Wer hat Anspruch auf diese Leistungen? Schülerinnen und Schüler; die selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. Hartz IV), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld erhalten eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen noch keine 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten Ich stehe beratend und unterstützend zur Seite. Mitmachen möglich machen! Anna Hillebrand • Berufskolleg Berliner Platz, Arnsberg Sozialarbeiterin B.A. • Berufskolleg am Eichholz, Arnsberg • Berufskolleg Meschede Schulsozialarbeiterin im Rahmen des BuT Berufskolleg Meschede des Hochsauerlandkreises Dünnefeldweg 5 59872 Meschede • Berufskolleg Olsberg Raum 113 02 91 / 94 - 56 25 [email protected] [email protected] • Franziskusschule, Brilon • Berufskolleg Brilon • Franz-Joseph-Koch-Schule, Arnsberg • Brüder-Grimm-Schule, Eslohe • Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar • Roman-Herzog-Schule, Brilon • Georg-Friedrich-Daumer-Schule, Brilon Wichtig! Ich unterliege der Schweigepflicht und gebe keine Informationen ohne Zustimmung an Dritte weiter. Das Bildungs- und Teilhabepaket für Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (kurz BuT) der Bundesregierung. Hierdurch sollen anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bildungsbereich und bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gefördert und unterstützt werden. Welche Leistungen gibt es? • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Die tatsächlichen Kosten für Ausflüge sowie ein- oder mehrtägige Fahrten, die von der Schule durchgeführt werden, können übernommen werden. • Schulbedarf Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie z. B. Füller, Taschenrechner usw. werden jedes Jahr zum 1. August 70 € und zum 1. Februar 30 € gezahlt. • Schülerbeförderung Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Beförderungsmittel angewiesen ist, kann einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten erhalten, wenn diese nicht von einer anderen Stelle übernommen werden. • Lernförderung Wenn Lernförderung erforderlich ist, weil z. B. die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist, können die Kosten einer außerschulischen Lernförderung (Nachhilfe) gewährt werden. • Mittagsverpflegung Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen, das von der Schule angeboten wird, können bis auf einen Eigenanteil von 1 € übernommen werden. Kosten für Verpflegung, die an einem Kiosk oder in einer Kantine gekauft werden, sind nicht bezuschussungsfähig. • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Die Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Freizeitangeboten, wie z. B. die Mitgliedschaft im Sportverein, der Musikschulunterricht oder die Teilnahme an einem Zeltlager, kann monatlich mit bis zu 10 € gefördert werden. Das Geld kann auch angespart und in einer Summe gezahlt werden. Diese Leistung wird nur für Kinder und Jugendliche gewährt, die unter 18 Jahre sind! Wichtig ist, dass die Leistungen vor Inanspruchnahme beantragt und bewilligt werden. Fotos: Fotolia, HSK
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