-1- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gemeinde 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Journal Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Nördliches Weimarer Land Redaktionsschluss: 16.06.2016 Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.07.2016 Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 99439 Berlstedt Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de E-Mail: siehe unter Ansprechpartner Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet: dienstags donnerstags freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr IHRE ANSPRECHPARTNER: EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535 ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25 (An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27 BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28 (Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23 Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29 (An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12 HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30 Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Notrufe bei Havariefällen Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung Störungsdienst Stromversorgung Kundenservice 08 00 / 6 86 11 77 03 61 / 73 90 73 90 0 36 41 / 817 11 11 Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen Störungsdienst Havarie: 0 36 43 / 74 44 - 450 0 36 43 / 74 44 - 0 0 36 43 / 744 44 44 Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis 03 64 51 / 73 87 88 Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen) 0 36 34 / 62 23 50 Kontaktbereichsbeamter (Polizei) Berlstedt (Do 14-18 Uhr) Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 52 / 7 19 87 03 64 51 / 7 34 60 mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden A Auflage: 4.011 Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Mo / Di / Do 19 - 7 Uhr des Folgetages Mi u. Fr 13 - 7 Uhr des Folgetages Sa/So/Feiertag 7 - 7 Uhr • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 • Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst: 0180 5908077 • In lebensbedrohenden Notfällen 112 CJD Apolda / Weimarer Land im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin Hauptstr. 20 · 9439 Berlstedt Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected] • Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark • Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 HAASE DRUCK sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Im Dorfe 29 Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden. Tel.: (03 64 51) 6 84-11 Fax: (03 64 51) 6 84-21 E-mail: [email protected] Internet: www.haasedruck.de -2- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Herzliche Glückwünsche den Jubilaren 16.06.2016 Herr Rudolf Weingart 24.06.2016 Herr Hans Gniech 25.06.2016 Frau Erika Weihrauch Berlstedt zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Ballstedt 20.06.2016 15:45 – 16:15 Berlstedt 20.06.2016 16:20 – 17:15 OT Hottelstedt 20.06.2016 15:00 – 15:40 OT Ottmannshausen 24.06.2016 15:15 – 16:00 OT Stedten 24.06.2016 16:05 – 16:30 Buttelstedt Schule 13.06.2016 13:00 – 13:55 Buttelstedt Markt 13.06.2016 14:00- 14:50 Daasdorf b.B. 13.06.2016 15:00 – 16:00 OT Nermsdorf 16.06.2016 15:00 – 15:45 OT Weiden 16.06.2016 15:55 – 16:20 Ettersburg 24.06.2016 17:15 – 18:00 Heichelheim 13.06.2016 16:15 – 17:10 Kleinobringen 13.06.2016 17:20 – 18:00 Krautheim 16.06.2016 17:15 – 18:00 OT Haindorf 16.06.2016 16:30 – 17:10 Leutenthal 15.06.2016 15:45 – 16:25 Neumark 17.06.2016 17:00 – 17:45 Ramsla 24.06.2016 16:35 – 17:10 zum 75. Geburtstag Rohrbach 15.06.2016 15:00 – 15:40 zum 75. Geburtstag Sachsenhausen 15.06.2016 16:30 – 17:25 Schwerstedt 20.06.2016 17:25 – 18:10 Vippachedelhausen 17.06.2016 15:50 – 16:50 OT Thalborn 17.06.2016 15:15 – 15:45 Wohlsborn 15.06.2016 17:35 – 18:00 Berlstedt OT Ottmannshausen 01.06.2016 Frau Elvira Berghof 04.06.2016 Frau Helma Hölzel 19.06.2016 Herr Erhard Riedel zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Berlstedt OT Stedten 29.06.2016 Frau Vera Engelbrecht zum 85. Geburtstag Buttelstedt 08.06.2016 Herr Karlheinz Chmielewskizum 75. Geburtstag Großobringen13.06.2016 Herr Otto Freiberg 21.06.2016 Frau Helga Herold 29.06.2016 Herr Gerhard Fritsche zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag Heichelheim 08.06.2016 Herr Alfred Rabenstein 27.06.2016 Frau Christa Aßmann zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Krautheim 05.06.2016 Herr Kuno Machts zum 80. Geburtstag Leutenthal 22.06.2016 Frau Christa Glaser zum 75. Geburtstag Sachsenhausen 07.06.2016 Frau Ingrid Schweitzer 18.06.2016 Frau Karin Müller Vippachedelhausen OT Thalborn 01.06.2016 Frau Jutta Lück Wohlsborn 24.06.2016 Frau Renate Führer Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See Die Fahrbibliothek kommt nach: zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag Beratungsservice vor Ort in der VGem Nordkreis Weimar BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters Ingo Torborg finden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, in Berlstedt am Mittwoch, dem Juni 2016, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt und in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar, in Buttelstedt am Dienstag, dem 12. Juni 2016, Markt 2, 99439 Buttelstedt jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters oder wegen Todes. Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren; Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr) per e-Mail: [email protected] Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt. Thüringer Energie AG Ihre Energieexperten. Bei Ihnen. Vor Ort. Das Beratungsmobil der Thüringer Energie kommt am Montag, dem 27. Juni 2016 in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr nach Berlstedt Standort „Platz gegenüber der Molkerei“ Dort können Sie Fragen stellen rund um die Energieversorgung und Energiesparen. Sie erhalten: • Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten • Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung • Änderung von persönlichen Daten (Umzug, Kontoverbindung, etc.) • Tipps zum Energiesparen • Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen rund um das Thema Energie Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -3- 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 LANDRATSAMT WEIMARER LAND Werte Eltern, liebe Schulkinder! Für interessierte Kinder möchte ich wieder gemeinsam mit der Schulsozialarbeiterin Frau Witzmann interessante und abwechslungsreiche Ferienspiele im Nordkreis für Schulkinder von 10 bis 14 Jahren vom 27.06. –01.07.2016 und 04.07. – 08.07.2016 anbieten. Dabei möchten wir für die Ferienkinder ein breit gefächertes Angebot an Sport, Spiel und Geselligkeit bereithalten. Tagestouren wie auch Töpfern, Nähen, Experimentieren, Bowlen, auch ein Kinobesuch in Weimar und anderes sind möglich. Die Angebote für die Kinder werden täglich in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr durchgeführt. Immer am Mittwoch wird eine größere Bustour (siehe Angebot unten) stattfinden. Sprechstunde Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst Weimarer Land An jedem letzten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst oder deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in Lebenskrisen suchen. Terminliche Absprachen können erfolgen über: Landratsamt Weimarer Land Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Schmidt, Telefon: 03644 540593 Die Teilnahme an den Ferienspielen kostet je Tag und Kind 4,- €. Darin enthalten sind alle anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Eintrittsgelder, Getränke und eine kleine Mittagsversorgung. AUSSENSPRECHSTUNDE der Betreuungsbehörde Weimarer Land ab Januar 2016 Um eine rechtzeitige Planung vornehmen, wie auch eventuelle Kapazitäten abschätzen zu können, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung (Name, Vorname, Alter, Wohnanschrift, Telefon-Nr.) spätestens bis zum 20.06.2016 bei der CJD Gebietsjugendpflegerin oder aber auch bei Gabriele Witzmann, der Schulsozialarbeiterin, die die benötigten Anmeldeunterlagen ausgeben werden. An der Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass erst verbindlich angemeldet ist, wer seine Anmeldung ausgefüllt abgegeben und den Teilnehmerbeitrag gezahlt hat. Marina Willeke CJD Gebietsjugendpflegerin Gabriele Witzmann Schulsozialarbeiterin RS Berlstedt/Buttelstedt Hauptstraße 20, 99439 Berlstedt Hauptstraße 30, 99439 Berlstedt Tel.: 036452/76060 oder Tel.: 0152 22879211 0176 21328924 oder unter [email protected] [email protected] FERIENKINDER AUFGEPASST! Wir haben zusätzlich Fahrten für die Ferienkinder ab 10 Jahren aus der Region der VGs Nordkreis Weimar und Grammetal im Weimarer Land geplant. Am 29.06.2016 nach Zella-Mehlis – Meeresaquarium und Explorata Mitmachwelt (Ausprobieren und Erkunden durch die Teilnehmer selbst) Teilnehmerbeitrag: 22,00 € (Schüler), 30,- € (Erwachsene) Am 06.07.2016 nach Belantis Leipzig Teilnehmerbeitrag: 30,00 € (Schüler bis 19 Jahre), 38,00 € für Erwachsene Im Preis sind die Fahrtkosten wie auch die Eintrittsgelder enthalten. Essen und Trinken sollten sich die Teilnehmer selbst mitbringen. Zur Betreuung der mitfahrenden Kinder und Jugendlichen würden wir vielleicht auch das eine oder andere Elternteil mitnehmen. Interessenten melden sich bitte bis spätestens 20.06.2016 unter: Tel.: 036452 76060 oder 0176 21328924 bzw. per Mail: [email protected], oder bei Gabi Witzmann, Schulsozialarbeiterin an den Regelschulen in Berlstedt und Buttelstedt. Marina Willeke CJD Gebietsjugendpflegerin Gabriele Witzmann Schulsozialarbeiterin Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. WO? WANN? Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt Jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli & August) 15:30 – 17:00 Uhr 8. Juni 2016 Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land Frau Weber Telefon: 03644 540733 E-mail:[email protected] Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -4- Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. AMTLICHES BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt Herr Joachim Pommeranz Herr Manfred Mohrmann (036452) 72247 Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr AMTLICHES BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Gemeindeanschrift: Bürgermeisterin: Beigeordnete: Telefon: Sprechzeit: Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt Frau Sylvia Engel Frau Hildrun Riske (036452) 72431 Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Herr Thomas Lorenz Gemeindeanschrift: Im Dorfe 10, OT Hottelstedt Sprechzeit: Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der SATZUNG der Gemeinde Berlstedt über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 99, 134) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.301 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.), erlässt die Gemeinde Berlstedt folgende Hundesteuersatzung: §1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Besteuerung nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist. §2 Steuerschuldner und Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (2) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer gesamtschuldnerisch. §3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem der Hund aufgenommen worden ist, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er vier Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Über den Zeitpunkt ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Datum der Abmeldung maßgeblich. (3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 §4 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: 1. 2. 3. für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund 50,00 Euro 75,00 Euro 100,00 Euro Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz gemäß § 3 anteilig für jeden angefangenen Monat zu ermitteln. Die Monatssteuer beträgt 1/12 der Jahressteuer. (2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde gelten gemäß § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Be hörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 Nr. 1 bis 3 für jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro. (3)Werden neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden noch andere Hunde gehalten, so wird für diese Hunde die Steuer nach Abs.1 Nr. 1 - 3 erhoben. §5 Steuerbefreiung Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: 1. Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden. 2. Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen. 3. Hunde, welche dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind. Dies ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen (G, aG, H, Bl oder B) nachzuweisen. 4. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. 5. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden. 6. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl. 7. Hunde in Tierhandlungen. §6 Steuerermäßigungen Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern die Haltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausführung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierten Brauchbarkeitsprüfungen oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. Der Ermäßigungsgrund kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. §7 Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse auf Antrag in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 5 Nummer 7 bleibt unberührt. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -5- §8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Züchtersteuer (Steuervergünstigungen) 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 § 11 Sicherung und Überwachung der Steuer (1) Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber sind auf Anfrage zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen und zur Mitteilung aller für die Steuererhebung erforderlichen Tatbe(1) Der Antrag auf die Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen stände verpflichtet (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a ThürKAG nach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder zur Niederschrift an in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen die VGem Nordkreis Weimar zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet. wird die Steuervergünstigung abweichend von Absatz 4 mit dem auf den Antrag folgenden Monat wirksam. (2) Die VGem Nordkreis Weimar kann Hundebestandsaufnahmen durchführen oder durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der ihnen von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet. Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach § 10 nicht berührt. (2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn: a. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich ge eignet ist, b. im Fall des § 7 Absatz 1 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der VGem Nordkreis Weimar auf Verlangen vorgelegt werden, c. die im Einzelfall angeforderten Nachweise und Unterlagen vorge legt werden. (3) Steuervergünstigung wird für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) nicht gewährt. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nummer 2 ThürKAG in seiner jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: 1. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 7 den Wegfall der Voraus setzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt. 2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. 3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 bei der Anmeldung des Hundes nicht angibt, dass dieser als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 gilt. 4.als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnungs geber oder als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 nicht wahrheits gemäß Auskunft erteilt. (7) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der VGem Nordkreis Weimar anzuzeigen. 5.als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Woh nungsgeber entgegen § 11 Abs. 2 die von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt. (4) Die Steuervergünstigung wird mit dem auf den Eintritt der Voraussetzung folgenden Monat wirksam. Die Steuervergünstigung endet mit Ablauf des Monats in dem die Voraussetzungen letztmalig vorlagen. Besteht die Hundehaltung über diesen Monat hinaus fort, greift die Besteuerung nach § 4 Absatz 1. (5) Über Steuervergünstigungen nach § 5 wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, die sie beantragt und bewilligt erhalten haben. (6) Die Steuervergünstigung kann mit einer Befristung, mit Bedingungen und unter Auflagen gewährt werden. §9 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer (2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 18 ThürKAG nach dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahrs § 13 mit Steuerbescheid festgesetzt. Übergangsregelungen (2) Die Steuer wird zum 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig. Erfolgt die Festsetzung nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist die Steu- (1) Der Steuersatz nach § 4 Abs. 1 Nummer 6 findet keine Anwendung auf Hunde, die zwar unter § 4 Abs. 2 Nummer 1- 2 fallen, jedoch bereits er für das betreffende Jahr einen Monat nach dem Zugang des Festvor dem 1. September 2011 bei der VGem Nordkreis Weimar angemelsetzungsbescheides und sodann jährlich zum 1. Juli in Höhe des det wurden. Jahresbetrages fällig. (3) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgaben- (2) Für Hunde nach Absatz 1 wird die Steuer nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 – 3 bemessen. gesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung auf Grund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die (3) Wird ein Hund, der unter Absatz 1 fällt, veräußert oder sonst abVGem Nordkreis Weimar von Amts wegen oder auf Antrag des Steugeschafft, entfällt der Bestandsschutz mit Ende des Monats, in dem erschuldners erfolgt. In den Folgejahren ist die Steuer in einem Jahresdas Halten dieses Hundes durch den bisherigen Halter endet. betrag zum 1. Juli zu entrichten. § 10 Anzeigepflicht § 14 Inkrafttreten und Außerkraftsetzen Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der VGem Nordkreis Weimar anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. Berlstedt, den 02.05.2016 (2) Gilt der Hund als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 ist dies bei der Gemeinde Berlstedt Anmeldung anzugeben. gez. Sylvia Engel (3) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund unverzüglich bei Bürgermeisterin der VGem Nordkreis Weimar abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist. •von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land mit Schreiben vom 26.04.2016 genehmigt. (4) Die Verarbeitung, Verwendung oder Übermittlung der erhobenen Daten ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbe- • bekannt gemacht im Amtsblatt der VGem Nordkreis Weimar, 6. Ausgabe sondere für steuerliche und statistische Zwecke, zulässig. vom 01.06.2016 -6- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 NICHTAMTLICHES BERLSTEDT BERUFSORIENTIERUNG IN KLASSE 9: Bewerbertraining uns Assessmentcenter VERANSTALTUNGEN in der Gemeinde Berlstedt im Monat Juni Am 08.03.2016 führte die Klasse 9a der Aktiv-Schule Berlstedt ,,An der Via Regia" gemeinsam mit dem Kooperationspartner AOK PLUS einen berufsorientierender Tag durch. Wann? Was? Wo? Verantwortlich 04.06.2016 Radwandertag Ziel Freibad Ottmannshausen 11.06.2016 Jakobi Ottmannshausen Radwegeinitiative 24.06.2016 Seniorenveranstaltung Dorfgemeinschafts- Seniorenbund Reiserbericht Dr. Zaubitzer haus (Angaben ohne Gewähr) Zuerst wiederholten und behandelten wir, wie man eine Bewerbung mit Anlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) richtig schreibt. Wir bekamen unsere im Vorfeld vorbereiteten Bewerbungsunterlagen wieder zurück und sprachen darüber, was man beachten muss. Wir erhielten vielfältige Anregungen und Entwürfe von Deckblättern, Anschreiben und Lebensläufen, die sich positiv auf den Arbeitgeber oder Personalchef auswirken und korrigierten anschließend unsere Bewerbungsunterlagen. Im Anschluss wurden wir zur Arbeit im Assessmentcenter eingeladen und führten unterschiedliche Bewerbungstests durch. Danach ging es konkret mit dem Üben von Vorstellungsgesprächen weiter. Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ Einige Schüler übten sich im Vorstellungsgespräch für ihren zukünftigen Staatliche Regelschule Ausbildungsberuf. Nach den Vorstellungsgesprächen unterhielten wir uns Berufswahlfreundliche Schule darüber, was positiv war und was man noch verbessern könnte. Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt Zum Ende des Tages meldeten wir uns im PC-Kabinett auf der Internetseite www.aokplus-bewerbungsplaner.de an und konnten uns nochmals selbDer „TAG DER BERUFE“ ständig darüber informieren, was wir besprochen hatten und andere Online Tests für eine erfolgreiche Bewerbung durchführen. bei Der ABLIG Feinfrost GmbH Heichelheim, als Fachkraft für Lebensmitteltechnik . Heute, am 09.03.16 waren wir, drei Mädchen der Regelschule Berlstedt aus der Klasse 7a, in der ABLIG. Wir wurden um 15 Uhr empfangen und haben dann Schutzkleidung bekommen. Danach wurden wir von zwei sehr netten Menschen durch die Produktion der ABLIG geführt und über den ausgewählten Beruf informiert. Zuerst haben wir uns die Lagerung der Kartoffeln angeschaut und herausgefunden, dass in so einen Bunker 18 t Kartoffeln passen. Dann werden die Kartoffeln geschält und noch einmal gewaschen, danach noch sortiert. Dann wird der Kloßteig hergestellt. Anschließend wurde uns gezeigt, wie die Klöße geformt werden. Sie sind nach dem Formen nicht rund, sie werden auf dem Band unter einem Netz transportiert und dann bekommt der Kloß erst seine runde Form. Es werden ca. 90 Klöße pro Minute hergestellt, dass sind 72 Millionen Klöße pro Jahr. Kurz danach haben wir uns die Herstellung der Kartoffelpuffer angeschaut. Da wurden die Kartoffeln gerieben und in eine Art Mischer gegeben und danach mit allen anderen Zutaten vermischt. Dann werden die Kartoffelpuffer geformt und gewendet, manche mit der Hand und auch mit Maschinen. Nun kommen sie in einen Strahlfroster, dort werden sie tiefgefroren. Danach werden sie verpackt, natürlich von Hand. Die Verpackung wird verschlossen und das Haltbarkeitsdatum, die Uhrzeit und die Herkunft der Kartoffel darauf gedruckt. Wir haben uns noch die Eisproduktion angeschaut. Dort haben wir gesehen, wie das Eis in die Becher kommt und der Deckel auf die Becher gemacht wurde. Natürlich haben wir auch das Verfahren der Verpackung vom Eis gesehen. Wir haben sehr viel an diesem Tag gelernt. Lea Kühl und Saskia Kurz Klasse 9a Grüße aus der Kindertagesstätte "Spatzennest" EINE WETTE ZUM KINDERTANZ BESCHERT DEM „SPATZENNEST“ 500,00 € Kirmes 2016 in Berlstedt Außerdem waren wir noch in einem Kühlraum und im Verpackungslager. Zum Abschluss haben wir noch ein Eis bekommen und uns noch etwas zu unserem gewählten Beruf angehört z. B.: für den Beruf braucht man gute technische Kenntnisse, sowie Kenntnisse in Physik und Chemie. Weiterhin sollte man von den „Innern Werten“ bis zur Anwendung und Verarbeitung von Chemie bei Lebensmitteln genauestens Bescheid wissen, außerdem muss man die Prozentrechnung und den Dreisatz können und man lernt ca. 3 Jahre (z.B.: in Zella-Mehlis). Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Röse- Oberreich und Herrn Jauernig als Initiatoren dieser tollen Idee und des Wetteinsatzes sowie allen an der außergewöhnlichen Wette Beteiligten und Spendern. Natürlich würde die ABLIG ohne die anderen wichtigen Berufe nicht so funktionieren. Auf jeden Fall hat es uns sehr gut gefallen. Ein großes DANKESCHÖN geht an die beiden tollen Mitarbeiter, welche uns viel vorgestellt und gezeigt haben. „Der Mensch für sich allein vermag gar wenig und ist ein verlassener Robinson: nur in der Gemeinschaft mit den andern ist und vermag er viel.“ Wir freuen uns sehr und sagen vielen, vielen Dank! Alle Kinder und Mitarbeiterinnen aus dem „Spatzennest“ Der Kirmesverein Berlstedt e.V. sagt Danke!!!!!!! Arthur Schopenhauer (1788 - 1860), deutscher Philosoph Ohne die Gemeinschaft ist eine Kirmes nicht möglich und deshalb möchten wir uns bedanken. Wir haben getanzt, gesungen und gelacht. Das konnten wir aber nur, weil uns im Vorfeld tatkräftig unter Arme gegriffen wurde. Ein großes Dankeschön geht an Frau Riske die uns nicht nur im Vorfeld unterstützt hat sondern auch während der Kirmes ein offenes Ohr und eine offene Haustür für uns hatte. ;0) Dank geht auch an die Gemeinde Berlstedt für die Bereitstellung der Dixis und des Schotter für den Festplatz. Zoe Monden, Antonia Schäffner & Franziska Weigert, Klasse 7a Für Strom und Wasser danken wir der Familie Herold und der Familie Bebenroth, ohne sie würden wir im Dunkeln sitzen und aus schmutzigen Gläsern trinken. Die Sachspenden die uns erreicht haben, haben uns sehr geholfen. Aus - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -7- diesem Grund danken wir der Familie Demmer, Firma Flower Power, Jürgen Klose und Adrian Haupt. Für die Geldspenden von Steffen Schmidt, Sven Zebisch und Martin Schulz sind wir auch dankbar. Während des Ständchens haben uns viele Familien mit Essen versorgt, dazu sagen wir: “das war super, das war elegant!!!“ Für den gelungenen Gottesdienst richtet sich unser Dank an Herr Mattenklodt und Irmgard Appelbaum. Die musikalische Unterstützung kam dieses Jahr von Borderline, Step, Reinhard Böger, den Neumarker Blasmusikanten und Maik mit seiner Band Huckepack. Der Grillhähnchenwagen aus Nohra sorgte auch dieses Jahr für das leibliche Wohl. Die Getränke und das Zelt wurden wieder von der Firma Klemin zur Verfügung gestellt. Die Heizung für das Festzelt mieteten wir uns von der Firma Seifert GmbH & Co. KG aus Kleinobringen. Die Schausteller Preuß waren auch wieder mit Schießbude und Karussell bei uns vertreten. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Gästen die mit uns gemeinsam die Kirmes gefeiert haben und bei den Vereinen aus Berlstedt und Umgebung für die Teilnahme am Festumzug. Und zum Schluss geht noch ein BESONDERER DANK an den Neumarker Burschenschaft e.V. und Jenny Willhelm die uns an der Theke das gesamte Wochenende unterstützt haben. Vielen Dank! TSV 1914 Berlstedt/Neumakt e.V. +++ Pfingstcup: Gastgeber landet bei allen Turnieren auf Rang zwei +++ 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 verloren die Berlstedter Gastgeber nur ein Spiel - das aber ausgerechnet gegen das Team "Die auf die Hüpfeburg wollen" aus Weimar, die damit dieses Mal allerdings unter neuen Namen - ihren dritten Sieg in Serie beim Berlstedter Pfingstcup feierten. Auf Rang drei landete Pharma Weimar vor Oßmannstedt und dem KSSV Weimar. Auch im Tischtennis erwies sich der TSV als guter Gastgeber und reihte sich hinter dem Turniersieger SV Frohndorf/Orlishausen auf Platz zwei ein. Dritter wurde der SV Vogelsberg vor Frohndorf/Orlishausen II und Berlstedt/ Neumark II. Einen Höhepunkt steuerte auch die Tanzsportgarde des Vereins bei, die in der Mittagspause den rund 100 Zuschauern erstmals ihre neuen Gardetänze und die neuen Uniformen der großen Garde präsentierten. NICHTAMTLICHES OT HOTTELSTEDT Neues von den „Hottelstedter Küken“ Wir freuen uns, darüber berichten zu können, dass die Fassade und das Dach unserer Kindertagesstätte nun saniert werden. Um dem Baulärm zu entfliehen, werden wir von Mitte Juni bis Ende August in die alte Gaststätte in Hottelstedt umziehen. Das wird sicher für die Kinder genauso ein Abenteuer wie schon vor einigen Jahren, als unsere InnenUnsere Kita im Mai 2016 unsaniert räume saniert wurden. Vorher möchten wir aber noch unser Sommerfest feiern, zu welchem auch ehemalige Kindergartenkinder mit Ihren Eltern recht herzlich eingeladen sind. Wir starten am 10.06.2016 um 15:30 Uhr, noch im äußerlich unsanierten Kindergarten, mit einem kleinen Programm. Hierfür haben die Kinder den „Regenbogenfisch“ einstudiert. Anschließend ist Spiel und Spaß für die Kinder und es gibt selbstverständlich auch Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag und eine spannende Zeit am anderen Ort. Das Team der Hottelstedter Küken AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Die dritte Auflage des Pfingstcups des TSV 1914 Berlstedt/Neumark könnte zugleich die letzte gewesen sein. Die Verantwortlichen des rund 300 Mitglieder starken Vereins um den Vorsitzenden Olaf Dienel denken für die Zukunft über einen neuen Termin, etwa als Sportfest in der Sommerpause, nach. Zu viele terminbedingte Absagen anderer Mannschaften handelten sich die Organisatoren in diesem Jahr für die drei Turniere im Fußball, Tischtennis und Volleyball ein. Das Kegelturnier fand aufgrund fehlender Beteiligung gar nicht erst statt. Doch der TSV machte aus der Not eine Tugend. Das Fußballturnier auf Kleinfeld etwa fand nach der kurzfristigen Absage vom TSV Magdala II nur noch mit sechs in Berlstedt angesiedelten Mannschaften statt und stärkte so das (Dorf-)Zusammengehörigkeitsgefühl. Dafür sprach auch der Auftritt zahlreicher Ex-TSV-Spieler, die am Pfingstsamstag an ihre alte Wirkungsstätte zurückkehrten. Ausgerechnet Berlstedts Interimstrainer Chris Nimmrich „ging fremd“ und stellte eine EhemaligenMannschaft auf, zu der unter anderem Thüringenliga-Akteur Mario Schmidt (SC 1903 Weimar), Niederzimmerns Kreisliga-Kicker Tobias Gottwald, Georg Krauße und Norman Tröber sowie der Altherren-Torjäger von Wimaria Weimar, Christoph Henkel, gehörten. Schnell zeichnete sich ein Zweikampf um den Turniersieg zwischen dem Team Nimmrich und seinen eigentlichen Schützlingen, der ersten Männermannschaft des TSV 1914 Berlstedt/ Neumark ab. Dem Losglück sei dank trafen beide bis dahin punktverlustfreien Mannschaften im letzten Turnierspiel aufeinander, wo die Gastgeber vom TSV dank eines Eigentores von Tobias Gottwald mit 1:0 gewannen. Den Turniertriumph bedeutete dieser Sieg dennoch nicht, denn die Berlstedter wurden Opfer ihres eigens festgelegten Wettkampfmodus’. Die beiden Bestplatzierten des Systems „Jeder gegen Jeden“ spielten anschließend ein Finale, in dem beide Mannschaften also erneut aufeinandertrafen. Nun zeigte das Team Nimmrich seine beste Turnierleistung, gewann nach Toren von Georg Krauße und Mario Schmidt 2:0 und verwies so die ehemaligen Mitspieler auf Platz zwei. Den Vize-Rang pachteten auch die anderen TSV-Teams. Im Volleyball www.Buttelstedt.net Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Markt 14, 99439 Buttelstedt Joachim Ulrich Tobias Volland (036451) 60 215 jeden Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr ENTWURF 6/2015 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vertriebsniederlassung CLAAS“ Buttelstedt Mit Beschluss Nr. 28/2015 vom 25.06.2015 hat der Stadtrat von Buttelstedt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in seiner Fassung vom Juni 2015 einschließlich der Begründung für das Sondergebiet „Landmaschinenhandel und -reparatur - Vertriebsniederlassung CLAAS“ gebilligt. Dieser Entwurf einschließlich der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB in der Zeit vom 13. Juni bis einschließlich 15. Juli 2016 in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, Zimmer 8 (Bauverwaltungsamt) während nachfolgend genannter Zeiten für jedermann einsehbar. Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.00 Uhr Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. -8- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Jedermann hat das Recht, zu dem Entwurf Anregungen oder Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauverwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt zu machen. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vertriebsniederlassung CLAAS“ in der Flur 3 der Gemarkung Buttelstedt und dessen Begründung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ziele und Zweck der Planung: Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vertriebsniederlassung CLAAS“ in der Flur 3 der Gemarkung Buttelstedt soll Bauplanungsrecht (planungsrechtliche Zulässigkeit zu Art und Maß der baulichen Nutzung) für die Errichtung und den Betrieb einer Vertriebsniederlassung für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen sowie landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge geschaffen werden. Die beigefügte Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information. Vertriebsnieder lassung CLAAS Buttelstedt Thür. Lehr-, Prüfund Versuchsgut B 85 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Verehrte Bürgerinnen und Bürger IN EIGENER SACHE Nach 22 Jahren und 264 „Gemeinde – Journal“ Beiträgen, ist nun der Tag gekommen, an dem ich zum letzten Mal zum Stift greife um den Buttelstedter Beitrag für unser Amtsblatt zu schreiben. Ab dem 1. Juli 2016 wird dies der von Ihnen neu gewählte Bürgermeister für Sie tun, denn ich werde mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen. Viele Gedanken haben mich in den vergangenen Tagen und Wochen aus diesem Grund beschäftigt, das ist wohl ganz selbstverständlich. Schließlich geht für mich ein langer und wichtiger Lebensabschnitt zu Ende, nämlich die aktive Teilnahme an der Gestaltung der Kommunalpolitik in Buttelstedt und seinen Ortsteilen. Da kommt man nicht umhin zurückzuschauen. Und es stellen sich auch viele Erinnerungen ein – gute und auch weniger gute. Man fragt sich, was man eigentlich geleistet, vielleicht aber auch nicht geleistet hat. Man überlegt, was gut und richtig war und Bestand haben wird. Und man überlegt, was falsch gelaufen ist und wie man es hätte besser machen können. Vielleicht habe ich den einen oder anderen Mitbürger nicht ausreichend beachtet oder gar ungerecht behandelt. Sollte dies so sein, so ist es nicht absichtlich erfolgt und auch nicht boshaft, sondern als Folge menschlichen Irrens oder von Stimmungen. Die Zeit war lang, interessant, oft strapaziös, aber doch auch, - man nehme mir diese Unbescheidenheit bitte nicht übel – nicht ganz erfolglos. Deshalb trete ich guten Gewissens ab. In jedem Fall war ich gerne Bürgermeister. Die Tür zu meinem Amtszimmer stand für jeden offen. Bleibt mir heute Dank zu sagen an: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. ►die Bürgerinnen und Bürger, die mir über die 4 Wahlperioden ihr Vertrauen geschenkt haben. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. ►die Belegschaft unserer Verwaltungsgemeinschaft, die mir immer hilfreiche und unbürokratische Kollegen waren. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates Buttelstedt beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 VwGO (Normenkontrollantrag) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Joachim Ulrich, Bürgermeister Baugrundstücke und Wohnungen zu verkaufen Die Stadt Buttelstedt verkauft für nur 40,- €/m² provisionsfreie Baugrundstücke im Wohngebiet „Hinter den Scheunen“. Weiterhin verkauft die Stadt Buttelstedt im Wohngebiet „Friedensstraße“ 1; 2; 3 und 4 Raum Wohnungen. Interessenten melden sich bitte dienstags in der Zeit von 16 – 18 Uhr unter Tel.: 036451 - 60215 oder persönlich im Bürgermeisteramt bzw. täglich unter Tel.: 036452 - 78514 oder persönlich bei der Verwaltungsgemeinschaft "Nordkreis Weimar". DIE FEUERWEHR INFORMIERT Die Schulungen der Einsatzgruppe finden im Monat Juni wie folgt statt: 10.06. und am 18.06.2016 WICHTIGE INFORMATION! Sie Sprechstunde der Hausverwaltung Höhnel findet am 07.06.2016 und am 14.06.2016 nicht statt. ►die 4 Stadträte und Ortsteilräte mit ihren Ortsteilbürgermeistern, die mir immer loyal zur Seite standen und mit denen ich gut zusam menarbeiten konnte. ►die Mitarbeiter des Bauhofes, für die Erfüllung der Aufgaben zur Erhaltung und Pflege der städtischen Anlagen. ►die Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehr, die in vielen Stunden ihrer Freizeit im Dienst des Brand-und Katastrophenschutzes eine ausgezeichnete Arbeit leisten. ►die Erzieherinnen unserer Kindertagesstätte „Et & Fin“, für ihre guten pädagogischen Leistungen, die sie für unsere Kinder über Jahre erbracht haben und weiterhin erbringen. ►alle Vereine, die eine gute ehrenamtliche Arbeit, insbesondere Jugendarbeit leisten und die aufgrund vielfältiger Veranstaltungen zum Gemeinwohl unserer Gemeinden beitragen. ►meine Bürgermeister – Kolleginnen und Kollegen,. ►unserem Pfarrer Herrn Mattenklodt. ►meinem Bürgermeisterkollegen aus der Partnerstadt Volkmarsen, Herrn Hartmut Linnekugel, für die Aufrechterhaltung und Weiter entwicklung unserer Städtepartnerschaft. ►die Lehrerinnen und Lehrern unseren Schulen. ►die Firmen, die in unserer Stadt ansässig sind, die einer Vielzahl von Menschen einen Arbeitsplatz und somit ein gesichertes Ein kommen bieten. ►die Firmen und Ing.-büros, die in der Vergangenheit in unseren Gemeinden tätig waren. Es waren schöne Jahre, in denen ich viele Menschen kennen gelernt habe, Jahre, die mich nachhaltig geprägt haben. Es waren Jahre, die von meiner Familie und besonders von meiner Frau viel Verständnis abverlangten. Ohne dieses Verständnis wäre das alles nicht möglich gewesen. Jetzt, mit dünnen und leicht ergrautem Haar, möchte ich mich von Ihnen als Ihr Bürgermeister verabschieden und meinem Nachfolger alles Gute und ein glückliches Händchen bei der Ausführung seines Amtes wünschen. Joachim Ulrich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -9- NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT NEUES AUS DER GUSTAV-STEINACKER-GRUNDSCHULE BUTTELSTEDT 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Und so geht es weiter: Einführung in die Fächersprache. Jede Fächerhaltung und Bewegung hat eine Bedeutung, die zu erlernen ist. So kann die Dame beispielsweise mit „Nein“, mit einem „strengen Nein“ oder mit einem „absolut entschiedenen und unnachgiebigen Nein“ antworten, wird sie zum Tanz aufgefordert. Unsere Stadtführung durch Erfurt Am 25.04.2016 um 08.15 Uhr starteten wir, die Klasse 4a, und die Klasse 4b der Gustav-Steinacker Grundschule Buttelstedt mit dem Bus nach Erfurt. Um 09.00 Uhr angekommen, traf sich Stadtführerin Franzi mit uns am Domplatz. Dort bekamen wir Mönchskutten. Unsere Stadtführerin zeigte uns den Waidspeicher und gleich nebenan das Hochzeitshaus. Auch den Fischmarkt mit dem Römer, das Haus zum Roten Ochsen, das Haus zum Breiten Herd und das Rathaus bekamen unsere Augen zu sehen. Anschließend führte uns Franzi durch die schmalste Gasse von Erfurt. Durch sie konnte man nur im Gänsemarsch gehen. Auf unserem Weg durch Erfurt sahen wir verschiedene KIKA-Figuren, z.B. Bernd das Brot, den Sandmann und Kikanichen. Unser Frühstück nahmen wir auf dem Spielplatz ein. Der Höhepunkt war ein kleines Museum auf der Krämerbrücke. Dort konnte man durch ein Loch im Boden die Gera anschauen und in einen Brückenpfeiler hinabsteigen. Um 11.00 Uhr fuhren wir am Domplatz ab und kamen 11.45 Uhr wieder an unserer Schule an. Ich mochte die Führung sehr, besonders die Krämerbrücke von innen und den Spielplatz. Aber ich wünschte mir mehr Zeit. Niklas Hartke, 4a Herzöge auf Zeit Diese Erlebnisführung „Tore auf – Die Herzöge bitten zum Empfang“ zur Hof- und Tischkultur der Goethezeit ist eine spannende Zeit und Entdeckungsreise. Anschließend gehen wir alle etwas aufrechter aus der Führung der Weimarer Klassik. Tags darauf geht es hinab in die Parkhöhle unter Tage. Diese lies Herzog Karl August ebenfalls vor etwa 200 Jahren ausbauen. Derzeit läuft die große „Ernestiner“-Ausstellung, auch im Weimarer Stadtschloss. „Wäre das nicht ein guter Grund für einen Besuch dort, ihre Hoheiten?“ Wir befinden uns im Treppenhaus des Weimarer Schlosses. Würdevoll und mit hoheitlich aufgerichtetem Blick schreiten Herzog Karl August Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach und seine Frau Luise nebst ihrer Familie und anderen kleinen Herzögen und Grafen die Prunktreppe empor, streng nach Geschlechtern getrennt. Eigentlich sind die Herrschaften Schüler der Klasse 2b der Grundschule in Buttelstedt. Die Projektwoche führt in „Fremde Welten“. Aber heute findet die Erziehung und Bildung in Geschichte, Anstand, Tischmanieren, Etikette und Hoftanz im Stadtschloss in Weimar statt. Die Festsäle und Prunkzimmer, die wir durchschreiten, sind gerade so unserer gefühlten herzoglichen Würde angemessen. Das gesamte Schloss: ein wahrer Augenschmaus! „Herzog Carl August, nehme er mit Grazie und Würde den Löffel zuerst“, weist der Prinzenerzieher an. Wir erfahren am festlich gedeckten Tische: Der Gang ist - für alle - beendet, legt der Hausherr den Löffel ab. Alle Gäste haben immer zu warten und erhalten entsprechend ihrer hierarchischen Stellung die Speisen gereicht. Aber bitte nur vornehm die vorderste Spitze des Löffels füllen, alles andere wäre ungehörig… Kornela Büttner, Klassenlehrerin der hochwohlgeborenen Herrschaften im heutigen Leben Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt NEUES AUS DER REGELSCHULE „AM LINDENKREIS“ BUTTELSTEDT Schuleigenes Hotel eingeweiht! Der Projekttag Anfang Mai stand ganz im Zeichen der Naturwissenschaften. Aus 14 Workshop-Angeboten konnten die Schülerinnen und Schüler der Regelschule wählen. Die meisten der Angebote wurden von externen Partnern übernommen. Der Tag begann mit einer gemeinsamen Lesezeit, in der die Jungen und Mädchen in ihren Lieblingsbüchern schmökerten. Unsere Bibliothek wurde dabei gut genutzt. Im Zuge dieses Projektes entstand auf dem Schulhof ein Insektenhotel, in dem es zukünftig hoffentlich vielfältig summt und brummt. Toll, dass Eltern so tatkräftig unterstützt haben. Stefan Meißner aus Nermsdorf bereitete den Rahmen für das Hotel vor und baute gemeinsam mit einer Schülergruppe die vielen kleinen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 10 - Wohnmöglichkeiten für die Insekten. Ganz viele andere Eltern haben uns geholfen, unbehandelte Füllmaterialien zusammenzutragen. Vielen Dank! Im Workshop Optik mit Lego experimentierten die Schüler mit Legosteinen, Schaltern, dem Mikroskop, Linsen und Lampen im Physikraum. Im Schülertreff konnten kreative Schüler Fensterbilder aus Naturmaterialien fertigen. Mit der Museumspädagogin des Bienenmuseum Weimar durften die Schüler kleine Insektenhotels bauen, sogenannte „Einraumwohnungen“ für Wildbienen, Fliegen, Laufkäfer... Die fünf Sinne wurden auf der Sinnesstraße und im Sensorik-Kurs der Firma Ablig geschult. In zwei Gruppen wurden Wasserproben an der Scherkonde entnommen, analysiert und mit Trinkwasser verglichen. Zwei Workshops führten die Schüler zur Buttelstedter Apotheke und zum Zahnarzt. Über Architektur und Häuserbau in Erdbebengebieten informierte Herr Dr. Schmidt. Mit der Arktis konfrontiert wurden die Jugendlichen im Workshop mit Greenpeace. An Texten zu den Themen „ Industrielle Fischerei, „Die Arktis als politischer Raum“ und „ Ölbohrungen in der Arktis“ erarbeiteten die Schüler einen Kurzvortrag. 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 NACHRICHTEN AUS DER LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM BUTTELSTEDT/MELLINGEN Ein Tauchgang in die dunkle Geschichte unseres Landes Wenn man einen Blick in manche Klassenzimmer während des alltäglichen Unterrichts wirft, sieht man uns Schüler häufig abgelenkt, tuschelnd, träumend. Doch wenn ein von der Vergangenheit gezeichneter, gebrechlicher und dennoch starker Mensch den Raum betritt, wird es sehr schnell still. Diese Erfahrung durften am Montag, dem 18. April, etwa 80 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer des Lyonel-Feininger-Gymnasiums Mellingen machen, als ihr Gast Stepan Baz, ein ehemaliger KZ-Häftling Buchenwalds, in den Räumen der Alten Schule Mellingen angekommen ist. Er hatte sich bereit erklärt, als Zeitzeuge einer schicksalhaften Epoche von seinen eigenen Erfahrungen zu erzählen. Dass Gespräche dieser Art nichts an ihrer Bedeutung verloren haben, stellte auch unser Geschichtslehrer und Mitorganisator der Veranstaltung Herr Kaminski klar: Es gebe noch immer viel zu viel Terror auf der Welt und gerade in der Orientierungsphase der Jugend sei es wichtig, den jungen Leuten die Werte der heutigen, aber auch die Verbrechen der vergangenen Gesellschaft vor Augen zu halten. Bazs Berichte erfüllten durchaus diesen Zweck, und natürlich noch viel mehr. Der heute knapp 89-jährige wurde am 5.Mai 1927 in einem ukrainischen Dorf geboren und kam 1942 als Zwangsarbeiter nach Deutschland. Dort dachte er gar nicht daran, für „den Feind zu arbeiten“, wie er sagt, woraufhin man ihn nach Buchenwald verschleppte. Doch auch die ihm zugeteilte Maschine einer lagerinternen Fabrik versuchte er zu sabotieren. Als seine Tätigkeit bemerkt wurde, folterte man ihn, um Informationen über Hintermänner zu erhalten. Die Qualen durch Misshandlung, eingeschlossen drei Amputationen an einem seiner Arme, hörten erst auf, als die SS ihn für tot erklärte und Baz von Mitgliedern des geheimen Lagerwiderstands gerettet und in den Kinderblock gebracht wurde. Dort blieb er unbemerkt und begann, selbst in der Gruppe mitzuwirken. Am 12. April 1945 erlebte er die Befreiung des Lagers, nach eigener Erzählung erst durch die eigenen Häftlinge, dann durch die amerikanischen Streitkräfte. Danach war er in seine Heimat zurückgekehrt, wo ihn seine Familie zuerst nicht erkannt habe: Nachdem er mit 14 Jahren sein Elternhaus verlassen hatte, rechnete 3 Jahre später niemand mehr mit seiner Rückkehr. Es habe sogar schon eine Trauerfeier gegeben, erzählt er uns. Gerade das zarte Alter beeindruckte uns, und auch Herr Baz selbst freut sich über die Freiheit der Kinder von heute. Es liegt, so betont er immer wieder, in unserer Hand, diesen Frieden zu wahren. Er selbst fühlt sich wohl, hat seine lebensfrohe Art zurückerlangt und auch eine gute Meinung von den Deutschen. Zu ehemaligen Mithäftlingen hielt er lange Verbindung, vor allem zu Fritz Unger, der ihn damals aus dem Leichenschauhaus rettete und ihn wie seinen eigenen Sohn pflegte. Auch nachdem dieser verstarb, konnte das Verhältnis zur Familie aufrechterhalten werden. Erst einen Tag zuvor habe er dessen Tochter besucht. Was er uns mitgeben möchte? Vor allem sollen wir gut lernen, sagt er, uns eine Meinung bilden und diese vertreten, damit nie wieder ein solcher Krieg ausbrechen kann. Hoffen wir, es gelingt uns. Sonne, Mond und Sterne konnte man an der Decke im Raum 209 sehen! Die Sterngucker waren fasziniert! Was steckt im Handy drin? Darüber informierte die Zentrale für Jugendumweltbildung Thüringen die Schüler in einer Gesprächsrunde. Milena Pull & Max Jähnen (Klasse 10a) Fotos: Milena und Max Wir danken allen Kooperationspartnern für die tolle Unterstützung! Und wir sagen Dankeschön an alle Eltern und Großeltern, die uns mit Materialien geholfen haben. So konnte auch der Frühjahrsputz am Tag zuvor gelingen. Unsere Beete sehen sauber aus Dank Rindenmulch und frischer Muttererde. Unsere Pflanzringe, Kästen am Hauseingang und Beete sind frisch bepflanzt und geben unserer Schule ein schönes „Gesicht“. Martina Weyrauch Ein Dank an dieser Stelle an unsere Lehrer, die an der Organisation und Durchführung des Gesprächs maßgeblich beteiligt waren, somit Herr Krasmann, Herr Kaminski und Frau Sauer, um nur einzelne Namen zu nennen. Weiterhin auch Danke an die Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und ihre Mitarbeiterin, die als Übersetzerin zur Seite stand. Und natürlich an Stepan Baz und seine Familie für den Aufwand ihrer langen Reise, die tiefgreifenden Erzählungen und den Mut, die Vergangenheit wieder aufleben zu lassen. Kira Junghans (Klasse 10/1) Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 11 - Ausstellung am Lyonel-Feininger-Gymnasium Mellingen vom 18. Mai - 15. Juni 2016 „TRANSFER - FEININGER ZEICHNET“ Anlässlich unseres Jubiläums „25 Jahre gymnasiale Bildung“ wird am Schulstandort Mellingen eine Feininger-Ausstellung nicht nur für die Schüler unserer Schule, sondern auch für die interessierte Öffentlichkeit zu besichtigen sein. Diese Ausstellung war ursprünglich als Kunstprojekt für das Jahr 1999 konzipiert, in dem Weimar Kulturhauptstadt Europas war. Ausstellungsort war damals die Eingangshalle des Weimarer Hauptbahnhofs. Dann gingen die Bildtafeln auf Wanderschaft in verschiedene Städte, u.a. nach Leipzig, Dresden und Berlin… Verschwunden aus der Öffentlichkeit, ruhte die Ausstellung eine Zeit lang, zerlegt und verpackt in vielen Holzkisten. Nach dieser längeren Pause ist die Ausstellung nun wieder zum Leben erwacht und zu besichtigen. Unsere Schule ist sehr dankbar und glücklich darüber, dass wir jetzt sogar Eigentümer dieser 55 hochwertigen Reproduktionen aus verschiedenen Schaffensphasen Feiningers sind. Zu verdanken haben wir das Herrn Peter Heller. Nachdem diese Ausstellung im Winter bereits an unserem Schulstandort Buttelstedt gezeigt wurde, ist sie nun im Mellinger Schulhaus aufgebaut. Dies ist voraussichtlich dann auch ihre letzte Station. Die Schüler des Feininger-Gymnasiums bereiten sich derzeit im Kunstunterricht inhaltlich darauf vor, auf Wunsch Führungen für die Besucher anzubieten. Allerdings ist eine Führung zum Verständnis der Bilder für Besucher nicht zwingend notwendig, da es entsprechende Informationstafeln gibt. Die Ausstellung wird ab dem 18.Mai zu sehen sein. Die interessiere Öffentlichkeit laden wir gern zu einer Besichtigung zu uns ins Schulhaus ein - vom 18. Mai bis zum 15. Juni 2016 / Montag bis Freitag / 9-14.00 Uhr. Wir bitten allerdings um eine telefonische Anmeldung. Der Inhalt der Ausstellung: Die Ausstellung „Transfer - Feininger zeichnet“ beleuchtet den deutschamerikanischen Künstler als Karikaturisten, Zeichner, Grafiker und Bauhausmeister anhand von drei großen Themenbereichen. Erstens der Karikaturist Feininger mit seinen witzigen Bildergeschichten, die er sowohl für einige deutsche als auch für amerikanische Tageszeitungen zeichnete. Besonders erfolgreich wurden seine Fortsetzungsgeschichten in der Zeitschrift The Chicago Sunday Tribune. Die Idee einer wöchentlich abgeschlossenen Comic-Serie mit wiederkehrenden Figuren gab es bis dahin noch nicht. So erschienen insgesamt 30 Geschichten mit den skurrilen Gestalten der „Kinder-Kids“. Die Zeitungsseiten in unserer Ausstellung belegen, dass Feininger zu Recht als phantasievoller und beliebter Karikaturist seiner Zeit gilt. Neben den Karikaturen zeigt die Ausstellung als zweiten Schwerpunkt die Vorliebe Feiningers für Lokomotiven und Eisenbahnlandschaften. Beide Themenfelder beziehen sich auf eine Lebensphase des Künstlers, die vor dessen Zeit am Staatlichen Bauhaus liegt. Feininger war von Kindheit an ein großer Eisenbahn-Fan. Seine Liebe zu den schnaufenden Lokomotiven, die durch romantische Landschaften und über imposante Brücken ihre Wege suchen, durchzieht das grafische und malerische Werk des Künstlers. Das dritte Thema der Ausstellung Die blaue Vier befasst sich mit einer Künstlervereinigung, der neben Lyonel Feininger auch die bedeutenden Expressionisten Wassily Kandinsky, Paul Klee und Alexej von Jawlensky angehörten. Die Vier verband nicht nur eine enge Freundschaft und die gegenseitige künstlerische Inspiration. Ein wichtiges Ziel dieser Künstlervereinigung war es, mit Ausstellungen, Vorträgen und Lesungen über die moderne europäische Kunst auf die Universitätsjugend in Nordamerika einzuwirken. Mit allein 36 Ausstellungen in verschiedenen Städten der USA haben die Künstler der Blue Four nicht nur in Amerika mit ihrer modernen Kunst überzeugt. Wer war Lyonel Feininger? Der Deutsch-Amerikaner Lyonel Feininger lebte von 1871 bis 1956. Als Sohn deutscher Eltern in New York geboren und gestorben, verbrachte er 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 50 Jahre seines Lebens in Deutschland. Mit 16 Jahren kam Lyonel Feininger nach Deutschland. Er studierte Kunst in Hamburg, Berlin und Paris. Als Comic-Zeichner arbeitete er zunächst für verschiedene deutsche und amerikanische Zeitungen. Nach Weimar kam er erstmals 1906. An das Staatliche Bauhaus wurde er 1919 von Walter Gropius als Meister der Druckwerkstatt berufen. In dieser Zeit war er oft mit seinem Fahrrad im Weimarer Land unterwegs, begeistert zeichnete er die Dörfer und Kirchen der Region. In diesen Motiven fand er Anregungen und Inspiration für sein ganzes Leben. 1925 verließ er Weimar, folgte dem Bauhaus zunächst nach Dessau und später nach Berlin. Durch die Politik der Nationalsozialisten wurde es für Feininger in Deutschland unerträglich, 1933 kam es zur Schließung des Bauhauses und zum Verbot seiner Kunst, die als „entartet“ verdammt wurde. Fast vierhundert seiner Werke wurden beschlagnahmt. 1937 verließ Lyonel Feininger Deutschland für immer. Im Alter von 66 Jahren ging er ins amerikanische Exil und kehrte in seine Heimatstadt New York zurück. Dort betätigte er sich auch wieder künstlerisch, hatte einige große Ausstellungen und wurde auch in Amerika zu einem anerkannten Künstler. Kathrin Kloth, Kunstlehrerin am LFG Die Klassen 5/1 und 5/2 beim Kinderkult in Erfurt Wir freuten uns schon lange auf den 19.04.2016, denn an diesem Tag wollten wir nach Erfurt auf die Messe. Mit der Straßenbahn fuhren wir zum Messegelände und sahen schon viele andere Klassen, die sich auf die Aktionen freuten. Zuerst wurden wir eingewiesen, wo und bis wann wir uns auf dem Gelände aufhalten dürfen. Wir konnten es kaum erwarten, denn unsere Neugier und Spannung stieg. Wir nahmen an verschiedenen Workshops teil und besuchten viele Stände, bei denen es Süßigkeiten, Steine und Katzengold gab. Wir konnten an einer Schatzsuche teilnehmen, lernten etwas über Kräuterkunde und probierten die englische Tradition der Tea Time aus. Außerdem drehten wir an Glücksrädern, kosteten neue Getränke, nahmen an Spielen und Fahrradrennen teil. Ein besonderes Ereignis war für uns, als wir uns in einen Rollstuhl setzen durften und uns mit diesem fortbewegten. Das war ganz schön schwer und sieht leichter aus, als es ist. Es war ein toller Tag und wir haben viel gemeinsam erlebt! Nathalie Reichmann (Klasse 5/2) Schulamtsfinale im Basketball Am 21.04.2016 waren die Mädchen und Jungen aus der 6. und 7. Klasse beim Basketballturnier in der Erfurter Riethsporthalle. Die jeweiligen Sieger der 4 Schulamtsbereiche traten gegeneinander an. Aus der 6. Klasse waren Charlotte, Sophie, Lara und Sina und aus der 7. Klasse Maxima, Angelina, Maria und Kim dabei. Unterstützt wurden sie von Frau Heinemann und Frau Köhler. In den Augen der Schüler waren die Spiele sehr leidenschaftlich. Innerhalb der 3 Spiele konnten die Mädchen des Lyonel-Feininger-Gymnasiums am Ende den 1. Platz erringen. Die Jungen erreichten Platz 4. Marie Flauß, Kim Hofmann (Klasse 7/3) Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 12 - Danksagung 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 NICHTAMTLICHES OT DAASDORF In der Stunde des Abschieds habe ich erfahren dürfen, wie wertgeschätzt und geachtet mein lieber Mann Günther Münnich war. Tiefbewegt von der aufrichtigen Anteilnahme, durch stillen Händedruck und herzliche Umarmung, liebevoll geschriebene und gesprochene Worte, Blumen, Geldzuwendungen sowie die Teilnahme an der Trauerfeier und dem anschließendem letzten Geleit zum Grab, möchte ich mich bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten herzlich bedanken. Buttelstedt, im Mai 2016 Birgitt Münnich im Namen aller Angehörigen Kinderfest in Daasdorf Liebe Kinder, am Samstag, den 04. Juni 2016 findet auf dem Bäckerplatz unser diesjähriges Kinderfest statt. Hierzu laden wir euch und eure Eltern recht herzlich ein. Beginn ist 14:30 Uhr. „Stadt- und Dorfkirchenmusiken im Weimarer Land 2016“ Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. „Max Reger und einer seiner Entdecker – Alexander Wilhelm Gottschalg“ - Eröffnungswochenende Heimatverein Daasdorf e.V. Fast zweihundert Stadt- und Dorfkirchen prägen in besonderer Weise die Kultur- und Kirchengeschichte im Kreis Weimarer Land - interessant in ihrer Gesamtheit aus Architektur, Geschichte, Glockenguss und Orgelbau. Wir laden Sie ein, in zehn Konzerten diese Mittelpunkte des dörflichen und städtischen Lebens mit neuen Seh- und Hörerfahrungen zu erleben. Die große Wertschätzung des Projektes zeigt sich in der großzügigen Unterstützung durch den Freistaat Thüringen und die Sparkasse Mittelthüringen. Im 25. Jahr der Konzertreihe steht einer der bedeutendsten Komponisten des letzten Jahrhunderts – Max Reger - im Mittelpunkt. Sein Todestag jährt sich zum 100. Mal. Franz Liszts „legendarischer Kantor“ Alexander Wilhelm Gottschalg erkannte schon früh das Potential des jungen Komponisten und besprach dessen Werke in der Zeitschrift Urania. So wurde er zu einem der „Entdecker“ des Tonkünstlers. Am 17. Juli 2016, 17.00 Uhr gibt es in Buttelstedt Kirche „St. Nikolaus“ eine Premiere. Erstmals wird mit „RADIG“ eine Band die Konzertreihe bereichern. „Geschichtenlieder für Erwachsene“ heißt das Programm, das über Menschen erzählt, die mitten im Leben stehen und über Grenzen hinweg tätig werden. Elektrisch verstärkte Gitarren sind zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber die teilweise sehr sparsam instrumentierten Titel und der naturbelassene, eher akustische Sound der Band bilden einen angenehmen Klangraum, in dem die Geschichten von RADIG ihre Wirkung entfalten können. Es wird Eintritt in Höhe von 6,00 € und 5,00 € erhoben. Karten sind an der Abendkasse oder im Vorverkauf in den Tourist-Informationen der Stadt Apolda und Weimar erhältlich. Viola-Bianka Kießling NÄCHSTER VORTRAG Am Montag, dem 20. Juni 2016 um 19.30 Uhr „Plaudereien über Persönlichkeiten von Buttelstedt bis Weimar“ Dr. Rudolf Wendt, der einen Teil seiner Kindheit in Buttelstedt verbrachte, wird uns wissenswertig über diesen und jenen Pastor erzählen, der in Buttelstedt wirkte. „Helft der Peternell - Orgel“ Benefizveranstaltung im Monat Juni 04. Juni 2016 - 17:00 Uhr Kirche St. Nikolai Buttelstedt Silke Gonska und Frieder Bergner (Gesang / Posaune) „REVOLUTION“ Jazz’in The Beatles Alle interessierten Bürger sind zu den Veranstaltungen recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen !! Vorschau Monat Juli 2016 - keine Lesung Benefizkonzerte „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“ 17. Juli 2015 - Stadt- und Dorfkirchenmusiken 2016 NICHTAMTLICHES OT WEIDEN Ein großes Dankeschön an alle Helfer und Helferinnen die sich an der Vorbereitung und Durchführung an Maria-Himmelfahrt und des Kinderfestes beteiligt haben. Ein ganz besonderen Dank an die Backfrauen, an die Kapelle Bfl, Frank Wildies und Lutz Kolbe. Vielen Dank an die zahlreichen Gäste die bei herrlichen Sonnenschein den Weg nach Weiden gefunden haben. Der Ortschaftsrat und Ortsteilbürgermeister AMTLICHES ETTERSBURG Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Schule 3, 99439 Ettersburg Herr Werner Mitsching Herr Fritz Kaufhold (03643) 42 11 88 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 26.04.2016 Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 8 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Der Bürgermeister schlägt vor, den TOP 6 vorzuziehen und nach TOP 3 zu beraten. Beschluss-Nr. 93/15/2016: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung einschl. der Änderung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.04.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 22.03.2016 Beschluss Nr. 94/15/2016: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 13 - 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TOP 6- Beratung und Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungs- Begründung: planes „Auf dem Keßling“ gem. § 13 BauGB Anlass der Planung Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die Notwendigkeit der 2. Bebauungsplanänderung ergibt sich insbesondere aus der Neuordnung und Optimierung der Erschließungsanlage. Die benöBeschluss Nr. 97/15/2016: Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem tigte Verkehrsfläche soll optimiert und auf das tatsächlich benötigte Maß Keßling“ der Gemeinde Ettersburg einschließlich der Änderungen und be- begrenzt werden. Die verbleibenden Restflächen werden den privaten Grundstücksflächen zugeordnet. schließt die Auslegung. Hier: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ der Gemeinde Ettersburg Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg hat in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 2. Änderung Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf von März 2016 maßgebend. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren (gem. § 13 BauGB) durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, abgesehen 3. Der Entwurf des Bebauungsplans - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. 5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. 6. Die aktuellen Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen des Bereiches der 2. Änderung sind in der Planzeichnung dargestellt und nachfolgend aufgelistet: Flur 3 der Gemarkung Ettersburg: -Flurstücke 244/12; 244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18; 244/19; 244/21;244/24; 244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29; 244/30; 244/31; 244/32; 244/33; 243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6; 243/7; 243/8; 243/9; 243/10;. Bereich der 2. Änderung Ziele und Zwecke der Planung Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ werden die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Änderung der Erschließungsanlagen und die Veränderung der Baugrundstücke (Flächenumwidmung von Verkehrsfläche in Baugrundstücksfläche) geschaffen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: davon anwesend: 8 Ja – Stimmen: 8 Nein – Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0 9 Bemerkung: Aufgrund des § 38 (1) der Thüringer Kommunalordnung war/waren folgende/folgendes/kein Mitglied/Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ettersburg - Hundesteuersatzung Beschluss Nr. 95/15/2016 Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Hundesteuersatzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 1, Nein- Stimmen: 7, Stimmenthaltungen: 0 TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Errichtung einer einheitlichen Schiedsstelle für den Bereich der VGem. Nordkreis Weimar Beschluss Nr. 96/15/2016 Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 8, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 TOP 7 – Beschluss über die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ettersburg und der Fa. Gartenstadt Weimar GmbH Co. KG über einen Ausgleich für den Wegfall einer Teilfläche des Spielplatzes im Zuge der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem Keßling“ Ettersburg Beschluss Nr. 98/15/2016 Für die Teilinanspruchnahme der Spielplatzfläche aus dem B-Plan „Auf dem Keßling“ Ettersburg im Zuge der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem Keßling“ bestätigt der Gemeinderat, dass ein Ausgleich durch den Erschließungsträger Gartenstadt Weimar GmbH & Co. KG in Höhe von 9.000 € für die Finanzierung eines neuen Spielgerätes auf einem gemeindlichen Spielplatz vereinbart wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 1, Stimmenthaltungen: 0 TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen Es liegen keine Bauanträge vor. TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Errichtung eines beidseitigem Parkverbotes in der Waldstraße. Beschluss Nr. 100/15/2016 Der Gemeinderat von Ettersburg beschließt in der Waldstraße vom Zufahrtsbereich „In der Grotte“ bis zur Feuerwehreinfahrt des Pflegeheimes ein beidseitiges Parkverbot zu errichten, eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung wird beantragt. Ausschnitt aus Geoproxy Thüringen - unmaßstäblich Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 8, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 i.V. mit § 2 Abs.4). Werner Mitsching, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 14 - 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, abgesehen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bekanntmachung der Gemeinde Ettersburg Öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ der Gemeinde Ettersburg Auslage des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB (6) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB). (1)Beschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg hat in öffentlicher Sitzung Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßling“ Ettersburg, den 19.05.2016 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) öffentlich gez. Werner Mitsching, Bürgermeister auszulegen. Für den Planbereich ist der Planentwurf von März 2016 maßgebend. (2) Anlass der Planänderung: Die Notwendigkeit der Bebauungsplanänderung ergibt sich insbesondere aus der Neuordnung und Optimierung der Erschließungsanlage. Die benötigte Verkehrsfläche soll optimiert und auf das tatsächlich benötigte Maß begrenzt werden. Die verbleibenden Restflächen werden den privaten Grundstücksflächen zugeordnet. (3) Geltungsbereich des Plangebietes: Der Änderungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 3 der Gemarkung Ettersburg: - Flurstücke 244/12; 244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18; 244/19; 244/21;244/24; 244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29; 244/30; 244/31; 244/32; 244/33; 243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6; 243/7; 243/8; 243/9; 243/10;. Liebe Bürgerinnen und Bürger, Zum traditionellen Maifeuer wurde der durch die Vereine initiierte Ideenwettbewerb zur Gestaltung der Freizeitfläche am Ortsausgang nach Hottelstedt ausgewertet. Der Gemeinderat bedankt sich für die zahlreichen ideenvollen Vorschläge. Insbesondere Familien mit Kindern haben dabei ihre Vorschläge gemacht. Eine Kommission wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den Ideengebern die Machbarkeit prüfen. Per Losentscheid konnte Bürgermeister Mitsching den 1.Preis, eine Kutschfahrt zum Schloß mit Essen im Restaurant für 100 Euro an Familie Lustig überreichen. Platz 2 (ein Friseurgutschein Wert 50 Euro) ging an Familie Willing und den 3. Platz einen Tankgutschein von 25 Euro erhielt Familie Hendrich. Wir danken den Sponsoren Bad-Camp, SV Am Ettersberg, Kultur- und Heimatverein und dem Bürgerverein Ettersburg. Natürlich freuen wir uns auch weiterhin über ihre Ideen und nehmen diese gern entgegen. Aus gegebenem Anlass weißt die Gemeinde daraufhin, dass es einer besonderen Genehmigung zum Abbrennen von Pyrotechnik im Ort bedarf. Diese ist bei dem Ordnungsamt der VG Nordkreis zu beantragen. Verstöße werden mit hohen Ordnungsstrafen geahndet, da das Abbrennen gegen das Sprengstoffgesetz verstößt und Brände in Zeiten hoher Waldbrandgefahr nahezu herausfordert. Bereich der 2. Änderung Ihr Gemeinderat NICHTAMTLICHES ETTERSBURG Weitere Attraktionen Einladung zum SportSport - und Familientag unser kulinarisches Angebot ab 11.00 Uhr Hüpfburg Ausschnitt aus Geoproxy Thüringen -Fahrradparcour unmaßstäblich unterstützt von der AOK Weimar (4) Beteiligung der Öffentlichkeit:: Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung wird vom 10.06.2016 bis einschließlich 11.07.2016 30,00 EUR in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis – Weimar in 99439 Berlstedt, 20,00 EUR Hauptstraße 23 im Bauamt während der Dienststunden Montag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.30 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Torwandschießen Preisgeld 50,00 EUR Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Änderung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (5)Umweltprüfung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren (gem. § 13 BauGB) durchgeführt. Weitere Attraktionen Weitere Attraktionen Einladung Einladung zum zum Sportund Sport Sport- -und Sport Familientag Familientag unser kulinarisches Angebot unser kulinarisches Angebot Hüpfburg Hüpfburg ab 11.00 Uhr ab 11.00 Uhr Fahrradparcour Fahrradparcour unterstützt von der AOK Weimar unterstützt von der AOK Weimar Torwandschießen Torwandschießen Preisgeld 50,00 EUR Preisgeld 50,00 EUR 30,00 EUR 30,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 15 - „Stadt- und Dorfkirchenmusiken im Weimarer Land 2016“ „Max Reger und einer seiner Entdecker – Alexander Wilhelm Gottschalg“ - Eröffnungswochenende Fast zweihundert Stadt- und Dorfkirchen prägen in besonderer Weise die Kultur- und Kirchengeschichte im Kreis Weimarer Land - interessant in ihrer Gesamtheit aus Architektur, Geschichte, Glockenguss und Orgelbau. Wir laden Sie ein, in zehn Konzerten diese Mittelpunkte des dörflichen und städtischen Lebens mit neuen Seh- und Hörerfahrungen zu erleben. Die große Wertschätzung des Projektes zeigt sich in der großzügigen Unterstützung durch den Freistaat Thüringen und die Sparkasse Mittelthüringen. Im 25. Jahr der Konzertreihe steht einer der bedeutendsten Komponisten des letzten Jahrhunderts – Max Reger - im Mittelpunkt. Sein Todestag jährt sich zum 100. Mal. Franz Liszts „legendarischer Kantor“ Alexander Wilhelm Gottschalg erkannte schon früh das Potential des jungen Komponisten und besprach dessen Werke in der Zeitschrift Urania. So wurde er zu einem der „Entdecker“ des Tonkünstlers. Am 17. Juli 2016, 17.00 Uhr gibt es in Buttelstedt Kirche „St. Nikolaus“ eine Premiere. Erstmals wird mit „RADIG“ eine Band die Konzertreihe bereichern. „Geschichtenlieder für Erwachsene“ heißt das Programm, das über Menschen erzählt, die mitten im Leben stehen und über Grenzen hinweg tätig werden. Elektrisch verstärkte Gitarren sind zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber die teilweise sehr sparsam instrumentierten Titel und der naturbelassene, eher akustische Sound der Band bilden einen angenehmen Klangraum, in dem die Geschichten von RADIG ihre Wirkung entfalten können. Es wird Eintritt in Höhe von 6,00 € und 5,00 € erhoben. Karten sind an der Abendkasse oder im Vorverkauf in den Tourist-Informationen der Stadt Apolda und Weimar erhältlich. Viola-Bianka Kießling AMTLICHES GROSSOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen Herr Thomas Heß Herr Reiner Halko (03643) 42 06 67 jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 13.04.2016 Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung wird begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte PowerPoint-Präsentation. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit mit 9 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Gemeinderatsmitglieder beträgt 9; der Gemeinderat ist vollzählig und somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Aufgrund rechnerischer Unstimmigkeiten zu TOP 7 – Anpassung der Gebühren für den Friedhof – schlägt Herr Barthel vor, diesen Punkt bis zur Klärung von der Tagesordnung abzusetzen. Dies wird einstimmig befürwortet. Beschluss-Nr. 94/16/2016: Der Punkt „Diskussion und Beschlussfassung über die Anpassung der Gebühren für den Friedhof in der Gemeinde Großobringen“ wird von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ge-meinderat genehmigt die geänderte Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.04.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 27.01.2016 Beschluss-Nr. 95/16/2016: Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TOP 4 – Informationen des Bürgermeisters zur aktuellen Finanzsituation in der Gemeinde Großobringen Herr Heß erläutert die aktuelle Finanzsituation. TOP 5 – Informationen des Bürgermeisters über den aktuellen Stand der Gebietsreform – Gesprächsangebot der Stadt Weimar Herr Heß informiert über ein Schreiben der Stadt Weimar vom 16.03.2016, dass im Übrigen auch die anderen Mitgliedsgemeinden der VGem Nordkreis Weimar sowie der VGem Mellingen und Grammetal erhalten haben. Ziel dieses Briefes ist die Erhaltung der Kreisfreiheit der Stadt Weimar durch Eingemeindung angrenzender Kommunen (Einwohnerzahl). TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Erlass der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer – Beschuss-Nr. 96/16/2016 Der Beschluss wurde vertagt. TOP 7 – Beschluss zur Errichtung eines zentralen Sammelplatzes für Grün- und Astschnitt sowie über das Entsorgungskonzept in der Gemeinde Großobringen Beschluss-Nr. 97/16/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt das Entsorgungskonzept zum Betrieb eines zentralen Sammelplatzes für den Grün- und Astschnitt sowie den kostenpflichtigen Abholservice in Höhe von jährlich 50,00 Euro je Behälter bzw. 25,00 Euro für jeden weiteren Behälter. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 – Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Großobringen Beschluss-Nr. 98/16/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen und zu beauftragen, den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet Großobringen in beiliegender Form mit der Thüringer Energie AG abzuschließen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen für die Errichtung einer Ladestation für E-Bikes in Großobringen Beschluss-Nr. 99/16/2016: Der Gemeinderat Großobringen erteilt den Zuschlag zur Elektroinstallation der E-Bike-Ladestation für die von der Gemeinde ausgeschriebene Leistung an die Fa. Elektro-Stahlbau Buttstädt GmbH, Rastenberger Str. 49, 99628 Buttstädt. Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag auf der Basis der ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen in Höhe von 2.246,71 Euro (Angebot vom 28.12.2015) abzuschließen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gem. § 38 Abs. 1 ThürKO hat Herr Halko nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen 10.1 – Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides VB 55/08 für das Flurstück 92/4, Flur 1, Gemarkung Großobringen (Sonnenweg) Beschluss-Nr. 100.1/16/2016: Der Gemeinderat Großobringen erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung des Bauvorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 92/4, Flur 1, Gemarkung Großobringen (Sonnenweg). Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 10.2 – Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Dachfarbe im BPlan „Über dem Baumgarten“ (Ahornstr. 10) Beschluss-Nr. 100.2/16/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Dachfarbe (anthrazit statt rot) für die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 696/15, Ahornstr. 10, zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Thomas Heß, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 16 - 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Gebietsreform Bäckertränke In den vergangenen Wochen konnte ich mich mit vielen Bürgermeistern zum Thema Gebietsreform austauschen. Als Begleitung von Hr. Schneider, Vorsitzender der VGem Nordkreis Weimar zur Sendung „Fakt ist...“ des MDR vom 09. Mai 2016 war es mir ebenfalls möglich, mich in einem Gespräch mit dem Innenminister Hr. Poppenhäger auszutauschen. Die Bäckertränke am Feuerwehrgerätehaus stellt durch seine Lage einen zentralen Punkt im Ort dar. Die Ablagerungen mit Schlamm, Algen und eingeworfenen Abfällen in den vergangenen Jahren führten zu einer starken Verschmutzung, welche ein Handeln notwendig machen. Durch die angespannte Haushaltssituation der Gemeinde ist keine umfängliche Sanierung der Bäckertränke möglich. Jedoch bin ich der Überzeugung, dass auch mit wenig Aufwand viel erreicht werden kann. Die geplante Umsetzung des Vorschaltgesetzes lässt zum jetzigen Zeitpunkt noch viele offene Fragen unbeantwortet. Die einzige Sicherheit ergibt sich bis jetzt, dass Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden und die Städte als Ober-, Mittel-, und Unterzentren deutlich gestärkt werden sollen. Der ländliche Raum, wie er in Thüringen durch die regionalen Besonderheiten und infrastrukturellen Vorgaben uns bekannt ist, wird durch die Gebietsreform deutliche Veränderungen erfahren. Die zukünftige Ausrichtung unserer Gemeinde, ob nun als Ortsteil von Weimar, Ortschaft einer neugebildeten Landgemeinde oder gar als Ortschaft der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße betrachte ich von zwei verschiedenen Aspekten, welche für mich im Schwerpunkt liegen. Einer der für Sie wichtigsten Betrachtungspunkte ist, dass wir in einer neuen Gemeindeform, ob nun als Ortsteil von Weimar oder Ortschaft einer Landgemeinde mit dem Verlust der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr über die Möglichkeit der eigenständigen Festlegung von Hebesätzen (Grundsteuer, Gewerbesteuer), Friedhofsgebühren sowie der Gebühren für den Kindergarten, Hundesteuer u.vm. verfügen werden. Aus diesem Grund habe ich die Verwaltung der VG Nordkreis Weimar gebeten, eine Vergleichsauflistung zu erstellen, welche Kosten in welcher Gemeindeform auf Sie zukommen werden. Hier erkennen Sie, welche Gemeindeform die Bewohner am geringsten finanziell belastet. In den nächsten Ausgaben informiere ich Sie detailliert hierüber. Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der Betrachtung der gemeindlichen Entwicklung und zukünftigen Investitionsmöglichkeiten. Hier gilt es aus den Erfahrungen zwischen einer Ortschaft einer Landgemeinde und eines Ortsteiles von Weimar zu vergleichen, um auch eine gemeindliche Weiterentwicklung in den nächsten Jahren sicherstellen zu können. Um die vielen zu betrachtenden Aspekte, Informationen und Erfahrungen von verschiedenen Seiten zu betrachten, findet am 22. Juni 2016 um 19:30 im Kulturhaus Berlstedt eine Podiumsdiskussion statt, die durch eine Arbeitsgruppe der VG Nordkreis Weimar in Kooperation mit der Thüringischen Landeszeitung organisiert wurde. Durch diese Informationsveranstaltung sollen die gewählten Mandatsträger sowie interessierte Bürger die Möglichkeit erhalten, die Unterschiede, finanziellen Belastungen und gemeindliche Gestaltungsformen innerhalb einer Einheitsgemeinde, einer Landgemeinde sowie als Ortsteil zu erfahren. Eröffnet wird die Veranstaltung durch Frau Totzauer, Kommunalaufsicht Landratsamt Apolda. Ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch zwischen einem Bürgermeister einer Landgemeinde, einer Ortschaftsbürgermeisterin und eines Ortsteilbürgermeisters von Weimar soll als Grundlage dienen, Unklarheiten zu beseitigen, Überzeugungen zu festigen oder neue Ansichten zu erfahren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, noch offene Fragen zu beantworten oder Erfahrungen weiterzugeben. Neues Gemeindewappen als Wettbewerb Vom 01. Februar bis zum 30. April 2016 konnten Vorschläge des neuen Gemeindewappens abgegeben werden. Hierzu wurden bis zum Stichtag drei Vorschläge eingereicht. Kreativität und regionale Bezüge wurden bildlich dargestellt, die eine Auswahl für die Jury sehr schwer machen werden. Eine Jury aus dem gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde wurde gebildet, um die Auswahl einzugrenzen und eine Empfehlung für den Gemeinderat zu tätigen. Die Mitglieder der Jury setzen sich wie folgt zusammen: -Bürgermeister - Pastorin KG Großobringen - Zwei Angehörige des Gemeinderates - Vorstandsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr - Vorstandsmitglied des Kirmesvereins - Vorstandsmitglied des Heimatvereins Ich bedanke mich herzlich für das Engagement der Großobringer, die sich mit viel Mühe zur Erschaffung eines Gemeindewappens ausgezeichnet haben. Sanierung der Kirchenorgel Die Bewahrung kultureller Güter in unserer Gemeinde ist eine Verpflichtung für folgende Generationen. Ein kulturelles Gut in unserer Gemeinde stellt ohne Frage unsere Kirchenorgel dar. Diese stammt vom Meister Gerhard aus Dorndorf aus dem Jahre 1820. In nur vier Jahren feiern wir die Orgel zum 200. Mal. In jenem Jahr sind verschiedene Orgelkonzerte geplant, die das kulturelle Leben in unserer Gemeinde bereichern werden. Die Zeit hat ihre Spuren an der Orgel hinterlassen. Tontraktur, Registertraktur und Windladen müssen restauriert und Orgelpfeifen ersetzt werden, um die Klangfülle der Orgel wiederherstellen zu können. In diesem Jahr ist der zweite Abschnitt zur Sanierung der Orgel geplant. Fördermittel seitens der Denkmalpflege, der Landeskirche, der Sparkassenstiftung und des Kirchenkreises sind bereits bewilligt. Auch einige private Spenden hat es gegeben. Neben dem bereits eingeplanten Eigenanteil der Kirchgemeinde fehlen noch 4000,- €. Durch die vorläufige Haushaltsführung der Gemeinde ist es nicht möglich, die Sanierung der Orgel durch die Gemeinde zu unterstützen. Sollten die 4.000,00 € nicht erreicht werden, ist die Durchführung der Orgelsanierung gefährdet. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ihre Unterstützung durch eine Spende an Evang. Kreditgen. E.G. IBAN: DE69520604100008006016 BIC: GENODEF1EK1 Verwendungszweck: Sanierung Kirchenorgel Großobringen Ab einem Betrag von 20,00 € ist es selbstverständlich möglich, eine Spendenquittung zu erhalten. Frau Hertzsch und ich bedanken sich für Ihre Unterstützung. Englisch-Stammtisch Der nächste Englisch-Stammtisch trifft sich wieder am 09.Juni 2016 um 18:15 Uhr im Schlemmergut. Ihr Bürgermeister Thomas Heß Nachruf Die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar als Behörde der Gemeinde Großobringen nimmt Anteil am Tod von Siegfried Schatton der im Alter von 64 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben ist. Herr Schatton war vom 01.07.1999 bis zum 30.06.2004 ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Großobringen. Wir werden sein Andenken bewahren. Seinen Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Verwaltungsgemeinschaft Gemeinde Großobringen Nordkreis Weimar Axel Schneider Thomas Heß GemeinschaftsvorsitzenderBürgermeister - 17 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN SOMMERFEST in der „RAPPELKISTE“ Großobringen 1. Grossobringer am Freitag 10. Juni 2016 ab 15:00 Uhr mit: Kinderschminken Feuerwehrauto Tombola Schatzsuche Stofftiere herstellen und vielem mehr Wann? am 27.08.2016 ab 08:00 Uhr Aufbau ab 09:00 bis 13 Uhr Verkauf Was? Trödel, Kindersachen etc…. Wo? Pfarrgarten Großobringen Für das leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen und gegrillten Hähnchenschenkeln bestens gesorgt. Wir freuen uns auf alle Gäste. Standgebühr? 3€ je Meter (Die Standgebühren und Spenden werden zur Restaurierung unsere Kirchenorgel genutzt.) Anmeldeschluss für Verkäufer:31.07.16 Anmeldungen über E-Mail an folgende Adresse: [email protected] (bitte mit Angabe der Standgröße) Die Kinder, Eltern und Erzieher der Rappelkiste. Weitere Attraktionen Einladung zum SportSport - und Familientag er kulinarisches Angebot ab 11.00 Uhr Hüpfburg unser kulinarisches Angebot ab 11.00 Uhr Fahrradparcour unser kulinarisches Angebot unterstützt von der AOK Weimar ab 11.00 Uhr Torwandschießen Preisgeld 50,00 EUR 30,00 EUR 20,00 EUR unser kulinarisches Angebot ab 11.00 Uhr Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 18 - 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Siegfried Valentin Schatton † 28. April 2016 Herzlichen Dank, allen, die mit uns Abschied nahmen, uns in unserer Trauer in überwältigender Weise begleiteten und Ihre Anteilnahme vielfältig zum Ausdruck brachten, meinen Eltern Dr. Helmut und Waltraud Miersch sowie meinem Bruder Volker Mirsch mit seiner Familie für Ihren tröstenden Beistand, unseren guten Freunden, den Familien Andreas Steitz, York Lehmann und Wolfgang Große sowie Josi und Maren, die in unsagbarem Mitgefühl, konkreter Hilfeleistung und Freundschaft an unserer Seite waren, meinen zuverlässigen Mitarbeiterinnen, die mit großem Engagement meinen Ausfall in der Praxis bewältigt haben, den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großobringen und der Gemeinde Großobringen, die in dankbarer Erinnerung würdevoll Abschied nahmen, Herrn Pfarrer Gothe, Frau Pastorin Hertzsch sowie Frau Gabriele Pilling für die überaus tröstenden Abschiedsworte, der Firma Stranzl Catering für die Bewirtung unserer Gäste, dem Bestattungsinstitut Jürgen Meisezahl Apolda für die wohltuende Beratung und Fürsorge sowie die sehr feierliche Ausgestaltung der Trauerfeier und Beisetzung. Tiefbewegt und in großer Dankbarkeit Dr. med. Cara-Manuela Schatton, die Söhne Richard und Paul sowie alle Angehörigen AMTLICHES HEICHELHEIM Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim Bürgermeister: Herr Konrad Hage Beigeordneter: Herr Alexander Ungert Telefon: (03643) 42 12 53 E-Mail:[email protected] Sprechzeit: jeden Dienstag von 17:00 - 18:00 Uhr Sehr geehrte Einwohner, dies wird wohl mein letzter Artikel bzw. mein letzter Bericht als Bürgermeister der Gemeinde Heichelheim über die Arbeit unseres Gemeinderates sein. Zu den Bürgermeisterwahlen am 5. Juni 2016 werde ich nicht mehr antreten. Wenn ich zurückblicke, war dieses Ehrenamt eine große Bereicherung und Herausforderung in meinem Leben. Wie viele von Ihnen wissen, war ich bereits von 1988 bis 1999 Bürgermeister in unserer Gemeinde. Die Zeit nach der Wende ist aber mit der heutigen nicht mehr zu vergleichen. Vieles war einfach unkomplizierter und einfacher zu bewältigen und ich habe in dieser Periode sehr viel mit den damaligen Gemeinderäten erreicht. Auch die Menschen und Behörden waren damals noch nicht so kompliziert. Eine Auflistung des damals geschaffenen spare ich mir. Die letzten 6 Jahre sind vergangen wie im Flug aber trotz der immer angespannten Haushaltslage ist es uns gelungen in der Zeit von 2000 bis 2016 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Eigenmittel, Kredite, Fördermittel und Spenden) mehr zu erreichen als in den ganzen vorangegangenen Jahren. -Sanierung Kirchturm durch Kirchgemeinde und politische Gemeinde sowie mit Spenden. - Straßenbau in der Kirchgasse. - Straßenbau am Schinderberg. - Kauf eines gebrauchten Löschfahrzeuges LF 16/12. - Neubau einer Fahrzeughalle sowie Erneuerung des alten Gerätehauses mit hohem Eigenleistungsanteil der Feuerwehrangehörigen und Vereinsmitglieder. - Komplettsanierung der Küche unserer Gemeindegaststätte. -Sanierung des Gastraumes und neue Bestuhlung mit Unterstützung unseres Gastwirtes. - Neue Lüftung Saal und Schankraum. - Breitbandausbau (schnelles Internet) für unsere Gemeinde. - Anschluss an das Erdgasnetz für die gesamte Ortslage. - Erhaltung und Verbesserung der Nebenwege wie Gartenweg, Weg Hinter der Pfarrei und Weg Hinter der Kirche. -Einrichtung eines notwendigen Bürgermeisteramtes mit Telefon und Internett Anschluss. -Neue Heiztechnik (Brennwerttechnik) im Mehrzweckgebäude/Kindergarten. - Straßenbau am Felde 1. Und 2. Bauabschnitt. Im Plan und bereits vergeben: • Straßenbau Schalenstraße mit Ortsbeleuchtung • Neuer Glascontainerstandplatz am Weg nach Schwersted •Neugestaltung des öffentlichen Kinderspielplatzes durch Spenden mit jungen Eltern und der Gemeinde Nun wird auch noch im Jahr 2016 für den halben Ort eine vollbiologische Kläranlage durch den Abwasserzweckverband“ Nordkreis Weimar“ errichHier eine Aufstellung der wichtigsten Maßnahmen ohne Geldsummen tet, was uns wieder einen großen Schritt in eine zukunftsfähige Entwicklung zu nennen auch für die Einwohner die nicht zur Einwohnerversamm- voranbringt. lung am 14.04.2016 anwesend sein konnten: Ich denke doch, dass wir alle gemeinsam und damit meine ich nicht nur - Bau einer Pergola im Gaststättenhof. - Renovierung des Schulungszentrums der FF durch die Mitglieder der den Gemeinderat, sondern alle Vereine, den aktiven der FF, Betriebe, Unternehmen, Kirchgemeinde sowie Bürger, die mitgemacht und mitgestalFF und Verein. tet haben viel erreichen konnten. - Neue Fassade und Einblasdämmung Mehrzweckgebäude/Kindergarten. - Komplett neuer Sanitärbereich für unsere Kindergartenkinder. Höhepunkte wie 888 Jahrfeier, 20 Jahre Kindergarten, 131 Jahre Freiwilli- Sanierung der Gruppenräume im Kindergarten. ge Feuerwehr, Rentnerweihnachtsfeiern, Frühjahrsputze waren immer ein - Sanierung Speiseraum, Bistro und Küche im Kindergarten. voller Erfolg. - Straßenbau Gartenweg zum Kindergarten. Eines hat mir in der letzten Zeit nicht gefallen und ich denke dies ist in vielen - Neue Zaunanlage am Kindergarten. - Neugestaltung des Kindergartenspielplatzes mit und durch den Kinder- Gemeinden das Gleiche. Es hat sich nach meiner Meinung selbst auf unseren kleinen Dörfern eine gartenverein. Neid, Zank, Streit und Jammergesellschaft herausgebildet. Es gibt eine - Anlage auf dem Friedhof für anonyme Bestattungen. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 19 - ganze Reihe von Einwohnern, die nur Zank und Streit mit Nachbarn und anderen Bürgern suchen. Da wird bei Kleinigkeiten, die in unserer eingesessenen Gemeinschaft eigentlich normal und alltäglich sind sofort die Polizei oder das Ordnungsamt gerufen. Diese Menschen sind einfach nicht bereit sich in die dörflichen Gegebenheiten zu integrieren und sind irgendwann allein. Gewisse Freiheiten gehören nun einmal dazu, die in größeren Kommunen nicht möglich sind. Ich hoffe und wünsch mir, dass darüber einmal ernsthaft nachgedacht wird. Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 26.05.2016 geplant. In dieser Beratung sind folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 KIDS AN DIE KNOLLE Auch in diesem Jahr waren wir wieder fleißig mit dabei, um auf dem Heichelheimer Acker mit Prominenten Kartoffeln zu legen. Einige der ältesten Kinder unterstützten dieses Jahr gemeinsam mit Annett und Praktikantin Thaina, den Herrn Ungert und Nicole Sparka, Vorsitzende vom Feuerwehrverein Heichelheim, beim Legen der Kartoffeln. Wir sind schon ganz gespannt, wie reich die Ernte im Herbst sein wird. Nach getaner Arbeit stärkten wir uns bei leckerer Kartoffelsuppe, Schokokuchen und Limo. - Bestätigung der Niederschriften vom 06.04.2016 - Gemeinsame Schiedsstelle -Hundesteuersatzung - Festsetzung Beitragshöhe Straßenausbaubeiträge 2016 -Bauanträge -Wahlvorbereitung Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die mich in den 6 Jahren bei meiner Tätigkeit als Ihr Bürgermeister unterstützt haben und ich bin stolz auf das gemeinsam Erreichte. Besonders danke ich den Mitarbeitern unserer Verwaltungsgemeinschaft, die mir und dem Gemeinderat die fachliche Unterstützung gegeben haben. Besonders aber der Bauverwaltung und dem Ingenierbüro Dietmar Köcher. Überlegen Sie gut, sehr geehrte Einwohner, welcher Kandidat zur Bürgermeisterwahl für Sie der richtige ist und von wem Sie erhoffen, dass er mit dem Gemeinderat unsere Zukunft, mal abgesehen von der geplanten Gebietsreform unseres Landes, für die nächsten 6 Jahre gestalten wird. Ich wünsche allen Einwohnern viel Gesundheit und Glück im weiteren Leben. Ihr Bürgermeister Konrad Hage NICHTAMTLICHES HEICHELHEIM Grüße aus der Kindertagesstätte „Heichelheimer Kartoffelknirpse“ Ein großes Dankeschön an alle Helfer und Helferinnen bei unserem Arbeitseinsatz Am Samstag, dem 30. April 2016 trafen wir uns am Vormittag mit einigen Eltern und Großeltern, um gemeinsam die Gartenanlage unserer Kita aufzufrischen und etwas umzugestalten. Durch viel körperlichen Einsatz der Vatis und auch Einsatz von starker Technik, wie Minibager, Radlader, Grubber...ist es uns gelungen, die Fläche im Eingangsbereich wieder als ansehbare Grünfläche zu gestalten. Ebenfalls haben wir unsere riesige Sandkiste verkleinert und noch eine weitere Grünfläche zum Spielen, Toben oder Ausruhen geschaffen. MAIFEUER 2016 Am 30. April fand das nun schon traditionell gewordene „Maifeuer“ unserer Gemeinde statt. Die Absicherung des Feuers erfolgte durch die Freiwillige Feuerwehr und die Versorgung wurde in bewährter Weise vom Feuerwehrverein übernommen. Die Veranstaltung fand diesmal an neuem Brennplatz hinter den Gärten (Ecke Hauptstraße/An der Kloßmanufaktur) statt, welcher von der Mehrzahl der Besucher sehr positiv angenommen und gelobt wurde. In diesem Jahr mussten wir die neuen gesetzlichen Vorschriften der Thüringer Pflanzen-abfallverordnung einhalten, welche das Verbrennen von Grünschnitt untersagt. Da doch leider einiges an Grünschnitt angeliefert wurde, sortierten die Frauen des Vereins diesen in mühseliger Handarbeit aus. In Absprache mit den Bewohnern der Mühle wurde von diesen der Grünschnitt für Ihren Biomeiler abgenommen. Der Samstag begann mit den Vorbereitungen für die immer gern gegessene Erbsensuppe sowie dem Vorbereiten des Feuerplatzes. Bedanken möchten wir uns auch dieses Jahr bei der Agrargenossenschaft für die Bereitstellung der Technik. Bei gutem Wetter mit viel Sonnenschein und angenehmen Temperaturen trafen wir uns am Nachmittag mit vielen Gästen zu ein paar gemütlichen Stunden am wärmenden Maifeuer. Besonders erfreut waren wir über den Besuch der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrvereins von Ruttersdorf-Lotschen. Bedanken möchten wir uns bei all unseren Gästen, welche durch Ihren Besuch maßgeblich zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben. Bis zum nächsten Mal grüßen recht herzlich die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und des Feuerwehrvereins. Fleißige Muttis und Kinder befreiten unseren 2. Gartenbereich von altem Laub, harkten und verschnitten Büsche und Pflanzen. Wir haben an diesem langem Vormittag viel geschafft und freuen uns auf die kommenden sonnigen Tage, um hier zu spielen und zu entdecken. Ein herzliches Dankeschönan alle kleinen und großen Helfer. DANKE !!! Ihre Kinder und Erzieher Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 20 - Für die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner Jugendweihe möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern Lars und Jacqueline recht herzlich bedanken. Großer Dank gilt auch allen Helfern sowie unserem Fotograf Marc für die tollen Bilder. Lilly Danke! AMTLICHES KLEINOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordnete: Telefon: Sprechzeit: Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen Herr Gerhard Schauerhammer Frau Daniela Becker (03643) 42 06 90 Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kleinobringen vom 09.03.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Zu der Gemeinderatssitzung am 09.03.2016 waren 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TOP 6 – Festlegungen des Gemeinderates zur Gestaltung der Flächen vor dem Bürgerhaus Abriß erfolgt zum Frühjahrsputz - dann Besichtigung und Entscheidung TOP 7 – Frühjahrsputz Terminabsprache Durchführung am 23.04.2016 • Abriss Bepflanzung am Doppelringerhaus • Hecken verschneiden am Anger • Gullys reinigen •Spielplatz •Wasserleitung TOP8 – Beschlüsse zu Bauanträgen entfällt Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN Seniorenveranstaltungen Zu unserem Seniorennachmittag hatten wir als Gastrednerinnen die Leiterin der Brunnenapotheke Buttelstedt, Frau Dr. Schwarz, eingeladen. Im ersten Teil des Vortrages wurden die Bedeutung und Wirkungsweise der verschiedenen Vitamine und Mineralstoffe erläutert. Im zweiten Tei wurden Mangelerscheinungen konkretisiert und es erfolgte eine Anwenderberatung zu deren Behebung. Der zweite Teil wurde darüber hinaus zur Diskussion genutzt, bei der Fragen mit großer Fachkompetenz beantwortet wurden. Wir danken Frau Dr. Schwarz, dass sie für uns zwei Stunden geopfert und ihr umfangreiches Wissen ohne Gage preisgegeben hat. Der Juni ist wie in jedem Jahr unser Reisemonat. Gemeinsam mit Senioren aus verschiedenen Dörfern des Nordkreises Weimarer Land unternehmen wir dieses Jahr eine Busfahrt nach Bad Langensalza. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Folgendes Programm haben wir uns vorgenommen: - Beschluss 58/13/2016 Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung Tag der Reise Dienstag, der 28. Juni 2016 Abstimmungsergebnis: Abfahrt in Kleinobringen und Heichelheim 12.30 Uhr Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 Abfahrt in Ramsla und Neumark ca. 12.45 Uhr davon waren anwesend: 6 Besichtigung des Rosengartens und des Ja-Stimmen6 Japanischen Gartens in Bad Langensalza Nein-Stimmen: 0 Stadtbummel durch die historische Altstadt Bad Langensalza Enthaltungen: 0 Zwischendurch Kaffeetrinken in Bad Langensalza TOP 3 – Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abendessen in der Gaststätte 20.01.2016 - Beschluss 59/13/2016 18.00 Uhr Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung „Zum goldenen Hufeisen“ in Ramsla 19.30 Uhr vom 20.01.2016. Der Verlauf der Gemeinderatssitzung wird in dieser Nieder- Ende der Fahrt gegen schrift sinngemäß wiedergegeben. Egon Sundhaus Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 AUS DEM DORFLEBEN davon waren anwesend: 6 Ja-Stimmen6 Frühjahrsputz Nein-Stimmen: 0 Am 23. April war in Kleinobringen Frühjahrsputz angesagt. Viele fleißige Enthaltungen: 0 Helfer waren an zahlreichen Arbeitsstellen im Einsatz. Die größte BaustelTOP 4 – Beschluss über die Trassenführung der Gasleitung in der le mit Einsatz von Technik war die Beseitigung des Hochbeetes wegen der abgefaulten Holzpoller am Bürgerhaus. Zwei Brigaden waren mit Sägen Ortslage Kleinobringen - Beschluss 60/13/2016 Der Gemeinderat Kleinobringen erteilt die Zustimmung zum Trassen- und Spalten von Brennholz für das Bürgerhaus im Gange. Weitere Leute waren beschäftigt mit dem Verschneiden von Büschen und Sträuchern, verlauf für die Gasnetzerschließung in der Ortslage Säubern des Spielplatzes, Verlegen einer Wasser- und Abwasserleitung Abstimmungsergebnis: zum Standort des Bierwagens zur Kirmes, Setzen eines Gedenksteines Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 an der „grünen Wiese“ auf dem Friedhof, Reinigen der Gullys im Neubaudavon waren anwesend: 6 gebiet, Einbau neuer Fenster am Feuerwehr-Gerätehaus, Fensterputzen Ja-Stimmen6 im Bürgerhaus, Aufstellen von Werbetafeln an den Einfallstraßen bis hin Nein-Stimmen: 0 zum Einsatz einer Straßenkehrmaschine. Es war Gewusel an allen Ecken. Enthaltungen: 0 Die fleißigen Helfer wurden am Ende mit Bratwurst und Bier belohnt. TOP 5 – Beschluss zur Vergabeder Holzfällerarbeiten "Am Hirseborngrabe" in Kleinobringen - Beschluss 53/12/2016 Der Gemeinderat beschließt, die Holzungsarbeiten in der Gemarkung Kleinobringen werden an die Fa. Umweltdienst Andreas Pilz Kleinobringen zum Preis von 2.320,50 € vergeben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 davon waren anwesend: 6 Ja-Stimmen5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 - 21 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Maibaumsetzen Das traditionelle Maibaumsetzen am Vorabend des 1. Mai wird in einigen Bildern gezeigt. An der Lache 110, 99439 Krautheim Herr Wolfgang Bock Herr Christian Meier (036451) 60461 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr AMTLICHES LEUTENTHAL Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal Herr Herbert Steinhäuser Herr Udo Malisius (036451) 72 800 jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr NICHTAMTLICHES LEUTENTHAL E. Sundhaus, Ortschronist NICHTAMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Meine Jugendweihe war für mich ein sehr schönes Erlebnis. Vielen herzlichen Dank sage ich allen, dass dieser Tag für mich unvergesslich geworden ist, die mit mir gefeiert haben und die mir durch Glückwünsche oder Geschenke eine Freunde gemacht haben. Bedanken möchte ich mich außerdem beim Team der Gaststätte „Zur Linde“ für die freundliche Bewirtung. Erik Geyer Kleiner Weinschwärmer-Deilephila porcellus Schmetterling des Jahres 2016 für Leutenthal WIE JEDES JAHR willkommen zur Sonderausstellung 2016 „Heimische und tropische Schmetterlinge u. a. Insekten“ im Scheunenmuseum Leutenthal 99439 Leutenthal/Kreis Weimarer Land Krautheim, im Mai 2016 Im Dorfe Nr.: 53 am Samstag, den 25. Juni 2016 und Sonntag den 26. Juni 2016 jeweils von 13.00 bis 19.00 Uhr Für die zahlreichen Glückwünsche, Geschenke und Geldzuwendungen Auch viele andere interessante Exponate wie z. B. Fossilien, Mineralien, Schnecken u. Muscheln, Kameras, typische DDR-Utensilien, diverse Gerätschaften, medizinische Geräte, alte und neue Dokumente sind auf verschiedenen Ebenen ausgestellt. Jugendweihe anlässlich meiner möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern, bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt dem Partyservice Hernich aus Leutenthal, allen fleißigen Helfern sowie dem Friseursalon HaarIdee aus Weimar! Denise Schenke Krautheim, im Mai 2016 Auf einer Schautafel werden Tiere und Pflanzen des Jahres 2016 für Deutschland und Tiere und Pflanzen des Jahres 2016 für Leutenthal (gekürt von Herrn Malarski) auf einer Tafel vorgestellt. Im „Jugendzimmer“ können Bücher kostenlos mitgenommen werden! Im Hof dürfen Kinder in einem kleinen Steinhaufen wühlen und Fossilien mitnehmen. Der Eintritt ist wie immer frei! Kaffee, Tee und Saft gibt es gratis im Zelt auf dem Hof Hinweis: Das Scheunenmuseum ist (ohne die Schmetterlingssammlung) auch an anderen Tagen nach telefonischer Vereinbarung geöffnet. Telefon: 036451/61161, Familie Malarski freut sich auf viele Besucher. Ein großes Dankeschön! Herzlichen Dank ! Niemals hätte ich gedacht, das ihr mir so viel Freude macht. Alle Karten sind gelesen, die Geschenke ausgepackt, es ist ein schöner Tag gewesen, für den ich gerne „Danke“ sag. Anlässlich meiner Konfirmation möchte ich mich hiermit bei meinen Eltern, Großeltern, Verwandten, Freunden und Bekannten recht herzlich bedanken. Till Zogbaum Haindorf, im Mai 2016 Liebe Leutenthaler, Der Monat Juni ist in Leutenthal der Kirmesmonat. Wir feiern das Fest der Kirchweihe. Irgendwann, vor hunderten von Jahren, war der Kirchenbau in Leutenthal vollendet und das Bauwerk erhielt seine feierliche Weihe. Seitdem wirddieses Ereignis jedes Jahr Mitte Juni gefeiert. In all den Jahren haben Generationen von Menschen aus unserem Dorf dazu beigetragen, dieses Bauwerk zu erhalten. Die Tradition der Kirmesfeste mit dem dazugehörigen Gottesdienst hätte es ohne Kirche im Dorf in Leutenthal und in vielen anderen Dörfern nie gegeben. Grund genug also, weiterhin dieses Bauwerk zu erhalten und damit auch die Tradition des Kirchweihfestes. Am 19. 03.2016 waren die Mitglieder vom Gemeindekirchenrat im Dorf unterwegs, um das freiwillige Kirchgeld zu sammeln. Der Erlös dieser Sammlung beträgt 1.480,00 €. Dafür möchten wir uns auch im Namen von Pfarrer Hendrik Mattenklodt Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 22 - ganz herzlich bedanken. Dieses schöne Ergebnis ist für uns der Beweis dafür, daß wir auf die Unterstützung der Leutenthaler bauen können, wenn es um den Erhalt unserer Kirche geht. So wie im Gemeindebrief angekündigt, soll das Geld für die Erneuerung der Fensterbänke verwendet werden. Einzelheiten dazu wurden bei der Kirchenbesichtigung am 29.03.2016 mit der Baureferentin Frau Hildebrandt vom Kreiskirchenamt Gotha festgelegt. Wir werden nun die erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um dieses Vorhaben umzusetzen. Doch zunächst einmal uns allen ein schönes Kirchweihfest. 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Der Bürgermeister erklärt, dass der Beschluss-Nr. 89/13/2016 zur Berufung der Wahlleiterin und der Beschluss-Nr. 90/13/2016 zur Berufung der stellvertretenden Wahlleiterin vom 22.02.2016 aufgehoben werden muss. Daher wird die Tagesordnung ergänzt um TOP 2a und 2b Erneute Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreterin. Beschluss-Nr. 95/14/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die geänderte Tagesordnung für die öffentliche Stadtratssitzung am 25.04.2016 Viola Prager, Volker Berbig, Nadine Hopfgarten, Kathin Schörnig sowie Pfarrer Hendrik Mattenklodt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 AMTLICHES STADT NEUMARK TOP 2a – Beschluss zur Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Stadt Neumark Stadtanschrift: Bürgermeister: 1. Beigeordnete: 2. Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark Herr Ronald Runge Frau Beatrice Sauerbrey Herr Clemens Rösler (036452) 7 22 82 Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 14.09.2015 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Runge stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 7 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. Beschluss-Nr. 95a/14/2016: Herr Clemens Rösler wird zum Wahlleiter in der Stadt Neumark für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 berufen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 2b – Beschluss zur Berufung der stellvertretenden Wahlleiterin für dieKommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Stadt Neumark Beschluss-Nr. 95b/14/2016: Frau Andrea Arenswald wird zur stellvertretenden Wahlleiterin in der Stadt Neumark für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 berufen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent– Beschluss-Nr. 79/11/2015 liche Sitzung des Stadtrates am 22.02.2016 Beschluss-Nr. 79/11/2015: Beschluss-Nr. 96/14/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die nichtöffentliche Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Stadtratssitzung am 14.09.2015. Sitzung des Stadtrates vom 22.02.2015. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 06.07.2015 – Beschluss-Nr. 80/11/2015 Beschluss-Nr. 80/11/2015: Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 06.07.2015. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der EG Neumark e.G. und der Stadt Neumark – Beschluss-Nr. 81/11/2015 Beschluss-Nr. 81/11/2015: Der Stadtrat Neumark stimmt der Änderung des Pachtvertrages mit der Erzeugergenossenschaft Neumark e.G. nach Angebot Variante 3 bis 2038 zu. Im Pachtvertrag soll eine Preisgleitklausel aufgenommen werden. Herr Bürgermeister Runge wird beauftragt, die Möglichkeit einer Mitgliedschaft der Stadt in der Erzeugergenossenschaft zu klären. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 Frau Sauerbrey hat sich der Stimme enthalten. BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 25.04.2016 Herr Bürgermeister Runge begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste zur heutigen Sitzung des Stadtrates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Hr. Runge stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 4 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. 3 Mitglieder sind entschuldigt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 5 - Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Neumark – Hundesteuersatzung Nach angeregter Diskussion wird der Beschluss-Nr. 97/14/2016 vertagt. TOP 6 - Beratung und Beschluss über die Standortänderung der Freiwilligen Feuerwehr in Neumark Beschluss-Nr. 98/14/2016: Der Stadtrat Neumark stimmt dem Standortwechsel der Freiwilligen Feuerwehr vom Flurstück 734 nach Flurstück 10/101 in Neumark zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 2 TOP 7 – Aussprache und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar Beschluss-Nr. 99/14/2016: Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: TOP 8 – Bauanträge liegen nicht vor Ronald Runge, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 23 - Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V Im Monat Juni möchten wir alle auf den Marktplatz unserer Stadt zum Kindertagsfest einladen. Mit dem Spielmobil von Herrn Ronald Heinrichs möchten wir mit Euch einen schönen Nachmittag verbringen. Vielen Dank sei an dieser Stelle der Thüringer Energie gesagt, die mit einer großzügigen Spende uns an diesem Tag unterstützen. sehen wir uns am 04.06.16 ab 15:00 Uhr mitten in Neumark zum Kindertag. Nun sind die Erwachsenen der Stadt aufgerufen, mit Ihrer Blutspende anderen zu helfen. Wie immer in der Stadtverwaltung und als Dank für Ihre Hilfe anschließend einen kleiner Imbiss. 20.06 ab 17.00 Uhr Blutspende mit ITM Suhl am Donnerstag den 15.09.16 um 17:30 Uhr. Neumark, den 7. Mai 2016 Levin Ben Möller AMTLICHES RAMSLA Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 10.05.2016 Herr Bürgermeister Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Weitere Infos im nächsten Journal. möchte ich mich hiermit bei meinen Eltern, Großeltern, Verwandten, Bekannten und den Kunden meiner Mutter recht herzlich bedanken. Beschluss Nr. 47/09/2015 Der Gemeinderat Ramsla stimmt der Änderung des Pachtvertrages mit der Erzeugergenossenschaft Neumark eG nach der Angebotsvariante 3 bis 2038 zu. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 5 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. Nun noch eine Vorinformation zur Rückenschule in Neumark. Gemeinsam mit der Physiotherapie Berlstedt starten wir J Jugendweihe ugendweihe TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Änderung von Pachtverträgen mit der Erzeugergenossenschaft Neumark eG Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Hoffentlich bei schönem Wetter Anlässlich meiner 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla Herr Dr. Thomas Basche Herr Günther Schmidt (036452) 7 24 98 montags: 18:15 - 18:45 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 08.12.2015 Herr Bürgermeister Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 anwesend und 1 Gemeinderatsmitglied fehlt entschuldigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. Beschluss-Nr. 56/11/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.05.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 09.02.2016 Beschluss Nr. 57/11/2016 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2016 mit der festgehaltenen Änderung. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 Beschluss Nr. 58/11/2016 Herr Günther Schmidt wird zum Wahlleiter und Frau Silke Kaufmann zur stellvertretenden Wahlleiterin der Gemeinde Ramsla für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 berufen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Aussprache und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar Beschluss Nr. 59/11/2016 Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Beschluss Nr. 45/09/2015 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der nichtöffentlichen Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gemeinderatssitzung vom 08.12.2015 in vorgelegter Form. TOP 6 – Beschlüsse zu Bauanträgen Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 60/11/2016 Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Die Gemeinde Ramsla erteilt das Einvernehmen zur Wohnbebauung Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 auf dem Flurstück 52/3. TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtAbstimmungsergebnis: öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 22.09.2015 Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Beschluss Nr. 46/09/2015 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2015. Dr. Thomas Basche, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 24 - AMTLICHES ROHRBACH Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach Bürgermeister: Herr Ingolf Otto Beigeordneter: Herr Karsten Otto Telefon: (036451) 60 468 Sprechzeit: jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr www.gemeinde-rohrbach.de Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“ Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“. Interessenten melden sich beim Bürgermeister. AMTLICHES SACHSENHAUSEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen Herr Georg Scheide Herr Norbert Schuchardt (03643) 42 06 27 jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung Diese Satzung lag der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Die Kommunalaufsicht genehmigte mit Schreiben vom 29.3.2016 diese Satzung. Gemäß § 21(3) Thüringer Kommunalordnung wird diese Satzung hiermit bekanntgemacht. SATZUNG der Gemeinde Sachsenhausen zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 13.5.2016 Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, S. 154) und der §§ 1,2(1) und 12(1) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.9.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) erläßt die Gemeinde Sachsenhausen folgende Änderungssatzung: §1 Die Satzung der Gemeinde Sachsenhausen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 28.12.2001, zuletzt geändert durch die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer vom 22.1.2008 der Gemeinde Sachsenhausen, wird wie folgt geändert: 1. Der § 11 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. 2. Der § 11 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Der Steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sachsenhausen, den 13.5.2016 Gemeinde Sachsenhausen Georg Scheide, Bürgermeister (Siegel) 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Liebe Einwohnerrinnen und Einwohner, Im Mai fand keine Gemeinderatssitzung statt. Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am 15.06.2016 um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. (Aushang beachten) Mit freundlichen Grüßen Georg Scheide, Bürgermeister NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN DER HEIMATVEREIN INFORMIERT! Liebe Rentnerinnen und Rentner, Liebe Vorruheständler! Am Sonntag dem 01.05.2016 –um 14:00 Uhr fand die 7. Pflanzentauschbörse am Feuerwehrgerätehaus statt, mit guter Beteiligung. Für die Vorbereitung und Durchführung ein Dankeschön an die Verantwortlichen unter Leitung von Claudia Jordan. Die Jugendfeuerwehr wurde von den Muttis beim Kuchenbacken und der Ausgabe unterstützt und konnten so, mit den Einnahmen die „JFW_ Kasse“ aufbessern. An diesem Tag war auch das Wetter sehr angenehm warm, leider war dafür der April etwas kühler, so dass z.B. es an Tomatenpflanzen fehlte, aber insgesamt wurde gut gehandelt, diskitiert . Es war ein sehr schöner und gut vorbereiteter Tag. Am Donnerstag den 12.05.2016 – fand um 14:00 Uhr in der Gaststätte ein weiterer Seniorentreff statt. An einem gemütlicher Nachmittag, bei Kaffee und Kuchen, mit kleinen Einlagen über „Oma und Opa Weisheiten“ vorgetragen von Peter Schomburg, gab es viellerleie zum Schmunzel, zur Freude der Anwesenden. Es wurde aber auch in der Dorfchronik eifrig geblättert und das Bildmaterial diskutiert. Allen für die Vorbereitung der Dank des Vorstandes vom HVS. Seniorenveranstaltung Liebe Rentnerinnen und Rentner, liebe Vorruheständler Die nächste Seniorenveranstaltung findet am Donnerstag den 09.06.2016 um 14:00 Uhr in der Gaststätte statt. Der Nachmittag soll mit Bild- und TV Vorführungen (vom Ort) gestaltet werden. Dazu laden wir Sie, liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, herzlich ein. Bitte melden Sie sich, wie gewohnt, bei Charlotte Schomburg - Tel. 42 36 96 an oder kommen Sie direkt zur Gaststätte. Der Seniorenbeirat des HVS Ein kleiner Rückblick vom Feuerwehrverein Feuerwehrverein Sachsenhausen geht in den Knast…. Am frühen Morgen des 23.04.16 begaben sich die Mitglieder des Feuerwehrvereins Sachsenhausen auf die Spuren der Geschichte und der Moderne des Strafvollzugs in Thüringen. Erste Station war die Jugendstrafanstalt Arnstadt. Dank Brigitte und Udo konnten wir die Einrichtung betreten, ohne etwas angestellt zu haben. Wir sahen den Zellentrakt, die Werkstätten, das Gewächshaus und die Sporteinrichtungen. Angesicht dessen kam bei einigen die Frage auf, ob wir in einem Hotel oder in einer Strafvollzugseinrichtung sind. Man konnte sehen wie der Staat viel Mühe und Geld investiert, um diese Jugendlichen wieder auf den rechten Weg zu führen. Zweite Station unserer Reise war der Ziegenhof in Dosdorf bei Arnstadt. Wir konnten unser Picknick einnehmen und erfuhren einiges über Schaf- und Bullenhaltung auf dem dortigen Hof. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 25 - Gut gestärkt fuhr uns unser Busfahrer über die A 71 nach Untermaßfeld bei Meiningen. Dort hatten wir die Gelegenheit, das Museum der Strafvollzugseinrichtung zu besuchen. Von Herrn Bornkessel, einen verdienten Pensionär des Strafvollzugs, erfuhren wir viel über die Geschichte der JVA Untermaßfeld bis zur Gegenwart. Bei einem Rundgang durch das Museum entdeckten wir viele Exponate und Dokumente der Zeitgeschichte. Eine weitere Station war Oberhof, wo wir bei dichtem Schneetreiben unser Kaffee und andere Getränke einnahmen. Zum Schluss lenkte uns unser Busfahrer sicher über A 71 und A 4 nach Hohenfelden in das Sportlerheim von Achim. Viele kennen ihn noch von seiner Zeit in Sachsenhausen. Ein köstliches Abendbrot, Riebeckbier und andere Getränke rundeten diesen schönen Tag ab. Ein großes Dankeschön an Udo und Brigitte für die Idee und die perfekte Organisation dieses unvergesslichen Tages. Ein Danke auch an unseren Busfahrer Avid vom Busunternehmen Brüggemeier. Steuer gesamtschuldnerisch. §3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er vier Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Über den Zeitpunkt ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Datum der Abmeldung maßgeblich. (3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. §4 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: 1. für den ersten Hund 2. für den zweiten Hund 3. für jeden weiteren Hund Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz gemäß § 3 anteilig für jeden angefangenen Monat zu ermitteln. Die Monatssteuer beträgt 1/12 der Jahressteuer. Udo, auf ein Neues………! Steffen Wernicke im Namen des Feuerwehrvereins Sachsenhausen. AMTLICHES SCHWERSTEDT 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 35,00 Euro 70,00 Euro 100,00 Euro (2)Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde gelten gemäß § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 Nr. 1 bis 3 für jeden gefährlichen Hund zur SATZUNG der Gemeinde Schwerstedt über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (3)Werden neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden noch andere Hunde gehalten, so wird für diese Hunde die Steuer nach Abs.1 Nr. 1 - 3 erhoben. §5 Steuerbefreiung Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Herr Maik Horstmann Herr Uwe Bauer (03 64 52) 16 91 23 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr vom 07.04.2016 250,00 Euro. Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: 1. Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen Aufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 in Pflege gehalten werden. (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff) zuletzt geändert durch Artikel 8 2. Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 99, 134) in Verbindes Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Techdung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabennischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen gesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom Organisationen obliegenden Aufgaben dienen. 19. September 2000 (GVBl. S.301 ff.), zuletzt geändert durch das 3. Hunde, welche dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.), erlässt die Gemeinde Personen unentbehrlich sind. Dies ist durch Vorlage des SchwerSchwerstedt folgende Hundesteuersatzung: behindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen (G, aG, H, Bl oder B) nachzuweisen. §1 Steuertatbestand 4. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tier(1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet asylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. unterliegt der Besteuerung nach Maßgabe dieser Satzung. 5. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophendavon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist. schutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehal§2 ten werden. Steuerschuldner und Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. 6. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl. 7. Hunde in Tierhandlungen. §6 Steuerermäßigungen Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich (2) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind sie oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern die Haltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Gesamtschuldner. Ausführung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die wenn sie die jagdrechtlich normierten Brauchbarkeitsprüfungen oder gleich- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 26 - 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 gestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. Der Ermäßigungsgrund kann (3) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund unverzüglich bei nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. der VGem Nordkreis Weimar abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder §7 eingegangen ist oder wenn der Halter aus dem Gemeindegebiet wegZüchtersteuer gezogen ist. (1)Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu (4)Die Verarbeitung, Verwendung oder Übermittlung der erhobenen Daten ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse insbesondere für steuerliche und statistische Zwecke, zulässig. auf Antrag in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 5 Nummer 7 bleibt unberührt. § 11 Sicherung und Überwachung der Steuer (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4. §8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Züchtersteuer (Steuervergünstigungen) (1) Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber sind auf Anfrage zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen und zur Mitteilung aller für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände verpflichtet (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a ThürKAG in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet. (1) Der Antrag auf die Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen (2) Die VGem Nordkreis Weimar kann Hundebestandsaufnahmen durchnach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder zur Niederschrift an führen oder durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigendie VGem Nordkreis Weimar zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung tümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitswird die Steuervergünstigung abweichend von Absatz 4 mit dem auf gemäßen Ausfüllung der ihnen von der VGem Nordkreis Weimar den Antrag folgenden Monat wirksam. übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet. Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflich(2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn: tung zur An- und Abmeldung nach § 10 nicht berührt. a. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen § 12 wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geOrdnungswidrigkeiten eignet ist, b. im Fall des § 7 Absatz 1 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der VGem Nordkreis Weimar auf Verlangen vorgelegt werden, c. die im Einzelfall angeforderten Nachweise und Unterlagen vor gelegt werden. (3) Steuervergünstigung wird für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) nicht gewährt. (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nummer 2 ThürKAG in seiner jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: 1. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 7 den Wegfall der Voraus setzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht recht zeitig anzeigt. 2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. (4) Die Steuervergünstigung wird mit dem auf den Eintritt der Voraussetzung folgenden Monat wirksam. Die Steuervergünstigung endet mit Ablauf des Monats in dem die Voraussetzungen letztmalig vorla- gen. Besteht die Hundehaltung über diesen Monat hinaus fort, greift die Besteuerung nach § 4 Absatz 1. (5) Über Steuervergünstigungen nach § 5 wird eine Bescheinigung aus- gestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, die sie beantragt und bewilligt erhalten haben. 3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 bei der Anmeldung des Hundes nicht angibt, dass dieser als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 gilt. 4.als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnungs geber oder als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 nicht wahrheits gemäß Auskunft erteilt. 5.als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Woh nungsgeber entgegen § 11 Abs. 2 die von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt. (6) Die Steuervergünstigung kann mit einer Befristung, mit Bedingungen und unter Auflagen gewährt werden. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 18 ThürKAG nach dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet (7) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung weg, so ist werden. dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der VGem Nordkreis Weimar anzuzeigen. § 13 Übergangsregelungen §9 (1) Der Steuersatz nach § 4 Abs. 1 Nummer 6 findet keine Anwendung Festsetzung und Fälligkeit der Steuer auf Hunde, die zwar unter § 4 Abs. 2 Nummer 1- 2 fallen, jedoch (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht bereits vor dem 1. September 2011 bei der VGem Nordkreis Weimar während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahrs angemeldet wurden. mit Steuerbescheid festgesetzt. (2) Für Hunde nach Absatz 1 wird die Steuer nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 – 3 (2) Die Steuer wird zum 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig. bemessen. Erfolgt die Festsetzung nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist die Steuer für das betreffende Jahr einen Monat nach dem Zugang des Fest- (3) Wird ein Hund, der unter Absatz 1 fällt, veräußert oder sonst absetzungsbescheides und sodann jährlich zum 1. Juli in Höhe des geschafft, entfällt der Bestandsschutz mit Ende des Monats, in dem Jahresbetrages fällig. das Halten dieses Hundes durch den bisherigen Halter endet. (3) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgaben§ 14 gesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine NeufestInkrafttreten und Außerkraftsetzen setzung auf Grund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. VGem Nordkreis Weimar von Amts wegen oder auf Antrag des Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. Steuerschuldners erfolgt. In den Folgejahren ist die Steuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli zu entrichten. Schwerstedt, den 17.05.2016 § 10 Gemeinde Schwerstedt (Siegel) Maik Horstmann Anzeigepflicht Bürgermeister (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der VGem • Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.04.2016. Nordkreis Weimar anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit •Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. vom 02.05.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. (2) Gilt der Hund als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 ist dies bei der • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar „Gemeinde-Journal“, 6. Ausgabe vom 01.06.2016. Anmeldung anzugeben. - 27 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT Herzlichen Dank für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen, Geschenke und Geldzuwendungen anlässlich meiner Jugendweihe möchte ich mich, auch im Namen meiner Eltern, bei allen Verwandten, Paten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank geht an die Gaststätte „Zu den Kastanien“ in Sachsenhausen und der Friseuse Annett Schlegel vom „Zopfgummi“ in Buttelstedt. Alida Karpe Schwerstedt, im Mai 2016 Herzlichen Dank für einen unvergesslichen Tag! Niemals hätte ich gedacht, das ihr mir so viel Freude macht. Alle Karten sind gelesen, die Geschenke ausgepackt, es ist ein schöner Tag gewesen, für den ich gerne „Danke“ sag. Anlässlich meiner Konfirmation möchte ich mich hiermit bei meinen Eltern, Großeltern, Verwandten, Freunden und Bekannten recht herzlich bedanken. Jenny Michel AMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen Herr Karl-Albert Treuner Herr Bernd Unbescheid (036452) 7 23 18 Dienstag 16:30-17:30 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 12.04.2016 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TOP 5 – Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle innerhalb der VGem Nordkreis Weimar Beschluss-Nr. 43/08/2016: Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 6 – Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Gemeinde Vippachedelhausen Beschluss-Nr. 44/08/2016: Herr Bernd Unbescheid wird zum Wahlleiter der Gemeinde Vippachedelhausen für die Kommunalwahl am 5. Juni berufen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 7 – Berufung des stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 in der Gemeinde Vippachedelhausen Beschluss-Nr. 45/08/2016: Frau Silvia Bauer wird zur stellvertretenden Wahlleiterin der Gemeinde Vippachedelhausen für die Kommunalwahl am 5. Juni berufen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Vippachedelhausen – Hundesteuersatzung Der Beschluss wurde auf die nächste Sitzung vertagt. TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen Beschluss-Nr. 47/08/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung. Die Anlage ist Teil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 10 – Beratung und Beschluss zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen Beschluss-Nr. 48/08/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen. Die Anlagen sind Teil des Beschlusses. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle Gemeinderäte und anwesenden Gäste. Die Einladungen und Unterlagen sind allen fristgerecht zugegangen. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 7 anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 621/9 in der Gemarkung Vippachedelhausen Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 davon anwesend: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 11 – Beratung und eventuelle Beschlussfassung zum Aufstellen eines Plakatierungsträgers zu Veranstaltungsankündigungen TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Der Beschluss wurde auf die nächste Sitzung vertagt. Beschluss-Nr. 41/08/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die TOP 12 – Beschlüsse zu Bauanträgen öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.04.2016 in vorgelegter Form. 12.1 Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzungsänderung Flurstück Beschluss-Nr. 50.1/08/2016: Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur NutzungsänTOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- derung des Firmengebäudes zur Wohneinheit mit Gewerbebereich auf dem liche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 01.12.2015 Flurstück 621/9 in der Gemarkung Vippachedelhausen. Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 42/08/2016: davon anwesend: 7; Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die Gesetzliche Zahl der GR: 9; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015. TOP 4 – Aussprache Windenergie Der Bürgermeister informiert, derzeit ist zu diesem Thema keine Beschlussfassung möglich. Momentan hat die Gemeinde 13 Anbieter die gern den Windpark ermöglichen wollen. Top 13 – Anfragen aus der Bevölkerung In dieser Sitzung hatten die anwesenden Bürger und Bürgerinnen keine Anfragen an den Gemeinderat. Karl-Albert Treuner, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 28 - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der jeweils geltenden Fassung, sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505 ff.), in der Fassung vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592), hat der Gemeinderat Vippachedelhausen in seiner Sitzung am 12.04.2016 die folgende Satzung für den Friedhof der Gemeinde Vippachedelhausen erlassen: 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Aufsichtsbefugten ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs: 1. das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Bestattungsunternehmen und der Gemeinde, 2. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, 3.ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. vorherige Anzeige bei der Gemeinde gewerbsmäßig zu fotografieren, 4. Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, (2) Der Friedhof wird von der Gemeinde verwaltet. Zur Verwaltung bedient sie sich entsprechend § 47 Abs. 2 ThürKO der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar. § 2 Friedhofszweck 5. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten un berechtigterweise zu betreten, I. Allgemeine Bestimmungen §1 Geltungsbereich (1) Diese Friedhofssatzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Vippachedelhausen gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof in Vippachedelhausen. 6. Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, (1) Der Friedhof dient der Bestattung und der Pflege der Gräber im An- 7. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. denken an die Verstorbenen. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die 1. bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Vippachedelhausen (3) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde; waren oder sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden. 2. ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder (4) Für die Anzeige nach Absatz 2 Nr. 3 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren 3. innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf über die einheitliche Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG). einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden. § 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung be- (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreisteht nicht. bende haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der Gemeinde vorher anzuzeigen. § 3 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund (2) Der Gemeinde ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen, dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreifür weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen chenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt. Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die sie oder ihre BediensteBestattungen in Erd- oder Urneneinzelgrabstätten erlischt, wird dem ten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines verursachen. weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Erd- oder Urneneinzelgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Um- (4) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb bettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die Ruhezeit der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe noch nicht abgelaufen ist. Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens (3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruheum 13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, stätte der Toten verloren. Die in den Erd- oder Urneneinzelgrabstätten dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonKosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. nen werden. Die Gemeinde kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zu(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der lassen. Nutzungsberechtigte einer Erd- oder Urneneinzelgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt (5) Die für die Arbeiten erfolderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den von der Gemeinde genehoder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. migten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntArbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihengrabstätten/Urneneinzelgrabzu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Erd- oder Urnenlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbeinzelgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. liche Geräte dürfen nicht an der Wasserentnahmestelle der Friedhöfe gereinigt werden. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlos- (6)Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Absatz 1 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrenssenen Friedhof/Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden gesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle Gegenstand des Nutzungsrechtes. (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG). II. Ordnungsvorschriften III. Bestattungsvorschriften §4 Besuchszeiten § 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Der Besuch des Friedhofes ist generell auf die Tageszeit zu beschrän- (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Verken. Bei Dunkelheit ist der Aufenthalt im Friedhofsbereich nicht gewaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar anzumelden. Der Anmeldung stattet. sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Die Gemeindeverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. des Friedhofes vorübergehend untersagen. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 29 - (3) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, der der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden. (4) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. §8 Särge Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. §9 Ausheben der Gräber (1) Das Ausheben und Verfüllen der Gräber wird den Bestattungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten übertragen. Sie haben sich hierzu eines Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie die Erstellung der Grabstelle rechtzeitig vor der Bestattung an, so dass die ordnungsgemäße Herrichtung kontrolliert werden kann. (2) Für die Urnengemeinschaftsgräber obliegt das Ausheben und Verfüllen der Grabstellen der Gemeinde. (3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,50 m starke Erdwände getrennt sein. (5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Erdgrabstätte/Urneneinzelgrabstätte in eine andere Erdgrabstätte/Urneneinzelgrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Umbettungen aus der Urnengemeinschaftsanlage sind nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die Verleihungsurkunde nach § 13 Abs. 4 bzw. § 14 Abs. 2 vorzulegen. Die Durchführung der Umbettung wird auf den Antragsteller übertragen. Er hat sich hierzu eines Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie den Zeitpunkt der Umbettung rechtzeitig vor der Ausführung an. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (5) Bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 23 Abs. 1 Satz 4 können Leichen und Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in eine Urneneinzelgrabstätte/Erdgrabstätte/Urnengemeinschaftsanlage umgebettet werden. (6) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. IV. Grabstätten § 12 Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Die Grabstätten werden unterschieden in a)Erdgrabstätten, b)Urnengrabstätten, c)Ehrengrabstätten. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Erdgrabstätten (1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Erdgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. (2) Erdgrabstätten werden als Einzel- oder Doppelgrabstätten, als Einfachgräber vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche bestattet werden. (3) Während der Ruhezeit können auf Erdgrabstätten Urnen beigesetzt werden, wenn das Nutzungsrecht für die Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit der beizusetzenden Urne wieder erworben worden ist. Die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 m². Weitere Bestattungen sind erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit und dem Wiedererwerb der Grabstätte für eine weitere Ruhezeit möglich. (4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 3 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von 3 Monaten auf der Grabstätte hingewiesen. (6) Das Nutzungsrecht kann in der Regel über die Ruhezeit hinaus wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur auf die gesamte Grabstätte möglich. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, c) auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, d) auf die Kinder, e) auf die Stiefkinder, f) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, g) auf die Eltern, h) auf die (vollbürtigen) Geschwister, i) auf die Stiefgeschwister, j) auf die nicht unter a) – i) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen. (9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10)Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Reglungen das Recht, in der Erdgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (11)Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten darf es erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (12)Das Ausmauern von Erdgrabstätten ist nicht zulässig. - 30 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar § 14 (1) Urnengrabstätten beitung des Werkstoffs sowie Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift ersichtlich sein. Auf Verlangen sind Zeichnungen in größerem Maßstab oder Modelle vorzulegen. Aschen dürfen beigesetzt werden in a)Urneneinzelgrabstätten, b)Urnengemeinschaftsgrabstätten, c)Erdgrabstätten. (2) Urneneinzelgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit durch Aushändigung einer Verleihungsurkunde verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urneneinzelgrabstätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 qm. Die zweite und jede weitere Asche kann beigesetzt werden, nachdem das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhezeit der beizusetzenden Asche verlängert wurde. (3) In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne ein bestimmter Beisetzungsplatz – erst im Todesfall – für die Dauer der Ruhezeit als Teilhabe an der gesamten Urnengemeinschaftsgrabstätte zugewiesen. Urnengemeinschaften sind Grabstätten, in denen eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden und die als gemeinschaftliches Grabmal ausgestattet sind, welches sämtliche Namen, das Geburtsund Sterbejahr der dort Beigesetzten aufführt. Dazu wird je Urne eine Grabplatte mit den Maßen 30 x 20 cm bodengleich eingebracht. Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird von der Gemeinde angelegt und unterhalten. (4) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Gemeinde. (5) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Erdgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. V. Gestaltung der Grabstätten, Grabmale und bauliche Anlagen § 15 Gestaltungsgrundsätze (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihrer Gesamtlage gewahrt werden. (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. (3) Sitzgelegenheiten im Friedhofsgebiet werden von der Gemeinde aufgestellt. (4) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. (5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln – oder Kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. § 16 Anlagen der Grabstellen (1) Grabstellen sollten folgende Maße haben: Länge Breite 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Höhe Grabstein bis maximal Grabstätten für Erdbestattungen: Einzelgrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren 1,20 m 0,60 m 1,00 m Einzelgrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre 1,85 m 0,80 m 1,30 m Doppelgrabstätte 1,85 m 2,00 m 1,30 m Urneneinzelgrabstätte 1,00 m 1,00 m 1,00 m Urnengemeinschaftsgrabstätte 0,50 m 0,50 m - Urnengrabstätten: (2) Abstände zwischen den Grabmalen und Grabreihen: Die Abstände zwischen den einzelnen Grabstätten für Erdbestattungen betragen 0,70 m und bei Urnengrabstätten 0,60 m. Die Gemeinde legt die Abstände zwischen den einzelnen Grabreihen fest. § 17 Zustimmung (3)Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. (6) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den Vorschriften dieser Friedhofsordnung entspricht. § 18 Ersatzvornahme (1) Ohne Einwilligung errichtete oder mit den vorgelegten Zeichnungen und Anlagen nicht übereinstimmende Anlagen müssen entfernt oder den Zeichnungenund Angaben entsprechend verändert werden, sofern eine Genehmigung nachträglich nicht erteilt wird. Die Verwaltungsgemeinschaft kann den für ein Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechtigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage zu entfernen oder zu verändern. (2) Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Verwaltungsgemeinschaft auf Kosten der Berechtigten die Anlagen entfernen lassen. Falls die Anlage nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt wird, kann die Verwaltungsgemeinschaft mit ihr entsprechend den Vorschriften der §§ 383 ff BGB verfahren. Hierauf ist in der Aufforderung hinzuweisen. § 19 Fundamentierung und Befestigung (1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch bei Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, obliegt fachlich den Steinmetzbetrieben. (3) Die Standfestigkeit der Grabmale wird alle zwei Jahre von Beauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar durch Rüttelproben überprüft. § 20 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Berechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar nicht innerhalb der festgesetzten angemessenen Frist beseitigt, ist die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen oder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis¬schild auf der Grabstätte, dass für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. Die Gemeinde ist für die Aufbewahrung entfernter Gegenstände nicht verantwortlich. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabteilen verursacht wird. § 21 Entfernung (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. (1) Grabmale und Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde entfernt werden. Eine Rückzahlung anteiliger Restgebühren erfolgt nicht. (2) Die Genehmigung ist unter Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung zu beantragen. Aus dem Antrag und den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten der Anlage, insbesondere Art und Bear- (2) Nach Ablauf der Ruhefrist ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet, das Grabmal und sonstige Grabausstattungen zu beräumen. Das Ablagern dieser Materialien auf dem Friedhofsgelände ist nicht ge- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 31 - stattet. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grabstätte gebührenpflichtig abräumen zu lassen. Eine Aufbewahrungsfrist hinsichtlich dieser Gegenstände besteht nicht. VI. Herrichtung und Pflege der Grabstätten § 22 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 § 27 Haftung Die Gemeinde Vippachedelhausen haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes und seiner Anlagen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ebenso wird die Haftung bei Diebstahl und bei Schäden durch höhere Gewalt ausgeschlossen. Der Gemeinde Vippachedelhausen obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Herrichtung und Unterhaltung § 28 Ordnungswidrigkeiten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften dieser Satzung hergerichtet und dauernd in Stand gehalten und gepflegt werden. Zu der Pflege gehört auch der zwischen, vor und hinter den Gräbern liegende Raum. Bei Grabstätten für Erdbestattungen sind 0,35 m und bei Urnengrabstätten 0,30 m um die jeweilige Grabstelle zu pflegen. (1) Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer vorsätzlich oder fahrlässig (2) Verwelkte Blumen, Reisig und Kränze sind an dafür vorgesehenen' Plätzen abzulegen. (3) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen und Gehölzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (4) Die für die Grabstätte Verantwortlichen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. (5) Die Herrichtung der Grabstätten soll in der Regel spätestens 7 Monate nach der Beisetzung erfolgen. a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt, b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnung der Gemeinde nicht verfolgt (§ 5 Abs. 1), c) entgegen den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 1. Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt, 2. Waren aller Art oder gewerbliche Dienste anbietet, 3. an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt, 4. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zu stimmung der Gemeindeverwaltung gewerbemäßig fotografiert, 5. Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, 6. den Friedhof oder seine Einrichtungen oder Anlagen verun reinigt oder beschädigt oder Rasenflächen oder Grabstätten unberechtigterweise betritt, 7. Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorge sehenen Plätze ablegt, 8. Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde (6) Vasen oder andere Gefäße für kurzlebigen Pflanzenschmuck sollen in Form, Material und Dekor der Würde des Ortes entsprechen. Die Verwendung unwürdiger Gefäße (Konservendosen, Industriegläser usw.) ist nicht statthaft. (7) Eine Bepflanzung der Gemeinschaftsgrabstätte, das Aufstellen von Vasen und ähnlichem ist nicht gestattet. (8) Nicht mehr verwendetes Kleinzubehör (z.B. Blumentöpfe, Grablichter) ist vom Friedhof zu entfernen. § 23 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung durch die Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechsmonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Bleiben die Aufforderungen unbeachtet, so kann die Gemeinde a) die Grabstätten abräumen, einebnen und einsäen, b) die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen. (2) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. VII. Trauerhalle und Trauerfeiern d) entgegen § 5 Abs. 3 Gedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen abhält, e) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof nicht anzeigt (§ 6), f) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), g)die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält (§ 16), h) Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 17), i) Grabmale ohne Zustimmung der Gemeinde entfernt (§ 21 Abs. 1), j) Grabmale oder Grabausrüstungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 19, 20 und 21), k) Grabstätten entgegen § 22 herrichtet und unterhält, l) Grabstätten vernachlässigt (§ 23). (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeit (OWiG) in der Fassung vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2838) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 24 Benutzung der Trauerhalle § 29 Gebühren Die Trauerhalle dient zur Aufnahme der Leiche bis zur Bestattung und kann Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofes und seiner zur Trauerfeier genutzt werden. Sie darf nur mit Erlaubnis der Gemeinde Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebühbetreten werden. rensatzung zu entrichten. § 25 Trauerfeier § 30 Inkrafttreten (1) Die Trauerfeiern können am Grab oder an einer anderen im Freien (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Jede Musik und Gesangsdarbietung auf den Friedhofsgeländen bedarf (2) Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. VIII. Schlussvorschriften § 26 Alte Rechte Vippachedelhausen, den 30.05.2016 Gemeinde Vippachedelhausen (Siegel) (1) Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde vor Inkrafttreten dieser Treuner Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeiten und die Bürgermeister Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte - Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.04.2016 von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungs- - Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben zeiten gemäß § 10 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden vom 19.04.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. Weimar "Gemeinde Journal", 6. Ausgabe vom 01.06.2016. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 32 - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 §6 Gebühren für die Überlassung einer Erdgrabstätte (1) Für die Überlassung einer Erdgrabstätte (§ 13 Friedhofssatzung) für die Dauer einer Ruhezeit von 25 Jahren (§ 10 der Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben: Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung a) einstellige Grabstätte 530,00 € (ThürKO), der §§ 2, 7 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und des § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vippach- b) zweistellige Grabstätte 1.330,00 € edelhausen vom 30.05.2016, hat der Gemeinderat Vippachedelhausen (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts (§ 13 Abs. 3 der Friedhofsin seiner Sitzung am 12.04.2016 die folgende Gebührensatzung für den satzung) werden folgende Gebühren erhoben: Friedhof der Gemeinde Vippachedelhausen erlassen: a) bei einstelligen Grabstätten je Grabstätte und Jahr der Verlängerung 21,20 €, I. Gebührenpflicht §1 Gebührenerhebung (1) Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Vippachedelhausen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. (2) Für besondere zusätzliche Leistungen der Gemeinde, die in den nachstehenden Bestimmungen nicht vorgesehen sind, ist ein Entgelt im Einzelfall zu vereinbaren. §2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind: a) bei Erstbestattungen 1. der Ehegatte, 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, 3. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebens gemeinschaft, 4. die Kinder, 5. die Eltern, 6. die Geschwister, 7. die Enkelkinder, 8. die Großeltern, 9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben. b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. c)wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführte Leistungen be antragt oder in Auftrag gibt. (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch a) der Antragsteller, b) diejenige Person, die sich der Verwaltung gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Leistung. (2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheides fällig. §4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel (1)Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. II. Gebühren § 5 Gebühren für die Überlassung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte Für die Überlassung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte (§ 14 Abs. 3 Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren (§ 10 der Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben: 550,00 Euro. In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: Grabstellenplatz, Grabplatte mit Namensnennung und Geburts- und Todesjahr, Herrichtung und Unterhaltung der Anlage. b) bei zweistelligen Grabstätten je Grabstätte und Jahr der Verlängerung §7 (1) 53,20 €, Gebühren für die Überlassung einer Urneneinzelgrabstätte Für die Überlassung einer Urneneinzelgrabstätte für die Beisetzung von Aschen (§ 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren (§ 10 der Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben: 360,00 € (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechts (§ 14 Abs. 2 Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben: - bei einer Urneneinzelgrabstätte je Grabstätte und Jahr der Verlängerung 14,40 € §8 Verlängerung des Nutzungsrechtes bei weiteren Bestattungen Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist vor jeder weiteren Beisetzung (§ 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung) erforderlich, um die Ruhezeit von 25 Jahre zu gewährleisten. Die Gebühr beträgt pro Jahr 1/25 der jeweils gültigen Gebühr nach § 5 und § 6 für die Differenz von der bereits erworbenen Nutzungszeit bis zum Ablauf der Ruhezeit der beizusetzenden Leiche oder Asche. §9 Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle Für die Benutzung der Trauerhalle wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben. Die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten sind für die Ausgestaltung und Reinigung der Trauerhalle selbst verantwortlich. § 10 Gebühren für die Entfernung der Grabstätte (1) Für die Entfernung der Grabstätte (§ 21 der Friedhofssatzung) durch ein von der Verwaltung zugelassenes und vom Nutzungsberechtigten beauftragtes Unternehmen werden keine Gebühren erhoben. (2) Sind für die Entfernung einer Grabstätte (§§ 21 und 23 der Friedhofssatzung) durch nicht fachgerechte oder ordnungswidrige Ausführungen Nacharbeiten erforderlich, so werden die Kosten des von der Gemeinde beauftragten Unternehmens als Gebühr zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben. Für die Entfernung einer Grabstätte wegen Vernachlässigung der Grabpflege (§ 23 der Friedhofssatzung) werden Gebühren entsprechend Satz 1 erhoben. § 10 Verwaltungsgebühren (1) Ausstellen von Urkunden und Genehmigungen jeglicher Art 15,00 € (2) Umschreibung eines Nutzungsrechtes 15,00 € § 11 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. Vippachedelhausen, den 30.05.2016 Gemeinde Vippachedelhausen - Siegel - Treuner Bürgermeister - Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.04.2016 - Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 19.04.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar "Gemeinde Journal", 6. Ausgabe vom 01.06.2016 - 33 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN VERANSTALTUNGSKALENDER VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - JUNI 2016 Datum / Uhrzeit Aktivität / Veranstaltung Ort 03. Juni 19:00 FFW-technische Hilfeleistung FFW GH VEH 05. Juni 14:00 Kinderparty - Spiele, Spaß und gute Laune "tirica" 08. Juni 15:00 Seniorennachmittag "tirica" 14. Juni 15:00 Sah ne´ Maid ein Röslein steh`n… Bürgerhaus 18. Juni 16:00 FFW-technischer Dienst FFW GH VEH - GH Thb. 20. Juni 17:00 Blutspende Gutshof Neumark 23. Juni 15:00 Seniorentreff "Zur alten Kastanie" Juni/Juli Fußball EM-Public Viewing (10.06.-10.07.) Trenn Dich = umweltbewusst! 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TOP 3 Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent liche Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom 16.02.2016 Der GR genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2016. Der Verlauf der Gemeinderatsitzung wird in dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben. Beschluss:80/11/2016 Abstimmungsergebnis: 5 x ja; TOP 4 Abwasserproblematik im Altort Wohlsborn, Gast Georg Scheide Georg Scheide informiert die GR einleitend, dass bereits 2016 die Planung für die Schmutzwasserbeseitigung im Altort Wohlsborn festgeschrieben ist. Ende des 3. Anfang des 4. Quartales soll in der Gemeinde Wohlsborn eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema einberufen werden, um den Bürgern das Konzept zu erklären. TOP 5 Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushalts satzung 2016, einschließlich des Nachtragshaushaltsplanes Der GR beschließt, die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016, einschließlich aller Anlagen Beschluss:81/11/2016 Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig TOP 6 Genehmigung zur Verwendung des Gemeindewappens auf (Angaben ohne Gewähr) der privaten Website von Frau Nadine Müller Der GR beschließt, dass Frau Nadine Müller das Wappen der Gemeinde auf ihrer Webseite, Werbung für eine Ferienwohnung, verwenden darf. Für die Nutzung des Wappens werden keine Gebühren von Frau Müller erhoben. Beschluss:82/11/2016 Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig Gegen wilde Müllentsorgung Es ist nicht schön, wenn Menschen, den Tieren gleich, all das fallen lassen oder entsorgen, wenn es nicht mehr gefällt. Das gilt für Abfälle im Papiercontainer ebenso wie wilde Ablagerungen von Abfällen, Bauschutt in und um unsere Gemeinde. TOP 7 Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Bau von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemein degebiet Wohlsborn Der GR Wohlsborn beschließ, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, mit den Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das allgemeine Gasversorgungsnetz im Gemeindegebiet Wohlsborn in beiliegender Form mit der Thüringer Energie AG, abzuschließen. Beschluss:83/11/2016 Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig Dabei handelt es sich meist um Renovierungsabfälle oder Verpackungen, Autoreifen, ja sogar Gartenabfälle am Straßenrand oder im -graben. Es gibt Hundehalter, die dafür Sorge tragen, dass ihr vierbeiniger Freund ja nicht vor oder auf dem eigenem Grundstück seine Spuren hinterlässt, beim TOP 8 Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer Nachbarn ist das schon mal egal. in der Gemeinde Wohlsborn – Hundesteuersatzung Jedwede Beseitigung derartiger Ablagerungen kostet unserer Gemeinde Der GR beschließt, den Erlass der Satzung über die Erhebung einer Geld, Geld welches wir sinnvoller für unseren Kindergarten oder FeuerHundesteuer mit den in der Sitzung am 19.04.2016 vorgenommenen wehr einsetzen könnten. Wir wollen für uns und unsere Kinder eine schöne Änderungen. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Heimat erhalten. Beschluss:84/11/2016 Es gibt ausreichend Möglichkeiten, sich seiner Abfälle (kostenlos) umwelt- Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig bewusst zu trennen und zu entsorgen; gleich ob mit Gelber Sack, RestTOP 9 Beratung und Beschluss über die Bildung einer gemeinsamen und -Sperrmüllentsorgung. Schiedsstelle innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft NordUm auf die Spur der unverbesserlichen Müllsünder zu kommen, braucht kreis Weimar die Gemeindeverwaltung konkrete Hinweise mit Ross und Reiter. Ist der Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Verursacher bekannt, wird dieser die entstehenden Entsorgungskosten Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringe, Krautheim, tragen und mit einem Ordnungsgeld rechnen können. Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „NordBernd Unbescheid kreis Weimar“. Beschluss:85/11/2016 AMTLICHES WOHLSBORN Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn Herr Peter Thomas Herr Stefan Mund 0170 / 2 21 41 71 jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom 19.04.2016 TOP 10 Beschlüsse zu Bauanträgen 86/11/2016 TOP 10.1Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ Wohlsborn für die Flurstücke 98/32 und 98/33 Der GR beschließt, der Befreiung von der Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse, der Dachfarbe und Dachneigung sowie der Überschreitung des Baufeldes für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf den Flurstücken 98/32 und 98/33 zu zustimmen. Beschluss86.1/11/2016 Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig TOP 10.2Antrag auf Errichtung einer Garage incl. Antrag auf Befreiung TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit von den Festsetzungen des Baufeldes auf dem WohngrundDer Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte und Gäste zur heutigen stück Kastanienweg 7 in Wohlsborn Sitzung und stellt Beschlussfähigkeit fest. Der GR erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer TOP 2 Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tages- Garage mit Geräteraum als Anbau an das Wohnhaus auf dem Grundstück Kastanienweg 7 in Wohlsborn und stimmt dem Antrag auf Befreiung von ordnung der Festsetzung des Baufeldes zu. Zur TO gibt es keine Änderung Beschluss86.2/11/2016 Der GR stimmt der mit der Einladung zugegangenen Tagesordnung zu. Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig Beschluss:79/11/2016 Abstimmungsergebnis: 5 x ja einstimmig Peter Thomas, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 34 - 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Liebe Bürgerinnen und Bürger, Die nächste Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn findet am 14.06.2016 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Die Tagesordnung entnehmen sie bitte dem Schaukasten. Sommerfest 20.08.2016 Vorab informierten wir: am 20.08.2016 findet im und am Bürgerhaus unser nächstes Sommerfest statt. Über den Ablauf informieren wir mit einer Hausinformation. Baumschnitt Sommerschnitt Am 01.07.2016 führt die Gemeinde den nächsten Baumschnittlehrgang auf der Streuobstwiese am Friedhof durch. Treffpunkt ist 15.00 Uhr am Bauhof. Wir bitten Rosenschere, Astschere, Säge und wenn vorhanden eine Leiter mitzubringen. Thema des Lehrganges ist der Sommerschnitt an Obstgehölzen. Wer 15.00 Uhr noch nicht da sein kann, kann auch später noch dazukommen. Für unsere Planung wäre es schön zu wissen, wer am Lehrgang teilnehmen möchte. Gleichzeitig möchten wir die Wohlsborner informieren, dass am 25.10.2016 die Saftpresse nach Wohlsborn kommt. Dazu werden Termine vergeben, damit keine bzw. wenig Wartezeit entsteht. Im September/Oktober werden wir über die Modalitäten im Gemeindejournal informieren. Kindertag Allen Kindern wünsche ich einen schönen Kindertag. Das Kinderfest in Wohlsborn findet am 17.09.2016 auf dem Spielplatz statt. Maschendrahtzaun am Spielplatz Leider haben wir uns dazu entschließen müssen Straßenseitig am Spielplatz einen Maschendrahtzaun hinter die Hecke zu setzen. Die Hecke war einmal sehr dicht und durch den TÜV als Abgrenzung abgenommen worden. Jetzt ist sie aber durch Erwachsene und Kinder so zertrampelt worden, dass große Lücken entstanden waren und wir 10 Pflanzen nachpflanzen mussten. Bürgermeisterwahl am 05.06.2016 Wie schon mehrfach informiert findet am 05.06.2016 von 8.00 bis 18.00 Uhr in den Gemeinden die Bürgermeisterwahl statt. Ich bitte unsere Bürgerinnen und Bürger um rege Teilnahme. Ihr Bürgermeister Peter Thomas Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 35 - Kirchliche Nachrichten 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 Jeden 2., 3. und 15:45 Uhr 4. Dienstag im Monat Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) AKTUELLES KIRCHLICHE NACHRICHTEN FÜR DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHENSPIELE BUTTELSTEDT (mit Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal, Nermsdorf, Rohrbach, Weiden) und NEUMARK (mit Berlstedt, Neumark, Thalborn, Vippachedelhausen) Die Reihe der Benefizkonzerte „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“ geht weiter: Am Samstag, den 04. Juni, musizieren um 17 Uhr Silke Gonska und Frieder Berger (Gesang/Posaune) unter dem Titel „Revolution - Jazzin' The Beatles“ in der Buttelstedter Nikolaikirche. Der Eintritt ist frei, um eine Kollekte wird gebeten. „Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter geworden.“ (2. Mose 15,2) Am Mittwoch, den 15. Juni sind die Seniorinnen und Senioren von 14 17 Uhr zu einem gemeinsamen Seniorennachmittag der Region MItte unseres Kirchenkreises eingeladen. Zum Thema „Bienen im Anflug“ wird es eine Andacht von Pfarrerin Scheel sowie den Vortrag eines Imkers geben. Eine-Welt-Laden und Büchertisch laden zum gucken und kaufen ein, Kaffee und Kuchen, Musik und fröhliche Einlagen sorgen für Unterhaltung. Der Ort des Geschehens sowie die Möglichkeit, wie man sich per Bus dorthin begeben kann, werden noch bekannt gegeben. Die Teilnahme kostet 5 Euro (mit Busticket ca. 7 Euro). Die Anmeldung erfolgt entweder über die Gemeindebüros oder direkt über die Leiterinnen unserer Gemeindenachmittage. Liebe Mitmenschen in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar! Bei unseren Kirmesgottesdiensten begleitet uns in diesem Jahr ein modernes Glaubenslied: „Ich glaub an einen Gott, der singt, von dem alles Leben klingt. Er singt als schönstes Stück, die Liebe und das Glück. Wer singt, die Quelle trinkt, die tief in Gott entspringt, sein Sehnen wird erfüllt, das Leben ihm enthüllt.“ Ein genialer Gedanke: Gott erschafft die Welt als Melodie und jede und jeden von uns als einen ganz eigenen, unverzichtbaren Ton darin. Jesus Christus, selbst Lied und Sänger, lässt uns in den Rhythmus dieser Schöpfung einschwingen. Und der Heilige Geist vereint uns alle zu einem großen Chor, der das Lied des Friedens singt. Fantastisch harmonisch! So ist es natürlich nicht immer. Aber immer, wenn wir uns eins fühlen mit unserem Leben und der Welt, haben wir schnell ein Lied auf den Lippen. Und wenn es uns nicht so gut geht, ist das gar nicht anderes, nur stiller und dunkler. Mit anderen zusammen ein Klage- und ein Hoffnungslied zu singen, kann uns trösten. Paul Gerhardt hat schon vor 350 Jahren gedichtet: „Ich selber kann und mag nicht ruhn, des großen Gottes großes Tun erweckt mir alle Sinnen; ich singe mit, wenn alles singt, und lasse, was dem Höchsten klingt, aus meinem Herzen rinnen.“ Ich wünsche uns, dass uns dieser Sommer Lieder auf die Lippen legt, die den Ton treffen, der uns und unseren Ortschaften gut tut. Ich wünsche uns, dass Gottes Melodie Quellen sprudeln lässt, die unser Zusammenleben mit Liebe und mit Glück erfüllen. „Gott befohlen!“ Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt GOTTESDIENSTE Sonntag, 05. Juni (2. nach Trinitatis) 09:15 Uhr 11:00 Uhr Neumark (mit Abendmahl) Buttelstedt Sonntag, 12. Juni (3. nach Trinitatis) 09:00 Uhr 11:00 Uhr Leutenthal (Kirmesgottesdienst) Krautheim Sonntag, 19. Juni 09:00 Uhr (4. nach Trinitatis) 10:30 Uhr Buttelstedt (mit Taufe und Abendmahl) Berlstedt Freitag, 24. Juni 18:00 Uhr Thalborn (Johannestag) (Johannesfeier) Sonntag, 26. Juni (5. nach Trinitatis) 09:00 Uhr 15:00 Uhr Vippachedelhausen (mit Abendmahl) Buttelstedt (Chorfest im Park) REGELMÄSSIGE TERMINE Gemeindenachmittage Berlstedt Jeder zweite Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Buttelstedt Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr Krautheim Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr Neumark Jeder letzte Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Chorproben Jeden Dienstag 19.30 Uhr Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) Christenlehre Jeden Montag 15:00 Uhr Vorkonfirmanden Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) Am Freitag, den 10. Juni, laden wir um 18:00 Uhr zu einem Konzert mit 5 Blockflöten in die Haindorfer Kirche ein. Der Eintritt frei, um eine Kollekte am Ausgang wird gebeten. KONTAKT Pfarrer Hendrik Mattenklodt ist erreichbar über die beiden Pfarrbüros Buttelstedt Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt, Tel.: 036451-60336, eMail: [email protected] Ansprechpartnerin vor Ort: Frau Regina Hanemann, Sprechzeit: Dienstags, 17-18 Uh Neumark Vor dem Obertore 106, 99439 Neumark Tel.: 036452-72452, eMail: [email protected] Ansprechpartnerin vor Ort: Frau Kirstin Hoffmann, Sprechzeit: Mittwochs, 15-17 Uhr sowie über Handy: 0152-29569255 ABWESENHEITEN UND VERTRETUNGEN Pfr. Mattenklodt hat vom 27. Juni bis zum 17. Juli Urlaub. Seine Vertretung übernimmt: - vom 27. Juni bis zum 3. Juli Pfarrerin Evelin Franke aus Hardisleben, Tel.: 036377-80363 - vom 4. bis zum 14. Juli Pfarrerin Denise Scheel aus Großbrembach, Tel.: 036451 60880 - vom 15. bis zum 17. Juli Frau Sarah Zeppin aus Jena, Tel.: 0176-21755120 Allen Gemeindegliedern, die im Juni Geburtstag feiern, gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr! Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 36 - Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen Pfarramt Schöndorf / Großobringen Pastorin Sabine Hertzsch Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587 www.kg-grossobringen.de Monatsspruch für Juni: Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter geworden. (Ex 15,2) GOTTESDIENSTE IM KIRCHSPIEL 5. Juni 9.30 Uhr 13.30 Uhr 17.00 Uhr Großobringen Sachsenhausen – Familiengottesdienst für Schulanfänger Schöndorf Konzert: „Musikalische Zeitreise durch Klassik, Swing und Schlager“ Samstag, 11. Juni 14.00 Uhr Wohlsborn - Taufgottesdienst 12. Juni 10.00 Uhr Schöndorf 19. Juni 9.30 Uhr 10.30 Uhr 17.00 Uhr Großobringen Heichelheim Schöndorf 26. Juni 10.00 Uhr Schöndorf 11.30 Uhr Schöndorf - Familienkirche Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam am Dienstag, den 7. Juni, Treffpunkt 14.30 Pfarrhaus Großobringen – Ausflug nach Hohenfelden mit Ausstellungsbesuch und Kaffeetrinken Zwergentreff: Singen, Spielen, Geschichten, Austausch Herzliche Einladung zum Zwergentreff für Muttis/ Vatis mit Kindern von 0-3 Jahren im Pfarrhaus Großobringen jeden Donnerstag 9.30 – 11 Uhr Christenlehre jeden Mittwoch um 16 Uhr im Pfarrhaus Zelten für Kinder am 17./ 18. Juni Christenlehreabschluss vor den Sommerferien bildet wieder ein Zelten, welches auf dem Gelände um die Stephanuskirche in Schöndorf stattfindet. Wir treffen uns dort am Freitag um 17.00 Uhr. Nähere Informationen übers Pfarramt. Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse: jeden Dienstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Kirchenchor Chorprobe Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (wöchentlich) Veranstaltungsreihe „Der schöne Ort“ in Sachsenhausen Innerhalb der Veranstaltungsreihe „Der schöne Ort“ laden wir Sie am Samstag, den 18. Juni herzlich in die Kirche nach Sachsenhausen ein. Beginn: 15 Uhr Sie haben die Gelegenheit, an einer Kirchenführung teilzunehmen, anschließend gibt es Kaffee und Kuchen. Egal, aus welcher Richtung man sich dem Ort Sachsenhausen nähert, die Kirche mit ihrem steil in die Höhe ragenden Turm, dem glänzenden Turmknopf und der Wetterfahne ist immer im Blickfang. In ihrem Ursprung ist die Kirche sicher weit älter als der Ort, dessen urkundliche Ersterwähnung auf das Jahr 1327 zurückgeht. Eine Kostbarkeit stellt der Flügelaltar aus der Werkstatt des Meckfelder Meisters dar. Seit dem Jahre 2012 erfreut sich die Gemeinde am Geläut von 3 neuen Bronzeglocken. 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM MAI 2016 Pfarrerin Ulrike Behr, Auf dem Sand 23, 99428 Niederzimmern, Tel.: 036203 50212, [email protected]; Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla, Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261, [email protected] KGV Ramsla IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80 BIC:GENODEF1EK1 Evangelische Bank Kirchengemeinde Ettersburg IBAN: DE94 5206 0410 0008 0111 92 BIC:GENODEF1EK1 Evangelische Bank ► Gottesdienst In Ettersburg ist jeden Sonntag um 17:45 Uhr Einsingen und um 18 Uhr das Abendgebet. Abkürzung: GD = Gottesdienst Schwerstedt 10:15 Datum: Ort: Uhrzeit: 05.06. Hottelstedt 9:00 Ottmannsh. 10:15 12.06. 19.06. Ballstedt 9:00 Ramsla 10:15 Schwerstedt 9:00 Ettersburg: Taufe von Martha Hüthwohl 14:00 ► Gottesdienst im Pflegeheim Ettersburg: Mo, 06.06., 9 Uhr. ► Gemeindekaffee Jeweils im Pfarrhaus Mi, 01.06. in Ramsla 14:15 Uhr; Do, 02.06. in Ottmannsh. 14 :00 Uhr. Fortbildung von Fr. Behr Vom 20.06. bis zum 29.06. ist Frau Behr auf einer Fortbildung (das ist Pflicht 20 Jahre nach der Ordination: Bilanz- und Orientierungstage im Kloster Drübeck). Gemeindefahrt nach Gotha Bitte merken Sie sich den Termin: Samstag, 20. August 2016. Wir besuchen die Thüringer Landesausstellung „Die Ernestiner – eine Dynastie prägt Europa“. Details später. Dank für die Kollekte zu Himmelfahrt ... in den Ottmannshäuser Birken am 5. Mai 2016. Es waren 328,59 €! - 37 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 3. Jahrgang · 06. Ausgabe · 01. Juni 2016 ANZEIGEN MATTHIAS WEIß Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir GARTENGRUNDSTÜCK "Am Flitterberg" - 99439 Ramsla 845 qm, ruhige Lage, komplett eingefriedet, Obstbaumbestand, mit ca. 5 qm großen massiven Geräteschuppen ab sofort zu verpachten. 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Juni 2016 KFZ-Center Berlstedt GmbH • Entsorgungsfachbetrieb • Autoverwertung • Instandsetzung von Pkw und Lkw • Verkauf von Ersatzteilen neu und alt • Metallbau Tel. (036451) 6 04 79 • Fax 73 415 Mobil 0172-51 31 307 Friseurmeisterin Iris WALTHER Mobiler Friseurservice Hainstrasse 31 99610 Großbrembach 99439 Berlstedt Im Industriegebiet 17 Tel. (03 64 52) 7 75 00 Fax (03 64 52) 77 50 12 • TÜV • AU• HU • SP-Prüfung Reparaturen von Hausgeräten aller Marken Komme zu Ihnen nach Hause! • Waschmaschinen • Trockner • Geschirrspüler • Elektroherde • Kühltechnik • Heißwassertechnik Telefon: 036451 / 60482 Mobil: 0162 / 3693771 HENSCHEL HAUSGERÄTE 99195 Schloßvippach Weimarische Str. 13, Tel. 036371 / 52810 Fax /51232 Funkt-Tel. 0172 - 7463669 R A U M A U S S TAT T U N G Wolfgang Richter Bodenbeläge Gardinen Sonnenschutz Polsterarbeiten Weimarische Str. 57 99439 Kleinobringen Tel. (0 36 43) 42 11 08 Fax (0 36 43) 49 77 69 Heimtextilien Laminat Fertigparkett Parkett- u. 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Juni 2016 19.00 Uhr Es erwarten Sie Begegnungen und Erlebnisse des „Goldenen Hufeisens“ in den Räumen unserer Gaststätte in Form eines „Bilder-Abends“. 25. Juni 2016 16.00 Uhr Zeitreise durch 150 Jahre Umzug durch Ramsla danach gemütliches Beisammensein WERKSKUNDENDIENST Werden Sie als Kfz-Mechatroniker/in Teil der Bosch Service-Familie. Ihr Profil: Ihre Aufgaben: • Abgeschlossene Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker • Selbstständige Wartungs-, Inspektionsund Instandsetzungsarbeiten • Gute Fachkenntnisse in Branche und Markt und ausgeprägtes Interesse an technischer Innovation • Umgang mit modernster, computergestützter Kfz-Diagnosetechnik • Zuverlässigkeit und Eigenmotivation • Gewissenhaftigkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft • Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen gemäß amtlicher Vorgaben (z.B. Abgasuntersuchung) • Pkw’s, Bauteile und Baugruppen montieren, demontieren • Hohe Kundenorientierung Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns auf Euer Kommen! 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