Letter Newsletter der Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus Einführung Die Umwelt des Kantons Glarus (Luft, Wasser, Boden, Biodiversität etc.) ist die entscheidende Grundlage für das Leben in unserem Tal. Sie ist unterschiedlichen Nutzungen und Gefährdungen ausgesetzt und verändert sich laufend, nicht immer im positiven Sinn. Gestützt auf die Bundesgesetzgebung wollen wir periodisch im Rahmen dieses Newsletters über den Zustand der Umwelt im Kantons Glarus berichten und auf Veränderungen bei den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung sowie in deren Vollzug hinweisen. Die Bereiche des Umweltschutzes, der Energie und des Natur-/Landschaftsschutzes sind einem steten Wandel aufgrund von Ansprüchen unserer Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft unterworfen. Als Folge von nationalen oder kantonalen Vorschriften oder Wechselwirkungen mit anderen Politikbereichen gibt es immer wieder Veränderungen in der Anwendung der Vorgaben in diesen Fachbereichen. Mit dieser Publikation wollen wir periodisch und frühzeitig über derartige Veränderungen orientieren und daneben auch Einblicke über den Stand von Umweltschutzmassnahmen im Kanton Glarus erbringen. Jakob Marti Zustand der Umwelt im Kanton Glarus Schwermetall und PAK Belastung der Familiengärten im Kanton Glarus Da in der Schweiz viele Familiengärten im Boden eine recht hohe Schwermetallbelastung aufweisen, stellt sich nun die Frage, wie die Situation bei den Glarner Familiengärten ist. Insgesamt gibt es im Kanton Glarus 26 Areale mit Familiengärten mit weit über 500 Einzelgärten, welche überwiegend im Besitz der Gemeinden sind. Eine Häufung der Familiengärten kann vor allem in den grösseren Ortschaften beobachtet werden. Im Sommer 2015 wurden im Rahmen einer Praktikumsarbeit 14 verschiedene Familiengärten für eine Untersuchung ausgewählt. Die Ergebnisse der 14 ausgewählten Familiengärten zeigen, dass die Schwermetallgehalte im Boden gegenüber Landwirtschaftsland deutlich bis sehr deutlich erhöht sind. Dies ist wohl auf die langjährige intensive Nutzung und den Einsatz von Düngern und Holzfeuerungs-Asche sowie zum Teil auf den Standort einzelner Familiengärten über früheren Deponien zurückzuführen. Die Metallkonzentrationen schwanken sehr stark. Die grössten Belastungen verglichen mit den Richtwerten sind beim Blei zu verzeichnen. Einige Standorte weisen Werte über dem Prüfwert gemäss der Verordnung über die Belastungen des Bodens (VBBo) bezüglich Blei, weniger bezüglich Zink und Kupfer auf. Der Prüfwert gibt an, ab welchem Wert eine Belastung genauer auf die Umweltverträglichkeit geprüft werden muss. In den betroffenen Fällen war der lösliche Anteil an Metallen dank dem kalkreichen Boden gering. Auffallend sind die hohen Bleiwerte in den Arealen Buchen/Schwanden, Buchholz/Glarus, Allmeind/Ennenda und Adelbach/Luchsingen. Der Sanierungswerte, welcher eine sofortige Sanierung auslöst, wird aber in keinem Fall überschritten. Inhalt: Seite 2 Aus der Arbeit der Abteilung Umweltschutz und Energie n Gewässerschutz n Energie Seite 3 n Altlasten Seite 4 n Luftreinhaltung Seite 5 n Abfall Seite 6 n Artenschutz n Änderungen von Verordnungen 1/2016 März 2016 Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus Hinsichtlich der Quecksilberbelastung weisen alle Standorte mit Ausnahme des Buchholz Werte unterhalb des Richtwertes auf. Der Richtwert der PAK-Belastung wird an den Standorten Allmeind/Ennenda, Matt, Buchholz und Buchen/Schwanden überschritten. Die Böden in den Familiengärten des Kantons Glarus sind sehr unterschiedlich mit Schwermetallen belastet. In einigen Fällen sind erhebliche Schwermetallkonzentrationen vorhanden. Die Bewirtschafter werden in einer Mitteilung darauf aufmerksam gemacht. Die künftige Benutzung sollte derart ausgeführt werden, dass keine neuen Einträge an Schwermetallen erfolgen. In einigen Fällen werden auch Nutzungseinschränkungen wie der Verzicht auf stark anreichernde Gemüsepflanzen empfohlen. Ramona Schneider Der Boden von Familiengärten wurde auf Schwermetalle und PAK untersucht. Aus der Arbeit der Abteilung Umweltschutz und Energie n Gewässerschutz Anschluss der Kläranlage Sernftal an die Abwasseranlagen Glarnerland Die am 16. November 1979 eingeweihte Kläranlage Sernftal in Engi wurde im Jahre 1999 teilsaniert und ist bereits wieder in die Jahre gekommen. Sie hat über viele Jahre das Abwasser des Sernftals gereinigt, erfüllte in den letzten Jahren die vorgeschriebenen Anforderungen an die Reinigungsleistung nur noch teilweise. Nachdem bereits im Jahre 1998/99 eine Variantenprüfung für eine Anschlussleitung von Engi nach Schwanden durchgeführt und dann schliesslich verworfen, sind im Jahre 2012 erneut verschiedene Ausbau- und Anschlussvarianten geprüft und zur Abstimmung bei der neuen Gemeinde Glarus Süd gebracht worden. Mit grossem Mehr wurde dem Anschluss der Kläranlage Sernftal nach Schwanden an der Gemeindeversammlung Glarus Süd vom 23. November 2O12 zugestimmt. Die Baubewilligung wurde 2013 erteilt. Bereits 2014 wurde mit den ersten vorgezo genen Leitungsführungen zusammen mit Strom- und Trinkwasserbauten begonnen. Mittlerweile ist die Verbindungsleitung mit einer Länge von total 4,5 Kilometer Duktilgussleitung erstellt und das Pumpwerk am Standort der Kläranlage in Engi ist betriebsbereit. Die ersten Pump- und Ableitversuche wurden noch im n Energie Neue Beleuchtung = mehr Komfort bei geringeren Energiekosten Ein Beispiel aus dem aktuellen Förderprogramm Seit zwei Jahren läuft das Förderprogramm «Ersatz von Beleuchtungsanlagen» in Gewerbe-, Industrie-, Bürobauten und in Verkaufslokalen. Nach einem eher zaghaften Start haben in der Zwischenzeit schon einige Firmen vom Förderangebot Gebrauch gemacht. So auch die Hans Eberle AG in Ennenda. In einer ersten 2 2015 durchgeführt und die definitive lnbetriebsetzung ist für Ende März 2016 geplant. Zu diesem Zeitpunkt sollen die nicht mehr benötigten Anlageteile der Kläranlage Sernftal zurückgebaut werden. Die Kosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag auf Fr. 3.5 Mio. Es konnten Synergien mit der Erstellung von Stromund Wasserleitungen und mit einem neuen Trinkwasserkraftwerk genutzt werden. Besondere Herausforderungen waren die Leitungsführung im Bereich von Grundwasserschutzzonen und im topografisch schwierigen Gelände. Der Betrieb dieser Anlagen wird nach Voll endung an den Abwasserverband Glarnerland übergehen. Olivier Scheurer Phase wurden im Produktionsbereich 555 FL-Röhren durch LED-Röhren ersetzt. Die Einsparung an elektrischer Energie beträgt 61%. In einer zweiten Phase wurden nochmals 171 FL-Röhren ersetzt und so eine Einsparung von 69% erreicht. Neben einer massiven Ersparnis der Energiekosten haben die gut ausgeleuchteten Arbeitsräume auch grossen Einfluss auf die Produktivität und Arbeits qualität. Die Landsgemeinde hat am 2. Mai 2010 der Bildung eines Energiefonds zugestimmt. Mit der zugehörigen Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus Verordnung gibt der Landrat die Verwendung der Fondsmittel in groben Zügen vor. Vorrangig sind dabei die Ziele des kantonalen Energierichtplanes: Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie, Reduktion der CO2-Emissionen und als Fernziel die 2000-Watt Gesellschaft. Die Zielerreichung erfolgt mit konsequenter Förderung von Energieeffizienz-Massnahmen an Gebäuden, Aufbau und Erweiterung bestehender Wärmeverbunde und Förderung der Nutzung von Sonnen- und Holzenergie. Die Massnahmen sollen von ausgebildeten Energie-Coaches begleitet werden. Mit der Verordnung zum Energiefonds legt der Landrat den Einsatz der Fördermittel wie folgt fest: 2/3 der Mittel soll für die Gebäudesanierung, und 1/3 der Mittel für die Förderung erneuerbarer Energie aufgewendet werden. Neben dem Ersatz von Beleuchtungsanlagen bietet das kantonale Förderprogramm auch einige Neuerungen. So werden im Jahr 2016 neu der Ersatz von Oel- und Gasheizungen und der Ersatz von Schaufenstern gefördert. Dazu wurden die Förderansätze für den Ersatz von Elektroheizungen, den Einbau eines Mikro-Blockheizkraftwerkes oder die fachliche Begleitung durch einen Energie-Coach weiter erhöht. Auch im Bereich der Gebäudehüllensanierung wird das nationale n Altlasten Neue Regelungen zum Verkauf von Parzellen, welche im Kataster der belasteten Standorte liegen Im Kataster der belasteten Standorte ist aufgelistet, wo eine Belastung des Bodens durch Ablagerungen, Industrietätigkeiten, Unfälle, Kugelfänge von Schiessanlagen oder anderem vorhanden sind. Dieser Kataster ist in Geoportal des Kantons www.geo.gl.ch im Kapitel «Umweltschutz» – «Kataster der belasteten Standorte» einsehbar. Die belasteten Standorte müssen genauer untersucht werden, um das weitere Vorgehen bezüglich Sanierung oder Überwachung genauer festlegen zu können. Falls eine Sanierung nötig wird, muss der ursprüngliche Verursacher der Belastung für die Kosten aufkommen. Inhalt einer Abfalldeponie der ehemaligen Tuchfabrik Hefti AG in Hätzingen / Juni 2015. Die neu ausgeleuchtete Produktionshalle. Bild zvg: Hans Eberle AG Förderprogramm mit grosszügigen Beiträgen aus dem kantonalen Fördertopf unterstützt. Das gesamte Förderprogramm mit den genauen Förderbedingungen ist unter www.energie.gl.ch einsehbar. Urs Fischli Wenn dieser Verursacher zahlungsunfähig ist oder nicht ermittelt werden kann, müssen die Kosten vom Gemeinwesen (in der Regel vom Bund, Kanton und Gemeinde) getragen werden. Leider sind in der Schweiz (nicht im Kanton Glarus) einige Fälle aufgetreten, in denen ein Verursacher seine belastete Liegenschaft verkauft hat und sich anschliessend durch einen Konkurs der Pflicht zur Finanzierung der Sanierung entzogen hat. In der Folge hat das Parlament eine Bewilligungspflicht für die Veräusserung oder die Abparzellierung von Liegenschaften, welche im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt sind, eingeführt. Diese Bewilligungspflicht ist seit dem 1. Juli 2014 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt wurden in unserem Kanton schon einige Fälle behandelt, bei denen Parzellen, welche im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt sind, verkauft wurden. Schiessanlagen: Sanierung der Kugelfänge Im Kanton Glarus gibt es rund 40 bestehende oder aufgegebene 300m und 25/50m Schiessanlagen, die aufgrund ihrer hohen Belastung mit Blei und Antimon im Kugelfang als sanierungsbedürftige Standorte (Altlast) eingestuft sind und daher saniert werden müssen. Durch den jahrzehntelangen Schiessbetrieb von Vereinen und dem Militär, das im Jahre 1850 erstmals jährliches Zielschiessen (heutiges Schiessobligatorium) vorsah, wurde der Untergrund stark mit Blei belastet. Eine Anlage mit 12 Scheiben kann bei jahrzehntelanger Nutzung und hoher Schusszahl bis zu 30 Tonnen Blei 3 Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus enthalten. Bei den unten erwähnten 2015 sanierten, gesamthaft sieben Schiessanlagen wurde rund 44 Tonnen Blei aus dem Boden entfernt und entsorgt. Die drei Gemeinden sind seit 2011 daran, die Kugelfänge der 50m und 300m Anlagen dieser Sanierung zu unterziehen. Die Gemeinde Glarus Süd hat am 20.11.2013 und die Gemeinde Glarus am 27. 11. 2015 Sanierung der 300m Schiessanlage Matt in Schwanden. Oktober 2015 n Luftreinhaltung Am 1. Februar 2016 begann die Kontrolle der Holzfeuerungen Holzfeuerungen sind anspruchsvolle Feuerungen, welche bei einem nicht fachgerechten Betrieb oder ungeeignetem Brennstoff schnell starke Rauchentwicklungen verursachen können. Dies führt zum Ausstoss von Luftschadstoffen, stört die Nachbarschaft und kann Schäden an der Feuerung auslösen. Holz ist aber ein wertvoller, nachhaltiger und heimischer Brennstoff, dessen Nutzung willkommen ist. Im Kanton Glarus gibt es mehr als 5000 Holzfeuerungen Die Abgase von Holzfeuerungen werden heutzutage kritischer beurteilt als noch vor einigen Jahren. Bei den Gemeinden treffen im Winterhalbjahr immer wieder Klagen über belästigende Holzfeuerungen ein. Darum werden in allen Deutschschweizer Kantonen die Holzfeuerungen kontrolliert. In fast allen Kantonen geschieht dies mittels Sichtkontrollen, welche der Kaminfeger gleichzeitig mit seinen Reinigungsarbeiten ausführt. Die Kontrollen müssen wie bei den Öl feuerungen alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Betreiber von Holzfeuerungen können die Kontrol- ein entsprechendes Sanierungsprogramm durch die Gemeindeversammlungen genehmigen lassen. Bis Ende letzten Jahres sind von den rund 40 Schiessanlagen knapp die Hälfte soweit saniert worden, dass das noch vorhandene Blei im Boden keine Gefahr mehr darstellt. Die Finanzierung der Sanierung einer Schiessanlage erfolgt durch die öffentliche Hand. Bund (Bundesamt für Umwelt) und Kantone finanzieren je nach Anlage zwischen 60 – 80% der Gesamtkosten, während die Gemeinde die Restkosten tragen muss. Im Jahre 2015 hat man den drei Gemeinden Subventionsbeiträge für fünf 300m Anlagen und 2 Kurzdistanzanlagen auszahlen können, deren Sanierung im letzten und vorletzten Jahr durchgeführt wurde. Der Bund zahlte für alle diese sanierten Anlagen rund eine halbe Million Franken, während der Kanton rund 424’000.– Franken aus dem Altlastenfonds dazu beisteuerte. Wir gehen davon aus, dass bis im Jahre 2020 alle öffentlichen Anlagen saniert sein werden. Patrik Alsdorf len auch vom Gemeinde-Feuerungskontrolleur ausführen lassen. Die Gemeinden haben im Laufe des Sommers 2015 die Tätigkeit des Feuerungskontrolleurs öffentlich ausgeschrieben und die Aufträge erteilt. Der Feuerungskontrolleur kontrolliert die Öl- und Gasfeuerungen, welche über kein Serviceabonnement verfügen, führt Buch über die Kontrollen der Holzfeuerungen und springt dort ein, wo ein Besitzer die Kontrolle nicht vom Kaminfeger ausführen lassen will. In der Regel wird die Hälfte einer Gemeinde in einem geraden Jahr und die andere Hälfte in einem ungeraden Jahr zur Kontrolle aufgefordert (s. Kasten). Die Betreiber müssen dies jeweils dem Kaminfeger mitteilen. Dieser wird die Kontrolle mit einem von ihm vorgeschlagenen Preis durchführen und das Resultat dem GemeindeFeuerungskontrolleur mitteilen. Gleichzeitig muss er vom Betreiber eine Pauschalgebühr von Fr. 40.– für die Arbeit des Gemeinde-Feuerungskontrolleurs (Daten erfassung, Stichprobenkontrollen, Buchführung, Mahnungen etc.) einfordern und weiterleiten. Zuständig und Ansprechstellen für diese Kontrollen sind die Gemeinden. Der Beginn der Kontrollen ist auf den 1. Februar 2016 angesetzt worden. Fritz Marti Die Holzfeuerungen werden in den Gemeinden nach folgendem Vorgehen kontrolliert: gerade Jahren 2016, 2018 ... Glarus Nord Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels Mollis, Filzbach, Obstalden, Mühlehorn Glarus Glarus, Riedern Ennenda, Netstal Glarus Süd Schwanden, Nidfurn, Haslen, MItlödi, Sool, Schwändi, Engi, Matt, Leuggelbach, Luchsingen, Hätzingen, Elm Diesbach, Betschwanden, Rüti, Linthal, Braunwald 4 ungerade Jahre 2017, 2019 …. Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus Was es für den Holzfeuerungsbetreiber zu beachten gibt: Was darf verbrannt werden? Naturbelassenes Stückholz wie Scheiter aus trockenem Holz, das mindestens zwei Jahre an einem geschützten Ort getrocknet wurde. Was darf nicht verbrannt werden? Zeitungen, Zeitschriften, Karton, Verpackungsmaterial, Holz von Baustellen, Möbelholz, bemaltes Holz, Holzpaletten, Kisten oder Harasse. Zum Anfeuern sind Anzündhilfen besser geeignet als Papier. Die Kontrolle der Öl-/Gasfeuerungen wird ab 2016 durch die Kontrolle von Holzfeuerungen ergänzt. n Die neue Abfallverordnung – was ist neu? Im Jahre 1991 wurden auf Bundesebene zum ersten Mal Vorschriften über die Entsorgung von Abfällen erlassen; die technische Verordnung über Abfälle (TVA) trat in Kraft. Zu dieser Zeit wurden in vielen Gebieten der Schweiz die Siedlungsabfälle noch deponiert, die Kehrichtverbrennungsanlagen verfügten nur über rudimentäre Rauchgasreinigungen, Bauabfälle wurden selten sortiert, die Separatsammlungen steckten noch in den Kinderschuhen, Klärschlamm wurde in der Landwirtschaft eingesetzt oder deponiert, der Begriff Sackgebühr war nur Wenigen geläufig. Seither hat sich in der Abfallwirtschaft sehr vieles verändert: die Abfallwirtschaft ist umweltverträglicher, Ressourcen-schonender und energiebewusster geworden. Es war darum höchste Zeit, dass die 25-jährigen Abfallvorschriften dem Stand der Entsorgungs-/Verwertungstechnik angepasst wurden und neue Vorgaben und Ziele für die Zukunft aufgenommen wurden. Nach einer langen Vorbereitungszeit hat der Bundesrat die neue Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Abfällen – VVEA) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gegenüber der bisherigen TVA ergeben sich einige grundlegende Veränderungen: – Pflicht der Kantone und des Bundes, sich für die Abfallvermeidung einzusetzen Gemeindedeponie Glarner Mittelland im Jahre 1989 Inertstoffdeponie im Jahre 2015 – Pflicht, Phosphor aus dem Abwasser oder aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen – Neue Deponietypen A – E, entsprechen den bisherigen Aushubdeponien (neu Typ A), Inertstoffdeponien (neu Typ B) etc. – Vorgaben für eine minimale Energieverwertung und Metallrückgewinnung bei Kehrichtverbrennungsanlagen Einige neue Vorgaben der VVEA wie die periodische Abfallplanung werden in unserem Kanton schon seit einigen Jahren angewandt. Im Laufe des Sommers 2016 wird die neue Richtlinie zur VVEA vorgestellt, welche die technischen Einzelheiten für die Abfallwirtschaft enthält. Jakob Marti 5 Newsletter Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus n Artenschutz Biodiversität – Sehr seltene Arten Das Vorkommen von seltenen Arten ist ein wichtiger Gradmesser für die naturschützerische Qualität und Bedeutung von Lebensräumen. Wir versuchen deshalb die Zusammenarbeit mit Spezialistinnen und Spezialisten für die einzelnen Arten zu verstärken. Flechten: Lungenflechte (Lobaria pulmonaria) Die Lungenflechte wurde im Kanton Glarus vor allem auf alten, mächtigen Bergahorn gefunden. Die Lungenflechte wächst nur, wenn die richtigen Bedingungen vorhanden sind. Die Beschaffenheit der Rinde und das lokale Klima, vor allem die Feuchtigkeit und die Belichtung, sind besonders wichtig. Die Flechte ist selten geworden. Sie wurde darum in der Schweiz geschützt. Laufkäfer: Nebria heeri Auf den unwirtlichen und kalten Nordseiten von Felswänden, finden sich noch kleine Restpopulationen von zwei Laufkäferarten, die während der letzten Eiszeit wahrscheinlich weit verbreitet waren. Sie sind unter kalten, feuchten Bedingungen konkurrenzfähig gegenüber anderen Arten. Nach dem Rückzug der Gletscher und im Zuge der fortschreitenden Erwärmung haben diese Arten, nur noch in hohen Lagen an schattigen Stellen überlebt. Sie Neue Laufkäfer-Art Nebria heeri Veranstaltungen 30. Mai 2016 Energi Praxis Seminar 16.15 bis 18.15 Uhr Mensa der Berufsschule Ziegelbrücke Flechten: Lungenflechte (Lobaria pulmonaria) Die Bäume, auf denen die Lungenflechte vorkommt, gelten daher als schützenswerte Biotope im Sinne der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung. Neben der Lungenflechte findet man auf alten, mächtigen Bäumen auch viele andere seltene Flechtenarten. Es ist darum wichtig, dass die alten Bäume erhalten bleiben und das sie von heute jüngeren Bäumen in Zukunft abgelöst werden. Impressum Herausgeberin: Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons Glarus kommen darum teilweise nur noch sehr lokal vor. Eine Untersuchung der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (zhaw) hat gezeigt, dass zwei dieser sehr seltenen Arten z.B. am Wiggis, am Glärnisch auf Zeinen, im Chalttäli und am Ruchen in kleinen Populationen vorkommen. Die Untersuchungsergebnisse haben neben der Bestätigung des Vorkommens im Kanton sogar dazu geführt, dass die frühere Unterart Nebria cordicollis heeri neu als eigene Art Nebria heeri gilt. Nebrua heeri ist ein Endemit und wurde zu Ehren des Glarner Naturforschers Oswald Heer benannt. Solche endemische Arten kommen nur in einem begrenzten Gebiet vor. Sie sind dadurch besonders empfindlich auf Veränderungen in ihrem Lebensraum und ihre Vorkommen können lokal rasch erlöschen. Peter Zopfi n Änderungen von Verordnungen Kirchstrasse 2, 8750 Glarus www.gl.ch, 055 646 64 50 Seit dem Herbst 2015 wurden folgende Verordnungen auf Bundesebene geändert: Layout: Spälti Druck AG Glarus Titelbild: Olivier Scheurer Nachbestellung: Exemplare der vorliegenden Ausgabe können bei der Abteilung Umweltschutz und Energie bestellt werden, sie können aber auch von der Homepage heruntergeladen werden 6 Verordnung Inkrafttreten Gegenstand der Änderung Luftreinhalteverordnung 16. 11. 2015 Verschärfte Anforderungen an stationäre Motoren, verschärfte Anforderungen an Holzbrennstoffqualität Gewässerschutzverordnung 1. 1. 2016 Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen, Schutzzonen im Karstgebiet, Anpassung von Einleitgrenzwerten, Regelungen zum Gewässerraum Abfallverordnung VVEA 1. 1. 2016 Totalrevision: angepasste Vorgaben an Abfallanlagen, Abfallplanungen, Recycling Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle VTNP 1. 12. 2015 Erleichterung bei der Sammlung von Küchenabfällen
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