Stand 24.05.2016 Fragen & Antworten SBH VOB EU 58-16 TG Gropiusring 43, Abbrucharbeiten Frage 1: Wir bitten um einen Termin für eine Ortsbesichtigung. Antwort: Der Passus „wie besichtigt“ ist fälschlicherweise in die jeweiligen Langtexte einiger Positionen aufgenommen worden. Durch die Beschreibungen, Mengenangaben und Anlagen (Pläne etc.) sind die Positionen eindeutig und erschöpfend beschrieben. Eine Ortsbesichtigung wird als nicht nötig erachtet. 1
© Copyright 2024 ExpyDoc