Einladung zur Generalversammlung

TA GESORDNUNG
Traktanden
1.
Musikalische Eröffnung
durch die Gruppe Boulouris 5
2.Begrüssung
durch Xavier Dayer, Präsident der SUISA
3.
Protokoll der Generalversammlung 2015
www.suisa.ch/generalversammlung
Der Vorstand beantragt die Genehmigung des Protokolls.
4.
Statutarische Geschäfte
4a. Jahresbericht 2015
www.suisa.ch/generalversammlung oder rote Bestellkarte
Musik
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Die SUISA ist eine Genossenschaft und gehört ihren
Mitgliedern. Ende 2015 liessen 35 381 Musikschaffende
ihre Rechte durch die SUISA wahrnehmen, davon
33 235 Urheber und 2146 Verleger.
Zürich
Bellariastrasse 82
Postfach
CH-8038 Zürich
Tel +41 44 485 66 66
Fax +41 44 482 43 33
Einladung
zur Generalversammlung
Lausanne
Avenue du Grammont 11bis
CH-1007 Lausanne
tél +41 21 614 32 32
fax +41 21 614 32 42
Willkommen zur ordentlichen Generalversammlung 2016 der SUISA
Freitag, 24. Juni 2016, 11.00 Uhr ( Türöffnung 9.45 Uhr ), Zentrum Paul Klee in Bern
Lugano
Via Soldino 9
CH-6900 Lugano
tel +41 91 950 08 28
fax +41 91 950 08 29
www.suisa.ch
www.suisablog.ch
[email protected]
4b. Lagebericht, Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang 2015
www.suisa.ch/generalversammlung
4c. Bericht der Revisionsstelle
Der Vorstand beantragt die Genehmigung des Jahresberichts, des Lageberichts,
der Bilanz und Erfolgsrechnung, der Geldflussrechnung, des Anhangs sowie des
Berichts der Revisionsstelle.
5.
Wahl der Revisionsstelle
Der Vorstand beantragt, die Firma BDO AG für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
6.
Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA (UVF):
Revision des Reglements
7.Gastreferat
von Roger de Weck, Generaldirektor SRG SSR
8.
Bericht über das laufende Geschäftsjahr
9.
FONDATION SUISA: Preisverleihung
10. Bericht der FONDATION SUISA
11. Anregungen und Fragen der Mitglieder
12.Verschiedenes
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA
FOTO: MERCEDES RIEDI
4d. Entlastung des Vorstands und der Revisionsstelle
Der Generalversammlung wird beantragt, den Vorstand und die Revisionsstelle
für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
Zum musikalischen Auftakt geben die Mitglieder von «Boulouris 5» eine Kostprobe ihres Könnens.
Wir freuen uns, Sie in Bern begrüssen zu dürfen! — Es geht um die Geschicke
Ihrer Genossenschaft: Bestimmen Sie mit, profitieren Sie vom Networking- und
Informationstreffen der SUISA-Mitglieder. In dieser Einladung finden Sie alle Informationen für Ihre Teilnahme.
www.suisa.ch
O RGANISAT ORISCH ES
A NTR A G
Das müssen Sie wissen
Erläuterungen zu Traktandum 6
Abrechnungsauskünfte
Von 9.45 bis 10.45 Uhr stehen unsere Mitarbeitenden für Fragen und Auskünfte zur
Verfügung.
Networking:
Mitglieder treffen Mitglieder
Die regelmässig aktualisierte Liste der angemeldeten Urheber und Verleger steht vorab
auf unserer Homepage. Am Anlass liegen
Teilnehmerlisten auf.
Jahresbericht 2015 und Broschüre
«Wo neue Musik entsteht»
Der Jahresbericht wird ergänzt mit der Broschüre «Wo neue Musik entsteht»: Schweizer Komponisten und Komponistinnen
schildern darin die Entstehung ihrer Werke.
Die gedruckten Publikationen können
Sie mit der roten Karte in der Beilage bestellen. Auf www.suisa.ch stehen davon PDFDokumente zur Verfügung. Die Künstlerporträts aus «Wo neue Musik entsteht» gibt
es auf www.suisablog.ch auch als Video zu
sehen und zu hören.
Die FONDATION SUISA publiziert ihren Jahresbericht nur elektronisch.
Wichtig zu wissen
• Ein Urheber- oder Verlegermitglied kann
nur ein weiteres Mitglied vertreten. Für
die Organvertretung bei Verlagen gilt die
Einschränkung auf die Vertretung maximal eines Mitglieds nicht.
• SUISA-Auftraggeber können nicht vertreten werden. Sie haben kein Stimm- und
Wahlrecht.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich mit der Anmeldekarte
auf dem Deckblatt bis am 21. Juni 2016 an.
Nach diesem Datum ist lediglich die Anmeldung vor Ort möglich.
Bahnspesen
Mit der Bahn gratis an die Generalversammlung: Sie erhalten den Betrag für das Halbtax-Billett (2. Klasse) Wohnort (Schweiz) –
Bern retour nach der GV-Teilnahme per
Banküberweisung zurück. Der Talon für die
Rückerstattung liegt bei.
Kulinarisches
Wir offerieren nach der Generalversammlung einen Stehlunch.
Download: Links
• Teilnehmerliste, Jahresbericht, Broschüre
«Wo neue Musik entsteht», Vollmacht:
www.suisa.ch/generalversammlung
• Künstlerinterviews, weitere Broschüren:
www.suisa.ch/jahresbericht
www.suisablog.ch/de/mitglieder
•Tätigkeitsbericht FONDATION SUISA:
www.fondation-suisa.ch/de/stiftung/
jahresberichte
Wir freuen uns, Sie am 24. Juni 2016 in Bern
willkommen zu heissen.
Zürich, Mai 2016
Xavier Dayer
Marco Zanotta
PräsidentVizepräsident
Adresse und Anfahrt
Zentrum Paul Klee
Monument im Fruchtland 3
Stimmkarte
Sie erhalten Ihre Stimmkarte am 24. Juni 2016
am Empfangstisch in der Eingangshalle.
Stellvertretung / Vollmacht
Gemäss Ziff. 9.2.6 der SUISA-Statuten darf
ein Mitglied der SUISA ein anderes Mitglied
an der Generalversammlung vertreten und
an seiner Stelle abstimmen und wählen. Für
die Vertretung braucht der Vertreter oder
die Vertreterin eine unterzeichnete Vollmacht der vertretenen Person. Die Originalvollmacht muss der SUISA vor der Generalversammlung vorgelegt werden. Sie finden
die Mustervollmacht mit weiteren Informationen auf der SUISA-Website.
Museumsbesuch
Sie haben nach der Veranstaltung freien Eintritt in die Ausstellung im Zentrum Paul
Klee. Verlangen Sie dazu vor der Generalversammlung am Empfangstisch das entsprechende Eintrittsticket.
3006 Bern
Mit dem Bus
Ab Bern Hauptbahnhof Bus Nr. 12
(Richtung Zentrum Paul Klee)
bis Endstation (Fahrzeit ca. 10 Min.).
Mit dem Auto
Autobahn A6, Ausfahrt Bern-Ostring
(GPS: Schosshaldenstrasse 92c).
Parkplätze
Sie können Ihr Parkplatzticket
am Empfangstisch gratis gegen ein
Ausfahrtsticket tauschen.
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA
Stiftung Urheber- und
Verleger­fürsorge der SUISA (UVF):
Revision des Reglements
Verschiedene Gründe veranlassen uns, Ihnen eine Revision des Fürsorgereglements
vorzulegen:
Das aktuelle Reglement führt immer
wieder zu Diskussionen, die Praxis ist nicht
vollständig abgebildet und teilweise sind die
Formulierungen nicht treffend genug. Dies
soll mit der Revision beseitigt werden. Zudem muss das Reglement an die heutige
Gesetzgebung (BVG/Stiftungsrecht) angepasst werden.
So sieht heute das System für unsere
Mitglieder aus:
Urheber
Die Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge
(UVF) sichert unseren Mitgliedern und Auftraggebern eine Altersvorsorge. Nach Erreichen des Pensionsalters erhalten Urheber
und ihre Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen ein gesichertes Einkommen in Form von Rentenleistungen. Im
Gegensatz zu einer Vorsorge der 2. Säule
finanziert die Stiftung UVF nur den Anteil,
den der Urheber nicht aus den weiterlaufenden Verteilungen der SUISA erhält.
Die Stiftung UVF richtet dem Urheber
nach Erreichen des Rentenalters eine Rente aus. Diese berechnet sich nach dem jährlichen Durchschnitt seiner bisherigen Bezüge von der SUISA, ist von der Dauer seiner
Mitgliedschaft abhängig und wird zudem
mit einem vom Stiftungsrat festgelegten Faktor multipliziert. Die effektive Rentenzahlung entspricht der Differenz zwischen
dem massgebenden Einkommen und den
SUISA-Vergütungen im Rentenjahr. Die
Höhe des gesicherten Einkommens ist aber
auf maximal CHF 38 500.– jährlich festgelegt. Wer aus den Verteilungen der SUISA
für Aufführungen und Sendungen auch im
Rentenalter noch mehr als CHF 38 500.–
einnimmt, erhält von der UVF nichts.
Die Stiftung wird gespiesen aus den
Abzügen, welche die SUISA bei allen
Verteilungen der Einnahmen aus Auffüh­
rungen, Sendungen und Vergütungsan­sprüchen in der Schweiz und Liechtenstein
vornimmt (7,5 %).
AN T R AG
Antrag
Wir sind der Meinung, dass wir mit den beantragten Änderungen ein aktuelles, gerechtes und an die Praxis angepasstes Fürsorgereglement vorlegen können.
Aus diesen Gründen ersucht der Vorstand der SUISA in seiner Funktion als
Stiftungsrat die Generalversammlung, der
Revision des Fürsorgereglements zuzu­
stimmen.
Verleger
Auch den Verlegern wird ein Abzug zugunsten der UVF gemacht. Die UVF sieht deshalb ebenfalls eine Fürsorgeleistung an die
Verleger vor, sofern sie die Bedingungen betreffend Verlagstätigkeit in der Schweiz erfüllen. Verlagsfirmen können allerdings
nicht pensioniert werden. Deshalb erhalten
sie aus der UVF bereits nach der Aufnahme
als Auftraggeber bzw. Mitglied bei der
SUISA Fürsorgeleistungen aus der Stiftung,
und zwar in Form von Beiträgen an ihre
­eigene Vorsorgeeinrichtung.
Revision des Fürsorgereglements
Zusammen mit der Einladung zur SUISAGeneralversammlung haben Sie auch das
neue Fürsorgereglement erhalten. Zusätzlich finden Sie auf der SUISA-Website un­­ter www.suisa.ch/fuersorgereglement eine
synoptische Darstellung, die das aktuell
gültige und das neue Reglement mit den
vorgeschlagenen Anpassungen und ent­
sprechenden Kommentaren aufzeigt. Auf
Wunsch stellen wir Ihnen eine gedruckte
Version dieses Dokuments zu. Schreiben Sie
uns hierzu ein Mail an [email protected]
oder rufen Sie uns an unter der Nummer:
044 485 67 01.
Am System der Fürsorgeleistungen der
SUISA soll grundsätzlich nichts geändert
werden. Bei vielen Änderungsvorschlägen
handelt es sich um redaktionelle Anpas­
sungen.
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA
Revidiertes
Fürsorgereglement
Synoptische
Darstellung
der GV-Einladung
beigelegt
online
verfügbar
eim «Witwen-, Witwer- und Waisenstand», wo neu die Voraussetzungen
b
der Renten in Anlehnung an das BVG definiert werden,
S. 3/4
S. 8/9
bei «Änderungen im Bestand der Urheberrechte», wo es sich neben
der Präzisierung auch um eine Ausdehnung der bisherigen Regelung handelt,
S. 4
S. 14
bei «Beginn der Rente», wo neu Bestimmungen zur Koordination
von Invaliden- und Altersrente vorgeschlagen werden,
S. 4/5
S. 14
bei «Ende der Rente», wo neu explizit vermerkt ist, dass der Rentenanspruch
bei Auflösung des Vertragsverhältnisses mit der SUISA erlischt,
S. 4/5
S. 15
ei «Gemeinsame Bestimmungen über die Leistungen» wie «Zuständigkeiten
b
und Rekurs», «Zeitpunkt der Ausrichtung der Leistungen» und «Nachweis
der Voraussetzungen», bei welchen es sich z. T. um neue Bestimmungen
bzw. Änderungen handelt,
S. 5/6
S. 18/19
bei «Verwaltung der Stiftung», wo die bisherige Praxis betreffend Kostentragung
im Reglement festgeschrieben wird, und
S. 6
S. 20
bei «Revisionsbestimmungen», wo u. a. vorgeschlagen wird, dass die
Zuständigkeit für Reglementsänderungen von der Generalversammlung
auf den Stiftungsrat (Vorstand der SUISA) übergeht.
S. 6
S. 21
Die wesentlichen Änderungen bzw. Präzisierungen finden sich
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA