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Unterweisungshilfe: SPIELSTÄTTEN
Nutzen Sie die nachfolgende Unterweisungshilfe, um Ihren Beschäftigten allgemeine
und betriebsspezifische Hinweise für ein sicheres und gesundes Arbeiten zu geben!
1. Allgemeine Informationen zur Organisation
•• Beachten Sie bei allen Tätigkeiten die betrieblichen Verfahrensanweisungen/Regelungen und gesetzlichen Anforderungen.
Standort/Fundort:
•• Wir werden betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut von:
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Frau/Herr
Betriebsarzt/-ärztin: Frau/Herr
Unser/e Sicherheitsbeauftragte/r ist: Frau/Herr
Als Brandschutzhelfer/innen sind benannt: Frau/Herr
Als Ersthelfer/innen sind benannt: Frau/Herr
Das Erste-Hilfe-Material befindet sich bei/im Raum:
•• Notieren Sie alle Erste-Hilfe-Leistungen in einem Verbandbuch!
•• Informieren Sie sich zum Verhalten bei Unfällen über die Aushänge – zum Beispiel Notfall-Rufnummern-Verzeichnis.
•• Die geprüften und frei zugänglichen Feuerlöscheinrichtungen befinden sich:
•• Machen Sie sich mit der Bedienungsanleitung der Feuerlöscheinrichtung vertraut.
•• Achten Sie auf den Verlauf und die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege.
2. Allgemeine Hinweise
•• Die Arbeiten in der Spielstätte sind mit hoher Qualität umzusetzen. Das bedeutet, dass alle Arbeitsanweisungen eingehalten werden.
•• Die Kunden sind zuvorkommend zu behandeln und die Arbeiten sind zuverlässig zu leisten (pünktlich, höflich und hilfsbereit).
•• Es ist darauf zu achten, dass die Kleidung immer sauber und in Ordnung ist.
•• Während der Arbeitszeit dürfen Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen. Dies gilt auch für
Medikamente, die das Reaktions- oder Sehvermögen einschränken.
•• Probleme und Konflikte mit Dritten werden nicht eskaliert, sondern professionell gelöst. Das bedeutet, in Stresssituationen
ausgeglichen reagieren, die Situation positiv beeinflussen und sich nicht provozieren lassen.
•• Die gesamte Spielstätte und den Arbeitsplatz immer sauber halten. Abfälle und Verunreinigungen sofort entfernen.
•• Zigarettenabfälle nur in brandhemmende Abfallbehälter entsorgen.
•• Verkehrswege freihalten, Flucht- und Rettungswege nicht verstellen.
•• Die rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist einzusehen bei:
3. Organisation
•• Der/die Aufsichtführende/Teamleiter/in ist:
Frau/Herr •• Den Anweisungen des/der Aufsichtführenden/Teamleiters/-leiterin ist Folge zu leisten.
•• Die festgelegten Informationswege sind einzuhalten.
•• Es werden nur die Arbeitsaufgaben erledigt, für die es einen Arbeitsauftrag gibt. Betriebsfremde Tätigkeiten sind nicht zugelassen, um Überfallgefahren frühzeitig erkennen und diesen begegnen zu können.
•• Die Unterweisungsnachweise „Verhalten bei einem Überfall“ sowie „Umgang mit Bargeldbeständen“ sind bekannt.
•• Probleme, Störungen und verdächtige Faktoren sofort an den/die Aufsichtführende/n beziehungsweise Teamleiter/in melden.
•• Die Geschäftsräume grundsätzlich nur über die Publikumseingänge betreten beziehungsweise verlassen, um Überfällen im
Bereich öffentlich nicht einsehbarer Eingänge entgegenzuwirken.
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Unterweisungshilfe: SPIELSTÄTTEN
3. Organisation
•• Geeignetes Schuhwerk tragen – zum Beispiel Schuhe mit einem ausreichend festen Sitz am Fuß, einen Fersenhalt, bieg-
same Sohlen, die sich der natürlichen Bewegung des Fußes beim Gehen anpassen, Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe und rutschhemmende Sohlen und Absätze.
•• Verbesserungsmöglichkeiten im Arbeitsablauf dem/der Aufsichtführenden/Teamleiter/in mitteilen. Jede/r hat das Recht zu
erfahren, wie und ob sein/ihr Verbesserungsvorschlag umgesetzt worden ist.
4. Umgang mit Arbeitsmitteln
•• Arbeitsmittel, Ausrüstungen, Spieleinrichtungen und Unterhaltungsgeräte sind sorgsam zu behandeln und vor jedem Einsatz einer Sichtprüfung zu unterziehen.
•• Alle Arbeitsmittel, Ausrüstungen, Spieleinrichtungen und Unterhaltungsgeräte nur nach den in der Bedienungsanleitung
festgelegten Hinweisen verwenden und bedienen.
•• Kameras von optischen Raumüberwachungsanlagen dürfen nicht außer Funktion gesetzt werden – zum Beispiel durch
Veränderung der Aufzeichnungsrichtung, Abkleben oder Abdecken.
•• Mangelhafte oder nicht funktionstüchtige Arbeitsmittel, Ausrüstungen, Spieleinrichtungen und Unterhaltungsgeräte dürfen
nicht verwendet werden. Sie sind sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Der/die Vorgesetzte ist über die Mängel zu informieren.
5. Verwahrung von Bargeldbeständen
•• Lassen Sie Bargeld nicht offen herumliegen. Sichern sie es umgehend in ein gesichertes Behältnis – zum Beispiel in der
gesicherten Wechselkasse.
•• Halten Sie den Bargeldbestand in Ihrer Wechselkasse so gering wie möglich. Vorgeschrieben sind nicht mehr als 500,– €
Wechselgeld (davon in Banknoten höchstens 300,– €).
•• Schlüssel von gesicherten Wechselkassen nicht stecken lassen. Sorgen Sie dafür, dass kein Kunde und kein anderer Unbefugter an den Schlüssel kommen kann.
•• Offen stehende Geldschrankbehältnisse mit Zeitverschluss oder die gesicherte Wechselkasse verleiten zum Diebstahl und
erhöhen das Risiko eines Raubüberfalls. Darum diese Behältnisse immer verschlossen halten.
Weiterführende Informationen
•• VBG-Info „Arbeiten in Spielstätten - Wichtige Hinweise und Tipps für Beschäftigte“ (Artikelnummer: 22-07-2001-0)
•• www.vbg.de/Medien/0001 ► VBG-Praxis-Kompakt „PRAXIS UNTERWEISUNG UND KOMMUNIKATION“
­­­
(Artikelnummer:
30-05-0001-0)
VBG-Online-Branchenseite
für Spielstätten: www.vbg.de/spielstaetten
••
Die VBG ist für Sie da: Servicenummer: 0180 5 8247728 (14 Cent/Minute, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute) und
unter www.vbg.de
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Unterweisungshilfe: SPIELSTÄTTEN
Unterweisung und Dokumentation erfolgen nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
Datum:
Ort:
Unterschrift:
Vorname/Nachname
Unterschriften
Unternehmer/in (Geschäftsleitung)
Nachunterweisungen/Unterschrift
Datum
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