mit ver.di b+ b Hamburg 1300-1604183 104 1300-1604185 204 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1604184 158 1300-1604181 44 1300-1604182 43 1300-1604184 48 BE-0116041801 38 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 18.04.– 22.04.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 18.04.– 22.04.2016 Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen Teil 1 Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung 25.04.– 27.04.2016 Berlin Teilzeit- und Befristungsgesetz (Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 25.04.– 27.04.2016 Berlin Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien (Warschauer Str.) Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 25.04.– 27.04.2016 Berlin (b+b) Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben 25.04.– 27.04.2016 Berlin Wer macht das Protokoll? (Siemensstadt) Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Kooperationsseminar Taunus mit ver.di b+ b Hessen 25.04.– 27.04.2016 Berlin (Wannsee) Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht 25.04.– 29.04.2016 Berlin (Mitte) Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 25.04.– 29.04.2016 Berlin (b+b) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung 25.04.– 29.04.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 25.04.– 29.04.2016 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Seminar-Nr. Seite BE-0116041802 45 BE-0116041805 139 1300-1604251 142 1300-1604253 205 1300-1604254 79 1300-1604256 109 1600-1604252 77 BE-0116042504 150 1300-1604252 178 1300-1604255 167 1300-1604257 41 BE-0116042507 196 Mai 02.05.– 04.05.2016 Berlin Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden (Siemensstadt) Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen 02.05.– 04.05.2016 Berlin (Wannsee) Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen 03.05.2016 Berlin (b+b) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH 09.05.– 11.05.2016 Berlin Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht (Ostbahnhof) Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz 09.05.– 13.05.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 1300-1605021 123 BE-0116050202 146 1300-1605031 81 1300-1605092 191 1300-1605091 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 52 21 Seminarübersicht Termin Ort Thema 09.05.– 13.05.2016 Berlin (Ostbahnhof) 09.05.– 13.05.2016 Berlin (b+b) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 09.05.– 13.05.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 10.05.– 12.05.2016 Berlin Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht! (Ostbahnhof) Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats 18.05.– 20.05.2016 Mosbach Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 18.05.– 20.05.2016 Bielefeld Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst (Sennestadt) Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 19.05.2016 Berlin E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Ostbahnhof) Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 22.05.– 25.05.2016 Berlin (Wannsee) Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 23.05.– 25.05.2016 Berlin (Wannsee) Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug! Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen 23.05.– 27.05.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 23.05.– 27.05.2016 Berlin Beständig ist allein der Wandel! (Siemensstadt) Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 23.05.– 27.05.2016 Berlin Erfolgreich verhandeln (Ostbahnhof) Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen 23.05.– 27.05.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 23.05.– 27.05.2016 Berlin (b+b) TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen 23.05.– 27.05.2016 Berlin (Wannsee) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen 25.05.– 27.05.2016 Berlin (Wannsee) (Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung? 29.05.– 01.06.2016 Berlin (Wannsee) Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium 22 Hinweis Seminar-Nr. 1300-1605093 Seite 46 1300-1605094 168 BE-0116050903 44 1300-1605101 95 Kooperationsseminar 1500-1605182 151 mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar 2100-1605182 97 mit ver.di b+ b Hamburg 1300-1605191 187 BE-0116052203 87 BE-0116052304 181 1300-1605231 38 1300-1605232 45 1300-1605233 124 1300-1605234 58 1300-1605235 170 BE-0116052305 175 BE-0116052506 140 BE-0116052903 80 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seite 30.05.– 03.06.2016 Berlin (Mitte) 1300-1605301 51 30.05.– 03.06.2016 1300-1605302 41 30.05.– 03.06.2016 30.05.– 03.06.2016 30.05.– 03.06.2016 31.05.2016 BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Berlin (Mitte) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin Wirtschaftskompetenz (Siemensstadt) Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin (Wannsee) Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Berlin (b+b) Personalräte gut beraten – Land Berlin Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Seminar-Nr. 1300-1605303 193 BE-0116053001 135 BE-0116053002 159 1300-1605311 94 Juni 01.06.– 03.06.2016 Berlin Die gute Betriebsversammlung (Ostbahnhof) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 01.06.– 03.06.2016 Berlin (Wannsee) Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 06.06.2016 Berlin Interkommunale Zusammenarbeit (Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 06.06.– 10.06.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 06.06.– 10.06.2016 Berlin PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! (Warschauer Str.) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) 06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! 06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 13.06.2016 Hannover Lebensarbeitszeitkonten 13.06.– 17.06.2016 Berlin (Siemensstadt) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 1300-1606011 110 BE-0116060104 109 1300-1606061 98 1300-1606062 59 1300-1606063 47 BE-0116060601 134 BE-0116060603 182 BE-0116060604 179 BE-0116060605 174 Kooperationsseminar 2100-1606132 162 mit ver.di b+ b Hamburg 1300-1606131 38 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 23 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 13.06.– 17.06.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 13.06.– 17.06.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 13.06.– 17.06.2016 Berlin (Wannsee) Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben 20.06.– 22.06.2016 Berlin (Wannsee) Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 20.06.– 24.06.2016 Berlin Agieren statt reagieren (Siemensstadt) Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 20.06.– 24.06.2016 Berlin Einführung in das Arbeitsrecht 3 (Ostbahnhof) Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 20.06.– 24.06.2016 Berlin (Mitte) Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen 20.06.– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 20.06.– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) Arbeitsorganisation im Team! Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung 22.06.– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 27.06.– 01.07.2016 Berlin BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln (Ostbahnhof) Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 27.06.– 01.07.2016 Berlin Wirtschaftsausschuss 1 (Siemensstadt) Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 27.06.– 01.07.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 27.06.– 01.07.2016 Berlin (Wannsee) Konfliktlösung als Prozess Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar) Seminar-Nr. Seite BE-0116061302 41 BE-0116061303 168 BE-0116061309 185 BE-0116062004 74 1300-1606201 44 1300-1606202 136 1300-1606203 119 BE-0116062002 51 BE-0116062003 114 BE-0116062205 75 1300-1606271 53 1300-1606272 196 BE-0116062701 38 BE-0116062703 127 Juli 04.07.– 06.07.2016 Mosbach 04.07.– 08.07.2016 Erkner 24 Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1607041 100 1300-1607041 41 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 04.07.– 08.07.2016 Berlin Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf (Ostbahnhof) 04.07.– 08.07.2016 Berlin (Wannsee) Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit 04.07.– 08.07.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 04.07.– 08.07.2016 Berlin (Wannsee) Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung 05.07.2016 Berlin (b+b) Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) Wahlvorstandsschulung 11.07.– 12.07.2016 Berlin (b+b) Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes 11.07.– 13.07.2016 Berlin (b+b) Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt? Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen 11.07.– 13.07.2016 Frankfurt Außertarifliche Angestellte am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats 11.07.– 13.07.2016 Gladenbach Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz 11.07.– 13.07.2016 Berlin (Wannsee) Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats 11.07.– 15.07.2016 Erkner Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 11.07.– 15.07.2016 Berlin (Mitte) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 11.07.– 15.07.2016 Berlin (Wannsee) PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) 11.07.– 15.07.2016 Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte 13.07.– 15.07.2016 Berlin (Wannsee) Zukunftsorientierte Personalentwicklung am Beispiel der Berufsbildung Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 18.07.2016 Berlin (b+b) Arbeitnehmerhaftung im Betrieb 18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Seminar-Nr. Seite 1300-1607042 176 BE-0116070401 137 BE-0116070402 166 BE-0116070403 72 1300-1607051 206 1300-1607113 195 1300-1607114 208 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1607112 89 1600-1607113 147 BE-0116071103 143 1300-1607111 38 1300-1607112 134 1300-1607115 Teil 1 49 BE-0116071101 138 BE-0116071304 73 1300-1607183 141 1300-1607181 45 1300-1607182 135 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 25 Seminarübersicht Termin Ort Thema 18.07.– 22.07.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 18.07.– 22.07.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen 18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern 25.07.– 27.07.2016 Berlin (Wannsee) Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung 25.07.– 29.07.2016 Berlin (Wannsee) Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe 25.07.– 29.07.2016 Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 27.07.– 29.07.2016 Berlin (Wannsee) Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Hinweis Seminar-Nr. Seite 1300-1607184 59 1300-1607185 60 BE-0116071803 170 BE-0116071804 177 BE-0116071805 121 BE-0116072501 145 BE-0116072503 108 BE-0116072504 180 BE-0116072702 113 August 01.08.– 03.08.2016 Berlin Mediation und Interessenvertretung (Ostbahnhof) Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen 01.08.– 03.08.2016 Berlin (Wannsee) Gesund bleiben im Konflikt 01.08.– 04.08.2016 Berlin (Wannsee) Datenschutz aktuell 01.08.– 05.08.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Beamtenrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 03.08.– 05.08.2016 Berlin (Wannsee) ... aber bitte mit Wirkung! Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme 08.08.– 12.08.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 15.08.– 17.08.2016 Erkner Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 15.08.– 17.08.2016 Berlin (Wannsee) Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung 15.08.– 19.08.2016 Bad Belzig JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?! Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation 15.08.– 19.08.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 26 1300-1608011 129 BE-0116080102 128 BE-0116080101 192 BE-0116080104 102 BE-0116080303 133 BE-0116080801 38 1300-1608152 109 BE-0116081503 188 1300-1608151 62 BE-0116081501 41 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 15.08.– 19.08.2016 Berlin (Wannsee) Flexibel in die Rente 22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) Renten- und Sozialversicherungsrecht Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte! 29.08.– 31.08.2016 Berlin Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? (Siemensstadt) Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung 29.08.– 02.09.2016 Berlin (Mitte) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung 29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitszeitrecht 29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 30.08.2016 Berlin (b+b) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH 31.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Integration und Mitbestimmung Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung Seminar-Nr. Seite BE-0116081502 155 1300-1608221 51 BE-0116082202 44 BE-0116082203 52 BE-0116082206 153 1300-1608292 145 1300-1608291 38 BE-0116082901 45 BE-0116082902 136 BE-0116082903 152 BE-0116082904 158 BE-0116082905 156 1300-1608301 81 BE-0116083106 157 September 05.09.– 07.09.2016 Hagen (Westfalen) 05.09.– 09.09.2016 Berlin (Ostbahnhof) 05.09.– 09.09.2016 Berlin (b+b) 05.09.– 09.09.2016 Erkner Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch) Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) Kooperationsseminar mit ver.di b+ b NRW 1400-1609051 74 1300-1609051 41 1300-1609052 40 1300-1609053 50 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 27 Seminarübersicht Termin Ort Thema 05.09.– 09.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 05.09.– 09.09.2016 Berlin (Wannsee) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen 06.09.2016 Berlin (b+b) Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) Wahlvorstandsschulung 06.09.– 08.09.2016 Leipzig Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 07.09.– 09.09.2016 Berlin (Wannsee) Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 12.09.2016 Berlin (b+b) JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) 12.09.– 14.09.2016 Timmendorfer Einführung in das Arbeitszeitrecht Strand 12.09.– 16.09.2016 Berlin Agieren statt reagieren (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 12.09.– 16.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 12.09.– 16.09.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 13.09.2016 Berlin (b+b) Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern 13.09.– 16.09.2016 Berlin Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! (Siemensstadt) Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht 14.09.– 16.09.2016 Berlin (b+b) Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen 19.09.2016 Berlin (b+b) JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) 19.09.– 21.09.2016 Berlin (b+b) In den Verwaltungsrat gewählt – was nun? Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat 19.09.– 21.09.2016 Lüneburg Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats 19.09.– 23.09.2016 Berlin (Mitte) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 19.09.– 23.09.2016 Berlin Beschäftigung fördern und sichern (Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 19.09.– 23.09.2016 Berlin (b+b) TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 28 Hinweis Seminar-Nr. Seite BE-0116090502 135 BE-0116090504 210 1300-1609061 206 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Sachsen 1700-1609061 84 BE-0116090703 199 1300-1609123 63 Kooperationsseminar 2100-1609122 158 mit ver.di b+ b Hamburg 1300-1609121 44 1300-1609122 134 BE-0116091201 38 1300-1609131 78 1300-1609132 107 1300-1609141 164 1300-1609194 63 1300-1609193 203 Kooperationsseminar 2100-1609193 143 mit ver.di b+ b Hamburg 1300-1609191 52 1300-1609192 55 1300-1609195 173 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 19.09.– 23.09.2016 Berlin (b+b) TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 21.09.– 23.09.2016 Berlin (Wannsee) Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Kooperationsseminar Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 21.09.– 23.09.2016 Berlin (Wannsee) Storytelling für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen 26.09.– 28.09.2016 Bad Belzig Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen 26.09.– 28.09.2016 Berlin Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Siemensstadt) Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 26.09.– 30.09.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 26.09.– 30.09.2016 Erkner PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) 26.09.– 30.09.2016 Berlin (Wannsee) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Seminar-Nr. Seite 1300-1609196 174 1500-1609211 99 BE-0116092102 131 1300-1609262 123 1300-1609264 156 1300-1609261 38 1300-1609263 49 BE-0116092604 176 Oktober 04.10.– 06.10.2016 Erkner 1300-1610041 110 04.10.– 06.10.2016 1300-1610042 194 04.10.– 07.10.2016 05.10.– 07.10.2016 05.10.– 07.10.2016 05.10.– 07.10.2016 05.10.– 07.10.2016 10.10.– 11.10.2016 10.10.– 14.10.2016 Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Berlin Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt (Ostbahnhof) Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen Berlin (Wannsee) Humor als Ressource Instrumente zur Konfliktbewältigung Hagen Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs(Westfalen) bzw. Personalrats Fulda Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Berlin (Wannsee) Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Berlin (Wannsee) Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug! Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen Berlin Die gute Personalversammlung (Ostbahnhof) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Berlin (Mitte) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) BE-0116100405 132 Kooperationsseminar 1411-1610052 143 mit ver.di b+ b NRW Kooperationsseminar 2100-1610051 163 mit ver.di b+ b Hamburg BE-0116100503 149 BE-0116100504 181 1300-1610102 111 1300-1610101 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 51 29 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 10.10.– 14.10.2016 Berlin PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen (Ostbahnhof) Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) 10.10.– 14.10.2016 Berlin (b+b) TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick 10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit 17.10.– 21.10.2016 Berlin (Mitte) Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen 17.10.– 21.10.2016 Berlin Wirtschaftsausschuss 2 (Siemensstadt) Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung 17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) Öffentlichkeitsarbeit 2.0 19.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) Erfolg im Team Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium 24.10.– 26.10.2016 Erkner Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen 24.10.– 26.10.2016 Berlin (Wannsee) Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern 24.10.– 26.10.2016 Berlin (Wannsee) Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung 24.10.– 28.10.2016 Berlin (Mitte) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 24.10.– 28.10.2016 Berlin Einführung in das Arbeitsrecht 1 (Ostbahnhof) Begründung des Arbeitsverhältnisses 24.10.– 28.10.2016 Berlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) (Konradshöhe) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 24.10.– 28.10.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 30 Seminar-Nr. Seite 1300-1610103 41 1300-1610104 48 1300-1610105 169 BE-0116101003 38 BE-0116101004 44 BE-0116101008 90 1300-1610171 124 1300-1610172 197 BE-0116101701 41 BE-0116101702 53 BE-0116101703 167 BE-0116101705 118 BE-0116101904 115 1300-1610245 146 BE-0116102403 105 BE-0116102406 112 1300-1610241 39 1300-1610242 134 1300-1610243 59 BE-0116102402 166 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 24.10.– 28.10.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen 31.10.– 02.11.2016 Berlin (b+b) Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Mitte) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Sozialrechtliche Folgen von Personalabbauinstrumenten Grundlagenwissen für die gesetzliche Interessenvertretung 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Seminar-Nr. Seite BE-0116102404 122 1300-1610313 103 1300-1610311 52 1300-1610312 45 BE-0116103102 154 BE-0116103103 186 BE-0116103104 130 BE-0116103105 116 November 01.11.2016 02.11.2016 02.11.– 04.11.2016 07.11.– 08.11.2016 07.11.– 08.11.2016 07.11.– 09.11.2016 07.11.– 09.11.2016 07.11.– 10.11.2016 07.11.– 11.11.2016 Berlin (b+b) Personalräte gut beraten – Land Berlin Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Berlin Interkommunale Zusammenarbeit (Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Berlin Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung (Köpenicker Str.) Gleichbehandlung durchsetzen Berlin (b+b) Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Steinbach/ Entgrenzung der Arbeit Taunus Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Hamm Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Steinbach/ TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Taunus Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L Berlin (Wannsee) Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Berlin (Mitte) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 1300-1611011 94 1300-1611022 98 1300-1611021 211 1300-1611075 117 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b NRW Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1611075 161 1400-1611071 75 1600-1611074 172 BE-0116110708 88 1300-1611071 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 41 31 Seminarübersicht Termin Thema Hinweis Seite 1300-1611072 07.11.– 11.11.2016 1300-1611073 135 07.11.– 11.11.2016 07.11.– 11.11.2016 07.11.– 11.11.2016 09.11.– 11.11.2016 14.11.2016 14.11.– 16.11.2016 14.11.– 16.11.2016 14.11.– 17.11.2016 14.11.– 18.11.2016 14.11.– 18.11.2016 14.11.– 18.11.2016 14.11.– 18.11.2016 14.11.– 18.11.2016 15.11.– 17.11.2016 16.11.– 18.11.2016 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin Einführung in das Arbeitsrecht 2 (Ostbahnhof) Inhalt des Arbeitsverhältnisses Berlin Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen (Siemensstadt) Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Berlin Wirtschaftsausschuss 3 (Ostbahnhof) Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Berlin (Wannsee) TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Berlin (Wannsee) Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Berlin (b+b) Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht! Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats Berlin (b+b) Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Berlin (Wannsee) Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen Teil 2 Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung Berlin (Wannsee) Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Berlin (b+b) TV-L spezial: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts nach TV-L: Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Wannsee) Mensch, ärger’ mich nicht! Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte Frankfurt Außertarifliche Angestellte Kooperationsseminar am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats mit ver.di b+ b Hessen Berlin (b+b) Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Seminar-Nr. 07.11.– 11.11.2016 Bad Belzig 07.11.– 11.11.2016 32 Ort 44 1300-1611074 180 1300-1611076 198 BE-0116110703 173 BE-0116110704 183 1300-1611091 95 1300-1611142 81 BE-0116111403 142 BE-0116111404 139 1300-1611141 1300-1611143 80 60 1300-1611144 171 BE-0116111401 39 BE-0116111402 41 BE-0116111405 126 1600-1611151 89 1300-1611161 189 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 21.11.– 23.11.2016 Berlin Die gute Betriebsversammlung (Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 21.11.– 23.11.2016 Mosbach Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 21.11.– 25.11.2016 Berlin Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern (Köpenicker Str.) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 21.11.– 25.11.2016 Berlin (b+b) Mensch geht vor! (in Englisch) People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2) 21.11.– 25.11.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 21.11.– 25.11.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 21.11.– 25.11.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 23.11.– 25.11.2016 Mosbach Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 28.11.– 30.11.2016 Boltenhagen Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 28.11.– 02.12.2016 Berlin Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 28.11.– 02.12.2016 Berlin Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? (Siemensstadt) Grundzüge der Dienstplangestaltung 28.11.– 02.12.2016 Berlin BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln (Ostbahnhof) Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Seminar-Nr. Seite 1300-1611212 110 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1611212 99 1300-1611211 56 1300-1611213 43 BE-0116112101 45 BE-0116112102 51 BE-0116112103 134 Kooperationsseminar 1600-1611231 mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar 2100-1611281 mit ver.di b+ b Hamburg 1300-1611281 97 82 39 1300-1611282 160 1300-1611283 53 BE-0116112801 44 BE-0116112802 52 BE-0116112803 202 BE-0116112804 85 Dezember 05.12.– 07.12.2016 Berlin (Siemensstadt) Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 1300-1612052 109 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 33 Seminarübersicht Termin Ort Thema 05.12.– 07.12.2016 Berlin (Wannsee) Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit 05.12.– 09.12.2016 Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Warschauer Str.) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) 05.12.– 09.12.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 05.12.– 09.12.2016 Berlin (Wannsee) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen 07.12.2016 Frankfurt E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung am Main Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 12.12.– 16.12.2016 Berlin Mensch geht vor! (Siemensstadt) Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 12.12.– 16.12.2016 Erkner Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 12.12.– 16.12.2016 Berlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) (Konradshöhe) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 12.12.– 16.12.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 12.12.– 16.12.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Hinweis Seminar-Nr. Seite BE-0116120502 76 1300-1612051 46 BE-0116120501 42 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen BE-0116120503 209 1600-1612071 187 1300-1612121 42 1300-1612122 45 1300-1612123 57 BE-0116121201 39 BE-0116121202 135 Januar 2017 09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 09.01.– 13.01.2017 Berlin Mensch geht vor! (Ostbahnhof) Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 16.01.– 20.01.2017 Berlin BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (Ostbahnhof) Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 16.01.– 20.01.2017 Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Ostbahnhof) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) 16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 34 1300-1701091 51 1300-1701092 42 BE-0117010901 39 1300-1701161 52 1300-1701162 46 BE-0117011601 42 BE-0117011602 134 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 23.01.– 27.01.2017 Berlin (Mitte) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses 23.01.– 27.01.2017 Berlin JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln (Konradshöhe) Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) 23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 30.01.– 03.02.2017 Berlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) (Konradshöhe) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 30.01.– 03.02.2017 Berlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG) (Konradshöhe) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 30.01.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 30.01.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Seminar-Nr. Seite BE-0117011603 197 1300-1701231 39 1300-1701232 44 1300-1701233 135 1300-1701234 61 BE-0117012304 168 1300-1701301 59 1300-1701302 60 BE-0117013002 179 BE-0117013003 121 Februar 2017 06.02.– 10.02.2017 Berlin PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! (Ostbahnhof) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) 06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 12.02.– 15.02.2017 Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte 13.02.– 17.02.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 13.02.– 17.02.2017 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 20.02.– 24.02.2017 Berlin Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (Siemensstadt) Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 1300-1702061 47 BE-0117020601 39 BE-0117020602 136 Teil 2 BE-0117021203 138 1300-1702131 134 BE-0117021301 42 1300-1702201 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 39 35 Seminarübersicht Termin Ort Thema Seminar-Nr. Seite 20.02.– 24.02.2017 Bad Belzig 1300-1702202 57 20.02.– 24.02.2017 1300-1702203 46 20.02.– 24.02.2017 20.02.– 24.02.2017 20.02.– 24.02.2017 27.02.– 01.03.2017 27.02.– 03.03.2017 27.02.– 03.03.2017 JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Berlin (b+b) PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Berlin (Wannsee) Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Wannsee) Öffentlichkeitsarbeit 2.0 Hinweis BE-0117022001 44 BE-0117022002 45 BE-0117022003 51 BE-0117022702 112 1300-1702271 42 BE-0117022703 118 März 2017 06.03.– 10.03.2017 Berlin (Ostbahnhof) 06.03.– 10.03.2017 Erkner 1300-1703061 44 1300-1703062 49 06.03.– 10.03.2017 BE-0117030601 39 06.03.– 10.03.2017 13.03.– 17.03.2017 13.03.– 17.03.2017 13.03.– 17.03.2017 13.03.– 17.03.2017 20.03.– 24.03.2017 36 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Berlin BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln (Ostbahnhof) Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Berlin (Mitte) Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Berlin (Wannsee) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Erkner Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) BE-0117030602 52 1300-1703131 53 1300-1703132 196 BE-0117031301 42 BE-0117031302 135 1300-1703201 39 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 20.03.– 24.03.2017 Berlin PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht (Ostbahnhof) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) 20.03.– 24.03.2017 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 20.03.– 24.03.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses 27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 27.03.– 31.03.2017 Berlin (Mitte) Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 27.03.– 31.03.2017 Berlin PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! (Ostbahnhof) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) 27.03.– 31.03.2017 Erkner PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) 27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung 27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Seminar-Nr. Seite 1300-1703202 46 BE-0117032001 44 BE-0117032002 134 1300-1703271 45 1300-1703272 136 1300-1703273 47 1300-1703274 50 BE-0117032702 198 BE-0117032703 122 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 37 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Termin/Ort Sem.-Nr. 11.01.– 15.01.2016 BE-0116011101 Berlin (Wannsee) 25.01.– 29.01.2016 1300-1601251 Berlin (Wannsee) 08.02.– 12.02.2016 BE-0116020802 Berlin (Wannsee) 22.02.– 26.02.2016 1300-1602221 Berlin (Ostbahnhof) 07.03.– 11.03.2016 BE-0116030701 Berlin (Wannsee) 14.03.– 18.03.2016 1300-1603141 Berlin (Wannsee) 11.04.– 15.04.2016 1300-1604112 Berlin (Ostbahnhof) 18.04.– 22.04.2016 BE-0116041801 Berlin (Wannsee) 23.05.– 27.05.2016 1300-1605231 Berlin (Wannsee) 13.06.– 17.06.2016 1300-1606131 Berlin (Siemensstadt) 27.06.– 01.07.2016 BE-0116062701 Berlin (Wannsee) 11.07.– 15.07.2016 1300-1607111 Erkner 08.08.– 12.08.2016 BE-0116080801 Berlin (Wannsee) 29.08.– 02.09.2016 1300-1608291 Berlin (Mitte) 12.09.– 16.09.2016 BE-0116091201 Berlin (Wannsee) 26.09.– 30.09.2016 1300-1609261 Berlin (Wannsee) 10.10.– 14.10.2016 BE-0116101003 Berlin (Wannsee) Weitere Termine finden Sie auf der nächsten Seite. 38 Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Weitere Termine … Termin/Ort Sem.-Nr. 24.10.– 28.10.2016 1300-1610241 Berlin (Mitte) 14.11.– 18.11.2016 BE-0116111401 Berlin (Wannsee) 28.11.– 02.12.2016 1300-1611281 Berlin (Ostbahnhof) 12.12.– 16.12.2016 BE-0116121201 Berlin (Wannsee) 09.01.– 13.01.2017 BE-0117010901 Berlin (Wannsee) 23.01.– 27.01.2017 1300-1701231 Berlin (Wannsee) 06.02.– 10.02.2017 BE-0117020601 Berlin (Wannsee) 20.02.– 24.02.2017 1300-1702201 Berlin (Siemensstadt) 06.03.– 10.03.2017 BE-0117030601 Berlin (Wannsee) 20.03.– 24.03.2017 1300-1703201 Erkner Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 39 BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch) Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1) The Works Constitution Act is one of the most important bases for the works council. It contains the duties and rights of the works council. The Works Constitution Act not only enhances democracy in the establishment but is also a protection for the employees. Being familiar with the legal requirements and knowing how to deal with them is one of the preconditions to be able to represent and promote the interests of the staff. Furthermore, the works council members have to solve diverse issues every day that cannot be handled with the code of law only. The training course will provide you with necessary knowledge about the Works Constitution Act, about the decision making process and about the responsibility to enable the individual works council members to work for the individual employees in the best possible way. The training course contains: The classification of the works council in the German legal system General duties of the works council according to Section 80 Works Constitution Act Conduct of business of the works council and decisions of the works council Scope of the rights to co-determination Code of law handling Supply of information and information policy of the works council 40 Date/Place Course No. 18.01.– 22.01.2016 1300-1601183 Berlin (b+b) 05.09.– 09.09.2016 1300-1609052 Berlin (b+b) Target Group Works councils’ members Instructor Anna Lautenbach, Juristin Branch alle Prerequisities This seminar is the first one of the basic qualification series. Exemption from Work In accordance with Section 37 Article 6 Works Constitution Act Course Fee 1.075,00 € Additional costs for the venue apply, see p. 216 ff. BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. „Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung Termin/Ort Sem.-Nr. 18.01.– 22.01.2016 BE-0116011801 Berlin (Wannsee) 25.01.– 29.01.2016 1300-1601252 Berlin (Mitte) 08.02.– 12.02.2016 1300-1602082 Berlin (Ostbahnhof) 15.02.– 19.02.2016 BE-0116021501 Berlin (Wannsee) 29.02.– 04.03.2016 1300-1602291 Berlin (Siemensstadt) 14.03.– 18.03.2016 BE-0116031401 Berlin (Wannsee) 11.04.– 15.04.2016 BE-0116041102 Berlin (Wannsee) 25.04.– 29.04.2016 1300-1604257 Berlin (Wannsee) 30.05.– 03.06.2016 1300-1605302 Berlin (Mitte) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 13.06.– 17.06.2016 BE-0116061302 Berlin (Wannsee) 04.07.– 08.07.2016 1300-1607041 Erkner 15.08.– 19.08.2016 BE-0116081501 Berlin (Wannsee) 05.09.– 09.09.2016 1300-1609051 Berlin (Ostbahnhof) 10.10.– 14.10.2016 1300-1610103 Berlin (Wannsee) 17.10.– 21.10.2016 BE-0116101701 Berlin (Wannsee) 07.11.– 11.11.2016 1300-1611071 Berlin (Mitte) 14.11.– 18.11.2016 BE-0116111402 Berlin (Wannsee) Weitere Termine finden Sie auf der nächsten Seite. 41 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Weitere Termine … Termin/Ort Sem.-Nr. 05.12.– 09.12.2016 BE-0116120501 Berlin (Wannsee) 12.12.– 16.12.2016 1300-1612121 Berlin (Siemensstadt) 09.01.– 13.01.2017 1300-1701092 Berlin (Ostbahnhof) 16.01.– 20.01.2017 BE-0117011601 Berlin (Wannsee) 13.02.– 17.02.2017 BE-0117021301 Berlin (Wannsee) 27.02.– 03.03.2017 1300-1702271 Berlin (Wannsee) 13.03.– 17.03.2017 BE-0117031301 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 42 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! (in Englisch) People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2) „Staff policy“ is the common term for a subject area within labour law which often causes strong emotions at the work place. Recruitment, grading, transfer or dismissal – these decisions mostly have a lasting impact on the life of the individual employee. In all these cases the employee representation has to get involved, because: no dismissal and no recruitment without the works council, no transfer or grading without its participation. Each member of the works council has to be familiar with the basic regulations of the Works Constitution Act to avoid possible harm to for the employees of the company. This seminar is based on practical experience and will provide you the essential basic knowledge to be able to handle staff policies to the benefit of the staff. The content of the training course: Overview of the legal norm concerning staff policies Recruitment, grading, transfer Possibilities to enforce the works council’s rights Consultation of the works council before dismissal The exceptional dismissal in special cases Vocational training: overview of the legal norm and its relevance for the company Date/Place Course No. 18.04.– 22.04.2016 1300-1604182 Berlin (b+b) 21.11.– 25.11.2016 1300-1611213 Berlin (b+b) Target Group Works councils’ members Instructor Anna Lautenbach, Juristin Branch alle Prerequisities Visit of the seminar „Getting started ...“ Exemption from Work In accordance with Section 37 Article 6 Works Constitution Act Course Fee 1.075,00 € Additional costs for the venue apply, see p. 216 ff. 43 BR-Grundqualifizierung Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Termin/Ort Sem.-Nr. 18.01.– 22.01.2016 1300-1601182 Berlin (Ostbahnhof) 08.02.– 12.02.2016 BE-0116020803 Berlin (Wannsee) 29.02.– 04.03.2016 1300-1602292 Berlin (Mitte) 14.03.– 18.03.2016 BE-0116031402 Berlin (Wannsee) 18.04.– 22.04.2016 1300-1604181 Berlin (Wannsee) 09.05.– 13.05.2016 BE-0116050903 Berlin (Wannsee) 20.06.– 24.06.2016 1300-1606201 Berlin (Siemensstadt) 22.08.– 26.08.2016 BE-0116082202 Berlin (Wannsee) 12.09.– 16.09.2016 1300-1609121 Berlin (Ostbahnhof) 10.10.– 14.10.2016 BE-0116101004 Berlin (Wannsee) 07.11.– 11.11.2016 1300-1611072 Bad Belzig 28.11.– 02.12.2016 BE-0116112801 Berlin (Wannsee) 23.01.– 27.01.2017 1300-1701232 Berlin (Wannsee) 20.02.– 24.02.2017 BE-0117022001 Berlin (Wannsee) 06.03.– 10.03.2017 1300-1703061 Berlin (Ostbahnhof) 20.03.– 24.03.2017 BE-0117032001 Berlin (Wannsee) 44 Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. BR-Grundqualifizierung Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Termin/Ort Sem.-Nr. 29.02.– 04.03.2016 BE-0116022901 Berlin (Wannsee) 14.03.– 18.03.2016 1300-1603142 Berlin (Mitte) 18.04.– 22.04.2016 BE-0116041802 Berlin (Wannsee) 23.05.– 27.05.2016 1300-1605232 Berlin (Siemensstadt) 18.07.– 22.07.2016 1300-1607181 Berlin (Wannsee) Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. 29.08.– 02.09.2016 BE-0116082901 Berlin (Wannsee) Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. 12.12.– 16.12.2016 1300-1612122 Erkner Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen 31.10.– 04.11.2016 1300-1610312 Berlin (Mitte) 21.11.– 25.11.2016 BE-0116112101 Berlin (Wannsee) 20.02.– 24.02.2017 BE-0117022002 Berlin (Wannsee) 27.03.– 31.03.2017 1300-1703271 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 45 PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin) Die Seminare für Mitglieder von Personalräten nach dem PersVG Berlin (PR 1 bis PR 3) bauen in ihren Inhalten aufeinander auf. Wir empfehlen, diese Seminare nacheinander zu besuchen. In diesem Seminar werden neu gewählte Personalratsmitglieder in das Personalvertretungsgesetz Berlin eingeführt. Ihnen stellen sich vielfältige Fragen: Auf welcher Basis können Personalratsmitglieder aktiv werden? Was gehört alles zu ihren Aufgaben, worum müssen sie sich kümmern, worum nicht? Müssen sie bestimmte Formalien beachten, wenn sie Aktivitäten entwickeln? Das Handeln des Personalrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen durch die Beschäftigten, die Dienststellenleitung und die Gewerkschaft. Neben den rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit werden daher Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Einordnung des PersVG Berlin in das Rechtssystem; die Systematik des PersVG Berlin Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats Rechte und Pflichten des Personalrats; Rolle des Personalratsmitglieds Arbeitsplanung und -organisation im Personalrat Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Personalräten Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch den Personalrat Zusammenarbeit des Personalrats mit den Beschäftigten und der Gewerkschaft Bearbeitung von Fallbeispielen durch die Teilnehmenden 46 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.01.– 29.01.2016 1300-1601253 Berlin (Ostbahnhof) 09.05.– 13.05.2016 1300-1605093 Berlin (Ostbahnhof) 05.12.– 09.12.2016 1300-1612051 Berlin (Warschauer Str.) 16.01.– 20.01.2017 1300-1701162 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin Freistellung 20.02.– 24.02.2017 1300-1702203 Berlin (b+b) § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 16 Abs. 3 LGG Berlin 20.03.– 24.03.2017 1300-1703202 Berlin (Ostbahnhof) Seminargebühr 950,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Wir bestimmen mit! Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin) Aufbauend auf dem Seminar „PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht“ beschäftigt sich dieses Seminar mit einem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung. In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG Berlin. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen. Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Termin/Ort Sem.-Nr. 14.03.– 18.03.2016 1300-1603145 Berlin (Warschauer Str.) 06.06.– 10.06.2016 1300-1606063 Berlin (Warschauer Str.) 06.02.– 10.02.2017 1300-1702061 Berlin (Ostbahnhof) 27.03.– 31.03.2017 1300-1703273 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Personalratsmitglieder Freistellung § 42 Abs. 3 PersVG Berlin Seminargebühr 950,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Die Gestaltung und der Abschluss von Dienstvereinbarungen werden thematisiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Geschäftsführung des Personalrats Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Berlin Thematisierung einzelner Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter Situationen in Dienststellen und Betrieben Der Abschluss von Dienstvereinbarungen Die Personalversammlung 47 PR-Grundqualifizierung PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin) Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden, müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden. Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Was bedeutet es, einer personellen Maßnahme der Dienststelle nicht zuzustimmen? Wie wird man als Personalratsmitglied aktiv? Was macht der Personalrat bei verweigerter Mitbestimmung/Mitwirkung durch die Dienststelle? Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Spezielle Fragen der Geschäftsführung des Personalrats Das Einigungsstellenverfahren Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht (mit Teilnahme am gerichtlichen Beschlussverfahren) Das Initiativrecht des Personalrats Neueste Rechtsprechung 48 Termin/Ort Sem.-Nr. 29.02.– 04.03.2016 1300-1602293 Berlin (b+b) 18.04.– 22.04.2016 1300-1604184 Berlin (Warschauer Str.) 10.10.– 14.10.2016 1300-1610104 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Personalratsmitglieder Referent/-in Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Michaela Müller-Klang Freistellung § 42 Abs. 3 PersVG Berlin Seminargebühr 995,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. PR-Grundqualifizierung PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg) Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellt sich die Frage: Was sind Ihre Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied? Das Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Nur so kann er seine Ziele effektiv verfolgen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Persönliche Stellung des Personalratsmitglieds Sitzungen und Geschäftsführung Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Stufenvertretungen Personalversammlungen Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.– 26.02.2016 1300-1602222 Erkner 11.07.– 15.07.2016 1300-1607115 Berlin (Wannsee) 26.09.– 30.09.2016 1300-1609263 Erkner 06.03.– 10.03.2017 1300-1703062 Erkner Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Freistellung § 46 Abs. 1 PersVG Bbg, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkungen Wir organisieren gerne für Sie und Ihr Gremium ein maßgeschneidertes Grund- oder Aufbauseminar für Personalräte nach dem PersVG Brandenburg. Sprechen Sie uns an. 49 PR-Grundqualifizierung PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit! Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg) Aufbauend auf dem Seminar „PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht“ beschäftigen wir uns mit dem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung. In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG Brandenburg. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen. Üblicherweise werden Verhandlungsergebnisse in Dienstvereinbarungen festgehalten. Die Teilnehmenden lernen die Anforderungen an solche Vereinbarungen kennen. Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden gemeinsam auch Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Geschäftsführung des Personalrats Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Brandenburg Einzelne Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter Situationen in Dienststellen und Betrieben Der Abschluss von Dienstvereinbarungen Die Personalversammlung 50 Termin/Ort Sem.-Nr. 14.03.– 18.03.2016 1300-1603144 Berlin (Wannsee) 05.09.– 09.09.2016 1300-1609053 Erkner 27.03.– 31.03.2017 1300-1703274 Erkner Zielgruppe Personalratsmitglieder Freistellung § 46 Abs. 1 PersVG Bbg Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Die Termine und Veranstaltungsorte weiterer Seminare teilen wir Ihnen gerne im Laufe des Jahres mit. Aktuelle Informationen gibt es auch im Internet unter www.verdi-bub.de. PR-Grundqualifizierung BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 18.01.– 22.01.2016 1300-1601181 Berlin (Mitte) 15.02.– 19.02.2016 BE-0116021502 Berlin (Wannsee) 04.04.– 08.04.2016 1300-1604041 Berlin (Wannsee) 30.05.– 03.06.2016 1300-1605301 Berlin (Mitte) 20.06.– 24.06.2016 BE-0116062002 Berlin (Wannsee) 22.08.– 26.08.2016 1300-1608221 Berlin (Wannsee) 10.10.– 14.10.2016 1300-1610101 Berlin (Mitte) 21.11.– 25.11.2016 BE-0116112102 Berlin (Wannsee) 09.01.– 13.01.2017 1300-1701091 Berlin (Wannsee) 20.02.– 24.02.2017 BE-0117022003 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 51 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung 52 Termin/Ort Sem.-Nr. 08.02.– 12.02.2016 1300-1602081 Berlin (Mitte) Zielgruppe Personalratsmitglieder 07.03.– 11.03.2016 BE-0116030702 Berlin (Wannsee) Teilnahmevoraussetzungen 09.05.– 13.05.2016 1300-1605091 Berlin (Wannsee) Besuch des PR-Grundseminars 22.08.– 26.08.2016 BE-0116082203 Berlin (Wannsee) Freistellung 19.09.– 23.09.2016 1300-1609191 Berlin (Mitte) 31.10.– 04.11.2016 1300-1610311 Berlin (Wannsee) 28.11.– 02.12.2016 BE-0116112802 Berlin (Wannsee) 16.01.– 20.01.2017 1300-1701161 Berlin (Ostbahnhof) 06.03.– 10.03.2017 BE-0117030602 Berlin (Wannsee) § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. PR-Grundqualifizierung BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen. Termin/Ort Sem.-Nr. 11.04.– 15.04.2016 BE-0116041103 Berlin (Wannsee) 27.06.– 01.07.2016 1300-1606271 Berlin (Ostbahnhof) 17.10.– 21.10.2016 BE-0116101702 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Personalratsmitglieder Referent Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht 28.11.– 02.12.2016 1300-1611283 Berlin (Ostbahnhof) Teilnahmevoraussetzungen 13.03.– 17.03.2017 1300-1703131 Berlin (Ostbahnhof) Besuch der PR-Grundseminare Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 53 Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote allein reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. 54 Termin/Ort Sem.-Nr. 15.02.– 19.02.2016 1300-1602151 Berlin (Köpenicker Str.) Zielgruppe Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Referent Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Helmfried Hauch Die Seminarinhalte in Stichworten: Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung alle Branche/Bereich Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Schwerbehindertenvertretung Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. 07.03.– 11.03.2016 1300-1603071 Berlin (Köpenicker Str.) 19.09.– 23.09.2016 1300-1609192 Berlin (Köpenicker Str.) Zielgruppe Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent Helmfried Hauch Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Die Pflichtquote allein reicht nicht!“ Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 55 Schwerbehindertenvertretung Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Termin/Ort Sem.-Nr. 21.11.– 25.11.2016 1300-1611211 Berlin (Köpenicker Str.) Zielgruppe Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent Helmfried Hauch Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 56 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 1300-1602225 Flecken Zechlin Mitglieder der JAV nach BetrVG 12.12.– 16.12.2016 1300-1612123 Berlin (Konradshöhe) Branche/Bereich 20.02.– 24.02.2017 1300-1702202 Bad Belzig alle Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 57 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV in der Privatwirtschaft alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden. Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen. Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ Krankenpflegegesetz (KrPflG) Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG/KrPflG Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch 58 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 1300-1602226 Flecken Zechlin Mitglieder der JAV nach BetrVG 23.05.– 27.05.2016 1300-1605234 Flecken Zechlin Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im Alltag der Dienststelle kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 06.06.– 10.06.2016 1300-1606062 Flecken Zechlin Mitglieder der JAV nach PersVG 18.07.– 22.07.2016 1300-1607184 Flecken Zechlin Freistellung 24.10.– 28.10.2016 1300-1610243 Berlin (Konradshöhe) § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 30.01.– 03.02.2017 1300-1701301 Berlin (Konradshöhe) Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 59 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV im öffentlichen Dienst alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden. Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Personalrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen. Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung in der Dienststelle Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch 60 Termin/Ort Sem.-Nr. 18.07.– 22.07.2016 1300-1607185 Flecken Zechlin 14.11.– 18.11.2016 1300-1611143 Flecken Zechlin 30.01.– 03.02.2017 1300-1701302 Berlin (Konradshöhe) Zielgruppe Mitglieder der JAV nach PersVG Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare „JAV-Praxis 1 und 2“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen. Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen. Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikationsauftrag der JAV/AV Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden Termin/Ort Sem.-Nr. 23.01.– 27.01.2017 1300-1701234 Berlin (Konradshöhe) Zielgruppe Mitglieder der JAV/AV, insbesondere Vorsitzende Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 BetrVG bzw. TV 122 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 61 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?! Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation Wie können Probleme gemeinsam, zielorientiert und demokratisch im JAV-Gremium gelöst werden? Wie kann z.B. eine Arbeitsteilung aussehen, die allen Beteiligten gerecht wird? Wie können Stärken einzelner Mitglieder herausgefunden und effektiv für die Arbeit der JAV genutzt werden? Die JAV hat viele Aufgabenfelder. Um den Überblick zu behalten und den Spaß nicht zu verlieren, ist es sehr wichtig, dass das Gremium strukturiert, zielorientiert und planvoll als Team arbeitet. Im Seminar wird es u.a. darum gehen, wie eine JAV ein richtiges Team wird, in dem Stärken, aber auch Schwächen oder unterschiedliche Interessen der Mitglieder berücksichtigt werden. Es werden Kommunikationsregeln erläutert, aber auch Tipps und Tricks zur Teamentwicklung und Rollenfindung im Team sowie zur Organisation der Arbeit gegeben. Dabei wird auf die individuellen Wünsche der Teilnehmenden und deren Probleme in der Willensbildung und Entscheidungsfindung über Ziele und Beschlüsse der JAV sowie auf Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsbzw. Personalrat eingegangen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams, Gremien und Ausschüssen Kommunikationsregeln in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen Teamentwicklungsphasen am Beispiel betrieblicher Mitbestimmungsgremien Methoden und Instrumente der Arbeitsorganisation 62 Termin/Ort Sem.-Nr. 15.08.– 19.08.2016 1300-1608151 Bad Belzig Zielgruppe Mitglieder der JAV Branche/Bereich alle Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 850,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG) Die nächsten regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2016 statt. Dieses Seminar richtet sich an Wahlvorstände für die JAV-Wahlen nach Betriebsverfassungsgesetz. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit eines Wahlvorstands bei der Durchführung einer JAV-Wahl Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahlen Wahlvorbereitende Maßnahmen Wahlberechtigte, Stimmabgabe Wahlschutz Kosten der Wahl Wahlnachbereitende Maßnahmen Konstituierung der JAV Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.09.2016 Berlin (b+b) 1300-1609123 Wahlvorstandsmitglieder 19.09.2016 Berlin (b+b) 1300-1609194 Branche/Bereich alle Freistellung § 63 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG Seminargebühr 225,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur JAV-Wahl nach BetrVG: www.verdi-bub.de/jav_wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, die Wahlordnung und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 63 Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (PersVG) Dieses Tagesseminar richtet sich an Wahlvorstände für die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit eines Wahlvorstands bei der Durchführung einer JAV-Wahl Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahlen Wahlvorbereitende Maßnahmen Wahlberechtigte, Stimmabgabe Wahlschutz Kosten der Wahl Wahlnachbereitende Maßnahmen Konstituierung der JAV Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur JAV-Wahl nach BPersVG: www.verdi-bub.de/javwahl_bpersvg Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, die Wahlordnung und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 64 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.01.2016 Berlin (b+b) 1300-1601254 Wahlvorstandsmitglieder Freistellung § 60 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 2 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 195,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Das besondere Angebot Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch f aausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommen. b Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: „Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“: „Bet Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Qual (und weitere Beschäftigte) „Interessenvertretung als Berufung“: „Inter Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und W Weiter i stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten stellver „Qualifiziert mit.bestimmen“: „Qualifi Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Fortbildu Banken und Versicherungen Bank Ba nken en u Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven Lernprozess. 65 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater b+b Zertifizierte Weiterbildung Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ... Betriebliche Konfliktberaterin/ betrieblicher Konfliktberater Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 66 In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Modul 1 Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse 31.10.2016 –02.11.2016 Walsrode 2100-1610311 Modul 2 Kernkompetenzen für die Einzelberatung 16.01.2017 –19.01.2017 Walsrode Modul 3 Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln 27.03.2017 – 30.03.2017 Walsrode Modul 4 Abschlusskolloquium Juni/Juli 2017 Hamburg Reihe 2016/2017 N.N. Freistellung und Kostenübernahme Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird, es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit als Personalrat.“ Ferdinand Badtke Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau 67 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung b+b Zertifizierte Weiterbildung Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Interessenvertretung als Berufung Seminarreihe mit Universitätszertifikat Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Ein Kooperationsangebot von Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk- Das besonde re Angebot tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 68 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion 16.03.2016 – 18.03.2016 Walsrode IV-1603161 Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern 22.06.2016 – 24.06.2016 Berlin (Wannsee) IV-1606221 Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren 12.10.2016 – 14.10.2016 Saalfeld IV-1610121 Wenn der Wind des Wandels weht ... Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten 25.01.2017 –27.01.2017 Berlin (Wannsee) IV-1701251 Strategie, Taktikerin, Pokerface ...? Professionell verhandeln 10.05.2017 – 12.05.2017 Berlin (Wannsee) IV-1705101 Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Margit Hauck | Fon (030) 263 9989-21 | Fax (030) 263 9989-25 [email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“ hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es jedem nur empfehlen.“ Sabine Blauth Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal Ein Kooperationsangebot von: 69 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Qualifiziert mit.bestimmen Seminarreihen mit Universitätszertifikat Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen Die Seminarreihen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 70 Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben. Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Die Termine Thema Termin/Ort Seminarnummer Banken/Vers. Kapitalges. Ort Modul A Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank 01.02.2016 –03.02.2016 MB-1602011 MB-1602012 Hamburg Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 25.04.2016 –27.04.2016 MB-1604251 MB-1604252 Berlin Modul C Organisation und Rolle des Aufsichtsrats 05.09.2016 –07.09.2016 MB-1609051 MB-1609052 Berlin Modul D Workshop Praxistransfer 30.01.2017 –31.01.2017 MB-1701301 MB-1701302 Berlin Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Kosten Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt 4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Catrin Krüger-Thiemann Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Fon (030) 263 9989-22 | Fax (030) 263 9989-25 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich empfehle daher die Teilnahme auch denen, die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“ Ralf Neidhardt Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung 71 Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung Sem.-Nr. 04.07.– 08.07.2016 BE-0116070403 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/ Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Referent Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses 72 Termin/Ort Frank Ludwig Branche/Bereich alle Freistellung Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung Zukunftsorientierte Personalentwicklung am Beispiel der Berufsbildung Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Fachkräftemangel und schwindendes Erfahrungswissen durch scheidende Arbeitskräfte sowie älter werdende Belegschaften werden in Zukunft unsere Arbeitswelt noch stärker prägen. Instrumente und Maßnahmen zur Personalentwicklung sind unbedingt notwendig, um u.a. das bestehende Personal zu binden oder um eine demografiefeste Personalpolitik zu unterstützen. Termin/Ort Sem.-Nr. 13.07.– 15.07.2016 BE-0116071304 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder des Personalausschusses Referentin Dr. Nadja Cirulies Branche/Bereich alle Aber auch um die Benachteiligung einzelner Beschäftigtengruppen zu verhindern, wird sich die Interessenvertretung zu entsprechenden Maßnahmen der Personalentwicklung positionieren müssen. Freistellung Dies Seminar bietet vertiefendes Hintergrundwissen, sodass die Bewertung der verschiedenen Methoden und Instrumente zur Personalentwicklung erleichtert wird. Anhand von praktischen Beispielen, insbesondere zur Berufsbildung, werden konkrete Maßnahmen zur Personalentwicklung dargestellt. Seminargebühr § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zur allgemeinen Bedeutung von Personalentwicklung Ziele und Konzepte der Personalentwicklung Berufsbildung als spezielles Instrument und Chance der Personalentwicklung Gesetzliche Grundlagen und Beispiele aus Tarifverträgen zur Berufsbildung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der (demografieorientierten) Berufsbildung Nutzen von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Personalentwicklung Ziele, Strategien und Handlungsperspektiven der gesetzlichen Interessenvertretung 73 Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich. In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats. Die Seminarinhalte in Stichworten: Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats Konstituierung und Entsendung Abstimmungen und Beschlüsse Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. 74 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.03.– 09.03.2016 1400-1603071 Dortmund Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW Seminargebühr: 810,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 20.06.– 22.06.2016 BE-0116062004 Berlin (Wannsee) Seminargebühr: 755,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 05.09.– 07.09.2016 1400-1609051 Hagen (Westfalen) Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW Seminargebühr: 810,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Zielgruppe Gesamtbetriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsverfassungsrecht Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 22.06.– 24.06.2016 BE-0116062205 Berlin (Wannsee) Seminargebühr: 755,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Gesamtbetriebsratsmitglieder 07.11.– 09.11.2016 1400-1611071 Hamm Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW Seminargebühr: 810,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Freistellung Branche/Bereich alle § 37 Abs. 6 BetrVG Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten Gremienaufbau und Zusammenarbeit BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und Arbeitspolitik Arbeiten in Projekten Informationswege in Unternehmen Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw. Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden. 75 Betriebsverfassungsrecht Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse? Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und zwischen den Gremien Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei? Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden. 76 Termin/Ort Sem.-Nr. 05.12.– 07.12.2016 BE-0116120502 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Mitglieder von Konzernbetriebsräten Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Harald Beyling Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Betriebsverfassungsrecht Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden. Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht Definition: Europäischer Betriebsrat Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen Betriebsrats EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte) Erforderliche Ressourcen des EBR Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1600-1604252 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 77 Betriebsverfassungsrecht Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied. In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen. Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel? Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? §§ 25 und 15 BetrVG Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden? Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokoll- und Akteneinsicht Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen? Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit 78 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.2016 Berlin (b+b) 1300-1603073 Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder 13.09.2016 Berlin (b+b) 1300-1609131 Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Betriebsverfassungsrecht Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können? Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit. Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht behandelt. Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1300-1604254 Berlin (b+b) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 625,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Gerne bieten wir Ihnen dieses Seminar speziell für Ihr Gremium an! Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG Definition: Tendenzträger/-in Bedeutung für die Betriebsratsarbeit Personelle Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben 79 Betriebsverfassungsrecht Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur Beschlussfassung Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit 80 Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.– 25.02.2016 1300-1602224 Berlin (Ostbahnhof) 29.05.– 01.06.2016 BE-0116052903 Berlin (Wannsee) 14.11.– 17.11.2016 1300-1611141 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Betriebsverfassungsrecht Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 08.02.– 10.02.2016 BE-0116020804 Berlin (Wannsee) Seminargebühr: 755,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s.S. 216 ff. Betriebsratsmitglieder 03.05.2016 1300-1605031 Berlin (b+b) Seminargebühr: 325,00 €. Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Teilnahmevoraussetzungen 30.08.2016 1300-1608301 Berlin (b+b) Seminargebühr: 325,00 €. Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Branche/Bereich alle Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 14.11.2016 1300-1611142 Berlin (b+b) Seminargebühr: 325,00 €. Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 81 Betriebsverfassungsrecht Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen können. Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen Folgen für die Belegschaft Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Interessenausgleich/Sozialplan Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden. 82 Termin/Ort Sem.-Nr. 28.11.– 30.11.2016 2100-1611281 Boltenhagen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent Willy Knop Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 750,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs. Termin/Ort Sem.-Nr. 16.02.– 18.02.2016 1700-1602161 Leipzig Kooperationsseminar mit ver.di b+b Sachsen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent Wolfgang Herkt, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Teilnahmevoraussetzungen Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten Seminargebühr Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 650,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 83 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein. Sem.-Nr. 06.09.– 08.09.2016 1700-1609061 Leipzig Kooperationsseminar mit ver.di b+b Sachsen Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent Wolfgang Herkt, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln. Teilnahmevoraussetzungen Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden. Freistellung Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat Bekanntmachung im Betrieb Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte Mögliche Schritte zur Anpassung 84 Termin/Ort Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 650,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Betriebsverfassungsrecht Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung. Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung Verhandlungsverläufe und -strategien Aufgaben der Einigungsstelle Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Übung an Praxisbeispielen Termin/Ort Sem.-Nr. 28.11.– 02.12.2016 BE-0116112804 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 85 Betriebsverfassungsrecht Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überwachen. Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz klar, welche betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die Einhaltung der Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre Inhalte und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind? Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon länger zurück, muss zudem überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträgen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls nicht, kann sich daraus die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit könnten Ansprüche der Beschäftigten verloren gehen. Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen betrieblichen Regelungen, ihre Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und mit den aktuellen betrieblichen Bedingungen zu überprüfen. Themenüberblick: Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu verhandelt werden? Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung bestehender Betriebsvereinbarungen Welche Ressourcen werden benötigt – intern wie extern (Qualifizierung, Sachverstand)? Dieser Workshop wird nur betriebs-/unternehmensbezogen angeboten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 86 Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei personellen Maßnahmen Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Termin/Ort Sem.-Nr. 22.05.– 25.05.2016 BE-0116052203 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent Harald Beyling Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und Hinweise zur Veränderung Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren Beteiligungsrechte bei der Personalplanung Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2 Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 87 Betriebsverfassungsrecht Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 10.11.2016 BE-0116110708 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent Harald Beyling Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle Rechtsprechung Informationsbeschaffung und Bewertung Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten 88 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4 Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss beteiligt werden? Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle Rechtsprechung Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags Ziele und Strategien des Betriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.07.– 13.07.2016 1600-1607112 Frankfurt am Main – Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Betriebsratsmitglieder 15.11.– 17.11.2016 1600-1611151 Frankfurt am Main – Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Teilnahmevoraussetzungen Branche/Bereich alle Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 89 Betriebsverfassungsrecht Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit ver.di führt gemeinsam mit dem DGB bereits seit 2007 jährlich eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen durch. Die aktuellen Ergebnisse verweisen darauf, dass im Bereich der Personalentwicklung ein wichtiges betriebliches Handlungsfeld liegt. So lassen sich mit dem Instrument „Gute-Arbeit-Index“ verschiedenste Personalentwicklungsinstrumente als betriebliche Handlungsfelder ableiten und begründen: z.B. Führungsfeedback, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch, Qualifizierungsvereinbarungen u.a. Im Seminar wird Ihnen ein Überblick über die betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten des Index gegeben. Die Verknüpfung mit Personalentwicklungsinstrumenten wird mithilfe der Methode des Projektmanagements erprobt. Termin/Ort Sem.-Nr. 10.10.– 14.10.2016 BE-0116101008 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referentin Irmhild Rüffer Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 90 Betriebsverfassungsrecht Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar? Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft ausdrücklich vorschreibt, gibt es in der Praxis oft Probleme, wenn Mitglieder des Betriebsrats auch gewerkschaftlich aktiv werden wollen. Sei es die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Termine im Gewerkschaftshaus, die Umsetzung von Tarifverträgen, die Gewerkschaftswerbung im Betrieb oder die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Streiks – Konfliktstoff gibt es immer wieder. Dieses Seminar soll dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Gewerkschaft zu klären und diesbezügliche Unsicherheiten bei der Betriebsratsarbeit zu überwinden. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Entstehungsgeschichte des BetrVG und kurzer internationaler (Rechts-)Vergleich Betriebsrat und Gewerkschaft: Muss ich das strikt trennen? Was ist die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung von Tarifverträgen? Was sind meine Rechte und Pflichten während eines Streiks? Zulässigkeit von Gewerkschaftswerbung bei der Betriebsratsarbeit Aktuelle Rechtsprechung Termin/Ort Sem.-Nr. 10.02.– 12.02.2016 BE-0116021005 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referenten Stefan Bommer; Daniel Weidmann, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 91 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. www.verdi-bub.de/brwahl Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 92 Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder Freistellung § 20 Abs. 3 BetrVG Bemerkung Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen (getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem Wahlverfahren) auf Anfrage als Inhouse-Schulung an, gerne auch auf Englisch. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.01.2016 Berlin (b+b) 1300-1601121 Wahlvorstandsmitglieder 28.01.2016 Berlin (b+b) 1300-1601281 Freistellung 10.02.2016 Berlin (b+b) 1300-1602101 26.02.2016 Berlin (b+b) 1300-1602261 § 24 Abs. 2 BPersVG Seminargebühr 195,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach BPersVG: www.verdi-bub.de/bpersvg_wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 93 Personalvertretungsrecht Personalräte gut beraten – Land Berlin Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert Für diese Tagesseminare werden aktuelle rechtliche Fragen aus der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und des Arbeitsrechts ausgewählt. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlichen Hintergründe, die Gestaltungsvarianten durch die gesetzliche Interessenvertretung, ihre Durchsetzungsmöglichkeiten im Konfliktfall und Lösungsansätze für die tägliche Praxis. Berücksichtigt werden bei jedem Thema sowohl die neuesten gerichtlichen Entscheidungen als auch die Tendenzen der ständigen Rechtsprechung. Haben Sie Interesse an dieser Veranstaltungsserie, so teilen Sie es uns bitte mit. Sie erhalten dann regelmäßig Informationen über die Themen der Tagesseminare und haben die Möglichkeit, sich für die einzelnen Veranstaltungen anzumelden. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 26.01.2016 1300-1601261 Berlin (b+b) Die richtige Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 31.05.2016 1300-1605311 Berlin (b+b) Die Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht 01.11.2016 1300-1611011 Berlin (b+b) Aktuelle Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht Referent Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-/SBV-Grundseminars Freistellung § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 175,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 94 Personalvertretungsrecht Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht! Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Mitglieder des Vorstands des Personalrats sind die gewählten „Sprecher/-innen“ des Kollektivorgans Personalrat. Rechtlich zwar „Gleiche unter Gleichen“, werden an sie von Personalratsgremien dennoch besondere Anforderungen gestellt. Ihnen kommt im Gremium und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und der Rolle von Personalratsvorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen und der Vorstandsmitglieder des Personalrats. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was dürfen und was müssen Vorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Vorstandsmitglieder tun, was nicht? Was können Vorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Vorstandsmitglieder „allein“ machen, was nicht? Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen und der Vorstandsmitglieder Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen und der Vorstandsmitglieder zum Gremium Fragen von Führung und Arbeitsorganisation Kommunikation im Gremium Kommunikation nach außen Termin/Ort Sem.-Nr. 10.05.– 12.05.2016 1300-1605101 Berlin (Ostbahnhof) 09.11.– 11.11.2016 1300-1611091 Berlin (b+b) Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Personalräten, Mitglieder des Personalratsvorstands Referent/-in Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Michaela Müller-Klang Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 625,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 95 Personalvertretungsrecht Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden auch in den kommenden Jahren vermutlich nicht einfach. Eine Eskalation ist sehr wohl möglich und wird dann gewerkschaftliche Maßnahmen nach sich ziehen. Die Tarifverhandlungen beeinflussen auch die Arbeit der Personalräte. Wie verhält sich der Personalrat als Gremium, wie verhalten sich einzelne Personalratsmitglieder, wenn Tarifverhandlungen sich hinziehen, schwierig werden, eskalieren, es in den einzelnen Dienststellen zu Warnstreiks und Streiks kommt? Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreiks und Streiks entstehen können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen Funktionsfähigkeit und Tätigkeiten des Personalrats im Arbeitskampf Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfes Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten während des Arbeitskampfes Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen 96 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.02.2016 Berlin (b+b) 1300-1602111 03.03.2016 Berlin (b+b) 1300-1603031 Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referent Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 175,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Termin/Ort 18.05.– 20.05.2016 2100-1605182 Bielefeld-Sennestadt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Personalratsmitglieder Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen. 23.11.– 25.11.2016 1600-1611231 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Besuch des PR-Grundseminars Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Sem.-Nr. Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte der Personalräte Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB (Betriebsübergang) Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen 97 Personalvertretungsrecht Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Sem.-Nr. 06.06.2016 1300-1606061 Berlin (Köpenicker Str.) 02.11.2016 1300-1611022 Berlin (Köpenicker Str.) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung. Branche/Bereich Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt. Seminargebühr Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung bedeuten? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten (z.B. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen) Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis 98 Termin/Ort Gemeinden Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 295,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Termin/Ort 21.09.– 23.09.2016 1500-1609211 Berlin (Wannsee) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Personalratsmitglieder Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats. 21.11.– 23.11.2016 1500-1611212 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Besuch des PR-Grundseminars Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt. Sem.-Nr. Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung? Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen – wann und in welcher Form? 99 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit 09.03.– 11.03.2016 1500-1603091 Berlin (Wannsee) und Durchsetzung Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht 100 04.07.– 06.07.2016 1500-1607041 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Personalvertretungsrecht Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Aufgabe des Personalrats ist es u.a., die Einhaltung der Gesetze, die zugunsten der Beschäftigten gelten, zu überwachen. Hierzu gehören auch die Regelungen zum Beamtenrecht, welche auf Bundes- oder der jeweiligen Landesebene erlassen wurden. Personalräte sollten dazu fundierte Kenntnisse haben, um ihren Überwachungspflichten nachkommen zu können. Im Seminar werden die Regelungen zum Beamtenrecht ausführlich vorgestellt. Zusätzlich werden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes erläutert, soweit sie Bezug zum Beamtenrecht haben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung Termin/Ort Sem.-Nr. 24.02.– 26.02.2016 BE-0116022406 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Personalratsmitglieder Referent Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 101 Personalvertretungsrecht Einführung in das Beamtenrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung 102 Termin/Ort Sem.-Nr. 01.08.– 05.08.2016 BE-0116080104 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Referent Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u.a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts Teilnahmevoraussetzungen Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Personalvertretungsrecht Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Nach der Föderalismusreform haben sich die Regelungen zum Laufbahnrecht sowie zur Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten in den Bundesländern geändert. Termin/Ort Sem.-Nr. 31.10.– 02.11.2016 1300-1610313 Berlin (b+b) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referent Wolfgang Bräuer Im Seminar können Sie die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes für Berlin und für das Land Brandenburg und den daraus entstehenden Regelungsbedarf kennenlernen. Die Handlungsspielräume für den Personalrat werden vorgestellt und praxisgerecht erörtert. Freistellung Folgende Themen werden behandelt: Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den Ländern Das Laufbahnrecht und der Leistungsgrundsatz Das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten Besoldungsrechtliche Regelungen 575,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 46 Abs. 1 PersVG Bbg, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 103 Personalvertretungsrecht Beamtenrecht aktuell: Statusrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die statusrechtlichen Einzelheiten des Beamtenverhältnisses und gilt unmittelbar für die Länder. Es löst das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ab. Besoldung, Laufbahnen und Versorgung werden von den Bundesländern selbst geregelt. In diesem Seminar können Sie sich mit den Regelungen vertraut machen. Die sich daraus ergebenden Aufgaben und Handlungsfelder des Personalrats werden praxisgerecht behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grundsätze des Beamtentums Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis Die Dienstleistungspflicht Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit Das Alimentationsprinzip Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Interessenvertretung 104 Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 20.04.2016 1300-1604183 Berlin (b+b) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referent Wolfgang Bräuer Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 46 Abs. 1 PersVG Bbg, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 575,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Personalvertretungsrecht Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist insbesondere in Sozialbehörden wie den Jobcentern ein hochsensibles Thema: So geht es zum einen um die Einhaltung des Datenschutzes in Bezug auf die Leistungsempfänger/-innen, zum anderen gilt es, mit Blick auf die Beschäftigten die aktuellen IT-Programme kritisch zu prüfen. In dem Seminar werden allgemeine Grundlagen zum Datenschutz vermittelt. Der Schwerpunkt der Seminarinhalte liegt jedoch auf der rechtlichen Betrachtung der spezifischen Konstruktion der Jobcenter und der Bewertung der Zuständigkeiten der unterschiedlichen Personalräte wie jene der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen und vor allem die der Jobcenter. Wer hat an welcher Stelle welche Mitbestimmungsrechte? Diese Fragen werden im Seminar geklärt. Termin/Ort Sem.-Nr. 24.10.– 26.10.2016 BE-0116102403 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Personalratsmitglieder Referent/-in Detlev Nitsche, Rechtsanwalt; Irmhild Rüffer Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 105 Arbeitsorganisation Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen! Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit Zielgruppe Betriebs- und Personalräte sehen sich zunehmender Komplexität und Häufung von Aufgaben ausgesetzt. Unklare Ziele, fehlende Arbeitssystematik, Wissenslücken, Termindruck von außen und Konflikte innerhalb des Gremiums sind nicht selten die Folgen. Referentin Der Workshop unterstützt und berät das Gremium auf dem Weg zu einer zielgerichteten, offensiven und effektiv organisierten Arbeit als Interessenvertretung im Team. Stärken und Schwachstellen in der Gremienarbeit werden transparent, persönliche Leitbilder deutlich, Aufgaben des Gremiums vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben und betriebsspezifischer Bedingungen sichtbar. Teilnahmevoraussetzungen Gemeinsam, realistisch und mit Weitblick wird die zukünftige Arbeit geplant. Die Seminarinhalte in Stichworten: Analyse der bisherigen Gremienarbeit – „Wo drückt der Schuh?“ Gemeinsame Vereinbarung von realistischen Zielen sowie von konkreten Regeln und Standards, diese Ziele in einem bestimmten Zeitrahmen zu verwirklichen – Prioritäten, Arbeitsorganisation, Delegation, Geschäftsverteilungsplan Analyse der Stärken des Gremiums – Ressourcen und Potenziale der einzelnen Mitglieder Effektive Information und Kommunikation innerhalb des Gremiums und mit Arbeitgeber und Belegschaft Gemeinsam Vereinbarungen treffen, Verantwortlichkeiten herstellen, To-do-Listen, Maßnahmenpläne Einzelheiten des Workshops, z.B. zeitlicher Umfang und Themenschwerpunkte, werden vorab gemeinsam mit dem Gremium besprochen. Die Workshop-Ergebnisse werden dem Gremium als Fotoprotokoll zur Verfügung gestellt. 106 Betriebs-/Personalratsgremien Dr. Ortrud Rubelt Branche/Bereich alle Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Die Durchführung des Workshops ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Arbeitsorganisation Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten „Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun, was nicht? Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht? Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium Fragen von Führung und Arbeitsorganisation Kommunikation im Gremium Termin/Ort Sem.-Nr. 09.02.– 12.02.2016 1300-1602091 Berlin (Ostbahnhof) 13.09.– 16.09.2016 1300-1609132 Berlin (Siemensstadt) Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Interessenvertretungen Referentin Dr. Bärbel Stut Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 107 Arbeitsorganisation Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe Im Mittelpunkt des Seminars steht die qualitativ bedeutsame Rolle der Menschen, die demokratisch legitimiert in die Führungs- und Vorsitzfunktion gewählt worden sind. Denn Gruppen orientieren sich immer über die Führungspersönlichkeiten. Termin/Ort Sem.-Nr. 25.07.– 29.07.2016 BE-0116072503 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten Referent Wolfgang Dennier Die Interessenvertretungen sind wichtige Einfluss- und Machtfaktoren in den Betrieben, Verwaltungen und Organisationen. Die Gestaltung ihres Einflusses orientiert sich über die Ziel- und Strategiearbeit und ist eine wesentliche Führungsaufgabe, gerade beim Dauerthema Organisationswandel. Die Seminarinhalte in Stichworten: Systematische Orientierung in der Organisationsentwicklung Veränderungen brauchen eine Balance Ziel- und Strategiearbeit Unterschiedliche Sichtweisen akzeptieren – Dialogfähigkeit fördern Anforderungs- und Kompetenzprofil für die Vorsitzfunktion Persönliche Entwicklung Teamentwicklung 108 Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsorganisation Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1300-1604256 Berlin (Siemensstadt) Zielgruppe 01.06.– 03.06.2016 BE-0116060104 Berlin (Wannsee) Schriftführer/-innen und Vorsitzende des Betriebs-/ Personalrats oder der JAV/ MAV 15.08.– 17.08.2016 1300-1608152 Erkner Referentinnen 05.12.– 07.12.2016 1300-1612052 Berlin (Siemensstadt) Christa Flierl; Andrea Scherz Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/JAVGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 109 Arbeitsorganisation Die gute Betriebsversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten 110 Termin/Ort Sem.-Nr. 17.02.– 19.02.2016 BE-0116021706 Berlin (Wannsee) 01.06.– 03.06.2016 1300-1606011 Berlin (Ostbahnhof) 04.10.– 06.10.2016 1300-1610041 Erkner 21.11.– 23.11.2016 1300-1611212 Berlin (Warschauer Str.) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsorganisation Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden. Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 14.03.– 15.03.2016 1300-1603147 Berlin (Köpenicker Str.) 10.10.– 11.10.2016 1300-1610102 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Personalratsmitglieder Referent Karl-Heinz Hörning, Kommunikationstrainer Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 575,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 111 Arbeitsorganisation Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung Die Betriebsratsarbeit von heute ist vielschichtiger und komplizierter als noch vor 20 Jahren. Viele Betriebsratsmitglieder empfinden ihre Arbeit als große Belastung, weil für etwas anderes kaum Zeit zu sein scheint. Die Belegschaft stellt hohe Ansprüche an die Mitglieder des Betriebsrats, gleichzeitig wird aber geklagt, dass sie für die Betriebsratsarbeit ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Betriebsversammlungen sind schlecht besucht, und die Belegschaft gibt dem Betriebsrat nicht genügend Rückhalt. Von Lob und Anerkennung ganz zu schweigen. Warum ist das so? In diesem Seminar befassen wir uns zunächst mit dem Wandel in der Arbeitswelt, mit der Rechtslage und dem Selbstverwaltungsrecht des Betriebsrats genauso wie mit anderen gesetzlichen Regelungen, die dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Wir analysieren, warum es in den Gremien oft so schwierig und kräftezehrend zugeht. Wir befassen uns mit dem Betriebsratsvorsitz als „Grenzgänger“ mit den daraus resultierenden Gefahren und Chancen. Wie müssen sich Betriebsratsmitglieder für eine funktionierende Interessenvertretungsarbeit aufstellen? Zu welchen Kolleginnen und Kollegen müssen sie Kommunikationskanäle aufbauen? Wie muss Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich neu und attraktiver gestaltet werden? Es empfiehlt sich, an diesem Seminar mit mehreren Betriebsratskolleginnen und -kollegen einschließlich der/dem Vorsitzenden teilzunehmen. 112 Termin/Ort Sem.-Nr. 30.03.– 01.04.2016 BE-0116033001 Berlin (Wannsee) 24.10.– 26.10.2016 BE-0116102406 Berlin (Wannsee) 27.02.– 01.03.2017 BE-0117022702 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referentin Maike Schwark Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Arbeitsorganisation Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich zu sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen. Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden können, damit sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition von Wissen im Unterschied zu Informationen Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung Termin/Ort Sem.-Nr. 27.07.– 29.07.2016 BE-0116072702 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referentin Dr. Nadja Cirulies Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 113 Arbeitsorganisation Arbeitsorganisation im Team! Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung Es gibt keine Chefs in der Interessenvertretung, aber Führungsaufgaben. Management kommt hier nicht von oben, sondern aus der Initiative des einzelnen Mitglieds. Aber das ist leichter gesagt als getan. Insbesondere, wenn extrem schneller Wandel in den Betrieben und Dienststellen hohe Anforderungen an die Mitglieder der Interessenvertretung stellt. Dieses Seminar vermittelt Ihnen profundes Wissen und die nötigen Fähigkeiten, um das eigene Gremium nachdrücklich zu aktivieren. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: „Management“: Neu definiert für die Interessenvertretung Stärken im Gremium erkennen und fördern Teamentwicklung: Initiative statt Abwarten Ziele konkret formulieren Sitzungen vorbereiten und tragfähige Beschlüsse ermöglichen; Umsetzung von Beschlüssen verfolgen und begleiten Zeitmanagement und Projektplanung Diskussionen und Verhandlungen vorbereiten und leiten Organisation des Büros; interne Information und Kommunikation 114 Termin/Ort Sem.-Nr. 20.06.– 24.06.2016 BE-0116062003 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Ralf Lange Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsorganisation Erfolg im Team Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium Für dieses Seminar haben wir Personalern/Personalerinnen über die Schulter geschaut. Wir haben uns Instrumente moderner Personalentwicklung angesehen und geprüft, ob sie für die Teamarbeit im Gremium taugen. Das Konzept haben wir auf die spezifischen Anforderungen in Betriebsratsgremien zugeschnitten und dem Praxistest unterzogen. Entstanden ist ein dreitägiges Seminar, das Methoden der Personal- und Kompetenzentwicklung vorstellt und in dem wir den Umgang mit anspruchsvollen Aufgaben im Betriebsrat trainieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeits- und Zielplanung im Gremium Überblick: Geschäftsführung und Inhalte von Geschäftsordnungen Kompetenzmanagement und Aufgabenverteilung Das innere und das äußere Team Mentoring im Betriebsrat Wissenstransfer und Nachwuchsförderung Qualifizierungsplanung und Projektsteuerung Vielfalt als Ressource (Diversity Management) Termin/Ort Sem.-Nr. 19.10.– 21.10.2016 BE-0116101904 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referent/-in Ina Colle; Stefan Kempkens Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 115 Kommunikation und Zusammenarbeit Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z.B. die Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung aufbauen und gestalten 116 Termin/Ort Sem.-Nr. 11.04.– 15.04.2016 1300-1604114 Berlin (b+b) 31.10.– 04.11.2016 BE-0116103105 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent/-in Dr. Sabine Jambon; Ronny Rothe Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Tue Gutes und rede darüber Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats soll alle Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen über seine Aktivitäten in Kenntnis setzen, über Vorgänge und Planungen informieren, inhaltliche und rechtliche Einschätzungen und Bewertungen geben und letztlich von der Politik des Personalrats überzeugen. Informierte Beschäftigte können den Personalrat und seine Interessenvertretungsarbeit gegenüber der Dienststelle wirksam unterstützen. Gleichermaßen muss der Personalrat wissen, was in den Dienststellen vor sich geht und wo die Beschäftigten „der Schuh drückt“. Unser Seminar befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der Öffentlichkeitsarbeit, mit Medien und Formen, mit inhaltlicher Gestaltung bis hin zur Entwicklung systematischer, strategischer Arbeitsansätze. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit Typische Kommunikationssituationen in Dienststelle und Betrieb, Anlässe für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Was ist Kommunikation? Wie muss eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie angelegt sein? Möglichkeiten und Grenzen der Informationsarbeit Die schriftliche Personalratsinformation – journalistische Stilmittel, Inhalt, Gliederung und Gestaltung Darstellung der Arbeit in Personalversammlungen und betrieblicher Öffentlichkeit Organisation und Zeitaufwand der Öffentlichkeitsarbeit – betriebliches Kommunikationsmanagement Termin/Ort Sem.-Nr. 01.02.– 02.02.2016 1300-1602011 Berlin (b+b) 07.11.– 08.11.2016 1300-1611075 Berlin (b+b) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Frauenvertreterinnen Branche/Bereich alle Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 46 Abs. 1 PersVG Bbg, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 10 BerlHG Seminargebühr 475,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 117 Kommunikation und Zusammenarbeit Öffentlichkeitsarbeit 2.0 Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen. Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten? In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist – und zwar von A-Z. Von der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit Termin/Ort Sem.-Nr. 17.10.– 21.10.2016 BE-0116101705 Berlin (Wannsee) 27.02.– 03.03.2017 BE-0117022703 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Ingo Woelke Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 118 Kommunikation und Zusammenarbeit Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen Für Mitglieder von Betriebs- bzw. Personalräten und Mitarbeitervertretungen sind kommunikative Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags müssen sie permanent Gespräche führen, komplexe Sachverhalte verständlich darstellen und Fragen klar beantworten. Durch verständliche Sprache, visualisierte Moderation und Präsentation von Redebeiträgen sowie durch professionelles Auftreten und Sachkompetenz in Sitzungen und Verhandlungen werden Betriebs- und Personalratsmitglieder sicherer und durchsetzungsfähiger. Dies gilt für Gespräche mit Einzelnen, für Beiträge auf Versammlungen oder vor Gruppen und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Termin/Ort Sem.-Nr. 20.06.– 24.06.2016 1300-1606203 Berlin (Mitte) Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten oder Mitarbeitervertretungen Referentin Dr. Bärbel Stut Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung Rede- und Gesprächssituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung werden thematisiert und simuliert. Durch die Analyse aufgezeichneter Beiträge wird rhetorische Kompetenz theoretisch und praktisch eingeübt. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Die Seminarinhalte in Stichworten: Sprachkompetenz in Gesprächen und Verhandlungen Aufbau und Planung unterschiedlicher Wortbeiträge Moderation und Präsentation Wirkung im Gespräch und in der Rede Klar und verständlich sprechen Körpersprache Stilistik und Stimmführung Praktische Übungen Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 119 Kommunikation und Zusammenarbeit Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Termin/Ort Sem.-Nr. 08.02.– 12.02.2016 BE-0116020806 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren. Referent Die Seminarinhalte in Stichworten: Starke und schwache Argumente Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch? Überzeugen statt besiegen § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Ralf Lange Branche/Bereich alle Freistellung Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 120 Kommunikation und Zusammenarbeit Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Wie gehe ich mit Störungen um? Termin/Ort Sem.-Nr. 04.04.– 08.04.2016 BE-0116040404 Berlin (Wannsee) Zielgruppe 18.07.– 22.07.2016 BE-0116071805 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 30.01.– 03.02.2017 BE-0117013003 Berlin (Wannsee) Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 121 Kommunikation und Zusammenarbeit Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden (nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren Mitmenschen. Besondere Situationen, wie z.B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Termin/Ort Sem.-Nr. 22.02.– 26.02.2016 BE-0116022205 Berlin (Wannsee) 24.10.– 28.10.2016 BE-0116102404 Berlin (Wannsee) 27.03.– 31.03.2017 BE-0117032703 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Klare Rede, starke Wirkung – Teil 1“ Freistellung In freundlicher und unterstützender Atmosphäre können Sie hier Ihre seit dem Grundseminar gemachten Redeerfahrungen reflektieren und Ihre Redekompetenz weiterentwickeln. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Die Seminarinhalte in Stichworten: Differenzierung von Redeanlässen – dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten Präsenz vor Publikum – Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur Schärfung des persönlichen Redeprofils Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden, gelassen und humorvoll zu bleiben Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren Redebeiträgen Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 122 Kommunikation und Zusammenarbeit Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen Ob in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, mit den Kolleginnen und Kollegen oder im Gremium selbst: Es kann schwierig sein, sich zu verständigen. Dabei liegt der Schlüssel, besondere Situationen zu meistern, in der eigenen Person. Denn am eigenen Kommunikationsverhalten kann man etwas ändern. Im Seminar werden individuelle Lösungen für mitgebrachte „besondere“ Situationen gesucht. Es werden Konzepte vermittelt und es wird ausprobiert, wie man die eigene Art zu kommunizieren und agieren verändern kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Konstruktiv kommunizieren Fünf Möglichkeiten, zu kommunizieren Angemessene Reaktion auf Angriffe und Provokationen Aus sich wiederholenden negativen Situationen aussteigen Angemessen konfrontieren Beratungs- und Problemlösungsgespräche führen Termin/Ort Sem.-Nr. 02.05.– 04.05.2016 1300-1605021 Berlin (Siemensstadt) 26.09.– 28.09.2016 1300-1609262 Bad Belzig Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referentin Jule Endruweit Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 123 Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne u.a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Taktik und Strategie in Verhandlungen Die Bedeutung von Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam Die Einbeziehung der Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Rechtliche Aspekte von Verhandlungen 124 Termin/Ort Sem.-Nr. 11.04.– 15.04.2016 BE-0116041107 Berlin (Wannsee) Zielgruppe 23.05.– 27.05.2016 1300-1605233 Berlin (Ostbahnhof) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 17.10.– 21.10.2016 1300-1610171 Berlin (Mitte) Referentin Dr. Bärbel Stut Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Kommunikation und Zusammenarbeit Verhandlungsführung und Kommunikation Für Interessenvertreter/-innen ist es nicht nur wichtig, über die richtigen Sachargumente und das nötige Fachwissen zu verfügen, sondern auch, die eigenen Argumente gut zu vermitteln. Gut zu argumentieren und zu verhandeln ist wichtig, um eine effektive Interessenvertretungsarbeit leisten zu können. Termin/Ort Sem.-Nr. 03.02.– 05.02.2016 BE-0116020309 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten bzw. Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretungen Referentin In diesem Seminar werden die Grundsätze einer erfolgreichen Gesprächs- und Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber oder Dienstherrn behandelt. Dr. Claudia Neumann Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Grundlagen der Kommunikation Sender-Empfänger-Modell Die Rolle von Gestik und Mimik Arten des Zuhörens Sach- und Beziehungsebene Wahrnehmung und Interpretation Vorbereitung auf Gesprächstermine Umgehen mit schwierigen Situationen alle Branche/Bereich Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 125 Kommunikation und Zusammenarbeit Mensch, ärger’ mich nicht! Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte Sem.-Nr. 14.11.– 18.11.2016 BE-0116111405 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Referent/-in Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Teilnahmevoraussetzungen Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere wenn sie gestresst sind), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. Gabrielle Haben; Jürgen Siebers Branche/Bereich alle Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv (und lustvoll?) einen souveränen Umgang damit finden. 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien Mein persönlicher Konfliktstil Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten Bemerkungen Weiterführende Angebote sind „Konfliktlösung als Prozess“ und „Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung“. 126 Termin/Ort Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Konfliktlösung als Prozess Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar) Die bereits erworbenen Konfliktlösungskompetenzen und praktischen Erfahrungen werden reflektiert und durch vertiefende Modelle erweitert. Der Blick auf das eigene Konfliktverhalten und auf innere Prozesse erhellt das Verständnis und ermöglicht eine klarere Sicht auf mich und mein Gegenüber. Gewaltfreie Kommunikation kann eine Brücke in verfahrenen Situationen schlagen und wirkt auf die innere Haltung aller Beteiligten. Bei der Bearbeitung Ihrer Praxisfälle werden alle Faktoren des Konflikts (die Menschen, die Bedingungen im Betrieb, die Vorgeschichte etc.) in den Blick genommen und in die Erarbeitung der Lösungsstrategie mit einbezogen. An einem Projekttag werden individuelle betriebliche Lösungsschritte erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Männliche/weibliche Konfliktkultur Harvard-Konzept: Hart in der Sache, weich zum Menschen – auch im Streit? Gewaltfreie Kommunikation Das „innere Team“ zur inneren Klärung und Stärkung Termin/Ort Sem.-Nr. 27.06.– 01.07.2016 BE-0116062703 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent/-in Gabrielle Haben; Jürgen Siebers Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundlagenseminars „Mensch, ärger’ mich nicht!“ empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 127 Kommunikation und Zusammenarbeit Gesund bleiben im Konflikt Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitigkeiten gehören zum Alltag. Wenn Konflikte aber mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden, bleibt immer etwas zurück. Oft hat man dann einen Kloß im Hals. Oder die Auseinandersetzung liegt einem schwer im Magen. Konflikte können die Gesundheit angreifen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied können Sie sich Konflikte oft nicht aussuchen und wollen sie klären und auflösen. Aber dabei ist es auch wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsfähigkeit im Umgang mit Konflikten zu erweitern und dabei auf die eigene Gesundheit und die der Beteiligten zu achten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sensibilisierung bei der Wahrnehmung von Konflikten Kompetenzerweiterung im Umgang mit (Arbeits-)Konflikten Gesundheitsprävention im Arbeitsleben Handlungsfähigkeit in Konflikten erweitern Termin/Ort Sem.-Nr. 01.08.– 03.08.2016 BE-0116080102 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent/-in Petra Bode; Hermann Weichel Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 128 Kommunikation und Zusammenarbeit Mediation und Interessenvertretung Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Konflikte unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen und Vereinbarungen. 85 Prozent der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als Alternative zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen, die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess. Ziel ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können. Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienststelle. Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu. In diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konfliktgespräche im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation Typische Konfliktsituationen im Betrieb Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war? Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei ihrer/seiner Auswahl berücksichtigt werden? Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen ist sie geeignet? Vereinbarungen als Abschluss einer Mediation und Umsetzung ihrer Ergebnisse Grenzen der Mediation Termin/Ort Sem.-Nr. 01.08.– 03.08.2016 1300-1608011 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten bzw. Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretungen Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 129 Kommunikation und Zusammenarbeit Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt. Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-win-Situationen herbeizuführen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis 130 Termin/Ort Sem.-Nr. 31.10.– 04.11.2016 BE-0116103104 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Ralf Lange Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Das Seminar beinhaltet keine Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator. Kommunikation und Zusammenarbeit Storytelling für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Es ist eine bittere Wahrheit: Nicht immer gewinnt die Vernunft und das bessere Argument. Trotz guter Gründe überzeugen wir nicht. Wir laufen gegen eine Wand und sind frustriert. Nicht das beste Argument gewinnt, sondern das Argument, das zu unserem Gehirn spricht und uns emotional erreicht. Und das geschieht durch bildliche Ausdrücke und Geschichten. „Storytelling“ ist eine Methode, in der Führungskräfte in vielen Betrieben bereits geschult werden. Grund genug, dass auch Betriebs- und Personalratsmitglieder sie für ihre Aufgaben nutzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Begriffsdefinition: Storytelling Anwendung im Betrieb, z.B. zur Erreichung von Unternehmenszielen, zum Wissenstransfer, Qualitätsmanagement Methoden des Storytellings Aufbau und Form der Geschichten Mögliche Nutzung für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung Transfer der Methode auf die aktuelle betriebliche Situation Termin/Ort Sem.-Nr. 21.09.– 23.09.2016 BE-0116092102 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referenten Dr. Klaus-Peter Pfeiffer; Bruno Schollenbruch Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 131 Themen zur sozialen Kompetenz Humor als Ressource Instrumente zur Konfliktbewältigung Die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung ist sehr konfliktreich – egal, ob es nun um Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geht oder um die Arbeit im Gremium selbst. Humor kommt hierbei fast gar nicht mehr vor. Dabei bietet Humor eine Möglichkeit, Distanz zu seinem eigenen Problem zu bekommen und so neue Lösungsmöglichkeiten zu finden und anzunehmen. Dabei geht es nicht um Schenkelklopfer und Schotenreißer, sondern um den wohldosierten und empathisch eingesetzten Humor, der entspannend und entschärfend wirkt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Wie funktioniert Humor? Grundlagen humorvoller Kommunikation Humorvolles Selbstmanagement Aufmerksam machen und überzeugen durch humorvolle rhetorische Mittel Konfliktsituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung erfolgreich mit Humor bearbeiten Gemeinsam kreative Problemlösungen finden 132 Termin/Ort Sem.-Nr. 04.10.– 07.10.2016 BE-0116100405 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referentin Kathrin Hansmeier Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Themen zur sozialen Kompetenz ... aber bitte mit Wirkung! Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme Die Zahl der Betriebe und Dienststellen, die über Vereinbarungen die gelebte Konfliktkultur konstruktiv beeinflussen wollen, steigt. Jedoch gibt es unterschiedlichste Verfahren zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten. Die entscheidende Frage ist: Welche Kriterien existieren, um sicherstellen zu können, dass Konfliktregulierung in Betrieb und Dienststelle tatsächlich stattfindet und konstruktiver Umgang mit Konflikten vorgelebt wird? Wie kann der Erfolg von Konfliktbearbeitungsprogrammen gemessen werden? In diesem Seminar können Sie die jeweiligen guten Absichten des Konfliktmanagements mit den betrieblichen Realitäten vergleichen. Es richtet sich daher vor allem an Teilnehmende, die häufig mit betrieblichem Konfliktmanagement zu tun haben. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Standards der betrieblichen Konfliktbearbeitung Implementierung und Förderung von Konfliktbearbeitungsprogrammen Beispiele für unterschiedliche qualitativ interessante Verfahren Verlässlichkeit und Wirkung von Konfliktbearbeitungsprogrammen Termin/Ort Sem.-Nr. 03.08.– 05.08.2016 BE-0116080303 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Wolfgang Dennier Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 133 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 1 Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung 134 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 BE-0116011802 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder 08.02.– 12.02.2016 1300-1602083 Erkner Referent/-in 22.02.– 26.02.2016 BE-0116022201 Berlin (Wannsee) Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristinnen/Juristen 14.03.– 18.03.2016 1300-1603143 Berlin (Ostbahnhof) 06.06.– 10.06.2016 BE-0116060601 Berlin (Wannsee) 11.07.– 15.07.2016 1300-1607112 Berlin (Mitte) Branche/Bereich alle Freistellung 12.09.– 16.09.2016 1300-1609122 Berlin (Wannsee) § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 24.10.– 28.10.2016 1300-1610242 Berlin (Ostbahnhof) Seminargebühr 21.11.– 25.11.2016 BE-0116112103 Berlin (Wannsee) 16.01.– 20.01.2017 BE-0117011602 Berlin (Wannsee) 13.02.– 17.02.2017 1300-1702131 Berlin (Wannsee) 20.03.– 24.03.2017 BE-0117032002 Berlin (Wannsee) 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u.a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.01.– 29.01.2016 BE-0116012502 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder 15.02.– 19.02.2016 1300-1602152 Berlin (Mitte) Referent/-in 29.02.– 04.03.2016 BE-0116022902 Berlin (Wannsee) Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristinnen/Juristen 07.03.– 11.03.2016 1300-1603072 Berlin (Ostbahnhof) 30.05.– 03.06.2016 BE-0116053001 Berlin (Wannsee) 18.07.– 22.07.2016 1300-1607182 Berlin (Wannsee) 05.09.– 09.09.2016 BE-0116090502 Berlin (Wannsee) 07.11.– 11.11.2016 1300-1611073 Berlin (Ostbahnhof) 12.12.– 16.12.2016 BE-0116121202 Berlin (Wannsee) Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Freistellung 23.01.– 27.01.2017 1300-1701233 Berlin (Mitte) § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 13.03.– 17.03.2017 BE-0117031302 Berlin (Wannsee) Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 135 Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht 3 Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 136 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 04.03.2016 1300-1602294 Berlin (Ostbahnhof) Betriebs-/Personalratsmitglieder 14.03.– 18.03.2016 BE-0116031403 Berlin (Wannsee) Referent 20.06.– 24.06.2016 1300-1606202 Berlin (Ostbahnhof) Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht, Juristinnen/Juristen 29.08.– 02.09.2016 BE-0116082902 Berlin (Wannsee) 06.02.– 10.02.2017 BE-0117020602 Berlin (Wannsee) 27.03.– 31.03.2017 1300-1703272 Berlin (Mitte) Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Termin/Ort Sem.-Nr. 04.07.– 08.07.2016 BE-0116070401 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Detlev Nitsche, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht. Teilnahmevoraussetzungen Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Freistellung Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 137 Arbeitsrecht Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Wirksame Interessenvertretung besteht u.a. in der situationsangemessenen Anwendung rechtlicher Normen. Beteiligungsrechte im Personalvertretungsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz normieren betriebliche Situationen, die in ihrer personalen, sozialen, organisationskulturellen und politischen Beschaffenheit erst verstanden werden müssen, damit rechtliche Bestimmungen situationsangemessen angewendet werden können. Es genügt nicht, rechtliche Bestimmungen zu kennen. Die betriebliche Situation muss in ihren verschiedenen thematischen Facetten erkannt werden, um rechtlich abgesicherte und betriebspolitisch wirksame Handlungsmöglichkeiten zu finden. Termin/Ort Sem.-Nr. 11.07.– 15.07.2016 BE-0116071101 Berlin (Wannsee) Teil 1; Seminargebühr: 975,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 12.02.– 15.02.2017 BE-0117021203 Berlin (Wannsee) Teil 2; Seminargebühr: 775,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Detlev Nitsche, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Eine verbindliche Teilnahme an beiden, aufeinander aufbauenden Seminaren wird vorausgesetzt. 138 Arbeitsrecht Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung Was können Betriebs- und Personalräte bei einer anstehenden unternehmensinternen Umstrukturierung, bei einer Rechtsformänderung oder bei Outsourcing tun? Welche Handlungsmöglichkeiten bieten ihnen die Gesetze? Diese Seminarreihe, bestehend aus zwei aufeinander aufbauenden Seminaren, bietet Ihnen eine aktuelle Zusammenstellung von Gestaltungsoptionen aus den Bereichen Weiterbildung, Beratung und Projektarbeit an. Termin/Ort Sem.-Nr. 18.04.– 22.04.2016 BE-0116041805 Berlin (Wannsee) Teil 1; Seminargebühr: 975,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 14.11.– 16.11.2016 BE-0116111404 Berlin (Wannsee) Teil 2; Seminargebühr: 755,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Detlev Nitsche, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Eine verbindliche Teilnahme an beiden, aufeinander aufbauenden Seminaren wird vorausgesetzt. 139 Arbeitsrecht (Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung? Krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und zwangsweise Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand von Beamtinnen und Beamten nehmen zu. Betriebs- und Personalräte sind bereits im Vorfeld von Kündigungen oder Einleitungen von Zurruhesetzungsverfahren gefordert, denn die betroffenen Beschäftigten benötigen Unterstützung. Für die Interessenvertretungen ist es wichtig, genau darauf zu achten, eine Zustimmungsverweigerung richtig zu begründen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)? Beteiligung aller im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Interessenvertretungen Verfahren beim Integrationsamt Voraussetzungen des Zurruhesetzungsverfahrens Rechte und Möglichkeiten der Betriebs- und Personalräte im Beteiligungsverfahren Die „richtige“ Zustimmungsverweigerung und das Verfahren bei Nichteinigung 140 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.05.– 27.05.2016 BE-0116052506 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referenten Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Enrico Pätzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung im Betrieb Ein Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ – Wann und in welcher Form haften Arbeitnehmer/-innen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Frage und erläutert anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage. Was geschieht, wenn ein Beschäftigter den Generalschlüssel einer Schließanlage verliert? Haftet die Pflegekraft, wenn ein Patient nach einer Injektion ein Spritzenabszess bekommt? Wird ein Kraftfahrer in Regress genommen, wenn er einen Unfall durch erhöhte Geschwindigkeit verursacht? Muss eine Erzieherin Schmerzensgeld zahlen, wenn sich ein Kind aus ihrer Kita-Gruppe beim Spielen verletzt? Wer kommt für die Kosten auf, wenn technische Geräte am Arbeitsplatz vom Schreibtisch fallen und defekt sind? Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Arbeitgebers Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber? Ist die Haftung beschränkt? Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers? Haftung gegenüber Arbeitskollegen Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besuchern usw.) Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 16.02.2016 Berlin (b+b) 1300-1602161 Betriebs-/Personalratsmitglieder 18.07.2016 Berlin (b+b) 1300-1607183 Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 141 Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen 142 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.03.– 23.03.2016 2100-1603211 Boltenhagen Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Betriebs-/Personalratsmitglieder 25.04.– 27.04.2016 1300-1604251 Berlin (Warschauer Str.) Christa Flierl 14.11.– 16.11.2016 BE-0116111403 Berlin (Wannsee) Branche/Bereich Referentin alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsrecht Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw. Personalrats Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge. In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von Leiharbeit und Werkverträgen Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG) Aktuelle Rechtsprechung Termin/Ort Sem.-Nr. 21.03.– 23.03.2016 1411-1603211 Hamm Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW Seminargebühr: 720,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 11.07.– 13.07.2016 BE-0116071103 Berlin (Wannsee) Seminargebühr: 755,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 19.09.– 21.09.2016 2100-1609193 Lüneburg Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Seminargebühr: 720,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 05.10.– 07.10.2016 1411-1610052 Hagen (Westfalen) Kooperationsseminar mit ver.di b+b NRW Seminargebühr: 720,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 143 Arbeitsrecht Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Sem.-Nr. 11.04.– 13.04.2016 1300-1604111 Berlin (Köpenicker Str.) Zielgruppe Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit abschafft. Referentin Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien werden vorgestellt. Teilnahmevoraussetzungen Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen. Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb Formen der Arbeitsbewertung Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung 144 Termin/Ort Rebekka Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht Branche/Bereich alle Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsrecht Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente? Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung Beurteilungen sollen zur Information und Motivation sowie zur Förderung und Entwicklung der Leistungsbereitschaft von Beschäftigten dienen. Voraussetzungen sind objektive Beurteilungsverfahren und Bewertungskriterien, die der Mitbestimmung der Interessenvertretung unterliegen. Der Gestaltungsrahmen für Beurteilungssysteme und Zielvereinbarungen basiert auf den Beteiligungsrechten gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz. Im Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern werden die Leistungen der Beschäftigten im Beurteilungssystem erfasst und gewertet. Das Beurteilungssystem trifft Aussagen zur quantitativen und qualitativen Arbeitsleistung in der Vergangenheit und Zukunft. Beschäftigte und Interessenvertretungen stehen den Personalbeurteilungen, Leistungsbewertungen und Zielvereinbarungen kritisch gegenüber – mit Recht! Im Seminar werden Handlungsmöglichkeiten für den betrieblichen Alltag entwickelt, die das Erstellen von Beurteilungsbögen und Bewertungsgrundsätzen vereinfachen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Inhalte und Ziele der Personalbeurteilung Beurteilungsgrundsätze und ihre Gestaltungsmöglichkeiten Beurteilungssysteme und die Erarbeitung von Bewertungskriterien Beurteilungsfehler und ihre Folgen Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungen Beurteilungen und Zeugnisse richtig lesen und interpretieren anhand von aktuellen Beispielen Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 25.07.– 27.07.2016 BE-0116072501 Berlin (Wannsee) 29.08.– 31.08.2016 1300-1608292 Berlin (Siemensstadt) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent/-in Michael Gümbel; Katrin König Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 145 Arbeitsrecht Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter(innen)gepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine zentrale Rolle. Häufig werden sie als Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Arbeitgeberziele auf der Mitarbeiterebene und als Mittel zur Einführung neuer Formen der Entlohnung eingesetzt. Zur Vereinbarung der Ziele werden meist Mitarbeiterbeurteilungen und -gespräche genutzt. Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter(innen)gesprächen und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt werden können. In dem Seminar werden Chancen und Risiken vorgestellt, Kriterien für Zielvereinbarungen erarbeitet sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung behandelt. Die Ausgestaltung des § 18 TVöD ist nicht Inhalt des Seminars. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Kriterien von Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen mit/ohne Bezug zum Entgelt Datenermittlung bei Zielvereinbarungen Regelung von Zielvereinbarungen und Mitarbeiter(innen)gesprächen Tarifvertragliche und betriebsverfassungs-/personalvertretungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten Rechte der einzelnen Beschäftigten 146 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.05.– 04.05.2016 BE-0116050202 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder 24.10.– 26.10.2016 1300-1610245 Erkner Referentinnen Dr. Nadja Cirulies; Dr. Ortrud Rubelt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeitsrecht Wir brauchen mehr Personal! Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf und -einsatz „Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst. Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen) Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 11.07.– 13.07.2016 1600-1607113 Gladenbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 147 Arbeitsrecht Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Die Integration von Kolleginnen/Kollegen im Betrieb, die ihre Wurzeln in anderen Kulturkreisen haben, die Förderung des Verständnisses zwischen den Beschäftigten sowie die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gehören zu den Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung. Bei dieser Aufgabe ist die vielfältige Bedeutung des Wortes „Integration“ der Schlüssel. Im Rahmen des Seminars werden die Bedeutungen des Begriffs inhaltlich gefüllt, die gesetzlichen Grundlagen für die Integrationsarbeit erarbeitet und konkrete betriebliche Handlungsperspektiven entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was versteht man unter Integration? Aus welchen gesetzlichen Grundlagen ergibt sich die Aufgabe zur Integration für gesetzliche Interessenvertetungen? Welche Strategien zur Integration gibt es, und wo liegen die möglichen Probleme? Integration durch Beachtung der rechtlichen Gleichstellung Integration durch soziale Partizipation Integration durch Überwindung und Zurückdrängung von Ausgrenzung Termin/Ort Sem.-Nr. 21.03.– 23.03.2016 BE-0116032101 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/ Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referenten Stefan Bommer; Wilhelm Knolle, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 148 Arbeitsrecht Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/ Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument an die Hand. In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte kennen, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle Termin/Ort Sem.-Nr. 05.10.– 07.10.2016 BE-0116100503 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Gleichstellungsbeauftragte Referent Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV und Gleichstellungsbeauftragte Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 149 Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 BE-0116042504 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 150 Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Termin/Ort Sem.-Nr. Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 18.05.– 20.05.2016 1500-1605182 Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen Altersversorgung vereinbaren. Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG und zum Kapitalerhalt Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung) Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche) und Leistungsformen Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats 151 Sozialrecht Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z.B. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen Transfermaßnahmen Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung Aktuelle Rechtsprechung Termin/Ort Sem.-Nr. 29.08.– 02.09.2016 BE-0116082903 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Ronald Koch Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 152 Sozialrecht Renten- und Sozialversicherungsrecht Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte! Meine Rente muss zum Leben reichen. Traum oder Wirklichkeit? Stimmt es noch: Die Rente ist sicher? Betriebs- und Personalräte müssen wissen, was im Rentenrecht „gespielt“ wird, um die Kolleginnen/Kollegen informieren zu können und pragmatische Lösungen zu finden. Dies Seminar befasst sich gezielt mit den Kernthemen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Alle Aspekte, die für die täglichen Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung wichtig sind, werden leicht verständlich vermittelt. Anhand konkreter Berechnungsbeispiele werden wertvolle Tipps gegeben, um die Kollegen in der betrieblichen Praxis kompetent zu beraten und zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um den „normalen“ Übergang ins schöne Leben als Rentner/-in. Was passiert z.B. mit der Rentenhöhe bei Arbeitslosigkeit wegen betriebsbedingter oder sonstiger Kündigung? Wie beeinflusst lange Krankheit meine Rentenansprüche? Was erwartet uns im Fall von Berufsunfähigkeit? Ob Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung: Dieses Seminar hilft, die wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung zu überschauen und zu verstehen. Termin/Ort Sem.-Nr. 22.08.– 26.08.2016 BE-0116082206 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referenten Ronald Koch; Holger Raschke Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sozialversicherung als Bestandteil der sozialen Sicherung Die Versicherungsträger: Welche Risiken sind wo versichert? Die Anspruchsberechtigten: Wer ist versichert? Mini- und Midi-Jobs: Wie sind diese Kollegen versichert? Wie funktioniert die Finanzierung der Sozialversicherung und von Leistungsfällen? Wie werden sozialversicherungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt? Spezialfälle: Sozialrechtliche Folgen der Beendigung oder des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses 153 Sozialrecht Sozialrechtliche Folgen von Personalabbauinstrumenten Grundlagenwissen für die gesetzliche Interessenvertretung Wenn in Unternehmen Personal abgebaut werden soll, kommt dem Betriebsrat die wichtige Aufgabe zu, dies im Rahmen seiner Mitbestimmungsmöglichkeiten „sozialverträglich“ mitzugestalten, d.h. eigene Forderungen aufzustellen, Sozialpläne zu verhandeln und Kolleginnen/Kollegen kompetent zu beraten. Sem.-Nr. 31.10.– 04.11.2016 BE-0116103102 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referenten Ronald Koch; Holger Raschke Branche/Bereich alle Hierfür sind Kenntnisse über die sozialrechtlichen Auswirkungen der Instrumente des Personalabbaus unerlässlich: Wie sieht es aus mit dem Arbeitslosengeld? Welche Gefahren hat ein Aufhebungsvertrag? Wie kommen rentennahe Jahrgänge möglichst abschlagsfrei in die Rente? Teilnahmevoraussetzungen In diesem Seminar wird Betriebsratsmitgliedern ein Überblick gegeben, welche individuellen sozialrechtlichen Folgen durch Kündigungen, Aufhebungsverträge, vorzeitigen Renteneintritt und Altersteilzeit entstehen und was die Eckpunkte eines „guten“ Sozialplans bzw. Aufhebungsvertrags sein sollten. Dabei soll ihre Verhandlungs- und Beratungskompetenz in schwierigen Situationen gestärkt werden, um Härten für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen zu vermeiden. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick zu den sozial- und arbeitsrechtlichen Grundlagen Arbeitslosengeld bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag Altersrenten bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag Altersteilzeit und weitere Instrumente des Personalabbaus Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 154 Termin/Ort Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Sozialrecht Flexibel in die Rente Ziel des Seminars ist, darzustellen, wie tarifliche und betriebliche Akteure auf den Abbau gesetzlicher Optionen des flexiblen Rentenübergangs reagieren können. Die bestehende Regelungsvielfalt zum flexiblen Übergang in die Rente in Gesetzen, Tarifverträgen, aber auch in Betriebs- und Dienstvereinbarungen wird aufgezeigt und thematisch miteinander verknüpft. Dabei geht es nicht nur um den „normalen“ Übergang in die Rente. Insbesondere die Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Betriebs- und Tarifvertragsparteien werden dargestellt und betrachtet. Termin/Ort Sem.-Nr. 15.08.– 19.08.2016 BE-0116081502 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referenten Ronald Koch; Holger Raschke Branche/Bereich alle Freistellung In der Summe ergibt sich ein facettenreiches und dynamisches Bild der institutionellen Rahmung des flexiblen Erwerbsausstiegs, der Nutzung der Übergangsinstrumente durch die Beschäftigten sowie der möglichen zukünftigen Gestaltung des Rentenübergangs auf betrieblicher, tariflicher und gesetzlicher Ebene. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Die Seminarinhalte in Stichworten: Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen Folgen der Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beschäftigten Betriebliche Auswirkung der Entflexibilisierung des staatlichen Rentenübergangs Angebot und Nutzung tariflicher und betrieblicher Übergangsinstrumente Praxisbeispiele: Erfahrungen beim flexiblen Rentenübergang Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten als Möglichkeit zum flexiblen Erwerbsausstieg? Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 155 Betriebliche Sozialpolitik Vereinbarkeit von Familie und Beruf Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Zeit ist ein knappes Gut, dessen Organisation und Verteilung weitreichende Konsequenzen für alle Lebensbereiche hat. Es verwundert daher nicht, dass das Thema Arbeitszeit bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen einen hohen Stellenwert hat. Ziel dieses Seminars ist es, die Gestaltungsspielräume für eine vereinbarkeitsgerechte Arbeitszeitpolitik aufzuzeigen sowie die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung darzustellen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Darstellung des rechtlichen Anspruchs auf Berücksichtigung der familiären Interessen von Beschäftigten im Beruf Praktische Umsetzung des Anspruchs durch Arbeitszeitmodelle, Einrichtung von betrieblichen Kindergärten etc. Ansprüche im Rahmen von Rückkehrrechten aus der Elternzeit bzw. Pflegezeit Arbeitszeitreduzierung – gesetzliche und tarifliche Ansprüche Familiengerechte Arbeitszeiten – individuelle Ansprüche und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 156 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.08.– 02.09.2016 BE-0116082905 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder 26.09.– 28.09.2016 1300-1609264 Berlin (Siemensstadt) Referenten Deltev Nitsche, Rechtsanwalt; Dr. Christian Paschke, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Betriebliche Sozialpolitik Integration und Mitbestimmung Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung Viele Belegschaften sind mittlerweile so bunt zusammengewürfelt wie unsere Gesellschaft. Kolleginnen und Kollegen mit verschiedenen Nationalitäten kommen aus entsprechend unterschiedlichen Kulturkreisen. Dafür, dass solche Verschiedenheit im Arbeitsleben konfliktfrei funktionieren kann, sorgt das Diversity Management. Die kulturelle Vielfalt der Beschäftigten kann in zahlreichen Dienstleistungsbranchen für den Kontakt mit den Kundinnen und Kunden von Vorteil sein. Diversity Management nimmt Potenziale, Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen aller in den Blick. Dieses Seminar beantwortet die Frage, wie die gesetzliche Interessenvertretung Diversity Management im Betrieb unterstützen kann. Soviel sei verraten: Der Gesetzgeber hat entsprechende Regelungen geschaffen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Rahmenbedingungen für Menschen mit Migrationshintergrund Der Begriff der „strukturellen Diskriminierung“ Die Rolle von Leiharbeit und Werkvertrag Rechtliche Handlungsgrundlagen für die Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 31.08.– 02.09.2016 BE-0116083106 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 157 Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Termin/Ort Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. 18.04.– 20.04.2016 1600-1604184 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Seminargebühr: 780,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung 158 Sem.-Nr. 29.08.– 02.09.2016 BE-0116082904 Berlin (Wannsee) Seminargebühr: 975,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 12.09.– 14.09.2016 2100-1609122 Timmendorfer Strand Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Seminargebühr: 780,00 €. Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referent/-in Christa Flierl, Gerald Fuhlendorf Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitszeit Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus. Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in Deutschland Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit (z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit) Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Termin/Ort Sem.-Nr. 30.05.– 03.06.2016 BE-0116053002 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referenten Deltev Nitsche, Rechtsanwalt; Dr. Christian Paschke, Rechtsanwalt Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 159 Arbeitszeit Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeitsund Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit? Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeiten wahrnehmen. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und Schichtplangestaltung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung von Dienst- oder Schichtplänen Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen 160 Termin/Ort Sem.-Nr. 28.11.– 02.12.2016 1300-1611282 Berlin (Siemensstadt) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Referent Michael Zweig, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitszeit Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit. Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die private Mailadresse). Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche (Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten? Wir bearbeiten u.a. folgende Themen: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 08.11.2016 1600-1611075 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 161 Arbeitszeit Lebensarbeitszeitkonten In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten sind, als inhaltlichen Schwerpunkt. Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments. Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen. Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche Grundlagen Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung, Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von Lebensarbeitszeitkonten Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen 162 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.06.2016 2100-1606132 Hannover – Mercure City Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referent Dr. Andreas Hoff Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 375,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitszeit Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Termin/Ort Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. 05.10.– 07.10.2016 2100-1610051 Fulda Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten Sem.-Nr. 13.04.– 15.04.2016 2100-1604131 Walsrode Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent/-in Michael Gümbel, Petra Kolberg Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 163 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebsrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck gemacht werden soll? Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und Warnstreiks 164 Termin/Ort Sem.-Nr. 03.02.– 05.02.2016 BE-0116020307 Berlin (Wannsee) 14.09.– 16.09.2016 1300-1609141 Berlin (b+b) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Referenten Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht; Ronny Rothe Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretungen Probleme, Lösungswege und Perspektiven Tarifverträge gehören für Betriebsräte und Personalvertretungen zu ihrer täglichen Arbeit. Sie lernen in unserem Seminar die wichtigsten Funktionen und Inhalte von Tarifverträgen in ihrer derzeitigen und geschichtlichen Bedeutung kennen. Das Ziel ist nicht allein die Erweiterung Ihres Fachwissens, sondern ein sicherer Umgang mit dem Thema durch praxisnahe Vermittlung. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Tarifverträge für die abhängig Beschäftigten und für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen in der Zukunft spielen können und sollen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Tarifverträge: Rechtliche und historische Grundlagen Die Bedeutung der Tarifverträge für abhängig Beschäftigte und für die Interessenvertretungen Missachtung der Tarifverträge: Aktuelle Probleme bei der Einhaltung von Tarifverträgen und der Ausgestaltung der betrieblichen und behördlichen Praxis Öffnungsklauseln und Verbandsaustritt des Arbeitgebers – was bedeutet das? Termin/Ort Sem.-Nr. 11.01.– 15.01.2016 BE-0116011106 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referenten Bernhard Krabiell; Peter Renneberg Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 165 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. 166 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 15.04.2016 1300-1604113 Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder 04.07.– 08.07.2016 BE-0116070402 Berlin (Wannsee) Referent 24.10.– 28.10.2016 BE-0116102402 Berlin (Wannsee) Dieter Klang Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöD-Bund aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.04.– 29.04.2016 1300-1604255 Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder 17.10.– 21.10.2016 BE-0116101703 Berlin (Wannsee) Referenten Dieter Klang; Andreas Müller Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 167 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender 25.01.– 29.01.2016 BE-0116012504 Betriebs-/PersonalratsmitBerlin (Wannsee) glieder Regelungen nach BAT/BMT-G 09.05.– 13.05.2016 1300-1605094 Referenten Berlin (b+b) Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer 13.06.– 17.06.2016 BE-0116061303 Dieter Klang; Andreas Müller noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeit- Berlin (Wannsee) 23.01.– 27.01.2017 BE-0117012304 geber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten TeilnahmeBerlin (Wannsee) deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordvoraussetzungen nungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so EingrupBesuch des BR-/PR-Grundseminars pierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Freistellung 168 Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Seminargebühr Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 15.04.2016 BE-0116041106 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder 10.10.– 14.10.2016 1300-1610105 Berlin (b+b) Referent Andreas Müller Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 169 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. 170 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 27.05.2016 1300-1605235 Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder 18.07.– 22.07.2016 BE-0116071803 Berlin (Wannsee) Referenten Dieter Klang; Andreas Müller Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L spezial: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts nach TV-L: Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen Termin/Ort Sem.-Nr. 14.11.– 18.11.2016 1300-1611144 Berlin (b+b) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referenten Für das Tarifwerk des TV-L ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in den §§ 12, 13 TV-L aufgenommen. Als Personal- und Betriebsrat bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und baut auf den Inhalten des Teils I auf. Im Vordergrund steht die Arbeit mit exemplarischen Stellenbeschreibungen und -bewertungen. Hierbei spielen der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile eine zentrale Rolle. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden übungsweise Stellen beschrieben und bewertet, um auf dieser Grundlage korrekt Eingruppierungen und ihre Zuordnungen in den TV-L beurteilen zu können. Vertieft werden auch Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen. Dieter Klang; Andreas Müller Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 171 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten. Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert, Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes? Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf der Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abordnung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung notwendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalgestellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung – Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers Voraussetzungen der Personalgestellung Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und Arbeitnehmerüberlassung Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen Servicebereichen) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten 172 Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 09.11.2016 1600-1611074 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 670,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen, die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/ Betriebsvereinbarung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.09.– 23.09.2016 1300-1609195 Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder 07.11.– 11.11.2016 BE-0116110703 Berlin (Wannsee) Referent Andreas Müller Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 173 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf. 174 Termin/Ort Sem.-Nr. 06.06.– 10.06.2016 BE-0116060605 Berlin (Wannsee) 19.09.– 23.09.2016 1300-1609196 Berlin (b+b) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Andreas Müller Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ nach TVöD bzw. TV-L Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliches Gesundheitsmanagement Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Termin/Ort Sem.-Nr. 15.02.– 19.02.2016 1300-1602154 Berlin (Siemensstadt) 23.05.– 27.05.2016 BE-0116052305 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referenten Dieter Klang; Holger Raschke; Michael Zweig, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/ SBV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 175 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. 01.02.– 05.02.2016 BE-0116020108 Berlin (Wannsee) Zielgruppe 04.07.– 08.07.2016 1300-1607042 Berlin (Ostbahnhof) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 26.09.– 30.09.2016 BE-0116092604 Berlin (Wannsee) Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Michael Zweig, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 176 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: z.B. BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichten der Interessenvertretung Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“) Präventionsauftrag BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. 18.07.– 22.07.2016 BE-0116071804 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch eines BEM-Grundlagenseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen. 177 Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder 178 Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 29.04.2016 1300-1604252 Berlin (Mitte) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Michael Zweig, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische Präventionsansätze Termin/Ort Sem.-Nr. 01.02.– 05.02.2016 BE-0116020101 Berlin (Wannsee) Zielgruppe 06.06.– 10.06.2016 BE-0116060604 Berlin (Wannsee) Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 30.01.– 03.02.2017 BE-0117013002 Berlin (Wannsee) Referentin Maike Schwark Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 179 Arbeits- und Gesundheitsschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Termin/Ort 25.07.– 29.07.2016 BE-0116072504 Berlin (Wannsee) Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung 07.11.– 11.11.2016 1300-1611074 Berlin (Siemensstadt) Referentinnen Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen 180 Sem.-Nr. 25.01.– 29.01.2016 1300-1601255 Berlin (Siemensstadt) Zielgruppe Dr. Bärbel Stut; Maike Schwark Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung: Vorherige Teilnahme an einem Grundlagenseminar zu psychischen Belastungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug! Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen Immer mehr Arbeitsbelastung durch Personalmangel, Defizite bei der Organisation des Personaleinsatzes durch den Arbeitgeber oder andauernde Mehrarbeit: Vor allem in den Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsberufen führt das zu Fehlern in der Erledigung von Arbeitsaufgaben und hat negative Folgen für alle Beteiligten. In diesem Seminar geht es darum, Ihnen aufzuzeigen, welche zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Folgen es haben kann, wenn Beschäftigte Fehler im Rahmen ihrer Arbeit machen und welche Möglichkeiten Sie den Kolleginnen und Kollegen bieten können, um sich effektiv zu schützen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht – wer haftet für Fehler durch Arbeitsüberlastung? Praktische Handlungsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. 23.05.– 25.05.2016 BE-0116052304 Berlin (Wannsee) 05.10.– 07.10.2016 BE-0116100504 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Referenten Christian Marx; Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 181 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR) Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege, Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz u.a.m. Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten 182 Termin/Ort Sem.-Nr. 06.06.– 10.06.2016 BE-0116060603 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Detlev Nitsche, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“ empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Alter(n)sgerechtes Arbeiten Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“ Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams Termin/Ort Sem.-Nr. 07.11.– 11.11.2016 BE-0116110704 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referent Ronald Koch Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 183 Arbeits- und Gesundheitsschutz Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z.B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Betriebs- und Personalräte müssen deshalb aktiv werden. Einen Ansatz dazu bietet Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt an das Thema Burn-out heranführt und und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert wahrnehmen Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burn-out und seinen Folgen Gespräche mit Betroffenen führen 184 Termin/Ort Sem.-Nr. 04.04.– 08.04.2016 BE-0116040405 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referentin Dr. Claudia Neumann Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Arbeits- und Gesundheitsschutz Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren im Arbeitsleben Termin/Ort Sem.-Nr. 13.06.– 17.06.2016 BE-0116061309 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Der Mangel an Wertschätzung wird von Beschäftigten in Umfragen an erster Stelle beklagt. Betriebs- und Personalratsmitglieder sind als Interessenvertreter/-innen der Beschäftigten täglich mit diesem Problem konfrontiert. Referentin Doch wie können Sie entscheidend dazu beitragen, eine wertschätzende Unternehmenskultur im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu etablieren? Und warum lassen sich Folgen wie Burn-out, innere Kündigung, höhere Fehlzeiten, sinkende Leistungen und das Abwandern von Fachkräften durch ein wertschätzendes Miteinander nachhaltig abwenden? § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Diese Fragen beantwortet Ihnen das Seminar. Sie erlangen fundiertes Wissen über die Wirkzusammenhänge von Wertschätzung, Motivation, psychischer Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze für Ihre Aufgaben an der Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber, mit denen Sie auch schwierige Situationen erfolgreich meistern können – sei es bei Vermittlungsgesprächen oder in Veränderungsprozessen. Dr. Claudia Neumann Freistellung Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Wertschätzung führt zu Wertschöpfung, die sich in der Zufriedenheit der Beschäftigten, im Sinken krankheitsbedingter Fehlzeiten sowie letztlich im Unternehmenserfolg widerspiegelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vermittlung von Wirkzusammenhängen zwischen Wertschätzung, Motivation und psychischer Gesundheit Ausdrucksformen der Wertschätzung kennenlernen Selbstwertschätzung als Basis entwickeln Wertschätzende Kommunikationstechniken an Fallbeispielen aus der Praxis erproben 185 Arbeits- und Gesundheitsschutz Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden ... Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen Bossing Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun? Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen 186 Termin/Ort Sem.-Nr. 31.10.– 04.11.2016 BE-0116103103 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referentin Gabrielle Haben Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung genutzt. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.05.2016 Berlin (Ostbahnhof) 1300-1605191 Personalratsmitglieder 07.12.2016 1600-1612071 Frankfurt am Main – DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Referent Torsten Felstehusen Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung 187 EDV- und Technologieentwicklung Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung Technische Entwicklungen im Arbeitsumfeld, wie z.B. Cloud-Computing, VoIP (Voice over IP), BYOD (Bring your own device), stellen Mitglieder der Interessenvertretung vor immer neue Herausforderungen. Sie müssen herausfinden, welche Möglichkeiten die Neuentwicklungen dem Arbeitgeber bieten, klären, was die Unternehmens- bzw. Dienststellenleitung damit tun will und prüfen, inwieweit bestehende Betriebs-/Dienstvereinbarungen angepasst werden müssen. Dieses Seminar wird Ihnen Hilfestellungen für diese Aufgaben bieten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über aktuelle technische Entwicklungen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung Regelungsbedarf ermitteln Überprüfung und Kontrolle bestehender Vereinbarungen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 188 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.– 09.03.2016 1300-1603074 Berlin (b+b) Betriebs-/Personalratsmitglieder 15.08.– 17.08.2016 BE-0116081503 Berlin (Wannsee) Referentin Heike Rozek Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. EDV- und Technologieentwicklung Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des „normalen“ Alltags. Die Interessenvertretungen haben sorgsam mit diesen Daten umzugehen. Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Datensicherheit – Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails, Veröffentlichungen im Intranet Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs-/Personalrat Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen Termin/Ort Sem.-Nr. 14.03.– 16.03.2016 1300-1603148 Berlin (b+b) 16.11.– 18.11.2016 1300-1611161 Berlin (b+b) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung Referentinnen Michaela Müller-Klang, Heike Rozek Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 189 EDV- und Technologieentwicklung Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte starken Einfluss auf den Datenschutz der Beschäftigten nehmen. In diesem Seminar erarbeiten und diskutieren Sie die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in die betriebliche Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wichtige Vorgaben zum Datenschutz Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Die Rechte der Beschäftigten Betriebliche Datenschutzbeauftragte Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen 190 Termin/Ort Sem.-Nr. 20.03.– 23.03.2016 BE-0116032002 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referentin Heike Rozek Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. EDV- und Technologieentwicklung Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz Kontrollen in Betrieben bzw. Dienststellen finden in vielfältiger Weise statt. Arbeitgeber sprechen häufig vom „Tatort Betrieb“ und nehmen dieses als Rechtfertigung für alle möglichen Arten von Kontrollen technischer und nichttechnischer Art. Termin/Ort Sem.-Nr. 09.05.– 11.05.2016 1300-1605092 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung, Datenschutzbeauftragte Referent Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Mitbestimmungs- und Datenschutzgesetzen für die Interessenvertretungen einerseits und für die Beschäftigten andererseits? Welcher Regelungsbedarf ergibt sich für die Interessenvertretungen bei jeglicher Art von Kontrolle und Überwachung? Was muss bei der Erhebung, Speicherung, Auswertung und Weitergabe von Arbeitnehmerdaten beachtet werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Instrument der prozesshaften Beteiligung? Welche betrieblichen Akteure sind in Datenschutzfragen beteiligt, wer kann dabei zusätzlich unterstützen? Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten besprochen; Fälle aus der Praxis und beispielhafte Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Das Mitbestimmungsrecht bei nichttechnischer Mitarbeiterüberwachung (z.B. Taschen- und Torkontrollen, Testkäufe, Privatdetektive) Krankenkontrolle/Suchtkontrolle (unangekündigter Hausbesuch, Rauchverbot, Alkoholverbot, Alkohol- und Drogentests) Begriffe aus dem Datenschutz Das Mitbestimmungsrecht bei möglicher Leistungs- und Verhaltenskontrolle Telefon- und Videoüberwachung Outsourcing von internen Dienstleistungen (Datenverarbeitung im Fremdauftrag, Fernwartung) Datenschutz bei Internet- und Intranet-Anwendungen sowie E-Mail Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 690,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 191 EDV- und Technologieentwicklung Datenschutz aktuell Technische Entwicklungen, Rechtsprechung sowie neue Gesetze und Verordnungen – sie alle verändern kontinuierlich den Datenschutz für Arbeitnehmer/-innen. Welche Konsequenzen hat die EU-Datenschutzverordnung? Kommt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz? Termin/Ort Sem.-Nr. 01.08.– 04.08.2016 BE-0116080101 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Referentin Heike Rozek Freistellung Dieses Seminar bietet Ihnen als Mitglied der Interessenvertretung einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor und erläutert die Handlungsmöglichkeiten. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Die Seminarinhalte in Stichworten: Aktuelle Entwicklung beim Beschäftigtendatenschutzgesetz Auswirkungen der EU-Datenschutzverordnung auf den Arbeitnehmerdatenschutz Aktuelle Entwicklung im Bereich Datenschutz Aktuelle Rechtsprechung 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Seminargebühr Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 192 Wirtschaftliche Angelegenheiten Wirtschaftskompetenz Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie als Betriebsratsmitglied mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Nahezu alle betrieblichen Veränderungen werden mit ökonomischen Notwendigkeiten und Konkurrenzbedingungen begründet. Wirtschaftliche Informationen grundsätzlich zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, sind Voraussetzungen Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte und -pflichten. Dazu bietet Ihnen dieses Seminar den passenden Einstieg und ermöglicht Ihnen neben einer qualifizierten Grundinformation auch das Erörtern konkreter Fragen und eine Vertiefung durch Übungen anhand von Fallbeispielen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen unternehmerischen Handelns; Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen Wirtschaftliche Grundbegriffe klären: Umsatz, Ertrag, Kosten, Gewinn, Profit, Kapital, Rendite, Deckungsbeitrag, Shareholder Value Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten Der wirtschaftliche Jahresbericht Externe und interne Informationsquellen nutzen Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten Termin/Ort Sem.-Nr. 30.05.– 03.06.2016 1300-1605303 Berlin (Siemensstadt) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, die häufig mit wirtschaftlichen Angelegenheiten zu tun haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 193 Wirtschaftliche Angelegenheiten Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen Angesichts aktueller Unternehmenskrisen wird erneut deutlich, dass die Kenntnis der wesentlichen Wirtschaftsdaten des Unternehmens Voraussetzung für frühzeitiges Handeln der Interessenvertretung ist. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die Analysemethoden, mit denen sich Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage erzielen lassen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer/-innen in die Lage, den Jahresabschluss analysieren und wirtschaftliche Probleme (Liquidität, Rentabilität, Bilanzstruktur, Verschuldung etc.) erkennen zu können. Hierzu werden zahlreiche Beispiele aus der Praxis dargestellt und erläutert. Dieses praxisorientierte Seminar ist speziell auf die Probleme der Interessenvertretungsmitglieder im Betrieb, im Wirtschaftsausschuss und im Aufsichtsrat abgestimmt. Die Teilnehmer/-innen erhalten mittels handlungsorientierter Seminarmethoden einen Überblick über den Jahresabschluss als wesentliche Informationsgrundlage für die Unternehmenssteuerung und die Früherkennung von Unternehmenskrisen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die fünf wesentlichen Bilanzmerkmale Bilanzpolitik und Bilanzkritik Rentabilitätsanalyse Liquiditätsplanung, Finanzierung Früherkennung von wirtschaftlichen Problemen Aufbereitung des Jahresabschlusses und Betriebsanalyse Aussagewert von Kennziffern – Cashflow 194 Termin/Ort Sem.-Nr. 04.10.– 06.10.2016 1300-1610042 Berlin (Ostbahnhof) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten Referent Werner Walter, Beratender Betriebswirt Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, analog Regelungen für MAV Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Wirtschaftliche Angelegenheiten Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten der Dienststellen und Betriebe des öffentlichen Dienstes sind Personalräte auf ihr beharrliches Ringen um umfassende Informationen und ihre Sachkunde angewiesen. Sie können nur im Rahmen der Besprechungen mit der Dienststellenleitung die Maßnahmen und Vorgänge, die die Dienststelle oder die Beschäftigten wesentlich betreffen, nach wirtschaftlichen Aspekten hinterfragen und die Dienststelle zur Darlegung der entsprechenden Sachverhalte auffordern. Die Personalräte müssen daher in wirtschaftlichen Angelegenheiten und für die sich daraus ergebenden Informationsrechte über Grundkenntnisse der Wirtschaftsplanung im öffentlichen Dienst verfügen. Hier setzt dieses Seminar an. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Aspekte der Informationsbeschaffung Wirtschaftliche Fachbegriffe und deren Bedeutung für die Arbeitnehmer/-innen und ihre Interessenvertretung Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht Kennzahlen zum Jahresabschluss und ihre Aussagekraft für den Personalrat Übertragung der Ergebnisse in die Gremienarbeit Termin/Ort Sem.-Nr. 11.07.– 12.07.2016 1300-1607113 Berlin (b+b) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Frauenvertreterinnen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 46 Abs. 1 PersVG Bbg, § 96 Abs. 4 SGB IX, § 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 10 BerlHG Seminargebühr 475,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 195 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Termin/Ort Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. 27.06.– 01.07.2016 1300-1606272 Berlin (Siemensstadt) In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses 196 Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 1300-1602223 Berlin (Mitte) Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 25.04.– 29.04.2016 BE-0116042507 Berlin (Wannsee) Branche/Bereich 13.03.– 17.03.2017 1300-1703132 Berlin (Mitte) alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.01.– 15.01.2016 BE-0116011102 Berlin (Wannsee) Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 14.03.– 18.03.2016 1300-1603146 Erkner Branche/Bereich 17.10.– 21.10.2016 1300-1610172 Berlin (Siemensstadt) 16.01.– 20.01.2017 BE-0117011603 Berlin (Wannsee) alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 197 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Termin/Ort Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. 27.03.– 31.03.2017 BE-0117032702 Berlin (Wannsee) Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“ Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel Controllinginstrumente Das interne Rechnungswesen Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung Deckungsbeitragsrechnung Make-or-buy-Analysen 198 Sem.-Nr. Zielgruppe 22.02.– 26.02.2016 BE-0116022204 Berlin (Wannsee) Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen 07.11.– 11.11.2016 1300-1611076 Berlin (Ostbahnhof) Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme an den Seminaren „Wirtschaftsausschuss 1 und 2“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder von Wahlvorständen lernen in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach dem Mitbestimmungsgesetz kennen. Die drei unterschiedlichen Wahlordnungen werden erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes Wahlen im Betrieb, Unternehmen bzw. Konzern Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern) Bekanntmachungspflichten Abstimmung über die Art der Wahl Wahl von Delegierten, Wahl durch Delegierte Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge Stimmabgabe, Stimmenauszählung; Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Termin/Ort Sem.-Nr. 07.09.– 09.09.2016 BE-0116090703 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder Referent Harald Beyling Branche/Bereich alle Freistellung § 675 i.V.m. § 670 BGB Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) 806713529). 199 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder solcher Wahlvorstände lernen in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz kennen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes Wahlen im Konzern Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern) Bekanntmachungspflichten Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge Stimmabgabe, Stimmenauszählung Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) 806 713-529). 200 Termin/Ort Sem.-Nr. 02.03.– 04.03.2016 BE-0116030209 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder Referent Harald Beyling Branche/Bereich alle Freistellung § 675 i.V.m. § 670 BGB Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1 Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei bringen geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung. So etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Neue Wahlverfahren Termin/Ort Sem.-Nr. 29.02.– 04.03.2016 BE-0116022908 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Harald Beyling Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 201 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2 In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu verstärken. Damit Sie sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar die entsprechenden Inhalte und praktischen Übungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Beauftragung des Jahresabschlussprüfers Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung Qualität der Informationsversorgung Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirksamkeit der Überwachung Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse Termin/Ort Sem.-Nr. 28.11.– 02.12.2016 BE-0116112803 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Referenten Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Harald Beyling Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden Sie in der entsprechenden Themengruppe. 202 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat In den Verwaltungsrat gewählt – was nun? Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Position, aus der heraus sie die gesetzliche Interessenvertretung unterstützen können. Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats ist jedoch rechtlich so ausgestaltet, dass für eine aktive Gestaltung der Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten wenig Raum bleibt. In unserem Seminar lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat auszuloten und für die Arbeit der Interessenvertretung auszuschöpfen. Wirtschaftliche Grundbegriffe werden erläutert, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind. Termin/Ort Sem.-Nr. 19.09.– 21.09.2016 1300-1609193 Berlin (b+b) Zielgruppe Personalratsmitglieder, Mitglieder des Verwaltungsrats Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin, § 46 Abs. 1 PersVG Bbg Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Das System der Interessenvertretung: Personalrat und Verwaltungsrat Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats Verschwiegenheitspflicht Minderheitenrechte im Verwaltungsrat Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen Jahresabschluss: Bestandteile und Besonderheiten 203 Unternehmenspolitik/Managementmethoden Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung Sem.-Nr. 18.04.– 20.04.2016 1300-1604185 Bad Belzig Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen an das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Moderne Personalplanungs- und Entwicklungskonzepte haben einen steigenden Stellenwert für den wirtschaftlichen Erfolg. Oft behaupten Arbeitgeber, sie hätten keine Personalplanung, dennoch sind die Stellen besetzt und die Arbeit wird getan. Referentin Als Mitglied im Betriebs-/Personalrat wollen Sie, dass die Beschäftigteninteressen angemessen berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Interessenvertretung Planung, Umsetzung und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung mitgestaltet. In diesem Seminar werden Ihnen die wichtigsten Instrumente betrieblicher Personalplanung und -entwicklung vorgestellt und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten praxisorientiert erläutert. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte Was kann die gesetzliche Interessenvertretung zur Qualifizierung der Beschäftigten beitragen? Schnittstellen zur Organisationsentwicklung Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretung 204 Termin/Ort Katrin König, Dipl.- Kauffrau (FH) Branche/Bereich alle § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. Unternehmenspolitik/Managementmethoden Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien Termin/Ort Sem.-Nr. Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 25.04.– 27.04.2016 1300-1604253 Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Berlin (Warschauer Str.) Compliance kann als „Regeltreue“ übersetzt werden und ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die praktische Umsetzung – unternehmensweit Verhaltensstandards in Arbeitsverträgen, Richtlinien, Zielvereinbarungen zu implementieren – hängt wesentlich von der langfristigen Verankerung der Compliance in der Unternehmenskultur und der aktiven Beteiligung, Mitbestimmung und letztlich Akzeptanz aller Beteiligten ab. Grundlage und Bedingung für die praktische Umsetzung und Akzeptanz sind ausreichende Informationen und das Wissen um die Zusammenhänge. Bei der Einführung von Verhaltensregeln haben Betriebs- und Personalräte Mitbestimmungsrechte. Von Compliancestrategien oder Ethikrichtlinien/Verhaltensregelungen betroffen sind oft auch die Bereiche Datenschutz sowie Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Hier gilt es, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Wie die Interessenvertretung gestaltend eingreifen kann, wird im Seminar erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Begriffsklärung: Compliance, Ethikrichtlinien, Verhaltensregelungen usw. Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen – nationale und internationale Vorgaben Betriebliche Regelungsbereiche: Beispiele, betriebliche Einführung und Organisation Vor- und Nachteile für die Belegschaft und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften Arbeitsrechtliche Folgen von Nichteinhaltung der Regelungen für die Beschäftigten Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und betrieblichen Umsetzung von Verhaltens- und Ethikrichtlinien sowie bei Compliance Referentin Rebekka Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 205 Frauen Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) Wahlvorstandsschulung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 05.04.2016 Berlin (b+b) 1300-1604051 Wahlvorstandsmitglieder 05.07.2016 Berlin (b+b) 1300-1607051 Referentin Zwischen dem 1. Oktober und 15. Dezember 2016 finden im überwiegenden Teil der Dienststellen des Landes Berlin Wahlen der Frauenvertreterin statt. Die Wahlen dieser gesetzlichen Interessenvertretung werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung dieser Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. 06.09.2016 Berlin (b+b) 1300-1609061 In unserem eintägigen Seminar können sich Frauenvertreterinnen und Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Mithilfe zahlreicher Praxisbeispiele und anhand eines Leitfadens zum Wahlverfahren werden Wahlvorstandsmitglieder in die Lage versetzt, die Wahl der Frauenvertreterin in der Dienststelle rechtssicher durchzuführen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Regelungen zur Wahl der Frauenvertreterin Aufgaben des Wahlvorstands Vorbereitung und Durchführung der Wahl Wahlausschreiben und Wahlvorschläge Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses 206 Susanna Brodersen Branche/Bereich alle Freistellung § 16 Abs. 3 LGG Berlin i.V.m. § 3 WOBFrau Berlin bzw. § 59 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz Seminargebühr 195,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Frauen Gleichberechtigung durchsetzen Grundseminar für Frauenvertreterinnen Dieses Seminar gibt Frauenvertreterinnen, die neu gewählt wurden oder noch kein Seminar besucht haben, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit. Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin Arbeitsschwerpunkte der Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin Rolle und Aufgaben der Frauenvertreterinnen Termin/Ort Sem.-Nr. 15.02.– 17.02.2016 1300-1602153 Berlin (b+b) Zielgruppe Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder Referentin Susanna Brodersen Branche/Bereich alle Freistellung § 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 10 Abs. 5 BGleiG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin Seminargebühr 795,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 207 Frauen Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt? Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen Das Seminar vermittelt Kenntnisse für eine wirkungsvollere Wahrnehmung der Funktion als Frauenvertreterin. Es stellt die Erfahrungen mit Problemlösungen in den Vordergrund und gibt Anregungen für die betriebliche Praxis. 208 Termin/Ort Sem.-Nr. 11.07.– 13.07.2016 1300-1607114 Berlin (b+b) Zielgruppe Frauenvertreterinnen nach LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder Referentin Susanna Brodersen Im Mittelpunkt des Seminars stehen Fragen einer effektiven Wahrnehmung des Beteiligungsrechts sowie der Beanstandungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Branche/Bereich Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen. Freistellung Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Landes- und bundesrechtliche Gleichstellungsregelungen (LGG und BGleiG) und angrenzende Rechtsgebiete Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen Personalentwicklungsplanung (Frauenförderplan) Frauenversammlung Sprechstunden und Beratungen § 16 Abs. 3 LGG Berlin, § 10 Abs. 5 BGleiG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin alle Seminargebühr 795,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Frauen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen Termin/Ort Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht. In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln. Sem.-Nr. 05.12.– 09.12.2016 BE-0116120503 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Referentin Irmhild Rüffer Branche/Bereich alle Freistellung § 10 Abs. 5 BGleiG, analoge Regelungen der Länder Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 209 Frauen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht. In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln. Termin/Ort Sem.-Nr. 05.09.– 09.09.2016 BE-0116090504 Berlin (Wannsee) Zielgruppe Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Referentin Irmhild Rüffer Branche/Bereich alle Freistellung § 10 Abs. 5 BGleiG, analoge Regelungen der Länder Seminargebühr 975,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 216 ff. 210 Frauen Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung Gleichbehandlung durchsetzen Dieses Seminar richtet sich an Frauen und soll sie befähigen, die Belange aller weiblichen Beschäftigten kreativ und nachhaltig zu vertreten. Gemeinsam wollen wir Strategien entwickeln, wie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Situation aller weiblichen Beschäftigten verbessert werden kann. Reflektiert werden soll auch die Rolle der Frau im Gremium. Praxisübungen (Verhandlungsführung, Präsentation und Aktionsplanung) sollen dafür sorgen, dass Frauen gehört und wahrgenommen werden und ihre Ziele umsetzen können. Sie kehren gestärkt und mit konkreten Projektideen ins Gremium zurück. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind aufgefrischt und in praxistaugliche Pläne umgesetzt. Sie wissen außerdem, wie Sie Ihre Ideen überzeugend kommunizieren können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen (§§ 80, 75, 99 BetrVG, entsprechende Normen in den PersVG, AGG, § 4 TzBfG) Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums Ist-Analyse: Erfassung der betrieblichen Situation (unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen) und Handlungsmöglichkeiten, Erstellung eines Konzepts Reflexion: Rollen und Zusammenarbeit im Gremium Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten Wie überzeuge ich die anderen im Gremium? Wie präsentiere ich gekonnt und selbstbewusst auf einer Betriebs- oder Personalversammlung? Entwicklung und Ausgestaltung von konkreten betrieblichen Projekten Termin/Ort Sem.-Nr. 02.11.– 04.11.2016 1300-1611021 Berlin (Köpenicker Str.) Zielgruppe Weibliche Betriebs-/ Personalratsmitglieder, weibliche Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Referentinnen Dr. Sabine Jambon; Ute Demuth Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 795,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 211 Frauen Mühe oder Mehrwert? Der erfolgreiche Frauenförderplan Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.2016 Berlin (Wannsee) BE-0116041105 Betriebs-/Personalratsmitglieder Das Instrument zur Beseitigung von Unterrepräsentanzen und zur Umsetzung der Gleichberechtigung in der Personalpolitik des öffentlichen Dienstes im Land Berlin ist der nach § 4 Abs. 1 LGG vorgeschriebene Frauenförderplan. Diesen hat jede Einrichtung des öffentlichen Dienstes und auch jedes kommunale Unternehmen der Stadt zu erstellen. Referent/-in Der Frauenförderplan ist ein konkretes Instrument auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von weiblichen und männlichen Beschäftigten. Im Normalfall wird er von der Dienststelle/von den Unternehmen erstellt, unter Einbindung der Frauenvertreterin und des Betriebs- bzw. Personalrats. Er enthält konkrete Zielvorgaben und Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Sinne der Personalentwicklung sowie zum Abbau von vorhandenen Benachteiligungen von Frauen. Freistellung In der Praxis sieht es oftmals anders aus: Mal wird von der Dienststelle kein Plan erstellt, mal enthält er nur unzureichende Zielvorgaben oder Maßnahmen. Was tun? Als Frauenvertreterin selber aktiv werden? Wenn ja, was kennzeichnet einen guten Frauenförderplan, und wie kann er von den Interessenvertretungen nutzbringend eingesetzt werden? All diesen Fragen widmen wir uns in dem Seminar. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Landesgleichstellungsgesetz zum Frauenförderplan? Was sind meine Rechte und Pflichten als Frauenvertreterin bei der Erstellung des Frauenförderplans? Inhalte und Grundsätze über das Erstellen eines Frauenförderplans Handlungsmöglichkeiten auf der Basis des Frauenförderplans Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten der Frauenvertreterinnen und gesetzlichen Interessenvertretungen 212 Termin/Ort Ina Colle; Stefan Reuyß Branche/Bereich alle § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 42 Abs. 3 PersVG Berlin Seminargebühr 225,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen. Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de und www.bbz.verdi.de. Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare Die ver.di-Bildungszentren führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen. Bitte wenden Sie sich an: ver.di Abt. Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw. den ver.di-Landesbezirk oder unter www.verdi.de Bildungsplanung mit System Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch direkt zu Ihnen in die Sitzung. 213 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Maßgeschneiderte Seminare Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden: wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf entsteht wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten. Mögliche Themenbeispiele: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Betriebsänderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Überlastungsanzeigen Stellenbewertung und Eingruppierung Arbeits- und Planungsklausuren Wahlvorstandsschulungen. Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären? Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten. 214 Mit unserer Beratung zum passenden Seminar Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an: Fon (030) 263 9989-13 oder Fon (030) 806 713-528. Hinweise zu unseren Seminaren Melden Sie sich bei uns an Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 235. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend. Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab. Wenn Sie stornieren müssen Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 236. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung stellt. Wenn wir absagen müssen Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in voller Höhe zurück. Ihre Einladung und Rechnung Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Bei Seminaren des ver.di Bildungs- und Begegnungszentrums wird die Rechnung nach Ende des Seminars zugeschickt. Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. 215 Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten ... ... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels. Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen. Seminare mit Übernachtung Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und Meinungen aus – oder entspannen sich einfach. ver.di-Bildungszentren ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote: Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten. Kontakt: Koblanckstr. 10 14109 Berlin (Wannsee) Fon (030) 806 713-0 www.bbz.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 145,00 € 265,00 € 380,00 € 500,00 € 590,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“ „Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemein- 216 Unsere Tagungsstätten samer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung, die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen Standards. Kontakt: Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld Fon 05205 9100-0 www.verdi-das-bunte-haus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 275,00 € 395,00 € 520,00 € 610,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum Gladenbach Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminartechnik und bestens ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Freizeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine Freizeithalle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegelbahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alternative Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit Dusche und WC, Fernseher, Radiowecker und Telefon, bietet das Haus seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt. Kontakt: Schloßallee 33 35075 Gladenbach Fon 06462 9180-0 www.verdi-gladenbach.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 150,00 € 270,00 € 390,00 € 510,00 € 605,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach Zentrum für gewerkschaftliche Bildung Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon, Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon 2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse. Kontakt: Am Wasserturm 1–3 74821 Mosbach Fon 06261 942-0 www.bst-mosbach.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 160,00 € 285,00 € 405,00 € 525,00 € 610,00 € 85,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 217 Unsere Tagungsstätten ver.di-Bildungszentrum Walsrode Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote: Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih, Nordic Walking, Yoga. Kontakt: Sunderstr. 77 29664 Walsrode Fon 05161 9790 www.verdi-walsrode.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 285,00 € 410,00 € 535,00 € 635,00 € 100,00 € Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung Hotel Springbach-Mühle Bad Belzig Mitten im Naturpark „Hoher Fläming“ am Rand der Stadt Bad Belzig liegt inmitten eines parkähnliches Geländes das Hotel SpringbachMühle. Im historischen Mühlengebäude befinden sich vom Spitzboden bis zum Gewölbekeller mehrere modern ausgestattete Veranstaltungsräume im Fachwerkflair. Das Hotel bietet inmitten einer malerischen Landschaft zeitgemäß ausgestattete, komfortable Zimmer. Für die Zeit nach dem Seminar steht eine Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten zur Auswahl. Kontakt: Mühlenweg 2 14806 Bad Belzig Fon 033841 796 600 www.springbachmuehle.de 255,00 € 485,00 € JugendBildungsstätte Berlin-Konradshöhe e.V. Die idyllisch an der Havel gelegene Bildungsstätte bietet alle für erlebnisreiche Jugendseminare erforderlichen Arbeitsbedingungen. Die jugendgerecht gestalteten Zimmer und die Freizeitmöglichkeiten schaffen die richtige Atmosphäre für jugendliches Arbeiten und Leben in der Seminarzeit. Kontakt: Stößerstr. 18 13505 Berlin (Konradshöhe) Fon (030) 436 022-0 www.verdi-bildungsstaette.de 218 Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: Wochenseminar: Preis (inkl. MwSt.): Wochenseminar: 300,00 € Unsere Tagungsstätten Seehotel Boltenhagen Modernes, freundliches Tagungshotel der gehobenen Klasse, in Strandnähe gelegen, im Ostseebad Boltenhagen, ca. 120 km von Hamburg entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit Bad oder Dusche/WC, Telefon, Fernseher, Radio, Fön. Freizeitmöglichkeiten im Hotel: Schwimmbad, Sauna, Fahrradverleih. Freizeitmöglichkeiten in Boltenhagen: div. Sport- und Freizeitangebote. Kontakt: Ostseeallee 1 23946 Boltenhagen Fon 038825 50-0 www.seehotel-boltenhagen.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 358,00 € 4-Tages-Seminar: 513,00 € Wochenseminar (Mo – Fr): 669,00 € Park Inn by Radisson Hotel Dortmund Das 4-Sterne-Hotel liegt mitten in der City von Dortmund und verfügt über 121 komfortabel eingerichtete Zimmer. Das Hotel ist gut vom Hauptbahnhof Dortmund mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; für Anreisende mit dem Auto gibt es am Haus und in der Umgebung (kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Die Seminarräume sind mit multifunktionaler Seminartechnik ausgestattet. Kontakt: Olpe 2 44135 Dortmund Fon 0231 543200 www.park-inn-dortmund.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 322,50 € Wochenseminar (Mo – Fr): 556,50 € Seminar- und Tagungshotel Bildungszentrum Erkner Das Bildungszentrum der Betrieblichen Krankenversicherung liegt ruhig, aber zentral in der Stadt Erkner am Rand Berlins. Es bietet Zimmer mit sehr guter Ausstattung und vielfältige Freizeitmöglichkeiten im Haus. Sehr gut zu erreichen per Bahn (ICE, RE oder S-Bahn) und Auto. Kontakt: Seestr. 39 15537 Erkner Fon 03362 7690 www.bz-erkner.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 235,00 € 435,00 € DGB-Jugendbildungsstätte Die Bildungsstätte liegt direkt am Schwarzen See, mitten im Ruppiner Land, nicht weit von Berlin. Eingebettet in die schöne Ruppiner Seenlandschaft wird eine besondere Atmosphäre für das gemeinsame Lernen und Arbeiten, für Begegnung und Austausch geboten. Kontakt: Preis (inkl. MwSt.): Kirschallee Wochenseminar: 16837 Flecken Zechlin Fon 033923 740-14 www.dgbjugendbildungsstaette.de 270,00 € Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil – ist ein idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminar- N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 219 Unsere Tagungsstätten räumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die 36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV, Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet. Kontakt: Dominikanergasse 5 60311 Frankfurt am Main Fon 069 2165 1410 www.spenerhaus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 197,00 € 336,00 € Holiday Inn Fulda Das Tagungshotel liegt zentral in der Innenstadt von Fulda, nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Alle Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Dusche/WC, Radio und Fernsehen, Telefon, kostenlosem LAN/WLAN, Fitnessraum, Sauna. Kontakt: Lindenstr. 45 36037 Fulda Fon 0661 83300 www.holiday-inn-fulda.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 395,00 € Mercure Hotel Hagen Das 4-Sterne-Hotel liegt in unmittelbarer Nähe der Stadthalle Hagen. Überdachte Parkplätze sind direkt am Haus vorhanden. Alle Zimmer sind ausgestattet mit kostenlosem WLAN, Wasserkochern zur Kaffeeund Teezubereitung sowie Flachbildfernsehern. Die Seminarräume sind klimatisiert und mit moderner Seminartechnik versehen. Das Hotel bietet Sauna und Solarium, ein Hallenbad sowie ein Fitness-Studio. 220 Kontakt: Wasserloses Tal 4 58093 Hagen Fon 02331 391-0 www.accorhotels.com Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 193,00 € 3-Tages-Seminar: 331,00 € Wochenseminar (Mo – Fr): 607,00 € Mercure Hotel Hamm Das 4-Sterne-Hotel liegt in der Innenstadt von Hamm, nahe dem Hauptbahnhof. Anreisende mit dem Auto können in der Tiefgarage kostenpflichtig parken. Alle Zimmer sind ausgestattet mit kostenlosem WLAN, Wasserkochern zur Kaffee- und Teezubereitung sowie Flachbildfernsehern. Der Seminarbereich ist modern und mit hochwertiger Technik versehen. Das Hotel verfügt über einen Saunabereich. Kontakt: Neue Bahnhofstr. 3 59065 Hamm Fon 02381 9192-0 www.accorhotels.com Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 199,00 € 3-Tages-Seminar: 332,00 € Wochenseminar (Mo – Fr): 598,00 € RAMADA Hotel Leipzig Leipzig ist neben der Messemetropole eine Stadt der Kunst, Kultur, Wissenschaft und des Sports. In unmittelbarer Nähe dieses Seminarhotels findet man reichlich Gelegenheit zur Freizeitgestaltung. Das Hotel verfügt über Sauna, Dampfbad, Solarium, Whirlpool und Fitnessraum. Ca. 200 m entfernt liegt die traumhafte Badelandschaft „Sachsen-Therme“ (freier Eintritt für Vollpensionsgäste) und unmittelbar daneben ein Sportpark für Fans von Tennis, Squash, Badminton u.a. Unsere Tagungsstätten Kontakt: Schongauer Str. 39 04329 Leipzig Fon 0341 2540 www.h-hotels.com/leipzighotel Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar: 168,00 € 287,00 € 406,00 € 516,00 € Seminaris Hotel Lüneburg Modernes, freundliches Tagungshotel direkt am Lüneburger Kurpark, ca. 57 km von Hamburg entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit Bad/WC, Fön, Telefon, Fernseher, W-LAN kostenfrei. Freizeitmöglichkeiten im Haus: Bundeskegelbahn, Billard. In unmittelbarer Nähe: Salztherme Lüneburg (kostenlose Nutzung). Kontakt: Soltauer Str. 3 21316 Lüneburg Fon 04131 713-0 www.seminaris.de/lueneburg Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand Tagungshotel der gehobenen Klasse, nur wenige Minuten von der Ostsee entfernt am Rande des Ortes Timmendorf gelegen, ca. 80 km von Hamburg entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Bad oder Dusche/WC, Telefon und Fernseher. Freizeitmöglichkeiten im Hotel: Hallen- und Außenschwimmbad, div. Saunen, Tennisplätze, Kegel- und Bowlingbahnen, Fitness-Studio, Fahrradverleih. Kontakt: An der Waldkapelle 26 23669 Timmendorfer Strand Fon 04503 6070 www.maritim.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar: 330,00 € 470,00 € 610,00 € Preis (inkl. MwSt.): Wochenseminar (Mo – Fr): 760,00 € Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen. Kontakt: Preise (inkl. MwSt.): Waldstr. 31 2-Tages-Seminar: 61449 Steinbach (Taunus) 3-Tages-Seminar: Fon 06171 7020 Wochenseminar: www.bildungsstaette-steinbach.de 186,00 € 319,00 € 585,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 221 Unsere Tagungsstätten Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist, sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in der Seminargebühr enthalten. ver.di Bildung + Beratung Köpenicker Str. 31 10179 Berlin Fon (030) 263 9989-0 www.bb.verdi-bub.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 78,00 € 130,00 € ver.di-Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Fon (030) 6956-0 www.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 78,00 € 130,00 € Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 78,00 € 130,00 € ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg Köpenicker Str. 30 10179 Berlin Fon (030) 8866-0 www.bb.verdi.de Novotel Berlin Mitte Fischerinsel 12 10178 Berlin (Mitte) am U-Bahnhof Spittelmarkt Fon (030) 206 740 www.novotel.com 222 Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 180,00 € 300,00 € InterCityHotel Berlin Am Ostbahnhof 5 10243 Berlin (Ostbahnhof) Fon (030) 29368-0 www.intercityhotel.com Mercure Hotel Berlin City West Ohmstr. 4 – 6 13629 Berlin (Siemensstadt) am U-Bahnhof Siemensdamm Fon (030) 38030 www.accorhotels.com Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar: 141,00 € 188,00 € 235,00 € Preise (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: Wochenseminar: 177,00 € 295,00 € Upstalsboom Hotel Friedrichshain Gubener Str. 42 Preise (inkl. MwSt.): 10243 Berlin (Warschauer Str.) 3-Tages-Seminar: Fon (030) 293750 Wochenseminar: www.hotelfriedrichshain-berlin.de DGB-Haus Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 2400 5741 www.dgb.de Mercure Hotel Hannover City Willy-Brandt-Allee 3 30169 Hannover Fon 0511 80080 www.mercure.com 141,00 € 235,00 € Unsere Referentinnen und Referenten Rudolf Aufhauser Rechtsanwalt und Fachautor für Arbeits- und Sozialrecht. Susanna Brodersen Trainerin, Beraterin und langjährige Frauenvertreterin. Schwerpunkte: Landesgleichstellungsgesetz und angrenzende Rechtsgebiete. Sonja Austermühle Fachanwältin für Arbeitsrecht. Jörg Cirulies Arbeits- und Organisationspsychologe, Trainer und Berater für Personalentwicklung, Geschäftsführer ABF e.V. Harald Beyling Freier Trainer mit langjähriger Erfahrung als Betriebsund Aufsichtsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Wahlvorstandsschulungen, Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat. Ina Colle Dipl.-Sozialarbeiterin, Personalentwicklerin, Betriebsratsmitglied bei Vivantes. Petra Bode Trainerin, Mediatorin, Qualitätsmanagementbeauftragte und ehemaliges Personal- sowie Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Personalentwicklung, wirtschaftliche Kompetenz und Konfliktmanagement. Stefan Cors Trainer und Coach, langjähriger JAV-Vorsitzender. Wolfgang Bräuer Mitglied des Hauptpersonalrats des Landes Berlin. Wolfgang Daniels Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachautor. 223 Unsere Referentinnen und Referenten 224 Wolfgang Dennier Sozialarbeiter, Supervisor, Mediator und langjähriges Personalratsmitglied. Christa Flierl Dipl.-Betriebswirtin, Dipl.-Soziologin, Lehramt an Berufsbildenden Schulen, ehemalige Gewerkschaftssekretärin, Coach. Schwerpunkt: Arbeitsrecht. Ulrich Dombrowsky Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit, ehemaliges Betriebsratsmitglied. Stephan Freiberg Freigestelltes Personalratsmitglied des Bezirksamts Berlin-Pankow. Nele Dunsing Politikwissenschaftlerin (Magistra), Betriebsratsmitglied und Referentin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht (BR und JAV) und politische Bildung. Anna Fuchs Referentin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Personalwesen. Jule Endruweit Dipl.-Politologin, Transaktionsanalytikerin (DGTA), freie Moderatorin und Trainerin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Organisations- und Teamentwicklung, Führungs-, Kommunikations- und Verhandlungstraining. Michael Gümbel Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen und Verwaltungen. Schwerpunkte: Veränderungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung, Organisations- und Teamentwicklung. Jonny Fichte Freier Trainer und langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkt: betriebswirtschaftliche Beratung. Gabrielle Haben Freiberufliche Kommunikationstrainerin und Beraterin. Schwerpunkte: Zeit- und Selbstmanagement, Kommunikation, Konfliktmanagement und Mobbingprävention. Unsere Referentinnen und Referenten Katrin Hansmeier Dipl.-Schauspielerin sowie Humor- und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Kommunikation, Rhetorik und Präsentation. Dr. phil. Sabine Jambon Freie Trainerin, Beraterin und Moderatorin, ehrenamtliche Richterin, vielfältige Erfahrung in der Interessenvertretung. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kommunikation und Strategie. Martina Hartung Freie Trainerin für Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie für Kommunikation, Beraterin für internationale Interessenvertretungsarbeit. Stefan Kempkens Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommunikation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren, Schulung von Betriebsräten. Helmfried Hauch Langjährige Gesamtvertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Disability-Manager (CDMP). Stefan Kirst Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dipl.-Finanzwirt. Bärbel Hesse-Mundt Betriebswirtin, freiberufliche Trainerin und Moderatorin, langjährige Betriebsratsvorsitzende. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht. Wilhelm Knolle Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Fachbuchautor, Dozent und Referent. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-, Arbeits- und Beamtenrecht. Karl-Heinz Hörning Kommunikationstrainer, Trainer für Organisationsentwicklung, langjähriges Personalratsmitglied. Roland Koch Soziologe und Fachbuchautor. 225 Unsere Referentinnen und Referenten 226 Uwe Kohfeld Freier Trainer und Coach, langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für Betriebsräte. Anna Lautenbach Juristin, freie Trainerin und Moderatorin. Schwerpunkte: Grundqualifizierungen (dt./engl.) für Jugendund Auszubildendenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, Wahlvorstandsschulungen. Katrin König Dipl.-Kauffrau (FH), freie Trainerin und Lehrbeauftragte im Bereich Personal- und Unternehmensführung. Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht. Eva Lieding Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Rhetorik, Moderation und effektive Gremienarbeit. Bernd Kursawe Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Frank Ludwig Freier Trainer und Berater für Betriebsräte. Hartmut Kuster Fachanwalt für Arbeitsrecht. Susanne Maier Dipl.-Sozialpädagogin, freie Moderatorin, Trainerin und langjähriges Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsorganisation und Kommunikation. Ralf Lange Soziologe (M.A.), Dipl.-Sozialwirt, freier Berater, Mediator und Trainer. Schwerpunkte: Organisationsentwicklung, Kommunikation, Gender-Diversity und Konfliktmanagement. Hartwig Mallmann Freier Trainer, ehemaliger Gewerkschaftssekretär und ehemalig freigestelltes Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Gleichstellung und betriebliche Gewerkschaftsarbeit. Unsere Referentinnen und Referenten Horst Meckel Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit. Detlev Nitsche Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht sowie Beratung betrieblicher Interessenvertretungen. Beatrice Morgenthaler Soziologin, freie Trainerin. Enrico Pätzel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Andreas Müller Freier Trainer und Berater. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Dr. Christian Paschke Rechtsanwalt, Dozent und Autor. Schwerpunkte: individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Michaela Müller-Klang Geschäftsführerin für Personal und Organisation (tubiT) an der Technischen Universität Berlin, langjährige Erfahrung als Personalratsvorsitzende. Dr. Klaus-Peter Pfeiffer Freier Trainer, Coach und Zauberkünstler. Schwerpunkt: Personalentwicklung. Dr. Claudia Neumann Fachärztin, Psychotherapeutin und beratende Sozialmedizinerin, Dozentin für Teambildung, Interaktion und Kommunikation an der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Schwerpunkte: Psychische Gesundheit im Arbeitsleben, Teamsupervision. Rebecca Riedel Juristin und freie Trainerin. 227 Unsere Referentinnen und Referenten 228 Jörg Willem Ritter-Stütz Rechtsanwalt. Britta Rust Betriebswirtin, freie Trainerin, Beraterin, Moderatorin, Mediatorin, Coach und ehrenamtliche Richterin. Schwerpunkte: Kommunikation, Konfliktmanagement und Arbeitsorganisation. Ronny H. Rothe Dipl.-Politologe, freier Trainer und Dozent. Schwerpunkte: Grundqualifizierungen für Betriebsräte sowie Öffentlichkeitsarbeit. Dr. rer. pol. Karl Michael Scheriau Dipl.-Sozialwirt (FH), Dipl.-Sozialökonom, freier Trainer und Berater, zertifizierter Qualitätsmanagementbeauftragter, Fachbuchautor. Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht. Heike Rozek Freie Trainerin und Beraterin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Arbeitnehmerdatenschutz. Rebekka Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dr. phil. Ortrud Rubelt Freie Trainerin, Coach und Demografie-Beraterin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Strategieentwicklung, Einzel- und Gruppen-Coaching. Bruno Schollenbruch Dipl.-Theaterpädagoge, Dozent und Kabarettist. Schwerpunkte: Rhetorik, Körper und Sprache, Storytelling. Irmhild Rüffer Beraterin für Organisations- und Personalentwicklung, zertifizierte DGB-Index-Beraterin, Horse Assisted Education (Horse Dream®). Meike Schwark Dipl.-Sozialökonomin, Dipl.-Juristin für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Konfliktmoderatorin und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: psychische Belastungen sowie psycho-soziale Gefährdungen. Unsere Referentinnen und Referenten Jürgen Siebers Freier Trainer und Moderator. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Kommunikationstraining und Projekt „Gute Arbeit“. Werner Walter Beratender Betriebswirt, Qualitäts- und IT-Beauftragter. Matthias Silze Theaterpädagoge und Kommunikationstrainer. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte sowie Kompetenztraining. Daniel Weidmann Fachanwalt für Arbeitsrecht. Katharina Stahlenbrecher Dipl.-Theologin, Diversitätsberaterin und Mediatorin. Schwerpunkte: Kommunikation und Teambegleitung in konflikthaften Situationen. Michael Zweig Rechtsanwalt. Gerd Stumpf Dipl.-Ing., langjähriges Personalratsmitglied. Schwerpunkte: Mitbestimmung bei Einführung von Informationstechnik sowie Datenschutz. Dr. phil. Bärbel Stut Supervisorin und freie Trainerin. Schwerpunkte: Kommunikation, Konflikte, Gesundheitsschutz sowie psychische Belastungen. 229 Freistellung und Kostenübernahme Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben. Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“? Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare, die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung (siehe Seite 13) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen, die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten. Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind. Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung. Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten. 230 Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen umgehend zu). Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne erforderlich ist. Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. Freistellung und Kostenübernahme Zusammenfassung Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.: Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ § 46 Abs. 1 PersVG Bbg Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Freistellung für Frauenvertreterinnen gemäß § 16 Abs. 3 LGG Berlin Die Freistellung der gewählten Frauenvertreterinnen durch die Dienststellen und Betriebe erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Frauenvertretung. Die Frauenvertreterinnen sind unter Fortzahlung der Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Bezüge bzw. des Arbeitentgelts für die Teilnahme an Seminaren freizuNotwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für stellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit als nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Frauenvertreterin erforderlich sind. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundSiehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage: sätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entwww.verdi-bub.de/s_beschluss und www.bbz.verdi.de sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat. 231 Musterformular Beschluss Beschluss der Interessenvertretung Vorsorglich benennt die Interessenvertretung Der Betriebsrat Der Personalrat Die Mitarbeitervertretung als Ersatzteilnehmer/-in. des Betriebs/der Dienststelle Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für: hat auf der Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung beschlossen, in der Zeit vom bis zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Sonstige die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist. zu dem Thema in in (Tagungsstätte) Begründung: 232 Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. (Ort) zu einem Preis von Betriebsratsmitgl. gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitgl. gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitgl. gem. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 66 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ § 81 Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 1 PersVG Bbg (Kosten des Seminars und der Tagungsstätte) Euro zu entsenden. (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung) (Ort/Datum) (Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung) Musterformular Mitteilung Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle zu dem Thema in der/dem An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle in Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mitglieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für Betriebsratsmitgl. gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitgl. gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitgl. gem. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 66 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/ § 81 Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 1 PersVG Bbg Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gem. § 96 Abs. 4 SGB IX Sonstige (Bildungsstätte/Seminarhotel) zu entsenden. (Ort) Vorsorglich hat die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in benannt. Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß § 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR) § 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR) § 40 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg (PR) § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV) § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV) § 40 Abs. 1, § 42 Abs. 3 i.V.m. § 66 PersVG Berlin/ § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 1 i.V.m. § 81 Abs. 3 PersVG Bbg (JAV) § 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) Sonstiges Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während beschlossen hat, der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei. am das Mitglied der Interessenvertretung in der Zeit vom bis (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung) 233 Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht An die Interessenvertretung Kostenübernahme/Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten. Das Mitglied der Interessenvertretung Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen. Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden: wird in der Zeit vom bis Firma/Dienststelle: zur Teilnahme am Seminar (Abteilung): Seminar-Nr.: der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in Straße: PLZ/Ort: unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren in Höhe von EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu- erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR inkl. MwSt. übernommen. Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten! * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 234 Anmeldeformular Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern Anmeldung zum Seminar Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau Herr Name Fax (030) 263 998 925 Vorname Bitte aus dem Berliner Telefonnetz nicht die 030 vorwählen. Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon privat Telefon dienstl. Thema des Seminars E-Mail privat E-Mail dienstl. Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma Seminar-Nr. Straße/Nr. bis vom PLZ/Ort Seminarort Telefon Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost) Fax E-Mail Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand* Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am ordnungsgemäß beschlossen. Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt. ! Kostenstelle/Bestellkennzeichen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Datum/Unterschrift (Anmeldung) Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) 235 Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten weiter. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der Tagungsstätte vorzunehmen. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. 236 Seminar-Nr. Thema des Seminars Name des/der Teilnehmenden Anschrift des/der Teilnehmenden Datum/Unterschrift Veranstalter für Seminare beginnend mit BEver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Koblanckstr. 10 14109 Berlin Fon (030) 806 713-0 Fax (030) 806 713-560 [email protected] bbz.verdi.de Veranstalter für Seminare beginnend mit 1300ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Berlin-Brandenburg Köpenicker Str. 31 10179 Berlin Fon (030) 263 9989-11/-15 Fax (030) 263 99 89-25 [email protected] bbz Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg rg g bb.verdi-bub.de
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