LANDESKRIMINALAMT RHEINLAND-PFALZ LKA-RP: Hoher Schaden durch Betrug mit Fakeshops Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale informieren 30.05.2016 – 13:11 Mainz (ots) - Das Onlinegeschäft boomt. In der EU liegt der Anteil der 16 - bis 74-jährigen Käufer, die Waren oder Dienstleistungen f ür den privaten Gebrauch im Internet bestellen, bei mittlerweile 53 Prozent (Stand: 2015, Quelle: Eurostat). Das bedeutet, dass jeder Zweite mittlerweile im Internet einkauft. Damit Ihr Einkauf ohne böse Überraschung gelingt, gilt es gewisse Regeln beim Onlinekauf zu beachten, um nicht auf unseriöse Anbieter und deren Betrugsmaschen hereinzufallen, denn der Schaden ist immens. Betrug der Schaden 2014 noch eine Million Euro, so stieg der Schaden im Jahr 2015 schon auf 1,6 Millionen Euro (PKS Rheinland-Pfalz) an. Ein Beispiel für solche Betrugsmaschen sind die sogenannten Fakeshops. Bei Fakeshops handelt es sich um scheinbar existierende Onlineshops. Diese locken Käufer mit vermeintlich günstigen Angeboten und versuchen durch Vorkasse an das "schnelle Geld" zu kommen. Die nun bezahlte Ware wird den Käufern jedoch nicht übersandt und sie bleiben auf dem Schaden sitzen. Resultat: Geld weg, Ware weg! Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps für einen sicheren Online-Einkauf: - Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E -MailAdresse anzugeben (Impressum). - Prüfen Sie vor dem ersten Kauf den Ruf des Unternehmens. Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer helfen dabei, doch auch diese sollte man kritisch lesen. - Wenn der Shop ein Gütesiegel verwendet, können Sie durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüfen, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. - Nutzen Sie sichere Zahlungsmethoden. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Zahlen Sie nie mit Vorkasse! - Nehmen Sie sich Zeit für Ihren Onlinekauf. Seien Sie skeptisch, wenn das Produkt viel günstiger angeboten wird als in anderen S hops. Die Betreiber machen sich durch das Einstellen von Fakeshops insbesondere des Warenbetrugs gemäß §263 Strafgesetzbuch strafbar. Wenn Sie auf einen Fakeshop hereingefallen sind, erstatten Sie Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Erkundigen Sie sich umgehend bei Ihrem Geldinstitut, ob Sie den gezahlten Kaufpreis zurückholen können. Weitere Informationen zum sicheren Interneteinkauf finden Sie unter: - www.polizei-beratung.de - http://www.verbraucherzentrale-rlp.de Für weitere Hilfen und Fragen stehen Ihnen die Beratungsstellen in den Polizeipräsidien sowie das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Das Landeskriminalamt RLP ist mit diesem Thema auf dem diesjährigen RLP Tag in Alzey sowie dem Landeselterntag in Bingen unterwegs. Darüber hinaus klären das Landeskriminalamt RLP und die Verbraucherzentrale RLP mit einem gemeinsamen Informationsstand auf dem Deutschen Präventionstag in Magdeburg über Fakeshops auf und informieren alle Bürgerinnen und Bürger über Tipps zum sicheren Onlinekauf. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Pressestelle Telefon: 06131-65-2009/-2053 Fax: 06131-65-2125 E-Mail: [email protected] http://s.rlp.de/3U4
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