Medien - Wohlen

Medien
Kontakt für Medienschaffende
Departement Präsidiales
Thomas Peter, Gemeindeschreiber
Gemeinde Wohlen
3033 Wohlen
Telefon 031 828 81 12
thomas.peter
Aktuelles aus der Gemeinde Aktuelles aus dem Gemeinderat Baupublikationen Archiv
Aktuelles aus der Gemeinde
»
Bootshaus Seepolizei; Baugesuch ist bis Ende August sistiert
Das Baugesuch des Bootshauses der Seepolizei ist bis Ende August sistiert.
»
Überbauung Gemeindeparzelle Zentrum Wohlen – Realisierungspartner
gesucht
26. Mai 2016
»
Informationsanlass Wärmeverbud Kappelenring
vom 24. Mai 2016 in Hinterkappelen
»
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr, im Reberhaus Uettligen
»
Anpassung Rechtsgrundlagen
Einladung zur Vernehmlassung
12>
Aktuelles aus dem Gemeinderat
»
Mühlebergstrasse
Dringende Sanierung infolge Hangrutsch
»
Basisstufenklasse an der Primarschule Murzelen
Der Schulbezirk Murzelen verzeichnet sinkende Schülerzahlen.
»
Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2016
Die ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr findet im
Reberhaus Uettligen statt.
»
Kreditabrechnung
Erarbeitung Betriebs- und Markentingkonzept Reberhaus Uettligen
»
Kreditbewilligung
Kredit für Mobiliaranschaffungen Schulen
12>
Baupublikationen
Keine Einträge vorhanden
»
Informations- und Austauschveranstaltung Wärmeverbund Kappelenring
am 24. Mai 2016
am 24. Mai 2016, 19.00 Uhr in der Aula Primarschule Hinterkappelen
»
Kreditabrechnung
Sanierungskonzept in der Schulanlage Dorf, Hinterkappelen.
»
Ersatzwahl in die Landschaftskommission
Neues Mitglied in der Lanschaftskommission.
»
Rechnungsabschluss 2015 fällt schlechter aus als erwartet
Die Rechnung 2015 fällt schlechter aus als budgetiert.
»
Gemeinderätin Eva Zanetti Ogniewicz (SPplus) übernimmt das
Departement Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
Nachfolge für Ursula E. Brunner wird neu im Gemeinderat Eva Zanetti Ogniewicz.
»
Strassensperrung Hofenstrasse
Infolge Kranarbeiten bei der Liegenschaft Hofenstrasse 55
»
Wahl Siegelungsbeamtin
Therese Würsten-Lehmann, Uettligen, hat nach 20-jähriger Amtszeit als
Siegelungsbeamtin des Kreises 'übrige Gemeinde' (ohne Hinterkappelen) demissioniert.
»
Öffentliche Planauflage nach Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985
Überbauungsordnung Chappelemärit, Hinterkappelen
Öffentliche Planauflage
»
Öffentliche Planauflage nach Art. 60 der BauG Überbauungsordnung
Wärmeverbund Kappelenring mit Anpassungen Uferschutzplan
Wohlensee, Abschnitt Nr. 2 Aumatt-Ey und Art. 13 Baureglement
Öffentliche Planauflage
»
Informationsveranstaltung Neubau Bootshaus Seepolizei Wohlensee
Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) , die Kantonspolizei und die Gemeinde
Wohlen laden ein zur: Infoveranstaltung Neubau Bootshaus Wohlensee
»
Öffentliche Bekanntmachung Viehschauplatz Uettligen / Baureglement
Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzungen, Bezeichnung C, Uettligen;
Anpassung der Zweckbestimmung
Genehmigung und Inkraftsetzung
»
Kreditabrechnung
Mobiliaranschaffungen der Schulen im Jahr 2015
»
Öffnungszeiten Ostern 2016
Infolge Informatikumstellung sind die Büros der Gemeindeverwaltung bereits ab
Gründonnerstag, 24. März 2016, geschlossen.
»
Umrüstung der Strassenlampen auf LED
Die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED wird fortgesetzt.
»
Schlauchverleger für die Feuerwehr Wohlensee Nord
Die Feuerwehr soll mit einem Schlauchverleger ausgerüstet werden.
»
Kreditabrechnungen
Der Gemeinderat genehmigte folgende Kreditabrechnungen:
»
Kreditbewilligung
Zwei Kreditgutsprachen
»
Neuste Entwicklungen rund um die Unterbringung von Asylsuchenden
in der Gemeinde
Am Donnerstag, 10. März werden nun endlich die Container für die Asylunterkunft in
Hinterkappelen geliefert.
»
Abstimmung vom 28. Februar 2016
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung und Ersatzwahl Regierungsrat vom 28.
Februar 2016
»
Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Primarschule
Hinterkappelen
Zur Zeit wird der Erweiterungsbau der Primarschule Hinterkappelen im Kappelenring
erstellt.
12345678>
Gemeindeversammlung
Allgemein Daten Traktanden Beschlüsse Protokolle
In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen
Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Durchführung
Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall
zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt.Geleitet wird die
Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese
Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.
Leitung:
Herr Christian Cappis (SPplus)
Falkenriedweg 22, 3032 Hinterkappelen
Stellvertretung:
Herr Heinrich Summermatter (FDP)
Aumattweg 15
3032 Hinterkappelen
»
Mittwoch, 15. Juni 2016 (ordentliche Gemeindeversammlung)
»
Dienstag, 25. Oktober 2016 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung)
»
Mittwoch, 7. Dezember 2016 (ordentliche Gemeindeversammlung)
Traktanden
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen
Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr, im Reberhaus (grosser Saal), Uettligen
Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden gebeten, die Parkplätze
beim Viehschauplatz in Uettligen zu benutzen.
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015
2. Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2015
3. Überbauungsordnung ‘Wärmeverbund Kappelenring‘ mit Anpassung Uferschutzplan
Wohlensee, Abschnitt Nr. 2 Aumatt-Ey und Art. 13 Baureglement
4. Werterhalt Infrastrukturanlagen Bennenbodenrain, Hinterkappelen; Kreditgenehmigung
5. Feuerwehr; Beschaffung eines Schlauchverlegefahrzeugs; Kreditgenehmigung
6. Berichterstattung und Verschiedenes
Alle Haushaltungen erhalten bis zum 30. Mai 2016 die gemeinderätliche Botschaft.
Stimm¬bürgerinnen und Stimm¬bürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren
haben, können sie bei der Gemeinde¬schreiberei Wohlen beziehen.
Das Reglement und die übrigen Akten liegen 30 Tage vor der Ver¬sammlung bei der
Gemeinde¬schreiberei öffentlich auf.
Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den
Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Beschlüsse der Gemeindversammlung können beim Regierungsstatthalteramt von Bern mit
Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, berechnet vom Tage
nach der Gemeindeversammlung an (Art. 65 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege
VRPG).
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Mona¬ten
in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme an dieser
Versammlung ein-geladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls
willkommen.
Der Gemeinderat
Botschaft
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 in Uettligen
Wohlener Hecht
Der Wohlener Hecht 2015 wurde im Rahmen der Gemeindeversammlung verliehen
an: Vreni Lauper, Hinterkappelen und ihre Arbeitsgruppe „Hindernisfreies Wohlen –
Leben ohne Ausgrenzung“. Damit wird Frau Laupers hervorragendes, jahrzehntelanges
Engagement mit der Arbeitsgruppe gewürdigt, das viel zur guten Lebensqualität der Menschen
mit Einschränkungen in der Gemeinde Wohlen beigetragen hat. Vreni Lauper ist selber
Rollstuhlfahrerin. Herzliche Gratulation der Preisträgerin und ihrer Arbeitsgruppe.
Abwasserentsorgungsreglement; Anpassung Tarif
Die Grundgebühr pro Zählergrösse und die Verbrauchsgebühr müssen im Rahmentarif
erhöht werden. Gründe für diese Erhöhung sind die höhere Einlage in die Spezialfinanzierung
Werterhalt, die Bundesabgabe der Abwasserreinigungsanlage für die Elimination der
Mikroverungreinigungen sowie die sinkenden Zinse auf den Einlagen für den Werterhalt.
Die Gemeindeversammlung stimmte der Tarifanpassung zu.
Budget 2016
Die Wohlener Gemeindeversammlung genehmigte das Budget 2016, welches bei
einem Aufwand von Fr. 45‘219‘413.- und einem Ertrag von Fr. 44‘800‘155.- mit einem
Aufwandüberschuss von Fr. 419‘258.- abschliesst. Die Steueranlage beträgt unverändert 1.54
Einheiten und die Liegenschaftssteuer 1.0 ‰. Das Defizit kann durch Eigenkapital gedeckt
werden. Gemäss Planung beträgt dieses unter Berücksichtigung des vorliegenden Budgets
Ende 2016 noch 4.2 Mio. Franken.
Ersatz Wasserversorgungsleitungen Innerberg; Kreditgenehmigung
Die Gemeindeversammlung genehmigte den Kredit von Fr. 440‘000.- für den Ersatz der
Wasserleitung Schärgummen- und Innerbergstrasse sowie den Kredit von Fr. 447‘000.- für den
Ersatz der Wasserleitung Aarbergstrasse bis Bergweidweg. Der Wasserverbund Region Bern
(WVRB AG) plant und erstellt bis 2019 die Zweiteinspeisung für Wohlen. Diese erfolgt über die
neue Versorgungsleitung Kirchlindach-Meikirch zum neu zu erstellenden Reservoir auf dem
Hubel in Innerberg. Mit dieser Zweiteinspeisung erhält Wohlen eine optimale und sicherere
Wasserversorgung. Die nun beschlossenen Wasserleitungsprojekte dienen der Vorbereitung
auf die neuen Druckverhältnisse im Innerberg.
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
»
GV Protokoll Dezember 2015 (176 KB)
GV Protokoll Oktober 2015 (182 KB)
GV Protokoll Juni 2015 (147 KB)
GV Protokoll Dezember 2014 (167 KB)
GV Protokoll Oktober 2014 (138 KB)
GV Protokoll Juni 2014 (199 KB)
GV Protokoll Dezember 2013 (143 KB)
GV Protokoll Oktober 2013 (209 KB)
GV Protokoll Juni 2013 (87 KB)
GV Protokoll März 2013 (102 KB)
GV Protokoll Dezember 2012 (112 KB)
GV Protokoll Juni 2012 (145 KB)
GV Protokoll März 2012 (129 KB)
Abstimmungen und Wahlen
Allgemein Resultate
Daten
»
28. Februar 2016
»
5. Juni 2016
»
25. September 2016
»
27. November 2016
Stimmlokale und Öffnungszeiten vor und während des Abstimmungs- und/
oder Wahlsonntags
Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen
Donnerstag 08.30 – 11.45 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 08.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Primarschule Wohlen, Schulgasse 16, 3033 Wohlen
Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr
Primarschule Murzelen-Innerberg, Murzelenstrasse 82, 3034 Murzelen
Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr
Oberstufenschule Hinterkappelen. Schulgasse 4, 3032 HInterkappelen
Samstag 17.00 – 18.00 Uhr und Sonntag 10.30 -11.30 Uhr
Primarschule Säriswil-Möriswil, Staatsstrasse 76, 3049 Säriswil
Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr
Primarschule Uettligen, Schülerweg 16, 3043 Uettligen
Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr
Die Unterlagen für Abstimmungen werden spätestens drei Wochen, für Wahlen frühestens 20
Tage und spätestens 10 Tage vor dem Wahltag zugestellt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn
Sie das Wahl- und/oder Stimmmaterial nicht erhalten haben. Nachdem Sie die Wahl- und/oder
Abstimmungsunterlagen erhalten haben, können Sie brieflich wählen oder abstimmen. Das
Wahl- und/oder Abstimmungscouvert kann bis am Sonntag vor der Wahl und/oder Abstimmung
bis 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Wohlen eingeworfen werden. Wenn
Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am
Freitag vor dem Wahl- und/oder Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Bei der brieflichen Stimmabgabe bitten wir Sie zu beachten, dass der Stimmrechtsausweis
eigenhändig unterschrieben wird und das amtliche Stimmcouvert verwendet wird. Das Porto
muss von den Stimmberechtigten übernommen werden.
Gemeindewahlen und -urnenabstimmungen
Die Wahl der Gemeindeversammlungsleitung, des Gemeinderates, des Gemeindepräsidiums
sowie der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission erfolgt an der Urne. Die Amtsdauer
beträgt vier Jahre. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne ebenfalls über
Änderungen und Ergänzungen der Gemeindeverfassung oder über Geschäfte. die
die Gemeindeversammlung einem Urnenentscheid überwiesen hat. Weiter können
Gemeindeversammlungsgeschäfte mittels Referendum der Urnenabstimmung überwiesen
werden.
Ersatzwahl Regierungsrat - zweiter Wahlgang vom 3. April 2016
Resultat der Gemeinde Wohlen
Ersatzwahl Regierungsrat
Abstimmung vom 28. Februar 2016
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung und Ersatzwahl Regierungsrat
vom 28. Februar 2016
Resultate der Gemeinde Wohlen
Alle aufklappen Alle zuklappen
http://www.wohlen-be.ch/de/medien.php