Ausschreibung für den Seeshaupter Opti-Preis 2016 Yachtclub Seeshaupt St. Heinricher- Str. 117 82402 Seeshaupt 05. Samstag 06. Sonntag Juni 2010 Am Starnberger See Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gute Anreise, erfolgreiches Segeln auf dem Starnberger See, sowie einen angenehmen Aufenthalt in Seeshaupt. Optiklasse A und B Samstag 28. Mai 2016 Sonntag 29. Mai 2016 Yachtclub Seeshaupt e.V. St. Heinricher-Str. 117 82402 Seeshaupt Tel. 08801/2141 Internet: www.ycss.de Revier: Starnberger See – Seeshaupter Bucht www.ycss.de Ausschreibung für den Seeshaupter Opti-Preis 2016 Veranstalter: Yachtclub Seeshaupt e. V. YCSS Revier: Starnberger See – Bucht vor Seeshaupt Bootsklassen: Opti A und B Wettfahrttage: 28. Mai und 29. Mai 2016 Wettfahrten: Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen. Ab 4 gültigen Wettfahrten wird das schlechteste Einzelergebnis gestrichen. Steuermannsbesprechung Samstag 10.30 Uhr Auslaufbereitschaft zur ersten Wettfahrt Samstag 11.00 Uhr. Die Auslaufbereitschaft zu den weiteren Wettfahrten wird rechtzeitig bekannt gegeben. Es wird nach dem Low-Point Punktsystem WR Anhang A gewertet. Zeitablauf: Wertung: Werbung: Gemäß ISAF Regulation 20 und den Einschränkungen der Klassenvorschriften. Segelanweisung: Samstag, 28. Mai 2016 ab 9.00 Uhr im Regattabüro des YCSS (Clubhaus 1.OG). Allgemeines: An dem Wettbewerb können sich nur Boote beteiligen, die in der Verbands-Bootsliste des DSV oder einer entsprechenden Landesvertretung, die der ISAF angehört, eingetragen sind, einen gültigen Messbrief besitzen und von einem Mitglied eines anerkannten Vereins geführt werden, das im Besitz eines Jüngstensegelscheins oder A-Scheines bzw. einer entsprechenden Bestätigung seiner Landesvertretung ist. Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio EUR pauschal für Personen und/oder Sachschäden vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen. Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln der ISAF, neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmungen des DSV, den Vorschriften der Ausschreibung des Programms und der Klassenvereinigung ausgetragen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, Änderungen in Programm und Segelanweisungen vorzunehmen und durch Aushang bekannt zu geben. Die Wettfahrtleitung behält sich vor Kontrollvermessungen und Überprüfungen der Ausrüstung vorzunehmen. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn dem Veranstalter der von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Haftungsausschluss vorliegt. Bei Online Meldung ist dieser bei der Programmausgabe nachzureichen. Preisverteilung bei der Siegerehrung: ☺ ☺ ☺ Erinnerungspreise für alle anwesenden Teilnehmer Punktpreise* für die 10 besten Segler der Gruppen A und B Wanderpreise* für die punktbesten Vereinsteams (3 Boote) in den Gruppen A und B *) wenn mindestens eine gültige Wettfahrt gesegelt wurde Rahmenprogramm Samstag Gemeinsames Abendessen aller Segler nach Wettfahrtende. Sonntag Preisverteilung ca. 1½ Stunde nach der letzten Wettfahrt. Meldebedingungen Meldung zum Seeshaupter Opti-Preis 28.- 29. Mai 2016 Meldestelle: Bitte online melden unter: www.ycss.de Sportwart Norbert Ammann Von Simolin-Straße 22, 82402 Seeshaupt Segelnummer: __________________________________ Bootsklasse: Opti Meldegeld: Das Meldegeld beträgt 30,-- € und ist unter Angabe der Segel- Nr. und der Regatta auf folgendes Konto zu überweisen: YCSS IBAN: SWIFT-BIC: Kreissparkasse Starnberg DE68 7025 0150 0010 4741 46 BYLADEM1KMS Meldeschluss: Sonntag, 22. Mai 2016 Bei Überweisung bis zum Meldeschluss ergibt sich eine Ermäßigung auf 22,- €. Meldungen ohne Segel-Nr. oder mit falscher Segel-Nr. gelten als nicht abgegeben. Meldungen wird erst mit Überweisung gültig. Anfahrt und Organisatorisches Anfahrt: Über die BAB 95 ( München- Garmisch), Abfahrt Seeshaupt, 3 km Richtung Seeshaupt, ca 300 m nach Ortsschild - rechts zum YCSS. (genaueres unter www.ycss.de) Liegeplätze und Parkplätze: Gemäß Zuweisung auf dem Gelände des YCSS. Auf dem Clubgelände ist den Anweisungen des Organisationsteams Folge zu leisten. Unterkünfte: www.seeshaupt.de unter „Tourismus“ oder www.fuenfseen.de Trainer- und Betreuerboote Wegen des zu erwartenden großen Starterfeldes, begrüßen wir es wenn Trainer und Clubs ihre Begleitboote mitbringen. Mitgebrachte Boote müssen beim Landratsamt Starnberg angemeldet werden und melden sich zusätzlich bis Meldeschluss beim Sportwart an. Regattabüro (nur während der Veranstaltung): 08801/2141 [ ]B Segelclub: __________________________________ Geburtsdatum: __________________________________ Name, Vorname: __________________________________ Straße: __________________________________ Plz., Wohnort: __________________________________ E-Mail-Adresse: __________________________________ Telefon (Mobil): __________________________________ Anmeldung Trainerboot: Typ/Motor: __________________________________ Amtl. Kennzeichen: Datenschutz Mit der Abgabe der Meldung erklärt der Teilnehmer, dass er mit der Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung seiner in der Meldung enthalten Angaben, sowie von Fotos oder Videos von ihm, in Publikationen aller Art, des YCSS und der Tagespresse, Rundfunk und Fernsehen, unwiderruflich und unentgeltlich einverstanden ist. [ ]A (Zutreffendes ankreuzen) __________________________________ Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei Ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder Aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seine Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sind beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen ,die Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, soweit auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschrift der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Den Haftungsausschluss erkenne ich an. ______________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Steuermannes/-frau Bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten
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