Sicherheitsdatenblatt

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gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
*
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
· Artikelnummer: A3541
· CAS-Nummer:
123-42-2
· EG-Nummer:
204-626-7
· Indexnummer:
603-016-00-1
· Registrierungsnummer 01-2119473975-21-XXXX
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
· Verwendungssektor
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an
Industriestandorten
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
SU10 Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen)
· Prozesskategorie
PROC1 Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit
PROC2 Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter
Exposition
PROC3 Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung)
PROC4 Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer
Exposition besteht
PROC8a Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter
in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter
in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC9 Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich
Wägung)
PROC14 Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren,
Pelettieren
PROC15 Verwendung als Laborreagenz
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC2 Formulierung von Zubereitungen
ERC4 Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissen
werden, in Verfahren und Produkten
ERC8a Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Laborchemikalie
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
· Hersteller/Lieferant:
AppliChem GmbH
Ottoweg 4
D-64291 Darmstadt
Tel.: +49 (0)6151 93570
[email protected]
· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Compliance / Dept. Compliance
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Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
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· 1.4 Notrufnummer:
+49(0)6151 93570 (während der normalen Geschäftszeiten / Inside normal business hours)
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
· Gefahrenpiktogramme
GHS02
GHS07
· Signalwort Achtung
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
· Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
· Sicherheitshinweise
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P262
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P403+P233
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P403+P235
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
· 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
· 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe
· CAS-Nr. Bezeichnung
123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
· Identifikationsnummer(n)
· EG-Nummer: 204-626-7
· Indexnummer: 603-016-00-1
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
· Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
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Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
Sofort Arzt hinzuziehen.
· Nach Verschlucken:
Mund ausspülen.
Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser).
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl
· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar.
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus.
Auf Rückzündung achten.
Explosionsfähige Gemische mit Luft bei Raumtemperatur möglich.
Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenstoffoxide (CO, CO2)
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
· Weitere Angaben
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Substanzkontakt vermeiden.
Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Nachreinigen.
· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 3)
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
· Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Behälter darf nur unter lokaler Absaugung geöffnet werden.
· Empfohlene Lagertemperatur: +15 - +25 °C
· Lagerklasse: 3
· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündbare Flüssigkeiten
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
AGW Langzeitwert: 96 mg/m³, 20 ml/m³
2(I);DFG, H
· DNEL-Werte
123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
Oral
Long-term - systemic effects, general population
Dermal Long-term - systemic effects, worker
Long term - systemic effects, general population
Inhalativ Acute - local effects, worker
Long-term - local effects, worker
Acute - local effects, general population
Long-term - systemic effects, general population
3,4 mg/kg
9,4 mg/kg
3,4 mg/kg
240 mg/m3
66,4 mg/m3
120 mg/m3
11,8 mg/m3
· PNEC-Werte
123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
Aquatic compartment - freshwater
2 mg/L
Aquatic compartment - marine water
0,2 mg/L
Aquatic compartment - water, intermittent releases 82 mg/L
Aquatic compartment - sediment in freshwater
9,06 mg/kg
Aquatic compartment - sediment in marine water 0,91 mg/kg
Terrestrial compartment - soil
0,63 mg/kg
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
· Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
· Atemschutz:
Atemschutz erforderlich beim Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.
Filter A
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Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 4)
· Handschutz:
Schutzhandschuhe
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
· Handschuhmaterial
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
· Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet:
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,50 mm
Butylkautschuk
Wert für die Permeation: Level ≥ 480 min
· Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet:
Empfohlene Materialstärke: ≥ 0,50 mm
Handschuhe aus Polychloropren
Wert für die Permeation: Level ≥ 240 min
· Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
· Körperschutz:
Geeignete Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
· Allgemeine Angaben
· Aussehen:
Flüssig
Form:
Klar
Farbe:
Charakteristisch
· Geruch:
Nicht bestimmt.
· Geruchsschwelle:
· pH-Wert:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
Siedepunkt/Siedebereich:
-44 °C
168 °C
· Flammpunkt:
60 °C
· Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
· Selbstentzündlichkeit:
Nicht bestimmt.
· Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Obere:
1,4 Vol %
8,1 Vol %
(Fortsetzung auf Seite 6)
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Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 5)
· Dampfdruck bei 20 °C:
1,33 hPa
· Dichte bei 20 °C:
· Relative Dichte
· Dampfdichte
· Verdampfungsgeschwindigkeit
0,937 g/cm³
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Nicht bzw. wenig mischbar.
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
· Viskosität:
Dynamisch:
Kinematisch:
Organische Lösemittel:
· 9.2 Sonstige Angaben
Nicht bestimmt.
Nicht bestimmt.
0,0 %
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Erhitzung
· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien:
starke Oxidationsmittel
starke Säuren
Starke Basen
· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei Brand: siehe Kapitel 5.
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
· Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
· Komponente
Art
Wert
Spezies
123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
Oral
LD50 3002 mg/kg (Ratte)
Dermal LD50 13630 mg/kg (rab)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Leichte Reizwirkung
· Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
· Nach Einatmen: Reizerscheinungen an den Atemwegen.
· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
· Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann die Atemwege reizen.
· Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 6)
· Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
· 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
· Testart
Wirkkonzentration Methode
Bewertung
123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on
EC50/72 h >1000 mg/l (Algae, Growth inhibition test)
EC50/48 h >1000 mg/l (daphnia magna)
LC50/96 h >100 mg/l (fish)
· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit leicht biologisch abbaubar
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
· Empfehlung:
Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
· 14.1 UN-Nummer
· ADR, IMDG, IATA
UN1148
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
· ADR
· IMDG, IATA
DIACETONALKOHOL
DIACETONE ALCOHOL
· 14.3 Transportgefahrenklassen
· ADR
· Klasse
3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe
(Fortsetzung auf Seite 8)
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Druckdatum: 31.05.2016
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Versionsnummer 3
Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 7)
· Gefahrzettel
3
· IMDG, IATA
· Class
· Label
3 Entzündbare flüssige Stoffe
3
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
· Kemler-Zahl:
· EMS-Nummer:
· Stowage Category
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe
30
F-E,S-D
A
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
· ADR
· Begrenzte Menge (LQ)
· Freigestellte Mengen (EQ)
· Beförderungskategorie
· Tunnelbeschränkungscode
· IMDG
· Limited quantities (LQ)
· Excepted quantities (EQ)
· UN "Model Regulation":
5L
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml
3
D/E
5L
Code: E1
Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml
Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml
UN 1148 DIACETONALKOHOL, 3, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
· Richtlinie 2012/18/EU
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Der Stoff ist nicht enthalten.
· Seveso-Kategorie P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 5.000 t
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 50.000 t
· VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3
· Nationale Vorschriften:
· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend.
· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt.
DE
(Fortsetzung auf Seite 9)
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Seite: 9/11
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überarbeitet am: 09.05.2016
Versionsnummer 3
Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 8)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Compliance / Dept. Compliance
· Ansprechpartner: Hr. / Mr. Th. Stöckle
· Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International
Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic
vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 3
Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2
STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3
· * Daten gegenüber der Vorversion geändert
Anhang: Expositionsszenarium 1
· Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums
Formulierung und Ver-/Umpacken von Substanzen und Mischungen
· Verwendungssektor
SU10 Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen)
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an
Industriestandorten
· Prozesskategorie
PROC1 Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit
PROC2 Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter
Exposition
PROC3 Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung)
PROC4 Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer
Exposition besteht
PROC8a Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter
in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße/große Behälter
in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC9 Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich
Wägung)
PROC14 Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren,
Pelettieren
PROC15 Verwendung als Laborreagenz
· Umweltfreisetzungskategorie ERC2 Formulierung von Zubereitungen
· Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren
Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt.
· Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche.
· Physikalische Parameter
· Physikalischer Zustand Flüssig
· Konzentration des Stoffes im Gemisch Reinstoff.
(Fortsetzung auf Seite 10)
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Seite: 10/11
Druckdatum: 31.05.2016
überarbeitet am: 09.05.2016
Versionsnummer 3
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(Fortsetzung von Seite 9)
· Sonstige Verwendungsbedingungen
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Arbeitnehmerexposition
Berührung mit den Augen vermeiden
Innenanwendung.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der
Nutzungsdauer des Erzeugnisses
Nicht anwendbar
· Risikomanagementmaßnahmen
· Arbeitnehmerschutz
· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Technische Schutzmaßnahmen Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen.
· Persönliche Schutzmaßnahmen
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Dichtschließende Schutzbrille
Filter A
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
· Maßnahmen zum Verbraucherschutz
Ausreichende Kennzeichnung sicherstellen.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
· Umweltschutzmaßnahmen
· Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Entsorgungsmaßnahmen
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird.
· Entsorgungsverfahren
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde
· Expositionsprognose
· Arbeiter (dermal) Der errechnete Wert ist kleiner als der DNEL.
· Arbeiter (Inhalation) Der errechnete Wert ist kleiner als der DNEL.
· Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant.
· Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Anhang: Expositionsszenarium 2
· Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums Verwendung in Laboratorien
· Verwendungssektor
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an
Industriestandorten
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung,
Dienstleistungen, Handwerk)
· Prozesskategorie
PROC15 Verwendung als Laborreagenz
PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen
· Umweltfreisetzungskategorie
ERC2 Formulierung von Zubereitungen
ERC4 Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissen
werden, in Verfahren und Produkten
ERC8a Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen
· Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren
Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt.
(Fortsetzung auf Seite 11)
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Seite: 11/11
Druckdatum: 31.05.2016
überarbeitet am: 09.05.2016
Versionsnummer 3
Handelsname: Diacetonalkohol zur Synthese
(Fortsetzung von Seite 10)
· Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche.
· Physikalische Parameter
· Physikalischer Zustand Flüssig
· Konzentration des Stoffes im Gemisch Reinstoff.
· Sonstige Verwendungsbedingungen
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Arbeitnehmerexposition
Berührung mit den Augen vermeiden
Innenanwendung.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der
Nutzungsdauer des Erzeugnisses
Nicht anwendbar
· Risikomanagementmaßnahmen
· Arbeitnehmerschutz
· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Technische Schutzmaßnahmen Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen.
· Persönliche Schutzmaßnahmen
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Dichtschließende Schutzbrille
Filter A
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
· Maßnahmen zum Verbraucherschutz
Ausreichende Kennzeichnung sicherstellen.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
· Umweltschutzmaßnahmen
· Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· Entsorgungsmaßnahmen
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird.
· Entsorgungsverfahren
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
· Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde
· Expositionsprognose
· Arbeiter (dermal) Der errechnete Wert ist kleiner als der DNEL.
· Arbeiter (Inhalation) Der errechnete Wert ist kleiner als der DNEL.
· Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant.
· Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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