Inhaltsverzeichnis - ETEX Holding GmbH

Verkehrssicherheit am Standort (STS)
Konzern-Richtlinie
Code: STD-011
Version: V01
Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 1 von 29
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung .......................................................................................................... 2
2. Anwendungsbereich .......................................................................................... 2
3. Definitionen ......................................................................................................... 3
4. Verantwortlichkeiten........................................................................................... 3
5. Kontrollhierarchie............................................................................................... 4
6. Umsetzungsverfahren ........................................................................................ 5
7. Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle ........................................................ 5
8. Allgemeine Anforderungen ................................................................................ 6
8.1. Bewertung des Arbeitsplatzes........................................................................ 6
8.2. Standortgestaltung und -anordnung ............................................................. 6
8.2.1. Standorteingang .......................................................................................... 6
8.2.2. Verkehrswege ............................................................................................... 7
8.2.3. Parken ........................................................................................................... 8
8.2.4. Geschwindigkeitsbegrenzungen ................................................................ 9
8.3. Standortfahrzeuge........................................................................................... 9
8.3.1. Erwerb von Arbeitsfahrzeugen (Kauf/Leasing oder Miete) ............................... 9
8.3.2. Fahrzeugwartung und Checks .................................................................. 11
8.4. Auswahl, Schulung und Autorisierung des Fahrzeugführers .................... 12
8.4.1. Auswahl des Fahrzeugführers .................................................................. 12
8.4.2. Schulung des Fahrzeugführers ................................................................. 13
8.4.3. Autorisierung des Fahrzeugführers.......................................................... 14
8.5. Inanspruchnahme von Vertragspartnern .................................................... 14
8.6. Monitoring und Supervision ......................................................................... 15
9.
Trennung von Fahrzeugen und Fußgängern .............................................. 15
9.1. Außenbereiche .............................................................................................. 15
9.2. Innenbereiche ................................................................................................ 16
10. Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern .................................. 17
10.1. Lieferungen und Abholungen ................................................................... 18
10.2. Produktentfernung vom Fertigungsband / Verpackungsbereiche ......... 18
10.3. Lagerhallen / Lagerräume .......................................................................... 19
10.4. Bereiche mit Rohstofflagerbeständen ........................................................ 19
10.4.1. Verfahren auf Lagerhalden. ....................................................................... 20
10.5. Außenlagerbereiche für Endprodukte ........................................................ 21
10.5.1. Sicherheit in offenen Lagerbereichen ...................................................... 22
10.6. Be- und Entladebereiche .............................................................................. 22
10.6.1. Fahrzeugbeschränkungen ......................................................................... 23
10.7. Gebrauch von Fahrrädern ......................................................................... 23
ANHANG 1 – RICHTLINIEN FÜR STAPLERFÜHRER ............................................. 25
ANHANG 2 – VERKEHRSSICHERHEITSREGELN AM STANDORT ...................... 26
ANHANG 3 – GABELSTAPLER CHECKLISTE ....................................................... 28
Verkehrssicherheit am Standort (STS)
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Anmerkung:
Wie bei allen Etex-Konzern-Richtlinien setzt dieser Standard die Mindestanforderungen für
Verkehrssicherheit an den Standorten in allen Unternehmen der Etex fest. Wenn ein Unternehmen
einen höheren Standard umsetzen möchte, liegt dies in dessen eigenem Ermessen. Die örtlichen
Rechtsvorschriften müssen stets eingehalten werden.
Diese Richtlinie ist nicht für Minengelände und Steinbrüche ausgelegt. Es wird eine separate
Richtlinie erstellt, um die bestimmten Arbeitsschutzaspekte für solche Standorte abzudecken.
1.
Einführung
Es gibt viele Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, von denen eine das Zusammenspiel zwischen Personen
und mobilen Gerätschaften darstellt. Von 5.500 Todesfällen, die es jährlich in der EU gibt, wird ein
Drittel durch Transportmittel verursacht. Diese Unfälle betreffen üblicherweise Personen, die von sich
bewegenden Fahrzeugen beim Wenden oder Rückwärtsfahren erfasst oder überfahren werden, von
Fahrzeugen stürzen, oder durch von Fahrzeugen fallenden Gegenständen oder umkippenden
Fahrzeugen erfasst werden. Solche Unfälle sind vermeidbar und die Erstellung dieser Richtlinie
erfolgte mit der Intention, solche Unfälle, die in Etex-Unternehmen vorkommen, zu vermeiden. Um
Transportrisiken am Arbeitsplatz wirksam zu kontrollieren, müssen sowohl das Fahrzeug, als auch der
Fahrer und das Arbeitsumfeld angemessen organisiert werden.
Es ist klar, dass nicht alle Unternehmen in der Lage sein werden, alle Aspekte dieser Richtlinie
umzusetzen. Einige Unternehmensstandorte sind sehr klein und werden die Herausforderung haben,
verschiedene Fahrzeuge zu trennen und Personen und Fahrzeuge überall am Standort zu trennen.
Einige Standorte sind sehr alt und durch die bestehende Standortgestaltung gefährdet. Dennoch sind
alle Unternehmen dazu angehalten, eine Risikobewertung ihrer Örtlichkeiten vorzunehmen und so viel
Abtrennung, wie unter den gegebenen Betriebsumständen möglich ist, vorzunehmen. Wo eine
physikalische Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen nicht möglich ist, müssen andere
Maßnahmen - sowohl technischer als auch prozessorientierter Art - ergriffen werden, um das
Verletzungsrisiko von Fußgängern zu verringern.
Die Bestimmungen für sichere Fahrzeuge und sichere Fahrzeugführer sind jederzeit zu befolgen.
2. Anwendungsbereich
Diese Etex-Richtlinie beschreibt das umzusetzende Verfahren, sowie die einzuführenden Regelungen
und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, so dass die Unfallwahrscheinlichkeit zwischen mobilen
Gerätschaften und Personen verringert wird.
Die Umsetzung dieser Richtlinie ist verpflichtend und gilt:
Für :





Angestellte der Etex (einschließlich Zeitarbeitskräften, Auszubildenden,…)
Mitarbeiter eines für Etex tätigen Vertragspartners
Besucher
Transporteure
Lieferanten
Wo:
 An allen Standorten der Etex
 An allen Standorten, an denen die Etex entweder Mehrheitsaktionär oder
geschäftsführender Teilhaber ist
Diese Richtlinie ist nicht gültig für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen im Einsatz sind.
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3. Definitionen
Beförderung am Arbeitsplatz/an der Arbeitsstätte: Bezieht sich auf jedes Fahrzeug oder Teil
mobiler Gerätschaften, das von einem Arbeitgeber, Mitarbeiter, Selbständigen, Vertragspartner oder
Besucher an der Arbeitsstätte/am Arbeitsplatz genutzt wird.
Mobile Gerätschaft; Bezieht sich auf alle Formen angetriebener Fahrzeuge, egal ob motorisiert oder
nicht, einschließlich Fahrrädern. In dieser Richtlinie hat der Begriff “mobile Gerätschaft” die gleiche
Bedeutung wie “Verkehr”.
4. Verantwortlichkeiten
Die folgende Tabelle stellt die Personenverantwortlichkeiten auf verschiedenen Ebenen der
Organisation bezüglich dieser Richtlinie dar.
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5. Kontrollhierarchie
Wie bei allen EHS-Richtlinien ist die Vorgehensweise bei der Implementierung dieser Richtlinie die
Umsetzung der folgenden Kontrollhierarchie. Es muss immer zuerst der Versuch erfolgen, die
Gefahrenquelle zu beseitigen und Risiken für die Beteiligten zu verhindern.
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6. Umsetzungsverfahren
Jedes Standort-Management Team ist für die Umsetzung dieser Richtlinie in Übereinstimmung mit
folgendem Verfahren verantwortlich:
• Durchführung einer standortspezifischen Verkehrs-Risikobewertung sowohl
für interne als auch für externe Bereiche.
• Ermittlung aller gegenwärtigen und potenziellen Interaktionspunkte
•
•
zwischen mobilen Gerätschaften und Fußgängern – Häufigkeit, Anzahl der
Personen, usw.
Ermittlung aller Gefahrenquellen und Bewertung der Risiken für jeden
ermittelten Ort.
Ermittlung der zur Risikoverringerung/zum Risikomanagement benötigten
Kontrollmaßnahmen.
• Entwicklung
•
eines standortspezifischen Verkehrsleitplans für den
entsprechenden Standort und Ermittlung bevorzugter Verkehrsrouten;
Aufteilung
des
Verkehrs;
Beschilderungsanforderung;
benötigte
Straßenarbeiten/Verbesserungen; Trennung von Fußgängern von mobilen
Gerätschaften.
Abgrenzung von Fußgängerwegen, Kreuzungspunkten, usw.
• Vorbereitung eines Managementplans, um diese Aspekte zu adressieren.
• Überprüfung des Plans mit zuständigen Projektbeteiligten.
• Dokumentierung und Umsetzung eines standortspezifischen Verfahrens.
• Führen Sie Schulungen für Fahrzeugführer, Fußgänger, Vertragspartner,
Besucher, usw. durch.
• Überprüfen der Effektivität der Verfahren und nach Bedarf Modifizieren, um
die Einhaltung dieser Richtlinie zu gewährleisten.
7. Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle
Eine jährliche Überprüfung der Risikobewertung und des standortspezifischen Verfahrens sind
notwendig, um die Effektivität nach Veränderungen beurteilen zu können. Dies schließt folgendes ein:
Werksänderungen, organisatorische Veränderungen, neue Gesetze und Bestimmungen, HSMS
Audit Assessment-Ergebnisse und Empfehlungen, Vorfälle und Überarbeitung des Standards,
falls zutreffend.
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8. Allgemeine Anforderungen
8.1. Bewertung des Arbeitsplatzes
Um alle potenziellen Interaktionspunkte zwischen Personen und mobilen Gerätschaften zu ermitteln,
sowie auch das auftretende Verletzungsrisiko zu bestimmen, muss der Arbeitsplatz bewertet werden.
Es sind vier unterschiedliche Elemente zu bewerten:
•
•
•
•
Standortgestaltung/-anordnung
Fahrzeuge am Standort
Fahrzeugführer des Standortes
Fußgänger
Zu berücksichtigen sind folgende Dinge:
Arbeitsaktivitäten – Fußgängerrouten
Verkehrsart
Verkehrsaufkommen
Verkehrswege
Fahrzeuge, die innerhalb von Gebäuden zum Einsatz kommen, müssen auch berücksichtigt werden.
Dies schließt Gabelstapler, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Fahrräder, usw. ein.
Um Genauigkeit und Wirksamkeit sicherzustellen, sollte die Bewertung über einen ausreichend langen
Zeitraum ausgeführt werden, um alle Variationen von Verkehrstypen und Verkehrsaufkommen
abzudecken, die vorkommen könnten.
8.2. Standortgestaltung und -anordnung
8.2.1. Werkseingang/Eingang des Standortes
Der Werkseingang sollte gut beschildert sein, um Fahrzeugführer zu informieren, wohin sie sich bei
Befahren des Standortes wenden müssen. Z.B. Richtung, Geschwindigkeit, usw.
Für Fußgänger sollte es einen separaten, gesicherten Eingang abseits von motorisierten Fahrzeugen
geben.
Mitarbeiterparkplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder sollten vorhanden sein. Ähnliche
Regelungen sollten für Besucher getroffen werden, obwohl eine Anlage sowohl für Mitarbeiter als auch
für Gäste dienen kann.
Alle Fahrzeuge sollten rückwärts in den Parkbuchten eingeparkt werden.
Wo möglich, sollte der Mitarbeiter- und Besucherverkehr einen eigenen Eingang/eine eigene Zufahrt
zum Standort/Werk zusätzlich zur Zufahrt für Schwerlastfahrzeuge haben.
Sollte sich der Arbeitsplatz an einem mehrfach genutzten Standort befinden, muss gemeinsam mit dem
Eigentümer oder anderen Standortnutzern ein Plan entworfen werden, um die Bestimmungen dieser
Richtlinie zu erfüllen.
Stellen Sie sicher, dass Fahrzeugführer aller Fahrzeuge angemessene Sicht haben, um beim
Betreten/Befahren des Standortes/Werks Gefahrenquellen zu erkennen.
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Stellen Sie sicher, dass Equipment, das von Fahrzeugführern bedient werden muss, wie
Zufahrtsschranken, für eine sichere Nutzung von - wo notwendig - sowohl Pkws als auch Lkw’s
konzipiert wird.
Stellen Sie sicher, dass Tore oder Schranken in geöffnetem Zustand angemessen gesichert sind.
Fußgänger sollten den Standort/das Werk an Kontrollpunkten/überwachten Stellen, so wie durch
Schranken oder Tore betreten.
Schließen Sie für Fahrzeuge die Notwendigkeit aus, am Eingang wenden oder zurücksetzen zu
müssen.
8.2.2. Verkehrswege
Idealerweise sollte leichter Verkehr von Schwergutfahrzeugen getrennt werden. Dort, wo möglich, sollte
Mitarbeiter- und Besucherverkehr am Eingangsbereich zum Standort in eine andere Richtung als
Schwergutfahrzeuge geleitet werden.
Verkehrswege am Standort sollten:
•
•
•
•
•
•
•
gut beschildert sein
aus geeignetem Material für die Verkehrsart und das Verkehrsaufkommen erbaut sein.
mit angemessenen Grenzmarkierungen versehen sein
angemessen drainiert sein.
gut beleuchtet sein.
frei von Hindernissen sein.
Beschilderungen müssen in zweckmäßiger Höhe angebracht und so beschaffen sein, dass sie
von allen Fahrzeugführern verstanden werden können.
Einbahnsysteme sollten dort wo möglich eingeführt werden, vor allem in Be- und Entladezonen/bereichen.
Für Verkehrswege sollte vermieden werden:









nahe an gefährlichen Ladebereichen vorbeizuführen.
an von Fußgängern genutzten Eingängen und Zugängen vorbeizuführen.
Scharfe Kurven und tote Winkel
Wendemanöver
Steilhänge
Eingeschränkte Durchfahrtshöhe und -breite
Hindernisse
Parkmöglichkeiten
Ladebereiche und Bereiche zur Ladungssicherung.
Dort, wo scharfe Kurven und tote Winkel nicht vermieden werden können, müssen, um die Sicht zu
verbessern, Spiegel angebracht werden.
Dort, wo der Platz Wendepunkte nicht zulässt, sollte die Nutzung von Drehplatten als Alternative in
Erwägung gezogen werden, um Wendemanöver zu vermeiden.
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8.2.3.Parken
Bedarfsgerechte und sichere Parkmöglichkeiten müssen für alle Fahrzeugtypen zur Verfügung stehen.
Parkmöglichkeiten für Arbeitsfahrzeuge sollten getrennt von Parkmöglichkeiten für private Fahrzeuge,
Motorräder und Fahrräder sein.
Parkbereiche sollten deutlich beschildert sein und das Parken in diesen festgelegten Bereichen sollte
durchgesetzt werden, um so das Unfallrisiko, das mit freiem/unkontrolliertem Parken einhergeht,
auszuschließen.
Fahrzeugführer, die ihre geparkten Fahrzeuge verlassen, sollten keine gefährlichen Bereiche oder
vielbefahrene Wege überqueren müssen. Physikalische Barrieren so wie Poller oder Geländer sollten
aufgestellt werden, da diese verhindern, dass Fahrzeuge Fußgängerwege befahren.
Festgelegte Parkplätze sollten:
•
•
•
•
•
•
•
•
klar beschildert sein
keine Verkehrswege behindern
gewährleisten, dass Fußgänger und Fahrzeuge dort sicher sind.
Fahrzeugführern und Fußgängern klare Sicht ermöglichen
fest, eben und gut drainiert sein.
Angemessen beleuchtet sein.
So nahe wie möglich bei dem Ort liegen, zu dem Fußgänger sich nach Verlassen ihres
Fahrzeuges wenden müssen.
Auf festem Grund gelegen sein, um sicheres Be- und Entladen sicherzustellen.
Das Fahren durch Parkbereiche/über Parkplätze sollte, wenn möglich, für größere Fahrzeuge
ausgelegt sein, um die Notwendigkeit zu wenden, auszuschließen. Dort, wo dies nicht
möglich ist, sollten solche Fahrzeuge angehalten werden, in den Parkbuchten zu wenden,
die so gelegen sind, um eine Behinderung auf Verkehrswegen auszuschließen.
Sicheres Parken
Alle Fahrzeugführer müssen auf die Notwendigkeit des sicheren Parkens auf dem Firmengelände
hingewiesen werden und folgende Regeln müssen eingehalten werden:
Das Rückwärts-Einparken der Fahrzeuge sollte verpflichtend sein.
Das Rückwärtsfahren von Lkws ist außer beim Einparken verboten.
Schlüssel sollten niemals in einem auf dem Arbeitsgelände geparkten, unbeaufsichtigten Fahrzeug
zurückgelassen werden. Dies gilt für Gabelstapler, Lkws, Ladeschaufeln und alle anderen mechanisch
angetriebenen Fahrzeuge. Während der Be- und Entladung muss der Schlüssel gesichert werden und
sich unter Aufsicht der Ladeabteilung befinden.
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8.2.4. Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die Kontrolle der Fahrtgeschwindigkeit auf dem Standortgelände/Werksgelände ist unerlässlich für
Risikoverminderung und Unfallvermeidung.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Standorte festzulegen.
Diese muss gut ausgeschildert sein. Dennoch wird das Festlegen der Begrenzung nicht garantieren,
dass Fahrzeugführer diese befolgen. Somit werden Maßnahmen zur Erreichung der Regeleinhaltung
notwendig sein.
Beim Festlegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung sollte Folgendes bedacht werden: Die Begrenzung
sollte
•
•
•
•
•
der Fahrzeuggröße und dem Fahrzeugtyp, für den sie gilt, angemessen sein
die Art der Ladung, die transportiert wird, berücksichtigen
den Straßenbelag und die Standortanordnung berücksichtigen
angemessen durchgesetzt werden
in angemessenen Abständen klar ausgeschildert sein.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung könnten notwendig sein, um die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten.
Solche verkehrsberuhigenden Maßnahmen können sein:
• Bodenschwellen (oder Puffer)
• verengte Straßen
• Fahrbahnschwellen
Bei Nutzung von Bodenschwellen müssen diese so konzipiert sein, dass Fahrzeuge sicher
darüberfahren können. Gabelstapler können keine Bodenschwellen überfahren, und - wo notwendig –
muss eine Überbrückung zur Verfügung stehen.
Angemessene Beschilderung muss gegeben sein, um Fahrzeugführer auf die bevorstehende Rampe
hinzuweisen. Auch sollten die Rampen farbig gestaltet sein, um sie gut sichtbar zu machen.
8.3. Standortfahrzeuge
Es gibt eine große Anzahl von Fahrzeugtypen, die ständig an Unternehmensstandorten der Etex
eingesetzt werden. Darum ist es nicht möglich, für jeden Fahrzeugtyp auf spezifische Details
einzugehen. Die folgenden allgemeinen Anforderungen sind das Mindestmaß dessen, was erreicht
werden muss.
8.3.1. Erwerb von Arbeitsfahrzeugen (Kauf/Leasing oder Miete)
Vor dem Erwerb eines Arbeitsfahrzeuges für Ihre Arbeitstätigkeiten ist es unerlässlich zu analysieren,
welche Anforderungen notwendig sind, um zu gewährleisten, dass das Fahrzeug oder mobile
Arbeitsgerät den Arbeitsanforderungen genügt und für den Arbeitsplatz/die Arbeitsstätte und den
Fahrzeugführer geeignet ist.
Der leichteste Weg, dies zu tun, ist, eine Beschreibung für Ihr Arbeitsfahrzeug anzufertigen. Das
Fahrzeug und mobile Arbeitsgerät müssen dem richtigen Typ und der richtigen Größe für die Arbeiten
und den Arbeitsplatz entsprechen. Beratschlagen Sie sich vor der Auswahl, dem Erwerb oder der
Beurteilung jedes Arbeitsfahrzeugs mit Mitarbeitern, vor allem mit Fahrzeugführern und Bedienern.
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Erwerb von Fahrzeugen
Beim Erwerb von Arbeitstransportfahrzeugen (einschließlich vorübergehend gemieteten Fahrzeugen)
müssen folgende Punkte eingehalten werden, da ein Versäumnis sich als sehr kostenintensiv erweist,
wenn Anpassungen und Umbauten zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden müssen.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Fahrzeuge müssen über bestmögliche Sicherheitsausstattung verfügen.
Das Fahrzeug muss über eine geeignete Sitzfläche verfügen, die sicher und komfortabel für den
Fahrzeugführer ist.
Es muss sichere Zugangsmöglichkeit zum und Ausstiegsmöglichkeit vom Führerhaus und
anderen Fahrzeugteilen geben, die zugänglich sein müssen.
Gefährliche Teile wie freiliegende Auspuffrohre, Kettenantriebe, Zapfwellen (PTO’s) müssen
angemessen gesichert sein.
Fahrzeugführer müssen ihr Fahrzeug gut überblicken können. Wenn die Sicht eingeschränkt ist,
müssen Extra-Sichthilfen spezifiziert werden, sofern diese kein Standardbestandteil des
Fahrzeugs sind, z.B. Spiegel, Kameras oder andere Sichthilfen.
Gegebenenfalls Falling Object Protection Systems (FOPS) (Schutzaufbau von Fahrerkabinen
gegen herabfallende Gegenstände) und Roll Over Protection Systems (ROPS-Bügel).
Die Fahrzeugzusatzeinrichtungen/-geräte müssen für die Tätigkeit geeignet und mit dem
Fahrzeug kompatibel sein.
Das Fahrzeug muss für die vorhersehbaren Arbeitsbedingungen stabil genug sein.
Angemessene Standard-Sicherheitsausstattung sowie Hupen, Lichter (einschließlich
Rücklichter) und Sicherheitsgurte müssen wie erforderlich vorhanden sein.
Die Steuerungs- und Bremssysteme müssen effektiv und geeignet sein.
Die Fahrzeugkontrollen müssen ausreichend/zufriedenstellend sein, so dass das Fahrzeug
schnell und sicher ausgeschaltet werden kann und dass es nicht versehentlich gestartet werden
kann.
Ausreichender Fahrerschutz muss gegen schlechtes Wetter, Kälte, Lärm, Staub, Abgase und
Erschütterungen gegeben sein.
Das Fahrzeug muss in der Lage sein, das volle Gewicht und die volle Größe jeglicher Ladung
tragen zu können, die es transportieren soll. Es muss auch ausreichender Fahrerschutz gegen
mögliche verrutschende Ladung gegeben sein.
Das Fahrzeug muss über angemessene
ordnungsgemäß gesichert werden kann.
Ankerpunkte
verfügen,
so
dass
Ladung
Folgendes ist zu beachten:
•
•
•
•
•
Warn-Sicherheitsgurte, die die Einhaltung der Nutzung unterstützen, sind erbeten.
Das Fahrzeug sollte über eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer verfügen.
Alarmsysteme, die ertönen, wenn der Fahrzeugführer versucht, das Fahrzeug zu verlassen,
ohne die Handbremse angezogen zu haben.
Einige Fahrzeuge sind für bestimmte Arbeitssituationen nicht geeignet, etwa gas- oder
benzinbetriebene Gabelstapler sind ungeeignet für den Gebrauch in engen oder entflammbaren
Bereichen. Dieselbetriebene Gabelstapler sollten nur innerhalb von Gebäuden genutzt werden,
wenn sie mit einem Partikelfänger ausgestattet sind.
Helle, auffällige Farben und Markierungen, die sicherstellen, dass das Fahrzeug auffällt und bei
schlechten Sichtbedingungen oder aus der Entfernung gesehen werden kann.
HINWEIS: Etex kann eine Standardbeschreibung für einige ArbeitsfahrzeugTypen herausgeben. Dort, wo eine solche Beschreibung herausgegeben wird,
hat diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser Richtlinie.
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8.3.2. Fahrzeugwartung und Checks
Um Sicherzustellen, dass das Fahrzeug lange betriebssicher ist, ist eine regelmäßige
Fahrzeugwartung notwendig. Dies verlängert auch die Lebensdauer des Fahrzeugs. Der Umfang der
Wartung unterscheidet sich bei jedem Fahrzeug, aber ein Minimum sollte grundlegende
Sicherheitschecks und geplante Präventivwartung beinhalten. Geplante Präventivwartungen
vermeiden Unfälle und Verzögerungen aufgrund von mechanischen Ausfällen, vermindern die
Reparaturausfallzeit und verhindern auch überhöhten Verschleiß und Schäden.
Fahrzeugführer müssen die folgenden grundlegenden Sicherheitschecks vor Nutzung ihres Fahrzeugs
durchführen:
• Bereifung
• Windschutzscheiben-Wischer / Wäscher
• Lichter
• Spiegel
• Hupe/Horn
• Anzeigenlichter und Warnmelder
• Wasser- und Ölstand
• Ketten und Gabeln
Eine einfache Checkliste, die durch die Checks führt, muss ausgearbeitet werden. Ein Beispiel einer
solchen Checkliste ist als Anhang 3 beigefügt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die
Fahrzeugführer ausreichende Unterweisung, Informationen und Schulung erhalten, um solche Checks
durchführen zu können.
Zusatzgeräte des Fahrzeugs müssen regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrolliert werden.
Schutzeinrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen und Bedienelemente müssen gewartet werden.
Entsprechende Verfahren müssen vorhanden sein, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge
saubergehalten werden, um dem Fahrzeugführer gute Sicht zu garantieren und auch, um das
Erkennen von verlorenen, verschlissenen oder defekten Teilen zu erleichtern. Die Sicht sollte nicht
durch unangemessen platzierte Anhänger oder Aufkleber auf den Scheiben behindert werden.
Sorgfältige Kontrollen, die durch eine kompetente, unabhängige Person durchgeführt werden, sind für
bestimmte Fahrzeugtypen und Arbeitsmittel in den meisten Ländern rechtlich vorgeschrieben.
Diese Kontrollen müssen wie von den örtlichen Bestimmungen vorgeschrieben ausgeführt werden
und müssen in jedem Fall mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden. Fahrzeugzusatzgeräte
müssen bei diesen Kontrollen mit einbezogen werden.
Diese Untersuchungen/Kontrollen werden häufig von Landesämtern oder Versicherungsunternehmen
ausgeführt und sind deutlich umfangreicher, als die regelmäßigen internen Checks.
Regelmäßige Präventivwartung in Übereinstimmung mit den Herstellerempfehlungen muss in
festgelegten Intervallen geplant und ausgeführt werden.
Alle Reparaturen, Umbauten, Wartungen oder Services müssen von einer kompetenten Person oder
durch ein kompetentes Unternehmen ausgeführt werden.
Wartungs- und Serviceaufzeichnungen müssen für alle Arbeitsfahrzeuge aufbewahrt werden.
Sicherheit bei der Wartung
Geeignete sichere Arbeitssysteme müssen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass angemessene
Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn die Fahrzeugwartung durchgeführt wird.
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Die Arbeitssysteme müssen sicherstellen, dass die Arbeitsmethode des Wartungsunternehmens
sicher ist, um zu gewährleisten, dass z.B. das Fahrzeug nicht wegrollen kann oder dass das Fahrzeug
oder hochgestellte Teile nicht auseinanderfallen.
Jede Fahrzeugwartung, Batteriewechsel eingeschlossen, darf nur in einem festgelegten Bereich, zu
dem der Zugang eingeschränkt ist, durchgeführt werden.
Eine sorgfältige Risikobewertung muss stattfinden, bevor eine solche Arbeit ausgeführt wird.
Stellen Sie sicher, dass sichere Arbeitssysteme bei Arbeiten am Fahrzeug gegeben sind. Mit
eingeschlossen sind dabei das Einparken, Betanken und Batteriewechsel. Wenn Fahrzeuge abgestellt
oder unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Schlüssel
nicht in den Fahrzeugen zurückgelassen werden.
Die Einführung eines Kontrollsystems für Schlüssel ist Pflicht, um sicherzustellen, dass der
Zugang zu den Schlüsseln nur auf autorisierte Nutzer beschränkt und kontrolliert ist.
Auswahl, Schulung und Autorisierung von Fahrzeugführern
Bei der Auswahl von Transportfahrzeugführern am Arbeitsplatz müssen Sie sicherstellen, dass diese
•
•
Die Kompetenz aufweisen, die Arbeit auszuführen und
Über die notwendigen Informationen, Unterweisungen, Schulungen und Aufsicht verfügen.
8.4.1. Auswahl Fahrzeugführer
Die Auswahl des Fahrzeugführers ist sehr wichtig und es ist ebenso wichtig, dass die Fitness und die
Fähigkeiten des Fahrzeugführers den entsprechenden Fahrzeuganforderungen und Aufgaben
entsprechen.
Bei der Auswahl eines Fahrzeugführers muss Folgendes berücksichtigt werden:
Auswahl von Mitarbeitern die:
•
•
die richtige Sicherheitseinstellung zur Arbeit haben
die Fähigkeit besitzen, die Arbeit kompetent durchzuführen
Die Auswahl muss eine Beurteilung von:
• Alter,
•
•
•
•
•
•
•
Erfahrung,
Fahrtennachweis,
Reife,
Einstellung,
Physischer Fitness,
Sehkraft und Gehör,
geistiger Fähigkeiten sein.
Die richtige Person für diese Arbeit gefunden zu haben, vermindert das Unfallrisiko und mit
Bereitstellung der notwendigen Schulungen werden diese Risiken noch weiter gesenkt.
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8.4.2. Schulung für Fahrzeugführer
Für Mitarbeiter müssen unter den folgenden Umständen Schulungen zur Verfügung gestellt werden:
•
•
•
•
•
Bei der Einstellung;
Bei der Versetzung eines Mitarbeiters;
Bei einem Mitarbeiter zugeordneten Tätigkeitswechsel;
Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel. Mit eingeschlossen sind neue Zubehörteile für den
Lkw, Arbeitssysteme oder Veränderungen bei bestehenden Systemen oder bestehendem
Equipment.
Bei Einführung neuer Technologie
Der Fahrzeugführer muss sowohl geschult als auch befähigt sein, das betriebene Fahrzeug zu
führen.
Die Schulung muss praktischer Natur und aufgabenbezogen sein.
Eine allgemeine/exemplarische Schulung wird den Fahrzeugführer nicht mit den nötigen
Fertigkeiten ausstatten, und die jobspezifischen Bestandteile sicher auszuführen.
Neue Mitarbeiter
Für neue Mitarbeiter muss eine Schulung zur Einarbeitung angeboten werden, die Folgendes
umfassen sollte:
•
•
•
Informationen über den Aufbau/die Pläne der Verkehrswege
Wer autorisiert ist, ein Fahrzeug zu führen
Informationen über bestimmte Gefahren. (basierend auf jobspezifischen Risikobewertungen)
Bieten Sie On-The-Job Training an sowie Informationen über
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Richtlinien am Arbeitsplatz
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Verfahrensweisen zum Parken
Sichere Fahrpraktiken
Grundlegende Sicherheitschecks
Ordnungsgemäße Nutzung von Sicherheitsfunktionen
Wie Schäden/Mängel zu berichten sind
Wie Ladungen auf sichere Art gesichert werden
Wie Fahrzeuge auf sichere Art betreten und verlassen werden
Wie Unfälle zu berichten sind und Beinaheunfälle behandelt werden müssen
Überprüfen Sie die Schulung des Fahrzeugführers in regelmäßigen Intervallen und stellen Sie
gegebenenfalls ein Auffrischungstraining zur Verfügung, um die Kompetenzen des Fahrzeugführers
sicherzustellen.
Zusatz- oder Auffrischungsschulung:
• Wenn es einen Fehler in den Fahrsicherheitsrichtlinien gab.
• Wenn es technische Änderungen am Fahrzeug gab.
• In Intervallen, die durch die lokale Gesetzgebung/Bestimmung/Erfolgsmethode festgelegt
wurden.
• Alle drei Jahre
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Schulungsunterlagen
Unterlagen aller Schulungen, inklusive Unterlagen von Auffrischungsschulungen müssen aufbewahrt
werden.
Die Unterlagen sollten Fahrzeugdetails enthalten, für dessen Bedienung der Mitarbeiter zuständig ist.
Ebenso sollten die Unterlagen die Geltungsdauer der aktuellen Fahrerlaubnis aufführen.
8.4.3. Autorisierung des Fahrzeugführers
Die Nutzung einer Bevollmächtigung des Fahrzeugführers oder eines Lizenzsystems sind notwendig
um sicherzustellen, dass nur diejenigen, die auch dazu autorisiert sind, ein bestimmtes Fahrzeug
bedienen können.
Es muss ein Zentralregister geben, das vorhält, welche Personen an der Arbeitsstätte befähigt sind,
welches Fahrzeug zu bedienen. Dies wird hilfreich bei der Zuteilung von Aufgaben sein und dabei, die
Übersicht über die Fähigkeiten des Fahrzeugführers zu behalten.
Das Register muss detailliert dargestellt sein und genau festgelegt sein, welche Person für die
Bedienung welches Fahrzeugs autorisiert ist. Beispiel: Der für einen Gabelstapler mit einer Kapazität
von 3t geschulten Fahrzeugführer kann nicht automatisch einen Gabelstapler mit einer Kapazität von 7t
bedienen.
Das Register muss aktualisiert werden und kann die Grundlage für die Ermittlung von Schwachstellen
bei Schulungen darstellen sowie auch für die Ermittlung von Schulungsbedarf.
8.5. Inanspruchnahme von Vertragspartnern
Wenn Vertragspartner in Anspruch genommen werden, um Beförderungsvorgänge an der Arbeitsstätte
Ihres Geländes auszuführen, stellen Sie sicher, dass diese über die nötige Kompetenz verfügen und
über einen Fahrsicherheitsnachweis verfügen.
Sie müssen:
•
Den Arbeitsschutznachweis des Vertragspartners eingehend begutachten.
•
Vorher relevante Sicherheitsdokumentation so wie ein Statement zur Verfahrensweise, der
Sicherheit und der Schulungsaufzeichnungen einfordern, so dass diese Dokumente eingehend
geprüft werden können, bevor Verträge unterzeichnet werden.
•
Unternehmensrichtlinien für die Sicherheitsfunktionen eines Fahrzeugs, so wie Spiegel,
Kameras, Sicherheitsgurte, usw. festlegen.
•
Richtlinien festlegen für Wartung, Fahrertraining und Fahrererfahrung.
•
Sicherstellen, dass gute Kommunikationssysteme vorhanden sind.
•
Den Vertragspartner regelmäßig überprüfen und treffen, um dessen Leistung sowie evtl.
Beschwerden oder andere Probleme zu besprechen, die sich ergeben haben.
•
Vertragspartner
mit
Kopien
von
Werksordnung,
Karten,
Wegbeschreibungen,
Gefahreninformationen und PSA-Bestimmungen vor deren Ankunft am Standort versorgen.
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8.6.
Monitoring und Supervision
Ausreichendes Monitoring und Supervision müssen vorhanden sein, um sicherzustellen, dass alle
Fahrzeugführer die Sicherheitsbestimmungen einhalten, ausreichende Checks an ihren Fahrzeugen
durchführen, das Fahrzeug sauber und ordentlich halten und es nach der Richtlinie bedienen, gemäß
der sie geschult wurden.
Supervisoren müssen mit den Details der Bedienung der unter ihrer Aufsicht stehenden Fahrzeuge
vertraut sein, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufsichtspflichten effektiv ausführen können.
Folgende Punkte sollten Bestandteile des Monitoring-Programms sein:
•
Das Tragen von Sicherheitsgurten/Beckengurten (evtl. Nutzung von Warngurten, um die
Einhaltung dessen zu unterstützen)
•
•
Einhaltung der Werksordnung
Einhaltung
der
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Geschwindigkeitsbegrenzern)
•
•
•
•
Ausfüllen von täglichen/wöchentlichen Fahrzeugcheck-Formularen
Melden von Fahrzeugschäden
(evtl.
Montage
v.
Sicheres Abstellen/Parken eines Fahrzeugs
Entfernung von Schlüsseln aus geparkten Fahrzeugen
Supervisoren sollten unsicheres Verhalten und Versäumnisse, die Werksordnung einzuhalten,
hinterfragen und untersuchen.
9. Trennung von Fahrzeugen und Fußgängern
Um das Risiko eines schweren Unfalls einer Person zu verringern, die von einem motorisierten
Fahrzeug erfasst wird, muss der Arbeitsplatz/die Arbeitsstätte so organisiert werden, dass die
größtmögliche Trennung zwischen Fahrzeugen und Fußgängern erzielt wird.
Abschnitt 8.2 beschäftigt sich mit der eingehenden Vorgehensweise für Standortgestaltung und
-anordnung.
Die Separierung von Fußgängern ist sowohl in Innen- als auch Außenbereichen notwendig.
Hinweis: Beispiele bewährter Verfahren sind in “Espresso” – EHS für Jedermann– Ordner – H&S
bewährte Verfahrensweisen – Mobile Gerätschaften und Fußgänger – zu finden.
9.1. Außenbereiche
Eine komplette Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen kann nur erzielt werden, indem separate
Fußgängereingänge, Gehwege, Überführungen oder Unterführungen genutzt werden. Um dies zu
erreichen, sollten keine Mühen und sorgfältige Überlegungen gescheut werden. Dennoch ist dies nicht
immer möglich, und Fußgänger- oder Verkehrsaufkommen rechtfertigen diese Maßnahmen eventuell
nicht. An den meisten Standorten wird es Punkte geben, an denen Fußgänger und Fahrzeuge
aufeinandertreffen. Unter diesen Umständen müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger
realisiert werden.
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Die folgenden Maßnahmen sollten, wo sie eingesetzt werden können, Fußgänger und Fahrzeuge
effektiv getrennt halten:
•
•
•
Übersichtliche Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung
Erhöhte Bordsteine, um Fußgänger- und Fahrzeuggrenzen zu markieren
Geeignete Schutzbarrieren oder Schutzgeländer
o An Eingängen/Ausgängen von Gebäuden
o An Ecken von Gebäuden
o Um Fußgänger davon abzuhalten, geradewegs auf Straßen hinauszulaufen
Wo möglich getrennte Fußgänger- und Fahrzeugtüren in Gebäuden.
Es muss entschieden werden, ob der Fußgänger oder das Fahrzeug an Konfliktorten das
Vorfahrtsrecht erhält.
Egal welche Entscheidung getroffen wird, muss diese einheitlich am gesamten Standort umgesetzt
werden und den Mitarbeitern, Fahrzeugführern, Besuchern, Vertragspartnern, usw. kommuniziert
werden. Es sollten Schilder aufgestellt werden, die deutlich angeben, wer den Vortritt hat. Sichtkontakt
zwischen dem Fahrzeugführer und dem Fußgänger muss gegeben sein. Ohne Sichtkontakt sollte der
Fußgänger den Konfliktort nicht überqueren.
Türen müssen gegebenenfalls über Fenster oder Sichtpanele verfügen, damit Fußgänger und/oder
Fahrzeugführer sehen, ob es sicher für sie ist, sich einer Tür zu nähern.
Fußgänger sollten befahrene Straßen nur an bestimmten Übergangspunkten überqueren dürfen und
diese Punkte sollten deutlich gekennzeichnet sein.
Fußgängerübergänge müssen:
o
o
o
o
o
Deutlich gekennzeichnet sein.
Gut beleuchtet sein.
Über ein Kontrollsystem oder –protokoll verfügen, das klar angibt, wer das
Vorfahrtsrecht hat.
Gut sichtbar sein.
Über eine in der Mitte gelegene Zuflucht verfügen, wenn die Straße breit ist.
Dort, wo möglich, Anbringung von Absperrungen oder Geländern, um die Fußgänger auf direktem
Wege zu den zugelassenen Übergangen zu führen und sie von der Überquerung der Straße an
anderen Stellen abzuhalten, besonders in toten Winkeln.
9.2. Innenbereiche
Wo dies möglich ist, muss Fußgängern der Zutritt zu Bereichen, in denen Gabelstapler, Roboter und
andere mobile Gerätschaften in Betrieb sind, untersagt werden.
Der Zugang zu diesen Bereichen sollte auf Fahrzeugbediener und Supervisoren beschränkt sein. Eine
solche Trennung sollte mit Hilfe physikalischer Absperrungen erzielt werden.
Dort, wo dies nicht möglich ist, müssen geeignete Maßnahmen, die durch die Risikobewertung
ermittelt wurden, durchgeführt werden.
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Die folgenden Maßnahmen werden helfen, das Risiko für Fußgänger zu vermindern:
10.
•
Bestimmen, Abgrenzen
Fußgängerübergängen.
•
Aufstellen einer ausreichend großen Anzahl deutlicher und unmissverständlicher Warnschilder,
um Personen zu informieren, dass es in diesem Bereich Fahrzeugbetrieb gibt.
•
Aufstellung von Schildern, die von Gabelstaplerfahren verlangen, an entsprechenden Stellen zu
hupen, so wie
o Bei Zufahrt/Verlassen eines Gebäudes
und
deutliches
Kennzeichnen
von
o
Bei der Durchfahrt durch Öffnungen/Eingänge im Innenbereich
o
Beim sich einer Ecke nähern
Fußgängerwegen
und
•
Alle Gabelstapler
ausgestattet sein.
•
Gegebenenfalls sollten Sichthilfen wie Konvexspiegel zur Verfügung stehen.
•
Fußgänger müssen Warnkleidung tragen.
•
Warnkleidung für Gabelstaplerfahrer muss vorhanden sein, die beim Verlassen des Fahrzeugs
zu tragen ist.
•
Alle Roboter müssen mit Sensoren versehen sein, die die Anwesenheit von Fußgängern
bemerken.
•
Automatische Stopvorrichtungen oder geeignete Alarmsysteme müssen an Robotern
angebracht sein, die aktiviert werden, wenn Fußgänger sich in unmittelbarer Nähe befinden.
•
Besucher oder Bürger sollten keinen Zutritt zu Bereichen haben, in denen Gabelstapler in
Betrieb sind.
sollten
mit
automatischen
Rückfahrpiepsern
und
Warnblinklichtern
Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern
Folgende Bereiche sind Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, da sie in den meisten
Unternehmen der Etex vorkommen und zu den Orten gehören, an denen die größten Risiken auftreten
können:
1. Lieferungen und Abholungen
2. Produktentfernung vom Fertigungsband/ Verpackungsbereiche
3. Lagerhallen
4. Steinbrüche
5. Bereiche mit Rohstofflagerbeständen
6. Außenlagerbereiche für Endprodukte
7. Be- und Entladezonen/-bereiche
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10.1. Lieferungen und Abholungen
An allen Standorten gibt es tägliche Lieferungen und Abholungen. Die Fahrer, die zu diesem Zweck den
Standort betreten sind möglicherweise niemals zuvor am Standort gewesen und sind möglicherweise
nur für kurze Zeit dort, wie z.B. ein Kurier, der ein Paket liefert. Darum müssen diese Fahrer über
folgende Punkte informiert und unterwiesen werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
Standortplan
Parkbereiche/Parkplätze
Geschwindigkeitsbegrenzung
Verkehrswege
Werksordnung
PSA Anforderungen
Lage der Waschräume, Toiletten, usw.
Verhalten im Notfall
Es sollte überlegt werden, wie hier am besten verfahren wird. Die Möglichkeiten können einen oder
mehrere der folgenden Punkte einschließen:
•
•
•
•
•
Unterweisung des Fahrers bei Ankunft
Vorher vorbereitete Mappe und Vorschriften, die bei Ankunft ausgehändigt werden
Sicherheitscheckliste, die bei Ankunft ausgefüllt wird
Dedizierte Straßenmarkierungen, die den Fahrer zum gewünschten Ort leiten
Verschicken aller notwendigen Informationen an alle in der Lieferkette befindlichen
Personen/Unternehmen, so dass diese mit der Werksordnung vertraut sind, wenn sie den
Standort erreichen.
Wenn möglich, sollten Anweisungen für den Fahrer nicht an der Eingangsschranke gegeben werden, da
dies zu aufstauendem Verkehr führen könnte, der möglicherweise zu einer Gefahr auf öffentlichen
Straßen wird.
Fahrer sollten, wenn möglich, angewiesen werden, in ihren Fahrzeugen zu bleiben, solange sie auf dem
Werksgelände sind oder zu einer festgelegten/vorgegebenen Schutzzone gehen, da dies das Risiko,
verletzt zu werden, vermindern würde.
Manchmal sind Fahrer, die den Standort besuchen, nicht der Landessprache mächtig. Dies kann
zusätzliche Risiken verursachen.
Lieferungen und Abholungen können Lieferungen von Rohmaterialien und den Produktversand mit
einschließen. Diese Aktivitäten gehören zu den gefährlichsten zur Beförderung gehörigen Aktivitäten am
Standort.
10.2. Produktentfernung vom Fertigungsband / Verpackungsbereiche
Die Entfernung der Endprodukte vom Ende des Fertigungsbandes und ihre Beförderung in einen
Warte-, Lade- oder Lagerbereich kann Fußgänger und Fahrzeuge häufig in unmittelbare Nähe
zueinander bringen.
Idealerweise sollten diese Tätigkeiten automatisiert werden, um Fußgänger fernzuhalten und somit die
Gefahren auszuschließen.
Dort, wo dies nicht möglich ist, sollten Fußgänger und Fahrzeuge physikalisch voneinander getrennt
werden, um die Fußgänger davor zu schützen, von einem Fahrzeug ergriffen zu werden, besonders in
Bereichen, in denen manuelle Verpackung (von Produkten) erfolgt. Einige bewährte Verfahrensweisen
sind in “Espresso” - EHS for all- zu finden.
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In Bereichen, in denen dies nicht möglich ist, muss der Boden deutlich gekennzeichnet sein, um
anzugeben, wo die Fahrzeuggrenzen liegen. Fahrzeuge, die in unmittelbarer Nähe zu Fußgängern
arbeiten, müssen mit akustischen und sichtbaren Warnsignalen ausgestattet sein und die Fußgänger
sind verpflichtet, Warnkleidung zu tragen.
Die Fahrzeuggeschwindigkeit muss strengsten Kontrollen unterliegen und wo möglich,
Geschwindigkeitsbegrenzer an den Fahrzeugen montiert werden.
10.3. Lagerhallen / Lagerräume
Der Zugang zu Lagerhallen muss auf die notwendigen Mitarbeiter und ihre Supervisoren beschränkt
werden. Besucher und nicht-wesentliche Mitarbeiter sind in diesen Bereichen nicht zugelassen.
Lagerhallen sind sehr geschäftige Bereiche mit häufig viel gleichzeitigem Fahrzeugbetrieb. Diese
Bereiche müssen so organisiert sein, dass Fußgänger und Fahrzeuge sich sicher bewegen können.
Wo möglich, sollten Fußgänger und Fahrzeuge über verschiedene Wege verfügen, die durch
physikalische Absperrungen voneinander getrennt sind.
Fahrzeugwege
Fahrzeugwege sollten:
•
•
•
•
•
•
•
•
Breit genug sein, damit sie auch für das größte Fahrzeug geeignet sind.
So gestaltet sein, dass Wendemanöver ausgeschlossen sind und gegebenenfalls ein
Einbahnstraßen- oder Durchfahrtssystem genutzt wird.
Keine scharfen Kurven oder tote Winkel aufweisen
Über gute Markierungen verfügen
Gut beschildert sein
Wo nötig über genügend Sichthilfen wie Spiegel verfügen
Ausreichend beleuchtet sein
Frei von Hindernissen sein
Bei der Arbeit auf Inseln sollten Fahrzeuge eine akustische oder sichtbare Anzeige nutzen, um
Fußgängern, die sich in der Nähe aufhalten könnten, ihre Position zu signalisieren.
Empfangsbereiche von Lagerhallen sollten mit Pollern oder Geländern gesichert werden, um zu
verhindern, dass sie von einem Fahrzeug erfasst werden.
10.4. Bereiche mit Rohstofflagerbeständen
Bereiche, in denen Materialien in großen Gebinden und auf losen Halden gelagert werden, sind
Bereiche, in denen sich normalerweise eine große Anzahl an mobilen Gerätschaften so wie Radlader
und Kipplaster in Betrieb befinden.
Zusätzlich zu den sich bewegenden Fahrzeugen gibt es andere Risiken für Fußgänger, unter anderem
die Instabilität des Materials, vor allem am Abbaustoß der Lagerhalden (wo das Material von den
mobilen Gerätschaften entfernt wird) und der Spitze der Halde, von der das Material hinabfallen und
wegrutschen kann.
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Als Folge dieser Risiken muss die Anwesenheit von Fußgängern in diesen Bereichen dort, wo möglich
verboten werden oder zu mindestens strengsten Kontrollen unterliegen.
Wie auch in anderen Standortbereichen muss ein Verkehrsplan vorliegen, der den Verkehrsfluss
vorgibt. Die Bereiche für die Lagerhalden müssen bestimmt werden.
Die Kontrollhierarchie für Fußgänger in der Nähe von Lagerhalden muss Anwendung finden:
-
Die Notwendigkeit für Personen, in die Nähe von Lagerhalden zu kommen, muss beseitigt
werden; z.B.:
o Proben sammeln für das Labor durch den Bediener des Radladers und mit Hilfe des
Radladers (anstelle des Laborangestellten, der zur Lagerhalde geht)
o Messung der Lagerhalden mit Lasermessungen anstelle von physischen Messgeräten
-
Einzäunung von Bereichen für Lagerhalden, um den Zugang zu beschränken,
-
Separate Fußgängerwege, die physikalisch von dem Bereich getrennt sind, in dem
mobile Gerätschaften sich bewegen (feste physikalische Absperrungen,
-
Fußgänger tragen ein Gerät, das von mobilen Gerätschaften erkannt/entdeckt wird, wenn der
Fußgänger sich in der Nähe befindet
-
Zwingend erforderliche Kommunikation mit den Fahrzeugführern (aller) mobilen Gerätschaften,
bevor Fußgänger Zugang zum Bereich für Lagerhalden erhalten.
-
Beschilderung an allen Zugängen zu den Lagerhalden, um Klarheit über Vorschriften,
Schulungen und Unterweisung für eigene Mitarbeiter, Vertragspartner, Lkw-Fahrer der im
Bereich geltenden Regeln zu schaffen.
-
PSA: Warnschutzkleidung muss die ganze Zeit übergetragen werden.
Wenn Arbeiten auf Lagerhalden durch Vertragspartner ausgeführt werden, gilt besonderes Augenmerk
auf:
-
Sicherheitsausrüstung und Wartung der Fahrzeuge des Vertragspartners
-
Schulung und Unterweisung der Fahrzeugführer der Fahrzeuge des Vertragspartners
Es muss ein Bereich bestimmt werden, in dem Lkw-Fahrer ihre Lkws sicher reinigen können, ohne
Verschmutzung zu erzeugen; ein ebener Bereich, in dem keine anderen Fahrzeuge fahren. Es müssen
Arbeitsmittel zur Verfügung stehen und Umweltaspekte berücksichtigt werden.
10.4.1. Verfahren auf Lagerhalden
Um beim Errichten von Lagerhalden Unfälle zu vermeiden, muss (basierend auf der Risikobewertung)
die dafür sicherste Verfahrensweise festgelegt werden und in einer Arbeitsanweisung schriftlich
beschrieben werden. Alle beteiligten Personen müssen auf das Verfahren geschult werden und
ausreichende Aufsicht jederzeit gegeben sein.
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Das Verfahren auf Lagerhalden muss mit folgenden Aspekten einhergehen:
Das sog. bevorzugte Verfahren ist das Verfahren, wenn das Material von einem Lkw auf dem Boden
ausgekippt wird und dann von einem Radlader hinaufgeschoben/zusammengeschoben wird. Dort,
wo dies nicht möglich ist (da die Lagerhalden höher sein MÜSSEN).
Das sog. Nächst- (Zweit-) beste Verfahren umfasst das Kippen einer Ladung in einem
Sicherheitsabstand (das heißt > eine Lkw-Länge) vom Gipfel der Halde, nach dem das Material mit
einer Raupe oder einem Frontlader mit Hilfe einer “Stoßstange” oder anderen Methode über
den Rand geschoben wird, um die Geräte in einem Sicherheitsabstand zum Rand zu halten.
Diese Methode hält die mobilen Gerätschaften vom Rand der Lagerhalde fern, wo die Gefahr,
einen Unfall zu erleiden, am Größten ist.
Das sog. Nächst- (Dritt-) beste Verfahren umfasst das Kippen einer Ladung direkt über dem Gipfel der
Halde. Damit dieses Verfahren sicher ausgeführt werden kann, müssen geeignete Bermen beibehalten
werden (das heißt, 1,5 Meter oder Durchmesser des größten Rades) und die Gerätebetreiber müssen
auf die Gefahrenerkennung auf Lagerhalden geschult werden. Es ist schwierig zu gewährleisten, dass
das Material nicht von der Spitze der Halde rutscht, wenn das Abkippen oben auf der Halde stattfindet.
Ein weiteres akzeptables Verfahren für das Errichten von Lagerhalden umfasst die Errichtung einer
Lagerhalde in Lagen. Bei diesem Verfahren werden Ladungen als Stapel auf eine einzige Lage gekippt.
Nachdem eine Lage gefüllt ist, wird sie von einer Raupe geglättet und das Abkippen beginnt auf der
nächsten Schicht/Lage. Durch Bedienung mobiler Gerätschaften wird die vorige Lage verdichtet und
schafft so eine Halde mit mehr Festigkeit. Dieses Verfahren erlaubt auch, den Seitenwinkel weniger
beizubehalten, als den Schüttwinkel, was zu einer höheren Hangstabilität führt.
Das “verbotene” Verfahren bei Errichtung von Lagerhalden beinhaltet das Kippen einer Ladung direkt
über dem Gipfel einer Halde, wo Material von der Spitze weggenommen wurde. Das Entfernen von
Material von der Haldenspitze führt generell zu einem steileren Abbaustoß. Ein solcher Abbaustoß ist
weniger stabil und kann nicht so viel Gewicht tragen, was eine ernsthafte Gefahr für Gerätschaften
darstellt, die nahe an der Spitze der Halde in Betrieb sind, falls der Abbaustoß einstürzt. Das Verfahren,
Material über den Rand einer Halde auf einen Bereich zu schütten, an dem Material von der Spitze
entnommen wurde, ist verboten.
10.5. Außenlagerbereiche für Endprodukte
Gute Gestaltung und Anordnung sind der Schlüssel zur Unfallvermeidung in Bereichen, wo Materialien
im Außenbereich gelagert werden. Gute Sicht und deutliche Sichtlinien/Blickachsen müssen bei der
Gestaltungsphase berücksichtigt werden. Für bestehende Lagerbereiche muss eine Risikobewertung
durchgeführt werden, um den Risikograd einhergehend mit den folgenden Aspekten zu beurteilen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Fußgängersicherheit
Lieferungen und Besucher
Fahrzeugwege
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Sichtlinien/Blickachsen
Interaktionspunkte zwischen Fußgängern und Fahrzeugen
Hofordnung
Beleuchtung
Wendende Fahrzeuge
Lagerhöhe
Notausgang
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10.5.1. Sicherheit in offenen Lagerbereichen
Hier sollte idealerweise eine komplette Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen erfolgen.
Wo dies nicht möglich ist, müssen Verfahren umgesetzt werden, um die größtmögliche Trennung zu
erreichen. Fußgänger müssen jederzeit Warnkleidung tragen.
Besuchern – außer Auslieferungsfahrern – ist es nicht erlaubt, solche Lagerbereiche zu betreten.
Besucher sollten sich an einem Empfangsbereich melden und dort warten, bis sich um sie gekümmert
werden kann.
Ausreichend deutliche gute Beschilderung muss aufgestellt werden, um alle Personen über bestehende
Gefahren zu informieren.
Fahrzeug- und Fußgängerwege müssen deutlich gekennzeichnet sein und verbotene Bereiche ermittelt
werden. Fahrzeugwege sollten ausschließlich in eine Richtung führen. Fahrzeugwege sollten
ausreichend breit sein, damit die Fahrzeuge Manöver ausführen können, um Produkte je nach Bedarf
zu platzieren/ersetzen/entfernen.
Fahrzeugwege sollten keine scharfen Wendungen und Kurven haben und, wo nötig, sollten
Konvexspiegel vorhanden sein, um die Sichtlinien/Blickachsen zu erleichtern.
Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen deutlich ausgehängt und umgesetzt werden. Gabelstapler
sollten mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet sein, es sei denn, es gibt einen guten
Sicherheitsgrund dafür, es nicht zu tun.
Die Auswahl, Schulung und Autorisierung der Lkw-Fahrzeugführer sollte in Übereinstimmung der
Anforderungen in Abschnitt 8 dieser Richtlinie erfolgen.
Die Hofordnung muss ausgehängt werden und alle Mitarbeiter in ihrer Umsetzung geschult werden.
Hofbereiche müssen ausreichend und auf eine Art und Weise beleuchtet sein, dass die Fahrzeugführer
nicht geblendet werden.
Produkte sollten nicht über die strukturelle Kapazität der Racks, Paletten oder Kisten hinausgestapelt
werden, die die Ladung unterstützen. Falls relevant, sollte durch heftigen Schneefall verursachtes
Zusatzgewicht berücksichtigt werden.
Das Verhältnis der Stapelhöhe zu seiner Grundfläche darf
wahrscheinlichen Windstärken kein Umkipp-Risiko verursachen.
unter
Berücksichtigung
von
In erdbebengefährdeten Gegenden muss die Notwendigkeit der Abschaffung von Lagerbereichen in
offenen Höfen überdacht werden und bei der Hofplanung und -gestaltung mit einbezogen werden.
10.6. Be- und Entladebereiche
Be- und Entladebereiche können die Nutzung einer Anzahl von Gerätschaften umfassen, z.B.
•
Verladerampen
•
Überladebrücken
•
Befestigte Rampen
•
Tragbare Rampen
•
Zusatzgeräte wie “Greifer”, die an Staplern angebracht werden
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10.6.1.
Fahrzeugbeschränkungen
Fahrzeuge dürfen beim Be- und Entladen nicht bewegt werden. Dies ist notwendig, um zu verhindern,
dass das Fahrzeug davonfährt oder (sich) während des Be- oder Entladevorgangs von der
Andockstation entfernt/wegrollt.
Beschränkungen können auf mehrere Arten erreicht werden, einschließlich
•
•
•
•
Der Sicherstellung, dass das Bremssystem des Fahrzeugs genutzt wurde
Dem Fahrzeugführer die Schlüssel abzunehmen
Der Sicherung des Fahrzeugs in Position durch Radvorleger
Der Nutzung von Ampeln, Absperrungen oder anderen “Stop”-Zeichen
Jedes Unternehmen muss Sicherheitsverfahren dokumentieren und umsetzen, um zu gewährleisten,
dass der Fahrzeugführer und andere Beteiligte wissen, wann das Fahrzeug sicher bewegt werden
kann.
Wenn tragbare Rampen in Benutzung sind, muss es eine Vorschrift für ihren Ersatz durch befestigte
Rampen oder Überladebrücken geben.
Be- und Entladebereiche sollten:
•
•
•
•
•
•
Klar festgelegt sein
Frei von vorbeifahrendem Verkehr sein
Frei von Fußgängern sein, wenn sie nicht direkt an der Tätigkeit beteiligt sind
Frei von Starkstromleitungen in Überkopfhöhe sein
Auf festem und ebenem Grund frei von Schlaglöchern und Schutt sein
Über einen sicheren Wartebereich für die Fahrzeugführer verfügen (es sei denn, die
Fahrzeugführer müssen in ihren Fahrzeugen bleiben)
Wenn die Fahrer für längere Zeit warten müssen, sollten sie Zugang zu Toiletten und Waschräumen
haben.
Alle Mitarbeiter, die in diesen Bereichen arbeiten, müssen jederzeit Warnschutzkleidung tragen.
10.7. Gebrauch von Fahrrädern
Die Nutzung von Fahrrädern an der Arbeitsstätte ist an größeren Standorten als Beförderungsmittel
zwischen Arbeitsplätzen ziemlich verbreitet, um kleinere Güter zu liefern, kleine Werkzeuge zu einem
Arbeitsort zu transportieren und auch für andere Zwecke. Die weitere Nutzung von Fahrrädern zu
diesen Zwecken wird durch diese Richtlinie nicht verboten. Das Standortmanagement muss
entscheiden, ob der Gebrauch von Fahrrädern erlaubt ist sowie auch die Umstände, unter denen er
erlaubt ist. Die Entscheidung, ob der Gebrauch von Fahrrädern erlaubt ist, sollte auf einer
Risikobewertung basieren. Wo Kontrollmaßnahmen möglich sind, die einen annehmbaren Risikograd
belegen, sollten Fahrräder genutzt werden dürfen.
Solche Kontrollmaßnahmen sollten die Trennung von Fahrradfahrern von motorisiertem Verkehr und
von Fußgängern einschließen. Konfliktpunkte zwischen Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen
müssen vermieden werden.
Verkehrssicherheit am Standort (STS)
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Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 24 von 29
Wo jedoch Fahrräder erlaubt sind, muss Folgendes befolgt werden:
Nur vom Unternehmen bereitgestellte Fahrräder dürfen als Arbeitsmittel zur Beförderung benutzt
werden.
Diesel Fahrräder müssen


Auf hohem Standard gewartet werden.
Täglich kontrolliert werden, um zu gewährleisten, dass folgende Bestandteile in gutem Zustand sind/
ordnungsgemäß funktionieren:
o Bereifung
o Bremsen
o Klingel
o Kette
o Schaltung
o Speichen
o Lenker
o Licht
o Schutzbleche
o Pedalen
o Reflektoren
o Sattel
o Räder
Schäden oder Mängel müssen ohne Verzögerung gemeldet werden.
Die Größe des Fahrrades muss für den Nutzer geeignet sein. Er sollte mit beiden Füßen den Boden
erreichen können, wenn er auf dem Sattel sitzt.
Ein passender Helm und Warnschutzkleidung müssen beim Radfahren jederzeit getragen werden.
Große Lasten sollten niemals per Fahrrad befördert werden.
Wenn kleinere Lasten befördert werden müssen, muss das Fahrrad mit einem brauchbaren Hilfsmittel
ausgestattet sein, um die Gegenstände zu sichern.
Beim Radfahren
Niemals einen mp3-Player, einen iPod oder ein anderes
Audiogerät tragen.
Niemals ein Handy benutzen.
Niemals an einem fahrenden Fahrzeug anhalten.
Niemals mit überhöhter Geschwindigkeit fahren.
Immer die Werksordnung einhalten.
Immer einen geplanten Richtungswechsel anzeigen.
Parken/Abstellen des Fahrrades
Wo vorhanden Nutzung eines festgelegten Parkplatzes.
Niemals das Fahrrad an Orten zurücklassen, wo es eine Behinderung oder Stolperfalle darstellt.
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Ausstellungsdatum: 19.06.2015
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ANHANG 1 – RICHTLINIEN FÜR STAPLERFÜHRER
Bei Beladung eines Gabelstaplers muss sichergestellt werden, dass die empfohlene Ladekapazität nicht
überschritten wird. Die Ladung muss immer im empfohlenen Lastschwerpunkt positioniert werden. Bei
Einführen/Positionieren der Gabel in die Palette, muss der Gabelstapler immer stehen.
Es ist erforderlich, dass Unternehmen diese Richtlinien an alle zuständigen Mitarbeiter
herantragen und jeder Mitarbeiter die verbindliche Zusage unterzeichnet, diese Richtlinien
einzuhalten.
Beim Fahren oder Bedienen eines Gabelstaplers
IMMER….
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Den Sicherheitsgurt anlegen.
Kopf, Arme, Hände, Beine und Füße innerhalb des Fahrzeugs halten.
Im 2-Wege Verkehr auf der richtigen Seite bleiben.
Geschwindigkeit verringern, wenn Personen und andere Fahrzeuge vor Ihnen sind oder der
Boden nass und glatt ist.
Geschwindigkeit beim Wenden verringern.
Geschwindigkeit verringern und Hupe betätigen an Ecken, toten Winkeln oder anderen Orten,
an denen die Sicht behindert ist.
Die Ladung so niedrig wie möglich halten.
Sicherstellen, dass die Gabeln zurückgekippt sind.
Besondere Vorsicht bei Arbeiten rund um Leitern und Gerüsten.
Einen sicheren Abstand zu Rändern von Rampen, Brücken und Plattformen halten.
Vorhandene PSA tragen.
Wachsam bleiben und eigenes Verhalten der Umgebung anpassen.
Bei Nutzung eines Radios oder Telefons den Gabelstapler an einem sicheren Ort abstellen.
NIEMALS….
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Jemandem erlauben, unter erhobenen Gabeln zu stehen oder vorbeizugehen, egal ob diese
beladen oder leer sind.
Jemandem erlauben, die Gabeln als Hebebühne/Arbeitsbühne zu benutzen.
Niemals die Ladung vorwärts neigen/kippen, wenn die Ladung erhoben ist oder das Fahrzeug
bergab fährt.
Niemals Stunt-Fahren oder anderes Fehlverhalten am oder um den Gabelstapler zulassen.
Über lose Gegenstände wie Abfall oder Schutt fahren.
Seitwärts / über Hänge fahren.
Nah an offene Gräben fahren.
Über provisorischen Boden fahren.
Während der Fahrt ein Handy benutzen.
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Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 26 von 29
ANHANG 2 – VERKEHRSSICHERHEITSREGELN AM STANDORT
Es ist erforderlich, dass Unternehmen diese Richtlinien an alle zuständigen Mitarbeiter
herantragen und jeder Mitarbeiter die verbindliche Zusage unterzeichnet, diese Richtlinien
einzuhalten.
Fahrzeugführer
•
Folgen Sie den festgelegten Fahrzeugverkehrswegen. Kennen Sie die Werksordnung und
sichere Arbeitssysteme und befolgen Sie diese.
•
Halten Sie sich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
•
Stellen Sie das Fahrzeug immer sicher ab.
•
Führen Sie kein Fahrzeug, wenn Ihre Fähigkeiten beeinträchtigt sind, z.B. wegen Müdigkeit,
Krankheit oder schlechtem Sehvermögen. Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen oder gesund
genug sind, ein Fahrzeug zu führen, bedienen Sie es nicht. Informieren Sie Ihren
Dienstvorgesetzten.
•
Stellen Sie sicher, dass Sie die Betriebsverfahren und betriebssicheren Beschränkungen Ihres
Fahrzeugs verstehen/kennen.
•
Tragen Sie die vorgesehene PSA. Halten Sie PSA sowie Warnschutzwesten bereit, so dass
Sie nie das Fahrzeug verlassen müssen, um an solches Equipment zu gelangen.
•
Füllen Sie das tägliche/wöchentliche Fahrzeugcheckprotokoll aus.
•
Melden Sie alle Mängel und Schäden an Fahrzeugen oder Arbeitssicherheitssystemen, denen
Sie gewahr werden, Ihrem Manager.
•
Zerstören, zweckentfremden und beschädigen Sie keine Dinge, die zum Arbeitsschutz
vorgesehen sind.
•
Beachten Sie immer kreuzende Fußgänger.
•
Versuchen Sie niemals, auf ein sich bewegendes Fahrzeug zu klettern oder Personen auf
Paletten auf den Gabeln eines Staplers in die Höhe zu befördern.
•
Halten Sie die Fahrzeuge so sauber und ordentlich wie möglich.
•
Beachten Sie immer die Ladeprozesse.
•
Klettern Sie nicht auf einen Anhänger.
•
Betreten Sie keinen Gabelstapler-Betriebsbereich, ohne die Erlaubnis dafür zu erhalten.
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Verkehrssicherheitsregeln am Standort
Es ist erforderlich, dass Unternehmen diese Richtlinien an alle zuständigen Mitarbeiter
herantragen und jeder Mitarbeiter die verbindliche Zusage unterzeichnet, diese Richtlinien
einzuhalten.
Fußgänger
•
Tragen Sie Warnschutzkleidung.
•
Halten Sie die festgelegten Fußgängerwege ein.
•
Überqueren Sie Straßen nur an festgelegten Überführungspunkten.
•
Bei der Überquerung an Straßenkreuzungen schauen Sie nach beiden Seiten.
•
Gehen, nicht Rennen.
•
Nutzen Sie kein Mobiltelefon während des Gehens.
•
Beachten Sie immer die Ampeln.
•
Warten Sie, bevor Sie Türen und Tore passieren.
•
Bei Nutzung einer Treppe nutzen Sie immer das Geländer.
•
Nähern Sie sich keinem Fahrzeug, bevor der Fahrzeugführer Sie nicht gesehen hat und es für
Sie sicher ist, sich zu nähern.
•
Gehen Sie niemals hinter ein Fahrzeug, wenn der Fahrzeugführer Sie nicht gesehen hat.
Verkehrssicherheit am Standort (STS)
Konzern-Richtlinie
Code: STD-011
Version: V01
Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 28 von 29
ANHANG 3 – GABELSTAPLER CHECKLISTE
Hinweis: Dies ist eine Beispielcheckliste für Betreiber von Gabelstaplern, die vor
Inbetriebnahme auszufüllen ist. Empfohlen wird, dass Unternehmen unter Berücksichtigung
der Herstellerempfehlungen ihre eigene Checkliste für Betreiber von Gabelstaplern, die vor
der Inbetriebnahme auszufüllen ist, erstellen.
1. Allgemein: Guter Zustand ohne Schäden, übermäßigem Schmutz oder Rost. Alle vorher
festgestellten Schäden repariert.
2. Gabeln: Ordnungsgemäß positioniert, nicht beschädigt, gebrochen, verbogen oder abgenutzt.
Ankerbolzen sicher und nicht abgenutzt, lose oder verbogen.
3. Schlittenplatte: Kein Schaden und keine Verformung, gerade am Mast sitzend und geschmiert.
Endanschlagsbolzen eingestellt und befestigt.
4. Mast: Keine Schäden, Verformungen oder Risse. Kein ungebührlicher Verschleiß, Kerben,
Schmutz oder Fremdkörper in den Rinnen. Endanschläge befestigt. Rollen, keine ungebührliche
Abnutzung oder falsche Spur. Schlitten intakt und befestigt.
5. Verlängerung der Rückenlehne / Schutzdach: In gutem Zustand, befestigt, ohne Verformungen
oder Risse.
6. Hubkette: Nicht beschädigt, abgenutzt oder ausgeleiert, keine abgebrochenen Glieder oder Rost.
Alle Bolzen vorhanden.
7. Bereifung: Keine Schäden, übermäßiger Schmutz oder Abnutzung, Rost, Risse, oder Trennung
von Bereifung und Felgen. Korrekter Reifendruck bei pneumatischer Bereifung.
8. Räder: Unbeschädigt und frei von Hindernissen und Ablagerungen. Alle Nüsse befestigt und an
Ort und Stelle.
9. Fahrerschutzdach / Überrollschutz: befestigt, unbeschädigt, ohne lose Teile.
10. Energiequelle: • Gas oder Diesel: ordnungsgemäßer Stand von Motoröl, Kraftstoff und
Kühlwasser. Gasflasche gesichert, kein Rost, keine Korrosion oder beschädigte Leitungen,
Schläuche oder Dichtungen.
• Elektrik: Elektrolytlevel, Batteriestecker und Anschlüsse ordnungsgemäß. Stromkabel intakt,
verbunden und befestigt. Batteriehalterungen befestigt/gesichert und Batterie ordnungsgemäß aufgeladen.
11. Hydraulik: keine Schäden oder Flüssigkeitslecks, keine Risse in Schläuchen, keine Lecks um
Armaturen/Beschläge.
12. Kennzeichnung / Typenschild: intakt, sauber und lesbar.
13. Fahrerplatz: sauber, ohne lose Teile.
14. Einstieg: Stufen und Haltegriffe in gutem Zustand und sauber.
15. Lichter Frontscheibe und Spiegel (falls vorhanden): sauber und unbeschädigt.
16. Feuerlöscher (falls vorhanden): befestigt und aufgefüllt.
Verkehrssicherheit am Standort (STS)
Konzern-Richtlinie
Code: STD-011
Version: V01
Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 29 von 29
Funktionsprüfungen
17. Sitz: Guter Zustand, befestigt und richtig eingestellt.
18. Sicherheitsgurt: Erreichbar, in gutem Zustand und funktionierend.
19. Zündung & Elektrik: Einwandfreie Funktion. Alle Messgeräte und Instrumente sichtbar und
funktionsfähig.
20. Rückfahralarmsignal und Hupe: funktionsfähig und hörbar.
21. Warnlichter & Lichter (falls vorhanden): funktionsfähig.
22. Hydraulische Steuerung: läuft leichtgängig und ordnungsgemäß.
23. Bremsen (Betriebs- und Feststellbremse): funktionieren ordnungsgemäß.
24. Kupplung & Schaltung: laufen leichtgängig und ordnungsgemäß.
25. Lenkung: einwandfreie Funktion ohne zu großes Spiel.
26. Auspuffanlage: kein übermäßiger Qualm, Funken oder Flammenbildung.
Schadendetails
Unterschrift des Betreibers
Datum
Unterschrift des Managers/Dienstvorgesetzten
Datum