TA GESORDNUNG Traktanden 1. Musikalische Eröffnung durch die Gruppe Boulouris 5 2.Begrüssung durch Xavier Dayer, Präsident der SUISA 3. Protokoll der Generalversammlung 2015 www.suisa.ch/generalversammlung Der Vorstand beantragt die Genehmigung des Protokolls. 4. Statutarische Geschäfte 4a. Jahresbericht 2015 www.suisa.ch/generalversammlung oder rote Bestellkarte Musik alerei trifft M — ins intritt E r e i e h Fr m nac Museu V der G Die SUISA ist eine Genossenschaft und gehört ihren Mitgliedern. Ende 2015 liessen 35 381 Musikschaffende ihre Rechte durch die SUISA wahrnehmen, davon 33 235 Urheber und 2146 Verleger. Zürich Bellariastrasse 82 Postfach CH-8038 Zürich Tel +41 44 485 66 66 Fax +41 44 482 43 33 Einladung zur Generalversammlung Lausanne Avenue du Grammont 11bis CH-1007 Lausanne tél +41 21 614 32 32 fax +41 21 614 32 42 Willkommen zur ordentlichen Generalversammlung 2016 der SUISA Freitag, 24. Juni 2016, 11.00 Uhr ( Türöffnung 9.45 Uhr ), Zentrum Paul Klee in Bern Lugano Via Soldino 9 CH-6900 Lugano tel +41 91 950 08 28 fax +41 91 950 08 29 www.suisa.ch www.suisablog.ch [email protected] 4b. Lagebericht, Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang 2015 www.suisa.ch/generalversammlung 4c. Bericht der Revisionsstelle Der Vorstand beantragt die Genehmigung des Jahresberichts, des Lageberichts, der Bilanz und Erfolgsrechnung, der Geldflussrechnung, des Anhangs sowie des Berichts der Revisionsstelle. 5. Wahl der Revisionsstelle Der Vorstand beantragt, die Firma BDO AG für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 6. Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA (UVF): Revision des Reglements 7.Gastreferat von Roger de Weck, Generaldirektor SRG SSR 8. Bericht über das laufende Geschäftsjahr 9. FONDATION SUISA: Preisverleihung 10. Bericht der FONDATION SUISA 11. Anregungen und Fragen der Mitglieder 12.Verschiedenes Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA FOTO: MERCEDES RIEDI 4d. Entlastung des Vorstands und der Revisionsstelle Der Generalversammlung wird beantragt, den Vorstand und die Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten. Zum musikalischen Auftakt geben die Mitglieder von «Boulouris 5» eine Kostprobe ihres Könnens. Wir freuen uns, Sie in Bern begrüssen zu dürfen! — Es geht um die Geschicke Ihrer Genossenschaft: Bestimmen Sie mit, profitieren Sie vom Networking- und Informationstreffen der SUISA-Mitglieder. In dieser Einladung finden Sie alle Informationen für Ihre Teilnahme. www.suisa.ch O RGANISAT ORISCH ES A NTR A G Das müssen Sie wissen Erläuterungen zu Traktandum 6 Abrechnungsauskünfte Von 9.45 bis 10.45 Uhr stehen unsere Mitarbeitenden für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Networking: Mitglieder treffen Mitglieder Die regelmässig aktualisierte Liste der angemeldeten Urheber und Verleger steht vorab auf unserer Homepage. Am Anlass liegen Teilnehmerlisten auf. Jahresbericht 2015 und Broschüre «Wo neue Musik entsteht» Der Jahresbericht wird ergänzt mit der Broschüre «Wo neue Musik entsteht»: Schweizer Komponisten und Komponistinnen schildern darin die Entstehung ihrer Werke. Die gedruckten Publikationen können Sie mit der roten Karte in der Beilage bestellen. Auf www.suisa.ch stehen davon PDFDokumente zur Verfügung. Die Künstlerporträts aus «Wo neue Musik entsteht» gibt es auf www.suisablog.ch auch als Video zu sehen und zu hören. Die FONDATION SUISA publiziert ihren Jahresbericht nur elektronisch. Wichtig zu wissen • Ein Urheber- oder Verlegermitglied kann nur ein weiteres Mitglied vertreten. Für die Organvertretung bei Verlagen gilt die Einschränkung auf die Vertretung maximal eines Mitglieds nicht. • SUISA-Auftraggeber können nicht vertreten werden. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht. Anmeldung Bitte melden Sie sich mit der Anmeldekarte auf dem Deckblatt bis am 21. Juni 2016 an. Nach diesem Datum ist lediglich die Anmeldung vor Ort möglich. Bahnspesen Mit der Bahn gratis an die Generalversammlung: Sie erhalten den Betrag für das Halbtax-Billett (2. Klasse) Wohnort (Schweiz) – Bern retour nach der GV-Teilnahme per Banküberweisung zurück. Der Talon für die Rückerstattung liegt bei. Kulinarisches Wir offerieren nach der Generalversammlung einen Stehlunch. Download: Links • Teilnehmerliste, Jahresbericht, Broschüre «Wo neue Musik entsteht», Vollmacht: www.suisa.ch/generalversammlung • Künstlerinterviews, weitere Broschüren: www.suisa.ch/jahresbericht www.suisablog.ch/de/mitglieder •Tätigkeitsbericht FONDATION SUISA: www.fondation-suisa.ch/de/stiftung/ jahresberichte Wir freuen uns, Sie am 24. Juni 2016 in Bern willkommen zu heissen. Zürich, Mai 2016 Xavier Dayer Marco Zanotta PräsidentVizepräsident Adresse und Anfahrt Zentrum Paul Klee Monument im Fruchtland 3 Stimmkarte Sie erhalten Ihre Stimmkarte am 24. Juni 2016 am Empfangstisch in der Eingangshalle. Stellvertretung / Vollmacht Gemäss Ziff. 9.2.6 der SUISA-Statuten darf ein Mitglied der SUISA ein anderes Mitglied an der Generalversammlung vertreten und an seiner Stelle abstimmen und wählen. Für die Vertretung braucht der Vertreter oder die Vertreterin eine unterzeichnete Vollmacht der vertretenen Person. Die Originalvollmacht muss der SUISA vor der Generalversammlung vorgelegt werden. Sie finden die Mustervollmacht mit weiteren Informationen auf der SUISA-Website. Museumsbesuch Sie haben nach der Veranstaltung freien Eintritt in die Ausstellung im Zentrum Paul Klee. Verlangen Sie dazu vor der Generalversammlung am Empfangstisch das entsprechende Eintrittsticket. 3006 Bern Mit dem Bus Ab Bern Hauptbahnhof Bus Nr. 12 (Richtung Zentrum Paul Klee) bis Endstation (Fahrzeit ca. 10 Min.). Mit dem Auto Autobahn A6, Ausfahrt Bern-Ostring (GPS: Schosshaldenstrasse 92c). Parkplätze Sie können Ihr Parkplatzticket am Empfangstisch gratis gegen ein Ausfahrtsticket tauschen. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge der SUISA (UVF): Revision des Reglements Verschiedene Gründe veranlassen uns, Ihnen eine Revision des Fürsorgereglements vorzulegen: Das aktuelle Reglement führt immer wieder zu Diskussionen, die Praxis ist nicht vollständig abgebildet und teilweise sind die Formulierungen nicht treffend genug. Dies soll mit der Revision beseitigt werden. Zudem muss das Reglement an die heutige Gesetzgebung (BVG/Stiftungsrecht) angepasst werden. So sieht heute das System für unsere Mitglieder aus: Urheber Die Stiftung Urheber- und Verlegerfürsorge (UVF) sichert unseren Mitgliedern und Auftraggebern eine Altersvorsorge. Nach Erreichen des Pensionsalters erhalten Urheber und ihre Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen ein gesichertes Einkommen in Form von Rentenleistungen. Im Gegensatz zu einer Vorsorge der 2. Säule finanziert die Stiftung UVF nur den Anteil, den der Urheber nicht aus den weiterlaufenden Verteilungen der SUISA erhält. Die Stiftung UVF richtet dem Urheber nach Erreichen des Rentenalters eine Rente aus. Diese berechnet sich nach dem jährlichen Durchschnitt seiner bisherigen Bezüge von der SUISA, ist von der Dauer seiner Mitgliedschaft abhängig und wird zudem mit einem vom Stiftungsrat festgelegten Faktor multipliziert. Die effektive Rentenzahlung entspricht der Differenz zwischen dem massgebenden Einkommen und den SUISA-Vergütungen im Rentenjahr. Die Höhe des gesicherten Einkommens ist aber auf maximal CHF 38 500.– jährlich festgelegt. Wer aus den Verteilungen der SUISA für Aufführungen und Sendungen auch im Rentenalter noch mehr als CHF 38 500.– einnimmt, erhält von der UVF nichts. Die Stiftung wird gespiesen aus den Abzügen, welche die SUISA bei allen Verteilungen der Einnahmen aus Auffüh rungen, Sendungen und Vergütungsansprüchen in der Schweiz und Liechtenstein vornimmt (7,5 %). AN T R AG Antrag Wir sind der Meinung, dass wir mit den beantragten Änderungen ein aktuelles, gerechtes und an die Praxis angepasstes Fürsorgereglement vorlegen können. Aus diesen Gründen ersucht der Vorstand der SUISA in seiner Funktion als Stiftungsrat die Generalversammlung, der Revision des Fürsorgereglements zuzu stimmen. Verleger Auch den Verlegern wird ein Abzug zugunsten der UVF gemacht. Die UVF sieht deshalb ebenfalls eine Fürsorgeleistung an die Verleger vor, sofern sie die Bedingungen betreffend Verlagstätigkeit in der Schweiz erfüllen. Verlagsfirmen können allerdings nicht pensioniert werden. Deshalb erhalten sie aus der UVF bereits nach der Aufnahme als Auftraggeber bzw. Mitglied bei der SUISA Fürsorgeleistungen aus der Stiftung, und zwar in Form von Beiträgen an ihre eigene Vorsorgeeinrichtung. Revision des Fürsorgereglements Zusammen mit der Einladung zur SUISAGeneralversammlung haben Sie auch das neue Fürsorgereglement erhalten. Zusätzlich finden Sie auf der SUISA-Website unter www.suisa.ch/fuersorgereglement eine synoptische Darstellung, die das aktuell gültige und das neue Reglement mit den vorgeschlagenen Anpassungen und ent sprechenden Kommentaren aufzeigt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine gedruckte Version dieses Dokuments zu. Schreiben Sie uns hierzu ein Mail an [email protected] oder rufen Sie uns an unter der Nummer: 044 485 67 01. Am System der Fürsorgeleistungen der SUISA soll grundsätzlich nichts geändert werden. Bei vielen Änderungsvorschlägen handelt es sich um redaktionelle Anpas sungen. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA Revidiertes Fürsorgereglement Synoptische Darstellung der GV-Einladung beigelegt online verfügbar eim «Witwen-, Witwer- und Waisenstand», wo neu die Voraussetzungen b der Renten in Anlehnung an das BVG definiert werden, S. 3/4 S. 8/9 bei «Änderungen im Bestand der Urheberrechte», wo es sich neben der Präzisierung auch um eine Ausdehnung der bisherigen Regelung handelt, S. 4 S. 14 bei «Beginn der Rente», wo neu Bestimmungen zur Koordination von Invaliden- und Altersrente vorgeschlagen werden, S. 4/5 S. 14 bei «Ende der Rente», wo neu explizit vermerkt ist, dass der Rentenanspruch bei Auflösung des Vertragsverhältnisses mit der SUISA erlischt, S. 4/5 S. 15 ei «Gemeinsame Bestimmungen über die Leistungen» wie «Zuständigkeiten b und Rekurs», «Zeitpunkt der Ausrichtung der Leistungen» und «Nachweis der Voraussetzungen», bei welchen es sich z. T. um neue Bestimmungen bzw. Änderungen handelt, S. 5/6 S. 18/19 bei «Verwaltung der Stiftung», wo die bisherige Praxis betreffend Kostentragung im Reglement festgeschrieben wird, und S. 6 S. 20 bei «Revisionsbestimmungen», wo u. a. vorgeschlagen wird, dass die Zuständigkeit für Reglementsänderungen von der Generalversammlung auf den Stiftungsrat (Vorstand der SUISA) übergeht. S. 6 S. 21 Die wesentlichen Änderungen bzw. Präzisierungen finden sich Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 SUISA
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