Medien Kontakt für Medienschaffende Departement Präsidiales Thomas Peter, Gemeindeschreiber Gemeinde Wohlen 3033 Wohlen Telefon 031 828 81 12 thomas.peter Aktuelles aus der Gemeinde Aktuelles aus dem Gemeinderat Baupublikationen Archiv Aktuelles aus der Gemeinde » Bootshaus Seepolizei; Baugesuch ist bis Ende August sistiert Das Baugesuch des Bootshauses der Seepolizei ist bis Ende August sistiert. » Überbauung Gemeindeparzelle Zentrum Wohlen – Realisierungspartner gesucht 26. Mai 2016 » Informationsanlass Wärmeverbud Kappelenring vom 24. Mai 2016 in Hinterkappelen » Ordentliche Gemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr, im Reberhaus Uettligen » Anpassung Rechtsgrundlagen Einladung zur Vernehmlassung 12> Aktuelles aus dem Gemeinderat » Mühlebergstrasse Dringende Sanierung infolge Hangrutsch » Basisstufenklasse an der Primarschule Murzelen Der Schulbezirk Murzelen verzeichnet sinkende Schülerzahlen. » Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2016 Die ordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr findet im Reberhaus Uettligen statt. » Kreditabrechnung Erarbeitung Betriebs- und Markentingkonzept Reberhaus Uettligen » Kreditbewilligung Kredit für Mobiliaranschaffungen Schulen 12> Baupublikationen Keine Einträge vorhanden » Informations- und Austauschveranstaltung Wärmeverbund Kappelenring am 24. Mai 2016 am 24. Mai 2016, 19.00 Uhr in der Aula Primarschule Hinterkappelen » Kreditabrechnung Sanierungskonzept in der Schulanlage Dorf, Hinterkappelen. » Ersatzwahl in die Landschaftskommission Neues Mitglied in der Lanschaftskommission. » Rechnungsabschluss 2015 fällt schlechter aus als erwartet Die Rechnung 2015 fällt schlechter aus als budgetiert. » Gemeinderätin Eva Zanetti Ogniewicz (SPplus) übernimmt das Departement Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft Nachfolge für Ursula E. Brunner wird neu im Gemeinderat Eva Zanetti Ogniewicz. » Strassensperrung Hofenstrasse Infolge Kranarbeiten bei der Liegenschaft Hofenstrasse 55 » Wahl Siegelungsbeamtin Therese Würsten-Lehmann, Uettligen, hat nach 20-jähriger Amtszeit als Siegelungsbeamtin des Kreises 'übrige Gemeinde' (ohne Hinterkappelen) demissioniert. » Öffentliche Planauflage nach Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 Überbauungsordnung Chappelemärit, Hinterkappelen Öffentliche Planauflage » Öffentliche Planauflage nach Art. 60 der BauG Überbauungsordnung Wärmeverbund Kappelenring mit Anpassungen Uferschutzplan Wohlensee, Abschnitt Nr. 2 Aumatt-Ey und Art. 13 Baureglement Öffentliche Planauflage » Informationsveranstaltung Neubau Bootshaus Seepolizei Wohlensee Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) , die Kantonspolizei und die Gemeinde Wohlen laden ein zur: Infoveranstaltung Neubau Bootshaus Wohlensee » Öffentliche Bekanntmachung Viehschauplatz Uettligen / Baureglement Art. 13 Zonen für öffentliche Nutzungen, Bezeichnung C, Uettligen; Anpassung der Zweckbestimmung Genehmigung und Inkraftsetzung » Kreditabrechnung Mobiliaranschaffungen der Schulen im Jahr 2015 » Öffnungszeiten Ostern 2016 Infolge Informatikumstellung sind die Büros der Gemeindeverwaltung bereits ab Gründonnerstag, 24. März 2016, geschlossen. » Umrüstung der Strassenlampen auf LED Die Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED wird fortgesetzt. » Schlauchverleger für die Feuerwehr Wohlensee Nord Die Feuerwehr soll mit einem Schlauchverleger ausgerüstet werden. » Kreditabrechnungen Der Gemeinderat genehmigte folgende Kreditabrechnungen: » Kreditbewilligung Zwei Kreditgutsprachen » Neuste Entwicklungen rund um die Unterbringung von Asylsuchenden in der Gemeinde Am Donnerstag, 10. März werden nun endlich die Container für die Asylunterkunft in Hinterkappelen geliefert. » Abstimmung vom 28. Februar 2016 Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung und Ersatzwahl Regierungsrat vom 28. Februar 2016 » Photovoltaikanlage auf dem Erweiterungsbau der Primarschule Hinterkappelen Zur Zeit wird der Erweiterungsbau der Primarschule Hinterkappelen im Kappelenring erstellt. 12345678> Gemeindeversammlung Allgemein Daten Traktanden Beschlüsse Protokolle In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung. Durchführung Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt.Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt. Leitung: Herr Christian Cappis (SPplus) Falkenriedweg 22, 3032 Hinterkappelen Stellvertretung: Herr Heinrich Summermatter (FDP) Aumattweg 15 3032 Hinterkappelen » Mittwoch, 15. Juni 2016 (ordentliche Gemeindeversammlung) » Dienstag, 25. Oktober 2016 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung) » Mittwoch, 7. Dezember 2016 (ordentliche Gemeindeversammlung) Traktanden Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.15 Uhr, im Reberhaus (grosser Saal), Uettligen Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden gebeten, die Parkplätze beim Viehschauplatz in Uettligen zu benutzen. Traktanden 1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 2. Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2015 3. Überbauungsordnung ‘Wärmeverbund Kappelenring‘ mit Anpassung Uferschutzplan Wohlensee, Abschnitt Nr. 2 Aumatt-Ey und Art. 13 Baureglement 4. Werterhalt Infrastrukturanlagen Bennenbodenrain, Hinterkappelen; Kreditgenehmigung 5. Feuerwehr; Beschaffung eines Schlauchverlegefahrzeugs; Kreditgenehmigung 6. Berichterstattung und Verschiedenes Alle Haushaltungen erhalten bis zum 30. Mai 2016 die gemeinderätliche Botschaft. Stimm¬bürgerinnen und Stimm¬bürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren haben, können sie bei der Gemeinde¬schreiberei Wohlen beziehen. Das Reglement und die übrigen Akten liegen 30 Tage vor der Ver¬sammlung bei der Gemeinde¬schreiberei öffentlich auf. Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Beschlüsse der Gemeindversammlung können beim Regierungsstatthalteramt von Bern mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, berechnet vom Tage nach der Gemeindeversammlung an (Art. 65 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Mona¬ten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden freundlich zur Teilnahme an dieser Versammlung ein-geladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen. Der Gemeinderat Botschaft Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 in Uettligen Wohlener Hecht Der Wohlener Hecht 2015 wurde im Rahmen der Gemeindeversammlung verliehen an: Vreni Lauper, Hinterkappelen und ihre Arbeitsgruppe „Hindernisfreies Wohlen – Leben ohne Ausgrenzung“. Damit wird Frau Laupers hervorragendes, jahrzehntelanges Engagement mit der Arbeitsgruppe gewürdigt, das viel zur guten Lebensqualität der Menschen mit Einschränkungen in der Gemeinde Wohlen beigetragen hat. Vreni Lauper ist selber Rollstuhlfahrerin. Herzliche Gratulation der Preisträgerin und ihrer Arbeitsgruppe. Abwasserentsorgungsreglement; Anpassung Tarif Die Grundgebühr pro Zählergrösse und die Verbrauchsgebühr müssen im Rahmentarif erhöht werden. Gründe für diese Erhöhung sind die höhere Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt, die Bundesabgabe der Abwasserreinigungsanlage für die Elimination der Mikroverungreinigungen sowie die sinkenden Zinse auf den Einlagen für den Werterhalt. Die Gemeindeversammlung stimmte der Tarifanpassung zu. Budget 2016 Die Wohlener Gemeindeversammlung genehmigte das Budget 2016, welches bei einem Aufwand von Fr. 45‘219‘413.- und einem Ertrag von Fr. 44‘800‘155.- mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 419‘258.- abschliesst. Die Steueranlage beträgt unverändert 1.54 Einheiten und die Liegenschaftssteuer 1.0 ‰. Das Defizit kann durch Eigenkapital gedeckt werden. Gemäss Planung beträgt dieses unter Berücksichtigung des vorliegenden Budgets Ende 2016 noch 4.2 Mio. Franken. Ersatz Wasserversorgungsleitungen Innerberg; Kreditgenehmigung Die Gemeindeversammlung genehmigte den Kredit von Fr. 440‘000.- für den Ersatz der Wasserleitung Schärgummen- und Innerbergstrasse sowie den Kredit von Fr. 447‘000.- für den Ersatz der Wasserleitung Aarbergstrasse bis Bergweidweg. Der Wasserverbund Region Bern (WVRB AG) plant und erstellt bis 2019 die Zweiteinspeisung für Wohlen. Diese erfolgt über die neue Versorgungsleitung Kirchlindach-Meikirch zum neu zu erstellenden Reservoir auf dem Hubel in Innerberg. Mit dieser Zweiteinspeisung erhält Wohlen eine optimale und sicherere Wasserversorgung. Die nun beschlossenen Wasserleitungsprojekte dienen der Vorbereitung auf die neuen Druckverhältnisse im Innerberg. » » » » » » » » » » » » » GV Protokoll Dezember 2015 (176 KB) GV Protokoll Oktober 2015 (182 KB) GV Protokoll Juni 2015 (147 KB) GV Protokoll Dezember 2014 (167 KB) GV Protokoll Oktober 2014 (138 KB) GV Protokoll Juni 2014 (199 KB) GV Protokoll Dezember 2013 (143 KB) GV Protokoll Oktober 2013 (209 KB) GV Protokoll Juni 2013 (87 KB) GV Protokoll März 2013 (102 KB) GV Protokoll Dezember 2012 (112 KB) GV Protokoll Juni 2012 (145 KB) GV Protokoll März 2012 (129 KB) Abstimmungen und Wahlen Allgemein Resultate Daten » 28. Februar 2016 » 5. Juni 2016 » 25. September 2016 » 27. November 2016 Stimmlokale und Öffnungszeiten vor und während des Abstimmungs- und/ oder Wahlsonntags Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen Donnerstag 08.30 – 11.45 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Primarschule Wohlen, Schulgasse 16, 3033 Wohlen Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr Primarschule Murzelen-Innerberg, Murzelenstrasse 82, 3034 Murzelen Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr Oberstufenschule Hinterkappelen. Schulgasse 4, 3032 HInterkappelen Samstag 17.00 – 18.00 Uhr und Sonntag 10.30 -11.30 Uhr Primarschule Säriswil-Möriswil, Staatsstrasse 76, 3049 Säriswil Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr Primarschule Uettligen, Schülerweg 16, 3043 Uettligen Sonntag 10.30 – 11.30 Uhr Die Unterlagen für Abstimmungen werden spätestens drei Wochen, für Wahlen frühestens 20 Tage und spätestens 10 Tage vor dem Wahltag zugestellt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie das Wahl- und/oder Stimmmaterial nicht erhalten haben. Nachdem Sie die Wahl- und/oder Abstimmungsunterlagen erhalten haben, können Sie brieflich wählen oder abstimmen. Das Wahl- und/oder Abstimmungscouvert kann bis am Sonntag vor der Wahl und/oder Abstimmung bis 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Wohlen eingeworfen werden. Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- und/oder Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Bei der brieflichen Stimmabgabe bitten wir Sie zu beachten, dass der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben wird und das amtliche Stimmcouvert verwendet wird. Das Porto muss von den Stimmberechtigten übernommen werden. Gemeindewahlen und -urnenabstimmungen Die Wahl der Gemeindeversammlungsleitung, des Gemeinderates, des Gemeindepräsidiums sowie der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission erfolgt an der Urne. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne ebenfalls über Änderungen und Ergänzungen der Gemeindeverfassung oder über Geschäfte. die die Gemeindeversammlung einem Urnenentscheid überwiesen hat. Weiter können Gemeindeversammlungsgeschäfte mittels Referendum der Urnenabstimmung überwiesen werden. Ersatzwahl Regierungsrat - zweiter Wahlgang vom 3. April 2016 Resultat der Gemeinde Wohlen Ersatzwahl Regierungsrat Abstimmung vom 28. Februar 2016 Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung und Ersatzwahl Regierungsrat vom 28. Februar 2016 Resultate der Gemeinde Wohlen Alle aufklappen Alle zuklappen http://www.wohlen-be.ch/de/medien.php
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