Offertanfrage Statistik der Kosten und der Finanzierung des

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Statistik BFS
Abteilung Raum und Umwelt
Offertanfrage
betreffend
Statistik der Kosten und der Finanzierung des
Verkehrs, Integration der Schifffahrt 2015
Foto: Norbert Aepli
Bundesamt für Statistik
02.06.2016
Bundesamt für Statistik BFS
Espace de l'Europe 10, CH-2010 Neuenburg
www.statistik.admin.ch
Inhaltsverzeichnis
1
Begriffe und Abkürzungen ........................................................................... 3
2
Einleitung, Zweck des Dokuments .............................................................. 4
3
Ausgangslage und Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes ... 4
3.1
Ausgangslage ................................................................................................. 4
3.2
Vorarbeiten ..................................................................................................... 5
3.3
Zu erbringende Leistungen ............................................................................. 7
3.4
Zeitplan ......................................................................................................... 22
4
Preisangaben in der Offerte ....................................................................... 23
5
Zuschlagskriterien ...................................................................................... 23
6
Evaluation ................................................................................................... 24
6.1
Evaluationsphasen ....................................................................................... 24
6.2
Taxonomie .................................................................................................... 25
7
Inhalt des Angebots ................................................................................... 25
8
Administratives ........................................................................................... 26
8.1
Auftraggeber ................................................................................................. 26
8.2
Bedingungen................................................................................................. 27
8.3
Weitere Informationen .................................................................................. 28
9
Referenzierte Anhänge ............................................................................... 29
Literaturverzeichnis ................................................................................................ 30
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-2-
1
Begriffe und Abkürzungen
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im ganzen Dokument die männliche
Form verwendet. Selbstverständlich sind dabei auch die weiblichen Personen mitgemeint.
Abkürzung
Definition
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes
Anbieter
Unternehmungen, die ein Angebot auf die vorliegende Anfrage einreichen
ARE
Bundesamt für Raumentwicklung
Auftraggeber
Ausschreibende Stelle
BBL
Bundesamt für Bauten und Logistik
BFS
Bundesamt für Statistik
BöB
Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1)
CHF
ISO-Code für Schweizer Franken
KFV-Statistik
Statistik der Kosten und der Finanzierung des Verkehrs
Taxonomie
Zeigt auf, wie viele Punkte maximal zu jeder Anforderung vergeben werden und welche Anforderungen an die Nachweise erfüllt sein müssen, um
die Gesamt- oder Teilpunktzahl zu erhalten.
VöB
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.11)
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-3-
2
Einleitung, Zweck des Dokuments
Die vorliegende Offertanfrage beschreibt die Zielsetzungen, welche mit dem vorliegenden Beschaffungsgegenstand verfolgt und erreicht werden sollen. Es regelt Vorgehen und Form der Angebotseinreichung und dient zusammen mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) [1] und dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) [2] sowie der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) [3]
bzw. dessen 3. Kapitel (übrige Beschaffungen) als Grundlage für das vorliegende
Einladungsverfahren. Dies bedeutet, dass diese Beschaffung nicht den Regeln des
WTO-Verfahrens unterliegt. Somit wird der Einladung keine Rechtsmittelbelehrung
beigestellt.
Die Vergabe des vorliegenden Auftrages fällt unter das 3. Kapitel der VöB, weil der
Schwellenwert von CHF 230‘000 exkl. MwSt nicht erreicht wird. Es wird somit ein
Einladungsverfahren nach Art. 35 VöB durchgeführt. Hierbei werden mindestens drei
Angebote eingeholt.
[1] https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html
[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940432/index.html
[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950538/index.html
3
Ausgangslage und Beschreibung des Ausschreibungsgegenstandes
3.1
Ausgangslage
Das Bundesamt für Statistik (BFS) publizierte im Jahr 2006 erstmals die gemeinsam
mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erarbeitete „Transportrechnung“.
Diese Statistik gab einen Überblick über alle Kosten und Erträge des motorisierten
Strassen- und Schienenverkehrs.
In den Folgejahren (2009 bis 2014) wurde die Methodik der Statistik im Rahmen einer Revision weiter verfeinert. Die Revision strebte aufgrund von Anregungen der
Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerats auch
die Integration von Langsamverkehr, Luft- und Schifffahrt an. Die grundlegend überarbeitete Statistik wurde im April 2015 unter dem neuen Titel „Statistik der Kosten
und der Finanzierung des Verkehrs“ (KFV-Statistik) veröffentlicht. Leider konnten bei
dieser Publikation die Resultate der Schifffahrt nur als Schätzungen in einem Exkurs
dargestellt werden. Die damals als Mandat durchgeführten Arbeiten zur Integration
der Schifffahrt lieferten zwar eine solide konzeptionelle Basis, bei der Befragung der
Transportunternehmen der Rheinschifffahrt war die Rücklaufquote aber nicht hoch
genug, um eine ausreichende Datenqualität zu erreichen.
Seit dem Mandat „Integration der Schifffahrt 2010“ (Mandat IRENE-Ecosys) hat sich
die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung geändert. Mittlerweile sind Güterschifffahrtsunternehmen aufgrund der Statistikerhebungsverordnung (SR
431.012.01) gesetzlich dazu verpflichtet, dem BFS Auskunft zu erteilen.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Ziel des ausgeschriebenen Mandats ist es die Schifffahrt das Referenzjahr 2015 in
die KFV-Statistik zu integrieren, indem …
… ein Erhebungskonzept für die Befragung der Schifffahrtsunternehmen auszuarbeitet wird,
… eine erste Erhebung durchgeführt wird und
… die Datenaufbereitung der Verkehrsmittelkosten der Güterschifffahrt als ExcelTool erstellt wird.
3.2
Vorarbeiten
3.2.1
Konzeption der KFV-Statistik
Das angestrebte Ergebnis des Mandats ist die Erhebung und Aufbereitung von
Schifffahrtsdaten, sodass die Schifffahrt erstmals in der KFV-Statistik abgebildet werden kann. Dementsprechend muss die Methodik für Erhebung und Aufbereitung der
Schifffahrtsdaten in Einklang mit den Prinzipien und der Methodik der existierenden
KFV-Statistik stehen. Die wichtigsten, zu berücksichtigenden Eckpfeiler der KFV-Statistik sind:
Kostenbegriff: „soziale Kosten“
Die KFV-Statistik erfasst die „sozialen Kosten“, die aufgrund des Verkehrs entstehen. Dies schliesst sämtliche für die Gesellschafft anfallenden Kosten ein –
egal wer sie trägt. Zu den sozialen Kosten zählen in der KFV-Statistik die Infrastruktur-, Verkehrsmittel-, Unfall-, Umwelt- und Gesundheitskosten. Dieses Mandat beschäftigt sich nur mit Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten. Die Unfall-,
Umwelt- und Gesundheitskosten werden vom Bundesamt für Raumentwicklung
jährlich berechnet und sind daher nicht Teil des Auftrags.
Territorialitäts- bzw. Halbstreckenprinzip
Prinzipiell folgt die KFV-Statistik dem Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass
sämtliche Kosten erfasst werden, die aufgrund des Verkehrs auf Schweizer Hoheitsgebiet anfallen. Bei einigen Verkehrsformen ergibt das Territorialitätsprinzip
aber keinen Sinn – beispielsweise im Luftverkehr. Eine auf das Schweizer Hoheitsgebiet beschränkte Kostenberechnung könnte die Charakteristika dieses
Verkehrsträgers nicht abbilden. Bei einer Betrachtung nach dem Territorialitätsprinzip wären in der Luftfahrt die Infrastrukturkosten der mit Abstand grösste Kostenblock, obwohl die Infrastruktur gerade hier eine untergeordnete Rolle spielt.
In der Güterschifffahrt auf dem Rhein bietet sich ein sehr ähnliches Bild. Der
Transport findet aufgrund der Grenznähe der Rheinhäfen fast ausschliesslich
ausserhalb der Schweiz statt. Daher wurde entschlossen für die Binnenschifffahrt
das Halbstreckenprinzip anzuwenden. Dieser Entscheid wirkt sich überwiegend
auf die Rheinschifffahrt aus. Beim Verkehr auf Schweizer Seen liefern Halbstrecken- und Territorialitätsprinzip ohnehin fast das gleiche Ergebnis, da die Landesgrenze in der Regel in der Seemitte verläuft.
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Nebengeschäfte
Prinzipiell sollen nur die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkehr stehen, in der KFV-Statistik abgebildet werden. Verfolgen Verkehrsunternehmen (Infrastrukturbetreiber, Anbieter von Transportdienstleistungen etc.) neben der „Verkehrsgeschäft“ noch andere Geschäftsaktivitäten, so sollen diese, so
weit wie möglich, bei der Berechnung der Verkehrskosten eliminiert werden.
Eine ausführlichere Beschreibung der Konzeption und der methodischen Kernelemente bieten die Kapitel 2 und 3 des Methodenberichts der KFV-Statistik
(BFS 2015a).
3.2.2
Erster Versuch der Integration der Schifffahrt in die KFV-Statistik (Mandat IRENE/Ecosys)
Bereits für das Referenzjahr 2010 wurde versucht, die Schifffahrt in die KFV-Statistik
zu integrieren. Aufgrund mangelnder Datenqualität konnten die Resultate der Pilotstudie aber nicht in die KFV-Statistik aufgenommen werden. Die Ergebnisse wurden
lediglich als Schätzwerte in einem Exkurs der Publikation erwähnt (vgl. BFS 2015b,
S. 17). Der Grund für die Nicht-Veröffentlichung lag in erster Linie an der geringen
Datenzuverlässigkeit aufgrund einer sehr geringen Antwortquote bei der Güterschifffahrt auf dem Rhein. Daher ist dieser Bereich auch das Kernstück des nun ausgeschriebenen Auftrags.
Ein Grossteil der konzeptionellen Arbeiten des Mandats der Arbeitsgemeinschaft aus
dem Institut de recherches économiques der Universität Neuchâtel (IRENE) und dem
Unternehmen Ecosys kann für Erhebung und Berechnung der Daten 2015 übernommen werden.
Kurzzusammenfassung des Mandats IRENE/Ecosys
Abgrenzung und Gliederung
Die Schifffahrt wurde in folgende vier Verkehrsformen gegliedert: Güterschifffahrt auf dem Rhein, Güterschifffahrt auf Schweizer Seen, öffentliche Personenschifffahrt und Freizeitschifffahrt (private Motor- und Segelboote). Nicht untersucht wurden die Bereiche Schiffskreuzfahrten sowie Ruderboote, Windsurfen
etc.
Von den untersuchten verkehrsformen wurden die öffentliche Personenschifffahrt, sowie die Güterschifffahrt auf Seen und dem Rhein als KFV-relevant eingestuft. Als nicht KFV-relevant wurde die Freizeitschifffahrt (private Motor- und
Segelboote) klassifiziert. Es wurde trotzdem entschieden, die Kosten der Freizeitschifffahrt für das Jahr 2010 einmalig zu schätzen, um das gesamte Kostenvolumen des Schifffahrtssektors abschätzen zu können.
Bezug zu dieser Offertanfrage:
Die Arbeiten zu Abgrenzung und Gliederung haben den Charakter von Definitionen und können für das nun ausgeschriebene Mandat unverändert übernommen werden.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Erhebung und Berechnung von Unfall-, Umwelt- und Gesundheitskosten
Für Unfall-, Umwelt- und Gesundheitskosten wurde eine Berechnungsmethodik
(angelehnt an den Strassen- und Schienenverkehr) entwickelt und die Kosten
für das Referenzjahr 2010 berechnet. Im Auftrag des ARE wurden die Berechnungen durch das Unternehmen Ecoplan noch verfeinert. Teil des Auftrags war
die Erstellung eines Datenaufbereitungstools, in dem die jährliche Berechnungen nach Eingabe von Inputdaten weitgehend automatisch ablaufen.
Bezug zu dieser Offertanfrage:
Kein Bezug. Die Unfall-, Umwelt und Gesundheitskosten sind nicht Inhalt des
nun ausgeschriebenen Mandats.
Erhebung und Berechnung von Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten
Auf Basis von Befragungen von Schifffahrtsunternehmen und Infrastrukturbetreibern wurden die Verkehrsmittel- und Infrastrukturkosten des Jahres 2010
berechnet. Im Bereich der öffentlichen Personenschifffahrt kann die Ergebnisqualität als gut und für die Güterschifffahrt auf den Seen als ausreichend bezeichnet werden. Im Bereich der Rheinschifffahrt war die Beteiligung der Schifffahrtsunternehmen allerdings so niedrig, dass keine zuverlässigen Resultate
berechnet werden konnten. Teil des Auftrags war die Erstellung eines Datenaufbereitungstools, in dem die jährliche Berechnungen nach Eingabe von Inputdaten weitgehend automatisch ablaufen.
Bezug zu dieser Offertanfrage:
Das nun ausgeschriebene Mandat stellt eine erneute Durchführung der Erhebung und Berechnung von Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten dar – allerdings für das Referenzjahr 2015. Die Arbeiten des IRENE-Ecosys-Mandats stellen dabei wertvolle Vorarbeiten dar, die teilweise übernommen werden können.
Der Anhang dieses Dokuments enthält neben dem Schlussbericht des IRENE-Ecosys-Mandats auch das Excel-Datenaufbereitungstool für die Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten.
3.3
Zu erbringende Leistungen
Die im Mandat IRENE-Ecosys festgelegte Gliederung des Schifffahrtsbereichs dient
auch für die Abgrenzung des Grundauftrags von den aufgrund der Optionen möglicherweise zu erbringenden Leistungen. Als Grundauftrag sind für die Güterschifffahrt
auf dem Rhein Verkehrsdaten (Tonnen und Tonnen-Kilometer) sowie Infrastrukturund Verkehrsmittelkosten zu berechnen. Um dies zu erreichen, ist ein Erhebungsund Berechnungskonzept zu erstellen sowie die Erhebung und Berechnung durchzuführen.
Option 1 und Option 2 sehen weitgehend die gleichen Arbeiten für die Güterschifffahrt auf Schweizer Seen bzw. für die öffentliche Personenschifffahrt vor. Sowohl die
Freizeitschifffahrt als auch die Kostenbereiche Unfall, Umwelt und Gesundheit sind
nicht teil des Mandats. Abbildung 1 fasst die Deckungsberieche des Grundauftrags
und der Optionen grafisch zusammen.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Abbildung 1
Übersicht zu Grundauftrag und Optionen
Güterverkehr
auf dem Rhein
Personenverkehr
auf Schweizer Seen öffentliche
Freizeitschifffahrt
Personenschifffahrt
Verkehrsaufkommen und Grundauftrag
Verkehrsleistung
Option 1
nicht Teil des Auftrags
Infrastrukturkosten
Grundauftrag
Option 1
Option 2
Verkehrsmittelkosten
Grundauftrag
Option 1
Option 2
Unfallkosten
nicht Teil des Auftrags
nicht Teil des Auftrags
Umwelt- und
Gesundheitskosten
Das Mandat beschränkt sich dabei nicht nur auf die Berechnung der Höhe der Kosten. Es ist jeweils auszuweisen, wer die Kosten als direkter Kostenträger übernahm.
In der Regel ist das der Schiffs- bzw. Infrastrukturbetreiber. In der KFV-Statistik werden Schiffs- und Infrastrukturbetreiber unter dem Sammelbegriff „Transportunternehmen“ zusammengefasst. In Fällen, in denen Schiffs- und Infrastrukturbetreiber unterschiedliche Unternehmen sind (z.B. in der Rheinschifffahrt), müssen die Infrastrukturnutzungsgebühren bei der Erhebung separat erfasst werden, da diese für eine
konsolidierte Betrachtung der Schifffahrtsbranche zu eliminieren sind.
Ebenfalls Teil des Mandats ist die Berechnung der „Transferleistungen“ zwischen
den Kostenträgern der KFV-Statistik (Transportunternehmen, Verkehrsnutzende, öffentliche Hand und Allgemeinheit). Anhand der Transferleistungen werden in der
KFV-Statistik die finalen Kostenträger kalkuliert.1 Der Auftragnehmer muss nur die
Transferleistungen ausweisen, die in Zusammenhang mit den Infrastruktur- oder Verkehrsmittelkosten stehen:

Transferleistungen Verkehrsnutzende an Transportunternehmen
(Transportentgelte)

Transferleistungen öffentliche Hand an Transportunternehmen
(Abgeltungen/Subventionen)
Dies bedeutet, dass ausgewiesen werden muss, welcher Teil der von den Transportunternehmen vorerst übernommenen Kosten durch Transportentgelte bzw. durch
Beiträge der öffentlichen Hand gedeckt werden können. Dazu ist es notwendig, bei
den Transportunternehmen nicht nur die Aufwände des Verkehrsgeschäftes abzufragen, sondern auch die Verkehrserträge und die Abgeltungen/Subventionen.
1
In Kapitel 2.2.4 des Methodenberichts der KFV-Statistik finden sich zusätzliche Erläuterungen, zum
Basismechanismus der KFV-Statistik mit den direkten und finalen Kostenträgern (BFS 2015a).
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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3.3.1
Grundauftrag: Güterschifffahrt auf dem Rhein
Der Grundauftrag beinhaltet Konzept, Erhebung und Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten für den Güterverkehr auf dem Rhein für das Referenzjahr 2015. Die Leistungsbringung erfolgt in drei Phasen:
Phase 1: Methodische Abklärungen und Erhebungskonzept
Phase 2: Datenerhebung und –aufbereitung
Phase 3: Dokumentation
Allgemeine Hinweise zum Grundauftrag
Die Berechnungen sind nach dem Halbstreckenprinzip durchzuführen. Bei Importund Exportverkehren, die die Regel darstellen, werden nur die Infrastrukturkosten in
der Schweiz einbezogen. Die Infrastrukturkosten für das Be- bzw. Entladen ausserhalb der Schweiz (z.B. Rotterdam) werden nicht berücksichtigt. Von den Verkehrsmittelkosten ist bei Import bzw. Export die Hälfte der für die Fahrt anfallenden
Kosten anzurechnen.
Zu den Infrastrukturkosten zählen sämtliche Kosten, die für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Hafenanlagen anfallen. Die Kosten fallen in der Regel bei
Hafen- bzw. Terminalbetreibern an und können Aufwänden aus der Finanzbuchhaltung dieser Unternehmen gleichgesetzt werden. Zu den Verkehrsmittelkosten zählen
sämtliche Kosten, die für die Anschaffung, die Wartung/Reparaturen/Instandhaltung
und den Betrieb von Schiffen anfallen. Die Kosten fallen bei Schifffahrtsunternehmen
an und können im Fall der Verkehrsmittelkosten mit den Aufwänden aus der Finanzbuchhaltung gleichgesetzt werden. Sowohl für Hafen- bzw. Terminalbetreiber als
auch für Schifffahrtsunternehmen gilt, dass nur die Aufwände für den Gütertransport
erfasst werden sollen. Aufwände für andere Geschäftsaktivitäten (Nebengeschäfte)
müssen eliminiert werden.
Neben den Aufwänden des Kerngeschäfts (Hafen-/Terminalbetrieb bzw. Gütertransport auf dem Rhein) müssen auch die Erträge aus diesem Bereich abgefragt werden.
Dies ist notwendig, um abschätzen zu können, ob die Auftraggeber der Transporte
(=Verkehrsnutzende) als finale Kostenträger sämtliche Kosten übernehmen, oder ob
ein Teil der Kosten als Verlust bei den Transportunternehmen verbleibt.
Darüber hinaus muss identifiziert werden, wie viel die Schifffahrtsbetreiber an die Hafen-/Terminalbetreiber für die Nutzung der Hafeninfrastruktur bezahlen. Zur Kontrolle
soll dieser Betrag sowohl bei den Schifffahrtsbetreibern (Aufwände) als auch bei den
Hafen- bzw. Terminalbetreibern (Erträge) erfragt werden.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Grundauftrag, Phase 1: Methodische Abklärungen und Erhebungskonzept
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 1
 Auftraggeber und Auftragnehmer treffen sich zu Beginn der
Phase 1 zu einer Kick-off-Sitzung.
 Der Auftragnehmer untersucht, welche konzeptionellen Elemente aus dem Mandat IRENE/Ecosys übernommen werden
können.
 Der Auftragnehmer analysiert, welche Unternehmen an der
Erstellung von Transportdienstleistungen in der Güterschifffahrt auf dem Rhein beteiligt sind (Hafen-, Terminalbetreiber,
Schiffseigner, Schiffsbetreiber etc.) und welche dieser Beteiligten am besten über anfallenden Kosten für Infrastruktur
bzw. Verkehrsmittel Auskunft geben können.
 Der Auftragnehmer überprüft, ob abgesehen von den Rheinhäfen Basel noch andere Infrastrukturbetreiber mit relevantem Transportvolumen existieren (z.B. Unternehmen mit eigenen Hafenanlagen – vergleichbar mit Anschlussgleisen im Eisenbahnverkehr).
 Der Auftragnehmer erstellt eine Liste der zu befragenden Unternehmen (Referenzjahr 2015) und dokumentiert, wie diese
Liste zukünftig aktualisiert werden soll.
 Der Auftragnehmer analysiert welche Erhebungsmethoden für
die Verkehrsmittelkosten in Frage kommen. Dabei ist stets
darauf zu achten, den Aufwand bei den Befragten so niedrig
wie möglich zu halten. Mögliche Methoden sind beispielsweise eine Vollerhebung, eine Stichprobenerhebung, ein synthetischer Ansatz (Hochrechnung auf Basis von Kostensätzen
repräsentativer Unternehmen für mehrere Schifffahrtstypen),
bzw. Kombinationen verschiedener Methoden.
 Der Auftragnehmer analysiert welche Erhebungskanäle für
die Verkehrsmittelkosten in Frage kommen. Mögliche Kanäle
sind beispielsweise:
- Papierfragebogen
- Fragebogen als XLS-Datei
- Persönlicher Besuch beim zu befragenden Unternehmen, um die Datenbedürfnisse genauer erläutern zu
können
Eine Kombination von Erhebungskanälen ist möglich
z.B. Versand eines Papierfragebogens und Information im
Begleitschreiben, dass der gleiche Fragebogen auch als XLSDatei angefragt werden kann.
 Der Auftragnehmer nimmt für die Verkehrsmittelkosten eine
Bewertung der möglichen Erhebungsmethoden und –kanäle
vor und gibt eine Empfehlung ab. Das BFS entscheidet, welche Variante umgesetzt werden soll.
Hinweis zu Infrastrukturkosten: Im Gegensatz zur Erhebung der
Verkehrsmittelkosten ist bei den Infrastrukturkosten keine Analyse
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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zu Erhebungsmethode bzw. -kanal notwendig. Aufgrund der Monopolstellung der Rheinhäfen Basel kommt nur eine Vollerhebung
in Frage, und es ist notwendig, dass die Befragungen einen persönlichen Besuch einschliesst.
 Der Auftragnehmer erstellt Musterfragebögen für die Erhebung von Finanzdaten der Hafen- bwz. Terminalbetreiber und
der Schifffahrtsunternehmen. Die Fragebögen müssen es ermöglichen, die Aufwände und Erträge für das Geschäftsfeld
Hafen-/Terminalbetrieb bzw. Güterschifffahrt auf dem Rhein,
berechnen zu können.
 Der Auftragnehmer untersucht, wie die Kilometerleistung
(Schiffs-km), die Transportmengen (Tonnen) und die Transportleistung (Tonnen-km) erhoben werden können. Diese Berechnung kann entweder auf Basis der Unternehmensbefragung erfolgen oder auf anderen Quellen basieren (z.B. Hafendaten oder Hochrechnung mittels mittleren Distanzen).
 Der Auftragnehmer nimmt eine Bewertung der möglichen Erhebungsvarianten für Kilometerleistung, Transportmenge
und -leistung vor und gibt eine Empfehlung ab. Das BFS entscheidet, welcher Ansatz umgesetzt werden soll.
 Der Auftragnehmer klärt ab, ob die öffentliche Hand für einen
Teil der Infrastruktur- oder Verkehrsmittelkosten aufkommt
(z.B. durch Subventionen). Gemäss derzeitigem Wissensstand besteht keine Kostenübernahme durch die öffentliche
Hand.
Hinweis zur Phase 1: Aus Sicht des BFS erscheint es sinnvoll,
schon in Phase 1 Kontakt mit einigen Datenlieferanten aufzunehmen und das Wissen um die Datenverfügbarkeit dieser Pilotunternehmen in die Konzeption einfliessen zu lassen.
Die Ergebnisse der Phase 1 werden in einem Zwischenbericht zusammengestellt, der an einer Abschlusssitzung der Phase 1 dem
Auftragnehmer präsentiert wird.
Unterstützung
durch das
BFS
Leistungen des Auftraggebers (BFS) in Phase 1
 Das BFS steht für Auskünfte zu existierenden Teilbereichen der KFV-Statistik zur Verfügung.
 Das BFS unterstützt den Auftragnehmer bei der Kontaktaufnahme mit möglichen Datenlieferanten und Interessensvertretern der Schifffahrtsbranche. Die Unterstützung umfasst Empfehlungsschreiben und die Teilnahme an bis zu
drei Sitzungen.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Zwischenbericht (in elektronischer Form)
 Musterfragebogen
 Liste der der zu befragenden Unternehmen und Dokumentation zur Aktualisierung der Unternehmensliste
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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 Protokolle der Kick-off-Sitzung, allfälliger Sitzungen mit Datenlieferanten bzw. Interessensvertretern sowie der Abschlusssitzung der Phase 1
Grundauftrag, Phase 2: Datenerhebung und -aufbereitung
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 2
 Der Auftragnehmer führt die Unternehmensbefragung für das
Referenzjahr 2015 gemäss Variantenentscheid des BFS
durch. Für die Rheinhäfen Basel ist die Befragung zwingend
mit einem persönlichen Besuch zu verbinden.
 Der Auftragnehmer erfasst die Befragungsdaten elektronisch
(XLS- oder CSV-Datei).
 Der Auftragnehmer berechnet die Kilometerleistungen, Transportmengen und -leistungen für das Referenzjahr 2015 gemäss Variantenentscheid des BFS (oder übernimmt diese
Daten aus anderen Quellen).
Die Berechnungen sind nachvollziehbar in Form einer XLSDatei zu erstellen. Es muss klar ersichtlich sein, welche Daten
bei den Berechnungen als Input gedient haben und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
Die Datei ist so aufzubauen, dass die Berechnung für ein
anderes Referenzjahr durch Aktualisierung der Inputdaten
weitgehend automatisch erfolgt.
 Der Auftragnehmer erstellt ein Datenaufbereitungstool, in
dem die Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten der Güterschifffahrt auf dem Rhein erfolgt.
Die Berechnungen sind nachvollziehbar in Form einer XLSDatei zu erstellen. Es muss klar ersichtlich sein, welche Daten
bei den Berechnungen als Input gedient haben und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
Das Tool ist so aufzubauen, dass die Berechnung für ein
anderes Referenzjahr durch Aktualisierung der Inputdaten
weitgehend automatisch erfolgt.
Das Tool enthält als Ergebniszusammenzug ein Tabellenblatt, das den Vorgaben in Anhang 3 dieser Offertanfrage
(„Output-Spezifikation für das zu erstellende Datenaufbereitungstool“) entspricht.
Es steht dem Auftragnehmer frei, Teile des existierenden
Datenaufbereitungstools (Mandat IRENE/Ecosys) zu übernehmen, oder das Tool komplett neu zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Phase 2 werden an einer Abschlusssitzung
der Phase 2 dem Auftragnehmer präsentiert wird.
Unterstützung
durch das
BFS
Leistungen des Auftraggebers (BFS) in Phase 2
 Das BFS bietet an, den Versand und Rücklauf der Fragebogen zu übernehmen. Dies hätte den Vorteil, dass die Befragung für die Schifffahrtsunternehmen klar als offizielle Statistik des Bundes erkennbar ist.
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Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Elektronische Erhebungsdaten als quelloffene XLS- oder CSVDatei (Die Daten können auch in das Datenaufbereitungstool
integriert werden.)
 Berechnung der Kilometerleistungen (Schiffs-km), Transportmengen (Tonnen) und Transportleistungen (Tonnen-km) als
quelloffene XLS-Datei (Die Daten können auch in das Datenaufbereitungstool integriert werden.)
 Datenaufbereitungstool als quelloffene XLS-Datei
 Protokolle der Sitzung(en) mit den Rheinhäfen Basel sowie der
Abschlusssitzung der Phase 2
Grundauftrag, Phase 3: Dokumentation
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 3
 Der Auftragnehmer dokumentiert in einem Schlussbericht
sämtliche Arbeiten des Mandats. Dies schliesst auch die später verworfenen Varianten für Erhebungsmethode und Erhebungskanäle ein.
 Der Auftragnehmer erstellt ein Handbuch, das beschreibt, wie
bei der Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten für ein neues Referenzjahr vorzugehen ist. (Es ist geplant
die Daten der Schifffahrt in einer Periodizität von 5 Jahren zu
veröffentlichen.) Das Handbuch beschreibt nicht nur, welche
Inputwerte bei der Eingabe eines neuen Referenzjahrs zu aktualisieren sind. Es erläutert auch, welche Annahmen für die
Berechnungen getroffen wurden und ob diese zu einem späteren Zeitpunkt eventuell zu überprüfen wären.
 Der Auftragnehmer erstellt eine Liste der Ansprechpartner bei
Unternehmen bzw. Interessenvertretungen, mit denen im Lauf
des Mandats Kontakt bestand.
Der Schlussbericht wird dem Auftraggeber an einer Schlusssitzung präsentiert.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Schlussbericht (in elektronischer Form)
 Handbuch für die Aktualisierung des Datenaufbereitungstools
(in elektronischer, editierbarer Form)
 Liste der Ansprechpartner bei Unternehmen bzw. Interessenvertretungen, mit denen im Lauf des Mandats Kontakt bestand,
mit Namen, Postadressen, Telefonnummern und Emailadressen
 Protokolle der Schlusssitzung
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3.3.2
Option 1: Güterschifffahrt auf Schweizer Seen
Übt der Auftraggeber die Option 1 aus, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in
weiterer Folge beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die Option 1 beinhaltet Konzept, Erhebung und Berechnung der Infrastrukturkosten für den Güterverkehr auf
Schweizer Seen für das Referenzjahr 2015. Die Leistungsbringung erfolgt in drei
Phasen, die parallel mit den Phasen des Grundauftrags ablaufen:
Phase 1: Methodische Abklärungen und Erhebungskonzept
Phase 2: Datenerhebung und -aufbereitung
Phase 3: Dokumentation
Allgemeine Hinweise zur Option 1
Die Berechnungen sind nach dem Halbstreckenprinzip durchzuführen. Im Fall der
Güterschifffahrt auf Schweizer Seen sind die Ergebnisse nach dem Halbstreckenprinzip nahezu deckungsgleich mit jenen nach dem Territorialitätsprinzip. Bei Seen,
die gänzlich auf Schweizer Territorium liegen, besteht kein Unterschied. Im internationalen Verkehr (der vermutlich kaum vorkommt), ergeben Halbstrecken und Territorialitätsprinzip nahezu das gleiche Ergebnis, da die Landesgrenze zumeist in der Seemitte verläuft.
Zu den Infrastrukturkosten zählen sämtliche Kosten, die für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Hafenanlagen (oder andere feste Anlagen, die für das Beoder Entladen von Güterschiffen) anfallen. Zu den Verkehrsmittelkosten zählen sämtliche Kosten, die für die Anschaffung, die Wartung/Reparaturen/Instandhaltung und
den Betrieb von Schiffen anfallen. Die Kosten fallen in der Regel bei Schifffahrtsunternehmen an und können Aufwänden aus der Finanzbuchhaltung dieser Unternehmen gleichgesetzt werden. Wichtig ist allerdings, dass nur die Aufwände, die in Zusammenhang mit dem Gütertransport auf Schweizer Seen stehen, erfasst werden.
Aufwände für andere Geschäftsaktivitäten (Nebengeschäfte) müssen eliminiert werden. Neben den Aufwänden des Kerngeschäfts (Gütertransport) müssen auch die
Erträge aus diesem Bereich abgefragt werden.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Option 1, Phase 1: Methodische Abklärungen und Erhebungskonzept
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 1
 Auftraggeber und Auftragnehmer treffen sich zu Beginn der
Phase 1 zu einer Kick-off-Sitzung.
 Der Auftragnehmer untersucht, welche konzeptionellen Elemente aus dem Mandat IRENE/Ecosys übernommen werden
können.
 Der Auftragnehmer analysiert, welche Unternehmen an der
Erstellung von Transportdienstleistungen in der Güterschifffahrt auf Schweizer Seen beteiligt sind. Es gilt vor allem abzuklären, ob die Schifffahrtsunternehmen ausschliesslich eigene
Anlagen für das Be- und Entladen der Güter nutzen, oder ob
sie gegen Entgelt Infrastrukturen von Hafenbetreiber nutzen.
 Der Auftragnehmer erstellt eine Liste der zu befragenden Unternehmen (Referenzjahr 2015) und dokumentiert, wie diese
Liste zukünftig aktualisiert werden soll.
 Der Auftragnehmer analysiert welche Erhebungsmethoden in
Frage kommen. Dabei ist stets darauf zu achten, den Aufwand bei den Befragten so niedrig wie möglich zu halten.
Mögliche Methoden sind beispielsweise eine Vollerhebung,
eine Stichprobenerhebung, ein synthetischer Ansatz (Hochrechnung auf Basis von Kostensätzen repräsentativer Unternehmen für mehrere Schifffahrtstypen), bzw. Kombinationen
verschiedener Methoden.
 Der Auftragnehmer analysiert welche Erhebungskanäle in
Frage kommen. Mögliche Kanäle sind beispielsweise:
- Papierfragebogen
- Fragebogen als XLS-Datei
- Persönlicher Besuch beim befragten Unternehmen, um
die Datenbedürfnisse genauer erläutern zu können
Eine Kombination von Erhebungskanälen ist möglich
z.B. Versand eines Papierfragebogens und Information im
Begleitschreiben, dass der gleiche Fragebogen auch als XLSDatei angefragt werden kann.
 Der Auftragnehmer nimmt eine Bewertung der möglichen Erhebungsmethoden und -kanäle für Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten vor und gibt eine Empfehlung ab. Das BFS
entscheidet, welche Variante umgesetzt werden soll.
 Der Auftragnehmer erstellt Musterfragebögen für die Erhebung von Finanzdaten der zu befragenden Unternehmen. Die
Fragebögen müssen es ermöglichen, die Aufwände und Erträge für das Geschäftsfeld „Güterschifffahrt auf Schweizer
Seen“, berechnen zu können. Die Aufwände müssen eine Unterscheidung von Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten zulassen.
 Der Auftragnehmer untersucht, wie die Kilometerleistung
(Schiffs-km), die Transportmengen (Tonnen) und die Trans-
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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portleistung (Tonnen-km) erhoben werden können. Diese Berechnung kann entweder auf Basis der Unternehmensbefragung erfolgen oder auf anderen Quellen basieren (z.B. Hochrechnung mittels mittleren Distanzen).
 Der Auftragnehmer nimmt eine Bewertung der möglichen Erhebungs- bzw. Berechnungsvarianten für Kilometerleistung,
Transportmenge und -leistung vor und gibt eine Empfehlung
ab. Das BFS entscheidet, welcher Ansatz umgesetzt werden
soll.
 Der Auftragnehmer klärt ab, ob die öffentliche Hand für einen
Teil der Infrastruktur- oder Verkehrsmittelkosten aufkommt
(z.B. durch Subventionen). Gemäss derzeitigem Wissensstand besteht keine Kostenübernahme durch die öffentliche
Hand.
Hinweis zur Phase 1: Aus Sicht des BFS erscheint es sinnvoll,
schon in Phase 1 Kontakt mit einigen Schifffahrtsunternehmen
aufzunehmen und das Wissen um die Datenverfügbarkeit dieser
Pilotunternehmen in die Konzeption einfliessen zu lassen.
Die Ergebnisse der Phase 1 werden in einem Zwischenbericht zusammengestellt, der an einer Abschlusssitzung der Phase 1 dem
Auftragnehmer präsentiert wird.
Unterstützung
durch das
BFS
Leistungen des Auftraggebers (BFS) in Phase 1
 Das BFS steht für Auskünfte zu existierenden Teilbereichen der KFV-Statistik zur Verfügung.
 Das BFS unterstützt den Auftragnehmer bei der Kontaktaufnahme mit möglichen Datenlieferanten. Die Unterstützung umfasst Empfehlungsschreiben und die Teilnahme an
einer Sitzung.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Zwischenbericht (in elektronischer Form)
 Musterfragebogen
 Liste der der zu befragenden Unternehmen und Dokumentation zur Aktualisierung der Unternehmensliste
 Protokolle der Kick-off-Sitzung, allfälliger Sitzungen mit Datenlieferanten sowie der Abschlusssitzung der Phase 1
Option 1, Phase 2: Datenerhebung und -aufbereitung
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 2
 Der Auftragnehmer führt die Unternehmensbefragung für das
Referenzjahr 2015 gemäss Variantenentscheid des BFS
durch.
 Der Auftragnehmer erfasst die Befragungsdaten elektronisch
(XLS- oder CSV-Datei).
 Der Auftragnehmer berechnet die Kilometerleistungen, Transportmengen und -leistungen für das Referenzjahr 2015 gemäss Variantenentscheid des BFS (oder übernimmt diese
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Daten aus anderen Quellen).
Die Berechnungen sind nachvollziehbar in Form einer XLSDatei zu erstellen. Es muss klar ersichtlich sein, welche Daten
bei den Berechnungen als Input gedient haben und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
Die Datei ist so aufzubauen, dass die Berechnung für ein
anderes Referenzjahr durch Aktualisierung der Inputdaten
weitgehend automatisch erfolgt.
 Der Auftragnehmer erstellt ein Datenaufbereitungstool, in
dem die Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten der Güterschifffahrt auf Schweizer Seen erfolgt.
Die Berechnungen sind nachvollziehbar in Form einer XLSDatei zu erstellen. Es muss klar ersichtlich sein, welche Daten
bei den Berechnungen als Input gedient haben und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
Das Tool ist so aufzubauen, dass die Berechnung für ein
anderes Referenzjahr durch Aktualisierung der Inputdaten
weitgehend automatisch erfolgt.
Das Tool enthält als Ergebniszusammenzug ein Tabellenblatt, das den Vorgaben in Anhang 3 dieser Offertanfrage
(„Output-Spezifikation für das zu erstellende Datenaufbereitungstool“) entspricht.
Es steht dem Auftragnehmer frei, Teile des existierenden
Datenaufbereitungstools (Mandat IRENE/Ecosys) zu übernehmen, oder das Tool komplett neu zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Phase 2 werden an einer Abschlusssitzung
der Phase 2 dem Auftragnehmer präsentiert wird.
Unterstützung
durch das
BFS
Leistungen des Auftraggebers (BFS) in Phase 2
 Das BFS bietet an, den Versand und Rücklauf der Fragebogen zu übernehmen. Dies hätte den Vorteil, dass die Befragung für die Schifffahrtsunternehmen klar als offizielle Statistik des Bundes erkennbar ist.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Elektronische Erhebungsdaten als quelloffene XLS- oder CSVDatei (Die Daten können auch in das Datenaufbereitungstool
integriert werden.)
 Berechnung der Kilometerleistungen (Schiffs-km), Transportmengen (Tonnen) und Transportleistungen (Tonnen-km) als
quelloffene XLS-Datei (Die Daten können auch in das Datenaufbereitungstool integriert werden.)
 Datenaufbereitungstool als quelloffene XLS-Datei
 Protokoll der der Abschlusssitzung der Phase 2
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Option 1, Phase 3: Dokumentation
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 3
 Der Auftragnehmer dokumentiert in einem Schlussbericht
sämtliche Arbeiten des Mandats. Dies schliesst auch die später verworfenen Varianten für Erhebungsmethode und Erhebungskanäle ein.
 Der Auftragnehmer erstellt ein Handbuch, das beschreibt, wie
bei der Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten für ein neues Referenzjahr vorzugehen ist. (Es ist geplant
die Daten der Schifffahrt in einer Periodizität von 5 Jahren zu
veröffentlichen.) Das Handbuch beschreibt nicht nur, welche
Inputwerte bei der Eingabe eines neuen Referenzjahrs zu aktualisieren sind. Es erläutert auch, welche Annahmen für die
Berechnungen getroffen wurden und ob diese zu einem späteren Zeitpunkt eventuell zu überprüfen wären.
 Der Auftragnehmer erstellt eine Liste der Ansprechpartner bei
Unternehmen bzw. Interessenvertretungen, mit denen im Lauf
des Mandats Kontakt bestand.
Der Schlussbericht wird dem Auftraggeber an einer Schlusssitzung präsentiert.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Schlussbericht (in elektronischer Form)
 Handbuch für die Aktualisierung des Datenaufbereitungstools
(in elektronischer, editierbarer Form)
 Liste der Ansprechpartner bei Unternehmen bzw. Interessenvertretungen, mit denen im Lauf des Mandats Kontakt bestand,
mit Namen, Postadressen, Telefonnummern und Emailadressen
 Protokolle der Schlusssitzung
3.3.3
Option 2: Öffentliche Personenschifffahrt
Übt der Auftraggeber die Option 2 aus, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in
weiterer Folge beschriebenen Leistungen zu erbringen. Die Option 2 beinhaltet Konzept, Erhebung und Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten für die
öffentliche Personenschifffahrt des Referenzjahrs 2015. Die Leistungsbringung erfolgt in drei Phasen, die parallel mit den Phasen des Grundauftrags ablaufen:
Phase 1: Methodische Abklärungen und Erhebungskonzept
Phase 2: Datenerhebung und -aufbereitung
Phase 3: Dokumentation
Allgemeine Hinweise zur Option 2
Die Berechnungen sind nach dem Halbstreckenprinzip durchzuführen. Im Fall der öffentlichen Personenschifffahrt sind die Ergebnisse nach dem Halbstreckenprinzip nahezu deckungsgleich mit jenen nach dem Territorialitätsprinzip. Bei Seen, die gänzlich auf Schweizer Territorium liegen, besteht kein Unterschied. Im internationalen
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Verkehr, der nur einen geringen Anteil ausmacht, ergeben Halbstrecken und Territorialitätsprinzip nahezu das gleiche Ergebnis, da die Landesgrenze zumeist in der
Seemitte verläuft.
Zu den Infrastrukturkosten zählen sämtliche Kosten, die für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Anlegestellen anfallen. Zu den Verkehrsmittelkosten zählen
sämtliche Kosten, die für die Anschaffung, die Wartung/Reparaturen/Instandhaltung
und den Betrieb von Schiffen anfallen. Die Kosten fallen in der Regel bei Schifffahrtsunternehmen an und können Aufwänden aus der Finanzbuchhaltung dieser Unternehmen gleichgesetzt werden. Dabei sollten so weit wie möglich nur die Aufwände,
die in Zusammenhang mit der tatsächlichen Personenbeförderung stehen, erfasst
werden. Aufwände für andere Geschäftsaktivitäten (z.B. Gastronomie) sollten (wenn
möglich) eliminiert werden. Neben den Aufwänden des Kerngeschäfts (Personenbeförderung) müssen auch die Erträge aus diesem Bereich abgefragt werden.
Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der Schifffahrt, liegen für die öffentliche
Personenschifffahrt statistische Daten vor. Die Statistik des öffentlichen Verkehrs
weist unter anderem die Kilometerleistung (Schiffs-km), das Verkehrsaufkommen
(beförderte Personen) und die Verkehrsleistung (Personen-km) aus. Es sind auch einige Finanzdaten verfügbar. Deren Detaillierungsgrad reicht aber nicht dafür aus, um
auf eine Befragung für die KFV-Statistik zu verzichten. Die Liste der befragten Unternehmen kann aber für die KFV-Statistik übernommen werden.
Option 2, Phase 1: Methodische Abklärungen und Erhebungskonzept
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 1
 Auftraggeber und Auftragnehmer treffen sich zu Beginn der
Phase 1 zu einer Kick-off-Sitzung.
 Der Auftragnehmer untersucht, welche konzeptionellen Elemente aus dem Mandat IRENE/Ecosys übernommen werden
können.
 Der Auftragnehmer analysiert welche Erhebungsmethoden in
Frage kommen. Dabei ist stets darauf zu achten, den Aufwand bei den Befragten so niedrig wie möglich zu halten.
Mögliche Methoden sind beispielsweise eine Vollerhebung,
eine Stichprobenerhebung, ein synthetischer Ansatz (Hochrechnung auf Basis von Kostensätzen repräsentativer Unternehmen für mehrere Schifffahrtstypen), bzw. Kombinationen
verschiedener Methoden.
 Der Auftragnehmer analysiert welche Erhebungskanäle in
Frage kommen. Mögliche Kanäle sind beispielsweise:
- Papierfragebogen
- Fragebogen als XLS-Datei
- Persönlicher Besuch beim befragten Unternehmen, um
die Datenbedürfnisse genauer erläutern zu können
Eine Kombination von Erhebungskanälen ist möglich
z.B. Versand eines Papierfragebogens und Information im
Begleitschreiben, dass der gleiche Fragebogen auch als XLSDatei angefragt werden kann.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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 Der Auftragnehmer nimmt eine Bewertung der möglichen Erhebungsmethoden und –kanäle vor und gibt eine Empfehlung
ab. Das BFS entscheidet, welche Variante umgesetzt werden
soll.
 Der Auftragnehmer erstellt Musterfragebögen für die Erhebung von Finanzdaten der Schifffahrtsunternehmen. Die Fragebögen müssen es ermöglichen, die Aufwände und Erträge
für das Geschäftsfeld „Personenbeförderung“, berechnen zu
können. Die Aufwände müssen eine Unterscheidung von Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten zulassen. Die Aufwände
bzw. Erträge für Nebengeschäfte (insbesondere Gastronomie) sollen dabei so weit wie möglich ausgeschieden werden.
Bei den Erträgen müssen Subventionen separat ausgewiesen
werden.
 Der Auftragnehmer klärt ab, ob die öffentliche Hand abgesehen von Subventionen an Schifffahrtsunternehmen weitere
Kosten der öffentlichen Personenschifffahrt trägt (z.B. Bau
von Anlegestellen mit öffentlichen Mitteln).
Hinweis zur Phase 1: Aus Sicht des BFS erscheint es sinnvoll,
schon in Phase 1 Kontakt mit einigen Schifffahrtsunternehmen
aufzunehmen und das Wissen um die Datenverfügbarkeit dieser
Pilotunternehmen in die Konzeption einfliessen zu lassen.
Die Ergebnisse der Phase 1 werden in einem Zwischenbericht zusammengestellt, der an einer Abschlusssitzung der Phase 1 dem
Auftragnehmer präsentiert wird.
Unterstützung
durch das
BFS
Leistungen des Auftraggebers (BFS) in Phase 1
 Das BFS liefert eine Liste der zu befragenden Unternehmen der öffentlichen Personenschifffahrt.
 Das BFS steht für Auskünfte zu existierenden Teilbereichen der KFV-Statistik zur Verfügung.
 Das BFS unterstützt den Auftragnehmer bei der Kontaktaufnahme mit möglichen Datenlieferanten. Die Unterstützung umfasst Empfehlungsschreiben und die Teilnahme an
einer Sitzung.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Zwischenbericht (in elektronischer Form)
 Musterfragebogen
 Protokolle der Kick-off-Sitzung, allfälliger Sitzungen mit Datenlieferanten sowie der Abschlusssitzung der Phase 1
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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Option 2, Phase 2: Datenerhebung und -aufbereitung
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 2
 Der Auftragnehmer führt die Unternehmensbefragung für das
Referenzjahr 2015 gemäss Variantenentscheid des BFS
durch.
 Der Auftragnehmer erfasst die Befragungsdaten elektronisch
(XLS- oder CSV-Datei).
 Der Auftragnehmer erstellt ein Datenaufbereitungstool, in
dem die Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten der öffentlichen Personenschifffahrt erfolgt.
Die Berechnungen sind nachvollziehbar in Form einer XLSDatei zu erstellen. Es muss klar ersichtlich sein, welche Daten
bei den Berechnungen als Input gedient haben und aus welchen Quellen diese Daten stammen.
Das Tool ist so aufzubauen, dass die Berechnung für ein
anderes Referenzjahr durch Aktualisierung der Inputdaten
weitgehend automatisch erfolgt.
Das Tool enthält als Ergebniszusammenzug ein Tabellenblatt, das den Vorgaben in Anhang 3 dieser Offertanfrage
(„Output-Spezifikation für das zu erstellende Datenaufbereitungstool“) entspricht.
Es steht dem Auftragnehmer frei, Teile des existierenden
Datenaufbereitungstools (Mandat IRENE/Ecosys) zu übernehmen, oder das Tool komplett neu zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Phase 2 werden an einer Abschlusssitzung
der Phase 2 dem Auftragnehmer präsentiert wird.
Unterstützung
durch das
BFS
Leistungen des Auftraggebers (BFS) in Phase 2
 Das BFS bietet an, den Versand und Rücklauf der Fragebogen zu übernehmen. Dies hätte den Vorteil, dass die Befragung für die Schifffahrtsunternehmen klar als offizielle Statistik des Bundes erkennbar ist.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Elektronische Erhebungsdaten als quelloffene XLS- oder CSVDatei (Die Daten können auch in das Datenaufbereitungstool
integriert werden.)
 Datenaufbereitungstool als quelloffene XLS-Daten
 Protokoll der der Abschlusssitzung der Phase 2
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-21-
Option 2, Phase 3: Dokumentation
Leistungsbeschrieb
Leistungen des Auftragnehmers in Phase 3
 Der Auftragnehmer dokumentiert in einem Schlussbericht
sämtliche Arbeiten des Mandats. Dies schliesst auch die später verworfenen Varianten für Erhebungsmethode und Erhebungskanäle ein.
 Der Auftragnehmer erstellt ein Handbuch, das beschreibt, wie
bei der Berechnung der Infrastruktur- und Verkehrsmittelkosten für ein neues Referenzjahr vorzugehen ist. (Es ist geplant
die Daten der Schifffahrt in einer Periodizität von 5 Jahren zu
veröffentlichen.) Das Handbuch beschreibt nicht nur, welche
Inputwerte bei der Eingabe eines neuen Referenzjahrs zu aktualisieren sind. Es erläutert auch, welche Annahmen für die
Berechnungen getroffen wurden und ob diese zu einem späteren Zeitpunkt eventuell zu überprüfen wären.
 Der Auftragnehmer erstellt eine Liste der Ansprechpartner bei
Unternehmen bzw. Interessenvertretungen, mit denen im Lauf
des Mandats Kontakt bestand.
Der Schlussbericht wird dem Auftraggeber an einer Schlusssitzung präsentiert.
Liefergegenstand
Der Auftragnehmer liefert folgende Produkte
 Schlussbericht (in elektronischer Form)
 Handbuch für die Aktualisierung des Datenaufbereitungstools
(in elektronischer, editierbarer Form)
 Liste der Ansprechpartner bei Unternehmen bzw. Interessenvertretungen, mit denen im Lauf des Mandats Kontakt bestand,
mit Namen, Postadressen, Telefonnummern und Emailadressen
 Protokolle der Schlusssitzung
3.4
Zeitplan
Abbildung 2 zeigt den vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung des Mandats. Die
Phasen laufen für den Grundauftrag und eventuelle Optionen parallel, sodass in den
vorgesehenen Sitzungen sowohl die Inhalte des Grundauftrags, als auch jene eventueller Optionen gemeinsam abgehandelt werden können.
Abbildung 2
Vorläufiger Zeitplan
2016
2017
JUL AUG SEP OKT NOV DEZ JAN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ
Phase 1
u
u
Phase 2
u
Phase 3
Zeichenerklärung
u
u
Sitzung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-22-
Preisangaben in der Offerte
4
Die Preise sind in der Offerte inklusive MwSt. und aller Nebenkosten (z.B. Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport, Zoll) anzugeben. Die Offerte des Anbieters
hat die für die Leistungserbringung vorgesehenen Arbeitsstunden sowie die massgebenden Stundensätze separat für Grundauftrag und die Optionen und nach Phasen
auszuweisen. Abbildung 3 gibt einen Überblick, wie die Preise ausgewiesen werden
sollen.
Abbildung 3
Strukturvorgabe für Preisangaben
Anzahl
StundenStunden x
Grundauftrag Stunden sätze*
Stundensatz
Phase 1
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
Phase 2
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
Phase 3
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
Total Grundauftrag
x Fr.
Kostendach Grundauftrag
*
Option 1
Phase 1
Phase 2
Phase 3
x Fr.
Anzahl
StundenStunden x
Stunden sätze*
Stundensatz
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
Total Option 1
x Fr.
Kostendach Option 1
x Fr.
Option 2
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Anzahl
StundenStunden x
Stunden sätze*
Stundensatz
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
x
x Fr. (PL)
x Fr.
x
x Fr. (WM)
x Fr.
x
x Fr. (SB)
x Fr.
Total Option 2
x Fr.
Kostendach Option 2
x Fr.
In diesem Beispiel werden unterschiedliche Stundensätze für Projektleitung (PL), wissenschaftliche
Mitarbeiter (WM) und Sachbearbeiter (SA) angegeben. Es steht dem Anbieter offen, ob und welche
Differenzierung er vornehmen möchte.
Sowohl für den Grundauftrag als auch für die Optionen ist ein Kostendach anzugeben. Beim Kostendach handelt es sich um den Betrag, welcher der Auftraggeber maximal für die Erbringung sämtlicher Leistungen dem Auftragnehmer bzw. dem Zuschlagsempfänger verrechnen darf, selbst wenn das tatsächlich erbrachte Arbeitsvolumen das Kostendach übersteigt.
Zuschlagskriterien
5
In die Bewertung der Offerten fliesst neben der Qualität der Eingabe und dem Preis
auch die „Qualifikation des Projektteams“ als wichtiger Faktor ein. Dazu zählen neben den Referenzprojekten auch die Kompetenzen des Projektteams. Referenzprojekten mit folgenden Inhalten werden besonders positiv bewertet:


Betriebs- und/oder volkswirtschaftlich Quantifizierung von Kosten im Verkehrswesen (insbesondere mit Schweiz-Bezug)
Schifffahrt (insbesondere Güterschifffahrt auf dem Rhein) und daher bereits
vorhandene Kontakte zur Schifffahrtsbranche
Zu den bewerteten Kompetenzen des Projektteams zählen neben den Fachkompetenzen (Verkehrswissenschaft, Verkehrsökonomie, Statistikkenntnisse, …) auch
Sprachkompetenzen. Neben den für die Rheinschifffahrt wichtigen Deutsch- und
Französischkenntnissen, sind für die öffentliche Personenschifffahrt zusätzlich auch
Italienischkenntnisse von Vorteil.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-23-
Die folgende Tabelle zeigt die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung.
Nr.
Beschreibung
Gewichtung
1
Qualität der Eingabe
1.1
Verständnis des Auftrages
1.2
Erfüllung des Pflichtenheftes
10.0%
1.3
Skizzierte Lösungsansätze
10.0%
1.4
Verfahren, Planung, Zeitbudget
2
Preis
35.0%
2.1
Offerierter Preis für den Grundauftrag (Kostendach)
20.0%
2.2
Offerierter Preis für Option 1 (Kostendach)
7.5%
2.3
Offerierter Preis für Option 2 (Kostendach)
7.5%
3
Qualifikation des Projektteams
3.1
Referenzprojekte des Unternehmens
3.2
Kompetenzen, Erfahrung und zeitliche Verfügbarkeit der
Projektleitung
10.0%
3.3
Kompetenzen und Erfahrung der weiteren Projektmitarbeiter
15.0%
4
Qualitätssicherung, Datenschutz- und Sicherheit
30.0%
5.0%
5.0%
30.0%
5.0%
5.0%
Total
6
Evaluation
6.1
Evaluationsphasen
100.0%
Die folgende Tabelle zeigt den Ablauf des Evaluationsverfahrens bis zum Zuschlagsentscheid:
Pos. Beschreibung der Aktivität
Terminplanung
1
Einladung zur Offertstellung der Anbieter durch die Beschaffungsstelle
02.06.2016
2
Möglichkeit schriftlich Fragen zu stellen
24.06.2016
3
Eingang der Angebote
08.07.2016
4
Evaluation der eingegangenen Angebote
15.07.2016
5
Nachverhandlungen (sind vorbehalten)
22.07.2016
6
Zuschlagsentscheid
02.08.2016
7
Information der Anbieter durch die Beschaffungsstelle
02.08.2016
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-24-
6.2
Taxonomie
Bewertung der Preise
Die Bewertung der Preise für den Grundauftrag und die Optionen erfolgt separat und
fliesst mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein (siehe Zuschlagskriterien in Kapitel 5). Der Bestbieter erhält jeweils die volle Punktezahl. Ab dem doppelten Preis des Bestbieters werden null Punkte vergeben. Dazwischen werden Punkte
nach einer linearen Verteilung vergeben. So erhält beispielsweise ein Anbieter mit
eineinhalb fachen Preis des Bestbieters die halbe Punktezahl. Abbildung 4 stellt die
Preis-Punkte-Funktion grafisch dar.
Abbildung 4
Grafische Darstellung der Preis-Punkte-Funktion
Inhalt des Angebots
7
Im Interesse einer fairen und schnellen Evaluation müssen Offerten zumindest folgende Punkte enthalten




Beschreibung des/der anbietenden Unternehmen
Kurze Unternehmensbeschreibung (Rechtsform, Anzahl Mitarbeiter, Kompetenzbereiche, …)
Leistungsbeschrieb
Beschreibung der offerierten Leistung mit skizzierten Lösungsansätzen zu
Konzeption, Erhebung und Datenaufbereitung sowie zur Problematik „vermutlich geringe Meldebereitschaft der Schifffahrtsunternehmen“
Referenzprojekte
Angaben zur Projektleitung
Name(n), Fachkompetenzen, Sprachkompetenzen und Statistikkenntnisse,
Projekte an denen die Person(en) beteiligt war(en)
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-25-




Angaben zum Projektteam (weitere am Projekt beteiligte Personen)
Namen, Fachkompetenzen, Sprachkompetenzen und Statistikkenntnisse, Projekte an denen die Personen beteiligt waren
Zeit- und Ressourcenplanung
Übersicht, welche (Personal-)Ressourcen für die Umsetzung der einzelnen
Optionen und Phasen vorgesehen sind.
Preis
gemäss Kapitel 4
Selbstdeklarationsblatt
gemäss Kapitel 8.3.3
8
Administratives
8.1
Auftraggeber
8.1.1
Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers / Angebote sind an folgende Adresse zu senden
Vergabestelle:
Bundesamt für Statistik
Sektion Mobilität
Christian Gigon
Espace de l’Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Email: [email protected]
Telefon: +41 (0) 58 463 63 02
8.1.2
Termin für schriftliche Fragen
Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, können diese bis zum
24.06.2016 per E-Mail an den Auftraggeber gesendet werden (sowohl an
[email protected] als auch an [email protected]).
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Antworten zu sämtlichen eingegangen Fragen erhalten alle Anbieter, die bis zum
24.06.2016 Fragen eingereicht haben oder um die Zusendung der Antworten gebeten haben, gleichzeitig per E-Mail zugestellt. Die Fragen werden so anonymisiert,
dass keine Rückschlüsse auf die Fragesteller möglich sind.
8.1.3
Frist für die Einreichung des Angebotes
Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben im Kapitel 7) ist bis spätestens 08.07.2016
(Datum des Poststempels) in 2-facher Ausführung an die unter Ziffer 8.1.1 aufgeführte Adresse zuzustellen.
8.1.4
Verfahrensart
Einladungsverfahren
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-26-
8.1.5
Auftragsart
Dienstleistung
8.1.6
Ort der Dienstleistungserbringung/Lieferort:
Neuchâtel
8.1.7
Werden Varianten zugelassen?
Nein
8.1.8
Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
8.1.9
Ausführungstermin:
Beginn: 15.08.2016, Ende 31.07.2017
8.2
Bedingungen
8.2.1
Kaution/Sicherheiten
Keine
8.2.2
Einzubeziehende Kosten
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt auszuweisen.
Der Preis inkl. MwSt beinhaltet Nebenkosten wie Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
8.2.3
Bietergemeinschaften
Nicht zugelassen. Der Anbieter kann aber einen Teil des Mandats durch Subunternehmer ausführen lassen.
8.2.4
Subunternehmer
Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei,
übernimmt er die Gesamtverantwortung. In der Offerte sind alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. Der Anteil des an Subunternehmer weitergegebenen Auftragsvolumens darf 50% des Gesamtauftragsvolumens nicht übersteigen.
8.2.5
Vergütung für die Offerte/Präsentation
Es wird keine Vergütung geleistet.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-27-
8.2.6
Sprachen für Angebote
Deutsch oder Französisch.
8.2.7
Gültigkeit des Angebots
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
8.3
Weitere Informationen
8.3.1
Geschäftsbedingungen
Es gelten nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge.
Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/agb.html
8.3.2
Verhandlungen
Bleiben vorbehalten.
8.3.3
Verfahrensgrundsätze
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an
Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der
Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB
zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen
Mindestvorschriften“ ist dem Angebot unterzeichnet beizulegen.
(An die Bedarfsstelle: bitte der Angebotsanfrage beilegen).
8.3.4
Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach
Treu und Glaube ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle
wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang
und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor bei der Weitergabe vertraulicher Informationen durch den Auftraggeber innerhalb des eigenen Konzerns (resp.
innerhalb der Bundesverwaltung) oder an beigezogene Dritte. Für die Auftragnehmer
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-28-
gilt dies, soweit die Weitergabe für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder Bestimmungen des Vertrages konzernintern weitergegeben werden.
Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.
8.3.5
Integritätsklausel
Der Anbieter und der Auftraggeber verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen
zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat der Anbieter dem Auftraggeber eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens
CHF 3‘000 pro Verstoss.
Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in
der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch den Auftraggeber führt.
8.3.6
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, die in den Optionen definierten Leistungen erbringen zu lassen. Übt der Auftraggeber ein Optionsrecht aus, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die anlässlich der Optionsausübung erwähnten Leistungen zum offerierten
Preis (unter Beachtung des Kostendachs) zu erbringen.
8.3.7
Sonstige Angaben
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der
Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
Referenzierte Anhänge
9
Die in folgender Auflistung aufgeführten Anhänge können beim Auftraggeber angefragt werden ([email protected] und [email protected]).
Nr.
Beschreibung
1
Abschlussbericht des Mandats „Integration Schifffahrt 2010“
IRENE, Ecosys 2013: L’integration de la navigation dans le compte des transports. Neuchâtel, Chavannes-sur-Bois.
2
Aktualisierungstool Schifffahrt 2010
3
Output-Spezifikation für das zu erstellende Datenaufbereitungstool
Dieses Excel-Tabellenblatt zeigt das Endergebnis des zu erstellenden Aktualisierungstools. Es ist in das Aktualisierungstool zu integrieren und stellt die
Schnittstelle für die Weiterverwendung der Daten in der KFV-Statistik dar.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
-29-
Literaturverzeichnis
BFS 2015a: Methodenbericht – Statistik der Kosten und der Finanzierung des Verkehrs, Version 1.1. Neuchâtel
BFS 2015b: Kosten und der Finanzierung des Verkehrs – Jahr 2010. Neuchâtel
IRENE, Ecosys 2013: L’integration de la navigation dans le compte des transports.
Neuchâtel, Chavannes-sur-Bois.
Offertanfrage: KFV, Integration Schifffahrt 2015
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