Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für die

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme der
Baumaterialgruppe Italcementi durch HeidelbergCement, stellt aber
Bedingungen
Brüssel, 26. Mai 2016
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante
Übernahme der italienischen Baumaterialgruppe Italcementi durch ihren deutschen
Konkurrenten HeidelbergCement genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung
geknüpft, dass HeidelbergCement die gesamte Italcementi-Sparte in Belgien verkauft.
Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Margrethe Verstager erklärte dazu:
„Wettbewerbsorientierte Märkte für Zement und Beton sind für die Baubranche in der EU von zentraler
Bedeutung. Ich begrüße die Verpflichtungsangebote, da sie gewährleisten, dass die milliardenschwere
Übernahme von Italcementi durch HeidelbergCement den wirksamen Wettbewerb nicht beeinträchtigen
wird.“
Die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen weisen erhebliche Überschneidungen in Belgien und den
angrenzenden Regionen auf. Dort liegen die gemeinsamen Marktanteile über 50 %. Deshalb hatte die
Kommission Bedenken, dass die verbleibenden Anbieter nicht genügend Wettbewerbsdruck auf das aus
dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätten ausüben können und die Übernahme in
dieser Region zu höheren Preisen für Zement und Transportbeton geführt hätte. Nach Auffassung der
Kommission räumt HeidelbergCement durch seine Verpflichtung zur Veräußerung der belgischen
Italcementi-Sparte diese Bedenken aus.
Die geplante Übernahme
Durch die geplante Übernahme würde ein Zusammenschluss von HeidelbergCement und Italcementi
entstehen. Beide Unternehmen stellen weltweit grauen und weißen Zement, Zuschlagstoffe,
Transportbeton, und sonstige verwandte Produkte her.
Aus geografischer Sicht ergänzen sich ihre Tätigkeiten im EWR weitgehend: HeidelbergCement ist in
Nord-, West- und Mitteleuropa aktiv, während sich Italcementi auf Südeuropa konzentriert und
Zementanlagen in Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland betreibt. Italcementi ist zudem in
Belgien und Bulgarien tätig.
Die Geschäftstätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich Grauzement überschneiden sich
erheblich in Belgien und in geringerem Maße in Süditalien. Es gibt auch grenzüberschreitende
Überschneidungen bei der Grauzementherstellung in Deutschland/Frankreich und Bulgarien/Rumänien.
Die Geschäftstätigkeiten der beiden am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in den Bereichen
Zuschlagstoffe und Transportbeton überschneiden sich vor allem in Belgien und Nordspanien, während
im Bereich Weisszement hauptsächlich in Belgien, Frankreich und Österreich Überschneidungen
bestehen.
Untersuchung der Kommission
Der Schwerpunkt der Untersuchung der Kommission lag vor allem auf den Überschneidungen in
Belgien und den angrenzenden Regionen.
HeidelbergCement betreibt zwei Zementwerke in Belgien sowie drei Werke in den Niederlanden.
Italcementi betreibt ein Zementwerk in Belgien, das auch Kunden in Frankreich und den Niederlanden
beliefert, sowie einige Werke in Frankreich. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende
Unternehmen hätte in Belgien und den angrenzenden Regionen Marktanteile von über 50 %.
Die Kommission hatte Bedenken, dass die verbleibenden Anbieter in diesen Märkten nicht in der Lage
wären, genügend Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen auszuüben und
Preiserhöhungen für Grauzement und Transportbeton zu verhindern.
Hinsichtlich der anderen Märkte, in denen sich die Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen
überschneiden, bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Dies liegt vor allem in der relativ
geringfügigen Zunahme der Marktanteile sowie der Anzahl und Stärke der dort vertretenen alternativen
Anbieter begründet.
Verpflichtungsangebote
HeidelbergCement hat angeboten, die Überschneidung zwischen den Geschäftstätigkeiten der
beteiligten Unternehmen in Belgien und den angrenzenden Regionen zu beseitigen, indem es die
gesamte Italcementi-Sparte in Belgien veräußert, die im Wesentlichen aus der ItalcementiTochtergesellschaft Compagnie des Ciments Belges S.A. („CCB“) besteht.
Die Veräußerung umfasst:
- sämtliche zur Herstellung von Zement, Transportbeton und Zuschlagstoffen genutzten Anlagen von
Italcementi in Belgien;
- Italcementis Anteile an einem mit LafargeHolcim betriebenen KalksteinGemeinschaftsunternehmen;
- einen Teil von HeidelbergCements Kalksteingrube in Antoing im Austausch für einen Teil der Grube
von Italcementi in Barry, die bei HeidelbergCement verbleibt.
Durch diese Verpflichtungen wird ein langfristiger Zugang der veräußerten Geschäftsbereiche zu
angemessenen Kalksteinvorräten gewährleistet.
Nach Auffassung der Kommission räumen diese Verpflichtungen die geäußerten
wettbewerbsrechtlichen Bedenken aus, so dass die geplante und mit den Verpflichtungsangeboten
ergänzte Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft. Die Genehmigung der
Kommission gilt vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der Verpflichtungen.
Der Zusammenschluss wurde am 1. April 2016 bei der Kommission angemeldet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7744 veröffentlicht.
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