BEWERBERINFO Bachelor International

BEWERBERINFO
Bachelor International
Stand: Juni 2016
Diese Broschüre gibt Ihnen Informationen darüber, wie Sie sich mit
ausländischen Bildungsnachweisen für eine Vorstudieneinrichtung
(Studienkolleg / Propädeutikum) und für grundständige Studiengänge
mit den Abschlusszielen Bachelor und Staatsexamen an der TU Berlin bewerben.
Ihre Bewerbung
Ihre Verantwortung
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, bewerben Sie
sich
als
Studieninteressierte
mit
ausländischen
Bildungsnachweisen für die TU Berlin immer über
uni-assist e.V., auch dann, wenn
Sie allein sind dafür verantwortlich, sich über die
Bewerbungsanforderungen der TU Berlin zu informieren und
eine frist- und formgerechte Bewerbung einzureichen.
•
•
•
•
Sie bereits eine Zeugnisanerkennung von einer
deutschen Kultusbehörde erhalten haben.
Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem
Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgelegt haben.
Sie bereits Studentin bzw. Student der TU Berlin sind und
Ihren Studiengang wechseln möchten.
Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang
(ohne NC) interessieren.
Eine Einschreibung ohne
Zulassung ist nicht möglich!
vorherige
Bewerbung
Beachten Sie:
•
•
•
und
Vorprüfung durch uni-assist e.V.
Bei uni-assist e.V. erfolgt eine Vorprüfung Ihrer Bewerbung
nach den Vorgaben der TU Berlin. Uni-assist e.V. prüft:
•
•
•
•
•
das Vorliegen der Online-Bewerbung (Antrag auf
Zulassung) in elektronischer Form und in Papierform,
das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
(HZB) für den beantragten Studiengang für das
jeweilige Bewerbungssemester und berechnet die
Durchschnittsnote,
die eingereichten Sprachnachweise,
die Form der eingereichten Unterlagen: insbesondere
Übersetzungen und amtliche Beglaubigungen,
ob die Bewerbung fristgerecht eingegangen ist.
Bearbeitungsergebnis
Nach abgeschlossener Vorprüfung werden Sie durch
uni-assist e.V. über das Bearbeitungsergebnis informiert.
Aufgrund der Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen kann es
sein, dass Sie das Bearbeitungsergebnis erst nach Ablauf
der Bewerbungsfrist erhalten!
•
•
Es besteht kein Anspruch auf Benachrichtigung über
eine fehlerhafte oder unvollständige Bewerbung durch
uni-assist e.V.
Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.
Zu spät oder unvollständig eingegangene Bewerbungen
werden nicht berücksichtigt.
Fehlende oder unvollständige Angaben im „Antrag auf
Zulassung“
(insbesondere
zur
Schulausbildung,
Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können
zur Ablehnung führen. Beigefügte Nachweise oder ein
Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der
Online-Bewerbung!
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass
Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift
und E-Mail-Adresse) während des gesamten Verfahrens
erreichbar sind! Bitte geben Sie immer Ihre vollständige
Anschrift an. Vergessen Sie nicht Ihre Appartementoder Wohnheimnummer oder den Namen derjenigen
Person, bei der Sie eventuell wohnen (c/o).
Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte
Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich.
Bearbeitungskosten
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie
Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer
Bewerbung beginnt frühestens mit dem Eingang der
Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Beachten Sie, dass
Ihre Bewerbung auch dann unvollständig ist und abgelehnt
werden muss, wenn der Nachweis über die gezahlten
Bearbeitungskosten nicht fristgerecht oder nicht vollständig
eingegangen ist. Nähere Informationen finden Sie unter:
http://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Im Anschluss an die Vorprüfung leitet uni-assist e.V. die
Bewerbungen elektronisch an die TU Berlin weiter. Hier
erfolgt die abschließende Prüfung Ihrer gesamten
Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Sonderanträgen
oder hochschuleigenen Formularen (z.B. Antrag auf
Anerkennung), bevor endgültig über die Teilnahme am
Vergabeverfahren oder eine Zulassung entschieden werden
kann.
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Beachten Sie, dass die TU Berlin nach Prüfung Ihrer
Bewerbungsunterlagen
in
Einzelfällen
auch
zu
einem anderen Bearbeitungsergebnis als uni-assist e.V.
kommen kann!
Am Ende des BEWERBERINFOs Bachelor International
können
Sie
sich
anhand
der
CHECKLISTE
Bachelor International orientieren, ob Ihre Bewerbung
vollständig ist.
Für das Ausfüllen der Anträge sowie für die Form und den
Umfang
der
einzureichenden
Unterlagen
gelten
ausschließlich die Informationen aus dem jeweils aktuellen
BEWERBERINFO Bachelor International und nicht eventuell
abweichende Informationen anderer Stellen.
CHECKLISTE Bachelor International
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Ihr Servicebereich IA 2 Bachelor International
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
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Inhaltsverzeichnis
Titelseite: Ihre Bewerbung - Ihre Verantwortung .................................................................................................................................... 1
Kontakt ................................................................................................................................................................................................... 2
Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume) & Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen ............................................................... 3
Bewerbergruppen - Übersicht................................................................................................................................................................. 4
Abschnitt I
Zugangsvoraussetzungen.......................................................................................................................................... 5
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)......................................................................................................................... 5
Sprachkenntnisse.......................................................................................................................................................... 7
Übersetzung und Amtliche Beglaubigung ..................................................................................................................... 8
Abschnitt II
Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung ............................................................................................................. 9
A1
Studienkolleg / Feststellungsprüfung ........................................................................................................... 9
B1
Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums .............................................................................................. 10
A1 & B1 Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 10
Abschnitt III
Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester ..................................................................................................... 11
Erststudium
E1
Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens.................................. 11
Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 12
C1
Staatsangehörige des Übrigen Auslands (außerhalb der Europäischen Union) & Staatenlose ................... 13
Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 13
Zweitstudium
G1
Zweitstudium ................................................................................................................................................ 14
Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 15
G3
Abschnitt IV
Teilnahme am Clearingverfahren ................................................................................................................. 16
Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester ............................................................................. 16
D1
Hochschulwechsel ....................................................................................................................................... 17
Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 18
D1
Quereinstieg ................................................................................................................................................. 18
Wie bewerbe ich mich? ................................................................................................................................ 19
G3
Teilnahme am Losverfahren......................................................................................................................... 19
FAQ ........................................................................................................................................................................................................ 20
CHECKLISTE Bachelor International .................................................................................................................................................. 21
Kontakt
postalisch:
Technische Universität Berlin
Abt. I Studierendenservice
IA - Zulassung und Immatrikulation
Servicebereich IA 2
Bachelor International
Straße des 17. Juni 135
D - 10623 Berlin
Bewerbungsanschrift:
Technische Universität Berlin
c/o uni-assist e.V.
Geneststr. 5
D - 10829 Berlin
persönlich:
telefonisch:
Sprechzeiten im Campus Center der
TU Berlin (Hauptgebäude, Raum H 30)
Telefonservice der TU Berlin:
℡ +49 (030) 314 - 29999
Mo - Do: 9.30 - 15.00 Uhr
Fr:
9.30 - 14.00 Uhr
Mo - Do: 9.00 - 17.00 Uhr
Fr:
9.00 - 14.00 Uhr
im Internet:
http://www.tu-berlin.de
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte
unseren Internetseiten.
per E-Mail:
[email protected]
Bei Rückfragen geben Sie bitte Ihre
Bewerbernummer von uni-assist e.V. an.
http://www.uni-assist.de
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Bewerbungsfristen (Bewerbungszeiträume)
Vorstudieneinrichtung
Für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung
und
für die Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums am Studienkolleg:
ab 01. Februar
bis
30. Juni
für das folgende Wintersemester
ab 01. September
bis
30. November
für das folgende Sommersemester
Für die externe Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg)
und
für die Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg):
ab 01. Februar
bis
15. März
für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung bzw.
Ergänzungsprüfung im Sommersemester
ab 01. August
bis
15. September
für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung bzw.
Ergänzungsprüfung im Wintersemester
Fachstudium
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC):
ab 01. Juni
bis
15. Juli*
für das folgende Wintersemester
ab 01. Dezember
bis
15. Januar*
für das folgende Sommersemester
Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
Neue Bewerbungsfristen!
ab 01. Juni
bis
31. August
für das folgende Wintersemester
ab 01. Dezember
bis
28. Februar
für das folgende Sommersemester
Studieninteressierte, die sich gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) als „Beruflich Qualifizierte“ bewerben
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) und zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC):
ab 01. Juni
bis
15. Juli
für das folgende Wintersemester
ab 01. Dezember
bis
15. Januar
für das folgende Sommersemester
*) Ausschlussfristen: Unterlagen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt!
Zur Wahrung der Bewerbungsfristen gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei uni-assist e.V. bzw. der TU Berlin!
Verzeichnis der wichtigsten Internetadressen für Ihre Bewerbung
BEWERBERINFO Bachelor International
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75216
Studienangebot der TU Berlin
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75396
Studienkolleg der TU Berlin
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 6822
uni-assist e.V.
http://www.uni-assist.de
Anabin: HZB und Länderinformationen
http://anabin.kmk.org/
Auswärtiges Amt: Visa Bestimmungen
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html
Impressum
Herausgeber:
Redaktion:
Technische Universität Berlin (TU Berlin) - Der Präsident - I A
Servicebereich IA 2 Bachelor International, Juni 2016
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Bewerbergruppen - Übersicht
Je nachdem, welche Voraussetzung Sie mitbringen, werden Sie einer bestimmten Bewerbergruppe zugeordnet:
Bewerbergruppe
Voraussetzungen
Bewerbung
Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung
A1
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als indirekte HZB bewertet
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“
+
Ihr Studienwunsch bezieht sich auf einen technischen, mathematischen,
naturwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
+
bei einem Studienwunsch für einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
benötigen Sie zusätzlich englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „A2“
Sie bewerben sich
unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit
für das Studienkolleg
zur Ablegung der
Feststellungsprüfung
in den Schwerpunktkursen T oder W
B1
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“
+
Ihr Studienwunsch bezieht sich auf einen technischen, mathematischen,
naturwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
Sie bewerben sich
unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit
für den Sprachkurs
im Rahmen des
Propädeutikums
Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester
E1
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet
+
Sie haben eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, Islands,
Liechtensteins oder Norwegens
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
Sie bewerben sich
zum 1. Fachsemester
für ein Erststudium
C1
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet
+
Sie haben eine Staatsangehörigkeit des Übrigen Auslandes (außerhalb der
Europäischen Union) oder sind staatenlos
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
Sie bewerben sich
zum 1. Fachsemester
für ein Erststudium
G1
Sie haben bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union (ohne Deutschland),
Island, Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen
Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister) abgeschlossen
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
Sie bewerben sich
zum 1. Fachsemester
für ein Zweitstudium
Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze im 1. Fachsemester in
zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost.
Sie können sich
unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit
für die Teilnahme am
Clearingverfahren
bewerben.
G3
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester
D1
G3
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
+
Sie waren bereits an einer Hochschule im gleichen Studiengang immatrikuliert und
müssen sich für das Fachsemester bewerben, welches dem letzten Fachsemester
folgt
Hochschulwechsel
oder
Sie möchten sich unter Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für ein 2. oder höheres Fachsemester in einem anderen Studiengang
bewerben
Quereinstieg
Sie bewerben sich
unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit
zum 2. oder höheren
Fachsemester.
Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze in höheren
Fachsemestern in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden
diese verlost.
Sie können sich
unabhängig von Ihrer
Staatsangehörigkeit
für die Teilnahme
am Losverfahren
bewerben.
Ihre ausländischen Bildungsnachweise wurden als direkte HZB bewertet
+
Sie haben deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
+
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester
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Abschnitt I
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeines
Grundvorrausetzung für die Aufnahme in eine Vorstudieneinrichtung oder für die Aufnahme eines
Fachstudiums in einem grundständigen Studiengang an der TU Berlin sind
• eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für den beantragten Studiengang sowie
• Sprachkenntnisse auf dem von der TU Berlin geforderten Niveau.
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Definition
Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer
schulischen Vorbildung / ausländischen Bildungsnachweise dazu berechtigt sind = Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise erfolgt nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge
der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) für den beantragten Studiengang und
für das jeweilige Bewerbungssemester.
Bei jedem Studiengangwechsel ist eine erneute Bewerbung und Prüfung erforderlich!
Anabin
Bewertung von
ausländischen
Bildungsnachweisen
Die Bewertungsvorschläge der ZAB können Sie der folgenden Internetseite „Anabin“ entnehmen:
http://anabin.kmk.org/
Hier finden Sie wesentliche Informationen zur Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise im
Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland.
Beachten Sie, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen
erst nach Vorliegen einer Bewerbung bei uni-assist e.V. erfolgen können. Die TU Berlin prüft nicht vorab.
Falls keine eindeutige Beurteilung möglich ist, können Sie sich für die Entscheidung über die Bewertung
Ihrer ausländischen Bildungsnachweise, einschließlich der Fachbindung und der Klärung von
Zweifelsfällen, an die „Zeugnisanerkennungsstelle“ der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft wenden:
http://www.berlin.de/sen/bjw/anerkennung/
Arten der HZB
Direkte HZB
Bewertung bei Anabin: „direkter Zugang“
• Sie können sich direkt für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben.
Indirekte HZB
Bewertung bei Anabin: „Feststellungsprüfung/Studienkolleg“
• Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben. Eine
Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der
Feststellungsprüfung möglich.
• Beachten Sie: Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in
Deutschland wird keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte
fachgebundene Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die
TU Berlin weiterhin über uni-assist e.V.!
Allgemeine HZB
Bewertung bei Anabin: „für alle Fächer“
• Sie können sich für alle grundständigen Studiengänge (Fachstudium) bzw. für alle Schwerpunktkurse
zur Ablegung der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben.
Fachgebundene HZB
Bewertung bei Anabin: „fachorientiert“
• Sie können sich nur für grundständige Studiengänge bestimmter Fachrichtungen bzw. nur für
bestimmte Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben.
• Ob Ihre Fachbindung zum gewünschten Studiengang bzw. Schwerpunktkurs am Studienkolleg passt,
können Sie mithilfe der Übersicht „Zuordnung der grundständigen Studiengänge der TU Berlin zu den
Schwerpunktkursen“ herausfinden:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747
Länderspezifisches und spezielle Abschlüsse
Studieninteressierte
aus der Mongolei,
Vietnam und der
Volksrepublik China
Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise in der Mongolei, Vietnam oder der Volksrepublik China erworben
haben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) überprüfen lassen. Die APS überprüft
die Echtheit der ausländischen Bildungsnachweise und kann feststellen, ob eine HZB für deutsche
Hochschulen nach den Bewertungsvorschlägen der Zentraleinrichtung für ausländisches Bildungswesen
(ZAB / Anabin) vorliegt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat bzw. eine Bescheinigung
ausgestellt, das bzw. die bei einer Bewerbung an der TU Berlin im Original eingereicht werden muss.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
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Gruppen-APS
Wenn Sie in der Vergangenheit von einer deutschen Hochschule im Rahmen einer Hochschulkooperation
zugelassen wurden, haben Sie Ihre ausländischen Bildungsnachweise für diese deutsche Hochschule
und diese Kooperation von der APS eventuell schon in einem so genannten P-Verfahren für
Programmstudierende überprüfen lassen, aber kein individuelles APS-Zertifikat erhalten. Denn das
Ergebnis dieser Überprüfung wurde der betreffenden deutschen Hochschule in Form einer Liste
übermittelt. Dieses Prüfergebnis nennen wir "Gruppen-APS", da alle Personen, die an der
Hochschulkooperation teilnehmen, benannt werden. Die TU Berlin akzeptiert für eine Bewerbung
grundsätzlich keine Gruppen-APS.
Einzige Ausnahme:
Wenn Sie im Rahmen des oben genannten P-Verfahrens die Feststellungsprüfung an einem deutschen
Studienkolleg erfolgreich abgelegt haben, müssen Sie für eine Bewerbung für ein Fachstudium nicht noch
einmal am Prüfverfahren der APS teilnehmen. In diesen Fällen akzeptiert die TU Berlin bei Erfüllen der
übrigen Bewerbungsvoraussetzungen auch den Nachweis über die Gruppen-APS.
High School Diploma
Wenn Sie Ihr High School Diploma an einer Internationalen Schule, die von einer Akkreditierungsbehörde
der USA akkreditiert ist, gemacht haben, reichen Sie bitte unbedingt zusätzlich folgende Unterlagen ein:
Die Zeugnisse der 9. bis 12. Klasse mit der Angabe Ihres Notendurchschnitts (GPA) in der 4er-Skala
und der Notenskala Ihrer Schule, eine aussagekräftige Beschreibung der Lehrinhalte insbesondere
aller mathematischen Fächer (entweder durch einen Auszug aus dem Register oder ein Schreiben
Ihres Lehrers), eine offizielle Angabe zum Niveau Ihres Englisch-Unterrichts in der 12. Klasse
(English 4, English 12, English Advanced Placement, English Honours Course); alternativ können Sie
auch hier eine Beschreibung der Lehrinhalte einreichen, durch die das Niveau bestimmt werden kann.
IB Diploma
Für die Bewertung eines IB Diplomas als indirekte oder direkte Hochschulzugangsberechtigung sind
neben der Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und
Notenübersicht zwecks Prüfung der durchgängigen Fächerbelegung nachzuweisen. Land des Erwerbs
der HZB ist die "Schweiz", unabhängig davon, in welchem Land Sie das IB Diploma erworben haben.
Wird Ihre Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird, können Sie bis
zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung den
Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem Endresultat „Diploma awarded“ einschließlich der
Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen Sie in der Bewerbung die
Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der „IBO-Website“ für die Verifizierung
bereitstellen. Nach einer eventuellen Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation die endgültige
Diploma-Urkunde einreichen!
Beachten Sie, dass für die Bewertung des IB Diplomas als direkte Hochschulzugangsberechtigung die
Voraussetzungen der „Vereinbarung über die Anerkennung des IB Diplomas“ für das jeweilige
Bewerbungssemester erfüllt sein müssen (aktuellster KMK-Beschluss), sehen Sie dazu:
https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse/veroeffentlichungen-undbeschluesse/hochschulzugang.html
Deutsche
Bildungsnachweise
(Deutsche HZB)
Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur) erkennen Sie daran, dass ein
Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) in Ihrem
Schulabschlusszeugnis zitiert wird, mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine
Hochschulreife für Deutschland erworben wurde.
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ist bei Nachweis von deutschen Bildungsnachweisen
grundsätzlich der Servicebereich IA 2 Bachelor National der TU Berlin zuständig. Weitere Informationen
finden Sie in unseren
FAQs, Seite 20.
Einzureichende Unterlagen für die Bewertung der HZB
Einzureichende
Unterlagen
Für die Bewertung einer HZB sowie für die Ermittlung einer Durchschnittsnote müssen Sie
alle notwendigen ausländischen Bildungsnachweise vollständig, form- und fristgerecht einreichen.
Welche Bildungsnachweise einzureichen sind, können Sie, unter anderem, den Bewertungsvorschlägen
auf „Anabin“ entnehmen. Unvollständig vorliegende Bildungsnachweise können nicht berücksichtigt
werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung! Beachten Sie, dass der zuletzt erworbene
Bildungsnachweis das „Datum der HZB“ festlegt.
Grundsätzlich sind einzureichen:
• Sekundarschulabschlusszeugnis, inklusive Fächer- und Notenübersicht
und / oder
• Nachweis über ein abgeschlossenes Studium, inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie einer von
der Hochschule errechneten Durchschnittsnote
Beachten Sie bitte die Hinweise für die Bewerbergruppe G1!
Zusätzlich sind eventuell einzureichen:
• Halbjahres- oder Jahreszeugnisse der letzten 2 - 4 Schuljahre, inklusive Fächer- und Notenübersicht
• Nachweis über eine abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course
• Nachweis über erfolgreiche Studienjahre an Hochschulen in Form von Fächer- und Notenübersichten
• Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der nächsten Seite!
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Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte
Feststellungsprüfung
an einem deutschen
Studienkolleg
Wenn Sie eine Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg abgelegt haben, müssen Sie
neben dem Feststellungsprüfungszeugnis auch alle ausländischen Bildungsnachweise, die zum
indirekten Hochschulzugang geführt haben, einreichen.
Grundsätzlich werden die Feststellungsprüfungszeugnisse deutscher Studienkollegs unter folgenden
Voraussetzungen gegenseitig anerkannt:
1. Ihre ausländischen Bildungsnachweise müssen zum indirekten Hochschulzugang für den im
Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs berechtigen! Andernfalls wird das
Feststellungsprüfungszeugnis für die Aufnahme eines Fachstudiums an der TU Berlin nicht anerkannt.
2. Das Feststellungsprüfungszeugnis muss zur Aufnahme eines Fachstudiums an Universitäten
berechtigen (nicht nur Fachhochschulen).
3. Eine Bewerbung ist nur für Studiengänge möglich, die dem im Feststellungsprüfungszeugnis
angegebenen Schwerpunktkurs zugeordnet sind. Ob Ihr Schwerpunktkurs zum gewünschten Studiengang passt, können Sie mithilfe der folgenden Übersicht herausfinden: Zuordnung der Studiengänge
der TU Berlin zu den Schwerpunktkursen:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747
Hinweis: Eine Bewerbung für Studiengänge der TU Berlin, die Ihrem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs nicht zugeordnet sind, ist nur dann möglich, wenn Sie
nachweisen können, dass der gewünschte Studiengang in dem Bundesland, in dem Sie die
Feststellungsprüfung abgelegt haben, dem Schwerpunktkurs in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis
zugeordnet ist.
Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg wird
keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene
Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin
über uni-assist e.V.!
Hochschulzugang für
Beruflich Qualifizierte
Wenn Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (z.B. Abitur), können Sie
sich unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
bewerben, sofern Sie bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen können.
Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747
Sprachkenntnisse
Allgemeines
• Für die Bewerbung benötigen Sie deutsche und manchmal auch englische Sprachkenntnisse auf
einem bestimmten Niveau.
• Alle erforderlichen Sprachnachweise müssen in amtlich beglaubigten Kopien bis zum Ende der
Bewerbungsfrist bei uni-assist e.V. eingereicht werden.
• Eine Teilnahmebescheinigung ist als Nachweis grundsätzlich nicht ausreichend; erkundigen Sie sich
rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) nach den Prüfungsterminen für die jeweilige
Sprachprüfung.
• Berücksichtigt werden in der Regel nur Nachweise von anerkannten Sprachschulen.
Erforderliche
Sprachkenntnisse
Für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung:
•
o
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“
gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
Zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“
mindestens auf dem Niveau „A2“ gemäß GER
Für die Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums:
•
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ gemäß GER
Für die Ablegung der externen Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg):
•
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „C1“ gemäß GER
o
Zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“
mindestens auf dem Niveau „B1“ gemäß GER
Für die Ablegung der Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg):
•
o
Nachweis über den erfolgreich abgelegten Prüfungsteil „Deutsch“
im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
Zusätzlich Nachweis englischer Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“
mindestens auf dem Niveau „B1“ gemäß GER
Für die Aufnahme eines Fachstudiums in einem grundständigen Studiengang:
•
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“
Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie unter:
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171766
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Übersetzung und Amtliche Beglaubigung
Allgemeines
Alle für die Bewerbung erforderlichen Nachweise (insbesondere die ausländischen Bildungsnachweise
und der Nachweis über die Sprachkenntnisse) sind, soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, in
amtlich beglaubigten Kopien einzureichen.
Wurden die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt, ist zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie.
Übersetzung
Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in
englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel
durch die hierzu befugte Abteilung der ausstellenden Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer.
Übersetzungen durch deutsche Übersetzungsbüros, die diesen Status nicht erfüllen, werden
grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution
stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist.
Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in
englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges
Zeugnis
(Ausnahmen
finden
Sie
in
den
„Ländertipps“
unter
folgendem
Link:
https://www.uni-assist.de/laender-tipps.html) Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache.
Zeugnisse in französischer Sprache werden nicht akzeptiert, diese müssen ins Deutsche oder Englische
übersetzt werden.
Auch Übersetzungen müssen amtlich beglaubigt werden. Nur wenn sich auf der eingereichten
Übersetzung der Originalstempel des Übersetzers befindet, ist eine zusätzliche amtliche Beglaubigung
nicht erforderlich.
Amtliche Beglaubigung
Eine amtliche Beglaubigung enthält immer ein Dienstsiegel im Original, einen Vermerk, der
bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk) und eine
Originalunterschrift des Beglaubigenden. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Beglaubigungen, die nur einen Schriftstempel haben, werden nicht akzeptiert. Amtliche Beglaubigungen sind in
der Regel kostenpflichtig.
Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von
derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der
Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (zum Beispiel schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet
und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf
nur einer Seite der Kopie oder Abschrift. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes
Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der
Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahingehend erweitert werden, dass sich auf dem
Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung / Urkunde befindet.
Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente beglaubigen:
•
•
•
•
die ausstellenden Schulen, Hochschulen und das zuständige Erziehungsministerium im Heimatland,
die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare (landesübliche
Beglaubigung).
ο In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt,
zum Beispiel: Bürgerämter, Rathäuser, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Landkreise,
Ortsbürgermeister, Gerichte und Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
Diese Institutionen dürfen Ihre Dokumente nicht beglaubigen:
Zum Beispiel: Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen (zum Beispiel Pfarrämter), Übersetzerinnen
und Übersetzer, Krankenkassen, Banken, Vereine, AStA, DAAD.
Beachten Sie unbedingt: Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen
Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen!
Kostenlose
Bestätigung Ihrer
Dokumente durch
die TU Berlin
Die TU Berlin bietet Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, kostenlos Kopien von
Originalzeugnissen und Nachweisen mit folgendem Stempelaufdruck versehen zu lassen:
„Original hat vorgelegen.
Die Übereinstimmung der vorstehenden/umseitigen Kopie mit dem Original wird bestätigt.“
Kopien, die diesen Stempelaufdruck tragen, müssen für eine Bewerbung an der TU Berlin nicht weiter
amtlich beglaubigt werden. Diesen Service erhalten Sie im Campus Center der TU Berlin:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 166686
Bitte schicken Sie uns keine Originalzeugnisse und keinen Original-Pass zu!
Nur im Zweifelsfall behält sich die TU Berlin vor, auf die Vorlage von Originalen zu bestehen!
Eine nicht ordnungsgemäße Übersetzung und / oder amtliche Beglaubigung führt zur Ablehnung Ihrer Bewerbung!
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
8 / 21
Abschnitt II
Bewerbung für eine Vorstudieneinrichtung
Vorstudieneinrichtung
A1 & B1
Sie können sich für eine Vorstudieneinrichtung bewerben, wenn
• die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung
für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland ergeben und Sie eine Feststellungsprüfung an einem
deutschen Studienkolleg ablegen müssen oder
• Ihre deutschen Sprachkenntnisse noch nicht dem für die Aufnahme eines Fachstudiums an der
TU Berlin erforderlichen Niveau entsprechen.
Die TU Berlin unterscheidet 4 Vorstudieneinrichtungen:
• Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (2 - 4 Semester)
• Ablegung der externen Feststellungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg)
• Ablegung der Ergänzungsprüfung (ohne Aufnahme in das Studienkolleg)
• Aufnahme in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums am Studienkolleg (1 Semester)
Aufnahmetest
Vorbehaltlich einer frist- und formgerechten Bewerbung werden Sie vom Studienkolleg zu
einem Aufnahmetest eingeladen. Erst, wenn Sie den Aufnahmetest bestehen und ausreichend Plätze am
Studienkolleg vorhanden sind, kann eine Zulassung erfolgen.
Kontakt
Studienkolleg der TU Berlin:
A1
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 6822
Studienkolleg / Feststellungsprüfung
Studienkolleg
Das Studienkolleg hat die Aufgabe, Studieninteressierte so vorzubereiten, dass sie bei Aufnahme eines
Fachstudiums in Deutschland die dafür erforderliche Sprachfertigkeit erlangen und dass ihr Wissensstand
sowie Kenntnisse wissenschaftlicher Methoden (auf den jeweiligen Schwerpunktkurs bezogen) mit dem
der Studieninteressierten mit deutschen Bildungsnachweisen (deutsche Hochschulzugangsberechtigung)
vergleichbar sind. Das Studienkolleg schließt mit der Feststellungsprüfung ab, auf die die
Studieninteressierten vorbereitet werden. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst
nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Studienkolleg sind ausländische Bildungsnachweise, die als
„indirekte Hochschulzugangsberechtigung“ bewertet werden und deutsche Sprachkenntnisse
mindestens auf dem Niveau „B2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Zusätzlich sind englische Sprachkenntnisse für den Schwerpunktkurs „W“ mindestens auf dem Niveau
„A2“ gemäß GER erforderlich.
Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg wird
keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben, sondern die direkte fachgebundene
Berechtigung an Hochschulen in Deutschland zu studieren. Sie bewerben sich für die TU Berlin weiterhin
über uni-assist e.V.!
Wahl des
Schwerpunktkurses
T- Kurs
W-Kurs
Die Wahl des Schwerpunktkurses ist abhängig von Ihren ausländischen Bildungsnachweisen, das heißt,
Ihre bisherige Schulbildung bzw. Hochschulbildung bestimmt die Fachbindung und damit den
Schwerpunktkurs. Mit einer „indirekten fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung“ können Sie
sich nur für bestimmte Schwerpunktkurse zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben. Ob Ihre
Fachbindung zum gewünschten Schwerpunktkurs passt, können Sie mithilfe der Übersicht über die
Zuordnung der grundständigen Studiengänge der TU Berlin zu den Schwerpunktkursen herausfinden:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 171747
Das Studienkolleg der TU Berlin bietet folgende Schwerpunktkurse an:
• Schwerpunktkurs T: zur Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche
(außer biologische) Studiengänge
• Schwerpunkt W: zur Vorbereitung auf wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche
Studiengänge
Kurse bzw. die Feststellungsprüfung für geisteswissenschaftliche, künstlerische, medizinische oder
sprachliche Studiengänge werden in Berlin am Studienkolleg der Freien Universität Berlin angeboten.
Externe
Feststellungsprüfung
Die Feststellungsprüfung können Sie auch extern, also ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs
ablegen.
Ergänzungsprüfung
Wenn Sie bereits eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben und nun ein Studium
in einem Studiengang aufnehmen möchten, zu dem aber der bereits besuchte Schwerpunktkurs nicht
berechtigt, können Sie sich für eine Ergänzungsprüfung bewerben (ohne Aufnahme in das
Studienkolleg). Voraussetzung ist, dass die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise eine
indirekte Hochschulzugangsberechtigung auch für den neuen Schwerpunktkurs ergeben.
Sie bewerben sich für das Semester, in dem die externe Feststellungprüfung bzw.
Ergänzungsprüfung stattfindet. Haben Sie die Prüfung bestanden, wird Ihre Bewerbung automatisch für
das folgende Semester und für das Fachstudium umgewidmet. Eine erneute Bewerbung ist
grundsätzlich nicht erforderlich.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
9 / 21
B1
Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums
Propädeutikum
Wenn Sie eine direkte Hochschulzugangsberechtigung für naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge in Deutschland erworben haben
und deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „B2“ nachweisen können, haben Sie die
Möglichkeit am Studienkolleg im „Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums“ die erforderlichen
Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums zu erwerben.
Studienwunsch mit
dem Abschlussziel
„Master“
Auch wenn Sie im Anschluss an den „Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums“ die Aufnahme eines
Masterstudiums beabsichtigen, müssen Sie für die Bewerbung zum Propädeutikum in der
Online-Bewerbung
immer
einen
naturwissenschaftlichen,
ingenieurwissenschaftlichen
oder
wirtschaftswissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) aus dem
Studienangebot der TU Berlin angeben.
A1 & B1
Wie bewerbe ich mich?
Registrierung bei hochschulstart.de?
Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens, die in der Online-Bewerbung das
1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) auswählen, werden automatisch nach einer
„Hochschulstart BID“ und „Hochschulstart BAN“ gefragt. Das bedeutet:
Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. starten, gehen Sie bitte auf das
Bewerbungsportal von
http://www.hochschulstart.de/ und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf
„Registrierung“. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen
sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.V. einzutragen. BID und BAN sind erforderlich, weil die
Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des
Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden.
Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an!
Schritt 1
Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche
Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an:
http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html
Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an.
Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen oder
wirtschaftswissenschaftlichen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester
an.
In den „Fragen zur Hochschule“ in der Online-Bewerbung geben Sie dann an, ob Sie die Aufnahme in das Studienkolleg zur
Ablegung der Feststellungsprüfung oder in den Sprachkurs im Rahmen des Propädeutikums beantragen, Sie die
Feststellungsprüfung extern ablegen oder an der Ergänzungsprüfung teilnehmen möchten.
Sie können maximal 1 Bewerbung anlegen.
Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie:
•
•
•
vollständig ausfüllen,
elektronisch abschicken und
anschließend ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Schritt 2
Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V.
Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen:
•
•
•
•
•
Antrag auf Zulassung
Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2
Für den Schwerpunktkurs „W“ zusätzlich Nachweis über englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2
Einfache Kopie vom Pass
Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite!
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt
frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Schritt 3
Einreichen
Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
10 / 21
Abschnitt III
Fachstudium: Bewerbung zum 1. Fachsemester
E1 & C1 & G1
Erststudium
E1 & C1
Was ist ein
Erststudium?
Sie bewerben sich für ein Erststudium, wenn
• Sie noch kein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen,
Magister) an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen
erfolgreich abgeschlossen haben.
• Sie ausschließlich an einer Hochschule im Übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union)
studiert oder ein Studium abgeschlossen haben.
• Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen
ausschließlich ein Masterstudium abgeschlossen haben.
• Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder
Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen,
Magister) abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC)
bewerben möchten.
Bewerbergruppe E1
Sie werden der Bewerbergruppe E1 zugeordnet, wenn
Ihre ausländischen Bildungsnachweise als direkte Hochschulzugangsberechtigung bewertet wurden
+
Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ nachweisen können
+
Sie eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens
haben
+
Sie sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium bewerben möchten.
Bewerbergruppe C1
Sie werden der Bewerbergruppe C1 zugeordnet, wenn
Ihre ausländischen Bildungsnachweise als direkte Hochschulzugangsberechtigung bewertet wurden
+
Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ nachweisen können
+
Sie eine Staatsangehörigkeit des Übrigen Auslandes (außerhalb der Europäischen Union, Islands,
Liechtensteins oder Norwegens) haben oder staatenlos sind
+
Sie sich zum 1. Fachsemester für ein Erststudium bewerben möchten.
Studieninteressierte
mit mehreren
Staatsangehörigkeiten
E1
„Doppelstaatler und Doppelstaatlerinnen“:
Studieninteressierte, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine ausländische
Staatsangehörigkeit besitzen, werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28. Mai 1965 bei
der Bewerbung und eventuellen Zulassung zum Studium wie deutsche Staatsangehörige behandelt. Das
bedeutet: Sie müssen sich als deutsche Staatsangehörige bewerben.
Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens
Auswahl
im 1. Fachsemester in
zulassungsbeschränkten
Studiengängen (mit NC)
Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber
abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes
(zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das
Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“). Von den restlichen
Studienplätzen werden anschließend die für die Vorabquoten vorgesehenen Studienplätze abgezogen.
Die nunmehr verbliebenen Studienplätze werden zu 50% nach Qualifikation (= Durchschnittsnote) und zu
50% nach Wartezeit vergeben. Alle Semester nach dem Erwerb der HZB, die Sie nicht an
Hochschulen in der Europäischen Union (auch Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind oder waren, sind Wartesemester. Alle Staatsangehörigen der Europäischen
Union (auch Deutschland), Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie alle Studieninteressierten mit
deutschen Bildungsnachweisen werden auf einer gemeinsamen Rangliste berücksichtigt.
Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester werden auf unseren Internetseiten veröffentlicht.
Besondere
Voraussetzungen
und Sonderanträge
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie die im Folgenden aufgeführten „Besonderen
Voraussetzungen“ geltend machen und / oder „Sonderanträge“ stellen. Diese sind nur zulässig, wenn Sie
zusammen mit einer frist- und formgerechten Bewerbung bei uni-assist e.V. eingereicht werden.
Besondere Voraussetzungen sind:
Bevorzugte Zulassung,
Bewerbung 55+
Weitere Informationen finden Sie unter:
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Es gibt folgende Sonderanträge:
Nachteilsausgleich, Härtefallantrag,
Minderjährige, Sportprofilquote
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 159782
Juni 2016
11 / 21
E1
Wie bewerbe ich mich?
Registrierung bei hochschulstart.de?
Staatsangehörige der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens, die in der Online-Bewerbung das
1. Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) auswählen, werden automatisch nach einer
„Hochschulstart BID“ und „Hochschulstart BAN“ gefragt. Das bedeutet:
Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. starten, gehen Sie bitte auf das
Bewerbungsportal von
http://www.hochschulstart.de/ und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf
„Registrierung“. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen
sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.V. einzutragen. BID und BAN sind erforderlich, weil die
Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) im Rahmen des
Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben werden.
Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an!
Schritt 1
Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche
Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an:
http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html
Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an.
Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen)
und geben Sie das 1. Fachsemester an.
Sie können maximal 5 Bewerbungen anlegen:
für bis zu 3 zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) im 1. Fachsemester
+
für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester
+
für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester
Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der
ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält.
Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie:
•
•
•
vollständig ausfüllen,
elektronisch abschicken und
anschließend ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Schritt 2
Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V.
Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen:
•
•
•
•
Antrag auf Zulassung
Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2
Einfache Kopie vom Pass
Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite!
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt
frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Schritt 3
Einreichen
Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung.
Für das 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) erhalten Sie den Zulassungsbescheid bzw.
Ablehnungsbescheid der TU Berlin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Unterlagen für die Bewertung
Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Nachweise über die erforderlichen Sprachkenntnisse, die Sie bereits bei Ihrer
Bewerbung frist- und formgerecht bei uni-assist e.V. eingereicht haben, müssen im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation
nicht noch einmal eingereicht werden!
Für das 1. Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen (ohne NC) erhalten Sie den Zulassungsbescheid bzw.
Ablehnungsbescheid direkt von der TU Berlin.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
12 / 21
C1
Staatsangehörige des Übrigen Auslands (außerhalb der Europäischen Union) & Staatenlose
Auswahl
im 1. Fachsemester in
zulassungsbeschränkten
Studiengängen (mit NC)
1. Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber
abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes
(zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das
Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“).
2. Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend 8 % für die Zulassung von „Ausländischen
und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern“ abgezogen. Ihre Bewerbung wird innerhalb dieser
Vorabquote berücksichtigt.
3. Die Hälfte der Studienplätze gehen an die besten Absolventinnen und Absolventen des Studienkollegs
und Propädeutikums der TU Berlin. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach der Durchschnittsnote
(= Qualifikation).
Da die Auswahlgrenzen innerhalb der Vorabquoten keine aussagekräftige Prognose für die Auswahl in
zukünftigen Bewerbungssemestern liefern, werden diese auf unseren Internetseiten nicht veröffentlicht.
C1
Wie bewerbe ich mich?
Staatsangehörige des Übrigen Auslandes und Staatenlose, die sich für ein Erststudium bewerben, registrieren sich NICHT bei
hochschulstart.de und legen dort auch KEINE Bewerbung an!
Schritt 1
Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche
Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an:
http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html
Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an.
Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen)
und geben Sie das 1. Fachsemester an.
Sie können maximal 3 Bewerbungen anlegen:
für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 1. Fachsemester
+
für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester
+
für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester
Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der
ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält.
Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie:
•
•
•
vollständig ausfüllen,
elektronisch abschicken und
anschließend ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Schritt 2
Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V.
Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen:
•
•
•
•
Antrag auf Zulassung
Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2
Einfache Kopie vom Pass
Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite!
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt
frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Schritt 3
Einreichen
Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung.
Sie erhalten den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid direkt von der TU Berlin. Die Auswahlverfahren für
zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester beginnen circa Mitte Februar für das folgende Sommersemester bzw.
Mitte August für das folgende Wintersemester.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
13 / 21
Zweitstudium
Zweitstudium
G1
Sie bewerben sich für ein Zweitstudium, wenn
1
Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union (ohne Deutschland ), Island,
Liechtenstein oder Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom,
Bachelor, Staatsexamen, Magister) abgeschlossen haben
+
Sie deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau „DSH-2“ nachweisen können
+
Sie sich zum 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang
(mit NC) bewerben möchten.
Nur in diesem Fall wird Ihre Bewerbung innerhalb der Vorabquote für ein „Zweitstudium“ berücksichtigt.
1
Achtung: Erststudium!
) Wenn Sie an einer deutschen Hochschule ein Studium in einem grundständigen Studiengang
abgeschlossen haben (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister):
siehe FAQ, Seite 20: „Deutsche Bildungsnachweise (Deutsche HZB)“
Ihre Bewerbung wird nicht innerhalb der Vorabquote für ein „Zweitstudium“ berücksichtigt und Sie
bewerben sich für ein Erststudium, wenn
• Sie ausschließlich an einer Hochschule im Übrigen Ausland (außerhalb der Europäischen Union)
ein Studium abgeschlossen haben.
• Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen
ausschließlich ein Masterstudium abgeschlossen haben.
• Sie bereits an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder
Norwegen ein Studium in einem grundständigen Studiengang (Diplom, Bachelor, Staatsexamen,
Magister) abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC)
bewerben möchten.
Auswahl
im 1. Fachsemester in
zulassungsbeschränkten
Studiengängen (mit NC)
1. Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerberinnen und Bewerber
abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes
(zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das
Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“).
2. Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend 3 % für die Zulassung von
Bewerberinnen und Bewerbern für ein „Zweitstudium“ abgezogen. Ihre Bewerbung wird innerhalb
dieser Vorabquote berücksichtigt.
3. Die Auswahl erfolgt nach der Durchschnittsnote des Erststudiums und der Begründung für ein
Zweitstudium, die eine Messzahl ergeben.
Da die Auswahlgrenzen innerhalb der Vorabquoten keine aussagekräftige Prognose für die Auswahl in
zukünftigen Bewerbungssemestern liefern, werden diese auf unseren Internetseiten nicht veröffentlicht.
Zusätzliche
Bewerbungsunterlagen
Wenn Sie sich zum 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang
(mit NC) bewerben, wird Ihre Bewerbung innerhalb der Vorabquote für ein „Zweitstudium“ berücksichtigt.
Grundvoraussetzung für die Bewerbung als Zweitstudienbewerberin / Zweitstudienbewerber ist
•
der Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Erststudium,
inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie
2
einer von der Hochschule errechneten Durchschnittsnote
Zusätzlich ist folgendes Formular beizufügen:
•
„Begründung für das beantragte Zweitstudium“.
Die „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ müssen Sie vollständig ausfüllen, ausdrucken,
eigenhändig unterschreiben und in Papierform zusammen mit allen anderen für eine Bewerbung
erforderlichen Unterlagen bei uni-assist e.V. einreichen.
Die „Begründung für das beantragte Zweitstudium“ finden Sie unter:
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782
2
) Enthält Ihr Zeugnis keine Durchschnittsnote oder kann uni-assist e.V. keine Durchschnittsnote
errechnen, wird die Note 4,0 des deutschen Notensystems für das Auswahlverfahren zugrunde gelegt.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
14 / 21
G1
Zweitstudium: Wie bewerbe ich mich?
Registrierung bei hochschulstart.de!
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren.
Das bedeutet: Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. starten, gehen Sie bitte auf das
Bewerbungsportal von
http://www.hochschulstart.de/ und legen Sie dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf
„Registrierung“. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben. Diese beiden Zahlen
sind in der Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal bei uni-assist e.V. einzutragen. Wenn Sie in der Online-Bewerbung nicht
automatisch nach einer „Hochschulstart BID“ und „Hochschulstart BAN“ gefragt werden, teilen Sie uni-assist e.V. Ihre BID und
BAN über das Kontaktformular mit oder notieren Sie BID und BAN handschriftlich auf dem ausgedruckten Antrag auf Zulassung.
BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze für das 1. Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen
(mit NC) im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de)
vergeben werden.
Legen Sie bei hochschulstart.de KEINE Bewerbung an!
Schritt 1
Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche
Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an:
http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html
Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an.
Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen)
und geben Sie das 1. Fachsemester an.
Sie können maximal 3 Bewerbungen anlegen:
für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 1. Fachsemester (= Zweitstudium)
+
Die Registrierung bei hochschulstart.de und das Formular „Begründung für das
beantragte Zweitstudium“ sind für folgende Studienwünsche NICHT erforderlich:
für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester (= Erststudium)
+
für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im 2. oder höheren Fachsemester (= Erststudium)
Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der
ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält.
Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie:
•
•
•
vollständig ausfüllen,
elektronisch abschicken und
anschließend ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Schritt 2
Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V.
Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen:
•
•
•
•
•
Antrag auf Zulassung
Zeugnis über das erfolgreich abgeschlossene Studium in einem grundständigen Studiengang inklusive Fächer- und
Notenübersicht (gilt grundsätzlich gleichzeitig als Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung)
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2
Einfache Kopie vom Pass
Formular: „Begründung für das beantragte Zweitstudium“
Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite!
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt
frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Schritt 3
Einreichen
Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung.
Sie erhalten den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid der TU Berlin über die Stiftung für Hochschulzulassung
(hochschulstart.de). Unterlagen für die Bewertung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und Nachweise über die erforderlichen
Sprachkenntnisse, die Sie bereits bei Ihrer Bewerbung frist- und formgerecht bei uni-assist e.V. eingereicht haben, müssen im
Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nicht noch einmal eingereicht werden!
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
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G3
Teilnahme am Clearingverfahren
Allgemeines
• Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze im 1. Fachsemester in
zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese in einem bundesweiten
Clearingverfahren verlost.
• Die Teilnahme ist ausschließlich online über hochschulstart.de möglich. Auch Staatsangehörige des
Übrigen Auslandes sowie Staatenlose müssen sich für die Teilnahme am Clearingverfahren bei
hochschulstart.de registrieren.
• Wenn Sie bereits bei hochschulstart.de registriert sind, können Sie Ihren bisherigen Account
nutzen, andernfalls ist eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich.
Verfahren und Fristen
Mehr Informationen zum Verfahren und zu den Fristen erhalten Sie über
Bescheid
Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de)
einen Zulassungsbescheid.
Achtung!
Sie müssen zum Zeitpunkt der Zulassung bereits nachweisen können, dass Sie
• eine Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang und
• die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums
besitzen (rechtliche Voraussetzungen)!
Abschnitt IV
http://www.hochschulstart.de/
Fachstudium: Bewerbung zum 2. oder höheren Fachsemester
Allgemeines
Antrag auf
Anerkennung
D1
Anderweitig erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- und Prüfungszeiten an
Hochschulen in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen sind anzugeben.
Hierfür ist der „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Studien- und
Prüfungszeiten / beruflicher Qualifikation“ auszufüllen und zusammen mit einer Leistungsübersicht
einzureichen.
Die Entscheidung über Inhalt und Umfang der Anerkennung trifft der für den beantragten Studiengang
zuständige Prüfungsausschuss der TU Berlin, der auch die Fachsemestereinstufung vornimmt
= sogenannter „entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung“.
Wer muss den
Antrag auf Anerkennung
einreichen?
Wenn Sie an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen
immatrikuliert sind oder waren, müssen Sie den Antrag auf Anerkennung einreichen, auch wenn Sie
bisher keine Leistungen erbracht haben oder Sie der Auffassung sind, dass keine anrechenbaren
Leistungen vorliegen oder Sie sich keine Leistungen anrechnen lassen wollen. Denn die Entscheidung,
ob Studienzeiten oder Leistungen aus anderen Studiengängen und Hochschulen anerkannt werden, trifft
allein die TU Berlin.
Die Anerkennung von im Übrigen Ausland erbrachten Leistungen ist freiwillig. Ausnahme: Sie
bewerben sich auf der Grundlage der im Übrigen Ausland erbrachten Leistungen für ein 2. oder höheres
Fachsemester.
Wann muss der
Antrag auf Anerkennung
eingereicht werden?
• Wenn Sie sich für eine Vorstudieneinrichtung (Studienkolleg / Propädeutikum) bewerben,
müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung einreichen.
• Wenn Sie sich für das Fachstudium zum 1. Fachsemester bewerben, müssen Sie zum Zeitpunkt
der Bewerbung keinen Antrag auf Anerkennung einreichen. Der Antrag auf Anerkennung ist
erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation einzureichen.
• Wenn Sie sich für ein 2. oder höheres Fachsemester bewerben, muss der Antrag auf Anerkennung
eingereicht werden. Zu welchem Zeitpunkt, hängt davon ab, ob Sie sich als „Hochschulwechslerin /
Hochschulwechsler“ oder als „Quereinsteigerin / Quereinsteiger“ bewerben.
Wie muss der
Antrag auf Anerkennung
ausgefüllt werden?
•
•
•
•
Die 1. Seite des Antrages auf Anerkennung müssen Sie immer vollständig ausfüllen und eigenhändig
unterschreiben.
Geben Sie auf der 1. Seite des Antrages alle Studiengänge und alle Hochschulen, in bzw. an
denen Sie bisher immatrikuliert gewesen sind, an. Reicht der Platz nicht aus, fügen Sie ein
zusätzliches Blatt bei. Fehlende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung Ihrer
Bewerbung oder zur Rücknahme einer Zulassung führen.
Auch „nicht bestandene“ und „endgültig nicht bestandene“ Prüfungen sind anzugeben.
Wenn Sie „endgültig nicht bestandene“ Prüfungen erbracht haben muss der zuständige
Prüfungsausschuss der TU Berlin die Feststellung treffen, dass die "endgültig nicht bestandene
Prüfung", die zum Ausschluss vom Studium bzw. zur Exmatrikulation eines Studienganges an einer
anderen Hochschule führt bzw. geführt hat, „kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums
im beantragten Studiengang“ ist.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
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Welche Unterlagen
sind dem Antrag
auf Anerkennung
beizufügen?
• Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind durch aktuelle Leistungsnachweise oder eine Leistungsübersicht Ihrer bisherigen Hochschule zu belegen, die nicht älter als 2 Monate sein sollten.
• Alle Nachweise sind vollständig und grundsätzlich in amtlich beglaubigten Kopien einzureichen.
• Wurden die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine
Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie
beizufügen.
Wo finde ich den
Antrag auf Anerkennung?
Prüfungsausschuss
D1
Den Antrag auf Anerkennung finden Sie unter:
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782
Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin erhalten Sie über das
Studienangebot:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 75396
Hochschulwechsel
Hochschulwechsel Was ist das?
Sie sind „Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler“, wenn Sie
• an einer deutschen Hochschule (inklusive Fachhochschule und TU Berlin) oder
• an einer Hochschule in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen
im gleichen oder verwandten Studiengang immatrikuliert sind oder waren und an der TU Berlin im
nächsthöheren Fachsemester weiterstudieren wollen.
Allgemeines
Die bereits erbrachten Fachsemester werden fortgezählt, eine Rückstufung ist ausgeschlossen.
Sie können sich ausschließlich für das Fachsemester bewerben, welches dem letzten Fachsemester
an der bisherigen Hochschule folgt. Gleichzeitig müssen Sie für die Fortsetzung des Studiums bereits
alle Leistungen im Umfang der bereits absolvierten Semester erworben haben. Das Folgesemester
muss außerdem innerhalb der für den jeweiligen Studiengang gültigen Regelstudienzeit liegen.
Antrag auf
Anerkennung
• Reichen Sie für Ihre Bewerbung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist eine
Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des (gleichen/verwandten)
Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie Hochschulsemesterzahl ein.
• Sie benötigen für Ihre Bewerbung keinen Antrag auf Anerkennung.
mit NC
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) bewerben, werden Sie bei
vorhandener Kapazität erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist (aber vor der Zulassung)
aufgefordert, den vom zuständigen Prüfungsausschuss entschiedenen Antrag auf Anerkennung mit
Fachsemestereinstufung mit allen erforderlichen Leistungsnachweisen einzureichen.
Der zuständige Prüfungsausschuss der TU Berlin muss feststellen, dass die erforderlichen Leistungen
erbracht wurden und eine Einstufung in das Fachsemester vornehmen, welches dem letzten
Fachsemester folgt. Bei einer Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist eine Zulassung
ausgeschlossen, da die Leistungen dann nicht dem zu beantragenden Fachsemester entsprechen.
Bei einer Bewerbung aus einem verwandten Studiengang muss der zuständige Prüfungsausschuss im
Antrag auf Anerkennung zusätzlich bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen inhaltlich
vergleichbaren Studiengang handelt (Gleichwertigkeitsfeststellung).
Bei Vorliegen einer „endgültig nicht bestandenen“ Prüfung muss der zuständige Prüfungsausschuss im
Antrag auf Anerkennung zusätzlich die Feststellung treffen, dass „die endgültig nicht bestandene Prüfung
kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist“.
ohne NC
Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben, werden Sie erst nach dem
Ende der Bewerbungsfrist (mit der Zulassung) aufgefordert, den Antrag auf Anerkennung mit allen
erforderlichen Leistungsnachweisen zur Immatrikulation einzureichen.
Der entschiedene Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen
Prüfungsausschuss ist nicht erforderlich. Ausnahme:
• Bei einer Bewerbung aus einem verwandten Studiengang muss der zuständige Prüfungsausschuss im
Antrag auf Anerkennung bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen inhaltlich vergleichbaren
Studiengang handelt (Gleichwertigkeitsfeststellung).
• Bei Vorliegen einer „endgültig nicht bestandenen“ Prüfung muss der zuständige Prüfungsausschuss
im Antrag auf Anerkennung die Feststellung treffen, dass „die endgültig nicht bestandene Prüfung
kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist“.
Gleichwertigkeitsfeststellung
Sie können sich auch dann als Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler bewerben, wenn Sie in einem
dem beantragten verwandten Studiengang immatrikuliert sind oder waren.
Der Studiengang ist eventuell verwandt, wenn die Studiengangbezeichnung oder das Abschlussziel
abweichen, zum Beispiel:
Sie bewerben sich für den Studiengang „Architektur/Bachelor“ und kommen aus dem Studiengang
„Architektur und Stadtplanung/Bachelor“ oder Sie bewerben sich für den Studiengang
„Architektur/Bachelor of Science“ und kommen aus dem Studiengang „Architektur/Bachelor of Arts“.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
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D1
Hochschulwechsel: Wie bewerbe ich mich?
Schritt 1
Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche
Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an:
http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html
Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an.
Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen)
und geben Sie das Fachsemester an, welches dem letzten Fachsemester im bisherigen gleichen oder verwandten
Studiengang folgt.
Sie können maximal 1 Bewerbung als „Hochschulwechslerin / Hochschulwechsler“ anlegen.
+
Zusätzlich können Sie Bewerbungen für Studiengänge im 1. Fachsemester anlegen. Sehen Sie dazu bitte den Abschnitt III.
Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der
ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält.
Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie:
•
•
•
vollständig ausfüllen,
elektronisch abschicken und
anschließend ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Schritt 2
Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V.
Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen:
•
•
•
•
•
Antrag auf Zulassung
Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2
Einfache Kopie vom Pass
Studienbescheinigung mit Angabe des (gleichen / verwandten) Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemestersowie Hochschulsemesterzahl
Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite!
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt
frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Schritt 3
Einreichen
Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung.
D1
Quereinstieg
Quereinstieg Was ist das?
Sie sind „Quereinsteigerin / Quereinsteiger“, wenn Sie
• aus einem anderen Studiengang
• von einer Hochschule/Universität/Fachhochschule kommen (inklusive TU Berlin) und
sich unter Anrechnung ihrer bisher erbrachten Studienleistungen für ein 2. oder höheres Fachsemester
bewerben möchten.
Antrag auf
Anerkennung
• Sie benötigen für Ihre Bewerbung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist den vom
zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin entschiedenen Antrag auf Anerkennung mit
Fachsemestereinstufung und allen erforderlichen Nachweisen.
Wenden Sie sich mit dem Antrag auf Anerkennung und einer Leistungsübersicht an den zuständigen
Prüfungsausschuss der TU Berlin. Der Prüfungsausschuss stuft Sie auf der Grundlage Ihrer bisher
erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in ein bestimmtes Fachsemester ein, für das Sie sich
bewerben können. Beachten Sie, dass das Fachsemester innerhalb der für den jeweiligen Studiengang
gültigen Regelstudienzeit liegen muss und in dem Semester, für das Sie sich bewerben, auch
angeboten wird.
Liegt eine „endgültig nicht bestandene“ Prüfung vor, muss der zuständige Prüfungsausschuss im
Antrag auf Anerkennung zusätzlich die Feststellung treffen, dass „die endgültig nicht bestandene Prüfung
kein Hindernisgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist“.
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
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D1
Quereinstieg: Wie bewerbe ich mich?
Schritt 1
Online-Bewerbung und Anzahl der Studienwünsche
Melden Sie sich auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. an:
http://www.uni-assist.de/bewerberportal.html
Legen Sie eine Online-Bewerbung für die TU Berlin an.
Wählen Sie aus dem aktuellen Studienangebot der TU Berlin einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen)
und geben Sie das Fachsemester an, für das Sie die Fachsemestereinstufung durch den zuständigen
Prüfungsausschuss erhalten haben.
Sie können maximal 2 Bewerbungen als „Quereinsteigerin / Quereinsteiger“ anlegen:
für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im 2. oder höheren Fachsemester
+
für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 2. oder höheren Fachsemester
+
Zusätzlich können Sie Bewerbungen für Studiengänge im 1. Fachsemester anlegen. Sehen Sie dazu bitte den Abschnitt III.
Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Es muss aber nur der
ausgedruckte „Antrag auf Zulassung“ in Papierform eingereicht werden, der alle angelegten Studienwünsche enthält.
Die Online-Bewerbung auf dem Bewerber-Portal von uni-assist e.V. müssen Sie:
•
•
•
vollständig ausfüllen,
elektronisch abschicken und
anschließend ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Schritt 2
Bewerbungsunterlagen und Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V.
Für die Bewerbung sind mindestens einzureichen:
•
•
•
•
•
Antrag auf Zulassung
Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2
Einfache Kopie vom Pass
Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der
TU Berlin mit allen erforderlichen Nachweisen
Beachten Sie die CHECKLISTE Bachelor International auf der letzten Seite!
Für die Vorprüfung durch uni-assist e.V. müssen Sie Bearbeitungskosten zahlen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung beginnt
frühestens mit dem Eingang der Bearbeitungskosten bei uni-assist e.V. Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.uni-assist.de/zahlungstransfer.html
Schritt 3
Einreichen
Die Bewerbung ist bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung.
G3
Teilnahme am Losverfahren
Allgemeines
• Bleiben nach Abschluss der Vergabeverfahren Studienplätze in höheren Fachsemestern in
zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) frei, werden diese verlost.
• Sie können die Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Losverfahren für einen grundständigen
Studiengang beantragen. Dem Antrag sind keine Unterlagen oder Nachweise beizufügen.
Antrag und Fristen
Den „Antrag auf Teilnahme am Losverfahren“ finden Sie unter:
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 159782
Dieser ist fristgerecht direkt beim Servicebereich IA 2 Bachelor International der TU Berlin bis spätestens
1. Oktober zum folgenden Wintersemester oder 1. April zum folgenden Sommersemester einzureichen.
Bescheid
Nur im Falle einer Zulassung erhalten Sie direkt von der TU Berlin einen Bescheid.
Achtung!
Sie müssen zum Zeitpunkt der Zulassung bereits nachweisen können, dass Sie
• eine Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang und
• die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Fachstudiums
besitzen (rechtliche Voraussetzungen)!
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
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FAQ
Aufenthaltserlaubnis /
Visum
Zur Bewerbung benötigen Sie in der Regel keinen Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum.
Die Bearbeitungszeit für die Erteilung eines Visums kann jedoch mehrere Wochen erfordern, deshalb sollten
Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung über die gültigen Visabestimmungen
informieren. Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung bei uni-assist e.V. erhalten Sie von dort eine Mitteilung, mit
der Sie eine Aufenthaltserlaubnis / ein Visum beantragen können.
Bewerbungsunterlagen
Beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf ersetzen nicht die Angaben in der Online-Bewerbung! Fehlende
oder unvollständige Angaben im „Antrag auf Zulassung“ (insbesondere zur Schulausbildung,
Hochschulausbildung, zu Sprachkenntnissen) können zur Ablehnung führen. Ein Motivationsschreiben hat
keine Auswirkung auf die Auswahl und soll daher für eine Bewerbung nicht eingereicht werden.
Deutsche
Bildungsnachweise
(Deutsche HZB)
Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. deutsches Abitur) erkennen Sie in der Regel daran, dass
ein Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) in Ihrem
Schulabschlusszeugnis zitiert wird, mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine
Hochschulreife für Deutschland erworben wurde.
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ist in den folgenden Fällen der
„Servicebereich IA 2 Bachelor National“ der TU Berlin für Ihre Bewerbung und Einschreibung zuständig:
• Sie haben ein deutsches Abitur nach deutschem Recht in Deutschland oder an einer deutschen
Schule im Ausland erworben und möchten sich für ein Erststudium bewerben.
• Sie haben an einer deutschen Hochschule ein Studium in einem grundständigen Studiengang
abgeschlossen (Diplom, Bachelor, Staatsexamen, Magister).
• Sie haben an einer deutschen Hochschule ein Masterstudium abgeschlossen und möchten sich für
einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) einschreiben.
Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Form und Fristen finden Sie auf den Internetseiten des
„Servicebereichs IA 2 Bachelor National“ unter:
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75215
Orientierungsstudium
MINTgrün
Wenn Sie sich für das Orientierungsstudium MINTgrün interessieren, bewerben Sie sich mit allen für eine
Bewerbung erforderlichen Unterlagen über uni-assist e.V. und wählen in der Online-Bewerbung den
Studiengang "Physik / Bachelor / 1. Fachsemester". Erst im Falle einer Zulassung geben Sie bei der
Immatrikulation an, dass Sie sich für das Orientierungsstudium MINTgrün / Physik / Bachelor / 1. Fachsemester
einschreiben möchten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Studienangebot
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 133585
Dem Studienangebot ist zu entnehmen, ob
• Studiengänge zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei sind (mit oder ohne NC)
• ein Studiengang nur im Wintersemester oder auch im Sommersemester angeboten wird
Das aktuelle Studienangebot der TU Berlin finden Sie unter:
http://www.tu-berlin.de/ und Direktzugang: 75396
Versendung der
Bescheide
Wenn Sie eine ausländische Postanschrift angeben, versenden wir den Zulassungsbescheid per E-Mail.
Kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Ablehnungsbescheide versenden wir ausschließlich per Post.
Vollmacht
Soll eine andere Person Ihren Antrag auf Zulassung unterschreiben oder Auskunft über Ihren Bewerbungsstand
erhalten, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Vollmacht muss im Original eingereicht werden und
eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein (Fax, E-Mail oder eine einfache Kopie sind nicht ausreichend!).
Sie muss außerdem für einen bestimmten Zweck ausgestellt werden, die Namen der bevollmächtigenden
sowie der bevollmächtigten Personen enthalten und mit einem aktuellen Datum versehen sein. Zusätzlich ist
jeweils eine einfache Passkopie der bevollmächtigenden und der bevollmächtigten Person beizufügen.
Zukünftige
Bewerbungen
Zu jeder erneuten Bewerbung muss geprüft werden, ob für den beantragten Studiengang eine
Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, unabhängig davon, ob Sie sich bereits in einem vorherigen
Bewerbungssemester für die TU Berlin beworben haben oder bereits an der TU Berlin eingeschrieben sind.
Für ein neues Bewerbungssemester muss daher eine neue Online-Bewerbung ausgefüllt, elektronisch
abgeschickt und in Papierform bei uni-assist e.V. eingereicht werden. Zusätzlich sind auch alle erforderlichen
Unterlagen in Papierform in der erforderlichen Form einzureichen, inklusive Nachweis über die
Bearbeitungskosten für uni-assist e.V.
Ausnahme
Liegt die letzte Bewerbung nicht länger als 1 Jahr zurück und bei uni-assist e.V. sind die für eine Bewerbung an
der TU Berlin erforderlichen Unterlagen für die Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung und der
Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau in Papierform noch vorhanden, müssen diese Nachweise
nicht noch einmal eingereicht werden.
Achtung!
Einige Hochschulen lassen sich von uni-assist e.V. die Bewerbungsunterlagen in Papierform aushändigen. Sie
liegen uni-assist e.V. dann auch nicht mehr innerhalb der 1-Jahres-Frist vor!
Zuordnung der
Studiengänge zu den
Schwerpunktkursen
Eine Übersicht, welche Studiengänge der TU Berlin welchem Schwerpunktkurs zugeordnet sind, finden Sie hier:
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 171747
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
Juni 2016
20 / 21
CHECKLISTE
Bachelor International
Stand: Juni 2016
Anhand der folgenden CHECKLISTE können Sie überprüfen, ob Ihre Bewerbung vollständig ist:
Diese Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen.
Diese Unterlagen müssen Sie nur einreichen, wenn die im BEWERBERINFO Bachelor International genannten Umstände auf Sie zutreffen.
Bearbeitungskosten
Nachweis über die Einzahlung der Bearbeitungskosten für die Vorprüfung durch uni-assist e.V.:
http://www.uni-assist.de/
Registrierung bei hochschulstart.de
Für die Bewerbergruppen E1 und G1 ist vor der Bewerbung über uni-assist e.V. eventuell die Registrierung bei
http://www.hochschulstart.de/ erforderlich. Legen Sie bei hochschulstart.de aber keine Bewerbung an!
Antrag auf Zulassung
Online-Bewerbung auf dem Bewerberportal von uni-assist e.V. vollständig ausfüllen, elektronisch abschicken und ausdrucken.
Die ausgedruckte Online-Bewerbung ist der „Antrag auf Zulassung“, den Sie eigenhändig unterschreiben sollen.
Hochschulzugangsberechtigung
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I im BEWERBERINFO Bachelor International
Sekundarschulabschlusszeugnis
Eventuell Nachweis der Fächer- und Notenübersichten der letzten 2 bis 4 Schuljahre
Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (HAP, Pre-University Course)
Nachweis über erforderliche Studienjahre (inklusive Fächer- und Notenübersicht)
Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
Zeugnis über das an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossene Studium (inklusive Fächer- und Notenübersicht)
Sprachkenntnisse
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I im BEWERBERINFO Bachelor International
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau
Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau
Bisheriges Studium an Hochschulen
Nachweis über erforderliche Studienjahre (inklusive Fächer- und Notenübersicht)
Nachweis über die staatliche Anerkennung / Akkreditierung der besuchten Hochschule
Studienbescheinigung mit Angabe des (gleichen/verwandten) Studienganges, des Abschlussziels und der Fachsemester- sowie
Hochschulsemesterzahl
Entschiedener Antrag auf Anerkennung mit Fachsemestereinstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin
Zeugnis über das an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossene Studium in einem grundständigen Studiengang (inklusive
Fächer- und Notenübersicht)
Sonstige Nachweise
Einfache Kopie vom Pass (die Seiten mit den persönlichen Daten und der eigenhändigen Unterschrift)
Nachweis über die Namensänderung (sofern Dokumente auf einen anderen Namen als dem Namen im aktuellen Pass
ausgestellt wurden)
Für die Bewerbergruppe G1: Formular „Begründung für das beantragte Zweitstudium“
Frist und Form der einzureichenden Unterlagen
• Die Bewerbungsfristen können Sie dem BEWERBERINFO Bachelor International entnehmen. Beachten Sie, dass eine
Verlängerung der Bewerbungsfrist nicht möglich ist!
• Alle ausländischen Bildungsnachweise und der Nachweis über die Sprachkenntnisse sind, soweit nicht ausdrücklich anders
gefordert, in amtlich beglaubigten Kopien einzureichen. Wurden diese nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, ist
zusätzlich eine Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen - im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie.
Beachten Sie die Hinweise im Abschnitt I im BEWERBERINFO Bachelor International: Übersetzung und Amtliche Beglaubigung
• Die Bewerbung ist vollständig in Papierform bei uni-assist e.V. einzureichen. Das Hochladen der Nachweise reicht nicht aus!
Das BEWERBERINFO Bachelor International finden Sie unter:
TU Berlin / IA 2 Bachelor International
http://www.tu-berlin.de und Direktzugang: 75216
Juni 2016
21 / 21