botschaft - Meierskappel

GEMEINDE
MEIERSKAPPEL
GEMEINDE
GEMEINDE MEIERSKAPPEL
MEIERSKAPPEL
Einladung
zur Gemeindeversammlung
Einladung
Einladung zur
zur Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
Montag,
30. Mai
2016, 19.30
Uhr
Montag,
Montag, 30.
30. Mai
Mai 2016,
2016, 19.30
19.30 Uhr
Uhr
Schulhaus
Höfli, Mehrzweckhalle
Schulhaus
Schulhaus Höfli,
Höfli, Mehrzweckhalle
Mehrzweckhalle
BOTSCHAFT
BOTSCHAFT
BOTSCHAFT
Impressum
Auflage: 680 Exemplare
Druck: Anderhub Druck-Service AG, Rotkreuz
GEMEINDEVERSAMMLUNG MEIERSKAPPEL
Montag, 30. Mai 2016, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle
Traktanden
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Projekt neues Gemeindezentrum: Orientierung über die beiden Vorlagen zur
Volksabstimmung vom 5. Juni 2016: Kenntnisnahme
4. Jahresbericht 2015 des Gemeinderates: Kenntnisnahme
5. Jahresrechnung 2015: Beschluss
5.1 Erfolgsrechnung 2015: Genehmigung
5.2 Investitionsrechnung 2015: Genehmigung
5.3 Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 2015; Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten per Steuerperiode 2016; Zuweisung zum
Eigenkapital: Beschluss
5.4 Bilanz per 31.12.2015: Genehmigung
6. Einbürgerungsgesuch Rinor Alaj, Sagenmattstrasse 19, 6344 Meierskappel;
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts: Beschluss
7. Wahl der externen Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2016
8. Umfrage
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind volljährige Schweizer
Bürgerinnen und Bürger, die sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung ordentlich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben. Es werden keine Stimmrechtsausweise verschickt. Nicht Stimmberechtigten werden separate Plätze zugewiesen.
Diese Botschaft wird allen Haushaltungen von Meierskappel zugestellt. Das Stimmregister und die Unterlagen zu den Traktanden 3-7 liegen vom 16. Mai 2016 bis und
mit 30. Mai 2016 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch bei der Verwaltung bezogen werden oder im Internet unter:
www.meierskappel.ch.
Meierskappel, 25. April 2016
GEMEINDERAT MEIERSKAPPEL
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
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Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 2
Inhaltsverzeichnis
Traktandenliste
Inhaltsverzeichnis
Traktandum 3: Orientierung über das Projekt Gemeindezentrum
Für eilige Leser
1. Ausgangslage und Richtprojekt
2. Die Entwicklung der beiden Bauprojekte „gross“ und „klein“
3. Volksabstimmung mit zwei Vorlagen: „doppeltes Ja mit Stichfrage“
Vorlage 1 „klein“ (Variante C)
Vorlage 2 „gross“ (Variante A)
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4. Finanzielle Tragbarkeit und Finanzierungskonzept
5. Empfehlung des Gemeinderates: Vorlage 1 „klein“ (Variante C)
6. Argumentarium / Häufige Fragen (FAQ)
7. Abstimmungsfragen
8. Bericht und Stellungnahme der Controlling-Kommission
Traktandum 4: Jahresbericht 2015: Kenntnisnahme
Traktandum 5: Jahresrechnung 2015: Beschluss
Für eilige Leser
5.1. Erfolgsrechnung 2015: Genehmigung
5.2. Investitionsrechnung 2015: Genehmigung
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5.3. Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 2015;
Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten per Steuerperiode 2016;
Zuweisung zum Eigenkapital: Beschluss
5.4. Bilanz per 31.12.2015: Genehmigung
5.5. Berichte der Revisionsstelle und der Controlling-Kommission
5.5.1. Bericht der externen Revisionsstelle Truvag Revisions AG
5.5.2. Stellungnahme der Controlling-Kommission zum Steuerrabatt
5.6. Details zur Rechnung 2015
5.6.1. Ergebnisse, Finanzierung, Mittelbedarf
5.6.2. Finanzkennzahlen
5.6.3. Aufwand und Ertrag
5.6.4. Investitionsrechnung mit Kontrolle der Sonderkredite
Traktandum 6: Einbürgerungsgesuch Rinor Alaj: Beschluss
Traktandum 7: Wahl der externen Revisionsstelle für die Rechnung 2016
Traktandum 8: Umfrage
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Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
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Traktandum 3
Projekt neues Gemeindezentrum: Orientierung über die Vorlage
zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2016: Kenntnisnahme
Für eilige Leser
Die gemeindeeigene Scheune in der Schützenmatt soll abgebrochen werden und an ihrer
Stelle ein neues Gemeindezentrum entstehen. In diesem Mehrzweck-Gewerbebau sind
Räume für die Bedürfnisse von Feuerwehr, Werkhof, Schulleitung, Spielgruppe, Verwaltung
und Gemeinderat geplant. Für die Vereine steht ein grosser Teil der bisherigen Räume der
Feuerwehr im Schulhaus zur Verfügung. Das ist für sie sehr praktisch.
Wie früher versprochen, legt der Gemeinderat den Stimmberechtigten zwei Varianten vor.
Die Vorlage 1 „klein“ deckt alle Bedürfnisse ab und verlangt einen Baukredit von CHF 4.5
Mio. Diese Vorlage 1 empfiehlt der Gemeinderat zur Annahme.
Die Vorlage 2 „gross“ bietet zusätzlich Lagerraum im Untergeschoss an, welcher durch eine
mit PW befahrbare Rampe erschlossen wird, und enthält sehr grosszügige Raumreserven
im Verwaltungsgeschoss. Im Dachgeschoss sind 2 Attikawohnungen geplant. Der Baukredit
für dieses Projekt beläuft sich auf CHF 6.2 Mio.
Die beiden Vorlagen werden an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 vorgestellt.
Die Stimmberechtigten beschliessen am 5. Juni 2016 an der Urne über den Baukredit. Sie
können eine der beiden Vorlagen annehmen oder beide oder keine der beiden. Für den Fall,
dass beide Kredite eine Mehrheit finden sollten (doppeltes Ja), gibt die Stichfrage den Ausschlag. Wenn der Souverän den Kredit bewilligt, soll das entsprechende Bauprojekt zügig
fertig geplant und ausgeführt werden. Der Bezug der neuen Räume ist für Frühjahr 2018
angedacht. Im Falle der Ablehnung beider Vorlagen an der Urne müsste für die Feuerwehr
bis spätestens 2020 eine andere Lösung verfügbar sein.
Die beiden Vorlagen wurden mit dem im Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung
bewilligten Projektierungskredit von CHF 250‘000.00 erarbeitet. Diese Kosten sind unabhängig vom Entscheid an der Urne bereits angefallen und in den Baukrediten nicht (mehr)
enthalten. Die Gemeindeversammlung wird über die Abrechnung orientiert.
Die Liegenschaft Dorfstrasse 2 (heutiges Gemeindehaus) soll dem Meistbietenden verkauft
werden. Der Verkehrswert wurde von zwei verschiedenen Experten auf mindestens CHF
1.7 Mio geschätzt. Über den Verkauf entscheidet die Gemeindeversammlung.
1. Ausgangslage und Richtprojekt
Im Jahr 2013 haben Schule, Feuerwehr und Verwaltung dringenden Raumbedarf geltend
gemacht. Die Feuerwehr Meierskappel wurde mit der Evaluation von 4 Standorten für ein
neues Feuerwehrlokal beauftragt. Als einzig geeigneter Standort hat sich die alte Scheune
in der Schützenmatt erwiesen. Der Gemeinderat hat eine Strategie-Studie inklusive Immobilienbewertung bei der Firma Balmer-Etienne in Auftrag gegeben. Wert und Eignung der
gemeindeeigenen Liegenschaften Dorfstrasse 2 (heutiges Gemeindehaus) und Dorfstrasse
3 (Mietwohnungen) wurden vom Spezialisten Jürg Reinecke abgeklärt und mit Empfehlungen zu einer künftigen Strategie ergänzt. Anfangs 2014 hat der Gemeinderat Martin Heierle,
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consero AG, den Auftrag erteilt für die Vorarbeiten zur „Standortevaluation und Entwicklung
eines Projekts Gemeindezentrum bis und mit Baubewilligung“. Heierle hatte sich durch ähnliche Aufträge in Weggis und in Inwil empfohlen, die erfolgreich realisiert worden sind.
Für die Botschaft zum Projektierungskredit (GV vom 01.12.2014) hat der Planer ein Richtprojekt (= Machbarkeitsstudie) nach den branchenüblichen Massstäben vorgestellt: Ein flexibler Gewerbebau in Leicht-/Skelettbauweise sollte ohne Grundstück und ohne MWSt. rund
CHF 3.65 Mio kosten, wobei diese Zahl nur auf einem Konzept und einer groben Kostenschätzung unter Standardannahmen beruhte (ohne Gebühren, Mobiliar, Umzugskosten und
besondere Anforderungen der Nutzer). Branchenüblich geht man für ein solches Richtprojekt von einer Kosten(un)genauigkeit von +/- 20% bis 25% aus. Das heisst, es wurden keinerlei Abklärungen zum Baugrund getroffen (Annahme = normale Tragfähigkeit) und keine
Kosten berechnet, geschweige denn mit Marktpreisen verglichen.
Illustration zum Richtprojekt 2014, das der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 vorgelegen hatte.
Der Eingangsbereich und die PW-Garagen wären in
dieser Ausführung erheblich durch Hochwasser gefährdet. Das wurde bei den nun zur Abstimmung gelangenden Projekten korrigiert. Die Räume der Feuerwehr sind
im Richtprojekt noch im westlichen Teil vorgesehen. In
den Vorlagen 1 und 2 sind sie auf die Ostseite verlegt,
weil dort im hinteren Teil noch Platz ist für den Kommando- und den Retablierungsraum.
Raumprogramm Richtprojekt
1. Teilunterkellerung mit einem grossen Kellerraum und einem kleinen Technikraum
2. Feuerwehr: 2 Garagen mit Innenhöhe von 4.50 m, Magazine, Mannschafts- und Kommandoraum, grosser Vorplatz nach Vorgaben der Gebäudeversicherung
3. Werkhof/Wasserversorgung: 1 Garage wie FW für Fahrzeuge, Geräte und Materialien
4. 2 PW-Garagen auf Rückseite (zu den Wohnungen im DG)
5. 1. OG: Verwaltungsgeschoss mit 3 m Raumhöhe
6. DG mit 2 Wohnungen (Schrägdach mit Bezug zum Schulhaus)
7. Keine Aussenraumgestaltung mit Ausnahme Vorplatz Feuerwehr/Werkhof
8. Keine Stützmauern, keine Spezialtiefbauarbeiten, keine Umgebungsgestaltung
In der Diskussion an der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat zwei Versprechen
abgegeben:
1. Einbezug der Vereine, die in der bestehenden Scheune Requisiten eingelagert haben.
2. Volksabstimmung mit einer „Luxusvariante“ und einer „abgespeckten Variante“.
Die Gemeindeversammlung hat den Projektierungskredit grossmehrheitlich bewilligt.
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2. Die Entwicklung der beiden Bauprojekte „gross“ und „klein“
Im Dezember 2014 hatten folgende Rahmenbedingungen zur Eile gemahnt:
1. Die Feuerwehr musste nach den Vorgaben des Feuerwehrinspektorats möglichst rasch
ein neues Tanklöschfahrzeug (TLF) beschaffen. Die Gebäudeversicherung bzw. ihr Feuerwehrinspektorat schreiben zwingend vor, das für solche mit 45% subventionierte Fahrzeuge die Gemeinden geeignete Garagen bereitstellen müssen. Moderne TLF sind Lastwagen mit den üblichen Höhen (bis max. 4 m). Die heutige Feuerwehrgarage im Untergeschoss des Schulhauses weist weniger als 3 m Raumhöhe auf.
2. Die Schule machte dringende Raumbedürfnisse geltend, einerseits wegen moderner
Unterrichtsformen (Gruppenarbeitsräume) und anderseits wegen grösserer Klassen.
Der Trend schien Richtung steigende Schülerzahlen zu gehen. Und die für Meierskappel
grossen Bauprojekte Rütirain, Brünismatt und Seilerhof sollten zu einem Bevölkerungswachstum führen. Die Schule wollte die heutigen Feuerwehrlokalitäten zu Werkräumen
umbauen, damit bisher dafür genutzte Räume als Klassenzimmer frei würden.
3. Nach Befund der CKW müssen im bestehenden Gemeindehaus die elektrischen Installationen möglichst rasch totalsaniert werden.
Inzwischen hat es bei den ersten zwei Punkten Veränderungen gegeben:
1. Das Feuerwehrinspektorat hat den Kauf eines Occasions-Kleintanklöschfahrzeugs
(KTLF) vermittelt und diese Übergangslösung bis maximal 2021 bewilligt. Die neuen
Lokalitäten müssen also 2019/2020 bereit stehen, so dass 2020 das neue TLF beschafft
und eingeführt werden kann.
2. Eine genauere Analyse der Schülerzahlen hat gezeigt, dass bei den aktuellen Vorschuljahrgängen teils sogar weniger als 10 Kinder in Meierskappel ansässig sind, so dass
auch das zu erwartende Wachstum durch Zuzüge auf 2-3 Jahre hinaus mit der bestehenden Infrastruktur der Schule gut absorbiert werden kann. Der Gemeinderat hat der
Schulpflege überdies das Versprechen abgegeben, dass er in jedem Fall rechtzeitig
Hand bieten wird, falls der Bau neuer Klassenräume nötig werden sollte. Auf einstimmigen Rat aller angefragten Planer und aller Vertreter der Schule will der Gemeinderat
solche Schulräume auf dem Schulhausareal selber realisieren. Im Vordergrund stünde
ein Anbau an die Mehrzweckhalle. Schulpflege und Gemeindeverwaltung überwachen
die Entwicklung der Schülerzahlen systematisch und vorausschauend, teils unter Mithilfe
der Investoren der grossen Bauprojekte. Diese melden der Gemeinde, ob unter den
Käufern kinderreiche Familien oder kinderlose Paare oder Einzelpersonen sind.
Das bestehende Gemeindehaus muss hingegen dringend saniert werden. Die elektrischen
Installationen sind eines von vielen Problemen. Die Sanierungsmöglichkeiten wurden auf
Wunsch der Controlling-Kommission und auf Anregung aus der Bevölkerung nochmals
durch einen Experten (Robert Fink, Architekt und Experte in Versicherungsfällen) abgeklärt.
Der Befund ist eindeutig und stimmt mit jenem von Jürg Reinecke/Balmer-Etienne überein:
Eine Sanierung des bestehenden Gemeindehauses ist dringend, sehr teuer, und sie wird
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keinen Mehrwert bringen. Die zeittypische Konstruktionsweise eines damaligen Schulhauses lässt Umnutzungen mit veränderter Raumaufteilung nur mit einem unverhältnismässig
grossen Aufwand für (provisorische) Sicherungsmassnahmen zu. Ohne bessere Raumausnützung kein Mehrwert.
In mehreren Gesprächen am „runden Tisch“ sind alle interessierten Kreise aufgefordert worden, ihre Vorstellungen der Projektleitung einzureichen. Die Feuerwehr wollte Raumhöhen
über 5 m, damit Zwischenböden eingezogen werden können und so genug Platz geschaffen
wird für heute zum Teil extern gelagerte Materialien, die z. B. bei einem Hochwasserereignis
gebraucht würden. Man hat realisiert, dass für die Spielgruppe und die Mütter- und Väterberatung auch neue Räume gefunden werden müssen, wenn das heutige Gemeindehaus
einmal nicht mehr existiert. Die Vereine und auch die Gemeindeangestellten von Werkhof/Wasserversorgung haben mit Nachdruck mehr Lagerraum im Untergeschoss gefordert.
Selbst der Gemeinderat und die Verwaltung haben Ansprüche deponiert.
Schliesslich resultierte das weiter unten vorzustellende Projekt A („gross“ = Vorlage 2) mit
einer Vollunterkellerung mit Lagerräumen für die Vereine und Werkhof/Wasserversorgung,
die über eine Rampe sogar mit Fahrzeugen zugänglich sein sollten. Eine Version mit einem
leistungsfähigen Warenlift ist verworfen worden. Das Verwaltungsgeschoss ist auf 550 m2
Nutzfläche gewachsen, verglichen mit rund 250 m2 heute (inkl. Vereinslokal sind es heute
ca. 310 m2). Enthalten sind darin grössere und zusätzliche Räume für den Gemeinderat und
neu zwei Räume für die Schulleitung mit ihrem Sekretariat. Die Kosten entwickelten sich auf
ca. CHF 5.34 Mio, ohne MWSt. und Gebühren, ohne Mobiliar etc.
Dieser ausführlichen Variante A („gross“ = Vorlage 2) wollte der Rat eine „abgespeckte“
Variante gegenüberstellen. Die ausgearbeitete Variante B hat sich dann als untauglich erwiesen, weil immer noch zu teuer und (zu) gross, in Schlüsselbereichen aber das Raumprogramm nicht mehr erfüllend. In einem weiteren Gespräch am runden Tisch wurden wiederum alle interessierten Kreise informiert und angehört. Zur Abstimmung gelangt nun - neben
der Variante A („gross“ = Vorlage 2) - die vom Gemeinderat empfohlene Variante C („klein“
= Vorlage 1). Das Verwaltungsgeschoss wurde in dieser auf rund 350 m 2 zurückgefahren,
also rund 100 m2 mehr als heute (mit Berücksichtigung des Vereinslokals plus 40 m2). Davon
beanspruchen Schulleitung und Sekretariat etwa einen Drittel. Ein Mehrzweckraum steht
als „grosses Sitzungszimmer“ nicht nur dem Gemeinderat und der Verwaltung zur Verfügung sondern eignet sich auch für bestimmte Vereinsanlässe und notfalls für die Schule.
Ganz wesentlich beeinflusst wurde die Planung durch Befunde aus geologisch-hydrologischen Untersuchungen. Der Baugrund hat sich nicht als „normal“ sondern als anspruchsvoll
erwiesen. Die wasserführenden Schichten verlangen nach aufwändigen Baugruben- und
Hangsicherungen und erfordern im Minimum „Betontatzen“ oder sogar eine vollflächige
Pfählung zur Lastabtragung. Eine Vollunterkellerung mit Rampe schlägt mit deutlich mehr
als CHF 0.5 Mio zu Buche. Das ist sehr viel Geld für Lagerräume. Deshalb ist in der Variante
C („klein“ = Vorlage 1) nur noch eine Teilunterkellerung für Lift und Technik plus ein Abstellraum geplant.
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Mit verschiedenen interessierten Bürgern und am „runden Tisch“ mit den Vertretern der zukünftigen Nutzer ist die Frage der Wohnungen intensiv diskutiert worden: Der Gemeinderat
hatte anlässlich der Debatte zum Projektierungskredit Wohnungen versprochen. Seither
haben weitere Abklärungen und Diskussionen zu folgenden Einsichten geführt:
1. Zwei Attika-Wohnungen würden - je nach Ausbaustandard - CHF 700‘000.00 bis CHF
900‘000.00 kosten. Diese Investitionskosten belasten den Gemeindehaushalt rechnerisch mit knapp 2 Steuerzehnteln während 3 Jahren.
2. Die örtliche Lage im Feuerwehr-/Werkhofgebäude und neben der Schule, wo alle grossen Anlässe der Gemeinde stattfinden, lässt keine Mieteinnahmen erwarten, die an die
Finanzierung einen effektiven Beitrag leisten könnten.
3. Mietwohnungen gehören nicht zu den Kernaufgaben der Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung verfügt nicht über das spezifische Know-how für eine professionelle Immobilienbewirtschaftung.
4. Immobilien und übrige Vermögenswerte, die es braucht zur Erfüllung der Aufgaben einer
Gemeinde, gehören nach Gesetz ins Verwaltungsvermögen. Frei verfügbare Vermögenswerte gehören hingegen ins Finanzvermögen. Es ist grundsätzlich möglich, eine
Immobilie zu Teilen dem Verwaltungsvermögen zuzuweisen und zu anderen Teilen dem
Finanzvermögen. Sehr oft wird dazu Stockwerkeigentum begründet. Das ist aber aufwändig und scheint in diesem Fall übertrieben. Der Aufwand entsteht nicht nur bei der
juristischen Begründung. Er zieht auch reglementarische Aufgaben nach sich, die periodisch anfallen.
Die Argumente der Stimmen aus der Bevölkerung haben sich teils direkt widersprochen:
Die einen sahen in den Wohnungen eine Geschäftsidee mit netten Gewinnen für die Gemeinde, die den Steuerzahler entlasten würden, andere wollten vielmehr günstige Wohnungen anbieten, von denen es in Meierskappel nur wenige gebe. Wieder andere haben sogar
von Sozialwohnungen gesprochen. In einem Dorf wie Meierskappel sind solche - wohl im
Gegensatz zu städtischen Verhältnissen - nach aktueller Einschätzung zum Glück nicht nötig. In der Vorlage 1 („klein“) sind aus diesen Gründen keine Wohnungen mehr vorgesehen.
3. Volksabstimmung mit zwei Vorlagen: „doppeltes Ja mit Stichfrage“
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urne eine
Vorlage mit doppeltem Ja nach § 86 Abs. 2 Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern. Die
Stimmberechtigten haben die Möglichkeit der Vorlage 1 („klein“ = Variante C; Empfehlung
des Gemeinderates) oder der Vorlage 2 („gross“ = Variante A) zuzustimmen und die andere
abzulehnen. Selbstverständlich können sie auch beide ablehnen oder beiden zustimmen.
Für den Fall, dass beide Vorlagen eine Ja-Mehrheit erreichen sollten, wird eine Stichfrage
den Ausschlag geben, mit der die Stimmenden entscheiden, welche Vorlage sie lieber wollen.
Der Stimmzettel sollte selbsterklärend sein. Zu jeder Abstimmungsfrage steht die passende
Erläuterung. Auf eine Wegleitung mit weiteren Erklärungen wird daher verzichtet.
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Vorlage 1 „klein“ (Projekt Variante C, vom Gemeinderat empfohlen)
Vorlage 1 „klein“: Variante C, Projektstand 31.03.2016
Die gestalterische Idee ist ein funktionaler Gewerbebau mit identischer Geschossfläche im
Parterre und im Obergeschoss. Die kubische Grundform wird im Eingangs- und Treppenbereich durchbrochen und mit einem ausladenden Vordach über den Garagen. Die Farbgebung mit (nach aktuellem Planungsstand) Sichtbeton im Garagenbereich und erdigem
Braunton darüber wurde vom Planer auf die gewachsene und bauliche Umgebung abgestimmt und bewusst in Kontrast zur Schulanlage Höfli gesetzt.
Der Gemeinderat hat dem Planer vorgegeben, dass die Statik und Bauweise bei Bedarf eine
spätere Aufstockung mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.
Eine weitere Vorgabe ist die Ausführung mit einer hinterlüfteten Metallfassade (evtl. mit Ausnahme des Sichtbetons im EG). Denn die Bauweise mit Flachdach und ohne Vordach setzt
die Fassaden sehr stark der Witterung aus. Ein gewöhnlicher Putz müsste innert weniger
Jahre wieder gestrichen werden und ist hoch anfällig auf Pilzbefall.
Dritte Vorgabe war ein integraler baulicher Hochwasserschutz, der ohne mobile Barrieren
bei erhöhter Gefährdung auskommen muss. Aus diesem Grund wurde für den Werkhof auf
einen seitlichen Zugang verzichtet. Zwei Fenster sorgen stattdessen für natürliches Licht.
Der Eingangsbereich ist durch eine Betonmauer geschützt und steigt vom Platz aus leicht
an. Die Umgebungsgestaltung wurde auf das Nötige beschränkt. Dazu gehören der Vorplatz
für Feuerwehr und Werkhof und kleine Anpassungen an den bestehenden Parkplätzen vor
dem Schulhaus.
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Vorlage 1 „klein“ (Variante C)
Raumprogramm (alle Geschosse mit Treppe und mit Lift erschlossen)
UG (Technik: Raumhöhe 2.40 m)
Teilunterkellerung mit WC/Dusche, Archivraum (25.60 m2) und Technikraum (15.20 m2)
EG (Feuerwehr, Werkgruppe/Wasserversorgung, 2 WC: Raumhöhe 5.30 m, 2x 2.50 m)
a) Feuerwehr: 2 Garagen mit Innenhöhe von 5.30 m (181.50 m 2), Zwischenboden im hinteren Bereich der Garagen (66.10 m2, Metall/Holz), Retablierungs- (34.80 m2) und Kommandoraum (21.90 m2), grosser Vorplatz nach Vorgaben der Gebäudeversicherung
b) Werkhof/Wasserversorgung: 1 Garage (99.50 m2) wie Feuerwehr, mit Zwischenboden
im hinteren Teil (43.60 m2), für Fahrzeuge, Geräte und Materialien
c) 2 WC im Treppenhaus
ZwischenG (Spielgruppe: Raumhöhe 2.50 m)
Grosser Raum (74.10 m2) mit kindergerechtem internem WC
OG (Gemeinderat, Schulleitung, Gemeindeverwaltung: Raumhöhe 3 m)
Mehrzweckraum (= grosses Sitzungszimmer, 50.30 m 2), kleines Sitzungszimmer, 29.20
m2), Büro Gemeinderat (22.50 m2), 4 Einzelbüros (je ca. 14.80 m2) für Schulleiter/Sekretariat
und Gemeindeschreiber/Finanzverwalter, Grossraumbüro Kanzlei (66.30 m 2), Archivraum
(20.80 m2), 2 Schalterräume, Aufenthaltsraum mit Küche, Warteecke, 2 WC
Vorlage 1 „klein“ (Variante C): EG (unten Feuerwehr, Bildmitte Werkhof)
Für Feuerwehr und Werkhof soll der hintere Teil der Garagen mit einem Zwischenboden
(Holz/Metall) unterteilt werden. Auf diesem sollen palettierte Materialien gelagert werden
können. Im Projektkredit sind auch Mittel für diese Zwischenböden und für Einrichtung und
Umschlaggeräte enthalten. Über dem Kommando- und dem Retablierungsraum der Feuerwehr ist in einem Zwischengeschoss die Spielgruppe untergebracht.
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Vorlage 1 „klein“ (Variante C): OG (Gemeinderat, Schulleitung, Verwaltung)
Im OG sollen Gemeinderat, Schulleitung und Schulsekretariat und die ganze Verwaltung
inklusive Archiv Platz finden. Für die Bedienung der Kunden sind aus Diskretionsgründen
zwei geschlossene Schalterräume vorgesehen. Der grosse Mehrzweckraum in der rechten
oberen Ecke soll für Sitzungen, aber auch einmal im Monat für die Mütter- und Väterberatung zur Verfügung stehen. Die wartenden Eltern und Kinder könnten sich derweil in der
„Krabbelgruppe“ im Zwischengeschoss eine Etage tiefer aufhalten. Für den Gemeinderat ist
nicht nur ein Sitzungszimmer sondern auch ein eigenes Büro mit mehreren Arbeitsplätzen
vorgesehen. Für das Personal ist ein Aufenthaltsraum mit Kochnische geplant. Das ganze
Gebäude ist mit Lift erschlossen und behindertengerecht auszuführen.
Vorlage 1 „klein“ (Variante C): UG
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Vorlage 1 „klein“ (Variante C): Zwischengeschoss / Zwischenböden
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Vorlage 2 „gross“ (Variante A)
Variante A (Projektstand 02.09.2015)
Die gestalterische Idee ist ein funktionaler Gewerbebau mit Garagen für Feuerwehr und
Werkhof im Parterre. Das Bürogeschoss darüber springt vor und gliedert das Gebäude
vertikal. Es setzt sich auch im Farbton ab. Zwei Attika-Wohnungen thronen über den Arbeitsbereichen. Diese sind farblich im für Wohnungen verbreiteten weiss-beige angedacht. Auch bei dieser Variante schlägt der Planer vor, auf die gewachsene und bauliche
Umgebung abzustimmen und bewusst einen Kontrast zum Lindgrün der Schulanlage
Höfli zu setzen.
Das vorspringende Bürogeschoss erfordert aufwändige Dämmungsmassnahmen, nicht
nur an den Aussenwänden sondern auch nach oben und unten. Die Energiebilanz ist klar
schlechter als beim Kubus. Auch beim grossen Projekt soll eine hinterlüftete Metallfassade der Witterung trotzen.
Links von den Feuerwehr-Garagen ist eine Doppelgarage für PW geplant, die den Mietern der Wohnungen zustehen. In beiden Varianten „gross“ und „klein“ soll das Mehrzweckgebäude mit einer elektronischen Schliessanlage ausgerüstet werden. Diese wird
so ausgelegt, dass später auch das Schulhaus Höfli daran angeschlossen werden kann.
Sie ermöglicht eine ständige Zutrittskontrolle und ist im Fall von Schlüsselverlusten leicht
umzuprogrammieren. Für Feuerwehr und Werkhof sind automatische Tore mit Fernbedienung vorgesehen. Die Zeitersparnis rechtfertigt die Mehrkosten.
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Vorlage 2 „gross“ (Variante A)
Raumprogramm (alle Geschosse mit Treppe und mit Lift erschlossen)
UG (Vollunterkellerung: Raumhöhe 2.70 m)
Fahrbare Rampe ca. 3.90 m breit und mit Gefälle zwischen 4% und 12%
Fensterloser Archiv- oder Lagerraum (37.70 m2); Vereinslokal mit zwei Fenstern und Direktzugang (78.30 m2); Garage/Lagerraum (211.70 m2); WC/Dusche; Technikraum
(15.20 m2)
EG (Feuerwehr, Werkgruppe/Wasserversorgung, 2 WC: Raumhöhe 5.30 m, 2x 2.5 m)
a) Feuerwehr: 2 Garagen mit Innenhöhe von 5.30 m (181.50 m 2), Zwischenboden im
hinteren Bereich der Garagen (66.10 m2, Metall/Holz), Retablierungs- (34.80 m2) und
Kommandoraum (21.90 m2), grosser Vorplatz nach Vorgaben der Gebäudeversicherung
b) Werkhof/Wasserversorgung: 1 Garage (99.50 m2) wie Feuerwehr, mit Zwischenboden im hinteren Teil (43.60 m2), für Fahrzeuge, Geräte und Materialien
c) 2 WC im Treppenhaus
d) Doppelgarage für 2 PW (zu den Wohnungen; seitlicher Anbau)
ZwischenG (Spielgruppe: Raumhöhe 2.50 m)
Grosser Raum (74.10 m2) mit kindergerechtem internem WC
OG (Gemeinderat, Schulleitung, Gemeindeverwaltung: Raumhöhe 2.90 m)
Rund 550 m2 Geschossfläche; die Raumeinteilung ist lediglich eine Grundidee des Planers und entspricht den Bedürfnissen der Nutzer nur teilweise. Falls die Stimmberechtigten für dieses Projekt votieren sollten, muss die Planung dieses Geschosses grundlegend
überarbeitet werden.
DG mit 2 Attika-Wohnungen (3½ Zimmer mit 112 m2 und 4½ Zimmer mit 148.10 m2)
Vorlage 2 „gross“
(Variante A): UG
(Vollunterkellerung)
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
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Vorlage 2 „gross“ (Variante A): EG Planungsstand 02.09.2015 (ausgeführt würden die Garagen mit Zwischenböden
analog Variante C)
Vorlage 2 „gross“
(Variante A):
Zwischengeschoss
mit Raum für Spielgruppe
(ausgeführt würde
eher eine Version
analog der Variante
C)
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Vorlage 2 „gross“ (Variante A):
Grundidee
Verwaltungsgeschoss (muss stark überarbeitet werden)
Vorlage 2 „gross“ (Variante A): DG mit 2 Attika-Wohnungen
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
15 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
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4. Finanzielle Tragbarkeit und Finanzierungskonzept
Erkenntnis:
1. Die Gemeinde Meierskappel kann sich das Gemeindezentrum „klein“ für CHF 4.5 Mio
leisten, auch mit dem vom Gemeinderat beantragten Steuerrabatt und ohne Buchgewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 (heutiges Gemeindehaus).
2. Ein Verkauf des heutigen Gemeindehauses ist aber sinnvoll, um die hohen Schulden
(im Jahr 2018 mehr als CHF 3 Mio) spätestens 2020 wieder vernünftig zu reduzieren.
3. Das Gemeindezentrum „gross“ für CHF 6.2 Mio würde in den Jahren 2018 und 2019
sogar zu einer Verschuldung über dem Grenzwert führen, und zwar mit oder ohne
Steuerrabatt und auch selbst mit dem Buchgewinn aus dem Verkauf des heutigen
Gemeindehauses.
In den folgenden Tabellen sind die Auswirkungen verschiedener Optionen berechnet und
nachgewiesen:
a) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (mit Steuerrabatt und mit Verkauf Dorfstrasse 2)
Kennzahlen gemäss Verordnung
Grenzwert
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2017
2018
2019
2020
Ø 16-20
46% 1019%
30%
a. Selbstfinanzierungsgrad
min. *
>0 %
-6%
2%
7%
b. Selbstfinanzierungsanteil
min. *
>0 %
-2.1%
1.1%
2.2%
6.5%
26.6%
8.3%
c. Zinsbelastungsanteil I
max.
<4 %
-1.1% -1.3% -0.6% -0.3%
-0.2%
-0.6%
d. Zinsbelastungsanteil II
max.
<6 %
-1.6% -1.8% -0.9% -0.4%
-0.3%
-0.9%
e. Kapitaldienstanteil
max.
<8 %
4.6%
4.4%
f.
Verschuldungsgrad
3.2%
3.4%
5.1%
5.6%
max.
<120 %
-44%
59%
99%
102%
57%
57%
g. Nettoschuld pro Einwohner
max.
<4'880
-1'292
1'884
3'182
3'388
1'933
1'850
h. Bilanzfehlbetrag in %
max.
<33 %
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
Diese vorstehende Tabelle entspricht der Empfehlung des Gemeinderates.
b) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (mit Steuerrabatt, ohne Verkauf Dorfstrasse 2)
Kennzahlen gemäss Verordnung
Grenzwert
2016
2017
2018
2019
2020
Ø 16-20
46%
300%
13%
6.5%
a. Selbstfinanzierungsgrad
min. *
>0 %
-6%
2%
7%
b. Selbstfinanzierungsanteil
min. *
>0 %
-2.1%
1.1%
2.2%
9.6%
3.7%
c. Zinsbelastungsanteil I
max.
<4 %
-1.1% -1.3% -0.6%
-0.3% -0.2%
-0.7%
d. Zinsbelastungsanteil II
max.
<6 %
-1.6% -1.8% -0.9%
-0.4% -0.3%
-0.9%
e. Kapitaldienstanteil
max.
<8 %
3.2%
3.4%
5.1%
5.6%
f.
max.
<120 %
-44%
59%
Verschuldungsgrad
5.6%
4.7%
99%
102%
90%
65%
g. Nettoschuld pro Einwohner
max.
<4'880 -1'292 1'884 3'182
3'388
3'045
2'083
h. Bilanzfehlbetrag in %
max.
<33 %
0.0%
0.0%
0.0%
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
0.0%
0.0%
0.0%
17
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 16
c) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (ohne Steuerrabatt, ohne Verkauf Dorfstrasse 2)
Kennzahlen gemäss Verordnung
Grenzwert
2016
2017
2018
2019
2020
Ø 16-20
10%
2%
7%
46%
300%
16%
3.3%
1.1%
2.2%
a. Selbstfinanzierungsgrad
min. *
>0 %
b. Selbstfinanzierungsanteil
min. *
>0 %
6.5%
9.6%
4.7%
c. Zinsbelastungsanteil I
max.
<4 %
-1.0% -1.3% -0.6% -0.3%
-0.2%
-0.7%
d. Zinsbelastungsanteil II
max.
<6 %
-1.5% -1.8% -0.9% -0.4%
-0.3%
-0.9%
e. Kapitaldienstanteil
max.
<8 %
5.6%
4.6%
f. Verschuldungsgrad
max.
<120 %
-48%
51%
91%
95%
83%
57%
g. Nettoschuld pro Einwohner
max.
<4'880
-1'531
1'647
2'949
3'166
2'825
1'852
h. Bilanzfehlbetrag in %
max.
<33 %
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
3.0%
3.4%
5.1%
5.6%
d) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (ohne Steuerrabatt, mit Verkauf Dorfstrasse 2)
Kennzahlen gemäss Verordnung
Grenzwert
2016
2017
2018
2019
2020
Ø 16-20
46% 1019%
33%
6.5%
26.6%
9.2%
a. Selbstfinanzierungsgrad
min. *
>0 %
10%
2%
7%
b. Selbstfinanzierungsanteil
min. *
>0 %
3.3%
1.1%
2.2%
c. Zinsbelastungsanteil I
max.
<4 %
-1.0% -1.3% -0.6% -0.3%
-0.2%
-0.6%
d. Zinsbelastungsanteil II
max.
<6 %
-1.5% -1.8% -0.9% -0.4%
-0.3%
-0.9%
e. Kapitaldienstanteil
max.
<8 %
3.0%
3.4%
5.1%
5.6%
4.6%
4.4%
f. Verschuldungsgrad
max.
<120 %
-48%
51%
91%
95%
50%
49%
g. Nettoschuld pro Einwohner
max.
<4'880
-1'531
1'647
2'949
3'166
1'712
1'620
h. Bilanzfehlbetrag in %
max.
<33 %
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
e) Vorlage 2 „gross“ für CHF 6.2 Mio (mit Steuerrabatt, ohne Verkauf Dorfstrasse 2)
Kennzahlen gemäss Verordnung
Grenzwert
2016
2017
2018
2019
2020
Ø 16-20
a. Selbstfinanzierungsgrad
min. *
>0 %
-6%
1%
4%
44%
292%
10%
b. Selbstfinanzierungsanteil
min. *
>0 %
-2.1%
1.1%
2.1%
6.2%
9.4%
3.6%
c. Zinsbelastungsanteil I
max.
<4 %
-1.1% -1.3% -0.5%
0.0%
0.0%
-0.5%
d. Zinsbelastungsanteil II
max.
<6 %
-1.6% -1.8% -0.7% -0.1%
0.1%
-0.8%
e. Kapitaldienstanteil
max.
<8 %
3.2%
3.4%
5.5%
6.5%
6.5%
5.1%
f.
max.
<120 %
-44%
75%
137%
138%
125%
91%
g. Nettoschuld pro Einwohner
max.
<4'880
-1'292
2'404
4'428
4'585
4'243
2'928
h. Bilanzfehlbetrag in %
max.
<33 %
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
Verschuldungsgrad
f) Vorlage 2 „gross“ für CHF 6.2 Mio (mit Steuerrabatt und mit Verkauf Dorfstrasse 2)
Kennzahlen gemäss Verordnung
Grenzwert
2016
2017
2018
2019
2020
Ø 16-20
a. Selbstfinanzierungsgrad
min. *
>0 %
-6%
1%
4%
44% 1011%
25%
b. Selbstfinanzierungsanteil
min. *
>0 %
-2.1%
1.1%
2.1%
6.2%
26.4%
8.2%
c. Zinsbelastungsanteil I
max.
<4 %
-1.1%
-1.3%
-0.5%
0.0%
0.0%
-0.5%
d. Zinsbelastungsanteil II
max.
<6 %
-1.6%
-1.8%
-0.7% -0.1%
0.1%
-0.8%
e. Kapitaldienstanteil
max.
<8 %
3.2%
3.4%
5.5%
6.5%
5.3%
4.9%
f.
max.
<120 %
-44%
75%
137% 138%
92%
84%
Verschuldungsgrad
g. Nettoschuld pro Einwohner
max.
<4'880 -1'292
2'404
4'428
4'585
3'130
2'695
h. Bilanzfehlbetrag in %
max.
<33 %
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
0.0%
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
17 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
18
0.0%
Finanzierungskonzept
Das Grundstück gehört der Gemeinde bereits. Es gibt somit keinen Aufwand für den Erwerb und keine Handänderungs- oder Grundstückgewinnsteuern und Notariatsgebühren.
Die Gemeinde hat aktuell ein Eigenkapital von CHF 2.43 Mio für Investitionen von CHF
9 - 10 Mio bis 2019/2020.
Aus dem Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 darf ein Buchgewinn von mehr als CHF
1‘600‘000.00 erwartet werden.
Der Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 ist ein wichtiger Teil des Finanzierungskonzepts. Sanierungsmassnahmen sind dringend, und ein Mehrwert ist nicht absehbar.
Wenn die Verwaltung auszieht, muss eine andere Nutzung her. Diese ist nur mit einem
Umbau möglich. Ein solcher wäre ein Fass ohne Boden. Der Verkauf entlastet die Gemeinde. Allerdings muss ein minimaler Erlös von CHF 1.7 Mio tatsächlich erzielt werden
können. Die Schätzungen der Experten lagen preislich nahe beieinander, nämlich zwischen CHF 1.7 Mio und CHF 1.8 Mio. Die Bewertungen sind im zeitlichen Abstand von
gut zwei Jahren und völlig unabhängig voneinander erarbeitet worden.
Nicht berücksichtigt bei den Finanzierungsnachweisen a) bis f) ist der Beitrag der Gebäudeversicherung an das Feuerwehrlokal. Dieser wird erst nach Inbetriebnahme des Gebäudes und nach Massgabe der tatsächlichen Erstellungskosten für den Anteil Feuerwehr vom Feuerwehrinspektorat festgesetzt. Es wird sich aber um einen substanziellen
Betrag von mehreren Hunderttausend Franken handeln.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
19
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 18
5. Empfehlung des Gemeinderates: Vorlage 1 „klein“ (Variante C)
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Vorlage 1 „klein“ (Variante C)
zur Annahme und zwar aus folgenden Gründen:
1.
2.
3.
4.
5.
Dieses Projekt erfüllt alle Anforderungen, jetzt und auf absehbare Zeit.
Es ist ökologisch (energetisch) und finanziell (Preis-/Leistungsverhältnis) effizient.
Es ist für Meierskappel angemessen und finanziell tragbar.
Es überzeugt ästhetisch und funktional.
Es ist mit den Nutzern im Dialog entwickelt worden und deshalb breit abgestützt.
Gegen die Vorlage 2 „gross“ (Variante A) sprechen folgende Gründe:
-
-
-
-
-
-
Das Projekt Variante A ist zu gross, zu teuer und in diesem Umfang einfach nicht
nötig: das Raumprogramm widerspiegelt das (anfängliche) „Wunschkonzert“ der Interessierten und übersteigt die wohl begründeten Bedürfnisse deutlich.
Die Differenz von CHF 1.7 Mio Mehrkosten ist mehr als eine ganze Steuereinheit (1.0)
beim aktuellen Steuerfuss von 2.25 Steuereinheiten (2016 nach Steuerrabatt: 2.05).
Dieses Geld muss zuerst einmal für die Investition aufgebracht werden. Anschliessend belastet es die Erfolgsrechnung der Gemeinde über Jahrzehnte in Form der zusätzlichen Abschreibungen. Der Gemeinderat möchte einen mühsam über die letzten
Jahre errungenen finanziellen Spielraum lieber mittelfristig zur Steuersenkung nutzen.
Meierskappel braucht diesen Spielraum im Steuerwettbewerb mit den Nachbargemeinden.
Bauliche Risiken: Baugrubensicherung und Baugrundverfestigung stellen erhöhte Anforderungen und bergen technische Risiken.
Risiko Hochwasser: Die Rampe kann durch Platzregen und/oder Hangwasser überflutet werden. Schutzmassnahmen sind möglich aber aufwändig, und sie garantieren
keinen absoluten Schutz.
Rechtliche Risiken: Während des Baus muss ein Nachbargrundstück für provisorische Sicherungsmassnahmen beansprucht werden. Bisher liegt erst eine mündliche
Zusage des Grundeigentümers vor. Sollte er nicht einverstanden sein, würden technische Alternativen sofort massiv teurer.
Wohnungen sind ein wirtschaftliches Risiko für die Gemeinde, binden Kapital und generieren Zusatzaufwand für die Verwaltung. Es ist fraglich, ob Wohnungen an diesem
Standort und auf dem Gewerbebau Feuerwehr/Verwaltung als Mietobjekte überhaupt
begehrt wären.
Weil das Verwaltungsgeschoss grösser ist als die Garagen darunter und die Wohnungen darüber, muss es energetisch (Wärmedämmung) viel aufwändiger isoliert werden
als bei der Würfelform.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
19 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
20
6. Argumentarium / Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Projektierungskredit in der aktuellen Vorlage enthalten?
Nein. Am 1. Dezember 2014 hat die Gemeindeversammlung (GV) nach der Diskussion
über Standorte, Strategie und Partizipation mit grossem Mehr einen Projektierungskredit
von CHF 250‘000.00 für ein Gemeindezentrum bewilligt. Dieses Geld ist für die Ausarbeitung der beiden zur Abstimmung gelangenden Vorlagen ausgegeben worden. Dazu
wird an einer der nächsten Gemeindeversammlungen Auskunft erteilt.
Welche Leistungen sind im Projektierungskredit (bereits) enthalten?
Mit dem Beschluss des Projektierungskredits hat die Gemeindeversammlung die Vorarbeiten zum Richtprojekt und das vom Gemeinderat gewählte Vorgehen bzw. Verfahren
bestätigt. Der Kredit setzt sich zusammen aus einem Honorar für den Planer von CHF
149‘390.00 und CHF 83‘000.00 für Fachplaner (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektriker etc.)
und weitere Spezialisten (Geologe, Hydrologe, Ingenieur, Geometer etc.). Etwas mehr
als CHF 17‘000.00 waren als Reserve bestimmt. Diese musste für zusätzliche Arbeiten
von Fachplanern inzwischen ebenfalls beansprucht werden. Der Planer hat die Verpflichtung übernommen, das Projekt bis und mit Baueingabe zu entwickeln. Nicht enthalten in
seinem Auftrag und in seiner Pauschalentschädigung ist die Ausführungsplanung.
Wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt?
Öffentliche Beschaffungen sind seit einigen Jahren durch ein Konkordat der Kantone
(IVöB) und durch den von der Schweiz ratifizierten Staatsvertrag GATT/WTO gesetzlich
geregelt. Für Meierskappel gilt das entsprechende Gesetz des Kantons Luzern (öBG).
Die Gemeinden können Dienstleistungen bis zum Auftragswert von CHF 150‘000.00 sogenannt freihändig, d.h. ohne Ausschreibungsverfahren und ausnahmsweise auch ohne
Konkurrenzofferten, direkt vergeben. Dieses Verfahren wurde damals bewusst gewählt,
um Zeit und auch Kosten zu sparen, die zum Beispiel durch einen Projektwettbewerb im
Bereich eines tiefen sechsstelligen Betrages zusätzlich angefallen wären. Der Planer hat
deshalb direkt von der Gemeindeversammlung seinen Auftrag zum fest vereinbarten
Honorar erhalten.
Warum empfiehlt der Gemeinderat die Vorlage 1 und nicht die Vorlage 2?
Die Vorlage 1 erfüllt alle berechtigten Anliegen und Bedürfnisse der Vereine und von
Feuerwehr, Werkhof/Wasserversorgung, Spielgruppe, Schule, Verwaltung und Gemeinderat sehr gut und zu einem für die Gemeinde Meierskappel tragbaren Preis. Die Vorlage
2 wäre deutlich teurer, überdimensioniert und in der Bauphase und im Betrieb mit mehr
Risiken behaftet (Baugrube, Hochwasser, rechtliche Unsicherheiten mit Nachbarschaft).
Das Raumprogramm für die Vereine und für die Verwaltung wäre üppig, um nicht zu
sagen luxuriös.
Ist der Standort richtig?
Alternativen wurden mehrfach geprüft und verworfen. Das Zonenplanverfahren wurde
bereits erfolgreich durchgeführt. Synergien zwischen Gemeinderat/Verwaltung und
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
21
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 20
Schule (Schulpflege, Schulleiter und Sekretariat) sind nur hier möglich. Die Gemeinde
entlastet sich um eine Liegenschaft. Die bestehende Scheune müsste demnächst auch
renoviert werden. An einem anderen Standort müsste die Gemeinde zuerst den Boden
oder ein Baurecht erwerben.
Warum keine Wohnungen?
Falscher Standort für ein Renditeobjekt. Wohnungen tragen nur wenig zur Finanzierung
bei, wenn überhaupt: Marktrisiken! Vermietung ist keine Kernaufgabe/-kompetenz einer
Gemeinde. Mehrinvestition bindet Eigenmittel oder erfordert Fremdkapital.
Warum keine Unterkellerung?
Sie ist nicht nötig, weil die Raumbedürfnisse auch ohne gedeckt sind. Aufwand und Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis. Baugrubensicherung und Ausbau würden
Mehrkosten von über CHF 0.5 Mio mit sich bringen. Lagerräume von gleichem Volumen
sind wesentlich billiger zu haben. Die Hochwassergefahr würde mit der Rampe zudem
deutlich grösser, und Schutzmassnahmen dagegen wären aufwändig.
Und die Vereine?
Sie erhalten ausreichend Platz in den heutigen Räumen der Feuerwehr. Diese sind für
die Vereine praktischer, weil kürzere Wege zu Singsaal/Mehrzweckhalle, und alles ist
unter dem gleichen Dach.
Wozu ein Mehrzweckraum?
Verwaltung, Schulleitung und Gemeinderat brauchen mehr als ein Sitzungszimmer. Das
grössere Sitzungszimmer kann und soll auch als Vereinslokal und im Notfall als Provisorium für die Schule dienen.
Mütter- und Väterberatung
Die Beratungen finden einmal pro Monat statt. Wartebereich im Zwischengeschoss in
den Räumen der Spielgruppe. Beratung in einem Sitzungszimmer im OG.
Und die Bedürfnisse der Schule?
Die Annahmen aus den Jahren 2013/2014 sind überholt und nicht mehr plausibel. Es
folgen geburtenschwache Jahrgänge. Mit den 2015 realisierten Gruppenräumen verfügt
die Schule für die nächsten 2-3 Jahre nach heutigem Kenntnisstand über ausreichende
Raumreserven. Der Effekt der neuen Wohnungen am Rütirain, im Seilerhof und in der
Brünismatt wird von der Schule und von der Verwaltung mit geeigneten Frühwarn-Indikatoren überwacht.
Reicht der Platz für Feuerwehr und Werkhof wirklich?
Die Feuerwehr hat bestätigt, dass der Platz mit den Zwischenböden reicht. Für den Werkhof muss eventuell ein Teil der bisherigen Räume im Schulhaus weiter beansprucht werden. Im Notfall könnte auch weiterhin wenig gebrauchtes Material privat gelagert werden,
wie das heute der Fall ist.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
21 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
22
Warum nicht das bestehende Gemeindehaus (Dorfstrasse 2) renovieren?
Die bauliche Substanz ist bezüglich elektrischer Installation und Wärmedämmung sehr
schlecht. Die typische Konstruktionsweise erschwert und verteuert andere Raumeinteilungen ausserordentlich. Zwei voneinander unabhängige Studien haben klar ergeben,
dass eine Renovation keinen Mehrwert ergibt. Hingegen besteht grosses Potenzial für
eine Umnutzung zu Wohnzwecken, vorausgesetzt das Gebäude wird abgerissen und
durch ein Mehrfamilienhaus im gehobenen Marktsegment ersetzt. Bei einer umfassenden
Renovation und / oder einem Umbau müsste man die Vorschriften des barrierefreien Bauens für Behinderte befolgen. Das würde teuer und könnte nur mit Lösungen realisiert
werden, welche die bauliche Charakteristik und die Harmonie des Gebäudes beeinträchtigen und seinen Status als Denkmal von lokaler Bedeutung kompromittieren würden.
Und wenn der Verkauf des heutigen Gemeindehauses nicht klappt?
Die finanzielle Tragbarkeit des Neubaus Gemeindezentrum (Vorlage 1 für CHF 4.5 Mio)
ist auch ohne Verkauf gegeben. Eine Umnutzung des alten Gebäudes z. B. für Wohnzwecke wäre sehr schwierig. Wertvoll ist das Bauland, nicht das Gebäude. Notfalls wäre
auch ein Leerstand von ein paar Jahren einem Zwangsverkauf vorzuziehen, bis die
Marktbedingungen wieder gut sind. Das wäre finanziell sicherlich weniger belastend als
eine „sanfte“ Renovation, die zum „Fass ohne Boden“ werden könnte und keinerlei Mehrwert verspricht.
Wenn der Souverän den Kredit für den Neubau an der Urne bewilligt, ist dann der
Verkauf der Altliegenschaft schon mitbeschlossen?
Nein. Erwerb und Verkauf von Liegenschaften im Wert von mehr als 8% des Ertrags der
Gemeindesteuern sind nach Art. 15 lit. d) der Gemeindeordnung (GO) in der Kompetenz
der Gemeindeversammlung. Nach Art. 19 Abs. 1 GO kann die Gemeindeversammlung
entscheiden, dass ein Sachgeschäft an die Urne verwiesen wird. Dazu reicht bereits ein
Minderheitsbeschluss von 40% der Stimmberechtigten. Der Souverän wird also entscheiden, an wen die Liegenschaft verkauft wird und zu welchem Preis. Der Gemeinderat wird
die Liegenschaft zum Verkauf ausschreiben, die Angebote prüfen und einen Antrag an
die Gemeindeversammlung stellen.
Und wenn die Feuerwehr später doch fusioniert?
Ein Löschzug müsste wohl in Meierskappel bleiben. Wenn nicht, siehe nächste Antwort.
Was kann man mit dem Gebäude machen, wenn die Gemeinde fusioniert?
Die Garagen kommen fürs Gewerbe in Frage. Der Standort ist dafür allerdings ungeeignet. Das Gebäude ist so ausgelegt, dass man verschiedene Umbauoptionen hätte. Die
Raumhöhe von 5.30 m der Garagen würde einen Umbau in zwei Geschosse prinzipiell
zulassen. Das Verwaltungsgeschoss könnte in Wohnungen umgebaut werden. Zudem
wäre eine Aufstockung von der Statik her möglich.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
23
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 22
Warum eine elektronische Schliessanlage?
Klare Vorteile bei der Sicherheit und bei der Bewirtschaftung. Wenn Schlüssel verloren
gehen, kann man einfach umprogrammieren. Eine Zutrittsüberwachung mit automatischer Protokollierung ermöglicht im Falle von nicht autorisiertem Zutritt und kriminaltechnischer Ermittlung die Einschränkung des Kreises Verdächtiger. Das kann psychologisch
für die Betroffenen von grosser Bedeutung sein.
Warum automatische Tore?
Die Mehrkosten sind im Vergleich zum Nutzen vertretbar. Komfort und Zeitgewinn. Bei
technischen Fahrten sind oft auch Feuerwehrleute allein unterwegs. Der Brunnenmeister
und Werkchef gewinnt viel Zeit, wenn er das Tor per Fernbedienung öffnen und schliessen kann.
Gibt es eine Baukommission?
Die Gemeindeordnung (GO) regelt die Kompetenzen (Zuständigkeit) der Gemeindeversammlung bzw. der Urne in den Art. 14, 15 und 19 abschliessend. Die ausführende und
für die Strategie verantwortliche Behörde ist der Gemeinderat. In Meierskappel sind operative Aufgaben nach Art. 23 ff. dem Geschäftsführer und der Verwaltung übertragen. Die
Projektorganisation liegt eindeutig in der Kompetenz des Gemeinderates. Er kann eine
Baukommission einsetzen oder eine Projektleitung mit Steuerungsausschuss.
Wann wird das neue Gemeindezentrum bezogen?
Detailplanung, Baubewilligungsverfahren, Ausschreibung und Vergabe der Aufträge erfordern mehrere Monate Zeit. Wenn alles gut geht, kann der Baustart im Frühjahr 2017
erfolgen. Bezogen wird das Gebäude möglichst während Schulferien. Im besten Fall in
den Frühlingsferien 2018.
7. Abstimmungsfragen
1) Vorlage 1 „klein“ (Variante C): Wollen Sie den Sonderkredit von CHF 4.5 Mio
Franken für den Bau eines neuen Gemeindezentrums genehmigen?
Richtig abstimmen: Schreiben Sie ja oder nein ins
vorgegebene Kästchen, oder lassen Sie es leer !
2) Vorlage 2 „gross“ (Variante A): Wollen Sie den Sonderkredit von CHF 6.2 Mio
Franken für den Bau eines neuen Gemeindezentrums mit 2 Attikawohnungen und
mit einer Vollunterkellerung und Rampe genehmigen?
Richtig abstimmen: Schreiben Sie ja oder nein ins
vorgegebene Kästchen, oder lassen Sie es leer !
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
23 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
24
Stichfrage: Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden,
welche Vorlage bevorzugen Sie dann?
(Vorlage 1 „klein“ oder Vorlage 2 „gross“: Zutreffendes bitte ankreuzen!)
Richtig abstimmen:
Nur ein Feld ankreuzen
Welche Vorlage?
X
Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio
oder leer lassen !
(Zwei Kreuze sind ungültig)
Vorlage 2 „gross“ für CHF 6.2 Mio
Wichtige Hinweise zum Schluss:




An der Gemeindeversammlung können Fragen gestellt und diskutiert werden.
Beschlossen (oder abgelehnt) wird nur an der Urne.
Abstimmungen und Anträge sind in der Gemeindeversammlung zu diesem
Traktandum also nicht möglich. Der Gemeinderat ist aber selbstverständlich
bereit, sachdienliche Ratschläge entgegen zu nehmen und kritische Hinweise
zu bedenken.
Die Vorlage 1 „klein“ (Variante C) ist etwas detaillierter ausgearbeitet als die
Vorlage 2 „gross“ (Variante A). Grund ist, dass der Gemeinderat schon früh
entschieden hat, dass er sich nicht für die teurere und grosse Variante einsetzen wird. Aber auch die vom Gemeinderat favorisierte kleine Variante C (Vorlage 1 „klein“) benötigt noch Feinarbeit bis zur Ausführung. Die hier in der
Botschaft und auf der Verwaltung und/oder im Internet zugänglichen Dokumente geben nur den Planungsstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder und
können noch Änderungen erfahren.
Verbindlich sind das Konzept, ungefähr auch das Raumprogramm und ganz
sicher der Kreditrahmen, nicht aber die Detailausführungen der gezeigten
Grundrisse und auch nicht die Beträge der einzelnen Kostenrubriken.
Die beiden Projekte und die Kostenvoranschläge liegen als pdf-Dokumente vor und
können auf der Website der Gemeinde heruntergeladen oder auf der Verwaltung zu den
üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Den Abstimmungsunterlagen liegt neben dem Stimmzettel nur eine Kurzfassung der
beiden Vorlagen und der FAQ bei. Bewahren Sie deshalb bitte diese Botschaft auf, bis
Sie Ihre Entscheidung getroffen und Ihre Stimme abgegeben haben. Besten Dank!
www.meierskappel.ch
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
25
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 24
8. Bericht und Stellungnahme der Controlling-Kommission
Die Controllingkommission wurde vom Gemeinderat regelmässig über den Evaluationsund Planungsprozess orientiert. Aufgrund der vorgestellten Projekte erachten wir die
Variante C, unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzen und zukünftigem Raumbedarf,
als die sinnvollste Investition.
Die Variante A empfiehlt die Controllingkommission zur Ablehnung. Eine Unterkellerung
des Gebäudes ist mit zu hohen bau- und kostentechnischen sowie juristischen Risiken
verbunden. Auch stehen die Mehrkosten von 1.7 Millionen Franken für eine Unterkellerung und zwei Wohnungen in keinem Verhältnis zum Mehrwert und Nutzen der geschaffen wird.
Wir empfehlen dem Gemeinderat die Kosten sowie die baulichen Massnahmen laufend
zu überwachen. Aus unserer Sicht wäre hier der Einsatz einer Baukommission sowie
eines externen Bauberaters/Bautreuhänders sinnvoll.
Empfehlung der Controllingkommission an die Stimmbevölkerung:
Die Controllingkommission empfiehlt der Stimmbevölkerung von Meierskappel die vom
Gemeinderat vorgeschlagene Variante C (Vorlage 1, klein) zur Annahme. Gleichzeitig
ist die Variante A (Vorlage 2, gross) abzulehnen.
Meierskappel, 25. April 2016
Für die Controllingkommission
Roland Behrens, Präsident
Patricia Britschgi
Frank Stäubli
(Ausstand von Monika Heggli und Stefan Weber)
Bericht der Controllingkommission zum Jahresbericht 2015
Als Controllingkommission haben wir den Jahresbericht 2015 des Gemeinderates beurteilt. Unsere Beurteilung erfolgte nach dem Auftrag gemäss Art. 27 Abs. 2 lit. c der Gemeindeordnung Meierskappel vom 17.12.2012 sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen des Kantons Luzern. Wir empfehlen, den vorliegenden Jahresbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Meierskappel, 25. April 2016
Für die Controllingkommission
Roland Behrens, Präsident
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
25 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
26
Traktandum 4
Jahresbericht 2015: Kenntnisnahme
Das zugehörige Jahresprogramm ist vom Gemeinderat am 18.08.2014 verabschiedet worden. Der Souverän hat es am 01.12.2014 zur Kenntnis genommen.
Gemäss § 20 des Gemeindegesetzes erstellt der Gemeinderat jährlich ein Jahresprogramm und einen Jahresbericht
über seine Geschäftstätigkeit. Das Jahresprogramm wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Voranschlag,
der Jahresbericht zusammen mit der Rechnung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Jahresprogramm gibt Auskunft
über die wichtigsten Ziele des Gemeinderates im Planungsjahr. Im Jahresbericht informiert der Gemeinderat, ob und
wie weit die gesetzten Ziele erreicht wurden.
Mehrjahresprogramm 2015 18
Bericht 2016
Altersleitbild 2003 der Gemeinde Meierskappel
X
Nicht realisierbar,
weil mögliche
Partner-Gemeinden dagegen entschieden haben.
Strukturen im Stiftungsrat des Zentrums Dreilinden optimieren (in Zusammenarbeit mit dem
Gemeinderat Risch).
Stiftungsurkunde der
Stiftungsgemeinden vom
29.06.1984
X
Ziel erreicht.
Neue Stiftungsurkunde und neue
Führung im Zentrum Dreilinden.
Die Gemeinde
verfügt über
eine Immobilienstrategie.
Immobilienstrategie
formulieren und publizieren.
Massnahmen beschliessen und umsetzen.
Strategischer Leitsatz des
Gemeinderats:" Die kommunalen Liegenschaften
werden optimal genutzt.
Die bestehende Infrastruktur wird genützt und instand gehalten."
X
Auf Kurs: Vorprojekt Gemeindezentrum ist abstimmungsreif.
Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 (Gemeindehaus) ist
vorbereitet.
Der Schule
steht angemessener
Raum zur
Verfügung.
Projekt zur Beschaffung von Schulraum
ausarbeiten und
wenn nötig Sonderkredit zur Abstimmung vorlegen
Strategischer Leitsatz des
Gemeinderats: "Gemeinderat und Schulpflege suchen
den besten Kompromiss
zwischen den Bildungskosten einerseits und dem
Wohl der Kinder und der
Familien anderseits."
X
Ziel erreicht:
Nach Realisierung der Gruppenarbeitsräume
hat die Schule
keinen unmittelbaren Bedarf
mehr.
Rascher Feuerwehreinsatz
ist sichergestellt.
Ersatz für das
achtunddreissigjährige Tanklöschfahrzeug beschaffen.
Art. 2 des kommunalen
Feuerwehrreglements:
Der Gemeinderat stellt den
Feuerschutz nach den Vorschriften des kantonalen
Rechts sicher.
Die Feuerwehr hat die Aufgabe, unverzüglich Hilfe zu
leisten bei Bränden, Elementarereignissen und Ereignissen, welche die Umwelt gefährden.
X
Ziel ist mit dem
Provisorium KTLF
erreicht. Handlungsbedarf erst
wieder 2019.
Ziel
Massnahme
2015
Strategische / rechtliche Grundlage
Die Altersarbeit wird
professionell
erledigt.
Anlauf- und Kontaktstelle für das Alter
schaffen (in Zusammenarbeit mit den
Gemeinden der Spitex Rontal).
Das Zentrum
Dreilinden
verfügt über
professionelle
Führungsstrukturen.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
27
15
X
16
X
17
X
18
X
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 26
Traktandum 5
Jahresrechnung 2015: Beschluss
Für eilige Leser
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Meierskappel schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘703‘899.93 (Budget: Ausgabenüberschuss CHF 322‘212.00).
Der budgetierte Ausgabenüberschuss konnte durch Mehreinnahmen bei den Gemeindesteuern mehr als kompensiert werden. Der Ertragsüberschuss kommt insbesondere
durch einmalige Erträge zustande (rund 1 Mio Grundstückgewinnsteuern, rund CHF
700‘000.00 Buchgewinne aus dem Verkauf „Höfliland“ und dem Verkauf Anteilscheine
Kabelfernsehen).
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten. Der Steuerfuss 2016 sinkt damit einmalig auf 2.05. Der Rabatt kostet rund
CHF 320‘000.00.
5.1. Erfolgsrechnung 2015: Genehmigung
Die Erfolgsrechnung 2015 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘703‘899.93.
Budgetiert war ein Defizit von CHF 322‘212.00. Die Abweichung beträgt somit mehr als
CHF 2 Mio.
Gründe für diese Abweichung: Mehrausgaben von rund CHF 200‘000.00 (Allgemeine
Verwaltung, Bildung und Gewässerverbauung) stehen erstens mehr als CHF 1.1 Mio
Mehrerträge aus Sondersteuern gegenüber, insbesondere Grundstückgewinnsteuern,
zweitens rund CHF 700‘000.00 Buchgewinne aus dem Verkauf zweier Parzellen am
Rütirain und der Anteilscheine Kabelfernsehgenossenschaft und drittens rund CHF
360‘000.00 aus Nachträgen und der Auflösung von Rückstellungen bei den Gemeindesteuern.
Die ausstehenden Grundstückgewinnsteuern der Vorjahre 2010-2014 wurden vom Steueramt Luzern aufgearbeitet. Nur rund CHF 33‘000.00 des Ertrags beziehen sich auf das
Jahr 2015. Sondersteuern sind gemäss Definition nicht genau budgetierbar. Der Effekt in
diesem Ausmass ist aber sicher einmalig. Nach dem Grossprojekt Rütirain sind aus der
Überbauung Seilerhof noch Einnahmen zu erwarten. Die Baulandreserven der Gemeinde
schrumpfen aber rasch. Entsprechend werden die Erträge der Grundstückgewinnsteuern
sinken.
5.2. Investitionsrechnung 2015: Genehmigung
Die Investitionsrechnung verzeichnet eine Zunahme der Nettoinvestitionen um CHF
172‘700.05 (Budget: Nettoinvestitionen von CHF 2‘244‘200.00). Diese im Vergleich zum
Voranschlag deutlich geringere Zunahme ergibt sich u.a. aus der Verschiebung der Realisierung des Gemeindezentrums mit den verschiedenen Lokalitäten für Verwaltung,
Feuerwehr usw. und in der Wasserversorgung.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
27 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
28
5.3. Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 2015; Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten per Steuerperiode 2016; Zuweisung zum
Eigenkapital: Beschluss
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen Steuerrabatt für das laufende Jahr 2016 von 0.2 Steuereinheiten, was rund CHF 320‘000.00 beansprucht. Der
Steuerfuss sinkt damit einmalig von 2.25 auf 2.05 Steuereinheiten. Im Voranschlag 2016
wurde mit einem Defizit von CHF 190‘000.00 gerechnet. Dieses steigt durch den Steuerrabatt auf rund CHF 510‘000.00.
Nach Ansicht des Gemeinderates ist der Rabatt von CHF 320‘000.00 aber politisch richtig, weil er den Steuerzahlern versprochen hat, einen Steuerrabatt zu prüfen, wenn der
Ertragsüberschuss erneut CHF 0.5 Mio übersteigen sollte. Der Rabatt muss einerseits
substanziell sein. Mit knapp 9% ist er das. Anderseits ist die Verhältnismässigkeit gewahrt. Mit CHF 320‘000.00 wird der Löwenanteil aus jenen Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurückgegeben, die aus Rückstellungen und Nachträgen der (ordentlichen) Gemeindesteuern der Vorjahre resultieren.
Der grosse Rest des Mehrertrags aus den einmaligen Sonderfaktoren 2015 soll hingegen
dem Eigenkapital zugeschlagen werden und so die Finanzierung der anstehenden Investitionen sicherstellen.
Ausblick: Der überarbeitete Finanzplan bis 2020 sieht Netto-Investitionen in der Höhe von
rund CHF 8.1 Mio vor (4.5 Mio für Gemeindezentrum abzgl. 1.3 Mio Vorfinanzierung, 0.8
Mio Sanierung Dietisbergbach, 0.2 Mio Güterstrassen, 0.2 Mio Diverses, 3.7 Mio Spezialfinanzierungen). Ohne Berücksichtigung des Verkaufs des heutigen Gemeindehauses
würde die Verschuldung im 2019 (im Extremfall: nämlich bei Annahme der Vorlage 2
„gross“ für ein neues Gemeindezentrum) gemäss Finanzplan CHF 4.59 Mio betragen. So
oder so ist der Verkauf wichtig. Wer dem Steuerrabatt heute zustimmt, sollte konsequenterweise später auch dem Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 zustimmen, um die
Steuerzahler wirksam zu entlasten.
5.4. Bilanz per 31.12.2015: Genehmigung
Das Eigenkapital per 31.12.2015 beträgt CHF 2‘428‘170.46. Der Ertragsüberschuss 2015
von rund CHF 1.7 Mio ist nach Abzug des Steuerrabatts von CHF 320‘000.00 mit fast 1.4
Mio. dem Eigenkapital zugewiesen worden. Zusätzlich stehen Rückstellungen von rund
CHF 1.31 Mio zur Vorfinanzierung des neuen Gemeindezentrums in den Büchern. Aus
dem Verkauf des heutigen Gemeindehauses (Differenz Verkehrswert/Buchwert) von rund
CHF 1.6 Mio sollte ein entsprechender Buchgewinn erzielt werden können.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
29
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 28
5.5.
Berichte der Revisionsstelle und der Controlling-Kommission
5.5.1. Bericht der externen Revisionsstelle Truvag Revisions AG
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
29 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
30
5.5.2. Stellungnahme der Controlling-Kommission zum Steuerrabatt 2016
An die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Meierskappel
Die Mitglieder der Controllingkommission sind der Ansicht, dass trotz des sehr positiven Rechnungsabschlusses 2015 zum heutigen Zeitpunkt kein Steuerrabatt gewährt werden soll. Nachfolgend möchten wir unseren Entscheid begründen:
-
Beim Ertragsüberschuss handelt es sich um einmalige Einnahmen, welche in dieser Höhe
nicht mehr erwartet werden können
-
Ohne diese einmaligen Einnahmen hätte die Rechnung 2015 knapp ausgeglichen abgeschlossen
-
Das bedeutet, dass mit den ordentlichen Steuereinnahmen zum heutigen Zeitpunkt keine
ausgeglichene Rechnung erwirtschaftet werden kann
-
In den nächsten Jahren erwarten uns Investitionen in fast zweistelliger Millionenhöhe (Gemeindezentrum, Sanierung Gemeindestrassen, Sanierung Schützenstand, Investitionen
Wasser und Abwasser, etc.)
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
31
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 30
-
Inwieweit einmalige Einnahmen wie zum Beispiel Steuernachträge, Erlös aus dem Verkauf
des Gemeindehauses oder Sondersteuern in Zukunft anfallen ist sehr ungewiss.
-
Der Finanz- und Aufgabenplan budgetiert bis 2020 jährliche Aufwandüberschüsse von bis
zu CHF 500'000.00
Empfehlung der Controllingkommission an die Stimmbevölkerung:
Aufgrund der obengenannten Argumente empfiehlt die Controllingkommission der Stimmbevölkerung von Meierskappel den Steuerrabatt von 0.2 Einheiten abzulehnen.
Meierskappel, 25. April 2016
Für die Controllingkommission
Roland Behrens, Präsident
Patricia Britschgi
Monika Heggli
Frank Stäubli
Stefan Weber
Anträge des Gemeinderats:
5.1. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Erfolgsrechnung
2015 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘703‘899.93 zu genehmigen.
5.2. Der Gemeinderat stellt Antrag, die Investitionsrechnung 2015 mit einer Zunahme
der Nettoinvestitionen um CHF 172‘700.05 zu genehmigen.
5.3. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung folgende Verwendung des
Ertragsüberschusses von CHF 1‘703‘899.93:
a) Einen Steuerrabatt im Umfang von 2 Zehnteln Steuereinheiten (Steuerfuss von
2.05 pro 2016) im Betrag von rund CHF 320‘000.00.
b) Die Zuweisung der verbleibenden rund CHF 1‘380‘000.00 zum Eigenkapital.
5.4. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Bilanz per
31.12.2015 mit einem Eigenkapital von CHF 2‘428‘170.46 zu genehmigen.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
31 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
32
5.6. Details zur Rechnung 2015
5.6.1 Ergebnisse, Finanzierung, Mittelbedarf
ERGEBNISSE
LAUFENDE RECHNUNG
Total Aufwand und Ertrag
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
INVESTITIONSRECHNUNG
Total Ausgaben und Einnahmen
Nettoinvestitionen Zunahme
Nettoinvestitionen Abnahme
FINANZIERUNG
Zunahme der Nettoinvestitionen
Abnahme der Nettoinvestitionen
Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung
Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung
Abschreibungen (ohne DS 999)
- auf Verwaltungsvermögen (331.332)
- auf Bilanzfehlbetrag (333)
Einlagen (ohne DS 999)
- Spezialfinanzierungen (380)
- Spezialfonds (384)
- Vorfinanzierungen (385)
Entnahmen
- Spezialfinanzierungen (480)
- Spezialfonds (484)
- Vorfinanzierungen (485)
Total Mittelverwendung / Mittelherkunft
Finanzierungsüberschuss der Verw. Rechnung
Finanzierungsfehlbetrag der Verw. Rechnung
MITTELBEDARF / MITTELÜBERSCHUSS
Finanzierungsüberschuss der Verw. Rechnung
Finanzierungsfehlbetrag der Verw. Rechnung
Mittelbedarf für Kreditrückzahlungen
Veränderungen im Finanzvermögen
- Neuanlagen
- Abschreibung und Auflösung von Anlagen
- Abschreibungen auf Finanzvermögen (330)
Total Mittelbedarf / Mittelüberschuss
Gesamter Mittelüberschuss
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
Aufwand
Ertrag
6‘869‘110
1‘703‘900
8‘573‘010
507‘793
335‘093
172‘700
Mittelverwendung
172‘700
Mittelherkunft
1‘703‘900
452‘358
0
186‘683
0
0
236‘364
6‘806
0
415‘869
1‘927‘071
2‘342‘940
1‘927‘071
0
2‘004‘273
77‘202
2‘004‘237
33
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 32
5.6.2 Finanzkennzahlen
Kennzahl
Rechnung 2015
Selbstfinanzierungsgrad
564.82 %
Eine Selbstfinanzierung unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung.
Selbstfinanzierungsanteil
25.54 %
Der Selbstfinanzierungsanteil sollte mindestens 10 % betragen, wenn die
Nettoschuld pro Kopf mehr als das kantonale Mittel beträgt.
Zinsbelastungsanteil 1
-9.30 %
Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin.
Er sollte 4 % nicht übersteigen.
Zinsbelastungsanteil 2
-17.44 %
Die Steuererträge und Finanzausgleichsbeiträge sollten nicht zu mehr als
6 % zur Begleichung der Nettozinsen verwendet werden.
Kapitaldienstanteil
-6.67 %
Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder
auf hohe Abschreibungen hin. Dieser Wert sollte 8 % nicht übersteigen.
Verschuldungsgrad
-85.95 %
Die Nettoschuld wird den Steuererträgen und Finanzausgleichsbeiträgen gegenübergestellt und sollte 120 % nicht übersteigen.
Nettovermögen pro Einwohnerin, Einwohner
CHF 2'815.00
Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung oder das Pro-Kopf-Vermögen.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
33 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
34
5.6.3 Aufwand und Ertrag
Funktionale
Gliederung
Zusammenzug
0
1
2
3
ALLGEMEINE
VERWALTUNG
Rechnung 2015
Aufwand
1‘026‘894.22
Nettoaufwand
ÖFFENTLICHE
SICHERHEIT
3‘005‘065.97
Nettoaufwand
KULTUR, FREIZEIT
GESUNDHEIT
30‘304.25
SOZIALE WOHLFAHRT
120‘341.75
1‘145‘736.57
Nettoaufwand
6
VERKEHR
UMWELT, RAUMORDNUNG
222‘738.05
9
VOLKSWIRTSCHAFT
Nettoertrag
83‘642.57
726‘042.34
163‘400.00
84‘600.00
169‘800.00
775‘693.60 2‘866‘700.00
702‘238.00
200.00
0.00
50‘300.00
200.00
147‘600.00
0.00
147‘600.00
139‘035.27 1‘170‘100.00
166‘000.00
642‘601.22
2'853'524.08
393‘950.00
363‘200.00
41'405.25
6‘641‘027.24
412‘400.00
124'280.75
FINANZEN UND
STEUERN
Nettoertrag
4‘593‘189.25
4‘117‘000.00
Total
6‘869‘109.57
8‘573‘009.50 6‘451‘550.00
Ertragsüberschuss
1‘703‘899.93
225.00
0.00
124'280.75
1'139'227.15
180'578.24
958'648.91
200'738.75
47'641.00
153'097.75
652'452.37
621'633.30
30'819.07
73‘900.00
18'062.90
4‘529‘400.00
880'529.56
58‘600.00
653'257.30
42'180.25
30‘750.00
15‘300.00
84'718.32
2'200'266.78
150‘400.00
77‘848.05
57‘294.75
45‘400.00
267'544.35
140'523.82
1‘004‘100.00
195‘800.00
Ertrag
716'967.90
225'242.14
50‘100.00
120‘341.75
48‘246.85
984'512.25
2‘164‘462.00
2‘047‘837.96
Aufwandüberschuss
Total
Aufwand
143‘852.52
83‘441.12
20‘553.30
Ertrag
Rechnung 2014
781‘600.00
254‘400.00
174‘491.20
Nettoaufwand
8
945‘000.00
1‘006‘701.30
Nettoaufwand
7
164‘714.70
30‘104.25
Nettoaufwand
5
Aufwand
2‘229‘372.37
Nettoaufwand
4
Ertrag
862‘179.52
227‘495.09
Nettoaufwand
BILDUNG
Voranschlag 2015
70'543.65
52'480.75
5'193'834.04
4'313'304.48
6‘128‘338.00
6'625'810.96
7'199'975.2
1’703’899.93
323‘212.00
8‘573‘009.50
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
8‘573‘009.50 6‘451‘550.00
6‘451‘550.00
7'119'975.20
7'199'975.20
35
Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 34
35 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016
01.12.2009
01.12.2009
01.12.2009
01.12.2009
Erschliessung
Seilerhof
Erschliessung
Rütirain
Erschliessung
Sonnenheim
Erschliessung
Arbeitszone
Hellmüli
705.5010.05
705.5010.06
705.5010.13
705.5010.14
230'000.00
150'000.00
320'000.00
320'000.00
220'000.00
Bruttokredit
900.00
-59‘142.10
43‘000.00
0.00
0.00
beansprucht
01.01.2015 bis
31.12.2015
0.00
0.00
0.00
0.00
0.00
0
0
0
355'000.00
320'000.00
Voranschlag
2015
Einnahmen
Ausgaben
71‘099.05
45‘398.90
47‘834.00
534.00
19‘213.19
beansprucht bis
31.12.2015
158‘900.95
104‘601.10
272‘166.00
319'466.00
200‘786.81*
Verfügbar ab
01.01.2016
Kreditkontrolle
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
36
*In diesem Betrag sind Rückerstattungen von Privaten in der Höhe von CHF 117‘867.60 und die Subvention der Gebäudeversicherung Luzern
von CHF 36‘741.00 enthalten. Effektiv beansprucht wurden CHF 173‘821.79.
01.12.2009
Datum
Beschluss
705.5010.04
Bezeichnung
Erschliessung
Sonnenrain
Konto
5.6.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle der Sonderkredite
Traktandum 6
Einbürgerungsgesuch Rinor Alaj, Sagenmattstrasse 19, 6344
Meierskappel; Zusicherung des Gemeindebürgerrechts:
Beschluss
Sachverhalt
Am 2. Februar 2015 hat Rinor Alaj, Sagenmattstrasse 19, 6344 Meierskappel sein Gesuch
um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts eingereicht.
Der Gesuchsteller ist am 9. November 1983 im Kosovo geboren und 1999 mit der Familie
in der Folge des Bürgerkriegs in die Schweiz geflohen. Er hat hier eine Lehre als Restaurantfachmann absolviert und 9 Jahre in diesem Beruf gearbeitet. 2012 hat er eine neue
Herausforderung gesucht und die Weiterbildung als Netzelektriker bei der Firma Cablex AG
(Tochtergesellschaft der Swisscom) in Angriff genommen. Heute arbeitet er als Fachspezialist bei dieser Firma.
Zwei Schwestern (Edita und Sofe) und ein Bruder (Gramoz) sind bereits in Meierskappel
eingebürgert.
Die damalige Gemeindeschreiberin hat die nötigen Auskünfte beim Kanton eingeholt. Das
Amt für Migration bescheinigt am 03.02.2015, dass keine fremdenpolizeilichen Verfügungen und keine Strafverfahren hängig sind. Der Polizeibericht weist keine Auffälligkeiten
auf. Im Betreibungsregister sind keine Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine verzeichnet. Auch im Strafregister gibt es keine Einträge zu Rinor Alaj.
Die Referenz des Arbeitgebers ist sehr
gut. Der Bewerber wird als sehr zuverlässiger, selbstständiger und leistungsstarker Mitarbeiter und guter, hilfsbereiter,
verlässlicher, pünktlicher und kollegialer
Charakter beschrieben.
Am 23. April 2015 haben Sozialvorsteherin Ina Serafini und Gemeindeschreiberin
Ursula Hermann-Wicki mit Rinor Alaj das
Einbürgerungsgespräch geführt. Sie stellen Antrag an den Gemeinderat, dass die
Gemeindeversammlung das Gemeindebürgerrecht zusichern soll.
Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Schweiz sind 12 Jahre Wohnsitz und gute
Integration in die schweizerischen Lebensverhältnisse. Antragsteller dürfen keine Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung darstellen.
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
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Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 36
Erwägungen
Rinor Alaj erfüllt diese Voraussetzungen. Der Kandidat ist gut beleumundet. Der Kandidat
weist sich über genügende Kenntnisse der Schweiz und der Schweizer aus und ist ohne
Zweifel integriert. Mit seinem beruflichen Leumund und mit der Referenz seiner Geschwister kann der Einbürgerung vorbehaltlos zugestimmt werden.
Die Gebühren der Gemeinde belaufen sich gemäss Tarif-Beschluss vom 25. Mai 2009 auf
Fr. 1‘800.-. Dazu kommen weitere Gebühren von Fr. 350.- (Kanton) und Fr. 100.- (Bund).
Für Bund und Kanton stellt der Kanton mit der Zustellung der Einbürgerungsurkunde direkt
Rechnung.
Antrag
Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, Rinor Alaj, geboren am 9.
November 1983 in Deçan, Kosovo, und in Meierskappel wohnhaft seit 1999, das Gemeindebürgerrecht von Meierskappel zuzusichern.
37 | Gemeindeversammlung
30.Mai
Mai2016
2016
Gemeindeversammlung
vom 30.
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Traktandum 7
Wahl der externen Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2016
Sachverhalt
Am 7. Juni 2011 hat die Gemeindeversammlung mit der Truvag Revisions AG erstmals eine
externe Revisionsgesellschaft für die Prüfung der Jahresrechnung 2011 gewählt. Seither
wurde dieser Auftrag jährlich erneuert.
Die Truvag hat den Auftrag jeweils mit einem 2 Personen-Team wahrgenommen. Insgesamt
waren bisher 5 Angestellte der Revisionsgesellschaft in unterschiedlicher Zusammensetzung der Teams in Meierskappel tätig. Eine Person war nur einmal tätig, eine andere dreimal, die übrigen drei Personen je zweimal.
Erwägungen
Nach § 23 Gemeindegesetz des Kantons Luzern wählen die Stimmberechtigten das Rechnungsprüfungsorgan oder eine externe Revisionsstelle. Falls eine externe Revisionsstelle
beauftragt wird, gelten sinngemäss die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über die Aktiengesellschaften.
Nach Art. 730a OR wird eine Revisionsstelle für ein bis drei Geschäftsjahre gewählt. Eine
Wiederwahl ist möglich. Die leitende Person darf das Mandat nicht länger als sieben Jahre
in Folge ausführen und muss danach zwingend drei Jahre pausieren.
Die Gemeindeversammlung kann die Revisionsstelle jederzeit mit sofortiger Wirkung abberufen.
Antrag
Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Truvag Revisions AG
auch für das Rechnungsjahr 2016 erneut als externe Revisionsstelle zu wählen.
Traktandum 8
Umfrage
Nach Erledigung der angekündigten Geschäfte können die Teilnehmer in einer Umfrage zu
den Gemeindeangelegenheiten Fragen stellen, Auskünfte verlangen und Anregungen,
Wünsche oder Kritik vorbringen. Abstimmungen zur Erledigung von Geschäften sind im
Rahmen der Umfrage unzulässig (§ 111 Stimmrechtsgesetz).
Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016
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Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 38