Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket

Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Schülerinnen und Schüler; die
 selbst oder deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. Hartz IV), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag zum Kindergeld oder
Wohngeld erhalten

eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule
besuchen

noch keine 25 Jahre alt sind und

keine Ausbildungsvergütung erhalten
Ich stehe beratend und unterstützend zur Seite.
Mitmachen möglich machen!
Anna Hillebrand
• Berufskolleg Berliner Platz, Arnsberg
Sozialarbeiterin B.A.
• Berufskolleg am Eichholz, Arnsberg
• Berufskolleg Meschede
Schulsozialarbeiterin
im Rahmen des BuT
Berufskolleg Meschede
des Hochsauerlandkreises
Dünnefeldweg 5
59872 Meschede
• Berufskolleg Olsberg
Raum 113
 02 91 / 94 - 56 25
[email protected]
[email protected]
• Franziskusschule, Brilon
• Berufskolleg Brilon
• Franz-Joseph-Koch-Schule, Arnsberg
• Brüder-Grimm-Schule, Eslohe
• Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar
• Roman-Herzog-Schule, Brilon
• Georg-Friedrich-Daumer-Schule, Brilon
Wichtig! Ich unterliege der Schweigepflicht und gebe keine Informationen
ohne Zustimmung an Dritte weiter.
Das Bildungs- und Teilhabepaket
für Schülerinnen und Schüler
der Berufskollegs und Förderschulen
in Trägerschaft
des Hochsauerlandkreises
Seit 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket
(kurz BuT) der Bundesregierung. Hierdurch sollen anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene im Bildungsbereich und bei der
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft gefördert und unterstützt werden.
Welche Leistungen gibt es?
•
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die tatsächlichen Kosten für Ausflüge sowie ein- oder mehrtägige Fahrten, die von der Schule durchgeführt werden, können übernommen werden.
•
Schulbedarf
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie z. B. Füller, Taschenrechner usw. werden
jedes Jahr zum 1. August 70 € und zum 1. Februar 30 € gezahlt.
•
Schülerbeförderung
Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Beförderungsmittel
angewiesen ist, kann einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten erhalten, wenn
diese nicht von einer anderen Stelle übernommen werden.
•
Lernförderung
Wenn Lernförderung erforderlich ist, weil z. B. die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist,
können die Kosten einer außerschulischen Lernförderung (Nachhilfe) gewährt werden.
•
Mittagsverpflegung
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen, das von der Schule angeboten wird, können bis auf
einen Eigenanteil von 1 € übernommen werden. Kosten für Verpflegung, die an einem Kiosk oder in
einer Kantine gekauft werden, sind nicht bezuschussungsfähig.
•
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Die Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Freizeitangeboten, wie z. B. die Mitgliedschaft im Sportverein,
der Musikschulunterricht oder die Teilnahme an einem Zeltlager, kann monatlich mit bis zu 10 € gefördert werden. Das Geld kann auch angespart und in einer Summe gezahlt werden. Diese Leistung wird
nur für Kinder und Jugendliche gewährt, die unter 18 Jahre sind!
Wichtig ist, dass die Leistungen vor Inanspruchnahme beantragt und bewilligt werden.
Fotos: Fotolia, HSK