März 2016

Letter
Newsletter der
Abteilung Umweltschutz
und Energie
des Kantons Glarus
Einführung
Die Umwelt des Kantons Glarus (Luft, Wasser,
Boden, Biodiversität etc.) ist die entscheidende Grundlage für das Leben in unserem Tal. Sie ist unterschiedlichen Nutzungen und Gefährdungen ausgesetzt und
verändert sich laufend, nicht immer im positiven Sinn.
Gestützt auf die Bundesgesetzgebung wollen wir periodisch im Rahmen dieses Newsletters über den Zustand der Umwelt im Kantons Glarus berichten und auf
Veränderungen bei den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung sowie in deren Vollzug hinweisen.
Die Bereiche des Umweltschutzes, der Energie und des
Natur-/Landschaftsschutzes sind einem steten Wandel
aufgrund von Ansprüchen unserer Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft unterworfen. Als Folge von nationalen oder kantonalen Vorschriften oder Wechselwirkungen mit anderen Politikbereichen gibt es immer
wieder Veränderungen in der Anwendung der Vorgaben in diesen Fachbereichen. Mit dieser Publikation
wollen wir periodisch und frühzeitig über derartige
Veränderungen orientieren und daneben auch Einblicke über den Stand von Umweltschutzmassnahmen im
Kanton Glarus erbringen.
Jakob Marti
Zustand der Umwelt im Kanton Glarus
Schwermetall und PAK Belastung der
Familiengärten im Kanton Glarus
Da in der Schweiz viele Familiengärten im Boden eine
recht hohe Schwermetallbelastung aufweisen, stellt
sich nun die Frage, wie die Situation bei den Glarner
Familiengärten ist. Insgesamt gibt es im Kanton Glarus
26 Areale mit Familiengärten mit weit über 500 Einzelgärten, welche überwiegend im Besitz der Gemeinden
sind. Eine Häufung der Familiengärten kann vor allem
in den grösseren Ortschaften beobachtet werden. Im
Sommer 2015 wurden im Rahmen einer Praktikumsarbeit 14 verschiedene Familiengärten für eine Untersuchung ausgewählt.
Die Ergebnisse der 14 ausgewählten Familiengärten
zeigen, dass die Schwermetallgehalte im Boden gegenüber Landwirtschaftsland deutlich bis sehr deutlich erhöht sind. Dies ist wohl auf die langjährige intensive
Nutzung und den Einsatz von Düngern und Holzfeuerungs-Asche sowie zum Teil auf den Standort einzelner
Familiengärten über früheren Deponien zurückzuführen. Die Metallkonzentrationen schwanken sehr stark.
Die grössten Belastungen verglichen mit den Richtwerten sind beim Blei zu verzeichnen. Einige Standorte
weisen Werte über dem Prüfwert gemäss der Verordnung über die Belastungen des Bodens (VBBo) bezüglich Blei, weniger bezüglich Zink und Kupfer auf. Der
Prüfwert gibt an, ab welchem Wert eine Belastung genauer auf die Umweltverträglichkeit geprüft werden
muss. In den betroffenen Fällen war der lösliche Anteil
an Metallen dank dem kalkreichen Boden gering. Auffallend sind die hohen Bleiwerte in den Arealen Buchen/Schwanden, Buchholz/Glarus, Allmeind/Ennenda
und Adelbach/Luchsingen. Der Sanierungswerte, welcher eine sofortige Sanierung auslöst, wird aber in keinem Fall überschritten.
Inhalt:
Seite 2
Aus der Arbeit der Abteilung
Umweltschutz und Energie
n Gewässerschutz
n Energie
Seite 3
n Altlasten
Seite 4
n Luftreinhaltung
Seite 5
n Abfall
Seite 6
n Artenschutz
n Änderungen von Verordnungen
1/2016
März 2016
Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus
Hinsichtlich der Quecksilberbelastung weisen alle
Standorte mit Ausnahme des Buchholz Werte unterhalb des Richtwertes auf. Der Richtwert der PAK-Belastung wird an den Standorten Allmeind/Ennenda, Matt,
Buchholz und Buchen/Schwanden überschritten.
Die Böden in den Familiengärten des Kantons
Glarus sind sehr unterschiedlich mit Schwerme­tallen
belastet. In einigen Fällen sind erhebliche Schwermetallkonzentrationen vorhanden. Die Bewirtschafter
werden in einer Mitteilung darauf aufmerksam gemacht. Die künftige Benutzung sollte derart ausgeführt
werden, dass keine neuen Einträge an Schwermetallen
erfolgen. In einigen Fällen werden auch Nutzungseinschränkungen wie der Verzicht auf stark anreichernde
Gemüsepflanzen empfohlen.
Ramona Schneider
Der Boden von
Familiengärten wurde
auf Schwermetalle und
PAK untersucht.
Aus der Arbeit der Abteilung Umweltschutz und Energie
n Gewässerschutz
Anschluss der Kläranlage Sernftal an die
Abwasseranlagen Glarnerland
Die am 16. November 1979 eingeweihte Kläranlage
Sernftal in Engi wurde im Jahre 1999 teilsaniert und ist
bereits wieder in die Jahre gekommen. Sie hat über
viele Jahre das Abwasser des Sernftals gereinigt,
erfüllte in den letzten Jahren die vorgeschriebenen
Anforderungen an die Reinigungsleistung nur noch
teilweise. Nachdem bereits im Jahre 1998/99 eine
Varianten­prüfung für eine Anschlussleitung von Engi
nach Schwanden durchgeführt und dann schliesslich
verworfen, sind im Jahre 2012 erneut verschiedene
Ausbau- und Anschlussvarianten geprüft und zur
Abstimmung bei der neuen Gemeinde Glarus Süd gebracht worden. Mit grossem Mehr wurde dem Anschluss der Kläranlage Sernftal nach Schwanden an der
Gemeindeversammlung Glarus Süd vom 23. November
2O12 zugestimmt. Die Baubewilligung wurde 2013
erteilt. Bereits 2014 wurde mit den ersten vorgezo­­
genen Leitungsführungen zusammen mit Strom- und
Trinkwasserbauten begonnen. Mittlerweile ist die Verbindungsleitung mit einer Länge von total 4,5 Kilometer Duktilgussleitung erstellt und das Pumpwerk am
Standort der Kläranlage in Engi ist betriebsbereit. Die
ersten Pump- und Ableitversuche wurden noch im
n Energie
Neue Beleuchtung = mehr Komfort bei
geringeren Energiekosten
Ein Beispiel aus dem aktuellen Förderprogramm
Seit zwei Jahren läuft das Förderprogramm «Ersatz von
Beleuchtungsanlagen» in Gewerbe-, Industrie-, Bürobauten und in Verkaufslokalen. Nach einem eher zaghaften Start haben in der Zwischenzeit schon
einige Firmen vom Förderangebot Gebrauch gemacht.
So auch die Hans Eberle AG in Ennenda. In einer ersten
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2015 durchgeführt und die definitive lnbetriebsetzung
ist für Ende März 2016 geplant. Zu diesem Zeitpunkt
sollen die nicht mehr benötigten Anlageteile der Kläranlage Sernftal zurückgebaut werden. Die Kosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 3.5 Mio.
Es konnten Synergien mit der Erstellung von Stromund Wasserleitungen und mit einem neuen Trinkwasserkraftwerk genutzt werden. Besondere Herausforderungen waren die Leitungsführung im Bereich von
Grundwasserschutzzonen und im topografisch schwierigen Gelände. Der Betrieb dieser Anlagen wird nach
Voll­
endung an den Abwasserverband Glarnerland
übergehen.
Olivier Scheurer
Phase wurden im Produktionsbereich 555 FL-Röhren
durch LED-Röhren ersetzt. Die Einsparung an elektrischer Energie beträgt 61%.
In einer zweiten Phase wurden nochmals 171 FL-Röhren ersetzt und so eine Einsparung von 69% erreicht.
Neben einer massiven Ersparnis der Energiekosten
haben die gut ausgeleuchteten Arbeitsräume auch
grossen Einfluss auf die Produktivität und Arbeits­
qualität.
Die Landsgemeinde hat am 2. Mai 2010 der Bildung
eines Energiefonds zugestimmt. Mit der zu­gehörigen
Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus
Verordnung gibt der Landrat die Verwendung der
Fondsmittel in groben Zügen vor.
Vorrangig sind dabei die Ziele des kantonalen Energierichtplanes: Steigerung des Anteils an erneuerbarer
Energie, Reduktion der CO2-Emissionen und als Fernziel die 2000-Watt Gesellschaft.
Die Zielerreichung erfolgt mit konsequenter Förderung
von Energieeffizienz-Massnahmen an Gebäuden, Aufbau und Erweiterung bestehender Wärmeverbunde
und Förderung der Nutzung von Sonnen- und Holzenergie. Die Massnahmen sollen von ausgebildeten
Energie-Coaches begleitet werden.
Mit der Verordnung zum Energiefonds legt der Landrat
den Einsatz der Fördermittel wie folgt fest: 2/3 der Mittel soll für die Gebäudesanierung, und 1/3 der Mittel
für die Förderung erneuerbarer Energie aufgewendet
werden.
Neben dem Ersatz von Beleuchtungsanlagen bietet das
kantonale Förderprogramm auch einige Neuerungen.
So werden im Jahr 2016 neu der Ersatz von Oel- und
Gasheizungen und der Ersatz von Schaufenstern gefördert. Dazu wurden die Förderansätze für den Ersatz
von Elektroheizungen, den Einbau eines Mikro-Blockheizkraftwerkes oder die fachliche Begleitung durch
einen Energie-Coach weiter erhöht. Auch im Bereich
der Gebäudehüllensanierung wird das nationale
n Altlasten
Neue Regelungen zum Verkauf von
Parzellen, welche im Kataster der belasteten
Standorte liegen
Im Kataster der belasteten Standorte ist aufgelistet, wo
eine Belastung des Bodens durch Ablagerungen, Industrietätigkeiten, Unfälle, Kugelfänge von Schiessanlagen
oder anderem vorhanden sind. Dieser Kataster ist in
Geoportal des Kantons www.geo.gl.ch im Kapitel
«Umweltschutz» – «Kataster der belasteten Standorte» einsehbar.
Die belasteten Standorte müssen genauer untersucht
werden, um das weitere Vorgehen bezüglich Sanierung
oder Überwachung genauer festlegen zu können. Falls
eine Sanierung nötig wird, muss der ursprüngliche Verursacher der Belastung für die Kosten aufkommen.
Inhalt einer Abfalldeponie der ehemaligen
Tuchfabrik Hefti AG in Hätzingen / Juni 2015.
Die neu ausgeleuchtete
Produk­tionshalle.
Bild zvg:
Hans Eberle AG
Förderprogramm mit grosszügigen Beiträgen aus dem
kantonalen Fördertopf unterstützt. Das gesamte Förderprogramm mit den genauen Förderbedingungen ist
unter www.energie.gl.ch einsehbar.
Urs Fischli
Wenn dieser Verursacher zahlungsunfähig ist oder
nicht ermittelt werden kann, müssen die Kosten vom
Gemeinwesen (in der Regel vom Bund, Kanton und Gemeinde) getragen werden.
Leider sind in der Schweiz (nicht im Kanton Glarus) einige Fälle aufgetreten, in denen ein Verursacher seine
belastete Liegenschaft verkauft hat und sich anschliessend durch einen Konkurs der Pflicht zur Finanzierung
der Sanierung entzogen hat. In der Folge hat das Parlament eine Bewilligungspflicht für die Veräusserung
oder die Abparzellierung von Liegenschaften, welche
im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt sind,
eingeführt. Diese Bewilligungspflicht ist seit dem 1. Juli
2014 in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt wurden in unserem Kanton
schon einige Fälle behandelt, bei denen Parzellen, welche im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt
sind, verkauft wurden.
Schiessanlagen: Sanierung der Kugelfänge
Im Kanton Glarus gibt es rund 40 bestehende oder aufgegebene 300m und 25/50m Schiessanlagen, die aufgrund ihrer hohen Belastung mit Blei und Antimon im
Kugelfang als sanierungsbedürftige Standorte (Altlast)
eingestuft sind und daher saniert werden müssen.
Durch den jahrzehntelangen Schiessbetrieb von Vereinen und dem Militär, das im Jahre 1850 erstmals jährliches Zielschiessen (heutiges Schiessobligatorium) vorsah, wurde der Untergrund stark mit Blei belastet. Eine
Anlage mit 12 Scheiben kann bei jahrzehntelanger
Nutzung und hoher Schusszahl bis zu 30 Tonnen Blei
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Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus
enthalten. Bei den unten erwähnten 2015 sanierten,
gesamthaft sieben Schiessanlagen wurde rund 44 Tonnen Blei aus dem Boden entfernt und entsorgt.
Die drei Gemeinden sind seit 2011 daran, die Kugelfänge der 50m und 300m Anlagen dieser Sanierung zu
unterziehen. Die Gemeinde Glarus Süd hat am
20.11.2013 und die Gemeinde Glarus am 27. 11. 2015
Sanierung der 300m
Schiessanlage Matt in
Schwanden.
Oktober 2015
n Luftreinhaltung
Am 1. Februar 2016 begann die Kontrolle
der Holzfeuerungen
Holzfeuerungen sind anspruchsvolle Feuerungen, welche bei einem nicht fachgerechten Betrieb oder ungeeignetem Brennstoff schnell starke Rauchentwicklungen verursachen können. Dies führt zum Ausstoss von
Luftschadstoffen, stört die Nachbarschaft und kann
Schäden an der Feuerung auslösen. Holz ist aber ein
wertvoller, nachhaltiger und heimischer Brennstoff,
dessen Nutzung willkommen ist. Im Kanton Glarus gibt
es mehr als 5000 Holzfeuerungen
Die Abgase von Holzfeuerungen werden heutzutage
kritischer beurteilt als noch vor einigen Jahren. Bei den
Gemeinden treffen im Winterhalbjahr immer wieder
Klagen über belästigende Holzfeuerungen ein.
Darum werden in allen Deutschschweizer Kantonen
die Holzfeuerungen kontrolliert. In fast allen Kantonen
geschieht dies mittels Sichtkontrollen, welche der
Kaminfeger gleichzeitig mit seinen Reinigungsarbeiten
ausführt. Die Kontrollen müssen wie bei den Öl­
feuerungen alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Die Betreiber von Holzfeuerungen können die Kontrol-
ein entsprechendes Sanierungsprogramm durch die
Gemeindeversammlungen genehmigen lassen. Bis
Ende letzten Jahres sind von den rund 40 Schiessanlagen knapp die Hälfte soweit saniert worden, dass das
noch vorhandene Blei im Boden keine Gefahr mehr
darstellt.
Die Finanzierung der Sanierung einer Schiessanlage erfolgt durch die öffentliche Hand. Bund (Bundesamt für
Umwelt) und Kantone finanzieren je nach Anlage zwischen 60 – 80% der Gesamtkosten, während die Gemeinde die Restkosten tragen muss. Im Jahre 2015 hat
man den drei Gemeinden Subventionsbeiträge für fünf
300m Anlagen und 2 Kurzdistanzanlagen auszahlen
können, deren Sanierung im letzten und vorletzten Jahr
durchgeführt wurde. Der Bund zahlte für alle diese sanierten Anlagen rund eine halbe Million Franken, während der Kanton rund 424’000.– Franken aus dem Altlastenfonds dazu beisteuerte.
Wir gehen davon aus, dass bis im Jahre 2020 alle öffentlichen Anlagen saniert sein werden.
Patrik Alsdorf
len auch vom Gemeinde-Feuerungskontrolleur ausführen lassen.
Die Gemeinden haben im Laufe des Sommers 2015 die
Tätigkeit des Feuerungskontrolleurs öffentlich ausgeschrieben und die Aufträge erteilt. Der Feuerungskontrolleur kontrolliert die Öl- und Gasfeuerungen, welche
über kein Serviceabonnement verfügen, führt Buch
über die Kontrollen der Holzfeuerungen und springt
dort ein, wo ein Besitzer die Kontrolle nicht vom Kaminfeger ausführen lassen will. In der Regel wird die
Hälfte einer Gemeinde in einem geraden Jahr und die
andere Hälfte in einem ungeraden Jahr zur Kontrolle
aufgefordert (s. Kasten). Die Betreiber müssen dies
jeweils dem Kaminfeger mitteilen. Dieser wird die
Kontrolle mit einem von ihm vorgeschlagenen Preis
durchführen und das Resultat dem GemeindeFeuerungs­kontrolleur mitteilen. Gleichzeitig muss er
vom Betreiber eine Pauschalgebühr von Fr. 40.– für die
Arbeit des Gemeinde-Feuerungskontrolleurs (Daten­
erfassung, Stichprobenkontrollen, Buchführung, Mahnungen etc.) einfordern und weiterleiten.
Zuständig und Ansprechstellen für diese Kontrollen
sind die Gemeinden. Der Beginn der Kontrollen ist auf
den 1. Februar 2016 angesetzt worden. Fritz Marti
Die Holzfeuerungen werden in den Gemeinden nach folgendem Vorgehen kontrolliert:
gerade Jahren 2016, 2018 ...
Glarus Nord
Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels Mollis, Filzbach, Obstalden, Mühlehorn
Glarus
Glarus, Riedern
Ennenda, Netstal
Glarus Süd
Schwanden, Nidfurn, Haslen,
MItlödi, Sool, Schwändi, Engi, Matt,
Leuggelbach, Luchsingen, Hätzingen,
Elm
Diesbach, Betschwanden, Rüti, Linthal,
Braunwald
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ungerade Jahre 2017, 2019 ….
Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus
Was es für den Holzfeuerungsbetreiber zu
beachten gibt:
Was darf verbrannt werden?
Naturbelassenes Stückholz wie Scheiter aus trockenem
Holz, das mindestens zwei Jahre an einem geschützten
Ort getrocknet wurde.
Was darf nicht verbrannt werden?
Zeitungen, Zeitschriften, Karton, Verpackungsmaterial,
Holz von Baustellen, Möbelholz, bemaltes Holz, Holzpaletten, Kisten oder Harasse.
Zum Anfeuern sind Anzündhilfen besser geeignet als
Papier.
Die Kontrolle der
Öl-/Gasfeuerungen
wird ab 2016 durch
die Kontrolle von
Holzfeuerungen
ergänzt.
n Die neue Abfallverordnung – was ist neu?
Im Jahre 1991 wurden auf Bundesebene zum ersten
Mal Vorschriften über die Entsorgung von Abfällen erlassen; die technische Verordnung über Abfälle (TVA)
trat in Kraft. Zu dieser Zeit wurden in vielen Gebieten
der Schweiz die Siedlungsabfälle noch deponiert, die
Kehrichtverbrennungsanlagen verfügten nur über rudimentäre Rauchgasreinigungen, Bauabfälle wurden selten sortiert, die Separatsammlungen steckten noch in
den Kinderschuhen, Klärschlamm wurde in der Landwirtschaft eingesetzt oder deponiert, der Begriff Sackgebühr war nur Wenigen geläufig.
Seither hat sich in der Abfallwirtschaft sehr vieles verändert: die Abfallwirtschaft ist umweltverträglicher,
Ressourcen-schonender und energiebewusster geworden. Es war darum höchste Zeit, dass die 25-jährigen
Abfallvorschriften dem Stand der Entsorgungs-/Verwertungstechnik angepasst wurden und neue Vorgaben und Ziele für die Zukunft aufgenommen wurden.
Nach einer langen Vorbereitungszeit hat der Bundesrat
die neue Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Abfällen – VVEA) auf den
1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Gegenüber der bisherigen TVA ergeben sich einige
grundlegende Veränderungen:
– Pflicht der Kantone und des Bundes, sich für die
Abfallvermeidung einzusetzen
Gemeindedeponie Glarner Mittelland im Jahre 1989
Inertstoffdeponie im Jahre 2015
– Pflicht, Phosphor aus dem Abwasser oder aus dem
Klärschlamm zurückzugewinnen
– Neue Deponietypen A – E, entsprechen den
bisherigen Aushubdeponien (neu Typ A), Inertstoffdeponien (neu Typ B) etc.
– Vorgaben für eine minimale Energieverwertung und
Metallrückgewinnung bei Kehrichtverbrennungsanlagen
Einige neue Vorgaben der VVEA wie die periodische
Abfallplanung werden in unserem Kanton schon seit
einigen Jahren angewandt. Im Laufe des Sommers
2016 wird die neue Richtlinie zur VVEA vorgestellt,
welche die technischen Einzelheiten für die Abfallwirtschaft enthält.
Jakob Marti
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Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus
n Artenschutz
Biodiversität – Sehr seltene Arten
Das Vorkommen von seltenen Arten ist ein wichtiger
Gradmesser für die naturschützerische Qualität und
Bedeutung von Lebensräumen. Wir versuchen deshalb
die Zusammenarbeit mit Spezialistinnen und Spezialisten für die einzelnen Arten zu verstärken.
Flechten: Lungenflechte (Lobaria pulmonaria)
Die Lungenflechte wurde im Kanton Glarus vor allem
auf alten, mächtigen Bergahorn gefunden.
Die Lungenflechte wächst nur, wenn die richtigen Bedingungen vorhanden sind. Die Beschaffenheit der Rinde und das lokale Klima, vor allem die Feuchtigkeit und
die Belichtung, sind besonders wichtig. Die Flechte ist
selten geworden. Sie wurde darum in der Schweiz geschützt.
Laufkäfer: Nebria heeri
Auf den unwirtlichen und kalten Nordseiten von Felswänden, finden sich noch kleine Restpopulationen von
zwei Laufkäferarten, die während der letzten Eiszeit
wahrscheinlich weit verbreitet waren. Sie sind unter
kalten, feuchten Bedingungen konkurrenzfähig gegenüber anderen Arten.
Nach dem Rückzug der Gletscher und im Zuge der fortschreitenden Erwärmung haben diese Arten, nur noch
in hohen Lagen an schattigen Stellen überlebt. Sie
Neue Laufkäfer-Art Nebria heeri
Veranstaltungen
30. Mai 2016
Energi Praxis Seminar
16.15 bis 18.15 Uhr
Mensa der Berufsschule
Ziegelbrücke
Flechten: Lungenflechte (Lobaria pulmonaria)
Die Bäume, auf denen die Lungenflechte vorkommt,
gelten daher als schützenswerte Biotope im Sinne der
Natur- und Heimatschutzgesetzgebung.
Neben der Lungenflechte findet man auf alten, mächtigen Bäumen auch viele andere seltene Flechtenarten.
Es ist darum wichtig, dass die alten Bäume erhalten
bleiben und das sie von heute jüngeren Bäumen in Zukunft abgelöst werden.
Impressum
Herausgeberin:
Abteilung Umweltschutz
und Energie
des Kantons Glarus
kommen darum teilweise nur noch sehr lokal vor.
Eine Untersuchung der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (zhaw) hat gezeigt, dass zwei
dieser sehr seltenen Arten z.B. am Wiggis, am Glärnisch
auf Zeinen, im Chalttäli und am Ruchen in kleinen Populationen vorkommen.
Die Untersuchungsergebnisse haben neben der Bestätigung des Vorkommens im Kanton sogar dazu geführt,
dass die frühere Unterart Nebria cordicollis heeri neu
als eigene Art Nebria heeri gilt.
Nebrua heeri ist ein Endemit und wurde zu Ehren des
Glarner Naturforschers Oswald Heer benannt. Solche
endemische Arten kommen nur in einem begrenzten
Gebiet vor. Sie sind dadurch besonders empfindlich auf
Veränderungen in ihrem Lebensraum und ihre Vorkommen können lokal rasch erlöschen.
Peter Zopfi
n Änderungen von Verordnungen
Kirchstrasse 2, 8750 Glarus
www.gl.ch, 055 646 64 50
Seit dem Herbst 2015 wurden folgende Verordnungen auf Bundesebene geändert:
Layout:
Spälti Druck AG Glarus
Titelbild:
Olivier Scheurer
Nachbestellung: Exemplare
der vorliegenden Ausgabe
können bei der Abteilung
Umweltschutz und Energie
bestellt werden, sie können
aber auch von der Homepage
heruntergeladen werden
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Verordnung
Inkrafttreten
Gegenstand der Änderung
Luftreinhalteverordnung
16. 11. 2015
Verschärfte Anforderungen an stationäre
Motoren, verschärfte Anforderungen an
Holzbrennstoffqualität
Gewässerschutzverordnung
1. 1. 2016
Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen, Schutzzonen im Karstgebiet,
Anpassung von Einleitgrenzwerten,
Regelungen zum Gewässerraum
Abfallverordnung VVEA
1. 1. 2016
Totalrevision: angepasste Vorgaben an
Abfallanlagen, Abfallplanungen, Recycling
Verordnung über die Entsorgung tierischer
Abfälle VTNP
1. 12. 2015
Erleichterung bei der Sammlung von
Küchenabfällen