BEWERBERINFO Bachelor International Stand: Juni 2016 Diese Broschüre gibt Ihnen Informationen darüber, wie Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) und für grundständige Studiengänge mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen an der TU Berlin bewerben. Ihre Bewerbung Ihre Verantwortung Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bewerben Sie sich als Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen für die TU Berlin immer über uni-assist e.V., auch dann, wenn Sie allein sind dafür verantwortlich, sich über die Bewerbungsanforderungen der TU Berlin zu informieren und eine frist- und formgerechte Bewerbung einzureichen. • • • • Sie bereits eine Zeugnisanerkennung von einer deutschen Kultusbehörde erhalten haben. Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgelegt haben. Sie bereits Studentin bzw. Student der TU Berlin sind und Ihren Studiengang wechseln möchten. Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) interessieren. Eine Einschreibung ohne Zulassung ist nicht möglich! vorherige Bewerbung Beachten Sie: • • • und Vorprüfung durch uni-assist e.V. Bei uni-assist e.V. erfolgt eine Vorprüfung Ihrer Bewerbung nach den Vorgaben der TU Berlin. Uni-assist e.V. prüft: • • • • • das Vorliegen der Online-Bewerbung (Antrag auf Zulassung) in elektronischer Form und in Papierform, das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang für das jeweilige Bewerbungssemester und berechnet die Durchschnittsnote, die eingereichten Sprachnachweise, die Form der eingereichten Unterlagen: insbesondere Übersetzungen und amtliche Beglaubigungen, ob die Bewerbung fristgerecht eingegangen ist. Bearbeitungsergebnis Nach abgeschlossener Vorprüfung werden Sie durch uni-assist e.V. über das Bearbeitungsergebnis informiert. Aufgrund der Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen kann es sein, dass Sie das Bearbeitungsergebnis erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten! • • Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über eine fehlerhafte oder unvollständige Bewerbung durch uni-assist e.V. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Fehlende oder unvollständige Angaben im „Antrag auf Zulassung“ (insbesondere zur Schulausbildung, Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können zur Ablehnung führen. Beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der Online-Bewerbung! Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift und E-Mail-Adresse) während des gesamten Verfahrens erreichbar sind! Bitte geben Sie immer Ihre vollständige Anschrift an. Vergessen Sie nicht Ihre Appartementoder Wohnheimnummer oder den Namen derjenigen Person, bei der Sie eventuell wohnen (c/o). Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich. Bearbeitungskosten Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbung auch dann unvollständig ist und abgelehnt werden muss, wenn der Nachweis über die gezahlten Bearbeitungskosten nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingegangen ist. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Im Anschluss an die Vorprüfung leitet uni-assist e.V. die Bewerbungen elektronisch an die TU Berlin weiter. Hier erfolgt die abschließende Prüfung Ihrer gesamten Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Sonderanträgen oder hochschuleigenen Formularen (z.B. Antrag auf Anerkennung), bevor endgültig über die Teilnahme am Vergabeverfahren oder eine Zulassung entschieden werden kann. BEWERBERINFO Bachelor International Beachten Sie, dass die TU Berlin nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen in Einzelfällen auch zu einem anderen Bearbeitungsergebnis als uni-assist e.V. kommen kann! Am Ende des BEWERBERINFOs Bachelor International können Sie sich anhand der CHECKLISTE Bachelor International orientieren, ob Ihre Bewerbung vollständig ist. Für das Ausfüllen der Anträge sowie für die Form und den Umfang der einzureichenden Unterlagen gelten ausschließlich die Informationen aus dem jeweils aktuellen BEWERBERINFO Bachelor International und nicht eventuell abweichende Informationen anderer Stellen. CHECKLISTE Bachelor International Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Ihr Servicebereich IA 2 Bachelor International TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 1 / 21 Inhaltsverzeichnis Titelseite: Ihre Bewerbung - Ihre Verantwortung .................................................................................................................................... 1 Kontakt ................................................................................................................................................................................................... 2 Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume) & Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen ............................................................... 3 Bewerbergruppen - Übersicht................................................................................................................................................................. 4 Abschnitt I Zugangsvoraussetzungen.......................................................................................................................................... 5 Hochschulzugangsberechtigung (HZB)......................................................................................................................... 5 Sprachkenntnisse.......................................................................................................................................................... 7 Übersetzung und Amtliche Beglaubigung ..................................................................................................................... 8 Abschnitt II Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung ............................................................................................................. 9 A1 Studienkolleg / Feststellungsprüfung ........................................................................................................... 9 B1 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums .............................................................................................. 10 A1 & B1 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 10 Abschnitt III Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester ..................................................................................................... 11 Erststudium E1 Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens.................................. 11 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 12 C1 Staatsangehörige des Übrigen Auslands (außerhalb der Europäischen Union) & Staatenlose ................... 13 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 13 Zweitstudium G1 Zweitstudium ................................................................................................................................................ 14 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 15 G3 Abschnitt IV Teilnahme am Clearingverfahren ................................................................................................................. 16 Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester ............................................................................. 16 D1 Hochschulwechsel ....................................................................................................................................... 17 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 18 D1 Quereinstieg ................................................................................................................................................. 18 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 19 G3 Teilnahme am Losverfahren......................................................................................................................... 19 FAQ ........................................................................................................................................................................................................ 20 CHECKLISTE Bachelor International .................................................................................................................................................. 21 Kontakt postalisch: Technische Universität Berlin Abt. I Studierendenservice IA - Zulassung und Immatrikulation Servicebereich IA 2 Bachelor International Straße des 17. Juni 135 D - 10623 Berlin Bewerbungsanschrift: Technische Universität Berlin c/o uni-assist e.V. Geneststr. 5 D - 10829 Berlin persönlich: telefonisch: Sprechzeiten im Campus Center der TU Berlin (Hauptgebäude, Raum H 30) Telefonservice der TU Berlin: ℡ +49 (030) 314 - 29999 Mo - Do: 9.30 - 15.00 Uhr Fr: 9.30 - 14.00 Uhr Mo - Do: 9.00 - 17.00 Uhr Fr: 9.00 - 14.00 Uhr im Internet: http://www.tu-berlin.de Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte unseren Internetseiten. per E-Mail: [email protected] Bei Rückfragen geben Sie bitte Ihre Bewerbernummer von uni-assist e.V. an. http://www.uni-assist.de TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 2 / 21 Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume) Vorstudieneinrichtung Für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung und für die Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums am Studienkolleg: ab 01. Februar bis 30. Juni für das folgende Wintersemester ab 01. September bis 30. November für das folgende Sommersemester Für die externe Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) und für die Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg): ab 01. Februar bis 15. März für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Sommersemester ab 01. August bis 15. September für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung bzw. Ergänzungsprüfung im Wintersemester Fachstudium Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC): ab 01. Juni bis 15. Juli* für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. Januar* für das folgende Sommersemester Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) Neue Bewerbungsfristen! ab 01. Juni bis 31. August für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 28. Februar für das folgende Sommersemester Studieninteressierte, die sich gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) als „Beruflich Qualifizierte“ bewerben Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) und zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC): ab 01. Juni bis 15. Juli für das folgende Wintersemester ab 01. Dezember bis 15. Januar für das folgende Sommersemester *) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt! Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.V. bzw. der TU Berlin! Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung BEWERBERINFO Bachelor International http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75216 Studienangebot der TU Berlin http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75396 Studienkolleg der TU Berlin http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 6822 uni-assist e.V. http://www.uni-assist.de Anabin: HZB und Länderinformationen http://anabin.kmk.org/ Auswärtiges Amt: Visa Bestimmungen http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html Impressum Herausgeber: Redaktion: Technische Universität Berlin (TU Berlin) - Der Präsident - I A Servicebereich IA 2 Bachelor International, Juni 2016 Wir haben in diesem BEWERBERINFO Bachelor International Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich der TU Berlin unterliegen. Die TU Berlin hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten und distanziert sich daher von allen fremden Inhalten. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiberinnen und Betreiber verantwortlich. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 3 / 21 Bewerbergruppen - Übersicht Je nachdem, welche Voraussetzung Sie mitbringen, werden Sie einer bestimmten Bewerbergruppe zugeordnet: Bewerbergruppe Voraussetzungen Bewerbung Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung A1 Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als indirekte HZB bewertet + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ + Ihr Studienwunsch bezieht sich auf einen technischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang + bei einem Studienwunsch für einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang benötigen Sie zusätzlich englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „A2“ Sie bewerben sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung in den Schwerpunktkursen T oder W B1 Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ + Ihr Studienwunsch bezieht sich auf einen technischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang Sie bewerben sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester E1 Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet + Sie haben eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ Sie bewerben sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium C1 Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet + Sie haben eine Staatsangehörigkeit des Übrigen Auslandes (außerhalb der Europäischen Union) oder sind staatenlos + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ Sie bewerben sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium G1 Sie haben bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union (ohne Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) abgeschlossen + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ Sie bewerben sich zum 1. Fachsemester für ein Zweitstudium Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost. Sie können sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für die Teilnahme am Clearingverfahren bewerben. G3 Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester D1 G3 Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ + Sie waren bereits an einer Hochschule im gleichen Studiengang immatrikuliert und müssen sich für das Fachsemester bewerben, welches dem letzten Fachsemester folgt Hochschulwechsel oder Sie möchten sich unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für ein 2. oder höheres Fachsemester in einem anderen Studiengang bewerben Quereinstieg Sie bewerben sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit zum 2. oder höheren Fachsemester. Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze in höheren Fachsemestern in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost. Sie können sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für die Teilnahme am Losverfahren bewerben. Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet + Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ + Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 4 / 21 Abschnitt I Zugangsvoraussetzungen Allgemeines Grundvorrausetzung für die Aufnahme in eine Vorstudieneinrichtung oder für die Aufnahme eines Fachstudiums in einem grundständigen Studiengang an der TU Berlin sind • eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang sowie • Sprachkenntnisse auf dem von der TU Berlin geforderten Niveau. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Definition Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung / ausländischen Bildungsnachweise dazu berechtigt sind = Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise erfolgt nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) für den beantragten Studiengang und für das jeweilige Bewerbungssemester. Bei jedem Studiengangwechsel ist eine erneute Bewerbung und Prüfung erforderlich! Anabin Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen Die Bewertungsvorschläge der ZAB können Sie der folgenden Internetseite „Anabin“ entnehmen: http://anabin.kmk.org/ Hier finden Sie wesentliche Informationen zur Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland. Beachten Sie, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung bei uni-assist e.V. erfolgen können. Die TU Berlin prüft nicht vorab. Falls keine eindeutige Beurteilung möglich ist, können Sie sich für die Entscheidung über die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise, einschließlich der Fachbindung und der Klärung von Zweifelsfällen, an die „Zeugnisanerkennungsstelle“ der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wenden: http://www.berlin.de/sen/bjw/anerkennung/ Arten der HZB Direkte HZB Bewertung bei Anabin: „direkter Zugang“ • Sie können sich direkt für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben. Indirekte HZB Bewertung bei Anabin: „Feststellungsprüfung/Studienkolleg“ • Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. • Beachten Sie: Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin über uni-assist e.V.! Allgemeine HZB Bewertung bei Anabin: „für alle Fächer“ • Sie können sich für alle grundständigen Studiengänge (Fachstudium) bzw. für alle Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben. Fachgebundene HZB Bewertung bei Anabin: „fachorientiert“ • Sie können sich nur für grundständige Studiengänge bestimmter Fachrichtungen bzw. nur für bestimmte Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben. • Ob Ihre Fachbindung zum gewünschten Studiengang bzw. Schwerpunktkurs am Studienkolleg passt, können Sie mithilfe der Übersicht „Zuordnung der grundständigen Studiengänge der TU Berlin zu den Schwerpunktkursen“ herausfinden: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747 Länderspezifisches und spezielle Abschlüsse Studieninteressierte aus der Mongolei, Vietnam und der Volksrepublik China Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise in der Mongolei, Vietnam oder der Volksrepublik China erworben haben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) überprüfen lassen. Die APS überprüft die Echtheit der ausländischen Bildungsnachweise und kann feststellen, ob eine HZB für deutsche Hochschulen nach den Bewertungsvorschlägen der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen (ZAB / Anabin) vorliegt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung ausgestellt, das bzw. die bei einer Bewerbung an der TU Berlin im Original eingereicht werden muss. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 5 / 21 Gruppen-APS Wenn Sie in der Vergangenheit von einer deutschen Hochschule im Rahmen einer Hochschulkooperation zugelassen wurden, haben Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise für diese deutsche Hochschule und diese Kooperation von der APS eventuell schon in einem so genannten P-Verfahren für Programmstudierende überprüfen lassen, aber kein individuelles APS-Zertifikat erhalten. Denn das Ergebnis dieser Überprüfung wurde der betreffenden deutschen Hochschule in Form einer Liste übermittelt. Dieses Prüfergebnis nennen wir "Gruppen-APS", da alle Personen, die an der Hochschulkooperation teilnehmen, benannt werden. Die TU Berlin akzeptiert für eine Bewerbung grundsätzlich keine Gruppen-APS. Einzige Ausnahme: Wenn Sie im Rahmen des oben genannten P-Verfahrens die Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg erfolgreich abgelegt haben, müssen Sie für eine Bewerbung für ein Fachstudium nicht noch einmal am Prüfverfahren der APS teilnehmen. In diesen Fällen akzeptiert die TU Berlin bei Erfüllen der übrigen Bewerbungsvoraussetzungen auch den Nachweis über die Gruppen-APS. High School Diploma Wenn Sie Ihr High School Diploma an einer Internationalen Schule, die von einer Akkreditierungsbehörde der USA akkreditiert ist, gemacht haben, reichen Sie bitte unbedingt zusätzlich folgende Unterlagen ein: Die Zeugnisse der 9. bis 12. Klasse mit der Angabe Ihres Notendurchschnitts (GPA) in der 4er-Skala und der Notenskala Ihrer Schule, eine aussagekräftige Beschreibung der Lehrinhalte insbesondere aller mathematischen Fächer (entweder durch einen Auszug aus dem Register oder ein Schreiben Ihres Lehrers), eine offizielle Angabe zum Niveau Ihres Englisch-Unterrichts in der 12. Klasse (English 4, English 12, English Advanced Placement, English Honours Course); alternativ können Sie auch hier eine Beschreibung der Lehrinhalte einreichen, durch die das Niveau bestimmt werden kann. IB Diploma Für die Bewertung eines IB Diplomas als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung sind neben der Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht zwecks Prüfung der durchgängigen Fächerbelegung nachzuweisen. Land des Erwerbs der HZB ist die "Schweiz", unabhängig davon, in welchem Land Sie das IB Diploma erworben haben. Wird Ihre Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird, können Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem Endresultat „Diploma awarded“ einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen Sie in der Bewerbung die Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der „IBO-Website“ für die Verifizierung bereitstellen. Nach einer eventuellen Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation die endgültige Diploma-Urkunde einreichen! Beachten Sie, dass für die Bewertung des IB Diplomas als direkte Hochschulzugangsberechtigung die Voraussetzungen der „Vereinbarung über die Anerkennung des IB Diplomas“ für das jeweilige Bewerbungssemester erfüllt sein müssen (aktuellster KMK-Beschluss), sehen Sie dazu: https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse/veroeffentlichungen-undbeschluesse/hochschulzugang.html Deutsche Bildungsnachweise (Deutsche HZB) Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur) erkennen Sie daran, dass ein Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) in Ihrem Schulabschlusszeugnis zitiert wird, mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife für Deutschland erworben wurde. Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ist bei Nachweis von deutschen Bildungsnachweisen grundsätzlich der Servicebereich IA 2 Bachelor National der TU Berlin zuständig. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs, Seite 20. Einzureichende Unterlagen für die Bewertung der HZB Einzureichende Unterlagen Für die Bewertung einer HZB sowie für die Ermittlung einer Durchschnittsnote müssen Sie alle notwendigen ausländischen Bildungsnachweise vollständig, form- und fristgerecht einreichen. Welche Bildungsnachweise einzureichen sind, können Sie, unter anderem, den Bewertungsvorschlägen auf „Anabin“ entnehmen. Unvollständig vorliegende Bildungsnachweise können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung! Beachten Sie, dass der zuletzt erworbene Bildungsnachweis das „Datum der HZB“ festlegt. Grundsätzlich sind einzureichen: • Sekundarschulabschlusszeugnis, inklusive Fächer- und Notenübersicht und / oder • Nachweis über ein abgeschlossenes Studium, inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie einer von der Hochschule errechneten Durchschnittsnote Beachten Sie bitte die Hinweise für die Bewerbergruppe G1! Zusätzlich sind eventuell einzureichen: • Halbjahres- oder Jahreszeugnisse der letzten 2 - 4 Schuljahre, inklusive Fächer- und Notenübersicht • Nachweis über eine abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course • Nachweis über erfolgreiche Studienjahre an Hochschulen in Form von Fächer- und Notenübersichten • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland Beachten Sie bitte die Hinweise auf der nächsten Seite! TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 6 / 21 Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg Wenn Sie eine Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg abgelegt haben, müssen Sie neben dem Feststellungsprüfungszeugnis auch alle ausländischen Bildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben, einreichen. Grundsätzlich werden die Feststellungsprüfungszeugnisse deutscher Studienkollegs unter folgenden Voraussetzungen gegenseitig anerkannt: 1. Ihre ausländischen Bildungsnachweise müssen zum indirekten Hochschulzugang für den im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs berechtigen! Andernfalls wird das Feststellungsprüfungszeugnis für die Aufnahme eines Fachstudiums an der TU Berlin nicht anerkannt. 2. Das Feststellungsprüfungszeugnis muss zur Aufnahme eines Fachstudiums an Universitäten berechtigen (nicht nur Fachhochschulen). 3. Eine Bewerbung ist nur für Studiengänge möglich, die dem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs zugeordnet sind. Ob Ihr Schwerpunktkurs zum gewünschten Studiengang passt, können Sie mithilfe der folgenden Übersicht herausfinden: Zuordnung der Studiengänge der TU Berlin zu den Schwerpunktkursen: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747 Hinweis: Eine Bewerbung für Studiengänge der TU Berlin, die Ihrem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs nicht zugeordnet sind, ist nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass der gewünschte Studiengang in dem Bundesland, in dem Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben, dem Schwerpunktkurs in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis zugeordnet ist. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin über uni-assist e.V.! Hochschulzugang für Beruflich Qualifizierte Wenn Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (z.B. Abitur), können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) bewerben, sofern Sie bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen können. Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747 Sprachkenntnisse Allgemeines • Für die Bewerbung benötigen Sie deutsche und manchmal auch englische Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau. • Alle erforderlichen Sprachnachweise müssen in amtlich beglaubigten Kopien bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. eingereicht werden. • Eine Teilnahmebescheinigung ist als Nachweis grundsätzlich nicht ausreichend; erkundigen Sie sich rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) nach den Prüfungsterminen für die jeweilige Sprachprüfung. • Berücksichtigt werden in der Regel nur Nachweise von anerkannten Sprachschulen. Erforderliche Sprachkenntnisse Für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung: • o Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) Zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“ mindestens auf dem Niveau „A2“ gemäß GER Für die Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums: • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ gemäß GER Für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg): • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „C1“ gemäß GER o Zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“ mindestens auf dem Niveau „B1“ gemäß GER Für die Ablegung der Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg): • o Nachweis über den erfolgreich abgelegten Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg Zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“ mindestens auf dem Niveau „B1“ gemäß GER Für die Aufnahme eines Fachstudiums in einem grundständigen Studiengang: • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie unter: TU Berlin / IA 2 Bachelor International http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171766 Juni 2016 7 / 21 Übersetzung und Amtliche Beglaubigung Allgemeines Alle für die Bewerbung erforderlichen Nachweise (insbesondere die ausländischen Bildungsnachweise und der Nachweis über die Sprachkenntnisse) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, in amtlich beglaubigten Kopien einzureichen. Wurden die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Übersetzung Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel durch die hierzu befugte Abteilung der ausstellenden Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzungen durch deutsche Übersetzungsbüros, die diesen Status nicht erfüllen, werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis (Ausnahmen finden Sie in den „Ländertipps“ unter folgendem Link: https://www.uni-assist.de/laender-tipps.html) Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache. Zeugnisse in französischer Sprache werden nicht akzeptiert, diese müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden. Auch Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt werden. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel des Übersetzers befindet, ist eine zusätzliche amtliche Beglaubigung nicht erforderlich. Amtliche Beglaubigung Eine amtliche Beglaubigung enthält immer ein Dienstsiegel im Original, einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk) und eine Originalunterschrift des Beglaubigenden. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert. Amtliche Beglaubigungen sind in der Regel kostenpflichtig. Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie oder Abschrift. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahingehend erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung / Urkunde befindet. Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente beglaubigen: • • • • die ausstellenden Schulen, Hochschulen und das zuständige Erziehungsministerium im Heimatland, die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare (landesübliche Beglaubigung). ο In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel: Bürgerämter, Rathäuser, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Landkreise, Ortsbürgermeister, Gerichte und Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente nicht beglaubigen: Zum Beispiel: Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen (zum Beispiel Pfarrämter), Übersetzerinnen und Übersetzer, Krankenkassen, Banken, Vereine, AStA, DAAD. Beachten Sie unbedingt: Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen! Kostenlose Bestätigung Ihrer Dokumente durch die TU Berlin Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von Originalzeugnissen und Nachweisen mit folgendem Stempelaufdruck versehen zu lassen: „Original hat vorgelegen. Die Übereinstimmung der vorstehenden/umseitigen Kopie mit dem Original wird bestätigt.“ Kopien, die diesen Stempelaufdruck tragen, müssen für eine Bewerbung an der TU Berlin nicht weiter amtlich beglaubigt werden. Diesen Service erhalten Sie im Campus Center der TU Berlin: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 166686 Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse und keinen Original-Pass zu! Nur im Zweifelsfall behält sich die TU Berlin vor, auf die Vorlage von Originalen zu bestehen! Eine nicht ordnungsgemäße Übersetzung und / oder amtliche Beglaubigung führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung! TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 8 / 21 Abschnitt II Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung Vorstudieneinrichtung A1 & B1 Sie können sich für eine Vorstudieneinrichtung bewerben, wenn • die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ergeben und Sie eine Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg ablegen müssen oder • Ihre deutschen Sprachkenntnisse noch nicht dem für die Aufnahme eines Fachstudiums an der TU Berlin erforderlichen Niveau entsprechen. Die TU Berlin unterscheidet 4 Vorstudieneinrichtungen: • Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (2 - 4 Semester) • Ablegung der externen Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) • Ablegung der Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg) • Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums am Studienkolleg (1 Semester) Aufnahmetest Vorbehaltlich einer frist- und formgerechten Bewerbung werden Sie vom Studienkolleg zu einem Aufnahmetest eingeladen. Erst, wenn Sie den Aufnahmetest bestehen und ausreichend Plätze am Studienkolleg vorhanden sind, kann eine Zulassung erfolgen. Kontakt Studienkolleg der TU Berlin: A1 http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 6822 Studienkolleg / Feststellungsprüfung Studienkolleg Das Studienkolleg hat die Aufgabe, Studieninteressierte so vorzubereiten, dass sie bei Aufnahme eines Fachstudiums in Deutschland die dafür erforderliche Sprachfertigkeit erlangen und dass ihr Wissensstand sowie Kenntnisse wissenschaftlicher Methoden (auf den jeweiligen Schwerpunktkurs bezogen) mit dem der Studieninteressierten mit deutschen Bildungsnachweisen (deutsche Hochschulzugangsberechtigung) vergleichbar sind. Das Studienkolleg schließt mit der Feststellungsprüfung ab, auf die die Studieninteressierten vorbereitet werden. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich. Voraussetzung für die Aufnahme in das Studienkolleg sind ausländische Bildungsnachweise, die als „indirekte Hochschulzugangsberechtigung“ bewertet werden und deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Zusätzlich sind englische Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“ mindestens auf dem Niveau „A2“ gemäß GER erforderlich. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin über uni-assist e.V.! Wahl des Schwerpunktkurses T- Kurs W-Kurs Die Wahl des Schwerpunktkurses ist abhängig von Ihren ausländischen Bildungsnachweisen, das heißt, Ihre bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt die Fachbindung und damit den Schwerpunktkurs. Mit einer „indirekten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung“ können Sie sich nur für bestimmte Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben. Ob Ihre Fachbindung zum gewünschten Schwerpunktkurs passt, können Sie mithilfe der Übersicht über die Zuordnung der grundständigen Studiengänge der TU Berlin zu den Schwerpunktkursen herausfinden: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747 Das Studienkolleg der TU Berlin bietet folgende Schwerpunktkurse an: • Schwerpunktkurs T: zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche (außer biologische) Studiengänge • Schwerpunkt W: zur Vorbereitung auf wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge Kurse bzw. die Feststellungsprüfung für geisteswissenschaftliche, künstlerische, medizinische oder sprachliche Studiengänge werden in Berlin am Studienkolleg der Freien Universität Berlin angeboten. Externe Feststellungsprüfung Die Feststellungsprüfung können Sie auch extern, also ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ablegen. Ergänzungsprüfung Wenn Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben und nun ein Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, zu dem aber der bereits besuchte Schwerpunktkurs nicht berechtigt, können Sie sich für eine Ergänzungsprüfung bewerben (ohne Aufnahme in das Studienkolleg). Voraussetzung ist, dass die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung auch für den neuen Schwerpunktkurs ergeben. Sie bewerben sich für das Semester, in dem die externe Feststellungprüfung bzw. Ergänzungsprüfung stattfindet. Haben Sie die Prüfung bestanden, wird Ihre Bewerbung automatisch für das folgende Semester und für das Fachstudium umgewidmet. Eine erneute Bewerbung ist grundsätzlich nicht erforderlich. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 9 / 21 B1 Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums Propädeutikum Wenn Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung für naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge in Deutschland erworben haben und deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit am Studienkolleg im „Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums“ die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums zu erwerben. Studienwunsch mit dem Abschlussziel „Master“ Auch wenn Sie im Anschluss an den „Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums“ die Aufnahme eines Masterstudiums beabsichtigen, müssen Sie für die Bewerbung zum Propädeutikum in der Online-Bewerbung immer einen naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) aus dem Studienangebot der TU Berlin angeben. A1 & B1 Wie bewerbe ich mich? Registrierung bei hochschulstart.de? Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens, die in der Online-Bewerbung das 1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) auswählen, werden automatisch nach einer „Hochschulstart BID“ und „Hochschulstart BAN“ gefragt. Das bedeutet: Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. starten, gehen Sie bitte auf das Bewerbungsportal von http://www.hochschulstart.de/ und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf „Registrierung“. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.V. einzutragen. BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden. Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an! Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an: http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an. Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. In den „Fragen zur Hochschule“ in der Online-Bewerbung geben Sie dann an, ob Sie die Aufnahme in das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung oder in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums beantragen, Sie die Feststellungsprüfung extern ablegen oder an der Ergänzungsprüfung teilnehmen möchten. Sie können maximal 1 Bewerbung anlegen. Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie: • • • vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: • • • • • Antrag auf Zulassung Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 Für den Schwerpunktkurs „W“ zusätzlich Nachweis über englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 Einfache Kopie vom Pass Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Schritt 3 Einreichen Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 10 / 21 Abschnitt III Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester E1 & C1 & G1 Erststudium E1 & C1 Was ist ein Erststudium? Sie bewerben sich für ein Erststudium, wenn • Sie noch kein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben. • Sie ausschließlich an einer Hochschule im Übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union) studiert oder ein Studium abgeschlossen haben. • Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ausschließlich ein Masterstudium abgeschlossen haben. • Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben möchten. Bewerbergruppe E1 Sie werden der Bewerbergruppe E1 zugeordnet, wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise als direkte Hochschulzugangsberechtigung bewertet wurden + Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ nachweisen können + Sie eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens haben + Sie sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium bewerben möchten. Bewerbergruppe C1 Sie werden der Bewerbergruppe C1 zugeordnet, wenn Ihre ausländischen Bildungsnachweise als direkte Hochschulzugangsberechtigung bewertet wurden + Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ nachweisen können + Sie eine Staatsangehörigkeit des Übrigen Auslandes (außerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens) haben oder staatenlos sind + Sie sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium bewerben möchten. Studieninteressierte mit mehreren Staatsangehörigkeiten E1 „Doppelstaatler und Doppelstaatlerinnen“: Studieninteressierte, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28. Mai 1965 bei der Bewerbung und eventuellen Zulassung zum Studium wie deutsche Staatsangehörige behandelt. Das bedeutet: Sie müssen sich als deutsche Staatsangehörige bewerben. Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens Auswahl im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes (zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“). Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend die für die Vorabquoten vorgesehenen Studienplätze abgezogen. Die nunmehr verbliebenen Studienplätze werden zu 50% nach Qualifikation (= Durchschnittsnote) und zu 50% nach Wartezeit vergeben. Alle Semester nach dem Erwerb der HZB, die Sie nicht an Hochschulen in der Europäischen Union (auch Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind oder waren, sind Wartesemester. Alle Staatsangehörigen der Europäischen Union (auch Deutschland), Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie alle Studieninteressierten mit deutschen Bildungsnachweisen werden auf einer gemeinsamen Rangliste berücksichtigt. Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester werden auf unseren Internetseiten veröffentlicht. Besondere Voraussetzungen und Sonderanträge Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie die im Folgenden aufgeführten „Besonderen Voraussetzungen“ geltend machen und / oder „Sonderanträge“ stellen. Diese sind nur zulässig, wenn Sie zusammen mit einer frist- und formgerechten Bewerbung bei uni-assist e.V. eingereicht werden. Besondere Voraussetzungen sind: Bevorzugte Zulassung, Bewerbung 55+ Weitere Informationen finden Sie unter: TU Berlin / IA 2 Bachelor International Es gibt folgende Sonderanträge: Nachteilsausgleich, Härtefallantrag, Minderjährige, Sportprofilquote http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 159782 Juni 2016 11 / 21 E1 Wie bewerbe ich mich? Registrierung bei hochschulstart.de? Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens, die in der Online-Bewerbung das 1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) auswählen, werden automatisch nach einer „Hochschulstart BID“ und „Hochschulstart BAN“ gefragt. Das bedeutet: Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. starten, gehen Sie bitte auf das Bewerbungsportal von http://www.hochschulstart.de/ und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf „Registrierung“. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.V. einzutragen. BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden. Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an! Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an: http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an. Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. Sie können maximal 5 Bewerbungen anlegen: für bis zu 3 zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) im 1. Fachsemester + für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester + für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält. Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie: • • • vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: • • • • Antrag auf Zulassung Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Einfache Kopie vom Pass Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Schritt 3 Einreichen Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. Für das 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) erhalten Sie den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid der TU Berlin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Unterlagen für die Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung frist- und formgerecht bei uni-assist e.V. eingereicht haben, müssen im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nicht noch einmal eingereicht werden! Für das 1. Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC) erhalten Sie den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid direkt von der TU Berlin. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 12 / 21 C1 Staatsangehörige des Übrigen Auslands (außerhalb der Europäischen Union) & Staatenlose Auswahl im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) 1. Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes (zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“). 2. Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend 8 % für die Zulassung von „Ausländischen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern“ abgezogen. Ihre Bewerbung wird innerhalb dieser Vorabquote berücksichtigt. 3. Die Hälfte der Studienplätze gehen an die besten Absolventinnen und Absolventen des Studienkollegs und Propädeutikums der TU Berlin. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach der Durchschnittsnote (= Qualifikation). Da die Auswahlgrenzen innerhalb der Vorabquoten keine aussagekräftige Prognose für die Auswahl in zukünftigen Bewerbungssemestern liefern, werden diese auf unseren Internetseiten nicht veröffentlicht. C1 Wie bewerbe ich mich? Staatsangehörige des Übrigen Auslandes und Staatenlose, die sich für ein Erststudium bewerben, registrieren sich NICHT bei hochschulstart.de und legen dort auch KEINE Bewerbung an! Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an: http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an. Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. Sie können maximal 3 Bewerbungen anlegen: für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 1. Fachsemester + für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester + für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält. Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie: • • • vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: • • • • Antrag auf Zulassung Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Einfache Kopie vom Pass Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Schritt 3 Einreichen Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. Sie erhalten den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid direkt von der TU Berlin. Die Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester beginnen circa Mitte Februar für das folgende Sommersemester bzw. Mitte August für das folgende Wintersemester. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 13 / 21 Zweitstudium Zweitstudium G1 Sie bewerben sich für ein Zweitstudium, wenn 1 Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union (ohne Deutschland ), Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) abgeschlossen haben + Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ nachweisen können + Sie sich zum 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (mit NC) bewerben möchten. Nur in diesem Fall wird Ihre Bewerbung innerhalb der Vorabquote für ein „Zweitstudium“ berücksichtigt. 1 Achtung: Erststudium! ) Wenn Sie an einer deutschen Hochschule ein Studium in einem grundständigen Studiengang abgeschlossen haben (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister): siehe FAQ, Seite 20: „Deutsche Bildungsnachweise (Deutsche HZB)“ Ihre Bewerbung wird nicht innerhalb der Vorabquote für ein „Zweitstudium“ berücksichtigt und Sie bewerben sich für ein Erststudium, wenn • Sie ausschließlich an einer Hochschule im Übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union) ein Studium abgeschlossen haben. • Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ausschließlich ein Masterstudium abgeschlossen haben. • Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben möchten. Auswahl im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) 1. Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes (zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“). 2. Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend 3 % für die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern für ein „Zweitstudium“ abgezogen. Ihre Bewerbung wird innerhalb dieser Vorabquote berücksichtigt. 3. Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote des Erststudiums und der Begründung für ein Zweitstudium, die eine Messzahl ergeben. Da die Auswahlgrenzen innerhalb der Vorabquoten keine aussagekräftige Prognose für die Auswahl in zukünftigen Bewerbungssemestern liefern, werden diese auf unseren Internetseiten nicht veröffentlicht. Zusätzliche Bewerbungsunterlagen Wenn Sie sich zum 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang (mit NC) bewerben, wird Ihre Bewerbung innerhalb der Vorabquote für ein „Zweitstudium“ berücksichtigt. Grundvoraussetzung für die Bewerbung als Zweitstudienbewerberin / Zweitstudienbewerber ist • der Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Erststudium, inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie 2 einer von der Hochschule errechneten Durchschnittsnote Zusätzlich ist folgendes Formular beizufügen: • „Begründung für das beantragte Zweitstudium“. Die „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ müssen Sie vollständig ausfüllen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und in Papierform zusammen mit allen anderen für eine Bewerbung erforderlichen Unterlagen bei uni-assist e.V. einreichen. Die „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782 2 ) Enthält Ihr Zeugnis keine Durchschnittsnote oder kann uni-assist e.V. keine Durchschnittsnote errechnen, wird die Note 4,0 des deutschen Notensystems für das Auswahlverfahren zugrunde gelegt. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 14 / 21 G1 Zweitstudium: Wie bewerbe ich mich? Registrierung bei hochschulstart.de! Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren. Das bedeutet: Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. starten, gehen Sie bitte auf das Bewerbungsportal von http://www.hochschulstart.de/ und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf „Registrierung“. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.V. einzutragen. Wenn Sie in der Online-Bewerbung nicht automatisch nach einer „Hochschulstart BID“ und „Hochschulstart BAN“ gefragt werden, teilen Sie uni-assist e.V. Ihre BID und BAN über das Kontaktformular mit oder notieren Sie BID und BAN handschriftlich auf dem ausgedruckten Antrag auf Zulassung. BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden. Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an! Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an: http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an. Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. Sie können maximal 3 Bewerbungen anlegen: für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 1. Fachsemester (= Zweitstudium) + Die Registrierung bei hochschulstart.de und das Formular „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ sind für folgende Studienwünsche NICHT erforderlich: für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester (= Erststudium) + für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester (= Erststudium) Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält. Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie: • • • vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: • • • • • Antrag auf Zulassung Zeugnis über das erfolgreich abgeschlossene Studium in einem grundständigen Studiengang inklusive Fächer- und Notenübersicht (gilt grundsätzlich gleichzeitig als Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung) Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Einfache Kopie vom Pass Formular: „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Schritt 3 Einreichen Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. Sie erhalten den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid der TU Berlin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Unterlagen für die Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung frist- und formgerecht bei uni-assist e.V. eingereicht haben, müssen im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nicht noch einmal eingereicht werden! TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 15 / 21 G3 Teilnahme am Clearingverfahren Allgemeines • Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze im 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese in einem bundesweiten Clearingverfahren verlost. • Die Teilnahme ist ausschließlich online über hochschulstart.de möglich. Auch Staatsangehörige des Übrigen Auslandes sowie Staatenlose müssen sich für die Teilnahme am Clearingverfahren bei hochschulstart.de registrieren. • Wenn Sie bereits bei hochschulstart.de registriert sind, können Sie Ihren bisherigen Account nutzen, andernfalls ist eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich. Verfahren und Fristen Mehr Informationen zum Verfahren und zu den Fristen erhalten Sie über Bescheid Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) einen Zulassungsbescheid. Achtung! Sie müssen zum Zeitpunkt der Zulassung bereits nachweisen können, dass Sie • eine Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang und • die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums besitzen (rechtliche Voraussetzungen)! Abschnitt IV http://www.hochschulstart.de/ Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester Allgemeines Antrag auf Anerkennung D1 Anderweitig erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- und Prüfungszeiten an Hochschulen in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen sind anzugeben. Hierfür ist der „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Studien- und Prüfungszeiten / beruflicher Qualifikation“ auszufüllen und zusammen mit einer Leistungsübersicht einzureichen. Die Entscheidung über Inhalt und Umfang der Anerkennung trifft der für den beantragten Studiengang zuständige Prüfungsausschuss der TU Berlin, der auch die Fachsemestereinstufung vornimmt = sogenannter „entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung“. Wer muss den Antrag auf Anerkennung einreichen? Wenn Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, müssen Sie den Antrag auf Anerkennung einreichen, auch wenn Sie bisher keine Leistungen erbracht haben oder Sie der Auffassung sind, dass keine anrechenbaren Leistungen vorliegen oder Sie sich keine Leistungen anrechnen lassen wollen. Denn die Entscheidung, ob Studienzeiten oder Leistungen aus anderen Studiengängen und Hochschulen anerkannt werden, trifft allein die TU Berlin. Die Anerkennung von im Übrigen Ausland erbrachten Leistungen ist freiwillig. Ausnahme: Sie bewerben sich auf der Grundlage der im Übrigen Ausland erbrachten Leistungen für ein 2. oder höheres Fachsemester. Wann muss der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden? • Wenn Sie sich für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) bewerben, müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung einreichen. • Wenn Sie sich für das Fachstudium zum 1. Fachsemester bewerben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung keinen Antrag auf Anerkennung einreichen. Der Antrag auf Anerkennung ist erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen. • Wenn Sie sich für ein 2. oder höheres Fachsemester bewerben, muss der Antrag auf Anerkennung eingereicht werden. Zu welchem Zeitpunkt, hängt davon ab, ob Sie sich als „Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler“ oder als „Quereinsteigerin / Quereinsteiger“ bewerben. Wie muss der Antrag auf Anerkennung ausgefüllt werden? • • • • Die 1. Seite des Antrages auf Anerkennung müssen Sie immer vollständig ausfüllen und eigenhändig unterschreiben. Geben Sie auf der 1. Seite des Antrages alle Studiengänge und alle Hochschulen, in bzw. an denen Sie bisher immatrikuliert gewesen sind, an. Reicht der Platz nicht aus, fügen Sie ein zusätzliches Blatt bei. Fehlende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung oder zur Rücknahme einer Zulassung führen. Auch „nicht bestandene“ und „endgültig nicht bestandene“ Prüfungen sind anzugeben. Wenn Sie „endgültig nicht bestandene“ Prüfungen erbracht haben muss der zuständige Prüfungsausschuss der TU Berlin die Feststellung treffen, dass die "endgültig nicht bestandene Prüfung", die zum Ausschluss vom Studium bzw. zur Exmatrikulation eines Studienganges an einer anderen Hochschule führt bzw. geführt hat, „kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang“ ist. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 16 / 21 Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Anerkennung beizufügen? • Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind durch aktuelle Leistungsnachweise oder eine Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Hochschule zu belegen, die nicht älter als 2 Monate sein sollten. • Alle Nachweise sind vollständig und grundsätzlich in amtlich beglaubigten Kopien einzureichen. • Wurden die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen. Wo finde ich den Antrag auf Anerkennung? Prüfungsausschuss D1 Den Antrag auf Anerkennung finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782 Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin erhalten Sie über das Studienangebot: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 75396 Hochschulwechsel Hochschulwechsel Was ist das? Sie sind „Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler“, wenn Sie • an einer deutschen Hochschule (inklusive Fachhochschule und TU Berlin) oder • an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen im gleichen oder verwandten Studiengang immatrikuliert sind oder waren und an der TU Berlin im nächsthöheren Fachsemester weiterstudieren wollen. Allgemeines Die bereits erbrachten Fachsemester werden fortgezählt, eine Rückstufung ist ausgeschlossen. Sie können sich ausschließlich für das Fachsemester bewerben, welches dem letzten Fachsemester an der bisherigen Hochschule folgt. Gleichzeitig müssen Sie für die Fortsetzung des Studiums bereits alle Leistungen im Umfang der bereits absolvierten Semester erworben haben. Das Folgesemester muss außerdem innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen. Antrag auf Anerkennung • Reichen Sie für Ihre Bewerbung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist eine Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des (gleichen/verwandten) Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie Hochschulsemesterzahl ein. • Sie benötigen für Ihre Bewerbung keinen Antrag auf Anerkennung. mit NC Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) bewerben, werden Sie bei vorhandener Kapazität erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist (aber vor der Zulassung) aufgefordert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung mit allen erforderlichen Leistungsnachweisen einzureichen. Der zuständige Prüfungsausschuss der TU Berlin muss feststellen, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden und eine Einstufung in das Fachsemester vornehmen, welches dem letzten Fachsemester folgt. Bei einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist eine Zulassung ausgeschlossen, da die Leistungen dann nicht dem zu beantragenden Fachsemester entsprechen. Bei einer Bewerbung aus einem verwandten Studiengang muss der zuständige Prüfungsausschuss im Antrag auf Anerkennung zusätzlich bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang handelt (Gleichwertigkeitsfeststellung). Bei Vorliegen einer „endgültig nicht bestandenen“ Prüfung muss der zuständige Prüfungsausschuss im Antrag auf Anerkennung zusätzlich die Feststellung treffen, dass „die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist“. ohne NC Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben, werden Sie erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist (mit der Zulassung) aufgefordert, den Antrag auf Anerkennung mit allen erforderlichen Leistungsnachweisen zur Immatrikulation einzureichen. Der entschiedene Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss ist nicht erforderlich. Ausnahme: • Bei einer Bewerbung aus einem verwandten Studiengang muss der zuständige Prüfungsausschuss im Antrag auf Anerkennung bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang handelt (Gleichwertigkeitsfeststellung). • Bei Vorliegen einer „endgültig nicht bestandenen“ Prüfung muss der zuständige Prüfungsausschuss im Antrag auf Anerkennung die Feststellung treffen, dass „die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist“. Gleichwertigkeitsfeststellung Sie können sich auch dann als Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler bewerben, wenn Sie in einem dem beantragten verwandten Studiengang immatrikuliert sind oder waren. Der Studiengang ist eventuell verwandt, wenn die Studiengangbezeichnung oder das Abschlussziel abweichen, zum Beispiel: Sie bewerben sich für den Studiengang „Architektur/Bachelor“ und kommen aus dem Studiengang „Architektur und Stadtplanung/Bachelor“ oder Sie bewerben sich für den Studiengang „Architektur/Bachelor of Science“ und kommen aus dem Studiengang „Architektur/Bachelor of Arts“. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 17 / 21 D1 Hochschulwechsel: Wie bewerbe ich mich? Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an: http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an. Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das Fachsemester an, welches dem letzten Fachsemester im bisherigen gleichen oder verwandten Studiengang folgt. Sie können maximal 1 Bewerbung als „Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler“ anlegen. + Zusätzlich können Sie Bewerbungen für Studiengänge im 1. Fachsemester anlegen. Sehen Sie dazu bitte den Abschnitt III. Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält. Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie: • • • vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: • • • • • Antrag auf Zulassung Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Einfache Kopie vom Pass Studienbescheinigung mit Angabe des (gleichen / verwandten) Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemestersowie Hochschulsemesterzahl Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Schritt 3 Einreichen Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. D1 Quereinstieg Quereinstieg Was ist das? Sie sind „Quereinsteigerin / Quereinsteiger“, wenn Sie • aus einem anderen Studiengang • von einer Hochschule/Universität/Fachhochschule kommen (inklusive TU Berlin) und sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein 2. oder höheres Fachsemester bewerben möchten. Antrag auf Anerkennung • Sie benötigen für Ihre Bewerbung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist den vom zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin entschiedenen Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung und allen erforderlichen Nachweisen. Wenden Sie sich mit dem Antrag auf Anerkennung und einer Leistungsübersicht an den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin. Der Prüfungsausschuss stuft Sie auf der Grundlage Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in ein bestimmtes Fachsemester ein, für das Sie sich bewerben können. Beachten Sie, dass das Fachsemester innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen muss und in dem Semester, für das Sie sich bewerben, auch angeboten wird. Liegt eine „endgültig nicht bestandene“ Prüfung vor, muss der zuständige Prüfungsausschuss im Antrag auf Anerkennung zusätzlich die Feststellung treffen, dass „die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist“. TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 18 / 21 D1 Quereinstieg: Wie bewerbe ich mich? Schritt 1 Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an: http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an. Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das Fachsemester an, für das Sie die Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss erhalten haben. Sie können maximal 2 Bewerbungen als „Quereinsteigerin / Quereinsteiger“ anlegen: für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester + für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 2. oder höheren Fachsemester + Zusätzlich können Sie Bewerbungen für Studiengänge im 1. Fachsemester anlegen. Sehen Sie dazu bitte den Abschnitt III. Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält. Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie: • • • vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und anschließend ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Schritt 2 Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen: • • • • • Antrag auf Zulassung Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 Einfache Kopie vom Pass Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin mit allen erforderlichen Nachweisen Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite! Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html Schritt 3 Einreichen Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung. G3 Teilnahme am Losverfahren Allgemeines • Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze in höheren Fachsemestern in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost. • Sie können die Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Losverfahren für einen grundständigen Studiengang beantragen. Dem Antrag sind keine Unterlagen oder Nachweise beizufügen. Antrag und Fristen Den „Antrag auf Teilnahme am Losverfahren“ finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782 Dieser ist fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International der TU Berlin bis spätestens 1. Oktober zum folgenden Wintersemester oder 1. April zum folgenden Sommersemester einzureichen. Bescheid Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie direkt von der TU Berlin einen Bescheid. Achtung! Sie müssen zum Zeitpunkt der Zulassung bereits nachweisen können, dass Sie • eine Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang und • die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums besitzen (rechtliche Voraussetzungen)! TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 19 / 21 FAQ Aufenthaltserlaubnis / Visum Zur Bewerbung benötigen Sie in der Regel keinen Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum. Die Bearbeitungszeit für die Erteilung eines Visums kann jedoch mehrere Wochen erfordern, deshalb sollten Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung über die gültigen Visabestimmungen informieren. Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung bei uni-assist e.V. erhalten Sie von dort eine Mitteilung, mit der Sie eine Aufenthaltserlaubnis / ein Visum beantragen können. Bewerbungsunterlagen Beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der Online-Bewerbung! Fehlende oder unvollständige Angaben im „Antrag auf Zulassung“ (insbesondere zur Schulausbildung, Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können zur Ablehnung führen. Ein Motivationsschreiben hat keine Auswirkung auf die Auswahl und soll daher für eine Bewerbung nicht eingereicht werden. Deutsche Bildungsnachweise (Deutsche HZB) Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur) erkennen Sie in der Regel daran, dass ein Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) in Ihrem Schulabschlusszeugnis zitiert wird, mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife für Deutschland erworben wurde. Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ist in den folgenden Fällen der „Servicebereich IA 2 Bachelor National“ der TU Berlin für Ihre Bewerbung und Einschreibung zuständig: • Sie haben ein deutsches Abitur nach deutschem Recht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben und möchten sich für ein Erststudium bewerben. • Sie haben an einer deutschen Hochschule ein Studium in einem grundständigen Studiengang abgeschlossen (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister). • Sie haben an einer deutschen Hochschule ein Masterstudium abgeschlossen und möchten sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) einschreiben. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Form und Fristen finden Sie auf den Internetseiten des „Servicebereichs IA 2 Bachelor National“ unter: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75215 Orientierungsstudium MINTgrün Wenn Sie sich für das Orientierungsstudium MINTgrün interessieren, bewerben Sie sich mit allen für eine Bewerbung erforderlichen Unterlagen über uni-assist e.V. und wählen in der Online-Bewerbung den Studiengang "Physik / Bachelor / 1. Fachsemester". Erst im Falle einer Zulassung geben Sie bei der Immatrikulation an, dass Sie sich für das Orientierungsstudium MINTgrün / Physik / Bachelor / 1. Fachsemester einschreiben möchten. Weitere Informationen finden Sie unter: Studienangebot http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 133585 Dem Studienangebot ist zu entnehmen, ob • Studiengänge zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei sind (mit oder ohne NC) • ein Studiengang nur im Wintersemester oder auch im Sommersemester angeboten wird Das aktuelle Studienangebot der TU Berlin finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 75396 Versendung der Bescheide Wenn Sie eine ausländische Postanschrift angeben, versenden wir den Zulassungsbescheid per E-Mail. Kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ablehnungsbescheide versenden wir ausschließlich per Post. Vollmacht Soll eine andere Person Ihren Antrag auf Zulassung unterschreiben oder Auskunft über Ihren Bewerbungsstand erhalten, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht muss im Original eingereicht werden und eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein (Fax, E-Mail oder eine einfache Kopie sind nicht ausreichend!). Sie muss außerdem für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden, die Namen der bevollmächtigenden sowie der bevollmächtigten Personen enthalten und mit einem aktuellen Datum versehen sein. Zusätzlich ist jeweils eine einfache Passkopie der bevollmächtigenden und der bevollmächtigten Person beizufügen. Zukünftige Bewerbungen Zu jeder erneuten Bewerbung muss geprüft werden, ob für den beantragten Studiengang eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, unabhängig davon, ob Sie sich bereits in einem vorherigen Bewerbungssemester für die TU Berlin beworben haben oder bereits an der TU Berlin eingeschrieben sind. Für ein neues Bewerbungssemester muss daher eine neue Online-Bewerbung ausgefüllt, elektronisch abgeschickt und in Papierform bei uni-assist e.V. eingereicht werden. Zusätzlich sind auch alle erforderlichen Unterlagen in Papierform in der erforderlichen Form einzureichen, inklusive Nachweis über die Bearbeitungskosten für uni-assist e.V. Ausnahme Liegt die letzte Bewerbung nicht länger als 1 Jahr zurück und bei uni-assist e.V. sind die für eine Bewerbung an der TU Berlin erforderlichen Unterlagen für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung und der Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau in Papierform noch vorhanden, müssen diese Nachweise nicht noch einmal eingereicht werden. Achtung! Einige Hochschulen lassen sich von uni-assist e.V. die Bewerbungsunterlagen in Papierform aushändigen. Sie liegen uni-assist e.V. dann auch nicht mehr innerhalb der 1-Jahres-Frist vor! Zuordnung der Studiengänge zu den Schwerpunktkursen Eine Übersicht, welche Studiengänge der TU Berlin welchem Schwerpunktkurs zugeordnet sind, finden Sie hier: http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 171747 TU Berlin / IA 2 Bachelor International Juni 2016 20 / 21 CHECKLISTE Bachelor International Stand: Juni 2016 Anhand der folgenden CHECKLISTE können Sie überprüfen, ob Ihre Bewerbung vollständig ist: Diese Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Diese Unterlagen müssen Sie nur einreichen, wenn die im BEWERBERINFO Bachelor International genannten Umstände auf Sie zutreffen. Bearbeitungskosten Nachweis über die Einzahlung der Bearbeitungskosten für die Vorprüfung durch uni-assist e.V.: http://www.uni-assist.de/ Registrierung bei hochschulstart.de Für die Bewerbergruppen E1 und G1 ist vor der Bewerbung über uni-assist e.V. eventuell die Registrierung bei http://www.hochschulstart.de/ erforderlich. Legen Sie bei hochschulstart.de aber keine Bewerbung an! Antrag auf Zulassung Online-Bewerbung auf dem Bewerberportal von uni-assist e.V. vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und ausdrucken. Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen. Hochschulzugangsberechtigung Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I im BEWERBERINFO Bachelor International Sekundarschulabschlusszeugnis Eventuell Nachweis der Fächer- und Notenübersichten der letzten 2 bis 4 Schuljahre Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (HAP, Pre-University Course) Nachweis über erforderliche Studienjahre (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg Zeugnis über das an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossene Studium (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Sprachkenntnisse Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I im BEWERBERINFO Bachelor International Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau Bisheriges Studium an Hochschulen Nachweis über erforderliche Studienjahre (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Nachweis über die staatliche Anerkennung / Akkreditierung der besuchten Hochschule Studienbescheinigung mit Angabe des (gleichen/verwandten) Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie Hochschulsemesterzahl Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin Zeugnis über das an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossene Studium in einem grundständigen Studiengang (inklusive Fächer- und Notenübersicht) Sonstige Nachweise Einfache Kopie vom Pass (die Seiten mit den persönlichen Daten und der eigenhändigen Unterschrift) Nachweis über die Namensänderung (sofern Dokumente auf einen anderen Namen als dem Namen im aktuellen Pass ausgestellt wurden) Für die Bewerbergruppe G1: Formular „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ Frist und Form der einzureichenden Unterlagen • Die Bewerbungsfristen können Sie dem BEWERBERINFO Bachelor International entnehmen. Beachten Sie, dass eine Verlängerung der Bewerbungsfrist nicht möglich ist! • Alle ausländischen Bildungsnachweise und der Nachweis über die Sprachkenntnisse sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, in amtlich beglaubigten Kopien einzureichen. Wurden diese nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen - im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I im BEWERBERINFO Bachelor International: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung • Die Bewerbung ist vollständig in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Das Hochladen der Nachweise reicht nicht aus! Das BEWERBERINFO Bachelor International finden Sie unter: TU Berlin / IA 2 Bachelor International http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75216 Juni 2016 21 / 21
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