Seminare für Interessenvertretungen Sachsen 2016 Inhalt Wir über uns Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Unser System der Grundqualifizierung Unser pädagogisches Konzept 5 6 7 8 Seminarübersicht 9 Seminare BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) PR-Grundqualifizierung BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG) SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG) Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote allein reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 34 Das besondere Angebot Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen 35 36 38 40 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – speziell für Ersatzmitglieder Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung 33 42 43 44 45 46 47 48 49 50 30 31 32 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 51 Inhalt Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Arbeitsorganisation Erfolgreich leiten 1 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Grundseminar Erfolgreich leiten 2 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Aufbauseminar Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen Arbeitsrecht Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Grundseminar zum Arbeitsrecht Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Lebensarbeitszeitkonten Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Beurteilen allein genügt nicht! Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 65 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 3 Inhalt Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Wirtschaftliche Angelegenheiten Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 4 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Hinweise zu unseren Seminaren Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Tagungsstätten Freistellung und Kostenübernahme Musterformular Beschluss Musterformular Mitteilung Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht Anmeldeformular Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 92 94 95 96 104 106 107 108 109 110 Wir über uns ver.di Bildung + Beratung ... ... ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. Speziell für die Qualifizierung von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm: Ihre Ansprechpartner/-innen Bärbel Kegel Fon 0351 205 740-12 [email protected] Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch. Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis. Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für ihre Funktion. Ihre Vorteile Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungseinrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Seminare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen. Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt! Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt: Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert. Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Ramona Putzing Fon 0351 205 740-13 [email protected] Bildungsberatung und Konzepte: Attila Peeck-Preimusz Fon 0351 205 740-11 [email protected] ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Sachsen Behringstr. 45 01159 Dresden Fon 0351 205 740-0 Fax 0351 205 740-14 [email protected] sachsen.verdi-bub.de 5 Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminarprogramm entwickelt. Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle Programme an: Unsere Schwerpunkte Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugendund Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Interessenvertreter/-innen. Fachbereich 01: Finanzdienstleistungen Fachbereich 03: Gesundheits- und Sozialwesen Fachbereich 06: Bund und Länder Fachbereich 07: Gemeinden Fachbereich 08: Medien, Kunst und Industrie Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren gezielt aus. Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen. Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhandlungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorganisation entscheidend mitzubestimmen. Se m in a re fü r In te re ss en ve rt re tu Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezialseminaren erk eh wir be Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifizierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiterführenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der Interessenvertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Kooperation mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort aufgreifen. 6 n g en wege n wa s Straße ruppe kehr Fachg nenver perso r n- Unser System der Grundqualifizierung FÜR BETRIEBSRATS MITGLIEDER Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)* * Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben. FÜR PERSONALRATS MITGLIEDER Einstieg leicht gemacht (PR 1) Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) Diese Reihe vermittelt Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes. FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN JAV-Praxis 1 JAV-Praxis 2 7 Unser pädagogisches Konzept Ihre Stärke ist unser Ziel Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessenvertretung kompetent handeln können: Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt. Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch einsetzen. Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbstbewusst annehmen. Lernen mit effizienten Methoden Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschiedliche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentationsmöglichkeiten in der Praxis. Die Leitung unserer Seminare Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr individueller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie Seminarthemen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. 8 Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats- oder JAV-Mitglied gesammelt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der Kommunikationsstrategie, in der Mediationspraxis oder im Coaching. 96 % unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“! Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2014 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Januar 05.01.2016 06.01.2016 11.01.2016 11.01.– 15.01.2016 11.01.– 15.01.2016 12.01.2016 13.01.2016 18.01.2016 18.01.– 22.01.2016 18.01.– 22.01.2016 18.01.– 22.01.2016 18.01.– 22.01.2016 19.01.2016 Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Leipzig Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt (Volkshaus) Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Zwickau Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Radebeul Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Radebeul Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Bautzen Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Chemnitz Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Berlin (Mitte) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Dresden Mensch geht vor! (Laubegast) Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Leipzig Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Leipzig Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Leipzig Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt (Volkshaus) Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1700-1601051 55 1700-1601061 55 1700-1601113 55 1700-1601111 21 1700-1601112 23 1700-1601121 55 1700-1601131 55 1700-1601184 55 1300-1601181 25 1700-1601181 22 1700-1601182 24 1700-1601183 63 1700-1601191 55 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 9 Seminarübersicht Termin Ort 20.01.2016 Bautzen Thema Hinweis Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 25.01.2016 Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 26.01.2016 Zwickau Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 26.01.– 29.01.2016 Dresden Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 (Laubegast) Grundseminar zum Arbeitsrecht 27.01.2016 Bautzen Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Seminar-Nr. Seite 1700-1601201 55 1700-1601252 55 1700-1601261 55 1700-1601262 62 1700-1601271 55 1700-1602013 55 1700-1602012 23 SF-16020103 75 1700-1602021 55 SF-16020204 78 1700-1602031 55 1700-1602081 55 Februar 01.02.2016 Leipzig (Volkshaus) 01.02.– 05.02.2016 ChemnitzRöhrsdorf 01.02.– 05.02.2016 Saalfeld 02.02.2016 AnnabergBuchholz 02.02.– 05.02.2016 Saalfeld 10 03.02.2016 Chemnitz 08.02.2016 Bautzen Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Seminarübersicht Termin Ort 08.02.– 12.02.2016 Berlin (Mitte) Thema BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 08.02.– 12.02.2016 Saalfeld JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 08.02.– 12.02.2016 Saalfeld JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 10.02.2016 Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 15.02.2016 Leipzig Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt (Volkshaus) Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 15.02.– 19.02.2016 Berlin Die Pflichtquote allein reicht nicht! (Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 16.02.– 18.02.2016 Leipzig Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung55 17.02.2016 Zwickau Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 22.02.2016 Dresden (Mitte) Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 22.02.– 26.02.2016 Altenberg/ Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer OT Zinnwald Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 22.02.– 26.02.2016 Altenberg/ Mensch geht vor! OT Zinnwald Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 24.02.2016 Chemnitz Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen 29.02.– 04.03.2016 Dresden Agieren statt reagieren (Laubegast) Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 29.02.– 04.03.2016 ChemnitzArbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Röhrsdorf Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung Hinweis Seminar-Nr. Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1602081 26 1700-1602082 33 1700-1602083 34 1700-1602101 55 1700-1602151 55 1300-1602151 30 1700-1602161 42 1700-1602171 55 1700-1602223 55 1700-1602221 21 1700-1602222 22 1700-1602241 55 1700-1602291 23 1700-1602292 65 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Seite N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 11 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite März 07.03.– 08.03.2016 Radebeul Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 07.03.– 11.03.2016 Berlin Beschäftigung fördern und sichern (Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 07.03.– 11.03.2016 Radebeul Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht 07.03.– 11.03.2016 Radebeul Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 09.03.– 11.03.2016 Berlin Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen (Wannsee) Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 14.03.– 15.03.2016 Berlin Die gute Personalversammlung (Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 14.03.– 18.03.2016 Bautzen Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 14.03.– 18.03.2016 Bautzen Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 21.03.– 23.03.2016 Saalfeld Beurteilen allein genügt nicht! Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen 21.03.– 24.03.2016 Leipzig Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Grundseminar zum Arbeitsrecht 1700-1603073 58 1300-1603071 31 1700-1603071 64 1700-1603072 24 Kooperationsseminar mit 1500-1603091 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 51 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1603147 59 1700-1603141 21 1700-1603142 22 SF-16032102 79 1700-1603211 62 1300-1604041 25 1700-1604042 63 SF-16040403 81 1700-1604051 46 1700-1604061 44 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld April 04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) 04.04.– 08.04.2016 Dresden (Laubegast) 04.04.– 08.04.2016 Saalfeld 05.04.2016 06.04.2016 12 BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Dresden Haftung auch als Betriebsrat? (Hauptbahnhof) Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Dresden Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? (Hauptbahnhof) Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Seminarübersicht Termin Ort Thema 11.04.– 13.04.2016 Berlin Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! (Köpenicker Str.) Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen 11.04.– 14.04.2016 Radebeul Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung 11.04.– 15.04.2016 Radebeul Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 13.04.– 15.04.2016 Walsrode Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen 18.04.– 20.04.2016 Steinbach/ Einführung in das Arbeitszeitrecht Taunus 18.04.– 22.04.2016 Chemnitz Mensch geht vor! -Röhrsdorf Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 18.04.– 22.04.2016 Oberhof Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt 25.04.– 27.04.2016 Berlin Teilzeit- und Befristungsgesetz (Warschauer Str.) Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Taunus 25.04.– 29.04.2016 Bautzen Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 26.04.– 28.04.2016 Bautzen Erfolgreich leiten 1 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Grundseminar Hinweis Seminar-Nr. Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1604111 68 1700-1604112 90 1700-1604111 21 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg 2100-1604131 72 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1604184 70 1700-1604181 22 1700-1604182 66 1300-1604251 69 1600-1604252 48 1700-1604251 23 1700-1604261 56 1300-1605091 26 1700-1605091 24 1700-1605171 62 Kooperationsseminar mit 1500-1605182 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 67 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Seite Mai 09.05.– 13.05.2016 Berlin (Wannsee) 09.05.– 13.05.2016 Bautzen 17.05.– 20.05.2016 Bautzen 18.05.– 20.05.2016 Mosbach BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Grundseminar zum Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 13 Seminarübersicht Termin Ort Thema 18.05.– 20.05.2016 BielefeldSennestadt Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 19.05.2016 Berlin E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Ostbahnhof) Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 23.05.– 25.05.2016 Radebeul Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung 23.05.– 27.05.2016 Altenberg/ Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer OT Zinnwald Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 23.05.– 27.05.2016 Kurort Mensch geht vor! Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 30.05.– 31.05.2016 Leipzig Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 30.05.– 01.06.2016 Donauwörth Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen 30.05.– 03.06.2016 Berlin (Mitte) BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) 30.05.– 03.06.2016 Kurort Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Oberwiesenthal Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Hinweis Seminar-Nr. Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg 2100-1605182 53 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1605191 86 1700-1605233 71 1700-1605231 21 1700-1605232 22 1700-1605302 58 1806-1605301 61 1300-1605301 25 1700-1605301 63 1700-1606011 1300-1606061 45 54 1700-1606061 23 2100-1606132 74 1600-1606132 47 1700-1606131 21 1700-1606132 24 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Bayern Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Seite Juni 01.06.– 03.06.2016 Leipzig Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – speziell für Ersatzmitglieder 06.06.2016 Berlin Interkommunale Zusammenarbeit (Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 06.06.– 10.06.2016 Leipzig Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 13.06.2016 Hannover Lebensarbeitszeitkonten 13.06.– 15.06.2016 Steinbach/ Taunus 13.06.– 17.06.2016 ChemnitzRöhrsdorf 13.06.– 17.06.2016 ChemnitzRöhrsdorf 14 Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hamburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis 15.06.2016 Dresden Achtung, ich kann nicht mehr! (Hauptbahnhof) Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 20.06.– 24.06.2016 Oberhof Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt 21.06.– 23.06.2016 Bautzen Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 21.06.– 23.06.2016 Waldheim SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG) 27.06.– 01.07.2016 Berlin BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln (Ostbahnhof) Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 27.06.– 01.07.2016 Dresden Mensch geht vor! (Laubegast) Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Seminar-Nr. Seite 1700-1606151 80 1700-1606201 66 1700-1606211 83 1700-1606212 28 1300-1606271 27 1700-1606271 22 Kooperationsseminar mit 1500-1607041 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar Kooperationsseminar mit 1600-1607112 ver.di b+ b Hessen 51 1700-1608011 24 1700-1608081 22 1700-1608151 65 1700-1608161 58 1700-1608162 28 1300-1608221 25 1700-1608221 23 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Juli 04.07.– 06.07.2016 Mosbach 11.07.– 13.07.2016 Frankfurt am Main Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats 49 August 01.08.– 05.08.2016 Kurort Beständig ist allein der Wandel! Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 08.08.– 12.08.2016 Leipzig Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 15.08.– 19.08.2016 Kurort Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Oberwiesenthal Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung 16.08.– 17.08.2016 Bautzen Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 16.08.– 18.08.2016 Waldheim SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG) 22.08.– 26.08.2016 Berlin BPersVG: Einstieg leicht gemacht (Wannsee) Einführung und Überblick (PR 1) 22.08.– 26.08.2016 Kurort Agieren statt reagieren Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 15 Seminarübersicht Termin Ort Thema 29.08.– 02.09.2016 Kurort Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Oberwiesenthal Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 29.08.– 02.09.2016 Saalfeld TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen 30.08.– 02.09.2016 Kurort Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Oberwiesenthal Grundseminar zum Arbeitsrecht Hinweis Seminar-Nr. Seite 1700-1608292 21 SF-16082902 76 1700-1608301 62 1700-1609061 43 1663-1609122 87 1700-1609123 91 1700-1609121 21 1700-1609122 22 1700-1609131 29 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1663-1609192 88 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1609191 26 1300-1609192 31 1700-1609191 63 Kooperationsseminar mit 1500-1609211 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 52 1700-1609211 57 Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld September 06.09.– 08.09.2016 Leipzig Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 12.09.– 14.09.2016 Saalfeld Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege 12.09.– 14.09.2016 Radebeul Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 12.09.– 16.09.2016 Dresden Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer (Laubegast) Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 12.09.– 16.09.2016 Radebeul Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 13.09.– 15.09.2016 Waldheim SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG) 19.09.– 21.09.2016 Saalfeld Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen 19.09.– 23.09.2016 Berlin (Mitte) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 19.09.– 23.09.2016 Berlin Beschäftigung fördern und sichern (Köpenicker Str.) Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 19.09.– 23.09.2016 ChemnitzSie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Röhrsdorf Aufbauseminar zum Arbeitsrecht 21.09.– 23.09.2016 Berlin Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen (Wannsee) Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 21.09.– 23.09.2016 ChemnitzErfolgreich leiten 2 Röhrsdorf Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Aufbauseminar 16 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Seminarübersicht Termin Ort 26.09.– 30.09.2016 ChemnitzRöhrsdorf 27.09.– 29.09.2016 Dresden (Laubegast) Thema Hinweis Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Seminar-Nr. Seite 1700-1609261 64 1700-1609271 84 Die gute Personalversammlung Kooperationsseminar mit Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise ver.di b+ b Berlin-Brandenburg BPersVG: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit Einführung und Überblick (PR 1) ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Kooperationsseminar mit Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1610102 59 1300-1610101 25 1700-1610101 65 1700-1610102 77 1700-1610171 23 1700-1610172 66 1700-1610181 28 1700-1610241 22 1700-1610242 24 1300-1610311 26 Arbeitnehmerdatenschutz: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Grundseminar zum Arbeitsrecht Berlin Interkommunale Zusammenarbeit Kooperationsseminar mit (Köpenicker Str.) Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Oktober 10.10.– 11.10.2016 Berlin (Ostbahnhof) 10.10.– 14.10.2016 Berlin (Mitte) 10.10.– 14.10.2016 ChemnitzRöhrsdorf 10.10.– 14.10.2016 Dresden (Laubegast) 17.10.– 21.10.2016 Dresden (Laubegast) 17.10.– 21.10.2016 Saalfeld 18.10.– 20.10.2016 Waldheim 24.10.– 28.10.2016 Altenberg/ OT Zinnwald 24.10.– 28.10.2016 Dresden (Laubegast) 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) November 01.11.– 03.11.2016 Dresden (Laubegast) 01.11.– 04.11.2016 Radebeul 1700-1611012 85 1700-1611011 62 02.11.2016 1300-1611022 54 N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 17 Seminarübersicht Termin Ort 07.11.– 08.11.2016 Steinbach/ Taunus 07.11.– 11.11.2016 Oberhof Thema Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt 08.11.– 10.11.2016 Waldheim SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG) 09.11.– 10.11.2016 ChemnitzWer macht das Protokoll? Röhrsdorf Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 14.11.– 18.11.2016 Saalfeld Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! 15.11.– 17.11.2016 Frankfurt Außertarifliche Angestellte am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats 21.11.– 23.11.2016 Mosbach Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen 21.11.– 25.11.2016 Berlin Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern (Köpenicker Str.) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 21.11.– 25.11.2016 Radebeul Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 21.11.– 25.11.2016 Radebeul Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht 23.11.– 25.11.2016 Mosbach Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats 28.11.– 30.11.2016 Saalfeld Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten 28.11.– 02.12.2016 Berlin BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln (Ostbahnhof) Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) 28.11.– 02.12.2016 Altenberg/ Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer OT Zinnwald Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 28.11.– 02.12.2016 Dresden Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder (Laubegast) Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht 18 Hinweis Seminar-Nr. Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1611075 73 1700-1611071 66 1700-1611081 29 1700-1611091 58 Kooperationsseminar mit der SF-16111404 ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Kooperationsseminar mit 1600-1611151 ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit 1500-1611212 ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar 82 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Seite 49 52 1300-1611211 32 1700-1611211 22 1700-1611212 63 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen 1600-1611231 53 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1663-1611281 89 1300-1611283 27 1700-1611281 21 1700-1611282 64 Seminarübersicht Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite Dezember 05.12.– 09.12.2016 Altenberg/ OT Zinnwald 05.12.– 09.12.2016 Altenberg/ OT Zinnwald 07.12.2016 Frankfurt am Main 07.12.– 09.12.2016 Saalfeld Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Beurteilen allein genügt nicht! Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen 1700-1612051 23 1700-1612052 24 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Hessen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld 1600-1612071 86 SF-16120704 79 Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg 1300-1701091 25 1700-1701091 21 1300-1701161 26 1700-1701161 22 1700-1701231 23 1700-1701301 24 1700-1701302 63 1700-1702061 21 1700-1702072 28 1700-1702071 62 Januar 2017 09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee) 09.01.– 13.01.2017 Bautzen 16.01.– 20.01.2017 Berlin (Ostbahnhof) 16.01.– 20.01.2017 Bautzen 23.01.– 27.01.2017 Radebeul 30.01.– 03.02.2017 Leipzig 30.01.– 03.02.2017 Leipzig BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg Februar 2017 06.02.– 10.02.2017 Leipzig 07.02.– 09.02.2017 Waldheim 07.02.– 10.02.2017 Leipzig Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG) Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Grundseminar zum Arbeitsrecht N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 19 Seminarübersicht Termin Ort 27.02.– 03.03.2017 Leipzig 27.02.– 03.03.2017 Leipzig Thema Hinweis Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht Seminar-Nr. Seite 1700-1702271 22 1700-1702272 64 1700-1703061 23 1300-1703131 27 1700-1703131 24 1700-1703141 29 1700-1703201 21 1700-1703202 65 1700-1703271 22 1700-1703272 63 März 2017 06.03.– 10.03.2017 Altenberg/ OT Zinnwald 13.03.– 17.03.2017 Berlin (Ostbahnhof) 13.03.– 17.03.2017 Kurort Oberwiesenthal 14.03.– 16.03.2017 Waldheim 20.03.– 24.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf 20.03.– 24.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf 27.03.– 31.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf 27.03.– 31.03.2017 ChemnitzRöhrsdorf 20 Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG) Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Kooperationsseminar mit ver.di b+ b Berlin-Brandenburg BR-Grundqualifizierung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.01.– 15.01.2016 Radebeul 1700-1601111 22.02.– 26.02.2016 1700-1602221 Altenberg/OT Zinnwald Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 14.03.– 18.03.2016 Bautzen 1700-1603141 Branche/Bereich 11.04.– 15.04.2016 Radebeul 1700-1604111 23.05.– 27.05.2016 1700-1605231 Altenberg/OT Zinnwald 13.06.– 17.06.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1606131 29.08.– 02.09.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1608292 12.09.– 16.09.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1609121 28.11.– 02.12.2016 1700-1611281 Altenberg/OT Zinnwald 09.01.– 13.01.2017 Bautzen 1700-1701091 06.02.– 10.02.2017 Leipzig 1700-1702061 20.03.– 24.03.2017 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1703201 alle Teilnahmevoraussetzungen Die Grundqualifizierung sieht vor, dass zunächst dieses Seminar besucht werden sollte. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 21 BR-Grundqualifizierung Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. „Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Grundsätze der Personalplanung 22 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1601181 Betriebsratsmitglieder 22.02.– 26.02.2016 1700-1602222 Altenberg/OT Zinnwald 14.03.– 18.03.2016 Bautzen 1700-1603142 18.04.– 22.04.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1604181 23.05.– 27.05.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1605232 27.06.– 01.07.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1606271 08.08.– 12.08.2016 Leipzig 1700-1608081 12.09.– 16.09.2016 Radebeul 1700-1609122 24.10.– 28.10.2016 1700-1610241 Altenberg/OT Zinnwald 21.11.– 25.11.2016 Radebeul 1700-1611211 16.01.– 20.01.2017 Bautzen 1700-1701161 27.02.– 03.03.2017 Leipzig 1700-1702271 27.03.– 31.03.2017 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1703271 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. BR-Grundqualifizierung Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.01.– 15.01.2016 Radebeul 1700-1601112 Betriebsratsmitglieder 01.02.– 05.02.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1602012 Branche/Bereich 29.02.– 04.03.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1602291 25.04.– 29.04.2016 Bautzen 1700-1604251 06.06.– 10.06.2016 Leipzig 1700-1606061 22.08.– 26.08.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1608221 17.10.– 21.10.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1610171 alle 05.12.– 09.12.2016 1700-1612051 Altenberg/OT Zinnwald 23.01.– 27.01.2017 Radebeul 1700-1701231 06.03.– 10.03.2017 1700-1703061 Altenberg/OT Zinnwald Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 23 BR-Grundqualifizierung Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Leipzig 1700-1601182 Betriebsratsmitglieder 07.03.– 11.03.2016 Radebeul 1700-1603072 Branche/Bereich 09.05.– 13.05.2016 Bautzen 1700-1605091 13.06.– 17.06.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1606132 01.08.– 05.08.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1608011 Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. 24.10.– 28.10.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1610242 30.01.– 03.02.2017 Leipzig 1700-1701301 Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. 13.03.– 17.03.2017 Kurort Oberwiesenthal 1700-1703131 Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen 24 alle 05.12.– 09.12.2016 1700-1612052 Altenberg/OT Zinnwald Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. PR-Grundqualifizierung BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Berlin (Mitte) 1300-1601181 04.04.– 08.04.2016 Berlin (Wannsee) 1300-1604041 Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 30.05.– 03.06.2016 Berlin (Mitte) 1300-1605301 22.08.– 26.08.2016 Berlin (Wannsee) 1300-1608221 § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 10.10.– 14.10.2016 Berlin (Mitte) 1300-1610101 Seminargebühr 09.01.– 13.01.2017 Berlin (Wannsee) 1300-1701091 Freistellung 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkung Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 25 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 08.02.– 12.02.2016 Berlin (Mitte) 1300-1602081 Personalratsmitglieder 09.05.– 13.05.2016 Berlin (Wannsee) 1300-1605091 Teilnahmevoraussetzungen 19.09.– 23.09.2016 Berlin (Mitte) 1300-1609191 31.10.– 04.11.2016 Berlin (Wannsee) 1300-1610311 16.01.– 20.01.2017 Berlin (Ostbahnhof) 1300-1701161 Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Bemerkung Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 26 PR-Grundqualifizierung BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 27.06.– 01.07.2016 Berlin (Ostbahnhof) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1606271 Personalratsmitglieder 28.11.– 02.12.2016 Berlin (Ostbahnhof) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1611283 13.03.– 17.03.2017 Berlin (Ostbahnhof) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1703131 Teilnahmevoraussetzungen Besuch der PR-Grundseminare Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG Seminargebühr 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 27 PR-Grundqualifizierung SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1 SächsPersVG) Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten. Das klingt stark. Aber: Wie geht das? Wer sind die Beschäftigten? Wo und wann müssen Personalräte informiert, gefragt und angehört werden? Das Seminar vermittelt erste Grundlagen der Personalratsarbeit. Damit es möglichst konkret wird, werden die wichtigsten Paragrafen des SächsPersVG an Praxisbeispielen erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen des Personalvertretungsrechts Allgemeine Aufgaben des Personalrats Geschäftsführung des Personalrats Überblick über die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten des Personalrats Information der Beschäftigten durch den Personalrat; Zusammenarbeit mit den Beschäftigten Freistellung, Schulungsansprüche Personelle und materielle Ansprüche Stufenvertretung nach dem SächsPersVG 28 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.06.– 23.06.2016 Waldheim 1700-1606212 Personalratsmitglieder 16.08.– 18.08.2016 Waldheim 1700-1608162 Freistellung 18.10.– 20.10.2016 Waldheim 1700-1610181 07.02.– 09.02.2017 Waldheim 1700-1702072 § 47 Abs. 1 SächsPersVG Seminargebühr 450,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. PR-Grundqualifizierung SächsPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 SächsPersVG) In diesem Seminar der Personalrats-Grundqualifizierung werden anknüpfend an die Inhalte des Einführungsseminars Grundlagenkenntnisse zu Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten sowie Handlungsmöglichkeiten des Personalrats vermittelt. Die Teilnehmer/-innen lernen die Bestimmungen des SächsPersVG bei personellen Einzelmaßnahmen, sozialen Angelegenheiten, im Bereich des Arbeitsschutzes und den Umgang mit dem Tarifvertrag kennen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen Einführung in die Beteiligungsrechte des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten Die Dienstvereinbarung Die Mitwirkung des Personalrats im Bereich des Arbeitsschutzes Personalrat und Tarifvertrag Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 13.09.– 15.09.2016 Waldheim 1700-1609131 Personalratsmitglieder 08.11.– 10.11.2016 Waldheim 1700-1611081 Teilnahmevoraussetzungen 14.03.– 16.03.2017 Waldheim 1700-1703141 Besuch des Grundseminars „SächsPersVG: Einstieg leicht gemacht“ Freistellung § 47 Abs. 1 SächsPersVG Seminargebühr 450,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 29 Schwerbehindertenvertretung Die Pflichtquote allein reicht nicht! Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 1 In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. 30 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 15.02.– 19.02.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1602151 Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/ Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Referent Die Seminarinhalte in Stichworten: Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung Branche/Bereich Helmfried Hauch alle Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Schwerbehindertenvertretung Beschäftigung fördern und sichern Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV 2 Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.– 11.03.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1603071 Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/ Personalratsmitglieder 19.09.– 23.09.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1609192 Referent Helmfried Hauch Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Grundseminars „Die Pflichtquote allein reicht nicht!“ Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 31 Schwerbehindertenvertretung Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV 3 Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.11.– 25.11.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1611211 Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/ Personalratsmitglieder Referent Helmfried Hauch Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 32 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 1: Einführung in die Arbeit der JAV Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugendund Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar dabei das Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden? Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen/ dienstlichen Alltag kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeutet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbstverständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 08.02.– 12.02.2016 Saalfeld 1700-1602082 Mitglieder der JAV Branche/Bereich alle Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 730,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren Grundlagen der Geschäftsführung der JAV Die Beziehungen zu Betriebs-/Personalrat, Arbeitgeber/Dienststelle und Gewerkschaft Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung 33 JAV-Grundqualifizierung JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch 34 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 08.02.– 12.02.2016 Saalfeld 1700-1602083 Mitglieder der JAV Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des JAV-Grundseminars Freistellung § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 730,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Das besondere Angebot Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt a bekommen. b Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: „Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“: „Be Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Qual (und weitere Beschäftigte) „Interessenvertretung als Berufung“: „Inter Weiterbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende und W i Weiter stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten stellver „Qualifiziert mit.bestimmen“: „Qualif Fortbildung Fortbildu für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen Bank Ba nken en u Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven Lernprozess. 35 Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater b+b Zertifizierte Weiterbildung Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ... Betriebliche Konfliktberaterin/ betrieblicher Konfliktberater Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V. der Universität Hamburg Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 36 In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Modul 1 Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse 31.10.2016 –02.11.2016 Walsrode 2100-1610311 Modul 2 Kernkompetenzen für die Einzelberatung 16.01.2017 –19.01.2017 Walsrode Modul 3 Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln 27.03.2017 – 30.03.2017 Walsrode Modul 4 Abschlusskolloquium Juni/Juli 2017 Hamburg Reihe 2016/2017 N.N. Freistellung und Kostenübernahme Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird, es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit als Personalrat.“ Ferdinand Badtke Stellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau 37 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung b+b Zertifizierte Weiterbildung Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Interessenvertretung als Berufung Seminarreihe mit Universitätszertifikat Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Ein Kooperationsangebot von Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk- Das besonde re Angebot tion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen. 38 Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung Die Termine Thema Termin Ort Seminarnummer Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion 16.03.2016 – 18.03.2016 Walsrode IV-1603161 Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern 22.06.2016– 24.06.2016 Berlin (Wannsee) IV-1606221 Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren 12.10.2016 – 14.10.2016 Saalfeld IV-1610121 Wenn der Wind des Wandels weht ... Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten 25.01.2017 –27.01.2017 Berlin (Wannsee) IV-1701251 Strategie, Taktikerin, Pokerface ...? Professionell verhandeln 10.05.2017 – 12.05.2017 Berlin (Wannsee) IV-1705101 Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25 [email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die fünfteilige Modulreihe „Interessenvertretung als Berufung“ hat mir sehr viel Wissen und Fachkenntnisse über die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende vermittelt. Die Teamerinnen haben es verstanden, den Stoff leicht verständlich und fundiert an uns weiterzugeben. Ich habe viel für mich persönlich dazugelernt, bin selbstbewusst geworden und die Arbeit macht mir noch mehr Spaß. Der Universitätsabschluss war die Krönung des Ganzen, ich kann es jedem nur empfehlen.“ Sabine Blauth Betriebsratsvorsitzende Kaufland Frankenthal Ein Kooperationsangebot von: 39 Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Qualifiziert mit.bestimmen Seminarreihen mit Universitätszertifikat Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen Die Seminarreihen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. Ein Kooperationsangebot von Das besonde re Angebot 40 Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben. Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen Die Termine Thema Termin/Ort Seminarnummer Banken/Vers. Kapitalges. Ort Modul A Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank 01.02.2016–03.02.2016 MB-1602011 MB-1602012 Hamburg Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 25.04.2016 –27.04.2016 MB-1604251 MB-1604252 Berlin Modul C Organisation und Rolle des Aufsichtsrats 05.09.2016 –07.09.2016 MB-1609051 MB-1609052 Berlin Modul D Workshop Praxistransfer 30.01.2017 –31.01.2017 MB-1701301 MB-1701302 Berlin Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. Kosten Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt 4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB. Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Catrin Krüger-Thiemann Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot „Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich empfehle daher die Teilnahme auch denen, die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“ Ralf Neidhardt Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung 41 Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs. 42 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 16.02.– 18.02.2016 Leipzig 1700-1602161 Betriebsratsmitglieder Referent Wolfgang Herkt, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Teilnahmevoraussetzungen Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat – Konzernbetriebsrat Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten Seminargebühr Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 650,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Betriebsverfassungsrecht Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 06.09.– 08.09.2016 Leipzig 1700-1609061 Betriebsratsmitglieder Referent Wolfgang Herkt, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hierfür ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln. Teilnahmevoraussetzungen Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden. Freistellung Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen zu Qualifizierungsansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr. Besuch des BR-Grundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 650,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im Betriebsrat Bekanntmachung im Betrieb Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte Mögliche Schritte zur Anpassung 43 Betriebsverfassungsrecht Das Ersatzmitglied – kompetente Ergänzung oder unliebsamer Notnagel? Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern Sem.-Nr. 06.04.2016 1700-1604061 Dresden (Hauptbahnhof) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder Ersatzmitglieder haben innerhalb und außerhalb des Gremiums eine wichtige Funktion. Zum einen bleibt das Gremium durch sie beschlussfähig. Darüber hinaus kann die tägliche Betriebsratsarbeit durch sie unterstützt und der Wirkungskreis des Betriebsrats vergrößert werden. Und immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen, werden sie automatisch zum gleichberechtigten Betriebsratsmitglied. Branche/Bereich In Ihrem Betriebsratsgremium kommen Ersatzmitglieder häufiger zum Einsatz? Es sollte aber auch das „richtige“ sein: Es besteht ein Minderheitenschutz nach § 15 Abs. 2 BetrVG, und eventuell müssen auch verschiedene Listen im Betriebsrat vertreten sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder genug Kenntnisse haben, um im Zweifelsfall zu wissen, worüber sie abstimmen. 260,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Oder sind Sie selber Ersatzmitglied? Wenn Sie zur Betriebsratssitzung geladen werden, fühlen Sie sich wie in der zweiten Reihe oder gar als unliebsamer Notnagel? Wir bieten Ihnen einen komprimierten Überblick über die Voraussetzungen für das Nachrücken von Ersatzmitgliedern im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. gg 44 Termin/Ort In diesem Tagesseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Wann muss welches Ersatzmitglied geladen werden, wann nicht? §§ 25 und 15 BetrVG Rechtzeitige Einladung und Mitteilung der Tagesordnung Wie kann das Ersatzmitglied immer auf dem aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit gehalten werden? Praktische Fragen der Arbeitsorganisation: Vorbereitungszeiten, Protokollund Akteneinsicht Dürfen Ersatzmitglieder von allen Sitzungen des Betriebsrats die Protokolle einsehen? Mögliche Formen der dauerhaften Beteiligung der Ersatzmitglieder an der Betriebsratsarbeit alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. Betriebsverfassungsrecht Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – speziell für Ersatzmitglieder Plötzlich liegt sie auf Ihrem Tisch – die Einladung zur Betriebsratssitzung. Und schon stehen Sie als Ersatzmitglied mitten im Betriebsratsleben und haben zunächst viele Fragen: Wie läuft eine Betriebsratssitzung eigentlich ab? Wie erfolgen Entscheidungen? Was hat es mit der korrekten Beschlussfassung auf sich, und was sind überhaupt die Aufgaben des Betriebsrats? Im Seminar wird ein Überblick über die Inhalte des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere über die Rechte und Pflichten von Ersatzmitgliedern gegeben. Spezielle Fragen, z.B. wann und wie ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrücken kann und was dabei im Rahmen der Arbeitsbefreiung zu beachten ist, werden beantwortet. Darüber hinaus erfolgt eine kurze Darstellung über die wichtigsten Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Das Seminar vermittelt in kompakter Form notwendige Grundkenntnisse für Ersatzmitglieder, damit diese sich aktiv an der Betriebsratsarbeit beteiligen können. Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Kompakter Überblick: Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes Voraussetzungen des Nachrückens von Ersatzmitgliedern Rechtsstellung, Freistellungsansprüche und Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern Grundlagen zur Betriebsratssitzung: Einladung, Tagesordnung und Beschlussfassung Überblick über die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 01.06.– 03.06.2016 Leipzig 1700-1606011 Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 620,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich. 45 Betriebsverfassungsrecht Haftung auch als Betriebsrat? Einführung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder; aktuelle Rechtsprechung des BGH Termin/Ort Sem.-Nr. 05.04.2016 1700-1604051 Dresden (Hauptbahnhof) Zielgruppe Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Das Seminar befasst sich mit dem Themenkomplex der Arbeitnehmerhaftung und im Schwerpunkt mit der Haftung des Betriebsrats. Was ist, wenn der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen falsch berät und diese dadurch Nachteile erleiden? Kann der Betriebsrat als Gremium zu Schadensersatz verpflichtet werden? Welche Kosten muss der Betriebsrat im Schadensfall tragen? Haftungsrechtlich relevante Fälle und deren rechtliche Folgen werden anhand von Beispielen anschaulich dargestellt. Besuch des BR-Grundseminars Denn wer mit diesen Haftungsfragen vertraut ist, weiß sich als Betriebsratsmitglied in seiner täglichen Praxis zu behaupten. 260,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung: Voraussetzungen, Haftungsbeschränkungen und -erleichterungen Rechtliche Stellung des Betriebsrats Einzelne Pflichten des Betriebsrats, u.a. Geheimhaltungspflicht gem. §§ 79, 120 BetrVG Haftung als Organ, Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder Fehlerhafte Beratung der Beschäftigten Kostenhaftung einzelner Betriebsratsmitglieder bei fehlendem Gremiumsbeschluss Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder (BAG, BGH) 46 Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr Betriebsverfassungsrecht Konzernbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Geschäftsführung und Organisation der Arbeit Durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsratsgremien kann für einen Konzern nach § 18 Aktiengesetz ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Dafür sind übereinstimmende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte der Unternehmen erforderlich, in denen 50 Prozent der Arbeitnehmer des Konzerns beschäftigt sind. Aber was ist ein Konzern? Wofür ist ein Konzernbetriebsrat zuständig, und wie weit gehen seine Befugnisse? Das Seminar erläutert die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats. Dargestellt werden die Zuständigkeiten und die Erfordernisse der Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Aber auch mögliche Konfliktpunkte der Zusammenarbeit (innerhalb des Konzernbetriebsrats und mit anderen Gremien) aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen werden behandelt und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 13.06.– 15.06.2016 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1606132 Mitglieder von Konzernbetriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten des Konzernbetriebsrats nach BetrVG Konzernbegriff nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats Zusammenwirken, Informationsfluss und Abstimmung im Konzerbetriebsrat und zwischen den Gremien Konzernbetriebsvereinbarungen: Welche Inhalte werden üblicherweise darin geregelt? Welche Handlungsspielräume haben Betriebsräte hierbei? Zusammensetzung, Geschäftsführung, Sitzungen, Geschäftsordnung, Ausschüsse des Konzernbetriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Konzernbetriebsrat Ziele und Strategien des Konzernbetriebsrats Das Seminar kann auch unternehmens-/konzernbezogen gebucht werden. 47 Betriebsverfassungsrecht Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden. Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen? Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des Unternehmens gegenüber dem EBR. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht Definition: Europäischer Betriebsrat Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen Betriebsrats EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen Interessenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte) Erforderliche Ressourcen des EBR Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften 48 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 25.04.– 27.04.2016 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1604252 Mitglieder von Europäischen Betriebsräten Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Betriebsverfassungsrecht Außertarifliche Angestellte Beteiligungsrechte des Betriebsrats Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehaltsgruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss beteiligt werden? Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestellten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeitszeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle Rechtsprechung Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen von AT-Angestellten Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags Ziele und Strategien des Betriebsrats Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.07.– 13.07.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1607112 Betriebsratsmitglieder 15.11.– 17.11.2016 Frankfurt am Main Das Spenerhaus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1611151 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 49 Betriebsverfassungsrecht Betriebsratswahl: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstandsmitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar suchen, beraten wir Sie gerne. www.verdi-bub.de/brwahl Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 50 Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder Freistellung § 20 Abs. 3 BetrVG Bemerkung Wir bieten diese Wahlvorstandsschulungen (getrennt nach vereinfachtem oder nach normalem Wahlverfahren) auf Anfrage als Inhouse-Schulung an, gerne auch auf Englisch. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Grundlagen: Normsetzung durch Dienstvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung Die Dienstvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbestimmung; mit ihr nimmt der Personalrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten der Dienststelle. Die Dienstvereinbarung entfaltet Rechtswirkung für die Beschäftigten, den Arbeitgeber und Personalrat. Daher muss jeder Personalrat in der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Dienstvereinbarung von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren). Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 09.03.– 11.03.2016 Berlin (Wannsee) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1603091 Personalratsmitglieder 04.07.– 06.07.2016 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1607041 Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetz – Tarifvertrag – Dienstvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag: Zusammenwirken und Abgrenzung Regelungsgegenstand und Geltungsbereich Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit, Kündigung, Nachwirkung Regelungskompetenzen des örtlichen Personalrats, des Gesamtpersonalrats oder des Hauptpersonalrats Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle und Letztentscheidungsrecht 51 Personalvertretungsrecht Gestaltung und Einsatz von Dienstvereinbarungen Aufbau: Umgang des Personalrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Dienstvereinbarungen Eine Dienstvereinbarung schafft geltendes Recht in der Dienststelle. Damit eine Dienstvereinbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen bekannt sein, vor allem den Mitgliedern des Personalrats. Denn neben anderen Aufgaben hat der Personalrat die Einhaltung der in der Dienststelle geltenden Dienstvereinbarungen zu überwachen. Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Personalratsmitglieder kennen die bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich; oft ist manche alte Dienstvereinbarung sogar keinem im Personalrat richtig bekannt. Das Seminar wiederholt in kompakter Form die Rechtsgrundlagen für das Zustandekommen von Dienstvereinbarungen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie die Einhaltung von Dienstvereinbarungen überwacht werden kann. Wann müssen welche Dienstvereinbarungen überarbeitet werden, und wie kann eine Anpassung von Dienstvereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung oder neu verabschiedete Gesetze/Tarifverträge aussehen? Was passiert bei Verstößen gegen die Dienstvereinbarung? Die Seminarinhalte in Stichworten: Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Dienstvereinbarungen im Personalrat Durchführungspflichten der Dienststelle und Bekanntmachung im Betrieb Effektive Überwachung der Einhaltung und Umsetzung von Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der kontinuierlichen Überprüfung der Inhalte Nachverhandlungspflicht, Anpassung der Inhalte von Dienstvereinbarungen – wann und in welcher Form? 52 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.09.– 23.09.2016 Berlin (Wannsee) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1609211 Personalratsmitglieder 21.11.– 23.11.2016 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1611212 Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Personalvertretungsrecht Betriebliche Veränderungsprozesse und Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Termin/Ort 18.05.– 20.05.2016 2100-1605182 Bielefeld-Sennestadt Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Personalratsmitglieder Die Finanzlage vieler öffentlicher Arbeitgeber ist nach wie vor häufig angespannt. Es existiert eine große Bandbreite möglicher Sparmaßnahmen: u.a. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Aufgaben (z.B. durch interkommunale Zusammenarbeit) oder Outsourcing von Arbeitsbereichen an private Unternehmen. Diese Maßnahmen gehen oftmals zulasten der Beschäftigten, und jede bringt neue Aufgaben für Personalräte mit sich, die im Sinne der Beschäftigten bearbeitet werden müssen. 23.11.– 25.11.2016 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen Besuch des PR-Grundseminars Das Seminar zeigt die Bandbreite der unternehmerischen Entscheidungen im öffentlichen Dienst und ihre Folgen für die Struktur und Organisation der Dienststelle, der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsplätze der Beschäftigten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung. Sem.-Nr. 1600-1611231 Zielgruppe Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen und Beteiligungsrechte der Personalräte Formen von betrieblichen Veränderungen und Umstrukturierungen und ihre Bedeutung für die Rechte der Beschäftigten Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB (Betriebsübergang) Mitwirkung des Personalrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen 53 Personalvertretungsrecht Interkommunale Zusammenarbeit Rechtliche Grundlagen und Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Die gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten und Maschinen, gemeinsam betriebene Bauhöfe, Werkstätten, Schwimmbäder und andere Einrichtungen sind nur einige Beispiele, wie Kommunen ihre Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Interkommunale Zusammenarbeit wird politisch massiv beworben und nimmt zu. Die Gründe hierfür sind vielseitig und reichen von der defizitären Haushaltslage über betriebswirtschaftliche Motive bis hin zur Sicherung der Aufgabenerledigung. Aber immer sind die Beschäftigten, die bisher die Aufgaben erledigt haben oder künftig erledigen sollen, betroffen. Häufig werden sie und die zuständigen Personalräte über die organisatorischen Veränderungen kaum oder gar nicht informiert, geschweige denn daran beteiligt. Oft werden die personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten nicht geklärt. Welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es? Welche Folgen für die Beschäftigten und die Personalräte haben sie? Welche Chancen und Risiken birgt die interkommunale Zusammenarbeit? Welche Beteiligungsrechte der Personalräte sind berührt? Welcher Regelungsbedarf entsteht? Kann interkommunale Zusammenarbeit die Vorbereitung zur Privatisierung bedeuten? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen der interkommunalen Zusammenarbeit und Gemeinschaftsarbeit Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit Arbeitsrechtliche Folgen für die Beschäftigten Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Möglichkeiten der Sicherung von Besitzständen der Beschäftigten (z.B. aus Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen) Darstellung und Auswertung von Beispielen aus der kommunalen Praxis 54 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 06.06.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1606061 Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 02.11.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1611022 Branche/Bereich Gemeinden Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 295,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Personalvertretungsrecht Personalratswahl nach SächsPersVG: Damit alles stimmt Wahlvorstandsschulung für Wahlen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Sachsen Die Wahlen zum Personalrat werden vom Wahlvorstand vorbereitet. Er muss für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die Wahlvorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung sowie deren praktische Umsetzung. Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Besuchen Sie unsere speziellen Seiten zur Personalratswahl nach SächsPersVG: www.verdi-bub.de/saechspersvg_wahl Dort finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps, z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsübersicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 05.01.2016 Dresden (Mitte) 06.01.2016 Leipzig (Volkshaus) 11.01.2016 Zwickau 12.01.2016 Bautzen 13.01.2016 Dresden (Mitte) 18.01.2016 Chemnitz 19.01.2016 Leipzig (Volkshaus) 20.01.2016 Bautzen 25.01.2016 Dresden (Mitte) 26.01.2016 Zwickau 27.01.2016 Bautzen 01.02.2016 Leipzig (Volkshaus) 02.02.2016 Annaberg-Buchholz 03.02.2016 Chemnitz 08.02.2016 Bautzen 10.02.2016 Dresden (Mitte) 15.02.2016 Leipzig (Volkshaus) 17.02.2016 Zwickau 22.02.2016 Dresden (Mitte) 24.02.2016 Chemnitz 1700-1601051 Wahlvorstandsmitglieder 1700-1601061 Freistellung 1700-1601113 § 24 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG 1700-1601121 Seminargebühr 1700-1601131 1700-1601184 220,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. 1700-1601191 1700-1601201 1700-1601252 1700-1601261 1700-1601271 1700-1602013 1700-1602021 1700-1602031 1700-1602081 1700-1602101 1700-1602151 1700-1602171 1700-1602223 1700-1602241 55 Arbeitsorganisation Erfolgreich leiten 1 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Grundseminar Das Leiten einer Interessenvertretung ist kein Zuckerschlecken. Niemand wird zur/zum Vorsitzenden geboren, und durch die Wahl übertragen sich nicht automatisch alle Fähigkeiten und Kompetenzen, die zum erfolgreichen Leiten von Gremien benötigt werden. In den zwei aufeinander aufbauenden 3-tägigen Seminarmodulen „Erfolgreich leiten 1 und 2“ werden auf der Grundlage der gesetzlich definierten Festlegungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen die zentralen Aufgaben der Gremienvorsitzenden vermittelt. Dabei geht es jedoch nicht nur um die gesetzlichen Vorgaben, sondern auch um die zielgerichtete Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Leitung des Gremiums. Übungen und Rollenspiele unterstützen diese Arbeitsphase im Seminar. Die Seminarinhalte in Stichworten: Umfang der Arbeit eines Betriebs-/Personalrats Inhaltliche Gestaltung der Arbeit des Betriebs-/Personalrats – vom Reagieren zum Agieren Die Vorbereitung und Durchführung von Beratungen des Betriebs-/Personalrats Meine Ressourcen und Potenziale als Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in Die Arbeitsteilung oder: Wie binde ich die Gremienmitglieder in die Arbeit ein? Informationsarbeit nach innen und außen gewährleisten und sichern 56 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 26.04.– 28.04.2016 Bautzen 1700-1604261 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten Referent René Schäfer Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 47 Abs. 1 SächsPersVG Seminargebühr 620,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Arbeitsorganisation Erfolgreich leiten 2 Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter/-innen – Aufbauseminar Dieses Seminar baut auf dem Seminar „Erfolgreich leiten 1“ auf. Der Schwerpunkt liegt auf der planmäßigen Arbeit des Betriebs-/Personalrats und den möglichen Führungsstilen. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.09.– 23.09.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1609211 Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Betriebs-/ Personalräten Referent René Schäfer Es werden unterschiedliche Leitungsstile und deren Vor- und Nachteile behandelt. Gleichzeitig spielt die Einbindung aller Mitglieder in die Arbeit des Gremiums sowie der mögliche Umgang mit verschiedenen Fraktionen im Betriebs- bzw. Personalrat eine Rolle. Branche/Bereich Dabei sollte jede/-r Vorsitzende oder Stellvertreter/-in seine/ihre Stärken, aber auch die Schwächen erkennen, um eine möglichst erfolgreiche Arbeit zu erreichen. Denn Erfolg in der Gremienarbeit schafft Anerkennung. Besuch des Seminars „Erfolgreich leiten 1“ Die Seminarinhalte in Stichworten: Auffrischung der Inhalte des Seminars „Erfolgreich leiten 1“ Die Leitung der Diskussion im Gremium Der Arbeitsaufwand oder: Wie organisiere ich die Arbeit des Betriebs-/Personalrats? Der Arbeitsplan – Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeit Die Geschäftsordnung – mögliche Vor- oder Nachteile Leitungsmethoden und deren Umsetzung in die Praxis Meine Ressourcen – meine Potenziale Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats nach innen und außen alle Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 47 Abs. 1 SächsPersVG Seminargebühr 620,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 57 Arbeitsorganisation Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.– 08.03.2016 Radebeul 1700-1603073 30.05.– 31.05.2016 Leipzig 1700-1605302 Schriftführer/-innen und Vorsitzende des Betriebs-/ Personalrats oder der JAV/MAV 16.08.– 17.08.2016 Bautzen 1700-1608161 09.11.– 10.11.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1611091 Referent Hans-Jürgen Kuropka Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Branche/Bereich Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen Besuch des BR-/PR-/JAVGrundseminars alle Teilnahmevoraussetzungen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 420,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 58 Arbeitsorganisation Die gute Personalversammlung Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden. Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken. In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche Informationen und viele Anregungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung und Einladung Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur Aktivierung der Belegschaft Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der Versammlung Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 14.03.– 15.03.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1603147 Personalratsmitglieder 10.10.– 11.10.2016 Berlin (Ostbahnhof) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1610102 Referent Karl-Heinz Hörning, Kommunikationstrainer Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 575,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 59 Arbeitsorganisation Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen bewährt es sich, mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach- und Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme der Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu identifizieren, die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren, Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Vereinbarungen über die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewählte und neu zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann aber auch genutzt werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessenvertretungsarbeit der letzten vier Jahre zu ziehen. Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhaltlichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche Interessenvertretungspraxis hilfreich sind. Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von mindestens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Nach einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot. 60 Zielgruppe Betriebsrats-/Personalrats-/ Mitarbeitervertretungsgremien Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Bemerkungen Eine Durchführung ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Kommunikation und Zusammenarbeit Erfolgreiches Konfliktmanagement Konflikte produktiv nutzen und konstruktiv lösen Interessenvertretungen sind in ihrer Arbeit häufig mit Konflikten konfrontiert: als Ratgeber und Schlichter, wenn es zu Konflikten innerhalb der Belegschaft oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kommt oder aber als Beteiligte, wenn Konflikte zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung auftreten. Nicht zuletzt kann es auch innerhalb des Gremiums Spannungen und Streit geben, z.B. wenn es um den „richtigen“ Weg der Interessenvertretung geht. In all diesen Feldern mit Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen, ist eine wichtige Voraussetzung erfolgreicher Interessenvertretungsarbeit. Das Seminar macht die Teilnehmer/-innen mit den wichtigsten Grundlagen der Konflikterkennung und -bearbeitung vertraut und vermittelt praxisorientierte Konfliktlösungsstrategien. Im Seminar wechseln sich Informationseinheiten, Übungen und die Arbeit an Praxisbeispielen der Teilnehmer/-innen ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was sind Konflikte, wie entstehen sie? Konflikte und ihre Ursachen in der Interessenvertretungsarbeit Konflikte frühzeitig erkennen; erste Konfliktdiagnose Rechtliche und soziale Ansätze zur Konfliktbearbeitung kennenlernen Angemessenen Umgang mit Konflikten als Gremium und als Einzelperson einüben Lösungen für Konflikte und Konfliktsituationen Konstruktive Dialoge führen Kommunikation in Konfliktsituationen trainieren Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 30.05.– 01.06.2016 Donauwörth Kooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern 1806-1605301 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 61 Arbeitsrecht Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1 Grundseminar zum Arbeitsrecht In diesem Grundseminar werden in kompakter Form die wichtigsten Themen und Inhalte aus der Arbeitsrechtsreihe dargestellt. Das Seminar vermittelt Ihnen eine kompakte Einführung und einen Überblick über das Individualarbeitsrecht – von gesetzlichen Ansprüchen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über praxisrelevante Fragen des Urlaubsrechts, unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen bis hin zu Teilzeitansprüchen aus den verschiedensten gesetzlichen Grundlagen. Alle Themen werden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung vermittelt und konsequent in praktischen Übungen umgesetzt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundbegriffe des Arbeitsrechts Systematik der Fallbearbeitung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere Anzeige- und Nachweispflichten Entstehung, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag Gleichbehandlungsgrundsatz und AGG Ansprüche auf Teilzeitarbeit und Erhöhung der Arbeitszeit 62 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 26.01.– 29.01.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1601262 21.03.– 24.03.2016 Leipzig 1700-1603211 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 17.05.– 20.05.2016 Bautzen 1700-1605171 Branche/Bereich 30.08.– 02.09.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1608301 01.11.– 04.11.2016 Radebeul 1700-1611011 Teilnahmevoraussetzungen 07.02.– 10.02.2017 Leipzig 1700-1702071 Besuch des BR-/PRGrundseminars alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 760,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Arbeitsrecht Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 2 Aufbauseminar zum Arbeitsrecht Das Seminar vertieft die im Grundseminar zum Arbeitsrecht kompakt erworbenen Kenntnisse des Individualarbeitsrechts. Neben Fragen der Arbeitszeit werden in konzentrierter Form aktuelle Probleme beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge (mit und ohne sachlichen Grund) sowie die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsverträge dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung der Fragen rund um das Kündigungsrecht. Dabei werden jenseits der juristischen Spitzfindigkeiten praxisnahe Antworten gesucht und konkrete Fälle aus dem beruflichen Alltag behandelt. Durch die fallbezogene Arbeitsweise gewinnen Sie einen Einblick in die wesentlichen arbeitsrechtlichen Themen des Seminars, sodass Sie als Betriebs- oder Personalratsmitglied für die Rechte der Beschäftigten eintreten können. Ein Besuch beim Arbeitsgericht ist Bestandteil dieses Seminars Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen zur Regelung der Arbeitszeit – Arbeitszeitgesetz Befristung von Beschäftigungsverhältnissen Die Abmahnung: Bedeutung im Arbeitsverhältnis Änderungs- oder Beendigungskündigungen Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses Arbeitsgerichtsbarkeit Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.01.– 22.01.2016 Leipzig 1700-1601183 04.04.– 08.04.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1604042 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung 30.05.– 03.06.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1605301 Branche/Bereich 19.09.– 23.09.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1609191 21.11.– 25.11.2016 Radebeul 1700-1611212 30.01.– 03.02.2017 Leipzig 1700-1701302 27.03.– 31.03.2017 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1703272 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 63 Arbeitsrecht Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 3 – Schwerpunkt Sozialrecht Eine wesentliche Pflicht des Betriebs- bzw. Personalrats besteht darin, die Einhaltung der Rechte zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen zu kontrollieren und durchzusetzen. Teilweise finden sich diese gesetzlichen Schutzbestimmungen in Mitbestimmungstatbeständen wieder. Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen werden in diesem Seminar ausführlich und praxisorientiert behandelt sowie mit Beispielen aus der Rechtsprechung und der betrieblichen Praxis untermauert. Damit die Seminarteilnehmer/-innen ihr Rechtsverständnis praxisnah erweitern können, wird an einem Tag an Verhandlungen des Sozialgerichts der Region zu ausgewählten Themen teilgenommen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen und Grundlagen der Arbeitsschutzgesetzgebung, Aufgaben und Elemente des Sozialsystems, Verantwortung des Betriebs-/Personalrats Arbeitnehmerschutzrechte: Arten, Inhalt, Zielgruppen, Träger; Aufgaben von Arbeitgeber und Interessenvertretung SGB IX: Schutz Behinderter, Gleichstellungsverfahren Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungseinschränkung, Fürsorgepflichten Mutterschutz und Elternzeit: Besonderer Schutz von Schwangeren, Anspruch auf Elternzeit, Anträge Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Krankheit; Arbeitsunfälle und Berufskrankheit Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für Angelegenheiten aus dem Arbeitsverhältnis und sich daraus ergebende Besonderheiten für die Interessenvertretung 64 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.03.– 11.03.2016 Radebeul 1700-1603071 26.09.– 30.09.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1609261 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung 28.11.– 02.12.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1611282 27.02.– 03.03.2017 Leipzig 1700-1702272 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 47 Abs. 1 SächsPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. Arbeitsrecht Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 4 – Veränderte Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat bei der Auslegung und Anwendung von Gesetzen große Bedeutung. Der Betriebs-/Personalrat kann seinen Aufgaben nur nachkommen, wenn Kenntnisse aktueller rechtlicher Bestimmungen und ihrer Auslegung in seine Arbeit einfließen. Eine Teilnahme an ausgewählten Verhandlungen beim Landesarbeitsgericht dient der Vertiefung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtssystematik und Rechtsgrundlagen Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Arbeitsvertragsgestaltung und Aufgaben der Betriebs-/Personalräte Auswertung der Rechtsprechung zu Fragen des Kündigungsschutzes Neue Rechtsprechung zu Rechten, Ansprüchen und Aufgaben der Interessenvertretung nach § 99 BetrVG, § 75 BPersVG bzw. §§ 80 und 81 SächsPersVG bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung Neue Rechtsprechung zur Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, § 75 BPersVG bzw. §§ 80 und 81 SächsPersVG Information zu aktuellen Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebs-/Personalräte Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.02.– 04.03.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1602292 Betriebs-/Personalratsmitglieder 15.08.– 19.08.2016 Kurort Oberwiesenthal 1700-1608151 10.10.– 14.10.2016 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1610101 20.03.– 24.03.2017 Chemnitz-Röhrsdorf 1700-1703202 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 47 Abs. 1 SächsPersVG Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bitte beachten: Der Preis gilt nur für Seminare in 2016. Den Preis für die Seminare in 2017 finden Sie ab 1.10.2016 unter www.verdi-bub.de. 65 Arbeitsrecht Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder Arbeitsrecht 5 – Seminar mit Besuch des BAG Erfurt Das Bundesarbeitsgericht entscheidet in letzter Instanz jährlich in ca. 2.000 Fällen über streitige Verfahren aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei Problemen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (bei Streitfragen zwischen Personalrat und Dienstherrn ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig). In diesem Seminar wird die Rechtsprechung des BAG des vergangenen Jahres ausgewertet, welche die Arbeit der Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder und die Arbeitsverhältnisse betrifft. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtssystematik und Rechtsgrundlagen Gestaltung von Verträgen (Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge usw.) unter Beachtung der §§ 305 bis 310 BGB Ansprüche auf Teilzeit, Arbeitszeitverteilung und befristete Arbeitsverträge mit den entsprechenden Formvorschriften Kündigungsschutz der Arbeitnehmer/-innen allgemein und Besonderheiten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und Betriebsübergängen Ansprüche aus tarifvertraglichen Regelungen sowie deren Nachwirkung Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen und sozialen Angelegenheiten Aufgaben für Betriebs- und Personalräte aus der behandelten aktuellen Rechtsprechung Besuch des BAG zu Verfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten 66 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 22.04.2016 Oberhof 1700-1604182 Betriebs-/Personalratsmitglieder 20.06.– 24.06.2016 Oberhof 1700-1606201 17.10.– 21.10.2016 Saalfeld 1700-1610172 07.11.– 11.11.2016 Oberhof 1700-1611071 Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 47 Abs. 1 SächsPersVG Seminargebühr 880,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Arbeitsrecht Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen Altersversorgung vereinbaren. Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäftigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.05.– 20.05.2016 Mosbach Kooperationsseminar mit ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar 1500-1605182 Betriebsratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem BetrAVG und zum Kapitalerhalt Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung) Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche) und Leistungsformen Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel für die betriebliche Altersversorgung Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats 67 Arbeitsrecht Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe, mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäftigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Kriterien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit abschafft. Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien werden vorgestellt. Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich ebenfalls in den Blick genommen. Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren Praxisbeispielen. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb Formen der Arbeitsbewertung Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung 68 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 13.04.2016 Berlin (Köpenicker Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1604111 Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder Referentin Rebekka Schmidt, Fachanwältin für Arbeitsrecht Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 795,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Arbeitsrecht Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeitund Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. 25.04.– 27.04.2016 1300-1604251 Berlin (Warschauer Str.) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 755,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 69 Arbeitszeit Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium im Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeitregelungen aktiv nutzen zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition des Begriffs Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung 70 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 18.04.– 20.04.2016 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1604184 Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 780,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeitszeit Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? Grundzüge der Dienstplangestaltung Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine Dienst- bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeits- und Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit? Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeiten wahrnehmen. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und Schichtplangestaltung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis für die Gestaltung von Dienst- oder Schichtplänen Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 23.05.– 25.05.2016 Radebeul 1700-1605233 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Referent Walter Lochmann, Arbeitszeitberater Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 710,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. 71 Arbeitszeit Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsverträglichere Arbeitszeiten zu stärken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erholungs- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten 72 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.04.– 15.04.2016 2100-1604131 Walsrode Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Referent/-in Michael Gümbel, Petra Kolberg Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 990,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Arbeitszeit Entgrenzung der Arbeit Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit. Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die private Mailadresse). Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche (Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten? Wir bearbeiten u.a. folgende Themen: Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater Geräte – Datenschutz Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 07.11.– 08.11.2016 Steinbach/Taunus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1611075 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 590,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 73 Arbeitszeit Lebensarbeitszeitkonten In vielen Betrieben und Dienststellen werden die unterschiedlichsten Zeitkonten geführt. Dieses Seminar hat die Lebensarbeitszeitkonten, die einen flexibleren Übergang in die Rente ermöglichen sollen und eine besondere Form von Langzeitkonten sind, als inhaltlichen Schwerpunkt. Der Wunsch vieler Beschäftigter nach früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist einer der Gründe für die zunehmende Bedeutung dieses Gestaltungsinstruments. Die Frage ist, ob und wie Lebensarbeitszeitkonten dies gewährleisten können. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass diese Konten in Geld geführt und als Wertguthaben gegen Insolvenz zu sichern sind. Auch für die Mitnahmemöglichkeit der Wertguthaben bei Arbeitgeberwechsel wurden Regelungen getroffen. Sollen Lebensarbeitszeitkonten im Betrieb eingerichtet werden, haben gesetzliche Interessenvertretungen z.B. zu klären, ob und welche Entgelt- oder Arbeitszeitanteile in diese Lebensarbeitszeitkonten übertragen werden, wie die sozialrechtlichen Anforderungen betrieblich umgesetzt werden und wie Lebensarbeitszeitkonen von den Beschäftigten tatsächlich genutzt werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Sozialversicherungs-, arbeitszeitrechtliche und mögliche tarifvertragliche Grundlagen Vor- und Nachteile von Lebensarbeitszeitkonten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der betrieblichen Einführung, Umsetzung und Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten Grundlagen zum Umfang und zu den Grenzen des Insolvenzschutzes von Lebensarbeitszeitkonten Beteiligungsrechte und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung Praxisbeispiele aus Betriebs-/Dienstvereinbarungen 74 Termin/Ort Sem.-Nr. 13.06.2016 2100-1606132 Hannover Mercure City Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Referent Dr. Andreas Hoff Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 375,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 01.02.– 05.02.2016 Saalfeld SF-16020103 Betriebs-/Personalratsmitglieder Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle Seminargebühr Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld 75 Lohn/Gehalt/Tarifvertrag TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TV-Hessen 76 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 29.08.– 02.09.2016 Saalfeld SF-16082902 Betriebs-/Personalratsmitglieder Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-Länder bzw. TV-Hessen aufgenommen. Teilnahmevoraussetzungen Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Freistellung Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TV-H. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. Seminargebühr Besuch des BR-/PRGrundseminars § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 875,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliches Gesundheitsmanagement Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 10.10.– 14.10.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1610102 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Referent Michael Zweig, Rechtsanwalt Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 930,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 77 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systematische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen. Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeitsplätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen entwickelt. Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeitsund Gesundheitsbedingungen gibt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung; Wirksamkeitskontrolle Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen? 78 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 02.02.– 05.02.2016 Saalfeld SF-16020204 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PRGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz Beurteilen allein genügt nicht! Gefährdungsbeurteilungen: Maßnahmen umsetzen Die Gefährdungsbeurteilung oder die Begehung wurde durchgeführt, die Mängellisten sind erstellt und auch die Beschwerden der Beschäftigten sind dokumentiert. Passiert ist jedoch nichts! Viele Interessenvertretungen kennen diese Situation. Sie erfahren in diesem Seminar anhand betrieblicher Beispiele, wie Sie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen erwirken können. Es geht dabei auch darum, den Arbeitsund Gesundheitsschutz systematisch im Betrieb zu verankern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlage: §§ 3-6 ArbSchG Bestandsaufnahme: Welche Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen liegen im Betrieb vor? Wurden Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert? Wie kann die Interessenvertretung die Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen durchsetzen? Qualitative Kriterien für eine gute praktische Umsetzung Typische Hindernisse für das Funktionieren des betrieblichen Arbeitsund Gesundheitsschutzes, mögliche Ursachen Modell eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.03.– 23.03.2016 Saalfeld SF-16032102 07.12.– 09.12.2016 Saalfeld SF-16120704 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBVGrundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 695,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld 79 Arbeits- und Gesundheitsschutz Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen, Abhilfemaßnahmen einzufordern und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Beschwerderecht der Beschäftigten Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige 80 Termin/Ort Sem.-Nr. 15.06.2016 1700-1606151 Dresden (Hauptbahnhof) Zielgruppe Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Referentin Lisa Politycki, Rechtsanwältin Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Bemerkungen Zu diesem Thema gibt es auch branchenbezogene Spezialseminare. Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe. Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 04.04.– 08.04.2016 Saalfeld SF-16040403 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Branche/Bereich alle Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld 81 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen – wie Raumabmessungen, Temperatur, Lüftung, Beleuchtung, Pausenund Sanitärräume, Fluchtwege, Brandschutz u.a.m. Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR) Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Erste Hilfe, Verkehrswege, Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz u.a.m. Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten 82 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 14.11.– 18.11.2016 Saalfeld SF-16111404 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Vorherige Teilnahme am Grundseminar „Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“empfohlen Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Seminargebühr 950,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Kooperationsseminar mit der ver.di-Bildungsstätte Saalfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Auseinandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen. Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle. Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht, die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mobbing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorgesetzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhindert. Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maßnahme zu unterstützen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mobbing: Was ist das? Erscheinungsformen und Dynamik Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen und den Betrieb Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer betrieblicher Akteure Gesetzeslage und Rechtsprechung Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 21.06.– 23.06.2016 Bautzen 1700-1606211 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Referentin Jutta Hargesheimer Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-/PR-/SBV-/ JAV-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 620,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 83 Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit der möglichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozessen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit auf und erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und Grenzen Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 27.09.– 29.09.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1609271 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/ Mitarbeitervertretung Referentin Jutta Hargesheimer Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Teil 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX Seminargebühr 620,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 84 EDV- und Technologieentwicklung Arbeitnehmerdatenschutz: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Moderne Daten- und Informationstechnologie bietet ungeahnte Möglichkeiten für z.B. einen schnellen Informationsaustausch, für Datenerhebung und Datenspeicherung. Technisch ist dabei (fast) alles möglich – doch wo liegen die rechtlichen und aus Sicht des Betriebsrats betriebspolitischen Grenzen der Zulässigkeit der Nutzung von personenbezogenen Daten? Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 01.11.– 03.11.2016 Dresden (Laubegast) 1700-1611012 Betriebsratsmitglieder Referent Christoph Schulz, Datenschutzsachverständiger Branche/Bereich alle Den Datenschutz im Betrieb zugunsten der Beschäftigten zu gestalten und umzusetzen, ist zu einer wichtigen Aufgabe des Betriebsrats geworden. Das Seminar stellt die rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Überblick dar und zeigt u.a. Möglichkeiten und Instrumente der Umsetzung eines an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientierten Datenschutzsystems auf. Teilnahmevoraussetzungen Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über das Gesamtrechtssystem zum Arbeitnehmerdatenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes: Bundesdatenschutzgesetz – Inhalte und Begriffsdefinitionen Pflichten des Arbeitgebers und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften Datenschutz versus Daten-/IT-Sicherheit Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim betrieblichen Datenschutz Aktuelle Beispiele aus der Praxis zum Datenschutz: Web 2.0, Umgang mit sozialen Netzwerken Erarbeitung von Eckpunkten einer Rahmenbetriebsvereinbarung zum Datenschutz § 37 Abs. 6 BetrVG Besuch des BR-Grundseminars Freistellung Seminargebühr 710,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 85 EDV- und Technologieentwicklung E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung genutzt. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat? Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-Government-Gesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung 86 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.05.2016 Berlin (Ostbahnhof) Kooperationsseminar mit ver.di b+b Berlin-Brandenburg 1300-1605191 Personalratsmitglieder 07.12.2016 Frankfurt am Main DGB-Haus Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1600-1612071 Teilnahmevoraussetzungen Besuch des PR-Grundseminars Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Seminargebühr 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. Wirtschaftliche Angelegenheiten Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie die Kenntnis der wichtigsten wirtschaftlichen Fachbegriffe gehören heutzutage zum grundlegenden Handwerkszeug jeder erfolgreichen Interessenvertretung. Es kann schließlich nicht sein, dass man sich im Rahmen von Erörterungen und Beratungen mit dem Arbeitgeber von diesem erst einmal die Welt erklären lassen muss. Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.09.– 14.09.2016 Saalfeld Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1663-1609122 Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Mitglieder in Wirtschaftsausschüssen Branche/Bereich Gesundheitswesen, Soziale Dienste Und so beleuchtet dieses Seminar grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge, die Wirkungen wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf die Arbeit in der Altenpflege und zeigt, wie die Interessenvertretung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Einrichtung/des Unternehmens angemessen handeln kann. Freistellung Die Seminarinhalte in Stichworten: Unternehmerisches Denken und Unternehmensplanung Gesellschaftsformen von Unternehmen Betriebswirtschaftliche Begriffe verstehen und einordnen Aufbau, Bedeutung und Begrifflichkeiten zu Jahresabschlüssen und Bilanzen Die Gremien und ihre Aufgaben: Vom Wirtschaftsausschuss bis zum Vorstand Informations- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Seminargebühr § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 720,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. 87 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele. Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die „Arbeitnehmerbank“, um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können. Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch das Referententeam in Anspruch genommen werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat einer GmbH Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex) Haftung der Aufsichtsratsmitglieder Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft 88 Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 19.09.– 21.09.2016 Saalfeld Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1663-1609192 Betriebsratsmitglieder in Aufsichtsräten der Gesundheitswirtschaft auf gesetzlicher und fakultativer Grundlage Branche/Bereich Gesundheitswesen, Soziale Dienste Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten Nachdem im Grundlagenseminar ein Überblick über Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten gegeben wurde, wendet sich dieses Seminar nun den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Feinheiten der Aufsichtsratstätigkeit zu. Fragen z.B. zu den Sorgfaltspflichten oder zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zu weiteren Aufgaben und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bilden den Rahmen dieser Veranstaltung. Anhand von Praxisbeispielen und entsprechend aufbereiteten Unterlagen werden diese und weitere für die Aufsichtsratspraxis relevante Themenbereiche vertiefend bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten mit dem Seminar und den ausgehändigten Materialien praktisches Rüstzeug für ihre weitere Arbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Selbstorganisation des Aufsichtsrats Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Haftungsrisiken Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei unternehmerischen Entscheidungen Die Pflicht zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch Abschlussprüfer und Aufsichtsrat Neue Überwachungspflichten des Aufsichtsrats durch das BilMoG Pflichten des Aufsichtsrats bei sich verschlechternder wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 28.11.– 30.11.2016 Saalfeld Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hessen 1663-1611281 Betriebsratsmitglieder in Aufsichtsräten der Gesundheitswirtschaft auf gesetzlicher und fakultativer Grundlage Branche/Bereich Gesundheitswesen, Soziale Dienste Teilnahmevoraussetzungen Nach Möglichkeit Besuch des 1. Teils Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB Seminargebühr 740,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 89 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 11.04.– 14.04.2016 Radebeul 1700-1604112 Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Branche/Bereich Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses 90 alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 775,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Termin/Ort Sem.-Nr. Zielgruppe 12.09.– 14.09.2016 Radebeul 1700-1609123 Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen Branche/Bereich alle Teilnahmevoraussetzungen Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss 1“ Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG Seminargebühr 620,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte, s. Seite 96 ff. 91 Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen. Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf unserer Homepage: sachsen.verdi-bub.de. Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Freistellungsmöglichkeiten nach Bildungsurlaubsgesetzen und Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerkschaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von ver.di getragen. Bitte wenden Sie sich an: 92 ver.di Abt. Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw. den ver.di-Landesbezirk oder unter www.verdi.de Bildungsplanung mit System Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmenbedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie rechtliche Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch direkt zu Ihnen in die Sitzung. Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen Maßgeschneiderte Seminare Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durchgeführt werden: wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf entsteht wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten. Mögliche Themenbeispiele: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Betriebsänderungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Überlastungsanzeigen Stellenbewertung und Eingruppierung Arbeits- und Planungsklausuren Wahlvorstandsschulungen. Mit unserer Beratung zum passenden Seminar Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Rufen Sie uns einfach an: Fon 0351 205 740-0. Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären? Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten. N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 93 Hinweise zu unseren Seminaren Melden Sie sich bei uns an Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzeitig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 109. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmeldungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, informieren wir Sie umgehend. Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir günstige Pauschalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamtpreis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeitgeber ab. Ihre Einladung und Rechnung Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschreibung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zuständige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zahlung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebedingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten. 94 Wenn Sie stornieren müssen Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 110. Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung stellt. Wenn wir absagen müssen Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können, erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in voller Höhe zurück. Unsere Referentinnen und Referenten Michael Grätz Langjähriger Gewerkschafts- und Rechtsschutzsekretär mit dem Schwerpunkt öffentlicher Dienst. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Personalräte, Wahlvorstandsschulung. Lisa Politycki Rechtsanwältin, Beratung und Schulung von Interessenvertretungen. Schwerpunkte: Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung, TVöD, Überlastungsanzeige und weitere arbeitsrechtliche Themenstellungen. Jutta Hargesheimer Trainerin seit 1993, M.A. Phil. Schwerpunkte: sicheres Auftreten, Rhetorik, Konfliktmanagement, Mobbing, Team-Coaching, Moderation schwieriger Prozesse. René Schäfer Freiberuflicher Referent. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation, Wirtschaftsausschuss, Wahlvorstandsschulung. Wolfgang Herkt Rechtsanwalt. Schwerpunkte: Grundqualifizierung und Beratung für Betriebsräte, Arbeitsrecht, Wahlvorstandsschulung. Christoph Schulz Trainer und Berater für gesetzliche Interessenvertretungen. Schwerpunkt: betrieblicher Datenschutz. Edeltraut Kempe Fachanwältin für Arbeitsrecht und Beraterin. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte und Wahlvorstandsschulung. Michael Zweig Rechtsanwalt. Hans-Jürgen Kuropka Langjähriger Betriebsratsvorsitzender. Schwerpunkte: Grundqualifizierung für Betriebsräte, Arbeitsorganisation, Wahlvorstandsschulung. Walter Lochmann Ehemaliges Betriebsratsmitglied und ehemaliger Fachbereichsleiter bei ver.di, selbstständiger Trainer. Schwerpunkte: betriebliche Gestaltung der Arbeitszeit und strategische Beratung gesetzlicher Interessenvertretungen. 95 Unsere Tagungsstätten Unsere Tagungsstätten ... ... sind gut ausgestattete Tagungshotels. Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag ausklingen zu lassen. Seminare mit Übernachtung Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragenden Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und Meinungen aus – oder entspannen sich einfach. ver.di-Bildungszentren | mit Übernachtung ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gästezimmern steht WLAN zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Doppelzimmer verfügen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote: Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten. Kontakt: Koblanckstr. 10 14109 Berlin (Wannsee) Fon 030 806 713-0 www.bbz.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 145,00 € 265,00 € 380,00 € 500,00 € 590,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“ „Das Bunte Haus“ ist eine der ältesten gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Deutschland. 1925 wurde die Einrichtung als Jugend- und Freizeitheim des Zentralverbands der Angestellten eröffnet. Damals waren Räume und Fassaden bunt gestrichen – daher der Name. Heute ist „Das Bunte Haus“ eine der zentralen ver.di-Bildungsstätten. Das Haus bietet Raum für Begegnung und Kommunikation, Entwicklung gemein- 96 Unsere Tagungsstätten samer Visionen und gewerkschaftlicher Positionen. Die Seminarräume entsprechen den Erfordernissen zeitgemäßer Erwachsenenbildung, die ruhigen und gemütlichen Einzelzimmer entsprechen modernen Standards. Kontakt: Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld Fon 05205 9100-0 www. verdi-das-bunte-haus.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 275,00 € 395,00 € 520,00 € 610,00 € 95,00 € ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach Zentrum für gewerkschaftliche Bildung Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar auf einem Bergrücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet mit 6 Seminar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professionelle Lernatmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und Kommunikationssystemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeitund Fachbibliothek. Die 78 Einzel- und 2 Doppelzimmer mit Telefon, Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon 2 behindertengerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das Bildungszentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kostenlosen Fahrradverleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnenterrasse. Kontakt: Am Wasserturm 1–3 74821 Mosbach Fon 06261 942-0 www.bst-mosbach.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 160,00 € 285,00 € 405,00 € 525,00 € 610,00 € 85,00 € ver.di Bildungsstätte Saalfeld Die ver.di Bildungsstätte Saalfeld, die einzige in den neuen Bundesländern, befindet sich in einer landschaftlich reizvollen Lage am Rand der Stadt. Sie bietet in der freien Zeit Gelegenheit zu Spaziergängen, Wanderungen und Fahrradtouren. Ganz in der Nähe befinden sich die berühmten Saalfelder Feengrotten und das Freibad. Weitere Möglichkeiten zur Entspannung in der Freizeit bieten Dart, Tischtennis, Liegewiese und Sonnenterrasse mit Liegestühlen. Kontakt: Auf den Rödern 94 07318 Saalfeld Fon 03671 55 100 www.bst-saalfeld.verdi.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 135,00 € 240,00 € 345,00 € 450,00 € 525,00 € 80,00 € 97 Unsere Tagungsstätten ver.di-Bildungszentrum Walsrode Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freundlich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLANZugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Wintergarten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote: Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih, Nordic Walking, Yoga. Kontakt: Sunderstr. 77 29664 Walsrode Fon 05161 9790 www.verdi-walsrode.de Preise (inkl. MwSt.): 2-Tages-Seminar: 3-Tages-Seminar: 4-Tages-Seminar: Wochenseminar (Mo – Fr): Wochenseminar (So – Fr): Vorabendanreise mit Abendessen u. Frühstück: 155,00 € 285,00 € 410,00 € 535,00 € 635,00 € Weitere Tagungsstätten Hotel Lugsteinhof, Zinnwald Das höchstgelegene Hotel im Osterzgebirge bietet gute Voraussetzungen für eine schöpferische Arbeit im Seminar und danach. Zinnwald, ein Ortsteil der Bergstadt Altenberg, liegt direkt an der sächsischböhmischen Grenze. Ruhig gelegen auf dem Kamm des Osterzgebirges können Sie bei guten Sichtverhältnissen vom Hotel aus die Sandsteingipfel der Sächsischen Schweiz und das Riesengebirge in Böhmen mit der Schneekoppe sehen. Kontakt: Neugeorgenfeld 36 01773 Altenberg/OT Zinnwald-Georgenfeld Fon 035056 3650 www.lugsteinhof.de Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: Wochenseminar: 452,00 € Ohne Übernachtung: 153,00 € 100,00 € BEST WESTERN PLUS Hotel Bautzen Bautzen – die „Stadt der Türme“ – ist das kulturelle und politische Zentrum der Sorben der Oberlausitz. Die Unverwechselbarkeit der Stadt erwächst aus der Vielfalt ihrer Reize – eine als Flächendenkmal erhaltene und in der Sanierung fortgeschrittene historische Altstadt, geprägt von vielfältigen kulturellen Einflüssen. Mitten im Herzen der mittelalterlichen Altstadt gelegen sind vom Hotel aus alle Sehenswürdigkeiten zu Fuß zu erreichen. Wer den Aufstieg auf einen der Bautzener Türme nicht scheut, bekommt einen fantastischen Blick auf die Stadt und das Umland präsentiert. 98 Unsere Tagungsstätten Kontakt: Wendischer Graben 20 02625 Bautzen Fon 03591 4920 www.hotel-bautzen.bestwestern.de Amber Hotel Chemnitz Park, Chemnitz-Röhrsdorf Dieses Hotel liegt verkehrsgünstig nahe dem groß angelegten Chemnitz Park Einkaufs- und Gewerbecenter. Das Hotel bietet zusätzliche Freizeitmöglichkeiten an. Relaxen kann man in der Sauna oder im Dampfbad, Weiteres wird gern vom Hotel organisiert. Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 2-Tages-Seminar: 162,00 € 3-Tages-Seminar: 283,00 € 4-Tages-Seminar: 396,00 € Wochenseminar: 509,00 € Kontakt: Wildparkstr. 6 09247 Chemnitz-Röhrsdorf Fon 03722 5130 www.amber-hotels.de/hotel-chemnitz Ohne Übernachtung: 82,00 € 123,00 € 156,00 € 197,00 € InterCityHotel Berlin Am Ostbahnhof 5 10243 Berlin (Ostbahnhof) Fon 030 29368-0 www.intercityhotel.com Preise ohne Übernachtung (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 141,00 € 4-Tages-Seminar: 188,00 € Wochenseminar: 235,00 € Upstalsboom Hotel Friedrichshain Gubener Str. 42 10243 Berlin (Warschauer Str.) Fon 030 293 750 www.hotelfriedrichshain-berlin.de Preise ohne Übernachtung (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 141,00 € Wochenseminar: 235,00 € Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 2-Tages-Seminar: 134,00 € 3-Tages-Seminar: 234,00 € Wochenseminar: 423,00 € Ohne Übernachtung: 69,00 € 104,00 € 157,00 € Posthotel Traube Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donauwörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel. Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim Altstadtbummel einfangen. Kontakt: Kapellstr. 14-16 86609 Donauwörth Fon 0906 706 440 www.posthotel-traube.de Preis (inkl. MwSt.): 3-Tages-Seminar: 375,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 99 Unsere Tagungsstätten RAMADA Resident Hotel Dresden Zwischen Pillnitzer Schloss und der historischen Altstadt von Dresden, nur wenige Meter von der Elbe entfernt, liegt das RAMADA Resident Hotel Dresden in ruhiger Lage im Stadtteil Laubegast. Einmalige Kunstschätze sowie eine hervorragende Musik- und Theaterkultur begründeten Dresdens Ruf als deutsches Florenz. Kontakt: Brünner Str. 11 01279 Dresden Fon 0351 25620 www.h-hotels.com/dresden Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 3-Tages-Seminar: 248,00 € 4-Tages-Seminar: 351,00 € Wochenseminar: 455,00 € Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 2-Tages-Seminar: 197,00 € 3-Tages-Seminar: 336,00 € Panorama Hotel Oberwiesenthal Das Haus mit ausgeprägtem Sport- und Gesundheitsprofil liegt in der Heimatstadt von Jens Weißflog, in idyllischer Lage direkt am Südhang des Fichtelberges. Ohne Übernachtung: 122,00 € 162,00 € 203,00 € Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil – ist ein idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt mit ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminarräumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die 36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV, Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet. 100 Kontakt: Dominikanergasse 5 60311 Frankfurt am Main Fon 069 2165 1410 www.spenerhaus.de Kontakt: Vierenstr. 11 09484 Kurort Oberwiesenthal Fon 037348 780 www.panoramahotel-oberwiesenthal.de Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 4-Tages-Seminar: 331,00 € Wochenseminar: 432,00 € Ohne Übernachtung: 160,00 € 200,00 € RAMADA Hotel Leipzig Leipzig ist neben der Messemetropole eine Stadt der Kunst, Kultur, Wissenschaft und des Sports. In unmittelbarer Nähe dieses Seminarhotels findet man reichlich Gelegenheit zur Freizeitgestaltung. Das Hotel verfügt über Sauna, Dampfbad, Solarium, Whirlpool und Fitnessraum. Ca. 200 m entfernt liegt die traumhafte Badelandschaft „Sachsen-Therme“ (freier Eintritt für Vollpensionsgäste) und unmittelbar daneben ein Sportpark für Fans von Tennis, Squash, Badminton u.a. Unsere Tagungsstätten Radisson Blu Park Hotel Radebeul Sonnige Elbhügel und malerische Weinberge, zahlreiche Villen und elegante Herrenhäuser des 19. Jahrhunderts und vor der Tür die sächsische Landeshauptstadt. Das Hotel bietet einen Fitnessbereich mit Schwimmbad, finnischer Sauna, Hamam-Bad sowie Solarien. Es besteht auch die Möglichkeit, Fahrräder auszuleihen. Kontakt: Schongauer Str. 39 04329 Leipzig Fon 0341 2540 www.h-hotels.com/leipzighotel Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 2-Tages-Seminar: 168,00 € 3-Tages-Seminar: 287,00 € 4-Tages-Seminar: 406,00 € Wochenseminar: 516,00 € Kontakt: Nizzastr. 55 01445 Radebeul Fon 0351 83210 www.parkhotel-dresden.com Ohne Übernachtung: 98,00 € 147,00 € 196,00 € 236,00 € Treff Hotel Panorama Oberhof Im TREFF HOTEL Panorama Oberhof wohnen Sie in ruhiger Lage mit atemberaubendem Blick über den Luftkurort Oberhof und den Thüringer Wald. Erkunden Sie die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten im Hotel sowie in und um Oberhof! Der 825 Meter hoch gelegene Luftkurort gehört zu den beliebtesten Ferienzielen im Thüringer Wald, dem größten bewaldeten Mittelgebirge Deutschlands. Ohne Übernachtung: 92,00 € 138,00 € 184,00 € 230,00 € Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen. Kontakt: Theodor-Neubauer-Str. 29 98559 Oberhof Fon 036842 500 www.treff-hotel-panorama.de Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: Wochenseminar: 510,00 € Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 2-Tages-Seminar: 164,00 € 3-Tages-Seminar: 282,00 € 4-Tages-Seminar: 400,00 € Wochenseminar: 518,00 € Ohne Übernachtung: 185,00 € Kontakt: Waldstr. 31 61449 Steinbach (Taunus) Fon 06171 702-0 www.bildungsstaette-steinbach.de Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 2-Tages-Seminar: 186,00 € 3-Tages-Seminar: 319,00 € Wochenseminar: 585,00 € N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 101 Unsere Tagungsstätten Seminar- und Tagungszentrum Waldheim Der Neubau des Bildungszentrums liegt ruhig, am Rande der Stadt Waldheim. Es bietet die richtige Atmosphäre für Arbeiten und Leben in der Seminarzeit. Ein Fitness- und ein Gymnastikraum sowie Tischtennisplatten tragen dazu bei, den richtigen Ausgleich zu den Anstrengungen der geistigen Arbeit zu finden. Wander- und Wassersportfreunde haben ihre Freude an der malerischen Umgebung Waldheims, insbesondere an der Talsperre Kriebstein. Kontakt: Massaneier Str. 83 04736 Waldheim Fon 034327 55-0 www.aok-business.de/aokplus/tools-service/ seminar-und-tagungszentrum/ Preise (inkl. MwSt.): Mit Übernachtung: 3-Tages-Seminar: 230,00 € Ohne Übernachtung: 120,00 € Weitere Tagungsstätten (ausschließlich Tagesseminare) Bei Tagesseminaren sind die Kosten für die Tagesverpflegung bereits in der Seminargebühr enthalten. Gewerkschaftshaus Annaberg Straße der Einheit 18 09456 Annaberg-Buchholz Hotel RESIDENCE Bautzen Wilthener Str. 32 02625 Bautzen Fon 03591 279 575 www.bautzen-hotels.de ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg Köpenicker Str. 30 10179 Berlin Fon 030 88660 www.bb.verdi.de Novotel Berlin Mitte Fischerinsel 12 10178 Berlin (Mitte) Fon 030 206 740 www.novotel.com 102 Unsere Tagungsstätten ver.di-Bezirk Chemnitz-Erzgebirge Jägerstr. 5 –7 09111 Chemnitz Fon 0371 690 340 www.chemnitz-erzgebirge.verdi.de ver.di-Bezirk Leipzig-Nordsachsen (Volkshaus) Karl-Liebknecht-Str. 30 –32 04107 Leipzig Fon 0341 216 090 www.nordsachsen.verdi.de InterCityHotel Dresden Wiener Platz 8 01069 Dresden (Hauptbahnhof) Fon 0351 263 550 www.intercityhotel.com ver.di-Bezirk Vogtland/Zwickau Bahnhofstr. 68/70 08056 Zwickau Fon 0375 818 9610 www.vogtland-zwickau.verdi.de Volkshaus Dresden Schützenplatz 14 01067 Dresden (Mitte) Fon 0351 86330 www.dresden.dgb.de DGB-Haus Frankfurt Wilhelm-Leuschner-Str. 69 60329 Frankfurt am Main Fon 069 2400 5741 www.dgb.de Mercure Hotel Hannover City Willy-Brandt-Allee 3 30169 Hannover Fon 0511 80080 www.mercure.com N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w. v e rd i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r 103 Freistellung und Kostenübernahme Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Interesse an gut qualifizierten Betriebsräten haben. Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“? Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare, die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung (siehe Seite 7) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen, die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten. Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebsändernde Maßnahmen geplant sind. Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung. Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entsprechenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeitszeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder aus der Mitarbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungsansprüche ableiten. 104 Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungsgemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforderlich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen umgehend zu). Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Seminar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kenntnisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne erforderlich ist. Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeitbeschäftigte) ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen. Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. Freistellung und Kostenübernahme Zusammenfassung Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.: Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und § 47 Abs. 1 SächsPersVG Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landespersonalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Bei rechtlichen Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/s_beschluss Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten. 105 Musterformular Beschluss Beschluss der Interessenvertretung Vorsorglich benennt die Interessenvertretung Der Betriebsrat Der Personalrat Die Mitarbeitervertretung als Ersatzteilnehmer/-in. des Betriebs/der Dienststelle Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für: hat auf der Sitzung am das Mitglied der Interessenvertretung beschlossen, in der Zeit vom bis Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. § 47 Abs. 1 SächsPersVG JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 63 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG Sonstige zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist. zu dem Thema in in (Tagungsstätte) (Ort) zu einem Preis von Begründung: 106 Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber ein Beschlussverfahren einzuleiten. (Kosten des Seminars und der Tagungsstätte) Euro zu entsenden. (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung) (Ort/Datum) (Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung) Musterformular Mitteilung Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle zur Teilnahme am Seminar der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH zu dem Thema in der/dem An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle in (Bildungsstätte/Seminarhotel) zu entsenden. (Ort) Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit- Vorsorglich hat die Interessenvertretung als Ersatzteilnehmer/-in benannt. glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG Personalratsmitglieder gem. § 47 Abs. 1 SächsPersVG JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG JAV-Mitgl. gem. § 63 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gem. § 96 Abs. 4 SGB IX Sonstige Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere Interessenvertretungsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß § 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR) § 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR) § 45 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 SächsPersVG (PR) § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV) § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV) § 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 63 Satz 1 SächsPersVG (JAV) § 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen) Sonstiges Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die am beschlossen hat, Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallenden Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei. das Mitglied der Interessenvertretung in der Zeit vom bis (Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung) 107 Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht An die Interessenvertretung Kostenübernahme/Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren, die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir erhalten. Das Mitglied der Interessenvertretung Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessenvertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen. Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden: wird in der Zeit vom bis Firma/Dienststelle: zur Teilnahme am Seminar (Abteilung): Seminar-Nr.: der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in Straße: PLZ/Ort: unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminargebühren in Höhe von EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu- erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR inkl. MwSt. übernommen. Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zuständige ver.di b+b-Büro weiterleiten! * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 108 Anmeldeformular Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern Anmeldung zum Seminar Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau Herr Name Fax 0351 205 740-14 ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Sachsen Behringstr. 45, 01159 Dresden Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon privat Telefon dienstl. Thema des Seminars E-Mail privat E-Mail dienstl. Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma Seminar-Nr. Straße/Nr. bis vom PLZ/Ort Seminarort Telefon Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost) Fax Übernachtung ja E-Mail nein Mitglied der Gewerkschaft: ver.di andere nicht organisiert Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand* Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am ordnungsgemäß beschlossen. Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt. ! Kostenstelle/Bestellkennzeichen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Datum/Unterschrift (Anmeldung) Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) 109 Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tagungsstätten weiter. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung der Tagungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst in der Tagungsstätte vorzunehmen. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. 110 Seminar-Nr. Thema des Seminars Name des/der Teilnehmenden Anschrift des/der Teilnehmenden Datum/Unterschrift ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Sachsen Behringstr. 45 01159 Dresden Fon 0351 205 740-0 Fax 0351 205 740-14 [email protected] sachsen.verdi-bub.de
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