Beförderungsbedingungen

Anlage 1
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes
„Veranstaltungsticket U-19 Fußball-Europameisterschaft“
Gültig vom 11.07.16 bis 24.07.16
1.
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten
(Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.
Aktionszeitraum
Das Veranstaltungsticket U-19 wird als Aktionsangebot vom 11. Juli 2016 bis zum 24. Juli
2016 angeboten.
3.
Fahrkarten
Ein Veranstaltungsticket U-19 kann genutzt werden von Kindern bis einschließlich 14 Jahren
in Verbindung mit einer Eintrittskarte zur U-19 EM oder erwachsenen Personen, in Verbindung
mit einer Eintrittskarte zur U-19 EM.
Ein Veranstaltungsticket U-19 gibt es nur in DB-Reisezentren und DB–Agenturen und kann bis
zu 4 Wochen vor seinem ersten Geltungstag erworben werden.
Ein Veranstaltungsticket U-19 berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB
und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Baden-Württemberg und der beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen innerhalb des Geltungsbereichs. Busse, Straßenbahnen und Stadtbahnen können mit dem Veranstaltungsticket U-19 nicht genutzt werden.
Für Verbindungen innerhalb von Verkehrsverbünden wird kein U-19 Veranstaltungsticket angeboten. Das U-19 Ticket gilt nur im verbundübergreifenden Verkehr (ein- und ausbrechender
Verkehr).
Weitere Ermäßigungen auf das Veranstaltungsticket U-19 werden nicht gewährt.
Ein Veranstaltungsticket U-19 gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für die
Hin- und Rückfahrt von einem innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Abgangsbahnhof
des Reisenden bis zum Spielort (DB-Bahnhof) der U-19 EM in Verbindung mit einer Eintrittskarte zum EM-Spiel.
Die Zielbahnhöfe sind: Stuttgart Hbf, Stuttgart-Neckarpark, Backnang, Reutlingen Hbf, Aalen,
Heidenheim, Ulm, Mannheim Hbf, Sinsheim Museum/Arena, St. Ilgen-Sandhausen.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist unaufgefordert die jeweilige Eintrittskarte sowie auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
4.
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Veranstaltungsticket
U-19
Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse
1
Person
Fahrpreis für Erwachsene
10 €
Fahrpreis für Kinder
bis einschl. 14 Jahre
8 €
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme
Regio).
5.
Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von Veranstaltungsticket U-19 ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6.
Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m.
§ 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die
Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für
den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten).