Prüfungstermine - Niedersächsisches Justizministerium

Niedersächsisches Justizministerium
-Landesjustizprüfungsamt-
Aktueller Stand: 23.05.2016
Pflichtfachprüfung / Erste Prüfung
Mündliche Prüfungstermine (bereits geladen)
Änderungen in der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen bleiben vorbehalten.
Es erfolgt eine wöchentliche Aktualisierung.
Datum:
LG Göttingen
Maschmühlenweg
11, Saal B127
LJPA Celle
Fuhsestr. 30
Raum 6
Osnabrück
„Alte Münze 16“
Raum 114 oder
LG R. 481
- ET Frau Simon
Trapp
Kremser
25.05.
26.05.
- ET Prof. Schorkopf
Brunke
Braukmann
27.05.
Alte Münze - ET Kramarz
Prof. Dörr
Salaschek
30.05.
- ET Prof. Heinze
Leineweber
Dach
31.05
Alte Münze - ET Veen
Prof. Sinn
Prof. Pautsch
1.
2.
- ET Kurbjuhn
Prof’in Beck
Sticherling
3.
- ET 6.
Prof’in Veit
Lüth
Krebs
Datum:
7.
LG Göttingen
Maschmühlenweg
11, Saal B127
LJPA Celle
Fuhsestr. 30
Raum 6
- ET Prof. v. d. Pfordten Prof. Huber
Fr. Klingberg
Fr. Flake
Kraft
Rackow
- ET Pokrant
8.
Oehlmann
Osnabrück
„Alte Münze 16“
Raum 114 oder
LG R. 481
- ET - Alte Münze - ET Prof’in McGuire
Drexler
Portmann
LG Os. R.481- ET Prof. Busch
Knobloch
Prof. Hartmann
Erklärung:
DT
= Vor- und Nachmittag Termine ohne Vortrag (NJAG 2009) - Zuhörer nur nachmittags zugelassen
ET
= Nur am Vormittag Termine ohne Vortrag (NJAG 2009)
keine Angaben = Termine mit Vortrag (NJAG 2013)
Die mündlichen Prüfungen sind nicht öffentlich. Nur bei Vorliegen eines berechtigten
Interesses ist somit eine Teilnahme als Zuhörer möglich. Den Studierenden der
Rechtswissenschaften (Staatsexamen) können wir die Anwesenheit zu Ausbildungszwecken
gestatten. Ihr berechtigtes Interesse erlischt mit der Exmatrikulation vor der Meldung zum
Examen. Auch die Exmatrikulation nach der bestandenen oder endgültig nicht bestandenen
Prüfung (Erste Prüfung) führt zum Wegfall dieser Voraussetzungen.
Aus Kapazitätsgründen können Sie sich erst nach Ablegen Ihrer schriftlichen
Prüfungsleistungen jederzeit zu einer mündlichen Prüfung als Zuhörer anmelden. Bis dahin
besteht aber die Möglichkeit, sich jeweils einen Werktag vorher zu der von Ihnen
ausgewählten Prüfung anzumelden. Das gilt nur, sofern diese im Landesjustizprüfungsamt
stattfindet. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Aufzeichnungen, Mitschnitte, Veröffentlichungen sowie das Mitbringen von Literatur und
Mobiltelefonen in den Prüfungsraum sind nicht erlaubt. Bitte folgen Sie den Weisungen
des/der Vorsitzenden und der Aufsichtspersonen und nehmen Sie Rücksicht auf die
besondere Situation der Kandidatinnen und Kandidaten.
a) Sie interessieren sich für eine in Göttingen (Telefon: 0551/403-1007) oder Osnabrück
(Telefon: 0541/315-1119) stattfindende Prüfung?
Bitte besorgen Sie sich jeweils montags vor der Prüfung eine Einlasskarte bei dem
jeweiligen Landgericht.
b) Sie möchten im Landesjustizprüfungsamt zuhören?
Sie können sich zu den oben veröffentlichten Prüfungen telefonisch (05141/5939-108)
anmelden. In Hannover finden seit dem Umzug des Landesjustizprüfungsamtes nach
Celle keine mündlichen Prüfungen mehr statt.