Tatsachenwidrige Publikation der Gemeinde Zufikon mit Unterschlagung der wichtigsten Information über den Vergleich auf der Gemeinde-Website. Dieses Gemeinderats-Protokoll enthält mehrere tatsachenwidrige Aussagen und verschweigt den wichtigsten Punkt des Vergleichs: Christian Baumann hat die als Privat- und Zivilkläger eingereichte Strafanzeige gegen den Einwohner wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung vollumfänglich zurückgezogen! Zudem wurden (auch im Presse-Bulletin und im BBA, dem offiziellen Publikationsorgan der Gemeinde) folgende wahrheitswidrigen Aussagen publiziert: ► Die Gemeinde behauptet wider besseres Wissen dass der Briefumschlag mit dem Gemeindelogo versehen wurde. Auf dem Couvert war jedoch das Gemeindewappen abgebildet. ► Die Strafanzeige wurde nicht von der Gemeinde sondern von Christian Baumann als Privatperson und Zivilkläger eingereicht. ► Der Vergleich wurde nicht zwischen dem Einwohner und dem Gemeinderat sondern zwischen dem Einwohner und dem Privat- und Zivilkläger Baumann abgeschlossen. ► Es ist tatsachenwidrig, dass der Treppenweg aus Gründen die der Gemeinderat nicht zu vertreten hat mit grosser Verspätung wieder frei gegeben werden konnte. Die unwiderlegbaren Fakten dazu sind auf der Website www.unwahrheiten.ch zu finden. Durch diese unwahren respektive tatsachenwidrigen Publikationen entstand bei den Lesern der Eindruck, dass der Einwohner sich wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung bei der Gemeinde entschuldigen musste und dass er verurteilt wurde. Dadurch wurde sein einwandfreier Ruf geschädigt. Leider ist der Gemeinderat nicht bereit, diese einwandfrei erwiesenen Fehler einzugestehen und eine Richtigstellung zu publizieren. So lautet die Begründung der Rechtsanwältin von Christian Baumann:
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