Fristende: Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung

Fristende: Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch per ELSTER möglich coburg.ihk.de
Fristende: Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung und
Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch per ELSTER
möglich
Ab 1. September können Unternehmen bzw. Arbeitgeber ihre
elektronischen Lohnsteuer-Anmeldungen und UmsatzsteuerVoranmeldungen an das Finanzamt nur noch mit einer so genannten
Authentifizierung, das heißt mit einem elektronischen Zertifikat,
einreichen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer zu Coburg
hin. „Daten, die nicht authentifiziert übermittelt wurden, nimmt das
Finanzamt dann nicht mehr an, denn am 31. August endet die
Übergangsfrist", erklärt Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht.
Die Datenübermittlung ist online entweder mit ELSTER-fähiger Software oder über ElsterOnline direkt im Browser
möglich. Unternehmen sollten sich sofort um die Authentifizierung kümmern und ein „Nichtpersönliches Zertifikat"
beantragen, rät Jakobs. Für die authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung im ELSTER-Online-Portal der
Finanzverwaltung (www.elsteronline.de/eportal) nötig. „Die Registrierung kann nach Angaben der Oberfinanzdirektion
Karlsruhe bis zu zwei Wochen dauern."
Je nach Art des benutzten Mediums entstehen entweder keine Kosten (Computerdatei) oder Kosten in Höhe von 41 Euro
(Sicherheitsstick) oder zwischen 50 und 150 Euro (Signaturkarte).
Weitere Informationen zur Authentifizierung gibt es im Internet unter www.elster.de in der „Benutzergruppe"
Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Ansprechpartner in der IHK zu Coburg ist: Frank Jakobs, Telefon: 09561/7426-17,
E-Mail: [email protected].