Aufnahmekriterien und Beiträge Abteilung Bogensport

Aufnahmekriterien und Beiträge Abteilung Bogensport
Allgemeines
Unsere Trainingszeiten sind in den Sommermonaten
Kinder/Jugendtraining
Montags 16:00 bis 18:00 Uhr auf unserem Vereinsgelände
Erwachsenen-Training
Montags 18:00 bis 20:00 Uhr. und Donnerstags 17:00 bis 19:00 Uhr auf unserem
Vereinsgelände.
Im Winter kann montags von 16:00 bis 20:00 Uhr in der Turnhalle der Schule auf der
Blücher-straße trainiert werden. 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Jugendtraining. Ab 18:00 Uhr
Erw.-Training.
Bei uns wird traditionell und FITA geschossen.
Beachtet bitte, Compound-Bögen sind nicht erlaubt
Wenn ihr trotzdem Interesse habt, und auch mit den unten stehenden Punkten und der
Satzung einverstanden seid, dann könnt ihr hier das Anmeldeformular als PDF
herunterladen und in Ruhe ausfüllen. Das ausgefüllt Formular könnt ihr dann an unsere
Adresse auf der Hansbergstraße schicken, oder einfach zu unseren Trainingszeiten vorbei
kommen, und das Formular abgeben.
1. Aufnahmegebühr
Erwachsene einmalig
aktiv
80,00 €
2. Jahresbeitrag
Erwachsene ab 18 Jahre
aktiv
120,00€
Jugendliche ab 15 Jahre
aktiv
60,00 €
Schüler bis 14 Jahre
aktiv
60,00 €
Studenten und Schüler über 18 Jahre aktiv
aktiv
70,00 €
Rentner
aktiv
60,00 €
Rentner
passiv
30,00 €
Förderer
30,00 €
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des Jahres.
Kündigungen sind 3 Monate vorher - bis zum 30. September - auszusprechen. Die Beiträge
werden bis März eingezogen.
3. Arbeitsstunden
Alle Mitglieder ab 18 Jahre sind verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten (10 Std.). Die
jeweiligen Termine werden je nach Bedarf mindestens 2 Wochen vorher festgelegt. Der
Arbeitsdienst findet mindestens 3 x im Kalenderjahr statt.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Betrag von 10,00 € pro Stunde berechnet. Der
Betrag ist bar und vor dem jeweils nächsten Arbeitsdienst zu entrichten. Eine eventuelle
zwischenzeitliche Kündigung der Mitgliedschaft führt nicht zur Zahlungsbefreiung.
4. Zahlungsrückstände
Bei Zahlungsrückständen kann der Vorstand nach 3 maliger Mahnung den Ausschluß des
Mitgliedes beschließen. Das befreit aber nicht von noch ausstehenden Zahlungen.
Für jede Mahnung berechnen wir zusätzlich 2,50 €
5. Sonstiges
Alle weiteren Angelegenheiten regelt die Vereinssatzung.