LKA-RP: Hoher Schaden durch Betrug mit Fakeshops

LANDESKRIMINALAMT RHEINLAND-PFALZ
LKA-RP: Hoher Schaden durch Betrug mit
Fakeshops Landeskriminalamt und
Verbraucherzentrale informieren
30.05.2016 – 13:11
Mainz (ots) - Das Onlinegeschäft boomt. In der EU liegt der Anteil der 16 - bis
74-jährigen Käufer, die Waren oder Dienstleistungen f ür den privaten
Gebrauch im Internet bestellen, bei mittlerweile 53 Prozent (Stand: 2015,
Quelle: Eurostat). Das bedeutet, dass jeder Zweite mittlerweile im Internet
einkauft.
Damit Ihr Einkauf ohne böse Überraschung gelingt, gilt es gewisse Regeln
beim Onlinekauf zu beachten, um nicht auf unseriöse Anbieter und deren
Betrugsmaschen hereinzufallen, denn der Schaden ist immens. Betrug der
Schaden 2014 noch eine Million Euro, so stieg der Schaden im Jahr 2015 schon
auf 1,6 Millionen Euro (PKS Rheinland-Pfalz) an. Ein Beispiel für solche
Betrugsmaschen sind die sogenannten Fakeshops.
Bei Fakeshops handelt es sich um scheinbar existierende Onlineshops. Diese
locken Käufer mit vermeintlich günstigen Angeboten und versuchen durch
Vorkasse an das "schnelle Geld" zu kommen. Die nun bezahlte Ware wird den
Käufern jedoch nicht übersandt und sie bleiben auf dem Schaden sitzen.
Resultat: Geld weg, Ware weg!
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps für einen sicheren
Online-Einkauf:
- Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter
anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E -MailAdresse anzugeben (Impressum). - Prüfen Sie vor dem ersten Kauf den Ruf des
Unternehmens. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer helfen dabei,
doch auch diese sollte man kritisch lesen. - Wenn der Shop ein Gütesiegel
verwendet, können Sie durch einen Mausklick auf das Siegelemblem
überprüfen, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. - Nutzen Sie sichere
Zahlungsmethoden. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer
Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Zahlen Sie nie mit
Vorkasse! - Nehmen Sie sich Zeit für Ihren Onlinekauf. Seien Sie skeptisch,
wenn das Produkt viel günstiger angeboten wird als in anderen S hops.
Die Betreiber machen sich durch das Einstellen von Fakeshops insbesondere
des Warenbetrugs gemäß §263 Strafgesetzbuch strafbar. Wenn Sie auf einen
Fakeshop hereingefallen sind, erstatten Sie Strafanzeige bei der nächsten
Polizeidienststelle.
Erkundigen Sie sich umgehend bei Ihrem Geldinstitut, ob Sie den gezahlten
Kaufpreis zurückholen können.
Weitere Informationen zum sicheren Interneteinkauf finden Sie unter:
-
www.polizei-beratung.de
-
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de
Für weitere Hilfen und Fragen stehen Ihnen die Beratungsstellen in den
Polizeipräsidien sowie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale in
Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Das Landeskriminalamt RLP ist mit diesem Thema auf dem diesjährigen RLP Tag in Alzey sowie dem Landeselterntag in Bingen unterwegs. Darüber hinaus
klären das Landeskriminalamt RLP und die Verbraucherzentrale RLP mit
einem gemeinsamen Informationsstand auf dem Deutschen Präventionstag in
Magdeburg über Fakeshops auf und informieren alle Bürgerinnen und Bürger
über Tipps zum sicheren Onlinekauf.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: [email protected]
http://s.rlp.de/3U4