GEMEINDE MEIERSKAPPEL GEMEINDE GEMEINDE MEIERSKAPPEL MEIERSKAPPEL Einladung zur Gemeindeversammlung Einladung Einladung zur zur Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung Montag, 30. Mai 2016, 19.30 Uhr Montag, Montag, 30. 30. Mai Mai 2016, 2016, 19.30 19.30 Uhr Uhr Schulhaus Höfli, Mehrzweckhalle Schulhaus Schulhaus Höfli, Höfli, Mehrzweckhalle Mehrzweckhalle BOTSCHAFT BOTSCHAFT BOTSCHAFT Impressum Auflage: 680 Exemplare Druck: Anderhub Druck-Service AG, Rotkreuz GEMEINDEVERSAMMLUNG MEIERSKAPPEL Montag, 30. Mai 2016, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Traktanden 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Projekt neues Gemeindezentrum: Orientierung über die beiden Vorlagen zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2016: Kenntnisnahme 4. Jahresbericht 2015 des Gemeinderates: Kenntnisnahme 5. Jahresrechnung 2015: Beschluss 5.1 Erfolgsrechnung 2015: Genehmigung 5.2 Investitionsrechnung 2015: Genehmigung 5.3 Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 2015; Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten per Steuerperiode 2016; Zuweisung zum Eigenkapital: Beschluss 5.4 Bilanz per 31.12.2015: Genehmigung 6. Einbürgerungsgesuch Rinor Alaj, Sagenmattstrasse 19, 6344 Meierskappel; Zusicherung des Gemeindebürgerrechts: Beschluss 7. Wahl der externen Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2016 8. Umfrage Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung ordentlich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben. Es werden keine Stimmrechtsausweise verschickt. Nicht Stimmberechtigten werden separate Plätze zugewiesen. Diese Botschaft wird allen Haushaltungen von Meierskappel zugestellt. Das Stimmregister und die Unterlagen zu den Traktanden 3-7 liegen vom 16. Mai 2016 bis und mit 30. Mai 2016 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch bei der Verwaltung bezogen werden oder im Internet unter: www.meierskappel.ch. Meierskappel, 25. April 2016 GEMEINDERAT MEIERSKAPPEL Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 3 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 2 Inhaltsverzeichnis Traktandenliste Inhaltsverzeichnis Traktandum 3: Orientierung über das Projekt Gemeindezentrum Für eilige Leser 1. Ausgangslage und Richtprojekt 2. Die Entwicklung der beiden Bauprojekte „gross“ und „klein“ 3. Volksabstimmung mit zwei Vorlagen: „doppeltes Ja mit Stichfrage“ Vorlage 1 „klein“ (Variante C) Vorlage 2 „gross“ (Variante A) Seite 2 3 4 4 4 6 8 9 12 4. Finanzielle Tragbarkeit und Finanzierungskonzept 5. Empfehlung des Gemeinderates: Vorlage 1 „klein“ (Variante C) 6. Argumentarium / Häufige Fragen (FAQ) 7. Abstimmungsfragen 8. Bericht und Stellungnahme der Controlling-Kommission Traktandum 4: Jahresbericht 2015: Kenntnisnahme Traktandum 5: Jahresrechnung 2015: Beschluss Für eilige Leser 5.1. Erfolgsrechnung 2015: Genehmigung 5.2. Investitionsrechnung 2015: Genehmigung 16 19 20 23 25 26 27 27 27 27 5.3. Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 2015; Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten per Steuerperiode 2016; Zuweisung zum Eigenkapital: Beschluss 5.4. Bilanz per 31.12.2015: Genehmigung 5.5. Berichte der Revisionsstelle und der Controlling-Kommission 5.5.1. Bericht der externen Revisionsstelle Truvag Revisions AG 5.5.2. Stellungnahme der Controlling-Kommission zum Steuerrabatt 5.6. Details zur Rechnung 2015 5.6.1. Ergebnisse, Finanzierung, Mittelbedarf 5.6.2. Finanzkennzahlen 5.6.3. Aufwand und Ertrag 5.6.4. Investitionsrechnung mit Kontrolle der Sonderkredite Traktandum 6: Einbürgerungsgesuch Rinor Alaj: Beschluss Traktandum 7: Wahl der externen Revisionsstelle für die Rechnung 2016 Traktandum 8: Umfrage 28 Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 3 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 4 28 29 29 30 32 32 33 34 35 36 38 38 Traktandum 3 Projekt neues Gemeindezentrum: Orientierung über die Vorlage zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2016: Kenntnisnahme Für eilige Leser Die gemeindeeigene Scheune in der Schützenmatt soll abgebrochen werden und an ihrer Stelle ein neues Gemeindezentrum entstehen. In diesem Mehrzweck-Gewerbebau sind Räume für die Bedürfnisse von Feuerwehr, Werkhof, Schulleitung, Spielgruppe, Verwaltung und Gemeinderat geplant. Für die Vereine steht ein grosser Teil der bisherigen Räume der Feuerwehr im Schulhaus zur Verfügung. Das ist für sie sehr praktisch. Wie früher versprochen, legt der Gemeinderat den Stimmberechtigten zwei Varianten vor. Die Vorlage 1 „klein“ deckt alle Bedürfnisse ab und verlangt einen Baukredit von CHF 4.5 Mio. Diese Vorlage 1 empfiehlt der Gemeinderat zur Annahme. Die Vorlage 2 „gross“ bietet zusätzlich Lagerraum im Untergeschoss an, welcher durch eine mit PW befahrbare Rampe erschlossen wird, und enthält sehr grosszügige Raumreserven im Verwaltungsgeschoss. Im Dachgeschoss sind 2 Attikawohnungen geplant. Der Baukredit für dieses Projekt beläuft sich auf CHF 6.2 Mio. Die beiden Vorlagen werden an der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 vorgestellt. Die Stimmberechtigten beschliessen am 5. Juni 2016 an der Urne über den Baukredit. Sie können eine der beiden Vorlagen annehmen oder beide oder keine der beiden. Für den Fall, dass beide Kredite eine Mehrheit finden sollten (doppeltes Ja), gibt die Stichfrage den Ausschlag. Wenn der Souverän den Kredit bewilligt, soll das entsprechende Bauprojekt zügig fertig geplant und ausgeführt werden. Der Bezug der neuen Räume ist für Frühjahr 2018 angedacht. Im Falle der Ablehnung beider Vorlagen an der Urne müsste für die Feuerwehr bis spätestens 2020 eine andere Lösung verfügbar sein. Die beiden Vorlagen wurden mit dem im Dezember 2014 von der Gemeindeversammlung bewilligten Projektierungskredit von CHF 250‘000.00 erarbeitet. Diese Kosten sind unabhängig vom Entscheid an der Urne bereits angefallen und in den Baukrediten nicht (mehr) enthalten. Die Gemeindeversammlung wird über die Abrechnung orientiert. Die Liegenschaft Dorfstrasse 2 (heutiges Gemeindehaus) soll dem Meistbietenden verkauft werden. Der Verkehrswert wurde von zwei verschiedenen Experten auf mindestens CHF 1.7 Mio geschätzt. Über den Verkauf entscheidet die Gemeindeversammlung. 1. Ausgangslage und Richtprojekt Im Jahr 2013 haben Schule, Feuerwehr und Verwaltung dringenden Raumbedarf geltend gemacht. Die Feuerwehr Meierskappel wurde mit der Evaluation von 4 Standorten für ein neues Feuerwehrlokal beauftragt. Als einzig geeigneter Standort hat sich die alte Scheune in der Schützenmatt erwiesen. Der Gemeinderat hat eine Strategie-Studie inklusive Immobilienbewertung bei der Firma Balmer-Etienne in Auftrag gegeben. Wert und Eignung der gemeindeeigenen Liegenschaften Dorfstrasse 2 (heutiges Gemeindehaus) und Dorfstrasse 3 (Mietwohnungen) wurden vom Spezialisten Jürg Reinecke abgeklärt und mit Empfehlungen zu einer künftigen Strategie ergänzt. Anfangs 2014 hat der Gemeinderat Martin Heierle, Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 5 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 4 consero AG, den Auftrag erteilt für die Vorarbeiten zur „Standortevaluation und Entwicklung eines Projekts Gemeindezentrum bis und mit Baubewilligung“. Heierle hatte sich durch ähnliche Aufträge in Weggis und in Inwil empfohlen, die erfolgreich realisiert worden sind. Für die Botschaft zum Projektierungskredit (GV vom 01.12.2014) hat der Planer ein Richtprojekt (= Machbarkeitsstudie) nach den branchenüblichen Massstäben vorgestellt: Ein flexibler Gewerbebau in Leicht-/Skelettbauweise sollte ohne Grundstück und ohne MWSt. rund CHF 3.65 Mio kosten, wobei diese Zahl nur auf einem Konzept und einer groben Kostenschätzung unter Standardannahmen beruhte (ohne Gebühren, Mobiliar, Umzugskosten und besondere Anforderungen der Nutzer). Branchenüblich geht man für ein solches Richtprojekt von einer Kosten(un)genauigkeit von +/- 20% bis 25% aus. Das heisst, es wurden keinerlei Abklärungen zum Baugrund getroffen (Annahme = normale Tragfähigkeit) und keine Kosten berechnet, geschweige denn mit Marktpreisen verglichen. Illustration zum Richtprojekt 2014, das der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 vorgelegen hatte. Der Eingangsbereich und die PW-Garagen wären in dieser Ausführung erheblich durch Hochwasser gefährdet. Das wurde bei den nun zur Abstimmung gelangenden Projekten korrigiert. Die Räume der Feuerwehr sind im Richtprojekt noch im westlichen Teil vorgesehen. In den Vorlagen 1 und 2 sind sie auf die Ostseite verlegt, weil dort im hinteren Teil noch Platz ist für den Kommando- und den Retablierungsraum. Raumprogramm Richtprojekt 1. Teilunterkellerung mit einem grossen Kellerraum und einem kleinen Technikraum 2. Feuerwehr: 2 Garagen mit Innenhöhe von 4.50 m, Magazine, Mannschafts- und Kommandoraum, grosser Vorplatz nach Vorgaben der Gebäudeversicherung 3. Werkhof/Wasserversorgung: 1 Garage wie FW für Fahrzeuge, Geräte und Materialien 4. 2 PW-Garagen auf Rückseite (zu den Wohnungen im DG) 5. 1. OG: Verwaltungsgeschoss mit 3 m Raumhöhe 6. DG mit 2 Wohnungen (Schrägdach mit Bezug zum Schulhaus) 7. Keine Aussenraumgestaltung mit Ausnahme Vorplatz Feuerwehr/Werkhof 8. Keine Stützmauern, keine Spezialtiefbauarbeiten, keine Umgebungsgestaltung In der Diskussion an der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat zwei Versprechen abgegeben: 1. Einbezug der Vereine, die in der bestehenden Scheune Requisiten eingelagert haben. 2. Volksabstimmung mit einer „Luxusvariante“ und einer „abgespeckten Variante“. Die Gemeindeversammlung hat den Projektierungskredit grossmehrheitlich bewilligt. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 5 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 6 2. Die Entwicklung der beiden Bauprojekte „gross“ und „klein“ Im Dezember 2014 hatten folgende Rahmenbedingungen zur Eile gemahnt: 1. Die Feuerwehr musste nach den Vorgaben des Feuerwehrinspektorats möglichst rasch ein neues Tanklöschfahrzeug (TLF) beschaffen. Die Gebäudeversicherung bzw. ihr Feuerwehrinspektorat schreiben zwingend vor, das für solche mit 45% subventionierte Fahrzeuge die Gemeinden geeignete Garagen bereitstellen müssen. Moderne TLF sind Lastwagen mit den üblichen Höhen (bis max. 4 m). Die heutige Feuerwehrgarage im Untergeschoss des Schulhauses weist weniger als 3 m Raumhöhe auf. 2. Die Schule machte dringende Raumbedürfnisse geltend, einerseits wegen moderner Unterrichtsformen (Gruppenarbeitsräume) und anderseits wegen grösserer Klassen. Der Trend schien Richtung steigende Schülerzahlen zu gehen. Und die für Meierskappel grossen Bauprojekte Rütirain, Brünismatt und Seilerhof sollten zu einem Bevölkerungswachstum führen. Die Schule wollte die heutigen Feuerwehrlokalitäten zu Werkräumen umbauen, damit bisher dafür genutzte Räume als Klassenzimmer frei würden. 3. Nach Befund der CKW müssen im bestehenden Gemeindehaus die elektrischen Installationen möglichst rasch totalsaniert werden. Inzwischen hat es bei den ersten zwei Punkten Veränderungen gegeben: 1. Das Feuerwehrinspektorat hat den Kauf eines Occasions-Kleintanklöschfahrzeugs (KTLF) vermittelt und diese Übergangslösung bis maximal 2021 bewilligt. Die neuen Lokalitäten müssen also 2019/2020 bereit stehen, so dass 2020 das neue TLF beschafft und eingeführt werden kann. 2. Eine genauere Analyse der Schülerzahlen hat gezeigt, dass bei den aktuellen Vorschuljahrgängen teils sogar weniger als 10 Kinder in Meierskappel ansässig sind, so dass auch das zu erwartende Wachstum durch Zuzüge auf 2-3 Jahre hinaus mit der bestehenden Infrastruktur der Schule gut absorbiert werden kann. Der Gemeinderat hat der Schulpflege überdies das Versprechen abgegeben, dass er in jedem Fall rechtzeitig Hand bieten wird, falls der Bau neuer Klassenräume nötig werden sollte. Auf einstimmigen Rat aller angefragten Planer und aller Vertreter der Schule will der Gemeinderat solche Schulräume auf dem Schulhausareal selber realisieren. Im Vordergrund stünde ein Anbau an die Mehrzweckhalle. Schulpflege und Gemeindeverwaltung überwachen die Entwicklung der Schülerzahlen systematisch und vorausschauend, teils unter Mithilfe der Investoren der grossen Bauprojekte. Diese melden der Gemeinde, ob unter den Käufern kinderreiche Familien oder kinderlose Paare oder Einzelpersonen sind. Das bestehende Gemeindehaus muss hingegen dringend saniert werden. Die elektrischen Installationen sind eines von vielen Problemen. Die Sanierungsmöglichkeiten wurden auf Wunsch der Controlling-Kommission und auf Anregung aus der Bevölkerung nochmals durch einen Experten (Robert Fink, Architekt und Experte in Versicherungsfällen) abgeklärt. Der Befund ist eindeutig und stimmt mit jenem von Jürg Reinecke/Balmer-Etienne überein: Eine Sanierung des bestehenden Gemeindehauses ist dringend, sehr teuer, und sie wird Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 7 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 6 keinen Mehrwert bringen. Die zeittypische Konstruktionsweise eines damaligen Schulhauses lässt Umnutzungen mit veränderter Raumaufteilung nur mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand für (provisorische) Sicherungsmassnahmen zu. Ohne bessere Raumausnützung kein Mehrwert. In mehreren Gesprächen am „runden Tisch“ sind alle interessierten Kreise aufgefordert worden, ihre Vorstellungen der Projektleitung einzureichen. Die Feuerwehr wollte Raumhöhen über 5 m, damit Zwischenböden eingezogen werden können und so genug Platz geschaffen wird für heute zum Teil extern gelagerte Materialien, die z. B. bei einem Hochwasserereignis gebraucht würden. Man hat realisiert, dass für die Spielgruppe und die Mütter- und Väterberatung auch neue Räume gefunden werden müssen, wenn das heutige Gemeindehaus einmal nicht mehr existiert. Die Vereine und auch die Gemeindeangestellten von Werkhof/Wasserversorgung haben mit Nachdruck mehr Lagerraum im Untergeschoss gefordert. Selbst der Gemeinderat und die Verwaltung haben Ansprüche deponiert. Schliesslich resultierte das weiter unten vorzustellende Projekt A („gross“ = Vorlage 2) mit einer Vollunterkellerung mit Lagerräumen für die Vereine und Werkhof/Wasserversorgung, die über eine Rampe sogar mit Fahrzeugen zugänglich sein sollten. Eine Version mit einem leistungsfähigen Warenlift ist verworfen worden. Das Verwaltungsgeschoss ist auf 550 m2 Nutzfläche gewachsen, verglichen mit rund 250 m2 heute (inkl. Vereinslokal sind es heute ca. 310 m2). Enthalten sind darin grössere und zusätzliche Räume für den Gemeinderat und neu zwei Räume für die Schulleitung mit ihrem Sekretariat. Die Kosten entwickelten sich auf ca. CHF 5.34 Mio, ohne MWSt. und Gebühren, ohne Mobiliar etc. Dieser ausführlichen Variante A („gross“ = Vorlage 2) wollte der Rat eine „abgespeckte“ Variante gegenüberstellen. Die ausgearbeitete Variante B hat sich dann als untauglich erwiesen, weil immer noch zu teuer und (zu) gross, in Schlüsselbereichen aber das Raumprogramm nicht mehr erfüllend. In einem weiteren Gespräch am runden Tisch wurden wiederum alle interessierten Kreise informiert und angehört. Zur Abstimmung gelangt nun - neben der Variante A („gross“ = Vorlage 2) - die vom Gemeinderat empfohlene Variante C („klein“ = Vorlage 1). Das Verwaltungsgeschoss wurde in dieser auf rund 350 m 2 zurückgefahren, also rund 100 m2 mehr als heute (mit Berücksichtigung des Vereinslokals plus 40 m2). Davon beanspruchen Schulleitung und Sekretariat etwa einen Drittel. Ein Mehrzweckraum steht als „grosses Sitzungszimmer“ nicht nur dem Gemeinderat und der Verwaltung zur Verfügung sondern eignet sich auch für bestimmte Vereinsanlässe und notfalls für die Schule. Ganz wesentlich beeinflusst wurde die Planung durch Befunde aus geologisch-hydrologischen Untersuchungen. Der Baugrund hat sich nicht als „normal“ sondern als anspruchsvoll erwiesen. Die wasserführenden Schichten verlangen nach aufwändigen Baugruben- und Hangsicherungen und erfordern im Minimum „Betontatzen“ oder sogar eine vollflächige Pfählung zur Lastabtragung. Eine Vollunterkellerung mit Rampe schlägt mit deutlich mehr als CHF 0.5 Mio zu Buche. Das ist sehr viel Geld für Lagerräume. Deshalb ist in der Variante C („klein“ = Vorlage 1) nur noch eine Teilunterkellerung für Lift und Technik plus ein Abstellraum geplant. 7Gemeindeversammlung | Gemeindeversammlung vom 30. 30. Mai Mai 2016 2016 8 Mit verschiedenen interessierten Bürgern und am „runden Tisch“ mit den Vertretern der zukünftigen Nutzer ist die Frage der Wohnungen intensiv diskutiert worden: Der Gemeinderat hatte anlässlich der Debatte zum Projektierungskredit Wohnungen versprochen. Seither haben weitere Abklärungen und Diskussionen zu folgenden Einsichten geführt: 1. Zwei Attika-Wohnungen würden - je nach Ausbaustandard - CHF 700‘000.00 bis CHF 900‘000.00 kosten. Diese Investitionskosten belasten den Gemeindehaushalt rechnerisch mit knapp 2 Steuerzehnteln während 3 Jahren. 2. Die örtliche Lage im Feuerwehr-/Werkhofgebäude und neben der Schule, wo alle grossen Anlässe der Gemeinde stattfinden, lässt keine Mieteinnahmen erwarten, die an die Finanzierung einen effektiven Beitrag leisten könnten. 3. Mietwohnungen gehören nicht zu den Kernaufgaben der Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung verfügt nicht über das spezifische Know-how für eine professionelle Immobilienbewirtschaftung. 4. Immobilien und übrige Vermögenswerte, die es braucht zur Erfüllung der Aufgaben einer Gemeinde, gehören nach Gesetz ins Verwaltungsvermögen. Frei verfügbare Vermögenswerte gehören hingegen ins Finanzvermögen. Es ist grundsätzlich möglich, eine Immobilie zu Teilen dem Verwaltungsvermögen zuzuweisen und zu anderen Teilen dem Finanzvermögen. Sehr oft wird dazu Stockwerkeigentum begründet. Das ist aber aufwändig und scheint in diesem Fall übertrieben. Der Aufwand entsteht nicht nur bei der juristischen Begründung. Er zieht auch reglementarische Aufgaben nach sich, die periodisch anfallen. Die Argumente der Stimmen aus der Bevölkerung haben sich teils direkt widersprochen: Die einen sahen in den Wohnungen eine Geschäftsidee mit netten Gewinnen für die Gemeinde, die den Steuerzahler entlasten würden, andere wollten vielmehr günstige Wohnungen anbieten, von denen es in Meierskappel nur wenige gebe. Wieder andere haben sogar von Sozialwohnungen gesprochen. In einem Dorf wie Meierskappel sind solche - wohl im Gegensatz zu städtischen Verhältnissen - nach aktueller Einschätzung zum Glück nicht nötig. In der Vorlage 1 („klein“) sind aus diesen Gründen keine Wohnungen mehr vorgesehen. 3. Volksabstimmung mit zwei Vorlagen: „doppeltes Ja mit Stichfrage“ Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urne eine Vorlage mit doppeltem Ja nach § 86 Abs. 2 Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit der Vorlage 1 („klein“ = Variante C; Empfehlung des Gemeinderates) oder der Vorlage 2 („gross“ = Variante A) zuzustimmen und die andere abzulehnen. Selbstverständlich können sie auch beide ablehnen oder beiden zustimmen. Für den Fall, dass beide Vorlagen eine Ja-Mehrheit erreichen sollten, wird eine Stichfrage den Ausschlag geben, mit der die Stimmenden entscheiden, welche Vorlage sie lieber wollen. Der Stimmzettel sollte selbsterklärend sein. Zu jeder Abstimmungsfrage steht die passende Erläuterung. Auf eine Wegleitung mit weiteren Erklärungen wird daher verzichtet. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 9 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 8 Vorlage 1 „klein“ (Projekt Variante C, vom Gemeinderat empfohlen) Vorlage 1 „klein“: Variante C, Projektstand 31.03.2016 Die gestalterische Idee ist ein funktionaler Gewerbebau mit identischer Geschossfläche im Parterre und im Obergeschoss. Die kubische Grundform wird im Eingangs- und Treppenbereich durchbrochen und mit einem ausladenden Vordach über den Garagen. Die Farbgebung mit (nach aktuellem Planungsstand) Sichtbeton im Garagenbereich und erdigem Braunton darüber wurde vom Planer auf die gewachsene und bauliche Umgebung abgestimmt und bewusst in Kontrast zur Schulanlage Höfli gesetzt. Der Gemeinderat hat dem Planer vorgegeben, dass die Statik und Bauweise bei Bedarf eine spätere Aufstockung mit vertretbarem Aufwand ermöglicht. Eine weitere Vorgabe ist die Ausführung mit einer hinterlüfteten Metallfassade (evtl. mit Ausnahme des Sichtbetons im EG). Denn die Bauweise mit Flachdach und ohne Vordach setzt die Fassaden sehr stark der Witterung aus. Ein gewöhnlicher Putz müsste innert weniger Jahre wieder gestrichen werden und ist hoch anfällig auf Pilzbefall. Dritte Vorgabe war ein integraler baulicher Hochwasserschutz, der ohne mobile Barrieren bei erhöhter Gefährdung auskommen muss. Aus diesem Grund wurde für den Werkhof auf einen seitlichen Zugang verzichtet. Zwei Fenster sorgen stattdessen für natürliches Licht. Der Eingangsbereich ist durch eine Betonmauer geschützt und steigt vom Platz aus leicht an. Die Umgebungsgestaltung wurde auf das Nötige beschränkt. Dazu gehören der Vorplatz für Feuerwehr und Werkhof und kleine Anpassungen an den bestehenden Parkplätzen vor dem Schulhaus. 9Gemeindeversammlung | Gemeindeversammlung vom 30. 30. Mai Mai 2016 2016 10 Vorlage 1 „klein“ (Variante C) Raumprogramm (alle Geschosse mit Treppe und mit Lift erschlossen) UG (Technik: Raumhöhe 2.40 m) Teilunterkellerung mit WC/Dusche, Archivraum (25.60 m2) und Technikraum (15.20 m2) EG (Feuerwehr, Werkgruppe/Wasserversorgung, 2 WC: Raumhöhe 5.30 m, 2x 2.50 m) a) Feuerwehr: 2 Garagen mit Innenhöhe von 5.30 m (181.50 m 2), Zwischenboden im hinteren Bereich der Garagen (66.10 m2, Metall/Holz), Retablierungs- (34.80 m2) und Kommandoraum (21.90 m2), grosser Vorplatz nach Vorgaben der Gebäudeversicherung b) Werkhof/Wasserversorgung: 1 Garage (99.50 m2) wie Feuerwehr, mit Zwischenboden im hinteren Teil (43.60 m2), für Fahrzeuge, Geräte und Materialien c) 2 WC im Treppenhaus ZwischenG (Spielgruppe: Raumhöhe 2.50 m) Grosser Raum (74.10 m2) mit kindergerechtem internem WC OG (Gemeinderat, Schulleitung, Gemeindeverwaltung: Raumhöhe 3 m) Mehrzweckraum (= grosses Sitzungszimmer, 50.30 m 2), kleines Sitzungszimmer, 29.20 m2), Büro Gemeinderat (22.50 m2), 4 Einzelbüros (je ca. 14.80 m2) für Schulleiter/Sekretariat und Gemeindeschreiber/Finanzverwalter, Grossraumbüro Kanzlei (66.30 m 2), Archivraum (20.80 m2), 2 Schalterräume, Aufenthaltsraum mit Küche, Warteecke, 2 WC Vorlage 1 „klein“ (Variante C): EG (unten Feuerwehr, Bildmitte Werkhof) Für Feuerwehr und Werkhof soll der hintere Teil der Garagen mit einem Zwischenboden (Holz/Metall) unterteilt werden. Auf diesem sollen palettierte Materialien gelagert werden können. Im Projektkredit sind auch Mittel für diese Zwischenböden und für Einrichtung und Umschlaggeräte enthalten. Über dem Kommando- und dem Retablierungsraum der Feuerwehr ist in einem Zwischengeschoss die Spielgruppe untergebracht. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 11 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 10 Vorlage 1 „klein“ (Variante C): OG (Gemeinderat, Schulleitung, Verwaltung) Im OG sollen Gemeinderat, Schulleitung und Schulsekretariat und die ganze Verwaltung inklusive Archiv Platz finden. Für die Bedienung der Kunden sind aus Diskretionsgründen zwei geschlossene Schalterräume vorgesehen. Der grosse Mehrzweckraum in der rechten oberen Ecke soll für Sitzungen, aber auch einmal im Monat für die Mütter- und Väterberatung zur Verfügung stehen. Die wartenden Eltern und Kinder könnten sich derweil in der „Krabbelgruppe“ im Zwischengeschoss eine Etage tiefer aufhalten. Für den Gemeinderat ist nicht nur ein Sitzungszimmer sondern auch ein eigenes Büro mit mehreren Arbeitsplätzen vorgesehen. Für das Personal ist ein Aufenthaltsraum mit Kochnische geplant. Das ganze Gebäude ist mit Lift erschlossen und behindertengerecht auszuführen. Vorlage 1 „klein“ (Variante C): UG 11 | Gemeindeversammlung 30.Mai Mai2016 2016 Gemeindeversammlung vom 30. Vorlage 1 „klein“ (Variante C): Zwischengeschoss / Zwischenböden 12 Vorlage 2 „gross“ (Variante A) Variante A (Projektstand 02.09.2015) Die gestalterische Idee ist ein funktionaler Gewerbebau mit Garagen für Feuerwehr und Werkhof im Parterre. Das Bürogeschoss darüber springt vor und gliedert das Gebäude vertikal. Es setzt sich auch im Farbton ab. Zwei Attika-Wohnungen thronen über den Arbeitsbereichen. Diese sind farblich im für Wohnungen verbreiteten weiss-beige angedacht. Auch bei dieser Variante schlägt der Planer vor, auf die gewachsene und bauliche Umgebung abzustimmen und bewusst einen Kontrast zum Lindgrün der Schulanlage Höfli zu setzen. Das vorspringende Bürogeschoss erfordert aufwändige Dämmungsmassnahmen, nicht nur an den Aussenwänden sondern auch nach oben und unten. Die Energiebilanz ist klar schlechter als beim Kubus. Auch beim grossen Projekt soll eine hinterlüftete Metallfassade der Witterung trotzen. Links von den Feuerwehr-Garagen ist eine Doppelgarage für PW geplant, die den Mietern der Wohnungen zustehen. In beiden Varianten „gross“ und „klein“ soll das Mehrzweckgebäude mit einer elektronischen Schliessanlage ausgerüstet werden. Diese wird so ausgelegt, dass später auch das Schulhaus Höfli daran angeschlossen werden kann. Sie ermöglicht eine ständige Zutrittskontrolle und ist im Fall von Schlüsselverlusten leicht umzuprogrammieren. Für Feuerwehr und Werkhof sind automatische Tore mit Fernbedienung vorgesehen. Die Zeitersparnis rechtfertigt die Mehrkosten. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 13 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 12 Vorlage 2 „gross“ (Variante A) Raumprogramm (alle Geschosse mit Treppe und mit Lift erschlossen) UG (Vollunterkellerung: Raumhöhe 2.70 m) Fahrbare Rampe ca. 3.90 m breit und mit Gefälle zwischen 4% und 12% Fensterloser Archiv- oder Lagerraum (37.70 m2); Vereinslokal mit zwei Fenstern und Direktzugang (78.30 m2); Garage/Lagerraum (211.70 m2); WC/Dusche; Technikraum (15.20 m2) EG (Feuerwehr, Werkgruppe/Wasserversorgung, 2 WC: Raumhöhe 5.30 m, 2x 2.5 m) a) Feuerwehr: 2 Garagen mit Innenhöhe von 5.30 m (181.50 m 2), Zwischenboden im hinteren Bereich der Garagen (66.10 m2, Metall/Holz), Retablierungs- (34.80 m2) und Kommandoraum (21.90 m2), grosser Vorplatz nach Vorgaben der Gebäudeversicherung b) Werkhof/Wasserversorgung: 1 Garage (99.50 m2) wie Feuerwehr, mit Zwischenboden im hinteren Teil (43.60 m2), für Fahrzeuge, Geräte und Materialien c) 2 WC im Treppenhaus d) Doppelgarage für 2 PW (zu den Wohnungen; seitlicher Anbau) ZwischenG (Spielgruppe: Raumhöhe 2.50 m) Grosser Raum (74.10 m2) mit kindergerechtem internem WC OG (Gemeinderat, Schulleitung, Gemeindeverwaltung: Raumhöhe 2.90 m) Rund 550 m2 Geschossfläche; die Raumeinteilung ist lediglich eine Grundidee des Planers und entspricht den Bedürfnissen der Nutzer nur teilweise. Falls die Stimmberechtigten für dieses Projekt votieren sollten, muss die Planung dieses Geschosses grundlegend überarbeitet werden. DG mit 2 Attika-Wohnungen (3½ Zimmer mit 112 m2 und 4½ Zimmer mit 148.10 m2) Vorlage 2 „gross“ (Variante A): UG (Vollunterkellerung) Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 13 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 14 Vorlage 2 „gross“ (Variante A): EG Planungsstand 02.09.2015 (ausgeführt würden die Garagen mit Zwischenböden analog Variante C) Vorlage 2 „gross“ (Variante A): Zwischengeschoss mit Raum für Spielgruppe (ausgeführt würde eher eine Version analog der Variante C) Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 15 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 14 Vorlage 2 „gross“ (Variante A): Grundidee Verwaltungsgeschoss (muss stark überarbeitet werden) Vorlage 2 „gross“ (Variante A): DG mit 2 Attika-Wohnungen Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 15 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 16 4. Finanzielle Tragbarkeit und Finanzierungskonzept Erkenntnis: 1. Die Gemeinde Meierskappel kann sich das Gemeindezentrum „klein“ für CHF 4.5 Mio leisten, auch mit dem vom Gemeinderat beantragten Steuerrabatt und ohne Buchgewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 (heutiges Gemeindehaus). 2. Ein Verkauf des heutigen Gemeindehauses ist aber sinnvoll, um die hohen Schulden (im Jahr 2018 mehr als CHF 3 Mio) spätestens 2020 wieder vernünftig zu reduzieren. 3. Das Gemeindezentrum „gross“ für CHF 6.2 Mio würde in den Jahren 2018 und 2019 sogar zu einer Verschuldung über dem Grenzwert führen, und zwar mit oder ohne Steuerrabatt und auch selbst mit dem Buchgewinn aus dem Verkauf des heutigen Gemeindehauses. In den folgenden Tabellen sind die Auswirkungen verschiedener Optionen berechnet und nachgewiesen: a) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (mit Steuerrabatt und mit Verkauf Dorfstrasse 2) Kennzahlen gemäss Verordnung Grenzwert 2016 2017 2018 2019 2020 Ø 16-20 46% 1019% 30% a. Selbstfinanzierungsgrad min. * >0 % -6% 2% 7% b. Selbstfinanzierungsanteil min. * >0 % -2.1% 1.1% 2.2% 6.5% 26.6% 8.3% c. Zinsbelastungsanteil I max. <4 % -1.1% -1.3% -0.6% -0.3% -0.2% -0.6% d. Zinsbelastungsanteil II max. <6 % -1.6% -1.8% -0.9% -0.4% -0.3% -0.9% e. Kapitaldienstanteil max. <8 % 4.6% 4.4% f. Verschuldungsgrad 3.2% 3.4% 5.1% 5.6% max. <120 % -44% 59% 99% 102% 57% 57% g. Nettoschuld pro Einwohner max. <4'880 -1'292 1'884 3'182 3'388 1'933 1'850 h. Bilanzfehlbetrag in % max. <33 % 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% Diese vorstehende Tabelle entspricht der Empfehlung des Gemeinderates. b) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (mit Steuerrabatt, ohne Verkauf Dorfstrasse 2) Kennzahlen gemäss Verordnung Grenzwert 2016 2017 2018 2019 2020 Ø 16-20 46% 300% 13% 6.5% a. Selbstfinanzierungsgrad min. * >0 % -6% 2% 7% b. Selbstfinanzierungsanteil min. * >0 % -2.1% 1.1% 2.2% 9.6% 3.7% c. Zinsbelastungsanteil I max. <4 % -1.1% -1.3% -0.6% -0.3% -0.2% -0.7% d. Zinsbelastungsanteil II max. <6 % -1.6% -1.8% -0.9% -0.4% -0.3% -0.9% e. Kapitaldienstanteil max. <8 % 3.2% 3.4% 5.1% 5.6% f. max. <120 % -44% 59% Verschuldungsgrad 5.6% 4.7% 99% 102% 90% 65% g. Nettoschuld pro Einwohner max. <4'880 -1'292 1'884 3'182 3'388 3'045 2'083 h. Bilanzfehlbetrag in % max. <33 % 0.0% 0.0% 0.0% Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 0.0% 0.0% 0.0% 17 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 16 c) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (ohne Steuerrabatt, ohne Verkauf Dorfstrasse 2) Kennzahlen gemäss Verordnung Grenzwert 2016 2017 2018 2019 2020 Ø 16-20 10% 2% 7% 46% 300% 16% 3.3% 1.1% 2.2% a. Selbstfinanzierungsgrad min. * >0 % b. Selbstfinanzierungsanteil min. * >0 % 6.5% 9.6% 4.7% c. Zinsbelastungsanteil I max. <4 % -1.0% -1.3% -0.6% -0.3% -0.2% -0.7% d. Zinsbelastungsanteil II max. <6 % -1.5% -1.8% -0.9% -0.4% -0.3% -0.9% e. Kapitaldienstanteil max. <8 % 5.6% 4.6% f. Verschuldungsgrad max. <120 % -48% 51% 91% 95% 83% 57% g. Nettoschuld pro Einwohner max. <4'880 -1'531 1'647 2'949 3'166 2'825 1'852 h. Bilanzfehlbetrag in % max. <33 % 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 3.0% 3.4% 5.1% 5.6% d) Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio (ohne Steuerrabatt, mit Verkauf Dorfstrasse 2) Kennzahlen gemäss Verordnung Grenzwert 2016 2017 2018 2019 2020 Ø 16-20 46% 1019% 33% 6.5% 26.6% 9.2% a. Selbstfinanzierungsgrad min. * >0 % 10% 2% 7% b. Selbstfinanzierungsanteil min. * >0 % 3.3% 1.1% 2.2% c. Zinsbelastungsanteil I max. <4 % -1.0% -1.3% -0.6% -0.3% -0.2% -0.6% d. Zinsbelastungsanteil II max. <6 % -1.5% -1.8% -0.9% -0.4% -0.3% -0.9% e. Kapitaldienstanteil max. <8 % 3.0% 3.4% 5.1% 5.6% 4.6% 4.4% f. Verschuldungsgrad max. <120 % -48% 51% 91% 95% 50% 49% g. Nettoschuld pro Einwohner max. <4'880 -1'531 1'647 2'949 3'166 1'712 1'620 h. Bilanzfehlbetrag in % max. <33 % 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% e) Vorlage 2 „gross“ für CHF 6.2 Mio (mit Steuerrabatt, ohne Verkauf Dorfstrasse 2) Kennzahlen gemäss Verordnung Grenzwert 2016 2017 2018 2019 2020 Ø 16-20 a. Selbstfinanzierungsgrad min. * >0 % -6% 1% 4% 44% 292% 10% b. Selbstfinanzierungsanteil min. * >0 % -2.1% 1.1% 2.1% 6.2% 9.4% 3.6% c. Zinsbelastungsanteil I max. <4 % -1.1% -1.3% -0.5% 0.0% 0.0% -0.5% d. Zinsbelastungsanteil II max. <6 % -1.6% -1.8% -0.7% -0.1% 0.1% -0.8% e. Kapitaldienstanteil max. <8 % 3.2% 3.4% 5.5% 6.5% 6.5% 5.1% f. max. <120 % -44% 75% 137% 138% 125% 91% g. Nettoschuld pro Einwohner max. <4'880 -1'292 2'404 4'428 4'585 4'243 2'928 h. Bilanzfehlbetrag in % max. <33 % 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% Verschuldungsgrad f) Vorlage 2 „gross“ für CHF 6.2 Mio (mit Steuerrabatt und mit Verkauf Dorfstrasse 2) Kennzahlen gemäss Verordnung Grenzwert 2016 2017 2018 2019 2020 Ø 16-20 a. Selbstfinanzierungsgrad min. * >0 % -6% 1% 4% 44% 1011% 25% b. Selbstfinanzierungsanteil min. * >0 % -2.1% 1.1% 2.1% 6.2% 26.4% 8.2% c. Zinsbelastungsanteil I max. <4 % -1.1% -1.3% -0.5% 0.0% 0.0% -0.5% d. Zinsbelastungsanteil II max. <6 % -1.6% -1.8% -0.7% -0.1% 0.1% -0.8% e. Kapitaldienstanteil max. <8 % 3.2% 3.4% 5.5% 6.5% 5.3% 4.9% f. max. <120 % -44% 75% 137% 138% 92% 84% Verschuldungsgrad g. Nettoschuld pro Einwohner max. <4'880 -1'292 2'404 4'428 4'585 3'130 2'695 h. Bilanzfehlbetrag in % max. <33 % 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 17 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 18 0.0% Finanzierungskonzept Das Grundstück gehört der Gemeinde bereits. Es gibt somit keinen Aufwand für den Erwerb und keine Handänderungs- oder Grundstückgewinnsteuern und Notariatsgebühren. Die Gemeinde hat aktuell ein Eigenkapital von CHF 2.43 Mio für Investitionen von CHF 9 - 10 Mio bis 2019/2020. Aus dem Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 darf ein Buchgewinn von mehr als CHF 1‘600‘000.00 erwartet werden. Der Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 ist ein wichtiger Teil des Finanzierungskonzepts. Sanierungsmassnahmen sind dringend, und ein Mehrwert ist nicht absehbar. Wenn die Verwaltung auszieht, muss eine andere Nutzung her. Diese ist nur mit einem Umbau möglich. Ein solcher wäre ein Fass ohne Boden. Der Verkauf entlastet die Gemeinde. Allerdings muss ein minimaler Erlös von CHF 1.7 Mio tatsächlich erzielt werden können. Die Schätzungen der Experten lagen preislich nahe beieinander, nämlich zwischen CHF 1.7 Mio und CHF 1.8 Mio. Die Bewertungen sind im zeitlichen Abstand von gut zwei Jahren und völlig unabhängig voneinander erarbeitet worden. Nicht berücksichtigt bei den Finanzierungsnachweisen a) bis f) ist der Beitrag der Gebäudeversicherung an das Feuerwehrlokal. Dieser wird erst nach Inbetriebnahme des Gebäudes und nach Massgabe der tatsächlichen Erstellungskosten für den Anteil Feuerwehr vom Feuerwehrinspektorat festgesetzt. Es wird sich aber um einen substanziellen Betrag von mehreren Hunderttausend Franken handeln. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 19 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 18 5. Empfehlung des Gemeinderates: Vorlage 1 „klein“ (Variante C) Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten die Vorlage 1 „klein“ (Variante C) zur Annahme und zwar aus folgenden Gründen: 1. 2. 3. 4. 5. Dieses Projekt erfüllt alle Anforderungen, jetzt und auf absehbare Zeit. Es ist ökologisch (energetisch) und finanziell (Preis-/Leistungsverhältnis) effizient. Es ist für Meierskappel angemessen und finanziell tragbar. Es überzeugt ästhetisch und funktional. Es ist mit den Nutzern im Dialog entwickelt worden und deshalb breit abgestützt. Gegen die Vorlage 2 „gross“ (Variante A) sprechen folgende Gründe: - - - - - - Das Projekt Variante A ist zu gross, zu teuer und in diesem Umfang einfach nicht nötig: das Raumprogramm widerspiegelt das (anfängliche) „Wunschkonzert“ der Interessierten und übersteigt die wohl begründeten Bedürfnisse deutlich. Die Differenz von CHF 1.7 Mio Mehrkosten ist mehr als eine ganze Steuereinheit (1.0) beim aktuellen Steuerfuss von 2.25 Steuereinheiten (2016 nach Steuerrabatt: 2.05). Dieses Geld muss zuerst einmal für die Investition aufgebracht werden. Anschliessend belastet es die Erfolgsrechnung der Gemeinde über Jahrzehnte in Form der zusätzlichen Abschreibungen. Der Gemeinderat möchte einen mühsam über die letzten Jahre errungenen finanziellen Spielraum lieber mittelfristig zur Steuersenkung nutzen. Meierskappel braucht diesen Spielraum im Steuerwettbewerb mit den Nachbargemeinden. Bauliche Risiken: Baugrubensicherung und Baugrundverfestigung stellen erhöhte Anforderungen und bergen technische Risiken. Risiko Hochwasser: Die Rampe kann durch Platzregen und/oder Hangwasser überflutet werden. Schutzmassnahmen sind möglich aber aufwändig, und sie garantieren keinen absoluten Schutz. Rechtliche Risiken: Während des Baus muss ein Nachbargrundstück für provisorische Sicherungsmassnahmen beansprucht werden. Bisher liegt erst eine mündliche Zusage des Grundeigentümers vor. Sollte er nicht einverstanden sein, würden technische Alternativen sofort massiv teurer. Wohnungen sind ein wirtschaftliches Risiko für die Gemeinde, binden Kapital und generieren Zusatzaufwand für die Verwaltung. Es ist fraglich, ob Wohnungen an diesem Standort und auf dem Gewerbebau Feuerwehr/Verwaltung als Mietobjekte überhaupt begehrt wären. Weil das Verwaltungsgeschoss grösser ist als die Garagen darunter und die Wohnungen darüber, muss es energetisch (Wärmedämmung) viel aufwändiger isoliert werden als bei der Würfelform. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 19 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 20 6. Argumentarium / Häufige Fragen (FAQ) Ist der Projektierungskredit in der aktuellen Vorlage enthalten? Nein. Am 1. Dezember 2014 hat die Gemeindeversammlung (GV) nach der Diskussion über Standorte, Strategie und Partizipation mit grossem Mehr einen Projektierungskredit von CHF 250‘000.00 für ein Gemeindezentrum bewilligt. Dieses Geld ist für die Ausarbeitung der beiden zur Abstimmung gelangenden Vorlagen ausgegeben worden. Dazu wird an einer der nächsten Gemeindeversammlungen Auskunft erteilt. Welche Leistungen sind im Projektierungskredit (bereits) enthalten? Mit dem Beschluss des Projektierungskredits hat die Gemeindeversammlung die Vorarbeiten zum Richtprojekt und das vom Gemeinderat gewählte Vorgehen bzw. Verfahren bestätigt. Der Kredit setzt sich zusammen aus einem Honorar für den Planer von CHF 149‘390.00 und CHF 83‘000.00 für Fachplaner (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektriker etc.) und weitere Spezialisten (Geologe, Hydrologe, Ingenieur, Geometer etc.). Etwas mehr als CHF 17‘000.00 waren als Reserve bestimmt. Diese musste für zusätzliche Arbeiten von Fachplanern inzwischen ebenfalls beansprucht werden. Der Planer hat die Verpflichtung übernommen, das Projekt bis und mit Baueingabe zu entwickeln. Nicht enthalten in seinem Auftrag und in seiner Pauschalentschädigung ist die Ausführungsplanung. Wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt? Öffentliche Beschaffungen sind seit einigen Jahren durch ein Konkordat der Kantone (IVöB) und durch den von der Schweiz ratifizierten Staatsvertrag GATT/WTO gesetzlich geregelt. Für Meierskappel gilt das entsprechende Gesetz des Kantons Luzern (öBG). Die Gemeinden können Dienstleistungen bis zum Auftragswert von CHF 150‘000.00 sogenannt freihändig, d.h. ohne Ausschreibungsverfahren und ausnahmsweise auch ohne Konkurrenzofferten, direkt vergeben. Dieses Verfahren wurde damals bewusst gewählt, um Zeit und auch Kosten zu sparen, die zum Beispiel durch einen Projektwettbewerb im Bereich eines tiefen sechsstelligen Betrages zusätzlich angefallen wären. Der Planer hat deshalb direkt von der Gemeindeversammlung seinen Auftrag zum fest vereinbarten Honorar erhalten. Warum empfiehlt der Gemeinderat die Vorlage 1 und nicht die Vorlage 2? Die Vorlage 1 erfüllt alle berechtigten Anliegen und Bedürfnisse der Vereine und von Feuerwehr, Werkhof/Wasserversorgung, Spielgruppe, Schule, Verwaltung und Gemeinderat sehr gut und zu einem für die Gemeinde Meierskappel tragbaren Preis. Die Vorlage 2 wäre deutlich teurer, überdimensioniert und in der Bauphase und im Betrieb mit mehr Risiken behaftet (Baugrube, Hochwasser, rechtliche Unsicherheiten mit Nachbarschaft). Das Raumprogramm für die Vereine und für die Verwaltung wäre üppig, um nicht zu sagen luxuriös. Ist der Standort richtig? Alternativen wurden mehrfach geprüft und verworfen. Das Zonenplanverfahren wurde bereits erfolgreich durchgeführt. Synergien zwischen Gemeinderat/Verwaltung und Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 21 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 20 Schule (Schulpflege, Schulleiter und Sekretariat) sind nur hier möglich. Die Gemeinde entlastet sich um eine Liegenschaft. Die bestehende Scheune müsste demnächst auch renoviert werden. An einem anderen Standort müsste die Gemeinde zuerst den Boden oder ein Baurecht erwerben. Warum keine Wohnungen? Falscher Standort für ein Renditeobjekt. Wohnungen tragen nur wenig zur Finanzierung bei, wenn überhaupt: Marktrisiken! Vermietung ist keine Kernaufgabe/-kompetenz einer Gemeinde. Mehrinvestition bindet Eigenmittel oder erfordert Fremdkapital. Warum keine Unterkellerung? Sie ist nicht nötig, weil die Raumbedürfnisse auch ohne gedeckt sind. Aufwand und Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis. Baugrubensicherung und Ausbau würden Mehrkosten von über CHF 0.5 Mio mit sich bringen. Lagerräume von gleichem Volumen sind wesentlich billiger zu haben. Die Hochwassergefahr würde mit der Rampe zudem deutlich grösser, und Schutzmassnahmen dagegen wären aufwändig. Und die Vereine? Sie erhalten ausreichend Platz in den heutigen Räumen der Feuerwehr. Diese sind für die Vereine praktischer, weil kürzere Wege zu Singsaal/Mehrzweckhalle, und alles ist unter dem gleichen Dach. Wozu ein Mehrzweckraum? Verwaltung, Schulleitung und Gemeinderat brauchen mehr als ein Sitzungszimmer. Das grössere Sitzungszimmer kann und soll auch als Vereinslokal und im Notfall als Provisorium für die Schule dienen. Mütter- und Väterberatung Die Beratungen finden einmal pro Monat statt. Wartebereich im Zwischengeschoss in den Räumen der Spielgruppe. Beratung in einem Sitzungszimmer im OG. Und die Bedürfnisse der Schule? Die Annahmen aus den Jahren 2013/2014 sind überholt und nicht mehr plausibel. Es folgen geburtenschwache Jahrgänge. Mit den 2015 realisierten Gruppenräumen verfügt die Schule für die nächsten 2-3 Jahre nach heutigem Kenntnisstand über ausreichende Raumreserven. Der Effekt der neuen Wohnungen am Rütirain, im Seilerhof und in der Brünismatt wird von der Schule und von der Verwaltung mit geeigneten Frühwarn-Indikatoren überwacht. Reicht der Platz für Feuerwehr und Werkhof wirklich? Die Feuerwehr hat bestätigt, dass der Platz mit den Zwischenböden reicht. Für den Werkhof muss eventuell ein Teil der bisherigen Räume im Schulhaus weiter beansprucht werden. Im Notfall könnte auch weiterhin wenig gebrauchtes Material privat gelagert werden, wie das heute der Fall ist. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 21 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 22 Warum nicht das bestehende Gemeindehaus (Dorfstrasse 2) renovieren? Die bauliche Substanz ist bezüglich elektrischer Installation und Wärmedämmung sehr schlecht. Die typische Konstruktionsweise erschwert und verteuert andere Raumeinteilungen ausserordentlich. Zwei voneinander unabhängige Studien haben klar ergeben, dass eine Renovation keinen Mehrwert ergibt. Hingegen besteht grosses Potenzial für eine Umnutzung zu Wohnzwecken, vorausgesetzt das Gebäude wird abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus im gehobenen Marktsegment ersetzt. Bei einer umfassenden Renovation und / oder einem Umbau müsste man die Vorschriften des barrierefreien Bauens für Behinderte befolgen. Das würde teuer und könnte nur mit Lösungen realisiert werden, welche die bauliche Charakteristik und die Harmonie des Gebäudes beeinträchtigen und seinen Status als Denkmal von lokaler Bedeutung kompromittieren würden. Und wenn der Verkauf des heutigen Gemeindehauses nicht klappt? Die finanzielle Tragbarkeit des Neubaus Gemeindezentrum (Vorlage 1 für CHF 4.5 Mio) ist auch ohne Verkauf gegeben. Eine Umnutzung des alten Gebäudes z. B. für Wohnzwecke wäre sehr schwierig. Wertvoll ist das Bauland, nicht das Gebäude. Notfalls wäre auch ein Leerstand von ein paar Jahren einem Zwangsverkauf vorzuziehen, bis die Marktbedingungen wieder gut sind. Das wäre finanziell sicherlich weniger belastend als eine „sanfte“ Renovation, die zum „Fass ohne Boden“ werden könnte und keinerlei Mehrwert verspricht. Wenn der Souverän den Kredit für den Neubau an der Urne bewilligt, ist dann der Verkauf der Altliegenschaft schon mitbeschlossen? Nein. Erwerb und Verkauf von Liegenschaften im Wert von mehr als 8% des Ertrags der Gemeindesteuern sind nach Art. 15 lit. d) der Gemeindeordnung (GO) in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Nach Art. 19 Abs. 1 GO kann die Gemeindeversammlung entscheiden, dass ein Sachgeschäft an die Urne verwiesen wird. Dazu reicht bereits ein Minderheitsbeschluss von 40% der Stimmberechtigten. Der Souverän wird also entscheiden, an wen die Liegenschaft verkauft wird und zu welchem Preis. Der Gemeinderat wird die Liegenschaft zum Verkauf ausschreiben, die Angebote prüfen und einen Antrag an die Gemeindeversammlung stellen. Und wenn die Feuerwehr später doch fusioniert? Ein Löschzug müsste wohl in Meierskappel bleiben. Wenn nicht, siehe nächste Antwort. Was kann man mit dem Gebäude machen, wenn die Gemeinde fusioniert? Die Garagen kommen fürs Gewerbe in Frage. Der Standort ist dafür allerdings ungeeignet. Das Gebäude ist so ausgelegt, dass man verschiedene Umbauoptionen hätte. Die Raumhöhe von 5.30 m der Garagen würde einen Umbau in zwei Geschosse prinzipiell zulassen. Das Verwaltungsgeschoss könnte in Wohnungen umgebaut werden. Zudem wäre eine Aufstockung von der Statik her möglich. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 23 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 22 Warum eine elektronische Schliessanlage? Klare Vorteile bei der Sicherheit und bei der Bewirtschaftung. Wenn Schlüssel verloren gehen, kann man einfach umprogrammieren. Eine Zutrittsüberwachung mit automatischer Protokollierung ermöglicht im Falle von nicht autorisiertem Zutritt und kriminaltechnischer Ermittlung die Einschränkung des Kreises Verdächtiger. Das kann psychologisch für die Betroffenen von grosser Bedeutung sein. Warum automatische Tore? Die Mehrkosten sind im Vergleich zum Nutzen vertretbar. Komfort und Zeitgewinn. Bei technischen Fahrten sind oft auch Feuerwehrleute allein unterwegs. Der Brunnenmeister und Werkchef gewinnt viel Zeit, wenn er das Tor per Fernbedienung öffnen und schliessen kann. Gibt es eine Baukommission? Die Gemeindeordnung (GO) regelt die Kompetenzen (Zuständigkeit) der Gemeindeversammlung bzw. der Urne in den Art. 14, 15 und 19 abschliessend. Die ausführende und für die Strategie verantwortliche Behörde ist der Gemeinderat. In Meierskappel sind operative Aufgaben nach Art. 23 ff. dem Geschäftsführer und der Verwaltung übertragen. Die Projektorganisation liegt eindeutig in der Kompetenz des Gemeinderates. Er kann eine Baukommission einsetzen oder eine Projektleitung mit Steuerungsausschuss. Wann wird das neue Gemeindezentrum bezogen? Detailplanung, Baubewilligungsverfahren, Ausschreibung und Vergabe der Aufträge erfordern mehrere Monate Zeit. Wenn alles gut geht, kann der Baustart im Frühjahr 2017 erfolgen. Bezogen wird das Gebäude möglichst während Schulferien. Im besten Fall in den Frühlingsferien 2018. 7. Abstimmungsfragen 1) Vorlage 1 „klein“ (Variante C): Wollen Sie den Sonderkredit von CHF 4.5 Mio Franken für den Bau eines neuen Gemeindezentrums genehmigen? Richtig abstimmen: Schreiben Sie ja oder nein ins vorgegebene Kästchen, oder lassen Sie es leer ! 2) Vorlage 2 „gross“ (Variante A): Wollen Sie den Sonderkredit von CHF 6.2 Mio Franken für den Bau eines neuen Gemeindezentrums mit 2 Attikawohnungen und mit einer Vollunterkellerung und Rampe genehmigen? Richtig abstimmen: Schreiben Sie ja oder nein ins vorgegebene Kästchen, oder lassen Sie es leer ! Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 23 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 24 Stichfrage: Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden, welche Vorlage bevorzugen Sie dann? (Vorlage 1 „klein“ oder Vorlage 2 „gross“: Zutreffendes bitte ankreuzen!) Richtig abstimmen: Nur ein Feld ankreuzen Welche Vorlage? X Vorlage 1 „klein“ für CHF 4.5 Mio oder leer lassen ! (Zwei Kreuze sind ungültig) Vorlage 2 „gross“ für CHF 6.2 Mio Wichtige Hinweise zum Schluss: An der Gemeindeversammlung können Fragen gestellt und diskutiert werden. Beschlossen (oder abgelehnt) wird nur an der Urne. Abstimmungen und Anträge sind in der Gemeindeversammlung zu diesem Traktandum also nicht möglich. Der Gemeinderat ist aber selbstverständlich bereit, sachdienliche Ratschläge entgegen zu nehmen und kritische Hinweise zu bedenken. Die Vorlage 1 „klein“ (Variante C) ist etwas detaillierter ausgearbeitet als die Vorlage 2 „gross“ (Variante A). Grund ist, dass der Gemeinderat schon früh entschieden hat, dass er sich nicht für die teurere und grosse Variante einsetzen wird. Aber auch die vom Gemeinderat favorisierte kleine Variante C (Vorlage 1 „klein“) benötigt noch Feinarbeit bis zur Ausführung. Die hier in der Botschaft und auf der Verwaltung und/oder im Internet zugänglichen Dokumente geben nur den Planungsstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder und können noch Änderungen erfahren. Verbindlich sind das Konzept, ungefähr auch das Raumprogramm und ganz sicher der Kreditrahmen, nicht aber die Detailausführungen der gezeigten Grundrisse und auch nicht die Beträge der einzelnen Kostenrubriken. Die beiden Projekte und die Kostenvoranschläge liegen als pdf-Dokumente vor und können auf der Website der Gemeinde heruntergeladen oder auf der Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Abstimmungsunterlagen liegt neben dem Stimmzettel nur eine Kurzfassung der beiden Vorlagen und der FAQ bei. Bewahren Sie deshalb bitte diese Botschaft auf, bis Sie Ihre Entscheidung getroffen und Ihre Stimme abgegeben haben. Besten Dank! www.meierskappel.ch Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 25 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 24 8. Bericht und Stellungnahme der Controlling-Kommission Die Controllingkommission wurde vom Gemeinderat regelmässig über den Evaluationsund Planungsprozess orientiert. Aufgrund der vorgestellten Projekte erachten wir die Variante C, unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzen und zukünftigem Raumbedarf, als die sinnvollste Investition. Die Variante A empfiehlt die Controllingkommission zur Ablehnung. Eine Unterkellerung des Gebäudes ist mit zu hohen bau- und kostentechnischen sowie juristischen Risiken verbunden. Auch stehen die Mehrkosten von 1.7 Millionen Franken für eine Unterkellerung und zwei Wohnungen in keinem Verhältnis zum Mehrwert und Nutzen der geschaffen wird. Wir empfehlen dem Gemeinderat die Kosten sowie die baulichen Massnahmen laufend zu überwachen. Aus unserer Sicht wäre hier der Einsatz einer Baukommission sowie eines externen Bauberaters/Bautreuhänders sinnvoll. Empfehlung der Controllingkommission an die Stimmbevölkerung: Die Controllingkommission empfiehlt der Stimmbevölkerung von Meierskappel die vom Gemeinderat vorgeschlagene Variante C (Vorlage 1, klein) zur Annahme. Gleichzeitig ist die Variante A (Vorlage 2, gross) abzulehnen. Meierskappel, 25. April 2016 Für die Controllingkommission Roland Behrens, Präsident Patricia Britschgi Frank Stäubli (Ausstand von Monika Heggli und Stefan Weber) Bericht der Controllingkommission zum Jahresbericht 2015 Als Controllingkommission haben wir den Jahresbericht 2015 des Gemeinderates beurteilt. Unsere Beurteilung erfolgte nach dem Auftrag gemäss Art. 27 Abs. 2 lit. c der Gemeindeordnung Meierskappel vom 17.12.2012 sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen des Kantons Luzern. Wir empfehlen, den vorliegenden Jahresbericht zur Kenntnis zu nehmen. Meierskappel, 25. April 2016 Für die Controllingkommission Roland Behrens, Präsident Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 25 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 26 Traktandum 4 Jahresbericht 2015: Kenntnisnahme Das zugehörige Jahresprogramm ist vom Gemeinderat am 18.08.2014 verabschiedet worden. Der Souverän hat es am 01.12.2014 zur Kenntnis genommen. Gemäss § 20 des Gemeindegesetzes erstellt der Gemeinderat jährlich ein Jahresprogramm und einen Jahresbericht über seine Geschäftstätigkeit. Das Jahresprogramm wird den Stimmberechtigten zusammen mit dem Voranschlag, der Jahresbericht zusammen mit der Rechnung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Jahresprogramm gibt Auskunft über die wichtigsten Ziele des Gemeinderates im Planungsjahr. Im Jahresbericht informiert der Gemeinderat, ob und wie weit die gesetzten Ziele erreicht wurden. Mehrjahresprogramm 2015 18 Bericht 2016 Altersleitbild 2003 der Gemeinde Meierskappel X Nicht realisierbar, weil mögliche Partner-Gemeinden dagegen entschieden haben. Strukturen im Stiftungsrat des Zentrums Dreilinden optimieren (in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Risch). Stiftungsurkunde der Stiftungsgemeinden vom 29.06.1984 X Ziel erreicht. Neue Stiftungsurkunde und neue Führung im Zentrum Dreilinden. Die Gemeinde verfügt über eine Immobilienstrategie. Immobilienstrategie formulieren und publizieren. Massnahmen beschliessen und umsetzen. Strategischer Leitsatz des Gemeinderats:" Die kommunalen Liegenschaften werden optimal genutzt. Die bestehende Infrastruktur wird genützt und instand gehalten." X Auf Kurs: Vorprojekt Gemeindezentrum ist abstimmungsreif. Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 (Gemeindehaus) ist vorbereitet. Der Schule steht angemessener Raum zur Verfügung. Projekt zur Beschaffung von Schulraum ausarbeiten und wenn nötig Sonderkredit zur Abstimmung vorlegen Strategischer Leitsatz des Gemeinderats: "Gemeinderat und Schulpflege suchen den besten Kompromiss zwischen den Bildungskosten einerseits und dem Wohl der Kinder und der Familien anderseits." X Ziel erreicht: Nach Realisierung der Gruppenarbeitsräume hat die Schule keinen unmittelbaren Bedarf mehr. Rascher Feuerwehreinsatz ist sichergestellt. Ersatz für das achtunddreissigjährige Tanklöschfahrzeug beschaffen. Art. 2 des kommunalen Feuerwehrreglements: Der Gemeinderat stellt den Feuerschutz nach den Vorschriften des kantonalen Rechts sicher. Die Feuerwehr hat die Aufgabe, unverzüglich Hilfe zu leisten bei Bränden, Elementarereignissen und Ereignissen, welche die Umwelt gefährden. X Ziel ist mit dem Provisorium KTLF erreicht. Handlungsbedarf erst wieder 2019. Ziel Massnahme 2015 Strategische / rechtliche Grundlage Die Altersarbeit wird professionell erledigt. Anlauf- und Kontaktstelle für das Alter schaffen (in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Spitex Rontal). Das Zentrum Dreilinden verfügt über professionelle Führungsstrukturen. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 27 15 X 16 X 17 X 18 X Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 26 Traktandum 5 Jahresrechnung 2015: Beschluss Für eilige Leser Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Meierskappel schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘703‘899.93 (Budget: Ausgabenüberschuss CHF 322‘212.00). Der budgetierte Ausgabenüberschuss konnte durch Mehreinnahmen bei den Gemeindesteuern mehr als kompensiert werden. Der Ertragsüberschuss kommt insbesondere durch einmalige Erträge zustande (rund 1 Mio Grundstückgewinnsteuern, rund CHF 700‘000.00 Buchgewinne aus dem Verkauf „Höfliland“ und dem Verkauf Anteilscheine Kabelfernsehen). Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten. Der Steuerfuss 2016 sinkt damit einmalig auf 2.05. Der Rabatt kostet rund CHF 320‘000.00. 5.1. Erfolgsrechnung 2015: Genehmigung Die Erfolgsrechnung 2015 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘703‘899.93. Budgetiert war ein Defizit von CHF 322‘212.00. Die Abweichung beträgt somit mehr als CHF 2 Mio. Gründe für diese Abweichung: Mehrausgaben von rund CHF 200‘000.00 (Allgemeine Verwaltung, Bildung und Gewässerverbauung) stehen erstens mehr als CHF 1.1 Mio Mehrerträge aus Sondersteuern gegenüber, insbesondere Grundstückgewinnsteuern, zweitens rund CHF 700‘000.00 Buchgewinne aus dem Verkauf zweier Parzellen am Rütirain und der Anteilscheine Kabelfernsehgenossenschaft und drittens rund CHF 360‘000.00 aus Nachträgen und der Auflösung von Rückstellungen bei den Gemeindesteuern. Die ausstehenden Grundstückgewinnsteuern der Vorjahre 2010-2014 wurden vom Steueramt Luzern aufgearbeitet. Nur rund CHF 33‘000.00 des Ertrags beziehen sich auf das Jahr 2015. Sondersteuern sind gemäss Definition nicht genau budgetierbar. Der Effekt in diesem Ausmass ist aber sicher einmalig. Nach dem Grossprojekt Rütirain sind aus der Überbauung Seilerhof noch Einnahmen zu erwarten. Die Baulandreserven der Gemeinde schrumpfen aber rasch. Entsprechend werden die Erträge der Grundstückgewinnsteuern sinken. 5.2. Investitionsrechnung 2015: Genehmigung Die Investitionsrechnung verzeichnet eine Zunahme der Nettoinvestitionen um CHF 172‘700.05 (Budget: Nettoinvestitionen von CHF 2‘244‘200.00). Diese im Vergleich zum Voranschlag deutlich geringere Zunahme ergibt sich u.a. aus der Verschiebung der Realisierung des Gemeindezentrums mit den verschiedenen Lokalitäten für Verwaltung, Feuerwehr usw. und in der Wasserversorgung. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 27 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 28 5.3. Verwendung des Ertragsüberschusses der Erfolgsrechnung 2015; Steuerrabatt von 0.2 Steuereinheiten per Steuerperiode 2016; Zuweisung zum Eigenkapital: Beschluss Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen Steuerrabatt für das laufende Jahr 2016 von 0.2 Steuereinheiten, was rund CHF 320‘000.00 beansprucht. Der Steuerfuss sinkt damit einmalig von 2.25 auf 2.05 Steuereinheiten. Im Voranschlag 2016 wurde mit einem Defizit von CHF 190‘000.00 gerechnet. Dieses steigt durch den Steuerrabatt auf rund CHF 510‘000.00. Nach Ansicht des Gemeinderates ist der Rabatt von CHF 320‘000.00 aber politisch richtig, weil er den Steuerzahlern versprochen hat, einen Steuerrabatt zu prüfen, wenn der Ertragsüberschuss erneut CHF 0.5 Mio übersteigen sollte. Der Rabatt muss einerseits substanziell sein. Mit knapp 9% ist er das. Anderseits ist die Verhältnismässigkeit gewahrt. Mit CHF 320‘000.00 wird der Löwenanteil aus jenen Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurückgegeben, die aus Rückstellungen und Nachträgen der (ordentlichen) Gemeindesteuern der Vorjahre resultieren. Der grosse Rest des Mehrertrags aus den einmaligen Sonderfaktoren 2015 soll hingegen dem Eigenkapital zugeschlagen werden und so die Finanzierung der anstehenden Investitionen sicherstellen. Ausblick: Der überarbeitete Finanzplan bis 2020 sieht Netto-Investitionen in der Höhe von rund CHF 8.1 Mio vor (4.5 Mio für Gemeindezentrum abzgl. 1.3 Mio Vorfinanzierung, 0.8 Mio Sanierung Dietisbergbach, 0.2 Mio Güterstrassen, 0.2 Mio Diverses, 3.7 Mio Spezialfinanzierungen). Ohne Berücksichtigung des Verkaufs des heutigen Gemeindehauses würde die Verschuldung im 2019 (im Extremfall: nämlich bei Annahme der Vorlage 2 „gross“ für ein neues Gemeindezentrum) gemäss Finanzplan CHF 4.59 Mio betragen. So oder so ist der Verkauf wichtig. Wer dem Steuerrabatt heute zustimmt, sollte konsequenterweise später auch dem Verkauf der Liegenschaft Dorfstrasse 2 zustimmen, um die Steuerzahler wirksam zu entlasten. 5.4. Bilanz per 31.12.2015: Genehmigung Das Eigenkapital per 31.12.2015 beträgt CHF 2‘428‘170.46. Der Ertragsüberschuss 2015 von rund CHF 1.7 Mio ist nach Abzug des Steuerrabatts von CHF 320‘000.00 mit fast 1.4 Mio. dem Eigenkapital zugewiesen worden. Zusätzlich stehen Rückstellungen von rund CHF 1.31 Mio zur Vorfinanzierung des neuen Gemeindezentrums in den Büchern. Aus dem Verkauf des heutigen Gemeindehauses (Differenz Verkehrswert/Buchwert) von rund CHF 1.6 Mio sollte ein entsprechender Buchgewinn erzielt werden können. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 29 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 28 5.5. Berichte der Revisionsstelle und der Controlling-Kommission 5.5.1. Bericht der externen Revisionsstelle Truvag Revisions AG Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 29 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 30 5.5.2. Stellungnahme der Controlling-Kommission zum Steuerrabatt 2016 An die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Meierskappel Die Mitglieder der Controllingkommission sind der Ansicht, dass trotz des sehr positiven Rechnungsabschlusses 2015 zum heutigen Zeitpunkt kein Steuerrabatt gewährt werden soll. Nachfolgend möchten wir unseren Entscheid begründen: - Beim Ertragsüberschuss handelt es sich um einmalige Einnahmen, welche in dieser Höhe nicht mehr erwartet werden können - Ohne diese einmaligen Einnahmen hätte die Rechnung 2015 knapp ausgeglichen abgeschlossen - Das bedeutet, dass mit den ordentlichen Steuereinnahmen zum heutigen Zeitpunkt keine ausgeglichene Rechnung erwirtschaftet werden kann - In den nächsten Jahren erwarten uns Investitionen in fast zweistelliger Millionenhöhe (Gemeindezentrum, Sanierung Gemeindestrassen, Sanierung Schützenstand, Investitionen Wasser und Abwasser, etc.) Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 31 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 30 - Inwieweit einmalige Einnahmen wie zum Beispiel Steuernachträge, Erlös aus dem Verkauf des Gemeindehauses oder Sondersteuern in Zukunft anfallen ist sehr ungewiss. - Der Finanz- und Aufgabenplan budgetiert bis 2020 jährliche Aufwandüberschüsse von bis zu CHF 500'000.00 Empfehlung der Controllingkommission an die Stimmbevölkerung: Aufgrund der obengenannten Argumente empfiehlt die Controllingkommission der Stimmbevölkerung von Meierskappel den Steuerrabatt von 0.2 Einheiten abzulehnen. Meierskappel, 25. April 2016 Für die Controllingkommission Roland Behrens, Präsident Patricia Britschgi Monika Heggli Frank Stäubli Stefan Weber Anträge des Gemeinderats: 5.1. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Erfolgsrechnung 2015 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘703‘899.93 zu genehmigen. 5.2. Der Gemeinderat stellt Antrag, die Investitionsrechnung 2015 mit einer Zunahme der Nettoinvestitionen um CHF 172‘700.05 zu genehmigen. 5.3. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung folgende Verwendung des Ertragsüberschusses von CHF 1‘703‘899.93: a) Einen Steuerrabatt im Umfang von 2 Zehnteln Steuereinheiten (Steuerfuss von 2.05 pro 2016) im Betrag von rund CHF 320‘000.00. b) Die Zuweisung der verbleibenden rund CHF 1‘380‘000.00 zum Eigenkapital. 5.4. Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Bilanz per 31.12.2015 mit einem Eigenkapital von CHF 2‘428‘170.46 zu genehmigen. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 31 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 32 5.6. Details zur Rechnung 2015 5.6.1 Ergebnisse, Finanzierung, Mittelbedarf ERGEBNISSE LAUFENDE RECHNUNG Total Aufwand und Ertrag Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss INVESTITIONSRECHNUNG Total Ausgaben und Einnahmen Nettoinvestitionen Zunahme Nettoinvestitionen Abnahme FINANZIERUNG Zunahme der Nettoinvestitionen Abnahme der Nettoinvestitionen Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung Abschreibungen (ohne DS 999) - auf Verwaltungsvermögen (331.332) - auf Bilanzfehlbetrag (333) Einlagen (ohne DS 999) - Spezialfinanzierungen (380) - Spezialfonds (384) - Vorfinanzierungen (385) Entnahmen - Spezialfinanzierungen (480) - Spezialfonds (484) - Vorfinanzierungen (485) Total Mittelverwendung / Mittelherkunft Finanzierungsüberschuss der Verw. Rechnung Finanzierungsfehlbetrag der Verw. Rechnung MITTELBEDARF / MITTELÜBERSCHUSS Finanzierungsüberschuss der Verw. Rechnung Finanzierungsfehlbetrag der Verw. Rechnung Mittelbedarf für Kreditrückzahlungen Veränderungen im Finanzvermögen - Neuanlagen - Abschreibung und Auflösung von Anlagen - Abschreibungen auf Finanzvermögen (330) Total Mittelbedarf / Mittelüberschuss Gesamter Mittelüberschuss Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 Aufwand Ertrag 6‘869‘110 1‘703‘900 8‘573‘010 507‘793 335‘093 172‘700 Mittelverwendung 172‘700 Mittelherkunft 1‘703‘900 452‘358 0 186‘683 0 0 236‘364 6‘806 0 415‘869 1‘927‘071 2‘342‘940 1‘927‘071 0 2‘004‘273 77‘202 2‘004‘237 33 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 32 5.6.2 Finanzkennzahlen Kennzahl Rechnung 2015 Selbstfinanzierungsgrad 564.82 % Eine Selbstfinanzierung unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Selbstfinanzierungsanteil 25.54 % Der Selbstfinanzierungsanteil sollte mindestens 10 % betragen, wenn die Nettoschuld pro Kopf mehr als das kantonale Mittel beträgt. Zinsbelastungsanteil 1 -9.30 % Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Er sollte 4 % nicht übersteigen. Zinsbelastungsanteil 2 -17.44 % Die Steuererträge und Finanzausgleichsbeiträge sollten nicht zu mehr als 6 % zur Begleichung der Nettozinsen verwendet werden. Kapitaldienstanteil -6.67 % Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf hohe Abschreibungen hin. Dieser Wert sollte 8 % nicht übersteigen. Verschuldungsgrad -85.95 % Die Nettoschuld wird den Steuererträgen und Finanzausgleichsbeiträgen gegenübergestellt und sollte 120 % nicht übersteigen. Nettovermögen pro Einwohnerin, Einwohner CHF 2'815.00 Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung oder das Pro-Kopf-Vermögen. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 33 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 34 5.6.3 Aufwand und Ertrag Funktionale Gliederung Zusammenzug 0 1 2 3 ALLGEMEINE VERWALTUNG Rechnung 2015 Aufwand 1‘026‘894.22 Nettoaufwand ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3‘005‘065.97 Nettoaufwand KULTUR, FREIZEIT GESUNDHEIT 30‘304.25 SOZIALE WOHLFAHRT 120‘341.75 1‘145‘736.57 Nettoaufwand 6 VERKEHR UMWELT, RAUMORDNUNG 222‘738.05 9 VOLKSWIRTSCHAFT Nettoertrag 83‘642.57 726‘042.34 163‘400.00 84‘600.00 169‘800.00 775‘693.60 2‘866‘700.00 702‘238.00 200.00 0.00 50‘300.00 200.00 147‘600.00 0.00 147‘600.00 139‘035.27 1‘170‘100.00 166‘000.00 642‘601.22 2'853'524.08 393‘950.00 363‘200.00 41'405.25 6‘641‘027.24 412‘400.00 124'280.75 FINANZEN UND STEUERN Nettoertrag 4‘593‘189.25 4‘117‘000.00 Total 6‘869‘109.57 8‘573‘009.50 6‘451‘550.00 Ertragsüberschuss 1‘703‘899.93 225.00 0.00 124'280.75 1'139'227.15 180'578.24 958'648.91 200'738.75 47'641.00 153'097.75 652'452.37 621'633.30 30'819.07 73‘900.00 18'062.90 4‘529‘400.00 880'529.56 58‘600.00 653'257.30 42'180.25 30‘750.00 15‘300.00 84'718.32 2'200'266.78 150‘400.00 77‘848.05 57‘294.75 45‘400.00 267'544.35 140'523.82 1‘004‘100.00 195‘800.00 Ertrag 716'967.90 225'242.14 50‘100.00 120‘341.75 48‘246.85 984'512.25 2‘164‘462.00 2‘047‘837.96 Aufwandüberschuss Total Aufwand 143‘852.52 83‘441.12 20‘553.30 Ertrag Rechnung 2014 781‘600.00 254‘400.00 174‘491.20 Nettoaufwand 8 945‘000.00 1‘006‘701.30 Nettoaufwand 7 164‘714.70 30‘104.25 Nettoaufwand 5 Aufwand 2‘229‘372.37 Nettoaufwand 4 Ertrag 862‘179.52 227‘495.09 Nettoaufwand BILDUNG Voranschlag 2015 70'543.65 52'480.75 5'193'834.04 4'313'304.48 6‘128‘338.00 6'625'810.96 7'199'975.2 1’703’899.93 323‘212.00 8‘573‘009.50 Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 8‘573‘009.50 6‘451‘550.00 6‘451‘550.00 7'119'975.20 7'199'975.20 35 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 34 35 | Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2009 01.12.2009 Erschliessung Seilerhof Erschliessung Rütirain Erschliessung Sonnenheim Erschliessung Arbeitszone Hellmüli 705.5010.05 705.5010.06 705.5010.13 705.5010.14 230'000.00 150'000.00 320'000.00 320'000.00 220'000.00 Bruttokredit 900.00 -59‘142.10 43‘000.00 0.00 0.00 beansprucht 01.01.2015 bis 31.12.2015 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0 0 0 355'000.00 320'000.00 Voranschlag 2015 Einnahmen Ausgaben 71‘099.05 45‘398.90 47‘834.00 534.00 19‘213.19 beansprucht bis 31.12.2015 158‘900.95 104‘601.10 272‘166.00 319'466.00 200‘786.81* Verfügbar ab 01.01.2016 Kreditkontrolle Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 36 *In diesem Betrag sind Rückerstattungen von Privaten in der Höhe von CHF 117‘867.60 und die Subvention der Gebäudeversicherung Luzern von CHF 36‘741.00 enthalten. Effektiv beansprucht wurden CHF 173‘821.79. 01.12.2009 Datum Beschluss 705.5010.04 Bezeichnung Erschliessung Sonnenrain Konto 5.6.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle der Sonderkredite Traktandum 6 Einbürgerungsgesuch Rinor Alaj, Sagenmattstrasse 19, 6344 Meierskappel; Zusicherung des Gemeindebürgerrechts: Beschluss Sachverhalt Am 2. Februar 2015 hat Rinor Alaj, Sagenmattstrasse 19, 6344 Meierskappel sein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts eingereicht. Der Gesuchsteller ist am 9. November 1983 im Kosovo geboren und 1999 mit der Familie in der Folge des Bürgerkriegs in die Schweiz geflohen. Er hat hier eine Lehre als Restaurantfachmann absolviert und 9 Jahre in diesem Beruf gearbeitet. 2012 hat er eine neue Herausforderung gesucht und die Weiterbildung als Netzelektriker bei der Firma Cablex AG (Tochtergesellschaft der Swisscom) in Angriff genommen. Heute arbeitet er als Fachspezialist bei dieser Firma. Zwei Schwestern (Edita und Sofe) und ein Bruder (Gramoz) sind bereits in Meierskappel eingebürgert. Die damalige Gemeindeschreiberin hat die nötigen Auskünfte beim Kanton eingeholt. Das Amt für Migration bescheinigt am 03.02.2015, dass keine fremdenpolizeilichen Verfügungen und keine Strafverfahren hängig sind. Der Polizeibericht weist keine Auffälligkeiten auf. Im Betreibungsregister sind keine Betreibungen, Pfändungen oder Verlustscheine verzeichnet. Auch im Strafregister gibt es keine Einträge zu Rinor Alaj. Die Referenz des Arbeitgebers ist sehr gut. Der Bewerber wird als sehr zuverlässiger, selbstständiger und leistungsstarker Mitarbeiter und guter, hilfsbereiter, verlässlicher, pünktlicher und kollegialer Charakter beschrieben. Am 23. April 2015 haben Sozialvorsteherin Ina Serafini und Gemeindeschreiberin Ursula Hermann-Wicki mit Rinor Alaj das Einbürgerungsgespräch geführt. Sie stellen Antrag an den Gemeinderat, dass die Gemeindeversammlung das Gemeindebürgerrecht zusichern soll. Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Schweiz sind 12 Jahre Wohnsitz und gute Integration in die schweizerischen Lebensverhältnisse. Antragsteller dürfen keine Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bevölkerung darstellen. Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 37 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 36 Erwägungen Rinor Alaj erfüllt diese Voraussetzungen. Der Kandidat ist gut beleumundet. Der Kandidat weist sich über genügende Kenntnisse der Schweiz und der Schweizer aus und ist ohne Zweifel integriert. Mit seinem beruflichen Leumund und mit der Referenz seiner Geschwister kann der Einbürgerung vorbehaltlos zugestimmt werden. Die Gebühren der Gemeinde belaufen sich gemäss Tarif-Beschluss vom 25. Mai 2009 auf Fr. 1‘800.-. Dazu kommen weitere Gebühren von Fr. 350.- (Kanton) und Fr. 100.- (Bund). Für Bund und Kanton stellt der Kanton mit der Zustellung der Einbürgerungsurkunde direkt Rechnung. Antrag Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, Rinor Alaj, geboren am 9. November 1983 in Deçan, Kosovo, und in Meierskappel wohnhaft seit 1999, das Gemeindebürgerrecht von Meierskappel zuzusichern. 37 | Gemeindeversammlung 30.Mai Mai2016 2016 Gemeindeversammlung vom 30. 38 Traktandum 7 Wahl der externen Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2016 Sachverhalt Am 7. Juni 2011 hat die Gemeindeversammlung mit der Truvag Revisions AG erstmals eine externe Revisionsgesellschaft für die Prüfung der Jahresrechnung 2011 gewählt. Seither wurde dieser Auftrag jährlich erneuert. Die Truvag hat den Auftrag jeweils mit einem 2 Personen-Team wahrgenommen. Insgesamt waren bisher 5 Angestellte der Revisionsgesellschaft in unterschiedlicher Zusammensetzung der Teams in Meierskappel tätig. Eine Person war nur einmal tätig, eine andere dreimal, die übrigen drei Personen je zweimal. Erwägungen Nach § 23 Gemeindegesetz des Kantons Luzern wählen die Stimmberechtigten das Rechnungsprüfungsorgan oder eine externe Revisionsstelle. Falls eine externe Revisionsstelle beauftragt wird, gelten sinngemäss die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über die Aktiengesellschaften. Nach Art. 730a OR wird eine Revisionsstelle für ein bis drei Geschäftsjahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die leitende Person darf das Mandat nicht länger als sieben Jahre in Folge ausführen und muss danach zwingend drei Jahre pausieren. Die Gemeindeversammlung kann die Revisionsstelle jederzeit mit sofortiger Wirkung abberufen. Antrag Der Gemeinderat stellt Antrag an die Gemeindeversammlung, die Truvag Revisions AG auch für das Rechnungsjahr 2016 erneut als externe Revisionsstelle zu wählen. Traktandum 8 Umfrage Nach Erledigung der angekündigten Geschäfte können die Teilnehmer in einer Umfrage zu den Gemeindeangelegenheiten Fragen stellen, Auskünfte verlangen und Anregungen, Wünsche oder Kritik vorbringen. Abstimmungen zur Erledigung von Geschäften sind im Rahmen der Umfrage unzulässig (§ 111 Stimmrechtsgesetz). Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2016 39 Gemeindeversammlung 30. Mai 2016 | 38
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