VERHALTENSKODEX FÜR ALLE LIEFERANTEN UND

VERHALTENSKODEX FÜR ALLE
LIEFERANTEN UND DIENSTLEISTER
I. Ethische und soziale Maßstäbe
Die Auflistung in dieser Leitlinie erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der
Hauptpunkte und stellt daher keine Rangfolge dar. Diese Leitlinie gilt für
Waren und Dienstleistungen jeglicher Art.
Arbeitsbedingungen
Am Arbeitsplatz sollen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen.
„Best practice“ bezüglich Berufsausübung, Sicherheit und Gesundheit soll
gefördert werden. Jegliche Form von psychischer, geistiger, sexueller oder
anderer Belästigung muss verboten sein. Lieferanten von NORDSEE und
deren Zulieferer müssen die gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem
sie tätig sind einhalten. Falls es Diskrepanzen zwischen der lokalen Gesetzgebung und diesem Verhaltenskodex gibt, sollen diejenigen Vorschriften
gelten, welche den Arbeitern das höchste Maß an Schutz und Sicherheit
gewähren.
Es müssen reguläre Anstellungsverhältnisse geschaffen werden. Es dürfen
keine spezifischen Arbeitsverträge erstellt werden in der Absicht, Verpflichtungen gegenüber Arbeitern gemäß Arbeits- oder Sozialversicherungsgesetzen sowie Vorschriften aus regulären Arbeitsverhältnissen zu vermeiden
bzw. zu umgehen. Auch darf es zu keiner Anstellung als Auszubildender
kommen, wenn der Arbeitgeber nicht wirklich die Absicht hat, spezifische
Fähigkeiten zu vermitteln oder eine reguläre Anstellung zu gewähren.
Jugendlichen Arbeitern muss die Gelegenheit zur Ausbildung geboten
werden.
Notwendige Sicherheits- und Schutzausrüstung muss vorhanden sein bzw.
dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter
sind diesbezüglich sowohl ein- als auch darauf hinzuweisen, dass Sicherheitsausrüstungen der Erhaltung ihrer Gesundheit dienen.
© NORDSEE GmbH, QM
Stand Mai 2016
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten müssen sich an die gesetzlichen Normen halten und branchenüblich sein. Auf keinen Fall darf von den Arbeitern ein regelmäßiges
Wochenpensum von mehr als 48 Stunden verlangt werden. Pro Woche (7
Tage) muss mindestens ein freier Tag
gewährt werden.
Diskriminierung
Alle Mitarbeiter von NORDSEE Lieferanten dürfen keiner Diskriminierung
aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ethnischer Herkunft, religiösen oder
politischen Überzeugung oder irgendwelcher anderer persönlicher Merkmale
ausgesetzt werden (ILO* 100 und 111).
Kinderarbeit
NORDSEE akzeptiert keine Kinderarbeit. Das Mindestalter für Angestellte
muss in Überein-stimmung mit den örtlichen Gesetzgebungen sein, darf
aber auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen (ILO* 138).
Korruption und Bestechung
NORDSEE toleriert keine Form von Korruption, Bestechung und Erpressung.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden private von geschäftlichen
Belangen strikt getrennt.
Löhne und Gehälter
Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden und in ihrer
Höhe der geleisteten Arbeit angemessen sein. Der Lohn und die Zusatzleistungen für eine normale Arbeitswoche müssen mindestens den gesetzlich geforderten und branchenüblichen Mindestlöhnen entsprechen. Auch dürfen keine
Lohnabzüge, welche vom Gesetz nicht vorgesehen sind, ohne ausdrückliche
Genehmigung des Arbeitnehmers vorgenommen werden. Insofern Tarifverträge vorhanden sind, muss deren Einhaltung durch den Arbeitgeber gewährleistet werden. Dies gilt auch für Ihre Subunternehmer und/oder Mitarbeiter
mit Werksverträgen.
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Stand Mai 2016
Vereinigungsfreiheit
Das Recht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen wird ausdrücklich anerkannt
(ILO* 87 und 98). Arbeitnehmervertreter dürfen keiner Diskriminierung
ausgesetzt werden und sollen Zugang zu all jenen Arbeitsstätten erhalten,
wo dies zur Ausübung ihrer Vertreterfunktion notwendig ist (ILO* 135 und
Empfehlung 143). Die Arbeitgeber haben sämtlichen Aktivitäten der Gewerkschaften grundsätzlich offen und positiv gegenüber zu stehen.
Zwangsarbeit
NORDSEE duldet keine Zwangsarbeit. Dies schließt auch Schuldarbeit und
Arbeit von Strafgefangenen ein (siehe ILO* Übereinkommen 29 und 105).
Die Mitarbeiter dürfen auch nicht gezwungen werden, Depotzahlungen zu
leisten oder den Reisepass oder Personalausweis dem Arbeitgeber zu übergeben. Eine Arbeitsstelle muss freiwillig angetreten werden.
NORDSEE behält sich das Recht vor, jederzeit und unangekündigt Audits
durchzuführen und die vereinbarte Leitlinie zu überprüfen. Solche Audits
können auch von NORDSEE beauftragten unabhängigen Dritten durchgeführt werden.
Wird die Leitlinie nicht eingehalten, kann dies zum Abbruch der
entsprechenden Geschäftsbeziehungen führen.
*International Labour Organization
Der Begriff Mitarbeiter steht stellvertretend für die weibliche und männliche
Form.
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Stand Mai 2016
II. Management
Von allen Lieferanten wird erwartet, dass sie über ein Management verfügen, das die Einhaltung der anwendbaren Gesetze in ihren Unternehmen
unterstützt und eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Erwartungen, die in diesem Verhaltenskodex dargelegt sind, fördert. Dies beinhaltet
auch nachfolgende Aspekte:
Kommunikation und Kontrolle der
Nachhaltigkeitskriterien
Die Lieferanten sollen die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze in ihrer Lieferantenkette mitteilen und deren Einhaltung kontrollieren
bzw. überwachen. Von den Lieferanten wird ebenso erwartet, dass sie
eine angemessene Dokumentation erstellen, um nachzuweisen, dass sie
die Grundsätze und Werte aus diesem Verhaltenskodex teilen. Sofern sich
die Parteien darauf verständigen, kann NORDSEE in diese Dokumentation
Einsicht nehmen.
Kontinuierliche Verbesserung
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre Nachhaltigkeitsleistung
durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich optimieren, anpassen und verbessern. Die Kommunikation über erzielte Fortschritte ist gegenüber dem
Auftraggeber zu gewährleisten.
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Stand Mai 2016