Informationsblatt Juni 2016 - Markt Zell im Fichtelgebirge

Informationsblatt
des Marktes Zell im Fichtelgebirge
Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Zell im Fichtelgebirge
- Mitteilungen - Berichte - Anzeigen Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
Nr. 398
1. Juni 2016
Öffnungszeiten Gemeindebücherei
Donnerstag:
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Tel. 09257 / 942 – 80
ALLGEMEINES
Neu eingetroffen:
Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Freitag
Donnerstag
08.00 Uhr – 12.30 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Bücher
Dringende Angelegenheiten können nach
telefonischer Vereinbarung auch außerhalb
dieser öffentlichen Amtszeiten erledigt werden.
Adressen
Markt Zell im Fichtelgebirge
Bahnhofstraße 10, 95239 Zell im Fichtelgebirge
Tel. 09257 / 942-0, Fax 09257 / 942-92
Internet: www.markt-zell.de
e-mail: [email protected]
Grundschule Zell im Fichtelgebirge
Mittelschule Zell im Fichtelgebirge
Schulstraße 4, 95239 Zell im Fichtelgebirge
Tel. 09257 / 338, Fax 09257 / 562
Internet: www.vszell.de
e-mail: [email protected]
Seniorensprechstunde
im Rathaus
Sprechzeiten
regelmäßig jeden 1. Donnerstag im Monat
von 14.00 bis 15.00 Uhr
DVD
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Marktgemeinderat Zell im Fichtelgebirge
Die öffentlichen Sitzungen
des Marktgemeinderates Zell im Fichtelgebirge
finden i. d. R. am letzten Freitag
eines Monats um 18.30 Uhr statt.
Sitzung vom 29.04.2016
Punkt 1:
Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen
des Marktgemeinderates vom 01.04.2016 und des
Grundstücks- und Bauausschusses vom 17.03.2016
sowie Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzungen vom 01.04.2016
Zu den Niederschriften der Sitzungen des Marktgemeinderates vom 01.04.2016 und des Grundstücks- und Bauausschusses vom 17.03.2016 werden keine Einwendungen
erhoben. Die Niederschriften gelten damit als genehmigt.
Schriftführer Kreil gibt sodann folgende Beschlüsse aus
nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:
Punkt 1:
Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Erstellung eines
EDV-gestützten Kanalkatasters
Beschluss:
Der Auftrag für die Erstellung eines EDV-gestützten Kanalkatasters wird an das Planungsbüro USS-Consult, Naila, entsprechend dem Angebot vom 27.01.2016 vergeben.
Dem Abschluss des Ingenieurvertrages wird zugestimmt.
Abstimmung: 14:0
Punkt 2:
Vergaben für das Wiesenfest 2016
Beschluss:
Der Ausschank von Bier und nichtalkoholischen Getränken anlässlich des Wiesenfestes 2016 wird entsprechend
der Bewerbung vom 29.02.2016 an den FC Zell vergeben.
Abstimmung: 14:0
Punkt 3:
Leichenhalle;
Auftragsvergabe für die Sanierungsarbeiten an der Treppenanlage
Beschluss:
Der Auftrag für die Sanierungsarbeiten an der Treppenanlage der Leichenhalle wird entsprechend des Angebotes
vom 15.02.2016 an die Fa. Schlick, Zell im Fichtelgebirge,
zum Angebotspreis von 12.923,40 Euro vergeben.
Abstimmung: 14:0
Punkt 4:
Schule Zell im Fichtelgebirge;
Abschluss eines Ingenieurvertrages für brandschutztechnische Maßnahmen
2
Beschluss:
Dem Abschluss des Ingenieurvertrages für brandschutztechnische Maßnahmen an der Schule Zell im Fichtelgebirge mit dem Ingenieurbüro Albrecht, Helmbrechts, wird
zugestimmt. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Haushaltsstelle 1.7711.9450 (Bauhof Winholzstraße).
Abstimmung: 14:0
Punkt 2:
Ehrungen verdienter Kommunalpolitiker
3. Bürgermeister Dieter Tröger ehrt folgende Bürgermeister bzw. Gemeinderäte für langjährige Mitgliedschaft im
Marktgemeinderat:
Erich Hilpert
20 Jahre
Horst Penzel
25 Jahre
Er dankt für deren Engagement zugunsten der Allgemeinheit und überreicht ihnen eine Urkunde sowie einen Geschenkkorb.
Punkt 3:
Bauanträge
Andreas Hübner, Untere Hangstraße 8, 95239 Zell
im Fichtelgebirge, Anzeige der Beseitigung des Anwesens Bahnhofstraße 19, Grundstück Fl.Nr. 159
Gemarkung Zell im Fichtelgebirge
Beschluss:
Gegen das Vorhaben bestehen keine Einwände.
Abstimmung: 13:0
Punkt 4:
Energiewirtschaft;
Gleichstrompassage Süd-Ost
Nach den Worten von 1. Bürgermeister Penzel gibt es
nichts Neues zu berichten.
Punkt 5:
Bauleitplanung der Stadt Münchberg;
1. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung des „Grünen Zentrums“
Beschluss:
Seitens des Marktes Zell im Fichtelgebirge bestehen keine eigenen Planungen und Maßnahmen, die den obengenannten Plan berühren können. Auch ansonsten bestehen
keine Bedenken und Einwände gegen die Bauleitplanung
der Stadt Münchberg für die Errichtung des „Grünen Zentrums“.
Abstimmung: 13:0
Punkt 6:
Bauleitplanung der Stadt Gefrees;
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Scheibenfeld“
Beschluss:
Seitens des Marktes Zell im Fichtelgebirge bestehen keine
eigenen Planungen und Maßnahmen, die den obengenannten Plan berühren können. Auch ansonsten bestehen keine Bedenken und Einwände gegen die Bauleitplanung der
Stadt Gefrees zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37
„Scheibenfeld“.
Abstimmung: 13:0
Punkt 7:
Ausbau der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße
Am 07.04.2016 erfolgte eine Informationsveranstaltung für
die Anlieger der Fritz-Müller-Straße und der Schulstraße.
Als Ergebnis daraus ist festzuhalten:
a) Die Notwendigkeit des Wendehammers wird bezweifelt.
b) Die Notwendigkeit des Gehsteigs der Stichstraße der
Fritz-Müller-Straße wird ebenfalls bezweifelt.
c) Es sind belastbare Verkehrszahlen wegen der Einstufung als Haupterschließungsstraße zu ermitteln.
d) In der Schulstraße soll ein Buswartehäuschen errichtet
werden.
In der Folge hat sich ein Anlieger an die Gemeinde mit weiteren Fragen gewandt. Die Fraktionssprecher haben diese Mail zugleich erhalten. Zudem hat der Anlieger an den
Landkreis Hof eine Anfrage wegen der Kreisstraßen in Zell
gerichtet. Diese Anfrage wurde seitens des Fachbereichsleiters Tiefbau am 21.04.2016 u.a. wie folgt beantwortet:
1. Die Kreisstraße bleibt für den Schwerverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter gesperrt.
2. Die Sperrung der Straße kann kontrolliert und muss geahndet werden.
3. Der neue Straßenaufbau der zu sanierenden Ortsstraßen
ist von einer ganz anderen Qualität und wird weit länger
halten als der alte, bis auf die Deckschicht (Verschleißschicht), dies auch wenn einige Lkw´s trotz Verbot die
Ortsstraßen benützen.
4. Eine Kostenbeteiligung durch den Landkreis an den
Ortsstraßen ist nicht vorgesehen.
Zu den Ergebnissen der Veranstaltung am 07.04.2016 ist
festzustellen:
a) Die Notwendigkeit des Wendehammers liegt in den
technischen Regelwerken begründet. Es ist Entscheidung
des Gemeinderates, diese umzusetzen oder nicht. Die
Stichstraße hat eine Länge von 90 m, der Stich des Bussardweges misst 45 m.
b) Die Notwendigkeit des Gehsteigs ist letztlich ebenfalls
durch den Gemeinderat zu entscheiden. Nach dem Vorentwurf wird der überfahrbare Gehweg wie die Stichstraße mit
einem Gesamtaufbau von 70 cm und der Belastungsklasse
0,3 ausgeführt. Fahrbahn und Gehweg werden allein durch
eine Großpflastermulde von 50 cm Breite getrennt. Die Gesamtbreite beträgt 6,50 m (4,50 m Fahrbahn, 1,50 m Gehweg, 0,50 m Mulde). Wird der Gehweg nicht ausgeführt,
muss der Bereich anderweitig ausgebaut werden.
c) Belastbare Verkehrszahlen erfordern eine objektive
Verkehrszählung. Seitens des Landkreises Hof wurde zugesichert, zu gegebener Zeit die Geräte zur Verfügung zu
stellen. Damit können nur die Zahlen für Lkw, Pkw, Motorräder usw. erfasst werden. Nicht möglich ist die Erfassung,
ob es sich um Durchgangsverkehr oder Anliegerverkehr
handelt. Hier müsste eine Verkehrsbefragung unter Beteiligung der Polizei zum Anhalten der Fahrzeuge stattfinden.
Um dem Vorwurf der Beeinflussung zu begegnen, müsste
die Befragung durch ein unabhängiges Institut erfolgen.
Wegen der Kosten dafür wären noch Angebote einzuholen.
Hoffentlich ergibt sich danach keine notwendige Einstufung als Anliegerstraße, weil dann die Anlieger weit höhere
Anteile zu tragen hätten und auch kein Zuschuss in Anspruch genommen werden kann.
d) Für das Buswartehäuschen müsste ein Nutzungsvertrag
mit dem TSV Zell abgeschlossen bzw. ein Grunderwerb
dafür stattfinden. Die mündliche Bereitschaft des TSV Zell
liegt vor.
Die Fragen des Anliegers können wie folgt beantwortet
werden:
1. Der Planungsauftrag wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2015 Punkt 1 an das Büro Böhm, welches
bei Auftragserteilung eine Ausführungsgemeinschaft mit
dem Büro Tröger, Goldkronach, vorsah, vergeben. Der Ingenieurvertrag datiert vom 02./03.06.2015.
2. Die Frage des Zeitpunkts der Gesprächsführung wegen eines etwaigen Grunderwerbs sollte der Verwaltung
überlassen werden. Es sollte vorab die Planung abgewartet
werden, um möglichst konkrete Verhandlungen führen zu
können. Gesprochen wurde diesbezüglich mit dem TSV
Zell und Herrn Henschel für die Fa. Müller. Der Grunderwerb in der Stichstraße wurde ebenfalls angesprochen. Mit
den Anliegern werden demnächst gesonderte Gespräche
geführt. Ist ein Erwerb nicht möglich, sollen Zwangsmaßnahmen (Enteignung) nicht stattfinden. Folglich kann der
betreffende Bereich nicht ausgebaut werden. Ob es zum
Erwerb der Privatstraße der Firma Müller kommt, muss
weiter abgewartet werden. Zu gegebener Zeit wird mit
Herrn Henschel ein erneutes Gespräch geführt. Ob danach bauliche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese
ggf. beitragsrechtlich zu werten wären, muss dann geprüft
werden. Derzeit müssen jedenfalls alle an der Privatstraße
liegenden Anlieger für die Ausbaumaßnahmen der FritzMüller-Straße und der Schulstraße herangezogen werden.
Ob Gehwege Parkplätze wegnehmen, bleibt dahingestellt.
Wenn die betroffenen Anlieger einem Grundverkauf an
die Gemeinde nicht zustimmen, weil sie diese Flächen als
Parkplätze benötigen, wird zu prüfen sein, wie dies in der
Planung berücksichtigt werden kann. Zur Frage des Wendehammers wird auf die vorigen Ausführungen unter a)
verwiesen. Der Tannenweg hat eine Länge von 108 m, der
Birkenweg von 142 m.
3. Wegen etwaiger Rückbauten wird hinsichtlich der Kosten geprüft, ob diese umgelegt werden dürfen oder nicht.
Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang diese
nötig sind oder nicht. Letzteres gilt insbesondere für die
Fl.Nr. 681/3 und 682/5. Für die Fl.Nr. 682/8 handelt es sich
um einen Altbestand, der auch durch den später vollzogenen Grundstückstausch nicht angetastet wurde.
4. Die sanierten Straßen sollen weiter für den Schwerlastverkehr gesperrt bleiben, dies allein schon aus Gründen
der Verkehrssicherheit angesichts der Schule und des Kindergartens.
5. Wegen der Verkehrszählung wird gleichfalls auf die vorstehenden Ausführungen unter c) verwiesen.
Gemeinderat Fraunholz spricht sich aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Wendehammer aus. Den Gehsteig
hält er nicht für nötig. Es sollte ein kompletter Straßenbau
stattfinden. Gemeinderat Rau interessiert, ob die Maßnahme auf alle umgelegt werde. 1. Bürgermeister Penzel
bejaht dies. Es werde eine Maßnahme gebildet. Gemeinderat Rau interessiert weiter, wie sich der Wendehammer
kostenmäßig auswirke. 1. Bürgermeister Penzel sichert
eine Berechnung zu. Gemeinderätin Jakob plädiert dafür,
den Wendehammer kleiner zu bauen, wenn dies technisch
möglich sei. Auch hier sichert 1. Bürgermeister Penzel
eine Überprüfung zu. Gemeinderat Bloß stellt heraus, dass
der Wendehammer nicht für Parker und zur Schneeablagerung gedacht sei. Warum müsse dieser zudem soweit hinten gebaut werden? 1. Bürgermeister Penzel verweist hier
auf die Baugrenze. Gemeinderat Danzer möchte wissen, ob
das gesamte Grundstück für den Wendehammer gekauft
werden müsse. 1. Bürgermeister Penzel verneint dies. Der
Grunderwerb erfolge nur für den Wendehammer. Gemein-
3
derat Danzer spricht die Stellplätze für das Anwesen FritzMüller-Straße 6 an. Müssten diese verbleiben, wäre dies
schlecht für den Gehsteig. Zudem befinden sich nur auf
der rechten Seite zwei Wohnhäuser. Anderweitig werden
mehr Wohneinheiten erschlossen, so dass dann ein Wendehammer gerechtfertigt sei.
Gemeinderätin Jakob möchte wissen, ob Anlieger Vergünstigungen erhalten und wie die Industriebrache behandelt
werde. Schriftführer Kreil verneint die Frage nach den Vergünstigungen. Die Industriebrache müsse als Gewerbebestand in die Berechnung der Ausbaubeiträge einfließen. Gemeinderätin Jakob spricht die Baukosten von 560.000 Euro
laut Informationsblatt an. In der Informationsveranstaltung
seien dagegen 650.000 Euro genannt worden. Schriftführer
Kreil antwortet insoweit, als die 560.000 Euro die reinen
Straßenausbaukosten seien. Hinzu kommen noch die Kosten für Honorar, Beleuchtung, Grunderwerb usw., so dass
sich Gesamtkosten mit 650.000 Euro ergeben.
Gemeinderat Fraunholz fragt nach den Kosten für den
Grunderwerb. Schriftführer Kreil beziffert diese für ca.
200 qm und einem Richtpreis von 30,00 Euro/qm für vollerschlossene Grundstücke auf 6.000 Euro. 1. Bürgermeister
spricht sodann die Rückbauten der Zäune in der Fritz-Müller-Straße an. Schriftführer Kreil erläuterte diese, insbesondere für das Grundstück Fl.Nr. 682/8. Hinsichtlich der Verkehrszählung teilt 1. Bürgermeister Penzel mit, dass nur
die reinen Zahlen ermittelt werden können, jedoch nicht,
ob es sich um Anlieger- oder Durchgangsverkehr handele.
Die Kosten dafür wären zu hoch.
Gemeinderat Bergmann fasst zusammen, dass die Kosten
für den Wendehammer, Grunderwerb, die Beleuchtung
und die Verkehrszählung ermittelt und dann die Zahlen bekannt gegeben werden sollten. Gemeinderat Dieter Tröger
bezieht sich auf die Diskussionen im Bauausschuss und die
Aussagen der Bauhofmitarbeiter. Ein Ausbau ohne Wendehammer wäre folglich ein Schildbürgerstreich. Gemeinderat Dürrenfeldt verweist auf das Gefreeser Neubaugebiet.
Hier werde ein Wendehammer für 6 Bauparzellen geplant.
Gemeinderat Rau ist dafür, alle Kosten zu ermitteln und die
sich dann ergebenden Beiträge bekannt zu geben. Gemeinderat Fraunholz verdeutlicht, dass die Verkehrszählung
nur die Frequentierung nach Fahrzeugklassen, jedoch
nicht nach dem Verkehr hinsichtlich Anlieger- oder Durchgangsverkehr unterscheiden könne.
Gemeinderat Bloß ist der Meinung, in der Schulstraße bei
der Bushaltestelle eine Busbucht für Linienbusse zu errichten. Gemeinderat Fraunholz hält diese nicht für nötig.
Alle Linienbusse halten auf der Straße. In der folgenden
Aussprache wird dazu auch die Einmündung des Lärchenweges angesprochen. Gemeinderätin Jakob sieht viel Betrieb auf der Straße durch die Schule und die Kindertagesstätte. Gemeinderat Prell stellt heraus, dass es besser sei,
wenn keine Bucht vorhanden sei. Dann müsse der Verkehr
stehen bleiben. Jeder habe einen Führerschein und kenne
die Regeln. Die Busse machen sich zudem auf der Straße
breit, so dass kein Vorbeifahren möglich sei. Gemeinderat
Bloß fragt weiter nach der Kastanie am Rathaus. 1. Bürgermeister Penzel versichert, dass geprüft werde, ob diese
bleiben könne. Gemeinderat Dieter Tröger ist dafür, einen
Sachkundigen zu befragen, ob die Kastanie gesund sei oder
nicht. Gemeinderat Fraunholz meint, auch die Polizei diesbezüglich wegen einer Verkehrsgefährdung zu befragen.
4
1. Bürgermeister Penzel fasst abschließend zusammen,
dass alle Fragen abgeklärt werden und dann weitere Informationen erfolgen.
Punkt 8:
Bekanntgaben und Anfragen
a) Folgende Bekanntgaben und Anfragen liegen vor:
• Bayer. Landesamt für Umwelt, Schreiben vom
09.03.2016, Umweltbericht 2015
• 1. Bürgermeister Penzel lädt zur Grenzbegehung am
07.05.2016 ein.
b) Gemeinderat Bloß fragt nach der Trassenführung wegen des Radweges. Nach den Worten von 1. Bürgermeister Penzel prüfe der Kreis derzeit, ob die Streckenführung
über den Bahnhof förderfähig sei. Mit dem Ergebnis werde bis Mitte Mai gerechnet.
c) Gemeinderat Bloß erkundigt sich nach dem Sachstand
„Mobilfunkmast“. 1. Bürgermeister Penzel antwortet, dass
die Telekom mit zwei Personen vor Ort gewesen sei und
den Standortvorschlag 200 m entfernt von der letzten
Wohnbebauung prüfe. Ein Ergebnis liege noch nicht vor.
d) Gemeinderat Bloß fragt weiter nach der Ersatzbepflanzung für das Kriegerdenkmal. 1. Bürgermeister Penzel
möchte eine Bauausschusssitzung halten und dazu den
Fachberater des Landkreises wegen der Gestaltung und
Bepflanzung beiziehen.
e) Gemeinderat Danzer interessiert, ob etwas über den
Bau neuer Windräder auf Zeller Gemeindegebiet bekannt
sei. 1. Bürgermeister Penzel verneint dies.
f) Gemeinderat Bergmann bittet um Prüfung von Hydranten in Friedmannsdorf und Rieglersreuth. 1. Bürgermeister Penzel sichert dies zu.
g) Gemeinderat Fraunholz fragt wegen der Aufschotterung
des Weges zum Brauhaus nach. 1. Bürgermeister Penzel
versichert, dass dies geprüft werde.
h) Gemeinderat Bergmann erkundigt sich nach dem neuen
Programm zur Wegeförderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung. Schriftführer Kreil antwortet, dass ein
Termin noch zu vereinbaren sei.
Ehrungen verdienter Kommunalpolitiker
3. Bürgermeister Dieter Tröger ehrt folgende Bürgermeister bzw. Gemeinderäte für langjährige Mitgliedschaft im
Marktgemeinderat:
Erich Hilpert, 20 Jahre
Horst Penzel, 25 Jahre
1. Bürgermeister Horst Penzel, 2. Bürgermeister Erich Hilpert und 3. Bürgermeister Dieter Tröger
Wiesenfest 2016
Der Markt Zell im Fichtelgebirge sucht für das
Wiesenfest 2016 noch folgende Helfer:
• Zeltwache
• Bedienungen
Bewerbungen und nähere Auskünfte:
Markt Zell im Fichtelgebirge
Bahnhofstraße 10
95239 Zell im Fichtelgebirge
Tel. 09257/942-0
Mail: [email protected]
Satzung
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für
Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
vom 04. April 2016
Die Markt Zell im Fichtelgebirge erlässt aufgrund von Art.
28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
SATZUNG
§1
Aufwendungs- und Kostenersatz
(1) Der Markt Zell im Fichtelgebirge erhebt im Rahmen
von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in
Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder
Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen
Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die
unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und
Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungssatz entsteht mit dem Tätigwerden der
Feuerwehr.
(2) Der Markt Zell im Fichtelgebirge erhebt Kostenersatz
für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden
freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder
Verbrauch,
3. Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt/Schlauchwerkstatt.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der
Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet
sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser
Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in
der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten
Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie
wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2
BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§2
Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des
Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach
Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 29.06.1999 mit den
Änderungssatzungen vom 04.07.2001 und vom 06.07.2006
außer Kraft.
Markt Zell im Fichtelgebirge
Zell im Fichtelgebirge, 04. April 2016
Penzel
1. Bürgermeister
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den
jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten
betragen für jeden
angefangenen Kilometer
Wegstrecke für
bei einer
Nutzungsdauer von
bei einer
durchschnittlichen
jährl. Fahrleistung
von 1.000
km und einer
Eigenbeteiligung
der Gemeinde von
10 %
ein Mehrzweckfahrzeug
MZF
15 Jahren
2,70 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug
LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6
bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
25 Jahren
3,40 Euro
ein Tanklöschfahrzeug
TLF 3000 (TLF 16/25
bzw. TLF 16/24-Tr)
25 Jahren
3,90 Euro
einen
Tragkraftspritzenanhänger
25 Jahren
1,80 Euro
einen Mehrzweckanhänger
25 Jahren
0,80 Euro
5
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen
gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte
Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden
werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten
betragen - berechnet vom
Zeitpunkt des Ausrückens aus
dem Feuerwehrgerätehaus/der
Feuerwache bis zum Zeitpunkt des
Wiedereinrückens - je eine Stunde für
bei jährlich 80
Ausrückestunden
und einer
Eigenbeteiligung
der Gemeinde
von 10%
ein Mehrzweckfahrzeug MZF
25,60 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8
bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
82,40 Euro
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF
16/25 bzw. TLF 16/24-Tr)
65,10 Euro
einen Tragkraftspritzenanhänger TSA
22,30 Euro
einen Mehrzweckanhänger
5,00 Euro
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet.
Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu
30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher
Feuerwehrdienstleistender
wird folgender Stundensatz
berechnet:
24,00 €
3.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art.
4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für
a) sonstige Bedienstete
13,70 €
b)
ehrenamtliche
Feuerwehrdienstleistende
(s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG)
13,70 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und
die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde gerechnet.
50,00 €
3.3 Pauschale für Insekteneinsätze
Geburt(en)
Wir freuen uns, einen neuen Erdenbürger begrüßen zu dürfen und heißen ihn in unserer
Gemeinde herzlich willkommen:
Nele Lauterbach, geb. 18.04.2016,
Austraße 7, 95239 Zell im Fichtelgebirge
6
Landratsamt Hof
Mitteilung des Landratsamtes Hof
an Presse/Rundfunk
Wichtiger Hinweis für Imker: Bienen müssen gegen
die Varroamilbe behandelt werden
Zum Schutz der Bienenvölker hat das Landratsamt Hof
eine Allgemeinverfügung erlassen und diese für sofort
vollziehbar erklärt. Danach müssen alle im Landkreis Hof
gehaltenen Bienenvölker von den Imkern im 2. Halbjahr
2016 gegen die Varroamilbe (Varroa destructor) behandelt
werden. Zulässig sind dabei alle zur Bekämpfung der Varroatose der Bienen in Deutschland zugelassenen Präparate, die gemäß den Herstellerangaben im Rahmen der einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften verwendet
werden müssen.
Hintergrund der Anordnung ist die Tatsache, dass nach
wie vor sämtliche Bienenvölker im Landkreis Hof von der
Varroamilbe befallen sind. Dr. Lang vom zuständigen Fachbereich Veterinärwesen im Landratsamt Hof, betont, dass
durch eine regelmäßige und planmäßige jährlich durchgeführte Behandlung zwar keine Milbenfreiheit erreicht
wird, zumindest aber verhindert werden kann, dass es zum
klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose kommt.
Die durchgeführten Behandlungen sind in das Bestandsbuch nach der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel bei Tieren einzutragen. Die Behandlung darf im
Übrigen nur während der trachtfreien Zeit durchgeführt
werden. Wenn die Wirkstoffe Perizin, Milchsäure oder
Oxalsäuredihydrat verwendet werden, müssen die Bienenvölker brutfrei sein.
Dr. Lang weist darauf zusätzlich darauf hin, dass es wichtig
ist, dass sich jeder Imker beim Amt für Landwirtschaft und
Forsten, Hofer Straße 45, 95213 Münchberg, registrieren
lässt. Damit erhält das Landratsamt Hof, Fachbereich Veterinärwesen, Informationen zur örtlichen Lage der Bienenstände und zur Anzahl der gehaltenen Bienenvölker. Dies
dient zum Schutz der Bienenvölker, denn bei Auftreten von
Amerikanischer Faulbrut oder anderer gefährlicher Bienenseuchen können betroffene Imker schnell informiert
und Bienenseuchen wirksam bekämpft werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt (Telefon
09281/57-215).
Inklusion und Barrierefreiheit: Arbeitssitzung der
Seniorenpolitik im Landratsamt Hof
Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn Menschen
mit und ohne Behinderung sie gleichberechtigt mit anderen erreichen und nutzen können, und zwar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Wer aber auf Rollstuhl, Gehilfe oder ein anderes Hilfsmittel
angewiesen ist, für den lauern oft unzählige Hürden im Alltag wie hohe Bordsteinkanten, unebene Gehwege, Türen,
die sich vom Rollstuhl aus oder mit dem Langstock nicht
öffnen lassen, unüberwindbare Stufen oder Treppen. Senioren- bzw. Behindertenbeauftragte, die im Rahmen der
Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes in
allen Gemeinden des Landkreises bestellt sind, sind hier
die richtigen Ansprechpartner für Betroffene in der Region. Ihnen obliegt besondere Verantwortung bei der Ausgestaltung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und
so nahmen die Seniorenbeauftragten des Landkreises gern
die Gelegenheit wahr, sich bei der 1. Arbeitssitzung der Seniorenpolitik des Landkreises Hof in 2016 dazu umfassend
zu informieren und das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.
Nach dem Grußwort des stellvertretenden Landrates HansPeter Baumann klärte Frau Rebert-Friedrich, Behindertenbeauftragte des Landkreises Hof, den Begriff „Inklusion“ im
Sinne des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz.
Inklusion heiße demnach nicht, dass sich Menschen mit
Behinderung an vorhandene Strukturen anpassen müssen,
sondern vielmehr, dass die Gesellschaft Strukturen schaffe, die jedem Menschen eine umfassende Teilhabe ermöglichen. André Vogel, Zukunftscoach der Volkshochschule
des Landkreises erklärte den Teilnehmern die „Wheelmap“, eine weltweite Landkarte zur Markierung von barrierefreien Orten. Mit dem Programm Bayern Barrierefrei
2023 möchte der Freistaat dieses Ziel verwirklichen und
Bayern im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten
öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei gestalten.
Darauf und insbesondere auf das Thema barrierefreies
Bauen ging Maria Böhmer von der Bayerischen Architektenkammer ein. Nicht nur in öffentlichen Gebäuden und
auf Bahnhöfen braucht man Barrierefreiheit, sondern auch
im Öffentlichen Personennahverkehr muss Inklusion und
Barrierefreiheit noch mehr Berücksichtigung finden. Dies
habe man im Landkreis Hof mit der Einrichtung von Bürgerbussen umgesetzt, von denen besonders Senioren profitieren würden, so Michael Stumpf, zuständig für die Nahverkehrsplanung im Landkreis Hof. Herr Sack, Bezirksgeschäftsführer des VdK, stellte die aktuelle VdK-Kampagne
„Weg mit den Barrieren!“ vor. Am Ende der Sitzung erklärte Heiko Beetz von der Handwerkskammer Oberfranken,
was einen generationenfreundlichen Betrieb auszeichnet.
Bernd Nelkel vom Landratsamt Hof informierte über Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung des Landkreises.
„Barrierefreiheit ist keine Sondermaßnahme für Menschen
mit Behinderung, sondern schafft Lebensqualität für alle“,
so die Organisatorin der Arbeitssitzung Elke Rebert-Friedrich, die sich über den großen Zuspruch und besonders
auch über den regen Austausch der Teilnehmer freute.
BAföG-Berechtigte: Anträge schon jetzt stellen
Das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt Hof
empfiehlt, bereits jetzt die BAföG-Anträge für das kommende Schuljahr zu stellen. Gleiches gilt für „MeisterBAföG“-Anträge.
Die Anträge sind erhältlich in den Rathäusern, den Geschäftsstellen der Verwaltungsgemeinschaften oder direkt
beim Landratsamt Hof. Schüler und fortbildungswillige
Meisteranwärter, die in Bayern erstmals BAföG beantragen möchten, können ihren Antrag auch online unter
http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BAfoeG/BAfoeGonline stellen.
Wer Fragen zur Ausbildungsförderung hat, kann sich gerne an die Mitarbeiter des Landratsamtes Hof unter den Tel.
Nr. 09281/57-255 oder 09281/57-256 wenden. Bei der Stadt
Hof erhält man Auskunft unter der Tel.Nr. 09281/815-1713.
Detailierte Informationen gibt es zudem im Internet unter
www.das-neue-bafoeg.de und unter http://www.meisterbafoeg.info/de/99.php .
Landratsamt Hof
Pressestelle
Hof, 03.05.2016
Holzforum Schwarzenbach am Wald lädt zum 4.
FrankenWALDtag „Forst- und Landwirtschaft erleben“ am 12 . Juni nach Schwarzenbach ein
Das Holzforum Schwarzenbach a. Wald lädt am Sonntag,
den 12. Juni 2016, zu einem regionalen Waldbesitzertag,
dem FrankenWALDtag 2016, nach Schwarzenbach a. Wald
ein. Auf dem Festgelände an der Schützenstraße erhalten
die Besucher bei freiem Eintritt in der Zeit von 10 bis 18
Uhr aktuelle und umfassende Informationen rund um das
Thema „Forst- und Landwirtschaft erleben“. Geboten wird
ein abwechslungsreiches Programm, dieses reicht von
Ausstellungen zum Thema über einen „Waldparcour“ mit
Forstwirtschaft live bis hin zu Tieren, die man in einem
Freigelände bestaunen kann.
Nähere Infos gibt es unter http://www.holzforum-schwarzenbach-wald.de/ .
Landratsamt Hof
Hauptverwaltung – Pressestelle
Jugendhilfeausschuss tagt im Landratsamt: Kreisjugendpfleger Robert Sandig stellt Sozialraumanalyse
vor - Gremium beschließt Fortschreibung
Robert Sandig stellte die aktualisierte Sozialraumanalyse
für den Landkreis Hof vor. Das Ziel einer Sozialraumanalyse besteht darin, grundlegende statistische Arbeitshilfen
für die Jugendhilfe zur positiven Gestaltung von Sozialräumen für junge Menschen und deren Familien zur Verfügung zu stellen. Damit erhalten die freien Träger der Jugendhilfe, die kreisangehörigen Gemeinden, politische
Entscheidungsträger sowie das Jugendamt eine Datenbasis für ihre verantwortungsvolle Arbeit und die Planung
von Angeboten der Jugendhilfe, Jugendarbeit und familienunterstützender Maßnahmen. Kriterien dafür sind Zahlen
von Jugendgerichtshilfefällen, erzieherischen Hilfen durch
das Jugendamt, Alleinerziehenden, Familiengerichtshilfen
bei Scheidung/Trennung, Trennungs-/Scheidungsverfahren, Beziehern von Sozialleistungen. Gemeindebezogen
erfasst werden aber auch Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit, die Einkommenssituation und die Zahl der
jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Aus diesen
Hinweisen ergeben sich die jeweiligen sozialstrukturellen
Belastungen für den Landkreis und die Gemeinden, im gezeigten Gesamtindex sind die einzelnen Werte zusammengeführt. Das Gremium stimmte einstimmig der Fortschreibung
zu. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen den
einzelnen Kommunen zur Verfügung gestellt und weitere
Schritte, ggf. auch kommunalübergreifende Projekte, besprochen. Außerdem ging es in der Sitzung um die Zusage einer Förderung aus Jugendhilfemitteln. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bewilligten der Evang.-Luth. Kirchenge-
7
meinde Leupoldsgrün für den Anbau einer Fluchttreppe an
den Jugendraum des Gemeindehauses einen Zuschuss.
Auf der Tagesordnung stand auch die Beschlussfassung
über die Jugendsozialarbeit an Schulen, dabei befasste sich
das Gremium konkret um die Mittelschulen in Schwarzenbach am Wald und Schwarzenbach an der Saale. Die
Jugendsozialarbeit an den Schulen ist eine sehr intensive
Form Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie
soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei
schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen möchte
der Landkreis mit dem Einsatz von Jugendsozialarbeitern
an den Schulen die Chancen junger Menschen auf eine
eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. So stimmte das Gremium
zu, die Arbeitszeit der an der Mittelschule Schwarzenbach
am Wald im Rahmen der Jugendsozialarbeit eingesetzten
Fachkraft mit Wirkung ab September zu erhöhen. Zum anderen folgte der Jugendhilfeausschuss dem Vorschlag der
Verwaltung, den an der Mittelschule Schwarzenbach a. d.
Saale beschäftigten Sozialarbeiter auch an der Grundschule Schwarzenbach a. d. Saale einzusetzen. Seitens der Schuldnerberatung der Diakonie Hochfranken
gab es Informationen zum Projekt „Moneytalk“. Sabine
Prell und Stefanie Pschorn-Köhler stellten den Mitgliedern des Ausschusses Konzept und Ziele vor. MoneyTalk
ist Projekt zur Finanzbildung und Schuldenprävention von
jungen Menschen. Hauptziel des Projekts ist, Kinder und
junge Menschen durch altersgerechte Angebote fit in Sachen Finanzen zu machen. Mehr dazu findet man unter http://www.diakonie-hochfranken.de/beratung-hilfe/soziale-beratung/schuldnerberatung.html.
Der Leiter des Fachbereiches Jugend und Familie im
Landratsamt Hof Gerhard Zeitler berichtete in Sachen
„Bildungsregion“ vom 1. Dialogforum am 14.04.2016.
Demnächst werden sich die Arbeitskreisleiter zu ihrer
ersten Sitzung treffen, so Zeitler. Aktuelle Informationen
zur Bildungsregion Stadt und Landkreis Hoffindet man unter www.bildungsregion-hof.de.
Landratsamt Hof
Hauptverwaltung - Pressestelle
Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken
gemeinnützige GmbH
Außensprechstunde
Das Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken bietet
am Donnerstag, den 09. Juni 2016
eine Außensprechstunde im Landratsamt Hof an.
Beratung:
Für Menschen mit Autismus (auch ohne
Diagnose), Eltern, Bezugspersonen und
Fachkräfte.
8
Ort:
Schaumbergstraße 14, 95028 Hof
Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.
Sprechzeiten:
Regelmäßig jeden 2. Donnerstag im Monat
von 9.00 – 13.00 Uhr
Termin:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab.
Kontakt:
Über Autkom Burgkunstadt
Telefon Nr.: 09572 - 609 66- 0
Frau Stefanie Stark, Dipl. Pädagogin (Univ.) oder Herr Rudolf Donath, Dipl. Pädagoge (Univ.) vom Autkom Oberfranken beraten Sie gerne.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Sicherheit lohnt sich jetzt doppelt
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt Präventionsprämien ein
Lassen Sie Ihre Präventionsmaßnahmen im Unternehmen mit bis zu 500 Euro fördern! Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) bietet ab 1. Mai 2016 Präventionsprämien
für ihre Mitgliedsbetriebe an. Von der Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen über
aktiven Gehörschutz, auch Gehörschutz mit Funk, bis zu
Stehhilfen und Anti-Ermüdungsmatten reicht die Produktpalette der förderfähigen Anschaffungen. „Die Prämien sollen gezielt Anreize für Investitionen in die Arbeitssicherheit
geben“, so Bernd Schulte-Lohmöller, alternierender Vorsitzender des Präventionsausschusses der SVLFG. „Unsere
Initiative ist ein Beitrag, um die Selbstverantwortung der
Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit in ihren
Betrieben zu stärken.“
Mit dem Prämiensystem werden solche Präventionsmaßnahmen gefördert, die besonders zur Vermeidung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren beitragen. Es gelten bestimmte Rahmenbedingungen für die Bezuschussung. Ein Unternehmen kann maximal zwei Förderungen erhalten. Die Gesamtförderung ist auf 100.000 Euro für 2016 begrenzt.
Zunächst ist der Förderantrag zu stellen. Denn mit der Förderzusage gehen Sie sicher, dass das ausgewählte Produkt
den Anforderungen entspricht und noch Fördermittel vorhanden sind.
Weitere Informationen zu Förderverfahren und Zuschusshöhen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite www.svlfg.de > Suchbegriff: Prämien. Fragen an die
Mailadresse [email protected] werden gerne beantwortet.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen
Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über
220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der
landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung
für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die
SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in
der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen
Menschen und ihrer Familien.
lichen Situation umso stärker. Gut ausgebildete, motivierte
und sicherheitsbewusste Mitarbeiter sowie sichere, funktionstaugliche und schlagkräftige Technik sind Erfolgsfaktoren in den Unternehmen. „Das sind auch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche, sichere Häckselsaison und ein
gesundes Ernte- und Wirtschaftsjahr,“ so Martin Empl.
SVLFG
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Grashäckselsaison 2016
Sichere Ernte ist das Ziel
„In der Häckselsaison 2016 soll es zu keinen Amputationsverletzungen bei Entstörungsarbeiten kommen“, formuliert Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Martin Empl das Ziel der Präventionsarbeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für die beginnende Erntesaison.
Häcksler jüngerer Bauart sind inzwischen mit Brems- sowie automatischen Abschalt- und Sicherheitssystemen
ausgerüstet. „Bei den älteren Modellen wird die bisher
bestehende Sicherheitslücke – die Eingriffsmöglichkeit in
nachlaufende Werkzeuge – derzeit durch entsprechende
Nachrüstsätze geschlossen“, erläutert Reinhold Knittel,
Geschäftsführer der SVLFG. Diese Nachrüstmöglichkeit
basiert auf den geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften.
Für die Präventionsmitarbeiter im Außendienst hat deshalb in den nächsten Wochen die Sicherheitsberatung in
den Häckselunternehmen oberste Priorität. Die Angebote
des besonderen „Sicherheitspaketes“ der SVLFG sind umfangreich:
§ Fahrerschulungen, auch zum Thema „Sichere Störungsbeseitigung“,
§ Unterstützung des Unternehmers bei Unterweisungen,
unter anderem anhand typischer Unfallszenarien,
§ Bewegungsprogramm „Gesunder Rücken“ für Fahrer,
Werkstatt- und Büromitarbeiter mit praktischen Übungen,
§ Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung von Häcksel- und
Transportarbeiten, inklusive der Maßnahmen bei Störungen im Betriebsablauf,
§ Nachrüstung zur Sicherung von Revisionsöffnungen an
Bestandsmaschinen mittels der Hersteller-Nachrüstsätze.
„Wir setzen auf die Verantwortung der Unternehmer und
die Besonnenheit und Professionalität der eingesetzten
Fahrer“, unterstreicht Vorstandsvorsitzender Empl. „In
Ausnahmefällen können aber auch Maßnahmen angeordnet werden.“
Rückmeldungen von Lohnunternehmern und Häckslerfahrern aus der letzten Saison sowie erste Reaktionen auf
die neuen Nachrüstmöglichkeiten bestätigen: Die Fahrersicherheit steht an erster Stelle. Denn wenn ein Schaden
eintritt, steht die ganze Häckselkette für lange Zeit still.
Unternehmer und SVLFG sind sich einig: Arbeitsunfälle
bringen großes Leid für alle Beteiligten und belasten die
Betriebe in der grünen Branche in der aktuellen wirtschaft-
Bei der Grasernte
Martin
Empl,
Fotos: SVLFG
Vorstandsvorsitzender
der
SVLFG
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen
Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über
220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der
landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung
für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die
SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in
der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen
Menschen und ihrer Familien.
Kreisjugendring Hof
Ferienprogramm 2016
Viele planen schon ihre Urlaubsreise für die Sommer-Ferien - höchste Zeit, Euch über die Ferienangebote der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Hof und des Kreisjugendringes zu informieren.
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Mit unserer Auswahl an
verschiedenen Ferienangeboten wollen wir alle
jungen Leute von 6 - 25
Jahren und deren Eltern
in der Gestaltung der Ferienzeit unterstützen.
Programmheft
herunterladen
-Ferienpass 2016Bonusheft mit kostenlosen oder vergünstigten Eintritten
für Kids von 6 – 16 Jahren. Erhältlich in der Gemeindeverwaltung.
Viele neue Angebote in und um den Landkreis Hof!
Reservierung beim Markt Zell im Fichtelgebirge,
Zimmer 10 möglich.
Abholung ab 11. Juli 2016
Preis: 5,00 Euro
Ansprechpartner:
Kommunale Jugendarbeit/Kreisjugendring Hof
Hofer Str. 5
95176 Konradsreuth
Tel: 09292-9679966 od. 973166
[email protected]
Volkshochschule
Telefon 09281-71450
Das Programmheft der Volkshochschule der Waldsteingemeinden Sparneck, Weißdorf und Zell im Fichtelgebirge
liegt in der Gemeinde aus.
Sie können das Programmheft auch unter www.vhs-landkreis-hof.de aufrufen.
Bauarbeiten für das neue Verwaltungs- und Bildungszentrum der VHS des Landkreises Hof gehen
zügig voran
Der Umbau des früheren Wasserwirtschaftsamtes in der
Hofer Ludwigstraße zu einem Zentrum der VHS Landkreis
Hof geht zügig voran. Davon überzeugten sich Landrat
10
Dr. Oliver Bär (Mitte), VHS-Geschäftsführerin Ilse Emek
(daneben) und Mitarbeiter der VHS des Landkreises bei
einer Baubegehung. Im Eingangsbereich des ehemaligen
Gebäudes des Wasserwirtschaftsamtes fallen vor allem die
schönen Kreuzgewölbe ins Auge, die noch völlig intakt sind.
Lediglich deren Bemalung müsse aufgefrischt werden, wie
Planer, Diplom-Ingenieur Gregor Fischer, vom Planungsbüro "Spindler plus" aus Kronach, erklärt. Bis Anfang 2018
möchte die VHS ihr neues Bildungszentrum beziehen.
Hinter den großen Toren des im Jahre 1824 errichteten Gebäudes entsteht ein VHS-Café, in dem sich künftig Teilnehmer und Passanten stärken können.
Naturpark Fichtelgebirge e.V.
Liebe Bewohner und Besucher
des Fichtelgebirges,
im Naturpark Fichtelgebirge erwartet Sie
auch heuer wieder ein umfassendes und
abwechslungsreiches
Jahresprogramm.
Lassen Sie sich ein auf unsere einzigartige Kulturlandschaft, die zahlreichen
Tier- und Pflanzenarten Lebensraum
bietet, auf ihre geologischen Besonderheiten und historischen Schätze. Sie haben die Möglichkeit, sich hier
zu erholen und auch auf Entdeckungstour zu gehen.
Unsere Naturpark Infostelle Freilandmuseum Grassemann
ist in diesem Sommer als Außenstelle der Bayreuther
Landesgartenschau eine ganz besondere Attraktion – mit
der Kulturlandschaft rund um den Einfirsthof und einem
Wiesen-Labyrinth. Wir möchten mit unseren vielfältigen
Angeboten Gästen und Einheimischen den Blick öffnen für
unsere Natur, Kultur und Geschichte.
Viel Spaß Ihnen allen dabei!
Eine Bitte noch:
Bei Veranstaltungen mit Anmeldung bitte rechtzeitig, mindestens zwei Tage vorher, anmelden!
Grundsätzlich sollten die Teilnehmer bei Wanderungen,
Führungen und Exkursionen gut zu Fuß sein, sich nicht
überfordern, entsprechend der Witterung gekleidet sein
und festes Schuhwerk tragen.
Dr. Karl Döhler, Landrat und 1. Vorsitzender des Naturparks Fichtelgebirge
So erreichen Sie uns:
Naturpark Fichtelgebirge
Geschäftsstelle: Landratsamt Wunsiedel,
Jean-Paul-Str. 9; 95632 Wunsiedel
www.naturpark-fichtelgebirge.org
www.pflanze-des-monats.de
www.rotvieh-fichtelgebirge.de
www.gartenschlaefer-oberfranken.de
Geschäftsführer: Ronald Ledermüller, Telefon 09232/80482
Gebietsbetreuung: Eckardt Kasch, Telefon 09232/80-543
[email protected]
[email protected]
Museumspädagogik, Infostellen: Karen Görner-Gütling,
M.A.
Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon 0921/728-370
[email protected]
Hundesteuer
Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist
aus gegebenem Anlass darauf hin, dass
nach der „Satzung über die Erhebung
der Hundesteuer“ das Halten von Hunden anzeigepflichtig ist.
Auszug aus der Satzung:
§ 11
(1) Wer einen über vier Monate alten,
der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn
veräußert oder sonst abgeschafft hat, oder wenn der
Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.“
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
An-, Ab- und Ummeldungen werden im Rathaus, 1. Stock,
Zimmer 04 (Kasse), während der allgemeinen Geschäftsstunden entgegengenommen.
Vordrucke finden Sie auch auf unserer Homepage (www.
markt-zell.de) unter Rathaus – Formulare und Anträge –
Kasse – Meldung zur Hundesteuer.
Hecken und Sträucher
Der Markt Zell im Fichtelgebirge weist darauf hin, dass
Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, überhängende Baumteile, Sträucher und Hecken so auszuschneiden, dass weder der Straßen- noch der Fußgängerverkehr durch überhängende Äste behindert werden können. Für private Grundstückseigentümer bedeutet dies,
dass Äste und Zweige in die Gehwege nicht unter einer
Höhe von 2,30 m und in die Fahrbahnen von Straßen nicht
unter einer Höhe von 4,00 m hereinragen dürfen. Schon
mancher Verkehrsunfall ist nur dadurch entstanden, weil
Verkehrszeichen durch Hecken oder Äste verdeckt waren
oder Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen mussten,
weil die Benutzung des Gehsteigs unmöglich war. Hausund Grundstückseigentümer sollten bedenken, dass sie
unter Umständen bei einem eventuellen Unfall strafrechtlich mitverantwortlich gemacht werden können.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass laut Verordnung
des Marktes Zell im Fichtelgebirge über die Reinhaltung
und Sicherung der Gehbahnen die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Straßenrinne von
Gras und Unkraut zu säubern, Jedoch ist nicht erlaubt, bei
diesen Arbeiten Pestizide zu verwenden.
Bei der zuletzt durchgeführten Verkehrsschau haben
die Polizei und das Landratsamt Hof darauf hingewiesen,
dass diese Pflichten unbedingt einzuhalten und ggf. mit
Zwangsgeldandrohung und Ersatzvornahme auf Kosten
des Grundstückseigentümers durchzusetzen sind.
Straßen und Wege
Schadenmeldung online
Ab und zu treten Mängel oder Schäden an den gemeindlichen Einrichtungen auf.
Dies können beispielhaft sein:
Fahrbahndecke, Radweg, Fußweg schadhaft
Gully verschmutzt oder verstopft
Kanaldeckel locker oder klappert
Beschädigung an Spielplatzeinrichtungen
Straßenbeleuchtung ausgefallen (Hausnummer angeben)
Straßeneinsicht versperrt
Überhängende Äste oder überwachsende Hecken
Wilde Müllkippe oder Autowracks etc.
Verkehrszeichen oder Straßenschild beschädigt/fehlt
Wenn Sie einen Missstand feststellen, bitten wir Sie hier
um Mitteilung, um schneller reagieren zu können. Für Ihre
Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich.
Nutzen Sie unser Kontaktformular unter www.markt-zell.
de. Klicken Sie Kontakt – Kontaktformular Schadensfall –
bitte ausfüllen und absenden. Wir werden uns mit Ihnen in
Verbindung setzen. Verbrennen von Gartenabfällen
16. März
bis 15. Mai
und vom
01. Oktober bis 31. Oktober
eines jeden Jahres
Notrufnummer
Bayernwerk AG
Störungsnummer Strom: Störungsnummer Gas:
T 09 41-28 00 33 66
T 09 41-28 00 33 55
11
Feuerwehr und Rettungsdienst
Einheitliche
Notrufnummer
Polizei
Krankentransporte
ärztl. Bereitschaftsdienst
Wertstoffhof Münchberg
112
110
19222
116 117
Abfallbeseitigung
Wichtige Adressen und Telefonnummern:
Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof, Kirchplatz
10, 95028 Hof, Telefon 09281 / 7259 - 0
Internet: www.azv-hof.de
Abfallberatung:
Tel. 09281 / 7259 – 95
Umbestellung Müllbehälter:
Landkreis Hof: 09281 / 57 – 499
Wertstoffmobil:
Das Wertstoffmobil kommt an folgenden Tagen jeweils
freitags von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach Zell im Fichtelgebirge, Standort Bauhof Winholzstraße:
Freitag, 17.06.2016 und 08.07.2016
Wichtiger Hinweis:
Das Abfuhrunternehmen Böhme ist bemüht, die aufgestellten Sammelcontainer (Wertstoffinseln) regelmäßig zu entleeren. Sollte es dennoch vorkommen, dass sie einen überfüllten Container bemerken, so rufen Sie bitte bei der Fa.
Böhme GmbH (kostenlose Hotline 08002634632)
an.
Weitere Informationen
im Abfallkalender, Landkreis Hof. Sollten Sie keinen Abfallkalender erhalten haben, beim Markt Zell im Fichtelgebirge im Einwohneramt liegen sie aus und können kostenlos
mitgenommen werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch unter www.azv-hof.de.
Öffentliche Wertstoff-Container sind
aufgestellt:
Zell im Fichtelgebirge:
Am Alten Bahnhof, Humboldtstraße,
Seniorenhaus
Friedmannsdorf:
Feuerwehrgerätehaus
Grossenau:
Kriegerdenkmal
Mödlenreuth:
Milchhäuschen
Großlosnitz:
Nähe Feuerwehrhaus
12
Öffnungszeiten:
Do:
14.00 – 18.00 Uhr
Fr: 9.00 – 12.30 Uhr u. 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Sa: 8.00 – 12.00 Uhr
Das Angebot gilt für alle Landkreisbürger. Auch Bürger aus
Sparneck, Zell im Fichtelgebirge, Weißdorf, Ahornberg,
Stammbach, Helmbrechts etc. können ihre Wertstoffe zu
den Zeiten am Wertstoffhof Münchberg anliefern.
Was abgegeben werden kann und weitere Informationen
finden sich im Internet unter www.azv-hof.de.
Auskunft erteilt ferner die Abfallberatung des AZV unter
Tel. 09281/7259-95.
Presseinformation
Gipfeltour zum Silberberg
Besichtigung des AbfallServiceZentrums und der ehemalige Deponie Silberberg
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Dem Abfall auf der
Spur“ bietet der Abfallzweckverband Hof gemeinsam mit
der VHS Landkreis Hof die Besichtigung des AbfallServiceZentrums und der ehemaligen Deponie Silberberg an.
Termin ist Freitag 17. Juni und Freitag 24. Juni jeweils um
15 Uhr. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich (Tel.
09281/7259-95, Mail [email protected]).
Mit 562 m ü. NN ist der Silberberg eine der höchsten Erhebungen in Hof und bietet einen herrlichen Rundblick über
Hof und Umgebung. Der AZV hat eine Entdecker-Tour
über die ehemalige Deponie Silberberg kreiert, bei der es
Interessantes zu erfahren gibt und der Gipfel erklommen
wird.
Die Tour vermittelt Einblicke in die Historie der Deponie
und das zukünftige Deponiemonitoring. Sie informiert ferner über die derzeitige Nutzung als AbfallServiceZentrum
und die Annahme einer Vielzahl an Abfällen. Interaktive
Elemente machen die Tour spannend und kurzweilig.
Weitere Infos und Anmeldeformalitäten unter www.azv-hof.
de
Bild: Station der Entdecker-Tour am Gipfel des Silberbergs
(ehemalige Deponie Silberberg)
Presseinformation
AZV-Sammlung von Elektrokleingeräten und Metallen
eBoxen wurden an Wertstoffinseln aufgestellt
Seit Kurzem steht an einigen Wertstoffinseln neben dem
Glas-, Leichtstoff- und Altkleiderbehälter auch eine sogenannte eBox zur Sammlung von Elektrokleingeräten und
Metallen. Durch den kurzen Weg zur Entsorgungsstelle
möchte der Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof
noch mehr Bürger motivieren Elektrokleingeräte und Metalle getrennt zu sammeln.
Bei dem Projekt handelt es sich zunächst um einen Versuch, der zeigen soll, wie die Bürger die neue Sammelmöglichkeit annehmen. Eingeworfen werden dürfen sämtliche
Elektrokleingeräte, wie Rasierapparat, Bohrmaschine, Fön,
CD-Player, Handy, Toaster und Co. Aber auch Gegenstände
aus Metall wie Kochtöpfe, Pfannen, Werkzeuge und Kabel
können eingegeben werden. Nicht hinein gehören Bildschirme, Leuchtstofflampen, Batterien und Akkus. Auch
wird gebeten soweit möglich Akkus und Batterien aus den
Geräten zu entfernen und getrennt über Wertstoffhöfe,
–mobile oder den Handel zu entsorgen. Zu beachten sind
die Einwurfzeiten von Montag bis Samstag von 7-19 Uhr!
Bereits seit über 20 Jahren sammelt der AZV Elektroaltgeräte über seine Wertstoffhöfe und –mobile ein. Seit Anfang
März stehen bereits bei rund 30 Elektrohändlern in Stadt
und Landkreis Hof zusätzlich „eTonnen“ zur Annahme von
Elektrokleingeräten bereit. Mit den neuen Angeboten,
der eBox und der eTonne, möchte der AZV Hof die Erfassungsquote für Elektroaltgeräte erhöhen und gleichzeitig
den Bürgern noch mehr Service bieten. Speziell geht es
dabei um die kleineren Elektroaltgeräte, die oftmals noch
über die Restmülltonne entsorgt werden.
Näheres über die eTonne & eBox sowie die Standorte
finden sich auf der Internetseite des AZV unter www.azvhof.de. Geschäfte, die sich am Projekt eTonne beteiligen
möchten, erhalten Auskunft unter der Telefonnummer
09281/725915.
Standorte:
Stadt Hof
Lettenbachweg, Parkplatz
Breslaustraße, beim Städt. Baubetriebshof
Oelsnitzer Staße, Einmündung Jägerzeile
Peuntweg, Parkplatz
Ossecker Straße, Parkplatz gegenüber städt. Stadion
Jahnstraße, Einmündung Heinrich-Egloff-Straße
Nailaer Straße, gegenüber „Am Bürgerheim“
Stadt Münchberg
Friedhofsweg
Stadt Naila
Bahnhofsparkplatz
Stadt Rehau
Parkplatz Hallenbad
Anton Dittrich aus Hof nutzt als Erster die eBox
Freiwillige Feuerwehren
Feuerwehr Zell
19.06.2016 P 08:30
Rettung aus Höhen und Tiefen, Absturzsicherungssatz,
Gerätesatz Auf-und Abseilgerät (mit FF Gefrees) (Lauterbach)
25.06.2016 P 16:00
Abnahme Leistungsprüfung "Hilfeleistungseinsatz" (Lauterbach)
25.06.2016 P 17:00
Inspektion, Anwesenheitspflicht alle Aktiven + Jugend in
Uniform (Lauterbach)
Feuerwehr Friedmannsdorf
05.06.2016 P 09:00 Uhr
Objektübung in Rieglersreuth. Erstangriff vom Hydranten.
Aufbau einer Schlauchleitung vom Teich (Kdt./Stellv.)
26.06.2016 P 09:00 Uhr
Löschteich aus mähen / Funkübung Digital u 2 m Band
(Kdt./Stellv.)
Feuerwehr Walpenreuth
19.06.2016 P 08:30 Uhr
Umgang mit Kleinlöschgeräten (Kdt.)
Feuerwehr Kleinlosnitz
17.06.2016 P 19:30 Uhr
Übung gemäß Leistungsabzeichen (Kdt.)
Feuerwehr Grossenau
17.06.2016 P 18:30 Uhr
Garagenbrand bei Schoberth (Kdt.)
Schauen Sie bei uns mal rein:
www.ff-markt-zell.de
e-mail:
[email protected]
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Kameraden, Vereins - und Fördermitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zell im Fichtelgebirge schafften es bei
ihrer „Zamm geht´s Aktion“ den Spielplatz an der Bahnhofstraße auf Vordermann zu bringen. Sie stutzten die
Büsche und reinigten den Gehweg. Die Firma Schreiner
Transporte spendete einen Anhänger voll Hackschnitzel,
welche nun den Bereich um die Büsche ein ordentliches
Aussehen verleihen. Spitzhacke und Schaufeln kamen zum
Einsatz, um die Fallschutzzone an einigen Spielgeräten zu
vergrößern. Von dem Gewinn beim Wettbewerb der Raiffeisenbank Hochfranken West eG schaffte die Feuerwehr,
mit Unterstützung der Zeller Gemeinde, neben einem neuen Federwippgerät auch eine Wackelbrücke an. In den
Fallschutzzonen um die Spielgeräte sorgt nun jede Menge
Sand für einen weichen Boden. Viele Schubkarren mit Sand
kippten die fleißigen Helfer auch in den Sandkasten um die
Rutsche. Den Spielplatz grenzt ein Maschendrahtzaun ab,
der Abschnittweise kaputt war oder ganz fehlte. In diesen
Bereichen entfernten die Kameraden den defekten Zaun
und ersetzten ihn durch einen Neuen. Leider hatten am
nächsten Tag Unbekannte den Zaun bereits wieder stellenweise demoliert. Einigermaßen ließ er sich jedoch richten.
Dennoch hat sich der Einsatz der Sechsundzwanzig fleißigen Helfer gelohnt und am Nachmittag des Aktionstages
blickte man in zufriedene Gesichter. Kurz nach Abschluss
der Arbeiten sah man bereits einige interessierte Bürger,
die sich den Spielplatz in neuem Glanz ansahen. Auch in
den weiteren Tagen fand er viel Anklang bei den Jüngsten
und deswegen wäre es schön, wenn jeder etwas Rücksicht
auf das Geschaffene nimmt, damit es lange für die Kinder
erhalten bleibt. Mit dieser Aktion hat die Feuerwehr wieder
einmal bewiesen, dass sich nicht alles nur ums Feuerwehrwesen dreht. Denn neben den aktiven Kameraden, gibt es
den Feuerwehrverein. Jeder kann beitreten, unabhängig
vom aktiven Dienst. Neben geselligen und familiären internen Veranstaltungen veranstaltet dieser unter anderem das
Winter- und Hallenfest und war für den Ausschank beim
letztjährigen Wolkenstiererfest zuständig. So unterstützen
die Mitglieder des Vereins in indirekter Weise die aktive
Feuerwehrarbeit.
BRK Bereitschaft Zell
BRK Bereitschaft Stammbach / Zell mit Jugend
Bereitschaftsleiter:
Roland Schlick, 0160-8582164 oder 01795775515
Jeden Samstag (außer Feiertag): ab 17.00 Uhr Unterricht
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im BRK-Heim Zell
Jeden Mittwoch von 18-19 Uhr -Kleiderkammer für kostenlose Abgabe in Stammbach.
Kleidercontainer vom BRK stehen am alten Bahnhof Zell
und neben Pausenhof Schule Zell beim BRK Heim.
BRK –Bereitschaft
Stammbach/Zell
Kleiderkammer –Flohmarkt
Fritz-Müller-Str. 4a,
95239 Zell im Fichtelgebirge
Die Kleiderkammer der BRK-Bereitschaft
Stammbach/Zell ist jeden Samstag
von 17-18 Uhr außer Feiertag geöffnet.
Bei Fragen 09257-7170 Fam. Schlick
oder 09257-965888 Fam. Wevelsiep
Kleider und Sachspenden, Bettwäsche,
Vorhänge, Plüschtiere, Spielwaren… werden gerne
entgegengenommen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit die
Altkleidersäcke im Container am
“ alten Bahnhof“ zu deponierenoder in den beiden Containern vor
dem BRK Heim-neben Schul-Pausenhof.
Danke, dass Sie uns unterstützen!
Die Bereitschaftsleitung
Grundschule Zell im Fichtelgebirge
„Unser Pausenhof soll bunter werden“ unter diesem Motto
trafen sich Eltern, Lehrer, Erzieherinnen der Nachmittagsbetreuung und Schüler der Grundschule Zell.
Alle packten mit an um einen schönen, farbigen Schulhof
zu gestalten. Von Laub entfernen bis hin zum Regenrinnen
begradigen waren zahlreiche Aufgaben auf dem Plan der
Organisatorinnen vom Elternbeirat. Das neu aufgebaute
Klettergerüst bekam einen weichen Fallschutz aus Holzspänen, ein zugewachsener Hang der sich direkt vor den
Fenstern der Nachmittagsbetreuung befindet wurde zu einem schönen Steingarten.
Alte Bäume mussten weichen, dafür wurden verschieden
Sträucher wie Himbeere, Johannisbeere, Heidelbeere sowie ein Apfelbaum gepflanzt. Bald schon werden die Kinder die ersten Früchte naschen dürfen.
Aus Weidenästen wurde ein Kreis angelegt, aus dem ein
grünes Zelt entstehen wird welches zum Verstecken und
spielen einlädt. Einzelne Baumstämme wurden mit bunt
gestrickter „Kleidung“ versehen und zahlreiche Beete bekamen einen schönen Abschluss aus Granitsteinen.
Bereits im Vorfeld gestaltete ein Graffitikünstler die Wand
einer Garage welche an den Pausenhof angrenzt mit einem
bunten Motiv das perfekt zur Grundschule passt.
Einen Tag lang wurde Unkraut entfernt, Bänke aufgestellt,
Bäume und Sträucher gepflanzt, Zaun gestrichen, Holzspäne verteilt, und vieles mehr. Stolz begutachtet wurde
das Geschaffte dann zwischendurch bei der gemeinsamen
Brotzeit.
Durch das gemeinsame Arbeiten erstrahlt der Schulhof
der Grundschule Zell nun im neuen Glanz und die Schüler
dürfen sich auf farbenfrohe Pausen freuen.
Sonntag, 26.06.2016
9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer i.R. Dr. Koch)
gleichzeitig Kindergottesdienst
anschließend Kirchenkaffee
Gottesdienst im Seniorenhaus Zell:
Mittwoch, 01.06.2016 : 10.30 Uhr (Pfarrerin Rauh)
Treffpunkt Mutter und Kind:
(0 – 3 Jahre)
Mittwoch, 01.06.2016
9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, 15.06.2016
9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, 29.06.2016
9.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Informationen bei Melanie Fuchs (Tel. 7177) oder
Caroline Korndörfer-Rüger (Tel. 216306)
Jungschar „Blätzla“:
dienstags von 17.00 bis 18.30 Uhr (außer in den Ferien)
im Evang. Gemeindehaus
Jugendgruppe „Basecamp“:
(für Jugendliche ab 17 Jahren)
montags um 18.30 Uhr
im Evang. Gemeindehaus
Montag, 13.06.2016
19.00 Uhr Nordic Walking Tour
Treffpunkt: Schulparkplatz
Seniorenausflug:
Donnerstag, 23.06.2016 nach Bad Steben
13.00 Uhr Abfahrt ab Marktplatz Zell
Bibelgesprächskreis:
Donnerstag, 02.06.2016
19.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Donnerstag, 09.06.2016
19.30 Uhr im Evang. Gemeindehaus
Kirchliche Nachrichten
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Zell im Fichtelgebirge
Gottesdienste:
Sonntag, 05.06.2016
9.30 Uhr Festgottesdienst
mit Feier der Diamantenen, Eisernen und
Gnaden-Konfirmation (Pfarrerin Rauh)
Sonntag, 12.06.2016
9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer i.R. Müller)
gleichzeitig Kindergottesdienst
Sonntag, 19.06.2016
9.30 Uhr Gottesdienst (Lektorin Bergmann)
Chöre:
Montag, jeweils 17.00 Uhr
Kinder- u. Jugendchor im Evang. Gemeindehaus
Dienstag, jeweils 20.15 Uhr
Kirchenchor im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, jeweils 18.00 Uhr
Posaunenchor im Evang. Gemeindehaus
Mittwoch, jeweils 20.00 Uhr
Gospelchor im Evang. Gemeindehaus
Pfarrerin Rauh ist vom 10.6. bis 6.7.2016
in Urlaub.
Vertretung haben Pfarrer Scheirich, Sparneck
und Pfarrerin Teschke, Weißdorf.
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Vereinsnachrichten und -veranstaltungen
KATH. KURATIE
Weißdorf, Sparneck, Zell
04.06.2016
18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck
06.06.2016
15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
07.06.2016
19.00 Uhr Eucharistiefeier in Sparneck
09.06.2016
20.00 Uhr Treffen der PG-Räte und der KV mit evang.
Kirchenvostand
im evang. Gemeindehaus in Münchberg
11.06.2016
18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck
13.06.2016
15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
14.06.2016
19.00 Uhr Eucharistiefeier in Zell, St. Heinrich
– der Kleinbus fährt um 18.30 Uhr ab Mühlteichplatz
Sparneck
18.06.2016
18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck
19.06.2016
10.00 Uhr Festgottesdienst zur Firmung durch H.H.
Weihbischof Dr. Herwig Gössl
in Münchberg für die Firmlinge aus Münchberg und
Sparneck
19.00 Uhr Taizégebet im katholischen Pfarrheim, Sparn
eck 20.06.2016
15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
21.06.2016
14.30 Uhr Eucharistiefeier zum Seniorennachmittag in Sparneck
anschl. gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen
danach “Der Sommer lässt grüßen” - mit Gesang und Musik in den Sommer, gestaltet von den “Bergfegern aus
Sparneck” – Der Kirchenbus fährt zu den üblichen Zeiten
25.06.2016
18.00 Uhr Vorabendmesse in Sparneck
27.06.2016
15.30 Uhr Seniorengymnastik in der Schulturnhalle
Sparneck
28.06.2016
21.00 Uhr Gottesdienst zum Fest Johannes des Täufers in Sparneck
anschl. Johannisfeuer im Pfarrgarten mit fröhlicher Lagerrunde
30.06.2016
20.00 Uhr Gemeinsamer Ausschuss d. PGR des Seelsorgebereichs in Enchenreuth 16
05.06.2016: Ev. Luth. Kirchengemeinde
9.30 Uhr Jubel – Konfirmationen, Sankt Gallus Kirche
10.06.2016: Bauernhofmuseum
20.00 Uhr A schönä Leich, Gastspiel der Baumänner aus
Kulmbach, Kleinlosnitz
11.06.-28.08.2016: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz
Blockhalden-Leben aus der Eiszeit
12.06.2016: Bauernhofmuseum Kleinlosnitz
1817…oder die Sehnsucht nach der schönen neuen Welt –
Theaterstück gespielt von der Bletsch’n-Bühna
13.06.2016: Frauenauszeit - Evang. Kirchengemeinde Zell
19.30 Uhr Nordic-Walking, Treffpunkt Schulparkplatz
23.06.2016: Seniorenkreis Evang. Kirche
Ausflug
24.06.-26.06.2016: Fußballclub Zell
Sportfest, Fußballplatz
26.06.2016: Hollerstaudn Gartenverein Zell
Tag der offenen Gartentür, Tagespresse
Herzliche Einladung zum Vereinsabend
jeden ersten Dienstag im Monat
ab 19°° in der Kleinen Turnhalle
Der TSV Lädt alle Freunde, Gönner und Mitglieder
zum Vereinsabend /Küchenparty ein.
Es soll ein ungezwungenes Treffen sein um zu
„Waafen und sich auszutauschen“
Auf euer Kommen freut sich der
Turnrat des TSV Zell
Schnuppertraining beim Tennisclub Waldstein/Zell
Der Tennisclub Waldstein
bietet wieder ein kostenloses
Schnuppertraining für Kinder an.
Diese dürfen ohne Mitgliedschaft am
Tennistraining teilnehmen.
Wöchentlich, jeweils donnerstags von 17.00
Uhr bis 18.00 Uhr, treffen sich die Kinder
auf dem Gelände des Tennisclubs.
Das erste Training findet am
Donnerstag, 02. Juni statt.
Tennisschläger stellt der
Verein zur Verfügung,
die Teilnehmer sollten
Sportschuhe mit glatter Sohle
tragen.
Ansprechpartner:
J. Last Tel. 09257/9650050
W. Ehmann Tel. 09257/394
Jagdgenossenschaft
Walpenreuth-Grossenau
Einladung
zur nichtöffentlichen
Versammlung
am Freitag, 10.06.2016 um 20.00 Uhr
Gasthof Waldfrieden, Walpenreuth.
Tagesordnung:
1.) Begrüßung
2.) Jagdpachtverhältnis
3.) Änderung des Pachtvertrages
4.) Sonstiges
Jagdvorsteher
Kellerer
Oberfränkisches Bauernhofmuseum
Kleinlosnitz
Theaterwochenende im Bauernhofmuseum Kleinlosnitz
Im Juni gibt es im Bauernhofmuseum zwei Gastspiele. Das
Kulmbacher Baumann ist ein privates Theater, in dem ein
anspruchsvolles Kulturprogramm geboten wird. Birgit und
Rüdiger Baumann und Charis Hager spielen die Familie
Meier. Oma ist gestorben. Aus diesem Anlass kommt die
ehemalige Familie zusammen. Im Bestattungsinstitut werden einige Dinge ans Licht gebracht - über Ärzte, die Ehe,
die Arbeit, Beziehungen, Ausländer, Zwischenfälle und ach ja - über Oma.
A schöna Leich, am Freitag, den 10.6. um 20.00 Uhr im
Bauernhofmuseum
Ein großes Theaterstück von Walter Tausendpfund aus
Pegnitz führt in die schwere Zeit am Anfang des 19. Jahrhunderts. „1817… oder die Sehnsucht nach der schönen
neuen Welt“ führt in die Zeit der Auswanderung nach
Nordamerika. Walter Tausendpfund hat das Stück für den
Dietelhof in Kleinlosnitz geschrieben. Die Bletsch´n Bühna
aus Unterleinleiter spielt das Stück am Soontag, den 12.6.
um 15.30 Uhr im Dietelhof.
Karten gibt es für jeweils 12,- €.
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Wir gratulieren nachträglich ...
Herrn Max Schneider zum 85. Geburtstag
Herrn und Frau Wilfried und Helga Rudolph
zur Goldenen Hochzeit
(mit 1.Bürgermeister Horst Penzel)
(mit Pfarrerin Marina Rauh, 1.Bürgermeister Horst Penzel,
Tochter Nadja Rudolph und Enkeltochter Antonia Rudolph)
Frau Christa Käppel zum 85. Geburtstag
Herrn Alfred Fraas zum 85. Geburtstag
(mit Sohn Jürgen Käppel und 1.Bürgermeister Horst Penzel)
(mit Lebensgefährtin Johanna Enders und
1.Bürgermeister Horst Penzel)
Redaktioneller Hinweis
Annahmeschluss für die Juli-Ausgabe:
15.06.2016
Herrn und Frau Erhard und Emma Lieberwirth
zur Eisernen Hochzeit
(mit 1.Bürgermeister Horst Penzel und Pfarrerin Marina Rauh)
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Vorderer Steinbühl 24,
95239 Zell im Fichtelgebirge.
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