PDF Sachsen - ver.di b+b

Seminare für Interessenvertretungen
Sachsen
2016
Inhalt
Wir über uns
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Unser System der Grundqualifizierung
Unser pädagogisches Konzept
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Seminarübersicht
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Seminare
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)
SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG)
Schwerbehindertenvertretung
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
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JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
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Das besondere Angebot
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
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Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – speziell für Ersatzmitglieder
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation
der Arbeit
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
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Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung
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Inhalt
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten
des Personalrats
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Arbeitsorganisation
Erfolgreich leiten 1
Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Grundseminar
Erfolgreich leiten 2
Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Aufbauseminar
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung
Kommunikation und Zusammenarbeit
Erfolgreiches Konfliktmanagement
Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen
Arbeitsrecht
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Grundseminar zum Arbeitsrecht
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung
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Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Lebensarbeitszeitkonten
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche
Interessenvertretungen
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Beurteilen allein genügt nicht!
Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
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N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Inhalt
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
EDV- und Technologieentwicklung
Arbeitnehmerdatenschutz: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung
von Unternehmensleitungen
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2)
Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
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Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Hinweise zu unseren Seminaren
Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Tagungsstätten
Freistellung und Kostenübernahme
Musterformular Beschluss
Musterformular Mitteilung
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
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Wir über uns
ver.di Bildung + Beratung ...
... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell
für die Qualifizierung von Betriebsrats- und
Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von
Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:
Ihre Ansprechpartner/-innen
Bärbel Kegel
Fon 0351 205 740-12
[email protected]
Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.
Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.
Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für
ihre Funktion.
Ihre Vorteile
Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die
Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie
intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.
Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!
Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:
Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer
Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard
(Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert.
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Ramona Putzing
Fon 0351 205 740-13
[email protected]
Bildungsberatung und Konzepte:
Attila Peeck-Preimusz
Fon 0351 205 740-11
[email protected]
ver.di Bildung + Beratung
Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Sachsen
Behringstr. 45
01159 Dresden
Fon 0351 205 740-0
Fax 0351 205 740-14
[email protected]
sachsen.verdi-bub.de
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Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten
will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit
dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang
an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt.
Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in
Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle
Programme an:
Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und
Mitarbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen.
Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen
Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen
Fachbereich 06: Bund und Länder
Fachbereich 07: Gemeinden
Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie
Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr
Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie
im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme
Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren
gezielt aus.
Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.
Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation
entscheidend mitzubestimmen.
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Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren
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Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der
Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation
mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen.
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Unser System der Grundqualifizierung
FÜR BETRIEBSRATS MITGLIEDER
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung:
Einführung und Überblick (BR 1)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung:
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*
* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch
an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.
FÜR PERSONALRATS MITGLIEDER
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)
Diese Reihe vermittelt Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes.
FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN
JAV-Praxis 1
JAV-Praxis 2
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Unser pädagogisches Konzept
Ihre Stärke ist unser Ziel
Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können:
Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.
Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch
einsetzen.
Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen.
Lernen mit effizienten Methoden
Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten
wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge
ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das
Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und
Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis.
Die Leitung unserer Seminare
Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem
Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus
verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen
und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr
individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der
Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie
Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
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Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten
Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats- oder JAV-Mitglied gesammelt.
Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber
nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in
der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a.
Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen
und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching.
96 %
unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen
der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!
Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Januar
05.01.2016
06.01.2016
11.01.2016
11.01.– 15.01.2016
11.01.– 15.01.2016
12.01.2016
13.01.2016
18.01.2016
18.01.– 22.01.2016
18.01.– 22.01.2016
18.01.– 22.01.2016
18.01.– 22.01.2016
19.01.2016
Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Leipzig
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
(Volkshaus)
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Zwickau
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Radebeul
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Radebeul
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Bautzen
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Chemnitz
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Berlin (Mitte)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Dresden
Mensch geht vor!
(Laubegast)
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Leipzig
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Leipzig
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Leipzig
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
(Volkshaus)
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1700-1601051
55
1700-1601061
55
1700-1601113
55
1700-1601111
21
1700-1601112
23
1700-1601121
55
1700-1601131
55
1700-1601184
55
1300-1601181
25
1700-1601181
22
1700-1601182
24
1700-1601183
63
1700-1601191
55
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Seminarübersicht
Termin
Ort
20.01.2016
Bautzen
Thema
Hinweis
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
25.01.2016
Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
26.01.2016
Zwickau
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
26.01.– 29.01.2016 Dresden
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
(Laubegast)
Grundseminar zum Arbeitsrecht
27.01.2016
Bautzen
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Seminar-Nr.
Seite
1700-1601201
55
1700-1601252
55
1700-1601261
55
1700-1601262
62
1700-1601271
55
1700-1602013
55
1700-1602012
23
SF-16020103
75
1700-1602021
55
SF-16020204
78
1700-1602031
55
1700-1602081
55
Februar
01.02.2016
Leipzig
(Volkshaus)
01.02.– 05.02.2016 ChemnitzRöhrsdorf
01.02.– 05.02.2016 Saalfeld
02.02.2016
AnnabergBuchholz
02.02.– 05.02.2016 Saalfeld
10
03.02.2016
Chemnitz
08.02.2016
Bautzen
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
Kooperationsseminar mit der
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
Kooperationsseminar mit der
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
Seminarübersicht
Termin
Ort
08.02.– 12.02.2016 Berlin (Mitte)
Thema
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
08.02.– 12.02.2016 Saalfeld
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
08.02.– 12.02.2016 Saalfeld
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
10.02.2016
Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
15.02.2016
Leipzig
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
(Volkshaus)
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
15.02.– 19.02.2016 Berlin
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
(Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
16.02.– 18.02.2016 Leipzig
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung55
17.02.2016
Zwickau
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
22.02.2016
Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
22.02.– 26.02.2016 Altenberg/
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
OT Zinnwald
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
22.02.– 26.02.2016 Altenberg/
Mensch geht vor!
OT Zinnwald
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
24.02.2016
Chemnitz
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz
für das Land Sachsen
29.02.– 04.03.2016 Dresden
Agieren statt reagieren
(Laubegast)
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
29.02.– 04.03.2016 ChemnitzArbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Röhrsdorf
Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung
Hinweis
Seminar-Nr.
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1602081
26
1700-1602082
33
1700-1602083
34
1700-1602101
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1700-1602151
55
1300-1602151
30
1700-1602161
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1700-1602171
55
1700-1602223
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1700-1602221
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1700-1602222
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1700-1602241
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1700-1602291
23
1700-1602292
65
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Seite
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
11
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
März
07.03.– 08.03.2016 Radebeul
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
07.03.– 11.03.2016 Berlin
Beschäftigung fördern und sichern
(Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
07.03.– 11.03.2016 Radebeul
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht
07.03.– 11.03.2016 Radebeul
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
09.03.– 11.03.2016 Berlin
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
(Wannsee)
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
14.03.– 15.03.2016 Berlin
Die gute Personalversammlung
(Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
14.03.– 18.03.2016 Bautzen
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
14.03.– 18.03.2016 Bautzen
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
21.03.– 23.03.2016 Saalfeld
Beurteilen allein genügt nicht!
Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen
21.03.– 24.03.2016 Leipzig
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Grundseminar zum Arbeitsrecht
1700-1603073
58
1300-1603071
31
1700-1603071
64
1700-1603072
24
Kooperationsseminar mit
1500-1603091
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
51
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1603147
59
1700-1603141
21
1700-1603142
22
SF-16032102
79
1700-1603211
62
1300-1604041
25
1700-1604042
63
SF-16040403
81
1700-1604051
46
1700-1604061
44
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Kooperationsseminar mit der
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
April
04.04.– 08.04.2016 Berlin
(Wannsee)
04.04.– 08.04.2016 Dresden
(Laubegast)
04.04.– 08.04.2016 Saalfeld
05.04.2016
06.04.2016
12
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Dresden
Haftung auch als Betriebsrat?
(Hauptbahnhof) Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Dresden
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
(Hauptbahnhof) Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Kooperationsseminar mit der
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
11.04.– 13.04.2016 Berlin
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
(Köpenicker Str.) Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
11.04.– 14.04.2016 Radebeul
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
11.04.– 15.04.2016 Radebeul
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
13.04.– 15.04.2016 Walsrode
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten
Arbeitszeitgestaltung nutzen
18.04.– 20.04.2016 Steinbach/
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Taunus
18.04.– 22.04.2016 Chemnitz
Mensch geht vor!
-Röhrsdorf
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
18.04.– 22.04.2016 Oberhof
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt
25.04.– 27.04.2016 Berlin
Teilzeit- und Befristungsgesetz
(Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
25.04.– 27.04.2016 Steinbach/
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Taunus
25.04.– 29.04.2016 Bautzen
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
26.04.– 28.04.2016 Bautzen
Erfolgreich leiten 1
Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Grundseminar
Hinweis
Seminar-Nr.
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1604111
68
1700-1604112
90
1700-1604111
21
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
2100-1604131
72
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1604184
70
1700-1604181
22
1700-1604182
66
1300-1604251
69
1600-1604252
48
1700-1604251
23
1700-1604261
56
1300-1605091
26
1700-1605091
24
1700-1605171
62
Kooperationsseminar mit
1500-1605182
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
67
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Seite
Mai
09.05.– 13.05.2016 Berlin
(Wannsee)
09.05.– 13.05.2016 Bautzen
17.05.– 20.05.2016 Bautzen
18.05.– 20.05.2016 Mosbach
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Grundseminar zum Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
13
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
18.05.– 20.05.2016 BielefeldSennestadt
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
19.05.2016
Berlin
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
(Ostbahnhof)
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
23.05.– 25.05.2016 Radebeul
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
23.05.– 27.05.2016 Altenberg/
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
OT Zinnwald
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
23.05.– 27.05.2016 Kurort
Mensch geht vor!
Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
30.05.– 31.05.2016 Leipzig
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
30.05.– 01.06.2016 Donauwörth
Erfolgreiches Konfliktmanagement
Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen
30.05.– 03.06.2016 Berlin (Mitte)
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
30.05.– 03.06.2016 Kurort
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Oberwiesenthal Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Hinweis
Seminar-Nr.
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
2100-1605182
53
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1605191
86
1700-1605233
71
1700-1605231
21
1700-1605232
22
1700-1605302
58
1806-1605301
61
1300-1605301
25
1700-1605301
63
1700-1606011
1300-1606061
45
54
1700-1606061
23
2100-1606132
74
1600-1606132
47
1700-1606131
21
1700-1606132
24
Kooperationsseminar
mit ver.di b+ b Bayern
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Seite
Juni
01.06.– 03.06.2016 Leipzig
Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – speziell für Ersatzmitglieder
06.06.2016
Berlin
Interkommunale Zusammenarbeit
(Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten
des Personalrats
06.06.– 10.06.2016 Leipzig
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
13.06.2016
Hannover
Lebensarbeitszeitkonten
13.06.– 15.06.2016 Steinbach/
Taunus
13.06.– 17.06.2016 ChemnitzRöhrsdorf
13.06.– 17.06.2016 ChemnitzRöhrsdorf
14
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung
und Organisation der Arbeit
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hamburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
15.06.2016
Dresden
Achtung, ich kann nicht mehr!
(Hauptbahnhof) Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
20.06.– 24.06.2016 Oberhof
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt
21.06.– 23.06.2016 Bautzen
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
21.06.– 23.06.2016 Waldheim
SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)
27.06.– 01.07.2016 Berlin
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
(Ostbahnhof)
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
27.06.– 01.07.2016 Dresden
Mensch geht vor!
(Laubegast)
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Seminar-Nr.
Seite
1700-1606151
80
1700-1606201
66
1700-1606211
83
1700-1606212
28
1300-1606271
27
1700-1606271
22
Kooperationsseminar mit
1500-1607041
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Kooperationsseminar mit
1600-1607112
ver.di b+ b Hessen
51
1700-1608011
24
1700-1608081
22
1700-1608151
65
1700-1608161
58
1700-1608162
28
1300-1608221
25
1700-1608221
23
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Juli
04.07.– 06.07.2016 Mosbach
11.07.– 13.07.2016 Frankfurt
am Main
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
49
August
01.08.– 05.08.2016 Kurort
Beständig ist allein der Wandel!
Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
08.08.– 12.08.2016 Leipzig
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
15.08.– 19.08.2016 Kurort
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Oberwiesenthal Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung
16.08.– 17.08.2016 Bautzen
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
16.08.– 18.08.2016 Waldheim
SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)
22.08.– 26.08.2016 Berlin
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
(Wannsee)
Einführung und Überblick (PR 1)
22.08.– 26.08.2016 Kurort
Agieren statt reagieren
Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
15
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
29.08.– 02.09.2016 Kurort
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
29.08.– 02.09.2016 Saalfeld
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
30.08.– 02.09.2016 Kurort
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Oberwiesenthal Grundseminar zum Arbeitsrecht
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
1700-1608292
21
SF-16082902
76
1700-1608301
62
1700-1609061
43
1663-1609122
87
1700-1609123
91
1700-1609121
21
1700-1609122
22
1700-1609131
29
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1663-1609192
88
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1609191
26
1300-1609192
31
1700-1609191
63
Kooperationsseminar mit
1500-1609211
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
52
1700-1609211
57
Kooperationsseminar mit der
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
September
06.09.– 08.09.2016 Leipzig
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
12.09.– 14.09.2016 Saalfeld
Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
in der Altenpflege
12.09.– 14.09.2016 Radebeul
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
12.09.– 16.09.2016 Dresden
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
(Laubegast)
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
12.09.– 16.09.2016 Radebeul
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
13.09.– 15.09.2016 Waldheim
SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG)
19.09.– 21.09.2016 Saalfeld
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung
von Unternehmensleitungen
19.09.– 23.09.2016 Berlin (Mitte)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
19.09.– 23.09.2016 Berlin
Beschäftigung fördern und sichern
(Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
19.09.– 23.09.2016 ChemnitzSie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Röhrsdorf
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
21.09.– 23.09.2016 Berlin
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
(Wannsee)
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
21.09.– 23.09.2016 ChemnitzErfolgreich leiten 2
Röhrsdorf
Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Aufbauseminar
16
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Seminarübersicht
Termin
Ort
26.09.– 30.09.2016 ChemnitzRöhrsdorf
27.09.– 29.09.2016 Dresden
(Laubegast)
Thema
Hinweis
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Seminar-Nr.
Seite
1700-1609261
64
1700-1609271
84
Die gute Personalversammlung
Kooperationsseminar mit
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Kooperationsseminar mit
Einführung und Überblick (PR 1)
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt
SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Kooperationsseminar mit
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1610102
59
1300-1610101
25
1700-1610101
65
1700-1610102
77
1700-1610171
23
1700-1610172
66
1700-1610181
28
1700-1610241
22
1700-1610242
24
1300-1610311
26
Arbeitnehmerdatenschutz: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Grundseminar zum Arbeitsrecht
Berlin
Interkommunale Zusammenarbeit
Kooperationsseminar mit
(Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Oktober
10.10.– 11.10.2016 Berlin
(Ostbahnhof)
10.10.– 14.10.2016 Berlin (Mitte)
10.10.– 14.10.2016 ChemnitzRöhrsdorf
10.10.– 14.10.2016 Dresden
(Laubegast)
17.10.– 21.10.2016 Dresden
(Laubegast)
17.10.– 21.10.2016 Saalfeld
18.10.– 20.10.2016 Waldheim
24.10.– 28.10.2016 Altenberg/
OT Zinnwald
24.10.– 28.10.2016 Dresden
(Laubegast)
31.10.– 04.11.2016 Berlin
(Wannsee)
November
01.11.– 03.11.2016 Dresden
(Laubegast)
01.11.– 04.11.2016 Radebeul
1700-1611012
85
1700-1611011
62
02.11.2016
1300-1611022
54
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
17
Seminarübersicht
Termin
Ort
07.11.– 08.11.2016 Steinbach/
Taunus
07.11.– 11.11.2016 Oberhof
Thema
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt
08.11.– 10.11.2016 Waldheim
SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG)
09.11.– 10.11.2016 ChemnitzWer macht das Protokoll?
Röhrsdorf
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
14.11.– 18.11.2016 Saalfeld
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
15.11.– 17.11.2016 Frankfurt
Außertarifliche Angestellte
am Main
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
21.11.– 23.11.2016 Mosbach
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw.
bestehenden Dienstvereinbarungen
21.11.– 25.11.2016 Berlin
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
(Köpenicker Str.) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
21.11.– 25.11.2016 Radebeul
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
21.11.– 25.11.2016 Radebeul
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
23.11.– 25.11.2016 Mosbach
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
28.11.– 30.11.2016 Saalfeld
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2)
Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten
28.11.– 02.12.2016 Berlin
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
(Ostbahnhof)
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
28.11.– 02.12.2016 Altenberg/
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
OT Zinnwald
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
28.11.– 02.12.2016 Dresden
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
(Laubegast)
Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht
18
Hinweis
Seminar-Nr.
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1611075
73
1700-1611071
66
1700-1611081
29
1700-1611091
58
Kooperationsseminar mit der
SF-16111404
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
Kooperationsseminar mit
1600-1611151
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
1500-1611212
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
82
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Seite
49
52
1300-1611211
32
1700-1611211
22
1700-1611212
63
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
1600-1611231
53
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1663-1611281
89
1300-1611283
27
1700-1611281
21
1700-1611282
64
Seminarübersicht
Termin
Ort
Thema
Hinweis
Seminar-Nr.
Seite
Dezember
05.12.– 09.12.2016 Altenberg/
OT Zinnwald
05.12.– 09.12.2016 Altenberg/
OT Zinnwald
07.12.2016
Frankfurt
am Main
07.12.– 09.12.2016 Saalfeld
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Beurteilen allein genügt nicht!
Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen
1700-1612051
23
1700-1612052
24
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Hessen
Kooperationsseminar mit der
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld
1600-1612071
86
SF-16120704
79
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
1300-1701091
25
1700-1701091
21
1300-1701161
26
1700-1701161
22
1700-1701231
23
1700-1701301
24
1700-1701302
63
1700-1702061
21
1700-1702072
28
1700-1702071
62
Januar 2017
09.01.– 13.01.2017 Berlin
(Wannsee)
09.01.– 13.01.2017 Bautzen
16.01.– 20.01.2017 Berlin
(Ostbahnhof)
16.01.– 20.01.2017 Bautzen
23.01.– 27.01.2017 Radebeul
30.01.– 03.02.2017 Leipzig
30.01.– 03.02.2017 Leipzig
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
Februar 2017
06.02.– 10.02.2017 Leipzig
07.02.– 09.02.2017 Waldheim
07.02.– 10.02.2017 Leipzig
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Grundseminar zum Arbeitsrecht
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
19
Seminarübersicht
Termin
Ort
27.02.– 03.03.2017 Leipzig
27.02.– 03.03.2017 Leipzig
Thema
Hinweis
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht
Seminar-Nr.
Seite
1700-1702271
22
1700-1702272
64
1700-1703061
23
1300-1703131
27
1700-1703131
24
1700-1703141
29
1700-1703201
21
1700-1703202
65
1700-1703271
22
1700-1703272
63
März 2017
06.03.– 10.03.2017 Altenberg/
OT Zinnwald
13.03.– 17.03.2017 Berlin
(Ostbahnhof)
13.03.– 17.03.2017 Kurort
Oberwiesenthal
14.03.– 16.03.2017 Waldheim
20.03.– 24.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf
20.03.– 24.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf
27.03.– 31.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf
27.03.– 31.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf
20
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG)
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Kooperationsseminar mit
ver.di b+ b Berlin-Brandenburg
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist
das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben
und Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen
nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und
Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des
Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als
Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell
zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.01.– 15.01.2016
Radebeul
1700-1601111
22.02.– 26.02.2016
1700-1602221
Altenberg/OT Zinnwald
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
14.03.– 18.03.2016
Bautzen
1700-1603141
Branche/Bereich
11.04.– 15.04.2016
Radebeul
1700-1604111
23.05.– 27.05.2016
1700-1605231
Altenberg/OT Zinnwald
13.06.– 17.06.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1606131
29.08.– 02.09.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1608292
12.09.– 16.09.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1609121
28.11.– 02.12.2016
1700-1611281
Altenberg/OT Zinnwald
09.01.– 13.01.2017
Bautzen
1700-1701091
06.02.– 10.02.2017
Leipzig
1700-1702061
20.03.– 24.03.2017
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1703201
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Die Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
21
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft
handeln zu können.
„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine
Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen
Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem
Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine
Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah
vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Grundsätze der Personalplanung
22
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1601181
Betriebsratsmitglieder
22.02.– 26.02.2016
1700-1602222
Altenberg/OT Zinnwald
14.03.– 18.03.2016
Bautzen
1700-1603142
18.04.– 22.04.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1604181
23.05.– 27.05.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1605232
27.06.– 01.07.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1606271
08.08.– 12.08.2016
Leipzig
1700-1608081
12.09.– 16.09.2016
Radebeul
1700-1609122
24.10.– 28.10.2016
1700-1610241
Altenberg/OT Zinnwald
21.11.– 25.11.2016
Radebeul
1700-1611211
16.01.– 20.01.2017
Bautzen
1700-1701161
27.02.– 03.03.2017
Leipzig
1700-1702271
27.03.– 31.03.2017
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1703271
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
BR-Grundqualifizierung
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse
über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im
Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen
zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur
betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und
zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar
erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses
Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein
hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.01.– 15.01.2016
Radebeul
1700-1601112
Betriebsratsmitglieder
01.02.– 05.02.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1602012
Branche/Bereich
29.02.– 04.03.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1602291
25.04.– 29.04.2016
Bautzen
1700-1604251
06.06.– 10.06.2016
Leipzig
1700-1606061
22.08.– 26.08.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1608221
17.10.– 21.10.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1610171
alle
05.12.– 09.12.2016
1700-1612051
Altenberg/OT Zinnwald
23.01.– 27.01.2017
Radebeul
1700-1701231
06.03.– 10.03.2017
1700-1703061
Altenberg/OT Zinnwald
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
23
BR-Grundqualifizierung
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Leipzig
1700-1601182
Betriebsratsmitglieder
07.03.– 11.03.2016
Radebeul
1700-1603072
Branche/Bereich
09.05.– 13.05.2016
Bautzen
1700-1605091
13.06.– 17.06.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1606132
01.08.– 05.08.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1608011
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und
Belegschaft dar.
24.10.– 28.10.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1610242
30.01.– 03.02.2017
Leipzig
1700-1701301
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen
Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
13.03.– 17.03.2017
Kurort Oberwiesenthal
1700-1703131
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,
Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,
fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue
Qualifikationen zwingend erforderlich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten
des Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
24
alle
05.12.– 09.12.2016
1700-1612052
Altenberg/OT Zinnwald
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger
Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3
empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:
Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das
Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der
Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat
unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die
Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Berlin (Mitte)
1300-1601181
04.04.– 08.04.2016
Berlin (Wannsee)
1300-1604041
Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
30.05.– 03.06.2016
Berlin (Mitte)
1300-1605301
22.08.– 26.08.2016
Berlin (Wannsee)
1300-1608221
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
10.10.– 14.10.2016
Berlin (Mitte)
1300-1610101
Seminargebühr
09.01.– 13.01.2017
Berlin (Wannsee)
1300-1701091
Freistellung
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkung
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
25
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar
weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen,
um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten
wirksam vertreten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
08.02.– 12.02.2016
Berlin (Mitte)
1300-1602081
Personalratsmitglieder
09.05.– 13.05.2016
Berlin (Wannsee)
1300-1605091
Teilnahmevoraussetzungen
19.09.– 23.09.2016
Berlin (Mitte)
1300-1609191
31.10.– 04.11.2016
Berlin (Wannsee)
1300-1610311
16.01.– 20.01.2017
Berlin (Ostbahnhof)
1300-1701161
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Bemerkung
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
26
PR-Grundqualifizierung
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung
externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei
ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und
Zirkeln beteiligt.
Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier
ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang
mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung
von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in
diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und
Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.06.– 01.07.2016
Berlin (Ostbahnhof)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1606271
Personalratsmitglieder
28.11.– 02.12.2016
Berlin (Ostbahnhof)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1611283
13.03.– 17.03.2017
Berlin (Ostbahnhof)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1703131
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der PR-Grundseminare
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
27
PR-Grundqualifizierung
SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG)
Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten. Das klingt stark. Aber: Wie
geht das? Wer sind die Beschäftigten? Wo und wann müssen Personalräte informiert,
gefragt und angehört werden?
Das Seminar vermittelt erste Grundlagen der Personalratsarbeit. Damit es möglichst
konkret wird, werden die wichtigsten Paragrafen des SächsPersVG an Praxisbeispielen
erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen des Personalvertretungsrechts
Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Geschäftsführung des Personalrats
Überblick über die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten des Personalrats
Information der Beschäftigten durch den Personalrat; Zusammenarbeit mit den
Beschäftigten
Freistellung, Schulungsansprüche
Personelle und materielle Ansprüche
Stufenvertretung nach dem SächsPersVG
28
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.06.– 23.06.2016
Waldheim
1700-1606212
Personalratsmitglieder
16.08.– 18.08.2016
Waldheim
1700-1608162
Freistellung
18.10.– 20.10.2016
Waldheim
1700-1610181
07.02.– 09.02.2017
Waldheim
1700-1702072
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Seminargebühr
450,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
PR-Grundqualifizierung
SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG)
In diesem Seminar der Personalrats-Grundqualifizierung werden anknüpfend an die
Inhalte des Einführungsseminars Grundlagenkenntnisse zu Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten sowie Handlungsmöglichkeiten des Personalrats vermittelt.
Die Teilnehmer/-innen lernen die Bestimmungen des SächsPersVG bei personellen
Einzelmaßnahmen, sozialen Angelegenheiten, im Bereich des Arbeitsschutzes und
den Umgang mit dem Tarifvertrag kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen
Einführung in die Beteiligungsrechte des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten
Die Dienstvereinbarung
Die Mitwirkung des Personalrats im Bereich des Arbeitsschutzes
Personalrat und Tarifvertrag
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
13.09.– 15.09.2016
Waldheim
1700-1609131
Personalratsmitglieder
08.11.– 10.11.2016
Waldheim
1700-1611081
Teilnahmevoraussetzungen
14.03.– 16.03.2017
Waldheim
1700-1703141
Besuch des Grundseminars
„SächsPersVG: Einstieg
leicht gemacht“
Freistellung
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Seminargebühr
450,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
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29
Schwerbehindertenvertretung
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern
von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der
Interessenvertretung benötigen.
30
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
15.02.– 19.02.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1602151
Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/
Personalratsmitglieder,
Mitglieder der Mitarbeitervertretung
Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben,
Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
Referent
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die
betriebliche Praxis
Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung
Branche/Bereich
Helmfried Hauch
alle
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Schwerbehindertenvertretung
Beschäftigung fördern und sichern
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit
dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt
zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen.
In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit
den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.– 11.03.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1603071
Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/
Personalratsmitglieder
19.09.– 23.09.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1609192
Referent
Helmfried Hauch
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Grundseminars
„Die Pflichtquote allein
reicht nicht!“
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
31
Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der
Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis
hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund.
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten
und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten
bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind
wesentliche Inhalte des Seminars.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.11.– 25.11.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1611211
Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/
Personalratsmitglieder
Referent
Helmfried Hauch
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX,
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
32
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugendund Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der
sie alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar dabei das Betriebsverfassungs- bzw.
Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen/
dienstlichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen
erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten?
Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
08.02.– 12.02.2016
Saalfeld
1700-1602082
Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
730,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
Die Beziehungen zu Betriebs-/Personalrat, Arbeitgeber/Dienststelle und Gewerkschaft
Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
33
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die
praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis
zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis
eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie
können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle
Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
34
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
08.02.– 12.02.2016
Saalfeld
1700-1602083
Mitglieder der JAV
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
730,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch
ausbauen
können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt
a
bekommen.
b
Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:
„Betriebliche
Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“:
„Be
Qualifizierung
für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen
Qual
(und weitere Beschäftigte)
„Interessenvertretung
als Berufung“:
„Inter
Weiterbildung
für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und
W i
Weiter
stellvertretende
Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
stellver
„Qualifiziert
mit.bestimmen“:
„Qualif
Fortbildung
Fortbildu für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften,
Banken
und Versicherungen
Bank
Ba
nken
en u
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven
Lernprozess.
35
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Zertifizierte Weiterbildung
zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer
mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem
Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen
wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie
selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...
Betriebliche Konfliktberaterin/
betrieblicher Konfliktberater
Zertifizierte Weiterbildung
in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
36
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den
Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte
Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den
Konflikten gefunden wird.
Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen
erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen
lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.
Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden
können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit
Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine
aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Modul 1
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
31.10.2016 –02.11.2016
Walsrode
2100-1610311
Modul 2
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
16.01.2017 –19.01.2017
Walsrode
Modul 3
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
27.03.2017 – 30.03.2017
Walsrode
Modul 4
Abschlusskolloquium
Juni/Juli 2017
Hamburg
Reihe 2016/2017
N.N.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96
Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im
Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,
es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden
der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich
unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit
als Personalrat.“
Ferdinand Badtke
Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau
37
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
b+b
Zertifizierte Weiterbildung
Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung
oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Interessenvertretung als Berufung
Seminarreihe mit Universitätszertifikat
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende
Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Ein Kooperationsangebot von
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-
Das besonde
re
Angebot
tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
38
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Die Termine
Thema
Termin
Ort
Seminarnummer
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
16.03.2016 – 18.03.2016
Walsrode
IV-1603161
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
22.06.2016– 24.06.2016
Berlin (Wannsee)
IV-1606221
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
12.10.2016 – 14.10.2016
Saalfeld
IV-1610121
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
25.01.2017 –27.01.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1701251
Strategie, Taktikerin, Pokerface ...?
Professionell verhandeln
10.05.2017 – 12.05.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1705101
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der
Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25
[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“
hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als
Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit
macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es
jedem nur empfehlen.“
Sabine Blauth
Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal
Ein Kooperationsangebot von:
39
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
b+b
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,
seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Qualifiziert mit.bestimmen
Seminarreihen mit Universitätszertifikat
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
Die Seminarreihen
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser
Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,
um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
und um den Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Ein Kooperationsangebot von
Das besonde
re
Angebot
40
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die
Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Die Termine
Thema
Termin/Ort
Seminarnummer
Banken/Vers.
Kapitalges.
Ort
Modul A
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank
01.02.2016–03.02.2016
MB-1602011
MB-1602012
Hamburg
Modul B
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
25.04.2016 –27.04.2016
MB-1604251
MB-1604252
Berlin
Modul C
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
05.09.2016 –07.09.2016
MB-1609051
MB-1609052
Berlin
Modul D
Workshop Praxistransfer
30.01.2017 –31.01.2017
MB-1701301
MB-1701302
Berlin
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt
4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten
für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und
Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module;
eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Catrin Krüger-Thiemann
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück
Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen
Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich
empfehle daher die Teilnahme auch denen,
die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“
Ralf Neidhardt
Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse
Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung
41
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung –
Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten
Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.
42
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
16.02.– 18.02.2016
Leipzig
1700-1602161
Betriebsratsmitglieder
Referent
Wolfgang Herkt,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für
Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in
der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im
Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung
von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden
Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Teilnahmevoraussetzungen
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung,
Nachwirkung
Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten
Seminargebühr
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen
im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.09.– 08.09.2016
Leipzig
1700-1609061
Betriebsratsmitglieder
Referent
Wolfgang Herkt,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden
Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende
und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Teilnahmevoraussetzungen
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch
alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt
umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Freistellung
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder.
Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern
bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu
Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder
gesetzlich) und viele weitere mehr.
Besuch des BR-Grundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im
Betriebsrat
Bekanntmachung im Betrieb
Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
Mögliche Schritte zur Anpassung
43
Betriebsverfassungsrecht
Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel?
Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern
Sem.-Nr.
06.04.2016
1700-1604061
Dresden (Hauptbahnhof)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder,
Ersatzmitglieder
Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann
die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des
Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen,
werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied.
Branche/Bereich
In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es
sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15
Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben,
um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen.
260,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel?
Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das
Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.
gg
44
Termin/Ort
In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende
Fragen geklärt:
Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann
nicht? §§ 25 und 15 BetrVG
Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung
Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit
gehalten werden?
Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokollund Akteneinsicht
Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle
einsehen?
Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der
Betriebsratsarbeit
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
Betriebsverfassungsrecht
Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – speziell für Ersatzmitglieder
Plötzlich liegt sie auf Ihrem Tisch – die Einladung zur Betriebsratssitzung. Und schon
stehen Sie als Ersatzmitglied mitten im Betriebsratsleben und haben zunächst viele
Fragen: Wie läuft eine Betriebsratssitzung eigentlich ab? Wie erfolgen Entscheidungen?
Was hat es mit der korrekten Beschlussfassung auf sich, und was sind überhaupt die
Aufgaben des Betriebsrats?
Im Seminar wird ein Überblick über die Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere über die Rechte und Pflichten von Ersatzmitgliedern gegeben. Spezielle
Fragen, z.B. wann und wie ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrücken kann und
was dabei im Rahmen der Arbeitsbefreiung zu beachten ist, werden beantwortet.
Darüber hinaus erfolgt eine kurze Darstellung über die wichtigsten Beteiligungsrechte
des Betriebsrats.
Das Seminar vermittelt in kompakter Form notwendige Grundkenntnisse für Ersatzmitglieder, damit diese sich aktiv an der Betriebsratsarbeit beteiligen können.
Weitere Seminarinhalte in Stichworten:
Kompakter Überblick: Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes
Voraussetzungen des Nachrückens von Ersatzmitgliedern
Rechtsstellung, Freistellungsansprüche und Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern
Grundlagen zur Betriebsratssitzung: Einladung, Tagesordnung und Beschlussfassung
Überblick über die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
01.06.– 03.06.2016
Leipzig
1700-1606011
Betriebsratsmitglieder,
Ersatzmitglieder
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
620,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des
Arbeitgebers möglich.
45
Betriebsverfassungsrecht
Haftung auch als Betriebsrat?
Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder;
aktuelle Rechtsprechung des BGH
Termin/Ort
Sem.-Nr.
05.04.2016
1700-1604051
Dresden (Hauptbahnhof)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im
Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats.
Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese
dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz
verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen?
Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von
Beispielen anschaulich dargestellt.
Besuch des BR-Grundseminars
Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied
in seiner täglichen Praxis zu behaupten.
260,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen
Rechtliche Stellung des Betriebsrats
Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79,
120 BetrVG
Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten
Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss
Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
(BAG, BGH)
46
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
Betriebsverfassungsrecht
Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und
Organisation der Arbeit
Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern
nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in
denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein
Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine
Befugnisse?
Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und
die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien.
Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
13.06.– 15.06.2016
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1606132
Mitglieder von Konzernbetriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG
Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats
Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und
zwischen den Gremien
Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin
geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei?
Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse
des Konzernbetriebsrats
Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat
Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats
Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden.
47
Betriebsverfassungsrecht
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.
Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur
Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die
Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des
Unternehmens gegenüber dem EBR.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht
Definition: Europäischer Betriebsrat
Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen
Betriebsrats
EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess
Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats
Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen
(z.B. örtliche Betriebsräte)
Erforderliche Ressourcen des EBR
Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften
48
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
25.04.– 27.04.2016
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1604252
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Betriebsverfassungsrecht
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen
Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss
beteiligt werden?
Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten
dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten
Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht
Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle Rechtsprechung
Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten
Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen
AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags
Ziele und Strategien des Betriebsrats
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.07.– 13.07.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1607112
Betriebsratsmitglieder
15.11.– 17.11.2016
Frankfurt am Main Das Spenerhaus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1611151
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
49
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut
machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das
vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem
vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie
dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne.
www.verdi-bub.de/brwahl
Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl,
z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
50
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
Freistellung
§ 20 Abs. 3 BetrVG
Bemerkung
Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen
(getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem
Wahlverfahren) auf Anfrage
als Inhouse-Schulung an,
gerne auch auf Englisch.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle.
Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die
exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis
zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler
Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
09.03.– 11.03.2016
Berlin (Wannsee)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1603091
Personalratsmitglieder
04.07.– 06.07.2016
Mosbach
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1607041
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung
Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung
Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats
oder des Hauptpersonalrats
Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung
Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht
51
Personalvertretungsrecht
Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Dienstvereinbarungen
Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte
allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats.
Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt.
Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung
von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im
Personalrat
Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb
Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte
Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen –
wann und in welcher Form?
52
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.09.– 23.09.2016
Berlin (Wannsee)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1609211
Personalratsmitglieder
21.11.– 23.11.2016
Mosbach
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1611212
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Personalvertretungsrecht
Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen
im öffentlichen Dienst
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Termin/Ort
18.05.– 20.05.2016
2100-1605182
Bielefeld-Sennestadt
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hamburg
Personalratsmitglieder
Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es
existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch
interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private
Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede
bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen.
23.11.– 25.11.2016
Mosbach
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
Besuch des PR-Grundseminars
Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der
Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter
Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Sem.-Nr.
1600-1611231
Zielgruppe
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen
und Beteiligungsrechte der Personalräte
Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten
Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB
(Betriebsübergang)
Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
53
Personalvertretungsrecht
Interkommunale Zusammenarbeit
Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten
des Personalrats
Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam
betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur
einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe
hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung.
Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte
über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt.
Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für
die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt
die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte
sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung bedeuten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit
Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit
Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten
Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten (z.B. aus
Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen)
Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis
54
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
06.06.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1606061
Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenvertretung
02.11.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1611022
Branche/Bereich
Gemeinden
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
295,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Personalvertretungsrecht
Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das
Land Sachsen
Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die
ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen
beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und
Formvorschriften abhängig.
In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes
und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften
des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um
nicht fehlerhaft zu handeln.
Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach SächsPersVG:
www.verdi-bub.de/saechspersvg_wahl
Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und
Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf
häufig gestellte Fragen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
05.01.2016
Dresden (Mitte)
06.01.2016
Leipzig (Volkshaus)
11.01.2016
Zwickau
12.01.2016
Bautzen
13.01.2016
Dresden (Mitte)
18.01.2016
Chemnitz
19.01.2016
Leipzig (Volkshaus)
20.01.2016
Bautzen
25.01.2016
Dresden (Mitte)
26.01.2016
Zwickau
27.01.2016
Bautzen
01.02.2016
Leipzig (Volkshaus)
02.02.2016
Annaberg-Buchholz
03.02.2016
Chemnitz
08.02.2016
Bautzen
10.02.2016
Dresden (Mitte)
15.02.2016
Leipzig (Volkshaus)
17.02.2016
Zwickau
22.02.2016
Dresden (Mitte)
24.02.2016
Chemnitz
1700-1601051
Wahlvorstandsmitglieder
1700-1601061
Freistellung
1700-1601113
§ 24 i.V.m.
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
1700-1601121
Seminargebühr
1700-1601131
1700-1601184
220,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
1700-1601191
1700-1601201
1700-1601252
1700-1601261
1700-1601271
1700-1602013
1700-1602021
1700-1602031
1700-1602081
1700-1602101
1700-1602151
1700-1602171
1700-1602223
1700-1602241
55
Arbeitsorganisation
Erfolgreich leiten 1
Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Grundseminar
Das Leiten einer Interessenvertretung ist kein Zuckerschlecken. Niemand wird zur/zum
Vorsitzenden geboren, und durch die Wahl übertragen sich nicht automatisch alle
Fähigkeiten und Kompetenzen, die zum erfolgreichen Leiten von Gremien benötigt
werden.
In den zwei aufeinander aufbauenden 3-tägigen Seminarmodulen „Erfolgreich leiten
1 und 2“ werden auf der Grundlage der gesetzlich definierten Festlegungen nach dem
Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen die zentralen Aufgaben der Gremienvorsitzenden vermittelt.
Dabei geht es jedoch nicht nur um die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch um die
zielgerichtete Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Leitung des Gremiums.
Übungen und Rollenspiele unterstützen diese Arbeitsphase im Seminar.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Umfang der Arbeit eines Betriebs-/Personalrats
Inhaltliche Gestaltung der Arbeit des Betriebs-/Personalrats – vom Reagieren zum
Agieren
Die Vorbereitung und Durchführung von Beratungen des Betriebs-/Personalrats
Meine Ressourcen und Potenziale als Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in
Die Arbeitsteilung oder: Wie binde ich die Gremienmitglieder in die Arbeit ein?
Informationsarbeit nach innen und außen gewährleisten und sichern
56
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.04.– 28.04.2016
Bautzen
1700-1604261
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten
Referent
René Schäfer
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Seminargebühr
620,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Arbeitsorganisation
Erfolgreich leiten 2
Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Aufbauseminar
Dieses Seminar baut auf dem Seminar „Erfolgreich leiten 1“ auf. Der Schwerpunkt
liegt auf der planmäßigen Arbeit des Betriebs-/Personalrats und den möglichen
Führungsstilen.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.09.– 23.09.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1609211
Vorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten
Referent
René Schäfer
Es werden unterschiedliche Leitungsstile und deren Vor- und Nachteile behandelt.
Gleichzeitig spielt die Einbindung aller Mitglieder in die Arbeit des Gremiums sowie
der mögliche Umgang mit verschiedenen Fraktionen im Betriebs- bzw. Personalrat
eine Rolle.
Branche/Bereich
Dabei sollte jede/-r Vorsitzende oder Stellvertreter/-in seine/ihre Stärken, aber auch
die Schwächen erkennen, um eine möglichst erfolgreiche Arbeit zu erreichen. Denn
Erfolg in der Gremienarbeit schafft Anerkennung.
Besuch des Seminars
„Erfolgreich leiten 1“
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Auffrischung der Inhalte des Seminars „Erfolgreich leiten 1“
Die Leitung der Diskussion im Gremium
Der Arbeitsaufwand oder: Wie organisiere ich die Arbeit des Betriebs-/Personalrats?
Der Arbeitsplan – Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeit
Die Geschäftsordnung – mögliche Vor- oder Nachteile
Leitungsmethoden und deren Umsetzung in die Praxis
Meine Ressourcen – meine Potenziale
Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats nach innen und außen
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Seminargebühr
620,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
57
Arbeitsorganisation
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.– 08.03.2016
Radebeul
1700-1603073
30.05.– 31.05.2016
Leipzig
1700-1605302
Schriftführer/-innen und
Vorsitzende des Betriebs-/
Personalrats oder der
JAV/MAV
16.08.– 17.08.2016
Bautzen
1700-1608161
09.11.– 10.11.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1611091
Referent
Hans-Jürgen Kuropka
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen
begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete
Hilfestellung.
Branche/Bereich
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
Besuch des BR-/PR-/JAVGrundseminars
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
420,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
58
Arbeitsorganisation
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.
Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich
durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung
innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen
Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung
Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers
auf der Versammlung
Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
14.03.– 15.03.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1603147
Personalratsmitglieder
10.10.– 11.10.2016
Berlin (Ostbahnhof)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1610102
Referent
Karl-Heinz Hörning,
Kommunikationstrainer
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
575,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
59
Arbeitsorganisation
Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung
Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen bewährt es sich, mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium
durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach- und Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme der Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu identifizieren,
die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren, Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Vereinbarungen über
die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewählte und neu zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann aber auch genutzt
werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessenvertretungsarbeit
der letzten vier Jahre zu ziehen.
Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhaltlichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und
Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche
Interessenvertretungspraxis hilfreich sind.
Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von
mindestens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung.
Nach einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot.
60
Zielgruppe
Betriebsrats-/Personalrats-/
Mitarbeitervertretungsgremien
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Bemerkungen
Eine Durchführung ist
nur nach vorheriger
Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle
möglich.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Erfolgreiches Konfliktmanagement
Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen
Interessenvertretungen sind in ihrer Arbeit häufig mit Konflikten konfrontiert: als
Ratgeber und Schlichter, wenn es zu Konflikten innerhalb der Belegschaft oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kommt oder aber als Beteiligte, wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung auftreten. Nicht
zuletzt kann es auch innerhalb des Gremiums Spannungen und Streit geben, z.B.
wenn es um den „richtigen“ Weg der Interessenvertretung geht.
In all diesen Feldern mit Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen, ist eine
wichtige Voraussetzung erfolgreicher Interessenvertretungsarbeit. Das Seminar
macht die Teilnehmer/-innen mit den wichtigsten Grundlagen der Konflikterkennung
und -bearbeitung vertraut und vermittelt praxisorientierte Konfliktlösungsstrategien.
Im Seminar wechseln sich Informationseinheiten, Übungen und die Arbeit an Praxisbeispielen der Teilnehmer/-innen ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was sind Konflikte, wie entstehen sie?
Konflikte und ihre Ursachen in der Interessenvertretungsarbeit
Konflikte frühzeitig erkennen; erste Konfliktdiagnose
Rechtliche und soziale Ansätze zur Konfliktbearbeitung kennenlernen
Angemessenen Umgang mit Konflikten als Gremium und als Einzelperson einüben
Lösungen für Konflikte und Konfliktsituationen
Konstruktive Dialoge führen
Kommunikation in Konfliktsituationen trainieren
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
30.05.– 01.06.2016
Donauwörth
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Bayern
1806-1605301
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
61
Arbeitsrecht
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1
Grundseminar zum Arbeitsrecht
In diesem Grundseminar werden in kompakter Form die wichtigsten Themen und
Inhalte aus der Arbeitsrechtsreihe dargestellt. Das Seminar vermittelt Ihnen eine kompakte Einführung und einen Überblick über das Individualarbeitsrecht – von gesetzlichen Ansprüchen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über praxisrelevante
Fragen des Urlaubsrechts, unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen bis hin zu Teilzeitansprüchen aus den verschiedensten gesetzlichen Grundlagen. Alle Themen werden
unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung vermittelt und konsequent in praktischen Übungen umgesetzt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Systematik der Fallbearbeitung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere Anzeige- und Nachweispflichten
Entstehung, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen
Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
Gleichbehandlungsgrundsatz und AGG
Ansprüche auf Teilzeitarbeit und Erhöhung der Arbeitszeit
62
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
26.01.– 29.01.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1601262
21.03.– 24.03.2016
Leipzig
1700-1603211
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
17.05.– 20.05.2016
Bautzen
1700-1605171
Branche/Bereich
30.08.– 02.09.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1608301
01.11.– 04.11.2016
Radebeul
1700-1611011
Teilnahmevoraussetzungen
07.02.– 10.02.2017
Leipzig
1700-1702071
Besuch des BR-/PRGrundseminars
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
760,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
www.verdi-bub.de.
Arbeitsrecht
Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2
Aufbauseminar zum Arbeitsrecht
Das Seminar vertieft die im Grundseminar zum Arbeitsrecht kompakt erworbenen
Kenntnisse des Individualarbeitsrechts. Neben Fragen der Arbeitszeit werden in konzentrierter Form aktuelle Probleme beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge (mit
und ohne sachlichen Grund) sowie die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
durch Aufhebungsverträge dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung der Fragen rund um das Kündigungsrecht. Dabei werden jenseits der juristischen
Spitzfindigkeiten praxisnahe Antworten gesucht und konkrete Fälle aus dem beruflichen Alltag behandelt.
Durch die fallbezogene Arbeitsweise gewinnen Sie einen Einblick in die wesentlichen
arbeitsrechtlichen Themen des Seminars, sodass Sie als Betriebs- oder Personalratsmitglied für die Rechte der Beschäftigten eintreten können. Ein Besuch beim Arbeitsgericht ist Bestandteil dieses Seminars
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen zur Regelung der Arbeitszeit – Arbeitszeitgesetz
Befristung von Beschäftigungsverhältnissen
Die Abmahnung: Bedeutung im Arbeitsverhältnis
Änderungs- oder Beendigungskündigungen
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge
Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Arbeitsgerichtsbarkeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.01.– 22.01.2016
Leipzig
1700-1601183
04.04.– 08.04.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1604042
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
30.05.– 03.06.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1605301
Branche/Bereich
19.09.– 23.09.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1609191
21.11.– 25.11.2016
Radebeul
1700-1611212
30.01.– 03.02.2017
Leipzig
1700-1701302
27.03.– 31.03.2017
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1703272
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Sie suchten Gerechtigkeit
und fanden Urteile 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
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63
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht
Eine wesentliche Pflicht des Betriebs- bzw. Personalrats besteht darin, die Einhaltung
der Rechte zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen zu kontrollieren und durchzusetzen.
Teilweise finden sich diese gesetzlichen Schutzbestimmungen in Mitbestimmungstatbeständen wieder.
Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen werden in diesem
Seminar ausführlich und praxisorientiert behandelt sowie mit Beispielen aus der Rechtsprechung und der betrieblichen Praxis untermauert.
Damit die Seminarteilnehmer/-innen ihr Rechtsverständnis praxisnah erweitern können,
wird an einem Tag an Verhandlungen des Sozialgerichts der Region zu ausgewählten
Themen teilgenommen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen und Grundlagen der Arbeitsschutzgesetzgebung, Aufgaben und
Elemente des Sozialsystems, Verantwortung des Betriebs-/Personalrats
Arbeitnehmerschutzrechte: Arten, Inhalt, Zielgruppen, Träger; Aufgaben von
Arbeitgeber und Interessenvertretung
SGB IX: Schutz Behinderter, Gleichstellungsverfahren
Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungseinschränkung,
Fürsorgepflichten
Mutterschutz und Elternzeit: Besonderer Schutz von Schwangeren, Anspruch
auf Elternzeit, Anträge
Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Krankheit; Arbeitsunfälle und Berufskrankheit
Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten aus dem Arbeitsverhältnis und sich daraus ergebende Besonderheiten für die Interessenvertretung
64
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.03.– 11.03.2016
Radebeul
1700-1603071
26.09.– 30.09.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1609261
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
28.11.– 02.12.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1611282
27.02.– 03.03.2017
Leipzig
1700-1702272
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Sie suchten Gerechtigkeit
und fanden Urteile 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung
Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat bei der Auslegung und Anwendung von
Gesetzen große Bedeutung. Der Betriebs-/Personalrat kann seinen Aufgaben nur
nachkommen, wenn Kenntnisse aktueller rechtlicher Bestimmungen und ihrer Auslegung in seine Arbeit einfließen. Eine Teilnahme an ausgewählten Verhandlungen
beim Landesarbeitsgericht dient der Vertiefung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtssystematik und Rechtsgrundlagen
Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Arbeitsvertragsgestaltung und Aufgaben der Betriebs-/Personalräte
Auswertung der Rechtsprechung zu Fragen des Kündigungsschutzes
Neue Rechtsprechung zu Rechten, Ansprüchen und Aufgaben der Interessenvertretung nach § 99 BetrVG, § 75 BPersVG bzw. §§ 80 und 81 SächsPersVG
bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung
Neue Rechtsprechung zur Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, § 75 BPersVG
bzw. §§ 80 und 81 SächsPersVG
Information zu aktuellen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die
Arbeit der Betriebs-/Personalräte
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.02.– 04.03.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1602292
Betriebs-/Personalratsmitglieder
15.08.– 19.08.2016
Kurort Oberwiesenthal
1700-1608151
10.10.– 14.10.2016
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1610101
20.03.– 24.03.2017
Chemnitz-Röhrsdorf
1700-1703202
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Sie suchten Gerechtigkeit
und fanden Urteile 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bitte beachten:
Der Preis gilt nur für
Seminare in 2016. Den
Preis für die Seminare
in 2017 finden Sie
ab 1.10.2016 unter
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65
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder
Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet in letzter Instanz jährlich in ca. 2.000 Fällen über
streitige Verfahren aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei Problemen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (bei Streitfragen zwischen Personalrat und Dienstherrn ist das
Bundesverwaltungsgericht zuständig).
In diesem Seminar wird die Rechtsprechung des BAG des vergangenen Jahres ausgewertet, welche die Arbeit der Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder und die Arbeitsverhältnisse betrifft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtssystematik und Rechtsgrundlagen
Gestaltung von Verträgen (Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge usw.) unter
Beachtung der §§ 305 bis 310 BGB
Ansprüche auf Teilzeit, Arbeitszeitverteilung und befristete Arbeitsverträge mit
den entsprechenden Formvorschriften
Kündigungsschutz der Arbeitnehmer/-innen allgemein und Besonderheiten im
Zusammenhang mit Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
Ansprüche aus tarifvertraglichen Regelungen sowie deren Nachwirkung
Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Aufgaben für Betriebs- und Personalräte aus der behandelten aktuellen Rechtsprechung
Besuch des BAG zu Verfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten
66
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 22.04.2016
Oberhof
1700-1604182
Betriebs-/Personalratsmitglieder
20.06.– 24.06.2016
Oberhof
1700-1606201
17.10.– 21.10.2016
Saalfeld
1700-1610172
07.11.– 11.11.2016
Oberhof
1700-1611071
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Sie suchten Gerechtigkeit
und fanden Urteile 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG
Seminargebühr
880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte
des Betriebsrats
Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen
vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für
eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem
entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen
Altersversorgung vereinbaren.
Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen
Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der
Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in
der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.05.– 20.05.2016
Mosbach
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Rheinland-Pfalz/Saar
1500-1605182
Betriebsratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung
Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die
Beschäftigten
Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem
BetrAVG und zum Kapitalerhalt
Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)
Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche)
und Leistungsformen
Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung
Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers
Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
67
Arbeitsrecht
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe,
mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit
abschafft.
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen
Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht
die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien
werden vorgestellt.
Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem
Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher
werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich
ebenfalls in den Blick genommen.
Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme
Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb
Formen der Arbeitsbewertung
Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung
Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung
68
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 13.04.2016
Berlin (Köpenicker Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1604111
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder
Referentin
Rebekka Schmidt,
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Arbeitsrecht
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private
Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es
Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können.
Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen.
Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich
dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
(EuGH und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/
Dienstvereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
25.04.– 27.04.2016
1300-1604251
Berlin (Warschauer Str.)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
755,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
69
Arbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema
„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit.
Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten
Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium
im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen
(mit Beispielen)
Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
Überstunden, Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen
(Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
70
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
18.04.– 20.04.2016
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1604184
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeitszeit
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine
Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine
Arbeits- und Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit?
Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden
über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig,
dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der
Arbeitszeiten wahrnehmen.
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und
deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus
entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und
Schichtplangestaltung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung
von Dienst- oder Schichtplänen
Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und
Veränderungsmöglichkeiten
Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst
Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
23.05.– 25.05.2016
Radebeul
1700-1605233
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Referent
Walter Lochmann,
Arbeitszeitberater
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
710,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
71
Arbeitszeit
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und
Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den
Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch
psychische) bewältigt werden kann.
Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und
mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter
Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie
Behinderungen sind vielfach die Folgen.
Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung –
Ermüdung – Erholung
Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und
Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung
Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit,
Arbeitszeitkonten
Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte
Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten
Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
72
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.04.– 15.04.2016
2100-1604131
Walsrode
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referent/-in
Michael Gümbel,
Petra Kolberg
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Arbeitszeit
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und
privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause
aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit.
Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach
Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die
private Mailadresse).
Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche
(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese?
Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und
wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
bei mobiler Arbeit
Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit
Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen
Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz
Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von
dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
07.11.– 08.11.2016
Steinbach/Taunus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1611075
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
590,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
73
Arbeitszeit
Lebensarbeitszeitkonten
In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten
geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten
sind, als inhaltlichen Schwerpunkt.
Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben
ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments.
Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können.
Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der
Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen.
Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche
Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile
in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den
Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche Grundlagen
Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten
Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung,
Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten
Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von Lebensarbeitszeitkonten
Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung
Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen
74
Termin/Ort
Sem.-Nr.
13.06.2016
2100-1606132
Hannover Mercure City
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hamburg
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Referent
Dr. Andreas Hoff
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
375,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für
die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und
Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche
Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
01.02.– 05.02.2016
Saalfeld
SF-16020103
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und
fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen
des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
Seminargebühr
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit
und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die
entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
der ver.di-Bildungsstätte
Saalfeld
75
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen
76
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
29.08.– 02.09.2016
Saalfeld
SF-16082902
Betriebs-/Personalratsmitglieder
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen
Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die
§§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
Teilnahmevoraussetzungen
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Freistellung
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in
der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe
der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats.
Seminargebühr
Besuch des BR-/PRGrundseminars
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
875,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
der ver.di-Bildungsstätte
Saalfeld
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,
MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen
Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund
steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von
„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete
betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
10.10.– 14.10.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1610102
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referent
Michael Zweig,
Rechtsanwalt
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
930,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
77
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen.
Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen
entwickelt.
Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeitsund Gesundheitsbedingungen gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit
Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten
Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte
Arbeitsgestaltung; Wirksamkeitskontrolle
Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen?
78
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
02.02.– 05.02.2016
Saalfeld
SF-16020204
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PRGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
der ver.di-Bildungsstätte
Saalfeld
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Beurteilen allein genügt nicht!
Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen
Die Gefährdungsbeurteilung oder die Begehung wurde durchgeführt, die Mängellisten sind erstellt und auch die Beschwerden der Beschäftigten sind dokumentiert.
Passiert ist jedoch nichts! Viele Interessenvertretungen kennen diese Situation.
Sie erfahren in diesem Seminar anhand betrieblicher Beispiele, wie Sie die Umsetzung
von Schutzmaßnahmen erwirken können. Es geht dabei auch darum, den Arbeitsund Gesundheitsschutz systematisch im Betrieb zu verankern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlage: §§ 3-6 ArbSchG
Bestandsaufnahme: Welche Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen liegen im
Betrieb vor? Wurden Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert?
Wie kann die Interessenvertretung die Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen
durchsetzen?
Qualitative Kriterien für eine gute praktische Umsetzung
Typische Hindernisse für das Funktionieren des betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutzes, mögliche Ursachen
Modell eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.03.– 23.03.2016
Saalfeld
SF-16032102
07.12.– 09.12.2016
Saalfeld
SF-16120704
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
695,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
der ver.di-Bildungsstätte
Saalfeld
79
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich
auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht
oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung.
Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder
Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den
Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen
unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu
können.
Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen
von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber.
Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige
Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
Beschwerderecht der Beschäftigten
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige
80
Termin/Ort
Sem.-Nr.
15.06.2016
1700-1606151
Dresden (Hauptbahnhof)
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referentin
Lisa Politycki,
Rechtsanwältin
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Bemerkungen
Zu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84
Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte
und gilt für alle Beschäftigten.
Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an
ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die
Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist
somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur
für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte
eine wichtige Aufgabe.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
04.04.– 08.04.2016
Saalfeld
SF-16040403
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder
der Schwerbehindertenvertretung
Branche/Bereich
alle
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
der ver.di-Bildungsstätte
Saalfeld
81
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in
Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche
die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale
Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausenund Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m.
Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der
konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR)
Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten
ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege,
Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz u.a.m.
Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung
Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von
Arbeitsplätzen
Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten
82
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
14.11.– 18.11.2016
Saalfeld
SF-16111404
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am
Grundseminar „Gesunde
Arbeit – gesunder
Betrieb“empfohlen
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr
950,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Kooperationsseminar mit
der ver.di-Bildungsstätte
Saalfeld
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen
Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen.
Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle.
Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die
Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing
erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter
ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert.
Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen
auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung
von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive
Maßnahme zu unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mobbing: Was ist das?
Erscheinungsformen und Dynamik
Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen
und den Betrieb
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer
betrieblicher Akteure
Gesetzeslage und Rechtsprechung
Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
21.06.– 23.06.2016
Bautzen
1700-1606211
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referentin
Jutta Hargesheimer
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
620,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
83
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit
der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit
auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern
Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und
Grenzen
Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
Aktuelle Rechtsprechung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
27.09.– 29.09.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1609271
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referentin
Jutta Hargesheimer
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars
„Mobbing – das kommt bei
uns nicht vor! Teil 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr
620,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
84
EDV- und Technologieentwicklung
Arbeitnehmerdatenschutz: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten
des Betriebsrats
Moderne Daten- und Informationstechnologie bietet ungeahnte Möglichkeiten für
z.B. einen schnellen Informationsaustausch, für Datenerhebung und Datenspeicherung. Technisch ist dabei (fast) alles möglich – doch wo liegen die rechtlichen und aus
Sicht des Betriebsrats betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von
personenbezogenen Daten?
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
01.11.– 03.11.2016
Dresden (Laubegast)
1700-1611012
Betriebsratsmitglieder
Referent
Christoph Schulz,
Datenschutzsachverständiger
Branche/Bereich
alle
Den Datenschutz im Betrieb zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe des Betriebsrats geworden. Das Seminar stellt die
rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Überblick dar und zeigt
u.a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der
Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das Gesamtrechtssystem zum Arbeitnehmerdatenschutz
Rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes:
Bundesdatenschutzgesetz – Inhalte und Begriffsdefinitionen
Pflichten des Arbeitgebers und Sanktionsmöglichkeiten bei
Verstößen gegen die Schutzvorschriften
Datenschutz versus Daten-/IT-Sicherheit
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
beim betrieblichen Datenschutz
Aktuelle Beispiele aus der Praxis zum Datenschutz: Web 2.0, Umgang mit sozialen
Netzwerken
Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebsvereinbarung zum Datenschutz
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
Seminargebühr
710,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
85
EDV- und Technologieentwicklung
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll die
elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und
Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.
Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte
Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und
Aufgabenmehrung genutzt.
Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die
Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und
Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen
Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem
Gesetz
Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten,
auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung
86
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.05.2016
Berlin (Ostbahnhof)
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b
Berlin-Brandenburg
1300-1605191
Personalratsmitglieder
07.12.2016
Frankfurt am Main DGB-Haus
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1600-1612071
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr
325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr bereits
enthalten.
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
in der Altenpflege
Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie die Kenntnis der wichtigsten wirtschaftlichen Fachbegriffe gehören heutzutage zum grundlegenden Handwerkszeug jeder erfolgreichen Interessenvertretung. Es kann schließlich nicht sein,
dass man sich im Rahmen von Erörterungen und Beratungen mit dem Arbeitgeber
von diesem erst einmal die Welt erklären lassen muss.
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.09.– 14.09.2016
Saalfeld
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1663-1609122
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung,
Mitglieder in Wirtschaftsausschüssen
Branche/Bereich
Gesundheitswesen,
Soziale Dienste
Und so beleuchtet dieses Seminar grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge,
die Wirkungen wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf die Arbeit in der Altenpflege
und zeigt, wie die Interessenvertretung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen
der Einrichtung/des Unternehmens angemessen handeln kann.
Freistellung
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unternehmerisches Denken und Unternehmensplanung
Gesellschaftsformen von Unternehmen
Betriebswirtschaftliche Begriffe verstehen und einordnen
Aufbau, Bedeutung und Begrifflichkeiten zu Jahresabschlüssen und Bilanzen
Die Gremien und ihre Aufgaben: Vom Wirtschaftsausschuss bis zum Vorstand
Informations- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminargebühr
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Bemerkungen
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung
des Arbeitgebers/der
Dienststelle möglich.
87
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von
Unternehmensleitungen
Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Aufsichtsräten
von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze
und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele.
Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über
Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die „Arbeitnehmerbank“, um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können.
Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten
Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch das Referententeam in
Anspruch genommen werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat
einer GmbH
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz
und Publizität, Corporate-Governance-Kodex)
Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick
Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und
Gewerkschaft
88
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
19.09.– 21.09.2016
Saalfeld
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1663-1609192
Betriebsratsmitglieder
in Aufsichtsräten der
Gesundheitswirtschaft
auf gesetzlicher und
fakultativer Grundlage
Branche/Bereich
Gesundheitswesen,
Soziale Dienste
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 670 BGB
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2)
Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten
Nachdem im Grundlagenseminar ein Überblick über Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten gegeben wurde, wendet sich dieses Seminar nun den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Feinheiten der Aufsichtsratstätigkeit zu.
Fragen z.B. zu den Sorgfaltspflichten oder zur Vermeidung von Haftungsrisiken und
zu weiteren Aufgaben und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bilden den Rahmen dieser Veranstaltung.
Anhand von Praxisbeispielen und entsprechend aufbereiteten Unterlagen werden
diese und weitere für die Aufsichtsratspraxis relevante Themenbereiche vertiefend
bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten mit dem Seminar und den ausgehändigten
Materialien praktisches Rüstzeug für ihre weitere Arbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Selbstorganisation des Aufsichtsrats
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Haftungsrisiken
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei unternehmerischen Entscheidungen
Die Pflicht zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch Abschlussprüfer
und Aufsichtsrat
Neue Überwachungspflichten des Aufsichtsrats durch das BilMoG
Pflichten des Aufsichtsrats bei sich verschlechternder wirtschaftlicher Entwicklung
des Unternehmens
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
28.11.– 30.11.2016
Saalfeld
Kooperationsseminar
mit ver.di b+b Hessen
1663-1611281
Betriebsratsmitglieder
in Aufsichtsräten der
Gesundheitswirtschaft
auf gesetzlicher und
fakultativer Grundlage
Branche/Bereich
Gesundheitswesen,
Soziale Dienste
Teilnahmevoraussetzungen
Nach Möglichkeit Besuch
des 1. Teils
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 670 BGB
Seminargebühr
740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
89
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
11.04.– 14.04.2016
Radebeul
1700-1604112
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
Branche/Bereich
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit
bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe
und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen
erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses
und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für
die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
90
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat
und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art
und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile
Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.
Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs
und des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Termin/Ort
Sem.-Nr.
Zielgruppe
12.09.– 14.09.2016
Radebeul
1700-1609123
Betriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
Branche/Bereich
alle
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars sowie des
Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr
620,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 96 ff.
91
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen
weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.
Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und
richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus
bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf
unserer Homepage: sachsen.verdi-bub.de.
Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare
Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare
werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen.
Bitte wenden Sie sich an:
92
ver.di
Abt. Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.
den ver.di-Landesbezirk
oder unter www.verdi.de
Bildungsplanung mit System
Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres
Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits
vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun
eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften.
Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch
direkt zu Ihnen in die Sitzung.
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Maßgeschneiderte Seminare
Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle
Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung
zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden:
wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen
wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf
entsteht
wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.
Mögliche Themenbeispiele:
Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Betriebsänderungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Überlastungsanzeigen
Stellenbewertung und Eingruppierung
Arbeits- und Planungsklausuren
Wahlvorstandsschulungen.
Mit unserer Beratung zum passenden Seminar
Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir
beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen
spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns einfach an: Fon 0351 205 740-0.
Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien
Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?
Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als
Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso
sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall
erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte
Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen
Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und
häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen
längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
93
Hinweise zu unseren Seminaren
Melden Sie sich bei uns an
Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die
Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 109. Nachdem
wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine
Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt
in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine
Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste
erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend.
Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten
Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle
Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser
mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir
gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die
Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Ihre Einladung und Rechnung
Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung
über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine
weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
94
Wenn Sie stornieren müssen
Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss
die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen
und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 110.
Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu
stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung
stellt.
Wenn wir absagen müssen
Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen
wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um
einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,
erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in
voller Höhe zurück.
Unsere Referentinnen und Referenten
Michael Grätz
Langjähriger Gewerkschafts- und Rechtsschutzsekretär mit dem
Schwerpunkt öffentlicher Dienst. Schwerpunkte: Grundqualifizierung
für Personalräte, Wahlvorstandsschulung.
Lisa Politycki
Rechtsanwältin, Beratung und Schulung von Interessenvertretungen.
Schwerpunkte: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung, TVöD, Überlastungsanzeige und weitere arbeitsrechtliche Themenstellungen.
Jutta Hargesheimer
Trainerin seit 1993, M.A. Phil. Schwerpunkte: sicheres Auftreten,
Rhetorik, Konfliktmanagement, Mobbing, Team-Coaching, Moderation schwieriger Prozesse.
René Schäfer
Freiberuflicher Referent. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für
Betriebsräte, Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation, Wirtschaftsausschuss,
Wahlvorstandsschulung.
Wolfgang Herkt
Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Grundqualifizierung und Beratung für
Betriebsräte, Arbeitsrecht, Wahlvorstandsschulung.
Christoph Schulz
Trainer und Berater für gesetzliche Interessenvertretungen. Schwerpunkt: betrieblicher Datenschutz.
Edeltraut Kempe
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Beraterin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Wahlvorstandsschulung.
Michael Zweig
Rechtsanwalt.
Hans-Jürgen Kuropka
Langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsorganisation, Wahlvorstandsschulung.
Walter Lochmann
Ehemaliges Betriebsratsmitglied und ehemaliger Fachbereichsleiter bei
ver.di, selbstständiger Trainer. Schwerpunkte: betriebliche Gestaltung
der Arbeitszeit und strategische Beratung gesetzlicher Interessenvertretungen.
95
Unsere Tagungsstätten
Unsere Tagungsstätten ...
... sind gut ausgestattete Tagungshotels. Sie sind ganz auf den
Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und
Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten,
Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen.
Seminare mit Übernachtung
Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres
gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich
ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die
Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und
Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.
ver.di-Bildungszentren | mit Übernachtung
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins
und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet
moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible
Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik
ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN
zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote:
Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten
stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse
und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden
zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten.
Kontakt:
Koblanckstr. 10
14109 Berlin (Wannsee)
Fon 030 806 713-0
www.bbz.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
145,00 €
265,00 €
380,00 €
500,00 €
590,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“
„Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und
Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals
waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute
ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus
bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemein-
96
Unsere Tagungsstätten
samer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume
entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung,
die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen
Standards.
Kontakt:
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld
Fon 05205 9100-0
www. verdi-das-bunte-haus.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
275,00 €
395,00 €
520,00 €
610,00 €
95,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach
Zentrum für gewerkschaftliche Bildung
Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar
auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet
mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und
Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon,
Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon
2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das
Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse.
Kontakt:
Am Wasserturm 1–3
74821 Mosbach
Fon 06261 942-0
www.bst-mosbach.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
160,00 €
285,00 €
405,00 €
525,00 €
610,00 €
85,00 €
ver.di Bildungsstätte Saalfeld
Die ver.di Bildungsstätte Saalfeld, die einzige in den neuen Bundesländern, befindet sich in einer landschaftlich reizvollen Lage am Rand
der Stadt. Sie bietet in der freien Zeit Gelegenheit zu Spaziergängen,
Wanderungen und Fahrradtouren. Ganz in der Nähe befinden sich
die berühmten Saalfelder Feengrotten und das Freibad. Weitere Möglichkeiten zur Entspannung in der Freizeit bieten Dart, Tischtennis,
Liegewiese und Sonnenterrasse mit Liegestühlen.
Kontakt:
Auf den Rödern 94
07318 Saalfeld
Fon 03671 55 100
www.bst-saalfeld.verdi.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
135,00 €
240,00 €
345,00 €
450,00 €
525,00 €
80,00 €
97
Unsere Tagungsstätten
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in
ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am
Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon
und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote:
Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih,
Nordic Walking, Yoga.
Kontakt:
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Fon 05161 9790
www.verdi-walsrode.de
Preise (inkl. MwSt.):
2-Tages-Seminar:
3-Tages-Seminar:
4-Tages-Seminar:
Wochenseminar (Mo – Fr):
Wochenseminar (So – Fr):
Vorabendanreise mit
Abendessen u. Frühstück:
155,00 €
285,00 €
410,00 €
535,00 €
635,00 €
Weitere Tagungsstätten
Hotel Lugsteinhof, Zinnwald
Das höchstgelegene Hotel im Osterzgebirge bietet gute Voraussetzungen für eine schöpferische Arbeit im Seminar und danach. Zinnwald, ein Ortsteil der Bergstadt Altenberg, liegt direkt an der sächsischböhmischen Grenze. Ruhig gelegen auf dem Kamm des Osterzgebirges
können Sie bei guten Sichtverhältnissen vom Hotel aus die Sandsteingipfel der Sächsischen Schweiz und das Riesengebirge in Böhmen mit
der Schneekoppe sehen.
Kontakt:
Neugeorgenfeld 36
01773 Altenberg/OT Zinnwald-Georgenfeld
Fon 035056 3650
www.lugsteinhof.de
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
Wochenseminar: 452,00 €
Ohne Übernachtung:
153,00 €
100,00 €
BEST WESTERN PLUS Hotel Bautzen
Bautzen – die „Stadt der Türme“ – ist das kulturelle und politische Zentrum der Sorben der Oberlausitz. Die Unverwechselbarkeit der Stadt
erwächst aus der Vielfalt ihrer Reize – eine als Flächendenkmal erhaltene
und in der Sanierung fortgeschrittene historische Altstadt, geprägt von
vielfältigen kulturellen Einflüssen. Mitten im Herzen der mittelalterlichen Altstadt gelegen sind vom Hotel aus alle Sehenswürdigkeiten zu
Fuß zu erreichen. Wer den Aufstieg auf einen der Bautzener Türme
nicht scheut, bekommt einen fantastischen Blick auf die Stadt und das
Umland präsentiert.
98
Unsere Tagungsstätten
Kontakt:
Wendischer Graben 20
02625 Bautzen
Fon 03591 4920
www.hotel-bautzen.bestwestern.de
Amber Hotel Chemnitz Park, Chemnitz-Röhrsdorf
Dieses Hotel liegt verkehrsgünstig nahe dem groß angelegten
Chemnitz Park Einkaufs- und Gewerbecenter. Das Hotel bietet zusätzliche Freizeitmöglichkeiten an. Relaxen kann man in der Sauna
oder im Dampfbad, Weiteres wird gern vom Hotel organisiert.
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
2-Tages-Seminar: 162,00 €
3-Tages-Seminar: 283,00 €
4-Tages-Seminar: 396,00 €
Wochenseminar: 509,00 €
Kontakt:
Wildparkstr. 6
09247 Chemnitz-Röhrsdorf
Fon 03722 5130
www.amber-hotels.de/hotel-chemnitz
Ohne Übernachtung:
82,00 €
123,00 €
156,00 €
197,00 €
InterCityHotel Berlin
Am Ostbahnhof 5
10243 Berlin (Ostbahnhof)
Fon 030 29368-0
www.intercityhotel.com
Preise ohne Übernachtung (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar: 141,00 €
4-Tages-Seminar: 188,00 €
Wochenseminar: 235,00 €
Upstalsboom Hotel Friedrichshain
Gubener Str. 42
10243 Berlin (Warschauer Str.)
Fon 030 293 750
www.hotelfriedrichshain-berlin.de
Preise ohne Übernachtung (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar: 141,00 €
Wochenseminar: 235,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
2-Tages-Seminar: 134,00 €
3-Tages-Seminar: 234,00 €
Wochenseminar: 423,00 €
Ohne Übernachtung:
69,00 €
104,00 €
157,00 €
Posthotel Traube
Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donauwörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für
die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel.
Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim
Altstadtbummel einfangen.
Kontakt:
Kapellstr. 14-16
86609 Donauwörth
Fon 0906 706 440
www.posthotel-traube.de
Preis (inkl. MwSt.):
3-Tages-Seminar: 375,00 €
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
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Unsere Tagungsstätten
RAMADA Resident Hotel Dresden
Zwischen Pillnitzer Schloss und der historischen Altstadt von Dresden,
nur wenige Meter von der Elbe entfernt, liegt das RAMADA Resident
Hotel Dresden in ruhiger Lage im Stadtteil Laubegast. Einmalige Kunstschätze sowie eine hervorragende Musik- und Theaterkultur begründeten Dresdens Ruf als deutsches Florenz.
Kontakt:
Brünner Str. 11
01279 Dresden
Fon 0351 25620
www.h-hotels.com/dresden
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
3-Tages-Seminar: 248,00 €
4-Tages-Seminar: 351,00 €
Wochenseminar: 455,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
2-Tages-Seminar: 197,00 €
3-Tages-Seminar: 336,00 €
Panorama Hotel Oberwiesenthal
Das Haus mit ausgeprägtem Sport- und Gesundheitsprofil liegt in der
Heimatstadt von Jens Weißflog, in idyllischer Lage direkt am Südhang
des Fichtelberges.
Ohne Übernachtung:
122,00 €
162,00 €
203,00 €
Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum
am Dominikanerkloster
Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer
Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil – ist ein
idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt mit
ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet
das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminarräumen,
einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die 36 Zimmer
sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV, Kühlschrank
sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet.
100
Kontakt:
Dominikanergasse 5
60311 Frankfurt am Main
Fon 069 2165 1410
www.spenerhaus.de
Kontakt:
Vierenstr. 11
09484 Kurort Oberwiesenthal
Fon 037348 780
www.panoramahotel-oberwiesenthal.de
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
4-Tages-Seminar: 331,00 €
Wochenseminar: 432,00 €
Ohne Übernachtung:
160,00 €
200,00 €
RAMADA Hotel Leipzig
Leipzig ist neben der Messemetropole eine Stadt der Kunst, Kultur,
Wissenschaft und des Sports. In unmittelbarer Nähe dieses Seminarhotels findet man reichlich Gelegenheit zur Freizeitgestaltung. Das
Hotel verfügt über Sauna, Dampfbad, Solarium, Whirlpool und Fitnessraum. Ca. 200 m entfernt liegt die traumhafte Badelandschaft „Sachsen-Therme“ (freier Eintritt für Vollpensionsgäste) und unmittelbar
daneben ein Sportpark für Fans von Tennis, Squash, Badminton u.a.
Unsere Tagungsstätten
Radisson Blu Park Hotel Radebeul
Sonnige Elbhügel und malerische Weinberge, zahlreiche Villen und
elegante Herrenhäuser des 19. Jahrhunderts und vor der Tür die
sächsische Landeshauptstadt. Das Hotel bietet einen Fitnessbereich
mit Schwimmbad, finnischer Sauna, Hamam-Bad sowie Solarien.
Es besteht auch die Möglichkeit, Fahrräder auszuleihen.
Kontakt:
Schongauer Str. 39
04329 Leipzig
Fon 0341 2540
www.h-hotels.com/leipzighotel
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
2-Tages-Seminar: 168,00 €
3-Tages-Seminar: 287,00 €
4-Tages-Seminar: 406,00 €
Wochenseminar: 516,00 €
Kontakt:
Nizzastr. 55
01445 Radebeul
Fon 0351 83210
www.parkhotel-dresden.com
Ohne Übernachtung:
98,00 €
147,00 €
196,00 €
236,00 €
Treff Hotel Panorama Oberhof
Im TREFF HOTEL Panorama Oberhof wohnen Sie in ruhiger Lage mit
atemberaubendem Blick über den Luftkurort Oberhof und den
Thüringer Wald. Erkunden Sie die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten im
Hotel sowie in und um Oberhof! Der 825 Meter hoch gelegene Luftkurort gehört zu den beliebtesten Ferienzielen im Thüringer Wald, dem
größten bewaldeten Mittelgebirge Deutschlands.
Ohne Übernachtung:
92,00 €
138,00 €
184,00 €
230,00 €
Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU
An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die
moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.
Kontakt:
Theodor-Neubauer-Str. 29
98559 Oberhof
Fon 036842 500
www.treff-hotel-panorama.de
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
Wochenseminar: 510,00 €
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
2-Tages-Seminar: 164,00 €
3-Tages-Seminar: 282,00 €
4-Tages-Seminar: 400,00 €
Wochenseminar: 518,00 €
Ohne Übernachtung:
185,00 €
Kontakt:
Waldstr. 31
61449 Steinbach (Taunus)
Fon 06171 702-0
www.bildungsstaette-steinbach.de
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
2-Tages-Seminar: 186,00 €
3-Tages-Seminar: 319,00 €
Wochenseminar: 585,00 €
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
101
Unsere Tagungsstätten
Seminar- und Tagungszentrum Waldheim
Der Neubau des Bildungszentrums liegt ruhig, am Rande der Stadt
Waldheim. Es bietet die richtige Atmosphäre für Arbeiten und Leben in
der Seminarzeit. Ein Fitness- und ein Gymnastikraum sowie Tischtennisplatten tragen dazu bei, den richtigen Ausgleich zu den Anstrengungen
der geistigen Arbeit zu finden. Wander- und Wassersportfreunde
haben ihre Freude an der malerischen Umgebung Waldheims, insbesondere an der Talsperre Kriebstein.
Kontakt:
Massaneier Str. 83
04736 Waldheim
Fon 034327 55-0
www.aok-business.de/aokplus/tools-service/
seminar-und-tagungszentrum/
Preise (inkl. MwSt.):
Mit Übernachtung:
3-Tages-Seminar: 230,00 €
Ohne Übernachtung:
120,00 €
Weitere Tagungsstätten (ausschließlich Tagesseminare)
Bei Tagesseminaren sind die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in
der Seminargebühr enthalten.
Gewerkschaftshaus Annaberg
Straße der Einheit 18
09456 Annaberg-Buchholz
Hotel RESIDENCE Bautzen
Wilthener Str. 32
02625 Bautzen
Fon 03591 279 575
www.bautzen-hotels.de
ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin
Fon 030 88660
www.bb.verdi.de
Novotel Berlin Mitte
Fischerinsel 12
10178 Berlin (Mitte)
Fon 030 206 740
www.novotel.com
102
Unsere Tagungsstätten
ver.di-Bezirk Chemnitz-Erzgebirge
Jägerstr. 5 –7
09111 Chemnitz
Fon 0371 690 340
www.chemnitz-erzgebirge.verdi.de
ver.di-Bezirk Leipzig-Nordsachsen (Volkshaus)
Karl-Liebknecht-Str. 30 –32
04107 Leipzig
Fon 0341 216 090
www.nordsachsen.verdi.de
InterCityHotel Dresden
Wiener Platz 8
01069 Dresden (Hauptbahnhof)
Fon 0351 263 550
www.intercityhotel.com
ver.di-Bezirk Vogtland/Zwickau
Bahnhofstr. 68/70
08056 Zwickau
Fon 0375 818 9610
www.vogtland-zwickau.verdi.de
Volkshaus Dresden
Schützenplatz 14
01067 Dresden (Mitte)
Fon 0351 86330
www.dresden.dgb.de
DGB-Haus Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Str. 69
60329 Frankfurt am Main
Fon 069 2400 5741
www.dgb.de
Mercure Hotel Hannover City
Willy-Brandt-Allee 3
30169 Hannover
Fon 0511 80080
www.mercure.com
N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
103
Freistellung und Kostenübernahme
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats
das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder
sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das
ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.
Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für
solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die
Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?
Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,
die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie
besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung
(siehe Seite 7) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen
Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,
die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein
aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.
Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im
Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind.
Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber
Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.
Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur
Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat
oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten.
104
Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat
sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu
übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und
Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie
sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen
umgehend zu).
Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu
beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber
bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar
muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne
erforderlich ist.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört
auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein
Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.
§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen
rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen
Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung und Kostenübernahme
Zusammenfassung
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt
gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der
Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:
Seminargebühren,
Fahrtkosten,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des
Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen
direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob
ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne
Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,
bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen.
Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen
Stornogebühren vermieden werden.
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche
Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche
Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für
nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat.
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 47 Abs. 1 SächsPersVG
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge
für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die
oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich
weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings
nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem
BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen
Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten
Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage:
www.verdi-bub.de/s_beschluss
Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten.
105
Musterformular Beschluss
Beschluss der Interessenvertretung
Vorsorglich benennt die Interessenvertretung
Der Betriebsrat
Der Personalrat
Die Mitarbeitervertretung
als Ersatzteilnehmer/-in.
des Betriebs/der Dienststelle
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:
hat auf der Sitzung am
das Mitglied der Interessenvertretung
beschlossen,
in der Zeit
vom
bis
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 47 Abs. 1 SächsPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 63 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG
Sonstige
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.
zu dem Thema
in
in
(Tagungsstätte)
(Ort)
zu einem Preis von
Begründung:
106
Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung
durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)
Euro zu entsenden.
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)
(Ort/Datum)
(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)
Musterformular Mitteilung
Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle
Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
zu dem Thema
in der/dem
An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle
in
(Bildungsstätte/Seminarhotel)
zu entsenden.
(Ort)
Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit- Vorsorglich hat die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in benannt.
glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 47 Abs. 1 SächsPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 63 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Sonstige
Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere
Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)
§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)
§ 45 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG (PR)
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)
§ 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 63 Satz 1 SächsPersVG (JAV)
§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)
Sonstiges
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während
der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die
am
beschlossen hat,
Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden
Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit vom
bis
(Ort/Datum)
(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)
107
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
An die Interessenvertretung
Kostenübernahme/Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten.
Das Mitglied der Interessenvertretung
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die
Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:
wird in der Zeit vom
bis
Firma/Dienststelle:
zur Teilnahme am Seminar
(Abteilung):
Seminar-Nr.:
der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in
Straße:
PLZ/Ort:
unter Fortzahlung des Entgelts
freigestellt.
Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren
in Höhe von EUR
(gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-
erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR
inkl. MwSt. übernommen.
Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle
Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
108
Anmeldeformular
Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern
Anmeldung zum Seminar
Privatadresse der/des Teilnehmenden
Frau Herr Name
Fax 0351 205 740-14
ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Sachsen
Behringstr. 45, 01159 Dresden
Vorname
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon privat
Telefon dienstl.
Thema des Seminars
E-Mail privat
E-Mail dienstl.
Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma
Seminar-Nr.
Straße/Nr.
bis
vom
PLZ/Ort
Seminarort
Telefon
Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost)
Fax
Übernachtung
ja
E-Mail
nein
Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere
nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am
ordnungsgemäß beschlossen.
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt
davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der
Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.
!
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das
umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt:
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
109
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das
Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte
übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten
weiter.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte.
Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte
möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem
Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst
in der Tagungsstätte vorzunehmen.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder
es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht
mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die
Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem
Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend
die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung
stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird,
können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus
können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
Widerrufserklärung
Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (Seminar):
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen
Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor
Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben
oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses
(z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es
außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
110
Seminar-Nr.
Thema des Seminars
Name des/der Teilnehmenden
Anschrift des/der Teilnehmenden
Datum/Unterschrift
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Sachsen
Behringstr. 45 01159 Dresden Fon 0351 205 740-0 Fax 0351 205 740-14 [email protected]
sachsen.verdi-bub.de