Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 1 von 29 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung .......................................................................................................... 2 2. Anwendungsbereich .......................................................................................... 2 3. Definitionen ......................................................................................................... 3 4. Verantwortlichkeiten........................................................................................... 3 5. Kontrollhierarchie............................................................................................... 4 6. Umsetzungsverfahren ........................................................................................ 5 7. Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle ........................................................ 5 8. Allgemeine Anforderungen ................................................................................ 6 8.1. Bewertung des Arbeitsplatzes........................................................................ 6 8.2. Standortgestaltung und -anordnung ............................................................. 6 8.2.1. Standorteingang .......................................................................................... 6 8.2.2. Verkehrswege ............................................................................................... 7 8.2.3. Parken ........................................................................................................... 8 8.2.4. Geschwindigkeitsbegrenzungen ................................................................ 9 8.3. Standortfahrzeuge........................................................................................... 9 8.3.1. Erwerb von Arbeitsfahrzeugen (Kauf/Leasing oder Miete) ............................... 9 8.3.2. Fahrzeugwartung und Checks .................................................................. 11 8.4. Auswahl, Schulung und Autorisierung des Fahrzeugführers .................... 12 8.4.1. Auswahl des Fahrzeugführers .................................................................. 12 8.4.2. Schulung des Fahrzeugführers ................................................................. 13 8.4.3. Autorisierung des Fahrzeugführers.......................................................... 14 8.5. Inanspruchnahme von Vertragspartnern .................................................... 14 8.6. Monitoring und Supervision ......................................................................... 15 9. Trennung von Fahrzeugen und Fußgängern .............................................. 15 9.1. Außenbereiche .............................................................................................. 15 9.2. Innenbereiche ................................................................................................ 16 10. Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern .................................. 17 10.1. Lieferungen und Abholungen ................................................................... 18 10.2. Produktentfernung vom Fertigungsband / Verpackungsbereiche ......... 18 10.3. Lagerhallen / Lagerräume .......................................................................... 19 10.4. Bereiche mit Rohstofflagerbeständen ........................................................ 19 10.4.1. Verfahren auf Lagerhalden. ....................................................................... 20 10.5. Außenlagerbereiche für Endprodukte ........................................................ 21 10.5.1. Sicherheit in offenen Lagerbereichen ...................................................... 22 10.6. Be- und Entladebereiche .............................................................................. 22 10.6.1. Fahrzeugbeschränkungen ......................................................................... 23 10.7. Gebrauch von Fahrrädern ......................................................................... 23 ANHANG 1 – RICHTLINIEN FÜR STAPLERFÜHRER ............................................. 25 ANHANG 2 – VERKEHRSSICHERHEITSREGELN AM STANDORT ...................... 26 ANHANG 3 – GABELSTAPLER CHECKLISTE ....................................................... 28 Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 2 von 29 Anmerkung: Wie bei allen Etex-Konzern-Richtlinien setzt dieser Standard die Mindestanforderungen für Verkehrssicherheit an den Standorten in allen Unternehmen der Etex fest. Wenn ein Unternehmen einen höheren Standard umsetzen möchte, liegt dies in dessen eigenem Ermessen. Die örtlichen Rechtsvorschriften müssen stets eingehalten werden. Diese Richtlinie ist nicht für Minengelände und Steinbrüche ausgelegt. Es wird eine separate Richtlinie erstellt, um die bestimmten Arbeitsschutzaspekte für solche Standorte abzudecken. 1. Einführung Es gibt viele Gefahrenquellen am Arbeitsplatz, von denen eine das Zusammenspiel zwischen Personen und mobilen Gerätschaften darstellt. Von 5.500 Todesfällen, die es jährlich in der EU gibt, wird ein Drittel durch Transportmittel verursacht. Diese Unfälle betreffen üblicherweise Personen, die von sich bewegenden Fahrzeugen beim Wenden oder Rückwärtsfahren erfasst oder überfahren werden, von Fahrzeugen stürzen, oder durch von Fahrzeugen fallenden Gegenständen oder umkippenden Fahrzeugen erfasst werden. Solche Unfälle sind vermeidbar und die Erstellung dieser Richtlinie erfolgte mit der Intention, solche Unfälle, die in Etex-Unternehmen vorkommen, zu vermeiden. Um Transportrisiken am Arbeitsplatz wirksam zu kontrollieren, müssen sowohl das Fahrzeug, als auch der Fahrer und das Arbeitsumfeld angemessen organisiert werden. Es ist klar, dass nicht alle Unternehmen in der Lage sein werden, alle Aspekte dieser Richtlinie umzusetzen. Einige Unternehmensstandorte sind sehr klein und werden die Herausforderung haben, verschiedene Fahrzeuge zu trennen und Personen und Fahrzeuge überall am Standort zu trennen. Einige Standorte sind sehr alt und durch die bestehende Standortgestaltung gefährdet. Dennoch sind alle Unternehmen dazu angehalten, eine Risikobewertung ihrer Örtlichkeiten vorzunehmen und so viel Abtrennung, wie unter den gegebenen Betriebsumständen möglich ist, vorzunehmen. Wo eine physikalische Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen nicht möglich ist, müssen andere Maßnahmen - sowohl technischer als auch prozessorientierter Art - ergriffen werden, um das Verletzungsrisiko von Fußgängern zu verringern. Die Bestimmungen für sichere Fahrzeuge und sichere Fahrzeugführer sind jederzeit zu befolgen. 2. Anwendungsbereich Diese Etex-Richtlinie beschreibt das umzusetzende Verfahren, sowie die einzuführenden Regelungen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, so dass die Unfallwahrscheinlichkeit zwischen mobilen Gerätschaften und Personen verringert wird. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist verpflichtend und gilt: Für : Angestellte der Etex (einschließlich Zeitarbeitskräften, Auszubildenden,…) Mitarbeiter eines für Etex tätigen Vertragspartners Besucher Transporteure Lieferanten Wo: An allen Standorten der Etex An allen Standorten, an denen die Etex entweder Mehrheitsaktionär oder geschäftsführender Teilhaber ist Diese Richtlinie ist nicht gültig für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen im Einsatz sind. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 3 von 29 3. Definitionen Beförderung am Arbeitsplatz/an der Arbeitsstätte: Bezieht sich auf jedes Fahrzeug oder Teil mobiler Gerätschaften, das von einem Arbeitgeber, Mitarbeiter, Selbständigen, Vertragspartner oder Besucher an der Arbeitsstätte/am Arbeitsplatz genutzt wird. Mobile Gerätschaft; Bezieht sich auf alle Formen angetriebener Fahrzeuge, egal ob motorisiert oder nicht, einschließlich Fahrrädern. In dieser Richtlinie hat der Begriff “mobile Gerätschaft” die gleiche Bedeutung wie “Verkehr”. 4. Verantwortlichkeiten Die folgende Tabelle stellt die Personenverantwortlichkeiten auf verschiedenen Ebenen der Organisation bezüglich dieser Richtlinie dar. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 4 von 29 5. Kontrollhierarchie Wie bei allen EHS-Richtlinien ist die Vorgehensweise bei der Implementierung dieser Richtlinie die Umsetzung der folgenden Kontrollhierarchie. Es muss immer zuerst der Versuch erfolgen, die Gefahrenquelle zu beseitigen und Risiken für die Beteiligten zu verhindern. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 5 von 29 6. Umsetzungsverfahren Jedes Standort-Management Team ist für die Umsetzung dieser Richtlinie in Übereinstimmung mit folgendem Verfahren verantwortlich: • Durchführung einer standortspezifischen Verkehrs-Risikobewertung sowohl für interne als auch für externe Bereiche. • Ermittlung aller gegenwärtigen und potenziellen Interaktionspunkte • • zwischen mobilen Gerätschaften und Fußgängern – Häufigkeit, Anzahl der Personen, usw. Ermittlung aller Gefahrenquellen und Bewertung der Risiken für jeden ermittelten Ort. Ermittlung der zur Risikoverringerung/zum Risikomanagement benötigten Kontrollmaßnahmen. • Entwicklung • eines standortspezifischen Verkehrsleitplans für den entsprechenden Standort und Ermittlung bevorzugter Verkehrsrouten; Aufteilung des Verkehrs; Beschilderungsanforderung; benötigte Straßenarbeiten/Verbesserungen; Trennung von Fußgängern von mobilen Gerätschaften. Abgrenzung von Fußgängerwegen, Kreuzungspunkten, usw. • Vorbereitung eines Managementplans, um diese Aspekte zu adressieren. • Überprüfung des Plans mit zuständigen Projektbeteiligten. • Dokumentierung und Umsetzung eines standortspezifischen Verfahrens. • Führen Sie Schulungen für Fahrzeugführer, Fußgänger, Vertragspartner, Besucher, usw. durch. • Überprüfen der Effektivität der Verfahren und nach Bedarf Modifizieren, um die Einhaltung dieser Richtlinie zu gewährleisten. 7. Regelmäßige Überprüfung und Kontrolle Eine jährliche Überprüfung der Risikobewertung und des standortspezifischen Verfahrens sind notwendig, um die Effektivität nach Veränderungen beurteilen zu können. Dies schließt folgendes ein: Werksänderungen, organisatorische Veränderungen, neue Gesetze und Bestimmungen, HSMS Audit Assessment-Ergebnisse und Empfehlungen, Vorfälle und Überarbeitung des Standards, falls zutreffend. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 6 von 29 8. Allgemeine Anforderungen 8.1. Bewertung des Arbeitsplatzes Um alle potenziellen Interaktionspunkte zwischen Personen und mobilen Gerätschaften zu ermitteln, sowie auch das auftretende Verletzungsrisiko zu bestimmen, muss der Arbeitsplatz bewertet werden. Es sind vier unterschiedliche Elemente zu bewerten: • • • • Standortgestaltung/-anordnung Fahrzeuge am Standort Fahrzeugführer des Standortes Fußgänger Zu berücksichtigen sind folgende Dinge: Arbeitsaktivitäten – Fußgängerrouten Verkehrsart Verkehrsaufkommen Verkehrswege Fahrzeuge, die innerhalb von Gebäuden zum Einsatz kommen, müssen auch berücksichtigt werden. Dies schließt Gabelstapler, fahrbare Hubarbeitsbühnen, Fahrräder, usw. ein. Um Genauigkeit und Wirksamkeit sicherzustellen, sollte die Bewertung über einen ausreichend langen Zeitraum ausgeführt werden, um alle Variationen von Verkehrstypen und Verkehrsaufkommen abzudecken, die vorkommen könnten. 8.2. Standortgestaltung und -anordnung 8.2.1. Werkseingang/Eingang des Standortes Der Werkseingang sollte gut beschildert sein, um Fahrzeugführer zu informieren, wohin sie sich bei Befahren des Standortes wenden müssen. Z.B. Richtung, Geschwindigkeit, usw. Für Fußgänger sollte es einen separaten, gesicherten Eingang abseits von motorisierten Fahrzeugen geben. Mitarbeiterparkplätze für Autos, Motorräder und Fahrräder sollten vorhanden sein. Ähnliche Regelungen sollten für Besucher getroffen werden, obwohl eine Anlage sowohl für Mitarbeiter als auch für Gäste dienen kann. Alle Fahrzeuge sollten rückwärts in den Parkbuchten eingeparkt werden. Wo möglich, sollte der Mitarbeiter- und Besucherverkehr einen eigenen Eingang/eine eigene Zufahrt zum Standort/Werk zusätzlich zur Zufahrt für Schwerlastfahrzeuge haben. Sollte sich der Arbeitsplatz an einem mehrfach genutzten Standort befinden, muss gemeinsam mit dem Eigentümer oder anderen Standortnutzern ein Plan entworfen werden, um die Bestimmungen dieser Richtlinie zu erfüllen. Stellen Sie sicher, dass Fahrzeugführer aller Fahrzeuge angemessene Sicht haben, um beim Betreten/Befahren des Standortes/Werks Gefahrenquellen zu erkennen. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 7 von 29 Stellen Sie sicher, dass Equipment, das von Fahrzeugführern bedient werden muss, wie Zufahrtsschranken, für eine sichere Nutzung von - wo notwendig - sowohl Pkws als auch Lkw’s konzipiert wird. Stellen Sie sicher, dass Tore oder Schranken in geöffnetem Zustand angemessen gesichert sind. Fußgänger sollten den Standort/das Werk an Kontrollpunkten/überwachten Stellen, so wie durch Schranken oder Tore betreten. Schließen Sie für Fahrzeuge die Notwendigkeit aus, am Eingang wenden oder zurücksetzen zu müssen. 8.2.2. Verkehrswege Idealerweise sollte leichter Verkehr von Schwergutfahrzeugen getrennt werden. Dort, wo möglich, sollte Mitarbeiter- und Besucherverkehr am Eingangsbereich zum Standort in eine andere Richtung als Schwergutfahrzeuge geleitet werden. Verkehrswege am Standort sollten: • • • • • • • gut beschildert sein aus geeignetem Material für die Verkehrsart und das Verkehrsaufkommen erbaut sein. mit angemessenen Grenzmarkierungen versehen sein angemessen drainiert sein. gut beleuchtet sein. frei von Hindernissen sein. Beschilderungen müssen in zweckmäßiger Höhe angebracht und so beschaffen sein, dass sie von allen Fahrzeugführern verstanden werden können. Einbahnsysteme sollten dort wo möglich eingeführt werden, vor allem in Be- und Entladezonen/bereichen. Für Verkehrswege sollte vermieden werden: nahe an gefährlichen Ladebereichen vorbeizuführen. an von Fußgängern genutzten Eingängen und Zugängen vorbeizuführen. Scharfe Kurven und tote Winkel Wendemanöver Steilhänge Eingeschränkte Durchfahrtshöhe und -breite Hindernisse Parkmöglichkeiten Ladebereiche und Bereiche zur Ladungssicherung. Dort, wo scharfe Kurven und tote Winkel nicht vermieden werden können, müssen, um die Sicht zu verbessern, Spiegel angebracht werden. Dort, wo der Platz Wendepunkte nicht zulässt, sollte die Nutzung von Drehplatten als Alternative in Erwägung gezogen werden, um Wendemanöver zu vermeiden. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 8 von 29 8.2.3.Parken Bedarfsgerechte und sichere Parkmöglichkeiten müssen für alle Fahrzeugtypen zur Verfügung stehen. Parkmöglichkeiten für Arbeitsfahrzeuge sollten getrennt von Parkmöglichkeiten für private Fahrzeuge, Motorräder und Fahrräder sein. Parkbereiche sollten deutlich beschildert sein und das Parken in diesen festgelegten Bereichen sollte durchgesetzt werden, um so das Unfallrisiko, das mit freiem/unkontrolliertem Parken einhergeht, auszuschließen. Fahrzeugführer, die ihre geparkten Fahrzeuge verlassen, sollten keine gefährlichen Bereiche oder vielbefahrene Wege überqueren müssen. Physikalische Barrieren so wie Poller oder Geländer sollten aufgestellt werden, da diese verhindern, dass Fahrzeuge Fußgängerwege befahren. Festgelegte Parkplätze sollten: • • • • • • • • klar beschildert sein keine Verkehrswege behindern gewährleisten, dass Fußgänger und Fahrzeuge dort sicher sind. Fahrzeugführern und Fußgängern klare Sicht ermöglichen fest, eben und gut drainiert sein. Angemessen beleuchtet sein. So nahe wie möglich bei dem Ort liegen, zu dem Fußgänger sich nach Verlassen ihres Fahrzeuges wenden müssen. Auf festem Grund gelegen sein, um sicheres Be- und Entladen sicherzustellen. Das Fahren durch Parkbereiche/über Parkplätze sollte, wenn möglich, für größere Fahrzeuge ausgelegt sein, um die Notwendigkeit zu wenden, auszuschließen. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollten solche Fahrzeuge angehalten werden, in den Parkbuchten zu wenden, die so gelegen sind, um eine Behinderung auf Verkehrswegen auszuschließen. Sicheres Parken Alle Fahrzeugführer müssen auf die Notwendigkeit des sicheren Parkens auf dem Firmengelände hingewiesen werden und folgende Regeln müssen eingehalten werden: Das Rückwärts-Einparken der Fahrzeuge sollte verpflichtend sein. Das Rückwärtsfahren von Lkws ist außer beim Einparken verboten. Schlüssel sollten niemals in einem auf dem Arbeitsgelände geparkten, unbeaufsichtigten Fahrzeug zurückgelassen werden. Dies gilt für Gabelstapler, Lkws, Ladeschaufeln und alle anderen mechanisch angetriebenen Fahrzeuge. Während der Be- und Entladung muss der Schlüssel gesichert werden und sich unter Aufsicht der Ladeabteilung befinden. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 9 von 29 8.2.4. Geschwindigkeitsbegrenzungen Die Kontrolle der Fahrtgeschwindigkeit auf dem Standortgelände/Werksgelände ist unerlässlich für Risikoverminderung und Unfallvermeidung. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Standorte festzulegen. Diese muss gut ausgeschildert sein. Dennoch wird das Festlegen der Begrenzung nicht garantieren, dass Fahrzeugführer diese befolgen. Somit werden Maßnahmen zur Erreichung der Regeleinhaltung notwendig sein. Beim Festlegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung sollte Folgendes bedacht werden: Die Begrenzung sollte • • • • • der Fahrzeuggröße und dem Fahrzeugtyp, für den sie gilt, angemessen sein die Art der Ladung, die transportiert wird, berücksichtigen den Straßenbelag und die Standortanordnung berücksichtigen angemessen durchgesetzt werden in angemessenen Abständen klar ausgeschildert sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung könnten notwendig sein, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten. Solche verkehrsberuhigenden Maßnahmen können sein: • Bodenschwellen (oder Puffer) • verengte Straßen • Fahrbahnschwellen Bei Nutzung von Bodenschwellen müssen diese so konzipiert sein, dass Fahrzeuge sicher darüberfahren können. Gabelstapler können keine Bodenschwellen überfahren, und - wo notwendig – muss eine Überbrückung zur Verfügung stehen. Angemessene Beschilderung muss gegeben sein, um Fahrzeugführer auf die bevorstehende Rampe hinzuweisen. Auch sollten die Rampen farbig gestaltet sein, um sie gut sichtbar zu machen. 8.3. Standortfahrzeuge Es gibt eine große Anzahl von Fahrzeugtypen, die ständig an Unternehmensstandorten der Etex eingesetzt werden. Darum ist es nicht möglich, für jeden Fahrzeugtyp auf spezifische Details einzugehen. Die folgenden allgemeinen Anforderungen sind das Mindestmaß dessen, was erreicht werden muss. 8.3.1. Erwerb von Arbeitsfahrzeugen (Kauf/Leasing oder Miete) Vor dem Erwerb eines Arbeitsfahrzeuges für Ihre Arbeitstätigkeiten ist es unerlässlich zu analysieren, welche Anforderungen notwendig sind, um zu gewährleisten, dass das Fahrzeug oder mobile Arbeitsgerät den Arbeitsanforderungen genügt und für den Arbeitsplatz/die Arbeitsstätte und den Fahrzeugführer geeignet ist. Der leichteste Weg, dies zu tun, ist, eine Beschreibung für Ihr Arbeitsfahrzeug anzufertigen. Das Fahrzeug und mobile Arbeitsgerät müssen dem richtigen Typ und der richtigen Größe für die Arbeiten und den Arbeitsplatz entsprechen. Beratschlagen Sie sich vor der Auswahl, dem Erwerb oder der Beurteilung jedes Arbeitsfahrzeugs mit Mitarbeitern, vor allem mit Fahrzeugführern und Bedienern. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 10 von 29 Erwerb von Fahrzeugen Beim Erwerb von Arbeitstransportfahrzeugen (einschließlich vorübergehend gemieteten Fahrzeugen) müssen folgende Punkte eingehalten werden, da ein Versäumnis sich als sehr kostenintensiv erweist, wenn Anpassungen und Umbauten zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden müssen. • • • • • • • • • • • • • • Die Fahrzeuge müssen über bestmögliche Sicherheitsausstattung verfügen. Das Fahrzeug muss über eine geeignete Sitzfläche verfügen, die sicher und komfortabel für den Fahrzeugführer ist. Es muss sichere Zugangsmöglichkeit zum und Ausstiegsmöglichkeit vom Führerhaus und anderen Fahrzeugteilen geben, die zugänglich sein müssen. Gefährliche Teile wie freiliegende Auspuffrohre, Kettenantriebe, Zapfwellen (PTO’s) müssen angemessen gesichert sein. Fahrzeugführer müssen ihr Fahrzeug gut überblicken können. Wenn die Sicht eingeschränkt ist, müssen Extra-Sichthilfen spezifiziert werden, sofern diese kein Standardbestandteil des Fahrzeugs sind, z.B. Spiegel, Kameras oder andere Sichthilfen. Gegebenenfalls Falling Object Protection Systems (FOPS) (Schutzaufbau von Fahrerkabinen gegen herabfallende Gegenstände) und Roll Over Protection Systems (ROPS-Bügel). Die Fahrzeugzusatzeinrichtungen/-geräte müssen für die Tätigkeit geeignet und mit dem Fahrzeug kompatibel sein. Das Fahrzeug muss für die vorhersehbaren Arbeitsbedingungen stabil genug sein. Angemessene Standard-Sicherheitsausstattung sowie Hupen, Lichter (einschließlich Rücklichter) und Sicherheitsgurte müssen wie erforderlich vorhanden sein. Die Steuerungs- und Bremssysteme müssen effektiv und geeignet sein. Die Fahrzeugkontrollen müssen ausreichend/zufriedenstellend sein, so dass das Fahrzeug schnell und sicher ausgeschaltet werden kann und dass es nicht versehentlich gestartet werden kann. Ausreichender Fahrerschutz muss gegen schlechtes Wetter, Kälte, Lärm, Staub, Abgase und Erschütterungen gegeben sein. Das Fahrzeug muss in der Lage sein, das volle Gewicht und die volle Größe jeglicher Ladung tragen zu können, die es transportieren soll. Es muss auch ausreichender Fahrerschutz gegen mögliche verrutschende Ladung gegeben sein. Das Fahrzeug muss über angemessene ordnungsgemäß gesichert werden kann. Ankerpunkte verfügen, so dass Ladung Folgendes ist zu beachten: • • • • • Warn-Sicherheitsgurte, die die Einhaltung der Nutzung unterstützen, sind erbeten. Das Fahrzeug sollte über eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer verfügen. Alarmsysteme, die ertönen, wenn der Fahrzeugführer versucht, das Fahrzeug zu verlassen, ohne die Handbremse angezogen zu haben. Einige Fahrzeuge sind für bestimmte Arbeitssituationen nicht geeignet, etwa gas- oder benzinbetriebene Gabelstapler sind ungeeignet für den Gebrauch in engen oder entflammbaren Bereichen. Dieselbetriebene Gabelstapler sollten nur innerhalb von Gebäuden genutzt werden, wenn sie mit einem Partikelfänger ausgestattet sind. Helle, auffällige Farben und Markierungen, die sicherstellen, dass das Fahrzeug auffällt und bei schlechten Sichtbedingungen oder aus der Entfernung gesehen werden kann. HINWEIS: Etex kann eine Standardbeschreibung für einige ArbeitsfahrzeugTypen herausgeben. Dort, wo eine solche Beschreibung herausgegeben wird, hat diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser Richtlinie. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 11 von 29 8.3.2. Fahrzeugwartung und Checks Um Sicherzustellen, dass das Fahrzeug lange betriebssicher ist, ist eine regelmäßige Fahrzeugwartung notwendig. Dies verlängert auch die Lebensdauer des Fahrzeugs. Der Umfang der Wartung unterscheidet sich bei jedem Fahrzeug, aber ein Minimum sollte grundlegende Sicherheitschecks und geplante Präventivwartung beinhalten. Geplante Präventivwartungen vermeiden Unfälle und Verzögerungen aufgrund von mechanischen Ausfällen, vermindern die Reparaturausfallzeit und verhindern auch überhöhten Verschleiß und Schäden. Fahrzeugführer müssen die folgenden grundlegenden Sicherheitschecks vor Nutzung ihres Fahrzeugs durchführen: • Bereifung • Windschutzscheiben-Wischer / Wäscher • Lichter • Spiegel • Hupe/Horn • Anzeigenlichter und Warnmelder • Wasser- und Ölstand • Ketten und Gabeln Eine einfache Checkliste, die durch die Checks führt, muss ausgearbeitet werden. Ein Beispiel einer solchen Checkliste ist als Anhang 3 beigefügt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Fahrzeugführer ausreichende Unterweisung, Informationen und Schulung erhalten, um solche Checks durchführen zu können. Zusatzgeräte des Fahrzeugs müssen regelmäßig auf Schäden und Verschleiß kontrolliert werden. Schutzeinrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen und Bedienelemente müssen gewartet werden. Entsprechende Verfahren müssen vorhanden sein, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge saubergehalten werden, um dem Fahrzeugführer gute Sicht zu garantieren und auch, um das Erkennen von verlorenen, verschlissenen oder defekten Teilen zu erleichtern. Die Sicht sollte nicht durch unangemessen platzierte Anhänger oder Aufkleber auf den Scheiben behindert werden. Sorgfältige Kontrollen, die durch eine kompetente, unabhängige Person durchgeführt werden, sind für bestimmte Fahrzeugtypen und Arbeitsmittel in den meisten Ländern rechtlich vorgeschrieben. Diese Kontrollen müssen wie von den örtlichen Bestimmungen vorgeschrieben ausgeführt werden und müssen in jedem Fall mindestens einmal im Jahr vorgenommen werden. Fahrzeugzusatzgeräte müssen bei diesen Kontrollen mit einbezogen werden. Diese Untersuchungen/Kontrollen werden häufig von Landesämtern oder Versicherungsunternehmen ausgeführt und sind deutlich umfangreicher, als die regelmäßigen internen Checks. Regelmäßige Präventivwartung in Übereinstimmung mit den Herstellerempfehlungen muss in festgelegten Intervallen geplant und ausgeführt werden. Alle Reparaturen, Umbauten, Wartungen oder Services müssen von einer kompetenten Person oder durch ein kompetentes Unternehmen ausgeführt werden. Wartungs- und Serviceaufzeichnungen müssen für alle Arbeitsfahrzeuge aufbewahrt werden. Sicherheit bei der Wartung Geeignete sichere Arbeitssysteme müssen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn die Fahrzeugwartung durchgeführt wird. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 12 von 29 Die Arbeitssysteme müssen sicherstellen, dass die Arbeitsmethode des Wartungsunternehmens sicher ist, um zu gewährleisten, dass z.B. das Fahrzeug nicht wegrollen kann oder dass das Fahrzeug oder hochgestellte Teile nicht auseinanderfallen. Jede Fahrzeugwartung, Batteriewechsel eingeschlossen, darf nur in einem festgelegten Bereich, zu dem der Zugang eingeschränkt ist, durchgeführt werden. Eine sorgfältige Risikobewertung muss stattfinden, bevor eine solche Arbeit ausgeführt wird. Stellen Sie sicher, dass sichere Arbeitssysteme bei Arbeiten am Fahrzeug gegeben sind. Mit eingeschlossen sind dabei das Einparken, Betanken und Batteriewechsel. Wenn Fahrzeuge abgestellt oder unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Schlüssel nicht in den Fahrzeugen zurückgelassen werden. Die Einführung eines Kontrollsystems für Schlüssel ist Pflicht, um sicherzustellen, dass der Zugang zu den Schlüsseln nur auf autorisierte Nutzer beschränkt und kontrolliert ist. Auswahl, Schulung und Autorisierung von Fahrzeugführern Bei der Auswahl von Transportfahrzeugführern am Arbeitsplatz müssen Sie sicherstellen, dass diese • • Die Kompetenz aufweisen, die Arbeit auszuführen und Über die notwendigen Informationen, Unterweisungen, Schulungen und Aufsicht verfügen. 8.4.1. Auswahl Fahrzeugführer Die Auswahl des Fahrzeugführers ist sehr wichtig und es ist ebenso wichtig, dass die Fitness und die Fähigkeiten des Fahrzeugführers den entsprechenden Fahrzeuganforderungen und Aufgaben entsprechen. Bei der Auswahl eines Fahrzeugführers muss Folgendes berücksichtigt werden: Auswahl von Mitarbeitern die: • • die richtige Sicherheitseinstellung zur Arbeit haben die Fähigkeit besitzen, die Arbeit kompetent durchzuführen Die Auswahl muss eine Beurteilung von: • Alter, • • • • • • • Erfahrung, Fahrtennachweis, Reife, Einstellung, Physischer Fitness, Sehkraft und Gehör, geistiger Fähigkeiten sein. Die richtige Person für diese Arbeit gefunden zu haben, vermindert das Unfallrisiko und mit Bereitstellung der notwendigen Schulungen werden diese Risiken noch weiter gesenkt. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum 19.06.2015 Seite: 13 von 29 8.4.2. Schulung für Fahrzeugführer Für Mitarbeiter müssen unter den folgenden Umständen Schulungen zur Verfügung gestellt werden: • • • • • Bei der Einstellung; Bei der Versetzung eines Mitarbeiters; Bei einem Mitarbeiter zugeordneten Tätigkeitswechsel; Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel. Mit eingeschlossen sind neue Zubehörteile für den Lkw, Arbeitssysteme oder Veränderungen bei bestehenden Systemen oder bestehendem Equipment. Bei Einführung neuer Technologie Der Fahrzeugführer muss sowohl geschult als auch befähigt sein, das betriebene Fahrzeug zu führen. Die Schulung muss praktischer Natur und aufgabenbezogen sein. Eine allgemeine/exemplarische Schulung wird den Fahrzeugführer nicht mit den nötigen Fertigkeiten ausstatten, und die jobspezifischen Bestandteile sicher auszuführen. Neue Mitarbeiter Für neue Mitarbeiter muss eine Schulung zur Einarbeitung angeboten werden, die Folgendes umfassen sollte: • • • Informationen über den Aufbau/die Pläne der Verkehrswege Wer autorisiert ist, ein Fahrzeug zu führen Informationen über bestimmte Gefahren. (basierend auf jobspezifischen Risikobewertungen) Bieten Sie On-The-Job Training an sowie Informationen über • • • • • • • • • • Richtlinien am Arbeitsplatz Geschwindigkeitsbegrenzungen Verfahrensweisen zum Parken Sichere Fahrpraktiken Grundlegende Sicherheitschecks Ordnungsgemäße Nutzung von Sicherheitsfunktionen Wie Schäden/Mängel zu berichten sind Wie Ladungen auf sichere Art gesichert werden Wie Fahrzeuge auf sichere Art betreten und verlassen werden Wie Unfälle zu berichten sind und Beinaheunfälle behandelt werden müssen Überprüfen Sie die Schulung des Fahrzeugführers in regelmäßigen Intervallen und stellen Sie gegebenenfalls ein Auffrischungstraining zur Verfügung, um die Kompetenzen des Fahrzeugführers sicherzustellen. Zusatz- oder Auffrischungsschulung: • Wenn es einen Fehler in den Fahrsicherheitsrichtlinien gab. • Wenn es technische Änderungen am Fahrzeug gab. • In Intervallen, die durch die lokale Gesetzgebung/Bestimmung/Erfolgsmethode festgelegt wurden. • Alle drei Jahre Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 14 von 29 Schulungsunterlagen Unterlagen aller Schulungen, inklusive Unterlagen von Auffrischungsschulungen müssen aufbewahrt werden. Die Unterlagen sollten Fahrzeugdetails enthalten, für dessen Bedienung der Mitarbeiter zuständig ist. Ebenso sollten die Unterlagen die Geltungsdauer der aktuellen Fahrerlaubnis aufführen. 8.4.3. Autorisierung des Fahrzeugführers Die Nutzung einer Bevollmächtigung des Fahrzeugführers oder eines Lizenzsystems sind notwendig um sicherzustellen, dass nur diejenigen, die auch dazu autorisiert sind, ein bestimmtes Fahrzeug bedienen können. Es muss ein Zentralregister geben, das vorhält, welche Personen an der Arbeitsstätte befähigt sind, welches Fahrzeug zu bedienen. Dies wird hilfreich bei der Zuteilung von Aufgaben sein und dabei, die Übersicht über die Fähigkeiten des Fahrzeugführers zu behalten. Das Register muss detailliert dargestellt sein und genau festgelegt sein, welche Person für die Bedienung welches Fahrzeugs autorisiert ist. Beispiel: Der für einen Gabelstapler mit einer Kapazität von 3t geschulten Fahrzeugführer kann nicht automatisch einen Gabelstapler mit einer Kapazität von 7t bedienen. Das Register muss aktualisiert werden und kann die Grundlage für die Ermittlung von Schwachstellen bei Schulungen darstellen sowie auch für die Ermittlung von Schulungsbedarf. 8.5. Inanspruchnahme von Vertragspartnern Wenn Vertragspartner in Anspruch genommen werden, um Beförderungsvorgänge an der Arbeitsstätte Ihres Geländes auszuführen, stellen Sie sicher, dass diese über die nötige Kompetenz verfügen und über einen Fahrsicherheitsnachweis verfügen. Sie müssen: • Den Arbeitsschutznachweis des Vertragspartners eingehend begutachten. • Vorher relevante Sicherheitsdokumentation so wie ein Statement zur Verfahrensweise, der Sicherheit und der Schulungsaufzeichnungen einfordern, so dass diese Dokumente eingehend geprüft werden können, bevor Verträge unterzeichnet werden. • Unternehmensrichtlinien für die Sicherheitsfunktionen eines Fahrzeugs, so wie Spiegel, Kameras, Sicherheitsgurte, usw. festlegen. • Richtlinien festlegen für Wartung, Fahrertraining und Fahrererfahrung. • Sicherstellen, dass gute Kommunikationssysteme vorhanden sind. • Den Vertragspartner regelmäßig überprüfen und treffen, um dessen Leistung sowie evtl. Beschwerden oder andere Probleme zu besprechen, die sich ergeben haben. • Vertragspartner mit Kopien von Werksordnung, Karten, Wegbeschreibungen, Gefahreninformationen und PSA-Bestimmungen vor deren Ankunft am Standort versorgen. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 15 von 29 8.6. Monitoring und Supervision Ausreichendes Monitoring und Supervision müssen vorhanden sein, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeugführer die Sicherheitsbestimmungen einhalten, ausreichende Checks an ihren Fahrzeugen durchführen, das Fahrzeug sauber und ordentlich halten und es nach der Richtlinie bedienen, gemäß der sie geschult wurden. Supervisoren müssen mit den Details der Bedienung der unter ihrer Aufsicht stehenden Fahrzeuge vertraut sein, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufsichtspflichten effektiv ausführen können. Folgende Punkte sollten Bestandteile des Monitoring-Programms sein: • Das Tragen von Sicherheitsgurten/Beckengurten (evtl. Nutzung von Warngurten, um die Einhaltung dessen zu unterstützen) • • Einhaltung der Werksordnung Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen Geschwindigkeitsbegrenzern) • • • • Ausfüllen von täglichen/wöchentlichen Fahrzeugcheck-Formularen Melden von Fahrzeugschäden (evtl. Montage v. Sicheres Abstellen/Parken eines Fahrzeugs Entfernung von Schlüsseln aus geparkten Fahrzeugen Supervisoren sollten unsicheres Verhalten und Versäumnisse, die Werksordnung einzuhalten, hinterfragen und untersuchen. 9. Trennung von Fahrzeugen und Fußgängern Um das Risiko eines schweren Unfalls einer Person zu verringern, die von einem motorisierten Fahrzeug erfasst wird, muss der Arbeitsplatz/die Arbeitsstätte so organisiert werden, dass die größtmögliche Trennung zwischen Fahrzeugen und Fußgängern erzielt wird. Abschnitt 8.2 beschäftigt sich mit der eingehenden Vorgehensweise für Standortgestaltung und -anordnung. Die Separierung von Fußgängern ist sowohl in Innen- als auch Außenbereichen notwendig. Hinweis: Beispiele bewährter Verfahren sind in “Espresso” – EHS für Jedermann– Ordner – H&S bewährte Verfahrensweisen – Mobile Gerätschaften und Fußgänger – zu finden. 9.1. Außenbereiche Eine komplette Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen kann nur erzielt werden, indem separate Fußgängereingänge, Gehwege, Überführungen oder Unterführungen genutzt werden. Um dies zu erreichen, sollten keine Mühen und sorgfältige Überlegungen gescheut werden. Dennoch ist dies nicht immer möglich, und Fußgänger- oder Verkehrsaufkommen rechtfertigen diese Maßnahmen eventuell nicht. An den meisten Standorten wird es Punkte geben, an denen Fußgänger und Fahrzeuge aufeinandertreffen. Unter diesen Umständen müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger realisiert werden. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 16 von 29 Die folgenden Maßnahmen sollten, wo sie eingesetzt werden können, Fußgänger und Fahrzeuge effektiv getrennt halten: • • • Übersichtliche Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung Erhöhte Bordsteine, um Fußgänger- und Fahrzeuggrenzen zu markieren Geeignete Schutzbarrieren oder Schutzgeländer o An Eingängen/Ausgängen von Gebäuden o An Ecken von Gebäuden o Um Fußgänger davon abzuhalten, geradewegs auf Straßen hinauszulaufen Wo möglich getrennte Fußgänger- und Fahrzeugtüren in Gebäuden. Es muss entschieden werden, ob der Fußgänger oder das Fahrzeug an Konfliktorten das Vorfahrtsrecht erhält. Egal welche Entscheidung getroffen wird, muss diese einheitlich am gesamten Standort umgesetzt werden und den Mitarbeitern, Fahrzeugführern, Besuchern, Vertragspartnern, usw. kommuniziert werden. Es sollten Schilder aufgestellt werden, die deutlich angeben, wer den Vortritt hat. Sichtkontakt zwischen dem Fahrzeugführer und dem Fußgänger muss gegeben sein. Ohne Sichtkontakt sollte der Fußgänger den Konfliktort nicht überqueren. Türen müssen gegebenenfalls über Fenster oder Sichtpanele verfügen, damit Fußgänger und/oder Fahrzeugführer sehen, ob es sicher für sie ist, sich einer Tür zu nähern. Fußgänger sollten befahrene Straßen nur an bestimmten Übergangspunkten überqueren dürfen und diese Punkte sollten deutlich gekennzeichnet sein. Fußgängerübergänge müssen: o o o o o Deutlich gekennzeichnet sein. Gut beleuchtet sein. Über ein Kontrollsystem oder –protokoll verfügen, das klar angibt, wer das Vorfahrtsrecht hat. Gut sichtbar sein. Über eine in der Mitte gelegene Zuflucht verfügen, wenn die Straße breit ist. Dort, wo möglich, Anbringung von Absperrungen oder Geländern, um die Fußgänger auf direktem Wege zu den zugelassenen Übergangen zu führen und sie von der Überquerung der Straße an anderen Stellen abzuhalten, besonders in toten Winkeln. 9.2. Innenbereiche Wo dies möglich ist, muss Fußgängern der Zutritt zu Bereichen, in denen Gabelstapler, Roboter und andere mobile Gerätschaften in Betrieb sind, untersagt werden. Der Zugang zu diesen Bereichen sollte auf Fahrzeugbediener und Supervisoren beschränkt sein. Eine solche Trennung sollte mit Hilfe physikalischer Absperrungen erzielt werden. Dort, wo dies nicht möglich ist, müssen geeignete Maßnahmen, die durch die Risikobewertung ermittelt wurden, durchgeführt werden. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 17 von 29 Die folgenden Maßnahmen werden helfen, das Risiko für Fußgänger zu vermindern: 10. • Bestimmen, Abgrenzen Fußgängerübergängen. • Aufstellen einer ausreichend großen Anzahl deutlicher und unmissverständlicher Warnschilder, um Personen zu informieren, dass es in diesem Bereich Fahrzeugbetrieb gibt. • Aufstellung von Schildern, die von Gabelstaplerfahren verlangen, an entsprechenden Stellen zu hupen, so wie o Bei Zufahrt/Verlassen eines Gebäudes und deutliches Kennzeichnen von o Bei der Durchfahrt durch Öffnungen/Eingänge im Innenbereich o Beim sich einer Ecke nähern Fußgängerwegen und • Alle Gabelstapler ausgestattet sein. • Gegebenenfalls sollten Sichthilfen wie Konvexspiegel zur Verfügung stehen. • Fußgänger müssen Warnkleidung tragen. • Warnkleidung für Gabelstaplerfahrer muss vorhanden sein, die beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen ist. • Alle Roboter müssen mit Sensoren versehen sein, die die Anwesenheit von Fußgängern bemerken. • Automatische Stopvorrichtungen oder geeignete Alarmsysteme müssen an Robotern angebracht sein, die aktiviert werden, wenn Fußgänger sich in unmittelbarer Nähe befinden. • Besucher oder Bürger sollten keinen Zutritt zu Bereichen haben, in denen Gabelstapler in Betrieb sind. sollten mit automatischen Rückfahrpiepsern und Warnblinklichtern Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern Folgende Bereiche sind Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, da sie in den meisten Unternehmen der Etex vorkommen und zu den Orten gehören, an denen die größten Risiken auftreten können: 1. Lieferungen und Abholungen 2. Produktentfernung vom Fertigungsband/ Verpackungsbereiche 3. Lagerhallen 4. Steinbrüche 5. Bereiche mit Rohstofflagerbeständen 6. Außenlagerbereiche für Endprodukte 7. Be- und Entladezonen/-bereiche Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 18 von 29 10.1. Lieferungen und Abholungen An allen Standorten gibt es tägliche Lieferungen und Abholungen. Die Fahrer, die zu diesem Zweck den Standort betreten sind möglicherweise niemals zuvor am Standort gewesen und sind möglicherweise nur für kurze Zeit dort, wie z.B. ein Kurier, der ein Paket liefert. Darum müssen diese Fahrer über folgende Punkte informiert und unterwiesen werden: • • • • • • • • Standortplan Parkbereiche/Parkplätze Geschwindigkeitsbegrenzung Verkehrswege Werksordnung PSA Anforderungen Lage der Waschräume, Toiletten, usw. Verhalten im Notfall Es sollte überlegt werden, wie hier am besten verfahren wird. Die Möglichkeiten können einen oder mehrere der folgenden Punkte einschließen: • • • • • Unterweisung des Fahrers bei Ankunft Vorher vorbereitete Mappe und Vorschriften, die bei Ankunft ausgehändigt werden Sicherheitscheckliste, die bei Ankunft ausgefüllt wird Dedizierte Straßenmarkierungen, die den Fahrer zum gewünschten Ort leiten Verschicken aller notwendigen Informationen an alle in der Lieferkette befindlichen Personen/Unternehmen, so dass diese mit der Werksordnung vertraut sind, wenn sie den Standort erreichen. Wenn möglich, sollten Anweisungen für den Fahrer nicht an der Eingangsschranke gegeben werden, da dies zu aufstauendem Verkehr führen könnte, der möglicherweise zu einer Gefahr auf öffentlichen Straßen wird. Fahrer sollten, wenn möglich, angewiesen werden, in ihren Fahrzeugen zu bleiben, solange sie auf dem Werksgelände sind oder zu einer festgelegten/vorgegebenen Schutzzone gehen, da dies das Risiko, verletzt zu werden, vermindern würde. Manchmal sind Fahrer, die den Standort besuchen, nicht der Landessprache mächtig. Dies kann zusätzliche Risiken verursachen. Lieferungen und Abholungen können Lieferungen von Rohmaterialien und den Produktversand mit einschließen. Diese Aktivitäten gehören zu den gefährlichsten zur Beförderung gehörigen Aktivitäten am Standort. 10.2. Produktentfernung vom Fertigungsband / Verpackungsbereiche Die Entfernung der Endprodukte vom Ende des Fertigungsbandes und ihre Beförderung in einen Warte-, Lade- oder Lagerbereich kann Fußgänger und Fahrzeuge häufig in unmittelbare Nähe zueinander bringen. Idealerweise sollten diese Tätigkeiten automatisiert werden, um Fußgänger fernzuhalten und somit die Gefahren auszuschließen. Dort, wo dies nicht möglich ist, sollten Fußgänger und Fahrzeuge physikalisch voneinander getrennt werden, um die Fußgänger davor zu schützen, von einem Fahrzeug ergriffen zu werden, besonders in Bereichen, in denen manuelle Verpackung (von Produkten) erfolgt. Einige bewährte Verfahrensweisen sind in “Espresso” - EHS for all- zu finden. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 19 von 29 In Bereichen, in denen dies nicht möglich ist, muss der Boden deutlich gekennzeichnet sein, um anzugeben, wo die Fahrzeuggrenzen liegen. Fahrzeuge, die in unmittelbarer Nähe zu Fußgängern arbeiten, müssen mit akustischen und sichtbaren Warnsignalen ausgestattet sein und die Fußgänger sind verpflichtet, Warnkleidung zu tragen. Die Fahrzeuggeschwindigkeit muss strengsten Kontrollen unterliegen und wo möglich, Geschwindigkeitsbegrenzer an den Fahrzeugen montiert werden. 10.3. Lagerhallen / Lagerräume Der Zugang zu Lagerhallen muss auf die notwendigen Mitarbeiter und ihre Supervisoren beschränkt werden. Besucher und nicht-wesentliche Mitarbeiter sind in diesen Bereichen nicht zugelassen. Lagerhallen sind sehr geschäftige Bereiche mit häufig viel gleichzeitigem Fahrzeugbetrieb. Diese Bereiche müssen so organisiert sein, dass Fußgänger und Fahrzeuge sich sicher bewegen können. Wo möglich, sollten Fußgänger und Fahrzeuge über verschiedene Wege verfügen, die durch physikalische Absperrungen voneinander getrennt sind. Fahrzeugwege Fahrzeugwege sollten: • • • • • • • • Breit genug sein, damit sie auch für das größte Fahrzeug geeignet sind. So gestaltet sein, dass Wendemanöver ausgeschlossen sind und gegebenenfalls ein Einbahnstraßen- oder Durchfahrtssystem genutzt wird. Keine scharfen Kurven oder tote Winkel aufweisen Über gute Markierungen verfügen Gut beschildert sein Wo nötig über genügend Sichthilfen wie Spiegel verfügen Ausreichend beleuchtet sein Frei von Hindernissen sein Bei der Arbeit auf Inseln sollten Fahrzeuge eine akustische oder sichtbare Anzeige nutzen, um Fußgängern, die sich in der Nähe aufhalten könnten, ihre Position zu signalisieren. Empfangsbereiche von Lagerhallen sollten mit Pollern oder Geländern gesichert werden, um zu verhindern, dass sie von einem Fahrzeug erfasst werden. 10.4. Bereiche mit Rohstofflagerbeständen Bereiche, in denen Materialien in großen Gebinden und auf losen Halden gelagert werden, sind Bereiche, in denen sich normalerweise eine große Anzahl an mobilen Gerätschaften so wie Radlader und Kipplaster in Betrieb befinden. Zusätzlich zu den sich bewegenden Fahrzeugen gibt es andere Risiken für Fußgänger, unter anderem die Instabilität des Materials, vor allem am Abbaustoß der Lagerhalden (wo das Material von den mobilen Gerätschaften entfernt wird) und der Spitze der Halde, von der das Material hinabfallen und wegrutschen kann. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 20 von 29 Als Folge dieser Risiken muss die Anwesenheit von Fußgängern in diesen Bereichen dort, wo möglich verboten werden oder zu mindestens strengsten Kontrollen unterliegen. Wie auch in anderen Standortbereichen muss ein Verkehrsplan vorliegen, der den Verkehrsfluss vorgibt. Die Bereiche für die Lagerhalden müssen bestimmt werden. Die Kontrollhierarchie für Fußgänger in der Nähe von Lagerhalden muss Anwendung finden: - Die Notwendigkeit für Personen, in die Nähe von Lagerhalden zu kommen, muss beseitigt werden; z.B.: o Proben sammeln für das Labor durch den Bediener des Radladers und mit Hilfe des Radladers (anstelle des Laborangestellten, der zur Lagerhalde geht) o Messung der Lagerhalden mit Lasermessungen anstelle von physischen Messgeräten - Einzäunung von Bereichen für Lagerhalden, um den Zugang zu beschränken, - Separate Fußgängerwege, die physikalisch von dem Bereich getrennt sind, in dem mobile Gerätschaften sich bewegen (feste physikalische Absperrungen, - Fußgänger tragen ein Gerät, das von mobilen Gerätschaften erkannt/entdeckt wird, wenn der Fußgänger sich in der Nähe befindet - Zwingend erforderliche Kommunikation mit den Fahrzeugführern (aller) mobilen Gerätschaften, bevor Fußgänger Zugang zum Bereich für Lagerhalden erhalten. - Beschilderung an allen Zugängen zu den Lagerhalden, um Klarheit über Vorschriften, Schulungen und Unterweisung für eigene Mitarbeiter, Vertragspartner, Lkw-Fahrer der im Bereich geltenden Regeln zu schaffen. - PSA: Warnschutzkleidung muss die ganze Zeit übergetragen werden. Wenn Arbeiten auf Lagerhalden durch Vertragspartner ausgeführt werden, gilt besonderes Augenmerk auf: - Sicherheitsausrüstung und Wartung der Fahrzeuge des Vertragspartners - Schulung und Unterweisung der Fahrzeugführer der Fahrzeuge des Vertragspartners Es muss ein Bereich bestimmt werden, in dem Lkw-Fahrer ihre Lkws sicher reinigen können, ohne Verschmutzung zu erzeugen; ein ebener Bereich, in dem keine anderen Fahrzeuge fahren. Es müssen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen und Umweltaspekte berücksichtigt werden. 10.4.1. Verfahren auf Lagerhalden Um beim Errichten von Lagerhalden Unfälle zu vermeiden, muss (basierend auf der Risikobewertung) die dafür sicherste Verfahrensweise festgelegt werden und in einer Arbeitsanweisung schriftlich beschrieben werden. Alle beteiligten Personen müssen auf das Verfahren geschult werden und ausreichende Aufsicht jederzeit gegeben sein. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 21 von 29 Das Verfahren auf Lagerhalden muss mit folgenden Aspekten einhergehen: Das sog. bevorzugte Verfahren ist das Verfahren, wenn das Material von einem Lkw auf dem Boden ausgekippt wird und dann von einem Radlader hinaufgeschoben/zusammengeschoben wird. Dort, wo dies nicht möglich ist (da die Lagerhalden höher sein MÜSSEN). Das sog. Nächst- (Zweit-) beste Verfahren umfasst das Kippen einer Ladung in einem Sicherheitsabstand (das heißt > eine Lkw-Länge) vom Gipfel der Halde, nach dem das Material mit einer Raupe oder einem Frontlader mit Hilfe einer “Stoßstange” oder anderen Methode über den Rand geschoben wird, um die Geräte in einem Sicherheitsabstand zum Rand zu halten. Diese Methode hält die mobilen Gerätschaften vom Rand der Lagerhalde fern, wo die Gefahr, einen Unfall zu erleiden, am Größten ist. Das sog. Nächst- (Dritt-) beste Verfahren umfasst das Kippen einer Ladung direkt über dem Gipfel der Halde. Damit dieses Verfahren sicher ausgeführt werden kann, müssen geeignete Bermen beibehalten werden (das heißt, 1,5 Meter oder Durchmesser des größten Rades) und die Gerätebetreiber müssen auf die Gefahrenerkennung auf Lagerhalden geschult werden. Es ist schwierig zu gewährleisten, dass das Material nicht von der Spitze der Halde rutscht, wenn das Abkippen oben auf der Halde stattfindet. Ein weiteres akzeptables Verfahren für das Errichten von Lagerhalden umfasst die Errichtung einer Lagerhalde in Lagen. Bei diesem Verfahren werden Ladungen als Stapel auf eine einzige Lage gekippt. Nachdem eine Lage gefüllt ist, wird sie von einer Raupe geglättet und das Abkippen beginnt auf der nächsten Schicht/Lage. Durch Bedienung mobiler Gerätschaften wird die vorige Lage verdichtet und schafft so eine Halde mit mehr Festigkeit. Dieses Verfahren erlaubt auch, den Seitenwinkel weniger beizubehalten, als den Schüttwinkel, was zu einer höheren Hangstabilität führt. Das “verbotene” Verfahren bei Errichtung von Lagerhalden beinhaltet das Kippen einer Ladung direkt über dem Gipfel einer Halde, wo Material von der Spitze weggenommen wurde. Das Entfernen von Material von der Haldenspitze führt generell zu einem steileren Abbaustoß. Ein solcher Abbaustoß ist weniger stabil und kann nicht so viel Gewicht tragen, was eine ernsthafte Gefahr für Gerätschaften darstellt, die nahe an der Spitze der Halde in Betrieb sind, falls der Abbaustoß einstürzt. Das Verfahren, Material über den Rand einer Halde auf einen Bereich zu schütten, an dem Material von der Spitze entnommen wurde, ist verboten. 10.5. Außenlagerbereiche für Endprodukte Gute Gestaltung und Anordnung sind der Schlüssel zur Unfallvermeidung in Bereichen, wo Materialien im Außenbereich gelagert werden. Gute Sicht und deutliche Sichtlinien/Blickachsen müssen bei der Gestaltungsphase berücksichtigt werden. Für bestehende Lagerbereiche muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um den Risikograd einhergehend mit den folgenden Aspekten zu beurteilen: • • • • • • • • • • • Fußgängersicherheit Lieferungen und Besucher Fahrzeugwege Geschwindigkeitsbegrenzungen Sichtlinien/Blickachsen Interaktionspunkte zwischen Fußgängern und Fahrzeugen Hofordnung Beleuchtung Wendende Fahrzeuge Lagerhöhe Notausgang Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 22 von 29 10.5.1. Sicherheit in offenen Lagerbereichen Hier sollte idealerweise eine komplette Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen erfolgen. Wo dies nicht möglich ist, müssen Verfahren umgesetzt werden, um die größtmögliche Trennung zu erreichen. Fußgänger müssen jederzeit Warnkleidung tragen. Besuchern – außer Auslieferungsfahrern – ist es nicht erlaubt, solche Lagerbereiche zu betreten. Besucher sollten sich an einem Empfangsbereich melden und dort warten, bis sich um sie gekümmert werden kann. Ausreichend deutliche gute Beschilderung muss aufgestellt werden, um alle Personen über bestehende Gefahren zu informieren. Fahrzeug- und Fußgängerwege müssen deutlich gekennzeichnet sein und verbotene Bereiche ermittelt werden. Fahrzeugwege sollten ausschließlich in eine Richtung führen. Fahrzeugwege sollten ausreichend breit sein, damit die Fahrzeuge Manöver ausführen können, um Produkte je nach Bedarf zu platzieren/ersetzen/entfernen. Fahrzeugwege sollten keine scharfen Wendungen und Kurven haben und, wo nötig, sollten Konvexspiegel vorhanden sein, um die Sichtlinien/Blickachsen zu erleichtern. Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen deutlich ausgehängt und umgesetzt werden. Gabelstapler sollten mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet sein, es sei denn, es gibt einen guten Sicherheitsgrund dafür, es nicht zu tun. Die Auswahl, Schulung und Autorisierung der Lkw-Fahrzeugführer sollte in Übereinstimmung der Anforderungen in Abschnitt 8 dieser Richtlinie erfolgen. Die Hofordnung muss ausgehängt werden und alle Mitarbeiter in ihrer Umsetzung geschult werden. Hofbereiche müssen ausreichend und auf eine Art und Weise beleuchtet sein, dass die Fahrzeugführer nicht geblendet werden. Produkte sollten nicht über die strukturelle Kapazität der Racks, Paletten oder Kisten hinausgestapelt werden, die die Ladung unterstützen. Falls relevant, sollte durch heftigen Schneefall verursachtes Zusatzgewicht berücksichtigt werden. Das Verhältnis der Stapelhöhe zu seiner Grundfläche darf wahrscheinlichen Windstärken kein Umkipp-Risiko verursachen. unter Berücksichtigung von In erdbebengefährdeten Gegenden muss die Notwendigkeit der Abschaffung von Lagerbereichen in offenen Höfen überdacht werden und bei der Hofplanung und -gestaltung mit einbezogen werden. 10.6. Be- und Entladebereiche Be- und Entladebereiche können die Nutzung einer Anzahl von Gerätschaften umfassen, z.B. • Verladerampen • Überladebrücken • Befestigte Rampen • Tragbare Rampen • Zusatzgeräte wie “Greifer”, die an Staplern angebracht werden Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 23 von 29 10.6.1. Fahrzeugbeschränkungen Fahrzeuge dürfen beim Be- und Entladen nicht bewegt werden. Dies ist notwendig, um zu verhindern, dass das Fahrzeug davonfährt oder (sich) während des Be- oder Entladevorgangs von der Andockstation entfernt/wegrollt. Beschränkungen können auf mehrere Arten erreicht werden, einschließlich • • • • Der Sicherstellung, dass das Bremssystem des Fahrzeugs genutzt wurde Dem Fahrzeugführer die Schlüssel abzunehmen Der Sicherung des Fahrzeugs in Position durch Radvorleger Der Nutzung von Ampeln, Absperrungen oder anderen “Stop”-Zeichen Jedes Unternehmen muss Sicherheitsverfahren dokumentieren und umsetzen, um zu gewährleisten, dass der Fahrzeugführer und andere Beteiligte wissen, wann das Fahrzeug sicher bewegt werden kann. Wenn tragbare Rampen in Benutzung sind, muss es eine Vorschrift für ihren Ersatz durch befestigte Rampen oder Überladebrücken geben. Be- und Entladebereiche sollten: • • • • • • Klar festgelegt sein Frei von vorbeifahrendem Verkehr sein Frei von Fußgängern sein, wenn sie nicht direkt an der Tätigkeit beteiligt sind Frei von Starkstromleitungen in Überkopfhöhe sein Auf festem und ebenem Grund frei von Schlaglöchern und Schutt sein Über einen sicheren Wartebereich für die Fahrzeugführer verfügen (es sei denn, die Fahrzeugführer müssen in ihren Fahrzeugen bleiben) Wenn die Fahrer für längere Zeit warten müssen, sollten sie Zugang zu Toiletten und Waschräumen haben. Alle Mitarbeiter, die in diesen Bereichen arbeiten, müssen jederzeit Warnschutzkleidung tragen. 10.7. Gebrauch von Fahrrädern Die Nutzung von Fahrrädern an der Arbeitsstätte ist an größeren Standorten als Beförderungsmittel zwischen Arbeitsplätzen ziemlich verbreitet, um kleinere Güter zu liefern, kleine Werkzeuge zu einem Arbeitsort zu transportieren und auch für andere Zwecke. Die weitere Nutzung von Fahrrädern zu diesen Zwecken wird durch diese Richtlinie nicht verboten. Das Standortmanagement muss entscheiden, ob der Gebrauch von Fahrrädern erlaubt ist sowie auch die Umstände, unter denen er erlaubt ist. Die Entscheidung, ob der Gebrauch von Fahrrädern erlaubt ist, sollte auf einer Risikobewertung basieren. Wo Kontrollmaßnahmen möglich sind, die einen annehmbaren Risikograd belegen, sollten Fahrräder genutzt werden dürfen. Solche Kontrollmaßnahmen sollten die Trennung von Fahrradfahrern von motorisiertem Verkehr und von Fußgängern einschließen. Konfliktpunkte zwischen Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen müssen vermieden werden. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 24 von 29 Wo jedoch Fahrräder erlaubt sind, muss Folgendes befolgt werden: Nur vom Unternehmen bereitgestellte Fahrräder dürfen als Arbeitsmittel zur Beförderung benutzt werden. Diesel Fahrräder müssen Auf hohem Standard gewartet werden. Täglich kontrolliert werden, um zu gewährleisten, dass folgende Bestandteile in gutem Zustand sind/ ordnungsgemäß funktionieren: o Bereifung o Bremsen o Klingel o Kette o Schaltung o Speichen o Lenker o Licht o Schutzbleche o Pedalen o Reflektoren o Sattel o Räder Schäden oder Mängel müssen ohne Verzögerung gemeldet werden. Die Größe des Fahrrades muss für den Nutzer geeignet sein. Er sollte mit beiden Füßen den Boden erreichen können, wenn er auf dem Sattel sitzt. Ein passender Helm und Warnschutzkleidung müssen beim Radfahren jederzeit getragen werden. Große Lasten sollten niemals per Fahrrad befördert werden. Wenn kleinere Lasten befördert werden müssen, muss das Fahrrad mit einem brauchbaren Hilfsmittel ausgestattet sein, um die Gegenstände zu sichern. Beim Radfahren Niemals einen mp3-Player, einen iPod oder ein anderes Audiogerät tragen. Niemals ein Handy benutzen. Niemals an einem fahrenden Fahrzeug anhalten. Niemals mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Immer die Werksordnung einhalten. Immer einen geplanten Richtungswechsel anzeigen. Parken/Abstellen des Fahrrades Wo vorhanden Nutzung eines festgelegten Parkplatzes. Niemals das Fahrrad an Orten zurücklassen, wo es eine Behinderung oder Stolperfalle darstellt. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 25 von 29 ANHANG 1 – RICHTLINIEN FÜR STAPLERFÜHRER Bei Beladung eines Gabelstaplers muss sichergestellt werden, dass die empfohlene Ladekapazität nicht überschritten wird. Die Ladung muss immer im empfohlenen Lastschwerpunkt positioniert werden. Bei Einführen/Positionieren der Gabel in die Palette, muss der Gabelstapler immer stehen. Es ist erforderlich, dass Unternehmen diese Richtlinien an alle zuständigen Mitarbeiter herantragen und jeder Mitarbeiter die verbindliche Zusage unterzeichnet, diese Richtlinien einzuhalten. Beim Fahren oder Bedienen eines Gabelstaplers IMMER…. • • • • • • • • • • • • • Den Sicherheitsgurt anlegen. Kopf, Arme, Hände, Beine und Füße innerhalb des Fahrzeugs halten. Im 2-Wege Verkehr auf der richtigen Seite bleiben. Geschwindigkeit verringern, wenn Personen und andere Fahrzeuge vor Ihnen sind oder der Boden nass und glatt ist. Geschwindigkeit beim Wenden verringern. Geschwindigkeit verringern und Hupe betätigen an Ecken, toten Winkeln oder anderen Orten, an denen die Sicht behindert ist. Die Ladung so niedrig wie möglich halten. Sicherstellen, dass die Gabeln zurückgekippt sind. Besondere Vorsicht bei Arbeiten rund um Leitern und Gerüsten. Einen sicheren Abstand zu Rändern von Rampen, Brücken und Plattformen halten. Vorhandene PSA tragen. Wachsam bleiben und eigenes Verhalten der Umgebung anpassen. Bei Nutzung eines Radios oder Telefons den Gabelstapler an einem sicheren Ort abstellen. NIEMALS…. • • • • • • • • • Jemandem erlauben, unter erhobenen Gabeln zu stehen oder vorbeizugehen, egal ob diese beladen oder leer sind. Jemandem erlauben, die Gabeln als Hebebühne/Arbeitsbühne zu benutzen. Niemals die Ladung vorwärts neigen/kippen, wenn die Ladung erhoben ist oder das Fahrzeug bergab fährt. Niemals Stunt-Fahren oder anderes Fehlverhalten am oder um den Gabelstapler zulassen. Über lose Gegenstände wie Abfall oder Schutt fahren. Seitwärts / über Hänge fahren. Nah an offene Gräben fahren. Über provisorischen Boden fahren. Während der Fahrt ein Handy benutzen. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 26 von 29 ANHANG 2 – VERKEHRSSICHERHEITSREGELN AM STANDORT Es ist erforderlich, dass Unternehmen diese Richtlinien an alle zuständigen Mitarbeiter herantragen und jeder Mitarbeiter die verbindliche Zusage unterzeichnet, diese Richtlinien einzuhalten. Fahrzeugführer • Folgen Sie den festgelegten Fahrzeugverkehrswegen. Kennen Sie die Werksordnung und sichere Arbeitssysteme und befolgen Sie diese. • Halten Sie sich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. • Stellen Sie das Fahrzeug immer sicher ab. • Führen Sie kein Fahrzeug, wenn Ihre Fähigkeiten beeinträchtigt sind, z.B. wegen Müdigkeit, Krankheit oder schlechtem Sehvermögen. Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen oder gesund genug sind, ein Fahrzeug zu führen, bedienen Sie es nicht. Informieren Sie Ihren Dienstvorgesetzten. • Stellen Sie sicher, dass Sie die Betriebsverfahren und betriebssicheren Beschränkungen Ihres Fahrzeugs verstehen/kennen. • Tragen Sie die vorgesehene PSA. Halten Sie PSA sowie Warnschutzwesten bereit, so dass Sie nie das Fahrzeug verlassen müssen, um an solches Equipment zu gelangen. • Füllen Sie das tägliche/wöchentliche Fahrzeugcheckprotokoll aus. • Melden Sie alle Mängel und Schäden an Fahrzeugen oder Arbeitssicherheitssystemen, denen Sie gewahr werden, Ihrem Manager. • Zerstören, zweckentfremden und beschädigen Sie keine Dinge, die zum Arbeitsschutz vorgesehen sind. • Beachten Sie immer kreuzende Fußgänger. • Versuchen Sie niemals, auf ein sich bewegendes Fahrzeug zu klettern oder Personen auf Paletten auf den Gabeln eines Staplers in die Höhe zu befördern. • Halten Sie die Fahrzeuge so sauber und ordentlich wie möglich. • Beachten Sie immer die Ladeprozesse. • Klettern Sie nicht auf einen Anhänger. • Betreten Sie keinen Gabelstapler-Betriebsbereich, ohne die Erlaubnis dafür zu erhalten. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 27 von 29 Verkehrssicherheitsregeln am Standort Es ist erforderlich, dass Unternehmen diese Richtlinien an alle zuständigen Mitarbeiter herantragen und jeder Mitarbeiter die verbindliche Zusage unterzeichnet, diese Richtlinien einzuhalten. Fußgänger • Tragen Sie Warnschutzkleidung. • Halten Sie die festgelegten Fußgängerwege ein. • Überqueren Sie Straßen nur an festgelegten Überführungspunkten. • Bei der Überquerung an Straßenkreuzungen schauen Sie nach beiden Seiten. • Gehen, nicht Rennen. • Nutzen Sie kein Mobiltelefon während des Gehens. • Beachten Sie immer die Ampeln. • Warten Sie, bevor Sie Türen und Tore passieren. • Bei Nutzung einer Treppe nutzen Sie immer das Geländer. • Nähern Sie sich keinem Fahrzeug, bevor der Fahrzeugführer Sie nicht gesehen hat und es für Sie sicher ist, sich zu nähern. • Gehen Sie niemals hinter ein Fahrzeug, wenn der Fahrzeugführer Sie nicht gesehen hat. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 28 von 29 ANHANG 3 – GABELSTAPLER CHECKLISTE Hinweis: Dies ist eine Beispielcheckliste für Betreiber von Gabelstaplern, die vor Inbetriebnahme auszufüllen ist. Empfohlen wird, dass Unternehmen unter Berücksichtigung der Herstellerempfehlungen ihre eigene Checkliste für Betreiber von Gabelstaplern, die vor der Inbetriebnahme auszufüllen ist, erstellen. 1. Allgemein: Guter Zustand ohne Schäden, übermäßigem Schmutz oder Rost. Alle vorher festgestellten Schäden repariert. 2. Gabeln: Ordnungsgemäß positioniert, nicht beschädigt, gebrochen, verbogen oder abgenutzt. Ankerbolzen sicher und nicht abgenutzt, lose oder verbogen. 3. Schlittenplatte: Kein Schaden und keine Verformung, gerade am Mast sitzend und geschmiert. Endanschlagsbolzen eingestellt und befestigt. 4. Mast: Keine Schäden, Verformungen oder Risse. Kein ungebührlicher Verschleiß, Kerben, Schmutz oder Fremdkörper in den Rinnen. Endanschläge befestigt. Rollen, keine ungebührliche Abnutzung oder falsche Spur. Schlitten intakt und befestigt. 5. Verlängerung der Rückenlehne / Schutzdach: In gutem Zustand, befestigt, ohne Verformungen oder Risse. 6. Hubkette: Nicht beschädigt, abgenutzt oder ausgeleiert, keine abgebrochenen Glieder oder Rost. Alle Bolzen vorhanden. 7. Bereifung: Keine Schäden, übermäßiger Schmutz oder Abnutzung, Rost, Risse, oder Trennung von Bereifung und Felgen. Korrekter Reifendruck bei pneumatischer Bereifung. 8. Räder: Unbeschädigt und frei von Hindernissen und Ablagerungen. Alle Nüsse befestigt und an Ort und Stelle. 9. Fahrerschutzdach / Überrollschutz: befestigt, unbeschädigt, ohne lose Teile. 10. Energiequelle: • Gas oder Diesel: ordnungsgemäßer Stand von Motoröl, Kraftstoff und Kühlwasser. Gasflasche gesichert, kein Rost, keine Korrosion oder beschädigte Leitungen, Schläuche oder Dichtungen. • Elektrik: Elektrolytlevel, Batteriestecker und Anschlüsse ordnungsgemäß. Stromkabel intakt, verbunden und befestigt. Batteriehalterungen befestigt/gesichert und Batterie ordnungsgemäß aufgeladen. 11. Hydraulik: keine Schäden oder Flüssigkeitslecks, keine Risse in Schläuchen, keine Lecks um Armaturen/Beschläge. 12. Kennzeichnung / Typenschild: intakt, sauber und lesbar. 13. Fahrerplatz: sauber, ohne lose Teile. 14. Einstieg: Stufen und Haltegriffe in gutem Zustand und sauber. 15. Lichter Frontscheibe und Spiegel (falls vorhanden): sauber und unbeschädigt. 16. Feuerlöscher (falls vorhanden): befestigt und aufgefüllt. Verkehrssicherheit am Standort (STS) Konzern-Richtlinie Code: STD-011 Version: V01 Ausstellungsdatum: 19.06.2015 Seite: 29 von 29 Funktionsprüfungen 17. Sitz: Guter Zustand, befestigt und richtig eingestellt. 18. Sicherheitsgurt: Erreichbar, in gutem Zustand und funktionierend. 19. Zündung & Elektrik: Einwandfreie Funktion. Alle Messgeräte und Instrumente sichtbar und funktionsfähig. 20. Rückfahralarmsignal und Hupe: funktionsfähig und hörbar. 21. Warnlichter & Lichter (falls vorhanden): funktionsfähig. 22. Hydraulische Steuerung: läuft leichtgängig und ordnungsgemäß. 23. Bremsen (Betriebs- und Feststellbremse): funktionieren ordnungsgemäß. 24. Kupplung & Schaltung: laufen leichtgängig und ordnungsgemäß. 25. Lenkung: einwandfreie Funktion ohne zu großes Spiel. 26. Auspuffanlage: kein übermäßiger Qualm, Funken oder Flammenbildung. Schadendetails Unterschrift des Betreibers Datum Unterschrift des Managers/Dienstvorgesetzten Datum
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