Ausschreibung Seeshaupter Optipreis

Ausschreibung für den Seeshaupter Opti-Preis 2016
Yachtclub Seeshaupt
St. Heinricher- Str. 117
82402 Seeshaupt
05. Samstag
06. Sonntag
Juni 2010
Am Starnberger See
Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine
gute Anreise, erfolgreiches Segeln auf dem Starnberger See,
sowie einen angenehmen Aufenthalt in Seeshaupt.
Optiklasse A und B
Samstag 28. Mai 2016
Sonntag 29. Mai 2016
Yachtclub Seeshaupt e.V.
St. Heinricher-Str. 117
82402 Seeshaupt
Tel. 08801/2141
Internet: www.ycss.de
Revier: Starnberger See – Seeshaupter Bucht
www.ycss.de
Ausschreibung für den Seeshaupter Opti-Preis 2016
Veranstalter:
Yachtclub Seeshaupt e. V. YCSS
Revier:
Starnberger See – Bucht vor Seeshaupt
Bootsklassen:
Opti A und B
Wettfahrttage:
28. Mai und 29. Mai 2016
Wettfahrten:
Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen.
Ab 4 gültigen Wettfahrten wird das schlechteste
Einzelergebnis gestrichen.
Steuermannsbesprechung Samstag 10.30 Uhr
Auslaufbereitschaft zur ersten Wettfahrt
Samstag 11.00 Uhr. Die Auslaufbereitschaft zu
den weiteren Wettfahrten wird rechtzeitig
bekannt gegeben.
Es wird nach dem Low-Point Punktsystem WR
Anhang A gewertet.
Zeitablauf:
Wertung:
Werbung:
Gemäß
ISAF
Regulation
20
und
den
Einschränkungen der Klassenvorschriften.
Segelanweisung: Samstag, 28. Mai 2016 ab 9.00 Uhr
im Regattabüro des YCSS (Clubhaus 1.OG).
Allgemeines:
An dem Wettbewerb können sich nur Boote beteiligen, die in der
Verbands-Bootsliste des DSV oder einer entsprechenden
Landesvertretung, die der ISAF angehört, eingetragen sind, einen
gültigen Messbrief besitzen und von einem Mitglied eines
anerkannten Vereins geführt werden, das im Besitz eines
Jüngstensegelscheins oder A-Scheines bzw. einer entsprechenden
Bestätigung seiner Landesvertretung ist. Für jedes Boot muss eine
Haftpflichtversicherung für Regatten mit einer Deckungssumme
von mindestens 1,5 Mio EUR pauschal für Personen und/oder
Sachschäden vorhanden sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem
durchführenden Verein vorzulegen. Die Wettfahrten werden nach den
Wettfahrtregeln der ISAF, neueste Ausgabe, den Zusatzbestimmungen des DSV, den Vorschriften der Ausschreibung des
Programms und der Klassenvereinigung ausgetragen. Die
Wettfahrtleitung behält sich vor, Änderungen in Programm und Segelanweisungen vorzunehmen und durch Aushang bekannt zu geben.
Die Wettfahrtleitung behält sich vor Kontrollvermessungen und
Überprüfungen der Ausrüstung vorzunehmen.
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn dem Veranstalter der von
einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Haftungsausschluss vorliegt. Bei Online Meldung ist dieser bei der
Programmausgabe nachzureichen.
Preisverteilung bei der Siegerehrung:
☺
☺
☺
Erinnerungspreise für alle anwesenden Teilnehmer
Punktpreise* für die 10 besten Segler der Gruppen A und B
Wanderpreise* für die punktbesten Vereinsteams (3 Boote) in
den Gruppen A und B
*) wenn mindestens eine gültige Wettfahrt gesegelt wurde
Rahmenprogramm
Samstag
Gemeinsames Abendessen aller Segler nach Wettfahrtende.
Sonntag
Preisverteilung ca. 1½ Stunde nach der letzten Wettfahrt.
Meldebedingungen
Meldung zum Seeshaupter Opti-Preis 28.- 29. Mai 2016
Meldestelle: Bitte online melden unter: www.ycss.de
Sportwart Norbert Ammann
Von Simolin-Straße 22,
82402 Seeshaupt
Segelnummer:
__________________________________
Bootsklasse:
Opti
Meldegeld:
Das Meldegeld beträgt 30,-- € und ist unter Angabe der Segel- Nr.
und der Regatta auf folgendes Konto zu überweisen:
YCSS
IBAN:
SWIFT-BIC:
Kreissparkasse Starnberg
DE68 7025 0150 0010 4741 46
BYLADEM1KMS
Meldeschluss: Sonntag, 22. Mai 2016
Bei Überweisung bis zum Meldeschluss ergibt sich
eine Ermäßigung auf 22,- €.
Meldungen ohne Segel-Nr. oder mit falscher Segel-Nr. gelten als
nicht abgegeben. Meldungen wird erst mit Überweisung gültig.
Anfahrt und Organisatorisches
Anfahrt:
Über die BAB 95 ( München- Garmisch), Abfahrt Seeshaupt, 3 km
Richtung Seeshaupt, ca 300 m nach Ortsschild - rechts zum YCSS.
(genaueres unter www.ycss.de)
Liegeplätze und Parkplätze:
Gemäß Zuweisung auf dem Gelände des YCSS.
Auf dem Clubgelände ist den Anweisungen des
Organisationsteams Folge zu leisten.
Unterkünfte:
www.seeshaupt.de unter „Tourismus“ oder www.fuenfseen.de
Trainer- und Betreuerboote
Wegen des zu erwartenden großen Starterfeldes, begrüßen wir es
wenn Trainer und Clubs ihre Begleitboote mitbringen. Mitgebrachte
Boote müssen beim Landratsamt Starnberg angemeldet werden und
melden sich zusätzlich bis Meldeschluss beim Sportwart an.
Regattabüro (nur während der Veranstaltung): 08801/2141
[ ]B
Segelclub:
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Geburtsdatum:
__________________________________
Name, Vorname:
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Straße:
__________________________________
Plz., Wohnort:
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E-Mail-Adresse:
__________________________________
Telefon (Mobil):
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Anmeldung Trainerboot:
Typ/Motor:
__________________________________
Amtl. Kennzeichen:
Datenschutz
Mit der Abgabe der Meldung erklärt der Teilnehmer, dass er mit der
Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung seiner in der
Meldung enthalten Angaben, sowie von Fotos oder Videos von ihm,
in Publikationen aller Art, des YCSS und der Tagespresse, Rundfunk
und Fernsehen, unwiderruflich und unentgeltlich einverstanden ist.
[ ]A
(Zutreffendes ankreuzen)
__________________________________
Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt
teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei Ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für
seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten
Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder Aufgrund behördlicher
Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des
Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder
Absage nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters gleich aus
welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer
während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des
Veranstalters, seine Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sind beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten
ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von persönlichen Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen ,die
Schleppfahrzeuge, Sicherungsfahrzeuge oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, soweit auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die
Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die
Vorschrift der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Den Haftungsausschluss erkenne ich an.
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Ort, Datum
Unterschrift des Steuermannes/-frau
Bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten