Der Sprach CD Vertrag

BILDER zum HÖREN
LIVING ROOM STUDIO • Walkmühltalanlagen 4 • D–65195 Wiesbaden •
(0611) 945 10 78
w w w. b i l d e r z u m h ö r e n . d e
VERTRAG
zur Aufnahme, Bearbeitung und Produktion einer Sprach-CD
zwischen
LIVING ROOM STUDIO
c/o Peter Richter
Walkmühltalanlagen 4
D – 65195 Wiesbaden
Telefon: 0611– 945 10 78
E-Mail: peterrichter@bilderzumhören.de
(im folgendem Vertrag ‚Tonstudio‘)
und
Name:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
(im folgendem Vertrag ‚Klient‘)
Präambel
Das Tonstudio erstellt unter dem Serviceangebot ‚Bilder zum Hören’ eineTonaufnahme des Klienten, die dieser nach seinen eigenen Vorstellung inhaltlich gestaltet,
z.B. mit persönlichen Ereignissen aus der individuellen Biographie, zu
Lebensleistungen, Szenen aus dem Leben und zur persönlichen Lebensphilosophie.
Diese Erzählungen werden im Tonstudio professionell im digitalen Harddisc-Recording
aufgezeichnet. Der Mitschnitt wird im Tonstudio von Sprechfehlern, Versprechern,
Räuspern, Wiederholungen etc. nachbearbeitet. Die Tonaufnahme wird gegliedert und
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technisch einwandfrei (radiotauglich) produziert und dem Klienten in CD Format
übergeben.
Sprachaufnahmen bieten Menschen, die auf eine interessante Lebens - oder
Berufserfahrung zurückblicken können, die Möglichkeit, in eigenen Worten und mit
eigener Stimme wertvolle und interessante Episoden aus dem Leben zu sichern
(auf CD, Stick, MP3).
Sie kann so, eingebunden in einen musikalisch-ansprechendem Rahmen, auf lange
Zeit für den Selbstgebrauch, als Geschenk oder als Zeitzeugen – Tondokument dienen.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Das Tonstudio erstellt im Auftrag des Klienten eine Tonaufnahme mit dem Klienten.
Die Tonaufnahme beinhaltet folgende Leistungen:
• Vorgespräch, auch telefonisch und via E-Mail
zwischen Tonstudio und Klient. Kennenlernen, Schaffung der nötigen Vertrauensbasis,
Klärung von Fragen von seiten des Klienten zur Aufnahme
Einbeziehung von angebotenen Zusatzmodulen und Wünschen des Klienten
Erster Umriß der inhaltlichen Ausrichtung
• Durchführung der Tonaufnahme
Die Tonaufnahme erfolgt mit professionellen Großmembranmikrophonen im digitalen
Hard Disc Recording Verfahren auf der Grundlage des Vorgesprächs. Der komplette
Wortbeitrag wird kontinuierlich aufgenommen. Die Aufnahme wird in der Premium
Version in einer einzigen Session mit eingeschobenen Erholungspausen gemacht.
• Nachbearbeitung, Editierung und Mastering des aufgenommenen Materials
In den folgenden Tagen der Aufnahmesession wird das Tondokument bearbeitet,
editiert und gemastered, das bedeutet im Einzelnen:
• Versprecher, Räuspern, Wiederholungen und offensichtlich belanglose Textinhalte
werden entfernt.
• Die Erzählung wird in überschaubare Kapitel unterteilt.
• Die einzelnen Kapitel werden auf Wunsch mit einem musikalisch- ansprechenden
Rahmen versehen. Hierzu macht das Tonstudio Vorschläge. Der Klient hat
selbstverständlich die Möglichkeit, eine Musik-CD aus eigenem Besitz zu verwenden.
Im Auftrag des Klienten erwirbt das Tonstudio auch eine gewünschte Musik-CD.
Der Kaufpreis der Musik-CD wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und
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beglichen.
• Der Textbeitrag, der auf die Sprach-CD kommt wird im Tonstudio digital aufbereitet,
Pegelsprünge, Entzerrung und Ein - und Ausblenden, sowie Anspielindices (Index
Points) werden bearbeitet.
Abschließend wird die Gesamtlautstärke komprimiert und Sprache und Musik in ein
adäquates Verhältnis gesetzt.
• Die gemasterte Erzählung wird auf eine Sprach-CD gebrannt und mit einem
CD-Label, einem CD-Cover mit Titel und Inhaltsverzeichnis versehen.
• Sprach-CD
Der Klient erhält die fertige Sprach-CD in doppelter Ausführung. Die MusikCD, die das Tonstudio eventuell für den Klienten erworben hat wird ebenfalls
ausgehändigt.
§ 2 Rechte und Pflichten des Klienten
Der Klient hat jederzeit das Recht, die Tonaufnahme zu beenden oder auf die
Bearbeitung des Audio-Mitschnittes im Sinne von §1 zu verzichten. Im
letztgenannten Fall trägt der Klient lediglich die in §6 vereinbarten Kosten für den
tatsächlich angefallenen Zeitaufwand des Tonstudios.
Der Klient ist alleiniger Besitzer seiner Antworten. Er erhält auf Wunsch eine Kopie der
unbearbeiteten Audio-Dateien der Tonaufnahme samt aller Urheberrechte.
Ausgenommen sind lediglich die Rechte an den eventuellen Zwischenfragen der
Tonregie.
Der Klient hat das Recht, die vom Tonstudio bearbeitete fertige Tonaufnahme zu
privaten Zwecken zu vervielfältigen und Verwandten und Freunden zugänglich zu
machen. Der Klient hat nicht das Recht, die Tonaufnahmen zu kommerziellen Zwecken
zu verwenden, oder es einer anonymen Öffentlichkeit z. B. über das Internet
zugänglich zu machen.
Der Klient ist sich dessen bewusst, dass die inhaltliche Qualität der Sprach-CD
von seinem eigenen Engagement, d. h. von seiner aktiven Teilnahme und
Erzählbereitschaft abhängt.
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§ 3 Rechte und Pflichten des Tonstudios
• Verschwiegenheit
Das Tonstudio ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Es trägt dafür Sorge,
dass die Ton-Aufnahmen, die es während der Aufnahme-Session anfertigt, für Dritte
unzugänglich sind.
Das gleiche gilt für sämtliche Bearbeitungsschritte und die Sprach-CD. Das
Tonstudio äußert sich gegenüber Dritten weder mündlich noch in anderer Form zu
den Inhalten der Erzählung.
• Aufbewahrung und Löschung der Audiodateien
Acht Wochen nachdem der Klient die Sprach-CD mit dem fertigen
Tondokument erhalten hat, löscht das Tonstudio, wenn nicht anders vereinbart,
sämtliche Aufnahmen und Dateien, die während der Bearbeitung entstanden sind.
Von dem Tag der Löschung an sind Korrekturen an der Sprach-CD bzw. Kopien derselben nur noch auf Basis der Datenträger möglich, die im Besitz des Klienten sind.
§ 4 Durchführungsort
Die Durchführung der Tonaufnahme findet im Rahmen der Premium Version in den
Räumen des LIVING ROOM Tonstudios statt, falls nicht anders im Vorgespräch
vereinbart. Aufnahmen außerhalb des Tonstudios sind von der gegebenen Akustik
abhängig, (räumlicher Klang, Nachhall, Nebengeräusche etc.). In diesem Fall wird das
Tonstudio bemüht sein, mit einem mobilen digitalen Aufnahmegerät im Rahmen der
vorgegebenen Örtlichkeiten das klangtechnisch beste Ergebnis zu erzielen. Die
inhaltliche Qualität der fertigen Sprach-CD hängt maßgeblich davon ab, dass die
Tonaufzeichnung an einem ruhigen Ort geführt wird, an dem sich der Klient ungestört
und wohl fühlt.
§ 5 Honorar / Rechnung
Das Tonstudio stellt dem Klienten zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sprach-CD
bzw. nach einer vorzeitigen Vertragskündigung eine Honorarrechnung für seine
erbrachte Leistung.
• Honorar für eine Sprach-CD
Die Höhe des Honorars hängt von der Dauer der fertigen Sprach-CD ab. Die fertige
Sprach-CD ist üblicherweise 10 bis 30 % kürzer als die zugrundeliegende
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Ton-Aufzeichnung. Das Honorar errechnet sich wie folgt:
Basishonorar € 750,00 € inklusive 19% MwSt. (142,50 €)
Das Basishonorar beinhaltet die Leistungen, die das Tonstudio zur Erstellung einer
fertigen Sprach-CD mit bis zu 45 Min. Länge Sprachbeitrag erbringt.
Diese Leistungen sind: Ein Vorgespräch mit anschließender Tonaufnahme, die
Nachbearbeitung, sowie die Erstellung und der Versand zweier Sprach-CDs. Sollten
weitere Termine notwendig sein, so werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für jede angefangenen fünf Minuten, die die fertige Sprach-CD die vom Basishonorar
abgedeckten 45 Minuten überschreitet, erhöht sich das Honorar um
60,00 € inklusive 19% MwSt. (9,58 €)
Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf den Wortbeitrag, der zeitliche
Musikanteil hat hierbei keine Relevanz.
Jeder weitere (vom Basishonorar nicht abgedeckte) Termin wird auf Stundenbasis mit
60,00 € inklusive 19 % MwSt. (9,58 €) in Rechnung gestellt.
Honorar bei vorzeitiger Kündigung
Bei vorzeitiger Vertragskündigung seitens des Klienten ergibt sich das Honorar aus
dem bis zum Zeitpunkt der Kündigung vom Tonstudio erbrachten Zeitaufwand.
Honorar-Zahlung durch Gutscheingeber
Sofern der Klient die Begleichung des Honorars mittels eines, von einem Dritten beim
Tonstudio erworbenen Gutscheins vornimmt, hat dies keinen Einfluss auf den zwischen
dem Klienten und Tonstudio abgeschlossenen Aufnahmevertrag, insbesondere erwirbt
der Dritte (Gutscheingeber) keine eigenen Rechte gleich welcher Art an diesem
Aufnahmevertrag.
§ 6 Kündigung
Der Klient, Auftraggeber und das Tonstudio haben ohne Angabe von Gründen
jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen. Geht die Kündigung von dem
Klienten aus, so hat er die in § 5 aufgeführten Honorarforderungen des Tonstudios
zu begleichen. Im Falle einer Kündigung seitens des Tonstudios entfallen alle
Honoraransprüche. Tonaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits
vorliegen werden vom Tonstudio gelöscht, nachdem der Klient eine Kopie der Dateien
erhalten hat. Es gelten im Übrigen die Urheberrechte, wie in § 2 beschrieben.
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§ 7 Haftungsbegrenzung
Das Tonstudio haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist
begrenzt auf maximal das für die gesamte Tonaufnahme anfallende Honorar.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige
Regelung, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die die beiden
Vertragsparteien verfolgt haben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
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Ort, Datum
Unterschrift Klient
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Ort, Datum
Peter Richter (Tonstudio)
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