2016 28. Jahrgang Nr. 1 Themen dieser Ausgabe: juris Formulare juris im Dialog: juris Lex im Studium jurisAllianz: Neue PartnerModule Expedition Recht: Von A wie Aufenthaltstitel bis Z wie Zusammenführung Zu Recht einfach aktueller! D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n Eine Gemeinschaft, geschmiedet zu Ihrem Vorteil. 30 Jahre intelligentes juris Wissen, vernetzt mit Kommentaren, Fachzeitschriften und Handbüchern, ermöglicht allen Juristen und Rechtsanwendern eine verlagsübergreifende und durchgängige Recherche über sämtliche Quellen und Medien renommierter Fachverlage. Einfach, schnell, lückenlos und rechtssicher. Setzen Sie jetzt auf diese unschlagbare Allianz! www.juris.de/allianz Chefsache E-Book über www.amazon.de erhältlich. Es eignet sich für jedes mobile Endgerät. Das einzigartige Aktualisierungssystem per QR-CodeAbfrage sorgt dafür, dass juris Lex ohne Aufwand immer aktuell bleibt. Liebe Leserin, lieber Leser, der digitale Wandel hat die Rechtsberufe längst erreicht. Wer erfolgreich bleiben will, muss digital denken und handeln. Das betrifft die Anwender unserer Produkte ebenso wie juris und die Partnerverlage der jurisAllianz. Wir arbeiten hart und konsequent daran, die digitalen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und den Mehrwert zu schaffen, der Sie als Rechtsprofessionals von unserem Angebot überzeugt. Der Erfolg hat uns dabei auch im vergangenen Jahr Recht gegeben: Den eingeschlagenen Wachstumskurs konnten wir 2015 mit einer deutlichen Steigerung von 5,7 % fortsetzen. Das ist weit über dem Branchendurchschnitt. Aus dem direkten Vergleich der 100 größten Verlage in Deutschland, den die Zeitschrift „buchreport magazin“ jedes Jahr veröffentlicht, geht juris als das Unternehmen mit dem stärksten organischen Wachstum hervor. Und daran arbeiten wir weiter. Digitaler Wandel erfordert innovative Player Zum Beispiel mit juris Lex – der neuartigen Gesetzessammlung, die schon heute mehr als 100 Bände umfasst und laufend fortgesetzt wird. Jeder Band enthält Bundes-, Landes- und EU-Gesetze zu einem Rechtsgebiet. juris Lex ist als gedrucktes Buch und als Oder mit neuen juris PartnerModulen zu vier Rechtsgebieten. Zudem werden nahezu täglich weitere Top-Werke der jurisAllianz Partner für PartnerModule freigeschaltet: Bisher sind es rund 800 Kommentare, Handbücher und Zeitschriften, die eine intensive verlagsübergreifende Recherche in mehr als 30 Rechtsgebieten ermöglichen. Ein Blick in unseren Webshop unter juris.de lohnt sich: Hier finden Sie Detailinformationen zu den Rechtsgebieten und sämtlichen Inhalten der juris PartnerModule. Neu für das juristische Mandat sind juris Formulare. Auch sie basieren auf einem innovativen Konzept: Autoren arbeiten die zur Mandatssituation passende Rechtsprechung und Argumentation stichwortartig ein. So können zahlreiche unterschiedliche Fallkonstellationen abgedeckt und per Formular aufgerufen werden. Neue gerichtliche Entscheidungen werden laufend online ergänzt. Und für die Arbeit in größeren Organisationen im Umfeld von Verwaltung und Rechtswesen empfiehlt sich juris Collect – das Wissens- und Dokumentenmanagement. Hier können nach individuellen Vorgaben auch eigene Dokumente, Verträge und Formulare in die reibungslose juris Recherche eingebettet werden. In einem sicheren Netzwerk, der juris Cloud, werden sie für Ihre Mitarbeiter zugänglich gemacht. Justiz der Länder und oberste Gerichte entscheiden sich für juris Seit Kurzem arbeiten alle deutschen Gerichte mit einer Fachinformationslösung der jurisAllianz, die speziell für den Einsatz in der Justiz konzipiert wurde. Hiermit können alle Richter in Deutschland den hochwertigen Sekundärcontent der jurisAllianz Partner, in Verbindung mit dem einzigartigen Primärcontent und der juris Technologie, bei der Rechtsfindung nutzen. Dies ist für juris und die jurisAllianz ein wichtiger Schritt, um unsere Position als Das Rechtsportal in Deutschland weiter zu stärken. Da trifft es sich gut, dass unsere Vertriebsaußenstelle in Frankfurt ihren Betrieb aufgenommen hat. Von dort aus, einem Standort im Herzen Deutschlands, koordinieren wir den Großkundenvertrieb. Die bessere räumliche Nähe versetzt uns nun in die Lage, noch schneller bei unseren Kunden zu sein und auch die Neukundengewinnung aktiv voranzutreiben. Neue Inhalte für weitere Berufsgruppen Heute arbeiten nicht nur die Anwender aus den klassischen Rechtsberufen mit juris. Zunehmend nutzen auch Steuerberater und Notare juris und seine spezifischen Fachinhalte als ihr Rechtsportal. Und wir entwickeln uns kontinuierlich weiter. Auch in diesem Jahr haben wir noch viel vor: Wir werden ein zusätzliches Informationsangebot für neue Zielgruppen schaffen. Dabei wenden wir uns auch an die Nutzer aus anderen Berufssparten, die mit juristischen Inhalten arbeiten: Sachverständige, Berater, Sachbearbeiter oder Mitarbeiter in Behörden und Kommunen. Mit Unterstützung von neuen hochklassigen Content-Vertragspartnern bauen wir unsere Inhalte bedarfsgerecht und gezielt weiter aus. Nicht zuletzt werden wir uns auch das Look & Feel von juris.de vornehmen und unsere Website, den Webshop sowie die Such-Funktionalitäten weiter optimieren. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre dieser Ausgabe. Wünsche und Anregungen, wie man juris noch besser machen kann, richten Sie gerne an mich persönlich: [email protected] Mit freundlichen Grüßen Ihr Samuel van Oostrom Geschäftsführer 3 Aus dem Unternehmen juris Formulare – mit Begründungsteil auch für Einzelfälle gewappnet juris hat seine Formularserie für Rechtsanwälte mit einem neuen Modul zum Straßenverkehrsrecht ausgebaut. juris Formulare enthalten Schriftsatz- und Vertragsmuster, Checklisten und Textbausteine für die Mandatsbearbeitung. Sie unterstützen die Anwender mit einem integrierten Begründungsteil, der Lösungen für zahlreiche Fallkonstellationen bietet und laufend online aktualisiert wird. Das Entwerfen von Schriftsätzen und Verträgen gehört zur täglichen Routine bei der juristischen Mandatsbearbeitung. Doch wenn das Mandat ein ungewohntes Themengebiet betrifft, wird es mühsam. Wer alle rechtlichen Anforderungen, prozesstaktischen Erwägungen und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen will, muss viel Zeit investieren. Für Rechtsanwälte, die sich den zeitraubenden Aufbau eines eigenen Portfolios an Mustertexten sparen wollen, sind juris Formulare eine sichere Lösung bei der Bearbeitung ihrer Einzelfälle. Jedes Formular verfügt über einen Begründungsteil, der eine Vielzahl von Fallkonstellationen berücksichtigt und permanent online aktualisiert wird. juris Formulare werden von Fachautoren aus den verschiedenen Rechtsgebieten bearbeitet. Sie erledigen die intensive Recherche und zitieren die zur Mandatssituation passende Recht4 sprechung. Die darin enthaltenen Begründungen fließen stichwortartig in die Formulare ein. Formular-Anwender nutzen die vorbereitete Argumentation bei der Korrespondenz mit dem Gericht oder der Gegenseite. Die Zeit für eine eigene Urteilsrecherche bleibt ihnen erspart. Erläuterungen führen gezielt zum passenden Formular Damit der Nutzer weiß, in welcher Mandatssituation er welches Formular einsetzen kann, sind die Formulardateien in einen erklärenden Kontext aus Mandatssituation, der rechtlichen Einordnung und einer Checkliste gestellt. Zusätzlich erläutern Hinweise jene Textpassagen, an denen die Nutzer selbst etwas eintragen oder eine Auswahl zwischen mehreren Formulierungsvarianten treffen müssen. Per Online-Aktualisierung fließen neue Urteile laufend in den Formular-Kontext ein. Für eine vertiefte Recherche sind die zitierte Rechtsprechung, Gesetze und weitere Kommentierungen mit der juris Rechtsdatenbank im Volltext verlinkt und direkt aus dem Formular heraus abrufbar. Samuel van Oostrom, Geschäftsführer juris, beschreibt die Vorteile für die Anwender: „Herkömmliche Formularsammlungen bieten oft nur Antworten für einen bestimmten Einzelfall. Dagegen enthält jedes einzelne juris Formular Begründungen für eine Vielzahl von Fallkonstellationen. Die Nutzer werden gezielt auf die Argumente für ihren speziellen Fall gelotst. So kann man sich die Zeit für eine umfangreiche Urteilsrecherche sparen und trotzdem sicher sein, dass alles auf aktuellem Stand ist.“ juris Formulare können seit März im Rahmen einer monatlichen Flatrate genutzt werden: einzeln für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Straßenverkehrsrecht, Zivilprozessrecht oder als Premium-Modul mit allen verfügbaren juris Formularen. So finden Sie das passende Formular auf einen Blick und können es in Ihrem eigenen Textverarbeitungsprogramm öffnen, speichern und direkt weiter verarbeiten. Die Reihe der juris Formulare wird kontinuierlich ausgebaut. Aktuell umfasst das Angebot folgende Themengebiete: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Miet- und WEG-Recht Straßenverkehrsrecht NEU Zivilprozessrecht juris Formulare premium NEU Mehr unter: www.juris.de/formulare Aus dem Unternehmen Der DAT führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen sowie rechts- und berufspolitischen Austausch zusammen. Er ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen. Auf der begleitenden Büro-Fachausstellung „AdvoTec“ wird juris an Stand B 37 seine neuesten Anwendungen und Produkte präsentieren: neben einer Reihe von neuen juris PartnerModulen (Sozialrecht premium, Kartellrecht, Insolvenzrecht), die juris Formulare mit Stra- ßenverkehrsrecht und Neuauflagen der juris PraxisKommentare UWG, SGB IV und SGB V sowie der einzigartigen Gesetzessammlung juris Lex. Ausführliche Infos zu allen juris Neuheiten finden Sie im Magazin. Alle Besucher haben die Möglichkeit, Fragen zur Recherche zu stellen und die neuesten Recherchefunktionen unter Anleitung des juris Messeteams vor Ort zu testen. Die passenden Gesetze zum diesjährigen DAT finden Sie in der kostenlosen juris Web-App (HTML-5-App). Download direkt über die juris Startseite oder über den QR-Code hier möglich. Vorbeischauen lohnt sich: Alle Rechtsprofessionals erhalten direkt am Stand 10 % Messe-Rabatt auf alle OnlineProdukte im ersten Bezugsjahr (gilt nicht für bereits rabattierte Angebote). Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.anwaltverein.de/DAT Besuchen Sie uns auf dem Deutschen Anwaltstag im Estrel Hotel Berlin, Stand B 37 © Quelle: Patrick Lux In Berlin findet vom 1. bis 3. Juni 2016 der Deutsche Anwaltstag unter dem Motto „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ statt. Die bundesweite jährliche Tagung der Anwaltschaft widmet sich beruflichen und rechtspolitischen Themen. 5 juris im Dialog juris Lex im Studium „Wer kein Gesetzbuch dabei hat, zieht einfach das Smartphone aus der Tasche.“ juris Lex ist eine innovative Gesetzessammlung, die Ihre Arbeit mit Gesetzestexten revolutionieren wird. Sie recherchieren medienunabhängig, denn jeder Band ist als E-Book und als gedrucktes Buch erhältlich. Sie aktualisieren Ihre Gesetzessammlung einfach per QR-Code-Abfrage. Und juris Lex vereint erstmalig das Bundes-, Landes- und Europarecht zu einer Gesetzesbibliothek, die genau Ihrem Bedarf entspricht. Zu den juris Lex-Nutzern der ersten Stunde zählen Professor Dr. Maximilian Herberger und seine Tochter Marie Herberger. Für den Professor der Rechtswissenschaft und die junge Juristin, die derzeit promoviert, gehören die Arbeit mit Gesetzessammlungen zum Alltag. Sie gaben uns Auskunft über ihre Erfahrungen mit juris Lex, den Aktualitätsdruck bei der Gesetzesrecherche und ihre Wünsche für eine perfekte Gesetzessammlung. Es gibt viele Gesetzessammlungen, darunter auch jene, die Juristen seit Generationen begleiten. juris Lex ist eine Innovation und erst seit wenigen Monaten auf dem Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders beeindruckt hat mich die Innovation, die Buch, E-Book und weitere Endgeräte – ja, auch das Buch ist ein „Endgerät“ – zusammenführt. Zudem fand ich die zum EDV-Gerichtstag 2015 erschienene Sammlung zum Datenschutzrecht einfach praktisch, weil die landes- und bundesrechtlichen Vorschriften kombiniert wurden. Marie Herberger: Ich bin eigentlich immer „elektronisch unterwegs“ und finde die Idee gut, das herkömmliche Buch um elektronische Benutzungsmöglichkeiten zu ergänzen. Mit einem E-Book kann ich im Grunde genommen ein ganzes Regal an Gesetzessammlungen mit mir führen. Und das braucht man eigentlich, weil es in den Vorlesungen hin und wieder die erstaunlichsten Rundreisen von Gesetz zu Gesetz gibt. schreiben und hätte mir eine Gesetzessammlung erhofft, in der die Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 02.12.2015 bereits berücksichtigt gewesen wären. Da wurden nämlich mehr als nur Kleinigkeiten im UWG geändert. juris Lex legt besonderen Wert auf Aktualität. Warum ist das eine wichtige Akzentsetzung, und was bedeutet das insbesondere für die lehrenden und lernenden Juristen in der Universität? Und wie erfahren Juristen normalerweise von Gesetzesänderungen? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Jeder hat so seine eigenen Methoden des Aktualitätenmanagements. Da ist die juristische Welt vielfältig. Aber ich habe mir immer schon ein Gesetzbuch gewünscht, das präzise über seinen eigenen Aktualitätsstand Auskunft gibt. Und das ist mit juris Lex und dem Aktualisierungs-Check mittels QR-Code-Abfrage Wirklichkeit geworden. Prof. Dr. Maximilian Herberger: Zu der Frage fällt mir eine Geschichte aus meinem eigenen Studium ein. In einer Vorlesung meldete sich ein Student und sagte: „Tut mir leid, Herr Professor, in meinem Gesetzbuch steht etwas anderes, als Sie hier vortragen.“ Und tatsächlich: Der Student hatte den aktuelleren Gesetzestext. Vermutlich hat sich der Professor in dieser Situation einen aktuellen Gesetzestext gewünscht. Heute hätte er so etwas mit dem juris Lex-Aktualisierungs-Check. juris Lex existiert ja nicht nur in Buchform, sondern auch als E-Book. Gibt es sinnvolle Anwendungen im Studium für beides? Marie Herberger: Für die Klausuren an der Universität wird das Buch noch auf absehbare Zeit das Medium der Wahl sein. Da gilt es, Bücher zu transportieren. In der Vorlesung genügt „leichteres Gepäck“. Hier reicht das E-Book, um die zitierten Paragraphen nachzuschlagen. Marie Herberger: Ich habe kürzlich etwas Ähnliches erlebt: Anfang Februar hatte ich eine Klausur zum Wettbewerbsrecht zu Prof. Dr. Maximilian Herberger: Um auf den eingangs geschilderten Fall aus dem Hörsaal zurückzukommen: In der Vorlesung ist das ständig aktualisierte E-Book im Publikum eine echte Herausforderung für Professoren. Es sei denn, der Professor nutzt auch ein E-Book. © Quelle: iStock/HDW juris Lex kann nicht nur auf dem Kindle E-Book-Reader, sondern mit einer App auch auf Tablets, Smartphones und Laptops genutzt werden. Ist das zu viel des Pluralismus? 6 Marie Herberger: Manchmal ist weniger mehr – aber nicht in diesem Fall. Schließlich hat jeder bei den Endgeräten seine individuellen Vorlieben. Und wer schon einmal in der Vorlesung gerüffelt wurde, weil er kein Gesetzbuch dabei hatte, kann jetzt einfach das Smartphone herausziehen. Das hat man schließlich immer dabei. juris im Dialog Marie Herberger: Im universitären Schwerpunktbereich gibt es eigentlich kaum „passgenaue“ Gesetzessammlungen. Da sehe ich Potenzial für juris Lex. Und wenn die gute Fee noch „one more thing“ erlaubt, dann hätte ich einen weiteren Wunsch in Richtung Prüfungsämter: Zulassung von E-Books mit Gesetzessammlungen in der Prüfung zusätzlich zu gedruckten Sammlungen. Das Konzept von juris Lex zielt ganz klar darauf ab, thematisch zusammengehörendes Unionsrecht, Bundesrecht und Landesrecht jeweils in einem Band zu kombinieren. Ist das wirklich hilfreich? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Wenn ich meinen Rechtsinformatik-Träumen einmal freien Lauf lassen darf: Ich wünsche mir generell, dass in Anwendungssituationen möglichst alle handlungsrelevanten Informationen – Gesetzestexte eingeschlossen – gewissermaßen zum Anwender „kommen“. Also mehr „push“ als „pull“. Prof. Dr. Maximilian Herberger: Ja das ist es, wenn man von den denkbaren Anwendungssituationen ausgeht. Und wenn man dabei berücksichtigt, wie zahlreich die Querverbindungen und Wechselwirkungen zwischen den genannten Rechtsgebieten heute sind, dann ist die herkömmlicherweise vorgenommene Trennung Europa/Bund/Land nicht angemessen. „Mit einem E-Book kann ich ein ganzes Regal an Gesetzessammlungen mit mir führen.“ Marie Herberger: Ich erinnere mich an eine Polizeirechtsklausur in meiner staatlichen Pflichtfachprüfung. Diese war in zulässigkeitsrechtlicher Hinsicht an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.05.2013 (Az.: 8 C 14/12, Anm. d. Red.) angelehnt. Zu prüfen war in der Zulässigkeit die Frage, ob sich aus Artikel 47 der EU-Grundrechte-Charta ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben kann. Und so hatte man mit Verwaltungsgerichtsordnung, Grundrechte-Charta und Saarländischem Polizeigesetz genau die Mischung von Unionsrecht, Bundesrecht und Landesrecht, die in juris Lex zusammenkommt. Ihre Beispiele aus Studium und Prüfung sind überzeugend. Aber eignet sich juris Lex auch für die tägliche Berufspraxis? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Die tägliche Berufspraxis ist der Ernstfall, der in Studium und Prüfung vorweggenommen wird. Insofern gilt der lateinische Spruch, an den ich mich aus meiner Schulzeit erinnere: Non scholae sed vitae discimus. Schließlich soll man im Studium ja nicht nur für Prüfungen lernen, sondern auch für die spätere berufliche Praxis. Wer dort bestehen will, sollte über maßgeschneiderte Gesetzessammlungen auf aktuellem Stand verfügen. © Quelle: iStock/HDW Prof. Dr. Maximilian Herberger: Hier kann ich nur zustimmen: Größtmöglicher Endgeräte-Pluralismus ist immer wünschenswert. Genauso wünschenswert ist, dass man flexibel von Gerät zu Gerät wechseln und – wenn die Gesetzestexte einmal auf das Gerät geladen sind – auch jederzeit offline auf die benötigten Inhalte zugreifen kann, so wie es bei juris Lex der Fall ist. Prof. Dr. Maximilian Herberger ist Rechtsinformatiker. Von 1988 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2014 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. Dort leitete er auch das von ihm begründete Institut für Rechtsinformatik als geschäftsführender Direktor. Er ist Ehrenvorsitzender des Deutschen EDV-Gerichtstages und gibt die Online-Zeitschrift JurPC (www.jurpc.de) heraus, die sich mit Rechtsinformatik und Informationsrecht befasst. Zurück zum Konzept der Aktualität bei juris Lex: Sie haben eingangs mit einer gewissen Dramatik auf das Thema Gesetzesänderungen hingewiesen. Könnte es nicht trotzdem sein, dass der Aktualitätsdruck insgesamt etwas überschätzt wird? Prof. Dr. Maximilian Herberger: Gerade habe ich im juris Newsletter vom 01.04.2016 Folgendes gelesen: „Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ‚Über die weitere Bereinigung von Bundesrecht' sollen 149 Gesetze und Verordnungen abgeschafft oder geändert werden, indem beispielsweise einzelne Artikel, Paragrafen oder Absätze aufgehoben werden.“ Marie Herberger hat ihr erstes juristisches Staatsexamen absolviert. Derzeit promoviert sie im Familienrecht. Sie betreibt einen juristischen Blog im Internet: www.klartext-jura.de Marie Herberger: Und das ist kein Aprilscherz? Prof. Dr. Maximilian Herberger (augenzwinkernd): Nein, doch nicht bei juris ... Über dieses Beispiel für Rechtsbereinigung hinaus ist der ändernde Gesetzgeber auch sonst recht fleißig, wie ein Blick ins Bundesgesetzblatt jederzeit bestätigt. Das spricht eher nicht für eine lange Haltbarkeitsdauer traditioneller gedruckter Gesetzbücher. Für diese würde ich mir wünschen, dass sie einen Warnhinweis etwa folgender Art enthalten: „Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz warnt: Gesetze können sich ändern.“ juris Lex – wesentliche Normen schnell zur Hand Bundes-, Länder- und EU-Gesetze in einem Band medienunabhängig als E-Book und gedrucktes Buch mit Aktualisierungs-Check per QR-Code Marie Herberger: Da gefällt mir die Lösung von juris besser als eine solche pauschale Warnung. Die Bände von juris Lex geben bei Abfrage des QR-Codes genau Auskunft über ihren Aktualitätsstand. Ich sehe auf einen Blick, welche Änderungen inzwischen angefallen sind. Bei Gesetzesänderungen geht es schließlich nicht nur um das „Ob“, sondern vor allem um das „Wie“. Wenn Sie für juris Lex einen Wunsch frei hätten: Was würden Sie sich wünschen? juris Lex für das Studium Band 2: Ausgabe für das 1. und 2. Semester (je Bundesland) Alle Infos zu den Bänden und zum Aktualisierungs-Check finden Sie unter: www.juris.de/Lex 7 Aus dem Unternehmen Ausschreibung des „Dieter-Meurer-Förderpreises Rechtsinformatik“ Der Deutsche EDV-Gerichtstag schreibt in diesem Jahr den „Dieter-Meurer-Förderpreis Rechtsinformatik“ erstmals öffentlich aus. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis prämiert Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotenzial der Informatik zusammenführen. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2016. Verliehen wird der Preis im Rahmen des Deutschen EDV-Gerichtstags, der vom 21. bis 23. September zum 25. Mal auf dem Saarbrücker UniCampus stattfindet. Mit rund 700 Besuchern ist der Deutsche EDVGerichtstag in Saarbrücken der größte juristische Fachkongress seiner Art in Deutschland. Im Rahmen des Kongresses vergeben der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. und die juris GmbH seit 2003 den „Dieter-Meurer-Förderpreis Rechtsinformatik“. Ausgezeichnet wird eine herausragende Leistung auf dem Gebiet der Rechtsinformatik. Sie kann im juristischen Bereich oder in der Informationstechnologie angesiedelt sein oder sich organisatorischen Aufgaben in der Praxis widmen. Save the date! Der 25. EDV-Gerichtstag findet vom 21. – 23.09.2016 in Saarbrücken statt. Infos zum Programm unter: www.edvgt.de Gerichte, Anwälte, Notare, Verwaltungen und universitäre Einrichtungen können potenzielle Preisträger nominieren, es können aber auch eigene Bewerbungen eingereicht werden. © Quelle: Jennifer Weyland Bewerbungen für den Dieter-Meurer-Förderpreis sind bis zum 15. Juli 2016 zu senden an: Deutscher EDV-Gerichtstag e.V. Prof. Dr. Stephan Ory Universität des Saarlandes Geb. 30 (Starterzentrum II), 66123 Saarbrücken oder per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen zum Preis und zur Historie finden Sie auf der neuen Internetseite des gemeinnützigen Vereins: www.edvgt.de Verleihung des Dieter-Meurer-Preises 2015: Prof. Dr. Stephan Ory, Prof. Dr. Andreas Zeller, die Preisträger 2015 Jens Heyens, Kai Greshake, Eric Petryka und juris Geschäftsführer Johannes Weichert (v.l.n.r.) In eigener Sache jM-Leserumfrage – Ihre Meinung ist gefragt! Seit zwei Jahren informiert Sie „juris – Die Monatszeitschrift“ aktuell, konzentriert und auf hohem Niveau. Wir haben bereits viele Rückmeldungen erhalten. Jetzt wollen wir es genauer wissen. Wie intensiv lesen Sie die Zeitschrift, was gefällt Ihnen und was können wir besser machen? Die Teilnahme nimmt nur 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch und hilft uns, noch besser zu werden. Selbstverständlich werden Ihre Angaben anonym ausgewertet. Machen Sie mit unter: www.juris.de/jM-Umfrage Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Teilnahme! Für Ihre Teilnahme winkt ein attraktiver Preis: Wir verlosen unter allen Teilnehmern einen Kindle, bestückt mit juris Lex, der neuen Gesetzesbibliothek mit kostenlosem Aktualisierungscheck. 8 Aus dem Unternehmen jurisAllianz baut ihr Produktangebot weiter aus Nach der Aktualisierung des juris Produktangebots im vergangenen Herbst, das zeitgleich mit dem Launch des neuen Webshops einherging, sind neue juris PartnerModule erschienen. Gemeinsam mit den Verlagspartnern der jurisAllianz wurde die Portfoliostruktur rund um die juris Wissensmodule vereinfacht. Mit der Neustrukturierung des Informationsangebots setzt die jurisAllianz vorrangig auf den Ausbau und die inhaltliche Vertiefung der juris PartnerModule. Denn diese bieten ein Modulkonzept, das sich bereits seit einigen Jahren bei den Anwendern bewährt hat. juris PartnerModule enthalten sämtliche Inhalte, die für Juristen bei der Arbeit in ihren Themengebieten relevant sind: das gesamte juris Wissen mit Rechtsprechung, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, vernetzt mit den Kommentaren, Fachzeitschriften und Handbüchern der führenden Fachverlage der jurisAllianz. Dazu gehören die Verlage Dr. Otto Schmidt, De Gruyter, Erich Schmidt, C.F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Stollfuß Medien und der Bundesanzeiger Verlag. Besonderer Vorteil für die Anwender: Alle Informationen werden quellen- und medienübergreifend recherchiert und genutzt. Die wichtigsten Titel: Sozialgesetzbuch SGB Gesamtkommentar, Hauck/Noftz Kranken- und Pflegeversicherung, KrV SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Orlowski/Rau/Wasem/Zipperer (Hrsg.) juris PraxisKommentar SGB Gesamtausgabe, Schlegel/Voelzke Wege zur Sozialversicherung, WzS, Querengässer/Pieper/Schweitzer Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht, ZESAR und viele mehr + alle Inhalte des juris PartnerModuls Sozialrecht + Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris juris PartnerModul Kartellrecht partnered by RWS Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt juris PartnerModul Sozialrecht premium partnered by Bundesanzeiger Verlag | C.F. Müller | Erich Schmidt Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt Die Premium-Ausgabe des juris PartnerModuls Sozialrecht ergänzt dessen Inhalte durch eine Vielzahl renommierter Werke: sämtliche Bände sowohl des Hauck/NoftzSGB Großkommentars als auch des online aktualisierten juris PraxisKommentars SGB sind enthalten, außerdem zahlreiche weitere Zeitschriften und Fachbücher. Jeder Titel ist für die Online-Nutzung in der bewährten juris Qualität bearbeitet. Dank intelligenter Verknüpfung der führenden Fachliteratur mit den bewährten Inhalten der juris Datenbank ist dieses Online-Modul alles, was Sie für die exakte Beantwortung kartellrechtlicher Fragen brauchen: Sie recherchieren mit wenigen Mausklicks die Auswirkungen der deutschen und europäischen Kartellrechtsvorschriften. Die juris Technologie führt komfortabel und schnell durch die vertiefenden, topaktuellen Analysen sämtlicher Entwicklungen im Kartell- und Vergaberecht sowie angrenzender wettbewerbs- und immaterialgüterrechtlicher Bereiche. juris PartnerModul Insolvenzrecht partnered by C.F. Müller | De GruyterErich Schmidt Verlag | RWS Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt Die Online-Bibliothek umfasst vier hochkarätige Kommentare zur Insolvenzordnung, die über das Insolvenzrecht hinaus Abwicklung und Neugestaltung aller betroffenen Rechtsbeziehungen berücksichtigen. Neben der DZWIR sind zahlreiche weitere Zeitschriften integriert. In rund 20 Handbüchern recherchieren Sie Fragen zu Insolvenzverfahren und -anfechtung, zu Sanierungsrecht und Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Titel: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts und Insolvenzrecht, DZWIR GmbHG, Bork/Schäfer InsO, Graf-Schlicker Jaeger Insolvenzordnung, Gerhardt/Henckel Kommentar zur Insolvenzordnung, Kübler/Prütting/Bork Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ZIP und viele mehr + Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris Alle Werke sind in der bewährten juris Qualität aufbereitet und professionell mit der juris Datenbank verlinkt. Mehr Infos zu allen juris PartnerModulen finden Sie unter: www.juris.de/allianz Die wichtigsten Titel: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Jaeger/Pohlmann/Schroeder juris PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Ullmann (Hrsg.) Wirtschaft und Wettbewerb, WuW Zeitschrift fürs Wettbewerbsrecht (Journal of Competition Law), ZWeR + Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris 9 © Quelle: iStock Expedition Recht Von A wie Aufenthaltstitel bis Z wie Zusammenführung Lange wurde über seine Notwendigkeit diskutiert, im März wurde er nun eingeführt: der neue Fachanwalt für Migrationsrecht. Mit Themen wie Staatsangehörigkeit und Arbeitsmigration deckt er sehr spezielle Rechtsprobleme ab. Dennoch – oder gerade deshalb – waren die ersten Lehrgänge sofort ausgebucht. Ein Besuch im Darmstädter Kurs. In die rechte Ecke kommt ein Flugzeug. Schwungvoll zeichnet er es mit dem schwarzen Filzstift auf das karierte Flipchart-Papier. Die kleinen Kreuzchen daneben sollen Sterne sein. Das erklärt er vorsichtshalber. Sie bilden einen Kreis um den Buchstaben D, den er in die linke Ecke geschrieben hat. Unter das D malt er ein Quadrat. Ein bisschen sieht es aus wie eine Tür zu dem Blatt Papier, das er gerade mit Zeichnungen und Buchstaben füllt. Ein schmaler Pfeil zeigt nach rechts, mitten in die quadratische Tür hinein. „FRA“ schreibt er daneben, in die Mitte 10 des großen Rechtecks kommt das Datum. „So sieht der Stempel dann aus, den die Bundespolizei bei der Einreise in den Pass drückt“, sagt Tim W. Kliebe und legt den Filzstift weg. Es ist Tag eins des Fachanwaltslehrgangs im Migrationsrecht, und zum Einstieg erklärt der Frankfurter Rechtsanwalt seinen Kollegen und Kolleginnen heute erst mal die Grundlagen des Aufenthaltsrechts. Einreise, Ausreise, Schengen-Visum, Niederlassungserlaubnis: 46 Seiten Skript hat er für die Ordner der angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen ausgedruckt, plus Anlagen. Immerhin: Auch eine Tüte Gummibärchen steckt in der Plastikhülle auf der Innenseite des Hefters. Ziemlich genau ein Jahr vor diesem ersten Kurstag sah es noch nicht so aus, als würde dieser in absehbarer Zeit stattfinden können. Eigentlich hatte die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) schon 2011 einen Antrag auf Einführung des Fachanwalts für Migrationsrecht ausgearbeitet – inklusive ausführlicher Begründung, warum der neue Titel dringend notwendig sei. Doch der zuständige Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begutachtete den Vorschlag ausführlich, hörte Experten an, diskutierte intensiv. Als der Antrag auf der letzten Sitzung der fünften Satzungsversammlung im März 2015 schließlich zur Abstimmung gestellt wurde, fehlten seinen Befürwortern zwei Stimmen zur nötigen Mehrheit – Antrag abgelehnt. Mit dem Flüchtlingsstrom kam der Stimmungswandel Dann jedoch kam der Sommer 2015 und mit ihm ein Flüchtlingsstrom, den sich auf der Versammlung im März wohl niemand hatte vorstellen können. In einem offenen Brief wandte sich eine Gruppe von elf Mitgliedern der Satzungsversammlung an die Kollegen und Kolleginnen und warb noch einmal für die Einführung des Expedition Recht Fachanwaltstitels. Mit Erfolg: Zum ersten Mal in ihrer Geschichte beschloss die Satzungsversammlung bereits in ihrer konstituierenden Sitzung, einen neuen Fachanwaltstitel einzuführen: den Fachanwalt für Migrationsrecht. Für die Spezialisierung hatten nun auch einige Mitglieder gestimmt, die noch im März dagegen gewesen waren. „Damit haben wir Anwältinnen und Anwälte deutlich aufgezeigt, das Problem der wachsenden Flüchtlingszahlen frühzeitig erkannt zu haben, und dass wir uns mit unserer juristischen Kompetenz diesen Fragen, aber auch allen anderen annehmen, die sich im Migrationsrecht stellen“, sagt Christoph von Planta. Mit dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im DAV war er von Anfang an treibende Kraft bei der Einführung dieses Fachanwaltstitels. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab im Rekordtempo sein Okay zur neuen Regelung. Seit dem 1. März 2016 gilt deshalb nun die neue Fachanwaltsordnung. Unter der Überschrift „Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen“ steht im § 1 jetzt auch das Migrationsrecht – nach dem 2014 eingeführten Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht der 23. Titel. Dass der Bedarf für den neuen Fachanwaltstitel da war, zeigt nicht nur ein Blick in die Abendnachrichten, sondern auch auf die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge: Über 60 Anwälte und Anwältinnen sind für den heutigen Kurs in ein Darmstädter Hotel gekommen. Mehrere Stunden sind manche von ihnen angereist, aus Bayern oder Schleswig-Holstein. Die 40 Plätze des Berliner Kurses, der schon eine Woche vorher angefangen hatte, waren schließlich schon nach wenigen Tagen ausgebucht. Im Herbst wird ein dritter Lehrgang der DeutscheAnwaltAkademie in Köln starten, der Platz für weitere 50 Teilnehmer hat. Susanne Stuhlmacher, die in ihrer norddeutschen Kanzlei viele Flüchtlinge vom Balkan betreut, war es wichtig, einen der ersten Kurse zu absolvieren. Denn: „In meinem Landkreis befasst sich außer mir kaum jemand mit dem Asyl- oder dem Ausländerrecht. Wenn ich mich durch den Lehrgang frühzeitig spezialisiere, kann ich mir auf dem Gebiet schnell einen Namen machen.“ 120 Stunden, 80 Fälle, drei Klausuren Zurück im Tagungssaal des Hotels. Tim W. Kliebe rückt den Flipchart-Ständer in die Mitte des Raumes. „Können jetzt alle sehen, was ich hier aufschreibe?“ Zustimmendes Gemurmel. Kliebe wendet sich wieder seinem Flipchart zu. Statt Flugzeug und Sterne gibt es jetzt Zahlen und zwar so viele, dass zwischendurch der schwarze Filzstift aufgibt. Ein Datum nach dem anderen schreibt Kliebe untereinander auf das karierte Papier, jetzt mit dem blauen Stift. Die Aufgabe: Fristenberechnung üben. Wer ein SchengenVisum für einen längeren Zeitraum erhalten hat, darf sich trotzdem innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage in der EU aufgehalten haben. Berechnet wird das dynamisch, heißt: Am Tag der Kontrolle überprüfen die Behörden den Aufenthalt in den vergangenen 180 Tagen. Der neue Fachanwalt in Kürze Seit März 2016 können Anwälte und Anwältinnen den neuen Fachanwaltstitel erwerben. Noch ein Jahr zuvor war seine Einführung von den zuständigen Gremien abgelehnt worden. Im Fachanwaltslehrgang werden folgende Rechtsgebiete behandelt: Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht, migrationsrechtliche Aspekte des EU-Rechts, Asylrecht, Sozial- und Strafrecht mit Bezügen zum Migrationsrecht und rechtliche Besonderheiten der Auswanderung sowie des Verfahrens- und Prozessrechts. gesamt 120 Stunden andauernden Lehrgangs erworben haben. Und der bietet eine Rundreise durch ganz verschiedene Rechtsgebiete, die in der Kanzlei eines Migrationsrechts-Anwalts relevant werden könnten. An diesem Wochenende werden zum Beispiel weitere Aufenthaltstitel eine Rolle spielen, etwa Visa für Arbeitsmigranten oder Studenten. In den nächsten Kursen werden die angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen sich aber auch das Staatsangehörigkeitsrecht und das Asylrecht näher ansehen. Sie werden lernen, wann EU-Bürger sich dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten dürfen. Sie werden wichtige Fragen des Sozialrechts und des Strafrechts diskutieren: Welche Leistungen kann ein Einwanderer vom Staat verlangen? Was tun, wenn ein Flüchtling beim Grenzübertritt verhaftet wird? Auch die rechtlichen Besonderheiten der Auswanderung werden zur Sprache kommen und einzelne, besonders wichtige Punkte des einschlägigen Verfahrens- und Prozessrechts. All das schreibt der neue § 14p der Fachanwaltsordnung vor. In der Praxis müssen die angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen zusätzlich noch 80 Fälle aus den im Lehrgang behandelten Rechtsgebieten bearbeitet haben. Mindestens 30 davon müssen vor Gericht ausgetragen worden sein. Praktische Erfahrungen müssen die angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen in insgesamt 80 Fällen gesammelt haben. 30 davon müssen Gerichtsverfahren sein. Die ersten Kurse der DeutscheAnwaltAkademie waren sofort ausgebucht. Rund 150 Anwälte und Anwältinnen lassen sich von ihr dieses Jahr ausbilden. Die Stifte der Teilnehmer und Teilnehmerinnen kratzen auf den Blöcken, die das Hotel ihnen zur Verfügung gestellt hat. „Ohne Rechnen kommt man in Jura nicht weit – das haben wir doch alle gelernt“, sagt Kliebe und lacht. Mit grünem Filzstift markiert er auf dem Flipchart-Papier, wann die 180 Tage zum ersten Mal vorbei sind. Jetzt sollen die Tage gezählt werden, die der fiktive Mandant in diesem Zeitraum in der EU verbracht hat. Sind es mehr als 90, bekommt er ein Problem. In der hintersten Reihe beugt sich ein Teilnehmer zu seiner Sitznachbarin und flüstert etwas beunruhigt: „Ist das jetzt wirklich prüfungsrelevant?“ In drei fünfstündigen Klausuren wird später nämlich das Wissen abgefragt werden, das die Teilnehmer während des ins- © Quelle: Anna K. Bernzen 11 Expedition Recht Gegner des Fachanwaltstitels hatten oft auf die bestehenden Lehrgänge zum Verwaltungsoder Sozialrecht verwiesen, die Schnittstellen zum Migrationsrecht haben. Diese Kurse sollten ausreichen, um die Bedürfnisse der im Migrationsrecht tätigen Anwälte und Anwältinnen abzudecken, hieß es noch auf der Satzungsversammlung im März 2015. Für Petra Haubner, die in ihrer Kanzlei hauptsächlich asylrechtliche Mandate bearbeitet, war aber immer klar: „Eine andere Fachanwältin kommt nicht in Frage.“ Über den Lehrgang im Sozialrecht hatte die Teilnehmerin des Darmstädter Lehrgangs zwar nachgedacht, beim Blick ins Programm allerdings schnell festgestellt: „In den Kursen werden viele Rechtsgebiete sträflich vernachlässigt, die in meinem Arbeitsalltag sehr wichtig sind.“ Andersherum wird zum Beispiel das Rentenund Krankenversicherungsrecht gelehrt, das in ihrer Beratungspraxis nicht relevant ist. Heute Fachleute, morgen Berufsanfänger Kaffeepause im Darmstädter Hotel. Nach drei mehrstündigen Vortragseinheiten hätte Tim W. Kliebe jetzt eigentlich auch gerne eine Tasse. Doch vor seinem Tisch hat sich eine kleine Schlange von Teilnehmerinnen gebildet, die noch Fragen an den Referenten haben. Eine berichtet kurz von einem laufenden Mandat. Eine andere ist mit Kliebes Methode der Fristenberechnung nicht ganz einverstanden. „Ich rechne das immer anders“, sagt sie und deutet auf das dicht beschriebene Flipchart-Blatt. Am liebsten würde sie den grün markierten Rechenweg noch mal im Detail durchgehen. „In der nächsten Pause sind Sie als erstes dran“, verspricht Kliebe, bevor er schnell in Richtung Kaffeekanne verschwindet. Über die Autorin Anna K. Bernzen verbindet als freie Autorin für juristische Themen ihre beiden Leidenschaften miteinander: das Recht und den Journalismus. Wenn sie nicht als Gast an Fachanwaltslehrgängen teilnehmen darf, beschäftigt sie sich als juristische Mitarbeiterin einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei mit dem IT-Recht, besonders mit dem Datenschutzrecht und dem IT-Vertragsrecht, oder recherchiert für ihre medienrechtliche Dissertation. Viele der heutigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen bringen schon Jahre bis Jahrzehnte Berufserfahrung im Migrationsrecht mit, manche kennen sich bereits von anderen Fachveranstaltungen. Unter den Teilnehmern ist zum Beispiel ein Anwalt, der an einem Kommentar zum Ausländerrecht mitarbeitet. Stefan Dornow, der in seiner bayrischen Kanzlei vor rund fünf Jahren sein erstes asylrechtliches Mandat bearbeitete, gehört damit im Darmstädter Kurs vermutlich zu den Anfängern. „Das Asylrecht war für mich am Anfang völlig neu und ich musste es mir bisher selbst erarbeiten“, sagt Dornow. Im Lehrgang will er sein Wissen jetzt systematisch ausbauen. An den kommenden Kursen werden noch mehr jüngere Anwälte und Anwältinnen teilnehmen, für die das Rechtsgebiet noch ganz neu ist, schätzen die Veranstalter. Noch sind außerdem die meisten Teilnehmer und Teilnehmerinnen als Einzelanwälte oder in kleineren Bürogemeinschaften tätig. Doch auch Großkanzleien hätten schon Interesse am Fachanwaltskurs angemeldet, so hört man aus der DeutscheAnwaltAkademie. Besonders spannend sei für die Wirtschaftskanzleien das Gebiet der Arbeitsmigration, also die Regelungen rund um den Zuzug von ausländischen Arbeitskräften. Hier konkurrieren die Kanzleien auch mit nichtanwaltlich tätigen Organisationen, zum Beispiel mit sogenannten Relocation-Agenturen. © Quelle: Anna K. Bernzen Mit dem neuen Fächerkanon in § 14p der Fachanwaltsordnung sollen jetzt die teils sehr spezifischen Probleme angesprochen werden, die in der migrationsrechtlichen Praxis entstehen. „Schon heute verweisen Anwälte für Verwaltungsrecht ihre Fälle oft an Spezialisten im Migrationsrecht“, sagt Christoph von Planta. Durch den neuen Fachanwaltstitel sollen diese Spezialisten bald auf den ersten Blick zu erkennen sein. So sollen es auch potentielle Mandanten und Mandantinnen leichter haben, eine passende Kanzlei zu finden. Wer heute schon im Migrationsrecht tätig ist, soll sich durch den neuen Fachanwalt einfacher weiterbilden können. Bei der Geschwindigkeit, mit der in Berlin zurzeit insbesondere im Asylrecht Reformen beschlossen werden, ist das auf eigene Faust sicher schwierig. Hinzu kommt: „Wenn zum Beispiel eine Frist verpasst wird oder das nötige Spezialwissen fehlt, kann das für den Mandanten existenzgefährdende Auswirkungen haben“, sagt Planta. © Quelle: privat Anders als bestehende Fachanwaltstitel 12 Ein letztes Mal zurück im Tagungssaal. Es ist 18 Uhr. Tim W. Kliebe guckt auf seine Uhr. „Super, noch 45 Minuten für das nationale Visum“, sagt er und blättert sein Skript um. „Kurz zusammengefasst: Das Schengen-Visum bedeutet ‚Kommen und Gehen’, das nationale Visum meint ‚Kommen und Bleiben’“. Seiten rascheln, Textmarker werden noch einmal in Position gebracht. Endspurt. Später am Abend wird es noch ein Begrüßungsessen geben. Verhungert ist bis dahin aber niemand: In den Laschen an der Innenseite der Hefter sind keine Gummibärchen-Tüten mehr zu sehen. Aus dem Unternehmen 3. Auflage online und E-Book 3. Auflage 2016, 2 Bände, online, als E-Book und Buch erhältlich 4. Auflage 2016 online, E-Book und Buch in Vorbereitung juris PraxisKommentar SGB IV juris PraxisKommentar SGB V juris PraxisKommentar UWG Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesamtherausgeber: Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Kassel Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel ISBN E-Book: 978-3-86330-147-7 Die Neuauflage des vielfach zitierten juris PraxisKommentars enthält das geänderte Meldeverfahren nach dem 5. SGB IV-ÄndG und berücksichtigt den aktuellen Rechtsstand bis Januar 2016. Im Mittelpunkt stehen folgende Themen: Sozialversicherungspflicht, selbstständige Tätigkeit und geringfügige Beschäftigung Arbeitsentgelt und sonstige Einkommen Beitragseinzug aller Sozialversicherungen Meldepflichten des Arbeitsgebers und Übermittlungsverfahren Träger der Sozialversicherung und Versicherungsbehörden Folgende wichtige Gesetze und Verordnungen aus dem Jahr 2015 wurden berücksichtigt: 5. SGB IV-ÄndG – „Neues Meldeverfahren“ 10. ZustAnpVO Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner www.juris.de/sgbiv Gesamtherausgeber: Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Kassel Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel Herausgeber: Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter am BGH a. D., Honorarprofessor an der Universität Mannheim ISBN: 978-3-86330-090-6 ISBN E-Book: 978-3-86330-091-3 ISBN: 978-3-86330-144-6 ISBN E-Book: 978-3-86330-145-3 Als Standardwerk bietet der juris PraxisKommentar SGB V eine umfassende und stets aktuelle Erläuterung der Vorschriften des Rechts der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Über 1.750 in der 2. Auflage enthaltene Online-Aktualisierungshinweise zur Gesetzgebung und Rechtsprechung des SGB V wurden in die Neuauflage 2016 des vielfach zitierten Kommentars eingearbeitet. Der juris PraxisKommentar UWG stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht kompetent dar. Herausgeber und Autoren berücksichtigen insbesondere das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 02.12.2015, das die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aus dem Jahre 2005 genauer und klarer umsetzen soll als bisher. Nach zahlreichen Novellen werden u. a. erstmals kommentiert: Vorschriften zur Niederlassung von Ärzten/medizinischen Versorgungszentren in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten Stärkung der Vorsorge palliativ-medizinische Versorgung am Lebensende Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte Folgende Gesetze aus dem Jahr 2015 wurden berücksichtigt: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Präventionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz Krankenhausstrukturgesetz E-HealthG www.juris.de/sgbv Das nationale Lauterkeitsrecht ist nur unter Rückgriff auf die einschlägigen Regelungen des Gemeinschaftsrechts verständlich. Die Rechtsprechung, insbesondere des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, bezieht deshalb die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien konsequent ein. Dies findet auch in der Kommentierung Berücksichtigung. Dabei verstehen sich die Autoren nicht allein als Referenten der aktuellen Rechtsprechung, sondern auch als deren kritische und konstruktive Wegbegleiter mit ihrer beruflichen Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler. Der Herausgeber Prof. Dr. Eike Ullmann war Vorsitzender des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Mit Dr. Thomas Koch gehört ein aktuelles Mitglied des Senats dem Autorenteam an. Der Autorenkreis wird abgerundet mit erfahrenen Richtern und Rechtsanwälten. www.juris.de/uwg 13 juris Newsflash © Quelle: Patrick Lux juris Webinare über Tablet und Smartphone Veranstaltungen Treffen Sie uns vor Ort, wir freuen uns auf Ihren Besuch! Alle Termine Stand Redaktionsschluss. Aktuelle Termine finden Sie auch unter: www.juris.de/veranstaltungen 67. DAT, Berlin 01. – 03.06.2016 LAT Sachsen-Anhalt, Magdeburg 26. – 27.08.2016 71. Deutscher Juristentag, Essen 13. – 16.09.2016 LAT Hessen/Rheinland-Pfalz 15.09.2016 LAT Mecklenburg-Vorpommern, Rostock 16. – 17.09.2016 EDV-Gerichtstag, Saarbrücken 21. – 23.09.2016 Nachrichten Social Media-Aktivitäten Auch in den sozialen Netzwerken ist juris präsent: Auf Facebook stellen wir Ihnen die neuesten Entwicklungen von juris vor und informieren Sie über spannende Neuigkeiten aus der Welt des Rechts. Auf Twitter versorgen wir Sie dazu täglich unter @DasRechtsportal mit den aktuellen juristischen Nachrichten und Servicetweets. Auf Google+ finden Sie auch regelmäßig Anmerkungen unserer Autoren aus den juris PraxisReporten. Und auf YouTube zeigen wir Ihnen unsere Tipps und Tricks zur Datenbank-Recherche. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen! 14 Profitieren Sie auch mit Ihrem Tablet-PC oder Smartphone von den Vorteilen der juris Webinare. In den App-Stores (Google Play Store und Apple App Store) steht die Citrix-App GoToWebinar kostenfrei für Ihre mobilen Endgeräte zur Verfügung. Das Log-in zur Teilnahme am Webinar erfolgt über die Eingabe der Webinar-ID, die Sie mit der Anmeldebestätigung von juris erhal- ten. Die Teilnehmer können nach wie vor auch Mikrofon und Lautsprecher ihres Computers (VoIP) oder ihr Telefon verwenden. Basis I – Einführung in die juris Recherche 08.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 22.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 20.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 03.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 24.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 21.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 21.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 11.08.2016, 10:00 – 11:00 Uhr 01.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 22.09.2016, 10:00 – 11:00 Uhr Basis II – Personalisierungsfunktionen 15.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 13.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 10.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 28.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr Eine Übersicht aller Webinar-Termine mit Links zur Anmeldung finden Sie hier: www.juris.de/webinare Normen-Webinare: 16.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 14.07.2016, 10:00 – 11:00 Uhr 18.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 13.09.2016, 10:00 – 11:00 Uhr Europarecht-Webinar: 28.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr Wirtschaftsinfo-Webinar: 04.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr Fortgeschrittenen-Webinare: 09.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr 30.06.2016, 10:00 – 11:00 Uhr Alle Webinare sind kostenfrei! Informationsforen juris lädt regelmäßig zu kostenlosen Informationsforen ein, um die verlagsübergreifende juristische Informationsdatenbank live vorzustellen. Berlin 22.06.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Aktuelle Termine finden Sie immer unter: www.juris.de/veranstaltungen München 06.07.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Hamburg 08.06.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Erfurt 07.09.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Köln 15.06.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Düsseldorf 09.11.2016, 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Impressum Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 5866-0 Fax: 0681 5866-274 E-Mail: [email protected] Chef-Redaktion: Daniela van Oostrom Redaktion: Sue Rappe Autoren: Anna K. Bernzen, Regina Holzrichter, Sue Rappe Copyright: juris GmbH, www.juris.de Layout: HDW Werbeagentur GmbH Druck: druckfabrik24.de Fotos: Anna K. 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