Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbemittel Müller GmbH 1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wäre ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt worden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall ausschließlich, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichende Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. 2. Der Auftrag ist für den Auftraggeber nach Unterschriftsleistung rechtswirksam. Für uns hingegen ist der Auftrag erst wirksam, wenn er schriftlich oder auf elektronischem Wege per E-Mail bestätigt worden ist. Liegt uns der Auftrag in schriftlicher Form nach Unterschriftsleistung durch den Auftraggeber vor, ist der Auftraggeber hieran bis zu einer Frist von 5 Wochen gebunden, erfolgt innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Bestätigung von uns, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Vorausgehende Angebote von uns sind grundsätzlich freibleibend. 2.1 Wir behalten uns den Rücktritt von einem Vertrag ( Auftrag ) für den Fall vor, dass beim Besteller eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich Kenntnis davon erhalten und der Besteller nicht bereit ist, Zug um Zug gegen Übergabe unserer erbrachten Leistung den Rechnungsbetrag zu bezahlen oder eine Sicherheitsleistung zu stellen. 2.2 Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, es sei denn sie werden von beiden Seiten schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, dass das Gebot der Schriftform nicht gelten soll. 3. Die Preise gelten ab Werk als Netto-Einzelpreise in Euro, zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass zwischen Auftragserteilung und Fertigstellung der Ware Preiserhöhungen für die von uns zur Fertigstellung des Auftrages zu verwendenden Materialien auftreten, sind wir berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, die jedoch begrenzt ist, auf die Preiserhöhung, die sich für das betreffende Produkt auf dem Markt durchgesetzt hat. 4. Voraussetzungen für die Ausführung eines Auftrages durch uns ist, dass der Auftraggeber uns die zu verwendenden Texte und Bilder in schriftlicher Form oder mittels Dateien zur Verfügung stellt. 4.1 Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs- oder urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen vor der Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Auftrag die Rechte dritter beeinträchtigt. 4.2 Der Auftraggeber stellt uns von allen etwaigen wettbewerbs- oder urheber-, namens- und markenrechtliche sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang frei. 5. Verpackung: Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. 6. Lieferung: Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers, Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen auf Rechnung des Empfängers. Für Versand und Verpackung berechnen wir folgende Pauschale: bis zu einem Gewicht von 20 kg = € 7,50. Eine Transportversicherung wird von uns abgeschlossen. 7. Rückgaberecht: Alle Artikel (ausgenommen sind Artikel mit einer Werbeanbringung) können innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zurückgegeben werden. Bild- und Tonträger, Software, Hygieneartikel, Parfum und Lebensmittel nur bei ungeöffneter Originalverpackung. 8. Zahlung: Die Zahlung hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. 9. Gewährleistung und Haftung: Für den Fall, dass die Ausführung des erteilten Auftrages mangelhaft sein sollte, ist ein offensichtlicher Mangel unverzüglich zu rügen. Hat der Auftraggeber den offensichtlichen Mangel nicht binnen einer Frist von 14 Tagen seit Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich gerügt, erlischt ein etwaiger Mangelanspruch. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der Verjährungsfrist zu rügen, wobei hinsichtlich der Vorgehensweise der Rüge des Mangels das zuvor Gesagte zur Rüge des offensichtlichen Mangels gilt, gerechnet vom Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels. Gem. den gesetzlichen Bestimmungen kann der Auftraggeber wegen eines Mangels zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns berechtigterweise verweigert, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für den Fall, dass uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern wir eine Kardinalpflicht, d.h. eine wesentliche Vertragspflicht verletzen sollten, haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist allerdings die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht uneingeschränkt. 9.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. 10. Wir sind berechtigt, die Ausführung eines Auftrages endgültig abzulehnen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist, oder das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, und die Ausführung eines Auftrages vorläufig abzulehnen, bis der Auftraggeber den Rechnungsbetrag des Vorauftrages beglichen hat. 11. Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 12. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber vor Vollendung des Werks sind wir gem. § 649 BGB berechtigt, die entstehenden Bearbeitungskosten in Höhe von pauschal 30 % des Rechnungsbetrages zu verlangen. Wir behalten uns den Nachweis eine höheren Schadens vor. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale. 13. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung unser Eigentum. Wird die Ware vorher verkauft, so gilt die dabei entstandene Forderung als an uns abgetreten. Gehen aus der Forderung Beträge ein, so sind diese an uns abzuführen. 14. Wir setzen sie davon in Kenntnis, dass wir ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV mäßig speichern und verarbeiten. 15. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Neunkirchen, sofern unsere Auftraggeber Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen sind.
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