Technische Universität Braunschweig Immatrikulationsamt Pockelsstraße 11 38106 Braunschweig Telefon +49 531 391-4321 Telefax +49 531 391-4329 [email protected] www.tu-braunschweig.de/i-amt Immatrikulationsamt Erste Schritte nach Ihrer Zulassung Willkommen an der TU Braunschweig Wintersemester 2016/17 und Sommersemester 2017 Liebe Studienanfängerin, lieber Studienanfänger, wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium und damit für eine Einschreibung (= Immatrikulation) an unserer Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig entschieden haben und möchten Sie auf diesem Wege ganz herzlich willkommen heißen. Damit Ihnen die ersten Schritte zum Studium etwas leichter fallen, haben wir in dieser Broschüre alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Mit der Einschreibung begründen Sie ein Rechtsverhältnis zur TU Braunschweig und werden vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Immatrikulation an Mitglied der TU Braunschweig. Alles, was im Rahmen der Einschreibung wichtig ist, finden Sie auf den folgenden Seiten. Sollten Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Studienservice-Call, Tel.: 0531/391-4321. Einen guten Start und viel Erfolg für Ihr Studium wünscht Ihnen das Team des Immatrikulationsamtes Kontaktmöglichkeiten des Immatrikulationsamtes der TU Braunschweig Pockelsstraße 11 (Haus der Wissenschaft), 1. Obergeschoss 38106 Braunschweig Öffnungszeiten: Tel: Fax: E-Mail: Internet: Mo. und Do.: 9.00 – 12.00 Uhr 0531/391-4321 0531/391-4329 [email protected] http://www.tu-braunschweig.de/i-amt Immatrikulationsamt im Studienservice-Center Pockelsstraße 11 (Haus der Wissenschaft), Erdgeschoss 38106 Braunschweig Öffnungszeiten: Mo. – Mi.: 10.00 – 16.00 Uhr Do. 10.00 – 17.00 Uhr Fr. und vor Feiertagen: 10.00 – 13.00 Uhr Internet: http://www.tu-braunschweig.de/sc Postanschrift des Immatrikulationsamtes TU Braunschweig Immatrikulationsamt 38092 Braunschweig Impressum Herausgeber: Abteilung 15 Immatrikulationsamt der Technischen Universität Braunschweig Verfasser: Kai Brunzel (MBA), E-Mail: [email protected] Redaktion: Heiko Oertel (Immatrikulationsamt) Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Das Immatrikulationsamt hat alle Angaben dieser Broschüre mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten. Änderungen können nicht ausgeschlossen werden. 2 Inhalt 1. Die Einschreibung 4 2. Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Studienfinanzierung 7 3. Nach der Immatrikulation 8 4. Rücknahme (Löschung) der Immatrikulation 8 5. Wissenswertes für den Studienstart 8 Anhang Wichtige Anschriften an der TU Braunschweig und der Hochschule für Bildende Künste Lageplan Heftmitte Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat Annahmeerklärung des Studienplatzes 3 11 1. Die Einschreibung Nachdem Ihre Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgreich war bzw. Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden haben, muss nun die Immatrikulation durchgeführt werden. Da – wie eingangs bereits ausgeführt – mit der Immatrikulation die Mitgliedschaft zur TU Braunschweig begründet wird, ist dieses Verfahren zwangsläufig mit einigen Formalitäten verbunden. Um die Immatrikulation abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: Checkliste 1. Amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (falls noch nicht mit der Bewerbung eingereicht; gilt nicht für Bewerbungen für ein Masterstudium) 2. bei Master-Studiengängen: amtlich beglaubigte Fotokopie des Bachelorzeugnisses und der Bachelorurkunde 3. lückenloser tabellarischer Lebenslauf (falls nicht mit der Bewerbung eingereicht) 4. Krankenversicherungsnachweis für die Einschreibung an einer Hochschule (keine Mitgliedsbescheinigung oder Aufnahmebestätigung) 5. Lichtbild in Passbildgröße 6. Fotokopie Ihres Personalausweises, Passes oder der Geburtsurkunde, ggf. Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels (insbesondere das Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel) 7. Annahmeerklärung des Studienplatzes (siehe Heftmitte) inkl. Zahlungsnachweis 8. ggf. zusätzlich zu Nr. 7 SEPA-Lastschriftmandat (Lastschrifteinzugsverfahren, s. Heftmitte 9. Bei Studienortwechslern: Studienzeitnachweis und Exmatrikulation vorher besuchter Hochschulen 10. Bei Einschreibung zu einem Master-Studiengang: Bescheinigung über die Regelstudienzeit des vorhergehenden Studiengangs 11. Erklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen Beachten Sie bitte die Hinweise zu der Checkliste: zu 1. Die Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (soweit noch nicht bei der Bewerbung eingereicht) muss amtlich beglaubigt sein. Zuständig für amtliche Beglaubigungen sind z. B. Einwohnermeldeämter oder (Hoch-)Schulen. Die amtliche Beglaubigung muss ein Dienstsiegel enthalten. Bitte reichen Sie keine Originale ein, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Die TU Braunschweig übernimmt für unaufgefordert eingereichte Originalzeugnisse keine Haftung. Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Unterlagen digitalisiert und somit nach einer gewissen Zeit vernichtet werden. zu 2. Das Bachelorzeugnis muss amtlich beglaubigt eingereicht werden. Sollte das Zeugnis zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht vorliegen, kann es bis zum im Zulassungsbescheid genannten Termin nachgereicht werden. zu 4. Bei der Krankenkasse Ihrer Wahl müssen Sie sich eine Bescheinigung besorgen, mit der Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Bitte benutzen Sie 4 für die Immatrikulation die Versicherungsbescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule, die Ihnen Ihre Krankenkasse ausstellt. Mitgliedsbescheinigungen oder einfache Aufnahmebestätigungen reichen leider nicht aus. Sofern Sie Mitglied einer privaten Krankenkasse sind und bleiben möchten, benötigen Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese Dauerbefreiungserklärung wird Ihnen von den gesetzlichen Krankenversicherungen ausgestellt. In einem solchen Fall müssen Sie anstelle des Krankenversicherungsnachweises eine Kopie dieser Befreiungserklärung mit den Einschreibunterlagen vorlegen. zu 5. Bitte schreiben Sie auf die Rückseite des Lichtbildes Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre Matrikel- oder Bewerbernummer. zu 6. Die Fotokopie des Personalausweises, Passes, der Geburtsurkunde oder des Aufenthaltstitels muss nicht beglaubigt sein. zu 7. Bei dem Formular Annahmeerklärung des Studienplatzes kleben Sie den erforderlichen Zahlungsnachweis auf der Rückseite des Formulars auf und kreuzen dies auf der Vorderseite des Formulars an. Im Verwendungszweck Ihrer Überweisung beachten Sie bitte unbedingt die folgende Reihenfolge Ihrer Angaben: Wintersemester 2016/17: 20162.[Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer], Name, Vorname Sommersemester 2017: 20171.[Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer], Name, Vorname Die Kontodaten lauten wie folgt: IBAN: DE62 2505 0000 0001 708 700, BIC: NOLADE2HXXX Die Zahlbeträge für das Wintersemester 2016/17 und das Sommersemester 2017 stehen derzeit noch nicht fest. Sobald die jeweiligen Beträge bekannt sind (ab Mitte Januar bzw. Mitte Juli) werden diese auf der folgenden Internetseite bekannt gegeben: https://www.tu-braunschweig.de/i-amt/newsaktuelles zu 8. Das SEPA-Lastschriftmandat für die Teilnahme am SEPALastschrifteinzugsverfahren sollte von Ihnen ausgefüllt werden, damit Sie bei der zu jedem zukünftigen Semester erforderlichen Rückmeldung die erforderlichen Beiträge und Gebühren nicht selbst überweisen müssen, sondern diese automatisch von einem Konto eingezogen werden. Die notwendigen Beiträge und Gebühren für Ihre Einschreibung bzw. Ihr erstes Semester an der TU Braunschweig müssen Sie selbst überweisen. Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren gestatten Sie dem Immatrikulationsamt der TU Braunschweig in zukünftigen, auf das Semester Ihrer Ersteinschreibung folgenden, Semestern die fälligen Beiträge und Gebühren von Ihrem Konto einzuziehen. Das Lastschrifteinzugsverfahren stellt sicher, dass Sie zukünftig kein Rückmeldeverfahren versäumen und dass der Betrag immer fristgerecht zum Abbuchungszeitpunkt (= Rückmeldezeitpunkt) am 01.02. für ein Sommersemester und am 01.08. für ein Wintersemester und in der entsprechenden Höhe abgebucht wird. Ist eine Rückmeldung zum 2. Fachsemester oder für folgende Semester nicht fristgerecht durchgeführt oder ist nicht der vollständige Semesterbeitrag überwiesen, werden Sie zunächst innerhalb der gesetzten Frist gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 5 15 €. Sollte auch dann das Geld nicht bis zum jeweiligen Semesterbeginn (01.04. bzw. 01.10.) auf dem Konto der TU Braunschweig eingehen, werden Sie kraft Gesetzes exmatrikuliert. Um dies zu vermeiden und Sie vor unnötigen Schwierigkeiten zu bewahren, empfiehlt es sich, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie in der Heftmitte. Die für den Widerruf Ihres Lastschrifteinzugsmandats geltenden Fristen entnehmen Sie bitte ebenfalls diesem Formular. zu 9. Wenn Sie vor Ihrer jetzt beantragten Immatrikulation bereits an anderen Hochschulen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben waren, benötigen wir eine Immatrikulationsbescheinigung mit Angaben der Hochschul- und Fachsemester sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese Unterlagen sind für die Berechnung der Studienbeiträge erforderlich. zu 10. Bei der Einschreibung zu einem Master-Studiengang ist es erforderlich, dass Sie uns die Regelstudienzeit Ihres vorhergehenden Studienganges verbindlich nachweisen, sofern der Bachelor eine Regelstudienzeit von mindestens 7 Semestern hatte. Ist diese auf der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule ausgewiesen, so ist ein gesonderter Nachweis nicht erforderlich (siehe auch zu 9.). zu 11. Minderjährige Bewerber/innen benötigen aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die unterschriebene Erklärung der Erziehungsberechtigten ist mit den Bewerbungsbzw. Einschreibunterlagen einzureichen. Sie ist online zu finden unter https://www.tubraunschweig.de/MedienDB/abt14/erklaerung_erziehungsberechtigte.pdf Die Vorgehensweise bei der Einschreibung ist davon abhängig, ob es sich bei dem gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt. Ist er zulassungsfrei, so können Sie nach Ihrer Online-Bewerbung direkt die in der Checkliste genannten Unterlagen zusammenstellen und an uns senden. Damit ist Ihre Einschreibung vollzogen. Handelt es sich hingegen um einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung, müssen Sie auf einen Zulassungsbescheid von uns warten. Nachdem Sie die dem Zulassungsbescheid beigefügten Einschreibunterlagen erhalten und nach vorstehender Checkliste die entsprechenden Dokumente zusammengestellt haben, bitten wir Sie, die gesamten Einschreibunterlagen zu der im Bescheid genannten Frist (= sehr wichtig, da beim Überschreiten der Frist Ihr Studienplatz dem/der rangnächsten Studienbewerber/in zugeteilt werden muss) an das Immatrikulationsamt der TU Braunschweig zurückzusenden (Postanschrift siehe S. 11). Das Immatrikulationsamt prüft Ihre Unterlagen. Wenn alles vollständig ist und einer Immatrikulation nichts im Wege steht, wird Ihre Einschreibung zu Beginn des Wintersemesters (01.10.) bzw. des Sommersemesters (01.04.) durchgeführt (Ausnahme: wenn bei einem zulassungsfreien Studiengang die notwendigen Unterlagen erst nach diesen Daten eingehen, werden Sie zu einem entsprechenden späteren Zeitpunkt für das jeweilige Semester immatrikuliert). Da der Druck Ihrer TUcard einige Zeit in Anspruch nimmt, erhalten Sie umgehend nach Ihrer Immatrikulation einen vorläufigen Studierendenausweis, der ab Semesterbeginn bis zum Erhalt der TUcard gültig ist und gleichzeitig als „Semesterticket“ zur Benutzung von DB-Regio und dem örtlichen Verkehrsverbund berechtigt. Den Gültigkeitsbereich erfahren Sie auf den Internetseiten des AStA der TU Braunschweig unter http://www.asta.tu-braunschweig.de/de/service/semesterticket/ 6 2. Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren und Studienfinanzierung Für das Studium an der Technischen Universität Braunschweig ist ein Semesterbeitrag bestehend aus dem Studentenwerksbeitrag, dem AStA-Beitrag und dem Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten. Der Semesterbeitrag ist zur Einschreibung und zu jeder Rückmeldung für das folgende Semester zu entrichten. Bei Nichtzahlung des Semesterbeitrages oder Zahlung von Teilbeträgen kann eine Einschreibung nicht vollzogen werden. Ab dem 2. Fachsemester hat das bei nicht rechtzeitiger oder fehlender Zahlung die Exmatrikulation kraft Gesetzes zur Folge. Langzeitstudiengebühren und Befreiungsmöglichkeiten Sollten Ihre Hochschulsemester an einer deutschen Hochschule in staatlicher Verantwortung oder dauerhafter staatlicher Förderung die Regelstudienzeit Ihres Studienganges zuzüglich sechs weiterer Semester überschreiten, so sind gemäß Niedersächsischen Hochschulgesetzes zusätzliche Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester zu entrichten. Von der Zahlungspflicht der Langzeitstudiengebühren können Sie sich auch als Neueinschreiber an der Technischen Universität Braunschweig befreien lassen, wenn - Sie Kinder unter 14 Jahren betreuen, - Sie einen nahen Angehörigen pflegen, - Sie gleichzeitig an einer anderen Hochschule zum Studium in einem gemeinsamen Studiengang eingeschrieben sind und dort die Langzeitstudiengebühren entrichten, - eine Behinderung oder schwere Erkrankung nachweislich zu Verzögerungen in Ihrem Studium geführt hat, - Sie Opfer einer Straftat geworden sind und es dadurch nachweislich zu Verzögerungen im Studium kam. Sollten Sie das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen haben oder als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in einem Organ Ihrer Hochschule, Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig sein oder gewesen sein, so können Sie hierfür für bis zu zwei Semester während Ihres Studiums von den Langzeitstudiengebühren befreit werden. Liegt einer der genannten Gründe vor, setzen Sie sich bitte umgehend mit der entsprechenden Sachbearbeitung des I-Amtes (per E-Mail unter [email protected]) in Verbindung, damit eine Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgen kann. Nähere Informationen zu Semesterbeiträgen, Langzeitstudiengebühren, Befreiungsmöglichkeiten und zur Studienfinanzierungsberatung finden Sie im Internet unter: https://www.tu-braunschweig.de/studium/imstudium/finanzierung-kosten. 7 3. Nach der Immatrikulation Wie bereits eingangs erwähnt, werden Sie nach vollzogener Immatrikulation Mitglied unserer Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig. Egal, ob die Immatrikulation vor Beginn des Semesters oder nach Beginn des Semesters durchgeführt wird, sie wirkt immer zum Beginn des Semesters (Wintersemester = 01.10. bzw. Sommersemester = 01.04.). Sie erhalten nach der Einschreibung vom Immatrikulationsamt der TU Braunschweig eine vorläufige Benutzerkennung für den Gebrauch des IT-Angebots der TU Braunschweig und einen vorläufigen Studierendenausweis, der auch als Semesterticket/ Niedersachsenticket gilt. Die TUcard wird vom Immatrikulationsamt erstellt und im Studienservice-Center hinterlegt. Sie kann dort von Ihnen ab Mitte September (bei einer Einschreibung zu einem Wintersemester) bzw. Mitte März (bei Einschreibung zum Sommersemester), frühestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt Ihres vorläufigen Studierendenausweises, gegen diesen getauscht werden. (Adresse und Öffnungszeiten des Studienservice-Centers finden Sie auf der ersten Seite dieser Broschüre und unter https://tu-braunschweig.de/sc). Ist eine Einschreibung vor Beginn des Semesters vollzogen worden, können Sie die Vergünstigungen wie z.B. das Semesterticket erst ab dem 01.10. für ein Wintersemester bzw. 01.04. für ein Sommersemester nutzen. 4. Rücknahme („Löschung“) der Immatrikulation Sollten Sie nach erfolgter Immatrikulation an der TU Braunschweig von einer anderen favorisierten Hochschule eine Zulassung zu Ihrem Wunschstudium erhalten, können Sie innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn Ihre Immatrikulation an der TU Braunschweig wieder rückgängig machen. Sie bekommen dann den eingezahlten Beitrag unter der Voraussetzung zurück, dass Sie alle von der TU Braunschweig erhaltenen Bescheinigungen und den vorläufigen Studierendenausweis oder die TUcard (sofern Sie den vorläufigen Studierendenausweis bereits gegen diese getauscht haben) komplett zurückgegeben haben. Das hierfür notwendige Formular finden Sie unter: https://www.tu-braunschweig.de/Medien-DB/abt14/formular_loeschung.pdf 5. Wissenswertes für den Studienstart Der Beginn der Vorlesungen ist im Regelfall immer etwas später als der Semesterbeginn. Sie sollten sich nach der Immatrikulation umgehend im Internet unter https://vorlesungen.tu-bs.de informieren, welche Vorlesungen Sie besuchen müssen, wann und wo diese stattfinden. Zu Beginn und während des Studiums müssen Sie sich um diese Dinge selber kümmern. Dabei helfen die Fakultäten, die Studiendekane, die Fachschaften, die Zentrale Studienberatung und natürlich entsprechende Einführungsveranstaltungen für die einzelnen Studiengänge. Eines sollten Sie keinesfalls versäumen: Die Begrüßung der neu eingeschriebenen Studierenden am 1. Tag des Vorlesungsbeginns im Audimax. Entsprechende Hinweise werden öffentlich bekannt gegeben. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Begriffe in alphabetischer Reihenfolge erläutern, mit denen Sie in nächster Zeit konfrontiert werden könnten. 8 Adressänderung Jede Änderung der Anschrift oder des Namens sollte umgehend dem Immatrikulationsamt mitgeteilt werden. Die Adressänderung betrifft die Semesteranschrift und auch die Heimatanschrift. Sie entscheiden, welche Adresse die Korrespondenzanschrift sein soll. AStA-Beitrag Der AStA-Beitrag Semesterbeitrages. oder der Studentenschaftsbeitrag ist Bestandteil des Beurlaubung Eine Beurlaubung ist für grundständige Studiengänge ab dem 2. Fachsemester möglich. Es müssen bestimmte Beurlaubungsgründe gegeben sein, die in der Immatrikulationsordnung aufgelistet sind. Der Beurlaubungsantrag ist frühestens zwei Monate vor bzw. spätestens zwei Monate nach Semesterbeginn schriftlich zu stellen (Vordruck). Eine Beurlaubung ist für maximal 4 Semester möglich. Während der Beurlaubung behalten die Studierenden ihre Rechte als Studierende der TU Braunschweig, sind jedoch von der Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums befreit (z. B. bei lang andauernder Krankheit). Fachsemester Als Fachsemester sind die Semester zu bezeichnen, die der Betreffende ohne Beurlaubung in einem Studiengang immatrikuliert ist. Hochschulsemester Als Hochschulsemester werden alle Semester einer Immatrikulation innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gerechnet. Langzeitstudiengebühr Die Langzeitstudiengebühr ist zu entrichten, wenn die Regelstudienzeit des entsprechenden Studiengangs für den der Studierende immatrikuliert ist zuzüglich 6 weiterer Semester (Toleranzsemester), abgelaufen ist. Vorherige Studienzeiten werden angerechnet. Die Langzeitstudiengebühr muss nach Ablauf des vorstehenden Zeitraumes entrichtet werden und beträgt 500 Euro pro Semester (siehe auch Langzeitstudiengebühren und Befreiungsmöglichkeiten, S. 7). Rückmeldung Für das 2. und die folgenden Semester hat sich jeder Studierende für die Fortsetzung seines Studiums zurückzumelden. Die Rückmeldung wird durch die fristgerechte Zahlung (Sommersemester zum 01.02. / Wintersemester zum 01.08.) des vollständigen Rückmeldebeitrags vollzogen. Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich, eine gesonderte Aufforderung oder Erinnerung erhalten Sie nicht. Erfolgt keine Rückmeldung, werden Sie nach Mahnung kraft Gesetzes exmatrikuliert. Semesterbeitrag Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem AStA-Beitrag (einschließlich Semesterticket/Niedersachsenticket), dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Studentenwerksbeitrag zusammen. Studentenwerksbeitrag Der Studentenwerksbeitrag beträgt im Wintersemester 2016/17 98,00 Euro und ist für die Unterhaltung der Einrichtungen und Serviceleistungen des Studentenwerks zu entrichten. 9 Studiengang Die Studierenden werden für einen Studiengang eingeschrieben. Der Studiengang definiert sich nach dem entsprechenden Fach bzw. den Fächern und dem dazugehörigen Abschluss (z.B. Bachelor Informatik oder 2-Fächer-Bachelor Germanistik/Geschichte). Studiengebühren Für Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge müssen Studiengebühren entrichtet werden. Diese werden gesondert festgesetzt. TUcard Die TUcard ist der elektronische Studierendenausweis der TU Braunschweig in Form einer Chipkarte. Alle wichtigen Informationen zur TUcard finden Sie unter: https://www.tu-braunschweig.de/tucard Verwaltungskostenbeitrag Der Verwaltungskostenbeitrag (75 Euro) wird von der Hochschule an das Land abgeführt, um unter anderem die Serviceleistungen für die Studierenden zu garantieren. Weitere Hinweise und wichtige Informationen finden Sie auch auf der Checkliste zum Studiumsbeginn unter https://www.tu-braunschweig.de/studium/beginn. Sollten Sie noch Fragen haben oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an unseren Studienservice-Call, Tel.: 0531/391-4321, dort stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Für die Durchführung Ihres Studiums wünschen wir Ihnen viel Erfolg! 10 Anhang Anschrift des Immatrikulationsamtes, des International Office und der Zentralen Studienberatung der TU Braunschweig sowie der Hochschule für Bildende Künste Immatrikulationsamt der Technischen Universität Braunschweig 38092 Braunschweig Studienservice-Call: 0531/391-4321 E-Mail: [email protected] Internet: https://www.tu-braunschweig.de/i-amt Besucheradresse Pockelsstraße 11, 1. Obergeschoss 38106 Braunschweig Öffnungszeiten Mo. und Do. 09.00-12.00 Uhr Immatrikulationsamt im Studienservice-Center Studienservice-Center Haus der Wissenschaft Öffnungszeiten Mo. - Mi. 10.00-16.00 Uhr Do. 10.00-17.00 Uhr Fr. und vor Feiertagen 10.00-13.00 Uhr Pockelsstr. 11, Erdgeschoss 38106 Braunschweig E-Mail: [email protected] Zentrale Studienberatung (ZSB) der Technischen Universität Braunschweig Besucheradresse (nur nach Anmeldung im Studienservice-Center): Bültenweg 17 38106 Braunschweig Studienservice-Call: 0531/391-4321 Internet: https://www.tu-braunschweig.de/zsb E-Mail: [email protected] ZSB im Studienservice-Center (Kurzinformation und Anmeldung zur Beratung) Studienservice-Center Haus der Wissenschaft Öffnungszeiten Mo. - Mi. 10.00-16.00 Uhr Do. 10.00-17.00 Uhr Fr. und vor Feiertagen 10.00-13.00 Uhr Pockelsstr. 11 38106 Braunschweig 11 International Office der Technischen Universität Braunschweig Sprechzeiten Bültenweg 74/75 Mo. - Do. 10.00-16.00 Uhr 38106 Braunschweig Fr. 10.00-13.00 Uhr Tel.: +49(0)531/391-4331 Bitte einen Termin vereinbaren! Fax: +49(0)531/391-4332 E-Mail: [email protected] Internet: https://www.tu-braunschweig.de/international Kontakt: Tanja Filipp, Sabine Fabian Tel.: +49(0)531/391-4337 und -4338 Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Johannes-Selenka-Platz 1 38118 Braunschweig Tel.: 0531/391-9122 Fax: 0531/391-9292 Internet: www.hbk-bs.de Immatrikulationsamt der HBK: Tel.: 0531/391-9127 Fax: 0531/391-9292 E-Mail: [email protected] Sprechstunde Mo., Di., Do. Do. 10.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Telefonische Sprechstunde Mo.,Di.,Do. 09.00-15.00 Uhr Mi., Fr. 09.00-12.00 Uhr Zentrale Studienberatung der HBK: Tel.: 0531/391-9269 E-Mail: [email protected] Sprechstunde Mo.-Fr. Do. auch 10.00-12.00 Uhr 12.30-15.00 Uhr Telefonische Sprechstunde Di. 13.00-14.00 Uhr 12 Immatrikulationsamt Annahmeerklärung des Studienplatzes - Zutreffendes bitte ankreuzen - Immatrikulation zum WiSe/SoSe: __ __ __ __/__ __ Matrikelnummer: __ __ __ __ __ __ __ Name, Vorname:______________________________________________________________ Studiengang: ___________________________________________ im ___. Fachsemester ___________________________________________ im ___. Fachsemester Studienabschluss: Bachelor 2-Fächer-Bachelor Master Promotion Staatsexamen Hiermit erkläre ich die Annahme für den mir zugewiesenen Studienplatz und beantrage die Immatrikulation. Dieser Erklärung habe ich folgende Unterlagen für die Immatrikulation beigefügt: amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses sowie der Bachelorurkunde Krankenversicherungsnachweis („Formular zur Einschreibung an einer Hochschule“) lückenloser tabellarischer Lebenslauf Lichtbild (bitte geben Sie auf der Rückseite Ihre Bewerber- oder Matrikelnummer an) Kopie des Personalausweises oder Passes; ggf.Aufenthaltstitel bei ausländischen Studierenden Zahlungsnachweis: Ich habe den Gesamtbetrag überwiesen. Den Nachweis über die Einzahlung habe ich auf der Rückseite aufgeklebt. Ggf. zusätzlich: Ich nehme für zukünftige Semester am SEPA-Lastschriftverfahren teil. Die unterschriebene Einzugsermächtigung liegt bei. Studienzeitnachweis und Exmatrikulationsbescheinigung Nachweis über die Regelstudienzeit ausgefüllter Datenerhebungsbogen Erklärung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen ________________________________ Ort, Datum ____________________________________ Unterschrift Bewerber/in Stand: 06/2015; Version 1.3 Immatrikulationsamt Nutzen Sie die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens Ermächtigen Sie uns, die fälligen Beiträge und Gebühren von Ihrem Konto einzuziehen. Die Teilnahme an dem Lastschrifteinzugsverfahrens bietet Ihnen folgende Vorteile: Die Beiträge und Gebühren werden rechtzeitig von Ihrem Konto abgebucht und Sie haben den Kopf frei für wichtigere Dinge. Sie sparen sich das Ausfüllen eines Überweisungsformulars und ggf. Kosten für eine Überweisung oder einen Dauerauftrag. Sie zahlen rechtzeitig, es werden keine Extragebühren (15,00 Euro) aufgrund einer verspäteten Rückmeldung fällig. Mit der Abbuchung des für das Rückmeldesemester gültigen Semesterbeitrages (Studentenwerksbeitrag, AStA-Beitrag, Verwaltungskostenbeitrag) und ggf. der Studien- oder Langzeitstudiengebühr wird Ihre Rückmeldung zum jeweiligen Semester automatisch durchgeführt. Die Abbuchung des aktuellen Studienbeitrags erfolgt am 01.02. zum jeweiligen Sommersemester und am 01.08. zum jeweiligen Wintersemester! Wenn die Abbuchung von Ihrem Konto erfolgt ist und nicht widerrufen wurde, ist die Rückmeldung beantragt. Sie können nach Eingang des Rückmeldebetrages auf dem Konto der TU Braunschweig Ihre TUcard für das neue Semester validieren. Im Falle einer Exmatrikulation zum Semesterende des laufenden Semesters wird Ihnen der abgebuchte Semesterbeitrag für das Folgesemester nach durchgeführter, ordnungsgemäßer Exmatrikulation zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtdeckung Ihres Kontos, Angabe einer falschen Bankverbindung oder Widerruf des Betrages nach Abbuchung von der Bank eine Stornogebühr berechnet wird , die Sie zu tragen haben. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, ist keine Rückmeldung beantragt! In diesem Fall muss leider Ihre Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters ausgesprochen werden! Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren unter www.tu-braunschweig.de/studium/imstudium/finanzierungkosten. Bitte beachten Sie, dass eine Teinahme am Lastschriftverfahren nicht in Ihrem ersten Semester an der TU Braunschweig möglich ist! JA, ich möchte zukünftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen - (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) - SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger: (zentrale) Postanschrift: Land: TU Braunschweig - Immatrikulationsamt Neuantrag zum WS 2016/17 38092 Braunschweig Deutschland Neuantrag zum SoSe 2017 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE45STU00000467960 Mandatsreferenz: [Ihre Matrikelnummer; s.u.] Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (TU Braunschweig - Immatrikulationsamt), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger (TU Braunschweig - Immatrikulationsamt) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann dieses Lastschriftmandat bis zum 20.01. bzw. 20.07. (Rückmeldung zum Sommer- bzw. Wintersemester) schriftlich widerrufen und innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie: Um unnötige Gebühren und Kosten zu vermeiden sollten Sie, sofern die Abbuchung rechtmäßig erfolgt ist und Sie das Geld z.B. aufgrund einer Exmatrikulation erstattet bekommen möchten, direkt mit dem Immatrikulationsamt Kontakt aufnehmen. Weitere Hinweise zum Abbuchungsverfahren bzw. Ihrer Einschreibung oder Rückmeldung finden Sie auf der Website der Technischen Universität Braunschweig. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Zahlungspflichtiger (Studierender) Name: Zahlender (Kontoinhaber) Name: Matrikelnummer: (bzw. Bewerbernummer) IBAN: BIC: (22 Stellen) (8 oder 11 Stellen) Geldinstitut: Anschrift: E-Mail: Ort / Datum: (Straße und Hausnummer) Anschrift: (Straße und Haunummer) (Postleitzahl und Ort) (Postleitzahl und Ort) (Land) (Land) E-Mail: Unterschrift des Zahlenden: Unterschrift d. Studierenden: (Kontoinhaber) Bienrode r Weg Campus Nord H Freyastraße Campus Ost Bült enw eg A392 A391 A2 ße -Stra Liszt Fra nz- 13 H Beethovenstraße 10 H e 4 1 Spie lma nns traß e P 5 aße erstr Zimm aß Beethoven e H Bindestraße H Gliesmaroder Straße traße Gauß- salem-S Abt-Jeru Am We nde nto r 6 1) g (B enrin Hag straße P Str P 3 Bültenweg traße Schleinitzs er Lang Hans-Sommer-Straße Konstantin-Uhde-Straß Katharinenstraße H Grabenstraße H 2 Pockels Mühlenpfordtstraße H tstraße Mühlenpford 7 A2 p Kam ners 9 11 ) 248 e (B traß er-S omm s-S Han Bruck Rebenring (B1) 8 P H Richard-Strauß-Weg traße Geysostraße e traß er S burg Ham Bültenweg H Pockelsstraße hnstraße Mendelsso 12 H Nordstraße e Nordstraß H Hamburger Straße Straße H Am Bülten P P straße er rod ma es Gli r-Wall eber-To Fallersl Wen den torw all aße tstr bold Hum H Botanischer Garten e traß lms he H Theaterwall Wil Wen dens traß e Am Wendentor H Zentrum A39 A395 e traß er S leb ers Fall 14 Legende 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Altgebäude / Sprachenzentrum Haus der Wissenschaft, Studienservice-Center, Aula Universitätsbibliothek Forumsgebäude Audimax – Auditorium maximum Zentrale Studienberatung Immatrikulationsamt 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Mensa Katharinenstraße Studentenwerk / AStA International Office Gauß-IT-Zentrum Sportzentrum Mensa Beethovenstraße ServiceCenter Studentenwerk (BAföG, Wohnen), Wilhelmstr. 1
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