Nr. der Anmeldung Kreisverbandsjungtierschau der Rassegeflügel- u. Rassekaninchenzüchter Stuttgart e.V. 18. September 2016 im Sportrestaurant Neuwirtshaus Name: _________________________ Straße: ________________________________ Vorname: ______________________ (PLZ ) Wohnort: _________________________ Telefon: _______________________ Mitglied des Vereins: _______________________ Betriebsnummer:__________________ Lfd. Freilassen! x ankreuzen Jede Sparte auf einem Bogen Melden Nr. KatalogNr. 1.0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 0,1 (Bei verzwergten Rassen "Zwerg" vorsetzen) Farbe Kennzeichen Ringnummer I I I I I I I I I I I I I I I Standgeld pro Tier 1 € (Jugend 0,50 € ) Ehrenpreisstiftung Meldeschluss: 3.09.2016 Einlieferung: 17. September 2016 von 17 - 20 Uhr Summe: 18. September 2016 von 7 Uhr - 7:30 Uhr Bitte Überweisen: Iban: DE89 6005 0101 0002 2745 59 Bic: SOLADEST600 Verwendungszweck: KV-Jungtierschau Meldebogen sind abzugeben bei: Bernd Müller Handy: 0173 7088982 Tel. 07144/81810 Max-Eyth-Straße 1/1 71672 Marbach [email protected] Ich melde hiermit unter Beachtung der AAB oben aufgeführte Tiere an. ________________________ Unterschrift des Ausstellers Aufbau Sa.. 17.09. ab 9 Uhr Ich helfe verbindlich am: Abbau So. 18.09. ab 16:30 Uhr Bitte mit einem Kreuz markieren Die Ausstellung unterliegt der AAB des BDRG, des ZDRK und den Bestimmungen des Kreisverband Stuttgart e.V.Ausrichter der Kreisverbandsjungtierschau ist der Kleintierzuchtverein Neuwirtshaus Z 135 e.V. Die ausgestellten Tiere müssen Eigentum des Ausstellers sein. Kranke und krank erscheinende Tiere dürfen nicht zur Ausstellung gebracht werden. Kranke Tiere, welche festgestellt werden, müssen vor der Ausstellung entfernt werden. Ausstellungsleitung und Preisrichter der Schau sind zur Entfernung kranker oder krank erscheinender Tiere berechtigt. Jeder Züchter füttert seine Tiere selbst. Hühner (Newcastle-Krankheit) und Kaninchen (RHD) müssen geimpft sein und beim Einsetzen der Tiere ist das Impfzeugnis ( Kopie ) vorzulegen. Bitte das Impfzeugnis mit Namen versehen. Tierverluste durch Verschulden der Ausstellungsleitung oder einer seiner Beauftragten, werden nach den üblichen Sätzen der Landesverbände entschädigt. Tierverluste oder andere Schäden an den Sachwerten sind bei höherer Gewalt vom Veranstalter nicht zu ersetzen. Sollte die Schau durch höhere Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse ausfallen, wird das Standgeld nach Abzug der tatsächlichen Kosten vergütet. Das Herausnehmen der Tiere aus den Käfigen ist von Nichtbeauftragten während der Ausstellung verboten. Zuwiderhandelnde können im Wiederholungsfalle von der Ausstellung verwiesen werden. Meldeschluss: Samstag, 3. September 2016. Ausstellungsbedingungen zur Kreisverbandsjungtierschau des KV Stuttgart am 18.09.2016 Ausstellungsleiter: Bernd Müller Max-Eyth-Str. 1/1 71672 Marbach Tel. 07144-81810 Die Meldungen sind unter gleichzeitiger Bezahlung der Standgelder abzugeben. Später eingehende Meldungen werden nicht angenommen. Standgeld je Tier oder Produkte 1. 00 € Jugendliche 0. 50 € Jede Rasse und jeder Farbenschlag muss mit dem jeweiligen Geschlecht auf dem Meldebogen gesondert angegeben werden. Die Personenbezogenen Daten werden im Katalog und auf der Kreisverbandsseite ( www.kreisverband-stuttgart.de ) und auf der Seite des Kleintierzuchtverein Neuwirtshaus ( www.klzvneuwirtshaus.de)veröffentlicht. Aufbau : der Käfige am Samstag, 17.09.2016, ab 09.00 Uhr. Einsetzen : der Tiere am Samstag, 17.09.2016, 17.00 – 20.00 Uhr und Sonntag, 18.09.2016 7.00 – 7.30 Uhr Bewerten: der Tiere am Sonntag, 18.09.2016 ab 08.00 Uhr. Die Schau ist am Sonntag ab 11 Uhr geöffnet. Die Preisverteilung und die Siegerehrung finden am Sonntag, den 18.09.2016 ab 15 Uhr statt. Das Aussetzen erfolgt am Sonntag ab 16.00 Uhr. Meldungen können nur auf den vom Kreisverband Stuttgart bzw. Kleintierzuchtverein Neuwirtshaus ausgegebenen Meldebogen in einfacher Fertigung abgegeben werden. Unleserliche und unvollständig ausgefüllte Meldebogen werden nicht entgegengenommen. Inserate für unseren Katalog sollten bis zum 03.09.2016 abgegeben werden. Eine Digitale Vorlage muss an folgende Adresse [email protected] geschickt werden. Einspruchsfrist: Widerpruch gegen die Entscheidungen der Tierbewertung und Wettbewerbe müssen bei der Schauleitung vom Züchter selbst, (AAB) eingelegt werden. Diese muss in schriftlicher Form erfolgen.
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