Information nach § 37a Abs. 5 BWG Die Genossenschaftsbank Volksbank Weinviertel e.Gen. (Mistelbach, FN 57445 d) hat beschlossen, ihren Bankbetrieb mit der VOLKSBANK WIEN AG (Wien, FN 211524 s) zur Bildung eines noch stärkeren Instituts zu fusionieren. Die Fusion erfolgt dadurch, dass die Genossenschaftsbank ihr Unternehmen gemäß § 92 BWG in die VOLKSBANK WIEN AG einbringt. Die Genossenschaft besteht in der Folge als Verwaltungsgenossenschaft ohne Bankbetrieb fort. Die Sitzungen der Gremien, in denen die jeweiligen Beschlüsse gefasst wurden, haben bereits stattgefunden. Rechtlicher Hinweis: Für Einleger, die unseren beiden Häusern insgesamt mehr als EUR 100.000,– anvertraut haben, besteht aus Anlass der genannten Einbringung ab sofort und danach innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den EUR 100.000,– übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der Firmenbucheintragung der Einbringung (voraussichtlich Anfang Juli 2016) besteht, einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein anderes Kreditinstitut zu übertragen. Die Vorstände der VOLKSBANK WIEN AG Volksbank Weinviertel e.Gen.
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