Erschwerniszulage Lieber spät als gar nicht! Während sich der Senat aufgrund einer „Basta“ - Ankündigung zu den Erschwerniszulagen ohne jede Beteiligung der Gewerkschaften in Deckung begeben hat, ist der Polizeivizepräsident, Herr Brand, auf die GdP zugegangen. In einem sehr offen geführten Gespräch, an dem PL/V, Herr Brand, DPVL/V, Herr Struve und PD Golz seitens der Polizeiführung und Andreas Schmidt und Gerhard Kirsch seitens der GdP teilnahmen, wurden nachstehende Punkte aus gewerkschaftlicher Sicht mit Nachdruck ausgesprochen. 1. Ausgangslage aus Sicht der GdP Die bisher nicht erfolgte Beteiligung der Gewerkschaften, vor allem aber die Ankündigung des Senators, dass die Reform „so kommen wird“, hat die sachliche Diskussion um eine notwendige Novellierung deutlich erschwert zum Teil sogar emotional vergiftet. Die Finanzierung seiner Ankündigung ist zudem längst nicht gesichert. Die Ausgrenzung anderer Bereiche des öffentlichen Dienstes (sowohl vom Senat – als auch von der CDU) waren schwere Versäumnisse – weil sie eine spaltende Wirkung entfalteten. Die Mitarbeiterbeteiligung in der Polizei ist grundsätzlich richtig - sie kam aber zu einem falschen und nicht nachvollziehbaren Zeitpunkt. Es gibt grundsätzlich zwei Alternativen: Das Reformvorhaben wird insgesamt beendet – was keiner wirklich will - oder wir finden gemeinsam einen Weg, um die mehr als notwendigen und deutlichen Verbesserungen für den Wechselschichtdienst zu erreichen. 2. Auffassungen und Forderungen der GdP Die GdP will eine Reform der Erschwerniszulagenverordnung, weil diese zur Wertschätzung des Wechselschichtdienstes – und vor allem aus Gerechtigkeitsgründen – unerlässlich ist. Dabei ist klar, dass an dem Endziel 5 Euro/ Std. festgehalten wird – klar ist aber auch, dass wir uns nicht in die eigene Tasche lügen oder den Kolleginnen und Kollegen etwas vorgaukeln wollen. Zwingend geboten ist aus unserer Sicht: a) Samstag-Spät-Dienste (13.00 Uhr – 20.00 Uhr) sind weiter zu vergüten – und zwar im Mindesten analog zu Schleswig-Holstein mit 1,25 Euro/ Std. (vgl. § 4 (2) Erschwerniszulagenverordnung SH). Eine Streichung dieser Zulage ist für uns ein absolutes „No Go“ und angesichts der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg, Hindenburgstr. 49, 22297 Hamburg www.gdp.de/hamburg Erschwerniszulage Einsatzbelastungen (z.B. besondere Einsatzanlässe!) auch niemandem zu vermitteln. b) Die Nach-/Weiterzahlung entsprechend geplanter Dienste oder als Durchschnittswert der letzten 3 Monate bei qualifizierten Dienstunfällen ist einzuführen bzw. beizubehalten. c) Entgangene DuZ durch AAH-Aufrufe sind zu kompensieren. d) Gerade die Frage einer Zulage für geschlossene Einheiten ist vor dem Hintergrund ständig wechselnder Dienstzeiten - insbesondere am Wochenende - zu prüfen und umzusetzen. e) Bei Einführung einer novellierten Erschwerniszulagenverordnung ist diese nach spätestens 6 Monaten zu evaluieren, um (Fehl-) Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und diese abzustellen. f) Dynamisierung – die Erschwerniszulagen sind zukünftig an die Besoldungsentwicklung zu koppeln. Wir wollen keinen jahrzehntelangen Stillstand mehr! Dazu Gerhard Kirsch, Landesvorsitzender der GdP: „Politische Mandatsträger sind für die gegenwärtig verfahrene Lage verantwortlich. Diese Erkenntnis allein hilft uns aber nicht weiter. Es geht jetzt darum, die Lage in den Griff zu bekommen – dabei kann die Realität nicht ausgeblendet werden. Das ist bei den Einsätzen auf der Straße auch nicht anders. Von unserer 5 Euro/Std.-Forderung rücken wir keinen Millimeter ab. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass dies gegenwärtig nicht durchsetzbar erscheint. Wer etwas anderes behauptet, beleidigt die Intelligenz der Kolleginnen und Kollegen. Der neue Polizeivizepräsident hat mit seiner Initiative einen sehr wichtigen ersten Schritt gemacht. Wenn der Wechselschichtdienst finanziell attraktiver gestaltet werden soll, dann auch ehrlich und konsequent mit den Kollegen und nicht gegen sie. Der Senator sollte es sich aber nicht zu bequem machen. Er trägt die politische Verantwortung - und er wird zu dieser gezogen, wenn er versucht, sich hinter anderen zu verstecken.“ GdP Hamburg Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg, Hindenburgstr. 49, 22297 Hamburg Hamburg, 30.05.2016 www.gdp.de/hamburg
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