Leitfaden zum Praxissemester

Lehrerbildung
Leitfaden zum
Praxissemester im
Lehramtsstudium
in den Studiengängen für die Lehrämter an
Gymnasien und Gesamtschulen und an
Berufskollegs in der Ausbildungsregion Bonn
Bonner Zentrum für Lehrerbildung
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
Stand: Mai 2016
Impressum
Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Poppelsdorfer Allee 15, 53115 Bonn
Tel.: 0228 / 73 600 50
www.bzl.uni-bonn.de
Redaktion (Kerngruppe Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn):
Katharina Fuß, Prof. Dr. Florian Radvan, Dr. Robert Steegers
(Universität Bonn),
Birgit Gee, Dr. Andreas Schoppe, Michael Stein (ZfsL Bonn)
Bildquelle Titelseite: www.colourbox.com
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Lehrerbildung
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ....................................................................................................................... 4 2. Allgemeine Ziele und rechtliche Rahmenbedingungen ............................................... 5 2.1. Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................... 5 2.2. Ziele des Praxissemesters ...................................................................................... 6 3. Ablauf des Praxissemesters........................................................................................... 9 3.1. Zeitpunkt im Masterstudium, Dauer und Umfang ............................................... 9 3.2. Vergabe der Praktikumsplätze ............................................................................. 11 3.3. Sonstige organisatorische Aspekte ...................................................................... 13 4. Die Lernorte vor und im Praxissemester .................................................................... 18 4.1. Lernort Universität ................................................................................................ 19 4.2. Lernort Schule ....................................................................................................... 21 4.3. Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Bonn .............. 22 5. Reflexion und Portfolio Praxissemester ..................................................................... 24 6. Ansprechpartner und Beratung ................................................................................... 25 6.1. Ansprechpartner an der Universität .................................................................... 25 6.2. Ansprechpartner an den Schulen ........................................................................ 26 6.3. Ansprechpartner im ZfsL Bonn ............................................................................ 26 6.4. Beratungsstelle Praxissemester........................................................................... 27 7. Quellenverzeichnis ........................................................................................................ 28 8. Digitale Anlagen ............................................................................................................ 28 3
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
1. EINFÜHRUNG
Die Neuordnung der Lehramtsausbildung in Nordrhein-Westfalen durch das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) von 2009 räumt einer professionsorientierten Verknüpfung von theoretischen und praktischen Anteilen im Lehramtsstudium breiten Raum
ein. Die tiefgreifendste Neuerung ist dabei die Einführung des fünfmonatigen Praxissemesters im Master of Education.
Den Lehramtsstudierenden an der Universität Bonn wird das Praxissemester erstmals zum Wintersemester 2015/16 angeboten. In einem mehrjährigen Vorbereitungsprozess haben das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL) und alle am Lehramtsstudium beteiligten Fächer der Universität, das Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung (ZfsL) Bonn sowie die Ausbildungsschulen in der Region gemeinsam den organisatorischen und inhaltlichen Rahmen abgesteckt, um das Praxissemester in der Ausbildungsregion an den verschiedenen Lernorten (Universität, Schule, ZfsL) erfolgreich durchführen zu können.
Dieser Leitfaden stellt alle notwendigen Informationen zum Praxissemester in der
Ausbildungsregion Bonn zusammen – von den jeweils im Sommersemester stattfindenden universitären Vorbereitungsseminaren und der Vergabe der Praktikumsplätze über den schulpraktischen Teil, die Begleitung der Studierenden durch das ZfsL
Bonn und die universitären Begleitseminare bis zum Abschluss des Praxissemesters
durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch und die Abschlussprüfungen der Praxissemester-Module in den Bildungswissenschaften und den jeweiligen Unterrichtsfächern.
Dabei richtet sich dieser Leitfaden zunächst an die Studierenden im Master of Education, ermöglicht es aber auch allen anderen Akteuren im Praxissemester – Lehrenden an der Universität, Fachleiterinnen und Fachleitern am ZfsL, Schulleitungen,
Ausbildungsbeauftragten und allen weiteren an der Begleitung von Praxissemesterstudierenden beteiligten Lehrerinnen und Lehrern – sich einen umfassenden Überblick über Anspruch, Organisation und Inhalte des Praxissemesters in der Ausbildungsregion Bonn zu verschaffen.
Sollten nach der Lektüre des Leitfadens nicht alle Ihre Fragen beantwortet sein, helfen die in Kapitel 6 nach den jeweiligen Institutionen aufgeführten Ansprechpartner
sicherlich weiter.
Allen am Praxissemester Beteiligten – den Studierenden, aber auch den vielen Beteiligten an den Praktikumsschulen, dem ZfsL und der Universität – wünschen wir ein
erfolg- und ertragreiches Praxissemester!
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Lehrerbildung
2. ALLGEMEINE ZIELE UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Ziel des Praxissemesters im Rahmen des Studiums zum Master of Education ist es,
Theorie und Praxis in der Lehrerbildung professionsorientiert zu verbinden und die
Lehramtsstudierenden sowohl wissenschafts- als auch berufsfeldbezogen auf die
Anforderungen von Vorbereitungsdienst und Lehrerberuf vorzubereiten.
Welche Ziele das Praxissemester im Einzelnen erreichen soll und welche rechtlichen
Rahmenbedingungen das Praxissemester in NRW regeln, erfahren Sie in diesem Kapitel.
2.1.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Organisation, Inhalte und Ablauf des Praxissemesters in NRW sind in verschiedenen
Dokumenten verbindlich festgeschrieben. Grundlegend ist das „Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG)“
sowie daran anknüpfend die „Verordnung über den Zugang zum nordrheinwestfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen
bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung – LZV)“. Auf der Grundlage der
rechtlichen Vorgaben in § 12 Abs. 3 LABG und § 8 LZV haben sich das Ministerium
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die lehrerbildenden Universitäten auf eine „Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen
Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang“ verständigt. Für die Ausbildungsschulen und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung setzt der Runderlass „Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen“ die Regelungen von LABG, LZV und Rahmenkonzeption um. Alle vier Dokumente finden Sie auf der Webseite des BZL unter:
www.bzl.uni-bonn.de/dokumente/rechtliche-bestimmungen
Für den Bereich der Universität Bonn sind die Vorgaben von LABG, LZV und landesweiter Rahmenkonzeption zum Praxissemester ebenfalls in mehreren Dokumenten
umgesetzt, und zwar zunächst in der „Master-Prüfungsordnung für die akademische
Phase der an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn angebotenen
Lehramtsstudiengänge“, deren § 5 festlegt, dass das Praxissemester Bestandteil des
Studiums zum Master of Education ist, und der als Anlage 5 „Regelungen zum Praxissemester“ beigegeben sind. Die Master-Prüfungsordnung (einschließlich Anlagen)
finden Sie auf der Website des BZL unter:
www.bzl.unibonn.de/studium/studiengaenge/masterstudiengang/pruefungsordnung.
Ergänzt und zum Teil erweitert werden die in diesen Dokumenten getroffenen Regelungen durch die „Ordnung zum Praxissemester im Rahmen des lehramtsbezogenen
Masterstudiengangs an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn des
Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL)“.
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Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
Auch diese finden Sie auf der Website des BZL:
www.bzl.uni-bonn.de/dokumente/praxiselemente/Praxissemester/ordnung-zumpraxissemester
Informationen zu vielen der dort festgehaltenen Regelungen finden Sie in Kapitel 3
dieses Leitfadens. Insbesondere hinsichtlich der das erfolgreiche Absolvieren des
Praxissemesters und der damit verbundenen Modulprüfungen betreffenden Bestimmungen wird den Studierenden im Praxissemester nachdrücklich empfohlen, sich
mit der Master-Prüfungsordnung, den dort angehängten „Regelungen zum Praxissemester“ sowie der Praxissemesterordnung vertraut zu machen.
2.2.
ZIELE DES PRAXISSEMESTERS
Das Praxissemester eröffnet den Lehramtsstudierenden die Möglichkeit, schon während des Studiums intensive Praxiserfahrungen zu sammeln und die Eindrücke der
Praxis in den Fachdidaktiken der studierten Fächer und in den Bildungswissenschaften gemeinsam mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen auszuwerten und zu
reflektieren. Theorie und Praxis des Lehrerhandelns sowie der schulischen Bildung
werden so schon im Studium exemplarisch zusammengeführt. Das Lehramtsstudium
wird praxisnäher und die Erfahrungen im Handlungsfeld Schule machen hoffentlich
Lust auf mehr: auf mehr Theorie und wissenschaftsbezogene Reflexion im weiteren
Verlauf des Studiums, aber auch auf die Praxis im anschließenden Vorbereitungsdienst und Berufsalltag.
Welche Ziele das Praxissemester dabei verfolgt, wird in der landesweiten Rahmenkonzeption zum Praxissemester und im Praxiselemente-Erlass des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung NRW ausführlich dargestellt.
Die grundsätzlich auf alle Praxiselemente im Lehramtsstudium bezogene Aussage
des Praxiselemente-Erlasses gilt dabei insbesondere auch für das Praxissemester:
Die Praxiselemente sollen die Studierenden anregen, ihr weiteres Studium zu akzentuieren und ihr Rollenverständnis und ihre Berufsperspektive zu reflektieren. In den
Praxiselementen sollen die Studierenden theoretische Studien und praktische Erfahrungen (Praktika) in Schulen sowie in außerschulischen Bildungsbereichen systematisch miteinander verknüpfen. Die Praxiselemente ermöglichen, im Rahmen des forschenden Lernens alle dafür wesentlichen Aspekte von Unterricht und Schulleben zu
beobachten, zu analysieren, zu reflektieren und zu erproben.
(Praxiselemente-Erlass § 1 Abs. 2)
Ausführlich dargestellt sind die Ziele des Praxissemesters in der landesweiten Rahmenkonzeption:
Ziel des Praxissemesters ist es, im Rahmen des universitären Masterstudiums Theorie und Praxis professionsorientiert miteinander zu verbinden und die Studierenden
auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes wissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten. Die Durchführung des Praxissemes6
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ters liegt in der Verantwortung der Universität (vgl. § 12 Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz – LABG). Es wird in Kooperation mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung – ZfsL – und den Schulen durchgeführt.
Nach § 8 Lehramtszugangsverordnung – LZV – verfügen die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters über die Fähigkeit,
o grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen
und zu reflektieren,
o Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und
individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren,
o den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu
beteiligen,
o theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen
und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und
o ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln.
Das Praxissemester ist integraler Bestandteil eines Professionalisierungsprozesses
angehender Lehrerinnen und Lehrer, und zwar mit den Schwerpunkten der fachwissenschaftlichen sowie pädagogisch-fachdidaktischen Orientierung auf das Berufsfeld.
Im Praxissemester werden berufsrelevantes wissenschaftliches Theorie- und Reflexionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften in einer
forschenden Grundhaltung mit einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung für die
berufspraktische Tätigkeit verknüpft. Dabei sollen sowohl konzeptionell-analytische
als auch reflexiv-praktische Kompetenzen erworben werden, um eine kritischkonstruktive Auseinandersetzung mit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der
eigenen Lehrerpersönlichkeit und eine reflektierte Einführung in das Unterrichten zu
ermöglichen.
(Rahmenkonzeption, S. 4)
Verbessert werden soll, bezogen auf die Kompetenzentwicklung der Studierenden,
durch das Praxissemester auch das Ineinandergreifen von Lehramtsstudium und
Vorbereitungsdienst:
Die Kooperation zwischen Universität und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung strebt die wechselseitige Anschlussfähigkeit in der Kompetenzentwicklung
der/des Studierenden an, sichert wechselseitige Einblicke in Ausbildungsinhalte und
-methoden und gewährleistet eine curriculare Abstimmung der beiden Ausbildungsphasen.
Unter der Voraussetzung, dass unmittelbar mit Aufnahme des Vorbereitungsdienstes
selbstständig unterrichtet werden soll, ist die Ausrichtung der anzustrebenden Kompetenzen hinsichtlich des Unterrichtens und Erziehens, der Einführung in die Leis-
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Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
tungsbeobachtung und -beurteilung sowie insgesamt zur Entwicklung eines professionellen Selbstkonzeptes ein besonderes Erfordernis.
(Rahmenkonzeption, S. 5)
Welche Kompetenzen die Studierenden im Einzelnen in den Vorbereitungsseminaren,
in den Begleitseminaren sowie im schulpraktischen Teil des Praxissemesters erwerben sollen, ist im Anhang 2 der Rahmenkonzeption (S. 19-22) festgehalten. Der Konzeption der Lehrveranstaltungen zum Praxissemester an der Universität Bonn sowie
den Planungen für den schulpraktischen Teil und für die Begleitung der Studierenden durch das ZfsL Bonn liegen diese Anforderungen zugrunde.
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3. ABLAUF DES PRAXISSEMESTERS
Im folgenden Kapitel werden die organisatorischen Aspekte des Praxissemesters
dargestellt. Hier finden Sie alle Informationen über Dauer, Platzvergabe sowie sonstige wichtige Regelungen.
3.1.
ZEITPUNKT IM MASTERSTUDIUM, DAUER UND UMFANG
Das Praxissemester findet im dritten Semester des Masterstudiums statt, die zugehörigen Vorbereitungsseminare in den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften
im zweiten.
2. Mastersemester
Die inhaltliche Vorbereitung auf die Zeit in der Schule startet im zweiten Semester
mit der Absolvierung der Vorbereitungsseminare. Für die Schulform Gymnasium/Gesamtschule wird in jedem der beiden Lehramtsfächer ein Vorbereitungsseminar belegt, Studierende der Schulform Berufskolleg belegen zwei Vorbereitungsseminare in ihrer Großen beruflichen Fachrichtung. Zusätzlich wird ein Seminar in den
Bildungswissenschaften besucht. Die erfolgreiche Teilnahme an den Vorbereitungsseminaren ist die Voraussetzung dafür, mit dem eigentlichen Schulpraktikum, dem
sogenannten schulpraktischen Teil, starten zu können.
Im Juni werden die Praktikumsplätze vergeben (s. Kapitel 3.2).
Hinweis: Die Plätze in allen Vorbereitungsseminaren werden über ein Belegverfahren
im elektronischen Vorlesungsverzeichnis vergeben. Die Belegungsfristen sind in BASIS angegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich aus organisatorischen Gründen
auch zu den Vorbereitungsseminaren anmelden müssen, bei denen nur eine Veranstaltung angeboten wird. Prinzipiell sind für alle Bewerber Plätze vorhanden.
3. Mastersemester
Der schulpraktische Teil beginnt Mitte September (d. h. noch während der vorlesungsfreien Zeit). Das Praktikum dauert ca. fünf Monate und endet somit spätestens
im darauffolgenden Februar zur Monatsmitte. Während der Schulferien ist in der
Regel keine Anwesenheit an der Schule erforderlich, eine Ausnahme kann jedoch
z. B. die Teilnahme an Konferenzen u. ä. darstellen.
Es ist in der Regel vorgesehen, dass die Studierenden vier Tage in der Woche an ihrer Praktikumsschule anwesend sind.1 Insgesamt werden an der Schule 250 Zeitstunden Anwesenheit verlangt, dies entspricht durchschnittlich 14 Zeitstunden pro
Woche. Über die Aufteilung der Stunden entscheidet die Schule in Absprache mit
den Studierenden. Von den 250 Stunden sind 70 Stunden für Hospitationen und an1
An einzelnen Schulen der Ausbildungsregion Bonn findet auch samstags Unterricht statt. In diesem
Fall können fünf Tage Anwesenheit vereinbart werden.
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Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
schließenden Unterricht unter Begleitung in den jeweiligen Schulfächern vorgesehen.
Was unter dem Begriff „Unterricht unter Begleitung“ zu verstehen ist, wird in Kapitel
4.2. erläutert.
Hinweis: Falls nach Beginn des schulpraktischen Teils Klausurtermine wahrgenommen werden müssen, können die Studierenden für den Zeitraum der Prüfung von
ihrer Praktikumsschule freigestellt werden. Über eine mögliche Freistellung für die
Klausurvorbereitung entscheidet die Schule im Einzelfall.
Mit dem Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters starten die universitären
Begleitseminare zum Praxissemester. Die Begleitseminare finden donnerstags während der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt. An diesem Tag ist während des
gesamten schulpraktischen Teils keine Anwesenheit an der Schule vorgesehen. Wie
bei den Vorbereitungsseminaren besuchen alle Studierenden ein Seminar in den Bildungswissenschaften, Studierende für die Schulform Gymnasium/Gesamtschule jeweils ein Begleitseminar in beiden Lehramtsfächern und Studierende mit der Schulform Berufskolleg zwei Seminare in ihrer Großen beruflichen Fachrichtung.
Zusätzlich zu den Begleitseminaren finden an vier Tagen die Studientage des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Bonn (ZfsL) in Form von thematischen
Einführungsveranstaltungen statt. Diese werden als ganztägige Blockveranstaltungen
durchgeführt. Drei Studientage sind zu Beginn des schulpraktischen Teils im September angesetzt, der vierte Studientag ist für November/Dezember anstelle eines
Tags an der Schule vorgesehen.
Mit Beginn der vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters sind der schulpraktische
Teil, die universitären Begleitveranstaltungen sowie die Veranstaltungen am ZfsL in
der Regel abgeschlossen. Diese Zeit kann für die Anfertigung der Hausarbeiten zu
den Studienprojekten genutzt werden. Diese müssen spätestens am 31. März abgegeben werden.
Abbildung 1 zeigt den gesamten Ablauf des Praxissemesters im Überblick:
Abbildung 1: schematischer Ablauf des Praxissemesters
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Lehrerbildung
3.2.
VERGABE DER PRAKTIKUMSPLÄTZE
Grundsätzlich kann das Praktikum ausschließlich an einer Schule absolviert werden,
die der im Studium gewählten Schulform entspricht, zudem muss die Schule die
jeweiligen Fächer bzw. die entsprechenden beruflichen Fachrichtungen anbieten. Zur
Auswahl stehen Schulen, die Ausbildungsschulen des ZfsL Bonn sind. Ausführliche
Informationen zu den Schulen sind in Kapitel 4.2 zu finden.
Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt zentral über die Universität Bonn durch ein
onlinegestütztes Verfahren, das sogenannte Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP). PVP ist verfügbar unter www.pvp-nrw.de. Die Studierenden wählen dort aus den für sie in Frage kommenden Schulen bis zu fünf aus und
geben zusätzlich einen sogenannten Ortspunkt an. Ein Verteilalgorithmus ermittelt
dann die für alle Studierenden insgesamt gerechteste Zuweisungslösung. Informationen zur Bedienung von PVP stehen unter www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/bedienung_pvp zur Verfügung.
Hinweis: Um Zugriff auf PVP zu erhalten, müssen zuerst die einzelnen Modulprüfungen der jeweiligen Fächer zum Praxissemester in BASIS angemeldet werden. Die
Prüfungsanmeldung erfolgt Ende April, die genauen Termine sind in BASIS und unter
www.bzl.uni-bonn.de/Bildungswissenschaften/anmeldung-zu-lehrveranstaltungenund-pruefungen/zu-pruefungen verfügbar. Wenn alle drei Modulprüfungen in BASIS
angemeldet sind, erfolgt kurze Zeit später die Freigabe für die Anmeldung in PVP.
a) Vergabe der Plätze im Regelverfahren
Nach der Anmeldung in PVP ist zunächst die Eingabe einiger persönlicher Informationen notwendig, u. a. der Fächer, die man im Studium gewählt hat. Des Weiteren
wird erfasst, welche der zur Verfügung stehenden Schulen die bzw. der Studierende
als Schülerin bzw. Schüler besucht hat, denn das Praxissemester darf nicht an einer
Schule absolviert werden, an der man selbst Schülerin bzw. Schüler gewesen ist.
Anschließend können die Studierenden die für sie in Frage kommenden Schulen ansehen und ihre Wunschliste zusammenstellen. Als Information sind die Kontaktdaten, eine kurze Beschreibung sowie ein Verweis auf die Webseiten der Schulen in
PVP verfügbar.
Bei der Zusammenstellung der Wunschliste ist zu beachten, dass die Ausbildungsschulen verschiedenen Kategorien, den Regionalklassen, zugeordnet sind. Diese orientieren sich an der Erreichbarkeit der Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln von
der Bonner Innenstadt aus gesehen. Insgesamt gibt es für die Gymnasien und Gesamtschulen vier Regionalklassen.2 Klasse 1 umfasst die am weitesten entfernt liegenden Schulen. In Klasse 4 sind Schulen in der Bonner Innenstadt. Welche Schule
zu welcher Regionalklasse gehört, ist unter www.bzl.uni-bonn.de/praxisele2
Die Berufsschulen sind in zwei Regionalklassen eingeteilt: Schulen innerhalb der Stadt Bonn und
Schulen außerhalb der Stadt Bonn.
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Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
mente/Praxissemester/dokumente einzusehen. Die Auswahl der fünf Wunschschulen
muss nun verschiedene Regionalklassen berücksichtigen, wobei nur eine beschränkte Auswahl von Schulen in Klasse 3 und 4 zulässig ist, aber beliebig viele Schulen in
Klasse 1 und 2 liegen dürfen. Welche Schule auf welchem Platz in der finalen
Wunschliste steht, kann frei entschieden werden.
Zusätzlich zu den fünf Wunschschulen kann der sogenannte Ortspunkt angegeben
werden. Der Ortspunkt kann frei gewählt werden und dient dazu, Studierenden eine
für sie akzeptabel erreichbare Schule zuzuweisen, falls keine Zuteilung zu einer der
Wunschschulen möglich ist. In diesem Fall erfolgt die Zuweisung an die Schule, die
dem Ortspunkt am nächsten gelegen ist und an der noch freie Plätze verfügbar sind.
Abbildung 2 veranschaulicht das Vorgehen zu Wunschliste und Ortspunkt an einem
Beispiel:
Abbildung 2: Beispiel für die Auswahl von Wunschschulen und der möglichen Festlegung des Ortspunkts
Quelle der Karte: www.openstreetmap.de/karte.html
Beispiel: Peter Lehramt wählt fünf Schulen aus, die vom Hauptbahnhof aus gut mit
Bus und Bahn zu erreichen sind. Die Tante von Peter Lehramt wohnt bei Euskirchen
und bietet ihrem Neffen an, „im Notfall“ während des Praxissemesters bei ihr zu
übernachten. Da dies für Peter Lehramt akzeptabel ist und die Schulen in Euskirchen und Bad Münstereifel so wesentlich günstiger zu erreichen wären als beispielsweise Schulen im Siebengebirge, gibt Peter Lehramt den Wohnsitz seiner Tante als
Ortspunkt an.
b) Vergabe der Plätze bei Nachteilsausgleich
Studierende, denen die Zuweisung zu einer Schule im Regelverfahren aus sozialen
Gründen nicht zumutbar ist, können an den Prüfungsausschuss des BZL einen Antrag auf Nachteilsausgleich für eine besondere Berücksichtigung bei der Zuweisung
der Praktikumsschule stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält die Antragstelle-
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rin / der Antragsteller in der Regel einen Praktikumsplatz an der ersten der fünf
Schulen der Wunschliste. Für den Fall, dass eine Absolvierung des Praxissemesters
bei der Schule, die als Erstwunsch angegeben wurde, nicht möglich sein sollte, ist es
jedoch ratsam, tatsächlich fünf Wunschschulen anzugeben. Eine Zuweisung zu einer
Schule anhand des Ortspunkts findet in keinem Fall statt.
Als Gründe für den Nachteilsausgleich gelten
•
Studierende, die die alleinige Verantwortung oder Mitbetreuung für einen anerkannten Pflegefall tragen,
•
Studierende mit minderjährigen Kindern,
•
schwangere Studierende,
•
Studierende mit Schwerbehinderung und Schwerbehinderten gleichgestellte
Studierende. (Dies entspricht einem Grad der Behinderung von mindestens
50% bzw. einem Grad zwischen 30% und 50%.)
Als Nachweise für die Begründung gelten
•
bei der Betreuung eines Pflegefalls eine schriftliche Erklärung und ein Pflegeeinstufungsbescheid des zu pflegenden oder versorgenden Angehörigen oder
ein ärztliches Attest,
•
bei Betreuung von Kindern die Geburtsurkunde,
•
bei Schwangerschaft ein Auszug aus dem Mutterpass oder ein ärztliches Attest,
•
bei Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung zur Schwerbehinderung der
Schwerbehindertenausweis.
Der jeweilige Nachweis ist im Original (zur Einsicht) und als Kopie zusammen mit
dem Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsbüro des BZL einzureichen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann jeweils im März vor der Öffnung von PVP eingereicht werden. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Studierenden genau wie im
Regelverfahren Zugriff auf PVP und wählen dort ihre bevorzugten Praktikumsschulen
aus.
3.3.
SONSTIGE ORGANISATORISCHE ASPEKTE
Bevor der schulpraktische Teil des Praxissemesters startet, sind einige wichtige organisatorische Fragen zu klären. Die nachfolgenden Informationen finden Sie auch
im Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters, welches in PVP sowie unter www.bzl.uni-bonn.de/dokumente/praxiselemente zur Verfügung steht. In diesem
Merkblatt finden Sie zudem die Formulare zur Kenntnisnahme des Infektionsschutzgesetzes, zur Belehrung über den Versicherungsstatus von Studierenden im Praxissemester sowie die Verschwiegenheitserklärung. Diese drei Formulare müssen unterschrieben am ersten Studientag im ZfsL abgegeben werden!
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Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
a) Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Spätestens zum Beginn des Praxissemesters ist dem Zentrum für schulpraktische
Lehrerausbildung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Enthält
das erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung, die eine Beeinträchtigung der
Rechte von Schülerinnen und Schülern befürchten lässt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde den Einsatz an Schulen untersagen, soweit dies, unter Berücksichtigung des Ausbildungsinteresses der Bewerberin oder des Bewerbers, zum Schutz
von Schülerinnen und Schülern erforderlich ist.
Das erweiterte Führungszeugnis ist direkt nach der Zuweisung zu der Praktikumsschule über das zuständige Einwohnermeldeamt zu beantragen, damit es rechtzeitig
zum Praxissemesterbeginn vorliegt. Das notwendige Begleitschreiben zum Antrag
erhalten die Studierenden mit dem Zuweisungsbescheid über PVP.
b) Information über den Versicherungsstand
Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des Praxissemesters gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des § 2 SGB VII. Melden Sie jeden Unfall, der sich
während eines Praktikums ereignet, umgehend der Schulleitung. Dort erhalten Sie
Informationen über das für die Schule erforderliche weitere Vorgehen. Informieren
Sie bitte auch das BZL formlos über einen Unfall. Auch die Teilnahme an z.B. einer
Klassenfahrt ist in der Unfallversicherung mit abgedeckt. Sie sollten in diesem Fall
jedoch bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde als Begleitperson angemeldet werden.
Für Praktikantinnen und Praktikanten besteht kein Haftpflichtschutz. Falls kein privater Haftpflichtversicherungsschutz besteht, wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche die persönliche Haftung der Studierenden
gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des schulpraktischen Teils des
Praxissemesters abdeckt. Bei bereits bestehender Haftpflichtversicherung empfehlen
wir zu prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz auch universitäre Praktika umfasst.
Hinweis: In der Mitgliedschaft von Lehrerverbänden ist häufig eine Diensthaftpflichtversicherung enthalten, die auch die Tätigkeiten während der Praktika umfasst. Eine
Mitgliedschaft ist für Studierende meistens sehr günstig.
c) Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Studierende sind in den die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler
sowie die Eltern betreffenden Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dies gilt auch für wissenschaftliche Formen der Verarbeitung von Praktikumserfahrungen bzw. -aufgaben in der Universität. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit
bleibt auch nach Beendigung des Praxissemesters bestehen.
Wenn die Studierenden im Rahmen Ihres Studienprojektes vorhaben, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen
und Lehrern oder weiteren an der Schule tätigen Personen zu erheben, sind datenschutzrechtliche Aspekte dringend zu beachten.
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Lehrerbildung
Die Studierenden haben die Pflicht, die Durchführung der Studienprojekte mit der
Schulleitung abzustimmen. Hierbei muss auch geklärt werden, ob Einwilligungserklärungen von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und
Lehrern oder weiteren an der Schule tätigen Personen einzuholen sind. Grundlage
dieses Abstimmungsgespräches ist eine schriftliche Skizze des Studienprojektes,
aus der die wissenschaftliche Fragestellung, der methodische Zugang, der Untersuchungsgegenstand und ggf. die untersuchte/n Zielgruppe/n hervorgehen. Nähere
Informationen bieten die datenschutzrechtlichen Hinweise für Studienprojekte, die
unter www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente zum Download zur Verfügung stehen.
Für die Anfertigung audiovisueller Aufnahmen in der Schule sowie deren Weitergabe
und Verbreitung gelten besondere Regeln. Bei Foto- und Audioaufnahmen sind datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und ggf. urheberrechtliche Vorgaben
zu beachten. Es ist immer das schriftliche Einverständnis der aufgenommenen/abgebildeten Personen und der Schulleitung sowie bei Minderjährigen ebenfalls
das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Videoaufnahmen ist
zudem das Einverständnis des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW einzuholen. Informationen dazu erhalten Sie im Praktikumsbüro des BZL und im Merkblatt zum Praxissemester.
d) Infektions- und Impfschutz
Studierende können durch die Tätigkeit im schulpraktischen Teil des Praxissemesters besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten (insbesondere durch
sogenannte „Kinderkrankheiten“) ausgesetzt sein. Bedingt durch die Altersstruktur
der Schülerinnen und Schüler und den ggf. engeren Kontakt zu ihnen, betrifft dies
vor allem die Tätigkeit an Grundschulen sowie an Förderschulen und Schulen für
Kranke.
Kinderkrankheiten verlaufen zum Teil im Erwachsenenalter schwerer als bei Kindern
und können bleibende Gesundheitsschäden hinterlassen. Den Studierenden wird in
diesem Zusammenhang deshalb die ärztliche Überprüfung des Immunstatus empfohlen und – soweit danach erforderlich – die frühzeitige Prophylaxe durch Impfungen gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
Zudem dürfen Studierende, die an bestimmten Krankheiten erkrankt oder dessen
verdächtig sind, gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) keine Tätigkeiten im
Rahmen des schulpraktischen Teils ausüben, bei denen sie Kontakt zu Schülerinnen
und Schülern haben. Dies gilt ebenfalls für Studierende, in deren Wohngemeinschaft
bestimmte Krankheiten aufgetreten sind oder ein entsprechender Verdacht besteht.
e) Krankheit und dadurch bedingte Fehlzeiten
Im Fall einer Erkrankung und daraus resultierender Fehlzeiten in der Schule oder bei
einer der Veranstaltungen des ZfsL ist die Schulleitung bzw. das ZfsL umgehend
über den Ausfall und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Wenn die Erkrankung länger als zwei Tage dauert, muss bei der Schulleitung am darauffolgenden
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Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Im Falle verpasster ZfsL-Studientage ist
auch bei eintägiger Erkrankung ein Attest vorzulegen. Eine Kopie der Krankmeldung
bzw. des Attests ist zusätzlich im Prüfungsbüro des BZL abzugeben.
Die Inhalte der ZfsL-Studientage müssen nachgeholt werden. Dies erfolgt in Absprache mit den ZfsL-Ausbilderinnen und -Ausbildern. Wenn Studierende während des
schulpraktischen Teils insgesamt mehr als zehn Tage wegen Krankheit gefehlt haben, informiert die Schule die Praxissemesterbeauftragten des BZL und des ZfsL.
Der Prüfungsausschussvorsitzende sowie die für das Praxissemester Verantwortlichen von Schule und ZfsL entscheiden im Einzelfall, ob und wie nicht absolvierte
Praktikumstage nachgeholt werden müssen. Wenn das Ausbildungsziel auch durch
das Nachholen von Praktikumstagen nicht mehr erreicht werden kann, muss das
Praxissemester mit Ausnahme der Vorbereitungsseminare wiederholt werden. Der
Abbruch gilt nicht als Fehlversuch.
f) Schwangerschaft
Da schwangere Studentinnen und ihre ungeborenen Kinder von Infektionsgefährdungen in besonderer Weise betroffen sind, darf eine schwangere Studentin den schulpraktischen Teil des Praxissemesters nur dann antreten, wenn die Praktikumstätigkeit dort ohne konkrete Gefährdung der schwangeren Studentin und ihres ungeborenen Kindes möglich ist. Für die Vorlage der hierfür gegebenenfalls erforderlichen
ärztlichen Nachweise (z. B. Impfpass) bei der Schulleitung ist die Praktikantin verantwortlich.
Studentinnen wenden sich, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, zur Klärung, ob eine konkrete Gefährdung an der zugewiesenen Schule vorliegen könnte, an
die zugewiesene Praktikumsschule und beantragen beim Prüfungsausschuss des
Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL) ggf. die Zuweisung eines anderen Schulpraktikumsplatzes. Zudem sollte ein ärztlicher Rat eingeholt und in einem Beratungsgespräch mit dem Praktikumsbüro des BZL abgewogen werden, ob die Absolvierung des schulpraktischen Teils vertretbar ist. Von der Durchführung eines Praktikums muss unter Umständen abgeraten werden, auch wenn dadurch das Ausbildungsinteresse der Studentin nicht berücksichtigt werden kann. Zu beachten sind
die im Mutterschutzgesetz bestimmten Zeiträume, in denen kein Praktikum absolviert werden darf.
Fallen Teile des Praxissemesters mit den Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes
zusammen, entscheidet der Prüfungsausschuss des BZL nach Anhörung des ZfsL
und der jeweiligen Schulleitung, ob das Ausbildungsziel des schulpraktischen Teils
trotz der entstehenden Fehlzeiten zu erreichen ist oder nicht. Mit den Ausbildungsbeauftragten der Schulen ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumszeiten nachgeholt werden können. Ist das Ausbildungsziel nicht mehr erreichbar, gilt
das Praxissemester als nicht erfolgreich durchgeführt und muss wiederholt werden.
Der Abbruch zählt nicht als Fehlversuch.
16
Lehrerbildung
g) Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
Aufgrund der zeitlichen Belastung im Praxissemester kann es für Studierende
schwierig sein, im gewohnten Umfang einem Nebenjob nachzugehen. Ob und in welchem Umfang im Rahmen einer Nebentätigkeit gearbeitet werden kann, liegt im Ermessen der Studierenden.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Studienkrediten finden Sie unter
www.studium.uni-bonn.de/vor-dem-studium/kosten-finanzierung, beim Studentenwerk
unter
www.studentenwerk-bonn.de/bafoeg
oder
unter
www.astabonn.de/BAföG-Beratung. Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, können Sie
sich an das Praktikumsbüro des BZL wenden.
Hinweis: Die Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e. V.
(Daka) bietet Studierenden, die sich kurz vor ihrem Abschluss befinden, ein zinsloses Studiendarlehen zur finanziellen Unterstützung an. Ein Daka-Darlehen wird Studierenden gewährt, die noch maximal drei Semester bis zum Studienabschluss benötigen. Weitere Informationen sind unter http://daka.akafoe.de verfügbar.
17
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
4. DIE LERNORTE VOR UND IM PRAXISSEMESTER
Im Praxissemester befinden sich die Studierenden an den drei Lernorten Hochschule, Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung (ZfsL) und Schule. Somit sind in die
Gestaltung dieser Praxisphase alle an der Lehrerausbildung beteiligten Institutionen
einbezogen, wodurch die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gefördert wird.
Die Unterstützung und Begleitung der Studierenden erfolgt durch die Lehrenden der
Universität, die Seminarausbilderinnen und -ausbilder des ZfsL und die Lehrerinnen
und Lehrer an den Schulen.
Je nach Lernort sind unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte gesetzt:
Hochschule
Schule
ZfsL
Planung und Durchführung von drei3 Studienprojekten (Forschendes
Lernen)
Unterrichtshospitationen
Besuch von 4 Studientagen
Je ein Vorbereitungsund Begleitseminar pro
Studienfach und in den
Bildungswissenschaften
Unterstützung und Begleitung durch die
Hochschullehrenden
Teilnahme am Schulleben (z. B. Konferenzen,
außerunterrichtliche
Klassenaktivitäten)
Gruppenhospitationen,
Beratungsgespräche
zum Unterricht
Eigener Unterricht unter
Begleitung
Bilanz- und Perspektivgespräch
Unterstützung und Begleitung durch die Ausbildungslehrkräfte
Unterstützung und Begleitung durch Seminarausbildende
Workload: 360 Stunden
Workload: 390 Stunden
Portfolioarbeit
Abbildung 3: Die Lernorte im Praxissemester
3
Ausnahme Berufskolleg: Hier werden zwei Studienprojekte durchgeführt, eines in der Großen beruflichen Fachrichtung und eines in den Bildungswissenschaften.
18
Lehrerbildung
4.1.
LERNORT UNIVERSITÄT
a) Vorbereitungsseminare
Der Beginn des Praxissemesters liegt am Lernort Hochschule. Im zweiten Mastersemester besuchen die Studierenden in ihren beiden Fächern4 sowie den Bildungswissenschaften jeweils ein Vorbereitungsseminar im Umfang von je 2 SWS. Ziel der Vorbereitungsseminare ist der Ausbau theoretischer Grundlagen, die Entwicklung und
Erweiterung von konzeptionell-analytischen Kompetenzen und die Planung und Themenfindung zu den Studienprojekten.
Die curricularen Konzepte der Vorbereitungsseminare mit Beschreibungen der zu
erlernenden Standards und Kompetenzen finden Sie in dem Dokument „Fachspezifische Curricula der Vorbereitungs- und Begleitseminare zum Praxissemester“ unter
www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
b) Begleitseminare
Während des Praxissemesters (3. Mastersemester) verbringen die Studierenden einen Tag in der Woche (Donnerstag) am Lernort Hochschule. An diesem Studientag
finden die Begleitseminare in den jeweiligen Fächern und den Bildungswissenschaften statt. Ziel der Begleitseminare ist die Betreuung und Unterstützung bei der
Durchführung der Studienprojekte und die kontinuierliche Reflexion der im Handlungsfeld Schule gemachten Praxiserfahrungen. Die Begleitseminare werden im Regelfall von den gleichen Lehrenden geleitet wie die Vorbereitungsseminare.
Die curricularen Konzepte der Begleitseminare mit Beschreibungen der zu erarbeitenden Standards und Kompetenzen finden Sie in dem Dokument „Fachspezifische
Curricula der Vorbereitungs- und Begleitseminare zum Praxissemester“ unter
www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
c) Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen im Praxissemester umfassen die Planung, Durchführung und
Dokumentation der Studienprojekte. Gegenstand der Prüfungen zum Praxissemester
ist nicht die unterrichtsbezogene Tätigkeit der Studierenden, sondern die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themen rund um das Berufsfeld Schule und die
Lehr-Lernprozesse.
Zu den drei Studienprojekten wird jeweils eine benotete Hausarbeit verfasst (Fach 1,
Fach 2, Bildungswissenschaften5).
Die Abgabe der Hausarbeiten muss spätestens bis zum Semesterende (31. März)
erfolgen, die Festlegung eines früheren Abgabetermins durch die Lehrenden in den
Begleitseminaren ist möglich. Bei Erkrankungen entscheidet nach Antragstellung
4
5
Studierende der Schulform Berufskolleg belegen zwei Vorbereitungsseminare in ihrer Großen beruflichen Fachrichtung.
Ausnahme Berufskolleg: eine Hausarbeit in der Fachdidaktik der Großen beruflichen Fachrichtung und
eine in den Bildungswissenschaften.
19
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
durch den Studierenden der Prüfungsausschuss über eine Fristverlängerung. Die
zeitliche Organisation der Durchführung der Studienprojekte ist individuell gestaltbar. Die Bewertung der Hausarbeiten erfolgt durch die jeweiligen Dozentinnen und
Dozenten der Begleitseminare.
d) Forschendes Lernen und die Durchführung der Studienprojekte
Im Praxissemester ist vorgesehen, dass Sie in den Fachdidaktiken Ihrer beiden Unterrichtsfächer (bzw. beim Lehramt für Berufskollegs: in der Fachdidaktik Ihrer Großen beruflichen Fachrichtung) sowie in den Bildungswissenschaften je ein in der
Schule angesiedeltes Projekt entwickeln und durchführen. Dessen Dokumentation
erfolgt jeweils in Form einer schriftlichen Hausarbeit, in der Sie sich mit ausgewählten und fachbezogenen Aspekten des Lehrens und Lernens und der Schulwirklichkeit
wissenschaftlich auseinandersetzen.
Forschendes Lernen im Praxissemester ist einerseits darauf ausgerichtet, die Praxis
an der Schule durch eine von der Wissenschaft und ihren Methoden geprägte Brille
zu sehen. Andererseits wirkt es darauf hin, angesichts praktischer Beobachtungen
und Erfahrungen theoretische Ansätze kritisch zu reflektieren. Die Zielsetzung besteht darin, Anschlussmöglichkeiten für das von Ihnen an der Universität erworbene
Theorie- und Konzeptionswissen zu gewinnen, es anzuwenden, zu überprüfen und zu
präzisieren, indem Sie es in Bezug setzen zu den Erkenntnissen, welche Sie im
Rahmen Ihrer Projekte erlangen. Diese Erkenntnisse können auf Beobachtungen
(fremde Praxiserfahrung) oder auch auf Erfahrungen (eigene Praxiserfahrung) an der
Praktikumsschule beruhen. Ebenso können sie unterrichtliche wie außerunterrichtliche Aspekte betreffen.
Einen von den Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften an der Universität Bonn
gemeinsam erstellten „Leitfaden zum Forschenden Lernen im Praxissemester des
Master of Education“ finden Sie unter www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
Vorbereitet werden die Studienprojekte in den Vorbereitungsseminaren in Ihren Unterrichtsfächern und den Bildungswissenschaften, etwa im Hinblick auf die Formulierung von fachspezifischen Forschungsansätzen (Einüben von Themenfindung und eingrenzung) oder auf die erfolgreiche Evaluation von Aspekten des Fachunterrichts.
Eine Konkretisierung der jeweiligen Themenstellung kann jedoch erst im Abgleich
mit der konkreten Praxis an der jeweiligen Ausbildungsschule erfolgen. In den ersten
Wochen des schulpraktischen Teils müssen daher die gewählten Fragestellungen der
Studienprojekte in Abstimmung mit den Ausbildungslehrerinnen und -lehrern an den
Schulen daraufhin überprüft werden, ob und in welcher Form sie durchgeführt oder
in welcher Weise sie an die Gegebenheiten der Praktikumsschule und der Klassen
und Kurse, in denen Sie hospitieren und eigene Unterrichtserfahrungen sammeln,
angepasst werden können. Die endgültige Themenfestlegung erfolgt dann in den Begleitseminaren zum Praxissemester, in denen die Studienprojekte dann auch vorgestellt, diskutiert und reflektiert werden.
20
Lehrerbildung
4.2.
LERNORT SCHULE
Der Lernort Schule steht im Praxissemester im Mittelpunkt. Dabei sollen die Studierenden einerseits grundlegende berufliche Kompetenzen erwerben, indem sie im
Gesamtsystem Schule selbst als Lehrperson probehalber in den eigenen Fächern
agieren und die Unterrichtserfahrungen zusammen mit Expertinnen und Experten
reflektieren. Die Erfahrungen während der Durchführung von Unterrichtsvorhaben
nutzen die Studierenden idealerweise, um zu ermitteln, in welchen Hinsichten die
eigene Professionalisierung weiter zu entwickeln ist. Dieser unterrichtspraktische
Teil des Praxissemesters ist ein bewertungsfreier Raum, damit sich die Studierenden
ganz auf Analyse, Reflexion, Diagnose, Beratung und Fortschritt konzentrieren können. Andererseits sollen die Studierenden berufsrelevantes wissenschaftliches Theorie- und Reflexionswissen mit berufspraktischen Erfahrungen verknüpfen, indem sie
eigene Studienprojekte konzipieren und umsetzen (Schulforschungsteil, der der Bewertung durch die Universität unterliegt).
a)
Die Schulen der Ausbildungsregion und deren Ansprechpartner
Insgesamt gehören 43 Gesamtschulen und Gymnasien, sieben Berufskollegs sowie
zwei Weiterbildungskollegs zur Ausbildungsregion Bonn, wobei die Mehrheit der
Schulen auf dem Gebiet der Stadt Bonn liegt. Ein kleinerer Teil der Ausbildungsschulen befindet sich in Bad Honnef, Bad Münstereifel, Bornheim, Euskirchen, Hennef,
Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Eitorf
und Windeck-Herchen. 6
b) Aufgaben im schulpraktischen Teil
Im Praxissemester (Beginn spätestens zum 15. September) sind die Studierenden
an vier Tagen pro Woche am Lernort Schule. Im Umfang von 250 Zeitstunden werden sie vor Ort auf der Grundlage eines mit allen Ausbildungsschulen und dem ZfsL
abgesprochenen Programms ausgebildet. Dieses Praxissemesterprogramm des ZfsL
und der Ausbildungsschulen in der Ausbildungsregion Bonn finden Sie unter
www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
Die Zeit wird genutzt, um einen möglichst breiten Einblick in alle Aufgabenbereiche
von Lehrerinnen und Lehrern im Schul- und Unterrichtsalltag zu ermöglichen (Unterricht, Konferenzen, außerunterrichtliche Angebote usw.), unterrichtliche Vorhaben in
beiden Fächern aktiv zu erproben, die drei 7 Studienprojekte umzusetzen und am
Ende des Praxissemesters ein Bilanz- und Perspektivgespräch zu führen.
Die Unterrichtsvorhaben, der sogenannte Unterricht unter Begleitung (ca. 70 Unterrichtsstunden insgesamt), werden immer in Begleitung von Ausbildungslehrerinnen
und Ausbildungslehrern durchgeführt und zeichnen sich durch eine thematische Fokussierung aus, die den Studierenden Lern-, Erprobungs- und Reflexionsmöglichkei6
7
Eine Übersicht der Schulen, die für den jeweiligen Praxissemesterdurchgang zur Verfügung stehen, ist
in PVP zu finden.
Ausnahme Berufskolleg: ein Studienprojekt in der Fachdidaktik der großen beruflichen Fachrichtung
und eines in den Bildungswissenschaften. 21
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
ten bietet. Zu Beginn eines Unterrichtsvorhabens hospitieren Studierende im Unterricht der Ausbildungslehrkraft; sie übernehmen dann z. B. einzelne Stundenteile
(ggf. auch in Form von Teamteaching) oder begleiten und unterstützen einzelne
Schülerinnen oder Schüler oder Teilgruppen einer Lerngruppe. Die Übernahme des
Unterrichts vollständiger Stunden ist ebenfalls unter Begleitung der Ausbildungslehrkraft möglich. Hierbei erhalten die Studierenden bereits bei der Planung des Unterrichts Unterstützung seitens der Ausbildungslehrkraft und ggf. der zuständigen
Seminarausbilder. Zur Begleitung gehört ebenso die beratende Auswertung nach der
Durchführung der Unterrichtsanteile bzw. des Unterrichts mit dem Ziel, die Studierenden bei der Reflexion des eigenen unterrichtlichen Handelns und der Entwicklung
eines professionellen Selbstkonzeptes zu unterstützen.
Neben den Unterrichtsvorhaben wird es im Rahmen des schulischen Begleitprogramms auch Angebote geben, die eine spezifische Orientierung in der jeweiligen
Schulform und Schule bieten und Raum für Reflexion und Nachfragen eröffnen (z. B.
zu den Themen Ganztag, Hochbegabung, Bilingualität oder Inklusion).
Der Lernprozess in der Schule folgt dem Prinzip eines sukzessiven Kompetenzaufbaus, der durch eine zunehmende Komplexität der Anforderungssituationen erreicht
wird.
4.3.
LERNORT ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG (ZFSL) BONN
Die Ausbilderinnen und Ausbilder des ZfsL Bonn begleiten und beraten die Studierenden während des Praxissemesters in der Regel in Form von Zweier-Teams, die für
mehrere Ausbildungsschulen zuständig sind. Dazu gehört insbesondere die Ausbildung in schulpraktischen Grundfragen sowie die Unterstützung der Studierenden im
Hinblick auf die Entwicklung einer forschenden Grundhaltung durch die Beobachtung
und Reflexion eigenen wie fremden Handelns. Dies geschieht vor dem Hintergrund
eines mit allen Ausbildungsschulen abgestimmten Praxissemester-Programms, in
dem zentrale Inhalte und Methoden verabredet worden sind. Das Praxissemesterprogramm des ZfsL und der Ausbildungsschulen in der Ausbildungsregion Bonn finden Sie unter www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
a)
Programm der Studientage im ZfsL
Das Praxissemester beginnt in der vorlesungsfreien Zeit (spätestens am 15. September) parallel mit aufeinander abgestimmten Einführungsveranstaltungen am ZfsL
und in den Ausbildungsschulen.
Am ZfsL findet am ersten Tag des Praxissemesters ein Einführungstag statt, an dem
aus überfachlicher Sicht praxisorientiert ein gemeinsamer Wissensstand zum Thema
Unterrichtsplanung sichergestellt werden soll. Darüber hinaus dient die erste Einführungsveranstaltung auch dazu, über das abgestimmte Programm von Schule und
ZfsL insgesamt zu informieren und organisatorische Fragen zu klären.
22
Lehrerbildung
Es folgen innerhalb der ersten beiden Wochen des Praxissemesters zwei weitere Einführungsveranstaltungen im ZfsL, an denen die erarbeiteten Grundlagen zur Unterrichtsplanung fachlich konkretisiert werden.
Alle Einführungsveranstaltungen sollen auf die Arbeit in der Schule vorbereiten.
Ende November folgt eine vierte Einführungsveranstaltung zum Thema Leistungsmessung und Leistungsbewertung, die wieder aus einem überfachlichen Teil sowie
einer fachlichen Vertiefung besteht. Eine Übersicht über die Inhalte bietet das Praxissemesterprogramm des ZfsL und der Ausbildungsschulen (www.bzl.unibonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente).
b) Begleitung der Studierenden am Lernort Schule
Über die Einführungsveranstaltungen hinaus begleiten und unterstützen die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder die Studierenden bei ihren Unterrichtsvorhaben und der Umsetzung ihrer Studienprojekte in der Schule. Sie beraten im Hinblick auf Planung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsvorhaben, zu einzelnen Unterrichtsteilen oder -stunden und unterstützen Studierende bei der Entwicklung und Reflexion eines ersten eigenen professionellen Selbstkonzeptes. In
Form von Einzel- und Gruppenberatungen wird in dieser Zeit Bezug auf die Themen
der Einführungsveranstaltungen zum „Guten Unterricht“ sowie die individuellen Erfahrungen der Studierenden in ihren Ausbildungsschulen genommen. Neben Beratungen im Anschluss an Gruppenhospitationen werden auch individuelle Beratungen
mit fachlichem und überfachlichem Schwerpunkt angeboten.
Zur Erweiterung der Analyse- und Reflexionskompetenz können Studierende auch an
den Beratungen für Referendarinnen und Referendare teilnehmen, sofern deren Einverständnis vorliegt.
Im schulpraktischen Teil sollen die Studierenden durch Beobachtung und Reflexion
des eigenen wie fremden Handelns eine forschende Grundhaltung erwerben, die
auch über die Zeit des Studiums hinaus die berufliche Haltung prägen soll. Deshalb
geht es bei der Begleitung insbesondere darum, einen Zugang zum eigenen unterrichtlichen Handeln zu schaffen und dabei systematisch unterrichtliche und schulische Erfahrungen kriteriengeleitet auszuwerten sowie Ergebnisse kollegial und mit
Expertinnen und Experten aus der Schulpraxis zu beraten. Deshalb finden alle Angebote des ZfsL in den Schulen in Absprache und punktuell in Zusammenarbeit mit
den Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern statt, die dort für das Praxissemester zuständig sind.
c)
Bilanz- und Perspektivgespräch
Gemeinsam mit einem schulischen Vertreter (in der Regel die/der für das Praxissemester zuständige Ausbildungsbeauftragte) führen die Seminarausbilderinnen und
Seminarausbilder am Ende des schulischen Teils des Praxissemesters das Bilanzund Perspektivgespräch durch – in der Regel in der Zeit vom 1. bis 15. Februar. Das
Gespräch bietet Gelegenheit zur Bilanzierung der schulpraktischen Arbeit und dient
23
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
der Beratung, das heißt, hier werden die Erfahrungen des schulpraktischen Teils des
Praxissemesters reflektiert. Ausführliche Hinweise und Materialien zur Vorbereitung
und Durchführung finden sich im „Portfolio Praxissemester“ unter www.bzl.unibonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
5. REFLEXION UND PORTFOLIO PRAXISSEMESTER
Der Reflexion des eigenen Handelns und der eigenen (Lehrer-)Rolle kommt im Rahmen der Ausbildung für den Lehrerberuf eine besondere Bedeutung zu. Immer wieder soll die eigene berufliche Praxis auf den Prüfstand gestellt werden, um so eine
kontinuierliche Weiterentwicklung und Auseinandersetzung mit Denk- und Handlungsroutinen zu gewährleisten.
Werden die praktischen Erfahrungen bewusst und kritisch reflektiert, kann der eigene Entwicklungsstand besser eingeschätzt werden. Es werden sowohl eigene Stärken
und Fortschritte als auch Schwierigkeiten und Verbesserungspotentiale erkannt.
Die in der nordrhein-westfälischen Lehramtsausbildung obligatorische PortfolioArbeit (vgl. LABG 2009 §12, Abs. 1) soll die Studierenden in diesem Reflexionsprozess unterstützen. Mit dem „Portfolio Praxissemester“ (abrufbar unter www.bzl.unibonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente) führen diese ihren persönlichen Reflexionsprozess fort, den sie bereits in den vorangegangenen Praktika im
Rahmen des Bachelorstudiums mit Hilfe des Praxisportfolio-Ordners begonnen haben.
Das „Portfolio Praxissemester“ ist als Reflexions- und Dokumentationsportfolio angelegt, das die individuelle Kompetenzentwicklung und die Entwicklung eines professionellen Selbst unterstützt.
Das Portfolio soll helfen, die Erfahrungen, welche die Studierenden im Rahmen des
Praxissemesters machen, auf Grundlage vorheriger Praxiserfahrungen und im Studium erworbener Kompetenzen zu verarbeiten.
Die Reflexionsanregungen haben Beispielcharakter und liefern einen groben Rahmen,
der je nach den konkreten Erfahrungen und den eigenen Bedürfnissen ausgestaltet
werden kann.
Auf Basis der Anregungen und Aufgabenbeispiele werden der eigene Entwicklungsprozess und die persönlichen Ziele und Kompetenzen analysiert. Eine Orientierung
hierfür bieten die vorgegebenen Standards der Lehramtszugangsverordnung (LZV)
von 2009.
Die Bearbeitung der Reflexionsaufgaben dient auch der Vorbereitung des Bilanz- und
Perspektivgesprächs, das am Ende des Praxissemesters mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Schule, dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)
und ggf. der Universität geführt wird. In diesem Gespräch wird anhand der Erfahrungen im Praxissemester die individuelle professionelle Entwicklung betrachtet und es
findet eine Beratung zu möglichen Entwicklungsperspektiven statt.
24
Lehrerbildung
Die Auseinandersetzung mit den Reflexionsleitfragen hilft dabei, die vielfältigen Erfahrungen im Praxissemester gewinnbringend und zielführend in das Bilanz- und
Perspektivgespräch einbringen zu können. Die Portfolioarbeit ist für die Vorbereitung
auf dieses Gespräch besonders nützlich, da gezielt Themen identifiziert und dann im
Gespräch platziert werden können, die den einzelnen Studierenden besonders wichtig sind.
6. ANSPRECHPARTNER UND BERATUNG
6.1.
ANSPRECHPARTNER AN DER UNIVERSITÄT
a) Ansprechpartner im BZL
Das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL) trägt innerhalb der Universität Bonn
die Verantwortung für die akademische Phase der Lehrerbildung. Es steht in engem
Austausch mit den an der Lehrerbildung beteiligten Fakultäten der Universität Bonn
und ist für die Konzeption und organisatorische Umsetzung des Praxissemesters
zuständig.
Das BZL berät Studierende und Lehrende in fachübergreifenden inhaltlichen und
organisatorischen Fragen.
Kontakt:
Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)
Poppelsdorfer Allee 15
53115 Bonn
Ansprechpartner:
Katharina Fuß
Dr. Robert Steegers
0228 / 73 - 602 46
0228 / 73 - 600 81
[email protected]
[email protected]
BZL Geschäftsführung
zuständig bei inhaltlichen
und organisatorischen Fragen im Praxissemester
b) Ansprechpartner in den Fächern
Die universitären Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fächern und
den Bildungswissenschaften, die für die Vorbereitungs- und Begleitseminare zuständig sind und die Studierenden bei ihren Studienprojekten betreuen, finden sich in
der Liste „Fachliche Ansprechpartner der Universität“ unter www.bzl.unibonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
25
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
6.2.
ANSPRECHPARTNER AN DEN SCHULEN
An jeder Ausbildungsschule im Praxissemester gibt es eine Ausbildungsbeauftragte
oder einen Ausbildungsbeauftragten (ABB). Diese oder eine speziell nur für die Begleitung der Praxissemesterstudierenden zuständige Lehrkraft koordiniert und leitet
die Betreuung und Ausbildung der Studierenden im Praxissemester an der jeweiligen
Schule. Namen und E-Mail-Adressen der Ansprechpartner sind aus der unter
www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente zugänglichen Liste „Am Praxissemester beteiligte Ausbildungsschulen“ zu entnehmen. Für die Begleitung, Beratung und Ausbildung der Studierenden benennen die Schulen darüber
hinaus Lehrkräfte als Mentorinnen und Mentoren.
6.3.
ANSPRECHPARTNER IM ZFSL BONN
Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Bonn ist eine staatliche
Institution der Lehrerbildung und ist in erster Linie für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes verantwortlich.
Im Rahmen des Praxissemesters ist das ZfsL aber bereits in der universitären Phase
in die Lehrerausbildung eingebunden und ist hier zuständig für die Vermittlung von
Kenntnissen in schulpraktischen Grundfragen sowie für die Unterstützung der Studierenden im Hinblick auf die Entwicklung einer forschenden Grundhaltung.
Kontakt:
Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bonn
53175 Bonn
Godesberger Allee 136
Ansprechpartner:
Dr. Andreas Schoppe
Birgit Gee
[email protected]
[email protected]
zuständig bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen im PS
zuständig bei inhaltlichen und
organisatorischen Fragen im PS
Michael Stein
0228 / 96943216
[email protected]
Leiter des ZfsL und Seminarleitung
GyGe
26
Lehrerbildung
6.4.
BERATUNGSSTELLE PRAXISSEMESTER
Die Beratungsstelle Praxissemester des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an
Schulen begleitet Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und ist
Ansprechpartner in Fragen zu schulischen Aspekten des Praxissemesters für
•
•
•
•
•
Schulleiterinnen und Schulleiter,
Praxissemesterbeauftragte der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
(ZfsL),
Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder,
Ausbildungsbeauftragte,
Lehrerinnen und Lehrer.
Die Beratung der Hochschulangehörigen und insbesondere der Studierenden ist Aufgabe der Hochschulen.
Kontakt:
Die für die Ausbildungsregion Bonn zuständige Außenstelle Köln der Beratungsstelle
Praxissemester ist telefonisch montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8:30
Uhr bis 10:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung eines Telefontermins und
durchgehend per E-Mail erreichbar.
Tel.: 0221 / 470 2798
E-Mail: [email protected]
www.pa.nrw.de/AB1/Praxissemester/
27
Leitfaden zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Bonn
7. QUELLENVERZEICHNIS
Die hier aufgeführten Quellen finden Sie auf der Website des BZL unter www.bzl.unibonn.de/dokumente/rechtliche-bestimmungen.
•
Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG), vom 12. Mai 2009
•
Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität
(Lehramtszugangsverordnung – LZV), vom 18. Juni 2009
•
Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen. Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 28. Juni
2012 (ABl. NRW. 8/12)
•
Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang vom 14.04.2010
8. DIGITALE ANLAGEN
Die folgenden Anlagen zum vorliegenden Leitfaden finden Sie auf der Website des
BZL unter www.bzl.uni-bonn.de/praxiselemente/Praxissemester/dokumente.
•
Zuordnung der Ausbildungsschulen zu den Regionalklassen im Portal zur
Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP)
•
Fachspezifische Curricula der Vorbereitungs- und Begleitseminare zum Praxissemester
•
Leitfaden zum Forschenden Lernen im Praxissemester
•
Portfolio Praxissemester
•
Praxissemesterprogramm des ZfsL und der Ausbildungsschulen in der Ausbildungsregion Bonn
•
Am Praxissemester beteiligte Ausbildungsschulen und deren Ansprechpartner
•
Fachliche Ansprechpartner der Universität
28
Lehrerbildung
Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL)
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Poppelsdorfer Allee 15, 53115 Bonn
Tel.: 0228 / 73 600 50
www.bzl.uni-bonn.de
29