Frankfurt School of Finance & Management | Bankakademie Alumni e.V. c/o Gunnar Glaubitt 24214 Blickstedt An die Mitglieder Frankfurt School of Finance & Management | Bankakademie Alumni e.V. Frankfurt School of Finance & Management | Bankakademie Alumni e.V. Vorstandsvorsitzender Gunnar Glaubitt Tel.: 04346 6000501 Fax: 0431 9905 6 3051 [email protected] www.fs-alumni.de Frankfurt, 27.04.2016 Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016 Liebe Alumna, Lieber Alumnus, hiermit laden wir Dich zu unserer kommenden ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Datum: Ort: Samstag, 28. Mai 2016 um 10:00 Uhr bis etwa 12:00 Uhr – anschließend Imbiss Frankfurt School of Finance & Management, Sonnemannstraße 9-11, 60314 Frankfurt am Main, Raum 20 Die Tagesordnung lautet wie folgt: TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands zum Geschäftsjahr 2015 einschließlich des Berichts der Kassenprüfer Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Neuwahlen – Vorstand – Beisitzer - Kassenprüfer Beschlussfassung über die Verschmelzung mit dem Frankfurt School Alumni e.V. Sonstiges Sofern Dir eine persönliche Teilnahme nicht möglich sein sollte, kannst Du Dein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, das an der Versammlung teilnimmt. Bitte nutze dazu den beigefügten Vordruck und beachte die Hinweise darauf. Mit freundlichen Grüßen Gunnar Glaubitt Einladung.docx Kerstin Musculus -2- Anlagen zur Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016 - Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsbericht Neue Satzung des FS Alumni e.V. Neue Beitragsordnung des FS Alumni e.V. Einnahmen- und Überschussrechnungen unseres Vereins sowie des Frankfurt School Alumni e.V. für die letzten drei Geschäftsjahre Beschlussvorschläge und Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten TOP 1: Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands zum Geschäftsjahr 2015 einschließlich des Berichts der Kassenprüfer TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Es wird vorgeschlagen zu beschließen: „Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.“ TOP 3: Neuwahlen: Vorstand – Beisitzer - Kassenprüfer Da die Amtszeit von einigen Mitgliedern des Vorstandes, Beisitzer und Kassenprüfer endet, sind im Rahmen der Mitgliederversammlung Wahlen abzuhalten. Die Wahlen haben dabei ungeachtet der vorgesehenen Verschmelzung nach Maßgabe von Tagesordnungspunkt 4 zu erfolgen. TOP 4: Beschlussfassung über die Verschmelzung mit dem Frankfurt School Alumni e.V. Wie bereits kommuniziert, ist es geplant, dass (i) unser Verein und (ii) der Frankfurt School Alumni e.V. (einzeln und zusammen „Übertragender Rechtsträger“) im Wege einer sog. Verschmelzung zur Neugründung verschmelzen („Verschmelzung“). Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung der Übernehmenden Rechtsträger wird kraft Gesetzes der neue „Frankfurt School Alumni e. V.“ („Übernehmender Rechtsträger“) entstehen. 1. Erläuterung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages einschließlich der Satzung des neuen Alumni Vereins Mit der Verschmelzung wird das Ziel verfolgt, die bislang auf die beiden Übertragenden Rechtsträger mit weitgehend identischem Vereinszweck verteilte Alumni-Arbeit der Frankfurt School of Finance & Management in einem gemeinsamen Verein zu bündeln. Zu diesem Zweck sollen die Übertragenden Rechtsträger im Wege einer sog. Verschmelzung zur Neugründung zusammengeführt werden und deren Arbeit vom Übernehmenden Rechtsträger fortgeführt werden. Der Plan der Verschmelzung war -3- bereits Gegenstand vergangener Mitgliederversammlungen und soll nunmehr umgesetzt werden. Sämtliche im Zusammenhang mit der Verschmelzung maßgeblichen Unterlagen, namentlich (i) der Entwurf des Verschmelzungsvertrages nebst Entwurf der Satzung und Beitragsordnung des Übernehmenden Rechtsträgers, (ii) die Einnahmen- und Überschussrechnungen der Übertragenden Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre, sowie (iii) der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Übertragenden Rechtsträger, in dem die Verschmelzung und der Entwurf des Verschmelzungsvertrages erläutert und begründet werden, liegen ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung in dem Geschäftsraum des Vereins in der Frankfurt School of Finance & Management, Sonnemannstraße 9-11, 60314 Frankfurt am Main, am Empfang zu den regulären Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Kopien der Unterlagen werden zudem während der Mitgliederversammlung ausliegen und werden mit der Einladung versandt. Sehr gerne senden wir auf Verlangen auch eine Abschrift der vorstehenden Unterlagen zu. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 100 S. 2 UmwG) das Recht besteht, schriftlich die Prüfung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages zu verlangen. Wird ein entsprechendes Verlangen von mindestens 10 Prozent der Mitglieder des Vereins gestellt, so ist der Entwurf des Verschmelzungsvertrages durch einen oder mehrere gerichtlich bestellte sachverständigen Prüfer (sog. Verschmelzungsprüfer) zu prüfen und der entsprechende Prüfungsbericht (nach Erstellung) ebenfalls auszulegen. Um in diesem Fall eine Fertigstellung eines Prüfungsberichts vor der Mitgliederversammlung zu gewährleisten, bitten wir um Stellung des entsprechenden Antrags bis einschließlich 10. Mai 2016 eingehend bei dem Verein vertreten durch deren Vorstand. 2. Beschlussfassung über Verschmelzungsvertrages die Zustimmung zum Abschluss des Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu der geplanten Verschmelzung (§ 36 Abs. 1 UmwG i. V. m. § 13 Abs. 1, 3 S. 1 UmwG) bedarf der Verschmelzungsvertrag zu -4- seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlungen der Übertragenden Rechtsträger, die eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf. Der Vorstand schlägt vor zu beschließen: „Dem Abschluss des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages zwischen dem Frankfurt School Alumni e.V. und dem Frankfurt School of Finance and Management | Bankakademie Alumni e.V. wird zugestimmt. Um etwaige Beanstandungen des Vereinsregisters zu beheben, wird höchst vorsorglich vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: „Der Vorstand wird bevollmächtigt und ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen und/oder Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen, die für einen Vollzug der Verschmelzung erforderlich und/oder zweckmäßig sind; dies umfasst insbesondere auch eine Änderung und/oder Ergänzung des Verschmelzungsvertrages, soweit es für den Vollzug der Verschmelzung erforderlich und/oder zweckmäßig ist.“ Um klarzustellen, dass die aus steuerlichen Gründen erforderliche Vermögensverwendungsklausel des § 20 Abs. 3 der Satzung keine der Verschmelzung entgegenstehende Satzungsregelung im Sinne des § 99 Abs. 1 UmwG darstellt, wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen: „Der Übertragung des Vereinsvermögens auf den im Zusammenhang mit der Verschmelzung entstehenden Rechtsträger wird – höchst vorsorglich – zugestimmt.“ -5- Bitte zurück bis 20.5.16 an: Frankfurt School of Finance & Management | Bankakademie Alumni e.V. c/o Gunnar Glaubitt Lehmrade 4a 24214 Blickstedt Fax-Nr. 0431 9905 6 3051 [email protected] ACHTUNG: Eine per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgte Übermittlung der Stimmrechtsvollmacht ist ausreichend, wenn sie die Unterschrift erkennen lässt. Eine lediglich per E-Mail erfolgte Stimmrechtsübertragung ist nicht wirksam. Aus organisatorischen Gründen ist die Vollmacht bis spätestens 20. Mai 2016 an Gunnar Glaubitt zu senden. Später eingehende Vollmachten können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden. Stimmrechtsvollmacht Ordentliche Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016, 10:00 Uhr Hiermit erteile ich ________________________________________ (eigener Name, Vorname) ________________________________________ (Förderkreis) folgendem ordentlichen Mitglied die Vollmacht, in meinem Namen das Rede- und Stimmrecht in der o.g. Mitgliederversammlung wahrzunehmen und auszuüben: ________________________________________ (Name, Vorname des bevollmächtigten Mitglieds) _______________________________________ (Datum und Unterschrift des die Vollmacht erteilenden Mitglieds) Weisungen zur Ausübung des Rede- und Stimmrechts darf dieses Formular nicht enthalten, diese sind ggf. direkt zu erteilen. Unabhängig von ggf. direkt erteilten Weisungen zählt die Stimme des vertretenen Mitglieds so, wie sie vom Bevollmächtigten im Namen des Vertreters abgegeben wird. -6- Bitte zurück bis 20.5.16 an: Frankfurt School of Finance & Management | Bankakademie Alumni e.V. c/o Gunnar Glaubitt Lehmrade 4a 24214 Blickstedt Fax-Nr. 0431 9905 6 3051 Anmeldung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016 Anmeldeschluss: 20.5.16 Ich kann leider an der ordentlichen Mitgliederversammlung nicht teilnehmen: □ Mein Stimmrecht übertrage ich. Das Vollmachtsformular sende ich per Post, per Fax oder auf elektronischem Wege an Gunnar Glaubitt Mein Vertreter ist folgendes Mitglied: _______________________________ WICHTIG: Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich die Vollmacht bis spätestens 20.05.2016 an Gunnar Glaubitt zu senden. Später eingehende Vollmachten können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden. Ich melde mich hiermit verbindlich an zur □ ordentlichen Mitgliederversammlung am 28. Mai 2016 um 10:00 Uhr Vor-, Zuname: Förderkreis: Straße, Hausnummer (privat): PLZ, Ort (privat): Telefon, E-Mail: Datum Unterschrift des Teilnehmers
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