Freie Wählergemeinschaft Trier eV

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Freie Wählergemeinschaft Trier e.V.
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Herrn Oberbürgermeister
Wolfram Leibe
Augustinerhof
54290 Trier
Trier, 23. Mai 2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des
Stadtrates am 16. Juno 2016 zu setzen:
Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, die Voraussetzungen dafür zu prüfen
und zu schaffen, die Gewährleistungsträgerschaft des Theaters Trier in der
Rechtsform einer AÖR auf die Landkreise der Region Trier auszuweiten. Nach
Abschluss der Vorberatungen im Kulturausschuss und dessen Votum soll der
Oberbürgermeister Verhandlungen mit den Landräten der Region Trier
aufnehmen mit dem Ziel, das Theater Trier in ein Theater der Region Trier zu
überführen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Steuerungsausschuss
beraten und dem Rat gegebenenfalls zur Beschlussfassung vorgeschlagen
werden.
Begründung:
Der Einzugsbereich des Theaters Trier geht weit über die Stadtgrenze hinaus. Gut die Hälfte
der Theaterbesucher kommt von außerhalb. Das Theater Trier ist also tatsächlich das Theater
der Region, obwohl die Trägerschaft alleine bei der Stadt Trier liegt. Deshalb schlägt die FWG
vor, das bislang rein städtische Theater mit der Änderung der Rechtsform in eine Anstalt
öffentlichen Rechts (AÖR) auch was die Trägerschaft betrifft, zu einer „Bühne der Region
Trier“ zu entwickeln. Für das Überleben eines regional ausgerichteten Theaters ist es
erforderlich, dass die Trägerschaft auf eine breitere Grundlage gestellt wird. Dies geht aus einer
vergleichenden Studie von Dieter Hardes zur Theater- und Orchesterfinanzierung in RheinlandPfalz hervor und wird ebenso aus der mittelfristigen Haushaltsplanung und voraussichtlichen
Haushaltsentwicklung der Stadt Trier ersichtlich.
Zur Mitfinanzierung durch die Landkreise gehört auch die Mitbestimmung im Verwaltungsrat
der AÖR und im Kulturausschuss. Denn wer mitfinanziert und Verantwortung trägt, sollte in
allen Angelegenheiten auch mitbestimmen. Mit unserem Antrag knüpfen wir an positive
regionale Entwicklungen an: im öffentlichen Personennahverkehr, in der Wirtschaftsregion, bei
der Abfallentsorgung und bei der Energiewirtschaft. Auf einigen Feldern wird bereits eine sehr
erfolgreiche Zusammenarbeit praktiziert. Warum sollte dies nicht auch beim Theater gelingen?
Es ist daher angezeigt, zum Erhalt und zur Stärkung eines Theaters in und für die Region Trier
mit den Landkreisen zu verhandeln und die Voraussetzungen für das „Theater der Region
Trier“ zu schaffen, dessen Trägerschaft auch durch einen entsprechenden Namenswechsel zum
Ausdruck gebracht werden sollte.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Kleber
Stellverstretender Fraktionsvorsitzender