weiterlesen - Liga Baselbieter Stromkunden

Medienmitteilung vom 1. Juni 2016
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Kantonales Energiegesetz im Landrat - Liga
begrüsst Vorlage im Grundsatz
Fokus auf Energieeffizienz ist
zielführend
Das Baselbieter Energiegesetz geht in der aktuellen, von
der vorberatenden Kommission verabschiedeten
Version in die richtige Richtung. Die Liga Baselbieter
Stromkunden begrüsst insbesondere, dass das neue
Gesetz auf Anreize statt Zwang setzen soll und sich auf
das wirtschaftlich Tragbare fokussiert. Dass es
inhaltlich auf Energieeffizienz beschränkt sein soll und
keine Ausdehnung auf die Energieproduktion vorsieht,
ist für die Liga zentral. Nicht einverstanden ist die Liga
hingegen mit der generellen Möglichkeit des
Regierungsrats, jederzeit eine Verpflichtung für den
Gebäudeenergieausweis (GEAK) einzuführen. Die
geplante Zwecksteuer zur Stärkung des Baselbieter
Energiepakets wird von der Liga begrüsst. Wird sie von
Landrat oder Stimmbevölkerung abgelehnt, müssten
auch die im Energiegesetz festgeschriebenen, hohen
energiepolitischen Zielsetzungen nach unten korrigiert
werden.
Liestal, 1. Juni 2016. Nachhaltigkeit, Verhältnismässigkeit
und wirtschaftliche Tragbarkeit: Dies sind die Grundpfeiler
der Vorlage zum neuen kantonalen Energiegesetz.
Sämtliche künftige Fördermassnahmen im Energiebereich
sind darauf auszurichten. Das zu revidierende Energiegesetz
setzt dabei auf Freiwilligkeit statt auf Verbote und
Verpflichtungen, was die Liga ausdrücklich begrüsst. Dass
gemäss dem Entwurf der landrätlichen Umweltschutz- und
Energiekommission mit dem kantonalen Förderprogramm für
Energieeffizienz die Stromproduktion aus erneuerbaren
Energien nicht subventioniert werden soll, ist aus Sicht der
Liga richtig. Die Kompetenzentrennung zwischen Bund und
Kanton (Bund: Stromversorgung; Kantone: Energieeffizienz)
wird konsequent eingehalten, so dass der Kanton nur dort
Massnahmen ergreift, wo er gemäss Verfassung auch
zuständig ist, nämlich bei der Energieeffizienz von
Gebäuden. So werden kantonale Ressourcen – also die
Steuergelder – sinnvoll und haushälterisch eingesetzt.
Der Ausbau und die Stärkung des bewährten und
erfolgreichen Baselbieter Energiepakets ist auch für die Liga
Liga Baselbieter Stromkunden, Postfach 633, 4410 Liestal,
Tel: 061 927 64 88, Fax: 061 927 64 89, Email: [email protected]
der richtige Weg, das vom Baselbieter Stimmvolk gesteckte
ambitionierte Ziel zu erreichen, den Anteil erneuerbarer
Energien am kantonalen Gesamtenergieverbrauch (ohne
Mobilität) bis 2030 auf 40 Prozent zu steigern. Vor diesem
Hintergrund begrüsst die Liga, dass diese Zielsetzung mit
der Vorlage nun auch ein Preisschild erhalten hat. Die Liga
stützt die Einführung einer zeitlich klar befristeten und
moderaten kantonalen Zwecksteuer, die dieses Preisschild
darstellt. Die Abgabe soll nur solange erhoben werden, wie
es sinnvolle Fördermassnahmen bzw. -anträge im Rahmen
des Baselbieter Energiepakets gibt, die in einem
vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Falls die
Stimmbevölkerung die Abgabe ablehnen sollte, müssten aus
Sicht der Liga die energiepolitischen Ziele des Kantons
Baselland nach unten angepasst werden. Denn es ist klar:
Die bereits im aktuellen Energiegesetz verankerten Ziele
können ohne den nun vorgeschlagenen Ausbau des
Baselbieter Energiepakets nicht erreicht werden.
Nicht einverstanden ist die Liga mit der vorgeschlagenen
Formulierung zum Gebäudeenergieausweis der Kantone
(GEAK). Diese lässt noch immer alle Türen für die
Einführung des GEAK durch den Regierungsrat offen. Das
generelle, verbindliche Vorlegen des GEAK beim Kanton
würde einem Eingriff in das Privateigentum gleichkommen.
Ausserdem wird der GEAK bereits heute mit dem
Baselbieter Energiepaket gefördert. Es müsste mindestens
sichergestellt sein, dass der Landrat bei der GEAKVerpflichtung konsultiert werden muss.
Kontakt
Landrat Christoph Buser
Präsident Liga Baselbieter Stromkunden
Telefon 076 324 98 33
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Tel: 061 927 64 88, Fax: 061 927 64 89, Email: [email protected]