als PDF - Villingen

Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen
31. Mai 2016 Nr. 9 Jahrgang 3
Interkulturelles Training
NeckarMan 2016
Bewegende Geschichte
Stadtjubiläum 2017
Angebot für ehrenamtliche
Flüchtlingshelfer fördert Verständnis für andere Kulturen
Seite 4
Für die 14. Auflage des Erlebnislaufes am 25. Juni können
sich Teilnehmer jetzt anmelden
Seite 5
Ausstellung im Franziskanermuseum zum Leben und
Schicksal der Anne Frank
Seite 7
Bürger sind zum Workshop
im Rahmen eines SkulpturenProjekts eingeladen
Seite 10
Beim Einkaufen auch an die Umwelt denken
Wochenmärkte beteiligen sich an landesweiten Nachhaltigkeitstagen / 'Helden-Tütle' statt Plastiktüten
Die Händler der Wochenmärkte in Villingen-Schwenningen
beteiligen sich bei den landesweiten Nachhaltigkeitstagen
Anfang Juni mit dem Einsatz
von 'HeldeN!-Tütle'.
Mit dieser speziellen Aktion wollen sie ein Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz in BadenWürttemberg setzen und dabei
für den Gebrauch von Mehrwegtaschen statt Plastiktüten werben. So können Marktbesucher
am Mittwoch, 1. und Samstag, 4.
Juni, ihre Einkäufe im so genannten 'HeldeN-Tütle' verstauen und
bequem nach Hause tragen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
Die stabile Tragetasche wurde
vollständig aus ungebleichtem
Altpapier produziert, die Druckfarben hierfür auf Wasserbasis
ohne Mineralöle und Schwermetalle. So können Lebensmittel
unverpackt bis zu einer Woche in
der Tüte lagern.
Der Clou an den 'HeldeNTütle': Wer sich als Besucher des
Marktes für das nachhaltige Produkt entscheidet und auf Plastiktüten verzichtet, unterstützt
damit die Organisation Plantfor-the-planet. Sie pflanzt für jedes tausendste HeldeN-Tütle,
das landesweit über die Marktstände geht, einen Baum zur Bekämpfung des Klimawandels.
»Oft lassen sich im Alltag
schon mit ganz einfachen Mitteln und Verhaltensweisen Ressourcen sparen«, erklärt der
Marktmeister der Stadt VillingenSchwenningen, Arno Laubis.
Nach mehrfachem Gebrauch als
Einkaufstasche kann das
'HeldeN-Tütle' ganz praktisch als
Biomülltüte verwendet werden.
Das nassfeste Spezialpapier ist
vollständig kompostierbar. »So
© magdal3na/fotolia.com
Im Dialog: Beratung für Menschen mit Behinderung
Der Beirat für Menschen mit Behinderung lädt für Donnerstag, 2. Juni zur nächsten Sprechstunde in das Abt-Gaisser-Haus,
Schulgasse 23 im Stadtbezirk Villingen ein.
Von 17 bis 18 Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne Handicap
mit den Beiratsmitgliedern zu Themen wie
Inklusion und Barrierefreiheit oder auch in
ganz persönlichen Anliegen austauschen.
spart man sich den Verbrauch
einer extra Biomülltüte. Das
schont den Geldbeutel und die
Umwelt«, betont Laubis.
Denn auch durch die Abfallsortierung leisten Bürger einen
Beitrag zum Klimaschutz.
Schließlich sind Bioabfälle für
den Restmüll viel zu schade. Sie
sind vielmehr ein energiereicher
Wertstoff, aus dem hochwertiger Kompost oder klimafreundliche Energie erzeugt werden
kann. Drei- bis viermal sollte eine Papiertüte aus Umweltschutzgründen verwendet werden. »Wer für seinen Einkauf
Mehrwegtüten verwendet, handelt natürlich noch nachhaltiger«,
betont der Markmeister der
Stadt Villingen-Schwenningen.
�� weitere Informationen
zu den Nachhaltigkeitstagen
Baden-Württemberg unter
n-netzwerk.de
Marktmeister Arno Laubis (r.) und
Obst- und Gemüsehändlerin Luzia
Schmid möchten
die Wochenmarktbesucher in VS
ermuntern, am 1.
und 4. Juni bei ihren Einkäufen auf
Plastiktüten zu
verzichten und
stattdessen die
umweltschonenden 'HeldeN-Tütle'
zu verwenden.
Mythen und Geschichten: Stadtführungen in VS
© WTVS
Erlebnis-Tour in Villingen-Schwenningen: Mit
den Stadtführungen in VS gibt es zahlreiche
Möglichkeiten, Stadt und Leute kennen
zu lernen und unvergessliche Eindrücke
zu sammeln. Guides die wissen wo's lang
geht, nehmen ihre Gäste mit auf eine unterhaltsame Zeitreise. Informationen zu den
verschiedenen Angeboten sind beim TouristInfo & Ticket-Service Villingen unter Tel. 822340 oder unter tourismus-vs.de erhältlich.
Aus den Fraktionen und Gruppierungen
Seite 2
Stadtratsfraktion
Villingen-Schwenningen
Mit dem Jugendhaus in Villingen
haben wir wieder einmal eine
städtische Immobilie, bei der die
Fluchttreppenthematik in die öffentliche Diskussion kommt.
Manchmal fragt man sich, ob
der vorbeugende Brandschutz
in unserer Stadt nicht übertrieben wird. Wo soll das mit unserem gesellschaftlich geprägten
Sicherheitsdenken noch hinführen? Ganz bestimmt möchte ich
die Personensicherheit in unserer Stadt nicht klein reden oder
auf die leichte Schulter nehmen.
Mir fehlt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Der vorbeugende Brandschutz fordert
eine Menge an Investitionsvolumen. Die Liste der verschiedenen Maßnahmen ist lang. Seit
letztem Jahr sind die Brandmeldeanlagen in privat genutzten
Wohnräumen Pflicht geworden.
In großen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden befinden
sich bauliche Brandabschnitte,
Sprinkleranlagen und Handfeuerlöschgeräte für den schnellen
Einsatz vor Ort. Schon seit vielen
Jahren wird in (fast allen) Gastund Veranstaltungsstätten nicht
mehr geraucht. Echte Kerzen für
Stimmung und Romantik werden schon längst durch Elektrokerzen ersetzt. Bei öffentlichen
Veranstaltungen geht nichts
mehr ohne Feuerwehr und
Brandwache. Der Zielerreichungsgrad wurde von unserer
Feuerwehr stetig verbessert.
Neue Feuerwehrfahrzeuge mit
ausgefeilter Technik und speziellem Gerät verbessern die Einsatzmöglichkeiten unserer Feuerwehrkameraden. Alles Dinge,
die dem Schutz des Bürgers zugutekommen. Das ist ja auch
alles in Ordnung so.
Im Fall des Jugendhauses wurde mir persönlich zu schnell eine
Problematik aufgezeigt, bei der
wichtige Informationen fehlen
und keine Lösungsansätze
vorgeschlagen werden. Nachdem
die Brandschau stattfand, wird
sofort festgelegt; der Dachstuhl
darf nicht mehr mit mehr als
neun Personen benutzt werden.
Keine Information über die Anzahl
der jährlichen Veranstaltungen/
Discos. Keine Infos über die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen. -Nichts-. Bei Brandschutz-
begehungen von öffentlichen
Gebäuden mit dem Gemeinderat werden die schrecklichsten
und härtesten Szenarien als Beispiel/Argument herangezogen.
Klar, kann man Horrorszenarien
nie ausschließen (auch wenn sie
sehr, sehr selten vorkommen).
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
machen Sie sich bitte selbst ein
Bild vom angesprochenen Brandschutz bei Ihrer nächsten Städtereise. Achten Sie aufmerksam
auf die vielen Fluchttreppen an
Schulen und anderen öffentlichen
Gebäuden. Eine Frage sei an der
Stelle erlaubt: Wo führt uns dieses Thema noch in Zukunft hin?
Können wir Bürger überhaupt
noch ein Gespür für Sicherheit
und Risiko entwickeln? Sollen wir
unseren eigenen Schutz und Risiko den Stadtentwicklern und
Bauämtern verantwortlich überlassen? Kann uns der Gesetzgeber mit Vorschriften zu 100 Prozent schützen? Sollten wir nicht
selber mit wachem Auge durch
unser Leben gehen können? Selber Risiken erkennen und vermeiden? Ich bin gespannt darauf, bis
wann der erste gesetzlich beauftragte Sicherheitslotse morgens
an meiner Haustür klingelt und
mich sicher an meinen Arbeitsplatz begleitet.
Dietmar Wildi
Seit nunmehr zwei Wochen regt
sich wieder etwas an der Villinger Stadtmauer. Im östlichen Bereich, neben dem Oberen Tor
wurde die Mauer eingerüstet
und die Arbeit für die 'Arbeitssaison 2016' begonnen. Der Gemeinderat hat in vorausschauender Weise seit einigen Jahren
einen Sanierungs- und Erhaltungsaufwand für die Stadtmauer in Höhe von 150.000 Euro
in den Haushalt einstellen lassen, damit diese abschnittsweise saniert werden kann. Beschädigt ist die teilweise annähernd
10 Meter hohe Mauer sowohl
im aufgehenden Wandbereich,
als auch an der ziegelgedeckten
Mauerkrone, welche besonders
wichtig ist, um das Eindringen
von Wasser in den Mauerwerkskörper zu verhindern.
Die Stadtmauer, welche etwa um das Jahr 1209 errichtet
wurde, ist eine der längsten zusammenhängenden Stadtmauern in Baden-Württemberg und
wird flankiert von einem nahezu
umlaufenden Grünzug mit altem
Baubestand. Dies ist das markanteste äußere Zeichen und vor
allem ein Alleinstellungsmerkmal
der Villinger Innenstadt. Es ist
nicht etwa die Silhouette, welche auf dem braunen TourismusHinweisschild an der Autobahn
81 auf unsere Stadt hinweist, es
ist vielmehr das von den Zähringern angelegte Straßenkreuz
mit der umlaufenden Stadtmauer. Dies gilt es zu bewahren und
nicht zuletzt deshalb hat sich der
Gemeinderat in jüngster Sitzung
mit breiter Mehrheit gegen eine
wie auch immer geartete Bebauung im südlichen Bereich dieser
Ringanlagen ausgesprochen.
In der Haushaltsstelle zur Sanierung der Stadtmauer sind seit
2013 nunmehr 620.000 Euro an
Haushaltsmitteln angelaufen,
wovon bisher, um die Zuschüsse
des Denkmalamtes bereinigt,
bisher leider nur 214.000 Euro
verbaut wurden, sodass nach
wie vor ein Betrag von circa
405.000 Euro zur Verfügung
steht. Eine gewaltige Summe,
wenn man bedenkt, dass in diesem Jahr wieder erst im Mai mit
den Arbeiten begonnen wurde…
Andreas Flöß,
für die FW-Fraktion
9/2016
hin. Die Rathäuser werden als
Verwaltungsgebäude erhalten
bleiben. Was aber geschieht mit
den Ämtern, die in den Rathäusern nicht unterkommen?
Inzwischen ist die Verwaltung
auf 15 Gebäude verteilt! Das ist
auf Dauer die teuerste und ineffizienteste aller Lösungen.
Foto: SPD-Fraktion
Dies ist eines der beiden
Mannschaftsgebäude der Mangin-Kaserne. Sie sind baulich in
einem Zustand, der eine Sanierung lohnt. In den beiden Gebäuden könnten alle Ämter untergebracht werden, die in den
Rathäusern keinen Platz finden.
Von allen bisher diskutierten
Lösungen scheint dies die wirtschaftlichste zu sein, zumal Landeszuschüsse zu erwarten sind.
Die SPD fordert deshalb, diese
Option mit Nachdruck zu untersuchen und zu erörtern.
Ihre SPD-Fraktion
�� www.spd-vs.de
Villingen-Schwenningen
Liebe Mitbürger/innen,
der Bürgerentscheid vom 21. Oktober 2012 war für die SPD eine
Enttäuschung. Sie hatte sich für
ein zentrales Verwaltungsgebäude eingesetzt, barrierefrei, gut
erreichbar, mit eigener Bushaltestelle und freien Parkplätzen für
Beschäftigte und Besucher, mit
modernen Arbeitsplätzen für alle Mitarbeiter. Die Bürger haben
diesen Plan mit deutlicher Mehrheit verworfen: Die Verwaltung
soll 'dezentral' bleiben. Die Bürgerschaft wollte, dass die Rathäuser erhalten und nicht zu Kulturhäusern mit Bibliothek, VHS,
Musikakademie werden.
Nach drei Jahren erlischt die
Bindekraft eines Bürgerentscheids. Die moralische Bindekraft besteht für die SPD weiter-
Die Schullandschaft in unserer
Stadt ist aufgrund politischer Vorgaben seit Jahren im Umbruch.
Ursachen sind der Einstieg
in Gemeinschaftsschulen um
Schularten zu reduzieren, aber
auch Anforderungen wie Ganztagesbetrieb und weniger Schülerinnen und Schüler.
Das Amt für Schule, Bildung
und Sport hat auf Wunsch des
Gemeinderates einen fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan für den Stadtbezirk Schwenningen vorgestellt. Dabei ist zu
beachten, dass die Stadt für die
Gebäude und deren Unterhaltung zuständig ist, während das
staatliche Schulamt und das Kultusministerium für die Lehrer
und die Pädagogik verantwortlich ist. Idealerweise geht beides
Hand in Hand.
Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet.
Aktuelles
9/2016
Die Stadtverwaltung und der
Stadtrat möchten die Anzahl der
Gebäude reduzieren. Das Schulamt will die Qualität der Ausbildung stetig verbessern. Der
Stadtrat hat sich Zeit genommen, Argumente ausgetauscht
und Daten erhoben. Aus Sicht
unserer Fraktion wurde fraktionsübergreifend um die richtige Entscheidung gerungen aber dann
auch getroffen und wir unterstützen diese Entscheidung ausdrücklich.
Gerichts-Ausbau offen prüfen
Das Amtsgericht benötigt mehr
Platz und das Land möchte daher einen Erweiterungsbau umsetzen. Für diesen gibt es mehrere Optionen, unter anderem
die Bebauung der nahegelegenen Grünfläche. Aus unserer
Sicht ist dies – im direkten Vergleich zu anderen Bauplätzen –
eine denkbare und sinnvolle Lösung, auch wenn sich die Fläche
in der Nähe unserer Stadtmauer
befindet. Ein Alternativ-Bau auf
dem Areal der Alten Tonhalle ist
für uns Freie Demokraten indes
nur eine absolute Notlösung, da
er das Grundstück unnötig zerstückelt und damit eine 'große'
und für unsere Innenstadt attraktive Baulösung unmöglich macht.
�� facebook.de/fdpvs
�� fdp-vs.de �� #vs2020
Für Berichte über meine Arbeit
als Stadtrat sowie für Anfragen:
�� facebook.com/AfDStadtratVillingenSchwenningen
MfG Martin Rothweiler
DEUTSCHE LIGA
FÜR VOLK
UND
HEIMAT (DLVH)
»PEGIDA-Demos kotzen mich
an«, so OB Kubon (SPD). Man
darf ob eventueller oberbürgermeisterlicher Gefühlswallungen
in Sachen Schulmädchen-Anmachen im Bahnhofsbereich sehr
gespannt sein. Schaun mer mal!
Info: �� j-schuetzinger.de
Stadt gewährt Zuschuss
Gemeinderat verabschiedet Lärmschutz-Richtlinie
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung vom 20. April die von
der Verwaltung entwickelte
Lärmschutz-Richtlinie für die
Stadt Villingen-Schwenningen
beschlossen.
Die BadenWürttembergStadt gewährt
bei Wohnräumen an lärmbelasteten
Straßen, die
beim Erlass
des Lärmaktionsplanes
bereits vorhanden waren, Zuschüsse zum
Einbau von Schallschutzfenstern
und -türen. Bei Schlaf- und Kinderzimmerfenstern werden
zusätzlich Fördergelder für
Lüftungsanlagen, soweit bei
dem betroffenen Gebäude die
Auslösewerte des Lärmaktionsplanes der Stadt VillingenSchwenningen überschritten
wurden, gewährt.
Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von
Maßnahmen des
passiven
Lärmschutzes (Lärmschutzfenster
und Schalldämmlüf© Maren Beßler/pixelio.de
ter) für das
Stadtgebiet Villingen-Schwenningen ist auf Seite 11 in dieser
Ausgabe oder im Internet unter
villingen-schwenningen.de/verkehr/mobilitaet-und-verkehr/laermaktionsplanung einsehbar.
Seite 3
Prüfung der
Schulfusion
Im Amtsblatt Nr. 7 vom 3. Mai
hat sich leider der Fehlerteufel
eingeschlichen. Bei der Berichterstattung auf Seite 4 'Bildungseinrichtungen fusionieren' wird
fälschlicherweise berichtet, dass
der Gemeinderat eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen Janusz-Korczak-Schule
und Bertholdschule beschlossen
hätte. Allerdings beauftragte das
Gremium lediglich die Prüfung einer möglichen Zusammenlegung.
Der korrekte Beschluss des Gemeinderates vom 20. April lautet:
»Die Verwaltung wird beauftragt,
die Zusammenlegung der beiden
Förderschulen Janusz-KorczakSchule und Bertholdschule zu einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum in
das dann sanierte Gebäude der
früheren Hirschbergschule oder
in das Gebäude der Bertholdschule zu prüfen.«
Sie haben das vielleicht auch schon einmal erlebt: Da naht die Hochzeit oder der runde Geburtstag
eines guten Freundes und man sucht zusammen was man an Erinnerungsstücken findet, um der
Person etwas ganz persönliches zum Geburtstag zu gestalten. Wie gut, wenn man für solche Fälle auf einen Fundus an Erinnerungsobjekten zurückgreifen kann. Einer Stadt geht das oft auch so.
Auch wir wollen immer wieder Geschichte und Geschichten unserer Stadt zusammentragen, um
sie etwa im ersten Band unserer Stadtchronik die noch in diesem Jahr erscheinen soll, allen zugänglich zu machen. Ein Archiv, sei es für ganz persönliche Zwecke oder für eine ganze Stadt, ist
sehr wichtig. Das gilt natürlich auch für Villingen-Schwenningen, haben wir doch eine reiche Sammlung an Dokumenten oder Gegenständen, die über unsere Vergangenheit berichten. Leider ist dieses Gedächtnis unserer Stadt in zwei Mietobjekten nur unzureichend untergebracht. Handeln tut
also Not und wir werden uns demnächst gemeinsam mit Fachleuten und Gemeinderäten in anderen Städten erkundigen, welche Lösungen dort für gleiche Probleme gefunden wurden. Noch in
diesem Jahr möchte die Verwaltung deshalb dem Gemeinderat vorschlagen, wie das Problem gelöst werden könnte. Wir müssen uns alle darum bemühen, eine gute, aber eben auch preiswerte
Lösung zu finden, sodass wir oder andere bei kommenden Jubiläen nicht mehr mühselig und vielleicht erfolglos nach den wertvollen Zeugnissen unserer Vergangenheit suchen müssen.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Aktuelles
Seite 4
Verständnis für andere Kulturen
© Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de
Interkulturelles Training unterstützt Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
Das Amt für Familie, Jugend
und Soziales (FJS) der Stadt
Villingen-Schwenningen und
die Volkshochschule (VHS) laden am Mittwoch, 22. Juni,
zwischen 9 und 16 Uhr alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger, die in der Flüchtlingshilfe tätig werden wollen oder
bereits tätig sind, zum Interkulturellen Training für ehrenamtliche Mitarbeiter in der
Flüchtlingshilfe ein.
Dieses findet im Rahmen der
Ehrenamtsakademie in den
Räumlichkeiten der VHS in der
Metzgergasse 8
(Stbz. Schwenningen) statt. Aufgrund von Fördergeldern der
Landeszentrale
für politische Bildung Baden-Württemberg entfallen
die Teilnehmergebühren für diesen
Kurs. Eine Freistellung im Rahmen
des Bildungszeitgesetzes ist möglich. Um Anmeldung unter Tel. 82-2272 oder
82-2290 wird gebeten.
In den letzten Jahrzehnten ist
Deutschland zu einem Einwanderungsland geworden, das verschiedenen kulturellen Einflüssen unterliegt und sich durch
kulturelle Vielfältigkeit prägt.
Das Aufeinandertreffen von verschiedenen Kulturen birgt in sich
ein hohes Konfliktpotential. Das
kulturell 'Fremde' wird oft nach
eigenen kulturbedingten Denkmustern bzw. Verhaltensweisen
bewertet und als Folge missverstanden und abgelehnt. Der Weg
zum harmonischen Miteinander
Sprachkurs öffnet Türen
liegt darin, das Anderssein zu verstehen und zu akzeptieren.
Das interkulturelle Training versucht das Verständnis für die jeweils andere Kultur zu fördern
und zugleich eine Kulturannäherung herbeizuführen. Es wird auf
verschiedene Begriffe der Interkulturalität eingegangen, die in
der Arbeit mit Flüchtlingen eine
große Rolle spielen. Anschließend
werden die erworbenen theoretischen Kenntnisse durch verschiedene praktische Übungen vertieft.
Die Ehrenamtsakademie ist eine Kooperation zwischen dem
Amt für Familie, Jugend und Soziales und der Volkshochschule. Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm wendet sie
sich an alle engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für
ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiterbilden möchten. Spezielle
Fortbildungsangebote werden
regelmäßig in das VHS-Heft aufgenommen. Sämtliche Angebote
der Ehrenamtsakademie in diesem Semester sind kostenfrei.
�� weitere Informationen
erteilt Anna Nufer vom FJS unter
Tel. 82-2157
9/2016
Gebiet Melben
wird erweitert
Seit Mitte Mai laufen die Arbeiten zur Erweiterung des Baugebiets Melben/Träufle-Hengst
Nord im Stadtbezirk Marbach,
diese sollen voraussichtlich bis
Oktober abgeschlossen sein.
Das bestehende Straßennetz
der Schorenstraße, Pfaffenholzstraße und Steinäckerstraße
wird umfangreich erweitert. Auf
diese Weise entstehen insgesamt 19 neue Bauplätze für Einfamilienhäuser.
Für den Einbau der Asphaltdeckschicht werden die Pfaffenholzstraße und die Steinäckerstraße kurzfristig voll gesperrt
werden. Bevor mit den eigentlichen Erschließungsarbeiten begonnen werden kann, muss die
bestehende Stromleitung unter
die Erde verlegt werden.
Die Erschließung umfasst den
Weiterbau der bestehenden Kanalisation, der Versorgungs- und
Telekommunikationsleitungen
sowie der vorhandenen Straßen
und Gehwege. Auf allen Bauplätzen werden die Hausanschlüsse
komplett fertig hergestellt. Fahrbahn und Gehweg erhalten mit
Abschluss der Maßnahme jeweils ihre Endbeläge, also Asphaltdecke und Pflaster.
OB Kubon lädt zum Gespräch ein
Am Dienstag, 14. Juni, lädt
Oberbürgermeister Dr. Rupert
Kubon alle Bürgerinnen und Bürger zu seiner Sprechstunde ein.
Von 16.30 bis 18 Uhr können
sich Interessierte im Pfaffenweiler Rathaus (Hauptstraße 32) mit
dem Stadtoberhaupt über persönliche Anliegen oder aktuelle
kommunalpolitische Themen
austauschen.
Rückfragen werden per E-Mail
an ob@villingen-schwenningen.
de angenommen.
Sportkoordination in neuer Hand
Sarah Schilling intensiviert Zusammenarbeit mit Vereinen
Die Teilnehmer des B2-Sprachkursprojekts der Volkshochschule VillingenSchwenningen freuten sich dieser Tage über den Besuch von IHK-Geschäftsführer Thomas Albiez, HWK-Hauptgeschäftsführer Georg Hiltner und Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (Mitte hinten, v.l.). In insgesamt 300 Kursstunden lernen die 17 Frauen und Männer aus verschiedenen Ländern wie Syrien,
Jordanien, Palästina, oder dem Iran die deutsche Sprache auf so genanntem
B2-Niveau, um anschließend eine Berufsausbildung zu beginnen oder in ihrem bereits erlernten Beruf in Deutschland tätig werden zu können. Unterrichtet werden sie von den beiden Deutschlehrern Gabi Mollenhauer und Gabriel
Jarnea. Das aktuelle B2-Sprachkursprojekt wird von der Stadt VS, der Industrie
und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) organisiert und
finanziert. »Wir als Stadt heißen sie in VS herzlich willkommen«, sagte OB
Kubon. »Hier haben Sie alle Chancen, aber dazu müssen sie auch vollen Einsatz bringen. Mit dem Angebot des Sprachkurses versuchen wir, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen«. Die Kursteilnehmer zeigten sich sehr erfreut: »Wir bedanken uns für ihren Besuch. Das ist eine große Ehre.«
Stefan Assfalg, Leiter des Amtes für Schule, Bildung und Sport
(SBS), hieß im Mai Sarah Schilling (Foto) als Sportkoordinatorin
im SBS willkommen. Mit dieser
Funktion möchte die Stadt einen
Beitrag zur gezielten und an den
Bedarfslagen des Sports ausgerichteten Förderung und Weiterentwicklung leisten. Zudem soll
die Zusammenarbeit mit dem
Sportverband intensiviert und
ausgebaut werden. Schilling soll
einen regen Informationsaustausch zwischen Sportverband,
den Vereinen und dem Fachamt
gewährleisten,
um die Vereinsentwicklung und
die Weiterentwicklung der
Sportlandschaft
bestmöglichst voranzubringen. »Die
Sportvereine in Villingen-Schwenningen leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur
positiven Wahrnehmung der
Stadt«, so Amtsleiter Stefan Assfalg. Dieses Engagement vieler
Bürger möchte die Stadt durch
die Sportkoordinatorin fördern.
Aktuelles
9/2016
Beliebter Erlebnislauf im Grünen
Der NeckarMan 2016 steht in den Startlöchern / Anmeldungen sind jetzt möglich
Als Lauf für
Jung und
Alt liegt der
Schwerpunkt
des NeckarMan weniger
auf dem sportlichen Wettbewerb, sondern mehr auf
dem Lauf als
Erlebnis das
verbindet, heben die Veranstalter hervor.
Deshalb werDie Vorstandsmitglieder der Turngemeinde 1859 Schwenningen e.V. Thomas Fichtel, Volker Horstmann, Joachim Thiele,
de auch weder
Herbert Mey und Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (v.l.)
eine Zeitmessind optimistisch, dieses Jahr die ersehnte 1000-Teilnehmersung durchgeMarke zu knacken.
führt, noch eiBald ist es wieder so weit: Am ne Siegerehrung im klassischen
Samstag, 25. Juni, fällt der
Sinne. Die verliehenen Preise
Startschuss für die 14. Auflasind Ehrenpreise und werden
ge des NeckarMan. Der Erlebetwa an den jüngsten oder den
nislauf für jedermann stellt eiältesten Läufer vergeben. Außerne gelungene Kombination
dem erhält jeder der Teilnehmer
aus Bewegung und Naturerein NeckarMan-T-Shirt.
lebnis dar und ist ein HöheGanz im Geiste der Doppelpunkt im Sportkalender Villinstadt ist der NeckarMan ein
gen-Schwenningens.
baden-württembergischer
Gemeinschaftslauf, der die
Veranstaltet wird der NeckarMan Läuferinnen und Läufer einlädt,
von der Stadt VS und der Turnge- beide Regionen zu erkunden.
meinde 1859 Schwenningen e.V. »Das Besondere am NeckarMan
und was ihn von anderen Stadtläufen unterscheidet, ist das
Laufen in der Natur«, betont OB
Dr. Rupert Kubon. So führt kein
Teil der Strecke über geteerte
Straßen, sondern auf Wald- und
Schotterwegen größtenteils mitten durchs Grüne.
Auch in diesem Jahr unterstützen die Teilnehmer mit ihrem
sportlichen Einsatz wieder ein soziales Projekt für hilfsbedürftige
Menschen. Je ein Euro des Startgeldes kommt der Tafel VS in Villingen-Schwenningen zu Gute.
Die Teilnahmegebühr beträgt
für Erwachsene und Jugendliche
über 16 Jahren sieben Euro. Kinder und Jugendliche zwischen
sieben und 16 Jahren zahlen
4,50 Euro, wer sich als Familie
anmeldet, insgesamt 15 Euro.
Für Kinder unter sechs Jahren ist
die Anmeldung kostenlos.
Das Sportevent beginnt um 11
Uhr mit der Startnummernausgabe im Start- und Zielbereich.
Duschen und Umkleiden sind
auf dem Sportgelände Waldeck
(Stbz. Schwenningen) verfügbar.
�� weitere Informationen
zu Teilnahmebedingungen und
Strecken unter tg-neckarman.de
Seite 5
Wie barrierefrei ist VS?
Anlässlich des Europäischen
Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung am 5. Mai, wollte der städtische Beirat für
Menschen mit Behinderung
von Passanten in der Villinger Rietstraße wissen: »Wie
barrierefrei ist Ihrer Meinung nach Villingen-Schwenningen?« Nicht nur ältere,
gehbehinderte Menschen,
sondern auch Mütter mit Kinderwägen nutzten die Gelegenheit, besondere Schwachstellen im Stadtgebiet mit
einem kleinen schwarzen
Punkt auf dem Stadtplan zu
markieren. Nach Abschluss
der Aktion klebten auf einem
großen Banner die verteilten Punkte fast alle im mittleren bis negativen Bereich. Dabei stand unter anderem auch
der Villinger Bahnhof ganz
oben auf der Mängelliste.
Der Beirat für Menschen
mit Behinderung plant Anfang
Juni eine weitere Befragung
der Bürgerinnen und Bürger
im Stadtbezirk Schwenningen
und hofft auf ebenso rege Beteiligung wie in Villingen.
VS-Wochenmärkte setzen Zeichen Informationen kompakt verpackt
Foto: WTVS
Umweltbewusst einkaufen / Limitierte Tasse zu gewinnen
RÄTSEL
Im Rahmen der landesweiten
Nachhaltigkeitstage in dieser Woche setzt sich auch die Stadt VS
gemeinsam mit den Händlern
der Wochenmärkte in VillingenSchwenningen für den Erhalt und
Schutz der Umwelt ein. So nehmen sie als einer der Akteure im
Nachhaltigkeits-Netzwerk Baden-Württemberg an einer
speziellen Aktion teil, bei
der auch die Markt?
??
kunden aktiv werECKE
den können.
Wie heißt das nachhaltige
Produkt, mit dem Kunden ihre Einkäufe auf dem Wochenmarkt ganz bequem nach Hause tragen können?
Kleiner Tipp: Die Antwort auf diese Rätselfrage finden Sie wieder
in einem Beitrag in dieser Amtsblatt-Ausgabe.
Wenn Sie die richtige Antwort
wissen, senden Sie diese bis
spätestens Sonntag, 5. Juni, per
E-Mail an raetsel@
villingen-schwenningen.de.
Nennen Sie darin die Lösung
und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift.
Zu gewinnen gibt es einen
limitierten Kaffeebecher in den
Stadtfarben rot und grün.
Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten
Amtsblatt-Ausgabe am 14. Juni.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen Rätselfreunden viel Glück!
Die Stadt-App VS: Neuer Service in 16 Themenmodulen
Spielplatz gesucht – und
ganz einfach
gefunden!
Mit der neuen
Stadt-App Villingen-Schwenningen haben
Bürgerinnen
und Bürger der
Stadt sowie
Gäste und Geschäftsreisende nun einen
praktischen und mobilen Informationsservice, der viele verschiedene Fragen rund um die
Baden-Württemberg-Stadt beantwortet. Ob Kultur, Freizeit
und Shopping oder Adressen
für Gastronomie und Unterkünfte: Zahlreiche interessante Einzelangebote sind in einer einzigen Anwendung vereint, was
aufwendiges Suchen erspart und
den Alltag erleichtert.
Foto: WTVS
'Villingen-Schwenningen, die
Stadt-App' steht für jedermann
kostenlos im App-Store zum
Download zur Verfügung.
Hans Semlitsch wusste die
richtige Antwort auf unsere
Quizfrage in der letzten Amtsblatt-Ausgabe und darf sich über
eine tolle VS-Tasse freuen.
Das kleine Päckchen wird in
den nächsten Tagen versandt.
Herzlichen Glückwunsch!
Ämter und Einrichtungen
Seite 6
9/2016
Öffnungszeiten und Telefonnummern städtischer Ämter und Einrichtungen
Auskunft / Zentrale  82-0
(alle Apparate können mit den Vorwahlen 0 77 20 oder 0 77 21 erreicht werden)
(V) Stadtbezirk Villingen, (S) Stadtbezirk Schwenningen
Amt für Archiv und Dokumentenmanagement
Stadtarchiv (Lantwattenstraße 4, V)  82-1810
) [email protected]
Bauaktenarchiv (Winkelstraße 9, S)  82-1809
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Amt für Familie, Jugend und Soziales Justinus-Kerner-Straße 7 (V)  82-2170
Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement  82-2158, Sozialleistungsrecht/Beistandschaften/Vormundschaften  82-2149, Sozialpädagogischer
Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe  82-2221
) [email protected]
 Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Amt für Finanzen und Controlling Obere Straße 4 (V)  82-1300
Stadtkasse  82-1331, Steuerverwaltung  82-1316
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau Marktplatz 1 (S)  82-2551
Kommunales Energiemanagement  82-2554, Gebäudewirtschaft  82-2553,
Hochbau  82-2552
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Amt für Kultur – Theater am Ring Romäusring 2 (V)  82-2314
Theater und Konzerte
) [email protected]
 Mo - Do 9 - 13 und 14 - 16 Uhr / Fr 9 - 12 Uhr
Amt für Schule, Bildung und Sport Rietstraße 8 (V)  82-1201
Schulen  82-1205, Sport  82-1204, Kindertageseinrichtungen  82-1181,
Zentrale Vormerkstelle Kindertageseinrichtungen  82-1185, Stadtbibliothek
 82-2246, Volkshochschule  82-2272
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Amt für Stadtentwicklung Winkelstraße 9 (S)  82-2821
Umweltentwicklung und nachhaltige Planung  82-2740, Flächennutzungsplanung  82-2825, Baurecht  82-2841, Planung  82-2821,
Verwaltung und Statistik  82-2811
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Beirat für Menschen mit Behinderung Schulgasse 23 (V)  82-2180
) [email protected]
 Sprechstunden: jeden 1. Donnerstag im Monat im Stbz. Villingen / jeden letzten Donnerstag im Monat im Stbz. Schwenningen, jeweils 17 - 18.30 Uhr
Bürgeramt Josefsgasse 7 (V)  82-1401
Ausländerwesen  82-1412, Bußgeldstelle  82-1438, Feuerwehr- und
Zivilschutz  82-1121, Gemeindevollzugsdienst  82-1448, Gewerbe- und
Gaststättenwesen  82-1403, Polizeiwesen  82-1433,
Standesamt  82-1510, Verkehrswesen  82-1431
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr
Servicezentren  82-3333  Mo , Di , Do 8 - 16 Uhr / Mi 8 - 18 Uhr / Fr 8 - 12 Uhr
Dezernat I – Referat des Oberbürgermeisters Münsterplatz 7/8 (V)  82-2001
Geschäftsstelle Gemeinderat  82-2006,
Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit  82-2020
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Dezernat II – Sekretariat des Bürgermeisters Marktplatz 1 (S)  82-2011
) [email protected]
 Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo - Do 14 - 16 Uhr
Franziskanermuseum Rietgasse 2 (V)  82-2351
) [email protected]
 Di - Sa 13 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Haupt- und Personalamt Münsterplatz 7/8 (V)  82-2031
Personalservice  82-2128, Ausbildung  82-2130
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Heimat- und Uhrenmuseum Kronenstraße 16 (S)  82-2371
) [email protected]
 Do - Sa 13 - 17 / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Kultur- und Tagungsräume VS GmbH Bertholdstraße 7 (V)  82-2390
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr / Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Liegenschaftsamt Winkelstraße 9 (S)  82-2790
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Rechtsamt Großherzog-Karl-Straße 6 (V)  82-2081
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Rufbus  82-8282
Seniorenrat  07721/82-1070
) [email protected]
Spitalfonds Schulgasse 23 (V)  82-1080
) [email protected]
 Mo, Di, Mi 9 - 12 Uhr / Do 14 - 16 Uhr
Stadtbauamt Marktplatz 1 (S)  82-2601
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Stadtbibliothek Villingen Kanzleigasse 4 (V)  82-2262
) [email protected]
 Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Stadtbibliothek Schwenningen In der Muslen 2 (S)  82-2246
) [email protected]
 Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
Städtische Galerie Friedrich-Ebert-Straße 35 (S)  82-1098
) [email protected]
 Di - So 10 - 12 und 14 - 17 Uhr
Stadtmarketing Winkelstraße 9 (S)  82-1051
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr
Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Winkelstraße 9 (S)
Wirtschaftsförderung  82-1051, Marketing  82-1051
) [email protected]
 Mo - Do 9 - 16 Uhr / Fr 9 - 13 Uhr
Tourist-Info & Ticket-Service Villingen Rietgasse 2 (V)  82-2340
) [email protected]
 Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr
Tourist-Info & Ticket-Service Schwenningen Erzbergerstraße 20 (S)  82-1208
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 17 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr
) [email protected]
Vermessungsamt Winkelstraße 9 (S)  82-2860
Grundbucheinsichtsstelle  82-2892, Gutachterausschuss  82-2863
) [email protected]
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Eigenbetrieb Technische Dienste TDVS Auf der Steig 12/1 (V)  82-2401
und Friedhofsverwaltung
) [email protected]
 Mo - Do 8 - 12 und 14 - 16.15 Uhr / Fr 8 - 12.30 Uhr
) [email protected]
Eigenbetrieb Stadtentwässerung SEVS Marktplatz 1 (S)  82-2660
 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr
Forstamt Waldstraße 10 (V)  82-1501
) [email protected]
 Mo - Do 7.30 - 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr / Fr 7.30 - 14 Uhr
Volkshochschule Villingen Kanzleigasse 6 (V)  82-2293
 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr
Volkshochschule Schwenningen Metzgergasse 8 (S)  82-2272
) [email protected]
 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr
KULTURZEIT
9/2016
Seite 7
Ausstellung 'Deine Anne' im Franziskanermuseum / Kinofilm am Geburtstag
Projektchor VS
probt Britten
Ein Mädchen schreibt Geschichte
Vom 29. Juni bis 31. Juli wird
die Wanderausstellung 'Deine
Anne. Ein Mädchen schreibt
Geschichte' im Franziskanermuseum präsentiert. Das Tagebuch des jüdischen Mädchens ist Symbol für den Völkermord an den Juden durch
die Nationalsozialisten und intimes Dokument der Lebensund Gedankenwelt einer jungen Schriftstellerin.
In der Ausstellung erzählen große Bildwände vom Leben Anne
Franks (1929-1945): von den ersten Jahren in Frankfurt am Main
und der Flucht vor den Nationalsozialisten, über die Zeit in Amsterdam bis zu den letzten schrecklichen sieben Monaten in den
Lagern Westerbork, Auschwitz
und Bergen-Belsen. Viele private
Fotos erlauben Einblicke in die
Familie Frank. Die persönliche
Geschichte wird verbunden mit
der Geschichte der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus,
der Judenverfolgung, des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs.
Mit Fragen zu Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung wendet sich die Präsentation auch direkt an Jugendliche
von heute. Kern des Ausstellungs-
'Jugendliche begleiten Jugendliche',
so lautet das Konzept der Anne-FrankAusstellung. Schülerinnen und Schüler engagieren sich dabei als Guides
für Gleichaltrige.
(Foto: Anne Frank Zentrum/M. Klötzer)
Anne Frank (1929-1945):
Knapp 13 Jahre ist das Mädchen mit
den dunklen Haaren alt, als es in die
Kamera lacht. Es ist eines der letzten
Fotos, das es von Anne Frank gibt.
(Foto: Anne Frank Fonds, Basel)
projekts ist daher das bewährte
Konzept 'Jugendliche begleiten
Jugendliche': Dabei engagieren
sich Schüler aus Villingen-Schwenningen als Ausstellungsbegleiter.
In einem Trainingsseminar lernen
sie die Inhalte und Hintergründe
der Ausstellung und Methoden
der Vermittlung kennen. Als 'Peer
Guides' vermitteln sie die Thematik anderen Jugendlichen und
regen Gespräche darüber an. Interessierte Gruppen, Schüler ab
13 Jahren und Erwachsene können sich beim Franziskanermuseum, Tel. 82-2351, für eine Führung
anmelden. Ausstellungsbesuch
und Begleitung sind kostenlos.
Die Ausstellungspräsentation
wird von einem vielfältigen Rahmenprogramm begleitet. Den Auf-
takt bildet am Sonntag, 12. Juni –
dem Geburtstag von Anne Frank –
eine Kinovorführung in der Blueboxx um 16.30 Uhr: 'Das Tagebuch der Anne Frank', ein Film von
Hans Steinbichler. Die weiteren
Veranstaltungen mit Vorträgen,
Führungen, Medienpräsentationen und Filmbeiträgen werden in
einem Flyer veröffentlicht.
Die Ausstellung wurde vom
Anne Frank Zentrum Berlin und
Anne Frank Haus entwickelt. Organisiert wird das Ausstellungsprojekt in Villingen-Schwenningen durch das Franziskanermuseum, Schirmherr ist Wolfgang
Heitner, Vorsitzender des Freundeskreises Städtische Museen in
Villingen-Schwenningen e.V.
© Veranstalter
Unter der Schirmherrschaft des
Amtes für Kultur schreibt der
Projektchor VS seit 2009 an seiner Erfolgsgeschichte: Jahr für
Jahr sind die Konzerte ein besonderes Erlebnis für die Besucher –
und vor allem für die Chorsänger
selbst. Nun steht die wohl größte Herausforderung bevor: Am
Sonntag. 9. Oktober, wird das
'War Requiem' von Benjamin
Britten aufgeführt.
Brittens Meisterwerk stellt wie
kein anderes die Völkerversöhnung in den Mittelpunkt. Diesem
Anliegen angemessen ist große
Besetzung: Mit dabei sind der
Projektchor VS, die 'Villinger Klosterspatzen', die Württembergische Philharmonie Reutlingen
sowie ein Kammerorchester in
Kooperation mit der Hochschule
für Musik Trossingen. Für den
Projektchor werden derweil noch
weitere Sänger gesucht. »Man
braucht Erfahrung im Chorsingen, Neugier auf etwas Außergewöhnliches, die Bereitschaft,
sich begeistern zu lassen und
natürlich das Vermögen, die Aufführung im wahrsten Sinne des
Wortes durchzustehen«, fasst
Leiterin Heike Hastedt die Anforderungen zusammen. Und: »Da
wir insgesamt nur vier Monate
proben, ist ein solches Chorprojekt auch interessant für junge
Menschen.«
Unter www.kirchenmusik-vs.de
gibt es ein Online-Anmeldeformular sowie einen Kalender mit
Probenterminen. Informationen
zum Begleitprogramm des 'War
Requiem' sind unter www.warrequiem-vs.de abrufbar.
Kultur und Freizeit in VS
ZEITRAUMKOMPAKT
Mai
Di
Do
31
15.30 und 20 Uhr · Festplatz
Friedengrund
Circus Krone
18.30 Uhr · Jugendhaus
Spektrum
Kultur Küche im Spektrum
mit Open Stage.
20.30 Uhr · Kommunales Kino
im Capitol
45 Years
Drama von Andrew Haigh.
Juni
Mi
1
8.30 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Frauenschuhblüte
am Randen
Abfahrt: 9 Uhr, Busbahnhof Villingen. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe
Schwenningen.
13 Uhr · Busbahnhof Villingen,
H 11
Vom Mindelsee
zum Bodensee
Wanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis
31.05., 12 Uhr unter Tel. 07721
21027 (Maier-Reisen).
13 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Der Donau entlang
Circus Krone
19.30 Uhr · Pfarrzentrum
Heilig Kreuz, Hochstraße 3,
Villingen
Vortrag
'Wie können die Fluchtursachen im Nahen Osten
beseitigt werden?'. Veranstalter: Bildungswerks Heilig Kreuz
in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Arbeitsgruppe VS.
20 Uhr · Folkclub in der
'Scheuer'
Gaby Moreno & Band
20.15 Uhr · Vortragssaal
Wohnanlage Hammerhalde
Philosophie im Gespräch
Thema: 'Eid - Widerstand –
Tyrannenmord'.
Fr
3
15 Uhr · Franziskanermuseum
Neugier und Erfahrung
in und um VS: Arbeit und
Technik
Rundgang mit Michael Hütt
in Kooperation mit der SeniorenVHS.
15.30 und 20 Uhr · Festplatz
Friedengrund
Circus Krone
15.30 Uhr · Bildungszentrum
Villingen
Reif für die Bücherinsel
15.30 und 20 Uhr · Festplatz
Friedengrund
19 Uhr · Katzenmusikhalle,
Unterer Dammweg
19 Uhr · Franziskaner
Chorraum
Non scholae,
sed vitae ludimus!
31.05. – 13.06.
15.30 und 20 Uhr · Festplatz
Friedengrund
Donaueschingen – Bräunlingen.
Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen.
Circus Krone
2016
2
Schulspiel und Schultheater
in Villingen und anderswo vom
Mittelalter bis zur Aufklärung.
Vortrag von Prof. Dr. Klaus Wolf.
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
Sacro Gra –
das andere Rom
Dokumentarfilm von
Gianfranco Rosi.
Gaito Gasdanow: Das Phantom
des Alexander Wolf.
Hallenfest
der Katzenmusik
19.30 Uhr · Friedenskirche
(EMK), Schwenningen
Demenz – wenn Menschen dem Vergessen in
die Arme fallen
(Forts.) Landesjugendchor Baden-Württemberg; Württembergische Philharmonie Reutlingen.
Ola Rudner (Leitung).
Konzerteinführung um 19.15 Uhr
im Raum 'Aktionen 1' mit Christoph Goldstein.
Sa
4
11 Uhr · Theater am Ring
Tanz – Kunst – Klang
Workshop. Leitung: Cornelia
Widmer und Walter Widmer,
Violine. Teil 1: 11 Uhr gemeinsamer Besuch der Ausstellung
von Sophia Loth im Forum Kunst
Rottweil. Teil 2: 15 bis 19 Uhr
Tanzworkshop.
Veranstalter: Cornelia Widmer/
ForumTanz in Kooperation mit
dem Amt für Kultur.
13 Uhr · Sonnebädle, Gürgele
5a, Schwenningen
Sommerfest
zur Saison-Eröffnung
Eintritt frei. Veranstalter: Naturheilverein S.a.N. e.V.
14 Uhr · Franziskanermuseum
Handwerk und Zünfte
in Villingen
Kombiführung mit
Ortrud Jörg-Fuchs.
Anmeldung: Tel. 07721 822340
14 Uhr · Umweltzentrum
Schwarzwald-Baar-Neckar
Moosführung
mit Christa Müller. Veranstalter:
Umweltzentrum/Moosführer.
14 Uhr · Festplatz Walkebuck
Sommerfest
der Südstadt-Clowns Villingen.
14 Uhr · Festplatz
Möglingshöhe
Sommerfest
der Hexengilde Sauerwasen.
15.30 und 20 Uhr · Festplatz
Friedengrund
Circus Krone
16 Uhr · Katzenmusikhalle,
Unterer Dammweg
Vortrag von Sonja Lutz-Knöller.
Hallenfest
der Katzenmusik
20 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
17 Uhr · Abt-Gaisser-Haus
Edvard Grieg: Peer Gynt
Meisterkonzert Großer Zyklus.
Schauspielmusik von Edvard Grieg
zu Henrik Ibsens dramatischem
Gedicht mit einer Textfassung von
Franzobel. Dominique Horwitz
(Sprecher), Malin Hartelius
(Sopran), Christine Müller (Alt),
Johannes Held (Bariton).
Gitarrenkonzert
mit Benjamin Skolny. Veranstalter: Bürgerstiftung in Kooperation mit der Musikakademie VS.
19 Uhr · Kirche St. Bruder
Klaus, Villingen
Björn Casapietra:
Un Amore Italiano
Veranstalter: Musicstarter
GmbH & Co. KG.
20 Uhr · Theater am Turm
Vorbeischwimmer
Musikkabarett von und mit
Ingrid Kapeller-Kewes
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
Max Andrzejewski´s Hütte
So
5
7.30 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Eine Etappe
auf dem Mittelweg
Lenzkirch - Höchenschwand.
Anmeldung: Tel. 07720 821209.
Abfahrt: 8 Uhr, Busbahnhof Villingen. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe
Schwenningen.
8.30 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
1000 Jahre Bergbau
im Schwarzwald
Besuch des Schaubergwerks
Teufelsgrund. Anmeldung:
Tel 07720 821209. Veranstalter:
Schwäbischer Albverein, Ortsgruppe Schwenningen.
9 Uhr · BSV-Parkplatz
Schwenningen
Durchs Raitenbuch
zum Schluchsee
Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen.
10 Uhr · Festplatz Walkebuck
Sommerfest
der Südstadt-Clowns Villingen.
10 Uhr · Katzenmusikhalle,
Unterer Dammweg
Hallenfest
der Katzenmusik
10 Uhr · Festplatz
Möglingshöhe
Sommerfest
der Hexengilde Sauerwasen.
11 und 15 Uhr · Festplatz
Friedengrund
Circus Krone
14 – 17 Uhr · Bauernmuseum
Mühlhausen
'Gutes Wetter –
schlechtes Wetter'
Sonderausstellung.
Mo
6
15 Uhr · Haus der Betreuung
und Pflege Am Deutenberg
15 Uhr · Breite Mühle –
Familienheim, Pontarlierstr. 9,
Villingen
Eine Wanderung
durch den Odenwald
Qi Gong, Thai Chi und Entspannungsübungen mit Uwe Spille.
Veranstalter: Familienheim.
20.15 Uhr · Kommunales Kino
Guckloch in der Scheuer
Körper und Geist
15 Uhr · Matthäussaal,
Marbach, Am Talacker 9/1
Programmcafé
Gemütlicher Treff.
15.30 Uhr · Festplatz Friedengrund
Circus Krone
20 Uhr · Folkclub in der
'Scheuer'
Leeroy Stagger & Band
Singer/Songwriter.
Di
7
18.30 Uhr · Breite Mühle –
Familienheim, Pontarlierstr. 9,
Villingen
Gemeinsam fit werden
mit den Azubis
Veranstalter: Familienheim.
19.30 Uhr · Münsterzentrum,
Kanzleigasse 30
Erbrechtsakademie
Veranstalter: Bildungszentrum
Villingen.
19.30 Uhr · VHS Metzgergasse
Erbrecht aktuell
Vortragsreihe.
Veranstalter: VHS.
20.30 Uhr · Kommunales Kino
im Capitol
Die Schüler
der Madame Anne
Drama von Marie Castille
Mention-Schaar.
Mi
8
11 Uhr · Theater am Ring
Die Reise zum
Mittelpunkt des Waldes
Solostück von Finn-Ole Heinrich
mit Markus Michalik für Zuschauer ab 8 Jahren (Württembergische Landesbühne Esslingen).
13 Uhr · Busbahnhof Villingen,
H 11
Von Weiden
nach Beffendorf
Mittwochswanderung des
Schwarzwaldvereins Villingen.
Anmeldung bis 07.06., 12 Uhr
unter Tel. 07721 21027 (MaierReisen).
Vortrag von Gerhard Walker.
Mommy
Spielfilm von Xavier Dolan
(Kanada 2014).
Do
9
15 Uhr Franziskanermuseum/
Café 'Einfach Andersch'
Kulturcafé
Barocke Theaterkulissen aus
einem Villinger Kloster
20 Uhr · Buddhistisches
Zentrum, Brühlstraße 76,
Schwenningen
Einführung in den
Diamantweg-Buddhismus
Referent: Manfred Maier.
Fr
10
15 Uhr · VHS Metzgergasse
Interkulturelle
Kommunikation
Vortrag von Dr. Lucy Lachenmaier. Veranstalter: Senioren-VHS.
20 Uhr · Café Häring, Kirchstraße 7-9, Schwenningen
Takt & Töne
Konzert mit Susanne Schempp
und Harald Mall.
Veranstalter: Härings Kulturcafé.
Sa
11
10 Uhr · Zehntscheuer der
Narrenzunft, Rietgasse
Frühstück
in der Zehntscheuer
Treffen des Schwarzwaldvereins
Villingen. Anmeldung bis 07.06.
unter Tel. 07721 72873 (Oruc).
11 Uhr · Benediktinerkirche
Orgelmusik zur Marktzeit
Carmen Jauch (Alpirsbach)
spielt an der rekonstruierten
Silbermann-Orgel.
14 Uhr · Ortsmitte
Pfaffenweiler
Dorffest
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
nativen in Appenzell. Abfahrt:
6.30 Uhr, Busbahnhof Villingen.
Anmeldung: Tel. 07720/821209.
Wanderung des Schwäbischen
Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen.
9 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Bergblicke auf den Witthoh
Anmeldung bis 10.6., 16 Uhr
unter Tel. 07720 1741. Wanderung des Schwarzwaldvereins
Schwenningen.
9 Uhr · Gasthaus
Breitbrunnen
Mountainbike–Rennen
des Skiclubs Villingen.
9 Uhr · Busbahnhof Villingen,
H 11
Vom Elztal über
die Höhen ins Elztal
Wanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis
10.06., 12 Uhr unter Tel. 07721
21027 (Maier-Reisen).
10 – 17 Uhr · Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Am Hoptbühl 2
2. Blaulichttag
Veranstalter: Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis.
10.30 Uhr · Ortsmitte
Pfaffenweiler
Dorffest
15 Uhr · Franziskanermuseum
Spiel und Spaß vom
Mittelalter bis heute
Führung mit Sabine DietzigSchicht für Kinder ab 5 Jahren.
16.30 Uhr · Blueboxx Villingen
Das Tagebuch
der Anne Frank
Filmvorführung in Kooperation
mit dem Franziskanermuseum.
17 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Beethoven in seiner Zeit
Konzert des Sinfonieorchesters
Villingen-Schwenningen.
Werke von Beethoven.
Klavier: Marc Pierre Toth.
Sprecher: Thomas A. Schneider.
Leitung: Jörg Iwer.
Tamara Lukasheva
Quartett
Mo13
So 12
15 Uhr · Matthäussaal,
Marbach, Am Talacker 9/1
6 Uhr · Bahnhof
Schwenningen
Wo die schönsten
Blumen blühen
Wanderung mit zwei Wegalter-
Programmcafé
Rommé und Brettspiele
mit Teresita Kern.
Seite 10
KULTURZEIT 9/2016
'Netzwerker' in Sachen Kunst
Skulpturen-Projekt zum Jubiläumsjahr erwächst aus Bürger-Bewegungsbild
Tipps & Termine
■ Miss Evi lässt 'das Tier' los
'Miss Evi & das Tier' sind die Botschafter des burlesken Entertainments: Sie verwandeln am Freitag, 17. Juni, um 20 Uhr das 'Theater im Capitol' mit lässiger Grandezza in ein Cabaret à la Moulin
Rouge. 'Sex & Quatsch & Rock
’n’ Roll' nennt sich das Programm
des außergewöhnlichen Duos.
Aus einer Gruppe von sechs international etablierten Künstlerinnen und Künstlern hatte eine prominent besetzte Jury bereits im
Februar 2016 die Projektvorschläge von Mareike Drobny aus Berlin, Philipp Goldbach aus Köln und
Daniel Roth aus Karlsruhe zur Realisierung ausgewählt. Diese setzen
sich auf vielfältige Weise mit Aspekten der Ersterwähnung der drei
Stadtbezirke in der SchenkungsUrkunde Kaiser Ludwigs des Frommen vom 4. Juni 817 auseinander.
Bei Mareike Drobnys dreiteiliger Arbeit werden Schwenningen,
Tannheim und Villingen gleichberechtigt einbezogen. Die Künstlerin stellt die Frage, wie sich die
drei Stadtbezirke historisch entwickelt haben, wohin sie sich bewegen und was sie trotz ihrer Unterschiede gemein haben. Ausgangspunkt zu ihrer performativen Arbeit ist ein Workshop am
23. Juli von 15 bis 18 Uhr, zu dem
alle interessierten Bürger der drei
Stadtbezirke in den Garten der
Städtischen Galerie eingeladen
© Veranstalter
Entwurfsskizze eines Werbeträgers und der Verbindungszeichnung: So könnte das von
Mareike Drobny entwickelte
'Streckennetz' zwischen
Schwenningen, Tannheim und
Villingen präsentiert werden.
(Grafik: Mareike Drobny /
VG Bild-Kunst, Bonn 2016)
Das Geheimnis besteht aus flammender Hingabe und Meisterschaft in Sachen Musik. Im Duett
verschmelzen die beiden zur perfekten Einheit, dabei ist jeder für
sich schon eine Sensation. Miss
Evi, die Diva aus Fleisch und Blut,
und Mr. Leu, der geniale Freak,
ziehen mit ihren Ausnahme-Stimmen das Publikum vom ersten
Takt an in den Bann.
■ Führungen durch
Stadt und Museum
Touristen und Bürger haben im
Juni die Gelegenheit, bei Kombinationsführungen ausgewählte
Kunstwerke im Franziskanermuseum und die thematisch passenden Schauplätze in der Villinger
Innenstadt zu erkunden.
Die Angebote der WTVS GmbH
und der Städtischen Museen
starten am Samstag, 4. Juni um
14 Uhr mit der Führung 'Handwerk und Zünfte in Villingen' mit
Ortrud Jörg-Fuchs. 'Bemerkenswerte Männer in Villingen' stellen
Stadtführerin Christiane Lehmann
und Museumsführer Peter Graßmann am Mittwoch, 15. Juni um
14.30 Uhr vor. Treffpunkt ist jeweils im Franziskaner Kulturzentrum. Anmeldungen sind unter
Tel. 82-2340 erforderlich.
2017 feiert Villingen-Schwenningen seine urkundliche Ersterwähnung. Aus diesem Anlass entwickelt die Städtische
Galerie unter anderem ein
Skulpturen-Projekt für die
Stadtbezirke Schwenningen,
Tannheim und Villingen: Interessierte Bürger können Teil
einer partizipatorischen Arbeit
werden, die am 23. Juli bei dem
Workshop 'TEIL SEIN' vorgestellt wird.
sind. Hintergrund: Die Teilnehmenden erhalten für einen für sie
frei wählbaren Zeitraum GPSGeräte. Aus den aufgezeichneten
Bewegungsdaten erarbeitet die
Künstlerin ein visuelles 'Streckennetz'. Es soll in zwei weiteren
Workshops im Herbst und Winter
2016 mit neuen Teilnehmern erweitert werden. Die anonymisierten Ergebnisse werden bis März
2017 in unterschiedlicher Form
präsentiert: auf gemieteten Werbeflächen, als Bodengrafik und
als skulpturales Objekt.
Interessierte Bürger, die Lust
auf ein Abenteuer im Werden und
Mitwirken von aktueller Kunst haben, werden gebeten sich verbindlich bis 1. Juli bei Mareike Drobny
unter [email protected] oder bei
der Städtischen Galerie, unter
Telelefon 07720 82-1098 oder
[email protected]
anzumelden. Die Teilnehmerzahl
ist begrenzt.
›› weitere Informationen
http://teilsein.info
9/2016
Amtliche Bekanntmachungen
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter)
für das Stadtgebiet der Gemeinde Villingen-Schwenningen
(Lärmschutz-Richtlinie VS)
aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.04.2016
1.
Zuwendungszweck, Rechtanspruch
Seite 11
schuss ohne Verzinsung oder Tilgung gewährt.
6.
Auszahlung des Zuschusses
ach Abschluss der Maßnahmen ist ein Auszahlungsantrag nach Vordruck bei der Bewil6.1. N
ligungsstelle zu stellen. Dem Auszahlungsantrag sind Originalrechnungen beizufügen,
die nach Prüfung wieder zurückgegeben werden.
7.
Inkrafttreten der Richtlinie
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ie Stadt Villingen-Schwenningen gewährt bei Wohnräumen an lärmbelasteten Straßen,
1.1. D
die beim Erlass des Lärmaktionsplanes bereits vorhanden waren, Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern und -türen sowie bei Schlaf- und Kinderzimmerfenstern zusätzlich von Lüftungsanlagen, soweit bei dem betroffenen Gebäude die Auslösewerte
des Lärmaktionsplanes der Stadt Villingen-Schwenningen überschritten wurden.
Villingen-Schwenningen, den 31.05.2016
Detlev Bührer
Erster Bürgermeister
ei der Lärmschutz-Richtlinie VS handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt
1.2. B
Villingen-Schwenningen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht
nicht. Die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld' im Stadtbezirk Schwenningen – Satzungsbeschluss –
2.
Gegenstand der Förderung
ie zuschussfähigen Bereiche und Straßenabschnitte sind in den Gebäudelärmkarten
2.1. D
des Büro Brenner mit Stand vom 31.12.2012 ersichtlich (siehe Anlage).
efördert wird der Einbau von schallgedämmten Fenstern und Balkontüren in nicht
2.2. G
nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmten Wohnräumen (insbesondere Wohn-,
Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen) an der zur Straße gelegenen Fassade sowie an denjenigen Fassaden, die in vergleichbarem Maße betroffen sind. Zu den nicht
geförderten Räumlichkeiten gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich Bäder, Toiletten, Treppenhäuser und Flure.
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
11.05.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld' gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
geändert worden ist, als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Schwenningen auf einer Teilfläche des Geländes
der Landesgartenschau 2010. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten
Übersicht dargestellt.
Zusätzlich wird in Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden (ausschließlich Schlaf- und Kinderzimmer) der Einbau einer schallgedämmten Lüftungsanlage je
Raum gefördert.
Die einzubauenden Schallschutzfenster und -türen sowie Lüfter müssen mindestens der
Schallschutzklasse 4 (bei Fenstern und Türen: bewertetes Schalldämm-Maß RW 40 bis
44 dB nach VDI-Richtlinie 2719, bei Lüftern: Einfügungsdämm-Maß: RW 42 dB) entsprechen.
Die zu verwendenden Bauteile müssen den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Energieeinsparverordnung entsprechen.
Wichtiger Hinweis:
Grundsätzlich darf ein Auftrag zum Einbau von Fenstern und Zusatzeinrichtungen
im Fensterbereich erst erteilt werden, wenn der Antrag durch das Stadtbauamt
geprüft wurde und eine schriftliche Förderzusage erteilt wurde.
Maßnahmen, die ab dem 01.01.2016 bis zur Verkündung der Richtlinie begonnen
wurden, können bei Einreichen der Unterlagen gemäß Ziffer 5.3 rückwirkend gefördert werden.
3.
Förderausschluss
ie Förderung ist ausgeschlossen, wenn Maßnahmen vor Bewilligung des Zuschusses
3.1. D
bereits begonnen oder durchgeführt worden sind. Als Beginn der Maßnahme ist auch
der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Liefervertrages zu
werten.
ie Förderung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn die vorhandenen Fenster und Fens3.2. D
tertüren bereits den Ansprüchen an die Schalldämmung lt. Abschnitt 2.2 genügen.
ie Förderung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme weitere För3.3. D
dermittel aus öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden oder ein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel für Lärmschutzmaßnahmen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen besteht.
ie Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn das Gebäude erhebliche Missstände oder
3.4. D
Mängel im Sinne von § 177 Baugesetzbuch aufweist, die durch Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen nicht behoben werden können.
3.5. V
on der Förderung sind schließlich alle Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und
gewerblich genutzte Gebäude ausgenommen.
4.
Art und Höhe der Förderung
4.1. Die Förderung wird in Form eines Geldzuschusses gewährt.
ie Höhe des Zuschusses beträgt pauschal
4.2. D
a) für Fenster und Türen 150 Euro pro Fenster/Tür und
b) für schallgedämmte Lüftungseinrichtungen 100,- Euro.
5.
Antragstellung und Bewilligung
5.1. Antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte.
5.2. A
nträge sind schriftlich bei der Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtbauamt, Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen einzureichen.
em Antrag sind geeignete, aussagefähige Unterlagen beizufügen (zum Beispiel Fotos,
5.3. D
Skizzen, Planunterlagen für die betroffenen Stockwerke, Kostenvoranschläge und Prüfzeugnisse über die einzubauenden Teile). Auf Verlangen der Bewilligungsstelle sind die
Angaben bzw. Unterlagen zu ergänzen.
ei Wohngebäuden die als Baudenkmal geschützt sind, ist der Austausch der Fenster
5.4. B
und Balkontüren genehmigungspflichtig. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich einzuholen und dem Förderantrag als Anlage beizufügen.
5.5. Über den Zuschuss wird ein Bewilligungsbescheid erteilt.
er Bewilligungsbescheid wird zurückgenommen oder widerrufen, wenn gegen die
5.6. D
Richtlinien verstoßen wird oder der Zuschussberechtigte unrichtige Angaben gemacht
hat.
u Unrecht ausgezahlte Beträge werden mit der Zurücknahme oder dem Widerruf des
5.7. Z
Bewilligungsbescheides zur Rückzahlung fällig und sind von diesem Zeitpunkt an mit 4
Prozent über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch jährlich 7 Prozent zu verzinsen.
5.8. A
uf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; sie können nur nach Maßgabe bereitstehender Haushaltsmittel bewilligt werden. Die Fördermittel werden als verlorener Zu-
Ziel der Planung ist die Errichtung von vier Wohngebäuden in fünfgeschossiger Bauweise.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhabenplan, dem Textteil und der
Begründung und kann im
Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, Abt. Planung,
2. Obergeschoss, Zimmer 313
während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen der Satzung sind nach § 215
BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Dies gilt nicht, wenn:
1. D
ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
2. D
er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit der Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte
Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes gründen, wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
�� Zuständig für die Verteilung
Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in
die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG.
Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de
Seite 12
Amtliche Bekanntmachungen
Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Großer
Brühl; Teilbereich nördlich der Schützenstraße' im Stadtbezirk Schwenningen – Offenlage –
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 65/2016
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
28.07.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst örtlichen Bauvorschriften nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S. 2414), zul. geä. durch Art. 1 G v. 20.11.2014 (BGBI. I S. 1748) beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf bestehend
aus Planzeichnung, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und
die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung 'Großer Brühl; Teilbereich nördlich der Schützenstraße'.
Leistung: Bodenbelagsarbeiten gem. DIN 18 365
Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 'Großer Brühl' sowie die Bebauungsplanänderungen 'Großer Brühl' teilweise überplant.
Das Plangebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes liegt am Rande der Innenstadt des Stadtbezirks Schwenningen. Es wird von der 'Schützenstraße' im Süden, dem
'Vorderen See' im Osten und der bestehenden Bebauung im Westen sowie im Norden begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt:
9/2016
Maßnahme: Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg
Ort der Leistung: Stauffenstr. 65, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 09.01.2017 – 03.02.2017
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.08.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 14.06.2016, um 10.45 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 69/2016
Maßnahme: Haslachschule – Ausbau zur Ganztagesschule
Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Ort der Leistung: Görlitzer Straße 4, 78052 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 25.07.2016 – 16.09.2016, Pflanzung: Oktober 2016
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 05.07.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 07.06.2016, um 10.45 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Dieses Planverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage schaffen, die sowohl eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglicht als auch den Bestand sichert und Aussagen
zur Gestaltung der nördlichen Schützenstraße trifft. Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet werden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen.
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 70/2016
Maßnahme: Neubau Krematorium
Leistung: Kremationsanlage
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, daher
kann von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen werden.
Ort der Leistung: Am Waldfriedhof 17, 78056 Villingen-Schwenningen
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung,
Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie alle eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 05.08.2016
8. Juni 2016 bis einschließlich 8. Juli 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung,
Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/Stadtentwicklung/Bebauungsplan/aktuelle -Verfahren.html einzusehen.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im
Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Ausführungszeitraum: 24.07.2017 – 03.11.2017
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 08.06.2016, um 10.30 Uhr
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Gemäß § 3 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können.
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 73/2016
Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016
Amt für Stadtentwicklung
Ort der Leistung: Am Waldfriedhof 17, 78056 Villingen-Schwenningen
Maßnahme: Neubau Krematorium
Leistung: Rohbauarbeiten
Ausführungszeitraum: 29.08.2016 – 21.06.2017
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 05.08.2016
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 64/2016
Maßnahme: Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg
Leistung: Schreiner-/Tischlerarbeiten gem. DIN 18 355
Ort der Leistung: Stauffenstr. 65, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 16.01.2017 – 03.02.2017
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.08.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 14.06.2016, um 10.30 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 08.06.2016, um 10.45 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint am Dienstag, 14. Juni. Online können Sie das Amtsblatt unter villingenschwenningen.de lesen oder abonnieren.
Amtliche Bekanntmachungen
9/2016
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 76/2016
Maßnahme: Kindergarten Tannheim – Energetische Teilsanierung
Leistung: Verglasungs- und Rolladenarbeiten
Ort der Leistung: Tannheimer Ring 25, 78052 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 15.08.2016 – 02.12.2016
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 29.07.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 09.06.2016, um 10.45 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Seite 13
Deutschen Leihverkehr angeschlossen ist, müssen die Fernleihbestellungen grundsätzlich
an ihrer Hochschule aufgeben; Ausnahmen sind in den Semesterferien möglich.
10. Medienkisten sind für nichtkommerzielle Erziehungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen
in der Stadt Villingen-Schwenningen kostenlos und für auswärtige sowie kommerzielle
Einrichtungen kostenpflichtig.
11. M
edienpräsentationen können ausschließlich von öffentlichen nicht gewerblichen Erziehungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in der Stadt Villingen-Schwenningen bestellt
werden. Der Service ist kostenlos.
12. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können keine Erwachsenenmedien entleihen.
Ausnahmen sind für schulische und Bildungszwecke möglich.
§ 5 Behandlung der Medien, Haftung
1. D
er Benutzer/die Benutzerin hat die entliehenen Medien mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über:
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart,
Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
2. F
ür verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien bzw. Medienteile hat derjenige,
auf dessen Bibliotheksausweis sie entliehen worden sind, Ersatz in der Höhe der Wiederbeschaffungskosten zuzüglich der Bearbeitungskosten nach dem Gebührenverzeichnis zu leisten.
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek
mit Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 1. Juli 2016
3. D
er Benutzer/die Benutzerin hat den Zustand der ihm/ihr ausgehändigten Medien beim
Empfang zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Bei der Benutzung festgestellte Mängel sind zu melden.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für BW in der Fassung vom 16. April 2013 (GBl. S.
55) und § 13 des Kommunalabgabegesetzes für BW in der Fassung vom 19. Dezember 2013
(GBl. S. 491, 492) sowie des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens ( Weiterbildungsförderungsgesetz) in der Fassung vom 1. Juli 2004 (GBI. Seite 469)
hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Die Stadt Villingen-Schwenningen unterhält die Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung mit
zwei Häusern, der Stadtbibliothek am Münster im Stadtbezirk Villingen und der Stadtbibliothek am Muslenplatz im Stadtbezirk Schwenningen.
§ 2 Benutzung
1. Die Stadtbibliothek kann von jedermann benutzt werden.
2. Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden ortsüblich bekannt gemacht.
3. In allen Bibliotheksräumen ist Ruhe zu bewahren.
Das Mitbringen von Radios und ähnlichen Geräusche verursachenden Geräten ist nicht
gestattet. Essen und Trinken – mit Ausnahme in dem hier vorgesehenen Raum – sowie
Rauchen und das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
4. Zur Sicherung ihrer Bestände ist die Bibliothek berechtigt, die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zu treffen. Sie ist insbesondere befugt, von jedem Benutzer/jeder Benutzerin
den Personalausweis oder Bibliotheksausweis sowie den Inhalt mitgebrachter Aktenmappen und Handtaschen vorzeigen zu lassen. Für Wertsachen in den Taschen und für die
Garderobe wird nicht gehaftet.
5. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Dem Bibliothekspersonal
steht das Hausrecht zu.
6. V
erstößt ein Benutzer/eine Benutzerin schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Satzung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die
Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann er/sie vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden. Der Bibliotheksausweis ist in diesem Fall zurückzugeben. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers/der Benutzerin bleiben nach dem
Ausschluss bestehen.
§ 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis
1. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass und die polizeiliche Anmeldebestätigung vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre ist
das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
ach der Anmeldung erhält der Benutzer/die Benutzerin einen Bibliotheksausweis, der
2. N
beim Entleihen vorzulegen ist. Dieser Ausweis ist Eigentum der Stadtbibliothek und ist
nicht übertragbar. Der Benutzer/ die Benutzerin ist verpflichtet, den Verlust des Bibliotheksausweises sowie die Änderung seiner/ihrer Anschrift unverzüglich der Stadtbibliothek
mitzuteilen.
3. W
enn der Verlust des Bibliotheksausweises nicht gemeldet wird, haftet der Benutzer/die
Benutzerin in jedem Fall für den durch Missbrauch entstandenen Schaden.
§ 4 Ausleihe
1. D
ie Leihfrist beträgt 4 Wochen. Für Zeitschriften und im Einzelnen festzulegende audiovisuelle Medien (z.B. Musik-CDs etc.) gelten verkürzte Leihfristen. In Ausnahmefällen können die Leihfristen verändert werden. Eine vorzeitige Rückgabe ist möglich.
ie Leihfrist kann bei den meisten Medien auf Antrag verlängert werden, sofern das Me2. D
dium nicht bereits bestellt oder vorgemerkt ist.
3. Entliehene Medien sind innerhalb der Leihfrist zurück zu geben.
4. Die Zahl der Entleihungen wird von der Stadtbibliothek grundsätzlich begrenzt.
5. Es ist unzulässig, entliehene Medien weiter zu verleihen.
6. Solange ein Benutzer/eine Benutzerin der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt
oder geschuldete Kosten (Gebühren und Auslagen) nicht entrichtet hat, werden an ihn/sie
ab der zweiten Mahnstufe keine weiteren Medien ausgeliehen.
7. Ist ein gewünschtes Medium ausgeliehen, so kann es in der Regel vorbestellt werden.
Medien, die im Bestand der Stadtbibliothek nicht vorhanden sind, können von eingetragenen Nutzern/Nutzerinnen der Stadtbibliothek auf der Grundlage und im Rahmen der deutschen Leihverkehrsordnung im auswärtigen Leihverkehr bestellt werden; entstehende
Kosten sind zu ersetzen.
8. Die Bedingungen für die Entleihungen im auswärtigen Leihverkehr richten sich nach den
Bestimmungen der entleihenden Bibliothek.
9. Studentinnen und Studenten und Hochschulangehörige, deren Hochschule an den
§6 Gebühren
1. F
ür die Benutzung der Stadtbibliothek wird gegen eine Gebühr gemäß dem Gebührenverzeichnis ein Bibliotheksausweis ausgestellt.
2. D
as Entleihen der Medien kostet für Erwachsene jährlich eine Gebühr. Für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre, Hartz IV-Empfänger und gleichgestellte Personen mit amtlichem
Nachweis entfällt die Jahresgebühr. Die Gebühren sind im Gebührenverzeichnis aufgelistet.
3. F
ührungen für Schulklassen und andere Gruppen sind grundsätzlich kostenlos.
4. W
erden die Medien nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Leihfrist zurückgegeben, so sind
Versäumnisgebühren zu zahlen. Die Gebühren werden mit Ablauf der Leihfrist fällig. Sie
sind zu zahlen, ohne dass eine schriftliche Mahnung vorherzugehen braucht. Mahnschreiben sind ebenfalls gebührenpflichtig. Bleiben die Mahnungen erfolglos, so werden die
Medien, die angefallenen Gebühren und eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
Reagiert der Benutzer/die Benutzerin auf die Rechnung nicht, so werden die ausgeliehenen Medien kostenpflichtig durch Boten abgeholt.
5. E
ntstandene Kosten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Im Übrigen richten sich die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis.
6. D
ie Gebührenschuld entsteht mit ihrer Anforderung; sie sind sofort zur Zahlung fällig.
7.
In Ausnahmefällen kann auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichtet
werden.
8. B
ei Verlust von Fernleih-Medien sind die Forderungen der entliehenen Bibliothek zu erfüllen.
§7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt in dieser Fassung am 1. Juli 2016 in Kraft.
Villingen-Schwenningen, den 22.04.2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek
Villingen-Schwenningen
Ausdrucke und Kopien
Pro DIN A 4 Seite (schwarz-weiß)
Pro DIN A 3 Seite (schwarz-weiß)
Pro DIN A 4 Seite (farbig)
Pro DIN A 3 Seite (farbig)
0,10 Euro
0,20 Euro
0,50 Euro
1,00 Euro
Bibliotheksausweis
Die Erstellung des Erstausweises ist kostenlos, für Ersatzausweise werden Gebühren
erhoben:
Erster Ersatzausweis für Erwachsene
Erster Ersatzausweis für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren
Zweiter und jeder weitere Ersatzausweis für Erwachsene
Zweiter und jeder weitere Ersatzausweis für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren
3,00 Euro
2,00 Euro
6,00 Euro
4,00 Euro
Entleihgebühren
Jahresgebühr für Erwachsene16,00 Euro
Jahresgebühr ermäßigt*
8,00 Euro
Jahresgebühr kommerzielle Einrichtungen
60,00 Euro
Jahresgebühr Tandemkarte24,00 Euro
Jahresgebühr für Erwachsene mit Einzugsermächtigung
14,00 Euro
Jahresgebühr Tandemkarte mit Einzugsermächtigung
20,00 Euro
Drei-Monats-Schnupperkarte 5,00 Euro
Medieneinzelgebühr (hierbei wird keine Jahresgebühr fällig)
1,50 Euro
*Von den Jahresgebühren befreit sind Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, Hartz IVEmpfänger und gleichgestellte Personen sowie städt. Institutionen, Kindergärten und Schulen. Neubürger erhalten innerhalb der ersten drei Monate nach Wohnsitzanmeldung unter
Vorlage der Anmeldebestätigung eine kostenlose 3-Monats-Schnupperkarte.
Vormerkgebühren
Pro Medium1,00 Euro
Es werden keine Gebühren für Bestellungen im internen Leihverkehr erhoben
Medienkisten
Jahrespauschale für auswärtige Kindergärten und Schulen
Jahrespauschale kommerz. Einrichtungen
10,00 Euro
25,00 Euro
Seite 14
Amtliche Bekanntmachungen
Versäumnisgebühren
1. angefangene Woche: Pauschalgebühr2,00 Euro
2. angefangene Woche: 2,00 Euro plus pro Medium
2,00 Euro
3. angefangene Woche: 2,00 Euro plus pro Medium
4,00 Euro
4. angefangene Woche: 2,00 Euro plus pro Medium 6,00 Euro
Verwaltungsgebühr zusätzlich
25,00 Euro
Jede Mahnstufe löst die vorhergehende ab.
Verlust und Beschädigung
EDV-Etikett3,00 Euro
Beschädigung: CC, CD, DVD, Video
3,00 Euro
Beschädigung einer Hülle2,00 Euro
Beschädigung: Reparatur in der Stadtbibliothek
4,00 Euro
Beschädigung: Reparaturauftrag
Rechnungsbetrag
Verlust oder irreparable Beschädigung
Neupreis + 5 Euro
Verlust eines Schlüssels
Rechnungsbetrag
Fernleihe
Pro Fernleihbestellung für Erwachsene 3,50 Euro
Ermäßigt*2,50 Euro
Versäumnisgebühren bei Fernleihe
1. angefangene Woche: pro Medium
2. angefangene Woche: pro Medium
(oder entsprechend den Vorgaben der gebenden Bibliothek)
Verwaltungsgebühr zusätzlich
2,50 Euro
5,00 Euro
25,00 Euro
Jede Mahnstufe löst die vorhergehende ab.
*e
rmäßigt sind Personen über 21 Jahren, die sich noch in Schul- oder Berufsausbildung oder
Vollzeitstudium befinden sowie Arbeitslose und Schwerbehinderte.
Änderung des einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplanes 'Innenstadt
Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis' Stadtbezirk Villingen
– Beginn des Verfahrens –
Der einfache (nicht qualifizierte) Bebauungsplan 'Innenstadt Villingen' wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 21.01.1995 rechtsverbindlich. Der Gemeinderat der Stadt VillingenSchwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 die 1. Änderung des o. g.
Bebauungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Neufassung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August
2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist beschlossen. Die Bebauungsplanänderung führt
die Bezeichnung 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis'.
Das Plangebiet der zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanänderung liegt im Süden
der Innenstadt von Villingen. Es wird von der 'Niederen Straße' im Osten, der 'Bertholdstraße' im Süden, der 'Warenburgstraße' im Westen und dem 'Romäusring' im Norden begrenzt.
Die genaue Abgrenzung ist im hier nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt:
9/2016
In seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen gemäß den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO-BW) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen
Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich der Bebauungsplanänderung 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis'
im Stadtbezirk Villingen
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
11.05.2016 gemäß den § 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Veränderungssperre als Satzung
beschlossen.
§ 1 Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung wird für Flurstücke und Flurstücksteile im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis' im Stadtbezirk Villingen (Gemarkung Villingen) eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
(1) D
er räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke
bzw. Teile der Flurstücke der Gemarkung Villingen:
Flurstück: 434
(2) D
er Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem Übersichtsplan vom
16.03.2016 (Anlage 1 zur Drucksache 0768), welcher Bestandteil der Satzung ist, hervor.
§ 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2. E
rhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden.
(2) W
enn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen stehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen
trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) D
iese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) D
ie Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt 2 Jahre.
Diese Satzung ist unter Einhaltung der im Baugesetzbuch und der Landesbauordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Aufstellung von Satzungen über örtliche Bauvorschriften nach dem
Willen des Gemeinderates zustande gekommen. Der Inhalt der Satzung stimmt mit dem
Inhalt des Satzungsbeschlusses überein.
Villingen-Schwenningen, den 11.05.2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Übersichtsplan (Anlage 1 zur Drucksache 0768) vom 16.03.2016 über den Geltungsbereich
der Veränderungssperre 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis'.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Amtsgerichts- und Gefängnisareals.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB werden von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom
7. Juni 2016 bis einschließlich 22. Juni 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk
Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Abt. Planung, Zimmer 315
während der üblichen Dienststunden unterrichten.
Während dieser Frist können Äußerungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift im
Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Äußerungen sollen
die volle Anschrift der Beteiligten erhalten.
Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Die Satzung kann im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, Stadtbezirk
Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 313 während der üblichen
Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 4
Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Rechtsverbindlichkeit der Satzung gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. d
ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
2. d
er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die
Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht
worden ist.
9/2016
Amtliche Bekanntmachungen
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich aus den Vorschriften der Satzung gründen, wird wie folgt hingewiesen: Dauert
die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten
Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs.1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für
dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit
des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei
der Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Stadtentwicklung, Postfach 1260, 78002 VillingenSchwenningen beantragt.
Die Satzung über die Veränderungssperre wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
�� Impressum
Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr.
Jörg Röber Redaktion Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard,
Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für
die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte
in VS durch die Deutsche Post AG Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG,
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9, 78052 Villingen-Schwenningen Online-Version des Amtsblatts abrufbar
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Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�22. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses
Mittwoch, 8. Juni, 17 Uhr
Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen)
�
Sitzung des Ortschaftsrates Tannheim
Mittwoch, 8. Juni, 18 Uhr
Rathaus Tannheim (Tannheimer Ring 2, Stbz. Tannheim)
�
Sitzung des Ortschaftsrates Marbach
Donnerstag, 9. Juni, 19.30 Uhr
Rathaus Marbach (Kirchdorfer Straße 2, Stbz. Marbach)
�28. Sitzung des Gemeinderates
Mittwoch, 15. Juni, 16 Uhr
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