Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme der Baumaterialgruppe Italcementi durch HeidelbergCement, stellt aber Bedingungen Brüssel, 26. Mai 2016 Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der italienischen Baumaterialgruppe Italcementi durch ihren deutschen Konkurrenten HeidelbergCement genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass HeidelbergCement die gesamte Italcementi-Sparte in Belgien verkauft. Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Margrethe Verstager erklärte dazu: „Wettbewerbsorientierte Märkte für Zement und Beton sind für die Baubranche in der EU von zentraler Bedeutung. Ich begrüße die Verpflichtungsangebote, da sie gewährleisten, dass die milliardenschwere Übernahme von Italcementi durch HeidelbergCement den wirksamen Wettbewerb nicht beeinträchtigen wird.“ Die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen weisen erhebliche Überschneidungen in Belgien und den angrenzenden Regionen auf. Dort liegen die gemeinsamen Marktanteile über 50 %. Deshalb hatte die Kommission Bedenken, dass die verbleibenden Anbieter nicht genügend Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätten ausüben können und die Übernahme in dieser Region zu höheren Preisen für Zement und Transportbeton geführt hätte. Nach Auffassung der Kommission räumt HeidelbergCement durch seine Verpflichtung zur Veräußerung der belgischen Italcementi-Sparte diese Bedenken aus. Die geplante Übernahme Durch die geplante Übernahme würde ein Zusammenschluss von HeidelbergCement und Italcementi entstehen. Beide Unternehmen stellen weltweit grauen und weißen Zement, Zuschlagstoffe, Transportbeton, und sonstige verwandte Produkte her. Aus geografischer Sicht ergänzen sich ihre Tätigkeiten im EWR weitgehend: HeidelbergCement ist in Nord-, West- und Mitteleuropa aktiv, während sich Italcementi auf Südeuropa konzentriert und Zementanlagen in Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland betreibt. Italcementi ist zudem in Belgien und Bulgarien tätig. Die Geschäftstätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich Grauzement überschneiden sich erheblich in Belgien und in geringerem Maße in Süditalien. Es gibt auch grenzüberschreitende Überschneidungen bei der Grauzementherstellung in Deutschland/Frankreich und Bulgarien/Rumänien. Die Geschäftstätigkeiten der beiden am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in den Bereichen Zuschlagstoffe und Transportbeton überschneiden sich vor allem in Belgien und Nordspanien, während im Bereich Weisszement hauptsächlich in Belgien, Frankreich und Österreich Überschneidungen bestehen. Untersuchung der Kommission Der Schwerpunkt der Untersuchung der Kommission lag vor allem auf den Überschneidungen in Belgien und den angrenzenden Regionen. HeidelbergCement betreibt zwei Zementwerke in Belgien sowie drei Werke in den Niederlanden. Italcementi betreibt ein Zementwerk in Belgien, das auch Kunden in Frankreich und den Niederlanden beliefert, sowie einige Werke in Frankreich. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätte in Belgien und den angrenzenden Regionen Marktanteile von über 50 %. Die Kommission hatte Bedenken, dass die verbleibenden Anbieter in diesen Märkten nicht in der Lage wären, genügend Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen auszuüben und Preiserhöhungen für Grauzement und Transportbeton zu verhindern. Hinsichtlich der anderen Märkte, in denen sich die Geschäftstätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Dies liegt vor allem in der relativ geringfügigen Zunahme der Marktanteile sowie der Anzahl und Stärke der dort vertretenen alternativen Anbieter begründet. Verpflichtungsangebote HeidelbergCement hat angeboten, die Überschneidung zwischen den Geschäftstätigkeiten der beteiligten Unternehmen in Belgien und den angrenzenden Regionen zu beseitigen, indem es die gesamte Italcementi-Sparte in Belgien veräußert, die im Wesentlichen aus der ItalcementiTochtergesellschaft Compagnie des Ciments Belges S.A. („CCB“) besteht. Die Veräußerung umfasst: - sämtliche zur Herstellung von Zement, Transportbeton und Zuschlagstoffen genutzten Anlagen von Italcementi in Belgien; - Italcementis Anteile an einem mit LafargeHolcim betriebenen KalksteinGemeinschaftsunternehmen; - einen Teil von HeidelbergCements Kalksteingrube in Antoing im Austausch für einen Teil der Grube von Italcementi in Barry, die bei HeidelbergCement verbleibt. Durch diese Verpflichtungen wird ein langfristiger Zugang der veräußerten Geschäftsbereiche zu angemessenen Kalksteinvorräten gewährleistet. Nach Auffassung der Kommission räumen diese Verpflichtungen die geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken aus, so dass die geplante und mit den Verpflichtungsangeboten ergänzte Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft. Die Genehmigung der Kommission gilt vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung der Verpflichtungen. Der Zusammenschluss wurde am 1. April 2016 bei der Kommission angemeldet. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7744 veröffentlicht. 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