Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai

Frankfurt School of Finance & Management | Bankakademie Alumni e.V. Ÿ c/o Gunnar GlaubittŸ 24214 Blickstedt
An die Mitglieder
Frankfurt School of Finance & Management |
Bankakademie Alumni e.V.
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Bankakademie Alumni e.V.
Vorstandsvorsitzender
Gunnar Glaubitt
Tel.: 04346 6000501
Fax: 0431 9905 6 3051
[email protected]
www.fs-alumni.de
Frankfurt, 27.04.2016
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016
Liebe Alumna,
Lieber Alumnus,
hiermit laden wir Dich zu unserer kommenden ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Datum:
Ort:
Samstag, 28. Mai 2016 um 10:00 Uhr bis etwa 12:00 Uhr – anschließend Imbiss
Frankfurt School of Finance & Management, Sonnemannstraße 9-11, 60314
Frankfurt am Main, Raum 20
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
TOP 1:
TOP 2:
TOP 3:
TOP 4:
TOP 5:
Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands zum Geschäftsjahr 2015
einschließlich des Berichts der Kassenprüfer
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Neuwahlen – Vorstand – Beisitzer - Kassenprüfer
Beschlussfassung über die Verschmelzung mit dem Frankfurt School Alumni e.V.
Sonstiges
Sofern Dir eine persönliche Teilnahme nicht möglich sein sollte, kannst Du Dein Stimmrecht auf ein
anderes Mitglied übertragen, das an der Versammlung teilnimmt. Bitte nutze dazu den beigefügten
Vordruck und beachte die Hinweise darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Glaubitt
Einladung.docx
Kerstin Musculus
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Anlagen zur Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016
-
Verschmelzungsvertrag
Verschmelzungsbericht
Neue Satzung des FS Alumni e.V.
Neue Beitragsordnung des FS Alumni e.V.
Einnahmen- und Überschussrechnungen unseres Vereins sowie des Frankfurt School
Alumni e.V. für die letzten drei Geschäftsjahre
Beschlussvorschläge und Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten
TOP 1:
Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands zum Geschäftsjahr 2015
einschließlich des Berichts der Kassenprüfer
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Es wird vorgeschlagen zu beschließen: „Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015
entlastet.“
TOP 3:
Neuwahlen: Vorstand – Beisitzer - Kassenprüfer
Da die Amtszeit von einigen Mitgliedern des Vorstandes, Beisitzer und Kassenprüfer
endet, sind im Rahmen der Mitgliederversammlung Wahlen abzuhalten. Die Wahlen
haben dabei ungeachtet der vorgesehenen Verschmelzung nach Maßgabe von
Tagesordnungspunkt 4 zu erfolgen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Verschmelzung mit dem Frankfurt School Alumni e.V.
Wie bereits kommuniziert, ist es geplant, dass (i) unser Verein und (ii) der Frankfurt
School Alumni e.V. (einzeln und zusammen „Übertragender Rechtsträger“) im Wege
einer sog. Verschmelzung zur Neugründung verschmelzen („Verschmelzung“). Mit
dem Wirksamwerden der Verschmelzung der Übernehmenden Rechtsträger wird kraft
Gesetzes der neue „Frankfurt School Alumni e. V.“ („Übernehmender Rechtsträger“)
entstehen.
1.
Erläuterung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages einschließlich der Satzung
des neuen Alumni Vereins
Mit der Verschmelzung wird das Ziel verfolgt, die bislang auf die beiden Übertragenden
Rechtsträger mit weitgehend identischem Vereinszweck verteilte Alumni-Arbeit der
Frankfurt School of Finance & Management in einem gemeinsamen Verein zu bündeln.
Zu diesem Zweck sollen die Übertragenden Rechtsträger im Wege einer sog.
Verschmelzung zur Neugründung zusammengeführt werden und deren Arbeit vom
Übernehmenden Rechtsträger fortgeführt werden. Der Plan der Verschmelzung war
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bereits Gegenstand vergangener Mitgliederversammlungen und soll nunmehr umgesetzt
werden.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Verschmelzung maßgeblichen Unterlagen,
namentlich
(i)
der Entwurf des Verschmelzungsvertrages nebst Entwurf der Satzung und
Beitragsordnung des Übernehmenden Rechtsträgers,
(ii)
die Einnahmen- und Überschussrechnungen der Übertragenden Rechtsträger für
die letzten drei Geschäftsjahre, sowie
(iii)
der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Übertragenden
Rechtsträger, in dem die Verschmelzung und der Entwurf des
Verschmelzungsvertrages erläutert und begründet werden,
liegen ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung in dem Geschäftsraum des Vereins in der
Frankfurt School of Finance & Management, Sonnemannstraße 9-11, 60314 Frankfurt am
Main, am Empfang zu den regulären Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Kopien der
Unterlagen werden zudem während der Mitgliederversammlung ausliegen und werden
mit der Einladung versandt.
Sehr gerne senden wir auf Verlangen auch eine Abschrift der vorstehenden Unterlagen
zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen
Vorschriften (§ 100 S. 2 UmwG) das Recht besteht, schriftlich die Prüfung des Entwurfs
des Verschmelzungsvertrages zu verlangen. Wird ein entsprechendes Verlangen von
mindestens 10 Prozent der Mitglieder des Vereins gestellt, so ist der Entwurf des
Verschmelzungsvertrages durch einen oder mehrere gerichtlich bestellte sachverständigen
Prüfer (sog. Verschmelzungsprüfer) zu prüfen und der entsprechende Prüfungsbericht
(nach Erstellung) ebenfalls auszulegen.
Um in diesem Fall eine Fertigstellung eines Prüfungsberichts vor der
Mitgliederversammlung zu gewährleisten, bitten wir um Stellung des entsprechenden
Antrags bis einschließlich 10. Mai 2016 eingehend bei dem Verein vertreten durch deren
Vorstand.
2.
Beschlussfassung
über
Verschmelzungsvertrages
die
Zustimmung
zum
Abschluss
des
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu der geplanten Verschmelzung (§ 36
Abs. 1 UmwG i. V. m. § 13 Abs. 1, 3 S. 1 UmwG) bedarf der Verschmelzungsvertrag zu
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seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlungen der Übertragenden
Rechtsträger, die eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf.
Der Vorstand schlägt vor zu beschließen:
„Dem Abschluss des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages zwischen dem Frankfurt
School Alumni e.V. und dem Frankfurt School of Finance and Management |
Bankakademie Alumni e.V. wird zugestimmt.
Um etwaige Beanstandungen des Vereinsregisters zu beheben, wird höchst vorsorglich
vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
„Der Vorstand wird bevollmächtigt und ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen
und/oder Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen, die für einen Vollzug der
Verschmelzung erforderlich und/oder zweckmäßig sind; dies umfasst insbesondere auch
eine Änderung und/oder Ergänzung des Verschmelzungsvertrages, soweit es für den
Vollzug der Verschmelzung erforderlich und/oder zweckmäßig ist.“
Um klarzustellen, dass die aus steuerlichen Gründen erforderliche Vermögensverwendungsklausel des § 20 Abs. 3 der Satzung keine der Verschmelzung
entgegenstehende Satzungsregelung im Sinne des § 99 Abs. 1 UmwG darstellt, wird
vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
„Der Übertragung des Vereinsvermögens auf den im Zusammenhang mit der
Verschmelzung entstehenden Rechtsträger wird – höchst vorsorglich – zugestimmt.“
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Bitte zurück bis 20.5.16 an:
Frankfurt School of Finance & Management |
Bankakademie Alumni e.V.
c/o Gunnar Glaubitt
Lehmrade 4a
24214 Blickstedt
Fax-Nr. 0431 9905 6 3051
[email protected]
ACHTUNG: Eine per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgte Übermittlung der
Stimmrechtsvollmacht ist ausreichend, wenn sie die Unterschrift erkennen lässt. Eine lediglich
per E-Mail erfolgte Stimmrechtsübertragung ist nicht wirksam.
Aus organisatorischen Gründen ist die Vollmacht bis spätestens 20. Mai 2016 an Gunnar Glaubitt
zu senden. Später eingehende Vollmachten können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
Stimmrechtsvollmacht
Ordentliche Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016, 10:00 Uhr
Hiermit erteile ich
________________________________________
(eigener Name, Vorname)
________________________________________
(Förderkreis)
folgendem ordentlichen Mitglied die Vollmacht, in meinem Namen das Rede- und Stimmrecht in der
o.g. Mitgliederversammlung wahrzunehmen und auszuüben:
________________________________________
(Name, Vorname des bevollmächtigten Mitglieds)
_______________________________________
(Datum und Unterschrift des die Vollmacht erteilenden Mitglieds)
Weisungen zur Ausübung des Rede- und Stimmrechts darf dieses Formular nicht enthalten, diese sind
ggf. direkt zu erteilen. Unabhängig von ggf. direkt erteilten Weisungen zählt die Stimme des
vertretenen Mitglieds so, wie sie vom Bevollmächtigten im Namen des Vertreters abgegeben wird.
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Bitte zurück bis 20.5.16 an:
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c/o Gunnar Glaubitt
Lehmrade 4a
24214 Blickstedt
Fax-Nr. 0431 9905 6 3051
Anmeldung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016
Anmeldeschluss: 20.5.16
Ich kann leider an der ordentlichen Mitgliederversammlung nicht teilnehmen:
□
Mein Stimmrecht übertrage ich. Das Vollmachtsformular sende ich per Post, per
Fax oder auf elektronischem Wege an Gunnar Glaubitt
Mein Vertreter ist folgendes Mitglied: _______________________________
WICHTIG: Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich die Vollmacht bis
spätestens 20.05.2016 an Gunnar Glaubitt zu senden. Später eingehende
Vollmachten können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
Ich melde mich hiermit verbindlich an zur
□
ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016 um 10:00 Uhr
Vor-, Zuname:
Förderkreis:
Straße, Hausnummer (privat):
PLZ, Ort (privat):
Telefon, E-Mail:
Datum Unterschrift des Teilnehmers