Information nach § 37a Abs. 5 BWG Die Genossenschaftsbank

Information
nach § 37a Abs. 5 BWG
Die Genossenschaftsbank Volksbank Weinviertel e.Gen. (Mistelbach, FN 57445 d) hat beschlossen,
ihren Bankbetrieb mit der VOLKSBANK WIEN AG (Wien, FN 211524 s) zur Bildung eines noch
stärkeren Instituts zu fusionieren. Die Fusion erfolgt dadurch, dass die Genossenschaftsbank ihr
Unternehmen gemäß § 92 BWG in die VOLKSBANK WIEN AG einbringt. Die Genossenschaft besteht
in der Folge als Verwaltungsgenossenschaft ohne Bankbetrieb fort.
Die Sitzungen der Gremien, in denen die jeweiligen Beschlüsse gefasst wurden, haben bereits
stattgefunden.
Rechtlicher Hinweis:
Für Einleger, die unseren beiden Häusern insgesamt mehr als EUR 100.000,– anvertraut haben,
besteht aus Anlass der genannten Einbringung ab sofort und danach innerhalb von drei Monaten die
Möglichkeit, den EUR 100.000,– übersteigenden Betrag, wie er zum Zeitpunkt der
Firmenbucheintragung der Einbringung (voraussichtlich Anfang Juli 2016) besteht, einschließlich aller
aufgelaufenen Zinsen und Vorteile, ungeachtet allfälliger Bindungen kostenlos abzuheben oder auf ein
anderes Kreditinstitut zu übertragen.
Die Vorstände der
VOLKSBANK WIEN AG
Volksbank Weinviertel e.Gen.