Amtsblatt für die Stadt Speyer Nr. 022/2016 Ausgabedatum: 03.06.2016 Herausgeber Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: Stadt Speyer I. II. Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Lieferung von Flüssigstreustoff Landesamt für Steuern – Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht Seite 1 Seite 2 III. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 21.06.2016 Seite 3 ___________________________________________________ Stadthaus Maximilianstraße 100 67346 Speyer I. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A Die Stadt Speyer schreibt aus: „Lieferung von Flüssigstreustoff“ Vergabe-Nr. SSPE-2016-0040 a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle– Maximilianstr. 100 67346 Speyer b) Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: Bei der Leistung handelt es sich um die Lieferung von Flüssigstreustoff (Mg Cl Magnesium Chlorid) für den Straßenwinterdienst zu der im LV angegebenen Empfangsstelle des Auftragssgebers. e) Aufteilung in Lose: nein f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Ausführungsfrist: Verbindliche Ausführungsfrist: Die Lieferung des Streumittels sollte bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein h) Herunterladen der Unterlagen www.auftragsboerse.de kostenfrei Telefon (06232) 142383 i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen: Abholung vom 06. Juni 2016 bis 29. Juni 2016 (nur vormittags mit vorheriger Ankündigung) Stadtverwaltung Speyer -VergabestelleMaximilianstr. 100 Zimmer 015 67346 Speyer Telefax (06232) 142498 E-Mail [email protected] Internet www.speyer.de j) k) l) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis 30.06.2016, 10.00 Uhr Sicherheitsleistungen: Zahlungsbedingungen: VOL/B m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter o) Zuschlagskriterien und Bindefrist: die Bindefrist endet am 27.07.2016, Entscheidungskriterien siehe Leistungsbeschreibung FB 1-110 _______________________________________________ II. Steuererklärung auch für steuerbefreite Vereine Pflicht Überprüfung alle drei Jahre – Finanzämter verschicken Aufforderung Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (z.B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindergärten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben. Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck Gem 1) abgeben und Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte beifügen. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen identisch ist, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen. Viele werden aber in den nächsten Tagen eine schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der genannten Unterlagen erhalten. Wie bei anderen Steuerpflichtigen werden keine Steuererklärungs-Formulare mehr an die Vereine versandt. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Da dies zurzeit elektronisch über ELSTER nicht möglich ist, können die benötigten Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de (Formularcenter > Formulare A – Z > Gemeinnützigkeit) als ausfüllbare pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wenn die Vereine bzw. ihre Vorstände über keinen Internetzugang verfügen, können die Vordrucke ausnahmsweise bei dem zuständigen Finanzamt abgeholt werden. Landesamt für Steuern / Finanzamt Speyer-Germersheim Johannesstr. 9-12 67346 Speyer lfst.fin-rlp / FB 1-110 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 03.06.2016 Seite 2 Verbraucherberatung Bahnhofstraße 1 67059 Ludwigshafen Pressestelle 06131/28 48 85 Telefax 06131/28 48 66 [email protected] www.verbraucherzentrale-rlp.de III. Energieberatung: Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen? Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem ist eine dauerhafte Geldgrube. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen. Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen. Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt von den Gewohnheiten der Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses. Der errechnete Bedarf fällt häufig zu hoch aus. Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die hinsichtlich des Energieverbrauchs alte und neue Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Ab Mai 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100-200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E. In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs gesamte Haus nicht jedoch für die einzelne Wohnung. Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte. Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine kostenlose persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs. Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem 21.06.2016 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB 1-110 _______________________________________________ Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 03.06.2016 Seite 3 Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115? Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft. Probieren Sie es doch einfach einmal aus! FB 1-110 _______________________________________________ Stadtverwaltung Speyer, 03.06.2016 Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der Stadt Speyer für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer Abteilung Hauptverwaltung Maximilianstraße 100 67346 Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 € (Jahresabo 61,00 €) je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet unter der Adresse: www.speyer.de/de/rathaus/amtsblatt Stadt Speyer 110/Mü Amtsblatt 03.06.2016 Seite 4
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