Niedersächsisches Justizministerium -Landesjustizprüfungsamt- Aktueller Stand: 23.05.2016 Pflichtfachprüfung / Erste Prüfung Mündliche Prüfungstermine (bereits geladen) Änderungen in der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen bleiben vorbehalten. Es erfolgt eine wöchentliche Aktualisierung. Datum: LG Göttingen Maschmühlenweg 11, Saal B127 LJPA Celle Fuhsestr. 30 Raum 6 Osnabrück „Alte Münze 16“ Raum 114 oder LG R. 481 - ET Frau Simon Trapp Kremser 25.05. 26.05. - ET Prof. Schorkopf Brunke Braukmann 27.05. Alte Münze - ET Kramarz Prof. Dörr Salaschek 30.05. - ET Prof. Heinze Leineweber Dach 31.05 Alte Münze - ET Veen Prof. Sinn Prof. Pautsch 1. 2. - ET Kurbjuhn Prof’in Beck Sticherling 3. - ET 6. Prof’in Veit Lüth Krebs Datum: 7. LG Göttingen Maschmühlenweg 11, Saal B127 LJPA Celle Fuhsestr. 30 Raum 6 - ET Prof. v. d. Pfordten Prof. Huber Fr. Klingberg Fr. Flake Kraft Rackow - ET Pokrant 8. Oehlmann Osnabrück „Alte Münze 16“ Raum 114 oder LG R. 481 - ET - Alte Münze - ET Prof’in McGuire Drexler Portmann LG Os. R.481- ET Prof. Busch Knobloch Prof. Hartmann Erklärung: DT = Vor- und Nachmittag Termine ohne Vortrag (NJAG 2009) - Zuhörer nur nachmittags zugelassen ET = Nur am Vormittag Termine ohne Vortrag (NJAG 2009) keine Angaben = Termine mit Vortrag (NJAG 2013) Die mündlichen Prüfungen sind nicht öffentlich. Nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ist somit eine Teilnahme als Zuhörer möglich. Den Studierenden der Rechtswissenschaften (Staatsexamen) können wir die Anwesenheit zu Ausbildungszwecken gestatten. Ihr berechtigtes Interesse erlischt mit der Exmatrikulation vor der Meldung zum Examen. Auch die Exmatrikulation nach der bestandenen oder endgültig nicht bestandenen Prüfung (Erste Prüfung) führt zum Wegfall dieser Voraussetzungen. Aus Kapazitätsgründen können Sie sich erst nach Ablegen Ihrer schriftlichen Prüfungsleistungen jederzeit zu einer mündlichen Prüfung als Zuhörer anmelden. Bis dahin besteht aber die Möglichkeit, sich jeweils einen Werktag vorher zu der von Ihnen ausgewählten Prüfung anzumelden. Das gilt nur, sofern diese im Landesjustizprüfungsamt stattfindet. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Aufzeichnungen, Mitschnitte, Veröffentlichungen sowie das Mitbringen von Literatur und Mobiltelefonen in den Prüfungsraum sind nicht erlaubt. Bitte folgen Sie den Weisungen des/der Vorsitzenden und der Aufsichtspersonen und nehmen Sie Rücksicht auf die besondere Situation der Kandidatinnen und Kandidaten. a) Sie interessieren sich für eine in Göttingen (Telefon: 0551/403-1007) oder Osnabrück (Telefon: 0541/315-1119) stattfindende Prüfung? Bitte besorgen Sie sich jeweils montags vor der Prüfung eine Einlasskarte bei dem jeweiligen Landgericht. b) Sie möchten im Landesjustizprüfungsamt zuhören? Sie können sich zu den oben veröffentlichten Prüfungen telefonisch (05141/5939-108) anmelden. In Hannover finden seit dem Umzug des Landesjustizprüfungsamtes nach Celle keine mündlichen Prüfungen mehr statt.
© Copyright 2024 ExpyDoc