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Amtsblatt für die Stadt Speyer
Nr. 022/2016
Ausgabedatum: 03.06.2016
Herausgeber
Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis:
Stadt Speyer
I.
II.
Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Lieferung von Flüssigstreustoff
Landesamt für Steuern – Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht
Seite 1
Seite 2
III.
Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 21.06.2016
Seite 3
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Stadthaus
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
I.
Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A
Die Stadt Speyer schreibt aus:
„Lieferung von Flüssigstreustoff“ Vergabe-Nr. SSPE-2016-0040
a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer
b) Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Bei der Leistung handelt es sich um die Lieferung von Flüssigstreustoff (Mg Cl
Magnesium Chlorid) für den Straßenwinterdienst zu der im LV angegebenen
Empfangsstelle des Auftragssgebers.
e) Aufteilung in Lose: nein
f)
Zulassung von Nebenangeboten: nein
g) Ausführungsfrist: Verbindliche Ausführungsfrist:
Die Lieferung des
Streumittels sollte bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres abgeschlossen
sein
h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de kostenfrei
Telefon
(06232) 142383
i)
Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Abholung vom 06. Juni 2016 bis 29. Juni 2016 (nur vormittags mit vorheriger
Ankündigung)
Stadtverwaltung Speyer
-VergabestelleMaximilianstr. 100
Zimmer 015
67346 Speyer
Telefax
(06232) 142498
E-Mail
[email protected]
Internet
www.speyer.de
j)
k)
l)
Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 30.06.2016, 10.00 Uhr
Sicherheitsleistungen:
Zahlungsbedingungen: VOL/B
m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: siehe Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung
n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
o)
Zuschlagskriterien und Bindefrist: die Bindefrist endet am 27.07.2016,
Entscheidungskriterien siehe Leistungsbeschreibung
FB 1-110
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II.
Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht
Überprüfung alle drei Jahre – Finanzämter verschicken Aufforderung
Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen,
die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (z.B. Sport- und
Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindergärten, Naturschutzvereine
usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die
Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zu diesem
Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung
(Vordruck Gem 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw.
Geschäftsberichte beifügen.
Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von
der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden
aber in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur
Abgabe der genannten Unterlagen erhalten.
Wie bei anderen Steuerpflichtigen werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr
an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu
übermitteln. Da dies zurzeit elektronisch über ELSTER nicht möglich ist, können die
benötigten Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de (Formularcenter >
Formulare A – Z > Gemeinnützigkeit) als ausfüllbare pdf-Datei heruntergeladen
und ausgedruckt werden. Wenn die Vereine bzw. ihre Vorstände über keinen
Internetzugang verfügen, können die Vordrucke ausnahmsweise bei dem
zuständigen Finanzamt abgeholt werden.
Landesamt für Steuern /
Finanzamt Speyer-Germersheim
Johannesstr. 9-12
67346 Speyer
lfst.fin-rlp / FB 1-110
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Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 03.06.2016
Seite 2
Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
[email protected]
www.verbraucherzentrale-rlp.de
III. Energieberatung:
Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen?
Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein
ineffizientes Heizsystem ist eine dauerhafte Geldgrube. So kann manches
„Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen.
Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen
Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies
einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu
bekommen.
Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht
immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre –
und der hängt von den Gewohnheiten der Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen
den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. Der errechnete Bedarf fällt
häufig zu hoch aus.
Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, daher kursieren
Energieausweise nebeneinander, die hinsichtlich des Energieverbrauchs alte und
neue Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte
von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis
noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen
energetischen Standard entspricht. Ab Mai 2014 ausgestellte Ausweise geben dem
Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100-200
Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E.
In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs gesamte Haus nicht
jedoch für die einzelne Wohnung. Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt
aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten
Häusern. Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann
in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte.
Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach
Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet
Hauskäufern eine kostenlose persönliche Erstberatung zur Einschätzung des
Modernisierungsbedarfs.
Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem 21.06.2016 von 16.00 bis 20.30 Uhr
Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr.
12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110
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Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 03.06.2016
Seite 3
Behördenrufnummer 115
Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen,
eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von
8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
FB 1-110
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Stadtverwaltung Speyer, 03.06.2016
Hansjörg Eger
Oberbürgermeister
Bezugsnachweis:
Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich
wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der
Stadtverwaltung Speyer
Abteilung Hauptverwaltung
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €)
je Ausgabe bei Lieferung frei Haus.
Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet
unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt
Stadt Speyer
110/Mü
Amtsblatt 03.06.2016
Seite 4