Tatsachenwidrige Publikation der Gemeinde Zufikon mit

Tatsachenwidrige Publikation der Gemeinde Zufikon mit
Unterschlagung der wichtigsten Information über den
Vergleich auf der Gemeinde-Website.
Dieses Gemeinderats-Protokoll enthält mehrere tatsachenwidrige
Aussagen und verschweigt den wichtigsten Punkt des Vergleichs:
Christian Baumann hat die als Privat- und Zivilkläger eingereichte
Strafanzeige gegen den Einwohner wegen Verleumdung, übler
Nachrede und Beschimpfung vollumfänglich zurückgezogen!
Zudem wurden (auch im Presse-Bulletin und im BBA, dem offiziellen
Publikationsorgan der Gemeinde) folgende wahrheitswidrigen
Aussagen publiziert:
► Die Gemeinde behauptet wider besseres Wissen dass der Briefumschlag mit dem
Gemeindelogo versehen wurde. Auf dem Couvert war jedoch das Gemeindewappen
abgebildet.
► Die Strafanzeige wurde nicht von der Gemeinde sondern von Christian Baumann als
Privatperson und Zivilkläger eingereicht.
► Der Vergleich wurde nicht zwischen dem Einwohner und dem Gemeinderat sondern
zwischen dem Einwohner und dem Privat- und Zivilkläger Baumann abgeschlossen.
► Es ist tatsachenwidrig, dass der Treppenweg aus Gründen die der Gemeinderat nicht zu
vertreten hat mit grosser Verspätung wieder frei gegeben werden konnte. Die
unwiderlegbaren Fakten dazu sind auf der Website www.unwahrheiten.ch zu finden.
Durch diese unwahren respektive tatsachenwidrigen Publikationen
entstand bei den Lesern der Eindruck, dass der Einwohner sich
wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung bei der
Gemeinde entschuldigen musste und dass er verurteilt wurde.
Dadurch wurde sein einwandfreier Ruf geschädigt.
Leider ist der Gemeinderat nicht bereit, diese einwandfrei erwiesenen
Fehler einzugestehen und eine Richtigstellung zu publizieren. So lautet
die Begründung der Rechtsanwältin von Christian Baumann: