Übersicht - ecco ecology + communication Unternehmensberatung

Stand: 26.05.2016
InfoPapier: NBank
In der neuen EU-Förderungsperiode 2014-2020 kann das Programm „Individuelle Weiterbildung in
Niedersachsen (IWiN)“ nicht fortgesetzt werden, weil Niedersachsen künftig erheblich weniger Mittel
aus dem Europäischen Sozialfonds erhält als bisher.
Übersicht
„Weiterbildung in Niedersachsen“
 Neues Förderprogramm für die Weiterbildung von
Beschäftigten vom Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
 Schwerpunkt:
Förderung
individueller
Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte
 Niedersächsische Unternehmen können eine
Förderung direkt bei der NBank beantragen.
Förderung individueller
Weiterbildungsmaßnahmen
Zuschuss bis zu 50%, mindestens
1.000 Euro
24 Monate Laufzeit
Ein Antrag pro Teilnehmer/in und
Weiterbildungsmaßnahme
Was gefördert wird
 Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
 Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgabe für Freistellungen)
Wer gefördert wird
 Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
 Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten
Voraussetzungen
 Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt
verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen
Antragstellung
 Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen
beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben.
 Vorhabenbeginn: Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsvertrages.
 Antragstellung zur Förderung: Vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.
Anmeldefristen sollten hierbei berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur
Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf.
 Fördermittel für mehrere Beschäftigte aus ein und demselben Unternehmen müssen jeweils
einzeln beantragt und abgerechnet werden.
Bedingung
 Laufzeit grundsätzlich 24 Monate. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden.
 Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
 Ausgenommen: Mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben
 Auszahlung: Nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des
Verwendungsnachweises
 Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben
Zweck ist ausgeschlossen
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