Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Interner Service Referat Zentrale Dienste Ausschreibung zum Verkauf eines nicht mehr benötigten Rasentraktors mit Anbaugeräten Das Landratsamt Mittelsachsen verkauft einen nicht mehr benötigten Rasentraktor entsprechend dem beigefügten Gebotsblatt. Der Käufer holt den erworbenen Artikel im Landratsamt Mittelsachsen, Straße des Friedens 20 in 04720 Döbeln ab. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Sie Interesse am Erwerb des Rasentraktors haben, besteht die Möglichkeit sich das Gerät vor Angebotsabgabe an o. g. Ort anzusehen. Terminabsprachen treffen Sie bitte mit Herrn Bischoff, telefonisch erreichbar unter 03731 / 799 1147 oder per E-Mail [email protected]. Ihr Gebot reichen Sie bitte bis zum 17. Juni 2016, 24.00 Uhr im verschlossenen Umschlag mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse und rechtsgültigen Unterschrift an das Landratsamt Mittelsachsen, Interner Service, Referat Zentrale Dienste (Zimmer 344), Frauensteiner Str. 43 in 09599 Freiberg ein. Der Umschlag ist außen mit folgendem Vermerk zu versehen: „Bitte nicht öffnen“ – Gebot zum Kauf eines Rasentraktors Das Gebot für den Rasentraktor ist in dem beigefügten "Gebotsblatt" einzutragen. Der Mindestgebotspreis ist ausgewiesen. Gebote dürfen keine Bedingungen oder Vorbehalte aufweisen. Die Rücknahme eines Gebotes muss schriftlich vor der Zuschlagsfrist im Landratsamt Mittelsachsen eingehen. Zunächst erfolgt der Verkauf des Rasentraktors an den Meistbietenden unter Berücksichtigung des Mindestgebotspreises. Liegen mehrere gleiche Gebote vor, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Bieter, welcher den Zuschlag erhält, wird in der 26. KW 2016 benachrichtigt. Bieter, die nach Ablauf dieser Zeit keine Nachricht erhalten haben, können davon ausgehen, dass ihr Gebot nicht berücksichtigt wurde. Bis zum Ende der Zuschlagsfrist (1. Juli 2016) sind die Bieter an ihr Gebot gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlages zustande. Mit Übergabe des Artikels wird der Kaufvertrag in Schriftform ausgehändigt. Die Übergabe des Verkaufsgegenstandes erfolgt erst nach Zahlungseingang in der gebotenen Höhe auf dem Konto des Landratsamtes Mittelsachsen, welches im Zuschlagsschreiben mitgeteilt wird.
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