Einladung zur Gemeindeversammlung der evangelisch

Einladung zur Gemeindeversammlung der evangelisch-reformierten
Kirchgemeinde Altikon-Thalheim-Ellikon vom Donnerstag, 16. Juni 2016
um 19.30 Uhr im Gemeindesaal Ellikon, Schulhaus Bürgli
TRAKTANDEN
1.
2.
3.
4.
Wahl von 1 Stimmenzähler/-in
Abnahme der Jahresrechnung 2015
Allfällige Anfragen gemäss §51 des Gemeindegesetzes
Mitteilungen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Anträge mit Weisungen, Akten und den Stellungnahmen der Rechnungsprüfungskommission liegen ab 2. Juni 2016 während den ordentlichen Bürozeiten in der
Gemeindeverwaltung Ellikon zur Einsicht auf.
Stimmberechtigt ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in den Gemeinden Altikon, Ellikon
oder Thalheim politischen Wohnsitz hat und das 16. Altersjahr vollendet hat.
Anfragen gemäss §51 des Gemeindegesetzes können bis zehn Arbeitstage vor der
Versammlung schriftlich der Kirchenpflege eingereicht werden.
Altikon/Ellikon/Thalheim, 12.Mai 2016 /chb
Die Kirchenpflege
Traktandum 2:
Genehmigung der Jahresrechnung 2015 der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Altikon-Thalheim-Ellikon
Antrag:
Die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission beantragen
Kirchgemeindeversammlung
Altikon-Thalheim-Ellikon,
gestützt
auf
Kirchgemeindeordnung, folgenden Beschluss zu fassen:
I.
der
die
Die Jahresrechnung 2015 der Kirchgemeinde Altikon-Thalheim-Ellikon wird
genehmigt.