3.6.2016 A8-0167/ 001-004 ÄNDERUNGSANTRÄGE 001-004 vom Rechtsausschuss Bericht Mady Delvaux A8-0167/2016 Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Streitsachen des öffentlichen Dienstes der EU auf das Gericht der Europäischen Union Vorschlag für eine Verordnung (N8-0110/2015 – C8-0367/2015 – 2015/0906(COD)) _____________________________________________________________ Änderungsantrag 1 Entwurf einer Verordnung Bezugsvermerk 1 Entwurf des Gerichtshofs Geänderter Text gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere seinen Artikel 19 Absatz 2 Unterabsatz 2, entfällt Begründung Artikel 19 Absatz 2 EUV ist keine geeignete Rechtsgrundlage für diese Verordnung, da die Zahl der Richter am Gericht nicht geändert wird. Die ordnungsgemäße Rechtsgrundlage findet sich in Artikel 256 Absatz 1, 257 und 281 AEUV in Verbindung mit Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. Änderungsantrag 2 Entwurf einer Verordnung Artikel 1 – Nummer 1 PE582.702/ 1 DE Entwurf des Gerichtshofs Geänderter Text 1. der Beschluss (2004/752/EG, Euratom) des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und infolgedessen Artikel 62c des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie dessen Anhang I, unbeschadet des Artikels 4; 1. der Beschluss (2004/752/EG, Euratom) des Rates1a; _______________ 1a Beschluss (2004/752/EG, Euratom) des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. L 333 vom 9.11.2004, S. 7). Begründung Die Änderungen des Protokolls sind vorzugsweise in Artikel 2 zu behandeln, indem ausdrücklich auch die Artikel aufgehoben werden, die mit dem Beschluss (2004/752/EG) des Rates eingeführt wurden. Änderungsantrag 3 Entwurf einer Verordnung Artikel 2 – Nummer2 Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Artikel 62c Entwurf des Gerichtshofs Geänderter Text 2. Folgender Artikel wird eingefügt: 2. Titel IVa wird gestrichen. „Artikel 62c Die Bestimmungen über die Zuständigkeiten, die Zusammensetzung, die Organisation und das Verfahren von gemäß Artikel 257 AEUV errichteten Fachgerichten werden in einem Anhang zu dieser Satzung aufgeführt.“ Begründung Es besteht keine Notwendigkeit, Artikel 62c durch einen allgemeinen Verweis auf Fachgerichte und einen nicht existierenden Anhang zu ersetzen. Der gesamte Titel zu PE582.702/ 2 DE Fachgerichten, der nur diesen Artikel enthält, kann aufgehoben werden. Er könnte in der Zukunft natürlich wieder hergestellt werden, sofern und wenn ein Fachgericht eingerichtet wird, so wie dies 2004 der Fall war. Änderungsantrag 4 Entwurf einer Verordnung Artikel 2 – Nummer 2 a (neu) Protokoll (Nr. 3) über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Anhang I Entwurf des Gerichtshofs Geänderter Text 2a. Unbeschadet des Artikels 4 dieser Verordnung wird Anhang I gestrichen. Begründung Die Aufhebung des Anhangs I ist vorzugsweise ausdrücklich in dem Artikel vorzunehmen, der die Änderungen des Protokolls betrifft. PE582.702/ 3 DE
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