Steuern Für Ratlose www.steuernfürratlose.de Übersicht über Pauschalbeträge und Freibeträge im Einkommensteuergesetz Grundfreibetrag Wer: Jeder Steuerpflichtige Höhe: 8.652 Euro (bei Zusammenveranlagung 17.304 Euro) Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland Wo anzusetzen: Automatische Berücksichtigung Arbeitnehmer-Pauschbetrag Wer: Jeder Arbeitnehmer Höhe: 1.000 Euro Voraussetzung: Keine höheren tatsächlichen Werbungskosten Wo anzusetzen: Automatische Berücksichtigung Entfernungspauschale Wer: Jeder Arbeitnehmer Höhe: 30 Cent je Kilometer der einfachen Strecke pro Arbeitstag Voraussetzung: Angabe der ersten Tätigkeitsstätte, Nachweis für jede Fortbildung und auswärtige Tätigkeit über Entfernung Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 31-39 Kontoführungsgebühren Wer: Jeder Arbeitnehmer Höhe: 16 Euro Voraussetzung: Führung eines Girokontos Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 46 Arbeitsmittelpauschale Wer: Jeder Arbeitnehmer Höhe: 110 Euro Voraussetzung: keine höheren tatsächlichen Kosten Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 46 Pauschbetrag für Versorgungsbezüge Wer: Pensionäre Höhe: 102 Euro Voraussetzung: Bezug von Versorgungsbezügen (Pension, Unterhalt z. B.) Wo: Anlage N - Übernahme aus Lohnsteuerbescheinigung Verpflegungspauschale Wer: Steuerpflichtige, die auswärts tätig sind Höhe: ab 8 Stunden Abwesenheit 12 Euro, ab 24 Stunden 24 Euro, bei mehrtägiger Reise bei An- und Abreisetag 12 Euro, ggf. Kürzung um Frühstück 20 % oder Mittag- bzw. Abendessen 40 % der vollen Tagespauschale Voraussetzung: Tätigkeit auswärtig der ersten Tätigkeitsstätte Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 52-54 Umzugspauschale Wer: Steuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen umziehen Höhe: 730 (bei Zusammenveranlagung 1.460 Euro) Voraussetzung: Wesentliche Verkürzung des Arbeitsweges Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 46-48 Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag Wer: Steuerpflichtige mit Kindern Höhe: Kinderfreibetrag 4.608 Euro, BEA-Freibetrag: 2.640 Euro Voraussetzung: Kind muss unter 18 sein oder unter 25 und in Ausbildung Wo anzusetzen: Automatische Berücksichtigung sobald Anlage Kind ausgefüllt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Wer: Alleinstehende Steuerpflichtige Höhe: 1.908 Euro, zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind Voraussetzung: Anspruch auf Kindergeld, ggf. Lohnsteuerklasse 2 Wo anzusetzen: Anlage Kind - Zeile 44-49 Ausbildungsfreibetrag Wer: Eltern eines sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes Höhe: 924 Euro Voraussetzung: Kind muss volljährig sein, Bezug von Kindergeld, auswärtige Unterbringung Wo anzusetzen: Anlage Kind - Zeile 50-52 Übungsleiter-Freibetrag Wer: Ausbilder, Künstler, Pfleger Höhe: 2.400 Euro Voraussetzung: Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation Wo anzusetzen: Anlage S - Zeile 36 & 37 Ehrenamts-Freibetrag Wer: Ehrenamtliche Helfer Höhe: 720 Euro Voraussetzung: Freiwillige Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung Wo anzusetzen: Anlage S - Zeile 36 & 37 Sparer-Pauschbetrag Wer: Jeder Steuerpflichtige, der Geldanlagen und Investitionen tätigt Höhe: 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) Voraussetzung: Freistellungsauftrag bei Kreditinstitut Wo anzusetzen: Anlage KAP - Zeile 12 Sonderausgaben-Pauschbetrag Wer: Jeder Steuerpflichtige Höhe: 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung) Voraussetzung: Keine höheren anderen Sonderausgaben Wo anzusetzen: Automatisch gewährt, falls keine höheren Kosten eingetragen Pflege-Pauschbetrag Wer: Steuerpflichtige, die im häuslichen Bereich unentgeltlich nahestehende hilflose Personen pflegen Höhe: 924 Euro Voraussetzung: Nahestehende Person, die hilflos ist oder Pflegestufe 3 hat Wo anzusetzen: Mantelbogen - Zeile 65 & 66 Behinderten-Pauschbetrag Wer: Jeder Behinderte Steuerpflichtige Höhe: zwischen 310 und 3.700 Euro im Jahr Voraussetzung: Gültiger Behindertenausweis Wo anzusetzen: Mantelbogen - Außergewöhnliche Belastungen Hinterbliebenen-Pauschbetrag Wer: Witwen, Witwer, Waisen sowie Halbweisen Höhe: 370 Euro Voraussetzung: Bezug von Hinterbliebenenbezügen Wo ansetzbar: Mantelbogen - Außergewöhnliche Belastungen
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