Stand: 26.05.2016 InfoPapier: NBank In der neuen EU-Förderungsperiode 2014-2020 kann das Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)“ nicht fortgesetzt werden, weil Niedersachsen künftig erheblich weniger Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds erhält als bisher. Übersicht „Weiterbildung in Niedersachsen“ Neues Förderprogramm für die Weiterbildung von Beschäftigten vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Schwerpunkt: Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte Niedersächsische Unternehmen können eine Förderung direkt bei der NBank beantragen. Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen Zuschuss bis zu 50%, mindestens 1.000 Euro 24 Monate Laufzeit Ein Antrag pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme Was gefördert wird Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgabe für Freistellungen) Wer gefördert wird Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten Voraussetzungen Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen Antragstellung Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Vorhabenbeginn: Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Antragstellung zur Förderung: Vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Anmeldefristen sollten hierbei berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf. Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen müssen jeweils einzeln beantragt und abgerechnet werden. Bedingung Laufzeit grundsätzlich 24 Monate. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden. Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ausgenommen: Mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben Auszahlung: Nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen ecco ecology + communication Unternehmensberatung GmbH Auguststraße 88 26121 Oldenburg Fon ++49(441) 77905-0 Fax ++49(441) 77905-19 Email [email protected] www.ecco.de Seite 1 von 1
© Copyright 2024 ExpyDoc