PDF Berlin-Brandenburg

Seminare für Interessenvertretungen
ver.di Bildung + Beratung Berlin-Brandenburg
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg Berlin
Berlin-Brandenburg
bbz
Bildungs- und
um
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Begegnungszentrum
berg
be
Clara Sahlberg
2016
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Ihnen ein aktuelles und auf Ihr Wirken in der Interessenvertretung abgestimmtes Seminarprogramm 2016 präsentieren zu
können. Hier finden Sie das gemeinsame Seminarangebot der ver.di b+bRegionalvertretung Berlin-Brandenburg und des ver.di-Bildungs- und
Begegnungszentrums „Clara Sahlberg“ in Berlin (Wannsee).
So vielfältig wie die Anforderungen an die gesetzlichen Interessenvertretungen, so mannigfaltig sind auch die Themen unserer Seminare.
Wir bieten wieder die bewährten Grundlagenseminaren, eine große
Anzahl neuer, thematisch vertiefender Aufbauseminare und die vielfältigsten Spezialseminare, welche insbesondere aktuelle Problemstellungen aufgreifen. Auch die Formen dieser Angebote sind vielfältig:
Sie reichen von Tagesveranstaltungen über mehrtägige und Wochenseminare bis hin zu Inhouse-Schulungen.
Bildung bedeutet für uns, die Entwicklung und Erweiterung der Handlungskompetenz des einzelnen Menschen zu fördern und somit das
Gremium durchsetzungsfähiger im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu machen. Es ist wichtig, über Strategien und Handlungsmöglichkeiten für die täglichen Anforderungen an die Arbeit der betrieblichen
Interessenvertretungen zu verfügen. Diesem Anspruch stellen wir uns
mit unseren Veranstaltungen. Wir bieten die erforderlichen Inhalte und
ermöglichen in unseren Seminaren Lernprozesse, die an Ihre Lebensund Arbeitserfahrungen anknüpfen.
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Trotz des umfangreichen Programmangebots werden möglicherweise
thematisch nicht alle Ihre Qualifizierungswünsche abgedeckt sein.
Deshalb organisiert ver.di b+b – entweder die Regionalvertretung oder
das BBZ – auch maßgeschneiderte branchen- und unternehmensbezogene Seminare für Betriebsrats-, Personalrats- oder andere Gremien.
Wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gern.
Sie können das Programm auch im Internet abrufen:
berlin.verdi-bub.de oder bbz.verdi.de.
Michael Walter
Dr. Jan S. Lautenbach
Leiter des ver.di Bildungs- und
Begegnungszentrums „Clara Sahlberg“
Leiter der ver.di b+b Regionalvertretung
Berlin-Brandenburg
Inhalt
Vorwort
Wir über uns
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Unser System der Grundqualifizierung
Unser pädagogisches Konzept
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Seminarübersicht
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Seminare
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Mensch geht vor! (in Englisch)
People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
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BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Schwerbehindertenvertretung
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
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JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?!
Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (PersVG)
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Das besondere Angebot
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
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Inhalt
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung
Zukunftsorientierte Personalentwicklung am Beispiel der Berufsbildung
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen
Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
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Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit
Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar?
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Personalräte gut beraten – Land Berlin
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht!
Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern
des Vorstands des Personalrats
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten
des Personalrats
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Einführung in das Beamtenrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
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Inhalt
Beamtenrecht aktuell: Statusrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
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Arbeitsorganisation
Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen!
Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer
zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
Arbeitsorganisation im Team!
Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung
Erfolg im Team
Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren
Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen
Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
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Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Verhandlungsführung und Kommunikation
Mensch, ärger’ mich nicht!
Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte
Konfliktlösung als Prozess
Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar)
Gesund bleiben im Konflikt
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Storytelling für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Themen zur sozialen Kompetenz
Humor als Ressource
Instrumente zur Konfliktbewältigung
... aber bitte mit Wirkung!
Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
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Inhalt
(Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.
Personalrats
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
beim Personalbedarf und -einsatz
Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe
der gesetzlichen Interessenvertretung
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte
des Betriebsrats
Sozialrecht
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte!
Sozialrechtliche Folgen von Personalabbauinstrumenten
Grundlagenwissen für die gesetzliche Interessenvertretung
Flexibel in die Rente
Betriebliche Sozialpolitik
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
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Integration und Mitbestimmung
Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung
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Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Lebensarbeitszeitkonten
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten
Arbeitszeitgestaltung nutzen
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Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretungen
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag
über die Entgeltordnung
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch
geltender Regelungen nach BAT/BMT-G
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
TV-L spezial: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts nach TV-L: Stellenbeschreibungen und
Stellenbewertungen
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
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Inhalt
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren
im Arbeitsleben
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
Wir haben alles unter Kontrolle!
Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung
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Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht
Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz
Datenschutz aktuell
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Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftskompetenz
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt
Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen
Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen
Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben
des öffentlichen Dienstes
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der
wirtschaftlichen Mitwirkung
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen,
Controlling und Unternehmensplanung
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
In den Verwaltungsrat gewählt – was nun?
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat
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Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau
Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung
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Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien
Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 205
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Inhalt
Frauen
Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG)
Wahlvorstandsschulung
Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen
Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
Gleichbehandlung durchsetzen
Mühe oder Mehrwert?
Der erfolgreiche Frauenförderplan
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Hinweise zu unseren Seminaren
Unsere Tagungsstätten
Unsere Referentinnen und Referenten
Freistellung und Kostenübernahme
Musterformular Beschluss
Musterformular Mitteilung
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
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Wir über uns
ver.di Bildung + Beratung ...
... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für
die Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG
Berlin und den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (BetrVG und
PersVG) bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:
Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.
Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.
Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für
ihre Funktion.
Ihre Ansprechpartner/-innen
für Seminare beginnend mit 1300
Claudia Weber
Fon (030) 263 9989 -15
Ihre Vorteile
Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die
Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie
intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.
Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!
Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:
Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer
Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard
(Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert.
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Sabine Hohm
Fon (030) 263 9989 -11
Bildungsberatung und Konzepte:
Markus Fahle
Fon (030) 263 9989-17
Mobil 0151 1821 4624
Dr. Jan S. Lautenbach
Fon (030) 263 9989-13
Mobil 0160 9398 3446
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 31
10179 Berlin
Fax (030) 263 9989-25
E-Mail [email protected]
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ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum
„Clara Sahlberg“ (BBZ) stellt sich vor
„Bildung – besonders See-henswert“
Das ver.di Bildungs- und
Begegnungszentrum Clara Sahlberg (BBZ) liegt mit Blick auf den
Wannsee im Grünen Berlins und
bietet hervorragende Voraussetzungen, Seminare, Tagungen und
Konferenzen in anregendem Ambiente durchzuführen.
Bedeutende kulturelle und historische Stätten finden sich in unmittelbarer Nähe – z.B. die „Liebermann-Villa“ und das „Haus der Wannseekonferenz“. Berlin und Potsdam laden zu erlebnisreichen Exkursionen
ein.
Übrigens:
Das BBZ ist die einzige gewerkschaftliche Bildungsstätte, die nach
einer Frau benannt wurde. Clara Sahlberg (1890 –1977), eine aus
Berlin stammende engagierte Gewerkschafterin, setzte sich schon
früh für die Textilheimarbeiterinnen und die Verbesserungen ihrer
Arbeitsbedingungen ein: „Mutig – in aller Bescheidenheit“, so
der Titel der neuen Biografie über die Gewerkschafterin aus
Überzeugung.
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Unser Bildungsprofil weist verschiedene Schwerpunkte auf:
Aktuelle Gesellschafts-, Sozial- und Gesundheitspolitik
Geschichte Berlins
Bildung für Vertrauensleute und Aktive in ver.di-Gremien
Bildung für Tarifkommissionsmitglieder
Fortbildung für Bildungsmitarbeiter/-innen
Tagungen zu aktuellen Themen
Spezialangebote für Zielgruppen sowie internationale Tagungen
und vor allem
Bildungs- und Beratungsangebote für betriebliche
Interessenvertretungen.
Einem subjektorientierten Bildungsverständnis verpflichtet, bündeln
zwei hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen. Als Pädagogen, Coach oder Supervisor
arbeiten sie mit mehr als 30 Experten/Expertinnen verschiedener Fachgebiete (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) zusammen, um den Teilnehmenden unserer Seminare höchste Qualität zu bieten.
Für effektives und kreatives Lernen stehen zur Verfügung:
Seminarräume: 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume für
10–150 Personen
EDV:
11 vernetzte PC-Arbeitsplätze, 4 Einzelplätze,
PC-Raum für Seminarleitungen
Seminartechnik: Flip-Chart, Pinwände, Moderationsausstattung,
Laptop, Beamer, Digitalkamera, Musikanlage,
Overhead, TV, Videoanlage (Kamera, Player),
CD-/DVD-Player
Hotelbetrieb:
70 Einzel- und 13 Doppelzimmer mit insgesamt
96 Betten (3 barrierefreie Zimmer), alle Zimmer mit
Telefon, Radiowecker, Fön und TV. Frühstücksund Abendbuffet, 3-Gänge-Mittagsmenü mit
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Salat und Auswahl an vegetarischen Speisen,
Vitamin- und Kuchenangebot, Nachtimbiss
Besondere
Anlage für Simultanübersetzungen (6 Sprachen),
Dienstleistungen: Mikrofonanlage (Mitschnitt), Bühnenelemente,
Kinderbetreuung, pädagogische sowie technische
Beratung und Begleitung
Freizeitangebote: Restaurant, Internet-Zugang (auch WLAN),
Kino im Haus, Verleih von Fahrrädern, Tischtennis,
Billard, fachkundige Stadtführungen und Besichtigungen, im Sommer lockt der Wannsee zu einem
erfrischenden Bad
Besonderheiten: Seminarräume, Flure und Zimmer sind rauchfrei.
Der Zugang zum Bildungszentrum sowie einige
Zimmer sind barrierefrei. Wir beziehen Öko-Strom
(zertifiziert).
Virtuelle Haustour gefällig?
Alle, die jetzt Lust auf eine kleine Tour durch
das Haus bekommen haben, laden wir
herzlich ein, uns auf unserer Homepage
www.bbz.verdi.de
zu besuchen. Hier sind auch Online-Anmeldungen zu unseren Seminaren möglich.
Wie Sie uns finden ...
Anreise mit der Bahn: In Berlin mit der DB oder S-Bahn Linie S 1 oder S7 in Richtung
Wannsee/Potsdam bis Bahnhof Berlin-Wannsee; mit der Bus-Linie 114 Richtung Krankenhaus
Heckeshorn bis Haltestelle „Koblanckstraße“ (4 Stationen).
Anreise mit dem Pkw: Autobahn Berliner-Ring; Abzweig Drewitz Richtung Potsdam/
Berlin-Zehlendorf; Ausfahrt Berlin-Wannsee/Steglitz abfahren und die Potsdamer Chaussee/
Königstraße in Richtung Wannsee/Potsdam; hinter der Wannseebrücke in die erste Querstraße rechts (Am Großen Wannsee) einbiegen und bis Ecke Koblanckstraße fahren.
Ihre Ansprechpartner/-innen für Seminare beginnend mit BE
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Ina Hellmuthhäuser
Fon (030) 806 713-528
E-Mail [email protected]
Bildungsberatung und Konzepte:
Leiter: Michael Walter
Fon (030) 806 713-514
E-Mail [email protected]
Bildungssekretär:
Matthias Sokolean
Fon (030) 806 713-529
E-Mail [email protected]
Reservierungen:
Susanne Stoof
Fon (030) 806 713-518
E-Mail [email protected]
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg
Koblanckstr. 10, 14109 Berlin
Fon (030) 806 713-0
Fax (030) 806 713-560
E-Mail [email protected]
www.bbz.verdi.de
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Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten
will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit
dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang
an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt.
Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in
Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle
Programme an:
Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und
Mitarbeitervertretungen sowie Frauenvertreterinnen nach LGG
Berlin Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen.
Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen
Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen
Fachbereich 06: Bund und Länder
Fachbereich 07: Gemeinden
Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie
Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr
Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie
im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme
Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren
gezielt aus.
Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.
Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation
entscheidend mitzubestimmen.
Se m
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Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren
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Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der
Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation
mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen.
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Fachg nenver
perso
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Unser System der Grundqualifizierung
FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung:
Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung:
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*
* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch
an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.
FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER
BPersVG:
PersVG Berlin:
PersVG Brandenburg:
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Wir bestimmen mit! (PR 2)
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Wir bestimmen mit! (PR 2)
Recht haben – Rechte
durchsetzen (PR 3)
FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN
JAV-Praxis 1
JAV-Praxis 2
JAV-Praxis 3
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Unser pädagogisches Konzept
Ihre Stärke ist unser Ziel
Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können:
Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.
Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch
einsetzen.
Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen.
Lernen mit effizienten Methoden
Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten
wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge
ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das
Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und
Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis.
Die Leitung unserer Seminare
Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem
Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus
verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen
und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr
individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der
Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie
Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
14
Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten
Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats-, JAV-, Schwerbehindertenvertretungs- bzw. Mitarbeitervertretungsmitglied oder als Frauenvertreterin
gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten
setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf
solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams
gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht
genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder
im Coaching.
96 %
unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen
der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!
Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Januar
11.01.– 15.01.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
11.01.– 15.01.2016 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
11.01.– 15.01.2016 Berlin (Wannsee) Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretungen
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
12.01.2016
Berlin (b+b)
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
18.01.– 22.01.2016 Berlin (Mitte)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
18.01.– 22.01.2016 Berlin
Agieren statt reagieren
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
18.01.– 22.01.2016 Berlin (b+b)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
18.01.– 22.01.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
18.01.– 22.01.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
25.01.2016
Berlin (b+b)
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (PersVG)
25.01.– 29.01.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
25.01.– 29.01.2016 Berlin (Mitte)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
25.01.– 29.01.2016 Berlin
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
(Ostbahnhof)
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
25.01.– 29.01.2016 Berlin
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
(Siemensstadt) Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
25.01.– 29.01.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
25.01.– 29.01.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
26.01.2016
Berlin (b+b)
Personalräte gut beraten – Land Berlin
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
BE-0116011101 38
BE-0116011102 197
BE-0116011106 165
1300-1601121
93
1300-1601181
51
1300-1601182
44
1300-1601183
40
BE-0116011801 41
BE-0116011802 134
1300-1601254
1300-1601251
64
38
1300-1601252
41
1300-1601253
46
1300-1601255 180
BE-0116012502 135
BE-0116012504 168
1300-1601261
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
94
15
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
28.01.2016
Berlin (b+b)
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
1300-1601281
93
Februar
01.02.– 02.02.2016 Berlin (b+b)
1300-1602011 117
01.02.– 05.02.2016
01.02.– 05.02.2016
03.02.– 05.02.2016
03.02.– 05.02.2016
08.02.– 10.02.2016
BE-0116020101
BE-0116020108
BE-0116020307
BE-0116020309
BE-0116020804
179
176
164
125
81
1300-1602081
52
1300-1602082
41
08.02.– 12.02.2016
08.02.– 12.02.2016
08.02.– 12.02.2016
08.02.– 12.02.2016
08.02.– 12.02.2016
08.02.– 12.02.2016
09.02.– 12.02.2016
10.02.2016
10.02.– 12.02.2016
11.02.2016
15.02.– 17.02.2016
15.02.– 19.02.2016
15.02.– 19.02.2016
16
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Berlin (Wannsee) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Berlin (Wannsee) Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Berlin (Wannsee) Verhandlungsführung und Kommunikation
Berlin (Wannsee) Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Berlin (Mitte)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Berlin
Mensch geht vor!
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Erkner
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Berlin (Wannsee) Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung
Berlin
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
(Ostbahnhof)
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Berlin (b+b)
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Berlin (Wannsee) Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar?
Berlin (b+b)
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
Berlin (b+b)
Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen
Berlin
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
(Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
Berlin (Mitte)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
1300-1602083 134
BE-0116020802 38
BE-0116020803 44
BE-0116020806 120
1300-1602091 107
1300-1602101
93
BE-0116021005 91
1300-1602111 96
1300-1602153 207
1300-1602151
54
1300-1602152 135
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
15.02.– 19.02.2016 Berlin
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
(Siemensstadt) Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
15.02.– 19.02.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
15.02.– 19.02.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
16.02.2016
Berlin (b+b)
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
16.02.– 18.02.2016 Leipzig
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
17.02.– 19.02.2016 Berlin (Wannsee) Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
22.02.– 25.02.2016 Berlin
Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
(Ostbahnhof)
22.02.– 26.02.2016 Berlin
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
22.02.– 26.02.2016 Erkner
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
22.02.– 26.02.2016 Berlin (Mitte)
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
22.02.– 26.02.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
22.02.– 26.02.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
22.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
22.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling
und Unternehmensplanung
22.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
24.02.– 26.02.2016 Berlin (Wannsee) Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
26.02.2016
Berlin (b+b)
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Seminar-Nr.
Seite
1300-1602154 175
BE-0116021501 41
BE-0116021502 51
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Sachsen
1300-1602161 141
1700-1602161 83
BE-0116021706 110
1300-1602224
80
1300-1602221
38
1300-1602222
49
1300-1602223 196
1300-1602225
57
1300-1602226
58
BE-0116022201 134
BE-0116022204 198
BE-0116022205 122
BE-0116022406 101
1300-1602261
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
93
17
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seite
29.02.– 04.03.2016 Berlin
(Siemensstadt)
29.02.– 04.03.2016 Berlin (Mitte)
1300-1602291
41
1300-1602292
44
29.02.– 04.03.2016
1300-1602294 136
29.02.– 04.03.2016
29.02.– 04.03.2016
29.02.– 04.03.2016
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht 3
(Ostbahnhof)
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Berlin (Wannsee) Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Seminar-Nr.
BE-0116022901 45
BE-0116022902 135
BE-0116022908 201
März
02.03.– 04.03.2016 Berlin (Wannsee) Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
03.03.2016
Berlin (b+b)
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
07.03.2016
Berlin (b+b)
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
07.03.– 09.03.2016 Berlin (b+b)
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
07.03.– 09.03.2016 Dortmund
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
07.03.– 11.03.2016 Berlin
Beschäftigung fördern und sichern
(Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
07.03.– 11.03.2016 Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht 2
(Ostbahnhof)
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
07.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
07.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
09.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und
Durchsetzung
14.03.– 15.03.2016 Berlin
Die gute Personalversammlung
(Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
14.03.– 16.03.2016 Berlin (b+b)
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
18
BE-0116030209 200
1300-1603031
1300-1603073
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b NRW
96
78
1300-1603074 188
1400-1603071 74
1300-1603071
55
1300-1603072 135
BE-0116030701 38
BE-0116030702 52
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1603091 100
1300-1603147 111
1300-1603148 189
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
14.03.– 18.03.2016 Berlin (Mitte)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
14.03.– 18.03.2016 Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht 1
(Ostbahnhof)
Begründung des Arbeitsverhältnisses
14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
14.03.– 18.03.2016 Berlin
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
(Warschauer Str.) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
14.03.– 18.03.2016 Erkner
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
14.03.– 18.03.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
20.03.– 23.03.2016 Berlin (Wannsee) Wir haben alles unter Kontrolle!
Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung
21.03.– 23.03.2016 Hamm
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
21.03.– 23.03.2016 Boltenhagen
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
21.03.– 23.03.2016 Berlin (Wannsee) Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe
der gesetzlichen Interessenvertretung
30.03.– 01.04.2016 Berlin (Wannsee) Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen
Belegschaft und Geschäftsleitung
Seminar-Nr.
Seite
1300-1603141
38
1300-1603142
45
1300-1603143 134
1300-1603144
50
1300-1603145
47
1300-1603146 197
BE-0116031401 41
BE-0116031402 44
BE-0116031403 136
BE-0116032002 190
Kooperationsseminar
1411-1603211 143
mit ver.di b+ b NRW
Kooperationsseminar
2100-1603211 142
mit ver.di b+ b Hamburg
BE-0116032101 148
BE-0116033001 112
April
04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
1300-1604041
51
BE-0116040404 121
BE-0116040405 184
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
19
Seminarübersicht
Termin
Ort
05.04.2016
Berlin (b+b)
11.04.2016
11.04.– 13.04.2016
11.04.– 15.04.2016
11.04.– 15.04.2016
11.04.– 15.04.2016
11.04.– 15.04.2016
11.04.– 15.04.2016
11.04.– 15.04.2016
11.04.– 15.04.2016
13.04.– 15.04.2016
18.04.– 20.04.2016
18.04.– 20.04.2016
18.04.– 20.04.2016
18.04.– 22.04.2016
18.04.– 22.04.2016
18.04.– 22.04.2016
18.04.– 22.04.2016
20
Thema
Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin
nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG)
Wahlvorstandsschulung
Berlin (Wannsee) Mühe oder Mehrwert?
Der erfolgreiche Frauenförderplan
Berlin
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
(Köpenicker Str.) Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Berlin
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Berlin (b+b)
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Berlin (b+b)
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Berlin (Wannsee) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Berlin (Wannsee) TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
Berlin (Wannsee) Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Walsrode
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
Berlin (b+b)
Beamtenrecht aktuell: Statusrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Bad Belzig
Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau
Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung
Steinbach/
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Taunus
Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Berlin (b+b)
Mensch geht vor! (in Englisch)
People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2)
Berlin
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
(Warschauer Str.) Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
1300-1604051 206
BE-0116041105 212
1300-1604111 144
1300-1604112
38
1300-1604113 166
1300-1604114 116
BE-0116041102 41
BE-0116041103 53
BE-0116041106 169
BE-0116041107 124
Kooperationsseminar
2100-1604131 163
mit ver.di b+ b Hamburg
1300-1604183 104
1300-1604185 204
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Hessen
1600-1604184 158
1300-1604181
44
1300-1604182
43
1300-1604184
48
BE-0116041801 38
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
18.04.– 22.04.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
18.04.– 22.04.2016 Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Teil 1
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
25.04.– 27.04.2016 Berlin
Teilzeit- und Befristungsgesetz
(Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
25.04.– 27.04.2016 Berlin
Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien
(Warschauer Str.) Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
25.04.– 27.04.2016 Berlin (b+b)
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
25.04.– 27.04.2016 Berlin
Wer macht das Protokoll?
(Siemensstadt) Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
25.04.– 27.04.2016 Steinbach/
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Kooperationsseminar
Taunus
mit ver.di b+ b Hessen
25.04.– 27.04.2016 Berlin (Wannsee) Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
25.04.– 29.04.2016 Berlin (Mitte)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
25.04.– 29.04.2016 Berlin (b+b)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
25.04.– 29.04.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
25.04.– 29.04.2016 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Seminar-Nr.
Seite
BE-0116041802 45
BE-0116041805 139
1300-1604251 142
1300-1604253 205
1300-1604254
79
1300-1604256 109
1600-1604252
77
BE-0116042504 150
1300-1604252 178
1300-1604255 167
1300-1604257
41
BE-0116042507 196
Mai
02.05.– 04.05.2016 Berlin
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
(Siemensstadt) Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
02.05.– 04.05.2016 Berlin (Wannsee) Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
03.05.2016
Berlin (b+b)
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
09.05.– 11.05.2016 Berlin
Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht
(Ostbahnhof)
Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz
09.05.– 13.05.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
1300-1605021 123
BE-0116050202 146
1300-1605031
81
1300-1605092 191
1300-1605091
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
52
21
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
09.05.– 13.05.2016 Berlin
(Ostbahnhof)
09.05.– 13.05.2016 Berlin (b+b)
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
09.05.– 13.05.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
10.05.– 12.05.2016 Berlin
Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht!
(Ostbahnhof)
Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats
18.05.– 20.05.2016 Mosbach
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
18.05.– 20.05.2016 Bielefeld
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
(Sennestadt)
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
19.05.2016
Berlin
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
(Ostbahnhof)
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
22.05.– 25.05.2016 Berlin (Wannsee) Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
23.05.– 25.05.2016 Berlin (Wannsee) Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
23.05.– 27.05.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
23.05.– 27.05.2016 Berlin
Beständig ist allein der Wandel!
(Siemensstadt) Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
23.05.– 27.05.2016 Berlin
Erfolgreich verhandeln
(Ostbahnhof)
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
23.05.– 27.05.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
23.05.– 27.05.2016 Berlin (b+b)
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
23.05.– 27.05.2016 Berlin (Wannsee) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
25.05.– 27.05.2016 Berlin (Wannsee) (Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?
29.05.– 01.06.2016 Berlin (Wannsee) Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
22
Hinweis
Seminar-Nr.
1300-1605093
Seite
46
1300-1605094 168
BE-0116050903 44
1300-1605101
95
Kooperationsseminar
1500-1605182 151
mit ver.di b+ b
Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar
2100-1605182 97
mit ver.di b+ b Hamburg
1300-1605191 187
BE-0116052203 87
BE-0116052304 181
1300-1605231
38
1300-1605232
45
1300-1605233 124
1300-1605234
58
1300-1605235 170
BE-0116052305 175
BE-0116052506 140
BE-0116052903 80
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seite
30.05.– 03.06.2016 Berlin (Mitte)
1300-1605301
51
30.05.– 03.06.2016
1300-1605302
41
30.05.– 03.06.2016
30.05.– 03.06.2016
30.05.– 03.06.2016
31.05.2016
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Berlin (Mitte)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Berlin
Wirtschaftskompetenz
(Siemensstadt) Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Berlin (Wannsee) Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Berlin (b+b)
Personalräte gut beraten – Land Berlin
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Seminar-Nr.
1300-1605303 193
BE-0116053001 135
BE-0116053002 159
1300-1605311
94
Juni
01.06.– 03.06.2016 Berlin
Die gute Betriebsversammlung
(Ostbahnhof)
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
01.06.– 03.06.2016 Berlin (Wannsee) Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
06.06.2016
Berlin
Interkommunale Zusammenarbeit
(Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
06.06.– 10.06.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
06.06.– 10.06.2016 Berlin
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
(Warschauer Str.) Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung
für die Interessenvertretung!
06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
06.06.– 10.06.2016 Berlin (Wannsee) TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
13.06.2016
Hannover
Lebensarbeitszeitkonten
13.06.– 17.06.2016 Berlin
(Siemensstadt)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
1300-1606011 110
BE-0116060104 109
1300-1606061
98
1300-1606062
59
1300-1606063
47
BE-0116060601 134
BE-0116060603 182
BE-0116060604 179
BE-0116060605 174
Kooperationsseminar
2100-1606132 162
mit ver.di b+ b Hamburg
1300-1606131 38
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
23
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
13.06.– 17.06.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
13.06.– 17.06.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
13.06.– 17.06.2016 Berlin (Wannsee) Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren
im Arbeitsleben
20.06.– 22.06.2016 Berlin (Wannsee) Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
20.06.– 24.06.2016 Berlin
Agieren statt reagieren
(Siemensstadt) Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
20.06.– 24.06.2016 Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht 3
(Ostbahnhof)
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
20.06.– 24.06.2016 Berlin (Mitte)
Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren
Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen
20.06.– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
20.06.– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) Arbeitsorganisation im Team!
Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung
22.06.– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
27.06.– 01.07.2016 Berlin
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
(Ostbahnhof)
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
27.06.– 01.07.2016 Berlin
Wirtschaftsausschuss 1
(Siemensstadt) Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
27.06.– 01.07.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
27.06.– 01.07.2016 Berlin (Wannsee) Konfliktlösung als Prozess
Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar)
Seminar-Nr.
Seite
BE-0116061302 41
BE-0116061303 168
BE-0116061309 185
BE-0116062004 74
1300-1606201
44
1300-1606202 136
1300-1606203 119
BE-0116062002 51
BE-0116062003 114
BE-0116062205 75
1300-1606271
53
1300-1606272 196
BE-0116062701 38
BE-0116062703 127
Juli
04.07.– 06.07.2016 Mosbach
04.07.– 08.07.2016 Erkner
24
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1607041 100
1300-1607041
41
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
04.07.– 08.07.2016 Berlin
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
(Ostbahnhof)
04.07.– 08.07.2016 Berlin (Wannsee) Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
04.07.– 08.07.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
04.07.– 08.07.2016 Berlin (Wannsee) Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung
05.07.2016
Berlin (b+b)
Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin
nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG)
Wahlvorstandsschulung
11.07.– 12.07.2016 Berlin (b+b)
Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen
Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben des öffentlichen Dienstes
11.07.– 13.07.2016 Berlin (b+b)
Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen
11.07.– 13.07.2016 Frankfurt
Außertarifliche Angestellte
am Main
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
11.07.– 13.07.2016 Gladenbach
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf
und -einsatz
11.07.– 13.07.2016 Berlin (Wannsee) Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsbzw. Personalrats
11.07.– 15.07.2016 Erkner
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
11.07.– 15.07.2016 Berlin (Mitte)
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
11.07.– 15.07.2016 Berlin (Wannsee) PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
11.07.– 15.07.2016 Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
13.07.– 15.07.2016 Berlin (Wannsee) Zukunftsorientierte Personalentwicklung am Beispiel der Berufsbildung
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
18.07.2016
Berlin (b+b)
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Seminar-Nr.
Seite
1300-1607042 176
BE-0116070401 137
BE-0116070402 166
BE-0116070403 72
1300-1607051 206
1300-1607113 195
1300-1607114 208
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Hessen
1600-1607112
89
1600-1607113 147
BE-0116071103 143
1300-1607111
38
1300-1607112 134
1300-1607115
Teil 1
49
BE-0116071101 138
BE-0116071304 73
1300-1607183 141
1300-1607181 45
1300-1607182 135
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
25
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
18.07.– 22.07.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
18.07.– 22.07.2016 Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
18.07.– 22.07.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
25.07.– 27.07.2016 Berlin (Wannsee) Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
25.07.– 29.07.2016 Berlin (Wannsee) Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe
25.07.– 29.07.2016 Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
27.07.– 29.07.2016 Berlin (Wannsee) Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
1300-1607184
59
1300-1607185
60
BE-0116071803 170
BE-0116071804 177
BE-0116071805 121
BE-0116072501 145
BE-0116072503 108
BE-0116072504 180
BE-0116072702 113
August
01.08.– 03.08.2016 Berlin
Mediation und Interessenvertretung
(Ostbahnhof)
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
01.08.– 03.08.2016 Berlin (Wannsee) Gesund bleiben im Konflikt
01.08.– 04.08.2016 Berlin (Wannsee) Datenschutz aktuell
01.08.– 05.08.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Beamtenrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
03.08.– 05.08.2016 Berlin (Wannsee) ... aber bitte mit Wirkung!
Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme
08.08.– 12.08.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
15.08.– 17.08.2016 Erkner
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
15.08.– 17.08.2016 Berlin (Wannsee) Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
15.08.– 19.08.2016 Bad Belzig
JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?!
Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation
15.08.– 19.08.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
26
1300-1608011 129
BE-0116080102 128
BE-0116080101 192
BE-0116080104 102
BE-0116080303 133
BE-0116080801 38
1300-1608152 109
BE-0116081503 188
1300-1608151 62
BE-0116081501 41
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
15.08.– 19.08.2016 Berlin (Wannsee) Flexibel in die Rente
22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) Renten- und Sozialversicherungsrecht
Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte!
29.08.– 31.08.2016 Berlin
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
(Siemensstadt) Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
29.08.– 02.09.2016 Berlin (Mitte)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung
29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitszeitrecht
29.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
30.08.2016
Berlin (b+b)
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
31.08.– 02.09.2016 Berlin (Wannsee) Integration und Mitbestimmung
Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung
Seminar-Nr.
Seite
BE-0116081502 155
1300-1608221 51
BE-0116082202 44
BE-0116082203 52
BE-0116082206 153
1300-1608292 145
1300-1608291
38
BE-0116082901 45
BE-0116082902 136
BE-0116082903 152
BE-0116082904 158
BE-0116082905 156
1300-1608301
81
BE-0116083106 157
September
05.09.– 07.09.2016 Hagen
(Westfalen)
05.09.– 09.09.2016 Berlin
(Ostbahnhof)
05.09.– 09.09.2016 Berlin (b+b)
05.09.– 09.09.2016 Erkner
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b NRW
1400-1609051
74
1300-1609051
41
1300-1609052
40
1300-1609053
50
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
27
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
05.09.– 09.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
05.09.– 09.09.2016 Berlin (Wannsee) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
06.09.2016
Berlin (b+b)
Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin
nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG)
Wahlvorstandsschulung
06.09.– 08.09.2016 Leipzig
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
07.09.– 09.09.2016 Berlin (Wannsee) Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
12.09.2016
Berlin (b+b)
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
12.09.– 14.09.2016 Timmendorfer Einführung in das Arbeitszeitrecht
Strand
12.09.– 16.09.2016 Berlin
Agieren statt reagieren
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
12.09.– 16.09.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
12.09.– 16.09.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
13.09.2016
Berlin (b+b)
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
13.09.– 16.09.2016 Berlin
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
(Siemensstadt) Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
14.09.– 16.09.2016 Berlin (b+b)
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
19.09.2016
Berlin (b+b)
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
19.09.– 21.09.2016 Berlin (b+b)
In den Verwaltungsrat gewählt – was nun?
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat
19.09.– 21.09.2016 Lüneburg
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.
Personalrats
19.09.– 23.09.2016 Berlin (Mitte)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
19.09.– 23.09.2016 Berlin
Beschäftigung fördern und sichern
(Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
19.09.– 23.09.2016 Berlin (b+b)
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
28
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
BE-0116090502 135
BE-0116090504 210
1300-1609061 206
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Sachsen
1700-1609061
84
BE-0116090703 199
1300-1609123 63
Kooperationsseminar
2100-1609122 158
mit ver.di b+ b Hamburg
1300-1609121 44
1300-1609122 134
BE-0116091201 38
1300-1609131
78
1300-1609132 107
1300-1609141 164
1300-1609194 63
1300-1609193 203
Kooperationsseminar
2100-1609193 143
mit ver.di b+ b Hamburg
1300-1609191 52
1300-1609192
55
1300-1609195 173
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
19.09.– 23.09.2016 Berlin (b+b)
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
21.09.– 23.09.2016 Berlin (Wannsee) Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Kooperationsseminar
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen mit ver.di b+ b
Rheinland-Pfalz/Saar
21.09.– 23.09.2016 Berlin (Wannsee) Storytelling für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
26.09.– 28.09.2016 Bad Belzig
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
26.09.– 28.09.2016 Berlin
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
(Siemensstadt) Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
26.09.– 30.09.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
26.09.– 30.09.2016 Erkner
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
26.09.– 30.09.2016 Berlin (Wannsee) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Seminar-Nr.
Seite
1300-1609196 174
1500-1609211
99
BE-0116092102 131
1300-1609262 123
1300-1609264 156
1300-1609261
38
1300-1609263
49
BE-0116092604 176
Oktober
04.10.– 06.10.2016 Erkner
1300-1610041 110
04.10.– 06.10.2016
1300-1610042 194
04.10.– 07.10.2016
05.10.– 07.10.2016
05.10.– 07.10.2016
05.10.– 07.10.2016
05.10.– 07.10.2016
10.10.– 11.10.2016
10.10.– 14.10.2016
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Berlin
Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt
(Ostbahnhof)
Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen
Berlin (Wannsee) Humor als Ressource
Instrumente zur Konfliktbewältigung
Hagen
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs(Westfalen)
bzw. Personalrats
Fulda
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
Berlin (Wannsee) Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
Berlin (Wannsee) Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
Berlin
Die gute Personalversammlung
(Ostbahnhof)
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Berlin (Mitte)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
BE-0116100405 132
Kooperationsseminar
1411-1610052 143
mit ver.di b+ b NRW
Kooperationsseminar
2100-1610051 163
mit ver.di b+ b Hamburg
BE-0116100503 149
BE-0116100504 181
1300-1610102 111
1300-1610101
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
51
29
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
10.10.– 14.10.2016 Berlin
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
(Ostbahnhof)
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
10.10.– 14.10.2016 Berlin (b+b)
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
10.10.– 14.10.2016 Berlin (Wannsee) Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit
17.10.– 21.10.2016 Berlin (Mitte)
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
17.10.– 21.10.2016 Berlin
Wirtschaftsausschuss 2
(Siemensstadt) Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
17.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) Öffentlichkeitsarbeit 2.0
19.10.– 21.10.2016 Berlin (Wannsee) Erfolg im Team
Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium
24.10.– 26.10.2016 Erkner
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
24.10.– 26.10.2016 Berlin (Wannsee) Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
24.10.– 26.10.2016 Berlin (Wannsee) Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen
Belegschaft und Geschäftsleitung
24.10.– 28.10.2016 Berlin (Mitte)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
24.10.– 28.10.2016 Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht 1
(Ostbahnhof)
Begründung des Arbeitsverhältnisses
24.10.– 28.10.2016 Berlin
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
(Konradshöhe) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
24.10.– 28.10.2016 Berlin (Wannsee) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
30
Seminar-Nr.
Seite
1300-1610103
41
1300-1610104
48
1300-1610105 169
BE-0116101003 38
BE-0116101004 44
BE-0116101008 90
1300-1610171 124
1300-1610172 197
BE-0116101701 41
BE-0116101702 53
BE-0116101703 167
BE-0116101705 118
BE-0116101904 115
1300-1610245 146
BE-0116102403 105
BE-0116102406 112
1300-1610241
39
1300-1610242 134
1300-1610243
59
BE-0116102402 166
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
24.10.– 28.10.2016 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
31.10.– 02.11.2016 Berlin (b+b)
Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
31.10.– 04.11.2016 Berlin (Mitte)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Sozialrechtliche Folgen von Personalabbauinstrumenten
Grundlagenwissen für die gesetzliche Interessenvertretung
31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Seminar-Nr.
Seite
BE-0116102404 122
1300-1610313 103
1300-1610311
52
1300-1610312
45
BE-0116103102 154
BE-0116103103 186
BE-0116103104 130
BE-0116103105 116
November
01.11.2016
02.11.2016
02.11.– 04.11.2016
07.11.– 08.11.2016
07.11.– 08.11.2016
07.11.– 09.11.2016
07.11.– 09.11.2016
07.11.– 10.11.2016
07.11.– 11.11.2016
Berlin (b+b)
Personalräte gut beraten – Land Berlin
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Berlin
Interkommunale Zusammenarbeit
(Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Berlin
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
(Köpenicker Str.) Gleichbehandlung durchsetzen
Berlin (b+b)
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
Steinbach/
Entgrenzung der Arbeit
Taunus
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Hamm
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Steinbach/
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Taunus
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L
Berlin (Wannsee) Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Berlin (Mitte)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
1300-1611011
94
1300-1611022
98
1300-1611021 211
1300-1611075 117
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b NRW
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Hessen
1600-1611075 161
1400-1611071
75
1600-1611074 172
BE-0116110708 88
1300-1611071
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
41
31
Seminarübersicht
Termin
Thema
Hinweis
Seite
1300-1611072
07.11.– 11.11.2016
1300-1611073 135
07.11.– 11.11.2016
07.11.– 11.11.2016
07.11.– 11.11.2016
09.11.– 11.11.2016
14.11.2016
14.11.– 16.11.2016
14.11.– 16.11.2016
14.11.– 17.11.2016
14.11.– 18.11.2016
14.11.– 18.11.2016
14.11.– 18.11.2016
14.11.– 18.11.2016
14.11.– 18.11.2016
15.11.– 17.11.2016
16.11.– 18.11.2016
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Berlin
Einführung in das Arbeitsrecht 2
(Ostbahnhof)
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Berlin
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen
(Siemensstadt) Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Berlin
Wirtschaftsausschuss 3
(Ostbahnhof)
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling
und Unternehmensplanung
Berlin (Wannsee) TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Berlin (Wannsee) Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Berlin (b+b)
Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht!
Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats
Berlin (b+b)
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH
Berlin (Wannsee) Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und Rechtsformänderungen
Teil 2
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
Berlin (Wannsee) Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
Flecken Zechlin JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Berlin (b+b)
TV-L spezial: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts nach TV-L: Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen
Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Berlin (Wannsee) Mensch, ärger’ mich nicht!
Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte
Frankfurt
Außertarifliche Angestellte
Kooperationsseminar
am Main
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
mit ver.di b+ b Hessen
Berlin (b+b)
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
Seminar-Nr.
07.11.– 11.11.2016 Bad Belzig
07.11.– 11.11.2016
32
Ort
44
1300-1611074 180
1300-1611076 198
BE-0116110703 173
BE-0116110704 183
1300-1611091
95
1300-1611142
81
BE-0116111403 142
BE-0116111404 139
1300-1611141
1300-1611143
80
60
1300-1611144 171
BE-0116111401 39
BE-0116111402 41
BE-0116111405 126
1600-1611151
89
1300-1611161 189
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
21.11.– 23.11.2016 Berlin
Die gute Betriebsversammlung
(Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
21.11.– 23.11.2016 Mosbach
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
21.11.– 25.11.2016 Berlin
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
(Köpenicker Str.) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
21.11.– 25.11.2016 Berlin (b+b)
Mensch geht vor! (in Englisch)
People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2)
21.11.– 25.11.2016 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
21.11.– 25.11.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
21.11.– 25.11.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
23.11.– 25.11.2016 Mosbach
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
28.11.– 30.11.2016 Boltenhagen
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
28.11.– 02.12.2016 Berlin
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
28.11.– 02.12.2016 Berlin
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
(Siemensstadt) Grundzüge der Dienstplangestaltung
28.11.– 02.12.2016 Berlin
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
(Ostbahnhof)
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
28.11.– 02.12.2016 Berlin (Wannsee) Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Seminar-Nr.
Seite
1300-1611212 110
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1611212
99
1300-1611211
56
1300-1611213
43
BE-0116112101 45
BE-0116112102 51
BE-0116112103 134
Kooperationsseminar
1600-1611231
mit ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar
2100-1611281
mit ver.di b+ b Hamburg
1300-1611281
97
82
39
1300-1611282 160
1300-1611283
53
BE-0116112801 44
BE-0116112802 52
BE-0116112803 202
BE-0116112804 85
Dezember
05.12.– 07.12.2016 Berlin
(Siemensstadt)
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
1300-1612052 109
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
33
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
05.12.– 07.12.2016 Berlin (Wannsee) Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation
der Arbeit
05.12.– 09.12.2016 Berlin
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
(Warschauer Str.) Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
05.12.– 09.12.2016 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
05.12.– 09.12.2016 Berlin (Wannsee) Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen
07.12.2016
Frankfurt
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
am Main
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
12.12.– 16.12.2016 Berlin
Mensch geht vor!
(Siemensstadt) Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
12.12.– 16.12.2016 Erkner
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
12.12.– 16.12.2016 Berlin
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
(Konradshöhe) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
12.12.– 16.12.2016 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
12.12.– 16.12.2016 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
BE-0116120502 76
1300-1612051
46
BE-0116120501 42
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Hessen
BE-0116120503 209
1600-1612071 187
1300-1612121
42
1300-1612122
45
1300-1612123
57
BE-0116121201 39
BE-0116121202 135
Januar 2017
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
09.01.– 13.01.2017 Berlin
Mensch geht vor!
(Ostbahnhof)
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
16.01.– 20.01.2017 Berlin
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
(Ostbahnhof)
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
16.01.– 20.01.2017 Berlin
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
(Ostbahnhof)
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
34
1300-1701091
51
1300-1701092
42
BE-0117010901 39
1300-1701161
52
1300-1701162
46
BE-0117011601 42
BE-0117011602 134
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
16.01.– 20.01.2017 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Mitte)
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
23.01.– 27.01.2017 Berlin
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
(Konradshöhe) Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
23.01.– 27.01.2017 Berlin (Wannsee) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
30.01.– 03.02.2017 Berlin
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
(Konradshöhe) Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
30.01.– 03.02.2017 Berlin
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG)
(Konradshöhe) Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
30.01.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee) Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
30.01.– 03.02.2017 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Seminar-Nr.
Seite
BE-0117011603 197
1300-1701231
39
1300-1701232
44
1300-1701233 135
1300-1701234
61
BE-0117012304 168
1300-1701301
59
1300-1701302
60
BE-0117013002 179
BE-0117013003 121
Februar 2017
06.02.– 10.02.2017 Berlin
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
(Ostbahnhof)
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
06.02.– 10.02.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
12.02.– 15.02.2017 Berlin (Wannsee) Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
13.02.– 17.02.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
13.02.– 17.02.2017 Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
20.02.– 24.02.2017 Berlin
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
(Siemensstadt) Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
1300-1702061
47
BE-0117020601 39
BE-0117020602 136
Teil 2
BE-0117021203 138
1300-1702131 134
BE-0117021301 42
1300-1702201
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
39
35
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Seminar-Nr.
Seite
20.02.– 24.02.2017 Bad Belzig
1300-1702202
57
20.02.– 24.02.2017
1300-1702203
46
20.02.– 24.02.2017
20.02.– 24.02.2017
20.02.– 24.02.2017
27.02.– 01.03.2017
27.02.– 03.03.2017
27.02.– 03.03.2017
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Berlin (b+b)
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Berlin (Wannsee) BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Berlin (Wannsee) Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen
Belegschaft und Geschäftsleitung
Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Berlin (Wannsee) Öffentlichkeitsarbeit 2.0
Hinweis
BE-0117022001 44
BE-0117022002 45
BE-0117022003 51
BE-0117022702 112
1300-1702271
42
BE-0117022703 118
März 2017
06.03.– 10.03.2017 Berlin
(Ostbahnhof)
06.03.– 10.03.2017 Erkner
1300-1703061
44
1300-1703062
49
06.03.– 10.03.2017
BE-0117030601 39
06.03.– 10.03.2017
13.03.– 17.03.2017
13.03.– 17.03.2017
13.03.– 17.03.2017
13.03.– 17.03.2017
20.03.– 24.03.2017
36
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
Berlin (Wannsee) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Berlin (Wannsee) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Berlin
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
(Ostbahnhof)
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Berlin (Mitte)
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Berlin (Wannsee) Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Erkner
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BE-0117030602 52
1300-1703131
53
1300-1703132 196
BE-0117031301 42
BE-0117031302 135
1300-1703201
39
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
20.03.– 24.03.2017 Berlin
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
(Ostbahnhof)
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
20.03.– 24.03.2017 Berlin (Wannsee) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
20.03.– 24.03.2017 Berlin (Wannsee) Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Mitte)
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
27.03.– 31.03.2017 Berlin
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
(Ostbahnhof)
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
27.03.– 31.03.2017 Erkner
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee) Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen,
Controlling und Unternehmensplanung
27.03.– 31.03.2017 Berlin (Wannsee) Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Seminar-Nr.
Seite
1300-1703202
46
BE-0117032001 44
BE-0117032002 134
1300-1703271
45
1300-1703272 136
1300-1703273
47
1300-1703274
50
BE-0117032702 198
BE-0117032703 122
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
37
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage
für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und
Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen
nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.01.– 15.01.2016 BE-0116011101
Berlin (Wannsee)
25.01.– 29.01.2016 1300-1601251
Berlin (Wannsee)
08.02.– 12.02.2016 BE-0116020802
Berlin (Wannsee)
22.02.– 26.02.2016 1300-1602221
Berlin (Ostbahnhof)
07.03.– 11.03.2016 BE-0116030701
Berlin (Wannsee)
14.03.– 18.03.2016 1300-1603141
Berlin (Wannsee)
11.04.– 15.04.2016 1300-1604112
Berlin (Ostbahnhof)
18.04.– 22.04.2016 BE-0116041801
Berlin (Wannsee)
23.05.– 27.05.2016 1300-1605231
Berlin (Wannsee)
13.06.– 17.06.2016 1300-1606131
Berlin (Siemensstadt)
27.06.– 01.07.2016 BE-0116062701
Berlin (Wannsee)
11.07.– 15.07.2016 1300-1607111
Erkner
08.08.– 12.08.2016 BE-0116080801
Berlin (Wannsee)
29.08.– 02.09.2016 1300-1608291
Berlin (Mitte)
12.09.– 16.09.2016 BE-0116091201
Berlin (Wannsee)
26.09.– 30.09.2016 1300-1609261
Berlin (Wannsee)
10.10.– 14.10.2016 BE-0116101003
Berlin (Wannsee)
Weitere Termine finden Sie auf
der nächsten Seite.
38
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Weitere Termine …
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.10.– 28.10.2016 1300-1610241
Berlin (Mitte)
14.11.– 18.11.2016 BE-0116111401
Berlin (Wannsee)
28.11.– 02.12.2016 1300-1611281
Berlin (Ostbahnhof)
12.12.– 16.12.2016 BE-0116121201
Berlin (Wannsee)
09.01.– 13.01.2017 BE-0117010901
Berlin (Wannsee)
23.01.– 27.01.2017 1300-1701231
Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017 BE-0117020601
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 1300-1702201
Berlin (Siemensstadt)
06.03.– 10.03.2017 BE-0117030601
Berlin (Wannsee)
20.03.– 24.03.2017 1300-1703201
Erkner
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
39
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (in Englisch)
Getting started ... isn’t that difficult. Works Constitution Act: Introduction (WC 1)
The Works Constitution Act is one of the most important bases for the works council.
It contains the duties and rights of the works council. The Works Constitution Act
not only enhances democracy in the establishment but is also a protection for the
employees. Being familiar with the legal requirements and knowing how to deal with
them is one of the preconditions to be able to represent and promote the interests
of the staff.
Furthermore, the works council members have to solve diverse issues every day that
cannot be handled with the code of law only.
The training course will provide you with necessary knowledge about the Works
Constitution Act, about the decision making process and about the responsibility to
enable the individual works council members to work for the individual employees
in the best possible way.
The training course contains:
The classification of the works council in the German legal system
General duties of the works council according to
Section 80 Works Constitution Act
Conduct of business of the works council and decisions of the
works council
Scope of the rights to co-determination
Code of law handling
Supply of information and information policy of the works council
40
Date/Place
Course No.
18.01.– 22.01.2016 1300-1601183
Berlin (b+b)
05.09.– 09.09.2016 1300-1609052
Berlin (b+b)
Target Group
Works councils’ members
Instructor
Anna Lautenbach, Juristin
Branch
alle
Prerequisities
This seminar is the first one
of the basic qualification
series.
Exemption from
Work
In accordance with
Section 37 Article 6
Works Constitution Act
Course Fee
1.075,00 €
Additional costs for the
venue apply, see p. 216 ff.
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft
handeln zu können.
„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine
Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen
Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung,
Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem
Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten
des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden
Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Grundsätze der Personalplanung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.01.– 22.01.2016 BE-0116011801
Berlin (Wannsee)
25.01.– 29.01.2016 1300-1601252
Berlin (Mitte)
08.02.– 12.02.2016 1300-1602082
Berlin (Ostbahnhof)
15.02.– 19.02.2016 BE-0116021501
Berlin (Wannsee)
29.02.– 04.03.2016 1300-1602291
Berlin (Siemensstadt)
14.03.– 18.03.2016 BE-0116031401
Berlin (Wannsee)
11.04.– 15.04.2016 BE-0116041102
Berlin (Wannsee)
25.04.– 29.04.2016 1300-1604257
Berlin (Wannsee)
30.05.– 03.06.2016 1300-1605302
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
13.06.– 17.06.2016 BE-0116061302
Berlin (Wannsee)
04.07.– 08.07.2016 1300-1607041
Erkner
15.08.– 19.08.2016 BE-0116081501
Berlin (Wannsee)
05.09.– 09.09.2016 1300-1609051
Berlin (Ostbahnhof)
10.10.– 14.10.2016 1300-1610103
Berlin (Wannsee)
17.10.– 21.10.2016 BE-0116101701
Berlin (Wannsee)
07.11.– 11.11.2016 1300-1611071
Berlin (Mitte)
14.11.– 18.11.2016 BE-0116111402
Berlin (Wannsee)
Weitere Termine finden Sie auf
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41
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Weitere Termine …
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.12.– 09.12.2016 BE-0116120501
Berlin (Wannsee)
12.12.– 16.12.2016 1300-1612121
Berlin (Siemensstadt)
09.01.– 13.01.2017 1300-1701092
Berlin (Ostbahnhof)
16.01.– 20.01.2017 BE-0117011601
Berlin (Wannsee)
13.02.– 17.02.2017 BE-0117021301
Berlin (Wannsee)
27.02.– 03.03.2017 1300-1702271
Berlin (Wannsee)
13.03.– 17.03.2017 BE-0117031301
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
42
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor! (in Englisch)
People first! Works Constitution: Staff policy (WC 2)
„Staff policy“ is the common term for a subject area within labour law which often
causes strong emotions at the work place. Recruitment, grading, transfer or dismissal
– these decisions mostly have a lasting impact on the life of the individual employee.
In all these cases the employee representation has to get involved, because: no
dismissal and no recruitment without the works council, no transfer or grading without
its participation. Each member of the works council has to be familiar with the basic
regulations of the Works Constitution Act to avoid possible harm to for the employees
of the company.
This seminar is based on practical experience and will provide you the essential basic
knowledge to be able to handle staff policies to the benefit of the staff.
The content of the training course:
Overview of the legal norm concerning staff policies
Recruitment, grading, transfer
Possibilities to enforce the works council’s rights
Consultation of the works council before dismissal
The exceptional dismissal in special cases
Vocational training: overview of the legal norm and
its relevance for the company
Date/Place
Course No.
18.04.– 22.04.2016 1300-1604182
Berlin (b+b)
21.11.– 25.11.2016 1300-1611213
Berlin (b+b)
Target Group
Works councils’ members
Instructor
Anna Lautenbach, Juristin
Branch
alle
Prerequisities
Visit of the seminar
„Getting started ...“
Exemption from
Work
In accordance with
Section 37 Article 6
Works Constitution Act
Course Fee
1.075,00 €
Additional costs for the
venue apply, see p. 216 ff.
43
BR-Grundqualifizierung
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse
über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb
optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen
zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und
zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar
erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses
Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein
hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.01.– 22.01.2016 1300-1601182
Berlin (Ostbahnhof)
08.02.– 12.02.2016 BE-0116020803
Berlin (Wannsee)
29.02.– 04.03.2016 1300-1602292
Berlin (Mitte)
14.03.– 18.03.2016 BE-0116031402
Berlin (Wannsee)
18.04.– 22.04.2016 1300-1604181
Berlin (Wannsee)
09.05.– 13.05.2016 BE-0116050903
Berlin (Wannsee)
20.06.– 24.06.2016 1300-1606201
Berlin (Siemensstadt)
22.08.– 26.08.2016 BE-0116082202
Berlin (Wannsee)
12.09.– 16.09.2016 1300-1609121
Berlin (Ostbahnhof)
10.10.– 14.10.2016 BE-0116101004
Berlin (Wannsee)
07.11.– 11.11.2016 1300-1611072
Bad Belzig
28.11.– 02.12.2016 BE-0116112801
Berlin (Wannsee)
23.01.– 27.01.2017 1300-1701232
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 BE-0117022001
Berlin (Wannsee)
06.03.– 10.03.2017 1300-1703061
Berlin (Ostbahnhof)
20.03.– 24.03.2017 BE-0117032001
Berlin (Wannsee)
44
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
BR-Grundqualifizierung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,
Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,
fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue
Qualifikationen zwingend erforderlich.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.02.– 04.03.2016 BE-0116022901
Berlin (Wannsee)
14.03.– 18.03.2016 1300-1603142
Berlin (Mitte)
18.04.– 22.04.2016 BE-0116041802
Berlin (Wannsee)
23.05.– 27.05.2016 1300-1605232
Berlin (Siemensstadt)
18.07.– 22.07.2016 1300-1607181
Berlin (Wannsee)
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat
und Belegschaft dar.
29.08.– 02.09.2016 BE-0116082901
Berlin (Wannsee)
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich
beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie
auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
12.12.– 16.12.2016 1300-1612122
Erkner
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten
des Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
31.10.– 04.11.2016 1300-1610312
Berlin (Mitte)
21.11.– 25.11.2016 BE-0116112101
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 BE-0117022002
Berlin (Wannsee)
27.03.– 31.03.2017 1300-1703271
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger
Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
45
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht
Einführung in das Personalvertretungsgesetz Berlin (PR 1 PersVG Berlin)
Die Seminare für Mitglieder von Personalräten nach dem PersVG Berlin (PR 1 bis PR 3)
bauen in ihren Inhalten aufeinander auf. Wir empfehlen, diese Seminare nacheinander zu besuchen.
In diesem Seminar werden neu gewählte Personalratsmitglieder in das Personalvertretungsgesetz Berlin eingeführt. Ihnen stellen sich vielfältige Fragen: Auf welcher Basis
können Personalratsmitglieder aktiv werden? Was gehört alles zu ihren Aufgaben,
worum müssen sie sich kümmern, worum nicht? Müssen sie bestimmte Formalien
beachten, wenn sie Aktivitäten entwickeln?
Das Handeln des Personalrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen durch die
Beschäftigten, die Dienststellenleitung und die Gewerkschaft. Neben den rechtlichen
Grundlagen für seine Arbeit werden daher Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Einordnung des PersVG Berlin in das Rechtssystem; die Systematik des PersVG
Berlin
Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats
Rechte und Pflichten des Personalrats; Rolle des Personalratsmitglieds
Arbeitsplanung und -organisation im Personalrat
Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Personalräten
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch den Personalrat
Zusammenarbeit des Personalrats mit den Beschäftigten und der Gewerkschaft
Bearbeitung von Fallbeispielen durch die Teilnehmenden
46
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.01.– 29.01.2016 1300-1601253
Berlin (Ostbahnhof)
09.05.– 13.05.2016 1300-1605093
Berlin (Ostbahnhof)
05.12.– 09.12.2016 1300-1612051
Berlin (Warschauer Str.)
16.01.– 20.01.2017 1300-1701162
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauenvertreterinnen
nach LGG Berlin
Freistellung
20.02.– 24.02.2017 1300-1702203
Berlin (b+b)
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin
20.03.– 24.03.2017 1300-1703202
Berlin (Ostbahnhof)
Seminargebühr
950,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Wir bestimmen mit!
Mitbestimmung und andere Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2 PersVG Berlin)
Aufbauend auf dem Seminar „PersVG Berlin: Einstieg leicht gemacht“ beschäftigt sich
dieses Seminar mit einem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung.
In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu
anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder
der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG
Berlin. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim
Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch bei Einstellungen und Kündigungen.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle
erarbeitet.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.03.– 18.03.2016 1300-1603145
Berlin (Warschauer Str.)
06.06.– 10.06.2016 1300-1606063
Berlin (Warschauer Str.)
06.02.– 10.02.2017 1300-1702061
Berlin (Ostbahnhof)
27.03.– 31.03.2017 1300-1703273
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
950,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Die Gestaltung und der Abschluss von Dienstvereinbarungen werden thematisiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Geschäftsführung des Personalrats
Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im PersVG Berlin
Thematisierung einzelner Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter
Situationen in Dienststellen und Betrieben
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen
Die Personalversammlung
47
PR-Grundqualifizierung
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden,
müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten
und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden.
Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Was bedeutet es,
einer personellen Maßnahme der Dienststelle nicht zuzustimmen? Wie wird man als
Personalratsmitglied aktiv? Was macht der Personalrat bei verweigerter Mitbestimmung/Mitwirkung durch die Dienststelle?
Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden auch Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle
erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Spezielle Fragen der Geschäftsführung des Personalrats
Das Einigungsstellenverfahren
Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht (mit Teilnahme am
gerichtlichen Beschlussverfahren)
Das Initiativrecht des Personalrats
Neueste Rechtsprechung
48
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.02.– 04.03.2016 1300-1602293
Berlin (b+b)
18.04.– 22.04.2016 1300-1604184
Berlin (Warschauer Str.)
10.10.– 14.10.2016 1300-1610104
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Referent/-in
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht;
Michaela Müller-Klang
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
995,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
PR-Grundqualifizierung
PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)
Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellt sich die Frage: Was sind Ihre
Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied?
Das Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu
können, muss der Personalrat die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen.
Nur so kann er seine Ziele effektiv verfolgen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Persönliche Stellung des Personalratsmitglieds
Sitzungen und Geschäftsführung
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
Stufenvertretungen
Personalversammlungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.– 26.02.2016 1300-1602222
Erkner
11.07.– 15.07.2016 1300-1607115
Berlin (Wannsee)
26.09.– 30.09.2016 1300-1609263
Erkner
06.03.– 10.03.2017 1300-1703062
Erkner
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkungen
Wir organisieren gerne
für Sie und Ihr Gremium
ein maßgeschneidertes
Grund- oder Aufbauseminar für Personalräte nach
dem PersVG Brandenburg.
Sprechen Sie uns an.
49
PR-Grundqualifizierung
PersVG Brandenburg: Wir bestimmen mit!
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 PersVG Brandenburg)
Aufbauend auf dem Seminar „PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht“ beschäftigen wir uns mit dem Schwerpunkt der personalrätlichen Arbeit – der Mitbestimmung.
In der Seminarwoche wird herausgearbeitet, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu
anderen Beteiligungsrechten bedeutet. Im Mittelpunkt stehen die Regelungsfelder
der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten nach dem PersVG
Brandenburg. So haben Personalräte z.B. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit, beim Urlaub oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, aber auch
bei Einstellungen und Kündigungen.
Üblicherweise werden Verhandlungsergebnisse in Dienstvereinbarungen festgehalten.
Die Teilnehmenden lernen die Anforderungen an solche Vereinbarungen kennen.
Neben den rechtlichen Grundlagen der Personalratsarbeit werden gemeinsam auch
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele
und Fälle erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Geschäftsführung des Personalrats
Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung im
PersVG Brandenburg
Einzelne Mitbestimmungstatbestände anhand konkreter Situationen in
Dienststellen und Betrieben
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen
Die Personalversammlung
50
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.03.– 18.03.2016 1300-1603144
Berlin (Wannsee)
05.09.– 09.09.2016 1300-1609053
Erkner
27.03.– 31.03.2017 1300-1703274
Erkner
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Die Termine und Veranstaltungsorte weiterer Seminare teilen wir Ihnen gerne
im Laufe des Jahres mit.
Aktuelle Informationen
gibt es auch im Internet
unter www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:
Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das
Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der
Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat
unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die
Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.01.– 22.01.2016 1300-1601181
Berlin (Mitte)
15.02.– 19.02.2016 BE-0116021502
Berlin (Wannsee)
04.04.– 08.04.2016 1300-1604041
Berlin (Wannsee)
30.05.– 03.06.2016 1300-1605301
Berlin (Mitte)
20.06.– 24.06.2016 BE-0116062002
Berlin (Wannsee)
22.08.– 26.08.2016 1300-1608221
Berlin (Wannsee)
10.10.– 14.10.2016 1300-1610101
Berlin (Mitte)
21.11.– 25.11.2016 BE-0116112102
Berlin (Wannsee)
09.01.– 13.01.2017 1300-1701091
Berlin (Wannsee)
20.02.– 24.02.2017 BE-0117022003
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
51
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar
weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um
die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam
vertreten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
52
Termin/Ort
Sem.-Nr.
08.02.– 12.02.2016 1300-1602081
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
07.03.– 11.03.2016 BE-0116030702
Berlin (Wannsee)
Teilnahmevoraussetzungen
09.05.– 13.05.2016 1300-1605091
Berlin (Wannsee)
Besuch des PR-Grundseminars
22.08.– 26.08.2016 BE-0116082203
Berlin (Wannsee)
Freistellung
19.09.– 23.09.2016 1300-1609191
Berlin (Mitte)
31.10.– 04.11.2016 1300-1610311
Berlin (Wannsee)
28.11.– 02.12.2016 BE-0116112802
Berlin (Wannsee)
16.01.– 20.01.2017 1300-1701161
Berlin (Ostbahnhof)
06.03.– 10.03.2017 BE-0117030602
Berlin (Wannsee)
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
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PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung
externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei
ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und
Zirkeln beteiligt.
Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit.
Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von
Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle,
effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von
Handlungsinstrumenten kennen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.04.– 15.04.2016 BE-0116041103
Berlin (Wannsee)
27.06.– 01.07.2016 1300-1606271
Berlin (Ostbahnhof)
17.10.– 21.10.2016 BE-0116101702
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Referent
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
28.11.– 02.12.2016 1300-1611283
Berlin (Ostbahnhof)
Teilnahmevoraussetzungen
13.03.– 17.03.2017 1300-1703131
Berlin (Ostbahnhof)
Besuch der PR-Grundseminare
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
53
Schwerbehindertenvertretung
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern
von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der
Interessenvertretung benötigen.
54
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.02.– 19.02.2016 1300-1602151
Berlin (Köpenicker Str.)
Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Referent
Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben,
Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
Helmfried Hauch
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die
betriebliche Praxis
Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung
alle
Branche/Bereich
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem
Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar
generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen.
In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit
den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.03.– 11.03.2016 1300-1603071
Berlin (Köpenicker Str.)
19.09.– 23.09.2016 1300-1609192
Berlin (Köpenicker Str.)
Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referent
Helmfried Hauch
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Die Pflichtquote allein
reicht nicht!“
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
55
Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der
Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis
hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund.
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten
und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten
bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind
wesentliche Inhalte des Seminars.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.11.– 25.11.2016 1300-1611211
Berlin (Köpenicker Str.)
Zielgruppe
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referent
Helmfried Hauch
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
56
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie
alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Betriebsverfassungsrecht. Welche
Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie
sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch
anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was
bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches
Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016 1300-1602225
Flecken Zechlin
Mitglieder der JAV nach
BetrVG
12.12.– 16.12.2016 1300-1612123
Berlin (Konradshöhe)
Branche/Bereich
20.02.– 24.02.2017 1300-1702202
Bad Belzig
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
57
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (BetrVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV in der Privatwirtschaft
alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung
und der Übernahme von Auszubildenden.
Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen.
Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die
praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche
Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)/
Krankenpflegegesetz (KrPflG)
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG/KrPflG
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebsrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
58
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016 1300-1602226
Flecken Zechlin
Mitglieder der JAV nach
BetrVG
23.05.– 27.05.2016 1300-1605234
Flecken Zechlin
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV (PersVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie
alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar das Personalvertretungsrecht. Welche
Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie
sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im Alltag der Dienststelle kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was
bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches
Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.06.– 10.06.2016 1300-1606062
Flecken Zechlin
Mitglieder der JAV nach
PersVG
18.07.– 22.07.2016 1300-1607184
Flecken Zechlin
Freistellung
24.10.– 28.10.2016 1300-1610243
Berlin (Konradshöhe)
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
30.01.– 03.02.2017 1300-1701301
Berlin (Konradshöhe)
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
59
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (PersVG)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun für Mitglieder einer JAV im öffentlichen Dienst
alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung
und der Übernahme von Auszubildenden.
Hierbei werden neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung Überwachungsund Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Personalrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie können sie mitwirken und
mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt
werden?
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um praktische Fragen.
Im Vordergrund steht dabei die aktive Einbeziehung der Auszubildenden bzw. die
praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für die jeweilige betriebliche
Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung in der Dienststelle
Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
60
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.07.– 22.07.2016 1300-1607185
Flecken Zechlin
14.11.– 18.11.2016 1300-1611143
Flecken Zechlin
30.01.– 03.02.2017 1300-1701302
Berlin (Konradshöhe)
Zielgruppe
Mitglieder der JAV nach
PersVG
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 3: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare
„JAV-Praxis 1 und 2“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.
Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen
im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig,
die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und
ergebnisorientiert anzugehen.
Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf
dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und
zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikationsauftrag der JAV/AV
Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats
Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen
Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.01.– 27.01.2017 1300-1701234
Berlin (Konradshöhe)
Zielgruppe
Mitglieder der JAV/AV,
insbesondere Vorsitzende
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 BetrVG bzw.
TV 122 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
61
Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV spezial: Die JAV – ein starkes Team?!
Gemeinsam stark in der JAV – Teamfindung, Teambildung und Arbeitsorganisation
Wie können Probleme gemeinsam, zielorientiert und demokratisch im JAV-Gremium
gelöst werden? Wie kann z.B. eine Arbeitsteilung aussehen, die allen Beteiligten
gerecht wird? Wie können Stärken einzelner Mitglieder herausgefunden und effektiv
für die Arbeit der JAV genutzt werden?
Die JAV hat viele Aufgabenfelder. Um den Überblick zu behalten und den Spaß nicht
zu verlieren, ist es sehr wichtig, dass das Gremium strukturiert, zielorientiert und planvoll als Team arbeitet.
Im Seminar wird es u.a. darum gehen, wie eine JAV ein richtiges Team wird, in dem
Stärken, aber auch Schwächen oder unterschiedliche Interessen der Mitglieder
berücksichtigt werden. Es werden Kommunikationsregeln erläutert, aber auch Tipps
und Tricks zur Teamentwicklung und Rollenfindung im Team sowie zur Organisation
der Arbeit gegeben. Dabei wird auf die individuellen Wünsche der Teilnehmenden
und deren Probleme in der Willensbildung und Entscheidungsfindung über Ziele und
Beschlüsse der JAV sowie auf Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsbzw. Personalrat eingegangen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams, Gremien und Ausschüssen
Kommunikationsregeln in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen
Teamentwicklungsphasen am Beispiel betrieblicher Mitbestimmungsgremien
Methoden und Instrumente der Arbeitsorganisation
62
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.08.– 19.08.2016 1300-1608151
Bad Belzig
Zielgruppe
Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (BetrVG)
Die nächsten regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
finden in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2016 statt. Dieses Seminar
richtet sich an Wahlvorstände für die JAV-Wahlen nach Betriebsverfassungsgesetz.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit eines Wahlvorstands bei der
Durchführung einer JAV-Wahl
Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahlen
Wahlvorbereitende Maßnahmen
Wahlberechtigte, Stimmabgabe
Wahlschutz
Kosten der Wahl
Wahlnachbereitende Maßnahmen
Konstituierung der JAV
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.09.2016
Berlin (b+b)
1300-1609123
Wahlvorstandsmitglieder
19.09.2016
Berlin (b+b)
1300-1609194
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 63 Abs. 2 i.V.m.
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Seminargebühr
225,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur JAV-Wahl nach BetrVG:
www.verdi-bub.de/jav_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, die Wahlordnung und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
63
Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV-Wahlen: Damit alles stimmt! – JAV-Wahlvorstandsschulung (PersVG)
Dieses Tagesseminar richtet sich an Wahlvorstände für die Wahlen zur Jugend- und
Auszubildendenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die Aufgabenstellung und Tätigkeit eines Wahlvorstands bei der
Durchführung einer JAV-Wahl
Grundbegriffe und Grundsätze der JAV-Wahlen
Wahlvorbereitende Maßnahmen
Wahlberechtigte, Stimmabgabe
Wahlschutz
Kosten der Wahl
Wahlnachbereitende Maßnahmen
Konstituierung der JAV
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur JAV-Wahl nach BPersVG:
www.verdi-bub.de/javwahl_bpersvg
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, die Wahlordnung und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
64
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.01.2016
Berlin (b+b)
1300-1601254
Wahlvorstandsmitglieder
Freistellung
§ 60 Abs. 1 i.V.m.
§ 24 Abs. 2 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
195,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen
vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch
f
aausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt
bekommen.
b
Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:
„Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“:
„Bet
Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Qual
(und weitere Beschäftigte)
„Interessenvertretung als Berufung“:
„Inter
Weiterbildung
für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und
W
Weiter
i
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
stellver
„Qualifiziert mit.bestimmen“:
„Qualifi
Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften,
Fortbildu
Banken
und Versicherungen
Bank
Ba
nken
en u
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven
Lernprozess.
65
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Zertifizierte Weiterbildung
zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer
mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem
Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen
wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie
selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...
Betriebliche Konfliktberaterin/
betrieblicher Konfliktberater
Zertifizierte Weiterbildung
in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
66
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den
Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte
Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den
Konflikten gefunden wird.
Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen
erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen
lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.
Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden
können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit
Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine
aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Modul 1
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
31.10.2016 –02.11.2016
Walsrode
2100-1610311
Modul 2
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
16.01.2017 –19.01.2017
Walsrode
Modul 3
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
27.03.2017 – 30.03.2017
Walsrode
Modul 4
Abschlusskolloquium
Juni/Juli 2017
Hamburg
Reihe 2016/2017
N.N.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96
Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im
Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,
es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden
der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich
unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit
als Personalrat.“
Ferdinand Badtke
Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau
67
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung
oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Interessenvertretung als Berufung
Seminarreihe mit Universitätszertifikat
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Ein Kooperationsangebot von
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-
Das besonde
re
Angebot
tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
68
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
16.03.2016 – 18.03.2016
Walsrode
IV-1603161
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
22.06.2016 – 24.06.2016
Berlin (Wannsee)
IV-1606221
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
12.10.2016 – 14.10.2016
Saalfeld
IV-1610121
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
25.01.2017 –27.01.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1701251
Strategie, Taktikerin, Pokerface ...?
Professionell verhandeln
10.05.2017 – 12.05.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1705101
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der
Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Margit Hauck | Fon (030) 263 9989-21 | Fax (030) 263 9989-25
[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“
hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als
Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit
macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es
jedem nur empfehlen.“
Sabine Blauth
Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal
Ein Kooperationsangebot von:
69
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
b+b
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,
seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Qualifiziert mit.bestimmen
Seminarreihen mit Universitätszertifikat
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
Die Seminarreihen
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser
Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,
um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
und um den Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
70
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die
Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Die Termine
Thema
Termin/Ort
Seminarnummer
Banken/Vers.
Kapitalges.
Ort
Modul A
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank
01.02.2016 –03.02.2016
MB-1602011
MB-1602012
Hamburg
Modul B
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
25.04.2016 –27.04.2016
MB-1604251
MB-1604252
Berlin
Modul C
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
05.09.2016 –07.09.2016
MB-1609051
MB-1609052
Berlin
Modul D
Workshop Praxistransfer
30.01.2017 –31.01.2017
MB-1701301
MB-1701302
Berlin
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt
4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten
für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und
Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module;
eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Catrin Krüger-Thiemann
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Fon (030) 263 9989-22 | Fax (030) 263 9989-25
[email protected]
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„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück
Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen
Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich
empfehle daher die Teilnahme auch denen,
die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“
Ralf Neidhardt
Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse
Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung
71
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung
Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung
Sem.-Nr.
04.07.– 08.07.2016 BE-0116070403
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV
Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind
vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich
im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/
Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Referent
Im Seminar werden die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller
betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung
Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe
des Betriebs-/Personalrats
Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung
Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem
Betriebs-/Personalrat
Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses
72
Termin/Ort
Frank Ludwig
Branche/Bereich
alle
Freistellung
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Berufliche Bildung/Aus- und Weiterbildung
Zukunftsorientierte Personalentwicklung am Beispiel der Berufsbildung
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Fachkräftemangel und schwindendes Erfahrungswissen durch scheidende Arbeitskräfte sowie älter werdende Belegschaften werden in Zukunft unsere Arbeitswelt
noch stärker prägen. Instrumente und Maßnahmen zur Personalentwicklung sind
unbedingt notwendig, um u.a. das bestehende Personal zu binden oder um eine
demografiefeste Personalpolitik zu unterstützen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.07.– 15.07.2016 BE-0116071304
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder des
Personalausschusses
Referentin
Dr. Nadja Cirulies
Branche/Bereich
alle
Aber auch um die Benachteiligung einzelner Beschäftigtengruppen zu verhindern,
wird sich die Interessenvertretung zu entsprechenden Maßnahmen der Personalentwicklung positionieren müssen.
Freistellung
Dies Seminar bietet vertiefendes Hintergrundwissen, sodass die Bewertung der verschiedenen Methoden und Instrumente zur Personalentwicklung erleichtert wird.
Anhand von praktischen Beispielen, insbesondere zur Berufsbildung, werden konkrete Maßnahmen zur Personalentwicklung dargestellt.
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zur allgemeinen Bedeutung von Personalentwicklung
Ziele und Konzepte der Personalentwicklung
Berufsbildung als spezielles Instrument und Chance der Personalentwicklung
Gesetzliche Grundlagen und Beispiele aus Tarifverträgen zur Berufsbildung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der
(demografieorientierten) Berufsbildung
Nutzen von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Personalentwicklung
Ziele, Strategien und Handlungsperspektiven der gesetzlichen Interessenvertretung
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Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte (GBR) zu bilden.
Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden
oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebsratsmitglieder erheblich.
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der
Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt.
Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamtbetriebsrats.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
Konstituierung und Entsendung
Abstimmungen und Beschlüsse
Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben
Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen
Schulungsansprüche von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen
Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
74
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.03.– 09.03.2016 1400-1603071
Dortmund
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
Seminargebühr: 810,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
20.06.– 22.06.2016 BE-0116062004
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr: 755,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
05.09.– 07.09.2016 1400-1609051
Hagen (Westfalen)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
Seminargebühr: 810,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Zielgruppe
Gesamtbetriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsverfassungsrecht
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit
(Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im
Betriebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamtbetriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere
Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bearbeitet werden soll, ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert
bearbeitet werden.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.06.– 24.06.2016 BE-0116062205
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr: 755,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Gesamtbetriebsratsmitglieder
07.11.– 09.11.2016 1400-1611071
Hamm
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
Seminargebühr: 810,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Freistellung
Branche/Bereich
alle
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Den Satz „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat – gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist für den
Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss. In diesem
Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltagsarbeit des
Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen in den
Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten
Gremienaufbau und Zusammenarbeit
BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und
Arbeitspolitik
Arbeiten in Projekten
Informationswege in Unternehmen
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
75
Betriebsverfassungsrecht
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern
nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen
50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern?
Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse?
Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien.
Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG
Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats
Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und
zwischen den Gremien
Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin
geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei?
Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse
des Konzernbetriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat
Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats
Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden.
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Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.12.– 07.12.2016 BE-0116120502
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Mitglieder von Konzernbetriebsräten
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Harald Beyling
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.
Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung
eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht
Definition: Europäischer Betriebsrat
Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen
Betriebsrats
EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess
Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats
Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen
(z.B. örtliche Betriebsräte)
Erforderliche Ressourcen des EBR
Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016 1600-1604252
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
77
Betriebsverfassungsrecht
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion.
Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die
tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie
automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied.
In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es
sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15
Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben,
um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden,
fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel?
Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das
Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt:
Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht?
§§ 25 und 15 BetrVG
Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der
Betriebsratsarbeit gehalten werden?
Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten,
Protokoll- und Akteneinsicht
Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die
Protokolle einsehen?
Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der
Betriebsratsarbeit
78
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.2016
Berlin (b+b)
1300-1603073
Betriebsratsmitglieder,
Ersatzmitglieder
13.09.2016
Berlin (b+b)
1300-1609131
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Betriebsverfassungsrecht
Zwischen Tendenzschutz und Mitbestimmung
Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
Sie arbeiten in einem eindeutigen Tendenzbetrieb und fragen sich, was ein Betriebsrat
hier ausrichten kann? Ihr Arbeitgeber behauptet, einen Tendenzbetrieb zu führen, in
dem kein Betriebsrat gebraucht werde? Oder er überlegt laut, sich demnächst als „Tendenzbetrieb“ zu bezeichnen, um den Betriebsrat einschränken zu können?
Betriebsräte in Tendenzbetrieben haben dieselben Aufgaben wie die in anderen Betrieben. Nur in kleinen Teilbereichen gibt es eingeschränkte Rechte, aber viele Möglichkeiten! Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über tendenzbedingte
Sonderregelungen des BetrVG. Es befasst sich schwerpunktmäßig mit personellen
Einzelmaßnahmen wie Versetzung, Einstellung oder Kündigung. Es ermöglicht Austausch und fördert die praktische Alltagsarbeit.
Sie erhalten einen Überblick über das ursprüngliche Ziel des Tendenzschutzes und
bekommen Hinweise, um zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen „Tendenzbetrieb“ handelt. Darüber hinaus werden die rechtlichen und praktischen Aspekte der
Beschränkung Ihrer Arbeit durch den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsrecht
behandelt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016 1300-1604254
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
625,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Gerne bieten wir Ihnen
dieses Seminar speziell für
Ihr Gremium an!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Bestimmungen des § 118 Abs. 1 BetrVG
Definition: Tendenzträger/-in
Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
Personelle Angelegenheiten
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
Betriebsratsarbeit ohne Wirtschaftsauschuss: Es gibt Alternativen
Die Rechtsprechung zu Tendenzbetrieben
79
Betriebsverfassungsrecht
Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium
In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten
des Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung
bis zur Beschlussfassung
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden
Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats
Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV
Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats
Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen
Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit
80
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.– 25.02.2016 1300-1602224
Berlin (Ostbahnhof)
29.05.– 01.06.2016 BE-0116052903
Berlin (Wannsee)
14.11.– 17.11.2016 1300-1611141
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im
Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats.
Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese
dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz
verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen?
Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von
Beispielen anschaulich dargestellt.
Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in
seiner täglichen Praxis zu behaupten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen
Rechtliche Stellung des Betriebsrats
Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht
gem. §§ 79, 120 BetrVG
Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten
Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
(BAG, BGH)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
08.02.– 10.02.2016 BE-0116020804
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr: 755,00 €.
Hinzu kommen die Kosten
der Tagungsstätte, s.S. 216 ff.
Betriebsratsmitglieder
03.05.2016
1300-1605031
Berlin (b+b)
Seminargebühr: 325,00 €.
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Teilnahmevoraussetzungen
30.08.2016
1300-1608301
Berlin (b+b)
Seminargebühr: 325,00 €.
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Branche/Bereich
alle
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
14.11.2016
1300-1611142
Berlin (b+b)
Seminargebühr: 325,00 €.
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
81
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir
werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer
Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte
des Betriebsrats auslösen können.
Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage
nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch
die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und
Mitbestimmungsrechte erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
Folgen für die Belegschaft
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
Interessenausgleich/Sozialplan
Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen
Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurzfristig
für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden.
82
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.11.– 30.11.2016 2100-1611281
Boltenhagen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Willy Knop
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
750,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten
Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
16.02.– 18.02.2016 1700-1602161
Leipzig
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Sachsen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Wolfgang Herkt,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der
Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar
werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der
Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen
behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Teilnahmevoraussetzungen
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten
Seminargebühr
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
83
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte
allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Sem.-Nr.
06.09.– 08.09.2016 1700-1609061
Leipzig
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Sachsen
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Wolfgang Herkt,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden
Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende
und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Teilnahmevoraussetzungen
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch
alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt
umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Freistellung
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder.
Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei
bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im
Betriebsrat
Bekanntmachung im Betrieb
Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
Mögliche Schritte zur Anpassung
84
Termin/Ort
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der
Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er
neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung.
Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen
zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin
zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung
Verhandlungsverläufe und -strategien
Aufgaben der Einigungsstelle
Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
Übung an Praxisbeispielen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.11.– 02.12.2016 BE-0116112804
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
85
Betriebsverfassungsrecht
Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen
Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen
Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überwachen. Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz
klar, welche betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die
Einhaltung der Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre
Inhalte und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind?
Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon länger zurück, muss zudem
überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträgen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls nicht, kann sich daraus
die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit könnten Ansprüche der
Beschäftigten verloren gehen. Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen
betrieblichen Regelungen, ihre Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
und mit den aktuellen betrieblichen Bedingungen zu überprüfen.
Themenüberblick:
Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen
Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit
mit höherrangigem Recht
Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu
verhandelt werden?
Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung
bestehender Betriebsvereinbarungen
Welche Ressourcen werden benötigt – intern wie extern
(Qualifizierung, Sachverstand)?
Dieser Workshop wird nur betriebs-/unternehmensbezogen angeboten.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
86
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.05.– 25.05.2016 BE-0116052203
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Harald Beyling
Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele
nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal drei Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den
aktuellen Stand zu bringen.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und
personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller
Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert
und vertieft Ihre Kenntnisse.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats,
Tipps und Hinweise zur Veränderung
Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,
Umgruppierung und Versetzung
Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren
Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
87
Betriebsverfassungsrecht
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 10.11.2016 BE-0116110708
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent
Harald Beyling
Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung
und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder
nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden.
Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf
diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung
Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle Rechtsprechung
Informationsbeschaffung und Bewertung
Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen
Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten
88
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen
Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss
beteiligt werden?
Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei
personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung
wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten
Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht
Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle
Rechtsprechung
Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten
Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen
AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags
Ziele und Strategien des Betriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.07.– 13.07.2016 1600-1607112
Frankfurt am Main –
Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Betriebsratsmitglieder
15.11.– 17.11.2016 1600-1611151
Frankfurt am Main –
Das Spenerhaus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Teilnahmevoraussetzungen
Branche/Bereich
alle
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
89
Betriebsverfassungsrecht
Gute Arbeit durch Personalentwicklung und Projektarbeit
ver.di führt gemeinsam mit dem DGB bereits seit 2007 jährlich eine wissenschaftliche
Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen durch. Die
aktuellen Ergebnisse verweisen darauf, dass im Bereich der Personalentwicklung ein
wichtiges betriebliches Handlungsfeld liegt.
So lassen sich mit dem Instrument „Gute-Arbeit-Index“ verschiedenste Personalentwicklungsinstrumente als betriebliche Handlungsfelder ableiten und begründen: z.B.
Führungsfeedback, Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch, Qualifizierungsvereinbarungen u.a.
Im Seminar wird Ihnen ein Überblick über die betrieblichen Nutzungsmöglichkeiten
des Index gegeben. Die Verknüpfung mit Personalentwicklungsinstrumenten wird
mithilfe der Methode des Projektmanagements erprobt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.10.– 14.10.2016 BE-0116101008
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referentin
Irmhild Rüffer
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
90
Betriebsverfassungsrecht
Gewerkschaft und Betriebsrat – ist das vereinbar?
Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber,
Betriebsrat und Gewerkschaft ausdrücklich vorschreibt, gibt es in der Praxis oft Probleme, wenn Mitglieder des Betriebsrats auch gewerkschaftlich aktiv werden wollen.
Sei es die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für Termine im Gewerkschaftshaus,
die Umsetzung von Tarifverträgen, die Gewerkschaftswerbung im Betrieb oder die
Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Streiks – Konfliktstoff gibt es immer wieder.
Dieses Seminar soll dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit der Gewerkschaft zu klären und diesbezügliche Unsicherheiten bei der Betriebsratsarbeit zu überwinden.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Entstehungsgeschichte des BetrVG und kurzer internationaler (Rechts-)Vergleich
Betriebsrat und Gewerkschaft: Muss ich das strikt trennen?
Was ist die Rolle des Betriebsrats bei der Umsetzung von Tarifverträgen?
Was sind meine Rechte und Pflichten während eines Streiks?
Zulässigkeit von Gewerkschaftswerbung bei der Betriebsratsarbeit
Aktuelle Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.02.– 12.02.2016 BE-0116021005
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referenten
Stefan Bommer;
Daniel Weidmann,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
91
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut
machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das
vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem
vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie
dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne.
www.verdi-bub.de/brwahl
Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl,
z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
92
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Bemerkung
Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen
(getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem
Wahlverfahren) auf Anfrage
als Inhouse-Schulung an,
gerne auch auf Englisch.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach BPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen
beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und
Formvorschriften abhängig.
In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes
und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.01.2016
Berlin (b+b)
1300-1601121
Wahlvorstandsmitglieder
28.01.2016
Berlin (b+b)
1300-1601281
Freistellung
10.02.2016
Berlin (b+b)
1300-1602101
26.02.2016
Berlin (b+b)
1300-1602261
§ 24 Abs. 2 BPersVG
Seminargebühr
195,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach BPersVG:
www.verdi-bub.de/bpersvg_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
93
Personalvertretungsrecht
Personalräte gut beraten – Land Berlin
Personalvertretungsrecht aktuell kommentiert
Für diese Tagesseminare werden aktuelle rechtliche Fragen aus der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und des Arbeitsrechts ausgewählt.
Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlichen Hintergründe, die Gestaltungsvarianten
durch die gesetzliche Interessenvertretung, ihre Durchsetzungsmöglichkeiten im
Konfliktfall und Lösungsansätze für die tägliche Praxis.
Berücksichtigt werden bei jedem Thema sowohl die neuesten gerichtlichen Entscheidungen als auch die Tendenzen der ständigen Rechtsprechung.
Haben Sie Interesse an dieser Veranstaltungsserie, so teilen Sie es uns bitte mit. Sie
erhalten dann regelmäßig Informationen über die Themen der Tagesseminare und
haben die Möglichkeit, sich für die einzelnen Veranstaltungen anzumelden.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.01.2016
1300-1601261
Berlin (b+b)
Die richtige Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
31.05.2016
1300-1605311
Berlin (b+b)
Die Mitbestimmung des
Personalrats bei Eingruppierung
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
01.11.2016
1300-1611011
Berlin (b+b)
Aktuelle Rechtsprechung
zum Personalvertretungsrecht
Referent
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-/SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
175,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
94
Personalvertretungsrecht
Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder haben es nicht leicht!
Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des
Personalrats
Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Mitglieder des Vorstands
des Personalrats sind die gewählten „Sprecher/-innen“ des Kollektivorgans Personalrat. Rechtlich zwar „Gleiche unter Gleichen“, werden an sie von Personalratsgremien
dennoch besondere Anforderungen gestellt. Ihnen kommt im Gremium und nach
außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen
Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt
wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung
und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und Bearbeitung der rechtlichen Situation,
der Aufgaben und der Rolle von Personalratsvorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen
und der Vorstandsmitglieder des Personalrats.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was dürfen und was müssen Vorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und
die Vorstandsmitglieder tun, was nicht?
Was können Vorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Vorstandsmitglieder
„allein“ machen, was nicht?
Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen
und der Vorstandsmitglieder
Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen
und der Vorstandsmitglieder zum Gremium
Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
Kommunikation im Gremium
Kommunikation nach außen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
10.05.– 12.05.2016 1300-1605101
Berlin (Ostbahnhof)
09.11.– 11.11.2016 1300-1611091
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Personalräten, Mitglieder des
Personalratsvorstands
Referent/-in
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht;
Michaela Müller-Klang
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
625,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
95
Personalvertretungsrecht
Personalräte in Tarifauseinandersetzungen – ihre Rolle und Aufgaben
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden auch in den kommenden Jahren
vermutlich nicht einfach. Eine Eskalation ist sehr wohl möglich und wird dann gewerkschaftliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Tarifverhandlungen beeinflussen auch die Arbeit der Personalräte. Wie verhält
sich der Personalrat als Gremium, wie verhalten sich einzelne Personalratsmitglieder,
wenn Tarifverhandlungen sich hinziehen, schwierig werden, eskalieren, es in den
einzelnen Dienststellen zu Warnstreiks und Streiks kommt?
Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit
Tarifrunden, Warnstreiks und Streiks entstehen können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen
Funktionsfähigkeit und Tätigkeiten des Personalrats im Arbeitskampf
Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfes
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfes
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen
96
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.02.2016
Berlin (b+b)
1300-1602111
03.03.2016
Berlin (b+b)
1300-1603031
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Referent
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
175,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Termin/Ort
18.05.– 20.05.2016 2100-1605182
Bielefeld-Sennestadt
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Personalratsmitglieder
Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es
existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B.
durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an
private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten,
und jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen.
23.11.– 25.11.2016 1600-1611231
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Besuch des PR-Grundseminars
Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der
Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen
die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen
und Beteiligungsrechte der Personalräte
Formen von betrieblichen Veränderungen und
Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte
der Beschäftigten
Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB
(Betriebsübergang)
Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
97
Personalvertretungsrecht
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten
des Personalrats
Sem.-Nr.
06.06.2016
1300-1606061
Berlin (Köpenicker Str.)
02.11.2016
1300-1611022
Berlin (Köpenicker Str.)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam
betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur
einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe
hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung.
Branche/Bereich
Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte
über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt.
Seminargebühr
Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für
die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt
die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte
der Personalräte sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht?
Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur
Privatisierung bedeuten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit
Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit
Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten
Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten
(z.B. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen)
Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis
98
Termin/Ort
Gemeinden
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
295,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
21.09.– 23.09.2016 1500-1609211
Berlin (Wannsee)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Personalratsmitglieder
Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte
allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.
21.11.– 23.11.2016 1500-1611212
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Besuch des PR-Grundseminars
Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung
von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im
Personalrat
Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen –
wann und in welcher Form?
99
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit 09.03.– 11.03.2016 1500-1603091
Berlin (Wannsee)
und Durchsetzung
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle.
Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument
effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau,
mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats
oder des Hauptpersonalrats
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht
100
04.07.– 06.07.2016 1500-1607041
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Personalvertretungsrecht
Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Aufgabe des Personalrats ist es u.a., die Einhaltung der Gesetze, die zugunsten der
Beschäftigten gelten, zu überwachen. Hierzu gehören auch die Regelungen zum
Beamtenrecht, welche auf Bundes- oder der jeweiligen Landesebene erlassen wurden.
Personalräte sollten dazu fundierte Kenntnisse haben, um ihren Überwachungspflichten nachkommen zu können.
Im Seminar werden die Regelungen zum Beamtenrecht ausführlich vorgestellt.
Zusätzlich werden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes erläutert,
soweit sie Bezug zum Beamtenrecht haben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts
Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst
Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.02.– 26.02.2016 BE-0116022406
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Referent
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
101
Personalvertretungsrecht
Einführung in das Beamtenrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
102
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.08.– 05.08.2016 BE-0116080104
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch
können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten.
Referent
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen des Beamtenrechts
Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das
Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u.a. Laufbahnrecht,
Personaleinsatz, Versetzung)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht
Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts
Teilnahmevoraussetzungen
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Personalvertretungsrecht
Beamtenrecht aktuell: Laufbahnrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Nach der Föderalismusreform haben sich die Regelungen zum Laufbahnrecht sowie
zur Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten in den Bundesländern geändert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.10.– 02.11.2016 1300-1610313
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Referent
Wolfgang Bräuer
Im Seminar können Sie die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes für Berlin und
für das Land Brandenburg und den daraus entstehenden Regelungsbedarf kennenlernen. Die Handlungsspielräume für den Personalrat werden vorgestellt und praxisgerecht erörtert.
Freistellung
Folgende Themen werden behandelt:
Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den Ländern
Das Laufbahnrecht und der Leistungsgrundsatz
Das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten
Besoldungsrechtliche Regelungen
575,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
103
Personalvertretungsrecht
Beamtenrecht aktuell: Statusrecht
Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die statusrechtlichen Einzelheiten des
Beamtenverhältnisses und gilt unmittelbar für die Länder. Es löst das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) ab. Besoldung, Laufbahnen und Versorgung werden von den
Bundesländern selbst geregelt.
In diesem Seminar können Sie sich mit den Regelungen vertraut machen. Die sich
daraus ergebenden Aufgaben und Handlungsfelder des Personalrats werden praxisgerecht behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grundsätze des Beamtentums
Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis
Die Dienstleistungspflicht
Der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit
Das Alimentationsprinzip
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und Interessenvertretung
104
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 20.04.2016 1300-1604183
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Referent
Wolfgang Bräuer
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
575,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist insbesondere in Sozialbehörden wie
den Jobcentern ein hochsensibles Thema: So geht es zum einen um die Einhaltung
des Datenschutzes in Bezug auf die Leistungsempfänger/-innen, zum anderen gilt es,
mit Blick auf die Beschäftigten die aktuellen IT-Programme kritisch zu prüfen.
In dem Seminar werden allgemeine Grundlagen zum Datenschutz vermittelt. Der
Schwerpunkt der Seminarinhalte liegt jedoch auf der rechtlichen Betrachtung der
spezifischen Konstruktion der Jobcenter und der Bewertung der Zuständigkeiten der
unterschiedlichen Personalräte wie jene der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen und vor allem die der Jobcenter.
Wer hat an welcher Stelle welche Mitbestimmungsrechte? Diese Fragen werden im
Seminar geklärt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
24.10.– 26.10.2016 BE-0116102403
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Referent/-in
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt;
Irmhild Rüffer
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
105
Arbeitsorganisation
Nicht, wie der Wind weht, ist entscheidend, sondern wie wir die Segel setzen!
Strategische Betriebs-/Personalratsarbeit
Zielgruppe
Betriebs- und Personalräte sehen sich zunehmender Komplexität und Häufung von
Aufgaben ausgesetzt. Unklare Ziele, fehlende Arbeitssystematik, Wissenslücken,
Termindruck von außen und Konflikte innerhalb des Gremiums sind nicht selten die
Folgen.
Referentin
Der Workshop unterstützt und berät das Gremium auf dem Weg zu einer zielgerichteten, offensiven und effektiv organisierten Arbeit als Interessenvertretung im Team.
Stärken und Schwachstellen in der Gremienarbeit werden transparent, persönliche
Leitbilder deutlich, Aufgaben des Gremiums vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben
und betriebsspezifischer Bedingungen sichtbar.
Teilnahmevoraussetzungen
Gemeinsam, realistisch und mit Weitblick wird die zukünftige Arbeit geplant.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Analyse der bisherigen Gremienarbeit – „Wo drückt der Schuh?“
Gemeinsame Vereinbarung von realistischen Zielen sowie von konkreten Regeln
und Standards, diese Ziele in einem bestimmten Zeitrahmen zu verwirklichen –
Prioritäten, Arbeitsorganisation, Delegation, Geschäftsverteilungsplan
Analyse der Stärken des Gremiums – Ressourcen und Potenziale der einzelnen
Mitglieder
Effektive Information und Kommunikation innerhalb des Gremiums und mit
Arbeitgeber und Belegschaft
Gemeinsam Vereinbarungen treffen, Verantwortlichkeiten herstellen,
To-do-Listen, Maßnahmenpläne
Einzelheiten des Workshops, z.B. zeitlicher Umfang und Themenschwerpunkte, werden
vorab gemeinsam mit dem Gremium besprochen. Die Workshop-Ergebnisse werden
dem Gremium als Fotoprotokoll zur Verfügung gestellt.
106
Betriebs-/Personalratsgremien
Dr. Ortrud Rubelt
Branche/Bereich
alle
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Die Durchführung des
Workshops ist nur nach
vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Arbeitsorganisation
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten
„Sprecher/-innen“ des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung
und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung
und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der
rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von
Interessenvertretungsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen tun,
was nicht?
Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht?
Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer
Stellvertreter/-innen
Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium
Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
Kommunikation im Gremium
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.02.– 12.02.2016 1300-1602091
Berlin (Ostbahnhof)
13.09.– 16.09.2016 1300-1609132
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Interessenvertretungen
Referentin
Dr. Bärbel Stut
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
107
Arbeitsorganisation
Betriebs- und Personalratsarbeit als Managementaufgabe
Im Mittelpunkt des Seminars steht die qualitativ bedeutsame Rolle der Menschen, die
demokratisch legitimiert in die Führungs- und Vorsitzfunktion gewählt worden sind.
Denn Gruppen orientieren sich immer über die Führungspersönlichkeiten.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.07.– 29.07.2016 BE-0116072503
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten
Referent
Wolfgang Dennier
Die Interessenvertretungen sind wichtige Einfluss- und Machtfaktoren in den Betrieben,
Verwaltungen und Organisationen. Die Gestaltung ihres Einflusses orientiert sich über
die Ziel- und Strategiearbeit und ist eine wesentliche Führungsaufgabe, gerade beim
Dauerthema Organisationswandel.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Systematische Orientierung in der Organisationsentwicklung
Veränderungen brauchen eine Balance
Ziel- und Strategiearbeit
Unterschiedliche Sichtweisen akzeptieren – Dialogfähigkeit fördern
Anforderungs- und Kompetenzprofil für die Vorsitzfunktion
Persönliche Entwicklung
Teamentwicklung
108
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsorganisation
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen
begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete
Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016 1300-1604256
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
01.06.– 03.06.2016 BE-0116060104
Berlin (Wannsee)
Schriftführer/-innen und
Vorsitzende des Betriebs-/
Personalrats oder der JAV/
MAV
15.08.– 17.08.2016 1300-1608152
Erkner
Referentinnen
05.12.– 07.12.2016 1300-1612052
Berlin (Siemensstadt)
Christa Flierl;
Andrea Scherz
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/JAVGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
109
Arbeitsorganisation
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durchgeführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und
tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des
Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich
stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben),
Werbung und Einladung
Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der
Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
110
Termin/Ort
Sem.-Nr.
17.02.– 19.02.2016 BE-0116021706
Berlin (Wannsee)
01.06.– 03.06.2016 1300-1606011
Berlin (Ostbahnhof)
04.10.– 06.10.2016 1300-1610041
Erkner
21.11.– 23.11.2016 1300-1611212
Berlin (Warschauer Str.)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsorganisation
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.
Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich
durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben),
Werbung und Einladung
Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des
Arbeitgebers auf der Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.03.– 15.03.2016 1300-1603147
Berlin (Köpenicker Str.)
10.10.– 11.10.2016 1300-1610102
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder
Referent
Karl-Heinz Hörning,
Kommunikationstrainer
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
575,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
111
Arbeitsorganisation
Kein Rückhalt in der Belegschaft mehr! Betriebsräte im Kreuzfeuer zwischen
Belegschaft und Geschäftsleitung
Die Betriebsratsarbeit von heute ist vielschichtiger und komplizierter als noch vor
20 Jahren. Viele Betriebsratsmitglieder empfinden ihre Arbeit als große Belastung,
weil für etwas anderes kaum Zeit zu sein scheint. Die Belegschaft stellt hohe Ansprüche an die Mitglieder des Betriebsrats, gleichzeitig wird aber geklagt, dass sie für die
Betriebsratsarbeit ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Betriebsversammlungen sind
schlecht besucht, und die Belegschaft gibt dem Betriebsrat nicht genügend Rückhalt.
Von Lob und Anerkennung ganz zu schweigen.
Warum ist das so? In diesem Seminar befassen wir uns zunächst mit dem Wandel in
der Arbeitswelt, mit der Rechtslage und dem Selbstverwaltungsrecht des Betriebsrats
genauso wie mit anderen gesetzlichen Regelungen, die dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Wir analysieren, warum es in den Gremien oft so schwierig
und kräftezehrend zugeht. Wir befassen uns mit dem Betriebsratsvorsitz als „Grenzgänger“ mit den daraus resultierenden Gefahren und Chancen.
Wie müssen sich Betriebsratsmitglieder für eine funktionierende Interessenvertretungsarbeit aufstellen? Zu welchen Kolleginnen und Kollegen müssen sie Kommunikationskanäle aufbauen? Wie muss Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich neu und attraktiver
gestaltet werden?
Es empfiehlt sich, an diesem Seminar mit mehreren Betriebsratskolleginnen und
-kollegen einschließlich der/dem Vorsitzenden teilzunehmen.
112
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.03.– 01.04.2016 BE-0116033001
Berlin (Wannsee)
24.10.– 26.10.2016 BE-0116102406
Berlin (Wannsee)
27.02.– 01.03.2017 BE-0117022702
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referentin
Maike Schwark
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Arbeitsorganisation
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich
zu sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in
Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und
mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen.
Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden können, damit
sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition von Wissen im Unterschied zu Informationen
Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen
Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen
Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme
Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.07.– 29.07.2016 BE-0116072702
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referentin
Dr. Nadja Cirulies
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
113
Arbeitsorganisation
Arbeitsorganisation im Team!
Strategisches Management für die gesetzliche Interessenvertretung
Es gibt keine Chefs in der Interessenvertretung, aber Führungsaufgaben. Management
kommt hier nicht von oben, sondern aus der Initiative des einzelnen Mitglieds. Aber
das ist leichter gesagt als getan. Insbesondere, wenn extrem schneller Wandel in den
Betrieben und Dienststellen hohe Anforderungen an die Mitglieder der Interessenvertretung stellt.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen profundes Wissen und die nötigen Fähigkeiten, um
das eigene Gremium nachdrücklich zu aktivieren.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
„Management“: Neu definiert für die Interessenvertretung
Stärken im Gremium erkennen und fördern
Teamentwicklung: Initiative statt Abwarten
Ziele konkret formulieren
Sitzungen vorbereiten und tragfähige Beschlüsse ermöglichen;
Umsetzung von Beschlüssen verfolgen und begleiten
Zeitmanagement und Projektplanung
Diskussionen und Verhandlungen vorbereiten und leiten
Organisation des Büros; interne Information und Kommunikation
114
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.06.– 24.06.2016 BE-0116062003
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Ralf Lange
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsorganisation
Erfolg im Team
Instrumente der Personal- und Teamentwicklung im Betriebsratsgremium
Für dieses Seminar haben wir Personalern/Personalerinnen über die Schulter geschaut.
Wir haben uns Instrumente moderner Personalentwicklung angesehen und geprüft,
ob sie für die Teamarbeit im Gremium taugen. Das Konzept haben wir auf die spezifischen Anforderungen in Betriebsratsgremien zugeschnitten und dem Praxistest
unterzogen. Entstanden ist ein dreitägiges Seminar, das Methoden der Personal- und
Kompetenzentwicklung vorstellt und in dem wir den Umgang mit anspruchsvollen
Aufgaben im Betriebsrat trainieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeits- und Zielplanung im Gremium
Überblick: Geschäftsführung und Inhalte von Geschäftsordnungen
Kompetenzmanagement und Aufgabenverteilung
Das innere und das äußere Team
Mentoring im Betriebsrat
Wissenstransfer und Nachwuchsförderung
Qualifizierungsplanung und Projektsteuerung
Vielfalt als Ressource (Diversity Management)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.10.– 21.10.2016 BE-0116101904
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referent/-in
Ina Colle;
Stefan Kempkens
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
115
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber.
Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen, und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen
Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem
Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z.B. die
Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten
und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und
Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen
Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen
Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten
Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information
Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung
analysieren und angemessene Antworten entwickeln
Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung
aufbauen und gestalten
116
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.04.– 15.04.2016 1300-1604114
Berlin (b+b)
31.10.– 04.11.2016 BE-0116103105
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Dr. Sabine Jambon;
Ronny Rothe
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Tue Gutes und rede darüber
Professionelle Information und Darstellung der Personalratsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats soll alle Kolleginnen und Kollegen in den
Dienststellen über seine Aktivitäten in Kenntnis setzen, über Vorgänge und Planungen
informieren, inhaltliche und rechtliche Einschätzungen und Bewertungen geben und
letztlich von der Politik des Personalrats überzeugen. Informierte Beschäftigte können
den Personalrat und seine Interessenvertretungsarbeit gegenüber der Dienststelle
wirksam unterstützen.
Gleichermaßen muss der Personalrat wissen, was in den Dienststellen vor sich geht
und wo die Beschäftigten „der Schuh drückt“.
Unser Seminar befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der Öffentlichkeitsarbeit, mit
Medien und Formen, mit inhaltlicher Gestaltung bis hin zur Entwicklung systematischer,
strategischer Arbeitsansätze.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit
Typische Kommunikationssituationen in Dienststelle und Betrieb,
Anlässe für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Was ist Kommunikation? Wie muss eine erfolgreiche Kommunikationsstrategie
angelegt sein?
Möglichkeiten und Grenzen der Informationsarbeit
Die schriftliche Personalratsinformation – journalistische Stilmittel, Inhalt,
Gliederung und Gestaltung
Darstellung der Arbeit in Personalversammlungen und betrieblicher Öffentlichkeit
Organisation und Zeitaufwand der Öffentlichkeitsarbeit – betriebliches
Kommunikationsmanagement
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.02.– 02.02.2016 1300-1602011
Berlin (b+b)
07.11.– 08.11.2016 1300-1611075
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauenvertreterinnen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 BerlHG
Seminargebühr
475,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
117
Kommunikation und Zusammenarbeit
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation
oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen
mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen.
Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im
Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die
nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch
gestalten?
In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen
Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist – und zwar von A-Z. Von
der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch
durchlaufen und ausprobiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung
Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen
der betrieblichen Arbeit
Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen
Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
17.10.– 21.10.2016 BE-0116101705
Berlin (Wannsee)
27.02.– 03.03.2017 BE-0117022703
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Ingo Woelke
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
118
Kommunikation und Zusammenarbeit
Sicher auftreten – klar formulieren – gut informieren
Sprachkompetenz für Interessenvertreter/-innen
Für Mitglieder von Betriebs- bzw. Personalräten und Mitarbeitervertretungen sind
kommunikative Fähigkeiten von zentraler Bedeutung. Im Rahmen ihres gesetzlichen
Auftrags müssen sie permanent Gespräche führen, komplexe Sachverhalte verständlich darstellen und Fragen klar beantworten.
Durch verständliche Sprache, visualisierte Moderation und Präsentation von Redebeiträgen sowie durch professionelles Auftreten und Sachkompetenz in Sitzungen
und Verhandlungen werden Betriebs- und Personalratsmitglieder sicherer und durchsetzungsfähiger.
Dies gilt für Gespräche mit Einzelnen, für Beiträge auf Versammlungen oder vor
Gruppen und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.06.– 24.06.2016 1300-1606203
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten oder Mitarbeitervertretungen
Referentin
Dr. Bärbel Stut
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Besuch des
BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
Rede- und Gesprächssituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung werden
thematisiert und simuliert. Durch die Analyse aufgezeichneter Beiträge wird rhetorische Kompetenz theoretisch und praktisch eingeübt.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sprachkompetenz in Gesprächen und Verhandlungen
Aufbau und Planung unterschiedlicher Wortbeiträge
Moderation und Präsentation
Wirkung im Gespräch und in der Rede
Klar und verständlich sprechen
Körpersprache
Stilistik und Stimmführung
Praktische Übungen
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
119
Kommunikation und Zusammenarbeit
Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend
für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
08.02.– 12.02.2016 BE-0116020806
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren
zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer
in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können
Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren.
Referent
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Starke und schwache Argumente
Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Ralf Lange
Branche/Bereich
alle
Freistellung
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
120
Kommunikation und Zusammenarbeit
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als
einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres
Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B.
beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer
Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem
Arbeitgeber.
Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache
und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen
bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen
Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung,
dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Wie gehe ich mit Störungen um?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.04.– 08.04.2016 BE-0116040404
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
18.07.– 22.07.2016 BE-0116071805
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
30.01.– 03.02.2017 BE-0117013003
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
121
Kommunikation und Zusammenarbeit
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei
der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden
(nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren
Mitmenschen.
Besondere Situationen, wie z.B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die
Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem
Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.02.– 26.02.2016 BE-0116022205
Berlin (Wannsee)
24.10.– 28.10.2016 BE-0116102404
Berlin (Wannsee)
27.03.– 31.03.2017 BE-0117032703
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Klare Rede, starke Wirkung – Teil 1“
Freistellung
In freundlicher und unterstützender Atmosphäre können Sie hier Ihre seit dem Grundseminar gemachten Redeerfahrungen reflektieren und Ihre Redekompetenz weiterentwickeln.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Differenzierung von Redeanlässen – dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten
Präsenz vor Publikum – Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur
Schärfung des persönlichen Redeprofils
Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden,
gelassen und humorvoll zu bleiben
Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren
Redebeiträgen
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
122
Kommunikation und Zusammenarbeit
Chancen hören, Wege sehen, Klartext reden
Konstruktiv Gespräche führen und Konflikte lösen
Ob in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, mit den Kolleginnen und Kollegen
oder im Gremium selbst: Es kann schwierig sein, sich zu verständigen. Dabei liegt der
Schlüssel, besondere Situationen zu meistern, in der eigenen Person. Denn am eigenen Kommunikationsverhalten kann man etwas ändern.
Im Seminar werden individuelle Lösungen für mitgebrachte „besondere“ Situationen
gesucht. Es werden Konzepte vermittelt und es wird ausprobiert, wie man die eigene
Art zu kommunizieren und agieren verändern kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konstruktiv kommunizieren
Fünf Möglichkeiten, zu kommunizieren
Angemessene Reaktion auf Angriffe und Provokationen
Aus sich wiederholenden negativen Situationen aussteigen
Angemessen konfrontieren
Beratungs- und Problemlösungsgespräche führen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.05.– 04.05.2016 1300-1605021
Berlin (Siemensstadt)
26.09.– 28.09.2016 1300-1609262
Bad Belzig
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referentin
Jule Endruweit
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
123
Kommunikation und Zusammenarbeit
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden,
wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die
Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder
müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen,
Einigungsstellen, Sozialpläne u.a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum.
In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der
Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden
und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Die Bedeutung von Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam
Die Einbeziehung der Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Rechtliche Aspekte von Verhandlungen
124
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.04.– 15.04.2016 BE-0116041107
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
23.05.– 27.05.2016 1300-1605233
Berlin (Ostbahnhof)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
17.10.– 21.10.2016 1300-1610171
Berlin (Mitte)
Referentin
Dr. Bärbel Stut
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Verhandlungsführung und Kommunikation
Für Interessenvertreter/-innen ist es nicht nur wichtig, über die richtigen Sachargumente
und das nötige Fachwissen zu verfügen, sondern auch, die eigenen Argumente gut
zu vermitteln. Gut zu argumentieren und zu verhandeln ist wichtig, um eine effektive
Interessenvertretungsarbeit leisten zu können.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.02.– 05.02.2016 BE-0116020309
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten bzw.
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretungen
Referentin
In diesem Seminar werden die Grundsätze einer erfolgreichen Gesprächs- und Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber oder Dienstherrn behandelt.
Dr. Claudia Neumann
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Grundlagen der Kommunikation
Sender-Empfänger-Modell
Die Rolle von Gestik und Mimik
Arten des Zuhörens
Sach- und Beziehungsebene
Wahrnehmung und Interpretation
Vorbereitung auf Gesprächstermine
Umgehen mit schwierigen Situationen
alle
Branche/Bereich
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
125
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mensch, ärger’ mich nicht!
Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte
Sem.-Nr.
14.11.– 18.11.2016 BE-0116111405
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und
respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt
mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die
Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung.
Referent/-in
Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um
inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch.
Teilnahmevoraussetzungen
Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere wenn sie gestresst sind), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt,
welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was
klärende Gespräche schwierig macht.
Gabrielle Haben;
Jürgen Siebers
Branche/Bereich
alle
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv (und lustvoll?) einen
souveränen Umgang damit finden.
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen
Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien
Mein persönlicher Konfliktstil
Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen
Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches
Konfliktverhalten
Bemerkungen
Weiterführende Angebote sind „Konfliktlösung als Prozess“ und „Mediation – der
konstruktive Weg zur Einigung“.
126
Termin/Ort
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Konfliktlösung als Prozess
Konfliktmanagement für die gesetzliche Interessenvertretung (Aufbauseminar)
Die bereits erworbenen Konfliktlösungskompetenzen und praktischen Erfahrungen
werden reflektiert und durch vertiefende Modelle erweitert. Der Blick auf das eigene
Konfliktverhalten und auf innere Prozesse erhellt das Verständnis und ermöglicht eine
klarere Sicht auf mich und mein Gegenüber. Gewaltfreie Kommunikation kann eine
Brücke in verfahrenen Situationen schlagen und wirkt auf die innere Haltung aller
Beteiligten.
Bei der Bearbeitung Ihrer Praxisfälle werden alle Faktoren des Konflikts (die Menschen,
die Bedingungen im Betrieb, die Vorgeschichte etc.) in den Blick genommen und in
die Erarbeitung der Lösungsstrategie mit einbezogen. An einem Projekttag werden
individuelle betriebliche Lösungsschritte erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Männliche/weibliche Konfliktkultur
Harvard-Konzept: Hart in der Sache, weich zum Menschen – auch im Streit?
Gewaltfreie Kommunikation
Das „innere Team“ zur inneren Klärung und Stärkung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
27.06.– 01.07.2016 BE-0116062703
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Gabrielle Haben;
Jürgen Siebers
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundlagenseminars „Mensch, ärger’
mich nicht!“ empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
127
Kommunikation und Zusammenarbeit
Gesund bleiben im Konflikt
Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitigkeiten gehören zum Alltag.
Wenn Konflikte aber mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden, bleibt immer
etwas zurück. Oft hat man dann einen Kloß im Hals. Oder die Auseinandersetzung
liegt einem schwer im Magen. Konflikte können die Gesundheit angreifen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied können Sie sich Konflikte oft nicht aussuchen
und wollen sie klären und auflösen. Aber dabei ist es auch wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsfähigkeit im Umgang mit Konflikten zu erweitern und dabei auf die eigene Gesundheit und die der
Beteiligten zu achten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sensibilisierung bei der Wahrnehmung von Konflikten
Kompetenzerweiterung im Umgang mit (Arbeits-)Konflikten
Gesundheitsprävention im Arbeitsleben
Handlungsfähigkeit in Konflikten erweitern
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.08.– 03.08.2016 BE-0116080102
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Petra Bode;
Hermann Weichel
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
128
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Konflikte unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und
möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen
und Vereinbarungen. 85 Prozent der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als Alternative zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen,
die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die
gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess. Ziel
ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können.
Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienststelle. Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu. In
diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konfliktgespräche im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode
Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation
Typische Konfliktsituationen im Betrieb
Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war?
Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei ihrer/seiner
Auswahl berücksichtigt werden?
Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen ist sie
geeignet?
Vereinbarungen als Abschluss einer Mediation und Umsetzung ihrer Ergebnisse
Grenzen der Mediation
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.08.– 03.08.2016 1300-1608011
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten bzw.
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretungen
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
129
Kommunikation und Zusammenarbeit
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von
Streitigkeiten unter den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt.
Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich
bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden
starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene
Konflikte aufzulösen und Win-win-Situationen herbeizuführen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik
Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung
Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis
130
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.10.– 04.11.2016 BE-0116103104
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Ralf Lange
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Das Seminar beinhaltet
keine Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Storytelling für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Es ist eine bittere Wahrheit: Nicht immer gewinnt die Vernunft und das bessere Argument. Trotz guter Gründe überzeugen wir nicht. Wir laufen gegen eine Wand und
sind frustriert.
Nicht das beste Argument gewinnt, sondern das Argument, das zu unserem Gehirn
spricht und uns emotional erreicht. Und das geschieht durch bildliche Ausdrücke und
Geschichten.
„Storytelling“ ist eine Methode, in der Führungskräfte in vielen Betrieben bereits
geschult werden. Grund genug, dass auch Betriebs- und Personalratsmitglieder sie
für ihre Aufgaben nutzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begriffsdefinition: Storytelling
Anwendung im Betrieb, z.B. zur Erreichung von Unternehmenszielen,
zum Wissenstransfer, Qualitätsmanagement
Methoden des Storytellings
Aufbau und Form der Geschichten
Mögliche Nutzung für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Transfer der Methode auf die aktuelle betriebliche Situation
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.09.– 23.09.2016 BE-0116092102
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Referenten
Dr. Klaus-Peter Pfeiffer;
Bruno Schollenbruch
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
131
Themen zur sozialen Kompetenz
Humor als Ressource
Instrumente zur Konfliktbewältigung
Die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung ist sehr konfliktreich – egal, ob es
nun um Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geht oder um die Arbeit im Gremium
selbst. Humor kommt hierbei fast gar nicht mehr vor. Dabei bietet Humor eine Möglichkeit, Distanz zu seinem eigenen Problem zu bekommen und so neue Lösungsmöglichkeiten zu finden und anzunehmen. Dabei geht es nicht um Schenkelklopfer und
Schotenreißer, sondern um den wohldosierten und empathisch eingesetzten Humor,
der entspannend und entschärfend wirkt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Wie funktioniert Humor?
Grundlagen humorvoller Kommunikation
Humorvolles Selbstmanagement
Aufmerksam machen und überzeugen durch humorvolle rhetorische Mittel
Konfliktsituationen aus dem Alltag der Interessenvertretung erfolgreich mit Humor
bearbeiten
Gemeinsam kreative Problemlösungen finden
132
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.10.– 07.10.2016 BE-0116100405
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referentin
Kathrin Hansmeier
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Themen zur sozialen Kompetenz
... aber bitte mit Wirkung!
Bewertung betrieblicher Konfliktbearbeitungsprogramme
Die Zahl der Betriebe und Dienststellen, die über Vereinbarungen die gelebte Konfliktkultur konstruktiv beeinflussen wollen, steigt. Jedoch gibt es unterschiedlichste Verfahren zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten. Die entscheidende Frage ist:
Welche Kriterien existieren, um sicherstellen zu können, dass Konfliktregulierung in
Betrieb und Dienststelle tatsächlich stattfindet und konstruktiver Umgang mit Konflikten vorgelebt wird? Wie kann der Erfolg von Konfliktbearbeitungsprogrammen
gemessen werden?
In diesem Seminar können Sie die jeweiligen guten Absichten des Konfliktmanagements mit den betrieblichen Realitäten vergleichen. Es richtet sich daher vor allem an
Teilnehmende, die häufig mit betrieblichem Konfliktmanagement zu tun haben.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Standards der betrieblichen Konfliktbearbeitung
Implementierung und Förderung von Konfliktbearbeitungsprogrammen
Beispiele für unterschiedliche qualitativ interessante Verfahren
Verlässlichkeit und Wirkung von Konfliktbearbeitungsprogrammen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.08.– 05.08.2016 BE-0116080303
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Wolfgang Dennier
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
133
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen
Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der
einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden
und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des
vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
134
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016 BE-0116011802
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
08.02.– 12.02.2016 1300-1602083
Erkner
Referent/-in
22.02.– 26.02.2016 BE-0116022201
Berlin (Wannsee)
Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Juristinnen/Juristen
14.03.– 18.03.2016 1300-1603143
Berlin (Ostbahnhof)
06.06.– 10.06.2016 BE-0116060601
Berlin (Wannsee)
11.07.– 15.07.2016 1300-1607112
Berlin (Mitte)
Branche/Bereich
alle
Freistellung
12.09.– 16.09.2016 1300-1609122
Berlin (Wannsee)
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
24.10.– 28.10.2016 1300-1610242
Berlin (Ostbahnhof)
Seminargebühr
21.11.– 25.11.2016 BE-0116112103
Berlin (Wannsee)
16.01.– 20.01.2017 BE-0117011602
Berlin (Wannsee)
13.02.– 17.02.2017 1300-1702131
Berlin (Wannsee)
20.03.– 24.03.2017 BE-0117032002
Berlin (Wannsee)
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 2
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards
für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch
die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,
über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten
aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und
die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung
erläutert.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss
(AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen.
Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des
Arbeitsverhältnisses.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.01.– 29.01.2016 BE-0116012502
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
15.02.– 19.02.2016 1300-1602152
Berlin (Mitte)
Referent/-in
29.02.– 04.03.2016 BE-0116022902
Berlin (Wannsee)
Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Juristinnen/Juristen
07.03.– 11.03.2016 1300-1603072
Berlin (Ostbahnhof)
30.05.– 03.06.2016 BE-0116053001
Berlin (Wannsee)
18.07.– 22.07.2016 1300-1607182
Berlin (Wannsee)
05.09.– 09.09.2016 BE-0116090502
Berlin (Wannsee)
07.11.– 11.11.2016 1300-1611073
Berlin (Ostbahnhof)
12.12.– 16.12.2016 BE-0116121202
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
23.01.– 27.01.2017 1300-1701233
Berlin (Mitte)
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
13.03.– 17.03.2017 BE-0117031302
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
135
Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht 3
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher
individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend
Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den
Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen.
Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
136
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 04.03.2016 1300-1602294
Berlin (Ostbahnhof)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
14.03.– 18.03.2016 BE-0116031403
Berlin (Wannsee)
Referent
20.06.– 24.06.2016 1300-1606202
Berlin (Ostbahnhof)
Fachanwältinnen/Fachanwälte für Arbeitsrecht,
Juristinnen/Juristen
29.08.– 02.09.2016 BE-0116082902
Berlin (Wannsee)
06.02.– 10.02.2017 BE-0117020602
Berlin (Wannsee)
27.03.– 31.03.2017 1300-1703272
Berlin (Mitte)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Einführung in das Arbeitsrecht 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend
interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die
praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen
können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)
Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.07.– 08.07.2016 BE-0116070401
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.
Teilnahmevoraussetzungen
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Freistellung
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
137
Arbeitsrecht
Seminarreihe: Recht haben und Recht bekommen
Praktische Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
Wirksame Interessenvertretung besteht u.a. in der situationsangemessenen Anwendung rechtlicher Normen. Beteiligungsrechte im Personalvertretungsgesetz und im
Betriebsverfassungsgesetz normieren betriebliche Situationen, die in ihrer personalen,
sozialen, organisationskulturellen und politischen Beschaffenheit erst verstanden
werden müssen, damit rechtliche Bestimmungen situationsangemessen angewendet
werden können.
Es genügt nicht, rechtliche Bestimmungen zu kennen. Die betriebliche Situation muss
in ihren verschiedenen thematischen Facetten erkannt werden, um rechtlich abgesicherte und betriebspolitisch wirksame Handlungsmöglichkeiten zu finden.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.07.– 15.07.2016 BE-0116071101
Berlin (Wannsee)
Teil 1;
Seminargebühr: 975,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
12.02.– 15.02.2017 BE-0117021203
Berlin (Wannsee)
Teil 2;
Seminargebühr: 775,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Eine verbindliche Teilnahme
an beiden, aufeinander
aufbauenden Seminaren
wird vorausgesetzt.
138
Arbeitsrecht
Seminarreihe: Betriebsübergänge, Umstrukturierungen und
Rechtsformänderungen
Ein zweiteiliges Angebot für die Interessenvertretung
Was können Betriebs- und Personalräte bei einer anstehenden unternehmensinternen
Umstrukturierung, bei einer Rechtsformänderung oder bei Outsourcing tun? Welche
Handlungsmöglichkeiten bieten ihnen die Gesetze?
Diese Seminarreihe, bestehend aus zwei aufeinander aufbauenden Seminaren, bietet
Ihnen eine aktuelle Zusammenstellung von Gestaltungsoptionen aus den Bereichen
Weiterbildung, Beratung und Projektarbeit an.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.04.– 22.04.2016 BE-0116041805
Berlin (Wannsee)
Teil 1;
Seminargebühr: 975,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
14.11.– 16.11.2016 BE-0116111404
Berlin (Wannsee)
Teil 2;
Seminargebühr: 755,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Eine verbindliche Teilnahme
an beiden, aufeinander
aufbauenden Seminaren
wird vorausgesetzt.
139
Arbeitsrecht
(Zu) lange krank – (zu) häufig krank: Ende der Beschäftigung?
Krankheitsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und
zwangsweise Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand von Beamtinnen und Beamten nehmen zu. Betriebs- und Personalräte sind bereits im Vorfeld von Kündigungen
oder Einleitungen von Zurruhesetzungsverfahren gefordert, denn die betroffenen
Beschäftigten benötigen Unterstützung. Für die Interessenvertretungen ist es wichtig,
genau darauf zu achten, eine Zustimmungsverweigerung richtig zu begründen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
Welche Rolle spielt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Beteiligung aller im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Interessenvertretungen
Verfahren beim Integrationsamt
Voraussetzungen des Zurruhesetzungsverfahrens
Rechte und Möglichkeiten der Betriebs- und Personalräte im Beteiligungsverfahren
Die „richtige“ Zustimmungsverweigerung und das Verfahren bei Nichteinigung
140
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.05.– 27.05.2016 BE-0116052506
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referenten
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht;
Enrico Pätzel, Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerhaftung im Betrieb
Ein Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, fallen Späne.“ – Wann und in welcher Form
haften Arbeitnehmer/-innen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Frage und erläutert
anhand von Praxisbeispielen die Rechtslage.
Was geschieht, wenn ein Beschäftigter den Generalschlüssel einer Schließanlage
verliert? Haftet die Pflegekraft, wenn ein Patient nach einer Injektion ein Spritzenabszess bekommt? Wird ein Kraftfahrer in Regress genommen, wenn er einen Unfall
durch erhöhte Geschwindigkeit verursacht? Muss eine Erzieherin Schmerzensgeld
zahlen, wenn sich ein Kind aus ihrer Kita-Gruppe beim Spielen verletzt? Wer kommt
für die Kosten auf, wenn technische Geräte am Arbeitsplatz vom Schreibtisch fallen
und defekt sind?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und Haftung des Arbeitgebers
Haftet der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber?
Ist die Haftung beschränkt?
Besteht eine Versicherungspflicht des Arbeitgebers?
Haftung gegenüber Arbeitskollegen
Haftung gegenüber Betriebsfremden (Kunden, Besuchern usw.)
Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung
Wie wird der Schadensersatzanspruch durchgesetzt?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
16.02.2016
Berlin (b+b)
1300-1602161
Betriebs-/Personalratsmitglieder
18.07.2016
Berlin (b+b)
1300-1607183
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
141
Arbeitsrecht
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze
zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem
werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen.
Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich
dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und
Tarifverträgen (beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
(EuGH und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
142
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.03.– 23.03.2016 2100-1603211
Boltenhagen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Betriebs-/Personalratsmitglieder
25.04.– 27.04.2016 1300-1604251
Berlin (Warschauer Str.)
Christa Flierl
14.11.– 16.11.2016 BE-0116111403
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
Referentin
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsrecht
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.
Personalrats
Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr.
Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen
Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten
AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber auf (Schein-)Werkverträge.
In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen
Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von
Leiharbeit und Werkverträgen
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der Randbelegschaft
Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
Aktuelle Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.03.– 23.03.2016 1411-1603211
Hamm
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
Seminargebühr: 720,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
11.07.– 13.07.2016 BE-0116071103
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr: 755,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
19.09.– 21.09.2016 2100-1609193
Lüneburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Seminargebühr: 720,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
05.10.– 07.10.2016 1411-1610052
Hagen (Westfalen)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b NRW
Seminargebühr: 720,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
143
Arbeitsrecht
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Sem.-Nr.
11.04.– 13.04.2016 1300-1604111
Berlin (Köpenicker Str.)
Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe,
mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit
abschafft.
Referentin
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen
Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht
die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien
werden vorgestellt.
Teilnahmevoraussetzungen
Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem
Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher
werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen.
Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme
Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb
Formen der Arbeitsbewertung
Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung
Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung
144
Termin/Ort
Rebekka Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsrecht
Beurteilungssysteme als Motivationsinstrumente?
Ziel und Bedeutung der Personalbeurteilung und der Leistungsbewertung
Beurteilungen sollen zur Information und Motivation sowie zur Förderung und Entwicklung der Leistungsbereitschaft von Beschäftigten dienen. Voraussetzungen sind
objektive Beurteilungsverfahren und Bewertungskriterien, die der Mitbestimmung
der Interessenvertretung unterliegen. Der Gestaltungsrahmen für Beurteilungssysteme
und Zielvereinbarungen basiert auf den Beteiligungsrechten gemäß Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz.
Im Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern werden die Leistungen der
Beschäftigten im Beurteilungssystem erfasst und gewertet. Das Beurteilungssystem
trifft Aussagen zur quantitativen und qualitativen Arbeitsleistung in der Vergangenheit und Zukunft. Beschäftigte und Interessenvertretungen stehen den Personalbeurteilungen, Leistungsbewertungen und Zielvereinbarungen kritisch gegenüber –
mit Recht!
Im Seminar werden Handlungsmöglichkeiten für den betrieblichen Alltag entwickelt,
die das Erstellen von Beurteilungsbögen und Bewertungsgrundsätzen vereinfachen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Inhalte und Ziele der Personalbeurteilung
Beurteilungsgrundsätze und ihre Gestaltungsmöglichkeiten
Beurteilungssysteme und die Erarbeitung von Bewertungskriterien
Beurteilungsfehler und ihre Folgen
Vor- und Nachteile von Zielvereinbarungen
Beurteilungen und Zeugnisse richtig lesen und interpretieren
anhand von aktuellen Beispielen
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.07.– 27.07.2016 BE-0116072501
Berlin (Wannsee)
29.08.– 31.08.2016 1300-1608292
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Michael Gümbel;
Katrin König
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
145
Arbeitsrecht
Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche
Ein Führungsinstrument in vielen Betrieben und Dienststellen
Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als
auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter(innen)gepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine zentrale
Rolle.
Häufig werden sie als Steuerungsinstrument zur Umsetzung der Arbeitgeberziele auf
der Mitarbeiterebene und als Mittel zur Einführung neuer Formen der Entlohnung
eingesetzt. Zur Vereinbarung der Ziele werden meist Mitarbeiterbeurteilungen und
-gespräche genutzt.
Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter(innen)gesprächen
und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt
werden können.
In dem Seminar werden Chancen und Risiken vorgestellt, Kriterien für Zielvereinbarungen erarbeitet sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung behandelt.
Die Ausgestaltung des § 18 TVöD ist nicht Inhalt des Seminars.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Kriterien von Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen mit/ohne Bezug zum Entgelt
Datenermittlung bei Zielvereinbarungen
Regelung von Zielvereinbarungen und Mitarbeiter(innen)gesprächen
Tarifvertragliche und betriebsverfassungs-/personalvertretungsrechtliche
Handlungsmöglichkeiten
Rechte der einzelnen Beschäftigten
146
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.05.– 04.05.2016 BE-0116050202
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
24.10.– 26.10.2016 1300-1610245
Erkner
Referentinnen
Dr. Nadja Cirulies;
Dr. Ortrud Rubelt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeitsrecht
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf
und -einsatz
„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal.
Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige
Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre
Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang
andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheitliche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitunter die Beschäftigten selbst.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des
Personalbedarfs und -einsatzes
Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit und des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft
Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des
Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen)
Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten
Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei
Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung
Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.07.– 13.07.2016 1600-1607113
Gladenbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
147
Arbeitsrecht
Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als Aufgabe der
gesetzlichen Interessenvertretung
Die Integration von Kolleginnen/Kollegen im Betrieb, die ihre Wurzeln in anderen
Kulturkreisen haben, die Förderung des Verständnisses zwischen den Beschäftigten
sowie die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gehören zu den
Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung.
Bei dieser Aufgabe ist die vielfältige Bedeutung des Wortes „Integration“ der Schlüssel.
Im Rahmen des Seminars werden die Bedeutungen des Begriffs inhaltlich gefüllt, die
gesetzlichen Grundlagen für die Integrationsarbeit erarbeitet und konkrete betriebliche Handlungsperspektiven entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was versteht man unter Integration?
Aus welchen gesetzlichen Grundlagen ergibt sich die Aufgabe zur Integration für
gesetzliche Interessenvertetungen?
Welche Strategien zur Integration gibt es, und wo liegen die möglichen Probleme?
Integration durch Beachtung der rechtlichen Gleichstellung
Integration durch soziale Partizipation
Integration durch Überwindung und Zurückdrängung von Ausgrenzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
21.03.– 23.03.2016 BE-0116032101
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referenten
Stefan Bommer;
Wilhelm Knolle,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
148
Arbeitsrecht
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben
ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/
Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument an die Hand.
In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte kennen, die sich für Ihre Arbeit
ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen
und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen
auf dem Prüfstand
Mustervereinbarung zur Einrichtung einer Beschwerdestelle
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.10.– 07.10.2016 BE-0116100503
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung,
Gleichstellungsbeauftragte
Referent
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV und
Gleichstellungsbeauftragte
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
149
Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren
Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden
lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung
kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen
und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet
dabei einen weiteren Schwerpunkt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016 BE-0116042504
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referent
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
150
Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 18.05.– 20.05.2016 1500-1605182
Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen
vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für
eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem
entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen
Altersversorgung vereinbaren.
Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das
Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der
betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft
eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der
Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.
Mosbach
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung
Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung
für die Beschäftigten
Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem
BetrAVG und zum Kapitalerhalt
Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)
Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche)
und Leistungsformen
Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung
Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers
Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
151
Sozialrecht
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung
Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können,
bietet Ihnen dieses Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des
Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau
Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen
Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z.B. Kurzarbeit,
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen
Transfermaßnahmen
Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung
der gesetzlichen Interessenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.08.– 02.09.2016 BE-0116082903
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Ronald Koch
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
152
Sozialrecht
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Was die gesetzliche Interessenvertretung über das Renten- und Sozialversicherungsrecht wissen sollte!
Meine Rente muss zum Leben reichen. Traum oder Wirklichkeit? Stimmt es noch:
Die Rente ist sicher? Betriebs- und Personalräte müssen wissen, was im Rentenrecht
„gespielt“ wird, um die Kolleginnen/Kollegen informieren zu können und pragmatische Lösungen zu finden.
Dies Seminar befasst sich gezielt mit den Kernthemen des Renten- und Sozialversicherungsrechts. Alle Aspekte, die für die täglichen Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung wichtig sind, werden leicht verständlich vermittelt. Anhand konkreter
Berechnungsbeispiele werden wertvolle Tipps gegeben, um die Kollegen in der
betrieblichen Praxis kompetent zu beraten und zu unterstützen.
Dabei geht es nicht nur um den „normalen“ Übergang ins schöne Leben als Rentner/-in.
Was passiert z.B. mit der Rentenhöhe bei Arbeitslosigkeit wegen betriebsbedingter
oder sonstiger Kündigung? Wie beeinflusst lange Krankheit meine Rentenansprüche?
Was erwartet uns im Fall von Berufsunfähigkeit?
Ob Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung: Dieses Seminar hilft, die wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung zu überschauen und zu verstehen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
22.08.– 26.08.2016 BE-0116082206
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Referenten
Ronald Koch;
Holger Raschke
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sozialversicherung als Bestandteil der sozialen Sicherung
Die Versicherungsträger: Welche Risiken sind wo versichert?
Die Anspruchsberechtigten: Wer ist versichert?
Mini- und Midi-Jobs: Wie sind diese Kollegen versichert?
Wie funktioniert die Finanzierung der Sozialversicherung und von Leistungsfällen?
Wie werden sozialversicherungsrechtliche Ansprüche durchgesetzt?
Spezialfälle: Sozialrechtliche Folgen der Beendigung oder des Ruhens eines
Arbeitsverhältnisses
153
Sozialrecht
Sozialrechtliche Folgen von Personalabbauinstrumenten
Grundlagenwissen für die gesetzliche Interessenvertretung
Wenn in Unternehmen Personal abgebaut werden soll, kommt dem Betriebsrat die
wichtige Aufgabe zu, dies im Rahmen seiner Mitbestimmungsmöglichkeiten „sozialverträglich“ mitzugestalten, d.h. eigene Forderungen aufzustellen, Sozialpläne zu
verhandeln und Kolleginnen/Kollegen kompetent zu beraten.
Sem.-Nr.
31.10.– 04.11.2016 BE-0116103102
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referenten
Ronald Koch;
Holger Raschke
Branche/Bereich
alle
Hierfür sind Kenntnisse über die sozialrechtlichen Auswirkungen der Instrumente des
Personalabbaus unerlässlich: Wie sieht es aus mit dem Arbeitslosengeld? Welche
Gefahren hat ein Aufhebungsvertrag? Wie kommen rentennahe Jahrgänge möglichst
abschlagsfrei in die Rente?
Teilnahmevoraussetzungen
In diesem Seminar wird Betriebsratsmitgliedern ein Überblick gegeben, welche individuellen sozialrechtlichen Folgen durch Kündigungen, Aufhebungsverträge, vorzeitigen Renteneintritt und Altersteilzeit entstehen und was die Eckpunkte eines
„guten“ Sozialplans bzw. Aufhebungsvertrags sein sollten. Dabei soll ihre Verhandlungs- und Beratungskompetenz in schwierigen Situationen gestärkt werden, um
Härten für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen zu vermeiden.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick zu den sozial- und arbeitsrechtlichen Grundlagen
Arbeitslosengeld bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Altersrenten bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Altersteilzeit und weitere Instrumente des Personalabbaus
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
154
Termin/Ort
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Sozialrecht
Flexibel in die Rente
Ziel des Seminars ist, darzustellen, wie tarifliche und betriebliche Akteure auf den
Abbau gesetzlicher Optionen des flexiblen Rentenübergangs reagieren können. Die
bestehende Regelungsvielfalt zum flexiblen Übergang in die Rente in Gesetzen, Tarifverträgen, aber auch in Betriebs- und Dienstvereinbarungen wird aufgezeigt und
thematisch miteinander verknüpft.
Dabei geht es nicht nur um den „normalen“ Übergang in die Rente. Insbesondere die
Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Betriebs- und Tarifvertragsparteien
werden dargestellt und betrachtet.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.08.– 19.08.2016 BE-0116081502
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referenten
Ronald Koch;
Holger Raschke
Branche/Bereich
alle
Freistellung
In der Summe ergibt sich ein facettenreiches und dynamisches Bild der institutionellen
Rahmung des flexiblen Erwerbsausstiegs, der Nutzung der Übergangsinstrumente
durch die Beschäftigten sowie der möglichen zukünftigen Gestaltung des Rentenübergangs auf betrieblicher, tariflicher und gesetzlicher Ebene.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Folgen der Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen
Rentenversicherung für die Beschäftigten
Betriebliche Auswirkung der Entflexibilisierung des staatlichen Rentenübergangs
Angebot und Nutzung tariflicher und betrieblicher Übergangsinstrumente
Praxisbeispiele: Erfahrungen beim flexiblen Rentenübergang
Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten als Möglichkeit zum flexiblen Erwerbsausstieg?
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
155
Betriebliche Sozialpolitik
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Zeit ist ein knappes Gut, dessen Organisation und Verteilung weitreichende Konsequenzen für alle Lebensbereiche hat. Es verwundert daher nicht, dass das Thema
Arbeitszeit bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und ihren Interessenvertretungen
einen hohen Stellenwert hat.
Ziel dieses Seminars ist es, die Gestaltungsspielräume für eine vereinbarkeitsgerechte
Arbeitszeitpolitik aufzuzeigen sowie die Beteiligungsrechte und die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung darzustellen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung des rechtlichen Anspruchs auf Berücksichtigung der familiären
Interessen von Beschäftigten im Beruf
Praktische Umsetzung des Anspruchs durch Arbeitszeitmodelle, Einrichtung
von betrieblichen Kindergärten etc.
Ansprüche im Rahmen von Rückkehrrechten aus der Elternzeit bzw. Pflegezeit
Arbeitszeitreduzierung – gesetzliche und tarifliche Ansprüche
Familiengerechte Arbeitszeiten – individuelle Ansprüche und kollektive
Gestaltungsmöglichkeiten
Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
156
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.08.– 02.09.2016 BE-0116082905
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
26.09.– 28.09.2016 1300-1609264
Berlin (Siemensstadt)
Referenten
Deltev Nitsche,
Rechtsanwalt;
Dr. Christian Paschke,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Betriebliche Sozialpolitik
Integration und Mitbestimmung
Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung
Viele Belegschaften sind mittlerweile so bunt zusammengewürfelt wie unsere Gesellschaft. Kolleginnen und Kollegen mit verschiedenen Nationalitäten kommen aus
entsprechend unterschiedlichen Kulturkreisen. Dafür, dass solche Verschiedenheit im
Arbeitsleben konfliktfrei funktionieren kann, sorgt das Diversity Management.
Die kulturelle Vielfalt der Beschäftigten kann in zahlreichen Dienstleistungsbranchen
für den Kontakt mit den Kundinnen und Kunden von Vorteil sein. Diversity Management nimmt Potenziale, Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen aller in den Blick.
Dieses Seminar beantwortet die Frage, wie die gesetzliche Interessenvertretung
Diversity Management im Betrieb unterstützen kann. Soviel sei verraten: Der Gesetzgeber hat entsprechende Regelungen geschaffen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Rahmenbedingungen für Menschen mit Migrationshintergrund
Der Begriff der „strukturellen Diskriminierung“
Die Rolle von Leiharbeit und Werkvertrag
Rechtliche Handlungsgrundlagen für die Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.08.– 02.09.2016 BE-0116083106
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
157
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Termin/Ort
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema
„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
verschaffen wollen.
18.04.– 20.04.2016 1600-1604184
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Seminargebühr: 780,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit.
Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten
Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen
Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen
(mit Beispielen)
Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Überstunden, Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen
(Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
158
Sem.-Nr.
29.08.– 02.09.2016 BE-0116082904
Berlin (Wannsee)
Seminargebühr: 975,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
12.09.– 14.09.2016 2100-1609122
Timmendorfer Strand
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Seminargebühr: 780,00 €.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referent/-in
Christa Flierl,
Gerald Fuhlendorf
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitszeit
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeitswelt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu
flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeitnehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbstausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskussions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus.
Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitinstrumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und speziell in
Deutschland
Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
(z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit)
Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten
Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.05.– 03.06.2016 BE-0116053002
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referenten
Deltev Nitsche,
Rechtsanwalt;
Dr. Christian Paschke,
Rechtsanwalt
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
159
Arbeitszeit
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine
Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeitsund Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit?
Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden
über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig,
dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeiten wahrnehmen.
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und
deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus
entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und
Schichtplangestaltung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung
von Dienst- oder Schichtplänen
Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und
Veränderungsmöglichkeiten
Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst
Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen
160
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.11.– 02.12.2016 1300-1611282
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Referent
Michael Zweig,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitszeit
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und
privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause
aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit.
Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach
Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die
private Mailadresse).
Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche
(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese?
Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und
wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit
Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit
Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen
Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz
Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von
dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 08.11.2016 1600-1611075
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
161
Arbeitszeit
Lebensarbeitszeitkonten
In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten
geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten
sind, als inhaltlichen Schwerpunkt.
Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments.
Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können.
Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der
Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen.
Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche
Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile
in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den
Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche
Grundlagen
Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung,
Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten
Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von
Lebensarbeitszeitkonten
Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung
Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen
162
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.06.2016
2100-1606132
Hannover – Mercure City
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Referent
Dr. Andreas Hoff
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
375,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitszeit
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Termin/Ort
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und
Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den
Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann.
05.10.– 07.10.2016 2100-1610051
Fulda
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und
mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter
Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie
Behinderungen sind vielfach die Folgen.
Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung –
Ermüdung – Erholung
Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und
Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung
Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit,
Arbeitszeitkonten
Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte
Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten
Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
Sem.-Nr.
13.04.– 15.04.2016 2100-1604131
Walsrode
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Michael Gümbel,
Petra Kolberg
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
163
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Der Betriebsrat in Tarifauseinandersetzungen
Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beeinflussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebsrats,
wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck gemacht werden
soll?
Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit
Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebsrats im Arbeitskampf
Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung
gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG
Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit
Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und Warnstreiks
164
Termin/Ort
Sem.-Nr.
03.02.– 05.02.2016 BE-0116020307
Berlin (Wannsee)
14.09.– 16.09.2016 1300-1609141
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Referenten
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht;
Ronny Rothe
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Tarifverträge: Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretungen
Probleme, Lösungswege und Perspektiven
Tarifverträge gehören für Betriebsräte und Personalvertretungen zu ihrer täglichen
Arbeit.
Sie lernen in unserem Seminar die wichtigsten Funktionen und Inhalte von Tarifverträgen in ihrer derzeitigen und geschichtlichen Bedeutung kennen. Das Ziel ist nicht
allein die Erweiterung Ihres Fachwissens, sondern ein sicherer Umgang mit dem Thema
durch praxisnahe Vermittlung. Dabei wird der Frage nachgegangen, welche Rolle
Tarifverträge für die abhängig Beschäftigten und für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen in der Zukunft spielen können und sollen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Tarifverträge: Rechtliche und historische Grundlagen
Die Bedeutung der Tarifverträge für abhängig Beschäftigte und für die Interessenvertretungen
Missachtung der Tarifverträge: Aktuelle Probleme bei der Einhaltung von Tarifverträgen und der Ausgestaltung der betrieblichen und behördlichen Praxis
Öffnungsklauseln und Verbandsaustritt des Arbeitgebers – was bedeutet das?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.01.– 15.01.2016 BE-0116011106
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referenten
Bernhard Krabiell;
Peter Renneberg
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
165
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für
die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis
dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und
fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen
des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte
Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
166
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 15.04.2016 1300-1604113
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
04.07.– 08.07.2016 BE-0116070402
Berlin (Wannsee)
Referent
24.10.– 28.10.2016 BE-0116102402
Berlin (Wannsee)
Dieter Klang
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die
Entgeltordnung
Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die
§§ 12, 13 TVöD-Bund aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung,
zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen
mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund.
Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte
des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.04.– 29.04.2016 1300-1604255
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
17.10.– 21.10.2016 BE-0116101703
Berlin (Wannsee)
Referenten
Dieter Klang;
Andreas Müller
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
167
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender 25.01.– 29.01.2016 BE-0116012504 Betriebs-/PersonalratsmitBerlin (Wannsee)
glieder
Regelungen nach BAT/BMT-G
09.05.– 13.05.2016 1300-1605094
Referenten
Berlin (b+b)
Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer
13.06.– 17.06.2016 BE-0116061303 Dieter Klang;
Andreas Müller
noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeit- Berlin (Wannsee)
23.01.–
27.01.2017
BE-0117012304
geber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten
TeilnahmeBerlin (Wannsee)
deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordvoraussetzungen
nungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so EingrupBesuch des BR-/PR-Grundseminars
pierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet.
Freistellung
168
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden
gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle
Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD.
Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Seminargebühr
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und
weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen
ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und
Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen
müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte
Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in
seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 15.04.2016 BE-0116041106
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
10.10.– 14.10.2016 1300-1610105
Berlin (b+b)
Referent
Andreas Müller
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
169
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen
Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die
§§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen
um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der
Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der
Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang
bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
170
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 27.05.2016 1300-1605235
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
18.07.– 22.07.2016 BE-0116071803
Berlin (Wannsee)
Referenten
Dieter Klang;
Andreas Müller
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L spezial: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts nach TV-L: Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.11.– 18.11.2016 1300-1611144
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referenten
Für das Tarifwerk des TV-L ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die
Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden
auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in den §§ 12, 13 TV-L
aufgenommen. Als Personal- und Betriebsrat bestimmen Sie bei der Einstellung und
Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf
ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Dieses Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und
baut auf den Inhalten des Teils I auf. Im Vordergrund steht die Arbeit mit exemplarischen
Stellenbeschreibungen und -bewertungen. Hierbei spielen der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit,
der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile eine zentrale Rolle. Unter Berücksichtigung
der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden übungsweise Stellen beschrieben
und bewertet, um auf dieser Grundlage korrekt Eingruppierungen und ihre Zuordnungen in den TV-L beurteilen zu können. Vertieft werden auch Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen.
Dieter Klang;
Andreas Müller
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
171
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen
unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten.
Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert,
Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet
dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die
zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes?
Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf
der Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abordnung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung
notwendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalgestellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene
Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum
Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung
Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung – Grenzen
des Direktionsrechts des Arbeitgebers
Voraussetzungen der Personalgestellung
Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und
Arbeitnehmerüberlassung
Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen
Servicebereichen)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang
mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten
172
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 09.11.2016 1600-1611074
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen
und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben
der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen,
die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe
des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/
Betriebsvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit,
Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung
Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung
Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung
Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.09.– 23.09.2016 1300-1609195
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
07.11.– 11.11.2016 BE-0116110703
Berlin (Wannsee)
Referent
Andreas Müller
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
173
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den
Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung
und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter.
Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich
in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln.
Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale
Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit
hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar
üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen
Fällen werden beantwortet.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das
Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie.
Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf.
174
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.06.– 10.06.2016 BE-0116060605
Berlin (Wannsee)
19.09.– 23.09.2016 1300-1609196
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Andreas Müller
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Eingruppierungsrecht 1“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,
MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen
Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund
steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von
„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.02.– 19.02.2016 1300-1602154
Berlin (Siemensstadt)
23.05.– 27.05.2016 BE-0116052305
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referenten
Dieter Klang;
Holger Raschke;
Michael Zweig,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/
SBV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
175
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84
Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte
und gilt für alle Beschäftigten.
Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an
ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die
Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist
somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur
für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte
eine wichtige Aufgabe.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.02.– 05.02.2016 BE-0116020108
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
04.07.– 08.07.2016 1300-1607042
Berlin (Ostbahnhof)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
26.09.– 30.09.2016 BE-0116092604
Berlin (Wannsee)
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Michael Zweig,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
176
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der
praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und
Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren.
Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus
und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives
Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle
Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele,
Erfolgsfaktoren, Konsequenzen
Rechtsprechungsübersicht: z.B. BEM und personenbedingte Kündigung;
Rechte und Pflichten der Interessenvertretung
Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch
(Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten;
Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“)
Präventionsauftrag
BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
18.07.– 22.07.2016 BE-0116071804
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch eines BEM-Grundlagenseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe
dazu) im Seminar zu überprüfen.
177
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem
Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe
überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits
vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen
wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer
Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder
eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung
zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von
Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung;
welche Beteiligungsrechte sind betroffen?
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine
Vereinbarung
Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung:
Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels,
Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
178
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 29.04.2016 1300-1604252
Berlin (Mitte)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Michael Zweig,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung und Ähnliches sind Ursachen für stetig steigende
psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das
Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen.
Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen
und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen
zusammenwirken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bedeutung der Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen: Ursachen (z.B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung)
und mögliche Folgen für die Beschäftigten
Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente
(Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten
der Beschäftigten)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen
Psychische Belastungen abbauen: Überblick über theoretische und praktische
Präventionsansätze
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.02.– 05.02.2016 BE-0116020101
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
06.06.– 10.06.2016 BE-0116060604
Berlin (Wannsee)
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
30.01.– 03.02.2017 BE-0117013002
Berlin (Wannsee)
Referentin
Maike Schwark
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
179
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau:
Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Termin/Ort
25.07.– 29.07.2016 BE-0116072504
Berlin (Wannsee)
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
07.11.– 11.11.2016 1300-1611074
Berlin (Siemensstadt)
Referentinnen
Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar
diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung
einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren
Beurteilung
Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente,
Qualitätskriterien, Durchführende
Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische
Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen
festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte
durchsetzen
Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener
Vereinbarungen
180
Sem.-Nr.
25.01.– 29.01.2016 1300-1601255
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
Dr. Bärbel Stut;
Maike Schwark
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Empfehlung: Vorherige
Teilnahme an einem
Grundlagenseminar zu
psychischen Belastungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Jetzt wird’s gefährlich – jetzt ist es genug!
Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen effektiv umsetzen
Immer mehr Arbeitsbelastung durch Personalmangel, Defizite bei der Organisation
des Personaleinsatzes durch den Arbeitgeber oder andauernde Mehrarbeit: Vor allem
in den Sozial-, Gesundheits- und Erziehungsberufen führt das zu Fehlern in der Erledigung von Arbeitsaufgaben und hat negative Folgen für alle Beteiligten.
In diesem Seminar geht es darum, Ihnen aufzuzeigen, welche zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Folgen es haben kann, wenn Beschäftigte Fehler im Rahmen ihrer Arbeit
machen und welche Möglichkeiten Sie den Kolleginnen und Kollegen bieten können,
um sich effektiv zu schützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht – wer haftet für Fehler durch Arbeitsüberlastung?
Praktische Handlungsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
23.05.– 25.05.2016 BE-0116052304
Berlin (Wannsee)
05.10.– 07.10.2016 BE-0116100504
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Referenten
Christian Marx;
Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
181
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung
für die Interessenvertretung!
Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte
vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen,
geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten
Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen
– wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausen- und Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m.
Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR)
Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten
ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege,
Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz
u.a.m.
Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung
Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von
Arbeitsplätzen
Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten
182
Termin/Ort
Sem.-Nr.
06.06.– 10.06.2016 BE-0116060603
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Detlev Nitsche,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am
Grundseminar „Gesunde
Arbeit – gesunder Betrieb“
empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen.
Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 Prozent der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet
werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“
Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche
Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung
über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis
hin zur Qualifizierung.
Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele
die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.11.– 11.11.2016 BE-0116110704
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referent
Ronald Koch
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
183
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z.B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte
selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der
Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen.
Betriebs- und Personalräte müssen deshalb aktiv werden. Einen Ansatz dazu bietet
Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt an das Thema Burn-out heranführt und und
klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche Verantwortung beim
Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für
akut Betroffene aufzeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik
Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert
wahrnehmen
Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burn-out
und seinen Folgen
Gespräche mit Betroffenen führen
184
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.04.– 08.04.2016 BE-0116040405
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Referentin
Dr. Claudia Neumann
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wertschätzung und Anerkennung als Motivations- und Gesundheitsfaktoren
im Arbeitsleben
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.06.– 17.06.2016 BE-0116061309
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Der Mangel an Wertschätzung wird von Beschäftigten in Umfragen an erster Stelle
beklagt. Betriebs- und Personalratsmitglieder sind als Interessenvertreter/-innen der
Beschäftigten täglich mit diesem Problem konfrontiert.
Referentin
Doch wie können Sie entscheidend dazu beitragen, eine wertschätzende Unternehmenskultur im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu etablieren? Und warum
lassen sich Folgen wie Burn-out, innere Kündigung, höhere Fehlzeiten, sinkende
Leistungen und das Abwandern von Fachkräften durch ein wertschätzendes Miteinander nachhaltig abwenden?
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Diese Fragen beantwortet Ihnen das Seminar. Sie erlangen fundiertes Wissen über die
Wirkzusammenhänge von Wertschätzung, Motivation, psychischer Gesundheit und
Leistungsfähigkeit. Wir erarbeiten konkrete Lösungsansätze für Ihre Aufgaben an der
Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber, mit denen Sie auch
schwierige Situationen erfolgreich meistern können – sei es bei Vermittlungsgesprächen oder in Veränderungsprozessen.
Dr. Claudia Neumann
Freistellung
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Wertschätzung führt zu Wertschöpfung, die sich in der Zufriedenheit der Beschäftigten,
im Sinken krankheitsbedingter Fehlzeiten sowie letztlich im Unternehmenserfolg
widerspiegelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vermittlung von Wirkzusammenhängen zwischen Wertschätzung,
Motivation und psychischer Gesundheit
Ausdrucksformen der Wertschätzung kennenlernen
Selbstwertschätzung als Basis entwickeln
Wertschätzende Kommunikationstechniken an Fallbeispielen
aus der Praxis erproben
185
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu – Kolleginnen oder Kollegen, die
absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich
gestreut werden ...
Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile
für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind
Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte
Umgangsformen.
Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur
Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen
gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu
erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen
Bossing
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun?
Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
186
Termin/Ort
Sem.-Nr.
31.10.– 04.11.2016 BE-0116103103
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referentin
Gabrielle Haben
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll
die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern
und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte
Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und
Aufgabenmehrung genutzt.
Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten
und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat
der Personalrat?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.05.2016
Berlin (Ostbahnhof)
1300-1605191
Personalratsmitglieder
07.12.2016
1600-1612071
Frankfurt am Main –
DGB-Haus
Kooperationsseminar mit
ver.di b+b Hessen
Referent
Torsten Felstehusen
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen
und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von
E-Government-Angeboten
Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des
E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden
aus dem Gesetz
Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten,
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
187
EDV- und Technologieentwicklung
Technische Entwicklungen als Herausforderung für die Interessenvertretung
Technische Entwicklungen im Arbeitsumfeld, wie z.B. Cloud-Computing, VoIP (Voice
over IP), BYOD (Bring your own device), stellen Mitglieder der Interessenvertretung vor
immer neue Herausforderungen. Sie müssen herausfinden, welche Möglichkeiten die
Neuentwicklungen dem Arbeitgeber bieten, klären, was die Unternehmens- bzw.
Dienststellenleitung damit tun will und prüfen, inwieweit bestehende Betriebs-/Dienstvereinbarungen angepasst werden müssen.
Dieses Seminar wird Ihnen Hilfestellungen für diese Aufgaben bieten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über aktuelle technische Entwicklungen
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
Regelungsbedarf ermitteln
Überprüfung und Kontrolle bestehender Vereinbarungen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
188
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.– 09.03.2016 1300-1603074
Berlin (b+b)
Betriebs-/Personalratsmitglieder
15.08.– 17.08.2016 BE-0116081503
Berlin (Wannsee)
Referentin
Heike Rozek
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
Organisation des Datenschutzes im Betriebs-/Personalratsbüro
Im Büro der Interessenvertretung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet,
sei es bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen oder im Rahmen des „normalen“ Alltags. Die Interessenvertretungen haben sorgsam mit diesen Daten umzugehen.
Im Seminar wird geklärt, welche Anforderungen Betriebs-/Personalräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu erfüllen haben und wie die technisch-organisatorische Umsetzung aussehen könnte. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für einen aktiven
Datenschutz im Betriebs-/Personalratsbüro aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Datensicherheit – Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats,
Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung
Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails, Veröffentlichungen im Intranet
Die Zusammenarbeit des Betriebs-/Personalrats mit der/dem betrieblichen
Datenschutzbeauftragten
Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim
Betriebs-/Personalrat
Datenschutzkonzept des Betriebs-/Personalrats
Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation,
Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
14.03.– 16.03.2016 1300-1603148
Berlin (b+b)
16.11.– 18.11.2016 1300-1611161
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Referentinnen
Michaela Müller-Klang,
Heike Rozek
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
189
EDV- und Technologieentwicklung
Wir haben alles unter Kontrolle!
Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung
In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit
der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des
Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des
Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen.
Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte starken
Einfluss auf den Datenschutz der Beschäftigten nehmen. In diesem Seminar erarbeiten und diskutieren Sie die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen
Umsetzung in die betriebliche Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wichtige Vorgaben zum Datenschutz
Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die Rechte der Beschäftigten
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
190
Termin/Ort
Sem.-Nr.
20.03.– 23.03.2016 BE-0116032002
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
Referentin
Heike Rozek
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
EDV- und Technologieentwicklung
Kontrollen im Betrieb/in der Dienststelle und aktuelles Datenschutzrecht
Mitarbeiter(innen)kontrolle und Datenschutz
Kontrollen in Betrieben bzw. Dienststellen finden in vielfältiger Weise statt. Arbeitgeber sprechen häufig vom „Tatort Betrieb“ und nehmen dieses als Rechtfertigung für
alle möglichen Arten von Kontrollen technischer und nichttechnischer Art.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
09.05.– 11.05.2016 1300-1605092
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung,
Datenschutzbeauftragte
Referent
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus Mitbestimmungs- und Datenschutzgesetzen für die Interessenvertretungen einerseits und für die Beschäftigten andererseits?
Welcher Regelungsbedarf ergibt sich für die Interessenvertretungen bei jeglicher Art
von Kontrolle und Überwachung? Was muss bei der Erhebung, Speicherung, Auswertung und Weitergabe von Arbeitnehmerdaten beachtet werden? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet das Instrument der prozesshaften Beteiligung? Welche betrieblichen Akteure sind in Datenschutzfragen beteiligt, wer kann dabei zusätzlich
unterstützen?
Wolfgang Daniels, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten besprochen; Fälle aus der Praxis und beispielhafte Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Das Mitbestimmungsrecht bei nichttechnischer Mitarbeiterüberwachung
(z.B. Taschen- und Torkontrollen, Testkäufe, Privatdetektive)
Krankenkontrolle/Suchtkontrolle (unangekündigter Hausbesuch,
Rauchverbot, Alkoholverbot, Alkohol- und Drogentests)
Begriffe aus dem Datenschutz
Das Mitbestimmungsrecht bei möglicher Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Telefon- und Videoüberwachung
Outsourcing von internen Dienstleistungen
(Datenverarbeitung im Fremdauftrag, Fernwartung)
Datenschutz bei Internet- und Intranet-Anwendungen sowie E-Mail
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
191
EDV- und Technologieentwicklung
Datenschutz aktuell
Technische Entwicklungen, Rechtsprechung sowie neue Gesetze und Verordnungen –
sie alle verändern kontinuierlich den Datenschutz für Arbeitnehmer/-innen. Welche
Konsequenzen hat die EU-Datenschutzverordnung? Kommt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
01.08.– 04.08.2016 BE-0116080101
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Referentin
Heike Rozek
Freistellung
Dieses Seminar bietet Ihnen als Mitglied der Interessenvertretung einen Überblick
über die aktuellen Entwicklungen in diesem Sektor und erläutert die Handlungsmöglichkeiten.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aktuelle Entwicklung beim Beschäftigtendatenschutzgesetz
Auswirkungen der EU-Datenschutzverordnung auf den Arbeitnehmerdatenschutz
Aktuelle Entwicklung im Bereich Datenschutz
Aktuelle Rechtsprechung
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Seminargebühr
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
192
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftskompetenz
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den
Arbeitgeber werden Sie als Betriebsratsmitglied mit wirtschaftlichen Informationen
konfrontiert. Nahezu alle betrieblichen Veränderungen werden mit ökonomischen
Notwendigkeiten und Konkurrenzbedingungen begründet. Wirtschaftliche Informationen grundsätzlich zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher
Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, sind Voraussetzungen
Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte und -pflichten.
Dazu bietet Ihnen dieses Seminar den passenden Einstieg und ermöglicht Ihnen neben
einer qualifizierten Grundinformation auch das Erörtern konkreter Fragen und eine
Vertiefung durch Übungen anhand von Fallbeispielen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen unternehmerischen Handelns; Leistungserstellung und
Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen
Wirtschaftliche Grundbegriffe klären: Umsatz, Ertrag, Kosten, Gewinn,
Profit, Kapital, Rendite, Deckungsbeitrag, Shareholder Value
Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns
Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten
Der wirtschaftliche Jahresbericht
Externe und interne Informationsquellen nutzen
Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
30.05.– 03.06.2016 1300-1605303
Berlin (Siemensstadt)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
193
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Bilanzanalyse leicht gemacht – kompakt
Analyse und Auswertung von Jahresabschlüssen
Angesichts aktueller Unternehmenskrisen wird erneut deutlich, dass die Kenntnis der
wesentlichen Wirtschaftsdaten des Unternehmens Voraussetzung für frühzeitiges
Handeln der Interessenvertretung ist. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick
über die Analysemethoden, mit denen sich Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage
erzielen lassen. Das Seminar versetzt die Teilnehmer/-innen in die Lage, den Jahresabschluss analysieren und wirtschaftliche Probleme (Liquidität, Rentabilität, Bilanzstruktur, Verschuldung etc.) erkennen zu können. Hierzu werden zahlreiche Beispiele aus
der Praxis dargestellt und erläutert.
Dieses praxisorientierte Seminar ist speziell auf die Probleme der Interessenvertretungsmitglieder im Betrieb, im Wirtschaftsausschuss und im Aufsichtsrat abgestimmt. Die
Teilnehmer/-innen erhalten mittels handlungsorientierter Seminarmethoden einen
Überblick über den Jahresabschluss als wesentliche Informationsgrundlage für die
Unternehmenssteuerung und die Früherkennung von Unternehmenskrisen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die fünf wesentlichen Bilanzmerkmale
Bilanzpolitik und Bilanzkritik
Rentabilitätsanalyse
Liquiditätsplanung, Finanzierung
Früherkennung von wirtschaftlichen Problemen
Aufbereitung des Jahresabschlusses und Betriebsanalyse
Aussagewert von Kennziffern – Cashflow
194
Termin/Ort
Sem.-Nr.
04.10.– 06.10.2016 1300-1610042
Berlin (Ostbahnhof)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten
Referent
Werner Walter,
Beratender Betriebswirt
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
analog Regelungen für
MAV
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Den Wirtschaftsplan lesen und verstehen
Das Einmaleins der Wirtschaftsplanung in Dienststellen und Betrieben
des öffentlichen Dienstes
Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten der Dienststellen und Betriebe des öffentlichen
Dienstes sind Personalräte auf ihr beharrliches Ringen um umfassende Informationen
und ihre Sachkunde angewiesen. Sie können nur im Rahmen der Besprechungen mit
der Dienststellenleitung die Maßnahmen und Vorgänge, die die Dienststelle oder die
Beschäftigten wesentlich betreffen, nach wirtschaftlichen Aspekten hinterfragen und
die Dienststelle zur Darlegung der entsprechenden Sachverhalte auffordern.
Die Personalräte müssen daher in wirtschaftlichen Angelegenheiten und für die sich
daraus ergebenden Informationsrechte über Grundkenntnisse der Wirtschaftsplanung
im öffentlichen Dienst verfügen. Hier setzt dieses Seminar an.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Aspekte der Informationsbeschaffung
Wirtschaftliche Fachbegriffe und deren Bedeutung für die Arbeitnehmer/-innen
und ihre Interessenvertretung
Bestandteile des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang, Lagebericht
Kennzahlen zum Jahresabschluss und ihre Aussagekraft für den Personalrat
Übertragung der Ergebnisse in die Gremienarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.07.– 12.07.2016 1300-1607113
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung,
Frauenvertreterinnen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg,
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 BerlHG
Seminargebühr
475,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
195
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Termin/Ort
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung
zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
27.06.– 01.07.2016 1300-1606272
Berlin (Siemensstadt)
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit
bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe
und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen
erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses
und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
196
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016 1300-1602223
Berlin (Mitte)
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
25.04.– 29.04.2016 BE-0116042507
Berlin (Wannsee)
Branche/Bereich
13.03.– 17.03.2017 1300-1703132
Berlin (Mitte)
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat
und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art
und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile
Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.
Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und
des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.01.– 15.01.2016 BE-0116011102
Berlin (Wannsee)
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
14.03.– 18.03.2016 1300-1603146
Erkner
Branche/Bereich
17.10.– 21.10.2016 1300-1610172
Berlin (Siemensstadt)
16.01.– 20.01.2017 BE-0117011603
Berlin (Wannsee)
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars sowie des
Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
197
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen,
Controlling und Unternehmensplanung
Termin/Ort
Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage
des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der
Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im
Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln.
27.03.– 31.03.2017 BE-0117032702
Berlin (Wannsee)
Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die
Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“
Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns
Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel
Controllinginstrumente
Das interne Rechnungswesen
Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
Deckungsbeitragsrechnung
Make-or-buy-Analysen
198
Sem.-Nr.
Zielgruppe
22.02.– 26.02.2016 BE-0116022204
Berlin (Wannsee)
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
07.11.– 11.11.2016 1300-1611076
Berlin (Ostbahnhof)
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme an
den Seminaren „Wirtschaftsausschuss 1 und 2“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder von Wahlvorständen lernen in diesem Seminar die Besonderheiten
des Verfahrens nach dem Mitbestimmungsgesetz kennen. Die drei unterschiedlichen
Wahlordnungen werden erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes
Wahlen im Betrieb, Unternehmen bzw. Konzern
Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern)
Bekanntmachungspflichten
Abstimmung über die Art der Wahl
Wahl von Delegierten, Wahl durch Delegierte
Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
Stimmabgabe, Stimmenauszählung; Niederschrift und Bekanntmachung des
Wahlergebnisses
Termin/Ort
Sem.-Nr.
07.09.– 09.09.2016 BE-0116090703
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Referent
Harald Beyling
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten
als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen
dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) 806713529).
199
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahlvorstände. Mitglieder solcher Wahlvorstände lernen in diesem Seminar die Besonderheiten des Verfahrens nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes
Wahlen im Konzern
Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern)
Bekanntmachungspflichten
Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge
Stimmabgabe, Stimmenauszählung
Niederschrift und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Neben dem genannten Termin wird dieses Seminar auf Anfrage auch zu anderen Zeiten
als Gremienseminar bzw. Inhouseschulung angeboten. Die näheren Vereinbarungen
dafür treffen Sie bitte mit dem ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg in Berlin (Fon (030) 806 713-529).
200
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.03.– 04.03.2016 BE-0116030209
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Referent
Harald Beyling
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für
die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Dabei bringen geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung. So etwa das Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und
Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur
Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der
Geschäftsführung
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Neue Wahlverfahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
29.02.– 04.03.2016 BE-0116022908
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und
andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Referenten
Rudolf Aufhauser,
Rechtsanwalt;
Harald Beyling
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und
Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
201
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
In diesem Seminar lernen Sie, Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch zu
verarbeiten und anhand von Schwerpunkten Kompetenzen zu verstärken. Damit Sie
sicher und wirksam agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar die entsprechenden
Inhalte und praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers
Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement
Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung
Qualität der Informationsversorgung
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Wirksamkeit der Überwachung
Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse
Termin/Ort
Sem.-Nr.
28.11.– 02.12.2016 BE-0116112803
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und
andere Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Referenten
Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt; Harald Beyling
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Interessenvertretung im
Aufsichtsrat 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 675 i.V.m.
§ 670 BGB und
Rechtsprechung des BGH
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Angebote zur wirtschaftlichen Kompetenz finden
Sie in der entsprechenden
Themengruppe.
202
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
In den Verwaltungsrat gewählt – was nun?
Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige
Position, aus der heraus sie die gesetzliche Interessenvertretung unterstützen können.
Ihre Stellung innerhalb des Verwaltungsrats ist jedoch rechtlich so ausgestaltet, dass
für eine aktive Gestaltung der Unternehmenspolitik unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten wenig Raum bleibt.
In unserem Seminar lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um Ihren
Handlungsspielraum im Verwaltungsrat auszuloten und für die Arbeit der Interessenvertretung auszuschöpfen. Wirtschaftliche Grundbegriffe werden erläutert, die für
die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
19.09.– 21.09.2016 1300-1609193
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Personalratsmitglieder,
Mitglieder des Verwaltungsrats
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin,
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Das System der Interessenvertretung: Personalrat und Verwaltungsrat
Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats
Verschwiegenheitspflicht
Minderheitenrechte im Verwaltungsrat
Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern
Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen
Jahresabschluss: Bestandteile und Besonderheiten
203
Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Zwischen Beschäftigungssicherung und Personalabbau
Personalplanung und -entwicklung: Zentrales Instrument der Mitbestimmung
Sem.-Nr.
18.04.– 20.04.2016 1300-1604185
Bad Belzig
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen an
das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Moderne Personalplanungs- und
Entwicklungskonzepte haben einen steigenden Stellenwert für den wirtschaftlichen
Erfolg. Oft behaupten Arbeitgeber, sie hätten keine Personalplanung, dennoch sind
die Stellen besetzt und die Arbeit wird getan.
Referentin
Als Mitglied im Betriebs-/Personalrat wollen Sie, dass die Beschäftigteninteressen
angemessen berücksichtigt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Interessenvertretung Planung, Umsetzung und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im
Rahmen der Personalentwicklung mitgestaltet. In diesem Seminar werden Ihnen die
wichtigsten Instrumente betrieblicher Personalplanung und -entwicklung vorgestellt
und Ihre Gestaltungsmöglichkeiten praxisorientiert erläutert.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung
Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung zur Qualifizierung der Beschäftigten beitragen?
Schnittstellen zur Organisationsentwicklung
Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretung
204
Termin/Ort
Katrin König,
Dipl.- Kauffrau (FH)
Branche/Bereich
alle
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
Unternehmenspolitik/Managementmethoden
Compliance, Verhaltensregeln und Ethikrichtlinien
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 25.04.– 27.04.2016 1300-1604253
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Berlin (Warschauer Str.)
Compliance kann als „Regeltreue“ übersetzt werden und ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die
praktische Umsetzung – unternehmensweit Verhaltensstandards in Arbeitsverträgen,
Richtlinien, Zielvereinbarungen zu implementieren – hängt wesentlich von der langfristigen Verankerung der Compliance in der Unternehmenskultur und der aktiven
Beteiligung, Mitbestimmung und letztlich Akzeptanz aller Beteiligten ab. Grundlage
und Bedingung für die praktische Umsetzung und Akzeptanz sind ausreichende Informationen und das Wissen um die Zusammenhänge.
Bei der Einführung von Verhaltensregeln haben Betriebs- und Personalräte Mitbestimmungsrechte. Von Compliancestrategien oder Ethikrichtlinien/Verhaltensregelungen
betroffen sind oft auch die Bereiche Datenschutz sowie Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Hier gilt es, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte zu nutzen. Wie
die Interessenvertretung gestaltend eingreifen kann, wird im Seminar erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Begriffsklärung: Compliance, Ethikrichtlinien, Verhaltensregelungen usw.
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen – nationale und internationale
Vorgaben
Betriebliche Regelungsbereiche: Beispiele, betriebliche Einführung und
Organisation
Vor- und Nachteile für die Belegschaft und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
Arbeitsrechtliche Folgen von Nichteinhaltung der Regelungen für die
Beschäftigten
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und betrieblichen Umsetzung
von Verhaltens- und Ethikrichtlinien sowie bei Compliance
Referentin
Rebekka Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
205
Frauen
Durchführung der Wahl der Frauenvertreterin
nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG)
Wahlvorstandsschulung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
05.04.2016
Berlin (b+b)
1300-1604051
Wahlvorstandsmitglieder
05.07.2016
Berlin (b+b)
1300-1607051
Referentin
Zwischen dem 1. Oktober und 15. Dezember 2016 finden im überwiegenden Teil der
Dienststellen des Landes Berlin Wahlen der Frauenvertreterin statt. Die Wahlen dieser
gesetzlichen Interessenvertretung werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss
zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der
genauen Einhaltung dieser Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
06.09.2016
Berlin (b+b)
1300-1609061
In unserem eintägigen Seminar können sich Frauenvertreterinnen und Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Mithilfe zahlreicher Praxisbeispiele und
anhand eines Leitfadens zum Wahlverfahren werden Wahlvorstandsmitglieder in die
Lage versetzt, die Wahl der Frauenvertreterin in der Dienststelle rechtssicher durchzuführen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Regelungen zur Wahl der Frauenvertreterin
Aufgaben des Wahlvorstands
Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Wahlausschreiben und Wahlvorschläge
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
206
Susanna Brodersen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin i.V.m.
§ 3 WOBFrau Berlin bzw.
§ 59 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz
Seminargebühr
195,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Frauen
Gleichberechtigung durchsetzen
Grundseminar für Frauenvertreterinnen
Dieses Seminar gibt Frauenvertreterinnen, die neu gewählt wurden oder noch kein
Seminar besucht haben, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit.
Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin
Arbeitsschwerpunkte der Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin
Rolle und Aufgaben der Frauenvertreterinnen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.02.– 17.02.2016 1300-1602153
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Frauenvertreterinnen nach
LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder
Referentin
Susanna Brodersen
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
795,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
207
Frauen
Tatsächliche Gleichberechtigung durchgesetzt?
Aufbauseminar für Frauenvertreterinnen
Das Seminar vermittelt Kenntnisse für eine wirkungsvollere Wahrnehmung der Funktion als Frauenvertreterin. Es stellt die Erfahrungen mit Problemlösungen in den Vordergrund und gibt Anregungen für die betriebliche Praxis.
208
Termin/Ort
Sem.-Nr.
11.07.– 13.07.2016 1300-1607114
Berlin (b+b)
Zielgruppe
Frauenvertreterinnen nach
LGG Berlin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsmitglieder
Referentin
Susanna Brodersen
Im Mittelpunkt des Seminars stehen Fragen einer effektiven Wahrnehmung des Beteiligungsrechts sowie der Beanstandungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
Branche/Bereich
Diese Veranstaltung ist ein Seminar von Praktikerinnen für Praktikerinnen.
Freistellung
Weitere Seminarinhalte in Stichworten:
Landes- und bundesrechtliche Gleichstellungsregelungen (LGG und BGleiG) und
angrenzende Rechtsgebiete
Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen
Personalentwicklungsplanung (Frauenförderplan)
Frauenversammlung
Sprechstunden und Beratungen
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin,
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
alle
Seminargebühr
795,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Frauen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bundes- und Landesverwaltungen Termin/Ort
Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema
beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten
könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht.
In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln.
Sem.-Nr.
05.12.– 09.12.2016 BE-0116120503
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Referentin
Irmhild Rüffer
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
analoge Regelungen
der Länder
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
209
Frauen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema
beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten
könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht.
In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.09.– 09.09.2016 BE-0116090504
Berlin (Wannsee)
Zielgruppe
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Referentin
Irmhild Rüffer
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 10 Abs. 5 BGleiG,
analoge Regelungen
der Länder
Seminargebühr
975,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 216 ff.
210
Frauen
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
Gleichbehandlung durchsetzen
Dieses Seminar richtet sich an Frauen und soll sie befähigen, die Belange aller weiblichen Beschäftigten kreativ und nachhaltig zu vertreten. Gemeinsam wollen wir
Strategien entwickeln, wie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Situation aller
weiblichen Beschäftigten verbessert werden kann.
Reflektiert werden soll auch die Rolle der Frau im Gremium. Praxisübungen (Verhandlungsführung, Präsentation und Aktionsplanung) sollen dafür sorgen, dass Frauen
gehört und wahrgenommen werden und ihre Ziele umsetzen können.
Sie kehren gestärkt und mit konkreten Projektideen ins Gremium zurück. Wichtige
gesetzliche Grundlagen sind aufgefrischt und in praxistaugliche Pläne umgesetzt. Sie
wissen außerdem, wie Sie Ihre Ideen überzeugend kommunizieren können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Einführung in die gesetzlichen Grundlagen
(§§ 80, 75, 99 BetrVG, entsprechende Normen in den PersVG, AGG, § 4 TzBfG)
Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums
Ist-Analyse: Erfassung der betrieblichen Situation (unmittelbare
und mittelbare Benachteiligungen) und Handlungsmöglichkeiten, Erstellung eines Konzepts
Reflexion: Rollen und Zusammenarbeit im Gremium
Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten
Wie überzeuge ich die anderen im Gremium? Wie präsentiere ich gekonnt und
selbstbewusst auf einer Betriebs- oder Personalversammlung?
Entwicklung und Ausgestaltung von konkreten betrieblichen Projekten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
02.11.– 04.11.2016 1300-1611021
Berlin (Köpenicker Str.)
Zielgruppe
Weibliche Betriebs-/
Personalratsmitglieder,
weibliche Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referentinnen
Dr. Sabine Jambon;
Ute Demuth
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
795,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
211
Frauen
Mühe oder Mehrwert?
Der erfolgreiche Frauenförderplan
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.2016
Berlin (Wannsee)
BE-0116041105
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Das Instrument zur Beseitigung von Unterrepräsentanzen und zur Umsetzung der
Gleichberechtigung in der Personalpolitik des öffentlichen Dienstes im Land Berlin ist
der nach § 4 Abs. 1 LGG vorgeschriebene Frauenförderplan. Diesen hat jede Einrichtung des öffentlichen Dienstes und auch jedes kommunale Unternehmen der Stadt zu
erstellen.
Referent/-in
Der Frauenförderplan ist ein konkretes Instrument auf dem Weg zur tatsächlichen
Gleichstellung von weiblichen und männlichen Beschäftigten. Im Normalfall wird er
von der Dienststelle/von den Unternehmen erstellt, unter Einbindung der Frauenvertreterin und des Betriebs- bzw. Personalrats. Er enthält konkrete Zielvorgaben und
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Sinne der Personalentwicklung sowie zum
Abbau von vorhandenen Benachteiligungen von Frauen.
Freistellung
In der Praxis sieht es oftmals anders aus: Mal wird von der Dienststelle kein Plan
erstellt, mal enthält er nur unzureichende Zielvorgaben oder Maßnahmen. Was tun?
Als Frauenvertreterin selber aktiv werden? Wenn ja, was kennzeichnet einen guten
Frauenförderplan, und wie kann er von den Interessenvertretungen nutzbringend
eingesetzt werden? All diesen Fragen widmen wir uns in dem Seminar.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Landesgleichstellungsgesetz
zum Frauenförderplan?
Was sind meine Rechte und Pflichten als Frauenvertreterin bei der Erstellung
des Frauenförderplans?
Inhalte und Grundsätze über das Erstellen eines Frauenförderplans
Handlungsmöglichkeiten auf der Basis des Frauenförderplans
Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten der Frauenvertreterinnen und
gesetzlichen Interessenvertretungen
212
Termin/Ort
Ina Colle;
Stefan Reuyß
Branche/Bereich
alle
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Seminargebühr
225,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen
weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.
Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und
richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus
bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf
unserer Homepage: www.verdi-bub.de und www.bbz.verdi.de.
Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare
Die ver.di-Bildungszentren führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare
werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen.
Bitte wenden Sie sich an:
ver.di
Abt. Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.
den ver.di-Landesbezirk
oder unter www.verdi.de
Bildungsplanung mit System
Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres
Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits
vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun
eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften.
Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch
direkt zu Ihnen in die Sitzung.
213
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Maßgeschneiderte Seminare
Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle
Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung
zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden:
wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen
wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf
entsteht
wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.
Mögliche Themenbeispiele:
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Betriebsänderungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Überlastungsanzeigen
Stellenbewertung und Eingruppierung
Arbeits- und Planungsklausuren
Wahlvorstandsschulungen.
Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien
Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?
Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als
Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso
sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall
erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte
Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen
Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und
häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen
längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.
214
Mit unserer Beratung zum passenden Seminar
Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir
beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen
spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns einfach an:
Fon (030) 263 9989-13 oder Fon (030) 806 713-528.
Hinweise zu unseren Seminaren
Melden Sie sich bei uns an
Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die
Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig
an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 235. Nachdem wir
Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der
Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen
die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren
wir Sie umgehend.
Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten
Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle
Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser
mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir
gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die
Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Wenn Sie stornieren müssen
Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss
die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen
und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 236.
Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu
stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung
stellt.
Wenn wir absagen müssen
Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen
wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um
einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,
erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in
voller Höhe zurück.
Ihre Einladung und Rechnung
Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung
über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die
Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Bei Seminaren des ver.di Bildungs- und Begegnungszentrums wird die Rechnung nach Ende des Seminars zugeschickt. Vom
Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung
über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
215
Unsere Tagungsstätten
Unsere Tagungsstätten ...
... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels.
Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen
optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie
dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen.
Seminare mit Übernachtung
Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres
gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich
ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die
Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und
Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.
ver.di-Bildungszentren
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins
und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet
moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible
Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik
ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN
zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote:
Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten
stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse
und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden
zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten.
Kontakt:
Koblanckstr. 10
14109 Berlin (Wannsee)
Fon (030) 806 713-0
www.bbz.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
145,00 €
265,00 €
380,00 €
500,00 €
590,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“
„Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und
Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals
waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute
ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus
bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemein-
216
Unsere Tagungsstätten
samer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume
entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung,
die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen
Standards.
Kontakt:
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld
Fon 05205 9100-0
www.verdi-das-bunte-haus.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
275,00 €
395,00 €
520,00 €
610,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen
zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminartechnik und bestens
ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über
einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Freizeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine
Freizeithalle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das
Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegelbahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für
das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alternative Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit
Dusche und WC, Fernseher, Radiowecker und Telefon, bietet das Haus
seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
Kontakt:
Schloßallee 33
35075 Gladenbach
Fon 06462 9180-0
www.verdi-gladenbach.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
150,00 €
270,00 €
390,00 €
510,00 €
605,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach
Zentrum für gewerkschaftliche Bildung
Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar
auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet
mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und
Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon,
Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon
2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das
Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse.
Kontakt:
Am Wasserturm 1–3
74821 Mosbach
Fon 06261 942-0
www.bst-mosbach.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
160,00 €
285,00 €
405,00 €
525,00 €
610,00 €
85,00 €
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
217
Unsere Tagungsstätten
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in
ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am
Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon
und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote:
Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih,
Nordic Walking, Yoga.
Kontakt:
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Fon 05161 9790
www.verdi-walsrode.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
285,00 €
410,00 €
535,00 €
635,00 €
100,00 €
Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung
Hotel Springbach-Mühle Bad Belzig
Mitten im Naturpark „Hoher Fläming“ am Rand der Stadt Bad Belzig
liegt inmitten eines parkähnliches Geländes das Hotel SpringbachMühle. Im historischen Mühlengebäude befinden sich vom Spitzboden
bis zum Gewölbekeller mehrere modern ausgestattete Veranstaltungsräume im Fachwerkflair. Das Hotel bietet inmitten einer malerischen
Landschaft zeitgemäß ausgestattete, komfortable Zimmer. Für die Zeit
nach dem Seminar steht eine Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten zur
Auswahl.
Kontakt:
Mühlenweg 2
14806 Bad Belzig
Fon 033841 796 600
www.springbachmuehle.de
255,00 €
485,00 €
JugendBildungsstätte Berlin-Konradshöhe e.V.
Die idyllisch an der Havel gelegene Bildungsstätte bietet alle für
erlebnisreiche Jugendseminare erforderlichen Arbeitsbedingungen. Die
jugendgerecht gestalteten Zimmer und die Freizeitmöglichkeiten
schaffen die richtige Atmosphäre für jugendliches Arbeiten und Leben
in der Seminarzeit.
Kontakt:
Stößerstr. 18
13505 Berlin (Konradshöhe)
Fon (030) 436 022-0
www.verdi-bildungsstaette.de
218
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar:
300,00 €
Unsere Tagungsstätten
Seehotel Boltenhagen
Modernes, freundliches Tagungshotel der gehobenen Klasse, in Strandnähe gelegen, im Ostseebad Boltenhagen, ca. 120 km von Hamburg
entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit Bad oder Dusche/WC,
Telefon, Fernseher, Radio, Fön. Freizeitmöglichkeiten im Hotel: Schwimmbad, Sauna, Fahrradverleih. Freizeitmöglichkeiten in Boltenhagen: div.
Sport- und Freizeitangebote.
Kontakt:
Ostseeallee 1
23946 Boltenhagen
Fon 038825 50-0
www.seehotel-boltenhagen.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
358,00 €
4-Tages-Seminar:
513,00 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 669,00 €
Park Inn by Radisson Hotel Dortmund
Das 4-Sterne-Hotel liegt mitten in der City von Dortmund und verfügt
über 121 komfortabel eingerichtete Zimmer. Das Hotel ist gut vom
Hauptbahnhof Dortmund mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar;
für Anreisende mit dem Auto gibt es am Haus und in der Umgebung
(kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Die Seminarräume sind mit multifunktionaler Seminartechnik ausgestattet.
Kontakt:
Olpe 2
44135 Dortmund
Fon 0231 543200
www.park-inn-dortmund.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
322,50 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 556,50 €
Seminar- und Tagungshotel Bildungszentrum Erkner
Das Bildungszentrum der Betrieblichen Krankenversicherung liegt ruhig,
aber zentral in der Stadt Erkner am Rand Berlins. Es bietet Zimmer mit
sehr guter Ausstattung und vielfältige Freizeitmöglichkeiten im Haus.
Sehr gut zu erreichen per Bahn (ICE, RE oder S-Bahn) und Auto.
Kontakt:
Seestr. 39
15537 Erkner
Fon 03362 7690
www.bz-erkner.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
235,00 €
435,00 €
DGB-Jugendbildungsstätte
Die Bildungsstätte liegt direkt am Schwarzen See, mitten im Ruppiner
Land, nicht weit von Berlin. Eingebettet in die schöne Ruppiner Seenlandschaft wird eine besondere Atmosphäre für das gemeinsame
Lernen und Arbeiten, für Begegnung und Austausch geboten.
Kontakt:
Preis (inkl. MwSt.):
Kirschallee
Wochenseminar:
16837 Flecken Zechlin
Fon 033923 740-14
www.dgbjugendbildungsstaette.de
270,00 €
Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum
am Dominikanerkloster
Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer
Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil – ist ein
idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit
ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet
das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminar-
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
219
Unsere Tagungsstätten
räumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die
36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV,
Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei
der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet.
Kontakt:
Dominikanergasse 5
60311 Frankfurt am Main
Fon 069 2165 1410
www.spenerhaus.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
197,00 €
336,00 €
Holiday Inn Fulda
Das Tagungshotel liegt zentral in der Innenstadt von Fulda, nur wenige
Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Alle Zimmer sind komfortabel ausgestattet mit Dusche/WC, Radio und Fernsehen, Telefon,
kostenlosem LAN/WLAN, Fitnessraum, Sauna.
Kontakt:
Lindenstr. 45
36037 Fulda
Fon 0661 83300
www.holiday-inn-fulda.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
395,00 €
Mercure Hotel Hagen
Das 4-Sterne-Hotel liegt in unmittelbarer Nähe der Stadthalle Hagen.
Überdachte Parkplätze sind direkt am Haus vorhanden. Alle Zimmer
sind ausgestattet mit kostenlosem WLAN, Wasserkochern zur Kaffeeund Teezubereitung sowie Flachbildfernsehern. Die Seminarräume sind
klimatisiert und mit moderner Seminartechnik versehen. Das Hotel
bietet Sauna und Solarium, ein Hallenbad sowie ein Fitness-Studio.
220
Kontakt:
Wasserloses Tal 4
58093 Hagen
Fon 02331 391-0
www.accorhotels.com
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
193,00 €
3-Tages-Seminar:
331,00 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 607,00 €
Mercure Hotel Hamm
Das 4-Sterne-Hotel liegt in der Innenstadt von Hamm, nahe dem
Hauptbahnhof. Anreisende mit dem Auto können in der Tiefgarage
kostenpflichtig parken. Alle Zimmer sind ausgestattet mit kostenlosem
WLAN, Wasserkochern zur Kaffee- und Teezubereitung sowie Flachbildfernsehern. Der Seminarbereich ist modern und mit hochwertiger
Technik versehen. Das Hotel verfügt über einen Saunabereich.
Kontakt:
Neue Bahnhofstr. 3
59065 Hamm
Fon 02381 9192-0
www.accorhotels.com
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
199,00 €
3-Tages-Seminar:
332,00 €
Wochenseminar (Mo – Fr): 598,00 €
RAMADA Hotel Leipzig
Leipzig ist neben der Messemetropole eine Stadt der Kunst, Kultur,
Wissenschaft und des Sports. In unmittelbarer Nähe dieses Seminarhotels findet man reichlich Gelegenheit zur Freizeitgestaltung. Das
Hotel verfügt über Sauna, Dampfbad, Solarium, Whirlpool und Fitnessraum. Ca. 200 m entfernt liegt die traumhafte Badelandschaft „Sachsen-Therme“ (freier Eintritt für Vollpensionsgäste) und unmittelbar
daneben ein Sportpark für Fans von Tennis, Squash, Badminton u.a.
Unsere Tagungsstätten
Kontakt:
Schongauer Str. 39
04329 Leipzig
Fon 0341 2540
www.h-hotels.com/leipzighotel
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
168,00 €
287,00 €
406,00 €
516,00 €
Seminaris Hotel Lüneburg
Modernes, freundliches Tagungshotel direkt am Lüneburger Kurpark,
ca. 57 km von Hamburg entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit
Bad/WC, Fön, Telefon, Fernseher, W-LAN kostenfrei. Freizeitmöglichkeiten im Haus: Bundeskegelbahn, Billard. In unmittelbarer Nähe:
Salztherme Lüneburg (kostenlose Nutzung).
Kontakt:
Soltauer Str. 3
21316 Lüneburg
Fon 04131 713-0
www.seminaris.de/lueneburg
Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand
Tagungshotel der gehobenen Klasse, nur wenige Minuten von der
Ostsee entfernt am Rande des Ortes Timmendorf gelegen, ca. 80 km
von Hamburg entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit
Bad oder Dusche/WC, Telefon und Fernseher. Freizeitmöglichkeiten im
Hotel: Hallen- und Außenschwimmbad, div. Saunen, Tennisplätze,
Kegel- und Bowlingbahnen, Fitness-Studio, Fahrradverleih.
Kontakt:
An der Waldkapelle 26
23669 Timmendorfer Strand
Fon 04503 6070
www.maritim.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
330,00 €
470,00 €
610,00 €
Preis (inkl. MwSt.):
Wochenseminar (Mo – Fr): 760,00 €
Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU
An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die
moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.
Kontakt:
Preise (inkl. MwSt.):
Waldstr. 31
2-Tages-Seminar:
61449 Steinbach (Taunus)
3-Tages-Seminar:
Fon 06171 7020
Wochenseminar:
www.bildungsstaette-steinbach.de
186,00 €
319,00 €
585,00 €
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221
Unsere Tagungsstätten
Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung
Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist,
sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung
bereits in der Seminargebühr enthalten.
ver.di Bildung + Beratung
Köpenicker Str. 31
10179 Berlin
Fon (030) 263 9989-0
www.bb.verdi-bub.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
78,00 €
130,00 €
ver.di-Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Fon (030) 6956-0
www.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
78,00 €
130,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
78,00 €
130,00 €
ver.di-Landesbezirk
Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin
Fon (030) 8866-0
www.bb.verdi.de
Novotel Berlin Mitte
Fischerinsel 12
10178 Berlin (Mitte)
am U-Bahnhof Spittelmarkt
Fon (030) 206 740
www.novotel.com
222
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
180,00 €
300,00 €
InterCityHotel Berlin
Am Ostbahnhof 5
10243 Berlin (Ostbahnhof)
Fon (030) 29368-0
www.intercityhotel.com
Mercure Hotel Berlin City West
Ohmstr. 4 – 6
13629 Berlin (Siemensstadt)
am U-Bahnhof Siemensdamm
Fon (030) 38030
www.accorhotels.com
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
141,00 €
188,00 €
235,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar:
Wochenseminar:
177,00 €
295,00 €
Upstalsboom Hotel Friedrichshain
Gubener Str. 42
Preise (inkl. MwSt.):
10243 Berlin (Warschauer Str.)
3-Tages-Seminar:
Fon (030) 293750
Wochenseminar:
www.hotelfriedrichshain-berlin.de
DGB-Haus Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77
60329 Frankfurt am Main
Fon 069 2400 5741
www.dgb.de
Mercure Hotel Hannover City
Willy-Brandt-Allee 3
30169 Hannover
Fon 0511 80080
www.mercure.com
141,00 €
235,00 €
Unsere Referentinnen und Referenten
Rudolf Aufhauser
Rechtsanwalt und Fachautor für Arbeits- und Sozialrecht.
Susanna Brodersen
Trainerin, Beraterin und langjährige Frauenvertreterin.
Schwerpunkte: Landesgleichstellungsgesetz und
angrenzende Rechtsgebiete.
Sonja Austermühle
Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Jörg Cirulies
Arbeits- und Organisationspsychologe, Trainer und
Berater für Personalentwicklung, Geschäftsführer
ABF e.V.
Harald Beyling
Freier Trainer mit langjähriger Erfahrung als Betriebsund Aufsichtsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Wahlvorstandsschulungen,
Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat.
Ina Colle
Dipl.-Sozialarbeiterin, Personalentwicklerin, Betriebsratsmitglied bei Vivantes.
Petra Bode
Trainerin, Mediatorin, Qualitätsmanagementbeauftragte und ehemaliges Personal- sowie Betriebsratsmitglied.
Schwerpunkte: Personalentwicklung, wirtschaftliche
Kompetenz und Konfliktmanagement.
Stefan Cors
Trainer und Coach, langjähriger JAV-Vorsitzender.
Wolfgang Bräuer
Mitglied des Hauptpersonalrats des Landes Berlin.
Wolfgang Daniels
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachautor.
223
Unsere Referentinnen und Referenten
224
Wolfgang Dennier
Sozialarbeiter, Supervisor, Mediator und langjähriges
Personalratsmitglied.
Christa Flierl
Dipl.-Betriebswirtin, Dipl.-Soziologin, Lehramt an
Berufsbildenden Schulen, ehemalige Gewerkschaftssekretärin, Coach. Schwerpunkt: Arbeitsrecht.
Ulrich Dombrowsky
Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit,
ehemaliges Betriebsratsmitglied.
Stephan Freiberg
Freigestelltes Personalratsmitglied des Bezirksamts
Berlin-Pankow.
Nele Dunsing
Politikwissenschaftlerin (Magistra), Betriebsratsmitglied
und Referentin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht (BR und JAV) und politische Bildung.
Anna Fuchs
Referentin für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Personalwesen.
Jule Endruweit
Dipl.-Politologin, Transaktionsanalytikerin (DGTA), freie
Moderatorin und Trainerin. Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Organisations- und Teamentwicklung,
Führungs-, Kommunikations- und Verhandlungstraining.
Michael Gümbel
Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen
und Verwaltungen. Schwerpunkte: Veränderungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung,
Organisations- und Teamentwicklung.
Jonny Fichte
Freier Trainer und langjähriger Betriebsratsvorsitzender.
Schwerpunkt: betriebswirtschaftliche Beratung.
Gabrielle Haben
Freiberufliche Kommunikationstrainerin und Beraterin.
Schwerpunkte: Zeit- und Selbstmanagement, Kommunikation, Konfliktmanagement und Mobbingprävention.
Unsere Referentinnen und Referenten
Katrin Hansmeier
Dipl.-Schauspielerin sowie Humor- und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Kommunikation, Rhetorik
und Präsentation.
Dr. phil. Sabine Jambon
Freie Trainerin, Beraterin und Moderatorin, ehrenamtliche Richterin, vielfältige Erfahrung in der Interessenvertretung. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Kommunikation und Strategie.
Martina Hartung
Freie Trainerin für Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie für Kommunikation, Beraterin für internationale Interessenvertretungsarbeit.
Stefan Kempkens
Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommunikation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren,
Schulung von Betriebsräten.
Helmfried Hauch
Langjährige Gesamtvertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Disability-Manager (CDMP).
Stefan Kirst
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dipl.-Finanzwirt.
Bärbel Hesse-Mundt
Betriebswirtin, freiberufliche Trainerin und Moderatorin, langjährige Betriebsratsvorsitzende. Schwerpunkte:
Betriebsverfassungsrecht.
Wilhelm Knolle
Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Fachbuchautor, Dozent und Referent. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-, Arbeits- und Beamtenrecht.
Karl-Heinz Hörning
Kommunikationstrainer, Trainer für Organisationsentwicklung, langjähriges Personalratsmitglied.
Roland Koch
Soziologe und Fachbuchautor.
225
Unsere Referentinnen und Referenten
226
Uwe Kohfeld
Freier Trainer und Coach, langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkt: Grundqualifizierung für
Betriebsräte.
Anna Lautenbach
Juristin, freie Trainerin und Moderatorin. Schwerpunkte: Grundqualifizierungen (dt./engl.) für Jugendund Auszubildendenvertretungen sowie Betriebs- und
Personalräte, Wahlvorstandsschulungen.
Katrin König
Dipl.-Kauffrau (FH), freie Trainerin und Lehrbeauftragte
im Bereich Personal- und Unternehmensführung.
Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht.
Eva Lieding
Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: Rhetorik,
Moderation und effektive Gremienarbeit.
Bernd Kursawe
Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.
Frank Ludwig
Freier Trainer und Berater für Betriebsräte.
Hartmut Kuster
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Susanne Maier
Dipl.-Sozialpädagogin, freie Moderatorin, Trainerin
und langjähriges Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte:
Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsorganisation und
Kommunikation.
Ralf Lange
Soziologe (M.A.), Dipl.-Sozialwirt, freier Berater,
Mediator und Trainer. Schwerpunkte: Organisationsentwicklung, Kommunikation, Gender-Diversity und
Konfliktmanagement.
Hartwig Mallmann
Freier Trainer, ehemaliger Gewerkschaftssekretär und
ehemalig freigestelltes Betriebsratsmitglied. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Gleichstellung und betriebliche Gewerkschaftsarbeit.
Unsere Referentinnen und Referenten
Horst Meckel
Mitarbeiter in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.
Detlev Nitsche
Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht
sowie Beratung betrieblicher Interessenvertretungen.
Beatrice Morgenthaler
Soziologin, freie Trainerin.
Enrico Pätzel
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Andreas Müller
Freier Trainer und Berater. Schwerpunkte: Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.
Dr. Christian Paschke
Rechtsanwalt, Dozent und Autor. Schwerpunkte:
individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Michaela Müller-Klang
Geschäftsführerin für Personal und Organisation (tubiT)
an der Technischen Universität Berlin, langjährige Erfahrung als Personalratsvorsitzende.
Dr. Klaus-Peter Pfeiffer
Freier Trainer, Coach und Zauberkünstler. Schwerpunkt:
Personalentwicklung.
Dr. Claudia Neumann
Fachärztin, Psychotherapeutin und beratende Sozialmedizinerin, Dozentin für Teambildung, Interaktion und
Kommunikation an der Medizinischen Hochschule
Brandenburg. Schwerpunkte: Psychische Gesundheit im
Arbeitsleben, Teamsupervision.
Rebecca Riedel
Juristin und freie Trainerin.
227
Unsere Referentinnen und Referenten
228
Jörg Willem Ritter-Stütz
Rechtsanwalt.
Britta Rust
Betriebswirtin, freie Trainerin, Beraterin, Moderatorin,
Mediatorin, Coach und ehrenamtliche Richterin.
Schwerpunkte: Kommunikation, Konfliktmanagement
und Arbeitsorganisation.
Ronny H. Rothe
Dipl.-Politologe, freier Trainer und Dozent. Schwerpunkte: Grundqualifizierungen für Betriebsräte sowie
Öffentlichkeitsarbeit.
Dr. rer. pol. Karl Michael Scheriau
Dipl.-Sozialwirt (FH), Dipl.-Sozialökonom, freier Trainer
und Berater, zertifizierter Qualitätsmanagementbeauftragter, Fachbuchautor. Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht.
Heike Rozek
Freie Trainerin und Beraterin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Arbeitnehmerdatenschutz.
Rebekka Schmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Dr. phil. Ortrud Rubelt
Freie Trainerin, Coach und Demografie-Beraterin.
Schwerpunkte: Betriebsverfassungsrecht, Strategieentwicklung, Einzel- und Gruppen-Coaching.
Bruno Schollenbruch
Dipl.-Theaterpädagoge, Dozent und Kabarettist.
Schwerpunkte: Rhetorik, Körper und Sprache, Storytelling.
Irmhild Rüffer
Beraterin für Organisations- und Personalentwicklung,
zertifizierte DGB-Index-Beraterin, Horse Assisted
Education (Horse Dream®).
Meike Schwark
Dipl.-Sozialökonomin, Dipl.-Juristin für Arbeits- und
Wirtschaftsrecht, Konfliktmoderatorin und Kommunikationstrainerin. Schwerpunkte: psychische Belastungen sowie psycho-soziale Gefährdungen.
Unsere Referentinnen und Referenten
Jürgen Siebers
Freier Trainer und Moderator. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Kommunikationstraining
und Projekt „Gute Arbeit“.
Werner Walter
Beratender Betriebswirt, Qualitäts- und IT-Beauftragter.
Matthias Silze
Theaterpädagoge und Kommunikationstrainer. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte sowie
Kompetenztraining.
Daniel Weidmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Katharina Stahlenbrecher
Dipl.-Theologin, Diversitätsberaterin und Mediatorin.
Schwerpunkte: Kommunikation und Teambegleitung in
konflikthaften Situationen.
Michael Zweig
Rechtsanwalt.
Gerd Stumpf
Dipl.-Ing., langjähriges Personalratsmitglied. Schwerpunkte: Mitbestimmung bei Einführung von Informationstechnik sowie Datenschutz.
Dr. phil. Bärbel Stut
Supervisorin und freie Trainerin. Schwerpunkte:
Kommunikation, Konflikte, Gesundheitsschutz sowie
psychische Belastungen.
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Freistellung und Kostenübernahme
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats
das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder
sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das
ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.
Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für
solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die
Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?
Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,
die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie
besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung
(siehe Seite 13) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen
Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,
die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein
aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.
Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im
Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind.
Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber
Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.
Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur
Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat
oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten.
230
Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat
sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu
übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und
Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie
sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen
umgehend zu).
Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu
beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber
bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar
muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne
erforderlich ist.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört
auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein
Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.
§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen
rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen
Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung und Kostenübernahme
Zusammenfassung
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt
gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der
Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:
Seminargebühren,
Fahrtkosten,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des
Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen
direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob
ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne
Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,
bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen.
Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen
Stornogebühren vermieden werden.
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge
für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die
oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich
weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings
nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem
BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen
Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten
Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Freistellung für Frauenvertreterinnen gemäß § 16 Abs. 3 LGG
Berlin
Die Freistellung der gewählten Frauenvertreterinnen durch die Dienststellen und Betriebe erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche
Frauenvertretung. Die Frauenvertreterinnen sind unter Fortzahlung der
Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche
Bezüge bzw. des Arbeitentgelts für die Teilnahme an Seminaren freizuNotwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für
stellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit als
nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
Frauenvertreterin erforderlich sind.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundSiehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage:
sätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entwww.verdi-bub.de/s_beschluss und www.bbz.verdi.de
sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat.
231
Musterformular Beschluss
Beschluss der Interessenvertretung
Vorsorglich benennt die Interessenvertretung
Der Betriebsrat
Der Personalrat
Die Mitarbeitervertretung
als Ersatzteilnehmer/-in.
des Betriebs/der Dienststelle
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:
hat auf der Sitzung am
das Mitglied der Interessenvertretung
beschlossen,
in der Zeit
vom
bis
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Sonstige
die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.
zu dem Thema
in
in
(Tagungsstätte)
Begründung:
232
Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung
durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
(Ort)
zu einem Preis von
Betriebsratsmitgl. gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitgl. gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitgl. gem. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 66 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/
§ 81 Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 1 PersVG Bbg
(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)
Euro zu entsenden.
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)
(Ort/Datum)
(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)
Musterformular Mitteilung
Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle
zu dem Thema
in der/dem
An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle
in
Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mitglieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für
Betriebsratsmitgl. gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitgl. gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitgl. gem. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 66 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/
§ 81 Abs. 3 i.V.m. § 46 Abs. 1 PersVG Bbg
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Sonstige
(Bildungsstätte/Seminarhotel)
zu entsenden.
(Ort)
Vorsorglich hat die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in benannt.
Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere
Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)
§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 PersVG Berlin/§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg (PR)
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)
§ 40 Abs. 1, § 42 Abs. 3 i.V.m. § 66 PersVG Berlin/
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 1 i.V.m. § 81 Abs. 3 PersVG Bbg (JAV)
§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)
Sonstiges
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung
der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während
beschlossen hat, der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die
Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden
Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.
am
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit vom
bis
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)
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Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
An die Interessenvertretung
Kostenübernahme/Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten.
Das Mitglied der Interessenvertretung
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die
Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:
wird in der Zeit vom
bis
Firma/Dienststelle:
zur Teilnahme am Seminar
(Abteilung):
Seminar-Nr.:
der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in
Straße:
PLZ/Ort:
unter Fortzahlung des Entgelts
freigestellt.
Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren
in Höhe von EUR
(gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-
erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR
inkl. MwSt. übernommen.
Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle
Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
234
Anmeldeformular
Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern
Anmeldung zum Seminar
Privatadresse der/des Teilnehmenden
Frau Herr Name
Fax (030) 263 998 925
Vorname
Bitte aus dem Berliner Telefonnetz
nicht die 030 vorwählen.
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon privat
Telefon dienstl.
Thema des Seminars
E-Mail privat
E-Mail dienstl.
Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma
Seminar-Nr.
Straße/Nr.
bis
vom
PLZ/Ort
Seminarort
Telefon
Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost)
Fax
E-Mail
Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere
nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am
ordnungsgemäß beschlossen.
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt
davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der
Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.
!
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das
umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt:
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
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Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das
Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte
übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten
weiter.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte.
Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte
möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem
Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst
in der Tagungsstätte vorzunehmen.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder
es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht
mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die
Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem
Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend
die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung
stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird,
können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus
können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
Widerrufserklärung
Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (Seminar):
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen
Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor
Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben
oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses
(z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es
außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
236
Seminar-Nr.
Thema des Seminars
Name des/der Teilnehmenden
Anschrift des/der Teilnehmenden
Datum/Unterschrift
Veranstalter für Seminare beginnend mit BEver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg
Koblanckstr. 10 14109 Berlin Fon (030) 806 713-0 Fax (030) 806 713-560
[email protected]
bbz.verdi.de
Veranstalter für Seminare beginnend mit 1300ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 31 10179 Berlin Fon (030) 263 9989-11/-15 Fax (030) 263 99 89-25 [email protected]
bbz
Bildungs- und
Begegnungszentrum
Clara Sahlberg
rg
g
bb.verdi-bub.de