Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen Infoblatt zum Antrag auf Wechsel des Studienganges Allgemeines Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und derzeit an der TU Berlin immatrikuliert sind, nutzen Sie für den Wechsel Ihres Studienganges innerhalb der TU Berlin den „Antrag auf Wechsel des Studienganges“, den Sie sich unter folgendem Link ausdrucken können: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782 Lesen Sie Ihren Zulassungsbescheid sorgfältig durch und reichen Sie alle für die Immatrikulation geforderten Unterlagen bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist persönlich im Campus Center der TU Berlin (Hauptgebäude, Raum H 30) oder per Post ein (die Anschrift können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen). Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber, die sich frist- und formgerecht über uni-assist e.V. beworben und den Zulassungsbescheid der TU Berlin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) erhalten haben: Unterlagen für die Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung frist- und formgerecht bei uni-assist e.V. eingereicht haben, müssen im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nicht noch einmal eingereicht werden! Gebühr und Beiträge Höhe der Gebühr und Beiträge zum Wintersemester 2016/17: Euro 303,39 Bankverbindung der TU Berlin: Empfänger/in Kasse der TU Berlin Bankname Berliner Volksbank eG IBAN DE95 100 900 00 88 410 150 20 BIC BEVODEBB Verwendungszweck Name, Matrikelnummer, Semester Informationen zur Zusammensetzung der Gebühr und Beiträge finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 76322 Aufenthaltserlaubnis Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis zu „studienvorbereitenden Maßnahmen“ bzw. „ zum Studium“ ist der Wechsel des Studienganges an der TU Berlin nicht möglich. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens am 01. Oktober 2016 gültig sein. Sofern in der Aufenthaltserlaubnis oder in der Aufenthaltstitelkarte ein Zusatzblatt erwähnt wird, ist zusätzlich auch das Zusatzblatt (im Pass meistens einseitig; mit Aufenthaltstitelkarte sechsseitig) in einfacher Kopie einzureichen. Krankenversicherung Studierende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen in Deutschland der Krankenversicherungspflicht und müssen daher zur Einschreibung nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, reichen Sie eine „Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ Ihrer Krankenkasse im Original ein. Wenn Sie privat versichert oder in Ihrem Heimatland versichert sind, reichen Sie einen Nachweis über die „Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende“ von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse (in einfacher Kopie) ein. Folgende Nachweise werden nicht anerkannt: Mitgliedsbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen von privaten Krankenversicherungen, Kopien von Versicherungskarten oder Gesundheitskarten (z.B. European Health Insurance Card)! Servicebereich IA 2 Bachelor International: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75216 Mai 2016
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