Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 31. Mai 2016 Nr. 9 Jahrgang 3 Interkulturelles Training NeckarMan 2016 Bewegende Geschichte Stadtjubiläum 2017 Angebot für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer fördert Verständnis für andere Kulturen Seite 4 Für die 14. Auflage des Erlebnislaufes am 25. Juni können sich Teilnehmer jetzt anmelden Seite 5 Ausstellung im Franziskanermuseum zum Leben und Schicksal der Anne Frank Seite 7 Bürger sind zum Workshop im Rahmen eines SkulpturenProjekts eingeladen Seite 10 Beim Einkaufen auch an die Umwelt denken Wochenmärkte beteiligen sich an landesweiten Nachhaltigkeitstagen / 'Helden-Tütle' statt Plastiktüten Die Händler der Wochenmärkte in Villingen-Schwenningen beteiligen sich bei den landesweiten Nachhaltigkeitstagen Anfang Juni mit dem Einsatz von 'HeldeN!-Tütle'. Mit dieser speziellen Aktion wollen sie ein Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz in BadenWürttemberg setzen und dabei für den Gebrauch von Mehrwegtaschen statt Plastiktüten werben. So können Marktbesucher am Mittwoch, 1. und Samstag, 4. Juni, ihre Einkäufe im so genannten 'HeldeN-Tütle' verstauen und bequem nach Hause tragen. Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen Die stabile Tragetasche wurde vollständig aus ungebleichtem Altpapier produziert, die Druckfarben hierfür auf Wasserbasis ohne Mineralöle und Schwermetalle. So können Lebensmittel unverpackt bis zu einer Woche in der Tüte lagern. Der Clou an den 'HeldeNTütle': Wer sich als Besucher des Marktes für das nachhaltige Produkt entscheidet und auf Plastiktüten verzichtet, unterstützt damit die Organisation Plantfor-the-planet. Sie pflanzt für jedes tausendste HeldeN-Tütle, das landesweit über die Marktstände geht, einen Baum zur Bekämpfung des Klimawandels. »Oft lassen sich im Alltag schon mit ganz einfachen Mitteln und Verhaltensweisen Ressourcen sparen«, erklärt der Marktmeister der Stadt VillingenSchwenningen, Arno Laubis. Nach mehrfachem Gebrauch als Einkaufstasche kann das 'HeldeN-Tütle' ganz praktisch als Biomülltüte verwendet werden. Das nassfeste Spezialpapier ist vollständig kompostierbar. »So © magdal3na/fotolia.com Im Dialog: Beratung für Menschen mit Behinderung Der Beirat für Menschen mit Behinderung lädt für Donnerstag, 2. Juni zur nächsten Sprechstunde in das Abt-Gaisser-Haus, Schulgasse 23 im Stadtbezirk Villingen ein. Von 17 bis 18 Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger mit oder ohne Handicap mit den Beiratsmitgliedern zu Themen wie Inklusion und Barrierefreiheit oder auch in ganz persönlichen Anliegen austauschen. spart man sich den Verbrauch einer extra Biomülltüte. Das schont den Geldbeutel und die Umwelt«, betont Laubis. Denn auch durch die Abfallsortierung leisten Bürger einen Beitrag zum Klimaschutz. Schließlich sind Bioabfälle für den Restmüll viel zu schade. Sie sind vielmehr ein energiereicher Wertstoff, aus dem hochwertiger Kompost oder klimafreundliche Energie erzeugt werden kann. Drei- bis viermal sollte eine Papiertüte aus Umweltschutzgründen verwendet werden. »Wer für seinen Einkauf Mehrwegtüten verwendet, handelt natürlich noch nachhaltiger«, betont der Markmeister der Stadt Villingen-Schwenningen. �� weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitstagen Baden-Württemberg unter n-netzwerk.de Marktmeister Arno Laubis (r.) und Obst- und Gemüsehändlerin Luzia Schmid möchten die Wochenmarktbesucher in VS ermuntern, am 1. und 4. Juni bei ihren Einkäufen auf Plastiktüten zu verzichten und stattdessen die umweltschonenden 'HeldeN-Tütle' zu verwenden. Mythen und Geschichten: Stadtführungen in VS © WTVS Erlebnis-Tour in Villingen-Schwenningen: Mit den Stadtführungen in VS gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Stadt und Leute kennen zu lernen und unvergessliche Eindrücke zu sammeln. Guides die wissen wo's lang geht, nehmen ihre Gäste mit auf eine unterhaltsame Zeitreise. Informationen zu den verschiedenen Angeboten sind beim TouristInfo & Ticket-Service Villingen unter Tel. 822340 oder unter tourismus-vs.de erhältlich. Aus den Fraktionen und Gruppierungen Seite 2 Stadtratsfraktion Villingen-Schwenningen Mit dem Jugendhaus in Villingen haben wir wieder einmal eine städtische Immobilie, bei der die Fluchttreppenthematik in die öffentliche Diskussion kommt. Manchmal fragt man sich, ob der vorbeugende Brandschutz in unserer Stadt nicht übertrieben wird. Wo soll das mit unserem gesellschaftlich geprägten Sicherheitsdenken noch hinführen? Ganz bestimmt möchte ich die Personensicherheit in unserer Stadt nicht klein reden oder auf die leichte Schulter nehmen. Mir fehlt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Der vorbeugende Brandschutz fordert eine Menge an Investitionsvolumen. Die Liste der verschiedenen Maßnahmen ist lang. Seit letztem Jahr sind die Brandmeldeanlagen in privat genutzten Wohnräumen Pflicht geworden. In großen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden befinden sich bauliche Brandabschnitte, Sprinkleranlagen und Handfeuerlöschgeräte für den schnellen Einsatz vor Ort. Schon seit vielen Jahren wird in (fast allen) Gastund Veranstaltungsstätten nicht mehr geraucht. Echte Kerzen für Stimmung und Romantik werden schon längst durch Elektrokerzen ersetzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen geht nichts mehr ohne Feuerwehr und Brandwache. Der Zielerreichungsgrad wurde von unserer Feuerwehr stetig verbessert. Neue Feuerwehrfahrzeuge mit ausgefeilter Technik und speziellem Gerät verbessern die Einsatzmöglichkeiten unserer Feuerwehrkameraden. Alles Dinge, die dem Schutz des Bürgers zugutekommen. Das ist ja auch alles in Ordnung so. Im Fall des Jugendhauses wurde mir persönlich zu schnell eine Problematik aufgezeigt, bei der wichtige Informationen fehlen und keine Lösungsansätze vorgeschlagen werden. Nachdem die Brandschau stattfand, wird sofort festgelegt; der Dachstuhl darf nicht mehr mit mehr als neun Personen benutzt werden. Keine Information über die Anzahl der jährlichen Veranstaltungen/ Discos. Keine Infos über die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen. -Nichts-. Bei Brandschutz- begehungen von öffentlichen Gebäuden mit dem Gemeinderat werden die schrecklichsten und härtesten Szenarien als Beispiel/Argument herangezogen. Klar, kann man Horrorszenarien nie ausschließen (auch wenn sie sehr, sehr selten vorkommen). Liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie sich bitte selbst ein Bild vom angesprochenen Brandschutz bei Ihrer nächsten Städtereise. Achten Sie aufmerksam auf die vielen Fluchttreppen an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden. Eine Frage sei an der Stelle erlaubt: Wo führt uns dieses Thema noch in Zukunft hin? Können wir Bürger überhaupt noch ein Gespür für Sicherheit und Risiko entwickeln? Sollen wir unseren eigenen Schutz und Risiko den Stadtentwicklern und Bauämtern verantwortlich überlassen? Kann uns der Gesetzgeber mit Vorschriften zu 100 Prozent schützen? Sollten wir nicht selber mit wachem Auge durch unser Leben gehen können? Selber Risiken erkennen und vermeiden? Ich bin gespannt darauf, bis wann der erste gesetzlich beauftragte Sicherheitslotse morgens an meiner Haustür klingelt und mich sicher an meinen Arbeitsplatz begleitet. Dietmar Wildi Seit nunmehr zwei Wochen regt sich wieder etwas an der Villinger Stadtmauer. Im östlichen Bereich, neben dem Oberen Tor wurde die Mauer eingerüstet und die Arbeit für die 'Arbeitssaison 2016' begonnen. Der Gemeinderat hat in vorausschauender Weise seit einigen Jahren einen Sanierungs- und Erhaltungsaufwand für die Stadtmauer in Höhe von 150.000 Euro in den Haushalt einstellen lassen, damit diese abschnittsweise saniert werden kann. Beschädigt ist die teilweise annähernd 10 Meter hohe Mauer sowohl im aufgehenden Wandbereich, als auch an der ziegelgedeckten Mauerkrone, welche besonders wichtig ist, um das Eindringen von Wasser in den Mauerwerkskörper zu verhindern. Die Stadtmauer, welche etwa um das Jahr 1209 errichtet wurde, ist eine der längsten zusammenhängenden Stadtmauern in Baden-Württemberg und wird flankiert von einem nahezu umlaufenden Grünzug mit altem Baubestand. Dies ist das markanteste äußere Zeichen und vor allem ein Alleinstellungsmerkmal der Villinger Innenstadt. Es ist nicht etwa die Silhouette, welche auf dem braunen TourismusHinweisschild an der Autobahn 81 auf unsere Stadt hinweist, es ist vielmehr das von den Zähringern angelegte Straßenkreuz mit der umlaufenden Stadtmauer. Dies gilt es zu bewahren und nicht zuletzt deshalb hat sich der Gemeinderat in jüngster Sitzung mit breiter Mehrheit gegen eine wie auch immer geartete Bebauung im südlichen Bereich dieser Ringanlagen ausgesprochen. In der Haushaltsstelle zur Sanierung der Stadtmauer sind seit 2013 nunmehr 620.000 Euro an Haushaltsmitteln angelaufen, wovon bisher, um die Zuschüsse des Denkmalamtes bereinigt, bisher leider nur 214.000 Euro verbaut wurden, sodass nach wie vor ein Betrag von circa 405.000 Euro zur Verfügung steht. Eine gewaltige Summe, wenn man bedenkt, dass in diesem Jahr wieder erst im Mai mit den Arbeiten begonnen wurde… Andreas Flöß, für die FW-Fraktion 9/2016 hin. Die Rathäuser werden als Verwaltungsgebäude erhalten bleiben. Was aber geschieht mit den Ämtern, die in den Rathäusern nicht unterkommen? Inzwischen ist die Verwaltung auf 15 Gebäude verteilt! Das ist auf Dauer die teuerste und ineffizienteste aller Lösungen. Foto: SPD-Fraktion Dies ist eines der beiden Mannschaftsgebäude der Mangin-Kaserne. Sie sind baulich in einem Zustand, der eine Sanierung lohnt. In den beiden Gebäuden könnten alle Ämter untergebracht werden, die in den Rathäusern keinen Platz finden. Von allen bisher diskutierten Lösungen scheint dies die wirtschaftlichste zu sein, zumal Landeszuschüsse zu erwarten sind. Die SPD fordert deshalb, diese Option mit Nachdruck zu untersuchen und zu erörtern. Ihre SPD-Fraktion �� www.spd-vs.de Villingen-Schwenningen Liebe Mitbürger/innen, der Bürgerentscheid vom 21. Oktober 2012 war für die SPD eine Enttäuschung. Sie hatte sich für ein zentrales Verwaltungsgebäude eingesetzt, barrierefrei, gut erreichbar, mit eigener Bushaltestelle und freien Parkplätzen für Beschäftigte und Besucher, mit modernen Arbeitsplätzen für alle Mitarbeiter. Die Bürger haben diesen Plan mit deutlicher Mehrheit verworfen: Die Verwaltung soll 'dezentral' bleiben. Die Bürgerschaft wollte, dass die Rathäuser erhalten und nicht zu Kulturhäusern mit Bibliothek, VHS, Musikakademie werden. Nach drei Jahren erlischt die Bindekraft eines Bürgerentscheids. Die moralische Bindekraft besteht für die SPD weiter- Die Schullandschaft in unserer Stadt ist aufgrund politischer Vorgaben seit Jahren im Umbruch. Ursachen sind der Einstieg in Gemeinschaftsschulen um Schularten zu reduzieren, aber auch Anforderungen wie Ganztagesbetrieb und weniger Schülerinnen und Schüler. Das Amt für Schule, Bildung und Sport hat auf Wunsch des Gemeinderates einen fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan für den Stadtbezirk Schwenningen vorgestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Stadt für die Gebäude und deren Unterhaltung zuständig ist, während das staatliche Schulamt und das Kultusministerium für die Lehrer und die Pädagogik verantwortlich ist. Idealerweise geht beides Hand in Hand. Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet. Aktuelles 9/2016 Die Stadtverwaltung und der Stadtrat möchten die Anzahl der Gebäude reduzieren. Das Schulamt will die Qualität der Ausbildung stetig verbessern. Der Stadtrat hat sich Zeit genommen, Argumente ausgetauscht und Daten erhoben. Aus Sicht unserer Fraktion wurde fraktionsübergreifend um die richtige Entscheidung gerungen aber dann auch getroffen und wir unterstützen diese Entscheidung ausdrücklich. Gerichts-Ausbau offen prüfen Das Amtsgericht benötigt mehr Platz und das Land möchte daher einen Erweiterungsbau umsetzen. Für diesen gibt es mehrere Optionen, unter anderem die Bebauung der nahegelegenen Grünfläche. Aus unserer Sicht ist dies – im direkten Vergleich zu anderen Bauplätzen – eine denkbare und sinnvolle Lösung, auch wenn sich die Fläche in der Nähe unserer Stadtmauer befindet. Ein Alternativ-Bau auf dem Areal der Alten Tonhalle ist für uns Freie Demokraten indes nur eine absolute Notlösung, da er das Grundstück unnötig zerstückelt und damit eine 'große' und für unsere Innenstadt attraktive Baulösung unmöglich macht. �� facebook.de/fdpvs �� fdp-vs.de �� #vs2020 Für Berichte über meine Arbeit als Stadtrat sowie für Anfragen: �� facebook.com/AfDStadtratVillingenSchwenningen MfG Martin Rothweiler DEUTSCHE LIGA FÜR VOLK UND HEIMAT (DLVH) »PEGIDA-Demos kotzen mich an«, so OB Kubon (SPD). Man darf ob eventueller oberbürgermeisterlicher Gefühlswallungen in Sachen Schulmädchen-Anmachen im Bahnhofsbereich sehr gespannt sein. Schaun mer mal! Info: �� j-schuetzinger.de Stadt gewährt Zuschuss Gemeinderat verabschiedet Lärmschutz-Richtlinie Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. April die von der Verwaltung entwickelte Lärmschutz-Richtlinie für die Stadt Villingen-Schwenningen beschlossen. Die BadenWürttembergStadt gewährt bei Wohnräumen an lärmbelasteten Straßen, die beim Erlass des Lärmaktionsplanes bereits vorhanden waren, Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern und -türen. Bei Schlaf- und Kinderzimmerfenstern werden zusätzlich Fördergelder für Lüftungsanlagen, soweit bei dem betroffenen Gebäude die Auslösewerte des Lärmaktionsplanes der Stadt VillingenSchwenningen überschritten wurden, gewährt. Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster und Schalldämmlüf© Maren Beßler/pixelio.de ter) für das Stadtgebiet Villingen-Schwenningen ist auf Seite 11 in dieser Ausgabe oder im Internet unter villingen-schwenningen.de/verkehr/mobilitaet-und-verkehr/laermaktionsplanung einsehbar. Seite 3 Prüfung der Schulfusion Im Amtsblatt Nr. 7 vom 3. Mai hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Bei der Berichterstattung auf Seite 4 'Bildungseinrichtungen fusionieren' wird fälschlicherweise berichtet, dass der Gemeinderat eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen Janusz-Korczak-Schule und Bertholdschule beschlossen hätte. Allerdings beauftragte das Gremium lediglich die Prüfung einer möglichen Zusammenlegung. Der korrekte Beschluss des Gemeinderates vom 20. April lautet: »Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenlegung der beiden Förderschulen Janusz-KorczakSchule und Bertholdschule zu einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum in das dann sanierte Gebäude der früheren Hirschbergschule oder in das Gebäude der Bertholdschule zu prüfen.« Sie haben das vielleicht auch schon einmal erlebt: Da naht die Hochzeit oder der runde Geburtstag eines guten Freundes und man sucht zusammen was man an Erinnerungsstücken findet, um der Person etwas ganz persönliches zum Geburtstag zu gestalten. Wie gut, wenn man für solche Fälle auf einen Fundus an Erinnerungsobjekten zurückgreifen kann. Einer Stadt geht das oft auch so. Auch wir wollen immer wieder Geschichte und Geschichten unserer Stadt zusammentragen, um sie etwa im ersten Band unserer Stadtchronik die noch in diesem Jahr erscheinen soll, allen zugänglich zu machen. Ein Archiv, sei es für ganz persönliche Zwecke oder für eine ganze Stadt, ist sehr wichtig. Das gilt natürlich auch für Villingen-Schwenningen, haben wir doch eine reiche Sammlung an Dokumenten oder Gegenständen, die über unsere Vergangenheit berichten. Leider ist dieses Gedächtnis unserer Stadt in zwei Mietobjekten nur unzureichend untergebracht. Handeln tut also Not und wir werden uns demnächst gemeinsam mit Fachleuten und Gemeinderäten in anderen Städten erkundigen, welche Lösungen dort für gleiche Probleme gefunden wurden. Noch in diesem Jahr möchte die Verwaltung deshalb dem Gemeinderat vorschlagen, wie das Problem gelöst werden könnte. Wir müssen uns alle darum bemühen, eine gute, aber eben auch preiswerte Lösung zu finden, sodass wir oder andere bei kommenden Jubiläen nicht mehr mühselig und vielleicht erfolglos nach den wertvollen Zeugnissen unserer Vergangenheit suchen müssen. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Aktuelles Seite 4 Verständnis für andere Kulturen © Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de Interkulturelles Training unterstützt Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Das Amt für Familie, Jugend und Soziales (FJS) der Stadt Villingen-Schwenningen und die Volkshochschule (VHS) laden am Mittwoch, 22. Juni, zwischen 9 und 16 Uhr alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die in der Flüchtlingshilfe tätig werden wollen oder bereits tätig sind, zum Interkulturellen Training für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe ein. Dieses findet im Rahmen der Ehrenamtsakademie in den Räumlichkeiten der VHS in der Metzgergasse 8 (Stbz. Schwenningen) statt. Aufgrund von Fördergeldern der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg entfallen die Teilnehmergebühren für diesen Kurs. Eine Freistellung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes ist möglich. Um Anmeldung unter Tel. 82-2272 oder 82-2290 wird gebeten. In den letzten Jahrzehnten ist Deutschland zu einem Einwanderungsland geworden, das verschiedenen kulturellen Einflüssen unterliegt und sich durch kulturelle Vielfältigkeit prägt. Das Aufeinandertreffen von verschiedenen Kulturen birgt in sich ein hohes Konfliktpotential. Das kulturell 'Fremde' wird oft nach eigenen kulturbedingten Denkmustern bzw. Verhaltensweisen bewertet und als Folge missverstanden und abgelehnt. Der Weg zum harmonischen Miteinander Sprachkurs öffnet Türen liegt darin, das Anderssein zu verstehen und zu akzeptieren. Das interkulturelle Training versucht das Verständnis für die jeweils andere Kultur zu fördern und zugleich eine Kulturannäherung herbeizuführen. Es wird auf verschiedene Begriffe der Interkulturalität eingegangen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen eine große Rolle spielen. Anschließend werden die erworbenen theoretischen Kenntnisse durch verschiedene praktische Übungen vertieft. Die Ehrenamtsakademie ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Familie, Jugend und Soziales und der Volkshochschule. Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm wendet sie sich an alle engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiterbilden möchten. Spezielle Fortbildungsangebote werden regelmäßig in das VHS-Heft aufgenommen. Sämtliche Angebote der Ehrenamtsakademie in diesem Semester sind kostenfrei. �� weitere Informationen erteilt Anna Nufer vom FJS unter Tel. 82-2157 9/2016 Gebiet Melben wird erweitert Seit Mitte Mai laufen die Arbeiten zur Erweiterung des Baugebiets Melben/Träufle-Hengst Nord im Stadtbezirk Marbach, diese sollen voraussichtlich bis Oktober abgeschlossen sein. Das bestehende Straßennetz der Schorenstraße, Pfaffenholzstraße und Steinäckerstraße wird umfangreich erweitert. Auf diese Weise entstehen insgesamt 19 neue Bauplätze für Einfamilienhäuser. Für den Einbau der Asphaltdeckschicht werden die Pfaffenholzstraße und die Steinäckerstraße kurzfristig voll gesperrt werden. Bevor mit den eigentlichen Erschließungsarbeiten begonnen werden kann, muss die bestehende Stromleitung unter die Erde verlegt werden. Die Erschließung umfasst den Weiterbau der bestehenden Kanalisation, der Versorgungs- und Telekommunikationsleitungen sowie der vorhandenen Straßen und Gehwege. Auf allen Bauplätzen werden die Hausanschlüsse komplett fertig hergestellt. Fahrbahn und Gehweg erhalten mit Abschluss der Maßnahme jeweils ihre Endbeläge, also Asphaltdecke und Pflaster. OB Kubon lädt zum Gespräch ein Am Dienstag, 14. Juni, lädt Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon alle Bürgerinnen und Bürger zu seiner Sprechstunde ein. Von 16.30 bis 18 Uhr können sich Interessierte im Pfaffenweiler Rathaus (Hauptstraße 32) mit dem Stadtoberhaupt über persönliche Anliegen oder aktuelle kommunalpolitische Themen austauschen. Rückfragen werden per E-Mail an ob@villingen-schwenningen. de angenommen. Sportkoordination in neuer Hand Sarah Schilling intensiviert Zusammenarbeit mit Vereinen Die Teilnehmer des B2-Sprachkursprojekts der Volkshochschule VillingenSchwenningen freuten sich dieser Tage über den Besuch von IHK-Geschäftsführer Thomas Albiez, HWK-Hauptgeschäftsführer Georg Hiltner und Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (Mitte hinten, v.l.). In insgesamt 300 Kursstunden lernen die 17 Frauen und Männer aus verschiedenen Ländern wie Syrien, Jordanien, Palästina, oder dem Iran die deutsche Sprache auf so genanntem B2-Niveau, um anschließend eine Berufsausbildung zu beginnen oder in ihrem bereits erlernten Beruf in Deutschland tätig werden zu können. Unterrichtet werden sie von den beiden Deutschlehrern Gabi Mollenhauer und Gabriel Jarnea. Das aktuelle B2-Sprachkursprojekt wird von der Stadt VS, der Industrie und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) organisiert und finanziert. »Wir als Stadt heißen sie in VS herzlich willkommen«, sagte OB Kubon. »Hier haben Sie alle Chancen, aber dazu müssen sie auch vollen Einsatz bringen. Mit dem Angebot des Sprachkurses versuchen wir, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen«. Die Kursteilnehmer zeigten sich sehr erfreut: »Wir bedanken uns für ihren Besuch. Das ist eine große Ehre.« Stefan Assfalg, Leiter des Amtes für Schule, Bildung und Sport (SBS), hieß im Mai Sarah Schilling (Foto) als Sportkoordinatorin im SBS willkommen. Mit dieser Funktion möchte die Stadt einen Beitrag zur gezielten und an den Bedarfslagen des Sports ausgerichteten Förderung und Weiterentwicklung leisten. Zudem soll die Zusammenarbeit mit dem Sportverband intensiviert und ausgebaut werden. Schilling soll einen regen Informationsaustausch zwischen Sportverband, den Vereinen und dem Fachamt gewährleisten, um die Vereinsentwicklung und die Weiterentwicklung der Sportlandschaft bestmöglichst voranzubringen. »Die Sportvereine in Villingen-Schwenningen leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur positiven Wahrnehmung der Stadt«, so Amtsleiter Stefan Assfalg. Dieses Engagement vieler Bürger möchte die Stadt durch die Sportkoordinatorin fördern. Aktuelles 9/2016 Beliebter Erlebnislauf im Grünen Der NeckarMan 2016 steht in den Startlöchern / Anmeldungen sind jetzt möglich Als Lauf für Jung und Alt liegt der Schwerpunkt des NeckarMan weniger auf dem sportlichen Wettbewerb, sondern mehr auf dem Lauf als Erlebnis das verbindet, heben die Veranstalter hervor. Deshalb werDie Vorstandsmitglieder der Turngemeinde 1859 Schwenningen e.V. Thomas Fichtel, Volker Horstmann, Joachim Thiele, de auch weder Herbert Mey und Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (v.l.) eine Zeitmessind optimistisch, dieses Jahr die ersehnte 1000-Teilnehmersung durchgeMarke zu knacken. führt, noch eiBald ist es wieder so weit: Am ne Siegerehrung im klassischen Samstag, 25. Juni, fällt der Sinne. Die verliehenen Preise Startschuss für die 14. Auflasind Ehrenpreise und werden ge des NeckarMan. Der Erlebetwa an den jüngsten oder den nislauf für jedermann stellt eiältesten Läufer vergeben. Außerne gelungene Kombination dem erhält jeder der Teilnehmer aus Bewegung und Naturerein NeckarMan-T-Shirt. lebnis dar und ist ein HöheGanz im Geiste der Doppelpunkt im Sportkalender Villinstadt ist der NeckarMan ein gen-Schwenningens. baden-württembergischer Gemeinschaftslauf, der die Veranstaltet wird der NeckarMan Läuferinnen und Läufer einlädt, von der Stadt VS und der Turnge- beide Regionen zu erkunden. meinde 1859 Schwenningen e.V. »Das Besondere am NeckarMan und was ihn von anderen Stadtläufen unterscheidet, ist das Laufen in der Natur«, betont OB Dr. Rupert Kubon. So führt kein Teil der Strecke über geteerte Straßen, sondern auf Wald- und Schotterwegen größtenteils mitten durchs Grüne. Auch in diesem Jahr unterstützen die Teilnehmer mit ihrem sportlichen Einsatz wieder ein soziales Projekt für hilfsbedürftige Menschen. Je ein Euro des Startgeldes kommt der Tafel VS in Villingen-Schwenningen zu Gute. Die Teilnahmegebühr beträgt für Erwachsene und Jugendliche über 16 Jahren sieben Euro. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 16 Jahren zahlen 4,50 Euro, wer sich als Familie anmeldet, insgesamt 15 Euro. Für Kinder unter sechs Jahren ist die Anmeldung kostenlos. Das Sportevent beginnt um 11 Uhr mit der Startnummernausgabe im Start- und Zielbereich. Duschen und Umkleiden sind auf dem Sportgelände Waldeck (Stbz. Schwenningen) verfügbar. �� weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen und Strecken unter tg-neckarman.de Seite 5 Wie barrierefrei ist VS? Anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, wollte der städtische Beirat für Menschen mit Behinderung von Passanten in der Villinger Rietstraße wissen: »Wie barrierefrei ist Ihrer Meinung nach Villingen-Schwenningen?« Nicht nur ältere, gehbehinderte Menschen, sondern auch Mütter mit Kinderwägen nutzten die Gelegenheit, besondere Schwachstellen im Stadtgebiet mit einem kleinen schwarzen Punkt auf dem Stadtplan zu markieren. Nach Abschluss der Aktion klebten auf einem großen Banner die verteilten Punkte fast alle im mittleren bis negativen Bereich. Dabei stand unter anderem auch der Villinger Bahnhof ganz oben auf der Mängelliste. Der Beirat für Menschen mit Behinderung plant Anfang Juni eine weitere Befragung der Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Schwenningen und hofft auf ebenso rege Beteiligung wie in Villingen. VS-Wochenmärkte setzen Zeichen Informationen kompakt verpackt Foto: WTVS Umweltbewusst einkaufen / Limitierte Tasse zu gewinnen RÄTSEL Im Rahmen der landesweiten Nachhaltigkeitstage in dieser Woche setzt sich auch die Stadt VS gemeinsam mit den Händlern der Wochenmärkte in VillingenSchwenningen für den Erhalt und Schutz der Umwelt ein. So nehmen sie als einer der Akteure im Nachhaltigkeits-Netzwerk Baden-Württemberg an einer speziellen Aktion teil, bei der auch die Markt? ?? kunden aktiv werECKE den können. Wie heißt das nachhaltige Produkt, mit dem Kunden ihre Einkäufe auf dem Wochenmarkt ganz bequem nach Hause tragen können? Kleiner Tipp: Die Antwort auf diese Rätselfrage finden Sie wieder in einem Beitrag in dieser Amtsblatt-Ausgabe. Wenn Sie die richtige Antwort wissen, senden Sie diese bis spätestens Sonntag, 5. Juni, per E-Mail an raetsel@ villingen-schwenningen.de. Nennen Sie darin die Lösung und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift. Zu gewinnen gibt es einen limitierten Kaffeebecher in den Stadtfarben rot und grün. Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 14. Juni. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen Rätselfreunden viel Glück! Die Stadt-App VS: Neuer Service in 16 Themenmodulen Spielplatz gesucht – und ganz einfach gefunden! Mit der neuen Stadt-App Villingen-Schwenningen haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Gäste und Geschäftsreisende nun einen praktischen und mobilen Informationsservice, der viele verschiedene Fragen rund um die Baden-Württemberg-Stadt beantwortet. Ob Kultur, Freizeit und Shopping oder Adressen für Gastronomie und Unterkünfte: Zahlreiche interessante Einzelangebote sind in einer einzigen Anwendung vereint, was aufwendiges Suchen erspart und den Alltag erleichtert. Foto: WTVS 'Villingen-Schwenningen, die Stadt-App' steht für jedermann kostenlos im App-Store zum Download zur Verfügung. Hans Semlitsch wusste die richtige Antwort auf unsere Quizfrage in der letzten Amtsblatt-Ausgabe und darf sich über eine tolle VS-Tasse freuen. Das kleine Päckchen wird in den nächsten Tagen versandt. Herzlichen Glückwunsch! Ämter und Einrichtungen Seite 6 9/2016 Öffnungszeiten und Telefonnummern städtischer Ämter und Einrichtungen Auskunft / Zentrale 82-0 (alle Apparate können mit den Vorwahlen 0 77 20 oder 0 77 21 erreicht werden) (V) Stadtbezirk Villingen, (S) Stadtbezirk Schwenningen Amt für Archiv und Dokumentenmanagement Stadtarchiv (Lantwattenstraße 4, V) 82-1810 ) [email protected] Bauaktenarchiv (Winkelstraße 9, S) 82-1809 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Amt für Familie, Jugend und Soziales Justinus-Kerner-Straße 7 (V) 82-2170 Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement 82-2158, Sozialleistungsrecht/Beistandschaften/Vormundschaften 82-2149, Sozialpädagogischer Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe 82-2221 ) [email protected] Mo, Mi, Do, Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Amt für Finanzen und Controlling Obere Straße 4 (V) 82-1300 Stadtkasse 82-1331, Steuerverwaltung 82-1316 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Amt für Gebäudewirtschaft und Hochbau Marktplatz 1 (S) 82-2551 Kommunales Energiemanagement 82-2554, Gebäudewirtschaft 82-2553, Hochbau 82-2552 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Amt für Kultur – Theater am Ring Romäusring 2 (V) 82-2314 Theater und Konzerte ) [email protected] Mo - Do 9 - 13 und 14 - 16 Uhr / Fr 9 - 12 Uhr Amt für Schule, Bildung und Sport Rietstraße 8 (V) 82-1201 Schulen 82-1205, Sport 82-1204, Kindertageseinrichtungen 82-1181, Zentrale Vormerkstelle Kindertageseinrichtungen 82-1185, Stadtbibliothek 82-2246, Volkshochschule 82-2272 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Amt für Stadtentwicklung Winkelstraße 9 (S) 82-2821 Umweltentwicklung und nachhaltige Planung 82-2740, Flächennutzungsplanung 82-2825, Baurecht 82-2841, Planung 82-2821, Verwaltung und Statistik 82-2811 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Beirat für Menschen mit Behinderung Schulgasse 23 (V) 82-2180 ) [email protected] Sprechstunden: jeden 1. Donnerstag im Monat im Stbz. Villingen / jeden letzten Donnerstag im Monat im Stbz. Schwenningen, jeweils 17 - 18.30 Uhr Bürgeramt Josefsgasse 7 (V) 82-1401 Ausländerwesen 82-1412, Bußgeldstelle 82-1438, Feuerwehr- und Zivilschutz 82-1121, Gemeindevollzugsdienst 82-1448, Gewerbe- und Gaststättenwesen 82-1403, Polizeiwesen 82-1433, Standesamt 82-1510, Verkehrswesen 82-1431 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr Servicezentren 82-3333 Mo , Di , Do 8 - 16 Uhr / Mi 8 - 18 Uhr / Fr 8 - 12 Uhr Dezernat I – Referat des Oberbürgermeisters Münsterplatz 7/8 (V) 82-2001 Geschäftsstelle Gemeinderat 82-2006, Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit 82-2020 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Dezernat II – Sekretariat des Bürgermeisters Marktplatz 1 (S) 82-2011 ) [email protected] Mo - Fr 8.30 - 11.30 Uhr / Mo - Do 14 - 16 Uhr Franziskanermuseum Rietgasse 2 (V) 82-2351 ) [email protected] Di - Sa 13 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Haupt- und Personalamt Münsterplatz 7/8 (V) 82-2031 Personalservice 82-2128, Ausbildung 82-2130 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Heimat- und Uhrenmuseum Kronenstraße 16 (S) 82-2371 ) [email protected] Do - Sa 13 - 17 / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Kultur- und Tagungsräume VS GmbH Bertholdstraße 7 (V) 82-2390 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 12.30 und 13.30 - 16.30 Uhr / Fr 8.30 - 12.30 Uhr Liegenschaftsamt Winkelstraße 9 (S) 82-2790 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Rechtsamt Großherzog-Karl-Straße 6 (V) 82-2081 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Rufbus 82-8282 Seniorenrat 07721/82-1070 ) [email protected] Spitalfonds Schulgasse 23 (V) 82-1080 ) [email protected] Mo, Di, Mi 9 - 12 Uhr / Do 14 - 16 Uhr Stadtbauamt Marktplatz 1 (S) 82-2601 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Stadtbibliothek Villingen Kanzleigasse 4 (V) 82-2262 ) [email protected] Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Stadtbibliothek Schwenningen In der Muslen 2 (S) 82-2246 ) [email protected] Di, Do, Fr 12 - 18 Uhr / Mi 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr Städtische Galerie Friedrich-Ebert-Straße 35 (S) 82-1098 ) [email protected] Di - So 10 - 12 und 14 - 17 Uhr Stadtmarketing Winkelstraße 9 (S) 82-1051 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 11.30 Uhr Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH Winkelstraße 9 (S) Wirtschaftsförderung 82-1051, Marketing 82-1051 ) [email protected] Mo - Do 9 - 16 Uhr / Fr 9 - 13 Uhr Tourist-Info & Ticket-Service Villingen Rietgasse 2 (V) 82-2340 ) [email protected] Mo - Fr 10 - 18 Uhr / Sa 9 - 17 Uhr / So und Feiertage 11 - 17 Uhr Tourist-Info & Ticket-Service Schwenningen Erzbergerstraße 20 (S) 82-1208 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 17 Uhr / Sa 9 - 13 Uhr ) [email protected] Vermessungsamt Winkelstraße 9 (S) 82-2860 Grundbucheinsichtsstelle 82-2892, Gutachterausschuss 82-2863 ) [email protected] Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Mi 14 - 17.15 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Eigenbetrieb Technische Dienste TDVS Auf der Steig 12/1 (V) 82-2401 und Friedhofsverwaltung ) [email protected] Mo - Do 8 - 12 und 14 - 16.15 Uhr / Fr 8 - 12.30 Uhr ) [email protected] Eigenbetrieb Stadtentwässerung SEVS Marktplatz 1 (S) 82-2660 Mo - Do 8.30 - 11.30 und 14 - 16 Uhr / Fr 8.30 - 12 Uhr Forstamt Waldstraße 10 (V) 82-1501 ) [email protected] Mo - Do 7.30 - 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr / Fr 7.30 - 14 Uhr Volkshochschule Villingen Kanzleigasse 6 (V) 82-2293 Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr Volkshochschule Schwenningen Metzgergasse 8 (S) 82-2272 ) [email protected] Mo - Fr 9 - 12 Uhr / Mo, Di 14 - 17 Uhr / Do 14 - 18 Uhr KULTURZEIT 9/2016 Seite 7 Ausstellung 'Deine Anne' im Franziskanermuseum / Kinofilm am Geburtstag Projektchor VS probt Britten Ein Mädchen schreibt Geschichte Vom 29. Juni bis 31. Juli wird die Wanderausstellung 'Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte' im Franziskanermuseum präsentiert. Das Tagebuch des jüdischen Mädchens ist Symbol für den Völkermord an den Juden durch die Nationalsozialisten und intimes Dokument der Lebensund Gedankenwelt einer jungen Schriftstellerin. In der Ausstellung erzählen große Bildwände vom Leben Anne Franks (1929-1945): von den ersten Jahren in Frankfurt am Main und der Flucht vor den Nationalsozialisten, über die Zeit in Amsterdam bis zu den letzten schrecklichen sieben Monaten in den Lagern Westerbork, Auschwitz und Bergen-Belsen. Viele private Fotos erlauben Einblicke in die Familie Frank. Die persönliche Geschichte wird verbunden mit der Geschichte der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, der Judenverfolgung, des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs. Mit Fragen zu Identität, Gruppenzugehörigkeit und Diskriminierung wendet sich die Präsentation auch direkt an Jugendliche von heute. Kern des Ausstellungs- 'Jugendliche begleiten Jugendliche', so lautet das Konzept der Anne-FrankAusstellung. Schülerinnen und Schüler engagieren sich dabei als Guides für Gleichaltrige. (Foto: Anne Frank Zentrum/M. Klötzer) Anne Frank (1929-1945): Knapp 13 Jahre ist das Mädchen mit den dunklen Haaren alt, als es in die Kamera lacht. Es ist eines der letzten Fotos, das es von Anne Frank gibt. (Foto: Anne Frank Fonds, Basel) projekts ist daher das bewährte Konzept 'Jugendliche begleiten Jugendliche': Dabei engagieren sich Schüler aus Villingen-Schwenningen als Ausstellungsbegleiter. In einem Trainingsseminar lernen sie die Inhalte und Hintergründe der Ausstellung und Methoden der Vermittlung kennen. Als 'Peer Guides' vermitteln sie die Thematik anderen Jugendlichen und regen Gespräche darüber an. Interessierte Gruppen, Schüler ab 13 Jahren und Erwachsene können sich beim Franziskanermuseum, Tel. 82-2351, für eine Führung anmelden. Ausstellungsbesuch und Begleitung sind kostenlos. Die Ausstellungspräsentation wird von einem vielfältigen Rahmenprogramm begleitet. Den Auf- takt bildet am Sonntag, 12. Juni – dem Geburtstag von Anne Frank – eine Kinovorführung in der Blueboxx um 16.30 Uhr: 'Das Tagebuch der Anne Frank', ein Film von Hans Steinbichler. Die weiteren Veranstaltungen mit Vorträgen, Führungen, Medienpräsentationen und Filmbeiträgen werden in einem Flyer veröffentlicht. Die Ausstellung wurde vom Anne Frank Zentrum Berlin und Anne Frank Haus entwickelt. Organisiert wird das Ausstellungsprojekt in Villingen-Schwenningen durch das Franziskanermuseum, Schirmherr ist Wolfgang Heitner, Vorsitzender des Freundeskreises Städtische Museen in Villingen-Schwenningen e.V. © Veranstalter Unter der Schirmherrschaft des Amtes für Kultur schreibt der Projektchor VS seit 2009 an seiner Erfolgsgeschichte: Jahr für Jahr sind die Konzerte ein besonderes Erlebnis für die Besucher – und vor allem für die Chorsänger selbst. Nun steht die wohl größte Herausforderung bevor: Am Sonntag. 9. Oktober, wird das 'War Requiem' von Benjamin Britten aufgeführt. Brittens Meisterwerk stellt wie kein anderes die Völkerversöhnung in den Mittelpunkt. Diesem Anliegen angemessen ist große Besetzung: Mit dabei sind der Projektchor VS, die 'Villinger Klosterspatzen', die Württembergische Philharmonie Reutlingen sowie ein Kammerorchester in Kooperation mit der Hochschule für Musik Trossingen. Für den Projektchor werden derweil noch weitere Sänger gesucht. »Man braucht Erfahrung im Chorsingen, Neugier auf etwas Außergewöhnliches, die Bereitschaft, sich begeistern zu lassen und natürlich das Vermögen, die Aufführung im wahrsten Sinne des Wortes durchzustehen«, fasst Leiterin Heike Hastedt die Anforderungen zusammen. Und: »Da wir insgesamt nur vier Monate proben, ist ein solches Chorprojekt auch interessant für junge Menschen.« Unter www.kirchenmusik-vs.de gibt es ein Online-Anmeldeformular sowie einen Kalender mit Probenterminen. Informationen zum Begleitprogramm des 'War Requiem' sind unter www.warrequiem-vs.de abrufbar. Kultur und Freizeit in VS ZEITRAUMKOMPAKT Mai Di Do 31 15.30 und 20 Uhr · Festplatz Friedengrund Circus Krone 18.30 Uhr · Jugendhaus Spektrum Kultur Küche im Spektrum mit Open Stage. 20.30 Uhr · Kommunales Kino im Capitol 45 Years Drama von Andrew Haigh. Juni Mi 1 8.30 Uhr · Bahnhof Schwenningen Frauenschuhblüte am Randen Abfahrt: 9 Uhr, Busbahnhof Villingen. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. 13 Uhr · Busbahnhof Villingen, H 11 Vom Mindelsee zum Bodensee Wanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis 31.05., 12 Uhr unter Tel. 07721 21027 (Maier-Reisen). 13 Uhr · Bahnhof Schwenningen Der Donau entlang Circus Krone 19.30 Uhr · Pfarrzentrum Heilig Kreuz, Hochstraße 3, Villingen Vortrag 'Wie können die Fluchtursachen im Nahen Osten beseitigt werden?'. Veranstalter: Bildungswerks Heilig Kreuz in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Arbeitsgruppe VS. 20 Uhr · Folkclub in der 'Scheuer' Gaby Moreno & Band 20.15 Uhr · Vortragssaal Wohnanlage Hammerhalde Philosophie im Gespräch Thema: 'Eid - Widerstand – Tyrannenmord'. Fr 3 15 Uhr · Franziskanermuseum Neugier und Erfahrung in und um VS: Arbeit und Technik Rundgang mit Michael Hütt in Kooperation mit der SeniorenVHS. 15.30 und 20 Uhr · Festplatz Friedengrund Circus Krone 15.30 Uhr · Bildungszentrum Villingen Reif für die Bücherinsel 15.30 und 20 Uhr · Festplatz Friedengrund 19 Uhr · Katzenmusikhalle, Unterer Dammweg 19 Uhr · Franziskaner Chorraum Non scholae, sed vitae ludimus! 31.05. – 13.06. 15.30 und 20 Uhr · Festplatz Friedengrund Donaueschingen – Bräunlingen. Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen. Circus Krone 2016 2 Schulspiel und Schultheater in Villingen und anderswo vom Mittelalter bis zur Aufklärung. Vortrag von Prof. Dr. Klaus Wolf. 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer Sacro Gra – das andere Rom Dokumentarfilm von Gianfranco Rosi. Gaito Gasdanow: Das Phantom des Alexander Wolf. Hallenfest der Katzenmusik 19.30 Uhr · Friedenskirche (EMK), Schwenningen Demenz – wenn Menschen dem Vergessen in die Arme fallen (Forts.) Landesjugendchor Baden-Württemberg; Württembergische Philharmonie Reutlingen. Ola Rudner (Leitung). Konzerteinführung um 19.15 Uhr im Raum 'Aktionen 1' mit Christoph Goldstein. Sa 4 11 Uhr · Theater am Ring Tanz – Kunst – Klang Workshop. Leitung: Cornelia Widmer und Walter Widmer, Violine. Teil 1: 11 Uhr gemeinsamer Besuch der Ausstellung von Sophia Loth im Forum Kunst Rottweil. Teil 2: 15 bis 19 Uhr Tanzworkshop. Veranstalter: Cornelia Widmer/ ForumTanz in Kooperation mit dem Amt für Kultur. 13 Uhr · Sonnebädle, Gürgele 5a, Schwenningen Sommerfest zur Saison-Eröffnung Eintritt frei. Veranstalter: Naturheilverein S.a.N. e.V. 14 Uhr · Franziskanermuseum Handwerk und Zünfte in Villingen Kombiführung mit Ortrud Jörg-Fuchs. Anmeldung: Tel. 07721 822340 14 Uhr · Umweltzentrum Schwarzwald-Baar-Neckar Moosführung mit Christa Müller. Veranstalter: Umweltzentrum/Moosführer. 14 Uhr · Festplatz Walkebuck Sommerfest der Südstadt-Clowns Villingen. 14 Uhr · Festplatz Möglingshöhe Sommerfest der Hexengilde Sauerwasen. 15.30 und 20 Uhr · Festplatz Friedengrund Circus Krone 16 Uhr · Katzenmusikhalle, Unterer Dammweg Vortrag von Sonja Lutz-Knöller. Hallenfest der Katzenmusik 20 Uhr · Franziskaner Konzerthaus 17 Uhr · Abt-Gaisser-Haus Edvard Grieg: Peer Gynt Meisterkonzert Großer Zyklus. Schauspielmusik von Edvard Grieg zu Henrik Ibsens dramatischem Gedicht mit einer Textfassung von Franzobel. Dominique Horwitz (Sprecher), Malin Hartelius (Sopran), Christine Müller (Alt), Johannes Held (Bariton). Gitarrenkonzert mit Benjamin Skolny. Veranstalter: Bürgerstiftung in Kooperation mit der Musikakademie VS. 19 Uhr · Kirche St. Bruder Klaus, Villingen Björn Casapietra: Un Amore Italiano Veranstalter: Musicstarter GmbH & Co. KG. 20 Uhr · Theater am Turm Vorbeischwimmer Musikkabarett von und mit Ingrid Kapeller-Kewes 21 Uhr · Jazzkeller Villingen Max Andrzejewski´s Hütte So 5 7.30 Uhr · Bahnhof Schwenningen Eine Etappe auf dem Mittelweg Lenzkirch - Höchenschwand. Anmeldung: Tel. 07720 821209. Abfahrt: 8 Uhr, Busbahnhof Villingen. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. 8.30 Uhr · Bahnhof Schwenningen 1000 Jahre Bergbau im Schwarzwald Besuch des Schaubergwerks Teufelsgrund. Anmeldung: Tel 07720 821209. Veranstalter: Schwäbischer Albverein, Ortsgruppe Schwenningen. 9 Uhr · BSV-Parkplatz Schwenningen Durchs Raitenbuch zum Schluchsee Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen. 10 Uhr · Festplatz Walkebuck Sommerfest der Südstadt-Clowns Villingen. 10 Uhr · Katzenmusikhalle, Unterer Dammweg Hallenfest der Katzenmusik 10 Uhr · Festplatz Möglingshöhe Sommerfest der Hexengilde Sauerwasen. 11 und 15 Uhr · Festplatz Friedengrund Circus Krone 14 – 17 Uhr · Bauernmuseum Mühlhausen 'Gutes Wetter – schlechtes Wetter' Sonderausstellung. Mo 6 15 Uhr · Haus der Betreuung und Pflege Am Deutenberg 15 Uhr · Breite Mühle – Familienheim, Pontarlierstr. 9, Villingen Eine Wanderung durch den Odenwald Qi Gong, Thai Chi und Entspannungsübungen mit Uwe Spille. Veranstalter: Familienheim. 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch in der Scheuer Körper und Geist 15 Uhr · Matthäussaal, Marbach, Am Talacker 9/1 Programmcafé Gemütlicher Treff. 15.30 Uhr · Festplatz Friedengrund Circus Krone 20 Uhr · Folkclub in der 'Scheuer' Leeroy Stagger & Band Singer/Songwriter. Di 7 18.30 Uhr · Breite Mühle – Familienheim, Pontarlierstr. 9, Villingen Gemeinsam fit werden mit den Azubis Veranstalter: Familienheim. 19.30 Uhr · Münsterzentrum, Kanzleigasse 30 Erbrechtsakademie Veranstalter: Bildungszentrum Villingen. 19.30 Uhr · VHS Metzgergasse Erbrecht aktuell Vortragsreihe. Veranstalter: VHS. 20.30 Uhr · Kommunales Kino im Capitol Die Schüler der Madame Anne Drama von Marie Castille Mention-Schaar. Mi 8 11 Uhr · Theater am Ring Die Reise zum Mittelpunkt des Waldes Solostück von Finn-Ole Heinrich mit Markus Michalik für Zuschauer ab 8 Jahren (Württembergische Landesbühne Esslingen). 13 Uhr · Busbahnhof Villingen, H 11 Von Weiden nach Beffendorf Mittwochswanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis 07.06., 12 Uhr unter Tel. 07721 21027 (MaierReisen). Vortrag von Gerhard Walker. Mommy Spielfilm von Xavier Dolan (Kanada 2014). Do 9 15 Uhr Franziskanermuseum/ Café 'Einfach Andersch' Kulturcafé Barocke Theaterkulissen aus einem Villinger Kloster 20 Uhr · Buddhistisches Zentrum, Brühlstraße 76, Schwenningen Einführung in den Diamantweg-Buddhismus Referent: Manfred Maier. Fr 10 15 Uhr · VHS Metzgergasse Interkulturelle Kommunikation Vortrag von Dr. Lucy Lachenmaier. Veranstalter: Senioren-VHS. 20 Uhr · Café Häring, Kirchstraße 7-9, Schwenningen Takt & Töne Konzert mit Susanne Schempp und Harald Mall. Veranstalter: Härings Kulturcafé. Sa 11 10 Uhr · Zehntscheuer der Narrenzunft, Rietgasse Frühstück in der Zehntscheuer Treffen des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis 07.06. unter Tel. 07721 72873 (Oruc). 11 Uhr · Benediktinerkirche Orgelmusik zur Marktzeit Carmen Jauch (Alpirsbach) spielt an der rekonstruierten Silbermann-Orgel. 14 Uhr · Ortsmitte Pfaffenweiler Dorffest 21 Uhr · Jazzkeller Villingen nativen in Appenzell. Abfahrt: 6.30 Uhr, Busbahnhof Villingen. Anmeldung: Tel. 07720/821209. Wanderung des Schwäbischen Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. 9 Uhr · Bahnhof Schwenningen Bergblicke auf den Witthoh Anmeldung bis 10.6., 16 Uhr unter Tel. 07720 1741. Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen. 9 Uhr · Gasthaus Breitbrunnen Mountainbike–Rennen des Skiclubs Villingen. 9 Uhr · Busbahnhof Villingen, H 11 Vom Elztal über die Höhen ins Elztal Wanderung des Schwarzwaldvereins Villingen. Anmeldung bis 10.06., 12 Uhr unter Tel. 07721 21027 (Maier-Reisen). 10 – 17 Uhr · Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2 2. Blaulichttag Veranstalter: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. 10.30 Uhr · Ortsmitte Pfaffenweiler Dorffest 15 Uhr · Franziskanermuseum Spiel und Spaß vom Mittelalter bis heute Führung mit Sabine DietzigSchicht für Kinder ab 5 Jahren. 16.30 Uhr · Blueboxx Villingen Das Tagebuch der Anne Frank Filmvorführung in Kooperation mit dem Franziskanermuseum. 17 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Beethoven in seiner Zeit Konzert des Sinfonieorchesters Villingen-Schwenningen. Werke von Beethoven. Klavier: Marc Pierre Toth. Sprecher: Thomas A. Schneider. Leitung: Jörg Iwer. Tamara Lukasheva Quartett Mo13 So 12 15 Uhr · Matthäussaal, Marbach, Am Talacker 9/1 6 Uhr · Bahnhof Schwenningen Wo die schönsten Blumen blühen Wanderung mit zwei Wegalter- Programmcafé Rommé und Brettspiele mit Teresita Kern. Seite 10 KULTURZEIT 9/2016 'Netzwerker' in Sachen Kunst Skulpturen-Projekt zum Jubiläumsjahr erwächst aus Bürger-Bewegungsbild Tipps & Termine ■ Miss Evi lässt 'das Tier' los 'Miss Evi & das Tier' sind die Botschafter des burlesken Entertainments: Sie verwandeln am Freitag, 17. Juni, um 20 Uhr das 'Theater im Capitol' mit lässiger Grandezza in ein Cabaret à la Moulin Rouge. 'Sex & Quatsch & Rock ’n’ Roll' nennt sich das Programm des außergewöhnlichen Duos. Aus einer Gruppe von sechs international etablierten Künstlerinnen und Künstlern hatte eine prominent besetzte Jury bereits im Februar 2016 die Projektvorschläge von Mareike Drobny aus Berlin, Philipp Goldbach aus Köln und Daniel Roth aus Karlsruhe zur Realisierung ausgewählt. Diese setzen sich auf vielfältige Weise mit Aspekten der Ersterwähnung der drei Stadtbezirke in der SchenkungsUrkunde Kaiser Ludwigs des Frommen vom 4. Juni 817 auseinander. Bei Mareike Drobnys dreiteiliger Arbeit werden Schwenningen, Tannheim und Villingen gleichberechtigt einbezogen. Die Künstlerin stellt die Frage, wie sich die drei Stadtbezirke historisch entwickelt haben, wohin sie sich bewegen und was sie trotz ihrer Unterschiede gemein haben. Ausgangspunkt zu ihrer performativen Arbeit ist ein Workshop am 23. Juli von 15 bis 18 Uhr, zu dem alle interessierten Bürger der drei Stadtbezirke in den Garten der Städtischen Galerie eingeladen © Veranstalter Entwurfsskizze eines Werbeträgers und der Verbindungszeichnung: So könnte das von Mareike Drobny entwickelte 'Streckennetz' zwischen Schwenningen, Tannheim und Villingen präsentiert werden. (Grafik: Mareike Drobny / VG Bild-Kunst, Bonn 2016) Das Geheimnis besteht aus flammender Hingabe und Meisterschaft in Sachen Musik. Im Duett verschmelzen die beiden zur perfekten Einheit, dabei ist jeder für sich schon eine Sensation. Miss Evi, die Diva aus Fleisch und Blut, und Mr. Leu, der geniale Freak, ziehen mit ihren Ausnahme-Stimmen das Publikum vom ersten Takt an in den Bann. ■ Führungen durch Stadt und Museum Touristen und Bürger haben im Juni die Gelegenheit, bei Kombinationsführungen ausgewählte Kunstwerke im Franziskanermuseum und die thematisch passenden Schauplätze in der Villinger Innenstadt zu erkunden. Die Angebote der WTVS GmbH und der Städtischen Museen starten am Samstag, 4. Juni um 14 Uhr mit der Führung 'Handwerk und Zünfte in Villingen' mit Ortrud Jörg-Fuchs. 'Bemerkenswerte Männer in Villingen' stellen Stadtführerin Christiane Lehmann und Museumsführer Peter Graßmann am Mittwoch, 15. Juni um 14.30 Uhr vor. Treffpunkt ist jeweils im Franziskaner Kulturzentrum. Anmeldungen sind unter Tel. 82-2340 erforderlich. 2017 feiert Villingen-Schwenningen seine urkundliche Ersterwähnung. Aus diesem Anlass entwickelt die Städtische Galerie unter anderem ein Skulpturen-Projekt für die Stadtbezirke Schwenningen, Tannheim und Villingen: Interessierte Bürger können Teil einer partizipatorischen Arbeit werden, die am 23. Juli bei dem Workshop 'TEIL SEIN' vorgestellt wird. sind. Hintergrund: Die Teilnehmenden erhalten für einen für sie frei wählbaren Zeitraum GPSGeräte. Aus den aufgezeichneten Bewegungsdaten erarbeitet die Künstlerin ein visuelles 'Streckennetz'. Es soll in zwei weiteren Workshops im Herbst und Winter 2016 mit neuen Teilnehmern erweitert werden. Die anonymisierten Ergebnisse werden bis März 2017 in unterschiedlicher Form präsentiert: auf gemieteten Werbeflächen, als Bodengrafik und als skulpturales Objekt. Interessierte Bürger, die Lust auf ein Abenteuer im Werden und Mitwirken von aktueller Kunst haben, werden gebeten sich verbindlich bis 1. Juli bei Mareike Drobny unter [email protected] oder bei der Städtischen Galerie, unter Telelefon 07720 82-1098 oder [email protected] anzumelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. ›› weitere Informationen http://teilsein.info 9/2016 Amtliche Bekanntmachungen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter) für das Stadtgebiet der Gemeinde Villingen-Schwenningen (Lärmschutz-Richtlinie VS) aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.04.2016 1. Zuwendungszweck, Rechtanspruch Seite 11 schuss ohne Verzinsung oder Tilgung gewährt. 6. Auszahlung des Zuschusses ach Abschluss der Maßnahmen ist ein Auszahlungsantrag nach Vordruck bei der Bewil6.1. N ligungsstelle zu stellen. Dem Auszahlungsantrag sind Originalrechnungen beizufügen, die nach Prüfung wieder zurückgegeben werden. 7. Inkrafttreten der Richtlinie Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ie Stadt Villingen-Schwenningen gewährt bei Wohnräumen an lärmbelasteten Straßen, 1.1. D die beim Erlass des Lärmaktionsplanes bereits vorhanden waren, Zuschüsse zum Einbau von Schallschutzfenstern und -türen sowie bei Schlaf- und Kinderzimmerfenstern zusätzlich von Lüftungsanlagen, soweit bei dem betroffenen Gebäude die Auslösewerte des Lärmaktionsplanes der Stadt Villingen-Schwenningen überschritten wurden. Villingen-Schwenningen, den 31.05.2016 Detlev Bührer Erster Bürgermeister ei der Lärmschutz-Richtlinie VS handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt 1.2. B Villingen-Schwenningen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld' im Stadtbezirk Schwenningen – Satzungsbeschluss – 2. Gegenstand der Förderung ie zuschussfähigen Bereiche und Straßenabschnitte sind in den Gebäudelärmkarten 2.1. D des Büro Brenner mit Stand vom 31.12.2012 ersichtlich (siehe Anlage). efördert wird der Einbau von schallgedämmten Fenstern und Balkontüren in nicht 2.2. G nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmten Wohnräumen (insbesondere Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen) an der zur Straße gelegenen Fassade sowie an denjenigen Fassaden, die in vergleichbarem Maße betroffen sind. Zu den nicht geförderten Räumlichkeiten gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich Bäder, Toiletten, Treppenhäuser und Flure. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Neckarpark, Teilbereich südliches Baufeld' gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Schwenningen auf einer Teilfläche des Geländes der Landesgartenschau 2010. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt. Zusätzlich wird in Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden (ausschließlich Schlaf- und Kinderzimmer) der Einbau einer schallgedämmten Lüftungsanlage je Raum gefördert. Die einzubauenden Schallschutzfenster und -türen sowie Lüfter müssen mindestens der Schallschutzklasse 4 (bei Fenstern und Türen: bewertetes Schalldämm-Maß RW 40 bis 44 dB nach VDI-Richtlinie 2719, bei Lüftern: Einfügungsdämm-Maß: RW 42 dB) entsprechen. Die zu verwendenden Bauteile müssen den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Energieeinsparverordnung entsprechen. Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich darf ein Auftrag zum Einbau von Fenstern und Zusatzeinrichtungen im Fensterbereich erst erteilt werden, wenn der Antrag durch das Stadtbauamt geprüft wurde und eine schriftliche Förderzusage erteilt wurde. Maßnahmen, die ab dem 01.01.2016 bis zur Verkündung der Richtlinie begonnen wurden, können bei Einreichen der Unterlagen gemäß Ziffer 5.3 rückwirkend gefördert werden. 3. Förderausschluss ie Förderung ist ausgeschlossen, wenn Maßnahmen vor Bewilligung des Zuschusses 3.1. D bereits begonnen oder durchgeführt worden sind. Als Beginn der Maßnahme ist auch der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Liefervertrages zu werten. ie Förderung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn die vorhandenen Fenster und Fens3.2. D tertüren bereits den Ansprüchen an die Schalldämmung lt. Abschnitt 2.2 genügen. ie Förderung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme weitere För3.3. D dermittel aus öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden oder ein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel für Lärmschutzmaßnahmen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen besteht. ie Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn das Gebäude erhebliche Missstände oder 3.4. D Mängel im Sinne von § 177 Baugesetzbuch aufweist, die durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht behoben werden können. 3.5. V on der Förderung sind schließlich alle Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und gewerblich genutzte Gebäude ausgenommen. 4. Art und Höhe der Förderung 4.1. Die Förderung wird in Form eines Geldzuschusses gewährt. ie Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 4.2. D a) für Fenster und Türen 150 Euro pro Fenster/Tür und b) für schallgedämmte Lüftungseinrichtungen 100,- Euro. 5. Antragstellung und Bewilligung 5.1. Antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte. 5.2. A nträge sind schriftlich bei der Stadt Villingen-Schwenningen, Stadtbauamt, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen einzureichen. em Antrag sind geeignete, aussagefähige Unterlagen beizufügen (zum Beispiel Fotos, 5.3. D Skizzen, Planunterlagen für die betroffenen Stockwerke, Kostenvoranschläge und Prüfzeugnisse über die einzubauenden Teile). Auf Verlangen der Bewilligungsstelle sind die Angaben bzw. Unterlagen zu ergänzen. ei Wohngebäuden die als Baudenkmal geschützt sind, ist der Austausch der Fenster 5.4. B und Balkontüren genehmigungspflichtig. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich einzuholen und dem Förderantrag als Anlage beizufügen. 5.5. Über den Zuschuss wird ein Bewilligungsbescheid erteilt. er Bewilligungsbescheid wird zurückgenommen oder widerrufen, wenn gegen die 5.6. D Richtlinien verstoßen wird oder der Zuschussberechtigte unrichtige Angaben gemacht hat. u Unrecht ausgezahlte Beträge werden mit der Zurücknahme oder dem Widerruf des 5.7. Z Bewilligungsbescheides zur Rückzahlung fällig und sind von diesem Zeitpunkt an mit 4 Prozent über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch jährlich 7 Prozent zu verzinsen. 5.8. A uf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; sie können nur nach Maßgabe bereitstehender Haushaltsmittel bewilligt werden. Die Fördermittel werden als verlorener Zu- Ziel der Planung ist die Errichtung von vier Wohngebäuden in fünfgeschossiger Bauweise. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, dem Vorhabenplan, dem Textteil und der Begründung und kann im Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, Abt. Planung, 2. Obergeschoss, Zimmer 313 während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen der Satzung sind nach § 215 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie in den Fällen nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht, wenn: 1. D ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. D er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO-BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit der Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes gründen, wird hingewiesen. Der Bebauungsplan wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister �� Zuständig für die Verteilung Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG. Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de Seite 12 Amtliche Bekanntmachungen Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Großer Brühl; Teilbereich nördlich der Schützenstraße' im Stadtbezirk Schwenningen – Offenlage – Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 65/2016 Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes nebst örtlichen Bauvorschriften nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zul. geä. durch Art. 1 G v. 20.11.2014 (BGBI. I S. 1748) beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf bestehend aus Planzeichnung, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung 'Großer Brühl; Teilbereich nördlich der Schützenstraße'. Leistung: Bodenbelagsarbeiten gem. DIN 18 365 Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 'Großer Brühl' sowie die Bebauungsplanänderungen 'Großer Brühl' teilweise überplant. Das Plangebiet des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes liegt am Rande der Innenstadt des Stadtbezirks Schwenningen. Es wird von der 'Schützenstraße' im Süden, dem 'Vorderen See' im Osten und der bestehenden Bebauung im Westen sowie im Norden begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt: 9/2016 Maßnahme: Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg Ort der Leistung: Stauffenstr. 65, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 09.01.2017 – 03.02.2017 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.08.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 14.06.2016, um 10.45 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 69/2016 Maßnahme: Haslachschule – Ausbau zur Ganztagesschule Leistung: Landschaftsbauarbeiten Ort der Leistung: Görlitzer Straße 4, 78052 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 25.07.2016 – 16.09.2016, Pflanzung: Oktober 2016 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 05.07.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 07.06.2016, um 10.45 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Dieses Planverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage schaffen, die sowohl eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglicht als auch den Bestand sichert und Aussagen zur Gestaltung der nördlichen Schützenstraße trifft. Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet werden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 70/2016 Maßnahme: Neubau Krematorium Leistung: Kremationsanlage Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, daher kann von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen werden. Ort der Leistung: Am Waldfriedhof 17, 78056 Villingen-Schwenningen Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil nebst örtlichen Bauvorschriften und Begründung sowie alle eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 05.08.2016 8. Juni 2016 bis einschließlich 8. Juli 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/Stadtentwicklung/Bebauungsplan/aktuelle -Verfahren.html einzusehen. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Ausführungszeitraum: 24.07.2017 – 03.11.2017 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 08.06.2016, um 10.30 Uhr Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Gemäß § 3 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 73/2016 Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016 Amt für Stadtentwicklung Ort der Leistung: Am Waldfriedhof 17, 78056 Villingen-Schwenningen Maßnahme: Neubau Krematorium Leistung: Rohbauarbeiten Ausführungszeitraum: 29.08.2016 – 21.06.2017 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 05.08.2016 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 64/2016 Maßnahme: Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg Leistung: Schreiner-/Tischlerarbeiten gem. DIN 18 355 Ort der Leistung: Stauffenstr. 65, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 16.01.2017 – 03.02.2017 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.08.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 14.06.2016, um 10.30 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 08.06.2016, um 10.45 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint am Dienstag, 14. Juni. Online können Sie das Amtsblatt unter villingenschwenningen.de lesen oder abonnieren. Amtliche Bekanntmachungen 9/2016 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 76/2016 Maßnahme: Kindergarten Tannheim – Energetische Teilsanierung Leistung: Verglasungs- und Rolladenarbeiten Ort der Leistung: Tannheimer Ring 25, 78052 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 15.08.2016 – 02.12.2016 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 29.07.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 09.06.2016, um 10.45 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Seite 13 Deutschen Leihverkehr angeschlossen ist, müssen die Fernleihbestellungen grundsätzlich an ihrer Hochschule aufgeben; Ausnahmen sind in den Semesterferien möglich. 10. Medienkisten sind für nichtkommerzielle Erziehungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in der Stadt Villingen-Schwenningen kostenlos und für auswärtige sowie kommerzielle Einrichtungen kostenpflichtig. 11. M edienpräsentationen können ausschließlich von öffentlichen nicht gewerblichen Erziehungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in der Stadt Villingen-Schwenningen bestellt werden. Der Service ist kostenlos. 12. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können keine Erwachsenenmedien entleihen. Ausnahmen sind für schulische und Bildungszwecke möglich. § 5 Behandlung der Medien, Haftung 1. D er Benutzer/die Benutzerin hat die entliehenen Medien mit größter Sorgfalt zu behandeln. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. 2. F ür verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien bzw. Medienteile hat derjenige, auf dessen Bibliotheksausweis sie entliehen worden sind, Ersatz in der Höhe der Wiederbeschaffungskosten zuzüglich der Bearbeitungskosten nach dem Gebührenverzeichnis zu leisten. Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek mit Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 1. Juli 2016 3. D er Benutzer/die Benutzerin hat den Zustand der ihm/ihr ausgehändigten Medien beim Empfang zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Bei der Benutzung festgestellte Mängel sind zu melden. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für BW in der Fassung vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) und § 13 des Kommunalabgabegesetzes für BW in der Fassung vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491, 492) sowie des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens ( Weiterbildungsförderungsgesetz) in der Fassung vom 1. Juli 2004 (GBI. Seite 469) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.04.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines Die Stadt Villingen-Schwenningen unterhält die Stadtbibliothek als öffentliche Einrichtung mit zwei Häusern, der Stadtbibliothek am Münster im Stadtbezirk Villingen und der Stadtbibliothek am Muslenplatz im Stadtbezirk Schwenningen. § 2 Benutzung 1. Die Stadtbibliothek kann von jedermann benutzt werden. 2. Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden ortsüblich bekannt gemacht. 3. In allen Bibliotheksräumen ist Ruhe zu bewahren. Das Mitbringen von Radios und ähnlichen Geräusche verursachenden Geräten ist nicht gestattet. Essen und Trinken – mit Ausnahme in dem hier vorgesehenen Raum – sowie Rauchen und das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet. 4. Zur Sicherung ihrer Bestände ist die Bibliothek berechtigt, die erforderlichen Kontrollmaßnahmen zu treffen. Sie ist insbesondere befugt, von jedem Benutzer/jeder Benutzerin den Personalausweis oder Bibliotheksausweis sowie den Inhalt mitgebrachter Aktenmappen und Handtaschen vorzeigen zu lassen. Für Wertsachen in den Taschen und für die Garderobe wird nicht gehaftet. 5. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Dem Bibliothekspersonal steht das Hausrecht zu. 6. V erstößt ein Benutzer/eine Benutzerin schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Satzung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann er/sie vorübergehend oder dauernd von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden. Der Bibliotheksausweis ist in diesem Fall zurückzugeben. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers/der Benutzerin bleiben nach dem Ausschluss bestehen. § 3 Anmeldung, Bibliotheksausweis 1. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass und die polizeiliche Anmeldebestätigung vorzulegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre ist das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. ach der Anmeldung erhält der Benutzer/die Benutzerin einen Bibliotheksausweis, der 2. N beim Entleihen vorzulegen ist. Dieser Ausweis ist Eigentum der Stadtbibliothek und ist nicht übertragbar. Der Benutzer/ die Benutzerin ist verpflichtet, den Verlust des Bibliotheksausweises sowie die Änderung seiner/ihrer Anschrift unverzüglich der Stadtbibliothek mitzuteilen. 3. W enn der Verlust des Bibliotheksausweises nicht gemeldet wird, haftet der Benutzer/die Benutzerin in jedem Fall für den durch Missbrauch entstandenen Schaden. § 4 Ausleihe 1. D ie Leihfrist beträgt 4 Wochen. Für Zeitschriften und im Einzelnen festzulegende audiovisuelle Medien (z.B. Musik-CDs etc.) gelten verkürzte Leihfristen. In Ausnahmefällen können die Leihfristen verändert werden. Eine vorzeitige Rückgabe ist möglich. ie Leihfrist kann bei den meisten Medien auf Antrag verlängert werden, sofern das Me2. D dium nicht bereits bestellt oder vorgemerkt ist. 3. Entliehene Medien sind innerhalb der Leihfrist zurück zu geben. 4. Die Zahl der Entleihungen wird von der Stadtbibliothek grundsätzlich begrenzt. 5. Es ist unzulässig, entliehene Medien weiter zu verleihen. 6. Solange ein Benutzer/eine Benutzerin der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt oder geschuldete Kosten (Gebühren und Auslagen) nicht entrichtet hat, werden an ihn/sie ab der zweiten Mahnstufe keine weiteren Medien ausgeliehen. 7. Ist ein gewünschtes Medium ausgeliehen, so kann es in der Regel vorbestellt werden. Medien, die im Bestand der Stadtbibliothek nicht vorhanden sind, können von eingetragenen Nutzern/Nutzerinnen der Stadtbibliothek auf der Grundlage und im Rahmen der deutschen Leihverkehrsordnung im auswärtigen Leihverkehr bestellt werden; entstehende Kosten sind zu ersetzen. 8. Die Bedingungen für die Entleihungen im auswärtigen Leihverkehr richten sich nach den Bestimmungen der entleihenden Bibliothek. 9. Studentinnen und Studenten und Hochschulangehörige, deren Hochschule an den §6 Gebühren 1. F ür die Benutzung der Stadtbibliothek wird gegen eine Gebühr gemäß dem Gebührenverzeichnis ein Bibliotheksausweis ausgestellt. 2. D as Entleihen der Medien kostet für Erwachsene jährlich eine Gebühr. Für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre, Hartz IV-Empfänger und gleichgestellte Personen mit amtlichem Nachweis entfällt die Jahresgebühr. Die Gebühren sind im Gebührenverzeichnis aufgelistet. 3. F ührungen für Schulklassen und andere Gruppen sind grundsätzlich kostenlos. 4. W erden die Medien nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Leihfrist zurückgegeben, so sind Versäumnisgebühren zu zahlen. Die Gebühren werden mit Ablauf der Leihfrist fällig. Sie sind zu zahlen, ohne dass eine schriftliche Mahnung vorherzugehen braucht. Mahnschreiben sind ebenfalls gebührenpflichtig. Bleiben die Mahnungen erfolglos, so werden die Medien, die angefallenen Gebühren und eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Reagiert der Benutzer/die Benutzerin auf die Rechnung nicht, so werden die ausgeliehenen Medien kostenpflichtig durch Boten abgeholt. 5. E ntstandene Kosten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Übrigen richten sich die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis. 6. D ie Gebührenschuld entsteht mit ihrer Anforderung; sie sind sofort zur Zahlung fällig. 7. In Ausnahmefällen kann auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichtet werden. 8. B ei Verlust von Fernleih-Medien sind die Forderungen der entliehenen Bibliothek zu erfüllen. §7 Inkrafttreten Die Satzung tritt in dieser Fassung am 1. Juli 2016 in Kraft. Villingen-Schwenningen, den 22.04.2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Villingen-Schwenningen Ausdrucke und Kopien Pro DIN A 4 Seite (schwarz-weiß) Pro DIN A 3 Seite (schwarz-weiß) Pro DIN A 4 Seite (farbig) Pro DIN A 3 Seite (farbig) 0,10 Euro 0,20 Euro 0,50 Euro 1,00 Euro Bibliotheksausweis Die Erstellung des Erstausweises ist kostenlos, für Ersatzausweise werden Gebühren erhoben: Erster Ersatzausweis für Erwachsene Erster Ersatzausweis für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren Zweiter und jeder weitere Ersatzausweis für Erwachsene Zweiter und jeder weitere Ersatzausweis für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren 3,00 Euro 2,00 Euro 6,00 Euro 4,00 Euro Entleihgebühren Jahresgebühr für Erwachsene16,00 Euro Jahresgebühr ermäßigt* 8,00 Euro Jahresgebühr kommerzielle Einrichtungen 60,00 Euro Jahresgebühr Tandemkarte24,00 Euro Jahresgebühr für Erwachsene mit Einzugsermächtigung 14,00 Euro Jahresgebühr Tandemkarte mit Einzugsermächtigung 20,00 Euro Drei-Monats-Schnupperkarte 5,00 Euro Medieneinzelgebühr (hierbei wird keine Jahresgebühr fällig) 1,50 Euro *Von den Jahresgebühren befreit sind Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, Hartz IVEmpfänger und gleichgestellte Personen sowie städt. Institutionen, Kindergärten und Schulen. Neubürger erhalten innerhalb der ersten drei Monate nach Wohnsitzanmeldung unter Vorlage der Anmeldebestätigung eine kostenlose 3-Monats-Schnupperkarte. Vormerkgebühren Pro Medium1,00 Euro Es werden keine Gebühren für Bestellungen im internen Leihverkehr erhoben Medienkisten Jahrespauschale für auswärtige Kindergärten und Schulen Jahrespauschale kommerz. Einrichtungen 10,00 Euro 25,00 Euro Seite 14 Amtliche Bekanntmachungen Versäumnisgebühren 1. angefangene Woche: Pauschalgebühr2,00 Euro 2. angefangene Woche: 2,00 Euro plus pro Medium 2,00 Euro 3. angefangene Woche: 2,00 Euro plus pro Medium 4,00 Euro 4. angefangene Woche: 2,00 Euro plus pro Medium 6,00 Euro Verwaltungsgebühr zusätzlich 25,00 Euro Jede Mahnstufe löst die vorhergehende ab. Verlust und Beschädigung EDV-Etikett3,00 Euro Beschädigung: CC, CD, DVD, Video 3,00 Euro Beschädigung einer Hülle2,00 Euro Beschädigung: Reparatur in der Stadtbibliothek 4,00 Euro Beschädigung: Reparaturauftrag Rechnungsbetrag Verlust oder irreparable Beschädigung Neupreis + 5 Euro Verlust eines Schlüssels Rechnungsbetrag Fernleihe Pro Fernleihbestellung für Erwachsene 3,50 Euro Ermäßigt*2,50 Euro Versäumnisgebühren bei Fernleihe 1. angefangene Woche: pro Medium 2. angefangene Woche: pro Medium (oder entsprechend den Vorgaben der gebenden Bibliothek) Verwaltungsgebühr zusätzlich 2,50 Euro 5,00 Euro 25,00 Euro Jede Mahnstufe löst die vorhergehende ab. *e rmäßigt sind Personen über 21 Jahren, die sich noch in Schul- oder Berufsausbildung oder Vollzeitstudium befinden sowie Arbeitslose und Schwerbehinderte. Änderung des einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplanes 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis' Stadtbezirk Villingen – Beginn des Verfahrens – Der einfache (nicht qualifizierte) Bebauungsplan 'Innenstadt Villingen' wurde mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 21.01.1995 rechtsverbindlich. Der Gemeinderat der Stadt VillingenSchwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 die 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist beschlossen. Die Bebauungsplanänderung führt die Bezeichnung 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis'. Das Plangebiet der zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanänderung liegt im Süden der Innenstadt von Villingen. Es wird von der 'Niederen Straße' im Osten, der 'Bertholdstraße' im Süden, der 'Warenburgstraße' im Westen und dem 'Romäusring' im Norden begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist im hier nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt: 9/2016 In seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen gemäß den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO-BW) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich der Bebauungsplanänderung 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis' im Stadtbezirk Villingen Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2016 gemäß den § 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. § 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung wird für Flurstücke und Flurstücksteile im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis' im Stadtbezirk Villingen (Gemarkung Villingen) eine Veränderungssperre angeordnet. § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre (1) D er räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke der Gemarkung Villingen: Flurstück: 434 (2) D er Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem Übersichtsplan vom 16.03.2016 (Anlage 1 zur Drucksache 0768), welcher Bestandteil der Satzung ist, hervor. § 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. 2. E rhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden. (2) W enn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegen stehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. § 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer (1) D iese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. (2) D ie Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt 2 Jahre. Diese Satzung ist unter Einhaltung der im Baugesetzbuch und der Landesbauordnung vorgeschriebenen Verfahren zur Aufstellung von Satzungen über örtliche Bauvorschriften nach dem Willen des Gemeinderates zustande gekommen. Der Inhalt der Satzung stimmt mit dem Inhalt des Satzungsbeschlusses überein. Villingen-Schwenningen, den 11.05.2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Übersichtsplan (Anlage 1 zur Drucksache 0768) vom 16.03.2016 über den Geltungsbereich der Veränderungssperre 'Innenstadt Villingen' im Bereich 'Amtsgericht Gefängnis'. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Amtsgerichts- und Gefängnisareals. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB werden von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 7. Juni 2016 bis einschließlich 22. Juni 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Abt. Planung, Zimmer 315 während der üblichen Dienststunden unterrichten. Während dieser Frist können Äußerungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Äußerungen sollen die volle Anschrift der Beteiligten erhalten. Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Die Satzung kann im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 313 während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Rechtsverbindlichkeit der Satzung gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn: 1. d ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind. 2. d er Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist. 9/2016 Amtliche Bekanntmachungen Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Über die fristgerechte Geltendmachung und das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche, die sich aus den Vorschriften der Satzung gründen, wird wie folgt hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Abs.1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Villingen-Schwenningen, Amt für Stadtentwicklung, Postfach 1260, 78002 VillingenSchwenningen beantragt. Die Satzung über die Veränderungssperre wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Villingen-Schwenningen, den 31. Mai 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung �� Impressum Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr. Jörg Röber Redaktion Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard, Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in VS durch die Deutsche Post AG Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen Online-Version des Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de Anzeige Seite 15 Die nächsten Sitzungstermine �22. Sitzung des Technischen Ausschusses Dienstag, 7. Juni, 17 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) �22. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses Mittwoch, 8. Juni, 17 Uhr Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stbz. Villingen) � Sitzung des Ortschaftsrates Tannheim Mittwoch, 8. Juni, 18 Uhr Rathaus Tannheim (Tannheimer Ring 2, Stbz. Tannheim) � Sitzung des Ortschaftsrates Marbach Donnerstag, 9. Juni, 19.30 Uhr Rathaus Marbach (Kirchdorfer Straße 2, Stbz. Marbach) �28. Sitzung des Gemeinderates Mittwoch, 15. Juni, 16 Uhr Neue Tonhalle (Bertholdstraße 7, Stbz. Villingen) Immer aktuell – die städtische Website villingen-schwenningen.de �� Bürgerservice �� Kultur und Bildung �� Tourismus und Freizeit �� Soziales �� Bauen und Verkehr Besuchen Sie uns bei facebook.com/StadtVS Folgen Sie uns auf Twitter twitter.com/stadt_vs Abitur nach 17 Uhr! Abendgymnasium Villingen-Schwenningen Jetzt anmelden für das Schuljahr 2016/17 ABENDGYMNASIUM Etappenziele – Realschulabschluss am Ende der Klasse 2 – Fachhochschulreife am Ende des Klasse 3 – Allgemeine Hochschulreife am Ende der Klasse 4 Aufnahmevoraussetzungen – vollendetes 18. Lebensjahr – mindestens Hauptschulabschluss – abgeschlossene Berufsausbildung (ersatzweise mindestens zweijährige Berufstätigkeit, Elternzeiten und öffentlich anerkannte Freiwilligendienste sind anrechenbar, Sonderregelungen sind möglich) Abendgymnasium VS im Amt für Schule, Bildung und Sport Gymnasium am Deutenberg, Staufenstraße 65 78056 Villingen-Schwenningen 07720/ 82-1272 oder 82-1274 [email protected] Weitere Informationen und das Anmeldeformular unter: www.agy-vs.de Gestaltung: Lody van Vlodrop; Illustration: Pascal Kaimer Wollen Sie aufsteigen, sich für Ihren Beruf höher qualifizieren oder ganz neue Wege gehen? Sind Sie leistungsbereit und begeisterungsfähig? Haben Sie abends Zeit, die Sie für sich selbst verwenden wollen?
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