3.6.2016 A8-0167/ 001-004 ÄNDERUNGSANTRÄGE 001

3.6.2016
A8-0167/ 001-004
ÄNDERUNGSANTRÄGE 001-004
vom Rechtsausschuss
Bericht
Mady Delvaux
A8-0167/2016
Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Streitsachen
des öffentlichen Dienstes der EU auf das Gericht der Europäischen Union
Vorschlag für eine Verordnung (N8-0110/2015 – C8-0367/2015 – 2015/0906(COD))
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Änderungsantrag 1
Entwurf einer Verordnung
Bezugsvermerk 1
Entwurf des Gerichtshofs
Geänderter Text
gestützt auf den Vertrag über die
Europäische Union, insbesondere seinen
Artikel 19 Absatz 2 Unterabsatz 2,
entfällt
Begründung
Artikel 19 Absatz 2 EUV ist keine geeignete Rechtsgrundlage für diese Verordnung, da die
Zahl der Richter am Gericht nicht geändert wird. Die ordnungsgemäße Rechtsgrundlage
findet sich in Artikel 256 Absatz 1, 257 und 281 AEUV in Verbindung mit Artikel 106a des
Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.
Änderungsantrag 2
Entwurf einer Verordnung
Artikel 1 – Nummer 1
PE582.702/ 1
DE
Entwurf des Gerichtshofs
Geänderter Text
1. der Beschluss (2004/752/EG, Euratom)
des Rates vom 2. November 2004 zur
Errichtung des Gerichts für den
öffentlichen Dienst der Europäischen
Union und infolgedessen Artikel 62c des
Protokolls Nr. 3 über die Satzung des
Gerichtshofs der Europäischen Union
sowie dessen Anhang I, unbeschadet des
Artikels 4;
1. der Beschluss (2004/752/EG, Euratom)
des Rates1a;
_______________
1a
Beschluss (2004/752/EG, Euratom) des
Rates vom 2. November 2004 zur
Errichtung des Gerichts für den
öffentlichen Dienst der Europäischen
Union (ABl. L 333 vom 9.11.2004, S. 7).
Begründung
Die Änderungen des Protokolls sind vorzugsweise in Artikel 2 zu behandeln, indem
ausdrücklich auch die Artikel aufgehoben werden, die mit dem Beschluss (2004/752/EG) des
Rates eingeführt wurden.
Änderungsantrag 3
Entwurf einer Verordnung
Artikel 2 – Nummer2
Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
Artikel 62c
Entwurf des Gerichtshofs
Geänderter Text
2. Folgender Artikel wird eingefügt:
2. Titel IVa wird gestrichen.
„Artikel 62c
Die Bestimmungen über die
Zuständigkeiten, die Zusammensetzung,
die Organisation und das Verfahren von
gemäß Artikel 257 AEUV errichteten
Fachgerichten werden in einem Anhang
zu dieser Satzung aufgeführt.“
Begründung
Es besteht keine Notwendigkeit, Artikel 62c durch einen allgemeinen Verweis auf
Fachgerichte und einen nicht existierenden Anhang zu ersetzen. Der gesamte Titel zu
PE582.702/ 2
DE
Fachgerichten, der nur diesen Artikel enthält, kann aufgehoben werden. Er könnte in der
Zukunft natürlich wieder hergestellt werden, sofern und wenn ein Fachgericht eingerichtet
wird, so wie dies 2004 der Fall war.
Änderungsantrag 4
Entwurf einer Verordnung
Artikel 2 – Nummer 2 a (neu)
Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
Anhang I
Entwurf des Gerichtshofs
Geänderter Text
2a. Unbeschadet des Artikels 4 dieser
Verordnung wird Anhang I gestrichen.
Begründung
Die Aufhebung des Anhangs I ist vorzugsweise ausdrücklich in dem Artikel vorzunehmen, der
die Änderungen des Protokolls betrifft.
PE582.702/ 3
DE