Checkliste - Kurzes Praktikum

Checkliste - Kurzes Praktikum
Rechtsabteilung/Dr. Raphael Wimmer
Stand: 2016-01
Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich!
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Beschäftigungsdauer höchstens 4 Monate
Die monatliche Mindestentschädigung beträgt 415 Euro
 Anmeldung bei Gebietskrankenkasse
o Anmeldung vor Arbeitsantritt
o OÖGKK-Portale Dienstgeber
o Infos zu ELDA
 Entlohnung
Beispiel bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat:
Monatliches Bruttoentgelt: .............................................................. 415,00
Sonderzahlungspauschale (17 % v. 415) ......................................... 70,55
Beitragsgrundlage .......................................................................... 485,55
Monatliche Auszahlung an den Praktikanten* ........................... 485,55*
*Auszahlung inkl. Sonderzahlungspauschale
Das Beispiel der Abrechnung ist genau für 1 Kalendermonat gerechnet. Bei Abweichungen bitte
aliquot abrechnen! (Mtl. Bruttoentgelt : 30 x Beschäftigungstage im Kalendermonat + 17 % SZ)).

Abmeldung - nach Arbeitsende (innerhalb von 7 Tagen!)
Mittels elektronischem Datenverarbeitungsprogramm (ELDA) der OÖ GKK
www.elda.at
 Abrechnung
Nach Abschluss des Praktikums sind die Sozialversicherungsbeiträge mit ELDA
www.elda.at mit dem Formular Beitragsnachweisung bis zum 15. des Folgemonats abzurechnen und auf das Konto der Gebietskrankenkasse zu überweisen.
o Beitragsgruppe N14
o 1,3 % UV-Beitrag (6,31 € pro Monat)
o 1,53 % BV-Beitrag ab dem 2. Monat der Beschäftigung
Ausfüllhilfe zum Formular Beitragsnachweisung (jährlich):
Checkliste - Kurzes Praktikum
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CHECKLISTE - KURZES PRAKTIKUM
1.
Beitragsgruppe
Summe der allg.
Beitragsgrundlagen
Summe der Beitragsgrundlagen für Sonderzahlungen
N14
415 €
70,55 €
Beitragssatz (%)
1,3
Gesamtbeiträge
(Dienstgeber und
Versichertenbeträge)
6,31 €
Summe aller BV-Beiträge (N98) (ab dem 2. Monat der Beschäftigung 1,53 %)
Nur ausfüllen, wenn länger
2,5 % BV-Zuschlag bei jährl. Abrechnung des BV-Beitrages für geringfügig Beschäftigte
als 1 Monat beschäftigt!
= Gesamtsumme der Beiträge
6,31 €

Jahreslohnzettel
Ist mit dem Formular L 16 bis zum 15. des Folgemonats nach Abschluss des
Praktikums an die OÖ GKK per ELDA zu übermitteln.

Arbeitnehmerschutz/Unfallverhütung
Es sind alle Bestimmungen zum technischen Arbeitnehmerschutz zu beachten
und die Evaluierungspflicht zur Gefahrenermittlung. Bei gefährlichen Arbeiten ist
die vorgeschriebene Unterweisung und Aufsichtspflicht des Dienstgebers vorgeschrieben. Besonders zu beachten ist auch der Arbeitszeitschutz für Jugendliche bis 18 Jahre.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern macht eine kostenlose Betriebsberatung zur Feststellung von technischen oder baulichen Mängeln.
Der Praxisbetrieb ist verpflichtet, einen Arbeitsunfall binnen fünf Tagen dem Unfallversicherungsträger, das ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, zu
melden. Auch die Schule ist vom Unfallereignis, allenfalls von einer Erkrankung
des Praktikanten zu verständigen.

Kranken- und Pensionsversicherung
Beim kurzen Pflichtpraktikum ist der Praktikant bei seinen Eltern beitragsfrei mitversichert, wenn die monatliche Entschädigung unter der Geringfügigkeitsgrenze
von € 415,72 liegt. Nur bei einem monatlichen Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze und beim langen Pflichtpraktikum ist der Praktikant wie ein Dienstnehmer
kranken- und pensionsversichert.

Familienbeihilfe
Das Einkommen des Praktikanten führt zu keinem Wegfall der Familienbeihilfe,
wenn das jährliche Einkommen den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigt.
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MUSTERBEISPIEL – ELDA-Ausfüllhilfe
bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat
Anmeldung:
Name Landwirt
OÖ GKK
Name Praktikant
1.6.2016
PRAKTIKANT
X
LANDARBEITSGESETZ
415,00
N14
5
40
1.7.2016
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Abmeldung:
Name Landwirt
OÖ GKK
Name Praktikant
30.06.2016
30.06.2016
Zeitablauf
415,00
X
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CHECKLISTE - KURZES PRAKTIKUM
Lohnzettel Finanz/SV:
1.Seite:
Name Landwirt
OÖ GKK
Name Praktikant
1.6.
30.6.
2016
Arbeiter
485,55
70,55
415,00
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2016
415,00
70,55
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