Informationsblatt des Marktes Zell im Fichtelgebirge Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Zell im Fichtelgebirge - Mitteilungen - Berichte - Anzeigen Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Nr. 398 1. Juni 2016 Öffnungszeiten Gemeindebücherei Donnerstag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Tel. 09257 / 942 – 80 ALLGEMEINES Neu eingetroffen: Öffnungszeiten Rathaus Montag bis Freitag Donnerstag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Bücher Dringende Angelegenheiten können nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser öffentlichen Amtszeiten erledigt werden. Adressen Markt Zell im Fichtelgebirge Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge Tel. 09257 / 942-0, Fax 09257 / 942-92 Internet: www.markt-zell.de e-mail: [email protected] Grundschule Zell im Fichtelgebirge Mittelschule Zell im Fichtelgebirge Schulstraße 4, 95239 Zell im Fichtelgebirge Tel. 09257 / 338, Fax 09257 / 562 Internet: www.vszell.de e-mail: [email protected] Seniorensprechstunde im Rathaus Sprechzeiten regelmäßig jeden 1. Donnerstag im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr DVD AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge Die öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Zell im Fichtelgebirge finden i. d. R. am letzten Freitag eines Monats um 18.30 Uhr statt. Sitzung vom 29.04.2016 Punkt 1: Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen des Marktgemeinderates vom 01.04.2016 und des Grundstücks- und Bauausschusses vom 17.03.2016 sowie Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzungen vom 01.04.2016 Zu den Niederschriften der Sitzungen des Marktgemeinderates vom 01.04.2016 und des Grundstücks- und Bauausschusses vom 17.03.2016 werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften gelten damit als genehmigt. Schriftführer Kreil gibt sodann folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt: Punkt 1: Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters Beschluss: Der Auftrag für die Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters wird an das Planungsbüro USS-Consult, Naila, entsprechend dem Angebot vom 27.01.2016 vergeben. Dem Abschluss des Ingenieurvertrages wird zugestimmt. Abstimmung: 14:0 Punkt 2: Vergaben für das Wiesenfest 2016 Beschluss: Der Ausschank von Bier und nichtalkoholischen Getränken anlässlich des Wiesenfestes 2016 wird entsprechend der Bewerbung vom 29.02.2016 an den FC Zell vergeben. Abstimmung: 14:0 Punkt 3: Leichenhalle; Auftragsvergabe für die Sanierungsarbeiten an der Treppenanlage Beschluss: Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten an der Treppenanlage der Leichenhalle wird entsprechend des Angebotes vom 15.02.2016 an die Fa. Schlick, Zell im Fichtelgebirge, zum Angebotspreis von 12.923,40 Euro vergeben. Abstimmung: 14:0 Punkt 4: Schule Zell im Fichtelgebirge; Abschluss eines Ingenieurvertrages für brandschutztechnische Maßnahmen 2 Beschluss: Dem Abschluss des Ingenieurvertrages für brandschutztechnische Maßnahmen an der Schule Zell im Fichtelgebirge mit dem Ingenieurbüro Albrecht, Helmbrechts, wird zugestimmt. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.7711.9450 (Bauhof Winholzstraße). Abstimmung: 14:0 Punkt 2: Ehrungen verdienter Kommunalpolitiker 3. Bürgermeister Dieter Tröger ehrt folgende Bürgermeister bzw. Gemeinderäte für langjährige Mitgliedschaft im Marktgemeinderat: Erich Hilpert 20 Jahre Horst Penzel 25 Jahre Er dankt für deren Engagement zugunsten der Allgemeinheit und überreicht ihnen eine Urkunde sowie einen Geschenkkorb. Punkt 3: Bauanträge Andreas Hübner, Untere Hangstraße 8, 95239 Zell im Fichtelgebirge, Anzeige der Beseitigung des Anwesens Bahnhofstraße 19, Grundstück Fl.Nr. 159 Gemarkung Zell im Fichtelgebirge Beschluss: Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände. Abstimmung: 13:0 Punkt 4: Energiewirtschaft; Gleichstrompassage Süd-Ost Nach den Worten von 1. Bürgermeister Penzel gibt es nichts Neues zu berichten. Punkt 5: Bauleitplanung der Stadt Münchberg; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung des „Grünen Zentrums“ Beschluss: Seitens des Marktes Zell im Fichtelgebirge bestehen keine eigenen Planungen und Maßnahmen, die den obengenannten Plan berühren können. Auch ansonsten bestehen keine Bedenken und Einwände gegen die Bauleitplanung der Stadt Münchberg für die Errichtung des „Grünen Zentrums“. Abstimmung: 13:0 Punkt 6: Bauleitplanung der Stadt Gefrees; Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Scheibenfeld“ Beschluss: Seitens des Marktes Zell im Fichtelgebirge bestehen keine eigenen Planungen und Maßnahmen, die den obengenannten Plan berühren können. Auch ansonsten bestehen keine Bedenken und Einwände gegen die Bauleitplanung der Stadt Gefrees zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Scheibenfeld“. Abstimmung: 13:0 Punkt 7: Ausbau der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße Am 07.04.2016 erfolgte eine Informationsveranstaltung für die Anlieger der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße. Als Ergebnis daraus ist festzuhalten: a) Die Notwendigkeit des Wendehammers wird bezweifelt. b) Die Notwendigkeit des Gehsteigs der Stichstraße der Fritz-Müller-Straße wird ebenfalls bezweifelt. c) Es sind belastbare Verkehrszahlen wegen der Einstufung als Haupterschließungsstraße zu ermitteln. d) In der Schulstraße soll ein Buswartehäuschen errichtet werden. In der Folge hat sich ein Anlieger an die Gemeinde mit weiteren Fragen gewandt. Die Fraktionssprecher haben diese Mail zugleich erhalten. Zudem hat der Anlieger an den Landkreis Hof eine Anfrage wegen der Kreisstraßen in Zell gerichtet. Diese Anfrage wurde seitens des Fachbereichsleiters Tiefbau am 21.04.2016 u.a. wie folgt beantwortet: 1. Die Kreisstraße bleibt für den Schwerverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter gesperrt. 2. Die Sperrung der Straße kann kontrolliert und muss geahndet werden. 3. Der neue Straßenaufbau der zu sanierenden Ortsstraßen ist von einer ganz anderen Qualität und wird weit länger halten als der alte, bis auf die Deckschicht (Verschleißschicht), dies auch wenn einige Lkw´s trotz Verbot die Ortsstraßen benützen. 4. Eine Kostenbeteiligung durch den Landkreis an den Ortsstraßen ist nicht vorgesehen. Zu den Ergebnissen der Veranstaltung am 07.04.2016 ist festzustellen: a) Die Notwendigkeit des Wendehammers liegt in den technischen Regelwerken begründet. Es ist Entscheidung des Gemeinderates, diese umzusetzen oder nicht. Die Stichstraße hat eine Länge von 90 m, der Stich des Bussardweges misst 45 m. b) Die Notwendigkeit des Gehsteigs ist letztlich ebenfalls durch den Gemeinderat zu entscheiden. Nach dem Vorentwurf wird der überfahrbare Gehweg wie die Stichstraße mit einem Gesamtaufbau von 70 cm und der Belastungsklasse 0,3 ausgeführt. Fahrbahn und Gehweg werden allein durch eine Großpflastermulde von 50 cm Breite getrennt. Die Gesamtbreite beträgt 6,50 m (4,50 m Fahrbahn, 1,50 m Gehweg, 0,50 m Mulde). Wird der Gehweg nicht ausgeführt, muss der Bereich anderweitig ausgebaut werden. c) Belastbare Verkehrszahlen erfordern eine objektive Verkehrszählung. Seitens des Landkreises Hof wurde zugesichert, zu gegebener Zeit die Geräte zur Verfügung zu stellen. Damit können nur die Zahlen für Lkw, Pkw, Motorräder usw. erfasst werden. Nicht möglich ist die Erfassung, ob es sich um Durchgangsverkehr oder Anliegerverkehr handelt. Hier müsste eine Verkehrsbefragung unter Beteiligung der Polizei zum Anhalten der Fahrzeuge stattfinden. Um dem Vorwurf der Beeinflussung zu begegnen, müsste die Befragung durch ein unabhängiges Institut erfolgen. Wegen der Kosten dafür wären noch Angebote einzuholen. Hoffentlich ergibt sich danach keine notwendige Einstufung als Anliegerstraße, weil dann die Anlieger weit höhere Anteile zu tragen hätten und auch kein Zuschuss in Anspruch genommen werden kann. d) Für das Buswartehäuschen müsste ein Nutzungsvertrag mit dem TSV Zell abgeschlossen bzw. ein Grunderwerb dafür stattfinden. Die mündliche Bereitschaft des TSV Zell liegt vor. Die Fragen des Anliegers können wie folgt beantwortet werden: 1. Der Planungsauftrag wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2015 Punkt 1 an das Büro Böhm, welches bei Auftragserteilung eine Ausführungsgemeinschaft mit dem Büro Tröger, Goldkronach, vorsah, vergeben. Der Ingenieurvertrag datiert vom 02./03.06.2015. 2. Die Frage des Zeitpunkts der Gesprächsführung wegen eines etwaigen Grunderwerbs sollte der Verwaltung überlassen werden. Es sollte vorab die Planung abgewartet werden, um möglichst konkrete Verhandlungen führen zu können. Gesprochen wurde diesbezüglich mit dem TSV Zell und Herrn Henschel für die Fa. Müller. Der Grunderwerb in der Stichstraße wurde ebenfalls angesprochen. Mit den Anliegern werden demnächst gesonderte Gespräche geführt. Ist ein Erwerb nicht möglich, sollen Zwangsmaßnahmen (Enteignung) nicht stattfinden. Folglich kann der betreffende Bereich nicht ausgebaut werden. Ob es zum Erwerb der Privatstraße der Firma Müller kommt, muss weiter abgewartet werden. Zu gegebener Zeit wird mit Herrn Henschel ein erneutes Gespräch geführt. Ob danach bauliche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese ggf. beitragsrechtlich zu werten wären, muss dann geprüft werden. Derzeit müssen jedenfalls alle an der Privatstraße liegenden Anlieger für die Ausbaumaßnahmen der FritzMüller-Straße und der Schulstraße herangezogen werden. Ob Gehwege Parkplätze wegnehmen, bleibt dahingestellt. Wenn die betroffenen Anlieger einem Grundverkauf an die Gemeinde nicht zustimmen, weil sie diese Flächen als Parkplätze benötigen, wird zu prüfen sein, wie dies in der Planung berücksichtigt werden kann. Zur Frage des Wendehammers wird auf die vorigen Ausführungen unter a) verwiesen. Der Tannenweg hat eine Länge von 108 m, der Birkenweg von 142 m. 3. Wegen etwaiger Rückbauten wird hinsichtlich der Kosten geprüft, ob diese umgelegt werden dürfen oder nicht. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang diese nötig sind oder nicht. Letzteres gilt insbesondere für die Fl.Nr. 681/3 und 682/5. Für die Fl.Nr. 682/8 handelt es sich um einen Altbestand, der auch durch den später vollzogenen Grundstückstausch nicht angetastet wurde. 4. Die sanierten Straßen sollen weiter für den Schwerlastverkehr gesperrt bleiben, dies allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit angesichts der Schule und des Kindergartens. 5. Wegen der Verkehrszählung wird gleichfalls auf die vorstehenden Ausführungen unter c) verwiesen. Gemeinderat Fraunholz spricht sich aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Wendehammer aus. Den Gehsteig hält er nicht für nötig. Es sollte ein kompletter Straßenbau stattfinden. Gemeinderat Rau interessiert, ob die Maßnahme auf alle umgelegt werde. 1. Bürgermeister Penzel bejaht dies. Es werde eine Maßnahme gebildet. Gemeinderat Rau interessiert weiter, wie sich der Wendehammer kostenmäßig auswirke. 1. Bürgermeister Penzel sichert eine Berechnung zu. Gemeinderätin Jakob plädiert dafür, den Wendehammer kleiner zu bauen, wenn dies technisch möglich sei. Auch hier sichert 1. Bürgermeister Penzel eine Überprüfung zu. Gemeinderat Bloß stellt heraus, dass der Wendehammer nicht für Parker und zur Schneeablagerung gedacht sei. Warum müsse dieser zudem soweit hinten gebaut werden? 1. Bürgermeister Penzel verweist hier auf die Baugrenze. Gemeinderat Danzer möchte wissen, ob das gesamte Grundstück für den Wendehammer gekauft werden müsse. 1. Bürgermeister Penzel verneint dies. Der Grunderwerb erfolge nur für den Wendehammer. Gemein- 3 derat Danzer spricht die Stellplätze für das Anwesen FritzMüller-Straße 6 an. Müssten diese verbleiben, wäre dies schlecht für den Gehsteig. Zudem befinden sich nur auf der rechten Seite zwei Wohnhäuser. Anderweitig werden mehr Wohneinheiten erschlossen, so dass dann ein Wendehammer gerechtfertigt sei. Gemeinderätin Jakob möchte wissen, ob Anlieger Vergünstigungen erhalten und wie die Industriebrache behandelt werde. Schriftführer Kreil verneint die Frage nach den Vergünstigungen. Die Industriebrache müsse als Gewerbebestand in die Berechnung der Ausbaubeiträge einfließen. Gemeinderätin Jakob spricht die Baukosten von 560.000 Euro laut Informationsblatt an. In der Informationsveranstaltung seien dagegen 650.000 Euro genannt worden. Schriftführer Kreil antwortet insoweit, als die 560.000 Euro die reinen Straßenausbaukosten seien. Hinzu kommen noch die Kosten für Honorar, Beleuchtung, Grunderwerb usw., so dass sich Gesamtkosten mit 650.000 Euro ergeben. Gemeinderat Fraunholz fragt nach den Kosten für den Grunderwerb. Schriftführer Kreil beziffert diese für ca. 200 qm und einem Richtpreis von 30,00 Euro/qm für vollerschlossene Grundstücke auf 6.000 Euro. 1. Bürgermeister spricht sodann die Rückbauten der Zäune in der Fritz-Müller-Straße an. Schriftführer Kreil erläuterte diese, insbesondere für das Grundstück Fl.Nr. 682/8. Hinsichtlich der Verkehrszählung teilt 1. Bürgermeister Penzel mit, dass nur die reinen Zahlen ermittelt werden können, jedoch nicht, ob es sich um Anlieger- oder Durchgangsverkehr handele. Die Kosten dafür wären zu hoch. Gemeinderat Bergmann fasst zusammen, dass die Kosten für den Wendehammer, Grunderwerb, die Beleuchtung und die Verkehrszählung ermittelt und dann die Zahlen bekannt gegeben werden sollten. Gemeinderat Dieter Tröger bezieht sich auf die Diskussionen im Bauausschuss und die Aussagen der Bauhofmitarbeiter. Ein Ausbau ohne Wendehammer wäre folglich ein Schildbürgerstreich. Gemeinderat Dürrenfeldt verweist auf das Gefreeser Neubaugebiet. Hier werde ein Wendehammer für 6 Bauparzellen geplant. Gemeinderat Rau ist dafür, alle Kosten zu ermitteln und die sich dann ergebenden Beiträge bekannt zu geben. Gemeinderat Fraunholz verdeutlicht, dass die Verkehrszählung nur die Frequentierung nach Fahrzeugklassen, jedoch nicht nach dem Verkehr hinsichtlich Anlieger- oder Durchgangsverkehr unterscheiden könne. Gemeinderat Bloß ist der Meinung, in der Schulstraße bei der Bushaltestelle eine Busbucht für Linienbusse zu errichten. Gemeinderat Fraunholz hält diese nicht für nötig. Alle Linienbusse halten auf der Straße. In der folgenden Aussprache wird dazu auch die Einmündung des Lärchenweges angesprochen. Gemeinderätin Jakob sieht viel Betrieb auf der Straße durch die Schule und die Kindertagesstätte. Gemeinderat Prell stellt heraus, dass es besser sei, wenn keine Bucht vorhanden sei. Dann müsse der Verkehr stehen bleiben. Jeder habe einen Führerschein und kenne die Regeln. Die Busse machen sich zudem auf der Straße breit, so dass kein Vorbeifahren möglich sei. Gemeinderat Bloß fragt weiter nach der Kastanie am Rathaus. 1. Bürgermeister Penzel versichert, dass geprüft werde, ob diese bleiben könne. Gemeinderat Dieter Tröger ist dafür, einen Sachkundigen zu befragen, ob die Kastanie gesund sei oder nicht. Gemeinderat Fraunholz meint, auch die Polizei diesbezüglich wegen einer Verkehrsgefährdung zu befragen. 4 1. Bürgermeister Penzel fasst abschließend zusammen, dass alle Fragen abgeklärt werden und dann weitere Informationen erfolgen. Punkt 8: Bekanntgaben und Anfragen a) Folgende Bekanntgaben und Anfragen liegen vor: • Bayer. Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 09.03.2016, Umweltbericht 2015 • 1. Bürgermeister Penzel lädt zur Grenzbegehung am 07.05.2016 ein. b) Gemeinderat Bloß fragt nach der Trassenführung wegen des Radweges. Nach den Worten von 1. Bürgermeister Penzel prüfe der Kreis derzeit, ob die Streckenführung über den Bahnhof förderfähig sei. Mit dem Ergebnis werde bis Mitte Mai gerechnet. c) Gemeinderat Bloß erkundigt sich nach dem Sachstand „Mobilfunkmast“. 1. Bürgermeister Penzel antwortet, dass die Telekom mit zwei Personen vor Ort gewesen sei und den Standortvorschlag 200 m entfernt von der letzten Wohnbebauung prüfe. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. d) Gemeinderat Bloß fragt weiter nach der Ersatzbepflanzung für das Kriegerdenkmal. 1. Bürgermeister Penzel möchte eine Bauausschusssitzung halten und dazu den Fachberater des Landkreises wegen der Gestaltung und Bepflanzung beiziehen. e) Gemeinderat Danzer interessiert, ob etwas über den Bau neuer Windräder auf Zeller Gemeindegebiet bekannt sei. 1. Bürgermeister Penzel verneint dies. f) Gemeinderat Bergmann bittet um Prüfung von Hydranten in Friedmannsdorf und Rieglersreuth. 1. Bürgermeister Penzel sichert dies zu. g) Gemeinderat Fraunholz fragt wegen der Aufschotterung des Weges zum Brauhaus nach. 1. Bürgermeister Penzel versichert, dass dies geprüft werde. h) Gemeinderat Bergmann erkundigt sich nach dem neuen Programm zur Wegeförderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung. Schriftführer Kreil antwortet, dass ein Termin noch zu vereinbaren sei. Ehrungen verdienter Kommunalpolitiker 3. Bürgermeister Dieter Tröger ehrt folgende Bürgermeister bzw. Gemeinderäte für langjährige Mitgliedschaft im Marktgemeinderat: Erich Hilpert, 20 Jahre Horst Penzel, 25 Jahre 1. Bürgermeister Horst Penzel, 2. Bürgermeister Erich Hilpert und 3. Bürgermeister Dieter Tröger Wiesenfest 2016 Der Markt Zell im Fichtelgebirge sucht für das Wiesenfest 2016 noch folgende Helfer: • Zeltwache • Bedienungen Bewerbungen und nähere Auskünfte: Markt Zell im Fichtelgebirge Bahnhofstraße 10 95239 Zell im Fichtelgebirge Tel. 09257/942-0 Mail: [email protected] Satzung Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 04. April 2016 Die Markt Zell im Fichtelgebirge erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende SATZUNG §1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Der Markt Zell im Fichtelgebirge erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungssatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr. (2) Der Markt Zell im Fichtelgebirge erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, 3. Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt. Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. §2 Schuldner (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.06.1999 mit den Änderungssatzungen vom 04.07.2001 und vom 06.07.2006 außer Kraft. Markt Zell im Fichtelgebirge Zell im Fichtelgebirge, 04. April 2016 Penzel 1. Bürgermeister Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen. 1. Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für bei einer Nutzungsdauer von bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 % ein Mehrzweckfahrzeug MZF 15 Jahren 2,70 Euro ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) 25 Jahren 3,40 Euro ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) 25 Jahren 3,90 Euro einen Tragkraftspritzenanhänger 25 Jahren 1,80 Euro einen Mehrzweckanhänger 25 Jahren 0,80 Euro 5 2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% ein Mehrzweckfahrzeug MZF 25,60 Euro ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) 82,40 Euro ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) 65,10 Euro einen Tragkraftspritzenanhänger TSA 22,30 Euro einen Mehrzweckanhänger 5,00 Euro 3. Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 24,00 € 3.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für a) sonstige Bedienstete 13,70 € b) ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 13,70 € Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde gerechnet. 50,00 € 3.3 Pauschale für Insekteneinsätze Geburt(en) Wir freuen uns, einen neuen Erdenbürger begrüßen zu dürfen und heißen ihn in unserer Gemeinde herzlich willkommen: Nele Lauterbach, geb. 18.04.2016, Austraße 7, 95239 Zell im Fichtelgebirge 6 Landratsamt Hof Mitteilung des Landratsamtes Hof an Presse/Rundfunk Wichtiger Hinweis für Imker: Bienen müssen gegen die Varroamilbe behandelt werden Zum Schutz der Bienenvölker hat das Landratsamt Hof eine Allgemeinverfügung erlassen und diese für sofort vollziehbar erklärt. Danach müssen alle im Landkreis Hof gehaltenen Bienenvölker von den Imkern im 2. Halbjahr 2016 gegen die Varroamilbe (Varroa destructor) behandelt werden. Zulässig sind dabei alle zur Bekämpfung der Varroatose der Bienen in Deutschland zugelassenen Präparate, die gemäß den Herstellerangaben im Rahmen der einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften verwendet werden müssen. Hintergrund der Anordnung ist die Tatsache, dass nach wie vor sämtliche Bienenvölker im Landkreis Hof von der Varroamilbe befallen sind. Dr. Lang vom zuständigen Fachbereich Veterinärwesen im Landratsamt Hof, betont, dass durch eine regelmäßige und planmäßige jährlich durchgeführte Behandlung zwar keine Milbenfreiheit erreicht wird, zumindest aber verhindert werden kann, dass es zum klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose kommt. Die durchgeführten Behandlungen sind in das Bestandsbuch nach der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel bei Tieren einzutragen. Die Behandlung darf im Übrigen nur während der trachtfreien Zeit durchgeführt werden. Wenn die Wirkstoffe Perizin, Milchsäure oder Oxalsäuredihydrat verwendet werden, müssen die Bienenvölker brutfrei sein. Dr. Lang weist darauf zusätzlich darauf hin, dass es wichtig ist, dass sich jeder Imker beim Amt für Landwirtschaft und Forsten, Hofer Straße 45, 95213 Münchberg, registrieren lässt. Damit erhält das Landratsamt Hof, Fachbereich Veterinärwesen, Informationen zur örtlichen Lage der Bienenstände und zur Anzahl der gehaltenen Bienenvölker. Dies dient zum Schutz der Bienenvölker, denn bei Auftreten von Amerikanischer Faulbrut oder anderer gefährlicher Bienenseuchen können betroffene Imker schnell informiert und Bienenseuchen wirksam bekämpft werden. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt (Telefon 09281/57-215). Inklusion und Barrierefreiheit: Arbeitssitzung der Seniorenpolitik im Landratsamt Hof Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn Menschen mit und ohne Behinderung sie gleichberechtigt mit anderen erreichen und nutzen können, und zwar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Wer aber auf Rollstuhl, Gehilfe oder ein anderes Hilfsmittel angewiesen ist, für den lauern oft unzählige Hürden im Alltag wie hohe Bordsteinkanten, unebene Gehwege, Türen, die sich vom Rollstuhl aus oder mit dem Langstock nicht öffnen lassen, unüberwindbare Stufen oder Treppen. Senioren- bzw. Behindertenbeauftragte, die im Rahmen der Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes in allen Gemeinden des Landkreises bestellt sind, sind hier die richtigen Ansprechpartner für Betroffene in der Region. Ihnen obliegt besondere Verantwortung bei der Ausgestaltung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und so nahmen die Seniorenbeauftragten des Landkreises gern die Gelegenheit wahr, sich bei der 1. Arbeitssitzung der Seniorenpolitik des Landkreises Hof in 2016 dazu umfassend zu informieren und das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Nach dem Grußwort des stellvertretenden Landrates HansPeter Baumann klärte Frau Rebert-Friedrich, Behindertenbeauftragte des Landkreises Hof, den Begriff „Inklusion“ im Sinne des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz. Inklusion heiße demnach nicht, dass sich Menschen mit Behinderung an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern vielmehr, dass die Gesellschaft Strukturen schaffe, die jedem Menschen eine umfassende Teilhabe ermöglichen. André Vogel, Zukunftscoach der Volkshochschule des Landkreises erklärte den Teilnehmern die „Wheelmap“, eine weltweite Landkarte zur Markierung von barrierefreien Orten. Mit dem Programm Bayern Barrierefrei 2023 möchte der Freistaat dieses Ziel verwirklichen und Bayern im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei gestalten. Darauf und insbesondere auf das Thema barrierefreies Bauen ging Maria Böhmer von der Bayerischen Architektenkammer ein. Nicht nur in öffentlichen Gebäuden und auf Bahnhöfen braucht man Barrierefreiheit, sondern auch im Öffentlichen Personennahverkehr muss Inklusion und Barrierefreiheit noch mehr Berücksichtigung finden. Dies habe man im Landkreis Hof mit der Einrichtung von Bürgerbussen umgesetzt, von denen besonders Senioren profitieren würden, so Michael Stumpf, zuständig für die Nahverkehrsplanung im Landkreis Hof. Herr Sack, Bezirksgeschäftsführer des VdK, stellte die aktuelle VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ vor. Am Ende der Sitzung erklärte Heiko Beetz von der Handwerkskammer Oberfranken, was einen generationenfreundlichen Betrieb auszeichnet. Bernd Nelkel vom Landratsamt Hof informierte über Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung des Landkreises. „Barrierefreiheit ist keine Sondermaßnahme für Menschen mit Behinderung, sondern schafft Lebensqualität für alle“, so die Organisatorin der Arbeitssitzung Elke Rebert-Friedrich, die sich über den großen Zuspruch und besonders auch über den regen Austausch der Teilnehmer freute. BAföG-Berechtigte: Anträge schon jetzt stellen Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt Hof empfiehlt, bereits jetzt die BAföG-Anträge für das kommende Schuljahr zu stellen. Gleiches gilt für „MeisterBAföG“-Anträge. Die Anträge sind erhältlich in den Rathäusern, den Geschäftsstellen der Verwaltungsgemeinschaften oder direkt beim Landratsamt Hof. Schüler und fortbildungswillige Meisteranwärter, die in Bayern erstmals BAföG beantragen möchten, können ihren Antrag auch online unter http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BAfoeG/BAfoeGonline stellen. Wer Fragen zur Ausbildungsförderung hat, kann sich gerne an die Mitarbeiter des Landratsamtes Hof unter den Tel. Nr. 09281/57-255 oder 09281/57-256 wenden. Bei der Stadt Hof erhält man Auskunft unter der Tel.Nr. 09281/815-1713. Detailierte Informationen gibt es zudem im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de und unter http://www.meisterbafoeg.info/de/99.php . Landratsamt Hof Pressestelle Hof, 03.05.2016 Holzforum Schwarzenbach am Wald lädt zum 4. FrankenWALDtag „Forst- und Landwirtschaft erleben“ am 12 . Juni nach Schwarzenbach ein Das Holzforum Schwarzenbach a. Wald lädt am Sonntag, den 12. Juni 2016, zu einem regionalen Waldbesitzertag, dem FrankenWALDtag 2016, nach Schwarzenbach a. Wald ein. Auf dem Festgelände an der Schützenstraße erhalten die Besucher bei freiem Eintritt in der Zeit von 10 bis 18 Uhr aktuelle und umfassende Informationen rund um das Thema „Forst- und Landwirtschaft erleben“. Geboten wird ein abwechslungsreiches Programm, dieses reicht von Ausstellungen zum Thema über einen „Waldparcour“ mit Forstwirtschaft live bis hin zu Tieren, die man in einem Freigelände bestaunen kann. Nähere Infos gibt es unter http://www.holzforum-schwarzenbach-wald.de/ . Landratsamt Hof Hauptverwaltung – Pressestelle Jugendhilfeausschuss tagt im Landratsamt: Kreisjugendpfleger Robert Sandig stellt Sozialraumanalyse vor - Gremium beschließt Fortschreibung Robert Sandig stellte die aktualisierte Sozialraumanalyse für den Landkreis Hof vor. Das Ziel einer Sozialraumanalyse besteht darin, grundlegende statistische Arbeitshilfen für die Jugendhilfe zur positiven Gestaltung von Sozialräumen für junge Menschen und deren Familien zur Verfügung zu stellen. Damit erhalten die freien Träger der Jugendhilfe, die kreisangehörigen Gemeinden, politische Entscheidungsträger sowie das Jugendamt eine Datenbasis für ihre verantwortungsvolle Arbeit und die Planung von Angeboten der Jugendhilfe, Jugendarbeit und familienunterstützender Maßnahmen. Kriterien dafür sind Zahlen von Jugendgerichtshilfefällen, erzieherischen Hilfen durch das Jugendamt, Alleinerziehenden, Familiengerichtshilfen bei Scheidung/Trennung, Trennungs-/Scheidungsverfahren, Beziehern von Sozialleistungen. Gemeindebezogen erfasst werden aber auch Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit, die Einkommenssituation und die Zahl der jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Aus diesen Hinweisen ergeben sich die jeweiligen sozialstrukturellen Belastungen für den Landkreis und die Gemeinden, im gezeigten Gesamtindex sind die einzelnen Werte zusammengeführt. Das Gremium stimmte einstimmig der Fortschreibung zu. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen den einzelnen Kommunen zur Verfügung gestellt und weitere Schritte, ggf. auch kommunalübergreifende Projekte, besprochen. Außerdem ging es in der Sitzung um die Zusage einer Förderung aus Jugendhilfemitteln. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bewilligten der Evang.-Luth. Kirchenge- 7 meinde Leupoldsgrün für den Anbau einer Fluchttreppe an den Jugendraum des Gemeindehauses einen Zuschuss. Auf der Tagesordnung stand auch die Beschlussfassung über die Jugendsozialarbeit an Schulen, dabei befasste sich das Gremium konkret um die Mittelschulen in Schwarzenbach am Wald und Schwarzenbach an der Saale. Die Jugendsozialarbeit an den Schulen ist eine sehr intensive Form Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen möchte der Landkreis mit dem Einsatz von Jugendsozialarbeitern an den Schulen die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. So stimmte das Gremium zu, die Arbeitszeit der an der Mittelschule Schwarzenbach am Wald im Rahmen der Jugendsozialarbeit eingesetzten Fachkraft mit Wirkung ab September zu erhöhen. Zum anderen folgte der Jugendhilfeausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, den an der Mittelschule Schwarzenbach a. d. Saale beschäftigten Sozialarbeiter auch an der Grundschule Schwarzenbach a. d. Saale einzusetzen. Seitens der Schuldnerberatung der Diakonie Hochfranken gab es Informationen zum Projekt „Moneytalk“. Sabine Prell und Stefanie Pschorn-Köhler stellten den Mitgliedern des Ausschusses Konzept und Ziele vor. MoneyTalk ist Projekt zur Finanzbildung und Schuldenprävention von jungen Menschen. Hauptziel des Projekts ist, Kinder und junge Menschen durch altersgerechte Angebote fit in Sachen Finanzen zu machen. Mehr dazu findet man unter http://www.diakonie-hochfranken.de/beratung-hilfe/soziale-beratung/schuldnerberatung.html. Der Leiter des Fachbereiches Jugend und Familie im Landratsamt Hof Gerhard Zeitler berichtete in Sachen „Bildungsregion“ vom 1. Dialogforum am 14.04.2016. Demnächst werden sich die Arbeitskreisleiter zu ihrer ersten Sitzung treffen, so Zeitler. Aktuelle Informationen zur Bildungsregion Stadt und Landkreis Hoffindet man unter www.bildungsregion-hof.de. Landratsamt Hof Hauptverwaltung - Pressestelle Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken gemeinnützige GmbH Außensprechstunde Das Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken bietet am Donnerstag, den 09. Juni 2016 eine Außensprechstunde im Landratsamt Hof an. Beratung: Für Menschen mit Autismus (auch ohne Diagnose), Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte. 8 Ort: Schaumbergstraße 14, 95028 Hof Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. Sprechzeiten: Regelmäßig jeden 2. Donnerstag im Monat von 9.00 – 13.00 Uhr Termin: Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab. Kontakt: Über Autkom Burgkunstadt Telefon Nr.: 09572 - 609 66- 0 Frau Stefanie Stark, Dipl. Pädagogin (Univ.) oder Herr Rudolf Donath, Dipl. Pädagoge (Univ.) vom Autkom Oberfranken beraten Sie gerne. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sicherheit lohnt sich jetzt doppelt Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt Präventionsprämien ein Lassen Sie Ihre Präventionsmaßnahmen im Unternehmen mit bis zu 500 Euro fördern! Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet ab 1. Mai 2016 Präventionsprämien für ihre Mitgliedsbetriebe an. Von der Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen über aktiven Gehörschutz, auch Gehörschutz mit Funk, bis zu Stehhilfen und Anti-Ermüdungsmatten reicht die Produktpalette der förderfähigen Anschaffungen. „Die Prämien sollen gezielt Anreize für Investitionen in die Arbeitssicherheit geben“, so Bernd Schulte-Lohmöller, alternierender Vorsitzender des Präventionsausschusses der SVLFG. „Unsere Initiative ist ein Beitrag, um die Selbstverantwortung der Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Betrieben zu stärken.“ Mit dem Prämiensystem werden solche Präventionsmaßnahmen gefördert, die besonders zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen. Es gelten bestimmte Rahmenbedingungen für die Bezuschussung. Ein Unternehmen kann maximal zwei Förderungen erhalten. Die Gesamtförderung ist auf 100.000 Euro für 2016 begrenzt. Zunächst ist der Förderantrag zu stellen. Denn mit der Förderzusage gehen Sie sicher, dass das ausgewählte Produkt den Anforderungen entspricht und noch Fördermittel vorhanden sind. Weitere Informationen zu Förderverfahren und Zuschusshöhen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite www.svlfg.de > Suchbegriff: Prämien. Fragen an die Mailadresse [email protected] werden gerne beantwortet. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. lichen Situation umso stärker. Gut ausgebildete, motivierte und sicherheitsbewusste Mitarbeiter sowie sichere, funktionstaugliche und schlagkräftige Technik sind Erfolgsfaktoren in den Unternehmen. „Das sind auch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche, sichere Häckselsaison und ein gesundes Ernte- und Wirtschaftsjahr,“ so Martin Empl. SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grashäckselsaison 2016 Sichere Ernte ist das Ziel „In der Häckselsaison 2016 soll es zu keinen Amputationsverletzungen bei Entstörungsarbeiten kommen“, formuliert Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Martin Empl das Ziel der Präventionsarbeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für die beginnende Erntesaison. Häcksler jüngerer Bauart sind inzwischen mit Brems- sowie automatischen Abschalt- und Sicherheitssystemen ausgerüstet. „Bei den älteren Modellen wird die bisher bestehende Sicherheitslücke – die Eingriffsmöglichkeit in nachlaufende Werkzeuge – derzeit durch entsprechende Nachrüstsätze geschlossen“, erläutert Reinhold Knittel, Geschäftsführer der SVLFG. Diese Nachrüstmöglichkeit basiert auf den geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften. Für die Präventionsmitarbeiter im Außendienst hat deshalb in den nächsten Wochen die Sicherheitsberatung in den Häckselunternehmen oberste Priorität. Die Angebote des besonderen „Sicherheitspaketes“ der SVLFG sind umfangreich: § Fahrerschulungen, auch zum Thema „Sichere Störungsbeseitigung“, § Unterstützung des Unternehmers bei Unterweisungen, unter anderem anhand typischer Unfallszenarien, § Bewegungsprogramm „Gesunder Rücken“ für Fahrer, Werkstatt- und Büromitarbeiter mit praktischen Übungen, § Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung von Häcksel- und Transportarbeiten, inklusive der Maßnahmen bei Störungen im Betriebsablauf, § Nachrüstung zur Sicherung von Revisionsöffnungen an Bestandsmaschinen mittels der Hersteller-Nachrüstsätze. „Wir setzen auf die Verantwortung der Unternehmer und die Besonnenheit und Professionalität der eingesetzten Fahrer“, unterstreicht Vorstandsvorsitzender Empl. „In Ausnahmefällen können aber auch Maßnahmen angeordnet werden.“ Rückmeldungen von Lohnunternehmern und Häckslerfahrern aus der letzten Saison sowie erste Reaktionen auf die neuen Nachrüstmöglichkeiten bestätigen: Die Fahrersicherheit steht an erster Stelle. Denn wenn ein Schaden eintritt, steht die ganze Häckselkette für lange Zeit still. Unternehmer und SVLFG sind sich einig: Arbeitsunfälle bringen großes Leid für alle Beteiligten und belasten die Betriebe in der grünen Branche in der aktuellen wirtschaft- Bei der Grasernte Martin Empl, Fotos: SVLFG Vorstandsvorsitzender der SVLFG Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. Kreisjugendring Hof Ferienprogramm 2016 Viele planen schon ihre Urlaubsreise für die Sommer-Ferien - höchste Zeit, Euch über die Ferienangebote der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Hof und des Kreisjugendringes zu informieren. 9 Mit unserer Auswahl an verschiedenen Ferienangeboten wollen wir alle jungen Leute von 6 - 25 Jahren und deren Eltern in der Gestaltung der Ferienzeit unterstützen. Programmheft herunterladen -Ferienpass 2016Bonusheft mit kostenlosen oder vergünstigten Eintritten für Kids von 6 – 16 Jahren. Erhältlich in der Gemeindeverwaltung. Viele neue Angebote in und um den Landkreis Hof! Reservierung beim Markt Zell im Fichtelgebirge, Zimmer 10 möglich. Abholung ab 11. Juli 2016 Preis: 5,00 Euro Ansprechpartner: Kommunale Jugendarbeit/Kreisjugendring Hof Hofer Str. 5 95176 Konradsreuth Tel: 09292-9679966 od. 973166 [email protected] Volkshochschule Telefon 09281-71450 Das Programmheft der Volkshochschule der Waldsteingemeinden Sparneck, Weißdorf und Zell im Fichtelgebirge liegt in der Gemeinde aus. Sie können das Programmheft auch unter www.vhs-landkreis-hof.de aufrufen. Bauarbeiten für das neue Verwaltungs- und Bildungszentrum der VHS des Landkreises Hof gehen zügig voran Der Umbau des früheren Wasserwirtschaftsamtes in der Hofer Ludwigstraße zu einem Zentrum der VHS Landkreis Hof geht zügig voran. Davon überzeugten sich Landrat 10 Dr. Oliver Bär (Mitte), VHS-Geschäftsführerin Ilse Emek (daneben) und Mitarbeiter der VHS des Landkreises bei einer Baubegehung. Im Eingangsbereich des ehemaligen Gebäudes des Wasserwirtschaftsamtes fallen vor allem die schönen Kreuzgewölbe ins Auge, die noch völlig intakt sind. Lediglich deren Bemalung müsse aufgefrischt werden, wie Planer, Diplom-Ingenieur Gregor Fischer, vom Planungsbüro "Spindler plus" aus Kronach, erklärt. Bis Anfang 2018 möchte die VHS ihr neues Bildungszentrum beziehen. Hinter den großen Toren des im Jahre 1824 errichteten Gebäudes entsteht ein VHS-Café, in dem sich künftig Teilnehmer und Passanten stärken können. Naturpark Fichtelgebirge e.V. Liebe Bewohner und Besucher des Fichtelgebirges, im Naturpark Fichtelgebirge erwartet Sie auch heuer wieder ein umfassendes und abwechslungsreiches Jahresprogramm. Lassen Sie sich ein auf unsere einzigartige Kulturlandschaft, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet, auf ihre geologischen Besonderheiten und historischen Schätze. Sie haben die Möglichkeit, sich hier zu erholen und auch auf Entdeckungstour zu gehen. Unsere Naturpark Infostelle Freilandmuseum Grassemann ist in diesem Sommer als Außenstelle der Bayreuther Landesgartenschau eine ganz besondere Attraktion – mit der Kulturlandschaft rund um den Einfirsthof und einem Wiesen-Labyrinth. Wir möchten mit unseren vielfältigen Angeboten Gästen und Einheimischen den Blick öffnen für unsere Natur, Kultur und Geschichte. Viel Spaß Ihnen allen dabei! Eine Bitte noch: Bei Veranstaltungen mit Anmeldung bitte rechtzeitig, mindestens zwei Tage vorher, anmelden! Grundsätzlich sollten die Teilnehmer bei Wanderungen, Führungen und Exkursionen gut zu Fuß sein, sich nicht überfordern, entsprechend der Witterung gekleidet sein und festes Schuhwerk tragen. Dr. Karl Döhler, Landrat und 1. Vorsitzender des Naturparks Fichtelgebirge So erreichen Sie uns: Naturpark Fichtelgebirge Geschäftsstelle: Landratsamt Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9; 95632 Wunsiedel www.naturpark-fichtelgebirge.org www.pflanze-des-monats.de www.rotvieh-fichtelgebirge.de www.gartenschlaefer-oberfranken.de Geschäftsführer: Ronald Ledermüller, Telefon 09232/80482 Gebietsbetreuung: Eckardt Kasch, Telefon 09232/80-543 [email protected] [email protected] Museumspädagogik, Infostellen: Karen Görner-Gütling, M.A. Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Telefon 0921/728-370 [email protected] Hundesteuer Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass nach der „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer“ das Halten von Hunden anzeigepflichtig ist. Auszug aus der Satzung: § 11 (1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.“ Um entsprechende Beachtung wird gebeten. An-, Ab- und Ummeldungen werden im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 04 (Kasse), während der allgemeinen Geschäftsstunden entgegengenommen. Vordrucke finden Sie auch auf unserer Homepage (www. markt-zell.de) unter Rathaus – Formulare und Anträge – Kasse – Meldung zur Hundesteuer. Hecken und Sträucher Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist darauf hin, dass Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängende Baumteile, Sträucher und Hecken so auszuschneiden, dass weder der Straßen- noch der Fußgängerverkehr durch überhängende Äste behindert werden können. Für private Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass Äste und Zweige in die Gehwege nicht unter einer Höhe von 2,30 m und in die Fahrbahnen von Straßen nicht unter einer Höhe von 4,00 m hereinragen dürfen. Schon mancher Verkehrsunfall ist nur dadurch entstanden, weil Verkehrszeichen durch Hecken oder Äste verdeckt waren oder Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten, weil die Benutzung des Gehsteigs unmöglich war. Hausund Grundstückseigentümer sollten bedenken, dass sie unter Umständen bei einem eventuellen Unfall strafrechtlich mitverantwortlich gemacht werden können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass laut Verordnung des Marktes Zell im Fichtelgebirge über die Reinhaltung und Sicherung der Gehbahnen die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Straßenrinne von Gras und Unkraut zu säubern, Jedoch ist nicht erlaubt, bei diesen Arbeiten Pestizide zu verwenden. Bei der zuletzt durchgeführten Verkehrsschau haben die Polizei und das Landratsamt Hof darauf hingewiesen, dass diese Pflichten unbedingt einzuhalten und ggf. mit Zwangsgeldandrohung und Ersatzvornahme auf Kosten des Grundstückseigentümers durchzusetzen sind. Straßen und Wege Schadenmeldung online Ab und zu treten Mängel oder Schäden an den gemeindlichen Einrichtungen auf. Dies können beispielhaft sein: Fahrbahndecke, Radweg, Fußweg schadhaft Gully verschmutzt oder verstopft Kanaldeckel locker oder klappert Beschädigung an Spielplatzeinrichtungen Straßenbeleuchtung ausgefallen (Hausnummer angeben) Straßeneinsicht versperrt Überhängende Äste oder überwachsende Hecken Wilde Müllkippe oder Autowracks etc. Verkehrszeichen oder Straßenschild beschädigt/fehlt Wenn Sie einen Missstand feststellen, bitten wir Sie hier um Mitteilung, um schneller reagieren zu können. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich. Nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.markt-zell. de. Klicken Sie Kontakt – Kontaktformular Schadensfall – bitte ausfüllen und absenden. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Verbrennen von Gartenabfällen 16. März bis 15. Mai und vom 01. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres Notrufnummer Bayernwerk AG Störungsnummer Strom: Störungsnummer Gas: T 09 41-28 00 33 66 T 09 41-28 00 33 55 11 Feuerwehr und Rettungsdienst Einheitliche Notrufnummer Polizei Krankentransporte ärztl. Bereitschaftsdienst Wertstoffhof Münchberg 112 110 19222 116 117 Abfallbeseitigung Wichtige Adressen und Telefonnummern: Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof, Kirchplatz 10, 95028 Hof, Telefon 09281 / 7259 - 0 Internet: www.azv-hof.de Abfallberatung: Tel. 09281 / 7259 – 95 Umbestellung Müllbehälter: Landkreis Hof: 09281 / 57 – 499 Wertstoffmobil: Das Wertstoffmobil kommt an folgenden Tagen jeweils freitags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach Zell im Fichtelgebirge, Standort Bauhof Winholzstraße: Freitag, 17.06.2016 und 08.07.2016 Wichtiger Hinweis: Das Abfuhrunternehmen Böhme ist bemüht, die aufgestellten Sammelcontainer (Wertstoffinseln) regelmäßig zu entleeren. Sollte es dennoch vorkommen, dass sie einen überfüllten Container bemerken, so rufen Sie bitte bei der Fa. Böhme GmbH (kostenlose Hotline 08002634632) an. Weitere Informationen im Abfallkalender, Landkreis Hof. Sollten Sie keinen Abfallkalender erhalten haben, beim Markt Zell im Fichtelgebirge im Einwohneramt liegen sie aus und können kostenlos mitgenommen werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch unter www.azv-hof.de. Öffentliche Wertstoff-Container sind aufgestellt: Zell im Fichtelgebirge: Am Alten Bahnhof, Humboldtstraße, Seniorenhaus Friedmannsdorf: Feuerwehrgerätehaus Grossenau: Kriegerdenkmal Mödlenreuth: Milchhäuschen Großlosnitz: Nähe Feuerwehrhaus 12 Öffnungszeiten: Do: 14.00 – 18.00 Uhr Fr: 9.00 – 12.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Sa: 8.00 – 12.00 Uhr Das Angebot gilt für alle Landkreisbürger. Auch Bürger aus Sparneck, Zell im Fichtelgebirge, Weißdorf, Ahornberg, Stammbach, Helmbrechts etc. können ihre Wertstoffe zu den Zeiten am Wertstoffhof Münchberg anliefern. Was abgegeben werden kann und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.azv-hof.de. Auskunft erteilt ferner die Abfallberatung des AZV unter Tel. 09281/7259-95. Presseinformation Gipfeltour zum Silberberg Besichtigung des AbfallServiceZentrums und der ehemalige Deponie Silberberg Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Dem Abfall auf der Spur“ bietet der Abfallzweckverband Hof gemeinsam mit der VHS Landkreis Hof die Besichtigung des AbfallServiceZentrums und der ehemaligen Deponie Silberberg an. Termin ist Freitag 17. Juni und Freitag 24. Juni jeweils um 15 Uhr. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich (Tel. 09281/7259-95, Mail [email protected]). Mit 562 m ü. NN ist der Silberberg eine der höchsten Erhebungen in Hof und bietet einen herrlichen Rundblick über Hof und Umgebung. Der AZV hat eine Entdecker-Tour über die ehemalige Deponie Silberberg kreiert, bei der es Interessantes zu erfahren gibt und der Gipfel erklommen wird. Die Tour vermittelt Einblicke in die Historie der Deponie und das zukünftige Deponiemonitoring. Sie informiert ferner über die derzeitige Nutzung als AbfallServiceZentrum und die Annahme einer Vielzahl an Abfällen. Interaktive Elemente machen die Tour spannend und kurzweilig. Weitere Infos und Anmeldeformalitäten unter www.azv-hof. de Bild: Station der Entdecker-Tour am Gipfel des Silberbergs (ehemalige Deponie Silberberg) Presseinformation AZV-Sammlung von Elektrokleingeräten und Metallen eBoxen wurden an Wertstoffinseln aufgestellt Seit Kurzem steht an einigen Wertstoffinseln neben dem Glas-, Leichtstoff- und Altkleiderbehälter auch eine sogenannte eBox zur Sammlung von Elektrokleingeräten und Metallen. Durch den kurzen Weg zur Entsorgungsstelle möchte der Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof noch mehr Bürger motivieren Elektrokleingeräte und Metalle getrennt zu sammeln. Bei dem Projekt handelt es sich zunächst um einen Versuch, der zeigen soll, wie die Bürger die neue Sammelmöglichkeit annehmen. Eingeworfen werden dürfen sämtliche Elektrokleingeräte, wie Rasierapparat, Bohrmaschine, Fön, CD-Player, Handy, Toaster und Co. Aber auch Gegenstände aus Metall wie Kochtöpfe, Pfannen, Werkzeuge und Kabel können eingegeben werden. Nicht hinein gehören Bildschirme, Leuchtstofflampen, Batterien und Akkus. Auch wird gebeten soweit möglich Akkus und Batterien aus den Geräten zu entfernen und getrennt über Wertstoffhöfe, –mobile oder den Handel zu entsorgen. Zu beachten sind die Einwurfzeiten von Montag bis Samstag von 7-19 Uhr! Bereits seit über 20 Jahren sammelt der AZV Elektroaltgeräte über seine Wertstoffhöfe und –mobile ein. Seit Anfang März stehen bereits bei rund 30 Elektrohändlern in Stadt und Landkreis Hof zusätzlich „eTonnen“ zur Annahme von Elektrokleingeräten bereit. Mit den neuen Angeboten, der eBox und der eTonne, möchte der AZV Hof die Erfassungsquote für Elektroaltgeräte erhöhen und gleichzeitig den Bürgern noch mehr Service bieten. Speziell geht es dabei um die kleineren Elektroaltgeräte, die oftmals noch über die Restmülltonne entsorgt werden. Näheres über die eTonne & eBox sowie die Standorte finden sich auf der Internetseite des AZV unter www.azvhof.de. Geschäfte, die sich am Projekt eTonne beteiligen möchten, erhalten Auskunft unter der Telefonnummer 09281/725915. Standorte: Stadt Hof Lettenbachweg, Parkplatz Breslaustraße, beim Städt. Baubetriebshof Oelsnitzer Staße, Einmündung Jägerzeile Peuntweg, Parkplatz Ossecker Straße, Parkplatz gegenüber städt. Stadion Jahnstraße, Einmündung Heinrich-Egloff-Straße Nailaer Straße, gegenüber „Am Bürgerheim“ Stadt Münchberg Friedhofsweg Stadt Naila Bahnhofsparkplatz Stadt Rehau Parkplatz Hallenbad Anton Dittrich aus Hof nutzt als Erster die eBox Freiwillige Feuerwehren Feuerwehr Zell 19.06.2016 P 08:30 Rettung aus Höhen und Tiefen, Absturzsicherungssatz, Gerätesatz Auf-und Abseilgerät (mit FF Gefrees) (Lauterbach) 25.06.2016 P 16:00 Abnahme Leistungsprüfung "Hilfeleistungseinsatz" (Lauterbach) 25.06.2016 P 17:00 Inspektion, Anwesenheitspflicht alle Aktiven + Jugend in Uniform (Lauterbach) Feuerwehr Friedmannsdorf 05.06.2016 P 09:00 Uhr Objektübung in Rieglersreuth. Erstangriff vom Hydranten. Aufbau einer Schlauchleitung vom Teich (Kdt./Stellv.) 26.06.2016 P 09:00 Uhr Löschteich aus mähen / Funkübung Digital u 2 m Band (Kdt./Stellv.) Feuerwehr Walpenreuth 19.06.2016 P 08:30 Uhr Umgang mit Kleinlöschgeräten (Kdt.) Feuerwehr Kleinlosnitz 17.06.2016 P 19:30 Uhr Übung gemäß Leistungsabzeichen (Kdt.) Feuerwehr Grossenau 17.06.2016 P 18:30 Uhr Garagenbrand bei Schoberth (Kdt.) Schauen Sie bei uns mal rein: www.ff-markt-zell.de e-mail: [email protected] 13 Kameraden, Vereins - und Fördermitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge schafften es bei ihrer „Zamm geht´s Aktion“ den Spielplatz an der Bahnhofstraße auf Vordermann zu bringen. Sie stutzten die Büsche und reinigten den Gehweg. Die Firma Schreiner Transporte spendete einen Anhänger voll Hackschnitzel, welche nun den Bereich um die Büsche ein ordentliches Aussehen verleihen. Spitzhacke und Schaufeln kamen zum Einsatz, um die Fallschutzzone an einigen Spielgeräten zu vergrößern. Von dem Gewinn beim Wettbewerb der Raiffeisenbank Hochfranken West eG schaffte die Feuerwehr, mit Unterstützung der Zeller Gemeinde, neben einem neuen Federwippgerät auch eine Wackelbrücke an. In den Fallschutzzonen um die Spielgeräte sorgt nun jede Menge Sand für einen weichen Boden. Viele Schubkarren mit Sand kippten die fleißigen Helfer auch in den Sandkasten um die Rutsche. Den Spielplatz grenzt ein Maschendrahtzaun ab, der Abschnittweise kaputt war oder ganz fehlte. In diesen Bereichen entfernten die Kameraden den defekten Zaun und ersetzten ihn durch einen Neuen. Leider hatten am nächsten Tag Unbekannte den Zaun bereits wieder stellenweise demoliert. Einigermaßen ließ er sich jedoch richten. Dennoch hat sich der Einsatz der Sechsundzwanzig fleißigen Helfer gelohnt und am Nachmittag des Aktionstages blickte man in zufriedene Gesichter. Kurz nach Abschluss der Arbeiten sah man bereits einige interessierte Bürger, die sich den Spielplatz in neuem Glanz ansahen. Auch in den weiteren Tagen fand er viel Anklang bei den Jüngsten und deswegen wäre es schön, wenn jeder etwas Rücksicht auf das Geschaffene nimmt, damit es lange für die Kinder erhalten bleibt. Mit dieser Aktion hat die Feuerwehr wieder einmal bewiesen, dass sich nicht alles nur ums Feuerwehrwesen dreht. Denn neben den aktiven Kameraden, gibt es den Feuerwehrverein. Jeder kann beitreten, unabhängig vom aktiven Dienst. Neben geselligen und familiären internen Veranstaltungen veranstaltet dieser unter anderem das Winter- und Hallenfest und war für den Ausschank beim letztjährigen Wolkenstiererfest zuständig. So unterstützen die Mitglieder des Vereins in indirekter Weise die aktive Feuerwehrarbeit. BRK Bereitschaft Zell BRK Bereitschaft Stammbach / Zell mit Jugend Bereitschaftsleiter: Roland Schlick, 0160-8582164 oder 01795775515 Jeden Samstag (außer Feiertag): ab 17.00 Uhr Unterricht 14 im BRK-Heim Zell Jeden Mittwoch von 18-19 Uhr -Kleiderkammer für kostenlose Abgabe in Stammbach. Kleidercontainer vom BRK stehen am alten Bahnhof Zell und neben Pausenhof Schule Zell beim BRK Heim. BRK –Bereitschaft Stammbach/Zell Kleiderkammer –Flohmarkt Fritz-Müller-Str. 4a, 95239 Zell im Fichtelgebirge Die Kleiderkammer der BRK-Bereitschaft Stammbach/Zell ist jeden Samstag von 17-18 Uhr außer Feiertag geöffnet. Bei Fragen 09257-7170 Fam. Schlick oder 09257-965888 Fam. Wevelsiep Kleider und Sachspenden, Bettwäsche, Vorhänge, Plüschtiere, Spielwaren werden gerne entgegengenommen. Es besteht außerdem die Möglichkeit die Altkleidersäcke im Container am “ alten Bahnhof“ zu deponierenoder in den beiden Containern vor dem BRK Heim-neben Schul-Pausenhof. Danke, dass Sie uns unterstützen! Die Bereitschaftsleitung Grundschule Zell im Fichtelgebirge „Unser Pausenhof soll bunter werden“ unter diesem Motto trafen sich Eltern, Lehrer, Erzieherinnen der Nachmittagsbetreuung und Schüler der Grundschule Zell. Alle packten mit an um einen schönen, farbigen Schulhof zu gestalten. Von Laub entfernen bis hin zum Regenrinnen begradigen waren zahlreiche Aufgaben auf dem Plan der Organisatorinnen vom Elternbeirat. Das neu aufgebaute Klettergerüst bekam einen weichen Fallschutz aus Holzspänen, ein zugewachsener Hang der sich direkt vor den Fenstern der Nachmittagsbetreuung befindet wurde zu einem schönen Steingarten. Alte Bäume mussten weichen, dafür wurden verschieden Sträucher wie Himbeere, Johannisbeere, Heidelbeere sowie ein Apfelbaum gepflanzt. Bald schon werden die Kinder die ersten Früchte naschen dürfen. Aus Weidenästen wurde ein Kreis angelegt, aus dem ein grünes Zelt entstehen wird welches zum Verstecken und spielen einlädt. Einzelne Baumstämme wurden mit bunt gestrickter „Kleidung“ versehen und zahlreiche Beete bekamen einen schönen Abschluss aus Granitsteinen. Bereits im Vorfeld gestaltete ein Graffitikünstler die Wand einer Garage welche an den Pausenhof angrenzt mit einem bunten Motiv das perfekt zur Grundschule passt. Einen Tag lang wurde Unkraut entfernt, Bänke aufgestellt, Bäume und Sträucher gepflanzt, Zaun gestrichen, Holzspäne verteilt, und vieles mehr. Stolz begutachtet wurde das Geschaffte dann zwischendurch bei der gemeinsamen Brotzeit. Durch das gemeinsame Arbeiten erstrahlt der Schulhof der Grundschule Zell nun im neuen Glanz und die Schüler dürfen sich auf farbenfrohe Pausen freuen. Sonntag, 26.06.2016 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer i.R. Dr. Koch) gleichzeitig Kindergottesdienst anschließend Kirchenkaffee Gottesdienst im Seniorenhaus Zell: Mittwoch, 01.06.2016 : 10.30 Uhr (Pfarrerin Rauh) Treffpunkt Mutter und Kind: (0 – 3 Jahre) Mittwoch, 01.06.2016 9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, 15.06.2016 9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, 29.06.2016 9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Informationen bei Melanie Fuchs (Tel. 7177) oder Caroline Korndörfer-Rüger (Tel. 216306) Jungschar „Blätzla“: dienstags von 17.00 bis 18.30 Uhr (außer in den Ferien) im Evang. Gemeindehaus Jugendgruppe „Basecamp“: (für Jugendliche ab 17 Jahren) montags um 18.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Montag, 13.06.2016 19.00 Uhr Nordic Walking Tour Treffpunkt: Schulparkplatz Seniorenausflug: Donnerstag, 23.06.2016 nach Bad Steben 13.00 Uhr Abfahrt ab Marktplatz Zell Bibelgesprächskreis: Donnerstag, 02.06.2016 19.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Donnerstag, 09.06.2016 19.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchengemeinde Zell im Fichtelgebirge Gottesdienste: Sonntag, 05.06.2016 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Feier der Diamantenen, Eisernen und Gnaden-Konfirmation (Pfarrerin Rauh) Sonntag, 12.06.2016 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer i.R. Müller) gleichzeitig Kindergottesdienst Sonntag, 19.06.2016 9.30 Uhr Gottesdienst (Lektorin Bergmann) Chöre: Montag, jeweils 17.00 Uhr Kinder- u. Jugendchor im Evang. Gemeindehaus Dienstag, jeweils 20.15 Uhr Kirchenchor im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, jeweils 18.00 Uhr Posaunenchor im Evang. Gemeindehaus Mittwoch, jeweils 20.00 Uhr Gospelchor im Evang. Gemeindehaus Pfarrerin Rauh ist vom 10.6. bis 6.7.2016 in Urlaub. Vertretung haben Pfarrer Scheirich, Sparneck und Pfarrerin Teschke, Weißdorf. 15 Vereinsnachrichten und -veranstaltungen KATH. KURATIE Weißdorf, Sparneck, Zell 04.06.2016 18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck 06.06.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 07.06.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Sparneck 09.06.2016 20.00 Uhr Treffen der PG-Räte und der KV mit evang. Kirchenvostand im evang. Gemeindehaus in Münchberg 11.06.2016 18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck 13.06.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 14.06.2016 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich – der Kleinbus fährt um 18.30 Uhr ab Mühlteichplatz Sparneck 18.06.2016 18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck 19.06.2016 10.00 Uhr Festgottesdienst zur Firmung durch H.H. Weihbischof Dr. Herwig Gössl in Münchberg für die Firmlinge aus Münchberg und Sparneck 19.00 Uhr Taizégebet im katholischen Pfarrheim, Sparn eck 20.06.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 21.06.2016 14.30 Uhr Eucharistiefeier zum Seniorennachmittag in Sparneck anschl. gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen danach “Der Sommer lässt grüßen” - mit Gesang und Musik in den Sommer, gestaltet von den “Bergfegern aus Sparneck” – Der Kirchenbus fährt zu den üblichen Zeiten 25.06.2016 18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck 27.06.2016 15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle Sparneck 28.06.2016 21.00 Uhr Gottesdienst zum Fest Johannes des Täufers in Sparneck anschl. Johannisfeuer im Pfarrgarten mit fröhlicher Lagerrunde 30.06.2016 20.00 Uhr Gemeinsamer Ausschuss d. PGR des Seelsorgebereichs in Enchenreuth 16 05.06.2016: Ev. Luth. Kirchengemeinde 9.30 Uhr Jubel – Konfirmationen, Sankt Gallus Kirche 10.06.2016: Bauernhofmuseum 20.00 Uhr A schönä Leich, Gastspiel der Baumänner aus Kulmbach, Kleinlosnitz 11.06.-28.08.2016: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz Blockhalden-Leben aus der Eiszeit 12.06.2016: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz 1817…oder die Sehnsucht nach der schönen neuen Welt – Theaterstück gespielt von der Bletsch’n-Bühna 13.06.2016: Frauenauszeit - Evang. Kirchengemeinde Zell 19.30 Uhr Nordic-Walking, Treffpunkt Schulparkplatz 23.06.2016: Seniorenkreis Evang. Kirche Ausflug 24.06.-26.06.2016: Fußballclub Zell Sportfest, Fußballplatz 26.06.2016: Hollerstaudn Gartenverein Zell Tag der offenen Gartentür, Tagespresse Herzliche Einladung zum Vereinsabend jeden ersten Dienstag im Monat ab 19°° in der Kleinen Turnhalle Der TSV Lädt alle Freunde, Gönner und Mitglieder zum Vereinsabend /Küchenparty ein. Es soll ein ungezwungenes Treffen sein um zu „Waafen und sich auszutauschen“ Auf euer Kommen freut sich der Turnrat des TSV Zell Schnuppertraining beim Tennisclub Waldstein/Zell Der Tennisclub Waldstein bietet wieder ein kostenloses Schnuppertraining für Kinder an. Diese dürfen ohne Mitgliedschaft am Tennistraining teilnehmen. Wöchentlich, jeweils donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, treffen sich die Kinder auf dem Gelände des Tennisclubs. Das erste Training findet am Donnerstag, 02. Juni statt. Tennisschläger stellt der Verein zur Verfügung, die Teilnehmer sollten Sportschuhe mit glatter Sohle tragen. Ansprechpartner: J. Last Tel. 09257/9650050 W. Ehmann Tel. 09257/394 Jagdgenossenschaft Walpenreuth-Grossenau Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung am Freitag, 10.06.2016 um 20.00 Uhr Gasthof Waldfrieden, Walpenreuth. Tagesordnung: 1.) Begrüßung 2.) Jagdpachtverhältnis 3.) Änderung des Pachtvertrages 4.) Sonstiges Jagdvorsteher Kellerer Oberfränkisches Bauernhofmuseum Kleinlosnitz Theaterwochenende im Bauernhofmuseum Kleinlosnitz Im Juni gibt es im Bauernhofmuseum zwei Gastspiele. Das Kulmbacher Baumann ist ein privates Theater, in dem ein anspruchsvolles Kulturprogramm geboten wird. Birgit und Rüdiger Baumann und Charis Hager spielen die Familie Meier. Oma ist gestorben. Aus diesem Anlass kommt die ehemalige Familie zusammen. Im Bestattungsinstitut werden einige Dinge ans Licht gebracht - über Ärzte, die Ehe, die Arbeit, Beziehungen, Ausländer, Zwischenfälle und ach ja - über Oma. A schöna Leich, am Freitag, den 10.6. um 20.00 Uhr im Bauernhofmuseum Ein großes Theaterstück von Walter Tausendpfund aus Pegnitz führt in die schwere Zeit am Anfang des 19. Jahrhunderts. „1817… oder die Sehnsucht nach der schönen neuen Welt“ führt in die Zeit der Auswanderung nach Nordamerika. Walter Tausendpfund hat das Stück für den Dietelhof in Kleinlosnitz geschrieben. Die Bletsch´n Bühna aus Unterleinleiter spielt das Stück am Soontag, den 12.6. um 15.30 Uhr im Dietelhof. Karten gibt es für jeweils 12,- €. 17 Wir gratulieren nachträglich ... Herrn Max Schneider zum 85. Geburtstag Herrn und Frau Wilfried und Helga Rudolph zur Goldenen Hochzeit (mit 1.Bürgermeister Horst Penzel) (mit Pfarrerin Marina Rauh, 1.Bürgermeister Horst Penzel, Tochter Nadja Rudolph und Enkeltochter Antonia Rudolph) Frau Christa Käppel zum 85. Geburtstag Herrn Alfred Fraas zum 85. Geburtstag (mit Sohn Jürgen Käppel und 1.Bürgermeister Horst Penzel) (mit Lebensgefährtin Johanna Enders und 1.Bürgermeister Horst Penzel) Redaktioneller Hinweis Annahmeschluss für die Juli-Ausgabe: 15.06.2016 Herrn und Frau Erhard und Emma Lieberwirth zur Eisernen Hochzeit (mit 1.Bürgermeister Horst Penzel und Pfarrerin Marina Rauh) 18 Hinweis: Die Anzeigenannahme hat übernommen die Fa. Grafik+Druck unglaub.zell Vorderer Steinbühl 24, 95239 Zell im Fichtelgebirge. 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