Abschlussförderung Promotionsabschlussstipendien

06/08/16 19:33:31
Abschlussförderung
Es kann vorkommen, dass die Finanzierung kurz vor dem Abschluss der Promotion endet. Um die dadurch
entstehende Finanzierungslücke zu überbrücken, bieten die Friedrich-Schiller-Universität Jena und einige Stiftungen
Kurzzeitstipendien, um die Promotion abzuschließen. Im Folgenden finden Sie einige dieser Fördermöglichkeiten.
Promotionsabschlussstipendien
Um den Abschluss von weit fortgeschrittenen Promotionsprojekten zu ermöglichen, vergibt die Universität
Abschlussstipendien in Höhe von 1000,- monatlich. Die Förderung erfolgt i.d.R. bis zu 6 Monate, in besonders
begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten möglich. Die geförderte
Gesamtpromotionszeit darf inklusive der Promotionsabschlussförderung nicht mehr als 36 Monate betragen. Ziel
dieser Förderung ist die Einreichung der Dissertation. Dies muss im Antrag durch einen Arbeitsplan und eine
Bestätigung des Betreuers überzeugend dargelegt werden.
Wer kann sich bewerben?
Promovierende der FSU Jena mit weniger als 36 Monaten geförderter Promotionsdauer, deren Promotion im
beantragen Förderzeitraum (in der Regel bis zu 6 Monate) abgeschlossen werden kann.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist laufend möglich und sollte spätestens 4 Wochen vor dem beantragten Förderungsbeginn
eingehen.
Senden Sie zunächst zur Vorprüfung Ihrer Antragsberechtigung per E-Mail Ihren Lebenslauf und eine kurze
Darstellung zum Stand der Arbeit (1 - 2 Seiten). Nach der erfolgten, positiven Vorprüfung sollte der Antrag ebenfalls
per E-Mail übermittelt werden. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
1. ausgefülltes Antragsformular (da die Daten elektronisch übermittelt werden, ist keine Unterschrift notwendig)
2. tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis,
3. ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Ausführungen zur Fragestellung, deren Herleitung und
Begründung, zum Stand der Forschung, zur methodischen Umsetzung, zum derzeitigen Arbeitsstand und
dem geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur (1-2 Seiten, ohne Literaturverzeichnis,
Arial 11pt, 1,5-zeilig),
4. eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses,
5. eine vertrauliche Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers,
welche Auskunft über das Dissertationsvorhaben sowie die persönliche und fachliche Qualifikation der
Bewerberin bzw. des Bewerbers gibt (Formblatt 'Betreuer' (als pdf oder als doc) bitte direkt durch die
Betreuerin/den Betreuer an ),
6. ein vertrauliches formloses Referenzschreiben eines zweiten Hochschullehrers (bitte direkt durch die
Hochschullehrerin/den Hochschullehrer an ).
Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Abschlussbericht
Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Förderung ist unaufgefordert ein Bericht über den Verlauf der Arbeiten
und über die Ergebnisse vorzulegen. Die erreichten Arbeitsergebnisse (z.B. Publikation, Drittmittelantrag, Aufsatz,
Untersuchungsprotokolle) sind in Kopie beizufügen. Die Einreichung kann auf elektronischem Weg erfolgen.
Hinweise zur Gestaltung des Abschlussberichts und Musterbericht
(c) Graduierten-Akademie Jena
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Kurzzeitstipendien für internationale Promovierende
Die Friedrich-Schiller-Universität vergibt Kurzzeitstipendien für internationale Promovierende, die ihre Dissertation
eingereicht haben oder kurz vor der Abgabe stehen. Diese Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen
Akademischen Austauschdiensts (DAAD) finanziert. Die Förderdauer beträgt bis zu 3 Monate, eine Verlängerung bis
auf 6 Monate ist möglich. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1000,- EUR. Die Bewerbungsfrist für das
folgende Quartal endet jeweils einen Monat vor Quartalsende (28.2. für das 2. Quartal, 31.5. für das 3. Quartal, 31.8.
für das 4. Quartal, 30.11. für das 1. Quartal). Der nächste Bewerbungsschluss ist der 31.8.
Die Vergaberichtlinie finden Sie hier.
Wer kann sich bewerben?
Internationale Promovierende der FSU aller Fachdisziplinen, die Ihre Dissertation eingereicht haben oder kurz vor der
Abgabe stehen und nicht von einer außeruniversitären Forschungseinrichtung gefördert wurden oder werden. Sie
können für die Zeit von der Einreichung der Dissertation bis zur mündlichen Prüfung eine Förderung in Höhe von
1000,- Euro monatlich beantragen um:
• ein begonnenes Forschungsprojekt abzuschließen
• ein umgrenztes Forschungsvorhaben durchzuführen
• ein neues Forschungsvorhaben vorzubereiten.
Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an Bewerber bzw. Bewerberinnen, die gleichzeitig eine
Promotionsförderung aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist zum Ende jedes Quartals möglich. Der Antrag kann per Post an die Graduierten-Akademie der
FSU Jena, Johannisstraße 13, 07743 Jena oder per E-Mail übermittelt werden. Folgende Unterlagen werden
vollständig benötigt:
1. Antragsformular
2. Datenblatt aus doc-in (in doc-in einloggen, auf der linken Seite Option "Dokumentvorlage ausfüllen" wählen,
"Datenblatt/datasheet" ausfüllen, ausdrucken oder als pdf speichern)
3. Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis (Curriculum Vitae)
4. Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Meldebescheinigung
5. Beschreibung des Forschungsvorhabens, des Arbeitsplanes und des konkreten Arbeitsergebnisses, das am
Ende der Förderung erreicht werden soll (z.B. Publikation, Vortrag, Aufsatz, Versuchsreihe) auf maximal 2
Seiten (Arial 11pt, 1.5-zeilig)
6. Fragebogen für den Betreuer bzw. die Betreuerin der Promotion (bitte direkt durch die Hoch-schullehrerin/den
Hochschullehrer an ).
Wie erfolgt die Auswahl?
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Vergabekommission der Graduierten-Akademie. Die Begutachtung
der Anträge erfolgt anhand folgender Kriterien:
• wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens und Arbeitsprogramms
• eine zügig durchgeführte Promotion
• Nachweis der aktiven Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch entsprechend des Qualifikationsalters
(z.B. durch Publikationen, Vorträge auf Konferenzen, Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie
der Teilnahme an strukturierten Promotionsprogrammen).
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Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Abgabe der Dissertation und der Eröffnung des Promotionsverfahrens. Der
Nachweis erfolgt über den Eintrag des Abgabedatums durch das Dekanat in doc-in oder ein separates Schreiben der
Fakultät.
Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen die Bewerberin oder der Bewerber sowie Betreuerin bzw.
Betreuer ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten
Mittel der Sicherung des Lebensunterhalts des Bewerbers bzw. der Bewerberin dienen und damit als Unterstützung
für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.
Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Förderung ist unaufgefordert ein Bericht über den Verlauf der Arbeiten
und über die Ergebnisse vorzulegen. Die erreichten Arbeitsergebnisse (z.B. Publikation, Drittmittelantrag, Aufsatz,
Untersuchungsprotokolle) sind in Kopie beizufügen. Die Einreichung kann auf elektronischem Weg erfolgen.
Weitere Möglichkeiten der Abschlussförderung
Es gibt nur wenige Stiftungen, die Abschlussstipendien für Promovierende vergeben. Eine dieser Stiftungen, die
fachunabhängig fördert, ist die FAZIT-Stiftung. Außerdem gibt es noch ein paar fachspezifische Stiftungen, die in
bestimmten Fällen den Abschluss der Promotion fördern.
Fachunabhängige Abschlussförderung
FAZIT-Stiftung
Die FAZIT-Stiftung vergibt Abschlussstipendien. Bedingung für die Förderung ist eine finanzielle Notlage der
Bewerberin/des Bewerbers. Antragsteller sollten zu Beginn der Promotion das 28. Lebensjahr nicht überschritten
haben. Die Förderungsdauer ist auf einige Monate begrenzt. Auch Teilstipendien können gewährt werden.
Fachspezifische Abschlussförderung (Auswahl)
Deutsches Forum für Kunstgeschichte
Das Deutsche Forum für Kunstgeschichte gewährt im Wesentlichen einjährige Forschungsstipendien, die unter ein
übergreifendes Thema gestellt werden. Die Jahresstipendien bieten fortgeschrittenen
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern u.a. die Möglichkeit, im Austausch innerhalb einer
internationalen Stipendiatengruppe ihre Dissertation abzuschließen.
Deutsche Gesellschaft für Fremdsprachenforschung
Pro Jahr werden zwei Abschlussstipendien im Bereich der Fremdsprachenforschung vergeben. Die Höhe des
Stipendiums beträgt 500 € monatlich, die Förderungsdauer ist begrenzt auf einen Zeitraum von jeweils sechs
Monaten.
Richard-Winter-Stiftung
Die Richard-Winter-Stiftung vergibt Abschlussstipendien im Bereich Naturwissenschaften in Form monatlicher
Zuwendungen. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Interessent/innen können Informationen über die Vergabe der
Stipendien schriftlich anfordern.
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