Medienmitteilung vom 1. Juni 2016 Zeichen Lead: 889; Zeichen Gesamttext: 3624 Kantonales Energiegesetz im Landrat - Liga begrüsst Vorlage im Grundsatz Fokus auf Energieeffizienz ist zielführend Das Baselbieter Energiegesetz geht in der aktuellen, von der vorberatenden Kommission verabschiedeten Version in die richtige Richtung. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst insbesondere, dass das neue Gesetz auf Anreize statt Zwang setzen soll und sich auf das wirtschaftlich Tragbare fokussiert. Dass es inhaltlich auf Energieeffizienz beschränkt sein soll und keine Ausdehnung auf die Energieproduktion vorsieht, ist für die Liga zentral. Nicht einverstanden ist die Liga hingegen mit der generellen Möglichkeit des Regierungsrats, jederzeit eine Verpflichtung für den Gebäudeenergieausweis (GEAK) einzuführen. Die geplante Zwecksteuer zur Stärkung des Baselbieter Energiepakets wird von der Liga begrüsst. Wird sie von Landrat oder Stimmbevölkerung abgelehnt, müssten auch die im Energiegesetz festgeschriebenen, hohen energiepolitischen Zielsetzungen nach unten korrigiert werden. Liestal, 1. Juni 2016. Nachhaltigkeit, Verhältnismässigkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit: Dies sind die Grundpfeiler der Vorlage zum neuen kantonalen Energiegesetz. Sämtliche künftige Fördermassnahmen im Energiebereich sind darauf auszurichten. Das zu revidierende Energiegesetz setzt dabei auf Freiwilligkeit statt auf Verbote und Verpflichtungen, was die Liga ausdrücklich begrüsst. Dass gemäss dem Entwurf der landrätlichen Umweltschutz- und Energiekommission mit dem kantonalen Förderprogramm für Energieeffizienz die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nicht subventioniert werden soll, ist aus Sicht der Liga richtig. Die Kompetenzentrennung zwischen Bund und Kanton (Bund: Stromversorgung; Kantone: Energieeffizienz) wird konsequent eingehalten, so dass der Kanton nur dort Massnahmen ergreift, wo er gemäss Verfassung auch zuständig ist, nämlich bei der Energieeffizienz von Gebäuden. So werden kantonale Ressourcen – also die Steuergelder – sinnvoll und haushälterisch eingesetzt. Der Ausbau und die Stärkung des bewährten und erfolgreichen Baselbieter Energiepakets ist auch für die Liga Liga Baselbieter Stromkunden, Postfach 633, 4410 Liestal, Tel: 061 927 64 88, Fax: 061 927 64 89, Email: [email protected] der richtige Weg, das vom Baselbieter Stimmvolk gesteckte ambitionierte Ziel zu erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien am kantonalen Gesamtenergieverbrauch (ohne Mobilität) bis 2030 auf 40 Prozent zu steigern. Vor diesem Hintergrund begrüsst die Liga, dass diese Zielsetzung mit der Vorlage nun auch ein Preisschild erhalten hat. Die Liga stützt die Einführung einer zeitlich klar befristeten und moderaten kantonalen Zwecksteuer, die dieses Preisschild darstellt. Die Abgabe soll nur solange erhoben werden, wie es sinnvolle Fördermassnahmen bzw. -anträge im Rahmen des Baselbieter Energiepakets gibt, die in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Falls die Stimmbevölkerung die Abgabe ablehnen sollte, müssten aus Sicht der Liga die energiepolitischen Ziele des Kantons Baselland nach unten angepasst werden. Denn es ist klar: Die bereits im aktuellen Energiegesetz verankerten Ziele können ohne den nun vorgeschlagenen Ausbau des Baselbieter Energiepakets nicht erreicht werden. Nicht einverstanden ist die Liga mit der vorgeschlagenen Formulierung zum Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Diese lässt noch immer alle Türen für die Einführung des GEAK durch den Regierungsrat offen. Das generelle, verbindliche Vorlegen des GEAK beim Kanton würde einem Eingriff in das Privateigentum gleichkommen. Ausserdem wird der GEAK bereits heute mit dem Baselbieter Energiepaket gefördert. Es müsste mindestens sichergestellt sein, dass der Landrat bei der GEAKVerpflichtung konsultiert werden muss. Kontakt Landrat Christoph Buser Präsident Liga Baselbieter Stromkunden Telefon 076 324 98 33 Liga Baselbieter Stromkunden, Postfach 633, 4410 Liestal, Tel: 061 927 64 88, Fax: 061 927 64 89, Email: [email protected]
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