Einladung zur Gemeindeversammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Altikon-Thalheim-Ellikon vom Donnerstag, 16. Juni 2016 um 19.30 Uhr im Gemeindesaal Ellikon, Schulhaus Bürgli TRAKTANDEN 1. 2. 3. 4. Wahl von 1 Stimmenzähler/-in Abnahme der Jahresrechnung 2015 Allfällige Anfragen gemäss §51 des Gemeindegesetzes Mitteilungen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Anträge mit Weisungen, Akten und den Stellungnahmen der Rechnungsprüfungskommission liegen ab 2. Juni 2016 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Ellikon zur Einsicht auf. Stimmberechtigt ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in den Gemeinden Altikon, Ellikon oder Thalheim politischen Wohnsitz hat und das 16. Altersjahr vollendet hat. Anfragen gemäss §51 des Gemeindegesetzes können bis zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich der Kirchenpflege eingereicht werden. Altikon/Ellikon/Thalheim, 12.Mai 2016 /chb Die Kirchenpflege Traktandum 2: Genehmigung der Jahresrechnung 2015 der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Altikon-Thalheim-Ellikon Antrag: Die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission beantragen Kirchgemeindeversammlung Altikon-Thalheim-Ellikon, gestützt auf Kirchgemeindeordnung, folgenden Beschluss zu fassen: I. der die Die Jahresrechnung 2015 der Kirchgemeinde Altikon-Thalheim-Ellikon wird genehmigt.
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