Richtlinien — Wiener Landesweinbewertung sowie Wiener Weinpreis 2016 Veranstalter Landwirtschaftskammer Wien & Wiener Landesweinbauverband Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Verantwortlich: Dipl.-Ing. Elmar Feigl, Tel. 01 587 95 28 - 36, [email protected] Bewertungsschritte im Überblick Durch ein mehrstufiges Bewertungssystem werden die eingereichten Weine durch fachkundige Verkostungsjurys beurteilt und die Landessiegerweine ermittelt. 1. Landesweinbewertung (LWB) 2. Nominierung der Weine zur Teilnahme am Salon Österreich der ÖWM 3. Landessiegerauswahl (Finalverkostung) aus dem Kreis der Finalisten Zeitplan Anmeldung und Anlieferung: Dienstag, 05. April 2016 von 9 bis 16.00 Uhr Landwirtschaftskammer Wien, Keller (Stiege II), Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien - Verkostungstermine der LWB: 18. und 19. April 2016 LFZ Klosterneuburg, Sensorik-Raum der Kellerwirtschaft - Bekanntgabe der Goldmedaillen und Finalisten Anfang Mai - Nominierung für den Salon Österreich (ÖWM) Anfang Mai - Finalverkostung zur Landessiegerauswahl 31. Mai 2016 - Wiener Weinpreis o Galaabend (Bekanntgabe der Landessieger) 21. Juni 2016 o Version_02/22.03.2016 Publikumsveranstaltung im Arkadenhof des Wiener Rathauses Präsentation aller Gold-Medaillen-Weine 22. und 23. Juni 2016 Seite 1 von 4 Teilnahmebedingungen Zugelassen sind Weine und Schaumweine aller Jahrgänge, die dem österreichischen Weingesetz entsprechen und die Herkunftsangabe Wien tragen bzw. aus Wiener Trauben hergestellt sind. Zwei Möglichkeiten zur Teilnahme an der Landesweinbewertung: a) LWB ohne weitere Teilnahme an der Landessiegerauswahl Einreichmenge: 4 Flaschen pro Wein Keine Mindestweinmenge notwendig Prüfnummernbescheid empfohlen, aber nicht notwendig (auch Landwein möglich) Anmeldung mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular (Daten laut PN-Bescheid oder zumindest mit selbst geschätzten Daten bzw. in den üblichen Restzucker-Kategorien) o trocken bis 9 g/L wenn der Säuregehalt höchstens 2 g/L niedriger ist als der Restzuckergehalt o halbtrocken bis 12 g/L o lieblich über 12 g/L bis 45 g/L o süß über 45 g/L b) LWB mit Teilnahme an der Landessiegerauswahl und oder am Salon Österreich Einreichmenge: 6 Flaschen pro Wein Mindestweinmenge zum Zeitpunkt der Antragstellung: o 750 Liter für Qualitätswein, Kabinett und Spätlesen o 500 Liter für Auslesen o 225 Liter für alle höheren Prädikate (Beerenauslese, Eiswein, Strohwein, Ausbruch, TBA) Vollständiger Prüfnummernbescheid (Seite 1 und 2) unbedingt bei der Anmeldung erforderlich! Anmeldung mittels vollständig ausgefülltem Anmeldeformular (Daten laut PN-Bescheid) Keine Fassproben! Anmeldung und Einreichung der Proben Die Anmeldung zur LWB erfolgt ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular am Tag der Probenanlieferung. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars im Excel wird durch die bereits hinterlegten Auswahlmenüs erleichtert und wird deshalb empfohlen, siehe Beilage. Die Einteilung in die jeweilige Verkostungskategorie muss am Antragsformular eingetragen werden (siehe Beiblatt). Was ist zur Probenanlieferung mitzubringen? Anmeldeformular im Original mit Unterschrift Kopie des Prüfnummernbescheids pro eingereichtem Wein (Seite 1 und 2, doppelseitig kopiert) Bitte geben Sie ausschließlich verkehrsfähige Flaschen (mit korrektem Weinetikett) ab. Lesbare Angaben auf der Flasche erleichtern die Abwicklung und Handhabung. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt € 40 pro eingereichten Wein, wobei der erste Wein kostenlos ist. Der Betrag wird von der Landwirtschaftskammer Wien in Rechnung gestellt und an Sie per Post versandt. Keine Bargeldannahme! Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr bei Probenablehnung erfolgt nicht. Der Teilnehmer verzichtet auf Ersatzansprüche jeder Art gegenüber dem Veranstalter, ein Rechtsanspruch zur Teilnahme zugelassen zu werden, besteht nicht. Weine und Emballagen gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Version_02/22.03.2016 Seite 2 von 4 Ablauf der Bewertungen Landesweinbewertung Die in der LK Wien eingereichten Weinproben zur Wiener Landesweinbewertung werden durch eine unabhängige Fachjury in der HBLA für Wein- und Obstbau Klosterneuburg unter dem Kostvorsitz von Hofrat Dipl.-Ing. Robert Steidl bewertet. Kostkommission (Jury) Die Bewertung erfolgt dabei in verdeckter Kost durch zwei Kostkommissionen. Diese zwei Kostkommissionen setzen sich aus jeweils 6 bis 7 Jurymitgliedern zusammen. Alle Jurymitglieder sind erfahrene Weinexperten mit amtlicher Kosterprüfung, die keinen Wein zur Wiener Landesweinbewertung eingereicht haben. Sie verfügen über ein fundiertes Wissen und große Erfahrungen in der Weinbeurteilung und -bewertung. Vor Beginn der Weinbewertung wird die Jury mittels mehrerer Pegelweine auf ein einheitliches Bewertungsniveau gebracht. Weiters werden die Jurymitglieder über ihre Bewertungsleistung informiert und durch Doppelproben in der Bewertungskonstanz kontrolliert. Beobachter Pro Kostkommission nimmt ein Beobachter an der Verkostung teil. Dessen Verkostungsergebnisse werden jedoch nicht ausgewertet und haben keinen Einfluss auf die Weinbewertung. Als Beobachter können sich Kammerräte der LK Wien oder Weinbauvereinsobmänner bewerben. Sie bestätigen gegenüber den Wiener Winzerinnen und Winzern den korrekten Ablauf der Weinbewertung bzw. die Einhaltung der Richtlinien. Die Verkostung erfolgt nach dem 20-Punkte-System, wobei folgende Beurteilungen vorgenommen werden: 0–10 Punkte: nicht zufrieden stellend "sehr schwach" 11–12 Punkte: einfacher Wein 13–14 Punkte: guter Wein 15–16 Punkte: sehr guter Wein 17–18 Punkte: ausgezeichneter Wein 18,5–20 Punkte: absoluter Spitzenwein mit Format Falls zwei Jurymitglieder eine Probe mit Wiederholung bzw. Kork bewerten, so wird diese Probe zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt. Wird eine Probe von einem Jurymitglied mit EX bewertet, so wird diese Bewertung gestrichen. Wird eine Probe von zwei Jurymitgliedern mit EX bewertet, so wird diese Probe wiederholt. Wird eine Probe von drei oder mehr Jurymitgliedern mit EX bewertet, so wird diese Probe ausgeschieden. Eine "negative" Bewertung mit EX oder Wiederholung ist nur unter Angaben von Gründen möglich. Die Prämierungsränge (Gold, Silber und Bronze) werden durch die Landwirtschaftskammer Wien und dem Wiener Landesweinbauverband festgelegt. Die Finalisten Die Landessiegergruppen (=Finalisten) bilden sich aus dem Ergebnis der LWB. Eine Landessiegergruppe bildet sich aus den fünf am besten bewerteten Weinen einer Kategorie, die mit Gold prämiert wurden und allen oben genannten Anforderungen entsprechen. Unter Finalisten verstehen wir all jene Weine, die in den Landessiegergruppen sind. Pro Landessiegergruppe werden nur zwei Weine pro Weingut/Betrieb zugelassen! Diese Finalisten werden bereits vor dem Wiener Weinpreis aktiv beworben um sowohl den Spannungsbogen bis zur Landessiegerauswahl zu steigern, als auch für diese Weine einen Wettbewerbsvorteil im Verkauf zu schaffen. Landessiegerauswahl Die Landessieger werden jeweils aus den Landessiegergruppen (Finalisten) mittels Verkostung ausgewählt. Diese Fachverkostung erfolgt mittels Rangziffernmethode von einer Jury mit kompetenten Weinfachleuten wie Sommeliers, Fachjournalisten sowie Gastronomen. Die Weingüter, die einen Landessiegerwein erreicht haben stellen der Landwirtschaftskammer Wien 12 Flaschen Ihres Landessiegers für Repräsentationszwecke kostenlos zur Verfügung. Teilnehmer an der Landessiegerauswahl erklären sich bereit, Weine in ausreichender Menge bei der Publikumsveranstaltung (Weinpräsentation im Rahmen des Wiener Weinpreises) zur Verfügung zu stellen. Version_02/22.03.2016 Seite 3 von 4 Salon Österreichischer Wein Das Salonkonzept inkl. der Teilnahmebedingungen steht auf der Website der Landwirtschaftskammer Wien www.lk-wien.at sowie direkt beim Veranstalter, der ÖWM, unter www.oesterreichwein.at zur Einsichtnahme zur Verfügung. Für das Weinbaugebiet Wien stehen dementsprechend 12 Startplätze und 4 Fixplätze zur Verfügung, die das Regionale Weinkomitee Wien auf folgende Salon-Kategorien aufgeteilt hat. Eine Teilnahme am Salon ist deswegen nur mit Weinen möglich, die in diese Salon-Kategorien passen! Salon-Weinkategorie Riesling trocken Burgundersorten kräftig Ab 13% Alk. Grau- u. Weißburgunder, Chardonnay Alt-Österreich (Gemischter Satz, …) Fruchtige Rotweine* <= 12,9% Alk. <= 4 g/L RZ, fruchtbetont, alle roten Qualitätsrebsorten, Jahrgang 2013 oder 2012 St. Laurent & Pinot Noir <= 4 g/L RZ Summe Startplätze f. Verkostung Mindestplätze im Salon 1 0 2 1 6 1 2 0 2 1 12 4 Die Auswahl der Salonnominierungen erfolgt aus dem Ergebnis der Wiener Landesweinbewertung. Die Nominierung erfolgt aus den bestbewerteten Weinen aus den Sortenkategorien nach Prüfung der Salon Teilnahmebedingungen (z.B. höhere Mindestmenge) sowie der Einwilligung des Weinbaubetriebes. *Fruchtige Rotweine sind unkomplizierte fruchtbetone Weine, die sich mit einem moderaten Alkoholgehalt (idealerweise um 12,5% Alk. und <=12,9%) als Alltagsweine eignen. Kein spürbarer Holzeinsatz! Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung zur Absatzförderung Ein umfangreiches und integriertes Kommunikationspaket wird die optimale Verbreitung der Ergebnisse sicherstellen. Die Präsentationen der besten Wiener Weine erfolgt vor einem breiten Publikum im Rahmen des Wiener Weinpreises. Die Landessieger werden aus den Finalisten-Gruppen am Galaabend (geschlossene Gesellschaft) gemeinsam mit den Kooperationspartnern präsentiert. Bei der Publikumsveranstaltung des Wiener Weinpreises werden ausschließlich Wiener Weine präsentiert, die eine Goldmedaille bei der Landesweinbewertung erreicht haben und eine Prüfnummer für Wiener Qualitätswein vorweisen können! Ziele Unabhängige, fachlich hochwertige, objektive, transparente und nachvollziehbare Bewertung der Wiener Weine Orientierungshilfe zur Einschätzung der eigenen Weinqualitäten Breite Medienpräsenz zur Stärkung des Image von Wiener Wein Unterstützung der Bewerbung und Auszeichnung von Wiener Wein für die Weinproduzenten Stärkung der Qualitätsphilosophie der Wiener Winzerinnen und Winzer Verstärkte Öffentlichkeitswirkung durch umfangreiche Präsentationen und PR Einbindung strategischer Partner aus der Wirtschaft (Kooperationspartner) Beratungsgrundlage für qualitätsverbessernde Maßnahmen für den Wiener Wein seitens der Landwirtschaftskammer Wien Version_02/22.03.2016 Seite 4 von 4
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