Übersicht Freibeträge und Pauschbeträge Einkommensteuer

Steuern Für Ratlose
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Übersicht über Pauschalbeträge und Freibeträge im Einkommensteuergesetz
Grundfreibetrag
Wer: Jeder Steuerpflichtige
Höhe: 8.652 Euro (bei Zusammenveranlagung 17.304 Euro)
Voraussetzung: Steuerpflicht in Deutschland
Wo anzusetzen: Automatische Berücksichtigung
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Wer: Jeder Arbeitnehmer
Höhe: 1.000 Euro
Voraussetzung: Keine höheren tatsächlichen Werbungskosten
Wo anzusetzen: Automatische Berücksichtigung
Entfernungspauschale
Wer: Jeder Arbeitnehmer
Höhe: 30 Cent je Kilometer der einfachen Strecke pro Arbeitstag
Voraussetzung: Angabe der ersten Tätigkeitsstätte, Nachweis für jede Fortbildung und
auswärtige Tätigkeit über Entfernung
Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 31-39
Kontoführungsgebühren
Wer: Jeder Arbeitnehmer
Höhe: 16 Euro
Voraussetzung: Führung eines Girokontos
Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 46
Arbeitsmittelpauschale
Wer: Jeder Arbeitnehmer
Höhe: 110 Euro
Voraussetzung: keine höheren tatsächlichen Kosten
Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 46
Pauschbetrag für Versorgungsbezüge
Wer: Pensionäre
Höhe: 102 Euro
Voraussetzung: Bezug von Versorgungsbezügen (Pension, Unterhalt z. B.)
Wo: Anlage N - Übernahme aus Lohnsteuerbescheinigung
Verpflegungspauschale
Wer: Steuerpflichtige, die auswärts tätig sind
Höhe: ab 8 Stunden Abwesenheit 12 Euro, ab 24 Stunden 24 Euro, bei mehrtägiger Reise
bei An- und Abreisetag 12 Euro, ggf. Kürzung um Frühstück 20 % oder Mittag- bzw.
Abendessen 40 % der vollen Tagespauschale
Voraussetzung: Tätigkeit auswärtig der ersten Tätigkeitsstätte
Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 52-54
Umzugspauschale
Wer: Steuerpflichtige, die aus beruflichen Gründen umziehen
Höhe: 730 (bei Zusammenveranlagung 1.460 Euro)
Voraussetzung: Wesentliche Verkürzung des Arbeitsweges
Wo anzusetzen: Anlage N - Zeile 46-48
Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Wer: Steuerpflichtige mit Kindern
Höhe: Kinderfreibetrag 4.608 Euro, BEA-Freibetrag: 2.640 Euro
Voraussetzung: Kind muss unter 18 sein oder unter 25 und in Ausbildung
Wo anzusetzen: Automatische Berücksichtigung sobald Anlage Kind ausgefüllt
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Wer: Alleinstehende Steuerpflichtige
Höhe: 1.908 Euro, zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind
Voraussetzung: Anspruch auf Kindergeld, ggf. Lohnsteuerklasse 2
Wo anzusetzen: Anlage Kind - Zeile 44-49
Ausbildungsfreibetrag
Wer: Eltern eines sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes
Höhe: 924 Euro
Voraussetzung: Kind muss volljährig sein, Bezug von Kindergeld, auswärtige
Unterbringung
Wo anzusetzen: Anlage Kind - Zeile 50-52
Übungsleiter-Freibetrag
Wer: Ausbilder, Künstler, Pfleger
Höhe: 2.400 Euro
Voraussetzung: Tätigkeit in einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Organisation
Wo anzusetzen: Anlage S - Zeile 36 & 37
Ehrenamts-Freibetrag
Wer: Ehrenamtliche Helfer
Höhe: 720 Euro
Voraussetzung: Freiwillige Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung
Wo anzusetzen: Anlage S - Zeile 36 & 37
Sparer-Pauschbetrag
Wer: Jeder Steuerpflichtige, der Geldanlagen und Investitionen tätigt
Höhe: 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung)
Voraussetzung: Freistellungsauftrag bei Kreditinstitut
Wo anzusetzen: Anlage KAP - Zeile 12
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Wer: Jeder Steuerpflichtige
Höhe: 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung)
Voraussetzung: Keine höheren anderen Sonderausgaben
Wo anzusetzen: Automatisch gewährt, falls keine höheren Kosten eingetragen
Pflege-Pauschbetrag
Wer: Steuerpflichtige, die im häuslichen Bereich unentgeltlich nahestehende hilflose
Personen pflegen
Höhe: 924 Euro
Voraussetzung: Nahestehende Person, die hilflos ist oder Pflegestufe 3 hat
Wo anzusetzen: Mantelbogen - Zeile 65 & 66
Behinderten-Pauschbetrag
Wer: Jeder Behinderte Steuerpflichtige
Höhe: zwischen 310 und 3.700 Euro im Jahr
Voraussetzung: Gültiger Behindertenausweis
Wo anzusetzen: Mantelbogen - Außergewöhnliche Belastungen
Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Wer: Witwen, Witwer, Waisen sowie Halbweisen
Höhe: 370 Euro
Voraussetzung: Bezug von Hinterbliebenenbezügen
Wo ansetzbar: Mantelbogen - Außergewöhnliche Belastungen