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HEROLD MDOnline
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MDOnline Professional 2-Jahresabo, Mindestlaufzeit 2 Jahre, Adressguthaben Fair Use, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum, 2 User
MDOnline Professional 3-Jahresabo, Mindestlaufzeit 3 Jahre, Adressguthaben Fair Use, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum, 2 User
Lizenzerweiterung Abo Professional – Filiale MDOnline Professional 1-Jahresabo, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Lizenzerweiterung für 1 Filiale, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
MDOnline Professional 2-Jahresabo, Mindestlaufzeit 2 Jahre, Lizenzerweiterung für 1 Filiale, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
MDOnline Professional 3-Jahresabo, Mindestlaufzeit 3 Jahre, Lizenzerweiterung für 1 Filiale, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
Lizenzerweiterung Abo Professional – User MDOnline Professional 1-Jahresabo, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Lizenzerweiterung für 1 User, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
MDOnline Professional 2-Jahresabo, Mindestlaufzeit 2 Jahre, Lizenzerweiterung für 1 User, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
MDOnline Professional 3-Jahresabo, Mindestlaufzeit 3 Jahre, Lizenzerweiterung für 1 User, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
Abo Standard (Preis pro MDOnline Produkt/Jahr) MDOnline Standard 1-Jahresabo, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Adressguthaben Fair Use, Jahrespreis, gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum, 1 User
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MDOnline Standard 3-Jahresabo, Mindestlaufzeit 3 Jahre, Adressguthaben Fair Use, Jahrespreis, gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum, 1 User
Lizenzerweiterung Abo Standard – Filiale MDOnline Standard 1-Jahresabo, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Lizenzerweiterung für 1 Filiale, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
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Lizenzerweiterung Abo Standard – User
MDOnline Standard 1-Jahresabo, Mindestlaufzeit 1 Jahr, Lizenzerweiterung für 1 User, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
MDOnline Standard 2-Jahresabo, Mindestlaufzeit 2 Jahre, Lizenzerweiterung für 1 User, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
MDOnline Standard 3-Jahresabo, Mindestlaufzeit 3 Jahre, Lizenzerweiterung für 1 User, Jahrespreis gültig für 12 Monate Laufzeit ab Rechnungsdatum
Preis/Jahr in EUR
3.990,00
3.395,00
3.190,00
1.260,00
1.050,00
970,00
570,00
475,00
440,00
2.395,00
1.985,00
1.790,00
780,00
650,00
605,00
335,00
280,00
260,00
Grundsätzlich gilt als Fair-Use-Grenze 999.999 downloadbare Datensätze.
KSV1870 Information GmbH, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, Telefon +43 (0)50 1870-1200, Fax +43 (0)50 1870-99 8778, www.ksv.at, [email protected]
Die Verrechnung erfolgt nach Bestellung und bei Jahres-Abonnements in Folge einmal jährlich.
Innerhalb eines Werktages nach Bestellung erhalten Sie per E-Mail die Logindaten für den MDOnline-Zugang. Die Logindaten gelten für eine Laufzeit von 365 Tagen.
Bei Bestellung eines Jahres-Abonnements verlängert sich die Laufzeit nach Ablauf des ersten
Jahres automatisch um ein weiteres Jahr. Soll das Jahres-Abonnement nicht automatisch
verlängert werden, muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Bindungsfrist eine schriftliche
Kündigung erfolgen.
Lizenzerweiterungen für Filialen können nur in Verbindung mit einem gültigen Vertrag für die
Mutterlizenz erstellt werden.
Alle Preise in EUR exkl. 20% USt. Es gelten sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für das Marketing Service der KSV1870 Information GmbH sowie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für MD Online der HEROLD Business Data GmbH. Preisänderungen
vorbehalten. Gültig ab 01.08.2015.
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Allgemeine
Geschäfts­bedingungen
der KSV1870 Information GmbH
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit und Anwendungsbereich
1.1Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
umfasst sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der
KSV1870 Information GmbH (nachstehend „KSV1870“ bezeichnet), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Gegenteiliges
vereinbart wurde.
1.2Besteht zwischen der Einzelvereinbarung mit dem Kunden und/
oder den Allgemeinen Bestimmungen in Abschnitt A. und/oder
den in Abschnitt B. dargestellten Besonderen Bestimmungen
ein Widerspruch, so gehen die Regelungen der Einzelvereinbarung den Allgemeinen Bestimmungen und den Besonderen
Bestimmungen und die Regelungen der Besonderen Bestimmungen jenen der Allgemeinen Bestimmungen vor.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1Sämtliche Angebote des KSV1870 sind freibleibend und unverbindlich. Vorbehaltlich besonderer Abschlusserfordernisse in
den Besonderen Bestimmungen kommt ein Vertrag mit dem
KSV1870 erst nach Akzeptierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer entsprechenden Auftragsbestätigung
bzw. mit Ausführung des Auftrags durch den KSV1870 zustande. Die Ausführung eines Auftrages kann durch den KSV1870
ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
2.2Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung der in den aktuellen
Preislisten, Prospekten und Geschäftsbriefen enthaltenen Angaben und Tarife zustande.
2.3Der KSV1870 ist zu regelmäßigen Erhöhungen der von ihr verrechneten Preise berechtigt. Eine Abänderung wird bestehenden Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden zur Kenntnis
gebracht.
2.4Rechnungen sind bei Erhalt zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall
hat der Säumige 9,2 % per anno Zinsen über dem Basiszinssatz
sowie Mahnspesen zu ersetzen.
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3.Hinweis auf § 152 GewO 1994
Der KSV1870 ist unter anderem gemäß § 152 Gewerbeordnung
1994 (GewO 1994) zur Ausübung des Gewerbes der Auskunftei
über Kreditverhältnisse berechtigt. Zur Erteilung von Auskünften
über private Verhältnisse, die mit der Kreditwürdigkeit in keinem
Zusammenhang stehen, ist der KSV1870 sohin nicht befugt.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1Die in der Wirtschaftsdatenbank des KSV1870 gespeicherten und
durch den Kunden abrufbaren Daten, Wirtschaftsinformationen,
Adressen und alle sonstigen von dem KSV1870 erteilten Informationen (nachfolgend zusammen als „Daten“ bezeichnet) beruhen auf den Ergebnissen der zuletzt durchgeführten objektiven
Informationserhebung durch den KSV1870. Materielle Recherchen sowie eine inhaltliche Prüfung dieser Daten, insbesondere
im Hinblick auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit,
werden von dem KSV1870 nicht vorgenommen. Der KSV1870
übernimmt daher auch keinerlei Gewähr oder Haftung für die
Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Schlüssigkeit und die Aktualität der abgefragten Daten und der in diesen enthaltenen Informationen sowie für die Verfügbarkeit bestimmter Daten.
4.2Aus der Nutzung der Datenbanken des KSV1870 und der bereitgestellten Daten stehen dem Kunden – soweit gesetzlich zulässig oder aufgrund der nachfolgenden Besonderen Bedingungen
nicht anders vereinbart – weder Gewährleistungs- noch Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche zu. Insbesondere werden
allfällige Folgeschäden, die aus der Verwendung der Daten entstehen können, nicht ersetzt. Den KSV1870 trifft bei Schadenersatzansprüchen grundsätzlich nur eine Haftung bei eigenem
Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, jedenfalls aber nicht
für Handlungen ihrer Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen. Die
Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder
sonstige Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
4.3Die Beschränkung der Haftung des KSV1870 gilt jedoch nicht
für Personenschäden. Für diese haftet der KSV1870 nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
4.4Der Kunde haftet unbeschränkt für alle dem KSV1870 oder Dritten entstehenden Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung
seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten ergeben.
4.5Für den Fall der Inanspruchnahme des KSV1870 aus der Erteilung der Auskunft, der Übermittlung von Daten oder deren missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden verpflichtet sich
dieser, den KSV1870 schad- und klaglos zu halten. Im Falle des
Missbrauches der Erteilung der Auskunft oder der übermittelten
Daten sowie bei der Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlischt das Recht des Kunden auf Erteilung von
Auskünften entschädigungslos bzw. ist der KSV1870 zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
5.1Unabhängig von der jeweiligen Übermittlungsart der Auskünfte und Daten sowie vom Zugang zu den Auskünften und Daten
(schriftliche Übermittlung, Telekommunikation, Datenbankinformationstransfer, elektronische Speichermedien, etc) bestätigt
der Kunde mit dem Auftrag zur Erteilung einer Auskunft sowie
dem Zugriff auf die Datenbanken des KSV1870 ausdrücklich ein
berechtigtes Interesse an der Übermittlung von Daten im weitreichendsten Umfang nach dem Datenschutzgesetz 2000 (DSG
2000) in der jeweils gültigen Fassung zu haben bzw. dass ein
Zugriff auf diese Datenbanken zur Wahrung seiner überwiegenden berechtigten Interessen notwendig ist. Ein derartiges Interesse besteht etwa darin, dass sich der Kunde vor allfälligen
schwerwiegenden finanziellen Nachteilen schützen möchte (Gläubigerschutz), wie sie sich bspw. aus drohenden Zahlungsschwierigkeiten eines potenziellen Vertragspartners ergeben könnten.
Die Einholung von Auskünften sowie Abfragen, die mit der Notwendigkeit der Wahrung überwiegender berechtigter Interessen
nicht in Zusammenhang stehen, sind strengstens untersagt. Der
KSV1870 behält sich aus diesem Grund vor, bei Zugriffen auf ihre
Datenbanken im Detail das Vorliegen der Berechtigung des Kunden im Sinne des DSG 2000 zu überprüfen.
5.2Der Kunde verpflichtet sich im Sinne des DSG 2000 zur Verschwiegenheit hinsichtlich der erteilten Auskünfte und übermittelten Daten sowie zur besonderen Sorgfalt mit dem Umgang
derselben. Die Erteilung von Auskünften und Übermittlung von
Daten erfolgt „streng vertraulich“ zur ausschließlichen Information des Kunden, welcher ausdrücklich auf die Verwendung der
Informationen und Daten als Beweis- oder Bescheinigungsmittel,
in welcher Form auch immer, verzichtet. Ebenso verpflichtet sich
der Kunde auf jede Weitergabe von Informationen oder Teilen
hiervon an Dritte, sei es durch Mitteilung oder vorübergehende
Einsichtnahme oder auf sonst irgendeine Art, zu verzichten und
diese zu unterlassen. Erteilte Auskünfte und übermittelte Daten
verbleiben im alleinigen Eigentum des KSV1870 und sind über
jederzeitiges, nicht weiter zu begründendes Verlangen sofort
zurückzustellen. Der KSV1870 ist nicht verpflichtet, Quellen der
übermittelten Daten und Informationen bekannt zu geben.
5.3Der Kunde verpflichtet sich, die im Sinne des § 14 DSG 2000
notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen und die Grundsätze des Datengeheimnisses
im Sinne des § 15 DSG 2000 einzuhalten. Der KSV1870 ist
berechtigt, vom Kunden eine Darstellung der von ihm getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Falls aufgrund der
allein dem KSV1870 zustehenden Beurteilung diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, die Einhaltung der Bestimmungen
des DSG 2000 zu gewährleisten, kann der Vertrag mit dem
Kunden unbeschadet aller weiteren Ansprüche des KSV1870
mit sofortiger Wirkung aufgelöst bzw. die Abfragemöglichkeit
umgehend unterbunden werden. Dem KSV1870 ist es gestattet, zur Überprüfung der Einhaltung aller Pflichten durch den
Kunden in Gegenwart des Kunden (oder eines hierzu benannten Mitarbeiters) die Datenstation und die Behandlung der
Daten zu besichtigen.
5.4Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen,
die ihm oder Dritten die Nachahmung des Abfragesystems, des
Aufbaues einer Datenbank oder der Formdarstellung einzelner
Dokumente des KSV1870 ermöglicht. Das gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem KSV1870.
1
KSV1870 Information GmbH, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, Telefon + 43 (0) 50 1870, Fax + 43 (0) 50 1870-99 1000, www.ksv.at, [email protected]
Allgemeine
Geschäfts­bedingungen
der KSV1870 Information GmbH
5.5Ein Kunde, der Dienstnehmer beschäftigt, hat ferner durch
entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihn von
Gesetzes wegen oder aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffenden Verpflichtungen hinsichtlich der Datenweitergabe, dem Zugriffsschutz, der Berechtigung zur Datenabfrage und der Sicherung gegen Nachahmung eingehalten
werden. Die Erteilung entsprechender Weisungen oder der
Abschluss entsprechender Vereinbarungen gegenüber bzw.
mit den Dienstnehmern hat so zu erfolgen, dass sie jederzeit
dem KSV1870 nachgewiesen werden können. Die Einhaltung
der betreffenden erteilten Weisungen bzw. der abgeschlossenen Vereinbarungen hat der Kunde laufend zu kontrollieren. Im
Anwendungsbereich des § 15 DSG 2000 ist auch das Datengeheimnis entsprechend zu überwachen.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1Nebenabreden und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
6.2Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen
gegen den KSV1870 ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist gerichtlich festgestellt oder vom KSV1870
anerkannt.
6.3Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall
gilt zwischen den Vertragsparteien eine wirksame, gültige oder
durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe
kommt. Das gilt sinngemäß für eine Ergänzung des Vertrags im
Fall von Lücken.
6.4Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem zugrunde
liegenden Vertrag, einbegriffen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird Wien vereinbart.
6.5Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPR) und
des UN-Kaufrechts (CISG).
B. Besondere Bestimmungen
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7. Anwendungsbereich
Neben den Allgemeinen Bestimmungen über die vertragliche
Beziehung des Kunden zum KSV1870 werden in Abschnitt B.
auch die Besonderen Bestimmungen für
- Abfragen aus der Wirtschaftsdatenbank,
- Wirtschaftsinformationen und
- Marketing Services
(in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeinsam
als die „Besondere Bestimmungen“ bezeichnet) geregelt. Diese Besonderen Bestimmungen gelten hinsichtlich des jeweils
darunter fallenden Produkts des KSV1870 in Ergänzung zu den
vorliegenden Allgemeinen Bestimmungen.
8.Besondere Bestimmungen für Abfragen aus der Wirtschaftsdatenbank (für BusinessLine, MemberLine und
EasyLine)
8.1Im Rahmen von Abfragen aus der Wirtschaftsdatenbank bietet der KSV1870 dem Kunden über Datenfernübertragung
den direkten Zugriff auf die in der Wirtschaftsdatenbank des
KSV1870 gespeicherten Daten an.
8.2Die Wirtschaftsdatenbank des KSV1870 steht täglich von
0-24 Uhr für Abfragen zur Verfügung, nicht jedoch während
der Sicherungszeiten und bei wartungs- und systembedingten
Abschaltungen. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht gegeben,
weshalb der Kunde aus diesem Grund im Falle von vorübergehenden Unterbrechungen der Abfragemöglichkeit in der Regel
keine Erfüllungs-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche hat. Bei der BusinessLine ist der Kunde jedoch nach einer
das Ausmaß von 72 aufeinanderfolgenden Stunden überstei-
genden und vom KSV1870 selbst zu verantwortenden Störung
berechtigt, eine Minderung der ihm verrechneten Pauschale
aliquot im Ausmaß der Gesamtzeit der Störung zu verlangen.
8.3Der Kunde darf die erhaltenen Daten sowie die ihm zur Verfügung gestellten Ausdrucke, Arbeitsunterlagen oder sonstigen
Darstellungen aus der Datenbank nur für den eigenen Gebrauch
verwenden. Eine Weitergabe der Daten oder Ausdrucke an Dritte
in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form ist ausnahmslos
nicht gestattet. Falls der Kunde einem Konzern angehört, ist er
nur mit Zustimmung des KSV1870 berechtigt, die ihm zufließenden Daten an andere Unternehmen des Konzerns weiterzugeben.
8.4Das Vertragsverhältnis in der BusinessLine wird für mindestens
12 Monate abgeschlossen. Es kann vom Kunden zum Ablauf
des 12. Monates schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Der Postaufgabetag gilt
als fristwahrend. Wird der Vertrag bis zum Ablauf des 12. Monates nicht aufgekündigt, so wird er auf unbestimmte Zeit verlängert und kann sodann unter Einhaltung einer Monatsfrist jeweils
zum Ende eines Quartals schriftlich aufgekündigt werden. Der
KSV1870 ist aber auch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit
sofortiger Wirkung aufzulösen (BusinessLine) bzw. die Abfragemöglichkeit umgehend zu unterbinden (Member- und EasyLine),
wenn der Kunde eine wesentliche vertragliche oder gesetzliche
Verpflichtung verletzt.
8.5Für zusätzliche Einschulungen und Serviceleistungen, die direkt
beim Kunden durchgeführt werden, kann der KSV1870 eine
Weggebühr in Rechnung stellen.
9. Besondere Bestimmungen für Wirtschaftsinformationen
9.1Die Auskunft enthält alle dem KSV1870 bis zur Ausfertigung
der Auskunft bekannten, zu deren Erteilung notwendigen und
für die Weitergabe bestimmten Informationen in inhaltlich
ungeprüfter Form.
9.2PersonenProfil Consumer Auskünfte enthalten unter anderem
die dem KSV1870 bekannten internen und externen Zahlungserfahrungen und Insolvenzdaten sowie Datensätze aus den
Datenbanken des KSV1870.
9.3Soweit Informationen nicht dem KSV1870 bekannte vollstreckbare Forderungen, sondern inkasso- sowie gerichtsanhängige
Verfahren betreffen, kann nicht immer deren Ursache, Berechtigung oder Entwicklung geprüft werden. Diese Informationen
gelten daher lediglich als Hinweis und sind in die Bonitätsbeurteilung ohne nähere Prüfung nicht einzubeziehen. Soweit
gruppierte Firmen genannt werden, handelt es sich um Verknüpfungen des Unternehmens bzw. von Funktionsträgern;
eine Bonitätsauswirkung auf das angefragte Unternehmen ohne
nähere Prüfung oder Erklärung kann daraus nicht immer, keinesfalls lückenlos oder aktuell, abgeleitet werden. Derartige Hinweise dienen vor allem ergänzenden Informationsmöglichkeiten.
9.4Sofern besondere Erhebungen beauftragt werden oder die
Beantwortung besonderer Fragen begehrt wird, ist der KSV1870
berechtigt, den dadurch gesondert entstehenden Aufwand zu
verrechnen oder die Beantwortung abzulehnen.
9.5Für „Spezialauskünfte“, worunter besonders detaillierte, nicht
unter ein Abonnement oder eine vereinbarte Kostenregelung
fallende Ermittlungen und Berichte zu verstehen sind, erfolgt
die Vergütung nicht nach dem jeweiligen Tarif, sondern nach
einer Honorarvereinbarung im Einzelfall oder, wenn eine solche
nicht getroffen wurde, nach Aufwand. Die Kosten der Erhebung
von Daten der Grundbücher werden gesondert verrechnet. Das
Storno von Evidenzberichten ist kostenlos, lediglich wenn innerhalb von 6 Monaten Aufträge zur automatischen Bonitätskontrolle storniert werden und noch kein Bericht innerhalb dieses
Zeitraumes erfolgt ist, wird eine Gebühr in Höhe von 10 % des
Preises des betreffenden Evidenzberichtes eingehoben.
9.6Die Auskunft wird nach dem für die Herstellung notwendigen
Zeitaufwand ehestmöglich, jedenfalls innerhalb angemessener
Frist, erteilt. Wird ein bestimmter oder besonderer kürzerer Termin zur Erteilung der Auskunft gesetzt, so sind dem KSV1870
die damit verbundenen gesonderten Auslagen zu vergüten.
Soweit nichts abweichend vereinbart wurde, gelten die in der
jeweils gültigen Tarifordnung festgehaltenen Lieferfristen.
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KSV1870 Information GmbH, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, Telefon + 43 (0) 50 1870, Fax + 43 (0) 50 1870-99 1000, www.ksv.at, [email protected]
Allgemeine
Geschäfts­bedingungen
der KSV1870 Information GmbH
ATU 64166958, DVR 3003908, FN 308571g, 7-103-1605_AGB Information GmbH
9.7Die Gültigkeit von Abonnements beträgt 12 Monate ab Bestellung. Nicht ausgenutzte Auskunftsschecks werden innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf bei gleichzeitiger Bestellung eines
zumindest gleichwertigen neuen Abonnements automatisch für
die gesamte Laufzeit, ohne Aufzahlung eventuell zwischenzeitlich
erfolgter Preiserhöhung, des neuen Abonnements verlängert.
9.8Im Fall der Ablehnung eines Auftrages wird der Auftragsschein
vergütet. Weiter gehende Ansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen.
10. Besondere Bestimmungen für Marketing Services
10.1Erfolgt die Lieferung von Adressen oder sonstigen Informationen
auf EDV-Datenträgern, dürfen diese nicht vervielfältigt werden.
10.2Der Kunde verpflichtet sich, die ihm vom KSV1870 gelieferten
Daten, und zwar weder ganz noch teilweise, in welcher Form auch
immer, an Dritte weiterzugeben, oder diesen davon Kenntnis zu
verschaffen. Alle gelieferten Adressen dürfen grundsätzlich nur
einmal verwendet werden.
10.3Dritte, die allenfalls im Rahmen des vereinbarten Gebrauches
Zugang zu den Daten erhalten dürfen, sind in gleicher Weise
schriftlich zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten. Für deren Missbrauch haftet der Kunde und
verpflichtet sich, den KSV1870 von allfälligen Ansprüchen Dritter
völlig schad- und klaglos zu halten.
10.4Beträgt die Retourenquote aufgrund Unzustellbarkeit von Poststücken an den übermittelten Adressen mehr als 3 % des ausgelieferten Adressmaterials, so gewährt der KSV1870 dem Auftraggeber
eine Gutschrift in Höhe der Retourenquote des Auftragswertes.
Die Geltendmachung einer solchen Gutschrift beim KSV1870 hat
durch den Auftraggeber schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach
dem nachweislichen Versand der Adressen zu erfolgen, andernfalls entfällt dieser Anspruch. Die Beweislast dazu liegt beim
Auftraggeber. Ausdrücklich wird vereinbart, dass ein etwaiger
Ersatzbetrag mit der Summe begrenzt ist, die der Kunde für die
betreffende Adresse oder sonstige Information bezahlt hat.
10.5Neben den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 hat der
Kunde insbesondere auch die Bestimmungen des E-CommerceGesetzes (ECG) sowie die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) zu beachten und den KSV1870
bei einem allfälligen Verstoß von sämtlichen Ansprüchen Dritter
schad- und klaglos zu halten. Bei den auf Datenträgern und versendeten Dateien befindlichen E-Mail-Adressen, Telefon- und
Faxnummern darf nicht auf eine Zustimmung des Anschlussinhabers zum Erhalt elektronischer Post, Anrufe und Faxnachrichten geschlossen werden. Bei Verwendung der Daten ist der
Kunde selbst für die Rechtmäßigkeit der Datenanwendungen im
Sinne des DSG 2000 verantwortlich. Insbesondere verweist der
KSV1870 auf § 107 TKG 2003, welcher die Zulässigkeit der Zusendung elektronischer Nachrichten zu Zwecken der Direktwerbung
ohne vorherige Einwilligung des Empfängers regelt.
10.6§ 7 ECG verpflichtet die Rundfunk und Telekom RegulierungsGmbH dazu, eine Liste zu führen, in die sich diejenigen Personen
und Unternehmen kostenlos eintragen können, die für sich die
Zusendung kommerzieller Kommunikation im Weg der elektronischen Post ausgeschlossen haben. Der KSV1870 nimmt keinen
Abgleich mit dieser Liste vor. Dieser Abgleich obliegt dem Auftraggeber.
10.7Der KSV1870 nimmt gemäß § 151 GewO 1994 vor Auslieferung
von Adressdaten einen Abgleich mit der „Robinsonliste“ des
Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich vor. Diese Liste wird vom Fachverband
zumindest monatlich aktualisiert. Der KSV1870 gibt dem Kunden
bei Auslieferung der Daten bekannt, welches Datum die jeweils
aktuelle „Robinsonliste“, mit der der Datenabgleich erfolgt ist,
aufweist und empfiehlt, die Daten nicht länger als 4 Wochen,
gerechnet ab dem bekannt gegebenen Datum, zu verwenden.
Nach Ablauf der 4-wöchigen Frist empfiehlt der KSV1870 einen
neuerlichen Abgleich mit der nächstfolgenden „Robinsonliste“
gegen Entgelt beim KSV1870 zu beauftragen. Der KSV1870 ist
nicht verantwortlich für die Eignung, Genauigkeit, Richtigkeit und
Vollständigkeit der „Robinsonliste“.
Gültig ab 23.05.2016
3
KSV1870 Information GmbH, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, Telefon + 43 (0) 50 1870, Fax + 43 (0) 50 1870-99 1000, www.ksv.at, [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für MD Online
§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Vom Kunden unterzeichnete Bestellformulare gelten als Angebot, welches HEROLD
berechtigt, innerhalb von 4 Wochen ab Unterzeichnung des Bestellformulars abzulehnen. Das Angebot gilt als von HEROLD angenommen, wenn es nicht innerhalb dieser
Frist schriftlich (auch Fax und E-Mail) oder mündlich zurückgewiesen wurde. Zur Fristwahrung genügt bei mündlicher Ablehnung der Ausspruch innerhalb der Frist bzw. bei
schriftlicher Ablehnung die rechtzeitige Absendung. Für die Annahme des Angebots
durch HEROLD ist allein die schriftliche Bestellung laut Bestellschein maßgeblich, mündliche Erläuterungen oder Zusagen werden keinesfalls Vertragsinhalt. Auch Bestellungen,
die über Internet-Seiten aufgegeben werden, gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss; die Zusendung einer Zugangsbestätigung gilt nicht als Annahme der
Kundenbestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Zugang zum Dienst MD Online, mit welchem der online Bezug von Marketingdaten ermöglicht wird. Die Nutzungsbewilligung des Zugangs umfasst
ausschließlich das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der mittels MD Online bereitgestellten Datenbank (samt den enthaltenen Daten) und der Software im Sinne des
§ 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf
Lieferung des Quellcodes besteht nicht. Die Installation, Einweisung und Softwarepflege
gehören nach diesem Vertrag nicht zum Leistungsumfang von HEROLD.
§ 3 Benutzung
1. Allgemeines
Der Lizenznehmer erwirbt eine Einfachlizenz (Zugang für 1 Person) oder eine Mehrfachlizenz
für eine bestimmte Userzahl (gemäß Bestellschein, Vertrag bzw. Produktbeschreibung).
Im Falle des Erwerbs einer Mehrfachlizenz dürfen immer nur höchstens so viele Zugriffsrechte an MD Online vergeben werden, wie Lizenzen (gemäß Bestellschein, Vertrag bzw.
Produktbeschreibung) erworben wurden. Der Lizenznehmer hat dafür zu sorgen, dass
die Benutzung nur im Rahmen der erworbenen Lizenz erfolgt.
2. Pflichten des Lizenznehmers
Abfragen müssen unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Benutzeroberfläche
erfolgen. Neben den gesetzlichen Verboten ist bei allen HEROLD-Produkten die Verwendung im Zusammenhang mit der gewerblichen Adressenverwertung, zum Aufbau
oder zur Ergänzung von Teilnehmer-, Firmen- oder anderer Datenbanken jeder Art und
in jeder medialen Form (in Printform, elektronisch, auf CD-ROM, etc.), zur Durchführung
eines Auskunftsdienstes oder eines Call-Centers (wenn auch nur als Nebenleistung), zur
Erteilung von Telefonauskünften, zum Aufbau von Konkurrenzprodukten zu HEROLDProdukten (insbesondere HEROLD CD-ROM bzw. DVD, HEROLD Intranet-Versionen,
HEROLD Einzeladressenverkauf etc.), die Verwendung zu sonstigen kommerziellen
Zwecken sowie generell die Verwendung für Zwecke und im Interesse Dritter verboten.
Der Lizenznehmer hat den Zugang zu MD Online ausreichend gegen einen unbefugten
Zugriff Dritter zu schützen.
3. Nutzungsrechte MD Online
Die über MD Online bereitgestellten Daten dürfen zur Durchführung von Marketing- und
Werbemaßnahmen für Zwecke des vom Lizenznehmer angegebenen Unternehmensstandortes verwendet werden.
Eine Verwendung für Zwecke Dritter – somit auch für Zwecke verbundener Unternehmen
oder für andere Standorte desselben Unternehmens – ist untersagt. Die Nutzung des
Zugangs zu MD Online darf nur an und für einen Unternehmensstandort des Lizenznehmers erfolgen. Auch die Mitbenutzung des Zugangs sowie daraus bezogener Daten
und erstellter oder ergänzter Datenbanken durch andere Unternehmensstandorte oder
durch verbundene Unternehmen ist unzulässig. Die Verwendung an bzw. für mehrere
Unternehmensstandorte ist nur durch Erwerb von Filial-Lizenzen (samt der erforderlichen
Anzahl von Zugriffsrechten) zulässig.
Zulässig ist die Verwendung der über MD Online bereitgestellten Daten zum Aufbau und
zur Ergänzung von Datenbanken des Lizenznehmers, sofern diese Datenbanken ausschließlich zum Zwecke der Durchführung eigener (d.h. nicht im Auftrag oder Interesse
Dritter) gesetzlich zulässiger Werbemaßnahmen des angegebenen Unternehmensstandortes verwendet werden. Die Verwendung zu anderen Zwecken ist verboten. An rechtmäßig erstellten oder ergänzten Datenbanken dürfen höchstens so viele Zugriffsrechte
erteilt werden, wie Lizenzen erworben wurden. Bei Durchführung von Werbeaussendungen
ist HEROLD Business Data GmbH als Auftraggeber der Ursprungsdatei anzugeben.
§ 4 Verbot der Weitergabe an Dritte
Der Lizenznehmer darf weder die Zugangsdaten zu MD Online noch die über den Zugang zu MD Online erhaltenen Daten an Dritte weitergeben oder Dritten (auch nicht bloß
vorübergehend) überlassen.
§ 5 Gewerblicher Rechtsschutz
Der Lizenznehmer anerkennt, dass die über MD Online bereitgestellte Datenbank sowie
die in der Datenbank befindlichen Inhalte in all ihren Teilen urheberrechtlich geschützt
sind, und, dass alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen gesetzlich geschützten Rechte daran HEROLD oder deren Lizenzgebern zukommen.
§ 6 Obhutspflicht
Der Lizenznehmer hat die Zugangsdaten zu MD Online gegen missbräuchliche Nutzung
zu sichern.
§ 7 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Zugang zu MD Online ist auf eine dauerhafte Benützung ausgelegt. HEROLD leistet
jedoch keine Gewähr für Störungen des Zugangs zu MD Online.
§ 8 Haftung
HEROLD haftet für Schäden aufgrund einer Vertragsverletzung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Sofern Schäden nicht binnen einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt geltend gemacht werden, gelten diese als verjährt. HEROLD haftet jedoch nicht
– es sei denn HEROLD trifft ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden – für
die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Daten sowie für allfällige Schäden
aufgrund der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit.
§ 9 Abonnement
Für den Fall des Erwerbs eines Abonnements gilt für den Lizenznehmer die am Bestellschein vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag kann in diesem Fall erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach jährlich mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres
unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. HEROLD ist ohne Berücksichtigung der Mindestlaufzeit zur Kündigung
des Abonnements unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist berechtigt. Der
Abonnementpreis wird entsprechend der Entwicklung des von der Statistik Österreich
verlautbarten Verbraucherindex 2010 (VPI 2010) oder des an seine Stelle tretenden
Index jährlich erhöht, wobei der durchschnittliche Indexwert des Kalenderjahres in dem
der Auftrag erteilt wurde als Basiswert heranzuziehen ist. Darüber hinaus sind Preiserhöhungen generell bei Erhöhungen der Selbstkosten (z.B. Ansteigen der Materialkosten,
Lohnkosten, etc.) auch während der Laufzeit des Abonnements möglich.
§ 10 Zahlungskonditionen, Preise, Lieferkosten
Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Mahnspesen, Inkassokosten (zB durch Inkassobüro) und Verzugszinsen in
der Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Bei Ermächtigung zum Einzug durch Lastschriften
gewährt HEROLD 3 % Skonto. Bei Angaben in Preislisten, Anzeigen, Werbeunterlagen,
Internet-Seiten und dergleichen sind jederzeitige Änderung ausdrücklich vorbehalten.
Bestellungen, die durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung
angenommen werden, werden zu den am Bestelltag geltenden Listenpreisen ausgeführt. Gegen Forderungen von HEROLD kann nicht aufgerechnet werden. Sofern die
Bezahlung der Rechnungssumme in Teilbeträgen vereinbart ist, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur eines Teilbetrages, bzw. im Falle der Einzugsermächtigung
bei nicht ausreichender Kontoabdeckung, sämtliche ausständigen Teilleistungen ohne
weitere Nachfristsetzung fällig.
§ 11 Datenschutz und unerbetene kommerzielle Kommunikation
Alle Kunden sind verpflichtet, das Datenschutzgesetz und das Telekommunikationsgesetz zu beachten und HEROLD diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Sofern
elektronische Postadressen (E-Mail-Adressen), Telefon- und Faxnummern bereitgestellt
werden, darf nicht auf eine Zustimmung des Anschlussinhabers zum Erhalt elektronischer
Post, Anrufen und Faxnachrichten geschlossen werden. Insbesondere ist die bei der
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH geführte Robinson-Liste zu beachten.
Sofern Angebotsvorlagen für Brief, Fax oder E-Mail zur Verfügung gestellt werden, dürfen
diese nicht zu Spamming-Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist bei Verwendung
der bereitgestellten Daten selbst für die Rechtsmäßigkeit der Datenanwendung verantwortlich.
§ 12 Zustimmungserklärung
Mit Auftragserteilung erklärt sich der Besteller gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 DSG 2000
einverstanden, dass seine für die Bearbeitung wesentlichen Daten erfasst und für
Marketing- und Werbezwecke von HEROLD verwendet werden, dies auch über die
Vertragsdauer hinaus. Der Besteller erklärt sich mit der Angabe seiner Telefonnummer
und seiner elektronischen Postadresse ausdrücklich einverstanden, von HEROLD
Telefonanrufe und elektronische Post zu Werbe- und Marketingzwecken zu erhalten.
Diese Zustimmungserklärungen können vom Besteller jederzeit widerrufen werden.
§ 13 Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht. Verstöße gegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.
HEROLD ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu
ändern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils gültigen Fassung zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung (bei einem Abonnement zum Zeitpunkt der Lieferung)
anwendbar. Wir empfehlen daher, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor jedem
Vertragsabschluss oder bei jeder Lieferung des Datenträgers im Abonnement erneut
zu lesen.
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche
wirksame Bestimmung, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich wirtschaftlich
am nächsten kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener
Gemeindebezirk.
AGB MD Online (V03_29102013)
HEROLD Business Data GmbH, A-2340 Mödling, Guntramsdorfer Straße 105, Telefon: +43 (0) 2236/401-0, Fax +43 (0) 2236/401-8, E-Mail: [email protected], www.herold.at, Gerichtsstand Wien,
UID: ATU57270679, DVR: 0871885, FN: 233171z, FB-Gericht : Landesgericht Wr. Neustadt