Folien Umsatzsteuer

Vorbereitung 7. Einheit
Randziffern:
» 301-324
Themenkreise:
» Systematik
» Steuertatbestände
» Lieferung und sonstige Leistung
» Ort der Leistung
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Umsatzsteuer
• Objektsteuer/Verkehrsteuer/
Verbrauchsteuer
• Indirekte Steuer
• Gemeinschaftliche Bundesabgabe
• Europarechtliche Harmonisierung
(Mehrwertsteuersystemrichtlinie)
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2
„Mehr“wertsteuer (umgangssprachlich)
• Unternehmer ermittelt USt von Umsätzen und zieht davon
„Vorsteuer“ ab
» Abhängigkeit von der Wertschöpfung im Unternehmen
» Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug und Belastungsziel des Endverbrauchs
FA
FA
Unternehmen 1
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Ware um € 100 zzgl € 20 USt
Unternehmen 2
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Ware um € 140 zzgl € 28 USt
Privater Konsument
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Steuertatbestände (§ 1 UStG)
Steuerbar sind
• Lieferung oder sonstige Leistung, die ein
Unternehmer im Inland gegen Entgelt iR
seines Unternehmens ausführt (Z 1)
• Eigenverbrauch (nur im Falle bestimmter nicht
abzugsfähige Aufwendungen)
• Einfuhr aus Drittstaaten (Z 3)
• Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art 1)
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Unternehmer (§ 2 UStG)
„Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit selbständig ausübt“
• Natürliche Personen,
• Personenvereinigungen,
• Juristische Personen,
die nach Außen in Erscheinung treten
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 1
a. Die Stadt Wien betreibt ein Freibad.
b. Die A-AG ist zu 100% an der B-AG beteiligt, die für die AAG den Vertrieb der Produkte übernimmt. Beide
Gesellschaften werden durch dasselbe Management
geführt.
c. Eine Holding verwaltet ausschließlich ihre Beteiligungen.
Ist hier die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
gegeben?
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Einnahmenerzielung (§ 2 UStG)
„Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige
Tätigkeit zur Einnahmenerzielung“
• Nachhaltiges Tun, Dulden, Unterlassen mit
Einnahmenerzielungsabsicht
• Unternehmereigenschaft beginnt bereits mit
Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und endet
mit letztem unternehmerischen Tätigwerden
• Liebhaberei: Nur Tätigkeiten mit starken Bezug zur
privaten Lebensführung (enger als in ESt!)
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Grundsatz der Unternehmenseinheit (§ 2)
„Das Unternehmen umfasst die gesamte
gewerbliche und berufliche Tätigkeit“
• Unternehmer kann mehrere Betriebe, jedoch nur
ein Unternehmen besitzen
• Alle Betriebe im In- und Ausland
(Weltunternehmer)
» Eine USt-Erklärung
» Für Betragsgrenzen sind Tätigkeit zusammenzurechnen
» Nicht steuerbare Innenumsätze
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 2
a. Sie besitzen eine Wohnung, die Sie an Private
vermieten.
b. Sie besitzen ein ganzen Mietshaus und vermieten in
großem Stil Wohnungen an Private.
In welchem Fall ist Liebhaberei iSd UStG zu vermuten?
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Lieferung und sonstige Leistung (§ 3 und 3a UStG)
Leistungen können sein
• Lieferung von Gegenständen
» Verschaffung der Verfügungsmacht über Gegenstand
• Sonstige Leistungen
» Leistungen, die nicht Lieferung sind
• Erfolgen gegen Entgelt
» Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und
Gegenleistung
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 3
a. Herr A kauft ein Anti-Virusprogramm in einem
Elektronikmarkt in Form einer CD-ROM.
b. Herr A lädt sich entgeltlich ein Anti-Virusprogramm im
Internet von einem Server herunter.
Handelt es sich um eine Lieferung oder sonstige
Leistung?
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„Eigenverbrauch“
• Fiktive Lieferung („Entnahmeeigenverbrauch“)
• Fiktive sonstige Leistung
» Unternehmensfremde Verwendung
(Verwendungseigenverbrauch; Z 1)
» Eigenverbrauch durch sonstige Leistung (Z 2)
• Entnahmeeigenverbrauch und
Verwendungseigenverbrauch erfordern vollen oder
teilweisen Vorsteuerabzug
• Ziel: Wenn Unternehmer Leistungen zu privaten Zwecken
verwendet, soll er Letztverbraucher gleichgestellt sein
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„Eigenverbrauch“
Verwendung für
• Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen
• Den Bedarf seines Personals, sofern keine
Aufmerksamkeiten vorliegen
• Jede andere unentgeltliche Zuwendung,
ausgenommen Warenmuster und Geschenke von
geringem Wert (betrifft nur § 3 Abs 2 )
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 4
a. Am Naschmarkt verschenkt ein Händler frische Oliven
an Passanten.
b. Ein Bauunternehmer verfügt über einen Bagger. Zur
Unterstützung der Nachbarn im Dorf leiht der
Bauunternehmer den Bagger diesen zur Durchführung
diverser privater Bauprojekte.
Handelt es sich um eine fiktive Lieferung oder sonstige
Leistung?
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Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
Nur entweder Lieferung oder sonstige Leistung
• Unselbstständige Nebenleistung teilen Schicksal der
Hauptleistung
• Gemischte Leistungen enthalten Elemente von Lieferungen
und sonstigen Leistungen
• Hat Unternehmer Be- oder Verarbeitung eines
Gegenstandes übernommen
» Werklieferung: Unternehmer steuert Hauptstoff bei
» Werkleistung: Unternehmer steuert nur
Zutaten/Nebensachen bei
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 5
a. Der Boiler einer Therme muss ausgetauscht werden,
wobei der neue Wasserbehälter vom Installateur zur
Verfügung gestellt wird.
b. Der Schneider näht ausgerissene Knöpfe an einen
Anzug. Es handelt sich dabei wertvolle Goldknöpfe, die
der Schneider zur Verfügung stellt.
Handelt es sich um eine Werklieferung oder
Werkleistung?
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Einfuhr (§ 1 Abs 1 Z 3)
• Einfuhr von Gegenständen aus Drittland
• Unabhängig, ob Abnehmer Unternehmer oder
Privatperson ist
• Spezielle Bemessungsgrundlage (§ 5)
» (Zollwert+Eingangsabgaben+Beförderungs- und
Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im
Gemeinschaftsgebiet)
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Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art 1 Abs 1)
• Gegenstand gelangt iRd Lieferung oder im
Anschluss aus EU-Mitgliedsstaat in einen anderen
EU-Mitgliedstaat
• Erwerber ist,
» Unternehmer und erwirbt für Unternehmer
» juristische Person, die Nichtunternehmerin ist
• Liefer- und Erwerbsschwelle zu beachten
• Steuerschuldner ist Erwerber (Art 1)
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Wichtige Begrifflichkeiten
• Ein- und Ausfuhr betreffen Verhältnis zu
Drittländern
• Innergemeinschaftlicher Erwerb=Lieferung aus
Gemeinschaftsgebiet/Innergemeinschaftliche
Lieferung= Lieferung in das Gemeinschaftsgebiet
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Ort der Leistung
Allgemeine Grundregel
EU
B2B: Bestimmungslandprinzip
Drittland
B2B und B2C:
Bestimmungslandprinzip
B2C: Ursprungslandprinzip
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EU/Drittland
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Grenzüberschreitende Lieferung
Ruhende Lieferung
Ort der Ware (§ 3 Abs 7)
Bewegte Lieferung
Beginn der Beförderung (§ 3 Abs 8)
Versandhandel: Ende der Beförderung
(EU-B2C; Art 3 Abs 3)
Verwirklichung des Bestimmungslandes:
• Befreiung von Ausfuhr und Besteuerung von
Einfuhr (Drittstaat)
• Befreiung von ig-Lieferung und Besteuerung von igErwerb (EU: B2B)
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Versandhandel (Art 3 Abs 3 -7)
• Lieferort, wo Versendung endet
» Beförderung/Versendung durch den Lieferer
» Zwischen EU-Mitgliedstaaten
» Abnehmer (Art 3 Abs 4)
 Privater
 Schwellenwerber unterhalb der Erwerbsschwelle
(EUR 11.000,--)
» Lieferer über Lieferschwelle (EUR 35.000,--; Art 3 Abs 5)
• Verzicht möglich
» Erwerbschwelle (Art 3 Abs 4 iVm Art 1 Abs 5)
» Lieferschwelle (Art 3 Abs 6)
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 6
China
USA
B2B/B2C
Slowenien
B2B/B2C
Italien
Welche Lieferorte sind denkbar?
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 6
China
§ 1 Abs 1 Z 1 steuerbar,
aber steuerfrei nach § 6
Abs 1 iVm § 7
(unabhängig
Privater/Unternehmer)
USA
Keine Lieferung (§ 3 Abs
8), aber EUSt
(unabhängig
Privater/Unternehmer)
B2B/B2C
Slowenien
B2B/B2C
Italien
*Bei Lieferung an Private und Schwellenwerber
unter Erwerbsschwelle
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Ruhende Lieferung
B2B: steuerfrei
B2C: Abholung steuerbar
Bewegte Lieferung:
-slowenischer Schwellenwerber
über slowenischer Schwelle: B2B
unter Schwelle: B2C
-slowenische Lieferschwelle
über slowenischer Lieferschwelle*: nicht steuerbar
unter Lieferschwelle*: § 3 Abs 8
Ruhende Lieferung
B2B: Art 1
B2C: Abholung nicht steuerbar
Bewegte Lieferung:
-österreichischer Schwellenwerber
über Schwelle: B2B
unter Schwelle: B2C
-österreichische Lieferschwelle
über Lieferschwelle*: steuerbar
unter Lieferschwelle*: nicht steuerbar (§ 3 Abs 8)
25
Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 6
a. Eine Bootswerft im Salzkammergut verkauft ein
Segelboot an einen privaten Verkäufer in Deutschland
(Lieferort: Österreich).
b. Eine Bootswerft im Salzkammergut verkauft ein
Segelboot an einen privaten Verkäufer in der Schweiz
(Lieferort: Österreich).
Handelt es sich um einen steuerbaren und
steuerpflichtigen Vorgang iSd UStG?
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 7
Der Tiroler Unternehmer T möchte eine neue Talstation für
eine Gondelbahn in Kitzbühel errichten. Der für die Errichtung
der Talstation benötigte Beton wird vom schwedischen
Unternehmen S bezogen, das den Beton nach Kitzbühel
transportiert.
Handelt es sich um einen steuerbaren und
steuerpflichtigen Vorgang iSd UStG?
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Ort der sonstigen Leistung
• Weiter Unternehmerbegriff (§ 3a Abs 5)
» Auch nicht-unternehmerisch tätige juristische Person
mit UID-Nummer erfasst (etwa KöR ohne BgA,
gemeinnützige Vereine)
Grundregel
EU
Drittland
B2B: Bestimmungslandprinzip
(§ 3a Abs 6)
B2B: Bestimmungslandprinzip
(§ 3a Abs 6)
B2C: Ursprungslandprinzip (§ 3a Abs 7)
B2C: Ursprungslandprinzip (§ 3a Abs 7)
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28
Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 8
Ein Rechtsanwalt berät einen deutschen Unternehmer in
einem Rechtsstreit vor einem österreichischen Gericht.
Handelt es sich um einen steuerbaren und
steuerpflichtigen Vorgang iSd UStG?
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29
Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 9
Eine österreichische Privatperson bezieht über das
Internet Musik von einem englischen Unternehmer.
Handelt es sich um einen steuerbaren und
steuerpflichtigen Vorgang iSd UStG?
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Ausnahmebestimmungen für Ort der sonstigen Leistung
B2B
B2C
Vermittlung: Ort des vermittelten Umsatzes (§ 3 Abs 8)
Sonstige Leistung iZm Grundstück: Belegenheitsort (§ 3a Abs 9)
Personenbeförderung: wo bewirkt (§ 3a Abs 10)*
Güterbeförderung:
EU: Beginn der Beförderung (Art 3a Abs 1)
Drittland: wo bewirkt* (§ 3a Abs 10)
Restaurant und Verpflegungsleistungen
EU: Abgangsort bei Beförderung mit Flugzeug, Schiff oder Bahn (Art 3a Abs 3)
sonst: wo bewirkt (§ 3a Abs 11 lit d)
-kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche unterhaltende Leistungen
-Nebenleistungen zur Güterbeförderung
-Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
Tätigkeitsort (§ 3a Abs 11)
Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel: wo zur Verfügung gestellt
Langfristige Vermietung: Empfängerort (§ 3a Abs 12)
Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen: Empfängerort (§ 3a Abs 13)
Katalogleistungen (nur Drittlandsempfänger): Empfängerort (§ 3a
Abs 14)
*wegen Aufwand in § 6 Abs 1 Z 3 befreit
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Hätten Sie es gewusst …?
Beispiel 10
Ein österreichischer Rechtsanwalt vertritt vor einem
österreichischen Gericht:
a. Einen französischen Unternehmer in einem
Haftungsprozess.
b. Einen amerikanischen Unternehmer in einem
Haftungsprozess.
c. Einen Italiener in einem KSchG-Fall.
d. Einen Amerikaner in einem KSchG-Fall.
Handelt es sich um einen steuerbaren und steuerpflichtigen
Vorgang iSd UStG?
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Hätten Sie es gewusst …?
WH-Beispiel 11
Ein griechisches Unternehmen hat sich auf den Versand von
griechischen Spezialitäten an private Endabnehmer
spezialisiert. Nach Österreich hat es im Jahr 2015 Schafskäse
um EUR 17.000,‐-, Kalamata‐Oliven um EUR 13.000,‐- und
Retsina (griechischen Wein) um EUR 5.500,‐- versendet.
Unterliegt das Unternehmen in Österreich der Umsatzsteuer?
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Hätten Sie es gewusst …?
WH-Beispiel 12
Der deutsche Rechtsanwalt X (der in Österreich keinen
Wohnsitz, keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine
Betriebsstätte hat), wird von dem österreichischen (nicht
buchführungspflichtigen) Unternehmer Y beauftragt, ihn in
einem unternehmensbezogenen Rechtsstreit vor einem
Münchner Gericht zu vertreten. Die Verhandlung findet im
Juni statt. Für die Rechtsvertretung soll X EUR 1.000,‐(exklusive USt) erhalten.
Ist die Rechtsberatung in Österreich steuerbar?
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