juris Brief Nr. 1/2016 downloaden

2016
28. Jahrgang Nr. 1
Themen dieser Ausgabe:
juris Formulare
juris im Dialog: juris Lex im Studium
jurisAllianz: Neue PartnerModule
Expedition Recht:
Von A wie Aufenthaltstitel
bis Z wie Zusammenführung
Zu Recht einfach
aktueller!
D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n
Eine Gemeinschaft,
geschmiedet zu Ihrem Vorteil.
30 Jahre intelligentes juris Wissen, vernetzt mit Kommentaren, Fachzeitschriften
und Handbüchern, ermöglicht allen Juristen und Rechtsanwendern eine verlagsübergreifende und durchgängige Recherche über sämtliche Quellen und
Medien renommierter Fachverlage. Einfach, schnell, lückenlos und rechtssicher.
Setzen Sie jetzt auf diese unschlagbare Allianz!
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Chefsache
E-Book über www.amazon.de erhältlich. Es
eignet sich für jedes mobile Endgerät. Das einzigartige Aktualisierungssystem per QR-CodeAbfrage sorgt dafür, dass juris Lex ohne Aufwand immer aktuell bleibt.
Liebe Leserin,
lieber Leser,
der digitale Wandel hat die Rechtsberufe
längst erreicht. Wer erfolgreich bleiben will,
muss digital denken und handeln. Das
betrifft die Anwender unserer Produkte
ebenso wie juris und die Partnerverlage der
jurisAllianz. Wir arbeiten hart und konsequent daran, die digitalen Möglichkeiten voll
auszuschöpfen und den Mehrwert zu schaffen, der Sie als Rechtsprofessionals von unserem Angebot überzeugt.
Der Erfolg hat uns dabei auch im vergangenen Jahr Recht gegeben: Den eingeschlagenen Wachstumskurs konnten wir 2015 mit
einer deutlichen Steigerung von 5,7 % fortsetzen. Das ist weit über dem Branchendurchschnitt. Aus dem direkten Vergleich der
100 größten Verlage in Deutschland, den die
Zeitschrift „buchreport magazin“ jedes Jahr
veröffentlicht, geht juris als das Unternehmen mit dem stärksten organischen Wachstum hervor. Und daran arbeiten wir weiter.
Digitaler Wandel erfordert
innovative Player
Zum Beispiel mit juris Lex – der neuartigen
Gesetzessammlung, die schon heute mehr
als 100 Bände umfasst und laufend fortgesetzt wird. Jeder Band enthält Bundes-, Landes- und EU-Gesetze zu einem Rechtsgebiet.
juris Lex ist als gedrucktes Buch und als
Oder mit neuen juris PartnerModulen zu vier
Rechtsgebieten. Zudem werden nahezu täglich
weitere Top-Werke der jurisAllianz Partner für
PartnerModule freigeschaltet: Bisher sind es
rund 800 Kommentare, Handbücher und Zeitschriften, die eine intensive verlagsübergreifende Recherche in mehr als 30 Rechtsgebieten
ermöglichen. Ein Blick in unseren Webshop
unter juris.de lohnt sich: Hier finden Sie Detailinformationen zu den Rechtsgebieten und sämtlichen Inhalten der juris PartnerModule.
Neu für das juristische Mandat sind juris Formulare. Auch sie basieren auf einem innovativen
Konzept: Autoren arbeiten die zur Mandatssituation passende Rechtsprechung und Argumentation stichwortartig ein. So können zahlreiche
unterschiedliche Fallkonstellationen abgedeckt
und per Formular aufgerufen werden. Neue gerichtliche Entscheidungen werden laufend online ergänzt.
Und für die Arbeit in größeren Organisationen
im Umfeld von Verwaltung und Rechtswesen
empfiehlt sich juris Collect – das Wissens- und
Dokumentenmanagement. Hier können nach
individuellen Vorgaben auch eigene Dokumente, Verträge und Formulare in die reibungslose
juris Recherche eingebettet werden. In einem
sicheren Netzwerk, der juris Cloud, werden sie
für Ihre Mitarbeiter zugänglich gemacht.
Justiz der Länder und oberste Gerichte
entscheiden sich für juris
Seit Kurzem arbeiten alle deutschen Gerichte mit
einer Fachinformationslösung der jurisAllianz,
die speziell für den Einsatz in der Justiz konzipiert wurde. Hiermit können alle Richter in
Deutschland den hochwertigen Sekundärcontent der jurisAllianz Partner, in Verbindung mit
dem einzigartigen Primärcontent und der juris
Technologie, bei der Rechtsfindung nutzen. Dies
ist für juris und die jurisAllianz ein wichtiger
Schritt, um unsere Position als Das Rechtsportal
in Deutschland weiter zu stärken.
Da trifft es sich gut, dass unsere Vertriebsaußenstelle in Frankfurt ihren Betrieb aufgenommen hat. Von dort aus, einem Standort im Herzen Deutschlands, koordinieren wir den Großkundenvertrieb. Die bessere räumliche Nähe
versetzt uns nun in die Lage, noch schneller bei
unseren Kunden zu sein und auch die Neukundengewinnung aktiv voranzutreiben.
Neue Inhalte für weitere Berufsgruppen
Heute arbeiten nicht nur die Anwender aus den
klassischen Rechtsberufen mit juris. Zunehmend
nutzen auch Steuerberater und Notare juris und
seine spezifischen Fachinhalte als ihr Rechtsportal. Und wir entwickeln uns kontinuierlich weiter.
Auch in diesem Jahr haben wir noch viel vor: Wir
werden ein zusätzliches Informationsangebot für
neue Zielgruppen schaffen. Dabei wenden wir
uns auch an die Nutzer aus anderen Berufssparten, die mit juristischen Inhalten arbeiten:
Sachverständige, Berater, Sachbearbeiter oder
Mitarbeiter in Behörden und Kommunen. Mit
Unterstützung von neuen hochklassigen Content-Vertragspartnern bauen wir unsere Inhalte
bedarfsgerecht und gezielt weiter aus. Nicht
zuletzt werden wir uns auch das Look & Feel von
juris.de vornehmen und unsere Website, den
Webshop sowie die Such-Funktionalitäten weiter
optimieren.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre
dieser Ausgabe. Wünsche und Anregungen, wie
man juris noch besser machen kann, richten Sie
gerne an mich persönlich:
[email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Samuel van Oostrom
Geschäftsführer
3
Aus dem Unternehmen
juris Formulare – mit Begründungsteil auch für Einzelfälle gewappnet
juris hat seine Formularserie für Rechtsanwälte mit einem neuen Modul zum Straßenverkehrsrecht ausgebaut. juris Formulare
enthalten Schriftsatz- und Vertragsmuster, Checklisten und Textbausteine für die
Mandatsbearbeitung. Sie unterstützen
die Anwender mit einem integrierten Begründungsteil, der Lösungen für zahlreiche Fallkonstellationen bietet und laufend
online aktualisiert wird.
Das Entwerfen von Schriftsätzen und Verträgen
gehört zur täglichen Routine bei der juristischen
Mandatsbearbeitung. Doch wenn das Mandat
ein ungewohntes Themengebiet betrifft, wird es
mühsam. Wer alle rechtlichen Anforderungen,
prozesstaktischen Erwägungen und die aktuelle
Rechtsprechung berücksichtigen will, muss viel
Zeit investieren.
Für Rechtsanwälte, die sich den zeitraubenden
Aufbau eines eigenen Portfolios an Mustertexten
sparen wollen, sind juris Formulare eine sichere
Lösung bei der Bearbeitung ihrer Einzelfälle.
Jedes Formular verfügt über einen Begründungsteil, der eine Vielzahl von Fallkonstellationen
berücksichtigt und permanent online aktualisiert wird.
juris Formulare werden von Fachautoren aus
den verschiedenen Rechtsgebieten bearbeitet.
Sie erledigen die intensive Recherche und zitieren die zur Mandatssituation passende Recht4
sprechung. Die darin enthaltenen Begründungen fließen stichwortartig in die Formulare ein.
Formular-Anwender nutzen die vorbereitete Argumentation bei der Korrespondenz mit dem Gericht oder der Gegenseite. Die Zeit für eine eigene
Urteilsrecherche bleibt ihnen erspart.
Erläuterungen führen gezielt zum passenden Formular
Damit der Nutzer weiß, in welcher Mandatssituation er welches Formular einsetzen kann, sind
die Formulardateien in einen erklärenden Kontext aus Mandatssituation, der rechtlichen Einordnung und einer Checkliste gestellt. Zusätzlich erläutern Hinweise jene Textpassagen, an
denen die Nutzer selbst etwas eintragen oder
eine Auswahl zwischen mehreren Formulierungsvarianten treffen müssen. Per Online-Aktualisierung fließen neue Urteile laufend in den Formular-Kontext ein. Für eine vertiefte Recherche sind
die zitierte Rechtsprechung, Gesetze und weitere
Kommentierungen mit der juris Rechtsdatenbank
im Volltext verlinkt und direkt aus dem Formular
heraus abrufbar.
Samuel van Oostrom, Geschäftsführer juris, beschreibt die Vorteile für die Anwender: „Herkömmliche Formularsammlungen bieten oft
nur Antworten für einen bestimmten Einzelfall.
Dagegen enthält jedes einzelne juris Formular
Begründungen für eine Vielzahl von Fallkonstellationen. Die Nutzer werden gezielt auf die
Argumente für ihren speziellen Fall gelotst. So
kann man sich die Zeit für eine umfangreiche Urteilsrecherche sparen und trotzdem sicher sein,
dass alles auf aktuellem Stand ist.“
juris Formulare können seit März im Rahmen
einer monatlichen Flatrate genutzt werden: einzeln für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht,
Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Straßenverkehrsrecht, Zivilprozessrecht
oder als Premium-Modul mit allen verfügbaren
juris Formularen.
So finden Sie das passende Formular auf einen
Blick und können es in Ihrem eigenen Textverarbeitungsprogramm öffnen, speichern und direkt
weiter verarbeiten. Die Reihe der juris Formulare
wird kontinuierlich ausgebaut.
Aktuell umfasst das Angebot
folgende Themengebiete:
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Miet- und WEG-Recht
Straßenverkehrsrecht NEU
Zivilprozessrecht
juris Formulare premium NEU
Mehr unter: www.juris.de/formulare
Aus dem Unternehmen
Der DAT führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen sowie rechts- und berufspolitischen
Austausch zusammen. Er ist darüber hinaus eine
der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen.
Auf der begleitenden Büro-Fachausstellung
„AdvoTec“ wird juris an Stand B 37 seine neuesten Anwendungen und Produkte präsentieren: neben einer Reihe von neuen juris PartnerModulen (Sozialrecht premium, Kartellrecht,
Insolvenzrecht), die juris Formulare mit Stra-
ßenverkehrsrecht und Neuauflagen der juris
PraxisKommentare UWG, SGB IV und SGB V sowie der einzigartigen Gesetzessammlung juris
Lex. Ausführliche Infos zu allen juris Neuheiten
finden Sie im Magazin.
Alle Besucher haben die Möglichkeit, Fragen zur
Recherche zu stellen und die neuesten Recherchefunktionen unter Anleitung des juris Messeteams vor Ort zu testen.
Die passenden Gesetze zum diesjährigen DAT finden Sie in der kostenlosen juris Web-App (HTML-5-App).
Download direkt über die juris
Startseite oder über den QR-Code
hier möglich.
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Stand 10 % Messe-Rabatt auf alle OnlineProdukte im ersten Bezugsjahr (gilt nicht für
bereits rabattierte Angebote).
Weitere Informationen zum Programm finden
Sie unter: www.anwaltverein.de/DAT
Besuchen Sie uns auf dem
Deutschen Anwaltstag
im Estrel Hotel Berlin, Stand B 37
© Quelle: Patrick Lux
In Berlin findet vom 1. bis 3. Juni 2016 der
Deutsche Anwaltstag unter dem Motto
„Wenn das Strafrecht alles richten soll –
Ultima Ratio oder Aktionismus?“ statt. Die
bundesweite jährliche Tagung der Anwaltschaft widmet sich beruflichen und rechtspolitischen Themen.
5
juris im Dialog
juris Lex im Studium
„Wer kein Gesetzbuch dabei hat, zieht einfach das Smartphone aus der Tasche.“
juris Lex ist eine innovative Gesetzessammlung, die Ihre Arbeit mit Gesetzestexten revolutionieren wird. Sie recherchieren medienunabhängig, denn jeder Band ist als E-Book und als gedrucktes Buch erhältlich. Sie aktualisieren Ihre Gesetzessammlung einfach per QR-Code-Abfrage. Und juris Lex vereint erstmalig das Bundes-, Landes- und Europarecht zu einer Gesetzesbibliothek, die genau Ihrem Bedarf entspricht.
Zu den juris Lex-Nutzern der ersten Stunde
zählen Professor Dr. Maximilian Herberger
und seine Tochter Marie Herberger. Für den
Professor der Rechtswissenschaft und die
junge Juristin, die derzeit promoviert, gehören die Arbeit mit Gesetzessammlungen
zum Alltag. Sie gaben uns Auskunft über
ihre Erfahrungen mit juris Lex, den Aktualitätsdruck bei der Gesetzesrecherche und
ihre Wünsche für eine perfekte Gesetzessammlung.
Es gibt viele Gesetzessammlungen, darunter auch jene, die Juristen seit Generationen begleiten. juris Lex ist eine Innovation
und erst seit wenigen Monaten auf dem
Markt. Warum arbeiten Sie mit juris Lex?
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Besonders
beeindruckt hat mich die Innovation, die Buch,
E-Book und weitere Endgeräte – ja, auch das
Buch ist ein „Endgerät“ – zusammenführt. Zudem fand ich die zum EDV-Gerichtstag 2015
erschienene Sammlung zum Datenschutzrecht
einfach praktisch, weil die landes- und bundesrechtlichen Vorschriften kombiniert wurden.
Marie Herberger: Ich bin eigentlich immer
„elektronisch unterwegs“ und finde die Idee
gut, das herkömmliche Buch um elektronische
Benutzungsmöglichkeiten zu ergänzen. Mit einem E-Book kann ich im Grunde genommen ein
ganzes Regal an Gesetzessammlungen mit mir
führen. Und das braucht man eigentlich, weil es
in den Vorlesungen hin und wieder die erstaunlichsten Rundreisen von Gesetz zu Gesetz gibt.
schreiben und hätte mir eine Gesetzessammlung erhofft, in der die Änderungen
durch das Zweite Gesetz zur Änderung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
vom 02.12.2015 bereits berücksichtigt gewesen
wären. Da wurden nämlich mehr als nur Kleinigkeiten im UWG geändert.
juris Lex legt besonderen Wert auf Aktualität. Warum ist das eine wichtige Akzentsetzung, und was bedeutet das insbesondere für die lehrenden und lernenden
Juristen in der Universität?
Und wie erfahren Juristen normalerweise
von Gesetzesänderungen?
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Jeder hat
so seine eigenen Methoden des Aktualitätenmanagements. Da ist die juristische Welt vielfältig. Aber ich habe mir immer schon ein Gesetzbuch gewünscht, das präzise über seinen eigenen
Aktualitätsstand Auskunft gibt. Und das ist mit
juris Lex und dem Aktualisierungs-Check mittels QR-Code-Abfrage Wirklichkeit geworden.
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Zu der Frage
fällt mir eine Geschichte aus meinem eigenen
Studium ein. In einer Vorlesung meldete sich
ein Student und sagte: „Tut mir leid, Herr Professor, in meinem Gesetzbuch steht etwas anderes, als Sie hier vortragen.“ Und tatsächlich:
Der Student hatte den aktuelleren Gesetzestext.
Vermutlich hat sich der Professor in dieser Situation einen aktuellen Gesetzestext gewünscht.
Heute hätte er so etwas mit dem juris Lex-Aktualisierungs-Check.
juris Lex existiert ja nicht nur in Buchform,
sondern auch als E-Book. Gibt es sinnvolle
Anwendungen im Studium für beides?
Marie Herberger: Für die Klausuren an der
Universität wird das Buch noch auf absehbare
Zeit das Medium der Wahl sein. Da gilt es, Bücher zu transportieren. In der Vorlesung genügt
„leichteres Gepäck“. Hier reicht das E-Book, um
die zitierten Paragraphen nachzuschlagen.
Marie Herberger: Ich habe kürzlich etwas Ähnliches erlebt: Anfang Februar hatte
ich eine Klausur zum Wettbewerbsrecht zu
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Um auf den
eingangs geschilderten Fall aus dem Hörsaal zurückzukommen: In der Vorlesung ist das ständig
aktualisierte E-Book im Publikum eine echte Herausforderung für Professoren. Es sei denn, der
Professor nutzt auch ein E-Book.
© Quelle: iStock/HDW
juris Lex kann nicht nur auf dem Kindle
E-Book-Reader, sondern mit einer App auch
auf Tablets, Smartphones und Laptops genutzt werden. Ist das zu viel des Pluralismus?
6
Marie Herberger: Manchmal ist weniger mehr
– aber nicht in diesem Fall. Schließlich hat jeder bei den Endgeräten seine individuellen Vorlieben.
Und wer schon einmal in der Vorlesung gerüffelt wurde, weil er kein Gesetzbuch dabei hatte,
kann jetzt einfach das Smartphone herausziehen. Das hat man schließlich immer dabei.
juris im Dialog
Marie Herberger: Im universitären Schwerpunktbereich gibt es eigentlich kaum „passgenaue“ Gesetzessammlungen. Da sehe ich Potenzial für juris Lex. Und wenn die gute Fee noch
„one more thing“ erlaubt, dann hätte ich einen weiteren Wunsch in Richtung Prüfungsämter: Zulassung von E-Books mit Gesetzessammlungen in der Prüfung zusätzlich zu gedruckten
Sammlungen.
Das Konzept von juris Lex zielt ganz klar darauf ab, thematisch zusammengehörendes
Unionsrecht, Bundesrecht und Landesrecht
jeweils in einem Band zu kombinieren. Ist
das wirklich hilfreich?
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Wenn ich meinen Rechtsinformatik-Träumen einmal freien
Lauf lassen darf: Ich wünsche mir generell, dass in
Anwendungssituationen möglichst alle handlungsrelevanten Informationen – Gesetzestexte
eingeschlossen – gewissermaßen zum Anwender „kommen“. Also mehr „push“ als „pull“.
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Ja das ist es,
wenn man von den denkbaren Anwendungssituationen ausgeht. Und wenn man dabei berücksichtigt, wie zahlreich die Querverbindungen und Wechselwirkungen zwischen den
genannten Rechtsgebieten heute sind, dann ist
die herkömmlicherweise vorgenommene Trennung Europa/Bund/Land nicht angemessen.
„Mit einem E-Book kann
ich ein ganzes Regal an
Gesetzessammlungen mit
mir führen.“
Marie Herberger: Ich erinnere mich an eine Polizeirechtsklausur in meiner staatlichen Pflichtfachprüfung. Diese war in zulässigkeitsrechtlicher Hinsicht an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.05.2013 (Az.: 8 C 14/12,
Anm. d. Red.) angelehnt. Zu prüfen war in der
Zulässigkeit die Frage, ob sich aus Artikel 47
der EU-Grundrechte-Charta ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben kann. Und so
hatte man mit Verwaltungsgerichtsordnung,
Grundrechte-Charta und Saarländischem Polizeigesetz genau die Mischung von Unionsrecht,
Bundesrecht und Landesrecht, die in juris Lex
zusammenkommt.
Ihre Beispiele aus Studium und Prüfung
sind überzeugend. Aber eignet sich juris
Lex auch für die tägliche Berufspraxis?
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Die tägliche Berufspraxis ist der Ernstfall, der in Studium
und Prüfung vorweggenommen wird. Insofern
gilt der lateinische Spruch, an den ich mich aus
meiner Schulzeit erinnere: Non scholae sed vitae discimus. Schließlich soll man im Studium
ja nicht nur für Prüfungen lernen, sondern auch
für die spätere berufliche Praxis. Wer dort bestehen will, sollte über maßgeschneiderte Gesetzessammlungen auf aktuellem Stand verfügen.
© Quelle: iStock/HDW
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Hier kann
ich nur zustimmen: Größtmöglicher Endgeräte-Pluralismus ist immer wünschenswert.
Genauso wünschenswert ist, dass man flexibel
von Gerät zu Gerät wechseln und – wenn
die Gesetzestexte einmal auf das Gerät geladen sind – auch jederzeit offline auf die benötigten Inhalte zugreifen kann, so wie es bei
juris Lex der Fall ist.
Prof. Dr. Maximilian Herberger ist
Rechtsinformatiker. Von 1988 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 2014 war
er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches
Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. Dort
leitete er auch das von ihm begründete Institut für Rechtsinformatik als geschäftsführender Direktor. Er ist Ehrenvorsitzender
des Deutschen EDV-Gerichtstages und gibt
die Online-Zeitschrift JurPC (www.jurpc.de)
heraus, die sich mit Rechtsinformatik und
Informationsrecht befasst.
Zurück zum Konzept der Aktualität bei
juris Lex: Sie haben eingangs mit einer gewissen Dramatik auf das Thema Gesetzesänderungen hingewiesen. Könnte es nicht
trotzdem sein, dass der Aktualitätsdruck
insgesamt etwas überschätzt wird?
Prof. Dr. Maximilian Herberger: Gerade habe
ich im juris Newsletter vom 01.04.2016 Folgendes gelesen: „Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ‚Über die weitere Bereinigung von
Bundesrecht' sollen 149 Gesetze und Verordnungen abgeschafft oder geändert werden, indem beispielsweise einzelne Artikel, Paragrafen
oder Absätze aufgehoben werden.“
Marie Herberger hat ihr erstes juristisches
Staatsexamen absolviert. Derzeit promoviert sie im Familienrecht. Sie betreibt einen juristischen Blog im Internet:
www.klartext-jura.de
Marie Herberger: Und das ist kein Aprilscherz?
Prof. Dr. Maximilian Herberger (augenzwinkernd): Nein, doch nicht bei juris ... Über dieses
Beispiel für Rechtsbereinigung hinaus ist der ändernde Gesetzgeber auch sonst recht fleißig, wie
ein Blick ins Bundesgesetzblatt jederzeit bestätigt. Das spricht eher nicht für eine lange Haltbarkeitsdauer traditioneller gedruckter Gesetzbücher. Für diese würde ich mir wünschen, dass sie
einen Warnhinweis etwa folgender Art enthalten:
„Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz warnt: Gesetze können sich ändern.“
juris Lex – wesentliche Normen schnell
zur Hand
Bundes-, Länder- und EU-Gesetze
in einem Band
medienunabhängig als E-Book und
gedrucktes Buch
mit Aktualisierungs-Check per QR-Code
Marie Herberger: Da gefällt mir die Lösung
von juris besser als eine solche pauschale Warnung. Die Bände von juris Lex geben bei Abfrage
des QR-Codes genau Auskunft über ihren Aktualitätsstand. Ich sehe auf einen Blick, welche
Änderungen inzwischen angefallen sind. Bei Gesetzesänderungen geht es schließlich nicht nur
um das „Ob“, sondern vor allem um das „Wie“.
Wenn Sie für juris Lex einen Wunsch frei
hätten: Was würden Sie sich wünschen?
juris Lex für das Studium
Band 2: Ausgabe für das
1. und 2. Semester (je Bundesland)
Alle Infos zu den Bänden und zum Aktualisierungs-Check finden Sie unter: www.juris.de/Lex
7
Aus dem Unternehmen
Ausschreibung des „Dieter-Meurer-Förderpreises Rechtsinformatik“
Der Deutsche EDV-Gerichtstag schreibt in
diesem Jahr den „Dieter-Meurer-Förderpreis Rechtsinformatik“ erstmals öffentlich aus. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis
prämiert Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotenzial der Informatik zusammenführen. Einsendeschluss
ist der 15. Juli 2016. Verliehen wird der
Preis im Rahmen des Deutschen EDV-Gerichtstags, der vom 21. bis 23. September zum 25. Mal auf dem Saarbrücker UniCampus stattfindet.
Mit rund 700 Besuchern ist der Deutsche EDVGerichtstag in Saarbrücken der größte juristische Fachkongress seiner Art in Deutschland. Im
Rahmen des Kongresses vergeben der Deutsche
EDV-Gerichtstag e.V. und die juris GmbH seit
2003 den „Dieter-Meurer-Förderpreis Rechtsinformatik“. Ausgezeichnet wird eine herausragende Leistung auf dem Gebiet der Rechtsinformatik. Sie kann im juristischen Bereich oder
in der Informationstechnologie angesiedelt sein
oder sich organisatorischen Aufgaben in der
Praxis widmen.
Save the date!
Der 25. EDV-Gerichtstag
findet vom 21. – 23.09.2016
in Saarbrücken statt.
Infos zum Programm unter:
www.edvgt.de
Gerichte, Anwälte, Notare, Verwaltungen
und universitäre Einrichtungen können potenzielle Preisträger nominieren, es können aber auch eigene Bewerbungen eingereicht werden.
© Quelle: Jennifer Weyland
Bewerbungen für den Dieter-Meurer-Förderpreis sind bis zum 15. Juli 2016 zu senden an:
Deutscher EDV-Gerichtstag e.V.
Prof. Dr. Stephan Ory
Universität des Saarlandes
Geb. 30 (Starterzentrum II), 66123 Saarbrücken
oder per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen zum Preis und zur
Historie finden Sie auf der neuen Internetseite
des gemeinnützigen Vereins: www.edvgt.de
Verleihung des Dieter-Meurer-Preises 2015: Prof. Dr. Stephan Ory, Prof. Dr. Andreas Zeller, die Preisträger 2015 Jens Heyens,
Kai Greshake, Eric Petryka und juris Geschäftsführer Johannes Weichert (v.l.n.r.)
In eigener Sache
jM-Leserumfrage – Ihre Meinung ist gefragt!
Seit zwei Jahren informiert Sie „juris – Die
Monatszeitschrift“ aktuell, konzentriert und
auf hohem Niveau. Wir haben bereits viele
Rückmeldungen erhalten. Jetzt wollen wir
es genauer wissen. Wie intensiv lesen Sie
die Zeitschrift, was gefällt Ihnen und was
können wir besser machen?
Die Teilnahme nimmt nur 10 Minuten Ihrer
Zeit in Anspruch und hilft uns, noch besser
zu werden. Selbstverständlich werden Ihre
Angaben anonym ausgewertet.
Machen Sie mit unter:
www.juris.de/jM-Umfrage
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre
Teilnahme!
Für Ihre Teilnahme winkt ein attraktiver Preis: Wir verlosen unter allen Teilnehmern einen Kindle,
bestückt mit juris Lex, der neuen Gesetzesbibliothek mit kostenlosem Aktualisierungscheck.
8
Aus dem Unternehmen
jurisAllianz baut ihr Produktangebot weiter aus
Nach der Aktualisierung des juris Produktangebots im vergangenen Herbst, das zeitgleich mit dem Launch des neuen Webshops
einherging, sind neue juris PartnerModule
erschienen.
Gemeinsam mit den Verlagspartnern der
jurisAllianz wurde die Portfoliostruktur rund
um die juris Wissensmodule vereinfacht. Mit
der Neustrukturierung des Informationsangebots setzt die jurisAllianz vorrangig auf den
Ausbau und die inhaltliche Vertiefung der juris
PartnerModule. Denn diese bieten ein Modulkonzept, das sich bereits seit einigen Jahren bei
den Anwendern bewährt hat.
juris PartnerModule enthalten sämtliche Inhalte, die für Juristen bei der Arbeit in ihren
Themengebieten relevant sind: das gesamte juris Wissen mit Rechtsprechung, Gesetzen und
Verwaltungsvorschriften, vernetzt mit den Kommentaren, Fachzeitschriften und Handbüchern
der führenden Fachverlage der jurisAllianz. Dazu
gehören die Verlage Dr. Otto Schmidt, De Gruyter, Erich Schmidt, C.F. Müller, Verlagsgruppe
Hüthig Jehle Rehm, Stollfuß Medien und der
Bundesanzeiger Verlag. Besonderer Vorteil für
die Anwender: Alle Informationen werden quellen- und medienübergreifend recherchiert und
genutzt.
Die wichtigsten Titel:
Sozialgesetzbuch SGB Gesamtkommentar,
Hauck/Noftz
Kranken- und Pflegeversicherung, KrV
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung,
Orlowski/Rau/Wasem/Zipperer (Hrsg.)
juris PraxisKommentar SGB
Gesamtausgabe, Schlegel/Voelzke
Wege zur Sozialversicherung, WzS,
Querengässer/Pieper/Schweitzer
Zeitschrift für europäisches Sozial- und
Arbeitsrecht, ZESAR
und viele mehr
+ alle Inhalte des juris PartnerModuls
Sozialrecht
+ Rechtsprechung, Gesetze und
Literaturnachweise von juris
juris PartnerModul
Kartellrecht
partnered by RWS Verlag |
Verlag Dr. Otto Schmidt
juris PartnerModul
Sozialrecht premium
partnered by Bundesanzeiger Verlag |
C.F. Müller | Erich Schmidt Verlag |
Verlag Dr. Otto Schmidt
Die Premium-Ausgabe des juris PartnerModuls Sozialrecht ergänzt dessen Inhalte
durch eine Vielzahl renommierter Werke:
sämtliche Bände sowohl des Hauck/NoftzSGB Großkommentars als auch des online
aktualisierten juris PraxisKommentars SGB
sind enthalten, außerdem zahlreiche weitere
Zeitschriften und Fachbücher. Jeder Titel ist
für die Online-Nutzung in der bewährten juris
Qualität bearbeitet.
Dank intelligenter Verknüpfung der führenden
Fachliteratur mit den bewährten Inhalten der
juris Datenbank ist dieses Online-Modul alles, was
Sie für die exakte Beantwortung kartellrechtlicher
Fragen brauchen: Sie recherchieren mit wenigen
Mausklicks die Auswirkungen der deutschen und
europäischen Kartellrechtsvorschriften. Die juris
Technologie führt komfortabel und schnell durch
die vertiefenden, topaktuellen Analysen sämtlicher Entwicklungen im Kartell- und Vergaberecht
sowie angrenzender wettbewerbs- und immaterialgüterrechtlicher Bereiche.
juris PartnerModul
Insolvenzrecht
partnered by C.F. Müller |
De GruyterErich Schmidt Verlag |
RWS Verlag | Verlag Dr. Otto Schmidt
Die Online-Bibliothek umfasst vier hochkarätige
Kommentare zur Insolvenzordnung, die über
das Insolvenzrecht hinaus Abwicklung und
Neugestaltung aller betroffenen Rechtsbeziehungen berücksichtigen. Neben der DZWIR
sind zahlreiche weitere Zeitschriften integriert.
In rund 20 Handbüchern recherchieren Sie
Fragen zu Insolvenzverfahren und -anfechtung,
zu Sanierungsrecht und Zwangsvollstreckung.
Die wichtigsten Titel:
Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts und Insolvenzrecht, DZWIR
GmbHG, Bork/Schäfer
InsO, Graf-Schlicker
Jaeger Insolvenzordnung,
Gerhardt/Henckel
Kommentar zur Insolvenzordnung,
Kübler/Prütting/Bork
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ZIP
und viele mehr
+ Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris
Alle Werke sind in der bewährten juris Qualität
aufbereitet und professionell mit der juris
Datenbank verlinkt.
Mehr Infos zu allen juris PartnerModulen
finden Sie unter: www.juris.de/allianz
Die wichtigsten Titel:
Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht,
Jaeger/Pohlmann/Schroeder
juris PraxisReport Wettbewerbs- und
Immaterialgüterrecht, Ullmann (Hrsg.)
Wirtschaft und Wettbewerb, WuW
Zeitschrift fürs Wettbewerbsrecht
(Journal of Competition Law), ZWeR
+ Rechtsprechung, Gesetze und Literaturnachweise von juris
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© Quelle: iStock
Expedition Recht
Von A wie Aufenthaltstitel bis Z wie Zusammenführung
Lange wurde über seine Notwendigkeit
diskutiert, im März wurde er nun eingeführt: der neue Fachanwalt für Migrationsrecht. Mit Themen wie Staatsangehörigkeit und Arbeitsmigration deckt er sehr
spezielle Rechtsprobleme ab. Dennoch
– oder gerade deshalb – waren die ersten
Lehrgänge sofort ausgebucht. Ein Besuch
im Darmstädter Kurs.
In die rechte Ecke kommt ein Flugzeug.
Schwungvoll zeichnet er es mit dem schwarzen
Filzstift auf das karierte Flipchart-Papier. Die
kleinen Kreuzchen daneben sollen Sterne sein.
Das erklärt er vorsichtshalber. Sie bilden einen
Kreis um den Buchstaben D, den er in die linke
Ecke geschrieben hat. Unter das D malt er ein
Quadrat. Ein bisschen sieht es aus wie eine Tür
zu dem Blatt Papier, das er gerade mit Zeichnungen und Buchstaben füllt. Ein schmaler Pfeil
zeigt nach rechts, mitten in die quadratische Tür
hinein. „FRA“ schreibt er daneben, in die Mitte
10
des großen Rechtecks kommt das Datum. „So
sieht der Stempel dann aus, den die Bundespolizei bei der Einreise in den Pass drückt“, sagt Tim
W. Kliebe und legt den Filzstift weg. Es ist Tag
eins des Fachanwaltslehrgangs im Migrationsrecht, und zum Einstieg erklärt der Frankfurter
Rechtsanwalt seinen Kollegen und Kolleginnen
heute erst mal die Grundlagen des Aufenthaltsrechts. Einreise, Ausreise, Schengen-Visum,
Niederlassungserlaubnis: 46 Seiten Skript hat
er für die Ordner der angehenden Fachanwälte
und Fachanwältinnen ausgedruckt, plus Anlagen. Immerhin: Auch eine Tüte Gummibärchen
steckt in der Plastikhülle auf der Innenseite des
Hefters.
Ziemlich genau ein Jahr vor diesem ersten Kurstag sah es noch nicht so aus, als würde dieser in
absehbarer Zeit stattfinden können. Eigentlich
hatte die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und
Asylrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
schon 2011 einen Antrag auf Einführung des
Fachanwalts für Migrationsrecht ausgearbeitet
– inklusive ausführlicher Begründung, warum
der neue Titel dringend notwendig sei. Doch
der zuständige Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begutachtete den
Vorschlag ausführlich, hörte Experten an, diskutierte intensiv. Als der Antrag auf der letzten
Sitzung der fünften Satzungsversammlung im
März 2015 schließlich zur Abstimmung gestellt
wurde, fehlten seinen Befürwortern zwei Stimmen zur nötigen Mehrheit – Antrag abgelehnt.
Mit dem Flüchtlingsstrom kam
der Stimmungswandel
Dann jedoch kam der Sommer 2015 und mit
ihm ein Flüchtlingsstrom, den sich auf der Versammlung im März wohl niemand hatte vorstellen können. In einem offenen Brief wandte sich
eine Gruppe von elf Mitgliedern der Satzungsversammlung an die Kollegen und Kolleginnen
und warb noch einmal für die Einführung des
Expedition Recht
Fachanwaltstitels. Mit Erfolg: Zum ersten Mal
in ihrer Geschichte beschloss die Satzungsversammlung bereits in ihrer konstituierenden
Sitzung, einen neuen Fachanwaltstitel einzuführen: den Fachanwalt für Migrationsrecht.
Für die Spezialisierung hatten nun auch einige
Mitglieder gestimmt, die noch im März dagegen
gewesen waren.
„Damit haben wir Anwältinnen und Anwälte
deutlich aufgezeigt, das Problem der wachsenden Flüchtlingszahlen frühzeitig erkannt
zu haben, und dass wir uns mit unserer juristischen Kompetenz diesen Fragen, aber auch
allen anderen annehmen, die sich im Migrationsrecht stellen“, sagt Christoph von Planta.
Mit dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im
DAV war er von Anfang an treibende Kraft bei
der Einführung dieses Fachanwaltstitels. Auch
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab im Rekordtempo sein Okay
zur neuen Regelung. Seit dem 1. März 2016 gilt
deshalb nun die neue Fachanwaltsordnung. Unter der Überschrift „Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen“ steht im § 1 jetzt auch das
Migrationsrecht – nach dem 2014 eingeführten
Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht
der 23. Titel.
Dass der Bedarf für den neuen Fachanwaltstitel
da war, zeigt nicht nur ein Blick in die Abendnachrichten, sondern auch auf die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge: Über 60 Anwälte und
Anwältinnen sind für den heutigen Kurs in ein
Darmstädter Hotel gekommen. Mehrere Stunden sind manche von ihnen angereist, aus
Bayern oder Schleswig-Holstein. Die 40 Plätze
des Berliner Kurses, der schon eine Woche vorher angefangen hatte, waren schließlich schon
nach wenigen Tagen ausgebucht. Im Herbst
wird ein dritter Lehrgang der DeutscheAnwaltAkademie in Köln starten, der Platz für weitere
50 Teilnehmer hat. Susanne Stuhlmacher, die in
ihrer norddeutschen Kanzlei viele Flüchtlinge
vom Balkan betreut, war es wichtig, einen der
ersten Kurse zu absolvieren. Denn: „In meinem
Landkreis befasst sich außer mir kaum jemand
mit dem Asyl- oder dem Ausländerrecht. Wenn
ich mich durch den Lehrgang frühzeitig spezialisiere, kann ich mir auf dem Gebiet schnell einen
Namen machen.“
120 Stunden, 80 Fälle,
drei Klausuren
Zurück im Tagungssaal des Hotels. Tim W. Kliebe rückt den Flipchart-Ständer in die Mitte des
Raumes. „Können jetzt alle sehen, was ich hier
aufschreibe?“ Zustimmendes Gemurmel. Kliebe
wendet sich wieder seinem Flipchart zu. Statt
Flugzeug und Sterne gibt es jetzt Zahlen und
zwar so viele, dass zwischendurch der schwarze
Filzstift aufgibt. Ein Datum nach dem anderen
schreibt Kliebe untereinander auf das karierte
Papier, jetzt mit dem blauen Stift. Die Aufgabe:
Fristenberechnung üben. Wer ein SchengenVisum für einen längeren Zeitraum erhalten hat,
darf sich trotzdem innerhalb von 180 Tagen nur
90 Tage in der EU aufgehalten haben. Berechnet
wird das dynamisch, heißt: Am Tag der Kontrolle
überprüfen die Behörden den Aufenthalt in den
vergangenen 180 Tagen.
Der neue Fachanwalt in Kürze
Seit März 2016 können Anwälte und
Anwältinnen den neuen Fachanwaltstitel erwerben. Noch ein Jahr zuvor
war seine Einführung von den zuständigen Gremien abgelehnt worden.
Im Fachanwaltslehrgang werden
folgende Rechtsgebiete behandelt:
Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht, migrationsrechtliche
Aspekte des EU-Rechts, Asylrecht,
Sozial- und Strafrecht mit Bezügen
zum Migrationsrecht und rechtliche
Besonderheiten der Auswanderung sowie des Verfahrens- und Prozessrechts.
gesamt 120 Stunden andauernden Lehrgangs
erworben haben. Und der bietet eine Rundreise durch ganz verschiedene Rechtsgebiete, die
in der Kanzlei eines Migrationsrechts-Anwalts
relevant werden könnten. An diesem Wochenende werden zum Beispiel weitere Aufenthaltstitel eine Rolle spielen, etwa Visa für Arbeitsmigranten oder Studenten. In den nächsten
Kursen werden die angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen sich aber auch das
Staatsangehörigkeitsrecht und das Asylrecht
näher ansehen.
Sie werden lernen, wann EU-Bürger sich dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten dürfen. Sie werden wichtige Fragen des
Sozialrechts und des Strafrechts diskutieren:
Welche Leistungen kann ein Einwanderer vom
Staat verlangen? Was tun, wenn ein Flüchtling
beim Grenzübertritt verhaftet wird? Auch die
rechtlichen Besonderheiten der Auswanderung
werden zur Sprache kommen und einzelne, besonders wichtige Punkte des einschlägigen Verfahrens- und Prozessrechts. All das schreibt der
neue § 14p der Fachanwaltsordnung vor. In der
Praxis müssen die angehenden Fachanwälte
und Fachanwältinnen zusätzlich noch 80 Fälle
aus den im Lehrgang behandelten Rechtsgebieten bearbeitet haben. Mindestens 30 davon
müssen vor Gericht ausgetragen worden sein.
Praktische Erfahrungen müssen die
angehenden Fachanwälte und Fachanwältinnen in insgesamt 80 Fällen
gesammelt haben. 30 davon müssen
Gerichtsverfahren sein.
Die ersten Kurse der DeutscheAnwaltAkademie waren sofort ausgebucht.
Rund 150 Anwälte und Anwältinnen
lassen sich von ihr dieses Jahr ausbilden.
Die Stifte der Teilnehmer und Teilnehmerinnen
kratzen auf den Blöcken, die das Hotel ihnen zur
Verfügung gestellt hat. „Ohne Rechnen kommt
man in Jura nicht weit – das haben wir doch
alle gelernt“, sagt Kliebe und lacht. Mit grünem
Filzstift markiert er auf dem Flipchart-Papier,
wann die 180 Tage zum ersten Mal vorbei sind.
Jetzt sollen die Tage gezählt werden, die der
fiktive Mandant in diesem Zeitraum in der EU
verbracht hat. Sind es mehr als 90, bekommt
er ein Problem. In der hintersten Reihe beugt
sich ein Teilnehmer zu seiner Sitznachbarin und
flüstert etwas beunruhigt: „Ist das jetzt wirklich
prüfungsrelevant?“ In drei fünfstündigen Klausuren wird später nämlich das Wissen abgefragt
werden, das die Teilnehmer während des ins-
© Quelle: Anna K. Bernzen
11
Expedition Recht
Gegner des Fachanwaltstitels hatten oft auf
die bestehenden Lehrgänge zum Verwaltungsoder Sozialrecht verwiesen, die Schnittstellen
zum Migrationsrecht haben. Diese Kurse sollten
ausreichen, um die Bedürfnisse der im Migrationsrecht tätigen Anwälte und Anwältinnen
abzudecken, hieß es noch auf der Satzungsversammlung im März 2015. Für Petra Haubner,
die in ihrer Kanzlei hauptsächlich asylrechtliche
Mandate bearbeitet, war aber immer klar: „Eine
andere Fachanwältin kommt nicht in Frage.“
Über den Lehrgang im Sozialrecht hatte die
Teilnehmerin des Darmstädter Lehrgangs zwar
nachgedacht, beim Blick ins Programm allerdings schnell festgestellt: „In den Kursen werden viele Rechtsgebiete sträflich vernachlässigt,
die in meinem Arbeitsalltag sehr wichtig sind.“
Andersherum wird zum Beispiel das Rentenund Krankenversicherungsrecht gelehrt, das in
ihrer Beratungspraxis nicht relevant ist.
Heute Fachleute, morgen
Berufsanfänger
Kaffeepause im Darmstädter Hotel. Nach drei
mehrstündigen Vortragseinheiten hätte Tim
W. Kliebe jetzt eigentlich auch gerne eine Tasse. Doch vor seinem Tisch hat sich eine kleine
Schlange von Teilnehmerinnen gebildet, die
noch Fragen an den Referenten haben. Eine
berichtet kurz von einem laufenden Mandat.
Eine andere ist mit Kliebes Methode der Fristenberechnung nicht ganz einverstanden. „Ich
rechne das immer anders“, sagt sie und deutet
auf das dicht beschriebene Flipchart-Blatt. Am
liebsten würde sie den grün markierten Rechenweg noch mal im Detail durchgehen. „In
der nächsten Pause sind Sie als erstes dran“,
verspricht Kliebe, bevor er schnell in Richtung
Kaffeekanne verschwindet.
Über die Autorin
Anna K. Bernzen verbindet als freie Autorin für juristische Themen ihre beiden
Leidenschaften miteinander: das Recht
und den Journalismus. Wenn sie nicht
als Gast an Fachanwaltslehrgängen teilnehmen darf, beschäftigt sie sich als juristische Mitarbeiterin einer Frankfurter
Wirtschaftskanzlei mit dem IT-Recht, besonders mit dem Datenschutzrecht und
dem IT-Vertragsrecht, oder recherchiert
für ihre medienrechtliche Dissertation.
Viele der heutigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen bringen schon Jahre bis Jahrzehnte
Berufserfahrung im Migrationsrecht mit, manche kennen sich bereits von anderen Fachveranstaltungen. Unter den Teilnehmern ist zum
Beispiel ein Anwalt, der an einem Kommentar
zum Ausländerrecht mitarbeitet. Stefan Dornow, der in seiner bayrischen Kanzlei vor rund
fünf Jahren sein erstes asylrechtliches Mandat
bearbeitete, gehört damit im Darmstädter Kurs
vermutlich zu den Anfängern. „Das Asylrecht
war für mich am Anfang völlig neu und ich
musste es mir bisher selbst erarbeiten“, sagt
Dornow. Im Lehrgang will er sein Wissen jetzt
systematisch ausbauen. An den kommenden
Kursen werden noch mehr jüngere Anwälte und Anwältinnen teilnehmen, für die das
Rechtsgebiet noch ganz neu ist, schätzen die
Veranstalter.
Noch sind außerdem die meisten Teilnehmer
und Teilnehmerinnen als Einzelanwälte oder
in kleineren Bürogemeinschaften tätig. Doch
auch Großkanzleien hätten schon Interesse
am Fachanwaltskurs angemeldet, so hört man
aus der DeutscheAnwaltAkademie. Besonders
spannend sei für die Wirtschaftskanzleien das
Gebiet der Arbeitsmigration, also die Regelungen rund um den Zuzug von ausländischen
Arbeitskräften. Hier konkurrieren die Kanzleien
auch mit nichtanwaltlich tätigen Organisationen, zum Beispiel mit sogenannten Relocation-Agenturen.
© Quelle: Anna K. Bernzen
Mit dem neuen Fächerkanon in § 14p der Fachanwaltsordnung sollen jetzt die teils sehr spezifischen Probleme angesprochen werden, die
in der migrationsrechtlichen Praxis entstehen.
„Schon heute verweisen Anwälte für Verwaltungsrecht ihre Fälle oft an Spezialisten im Migrationsrecht“, sagt Christoph von Planta.
Durch den neuen Fachanwaltstitel sollen diese
Spezialisten bald auf den ersten Blick zu erkennen sein. So sollen es auch potentielle Mandanten und Mandantinnen leichter haben, eine
passende Kanzlei zu finden. Wer heute schon
im Migrationsrecht tätig ist, soll sich durch den
neuen Fachanwalt einfacher weiterbilden können. Bei der Geschwindigkeit, mit der in Berlin
zurzeit insbesondere im Asylrecht Reformen
beschlossen werden, ist das auf eigene Faust
sicher schwierig. Hinzu kommt: „Wenn zum
Beispiel eine Frist verpasst wird oder das nötige
Spezialwissen fehlt, kann das für den Mandanten existenzgefährdende Auswirkungen haben“, sagt Planta.
© Quelle: privat
Anders als bestehende
Fachanwaltstitel
12
Ein letztes Mal zurück im Tagungssaal. Es ist 18
Uhr. Tim W. Kliebe guckt auf seine Uhr. „Super,
noch 45 Minuten für das nationale Visum“,
sagt er und blättert sein Skript um. „Kurz zusammengefasst: Das Schengen-Visum bedeutet
‚Kommen und Gehen’, das nationale Visum
meint ‚Kommen und Bleiben’“. Seiten rascheln,
Textmarker werden noch einmal in Position gebracht. Endspurt. Später am Abend wird es noch
ein Begrüßungsessen geben. Verhungert ist bis
dahin aber niemand: In den Laschen an der
Innenseite der Hefter sind keine Gummibärchen-Tüten mehr zu sehen.
Aus dem Unternehmen
3. Auflage online und E-Book
3. Auflage 2016, 2 Bände, online,
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4. Auflage 2016 online,
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Gemeinsame Vorschriften für die
Sozialversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb
Gesamtherausgeber: Prof. Dr. Rainer Schlegel,
Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Kassel
Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter
am Bundessozialgericht, Kassel
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Versicherungsbehörden
Folgende wichtige Gesetze und
Verordnungen aus dem Jahr 2015
wurden berücksichtigt:
5. SGB IV-ÄndG –
„Neues Meldeverfahren“
10. ZustAnpVO
Gesetz zur Bereinigung des Rechts
der Lebenspartner
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Gesamtherausgeber: Prof. Dr. Rainer Schlegel,
Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Kassel
Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter
am Bundessozialgericht, Kassel
Herausgeber: Prof. Dr. Eike Ullmann,
Vorsitzender Richter am BGH a. D.,
Honorarprofessor an der Universität Mannheim
ISBN: 978-3-86330-090-6
ISBN E-Book: 978-3-86330-091-3
ISBN: 978-3-86330-144-6
ISBN E-Book: 978-3-86330-145-3
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Der juris PraxisKommentar UWG stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht kompetent dar. Herausgeber und Autoren berücksichtigen insbesondere das Zweite Gesetz zur Änderung des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
vom 02.12.2015, das die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aus dem
Jahre 2005 genauer und klarer umsetzen soll
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erstmals kommentiert: Vorschriften zur
Niederlassung von Ärzten/medizinischen
Versorgungszentren in unterversorgten
oder strukturschwachen Gebieten
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palliativ-medizinische Versorgung
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Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung
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Folgende Gesetze aus dem Jahr 2015
wurden berücksichtigt:
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Präventionsgesetz
Hospiz- und Palliativgesetz
Krankenhausstrukturgesetz
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Das nationale Lauterkeitsrecht ist nur unter
Rückgriff auf die einschlägigen Regelungen des
Gemeinschaftsrechts verständlich. Die Rechtsprechung, insbesondere des I. Zivilsenats des
Bundesgerichtshofs, bezieht deshalb die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien konsequent ein. Dies findet auch in der Kommentierung Berücksichtigung. Dabei verstehen sich die
Autoren nicht allein als Referenten der aktuellen Rechtsprechung, sondern auch als deren kritische und konstruktive Wegbegleiter mit ihrer
beruflichen Erfahrung als Richter, Rechtsanwälte
und Wissenschaftler.
Der Herausgeber Prof. Dr. Eike Ullmann war Vorsitzender des für das Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Mit
Dr. Thomas Koch gehört ein aktuelles Mitglied
des Senats dem Autorenteam an. Der Autorenkreis wird abgerundet mit erfahrenen Richtern
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13
juris Newsflash
© Quelle: Patrick Lux
juris Webinare über Tablet und Smartphone
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Aktuelle Termine finden Sie auch unter: www.juris.de/veranstaltungen
67. DAT, Berlin
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24.08.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
21.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
21.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
11.08.2016, 10:00 – 11:00 Uhr
01.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
22.09.2016, 10:00 – 11:00 Uhr
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15.06.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
13.07.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
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28.09.2016, 14:00 – 15:00 Uhr
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13.09.2016, 10:00 – 11:00 Uhr
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30.06.2016, 10:00 – 11:00 Uhr Alle Webinare sind kostenfrei!
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